BVG-Reform: Was wird diskutiert und wie weiter? - PKE Vorsorgestiftung Energie: Infoanlass 09. November 2021 - PKE ...

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BVG-Reform:
Was wird diskutiert und wie weiter?
PKE Vorsorgestiftung Energie: Infoanlass
09. November 2021

    Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG
BVG-Reform: Was wird diskutiert und wie weiter? - PKE Vorsorgestiftung Energie: Infoanlass 09. November 2021 - PKE ...
AGENDA

Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

                   2
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Ausgangslage
Reformstau (1/3)

                                        72.7% Nein          52.7% Nein
1985                                  2010                 2017
Einführung                            Abstimmung:          AV 2020
des BVG                               Senkung UWS          Senkung UWS
                                      6.8% -> 6.2%         6.8% -> 6.0%
                                                           Senkung KoA
                                                           Zusatzrente AHV

                   2004
                   1. BVG-Revision:
                                         2011-2012
                   Senkung Eintritt
                   Senkung KoA           Strukturreform:
                   Senkung UWS           OAK
                   7.2% -> 6.8%          Governance
                                         Transparenz

                                                                       3
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Ausgangslage
Reformstau (2/3)

09/2017     04/2018            07/2019          01/2020                     11/2020
Ablehnung   Auftrag an         Vorstellung      Neuer                       Botschaft
AV 2020     Sozialpartner:     Sozialpartner-   Vorschlag                   des
            Ausarbeitung       Vorschlag        vernünftiger                Bundesrats
            Reformvorschlag    SGV schert mit   Mittelweg auf
            innerhalb 1 Jahr   eigenem          Basis des ASIP-
                               Modell aus       Vorschlag

     12/2017             05/2019            12/2019               05/2020
     BR-Entscheid        ASIP               Vernehmlassung Ende der
     Separate Reform     veröffentlicht     wird eröffnet. Vernehmlassung
     AHV und BVG         eigenes Modell     BR übernimmt
                                            Sozialpartner-
                                            vorschlag

                                                                                  4
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Ausgangslage
Reformstau (3/3)

11/2020                     06/2021
ASIP und                    Start der
Mittelweg                   Beratung
vereinen ihre               der Reform
Vorschläge zum              in der
ASIP/Mittelweg-             SGK-N
Vorschlag.

           02/2021                       08/2021
           Erste Anhörung                SGK-N beschliesst in
           zur Reform in                 zweiter Beratung der
           der SGK-N                     Reform ein neues Modell
                                         zur Kompensation der
                                         entstehenden
                                         Rentenverluste

                                                                   5
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Ausgangslage
Organisationen des ASIP/Mittelweg-Modells

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Ausgangslage
Ansprüche an eine BVG-Reform

           Umverteilung reduzieren! Denn: Umwandlungssatz ist aktuell zu hoch.
    1      Umverteilung von ca. 6-7 Mrd. CHF pro Jahr*.

           Das aktuelle Leistungsziel soll trotz der UWS-Senkung erhalten
    2      bleiben (z.B. durch Erhöhung der Beiträge)
           Erhöhung Leistungsziel für tiefe Einkommen.
    3      Denn: Aktuell zu tiefe Leistungen für Tieflöhner und Teilzeitangestellte
           (betroffen insb. Frauen)
           Kompensationsmassnahmen. Die Übergangsgeneration vom
    4      aktuellen ins neue System soll möglichst nicht verlieren.

    5      Finanzierbarkeit: Die Reform sollte ein gutes Preis/Leistungs-Verhältnis haben

                                 4             Beitragserhöhung
                   Leistung                                            2
                 heutiges BVG        Leistung mit reduziertem              Leistungsziele
                    (6.8%)           Umwandlungssatz (6.0%) 1          3

                        heute        Übergangs-        neues System 5
                                     generation
*gemäss Schätzung OAK                                                                       7
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Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

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Reformvorschläge
Überblick Leistungsplan
                                                                Bundesrat
Parameter                       BVG aktuell                                                     SGK-N*                     ASIP/Mittelweg
                                                              (Sozialpartner)

Koordinations-                          CHF                           CHF                            CHF              60% des AHV-Lohns
                          = 7/8a                         =7/16a                        =7/16a
abzug                                   25’095                        12’548                         12’548           maximal CHF 21’330

Eintrittsschwelle                       CHF                           CHF                            CHF                          CHF
                          = 3/4                          = 3/4                         =7/16                          = 3/4
BVG                                     21’510                        21’510                         12’548                       21’510

