Gleichstellungsplan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften für den Zeitraum 2019-2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gleichstellungsplan der Fakultät für Gesundheitswissenschaften für den Zeitraum 2019-2021
Inhaltsverzeichnis Präambel................................................................................................................................................. 1 1. Aufbau und Vorgabe des Gleichstellungsplanes........................................................................... 1 2. Datenbezogene Bestandsaufnahme für den Zeitraum 2012-2018 und Zielvorgaben ................. 2 2.1 Studierende und Absolvent_innen der Gesundheitswissenschaften .................................... 2 2.2 Beschäftigte der Fakultät für Gesundheitswissenschaften.................................................... 4 2.3 Bestandsanalyse und Bilanz ................................................................................................... 7 3. Zielgruppenspezifische und -übergreifende Maßnahmen ........................................................... 8 3.1 Erhöhung der Frauenquoten bei der Besetzung von Professuren und hoch dotierten Mitarbeiter_innenstellen im Mittelbau, soweit Frauen unterrepräsentiert sind ............................... 8 3.2 Erhöhung des Frauenanteils im Promotionsstudiengang ...................................................... 9 3.3 Gezielte Karriereförderung von Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Fakultät .............. 9 3.4 Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung...................................................................... 9 3.5 Geschlechterbezogene Benachteiligung .............................................................................. 10 3.6 Anteil von Frauen in Gremien .............................................................................................. 10 3.7 Gleichstellung in der Fakultätsentwicklung und als Leitungsaufgabe ................................. 10 4. Flankierende Dimensionen .......................................................................................................... 10 4.1 Verstetigung der Befragung zu Studienabbrüchen in Folge von Diskriminierungserfahrungen ........................................................................................................... 11 4.2 Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf.................................................................... 12 4.3 Gender in Forschung und Lehre........................................................................................... 12 4.4 Evaluation des Gleichstellungsplans .................................................................................... 12 4.5 Arbeiten der Gleichstellungskommission und Gleichstellungsbeauftragten ....................... 13 4.6 Einbindung des Gleichstellungsplans in der Fakultät........................................................... 13 Anhang .................................................................................................................................................. 13
Präambel Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften verfolgt mit dem vorliegenden Gleichstellungs- plan das Ziel, das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und des Landesgleichstellungsgesetzes des Landes NRW (LGG) sowie den geltenden Rahmenplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der Universität Bielefeld umzusetzen. Dabei versteht die Fakultät Gleichstellung grundsätzlich als nur dann umsetzbar, wenn Frauen als soziale Gruppe im Bewusstsein ihrer intragruppalen Heterogenität angesprochen werden. Die Umsetzung dieses Verständnisses von Gleichstellung auf Fakultätsebene wird als Prozess verstanden, der schrittweise erfolgt. Mit diesem Gleichstellungsplan wird dieses Verständnis von Gleichstellung umgesetzt und als schrittweise Annäherung daran verstanden, geschlechtliche Gleichstellung auch unter Bezug auf unterschiedliche Diversitätsmerkmale von Menschen zu erzielen. Aufgabe aller Mitglieder und Angehörigen der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, insbesondere der Fakultätslei- tung, der Personalverwaltung sowie der Beschäftigten mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufga- ben ist der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung gleicher Entwicklungsmöglichkei- ten für Menschen mit unterschiedlichen Diversitätsmerkmalen. Aufgabe der Gleichstellung ist in diesem Rahmen die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) unter gezieltem Einbezug der