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BVG-Reform: Was wird diskutiert und wie weiter? PKE Vorsorgestiftung Energie: Infoanlass 09. November 2021 Dr. Roger Baumann, Partner c-alm AG
Ausgangslage Reformstau (1/3) 72.7% Nein 52.7% Nein 1985 2010 2017 Einführung Abstimmung: AV 2020 des BVG Senkung UWS Senkung UWS 6.8% -> 6.2% 6.8% -> 6.0% Senkung KoA Zusatzrente AHV 2004 1. BVG-Revision: 2011-2012 Senkung Eintritt Senkung KoA Strukturreform: Senkung UWS OAK 7.2% -> 6.8% Governance Transparenz 3
Ausgangslage Reformstau (2/3) 09/2017 04/2018 07/2019 01/2020 11/2020 Ablehnung Auftrag an Vorstellung Neuer Botschaft AV 2020 Sozialpartner: Sozialpartner- Vorschlag des Ausarbeitung Vorschlag vernünftiger Bundesrats Reformvorschlag SGV schert mit Mittelweg auf innerhalb 1 Jahr eigenem Basis des ASIP- Modell aus Vorschlag 12/2017 05/2019 12/2019 05/2020 BR-Entscheid ASIP Vernehmlassung Ende der Separate Reform veröffentlicht wird eröffnet. Vernehmlassung AHV und BVG eigenes Modell BR übernimmt Sozialpartner- vorschlag 4
Ausgangslage Reformstau (3/3) 11/2020 06/2021 ASIP und Start der Mittelweg Beratung vereinen ihre der Reform Vorschläge zum in der ASIP/Mittelweg- SGK-N Vorschlag. 02/2021 08/2021 Erste Anhörung SGK-N beschliesst in zur Reform in zweiter Beratung der der SGK-N Reform ein neues Modell zur Kompensation der entstehenden Rentenverluste 5
Ausgangslage Ansprüche an eine BVG-Reform Umverteilung reduzieren! Denn: Umwandlungssatz ist aktuell zu hoch. 1 Umverteilung von ca. 6-7 Mrd. CHF pro Jahr*. Das aktuelle Leistungsziel soll trotz der UWS-Senkung erhalten 2 bleiben (z.B. durch Erhöhung der Beiträge) Erhöhung Leistungsziel für tiefe Einkommen. 3 Denn: Aktuell zu tiefe Leistungen für Tieflöhner und Teilzeitangestellte (betroffen insb. Frauen) Kompensationsmassnahmen. Die Übergangsgeneration vom 4 aktuellen ins neue System soll möglichst nicht verlieren. 5 Finanzierbarkeit: Die Reform sollte ein gutes Preis/Leistungs-Verhältnis haben 4 Beitragserhöhung Leistung 2 heutiges BVG Leistung mit reduziertem Leistungsziele (6.8%) Umwandlungssatz (6.0%) 1 3 heute Übergangs- neues System 5 generation *gemäss Schätzung OAK 7
Reformvorschläge Überblick Leistungsplan Bundesrat Parameter BVG aktuell SGK-N* ASIP/Mittelweg (Sozialpartner) Koordinations- CHF CHF CHF 60% des AHV-Lohns = 7/8a =7/16a =7/16a abzug 25’095 12’548 12’548 maximal CHF 21’330 Eintrittsschwelle CHF CHF CHF CHF = 3/4 = 3/4 =7/16 = 3/4 BVG 21’510 21’510 12’548 21’510 Minimal VL = 1/8 CHF 3’585 = 5/16 CHF 8’962 =0 CHF 0** = 3/10 CHF 8’604 CHF CHF CHF CHF Maximal VL = 2 1/8 = 2 9/16 = 2 9/16 = 2 1/4 60’945 73’492 73’492 64’530 Startalter 25 25 20 20 Schlussalter (M/F) 65/64 65/64 65/64 65 20-24: 0% 20-24: 0% 20-24: 9% 20-24: 9% 25-34: 7% 25-34: 9% 25-34: 9% 25-34: 9% Altersgutschriften 35-44: 10% 35-44: 9% 35-44: 9% 35-44: 12% 45-54: 15% 45-54: 14% 45-54: 14% 45-54: 16% 55-65: 18% 55-65: 14% 55-65: 14% 55-65: 16% Höhe Finanzie- durch rung Rentenzuschlag Bundes- 0.5% rat AHV-Lohn UWS (SA) 6.8% 6.0% 6.0% 6.0% a) der max. AHV-Rente CHF 28’680 *) Gemäss Medienmitteilung der SGK-N vom 20.08.2021: https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-sgk-n-2021-08-20.aspx. 9 **) Die Medienmitteilung spezifiziert keinen minimalen Versicherten Lohn. Nachfolgend wird von 0 ausgegangen.