Minimal VL                = 1/8         CHF 3’585        = 5/16       CHF 8’962        =0            CHF 0**          = 3/10      CHF 8’604

                                        CHF                           CHF                            CHF                          CHF
Maximal VL                = 2 1/8                        = 2 9/16                      = 2 9/16                       = 2 1/4
                                        60’945                        73’492                         73’492                       64’530

Startalter                25                             25                            20                             20

Schlussalter (M/F)        65/64                          65/64                         65/64                          65

                          20-24:        0%               20-24:       0%               20-24:        9%               20-24:      9%
                          25-34:        7%               25-34:       9%               25-34:        9%               25-34:      9%
Altersgutschriften        35-44:        10%              35-44:       9%               35-44:        9%               35-44:      12%
                          45-54:        15%              45-54:       14%              45-54:        14%              45-54:      16%
                          55-65:        18%              55-65:       14%              55-65:        14%              55-65:      16%

                                                         Höhe         Finanzie-
                                                         durch        rung
Rentenzuschlag
                                                         Bundes-      0.5%
                                                         rat          AHV-Lohn

UWS (SA)                  6.8%                           6.0%                          6.0%                           6.0%

a) der max. AHV-Rente CHF 28’680
*) Gemäss Medienmitteilung der SGK-N vom 20.08.2021: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2021-08-20.aspx.                  9
**) Die Medienmitteilung spezifiziert keinen minimalen Versicherten Lohn. Nachfolgend wird von 0 ausgegangen.
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AGENDA

         Leistungsziel
         Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze
         Karriere darin verbringt?

         Kosten Leistungsplan
         Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

         Übergangsgeneration
         Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im
         aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

                                                                                     10
Leistungsziel
 Exkurs: Bundesrats-Vorschlag «Rentenzuschlag»

 Die Bestimmung der Höhe des Umlagebeitrages ab dem 16. Jahr nach der Revision
 obliegt dem Bundesrat. Im Gesetz verankert ist einzig der Finanzierungssatz von 0.5%
 auf alle AHV-pflichtigen Löhne.

           Finanzierungsperspektive
           «Wieviel können die 0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne finanzieren?»

Szenario 1                                 Szenario 2                               Szenario 3
«Auflösung der Umlagebeiträge»             «Eher tief»                             «Eher hoch»

                                                           Realistischer Bereich

0 CHF                                       600 CHF
                                                                                     1200 CHF
pro Jahr                                    pro Jahr
                                                                                     pro Jahr

                                                                                          11
Leistungsziel
         Bundesrats-Vorschlag: Ersatzquote vom AHV Lohn

                                                                                                 Leistungsausbau aufgrund
                                                                                                 tieferem Koordinationsabzug und
                                                                                                 höheren Sparbeiträgen
Ersatzquote

                                   Erhalt des aktuellen Leistungsziel
                                   im oberen BVG-Lohnbereich

         * S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a.   12
Leistungsziel
         SGK-N Modell: Ersatzquote vom AHV Lohn

                                 Reduktion
                                 Eintrittsschwelle
                                 auf 12’548
                                                              Reduktion des Startalters kompensiert
                                                              unbefristete Rentenzuschläge
Ersatzquote

                         Erhalt des Leistungsziel im oberen
                         BVG-Lohnbereich

                                                                                                  13
Leistungsziel
         Modell ASIP/Mittelweg: Ersatzquote vom AHV Lohn

                                                   Leistungsausbau aufgrund
                                                   %-ualem Koordinationsabzug
Ersatzquote

                         Erhalt des Leistungsziel im oberen
                         BVG-Lohnbereich

                                                                                14
Leistungsziel
Bundesrats-Vorschlag: Langfristige Rentenveränderung (in%)°

                                                                         Leistungsausbau aufgrund
                                                                         tieferem Koordinationsabzug und
                                                                         Rentenzuschlag

                               Leistungsreduktion bei Szenario 1 ohne
                               Rentenzuschläge nach 15 Jahren

° Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente)                                                                                         15
* S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a.
Leistungsziel
SGK-N Modell: Langfristige Rentenveränderung (in%)*

                                                         Leistungsausbau aufgrund
                                                         tiefem Koordinationsabzug und
                                                         Startalter

                                                Reduktion
                                                Eintrittsschwelle

* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente)                                    16
Leistungsziel
Modell ASIP/Mittelweg: Langfristige Rentenveränderung (in%)*

