Konzeption 2020 - AUGUST Jugendclub "Club2Five" Großbeeren Teltower Str. 25 14979 Großbeeren Erstellt von: Jeannette Bergner - Gemeinde ...

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Konzeption 2020 - AUGUST Jugendclub "Club2Five" Großbeeren Teltower Str. 25 14979 Großbeeren Erstellt von: Jeannette Bergner - Gemeinde ...
Konzeption
 2020

14. AUGUST

Jugendclub „Club2Five“ Großbeeren
Teltower Str. 25
14979 Großbeeren

Erstellt von: Jeannette Bergner

                                    1
Inhaltsverzeichnis
1. Gemeinde Großbeeren
   1.1.      Der Träger stellt sich vor
   1.2.      Grundsätze pädagogischer Arbeit innerhalb der Gemeinde Großbeeren
2. Die Konzeption des Jugendclubs „Club2Five“ Großbeeren
   2.1.      Sozialraum und Lebensweltbezug
   2.2.      Prinzipielle Ansätze und Grundverständnis
   2.3.      Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum
   2.4.      Inhaltliche Schwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit im
             Sozialraum
   2.5.      Schutzauftrag
   2.6.      Die Zielgruppe
   2.7.      Personelle Absicherung
      2.7.1. Soziale Kompetenzen
      2.7.2. Fachliche Kompetenzen
      2.7.3. Qualitätsmanagement
3. Raumnutzung und Angebote
   3.1.      Innenbereich
   3.2.      Außenbereich
   3.3.      Handlungsfelder
   3.4.      Beratung
   3.5.      Berufsorientierung
4. Netzwerke nutzen
   4.1.      Kooperation zwischen Schule und Jugendclub
   4.2.      Kooperation zwischen Hort und Jugendclub
   4.3.      Kooperation Jugendclub (Großbeeren) und Jugendclub (Diedersdorf)
   4.4.      Kooperation zwischen Sozialraum
5. Schlusswort

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1. Gemeinde Großbeeren
   1.1.   Der Träger stellt sich vor
In Großbeeren leben per Stand März 2020 über 9.000 Einwohner auf einer Fläche von rund 52 km². Die
Bevölkerungsdichte liegt bei ca. 173 Personen pro m². Großbeeren gliedert sich in die Ortsteile
Diedersdorf, Heinersdorf und Kleinbeeren.
Großbeeren ist unmittelbar an der Stadtgrenze Berlin gelegen. Erwähnenswert ist außerdem das
weitläufige Güterverkehrszentrum, durch das die neue B 101 führt. Das GVZ bietet außerdem
inzwischen rund 4.000 Arbeitsplätze und steht somit für die stetige entwickelnde Wirtschaft
Großbeerens.
Des Weiteren befinden sich in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde drei Kindertagesstätten,
zusätzlich zum Jugendclub Diedersdorf und dem Jugendclub Großbeeren.
In Großbeeren hat die Grund- und Oberschule „Otfried-Preußler“ ihren Standort.
Außerdem gibt es eine Gemeindebibliothek unmittelbar neben dem Rathaus. Positiv zu erwähnen sind
die vier ortsansässigen Freiwilligen Feuerwehren in Großbeeren, Diedersdorf, Kleinbeeren und
Heinersdorf.

   1.2.       Grundsätze pädagogischer Arbeit innerhalb der Gemeinde Großbeeren
Die Gemeinde Großbeeren bietet den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im
Gemeindegebiet offene Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII an.
„Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit
zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen
mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher
Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ (gemäß § 11 Abs.1, SGB VIII)