AGENDA Leistungsziel Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt? Kosten Leistungsplan Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG? Übergangsgeneration Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren? 10
Leistungsziel Exkurs: Bundesrats-Vorschlag «Rentenzuschlag» Die Bestimmung der Höhe des Umlagebeitrages ab dem 16. Jahr nach der Revision obliegt dem Bundesrat. Im Gesetz verankert ist einzig der Finanzierungssatz von 0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne. Finanzierungsperspektive «Wieviel können die 0.5% auf alle AHV-pflichtigen Löhne finanzieren?» Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 «Auflösung der Umlagebeiträge» «Eher tief» «Eher hoch» Realistischer Bereich 0 CHF 600 CHF 1200 CHF pro Jahr pro Jahr pro Jahr 11
Leistungsziel Bundesrats-Vorschlag: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsausbau aufgrund tieferem Koordinationsabzug und höheren Sparbeiträgen Ersatzquote Erhalt des aktuellen Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich * S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a. 12
Leistungsziel SGK-N Modell: Ersatzquote vom AHV Lohn Reduktion Eintrittsschwelle auf 12’548 Reduktion des Startalters kompensiert unbefristete Rentenzuschläge Ersatzquote Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich 13
Leistungsziel Modell ASIP/Mittelweg: Ersatzquote vom AHV Lohn Leistungsausbau aufgrund %-ualem Koordinationsabzug Ersatzquote Erhalt des Leistungsziel im oberen BVG-Lohnbereich 14
Leistungsziel Bundesrats-Vorschlag: Langfristige Rentenveränderung (in%)° Leistungsausbau aufgrund tieferem Koordinationsabzug und Rentenzuschlag Leistungsreduktion bei Szenario 1 ohne Rentenzuschläge nach 15 Jahren ° Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) 15 * S0: Szenario 1, Rentenzuschlag 0 CHF p.a.; S600: Szenario 2, Rentenzuschlag 600 CHF p.a.; S1200: Szenario 3, Rentenzuschlag 1200 CHF p.a.
Leistungsziel SGK-N Modell: Langfristige Rentenveränderung (in%)* Leistungsausbau aufgrund tiefem Koordinationsabzug und Startalter Reduktion Eintrittsschwelle * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) 16
Leistungsziel Modell ASIP/Mittelweg: Langfristige Rentenveränderung (in%)* Leistungsausbau aufgrund %-ualem Koordinationsabzug * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) 17
Leistungsziel Fazit • Das aktuelle Leistungsziel wird – trotz Reduktion des BVG-UWS – bei allen vorgeschlagenen Modellen im BVG-Lohnbereich eingehalten. • Die langfristige Kompensation der Umwandlungssatzsenkung basiert auf der Erhöhung der Sparbeiträge: ASIP/Mittelweg, (Bundesrat 25-34), (SGK-N 25-34) der Erhöhung des versicherten Lohns: ASIP/Mittelweg, Bundesrat, SGK-N einer Senkung des Eintrittsalters: ASIP/Mittelweg, SGK-N • In allen Modellen kommt es zu einem grösseren Leistungsausbau im unteren Lohnbereich. • Im SGK-N Modell wird zusätzlich die Eintrittsschwelle stark reduziert. 18
AGENDA Leistungsziel Wie wirken sich Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt? Kosten Leistungsplan Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG? Übergangsgeneration Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren? 19
Kosten Bundesrat-Vorschlag Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG) Quelle: Botschaft Reform BVG 21, S. 75 20