wissenschaftlichen Erkenntnis, dass eine Gleichstellung der Geschlechter nur dann erfolgen kann, wenn die Wechselwirkungen zwischen geschlechtsbezogener Benachtei- ligung und anderen Dimensionen von Diskriminierung angemessene Berücksichtigung finden. Auf Fakultätsebene wird langfristig die Gleichstellung aller benachteiligten Gruppen ange- strebt. Die Fakultät sieht sich in ihrer bisherigen Strategie durch die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG bestätigt. Die geschlechtsbezogene Gleichstellung in die- sem Sinne diversitätssensibel und offen gegenüber Änderungen der rechtlichen Vorgaben zu geschlechtlicher Gleichbehandlung umzusetzen, ist Aufgabe der Fakultätsleitung (Dekanat). Die Beschäftigung mit Diversität ist daher ein wesentliches Anliegen der Fakultät und wird weiterhin eine wichtige Aufgabe bleiben. 1. Aufbau und Vorgabe des Gleichstellungsplanes Der vorliegende Gleichstellungsplan beinhaltet eine Analyse sowohl der aktuellen Stellen- be- setzungssituation und der Studierendenzahlen an der Fakultät als auch der Entwicklung dieser Kennzahlen im zeitlichen Verlauf sowie eine Beschreibung der sich daraus ergebenden fa- kultätsspezifischen Ziele und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und trans*- und in- tergeschlechtlichen Personen sowie Männern. Er ergänzt den universitären Rahmenplan, der in allen hier nicht explizit genannten Punkten auch an der Fakultät für Gesundheitswissen- schaften gilt. Die Fakultät ruft alle Mitglieder und Angehörigen aller Statusgruppen auf, bei der Umsetzung dieses Gleichstellungsplans mit der Gleichstellungskommission in den jeweiligen Bereichen zu kooperieren und deren Arbeit nach Kräften zu unterstützen. 1
Auf der Basis dieser Grundsätze beschließt die Fakultätskonferenz der Fakultät für Gesund- heitswissenschaften diesen Gleichstellungsplan. 2. Datenbezogene Bestandsaufnahme für den Zeitraum 2012-2018 und Ziel- vorgaben 2.1 Studierende und Absolvent_innen der Gesundheitswissenschaften Insgesamt ist der Frauenanteil bei den Studierenden der Studiengänge Bachelor of Health Communication, Master of Public Health und Promotionsstudiengang Public Health höher als der Anteil der männlichen Studierenden in den Jahren 2012 bis 2014 kontinuierlich gestiegen und hat sich seither auf ein Niveau um die 80% eingependelt. Ursache für den hohen Frauen- anteil ist vermutlich, dass Themen wie „Gesundheit“ und „Kommunikation“ nach wie vor eher Frauen als Männer ansprechen. Die Anteile der Studienanfängerinnen in den Studiengängen Bachelor und Master zeigen ab- gesehen von jährlichen Schwankungen ein recht ähnliches Bild mit Werten von zumeist mehr als 80%. Im Promotionsstudiengang sind Frauen tendenziell ein wenig schwächer vertreten mit Zahlen um etwa 75% (s. Tabelle 2). Diese Tendenz verstärkt sich noch bei Betrachtung der Studienabschlüsse: Während im Bachelor- und Masterstudiengang der Absolventinnenanteil mit zumeist über 80% ähnlich hoch ist wie der Anteil der Studienanfängerinnen stellen die erfolgreich promovierten Frauen nur etwa 60% aller Promovierten (s. Tabelle 3). Tabelle 1: Studierende an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften, insgesamt; Quelle: Universität Bielefeld, Statistische Jahrbücher 2012-2017 WS 11/12 WS 12/13 WS 13/14 WS 14/15 WS 15/16 WS 16/17 m 136 150 129 108 147 156 w 369 446 556 558 587 591 %-Anteil w 73% 75% 81% 84% 80% 79% Tabelle 2: Studienanfänger_innen nach Studiengängen, Quelle: Universität Bielefeld, Statistische Jahrbücher 2012-2017 2012 2013 2014 2015 2016 Bachelor m 16 17 23 29 18 w 101 152 106 132 109 %-Anteil w 86% 90% 82% 82% 86% Master m 15 10 10 10 13 w 45 54 60 60 68 %-Anteil w 75% 84% 86% 86% 84% Dr PH m 6 6 3 4 2 w 18 17 3 11 12 %-Anteil w 75% 74% 50% 73% 86% 2
Tabelle 3: Abschlüsse an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften in den Jahren 2012-2016, Quelle: Universität Bielefeld, Statistische Jahrbücher 2012-2017 2012 2013 2014 2015 2016 Bachelor m 16 8 11 13 9 w 67 59 57 94 116 %-Anteil w 81% 88% 84% 88% 93% Master m 4 12 6 17 7 w 39 25 46 64 49 %-Anteil w 91% 68% 88% 79% 88% Promotionsstudiengang m 4 2 4 5 4 Dr PH w 8 3 3 7 6 %-Anteil w 67% 60% 43% 58% 60% (Freie) Promotionen m 0 2 1 w 1 3 1 %-Anteil w 100% 60% 50% Tabelle 4: Abnahme des Anteils weiblicher und männlicher Studierender beim Übergang BA-MA und MA-DrPH in den Jahren 2012-2016, Quelle: Eigene Darstellung 100% 95% 90% 85% 82% 82% 80% 68% 70% 70% 64% 65% 60%60% 60% 60% 55% 56% 54% 50% 41% 43% 40% 38% 40% 28% 30% 20% 10% 6% 0% 2012 2013 2014 2015 2016 Übergang BA-MA Anteil m Übergang BA-MA Anteil w Übergang MA-DrPH Anteil m Übergang MA-DrPH Anteil w Tabelle 4 veranschaulicht den prozentualen Anteil der Abnahme weiblicher und männlicher Studierender beim Übergang von Bachelor (BSc) auf Master (MSc) und beim Übergang von einem Master- auf einen DrPH-Studiengang für die Jahre 2012 bis 2016. Von der Abnahme sind beide Geschlechter in unterschiedlicher Weise betroffen. Jedoch weisen diese Unter- schiede keine erkennbare Systematik auf. Während die Abnahme z.B. beim Übergang BA-MA 3