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2. Die Konzeption des Jugendclubs „Club2Five“ Großbeeren
   2.1.    Sozialraum und Lebensweltbezug
In dem zu betrachtenden Sozialraum der gesamten Gemeinde Großbeeren leben derzeit insgesamt
1503 Kinder und Jugendliche in dem Alter von 7 bis 22 Jahren. (Stand Juli 2020)
In der Spanne von 7 bis 11 Jahren leben 484 Kinder in der Gemeinde Großbeeren. Hier wird ein Übergang
vom Hort zum Jugendclub als Freizeitort geschaffen.
In der Altersgruppe 12 bis 15 Jahren leben derzeit 363 Kinder in Großbeeren. In dieser Altersspanne
fangen die Kinder und Jugendlichen an, die ersten Peergroups zu bilden.
274 Jugendliche sind in dem Alter von 16 bis 18 Jahren und gehören außerdem zur erwartenden
Hauptzielgruppe. In dem Alter von 19 bis 22 Jahren leben 382 Jugendliche und junge Erwachsene in
Großbeeren. In diesem erreichten Lebensalter werden die jungen Erwachsenen langsam aus der
Hauptzielgruppe ausscheiden und beschäftigen sich in dieser Zeit mit ihrer beginnenden Zukunft.

Das Gebäude des Jugendclubs mit einer Fläche von 377 m² befindet sich außerhalb des Ortskerns, ca.
1.300 Meter von der Grund- und Oberschule „Otfried Preußler-Schule“ entfernt, auf einem rund 2.000
m² großen Grundstück.
Der Jugendclub befindet sich in der Teltower Str. 25 in 14979 Großbeeren.
Die Einwohnerzahlen steigen stetig um ca. 3%, vom Beginn eines jeden Kalenderjahres, dies lässt auch
in den nächsten Jahren einen weiteren Zuwachs der Hauptzielgruppe prognostizieren. Aufgrund der
räumlichen Distanz zwischen den Ortsteilen können überwiegend Mitglieder der Hauptzielgruppe durch
Angebote der offenen Jugendarbeit im Hauptort Großbeeren erreicht werden, aufgrund der
unzureichenden Anbindungen der Ortsteile im ÖPNV. Regelmäßige Verbindungen des ÖPNV bestehen
in der für die offene Jugendarbeit wichtige Kernzeit zum Ortsteil Kleinbeeren für den Schülertransport,
zum Ortsteil Heinersdorf montags bis freitags bis kurz nach 22.00 Uhr und an Wochenenden bis ca. 18.00
Uhr im 120-Minuten Takt. Der Ortsteil Diedersdorf hat ebenfalls nur eine Anbindung im Rahmen des
Schülertransportes in den Vor- und Nachmittagszeiten, an Wochenenden jedoch überhaupt nicht. Dies
muss für einen Besuch im Jugendclub Großbeeren berücksichtigt werden, welcher zu Fuß, mit dem
Fahrrad oder mit dem Auto erreicht werden kann.
Die Entfernungen zwischen den Ortskernen der Ortsteile und dem Standort des Jugendclubs
Großbeeren betragen:
     Kleinbeeren (Dorfstraße/Buswendeplatz) ca. 3 km
     Heinersdorf (Heinersdorfer Str./ Gemeindehaus) ca. 5 km
     Diedersdorf (Alte Dorfstraße/Dorfgemeinschaftshaus) ca. 6 km
Besonders stark von den Entfernungen ist die Generation der jüngeren als auch der sozial eher
benachteiligten Mitglieder der Zielgruppe betroffen, da hier von einem fehlenden bzw. nur sehr
eingeschränkten Grad der Mobilität auszugehen ist.

Das Team ist bemüht, eng vernetzt und an den Sozialraum angepasst zu arbeiten, in Bezug auf das
Einzugsgebiet. Hierbei knüpfen die Angebote auch mit Einbeziehung der Gemeinde im Ganzen an,
inklusive der Netzwerkpartner. Die Kinder und Jugendlichen werden als Mitgestalter ihres Sozialraums
angesehen und stets mit einbezogen.

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2.2.       Prinzipielle Ansätze und Grundverständnis

Gemäß dem § 11 des SGB VIII sind die erforderlichen Angebote der Jugendarbeit den Kindern und
Jugendlichen zur Förderung ihrer Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Diese sollen zielführend an die
Interessen und Bedürfnisse der jungen Menschen angeknüpft werden und partizipativ zur
Selbstbestimmung beitragen, die gesellschaftliche Mitverantwortung stärken und das soziale
Engagement fördern. Hierbei können die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit auch Personen, die
bereits das 27. Lebensjahr vollendet haben, dementsprechend im angemessenen Umfang einbeziehen.