Kosten SGK-N Vorschlag Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle • Das SGK-N Modell unterscheidet sich nur in Eintrittsschwelle und Startalter vom Bundesratsmodell. Es verzichtet aber auf den unbefristeten Rentenzuschlag. Entwicklung vom Bundesrats-Vorschlag zum SGK-N Vorschlag Massnahme Kosten Ausgangslage Bundesrats-Vorschlag 3’000 MCHF Verzicht auf unbefristeten Rentenzuschlags -1’800 MCHF Senkung des Startalters und der Eintrittsschwelle* 900 MCHF Total SGK-N Vorschlag 2‘100 MCHF • Zusätzlich sieht das SGK-N-Modell zur Kompensation der Übergangsgeneration befristete Beiträge von 0.4% der BVG-Lohnsumme vor.** Dies entspricht 840 MCHF pro Jahr. *Berechnung c-alm AG: Datengrundlage BSV auf Basis der IK Register 2016: Betroffenheitsgewicht der zusätzlichen Massnahmen 95%. 21 **Gemäss Angaben NZZ: https://www.nzz.ch/schweiz/rentenreform-banken-sollen-beizer-subventionieren-ld.164142
Kosten Modell ASIP/Mittelweg Erhöhung der jährlichen Beiträge (AN & AG) Erhöhung der jährlichen AN/AG-Beiträge Fazit: • Das ASIP/Mittelweg-Modell führt zu einer Erhöhung der jährlichen AN/AG- Sparbeiträge um rund 1.6 Mrd. CHF. • Pro Memoria: Kostenschätzung des BSV für Bundesratsvorschlag 2014 2.3 Mrd. CHF Datengrundlage: Bundesamt für Sozialversicherungen, IK-Register 2016; Keine Projektion, RA Frauen 64 22 *Berücksichtigung Überobligatorium mit Betroffenheitsgewicht 41% (Botschaft BVG Reform)
AGENDA Leistungsziel Wie wirken sich die Modelle auf einen Versicherten aus, der seine ganze Karriere darin verbringt? Kosten Leistungsplan Wie hoch sind die Kosten der Modelle im Vergleich zum aktuellen BVG? Übergangsgeneration Wie wirken sich die Modelle auf Versicherte aus, die bereits eine Zeit im aktuellen BVG mit den aktuellen Parameter versichert waren? 23
Überblick Kompensationsmassnahmen ASIP/Mittelweg, Bundesrat und SGK-N Modell Dauer der Modell Art der Kompensation Finanzierung Umverteilung Kompensation %-uale Erhöhung (linear Dezentral: Von Aktiven zu abgestuft) des BVG- Durch die jeweilige PK. Keine ASIP/ Neu-Rentnern nur Altersguthabens unter 10 Jahre Umverteilung zwischen den Mittelweg in betroffenen Anrechnung des PKs. Finanzierung durch Kassen Überobligatoriums bisherige Rückstellungen. Fixe pauschale Zentral: Von jung zu alt Rentenerhöhung für alle 0.5% auf alle AHV-pflichtigen und von höheren Bundesrat Rentenbezüger der ersten 15 15 Jahre Löhne, SiFo BVG erhebt Löhnen zu tieferen Jahrgänge. Keine Anrechnung Beiträge bei den Löhnen in allen des Überobligatoriums Vorsorgeeinrichtungen. Kassen Fixe Rentenzuschläge für die Von jung zu alt Zentral: ersten 15 Jahrgänge und von über- 0.4% der versicherten Löhne. SGK-N (abgestuft), unter 15 Jahre obligatorischen zu SiFo erhebt Beiträge bei den Berücksichtigung des obligatorischen Vorsorgeeinrichtungen. Anrechnungsprinzips Kassen Zentral: Von jung zu alt und AV 2020 absolute Erhöhung des AGH, Sicherheitsfonds gewährt von über- (pro um alte Schattenrechnung 20 Jahre Zuschüsse; Es ist mit neuer obligatorischen zu memoria) halten zu können. Prämie zu rechnen, welche obligatorischen von allen PKs bezahlt wird. Kassen 24
Übergangsgeneration Schematischer Überblick Modell ASIP/Mittelweg - BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium Kompensationseinlage Beitragserhöhung Umhüllende BVG-Leistung Umhüllende Leistung Leistung bisher BVG-Leistung mit neu bisher tieferem UWS Modell Bundesratsvorschlag - BVG-nahe Pläne - mittleres/starkes Überobligatorium «un-garantierter» Garantierter Rentenzuschlag Rentenzuschlag Beitragserhöhung Umhüllende BVG-Leistung Umhüllende Leistung Leistung bisher BVG-Leistung mit neu bisher tieferem UWS 14% der Versicherten 86% der Versicherten!(*) * OAK: Bericht finanzielle Lage der VEs 2019 (S.32): Mittleres bis starkes Überobligatorium bedeutet Anteil Überobligatorisches Altersguthaben 25 >30% des gesamten Altersguthabens.