                                                        Leistungsausbau aufgrund
                                                        %-ualem Koordinationsabzug

* Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente)                                17
Leistungsziel
Fazit

• Das aktuelle Leistungsziel wird – trotz Reduktion des BVG-UWS – bei allen
  vorgeschlagenen Modellen im BVG-Lohnbereich eingehalten.
• Die langfristige Kompensation der Umwandlungssatzsenkung basiert auf
     der Erhöhung der Sparbeiträge:                   ASIP/Mittelweg,
                                                       (Bundesrat 25-34),
                                                       (SGK-N 25-34)
     der Erhöhung des versicherten Lohns:             ASIP/Mittelweg,
                                                       Bundesrat, SGK-N
     einer Senkung des Eintrittsalters:               ASIP/Mittelweg,
                                                       SGK-N
• In allen Modellen kommt es zu einem grösseren Leistungsausbau im
  unteren Lohnbereich.
• Im SGK-N Modell wird zusätzlich die Eintrittsschwelle stark reduziert.

                                                                              18
AGENDA

         Leistungsziel
         Wie wirken sich Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere
         darin verbringt?

         Kosten Leistungsplan
         Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

         Übergangsgeneration
         Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im
         aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

                                                                                    19
Kosten Bundesrat-Vorschlag
Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG)

Quelle: Botschaft Reform BVG 21, S. 75       20
Kosten SGK-N Vorschlag
Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle

• Das SGK-N Modell unterscheidet sich nur in Eintrittsschwelle und Startalter
  vom Bundesratsmodell. Es verzichtet aber auf den unbefristeten
  Rentenzuschlag.
  Entwicklung vom Bundesrats-Vorschlag zum SGK-N Vorschlag
  Massnahme                                                                                                                Kosten
  Ausgangslage Bundesrats-Vorschlag                                                                               3’000 MCHF
  Verzicht auf unbefristeten Rentenzuschlags                                                                     -1’800 MCHF
  Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle*                                                                  900 MCHF
  Total SGK-N Vorschlag                                                                                            2‘100 MCHF

• Zusätzlich sieht das SGK-N-Modell zur Kompensation der
  Übergangsgeneration befristete Beiträge von 0.4% der BVG-Lohnsumme
  vor.** Dies entspricht 840 MCHF pro Jahr.

*Berechnung c-alm AG: Datengrundlage BSV auf Basis der IK Register 2016: Betroffenheitsgewicht der zusätzlichen Massnahmen 95%.     21
**Gemäss Angaben NZZ: https://www.nzz.ch/schweiz/rentenreform-banken-sollen-beizer-subventionieren-ld.164142
Kosten Modell ASIP/Mittelweg
          Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG)
Erhöhung der jährlichen
   AN/AG-Beiträge

          Fazit:
          • Das ASIP/Mittelweg-Modell führt zu einer Erhöhung der jährlichen AN/AG-
            Sparbeiträge um rund 1.6 Mrd. CHF.
          • Pro Memoria: Kostenschätzung des BSV für Bundesratsvorschlag 2014 2.3 Mrd. CHF

          Datengrundlage: Bundesamt für Sozialversicherungen, IK-Register 2016; Keine Projektion, RA Frauen 64   22
          *Berücksichtigung Überobligatorium mit Betroffenheitsgewicht 41% (Botschaft BVG Reform)
AGENDA

         Leistungsziel
         Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze
         Karriere darin verbringt?

         Kosten Leistungsplan
         Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG?

         Übergangsgeneration
         Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im
         aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren?

                                                                                   23
Überblick Kompensationsmassnahmen
ASIP/Mittelweg, Bundesrat und SGK-N Modell

                                           Dauer der
Modell      Art der Kompensation                        Finanzierung                    Umverteilung
                                           Kompensation

            %-uale Erhöhung (linear                     Dezentral:
                                                                                        Von Aktiven zu
            abgestuft) des BVG-                         Durch die jeweilige PK. Keine
ASIP/                                                                                   Neu-Rentnern nur
            Altersguthabens unter          10 Jahre     Umverteilung zwischen den
Mittelweg                                                                               in betroffenen
            Anrechnung des                              PKs. Finanzierung durch
                                                                                        Kassen
            Überobligatoriums                           bisherige Rückstellungen.