In der pädagogischen Arbeit ergeben sich darüber hinaus Handlungsansätze im Bereich des § 13
(Jugendsozialarbeit) und dem § 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) des SGB VIII.

      Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Unterstützung, müssen aber auch in ihrer
       Entwicklung angemessen für sich bzw. unter sich sein dürfen. Auch hier gilt der Ansatz der
       Selbstverwirklichung und das Entstehen ihrer eigenen Sozialkompetenz.

      Entsprechend der Interessen und Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und jungen
       Erwachsenen sollen die erforderlichen und zur Verfügung gestellten Freizeitangebote zur
       Förderung ihrer physischen, psychischen und gesundheitlichen Entwicklung beitragen. Wobei
       hier der wesentliche Aspekt der Partizipation gilt.

      Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen somit zur Selbstbestimmung motiviert
       sowie zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und sozialem Engagement befähigt werden.

      Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen dabei den Jugendclub nicht nur als
       Freizeitort, sondern auch als Treffpunkt mit anderen Jugendlichen, als ihren Anlaufpunkt in
       schwierigen Lebenslagen; welche sie nicht im Elternhaus oder in der Schule bewältigen können,
       sowie als ihren Mittelpunkt einer sinnvollen und entwicklungsfördernden Freizeitgestaltung
       mit ihrer Peergroup ansehen.

Der wesentliche Grundsatz ist die Gewaltfreiheit im Umgang miteinander. Des Weiteren ist der
Grundsatz der offenen Jugendarbeit im Sozialraum die Gesundheitsvorsorge. Spezielle
Freizeitangebote sollen demnach der physischen, psychischen und gesundheitlichen Entwicklung der
Zielgruppen dienen. Gemäß den von der Landessuchtkonferenz Brandenburg erarbeiteten
Gesundheitszielen für den Bereich Suchtprävention – Land Brandenburg, sind daher die kommunalen
Einrichtungen der offenen Jugendarbeit im Sozialraum der Gemeinde als „Rauchfreie
Jugendfreizeiteinrichtungen“ zu führen. Dementsprechend ist dafür Sorge zu tragen, dass der
Erstkonsum von Suchtmitteln, wie z.B. Nikotin, Drogen oder Alkohol, hinausgezögert wird. Gemäß der
Handlungsempfehlung der Landessuchtkonferenz Brandenburg werden Informations- und
Präventionsmaterialien regelmäßig angeboten und ausgehändigt. Die Entwicklung von Konzepten für
alkoholfreie Veranstaltungen und deren Umsetzung ist daher regelmäßiger Bestandteil der laufenden
pädagogischen Arbeit. Demnach gilt der selbstverständliche Auftrag eine Jugendfreizeiteinrichtung als
gewalt-, rauch- und rauschmittelfreie Einrichtung zu betreiben.

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2.3.       Ziele der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum

Die offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendclub „Club2Five“ Großbeeren

      schafft gemeinsam Orte der Gemeinschaft. Für die Begegnung von Kindern, Jugendlichen und
       jungen Erwachsenen, schafft sie ausreichend Ressourcen und Angebote.

      bietet Freizeitangebote basierend auf den Bedürfnissen, auf die verschiedensten Wünsche von
       Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dies beinhaltet Feste und Feiern, mediale und
       kreative Betätigungsfelder, sowie Spiel- und Sportangebote.

      ist stets ein „offenes Ohr“ für die Anliegen jeglicher Art, die Kinder; Jugendliche und junge
       Erwachsene äußern. Die Mitwirkungsmöglichkeiten werden unterstützt und stetig
       weiterentwickelt.

      hat ihren Zuständigkeitsbereich auch bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und
       Familien, die von sozialer Benachteiligung bedroht sind und leistet dort ihren Beitrag zur deren
       sozialen Partizipation und Integration.

      knüpft an die Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen an und unterstützt
       sie dahingehend ihre Entwicklungsaufgaben zu meistern.