Übergangsgeneration ASIP/Mittelweg: Finanzierung Kompensationsmassnahmen Freiwerdendes Potential laufende Finanzierung Resultierender „effektiver“ Umwandlungssatz gemäss BVG nach Kompensationseinlage Die Senkung des Umwandlungssatz mit Kompensationseinlage wirkt wie eine schrittweise Senkung über 10 Jahre und entlastet jede Pensionskasse. In den meisten Fällen werden Rückstellungen aufgelöst. In seltenen Fällen ohne Rückstellungen wird die Finanzierungslast kleiner. 26
Modell Bundesrat: Übergangsgeneration Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, d.h. Tieflöhner Alter 65 – 50** profitieren relativ mehr. Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Mt. Rentenerhöhung/-kürzung Alter 60-56**: Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Mt. Alter 55-51**: Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Mt. Alter 50**: Erster Jahrgang mit Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich! «un-garantiertem» Rentenzuschlag: Annahme 50 CHF pro Mt. (Szen. 600) * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 27 **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Modell SGK-N: Übergangsgeneration Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Gleiche absolute Kompensation pro 5 Jahrgänge für alle Löhne, d.h. Tieflöhner Alter 65 – 50** profitieren relativ mehr. Alter 65-61**: Kompensation 200 CHF pro Mt. Rentenerhöhung/-kürzung Alter 60-56**: Kompensationshöhe noch 150 CHF pro Mt. Alter 55-51**: Kompensationshöhe noch 100 CHF pro Mt. Alter 50**: Kein Leistungserhalt im oberen Lohnbereich! Erster Jahrgang ohne Kompensationseinlage. * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 28 **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Modell ASIP/Mittelweg: Übergangsgeneration Rentenveränderung* im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel Alter 65 – 55** Tiefe Löhne: %-ualer Koordinationsabzug und Einlagen kompensieren UWS- Rentenerhöhung/-kürzung Reduktion -0.1%; Alter 65** Alter 55**: Erster Jahrgang ohne -5.7%; Kompensationseinlage, aber noch nicht lange im Alter 55** neuen Modell versichert. * Veränderung der gesamten Rente (AHV- und BVG-Rente) im Vergleich zum aktuellen Leistungsziel 29 **BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens
Übergangsgeneration Positive Realverzinsung • In der Vergangenheit war der Realzins deutlich höher als die ursprünglich angenommenen 0% (Goldene Regel: Nominalzins = Lohnwachstum). Das sozialpolitische Leistungsziel wurde deshalb mehr als erfüllt. Zeitraum Realzins* 1985 - 2017 1.17% 1991 – 2017 1.33% 1996 – 2017 1.51% 2007 – 2017 (10y) 0.79% 2013 – 2017 (5y) 0.85% • Durch die Senkung des Umwandlungssatz von 6.8% auf 6.0% werden die Pensionskassen entlastet. Durch diese Entlastung können die Pensionskassen (langfristig) den Versicherten höhere Zinsen gutschreiben (Schätzung: +0.5%). • Damit werden die Einbussen der am stärksten betroffenen Jahrgänge weitgehend kompensiert. * Geometrischer Mittelwert der Differenz von BVG-Mindestzins und Nominallohnwachstum. 30
Übergangsgeneration Verliererjahrgänge mit der goldenen Regel Bei allen vorgeschlagenen Modellen gibt es Verlierer bei den oberen Löhnen unter Verwendung der goldenen Regel. Rentenkürzung Verliererjahrgang mit Historie und 0.7% Realzins. 2.4% 1.1% -0.1% BR BR BR Alter 55 ASIP/ Alter 50 Alter 50 Mit UB Mittel- SGK-N Mit UB Mit 1’200 weg Alter 50 600 -3.3% UB** CHF Alter CHF -3.9% 0 CHF 55* -5.1% -5.7% Verliererjahrgang mit goldener Regel. *BVG-Alter im Jahr des Inkrafttretens 31 **UB: Umlagebeitrag