im Jahr 2012 bei den weiblichen Studierenden sehr stark ausgeprägt ist (55%) im Vergleich zu den männlichen Studierenden (6%), ist die prozentuale Abnahme weiblicher Studierender beim Übergang BA-MA in den Jahren 2014 (43%) und 2015 (54%) geringer ausgeprägt als in der männlichen Vergleichsgruppe (56%; 65%). Ähnlich verhält es sich bei der Betrachtung der Unterschiede beim Übergang MA-DrPH. Angesichts dieser Unstimmigkeiten lassen sich keine eindeutigen Gründe für den Rückgang von Frauen beim Übergang vom Bachelor- zum Master- studiengang sowie vom Master- zum Promotionsstudiengang anführen. Zum einen lässt sich anhand der in der Tabelle 3 aufgeführten Zahlen nicht erkennen, wie viele von den BA- und MA-Absolventinnen an der Fakultät verbleiben, um ihr Studium mit einem Master- bzw. Pro- motionsstudiengang fortzusetzen – d.h. es bleibt unklar, ob es sich beim Wechsel der Studi- engänge um identische Studierende handelt. Zum anderen liegen keine empirisch belastbaren Analysen über die Durchlässigkeit der Studiengänge in Bezug auf das Geschlecht (und andere Diversitätsmerkmale) sowie über individuelle Entscheidungskriterien, die von BA- bzw. MA- Absolventinnen für oder gegen die Aufnahme eines Master- bzw. Promotionsstudiengangs herangezogen werden, vor. Die Fakultät sieht deshalb vor, die Entwicklung der Studiengangszahlen hinsichtlich der Ab- nahme des Frauenanteils beim Übergang in die verschiedenen Studiengänge intensiver zu be- obachten und zu dokumentieren. 2.2 Beschäftigte der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Im Vergleich zu anderen Fakultäten ist die Frauenquote unter den Beschäftigten insgesamt als gut zu beurteilen. Der Professorinnenanteil insgesamt liegt mit 44% über der Landesquote von 2016 (23%); nach Qualifizierungsstufen differenziert erreicht der Frauenanteil bei den W3/C4- Professuren die 50%-Marke, bei den W2/C3-Professuren sind Frauen mit 33% unterrepräsen- tiert. Im Vergleich zum Berichtszeitraum des letzten Gleichstellungsplans (Stand der Beschäftigten 30.06.2015) ist das Geschlechterverhältnis unter den Professoren und Professorinnen unver- ändert und die Fakultät muss sich weiter bemühen, die aktuell freien und im Planungszeitraum frei werdenden Professuren mit Frauen zu besetzen. Ausgehend von den Bestandswerten wird die vorgegebene Gleichstellungsquote anhand ei- nes Berechnungstools des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW berechnet. Demnach wird die Vorgabe von 54,5% Frauenanteil unter den Professuren nicht erreicht. Wer- den in den Jahren 2018-2021 die frei werdende W3/C4- und die zusätzlich eingerichtete W2/C3-Prosfessur mit Frauen besetzt, wird die vorgegebene Gleichstellungquote bei den W2/C3-Professuren leicht unterschritten (50%), bei den W3/C4-Professuren dagegen über- schritten (66,6%). 4
Im Mittelbau sind derzeit insgesamt 64 Frauen und 30 Männer beschäftigt und der Frauenan- teil beträgt hier 68%. Im Vergleich zum letzten Berichtszeitraum ist der Frauenanteil im Mit- telbau von 61% in 2015 auf 68% in 2017 gestiegen. Frauen sind vor allem im Drittmittelbereich mit seinen befristeten Teil- und Vollzeitstellen deutlich überrepräsentiert mit einem Anteil von 73%. Von 18 Haushaltstellen sind dagegen nur 8 mit Frauen besetzt – gegenüber dem letzten Gleichstellungsplan eine leichte Verbesserung von 35% auf 44% aber immer noch unter der Zielgröße. Die Stellenbesetzung im Mittelbau der Fakultät hat sich im Vergleich zum letzten Gleichstel- lungsplan sowohl in den drittmittel- wie haushaltsfinanzierten Stellen zugunsten der Frauen verändert. Bei den haushaltsgebundenen Stellen ist das Ziel von mindestens 50% Frauenanteil allerdings noch nicht erreicht und sie sind hier weiterhin leicht unterrepräsentiert. Die Anteile der Frauen unter den WHK und SHK sind gegenüber dem letzten Gleichstellungs- plan unverändert hoch, so dass angestrebte Ziele von 70-75% weibliche WHK/SHK erreicht und übertroffen werden konnten. Die Zahl der weiblichen Absolventinnen ist sowohl bei den Studierenden als auch den Promovendinnen im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum leicht gestiegen. Die