      ist stets Ansprechpartner für Gruppen aller Art von Kindern, Jugendlichen und jungen
       Erwachsenen. Sie schließt somit Anfeindungen und Ausgrenzungen aus. Grundlegend wird an
       die Offenheit und Ehrlichkeit appelliert.

      begegnet den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen stets auf Augenhöhe und holt sie,
       von ihrem physischen, psychischen, emotionalen und gesundheitlichen Standpunkt, ab.

      ist an die Gestaltung von Lebensräumen und Lebensorten im Bereich Sozialraum interessiert und
       stärkt die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen hinsichtlich ihrer Kreativität.

      stärkt die Hauptzielgruppe sich selbständig, jedoch mit Unterstützung, mit Konflikten und deren
       Lösungswegen auseinanderzusetzen.

      fördert die altersgerechte Mitbestimmung und Mitgestaltung („Partizipation und Teilhabe“).
       Dazu können in den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen Jugendräte unterhalten werden.
       Deren Vorschläge und Stellungnahmen sind angemessen mit einzubeziehen.

      lehrt einen angemessenen und bewussten Umgang mit digitalen und elektronischen Medien.
       Hier wird präventiv unterstützt und auf Auswirkungen eines intensiven Medienkonsums
       hingewiesen.

      befürwortet einen angemessenen und akzeptierenden Umgang altersgemischter Gruppen.
       Rücksichtnahme und Akzeptanz wird geprägt.

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2.4.       Inhaltliche Schwerpunkte der offenen Kinder- und Jugendarbeit im
              Sozialraum

Basierend auf den prinzipiellen Ansätzen und den Zielen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, ergeben
sich folgende inhaltliche Handlungsfelder (siehe 3.3.) und Schwerpunkte:

      Außerschulische Kinder- und Jugendbildung mit den Schwerpunkten der Allgemeinbildung,
       politischer und sozialer Bildung, Gesundheitserziehung, kulturelle naturkundliche und
       technische Bildung

      Gruppenarbeit in Form gemeinsamer sportlicher, sowie freizeitlicher Aktivitäten sowie Kinder-
       und Jugendarbeit mit dem Schwerpunkt der Ausbildung und Förderung sozialer sowie medialer
       Kompetenzen bei Spiel und Miteinander

      Schul- und familienbezogene Jugendarbeit

      Kinder- und Jugenderholung

      Prävention und Aufklärung

      Gemeinwesenarbeit (GWA) und Vernetzung von Jugendarbeit in der Gemeinde und in den
       Ortsteilen

      Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit zur Bekanntmachung der Angebote und zur Feststellung
       von Bedarfen jener Kinder und Jugendlicher, die die Jugendclubs nicht aus eigenem Antrieb
       besuchen

Mit einer Koordinierung der Angebote, soll sichergestellt werden, dass die kommunalen und freien
Träger der Kinder- und Jugendarbeit nicht in Konkurrenz zueinander treten, sondern dass an der stetigen
Ergänzung des Gesamtangebotes für die Zielgruppe, zueinander in Kooperation gearbeitet wird.

Insbesondere im Kernbereich der außerschulischen Bildung und der schul- und familienbezogenen
Kinder- und Jugendarbeit wurde in regelmäßiger Abstimmung und Kooperation mit der seit 2005 in
Großbeeren betriebenen Schulsozialarbeit Wert gelegt. Die offene Kinder- und Jugendarbeit der
Gemeinde Großbeeren, soll die Bereiche abdecken, welche nicht im Rahmen der Schulsozialarbeit
geleistet werden kann. Ein Beispiel dafür ist die Organisation individueller Lernhilfe und Unterstützung
und die regelmäßigen Präventionsangebote.

Im Bereich der gemeinsamen sportlichen Aktivitäten wird auf die Abstimmung und Kooperation mit den
örtlichen Sportvereinen abgezielt. Beispiele hierfür sind der „SV Grün-Weiß Großbeeren e.V.“, „Budokan
Großbeeren e.V.“ und der „Großbeerener Hockey Club e.V.“ (GHC).

Die Gemeinwesenarbeit der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird durch eine aktive Einbindung der
Jugendclubs in kommunale Veranstaltungen wie beispielsweise ein Gemeinde- oder Schulfest
gewährleistet und nach außen hin verdeutlicht.