Übergangsgeneration Fazit • In sämtlichen Modell entstehen insbesondere in den oberen Bereichen trotz Kompensationsmassnahmen Verlierer. • Wenn die goldene Regel «Lohnwachstum = Zins = Realzins = 0%» hält, dann sind die stärksten Verlierer im BR-Modell je nach Szenario zwischen -5.1% und -3.3% und damit besser gestellt als unter dem ASIP/Mittelweg Vorschlag (-5.7%). • Wenn die goldene Regel übertroffen wird (d.h. positiver Realzins 0.7%), dann gibt es keine Verlierer mehr. • Sowohl ASIP/Mittelweg Vorschlag als auch BR-Modell gibt es keine volkswirtschaftlich relevanten Kosten der Kompensationsmassnahmen: - Im ASIP/Mittelweg werden Kompensationsmassnahmen dezentral finanziert. - Im BR-Modell werden die Kosten direkt mit dem künftig konstanten Umlagebeitrag finanziert, der die ersten Jahre einfach einseitig verteilt wird. • Im SGK-N-Modell müssen für die Dauer der Kompensation Beiträge von 0.4% (nach des Versicherten Lohnes erhoben werden. Dies entspricht Kosten von ca. 840 MCHF pro Jahr. Diese Beiträge können voraussichtlich in 5-Jahres-Schritten reduziert werden. 32
AGENDA Ausgangslage Reformvorschläge Fazit 33
Fazit Check Modell Bundesrat SGK-N ASIP/Mittelweg 1 Umverteilung +1.3 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a. -0.2 Mia CHF p.a. 2 Leistungsziel 86 TCHF Lohn: 0% 86 TCHF Lohn: +3% 86 TCHF Lohn: +3% Stärkung tiefe 3 Löhne/Teilzeit 30 TCHF Lohn: +20% 30 TCHF Lohn: +19% 30 TCHF Lohn: +14% 4 Übergangs- generation Verliererjahrgang / Verliererjahrgang / Verliererjahrgang / 86 TCHF Lohn: -3.9% 86 TCHF Lohn: -5.1% 86 TCHF Lohn: -5.7% 5 Kosten +3.0 Mia CHF p.a. +2.1 Mia CHF p.a. +1.6 Mia CHF p.a. +0.8 Mia CHF ÜgK* Alle Prozentangaben sind prozentuale Veränderungen der Rente (AHV und BVG) gegenüber vorher. 34 *ÜgK: Übergangskosten
Fazit Und wie weiter? Doch bei der zentralen Kontroverse über das Ausmass der «Kompensationen» für die Die bürgerliche Mehrheit der Sozialkommission wischte den vom Senkung des Umwandlungssatzes folgte die Bundesrat gestützten Sozialpartner-Kompromiss von Kommission der Regierung nicht. Sie Arbeitgeberverband und Gewerkschaften vom Tisch. Dieser sah unterstützte mit 14 zu 10 Stimmen einen einen mit 0,5 Lohnprozent solidarisch finanzierten Antrag von Thomas de Courten (svp, Basel- Rentenzuschlag von 100 bis 200 Franken vor. Die Bürgerlichen Landschaft), der an einen Vorschlag des störten sich an den pauschalen Rentenzuschläge für alle, die sie Schweizerischen Versicherungsverbands als «Gieskannenprinzip» kritisierten. angelehnt war. Blick, 03.09.2021 NZZ, 20.08.2021 Die bürgerliche Seite leidet – wieder einmal – genug an inneren Spannungen und divergie- Gabriela Medici vom Schweizerischen renden Interessen. Banken gegen Versiche- Gewerkschaftsbund (SGB) betont, dass mit rungen und Versicherungen gegen den ASIP, diesem Modell gerade Menschen mit tiefen das macht die Durchsetzung einer vernünfti- Einkommen vom Rentenzuschlag ausgeschlossen gen Lösung schon schwierig genug. Dass nun würden: «Das ist eine Rentenreform gegen die Arbeitgeber in Nibelungentreue an ei- Arbeitnehmende, vor allem gegen jene mit tiefen nem Modell festhalten, das eigentlich nicht Löhnen und mit Teilzeitanstellungen. Auch für die zu verteidigen ist und von allen Parteien Frauen gibt es keine Antworten.» rechts von der SP abgelehnt wird, ist schlicht srf.ch, 20.08.2021 nicht nachvollziehbar." vorsorgeforum, 06.09.2021 «Die Reformen, so wie sie heute auf dem Tisch Wenig Freude hat man beim Gewerbeverband an liegen, sind ein Affront gegenüber den der vorgeschlagenen Senkung der Eintrittsschwelle, Arbeitnehmenden», zog Travailsuisse-Präsident die bisher sakrosankt war. Die Idee dazu scheint Adrian Wühtrich (41) Fazit. vom BSV gekommen zu sein, das sie als einfachste Blick, 03.09.2021 Lösung zur Beseitigung der Probleme bei Teil- und Mehrfachbeschäftigten vorgeschlagen hat. vorsorgeforum, 06.09.2021 Die Sozialpartner hingegen bleiben standhaft bei ihrem Vorschlag: Sie hielten an ihrem Modell mit dem Rentenzuschlag für alle fest, betonen heute sowohl der Arbeitgeberverband als auch der Gewerkschaftsbund. srf.ch, 20.08.2021 35
c-alm AG Kontakt Dr. Roger Baumann Partner roger.baumann@c-alm.ch 071 / 227 35 34 Office Zürich Konradstrasse 32 Office St. Gallen CH-8005 Zürich Vadianstrasse 25a CH-9000 St. Gallen Tel +41 71 227 35 35 www.c-alm.ch info@c-alm.ch © c-alm AG
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