Betrachtung der Frauenanteile auf den unterschiedlichen Qualifizierungsstufen zeigt eine tendenziell sinkende Frauenquote bei steigender Qualifizierung, allerdings auf hohem Niveau. Verglichen mit den Anteilen der Absolventinnen auf den einzelnen Qualifizierungsstufen liegt der Frauenanteil unter den Beschäftigten im Mittelbau und bei Hilfskräften etwas, bei den Professorinnen deutlich niedriger. Der Anteil von Vollzeitstellen für Frauen ist gegenüber dem letzten Berichtszeitraum auf fast die Hälfte gestiegen. Entfristete Mittelbaustellen existierten zum Stichtag nicht (s. Tabelle 4). Tabelle 4: Frauenanteile der Beschäftigten nach Qualifizierungsstufen davon Frauen unbefristet befristet Qualifikationsstufe N % Vollzeit Teilzeit Vollzeit Teilzeit W3 3 50% 100% W2 1 33% 100% Juniorprofessorinnen Postdoktorandinnen 5 63% 58% 42% Master 23 69% 46% 54% Bachelor 30 80% 100% 5
Frauenanteile 2015 in % Frauenanteile 2018 in % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Zielvorgaben für die Jahre 2019 bis 2021 Bestand Zielvorgaben Beschäftigte zum Freiwerdende Stel- Anzahl der mit Frauenanteil in % 30.06.2018 len bis zum Frauen zu beset- am 31.12.2021 bei 31.12.2021 (alters- zenden Stellen Erreichen der Ziel- bedingtes Aus- (laut gültigem vorgaben (laut gül- m w w in % scheiden und ge- Gleichstellungs- tigem Gleichstel- schätzte Fluktua- plan) lungsplan) tion) W3 / C4 3 3 50% 1 Beide frei werden- 57% W2 / C3 2 1 33% 1 den Professuren 50% sollten bei gleicher fachlicher Eignung möglichst mit Frauen besetzt werden Zusätzliche UNIPlus W3* Zusätzliche UNIPlus W2* A14 a. Z. A13 a. Z. W1 (Juniorprof.) A13-A16 (Laufbahn akad. Rat/Rätin) 6
E 13/14 unbefr. Vollzeit 1 0 0% E 13/14 unbefr. Teilzeit E 13/14 befr. Vollzeit 6 6 50% 12 6 Mind. 50% E 13/14 befr. Teilzeit 3 2 40% 5 3 Lehrkr. f. bes. Aufg. Vollzeit Lehrkr. f. bes. Aufg. 0 1 100% 1 0 Teilzeit E 13/14 Drittmittel** 10 24 70,6% Vollzeit E 13/14 Drittmittel** 10 31 75,6% Teilzeit Professurvertretungen WHK 9 37 80% SHK 8 28 78% Abschluss Studium 27 146 84% Abschluss Promotion 6 11 65% Abschluss Habilitation *Angaben, soweit Beteiligung an UNIPlus erfolgt ** einschl. Sondermittel wie LABG, ISP, HSP … Für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung liegt ein entsprechender universitärer Gleich- stellungsplan vor, so dass keine fakultätsspezifische Schwerpunktsetzung erfolgte. 2.3 Bestandsanalyse und Bilanz Der Gleichstellungsplan wurde fortlaufend evaluiert, indem die Ziele und geplanten Maß- nah- men dokumentiert und hinsichtlich ihres Erfolgs bewertet wurden (siehe Anlage Tab. I und II). Vor diesem Hintergrund lässt sich zusammenfassen, dass nahezu alle Zielvorgaben aus dem Gleichstellungsplan 2016-2018 erfüllt werden konnten. Bei den W3- und W2- Professuren gab es aktive Bemühungen und Verbesserungen der Quote weiblicher Professorinnen. Um einer möglichen Stagnation oder Rückläufigkeit dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben sich verschiedene Leitungskräfte der Fakultät bei (auch ungeplant) freiwerdenden Stellen durch aktive Suche nach geeigneten Kandidatinnen, Erstellen von Scouting-Listen, vermehrte Einla- dung von Frauen und systematische Rekrutierung mit Hilfe von Netzwerken und Datenbanken aktiv um eine weibliche Vertretung bzw. weibliche Neubesetzung freiwerdender Stellen be- müht. Diese Maßnahmen wurden auch bei der Ausschreibung von Stellen für Juniorprofessu- ren ergriffen. Der schwankenden Zahl der Promovendinnen wurde durch eine offensive Moti- vation der Studentinnen für das universitäre Programm „Movement“ begegnet. Insgesamt be- müht sich die Fakultät weiterhin Gleichstellungsaspekte in alle Querschnittsbereiche sowie in Lehre und Forschung zu integrieren und um eine Diversityperspektive bzw. Blick auf hetero- gene Lebenslagen zu ergänzen. 7
3. Zielgruppenspezifische und -übergreifende Maßnahmen 3.1 Erhöhung der Frauenquoten bei der Besetzung von Professuren und hoch dotierten Mitarbeiter_innenstellen im Mittelbau, soweit Frauen unterrepräsentiert sind Die Umsetzung der Ziele bei der Besetzung von Stellen wird durch folgende Maßnahmen fest- gelegt: • Die Neubesetzung von Professuren durch weitere Frauen wird angestrebt: 1.) durch Reflexion bei Stellendenominationen – unter Berücksichtigung der Struktur- planung der Fakultät – ob gezielte Schwerpunktsetzungen in Bereichen, in denen mehr Frauen auf dem entsprechenden Qualifikationsniveau vorhanden sind, oder die Auf- nahme von Genderaspekten in Betracht kommt. 