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Im Bereich Prävention und Aufklärung finden jährliche Veranstaltungen auch in Kooperationen mit der
Schulsozialarbeit statt. Hierfür wird viel Wert auf Vertrauen und Wertschätzung der einzelnen Anliegen
der Kinder und Jugendlichen gelegt, denn nur eine vertrauliche Ebene bietet die Gelegenheit für
Offenheit. Nach §1 Abs. 3 Nr. 3 des SGB VIII und nach §14 des SGB VIII beziehen sich die Angebote in
Bezug auf Prävention und Aufklärung auf der Annahme, dass auch das Sammeln von Risikoerfahrungen
ein Teil der Entwicklung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen darstellt. Demnach ist neben
der klassischen Prävention auch die Aufklärung über Risikohandlungen und deren Konsequenzen und
Lösungen wichtiger und zugleich notwendiger Bestandteil der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Eine
stetige Gewährleistung von Unterstützung muss geboten sein.

Maßgebend ist es, dass auf die Bedarfe und altersgerechten Angebote eingegangen wird und diese
ebenfalls gewährleistet sind, sodass keine Ausgrenzung der Hauptzielgruppe erfolgt.

   2.5.       Schutzauftrag

Des Weiteren sind die Fachkräfte dazu verpflichtet, auf Grundlage des §13 des SGB VIII im Sinne der
biografischen Intervention Beratung und Unterstützung zu gewährleisten und sie in riskanten und
lebensnahen Situationen zu begleiten. Ebenfalls sind sie angetan, weiterführende Hilfen anzubieten
nach §8a des SGB VIII um den Schutzauftrag bei einer Kindeswohlgefährdung zu erfüllen.

„Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage
gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in
die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich
ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu
verschaffen. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet
und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten.“ (gemäß § 8a SGB VIII Abs.1)

   2.6.       Die Zielgruppe

Die grundlegende Zielgruppe der Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit im Jugendclub
Großbeeren bilden die Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene im Alter von 6 bis 27 Jahren. Nach
§11 des SGB VIII Abs. 4 heißt es „Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27.
Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.“

In zweiter Linie stehen die Angebote auch den Erziehungsberechtigten, Lehrer*innen,
Schulsozialarbeiter*innen, Schulleitungen und dem Gemeinwesen der Gemeinde zur Verfügung. Hier
soll jedoch beachtet werden, dass das Ziel ist, im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mitzuwirken.

In welcher Lebenssituation und an welchem Ort sich ein Kind, Jugendlicher und junger Erwachsener
befindet, es muss stets der Zugang zu den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit
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gewährleistet sein. Die Angebote können ausgewählte Herausforderungen und Lebenslagen gezielt
ansprechen und erfüllen themenübergreifende Merkmale.

Eine Zielgruppe kann auch gezielter angesprochen werden und näher spezifiziert werden. Dies umfasst
beispielsweise Angebote für Mädchen, Jungen, Kinder und Jugendliche mit Migrationserfahrungen,
Behinderungen oder in Armut Lebende. Es werden die zielgruppenspezifischen Angebote stets so
gestaltet, dass keine kategorische Ausgrenzung und/oder Isolation erfolgt.

   2.7.       Personelle Absicherung

Im Jugendclub Großbeeren werden derzeit zwei Mitarbeiterinnen in Vollzeit beschäftigt. Zum einen ist
dies die Jugendclubleitung und zum anderen die stellvertretende Jugendclubleitung (Fachrichtung
Sozialpädagogik). Des Weiteren wird ein Mitarbeiter auf Honorarbasis beschäftigt und übernimmt
hausmeisterliche Tätigkeiten. Daneben sind eine Reihe von ehrenamtlichen Helfer*innen, die den
Jugendclub seit Jahren tatkräftig unterstützen.

Außerdem sind ebenfalls seit Jahren in Kooperation mit Vereinen nach Maßgabe öffentlicher
Förderungen im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung auch Nicht-
Fachkräfte in die Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtung eingebunden.