            Fixe pauschale                              Zentral:                        Von jung zu alt
            Rentenerhöhung für alle                     0.5% auf alle AHV-pflichtigen   und von höheren
Bundesrat   Rentenbezüger der ersten 15    15 Jahre     Löhne, SiFo BVG erhebt          Löhnen zu tieferen
            Jahrgänge. Keine Anrechnung                 Beiträge bei den                Löhnen in allen
            des Überobligatoriums                       Vorsorgeeinrichtungen.          Kassen

            Fixe Rentenzuschläge für die                                             Von jung zu alt
                                                        Zentral:
            ersten 15 Jahrgänge                                                      und von über-
                                                        0.4% der versicherten Löhne.
SGK-N       (abgestuft), unter             15 Jahre                                  obligatorischen zu
                                                        SiFo erhebt Beiträge bei den
            Berücksichtigung des                                                     obligatorischen
                                                        Vorsorgeeinrichtungen.
            Anrechnungsprinzips                                                      Kassen

                                                        Zentral:                        Von jung zu alt und
AV 2020     absolute Erhöhung des AGH,                  Sicherheitsfonds gewährt        von über-
(pro        um alte Schattenrechnung       20 Jahre     Zuschüsse; Es ist mit neuer     obligatorischen zu
memoria)    halten zu können.                           Prämie zu rechnen, welche       obligatorischen
                                                        von allen PKs bezahlt wird.     Kassen
                                                                                                     24
Übergangsgeneration
Schematischer Überblick

Modell ASIP/Mittelweg
- BVG-nahe Pläne                                                                        - mittleres/starkes Überobligatorium
                       Kompensationseinlage

                                            Beitragserhöhung                              Umhüllende
  BVG-Leistung                                                                                                         Umhüllende Leistung
                                                                                           Leistung
     bisher                         BVG-Leistung mit                                                                          neu
                                                                                            bisher
                                     tieferem UWS

Modell Bundesratsvorschlag
- BVG-nahe Pläne                                                                        - mittleres/starkes Überobligatorium
                                                    «un-garantierter»
 Garantierter Rentenzuschlag                        Rentenzuschlag

                                               Beitragserhöhung                           Umhüllende
  BVG-Leistung                                                                                                         Umhüllende Leistung
                                                                                           Leistung
     bisher                         BVG-Leistung mit                                                                          neu
                                                                                            bisher
                                     tieferem UWS

                  14% der Versicherten                                                              86% der Versicherten!(*)

* OAK: Bericht finanzielle Lage der VEs 2019 (S.32): Mittleres bis starkes Überobligatorium bedeutet Anteil Überobligatorisches Altersguthaben   25
>30% des gesamten Altersguthabens.
Übergangsgeneration
ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen

                                   Freiwerdendes Potential
                                    laufende Finanzierung

                                                                Resultierender
                                                                 „effektiver“
                                                               Umwandlungssatz
                                                               gemäss BVG nach
                                                             Kompensationseinlage

       Die Senkung des Umwandlungssatz mit Kompensationseinlage wirkt wie eine
       schrittweise Senkung über 10 Jahre und entlastet jede Pensionskasse.

       In den meisten Fällen werden Rückstellungen aufgelöst. In seltenen Fällen
       ohne Rückstellungen wird die Finanzierungslast kleiner.

                                                                                    26
Modell Bundesrat: Übergangsgeneration
                      Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel
                                                               Gleiche absolute Kompensation pro 5
                                                               Jahrgänge für alle Löhne, d.h. Tieflöhner                         Alter 65 – 50**
                                                               profitieren relativ mehr.

                                                                                            Alter 65-61**: Kompensation 200
                                                                                            CHF pro Mt.
Rentenerhöhung/-kürzung

                                                                                                                       Alter 60-56**:
                                                                                                                       Kompensationshöhe noch 150
                                                                                                                       CHF pro Mt.

                                       Alter 55-51**:
                                       Kompensationshöhe noch
                                       100 CHF pro Mt.
                                                                                                                   Alter 50**: Erster Jahrgang mit
                                       Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!                                 «un-garantiertem» Rentenzuschlag:
                                                                                                                   Annahme 50 CHF pro Mt. (Szen. 600)

                      * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel                               27
                      **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Modell SGK-N: Übergangsgeneration
                      Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel
                                                               Gleiche absolute Kompensation pro 5
                                                               Jahrgänge für alle Löhne, d.h. Tieflöhner                        Alter 65 – 50**
                                                               profitieren relativ mehr.

                                                                                            Alter 65-61**: Kompensation 200
                                                                                            CHF pro Mt.
Rentenerhöhung/-kürzung

                                                                                                                       Alter 60-56**:
                                                                                                                       Kompensationshöhe noch 150
                                                                                                                       CHF pro Mt.