2.) Weiterhin findet eine systematische, gezielte und intensive Suche nach Bewerbe- rinnen über Fachdatenbanken, Netzwerke und persönliche Ansprache statt und 3.) es werden gezielt Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. • Im Bedarfsfall einer Lehrstuhlvertretung wird ebenfalls angestrebt, Frauen im Sinne einer Personalentwicklungsmaßnahme zu gewinnen. • Schaffung neuer Stellen für Frauen durch die Einwerbung von Drittmitteln in den ein- zelnen Arbeitsgruppen, aber auch arbeitsgruppenübergreifend im Rahmen des Strate- gieetats des Rektorats. Nach Möglichkeit sollen dadurch auch Leitungspositionen im Mittelbau geschaffen werden, die Frauen als Karrieresprungbretter und zur Weiter- qualifizierung (Habilitation) dienen. • Auf die verstärkte Beteiligung von Mitarbeiterinnen ist insbesondere in solchen Ar- beitsgruppen der Fakultät Wert zu legen, die durch klassische Männerdomänen ge- prägt sind (z.B. „Gesundheitsökonomie“ oder „Gesundheitssystemgestaltung“). • Die gezielte Information, Ansprache und Anwerbung von Frauen im Falle frei werden- der bzw. neu ausgeschriebener Stellen an der Fakultät ist die erfolgreichste Strategie zur Erhöhung des Frauenanteils in den gehobenen Positionen; dieses Engagement soll darum einhergehend mit einer engen Zusammenarbeit zwischen Dekanat, Arbeits- gruppenleiter_innen und der Gleichstellungskommission aufrecht erhalten werden. • Nach Möglichkeit sollen Vertragslaufzeiten von wissenschaftlichen Mitarbeiter_in- nen unabhängig von kurzfristigen Projekten sein, um die Stellen gerade für Frauen at- traktiver zu gestalten und eine berufliche Perspektive aufzuzeigen. • Die Frauenförderung wird als Maßnahme begriffen, die alle Frauen der jeweiligen Sta- tusgruppe adressiert. Bei der Darstellung der Fakultät als Karrierefördererin wird deut- lich gemacht, dass Frauen ungeachtet ihres juristischen Personenstandes Adressatin- nen sind, um der besonderen beruflichen Benachteiligung von trans*geschlechtlichen Frauen vorzubeugen. 8
3.2 Erhöhung des Frauenanteils im Promotionsstudiengang Der Frauenanteil im Promotionsstudiengang entspricht nicht dem Anteil der weiblichen Stu- dierenden im Bachelor- und Masterstudiengang. Um Frauen gezielt für eine Karriere in der Wissenschaft zu gewinnen, sollen zentral ausgeschriebene (Übergangs-)Stipendien und Infor- mationsveranstaltungen des Mentoringprogramms „Movement“ in der Studierendenschaft publik gemacht werden. Die Mitarbeiterinnen des Mentoringprogramms sollen bei jedem zweiten Promotionsblock eingeladen werden, um auf die Möglichkeiten einer Begleitung der Promovendinnen durch Mentorinnen hinzuweisen mit dem Ziel, den erfolgreichen Abschluss des Promotionsstudiums (und der Promotion) insbesondere bei Promovendinnen zu fördern. Auch sollen Masterstudierende auf das Programm aufmerksam gemacht werden. Die Zeiten dafür sind mit dem Beginn des Mentorings abzugleichen. Die Vorstellung des Programms soll möglichst zu Beginn des Masterkolloquiums erfolgen. Der Studierenden-Verteiler der Fakultät soll ebenfalls dafür genutzt werden, um weibliche Studierende noch vor ihrem Studienabschluss zu erreichen und beim Übergang zu einer wis- senschaftlichen Karriere zu begleiten und so ggf. die Zahl der weiblichen Promovendinnen zu erhöhen. Regelmäßige Darstellung weiblicher Karrierewege von Public-Health-Promovendinnen bei Fachtagungen kann dazu beitragen, Frauen für die Aufnahme eines Promotionsstudiums zu ermutigen. Dies wurde bei der Tagung „Armut und Gesundheit“ im Jahr 2017 bereits durch- geführt und soll nach Möglichkeit jährlich wiederholt werden. Außerdem kann die gendersen- sible Auswertung der Absolventenstudie weitere wertvolle Hinweise für Gründe liefern, die eine Promotion durch Frauen begünstigen oder verhindern. 3.3 Gezielte Karriereförderung von Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Fakultät Im Rahmen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskraftstellen bekommen Studentin- nen Einblick in universitäre Strukturen, den Wissenschaftsbetrieb und die universitäre Selbst- verwaltung. Da insbesondere der Anteil an Frauen bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sehr hoch ist, wird versucht, die bereits in Projekten tätigen Studentinnen durch direkte Ansprache durch die Arbeitsgruppenleiter_innen für eine Tätigkeit in der Arbeits- gruppe über den Studienabschluss hinaus zu begeistern und durch gemeinsame Beantragung von Drittmitteln nach Möglichkeit Ressourcen für eine Weiterbeschäftigung zu schaffen. In der Zusammenarbeit mit erfahrenen Wissenschaftler_innen erhalten sie gezielte Unter- stützung und Beratung zu ihrer Karriereplanung, aber auch Rollenmodelle von Frauen in der Wissenschaft – auch im Hinblick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie. 3.4 Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung Die Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung (MTV) bilden durch ihre Arbeit das Funda- ment für qualitativ hochwertige Forschung. Der MTV-Bereich ist ebenfalls Ziel umfassender 9
Gleichstellungsaktivitäten. Wir verweisen an dieser Stelle auf den universitären Gleichstel- lungsplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung und Technik. 3.5 Geschlechterbezogene Benachteiligung Innerhalb der Fakultät wird für alle Statusgruppen eine größere Sensibilität gegenüber ge- schlechterbezogener Diskriminierung gegenüber Frauen, trans* und intergeschlechtlichen Personen angestrebt. Da noch keine landesrechtliche Angleichung der dem Gleichstellungs- plan zugrundeliegende Rechtsgrundlage (LGG) an das Personenstandsgesetz erfolgt ist, wird die Fakultät vorläufig im Rahmen der eigenen Möglichkeiten geschlechterbezogene Benach- teiligung auch von Angehörigen des dritten Personenstandes reflektieren und an ihrem Ab- bau arbeiten. 3.6 Anteil von Frauen in Gremien Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften strebt nach Maßgabe des Landesgleichstellungs- gesetzes (LGG §12) in allen Instanzen, Gremien und Kommissionen ein ausgewogenes Verhält- nis der Geschlechter an. Dabei gilt es auch Frauen als Vorsitzende von Berufungskommissio- nen zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des daraus entstehenden zusätzlichen Ar- beitsumfangs für die weiblichen Mitglieder der Fakultät wird die Fakultät eine Möglichkeit der Kompensation dieser Mehrbelastung für die Betroffenen finden. 3.7 Gleichstellung in der Fakultätsentwicklung und als Leitungsaufgabe Alle Fakultätsangehörigen, insbesondere in Führungs- und Entscheidungspositionen sind für das Erreichen der Gleichstellungsziele und die Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen verantwortlich. In allen Bereichen der Fakultät besteht die Anforderung, Gleichstellung aufga- benbezogen zu berücksichtigen und insbesondere in sämtliche strukturverändernde Maßnah- men einfließen zu lassen. Hierbei wird die Einbindung der Gleichstellungsbeauftragten in gleichstellungsrelevante Entscheidungsprozesse und Verfahren als selbstverständlich be- trachtet. 4. Flankierende Dimensionen Neben den zielgruppenspezifischen und -übergreifenden Dimensionen werden in dem Gleich- stellungsplan folgende Maßnahmen zu flankierenden Dimensionen festgeschrieben: 10
4.1 Verstetigung der Befragung zu Studienabbrüchen in Folge von Diskriminierungser- fahrungen Die Befragung Studierender zu Studienabbrüchen in Folge von Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit Geschlecht und Migration wurde im Sommersemester 2017 durchge- führt. Die ursprüngliche Fragestellung, ob an anderen Hochschulen besonders Frauen mit Mig- rationshintergrund ihr Studium an der Fakultät häufiger infolge von interpersoneller und struktureller Diskriminierung abbrechen als andere Studierende, wurde erweitert. So wurden, unter anderem, um Frauen und trans*- und inter*geschlechtliche Personen ohne weiblichen Personenstand einzuschließen, alle eingeschriebenen Studierenden der Studiengänge Ge- sundheitskommunikation (B.Sc.) und Public Health (M.Sc., Promotion) hinsichtlich ihrer Le- benssituationen und Diskriminierungserfahrungen im Studium befragt. 107 Studierende nah- men an der Befragung teil. Damit liegen der Fakultät wertvolle Informationen unter anderem für die zukünftige Gleichstellungsarbeit vor. Die Ergebnisse zeigen, dass Studierende mit Diskriminierungserfahrungen (insgesamt 43 % der Teilnehmenden) aufgrund dieser Erfahrungen häufiger als ihre Kommiliton_innen einen Stu- dienabbruch in Erwägung ziehen und sozial schlechter integriert sind. Unter den erlebten Dis- kriminierungen wird reiner Sexismus von den Teilnehmenden nur vereinzelt angegeben. Posi- tiv ist, dass in diesem Fall von einem Einschreiten der Studierenden gegen die diskriminie- rende Äußerung berichtet wird. Mehrfachdiskriminierung wird von ca. 20 % der teilnehmen- den Studierenden angegeben. Dabei wird unter anderem deutlich, dass Studierende, die rassistische und gleichzeitig sexisti- sche Diskriminierung erleben, ihre Erfahrungen als vorrangig rassistisch einordnen. Zudem fehlen besonders für Studierende, die derartige Erfahrungen von Mehrfachdiskriminierungen machen, Ansprechpartner_innen auf Seiten der Universität. Für die zukünftige Gleichstel- lungsarbeit lässt sich aus den Ergebnissen schlussfolgern, dass geschlechtliche Gleichstellung bezogen auf Lehrkontexte intersektionale Aspekte