                                            Alter 55-51**:
                                            Kompensationshöhe noch
                                            100 CHF pro Mt.
                                                                                                                           Alter 50**:
                                                     Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich!                           Erster Jahrgang ohne
                                                                                                                           Kompensationseinlage.

                      * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel                               28
                      **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Modell ASIP/Mittelweg: Übergangsgeneration
                      Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel

                                                                                                                       Alter 65 – 55**

                                 Tiefe Löhne:
                                 %-ualer Koordinationsabzug und
                                 Einlagen kompensieren UWS-
Rentenerhöhung/-kürzung

                                 Reduktion

                                                                                                                                         -0.1%;
                                                                                                                                         Alter 65**

                                  Alter 55**: Erster Jahrgang ohne                                                                       -5.7%;
                                  Kompensationseinlage, aber noch nicht lange im                                                         Alter 55**
                                  neuen Modell versichert.

                      * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel                      29
                      **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Übergangsgeneration
Positive Realverzinsung

• In der Vergangenheit war der Realzins deutlich höher als die ursprünglich
  angenommenen 0% (Goldene Regel: Nominalzins = Lohnwachstum).
  Das sozialpolitische Leistungsziel wurde deshalb mehr als erfüllt.

      Zeitraum                                 Realzins*
     1985 - 2017                                    1.17%
     1991 – 2017                                    1.33%
     1996 – 2017                                    1.51%
     2007 – 2017 (10y)                              0.79%
     2013 – 2017 (5y)                               0.85%

• Durch die Senkung des Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% werden die
  Pensionskassen entlastet. Durch diese Entlastung können die Pensionskassen
  (langfristig) den Versicherten höhere Zinsen gutschreiben (Schätzung: +0.5%).

• Damit werden die Einbussen der am stärksten betroffenen Jahrgänge weitgehend
  kompensiert.

* Geometrischer Mittelwert der Differenz von BVG-Mindestzins und Nominallohnwachstum.   30
Übergangsgeneration
Verliererjahrgänge mit der goldenen Regel

Bei allen vorgeschlagenen Modellen gibt es Verlierer bei den oberen Löhnen unter
Verwendung der goldenen Regel.
Rentenkürzung
                               Verliererjahrgang mit Historie und 0.7% Realzins.
       2.4%

       1.1%

     -0.1%
                                                                                      BR
                                                                          BR
                                                             BR                    Alter 55
                                  ASIP/                                Alter 50
                                                          Alter 50                 Mit UB
                                  Mittel-    SGK-N                     Mit UB
                                                            Mit                     1’200
                                   weg       Alter 50                    600
     -3.3%                                                  UB**                     CHF
                                  Alter                                  CHF
     -3.9%                                                 0 CHF
                                   55*
     -5.1%
     -5.7%
                                                   Verliererjahrgang mit goldener Regel.

*BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens                                                         31
**UB: Umlagebeitrag
Übergangsgeneration
Fazit

•   In sämtlichen Modell entstehen insbesondere in den oberen Bereichen trotz
    Kompensationsmassnahmen Verlierer.

•   Wenn die goldene Regel «Lohnwachstum = Zins = Realzins = 0%» hält, dann sind
    die stärksten Verlierer im BR-Modell je nach Szenario zwischen -5.1% und -3.3% und
    damit besser gestellt als unter dem ASIP/Mittelweg Vorschlag (-5.7%).

•   Wenn die goldene Regel übertroffen wird (d.h. positiver Realzins 0.7%), dann gibt es
    keine Verlierer mehr.

•   Sowohl ASIP/Mittelweg Vorschlag als auch BR-Modell gibt es keine
    volkswirtschaftlich relevanten Kosten der Kompensationsmassnahmen:
      - Im ASIP/Mittelweg werden Kompensationsmassnahmen dezentral finanziert.
      - Im BR-Modell werden die Kosten direkt mit dem künftig konstanten
         Umlagebeitrag finanziert, der die ersten Jahre einfach einseitig verteilt wird.

•   Im SGK-N-Modell müssen für die Dauer der Kompensation Beiträge von 0.4% (nach
    des Versicherten Lohnes erhoben werden. Dies entspricht Kosten von ca. 840 MCHF
    pro Jahr. Diese Beiträge können voraussichtlich in 5-Jahres-Schritten reduziert
    werden.