berücksichtigen muss: Die Gleichstellungs- arbeit muss sensibel für die Heterogenität der von ihr adressierten Personen sein und berück- sichtigen, dass Menschen in mehr als einer Dimension marginalisiert werden können. Zudem wird sichtbar, dass der Abbau von Diskriminierungen im Studienkontext in der Verantwortung der Verwaltung, der Lehrenden und der Studierenden liegt und nicht die Zuständigkeit der Gleichstellungskommission berührt. Die Bereitschaft, Strukturen und Interaktionen in der Lehre heterogenitätssensibel zu gestalten, muss in allen beteiligten Statusgruppen vorliegen. Zur Förderung einer diskriminierungsarmen Studiensituation bedarf es weiterführender Maß- nahmen, die unter anderem die Sensibilisierung für Diskriminierung und ihre Mechanismen betreffen sollten. Die Studienergebnisse liefern wertvolle und konkrete Hinweise, wo Handlungsbedarf und Op- timierungspotential hinsichtlich der Gleichstellungsarbeit an der Fakultät bestehen. Daher, und um die Wirksamkeit von Maßnahmen, die als Resultat der Studienergebnisse implemen- 11
tiert werden sollen, zu überprüfen und Studienabbrüchen aufgrund von auch geschlechtsbe- zogener Diskriminierung vorzubeugen, soll die Befragung Studierender künftig in regelmäßi- gen Abständen wiederholt werden. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass ein grundle- gender und dringender Handlungsbedarf in der Thematisierung und Bekämpfung von Mehr- fachdiskriminierung von Frauen existiert. Vor diesem Hintergrund wird zur weiteren Bearbeitung des Themas Diskriminierung eine Ar- beitsgruppe an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften gegründet, in der alle Statusgrup- pen möglichst paritätisch vertreten sind. 4.2 Vereinbarkeit von Familie, Studium und Beruf Die Vereinbarkeit von familiären Betreuungsaufgaben mit dem Studium oder der Tätigkeit an der Hochschule stellt für die Fakultät einen wichtigen Aufgabenbereich dar. Hierzu zählen ins- besondere eine familienbewusste Personalpolitik und eine familiengerechte Studienorganisa- tion. Um Orientierung über rechtliche Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten zu ge- ben, hat die Fakultät eine Informationsmappe zusammengestellt. Diese enthält alle grundle- genden, arbeitsrechtlichen Informationen sowie Hinweise zu verschiedenen Beratungsmög- lichkeiten und ist einsehbar bei der Gleichstellungsbeauftragten. Darüber hinaus strebt die Fakultät eine Verbesserung hinsichtlich eines ausreichenden Angebots von Pflicht- und Wahl- pflichtveranstaltungen innerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrich- tungen an. 4.3 Gender in Forschung und Lehre Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften strebt die Umsetzung einer geschlechtergerech- ten Sprache in allen Arbeitsbereichen an. Dies beinhaltet die Verwendung von geschlechts- neutralen/-differenzierenden Formulierungen in Schriftstücken, Vordrucken für Prüfungen, Formularen, die Vermeidung von stereotypen Darstellungen auf Fotos und in Abbildungen so- wie einen diversitätssensiblen Umgang mit Inhalten, Sprache und Bild im Allgemeinen. Ebenso legt die Fakultät großen Wert auf die Anwendung einer geschlechtergerechten Sprache in wis- senschaftlichen Arbeiten. Hierfür wurde bereits ein ausführliches Merkblatt entwickelt, das Mitarbeitenden und Studierenden online zur Verfügung steht. 4.4 Evaluation des Gleichstellungsplans Der Gleichstellungsplan wird im Geltungszeitraum fortlaufend dokumentiert und evaluiert, so dass jederzeit Transparenz über den Stand seiner Umsetzung besteht. Im Verlauf der drei Jahre wird er regelmäßig auf seine Wirksamkeit geprüft und ggf. um weitere Maßnahmen ergänzt. 12
Nach Ablauf der drei Jahre steht eine ausführliche Übersicht über die durchgeführten Maß- nahmen und die Einschätzung ihrer Wirksamkeit zur Verfügung. Sie dient der Fakultät außer- dem als Grundlage für die Fortschreibung des Gleichstellungsplans. 4.5 Arbeiten der Gleichstellungskommission und Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungskommission ist paritätisch besetzt. Die Mittelbauvertreterin übernimmt gleichzeitig das Amt der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät. Die Gleichstellungskommis- sion überprüft die Umsetzung des vorgelegten Gleichstellungsplans durch die Fakultät. Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität kann ihre Rechte bei der Beteiligung an Beru- fungsverfahren, an anderen Personalangelegenheiten und bei sonstigen sozialen und organi- satorischen Maßnahmen durch die Gleichstellungsbeauftragte oder ein Mitglied der Gleich- stellungskommission der Fakultät widerruflich wahrnehmen lassen. 