                                                                                           32
AGENDA

Ausgangslage

Reformvorschläge

Fazit

                   33
Fazit
Check

                                 Modell Bundesrat                      SGK-N                   ASIP/Mittelweg

1 Umverteilung +1.3 Mia CHF p.a.                                       -0.2 Mia CHF p.a.       -0.2 Mia CHF p.a.
                                                                                             
2 Leistungsziel                  86 TCHF Lohn: 0%      86 TCHF Lohn: +3%     86 TCHF Lohn: +3%
                                                                                             
      Stärkung tiefe
3 Löhne/Teilzeit                 30 TCHF Lohn: +20% 30 TCHF Lohn: +19% 30 TCHF Lohn: +14%
                                                                                             
4
      Übergangs-
      generation
                                 Verliererjahrgang /
                                                      Verliererjahrgang /
                                                                            Verliererjahrgang /
                                 86 TCHF Lohn: -3.9% 86 TCHF Lohn: -5.1% 86 TCHF Lohn: -5.7%     
5 Kosten                         +3.0 Mia CHF p.a.
                                                    
                                                       +2.1 Mia CHF p.a.
                                                                            +1.6 Mia CHF p.a.
                                                       +0.8  Mia  CHF ÜgK*
                                                                                              

Alle Prozentangaben sind prozentuale Veränderungen der Rente (AHV und BVG) gegenüber vorher.                       34
*ÜgK: Übergangskosten
Fazit
      Und wie weiter?
                                                                                                    Doch bei der zentralen Kontroverse über das
                                                                                                    Ausmass der «Kompensationen» für die
          Die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission wischte den vom                             Senkung des Umwandlungssatzes folgte die
          Bundesrat gestützten Sozialpartner-Kompromiss von                                         Kommission der Regierung nicht. Sie
          Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vom Tisch. Dieser sah                               unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen
          einen mit 0,5 Lohnprozent solidarisch finanzierten                                        Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel-
          Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vor. Die Bürgerlichen                              Landschaft), der an einen Vorschlag des
          störten sich an den pauschalen Rentenzuschläge für alle, die sie                          Schweizerischen Versicherungsverbands
          als «Gieskannenprinzip» kritisierten.                                                     angelehnt war.
          Blick, 03.09.2021                                                                         NZZ, 20.08.2021

                                                                        Die bürgerliche Seite leidet – wieder einmal –
                                                                        genug an inneren Spannungen und divergie-
Gabriela Medici vom Schweizerischen                                     renden Interessen. Banken gegen Versiche-
Gewerkschaftsbund (SGB) betont, dass mit                                rungen und Versicherungen gegen den ASIP,
diesem Modell gerade Menschen mit tiefen                                das macht die Durchsetzung einer vernünfti-
Einkommen vom Rentenzuschlag ausgeschlossen                             gen Lösung schon schwierig genug. Dass nun
würden: «Das ist eine Rentenreform gegen                                die Arbeitgeber in Nibelungentreue an ei-
Arbeitnehmende, vor allem gegen jene mit tiefen                         nem Modell festhalten, das eigentlich nicht
Löhnen und mit Teilzeitanstellungen. Auch für die                       zu verteidigen ist und von allen Parteien
Frauen gibt es keine Antworten.»                                        rechts von der SP abgelehnt wird, ist schlicht
srf.ch, 20.08.2021
                                                                        nicht nachvollziehbar."
                                                                        vorsorgeforum, 06.09.2021
                                                                                                          «Die Reformen, so wie sie heute auf dem Tisch
          Wenig Freude hat man beim Gewerbeverband an                                                     liegen, sind ein Affront gegenüber den
          der vorgeschlagenen Senkung der Eintrittsschwelle,                                              Arbeitnehmenden», zog Travailsuisse-Präsident
          die bisher sakrosankt war. Die Idee dazu scheint                                                Adrian Wühtrich (41) Fazit.
          vom BSV gekommen zu sein, das sie als einfachste                                                Blick, 03.09.2021

          Lösung zur Beseitigung der Probleme bei Teil- und
          Mehrfachbeschäftigten vorgeschlagen hat.
          vorsorgeforum, 06.09.2021
                                                   Die Sozialpartner hingegen bleiben standhaft bei ihrem
                                                   Vorschlag: Sie hielten an ihrem Modell mit dem
                                                   Rentenzuschlag für alle fest, betonen heute sowohl der
                                                   Arbeitgeberverband als auch der Gewerkschaftsbund.
                                                   srf.ch, 20.08.2021

                                                                                                                                             35
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