4.6 Einbindung des Gleichstellungsplans in der Fakultät Der Gleichstellungsplan wird allen Mitgliedern der Fakultät bekannt gemacht, in der Fa- kultätskonferenz diskutiert und beschlossen, und auf der Homepage der Fakultät veröffent- licht. Dieser Gleichstellungsplan gilt für die Dauer von drei Jahren. Anhang Dem Gleichstellungsplan wird als Anhang beigefügt: • Die Datentabelle des letzten (zu dem Zeitpunkt noch aktuellen) Gleichstellungsplanes mit einer Statusangabe je Zielkategorie: erfüllt/nicht erfüllt - ggf. mit Kommentar • Eine tabellarische Übersicht über die im letzten (zu dem Zeitpunkt noch aktuellen) Gleichstellungsplan aufgeführten Maßnahmen mit Statusangabe je Maßnahme: um- gesetzt/ teilweise umgesetzt/ nicht umgesetzt - ggf. mit Kommentar 13
Anhang Tabelle I: Datentabelle Zielvorgaben für die Jahre 2016 – 2018 (noch aktuell) nach Erfüllung Legende: Zielvorgaben erfüllt; Zielvorgaben nicht erfüllt Bestand Zielvorgaben Beschäftigte Freiwerdende Anzahl der mit Frauenanteil in % zum Stand Stellen bis zum Frauen zu beset- am 31.12.2018 bei 30.06.2015 31.12.20183 zenden Stellen Erreichen der Ziel- vorgaben m w w% W3 / C4 4 3 43 2 (1w;1m) Beide frei wer- 66,6%, Vorgabe W2 / C3 1 1 50 denden Pro- laut Kaskadenmod- fessuren soll- ell: 54,5% ten bei glei- cher fachlicher Eignung mög- lichst mit Frauen besetzt werden A14 a. Z. / C2 0 0 0 Diese Stellen A13 a. Z. / C1 0 0 0 existieren ab W1 (Juniorprof.) 1 0 0 2016 nicht mehr in der bisherigen A13-A16 (einschl. H1 und H2) 1 0 0 Form und wer- E13/14 / IIb-I unbefr. Vollzeit 1 0 0 den somit nicht E13/14 / IIb-I unbefr. Teilzeit 0 0 0 neu besetzt E13/14 / IIb-I befr. Vollzeit 2 0 0 E13/14 / IIb-I befr. Teilzeit 9 7 44 Lehrkräfte f. bes. Aufgaben aus Stu- 0 0 0 dienbeiträgen - Vollzeit Lehrkräfte f. bes. Aufgaben aus Stu- 0 0 0 dienbeiträgen - Teilzeit E13/14 / IIb-I Drittmittel 14 21 67 Mind. 50% Professurvertretungen 0 0 0 WHK 7 30 81 SHK 9 30 77 Abschluss Studium 22 10 82 0 Abschluss Promotion 4,3 6,7 60 Abschluss Habilitation - 1 100 Kommentar: Aufgrund der noch laufenden Verfahren zur Neubesetzung können zum aktuel- len Zeitpunkt (10.2018) noch keine konkreten Aussagen über die Erfüllung der Zielvorgaben zur Besetzung der W3/C4-Stellen gemacht werden. Der aktuelle Stand (30.06.2018) des Frau- enanteils bei den W3/C4-Professuren beträgt 50 % und liegt somit zum gegenwärtigen Zeit- punkt unter der Zielvorgabe von 66,6 %. 14
Das Verhältnis der weiblichen zu den männlichen Beschäftigten W2/C3 hat sich mit einem Anteil von 33,3 % nach der Besetzung einer dritten Stelle zum aktuellen Zeitpunkt (30.06.2018) verringert und ist im Vergleich zu 2015 leicht rückläufig. Auch hier sind aufgrund von laufen- den Berufungsverfahren Änderungen hinsichtlich des Frauenanteils zum Ende des Jahres 2018 zu erwarten. Tabelle II: Übersicht über Gleichstellungsziele und Maßnahmen für die Jahre 2016 – 2018 (noch aktuell) nach Umsetzungsstatus Gleichstellungsziele und -maßnahmen (zu einzelnen Teilmaßnahmen s. Gleichstel- Umsetzungsstatus lungsplan 2016 - 2018) Erhöhung der Frauenquote bei der Besetzung von Professuren und hochdotierten Teilweise umgesetzt Mitarbeiter_innenstellen im Mittelbau Erhöhung des Frauenanteils im Promotionsstudiengang Umgesetzt Gezielte Karriereförderung der Studentinnen und Mitarbeiterinnen der Fakultät Umgesetzt Fakultät-Tandems für gemeinsame Gleichstellungsarbeit Nicht umgesetzt Projekt „Studienabbrüche von Studierenden in Folge von Diskriminierung und Mehr- Umgesetzt fachbelastung durch heterogene Lebenslagen“ Studie zur Willkommenskultur der Fakultät bei Schwangerschaft/Elternschaft bzw. Aufgrund von Res- Behinderung sourcenmangel nicht umgesetzt Koordination des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW Umgesetzt Mitarbeiter_innen in Technik und Verwaltung Umgesetzt* Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt Umgesetzt* Fakultätsöffentliche Benennung von Ansprechpartner_innen für Betroffene von sexu- Nicht umgesetzt alisierter Diskriminierung Kommentar: Die Maßnahmen, die mit einem Asterisk gekennzeichnet sind, beziehen sich auf zentral gesteuerte Gleichstellungs- bzw. Rahmenpläne. Anstelle der ursprünglich geplanten Fakultät-Tandems wurde im Zuge des Projekts zu Studi- enabbrüchen Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät für Erziehungswissen- schaft aufgebaut. Eine weitere Kooperation ist geplant. Die fakultätsöffentliche Benennung von Ansprechpartner_innen für Betroffene von sexuali- sierter Diskriminierung und Gewalt bedarf vor der Auswahl weiterer fachlicher Diskussionen. 15
Sie können auch lesen