In regelmäßigen Abständen sind in die offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendclub Großbeeren auch
Praktikanten*innen mit involviert.

       2.7.1. Soziale Kompetenzen

Grundlegend sollten die Fachkräfte ein entsprechendes Maß an Einfühlungsvermögen und Empathie
mitbringen. Dies spiegelt sich in Aufgaben, Situationen und in den einzelnen Personen wieder. Wichtig
ist es Prioritäten zu setzen, um die Aufgaben erfassen zu können, um jegliche Form von Unterstützung
geben zu können. Die speziellen Leitungsqualitäten liegen hier im Wahrnehmen und Beobachten, um
daraus eine entsprechende Handlungsebene umzusetzen.

Des Weiteren ist die Kommunikationsfähigkeit wichtiger Bestandteil einer Fachkraft. Kommunizieren
mit den unterschiedlichsten Gesprächspartnern zieht sich durch das gesamte Handlungsfeld der offenen
Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, konstruktive Begegnungen zu gestalten, Entwicklungsprozesse zu
unterstützen sowie Erwartungen und Ziele klar zu definieren. Aktives Zuhören, um in Situationen den
Überblick zu behalten und Lösungswege sowie Ansätze zu strukturieren sind Voraussetzung.

Ein gewisses Maß an Reflexionsfähigkeit gehört ebenfalls zur Voraussetzung einer Fachkraft. Sich selbst
zu reflektieren, um aus Vergangenem zu lernen und sich stetig weiterzuentwickeln. Dies bedeutet auch
anderen Personen Fragen zu stellen, damit auch diese ihr Verhalten selbstreflektierend einschätzen
können. Die Teamarbeit gestaltet sich unter anderem so, dass die Ressourcen und Stärken der
Mitarbeiter erkannt werden und sich darauf die entsprechenden Aufgabenbereiche aufteilen, um somit
gemeinsam und effektiv an Zielen zu arbeiten.

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2.7.2. Fachliche Kompetenzen

Die fachlichen Kompetenzen ergeben sich aus den damit verbundenen Aufgabenfeldern:

      Organisationsmanagement

      Pädagogischer Bereich

          o Dies beinhaltet das Weiterentwickeln von Bildungs- und Erziehungskompetenzen sowie
            das regelmäßige besuchen von Fortbildungen. Die Umsetzung von Pädagogik muss
            definiert und strukturiert erfolgen.

      Personalführung

          o Durch gezielte Präsenz soll die Teamentwicklung unterstützt sowie der individuelle
            Mitarbeiter wahrgenommen, geleitet und geführt werden. Den Mitarbeitern ist die
            Möglichkeit von regelmäßigen Gesprächen mit der Leitung zu gewährleisten.

      Zielgruppenorientierung

          o Die Zielgruppe ist stets zu berücksichtigen bei Planungsprozessen, diese müssen ebenfalls
            bedarfsorientiert angepasst werden. Ebenfalls ist das Einbeziehen von Netzwerkpartnern
            und das Gestalten von Elternarbeit zu berücksichtigen.

      Qualitätsmanagement

      Persönliche Kompetenzen

          o Die eigene Persönlichkeit einzubringen bedeutet, die eigenen Fähigkeiten und Werte
            einzusetzen sowie mit Hilfe sozialer- und fachlicher Kompetenzen einen eigenen Stil für
            die Arbeit zu entwickeln. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:

                    Verantwortungsbewusstsein mit reflektierendem Handeln transparent zu
                     gestalten

                    Motivationsfähigkeit

                    Werte- und Normenvermittlung

      Selbstmanagement

          o Eigene Ressourcen und Stärken zu nutzen und zu kennen ist die Voraussetzung um sich
            stetig weiterzuentwickeln und sich selbst regelmäßig ins Gleichgewicht zu bringen. Eine
            dauerhafte Überlastung muss ausgeschlossen sein.

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2.7.3. Qualitätsmanagement

Eine stetige konzeptionelle Weiterentwicklung der Einrichtung wird angestrebt. Des Weiteren ist die
Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Gemeinde angedacht. Die Entwicklung von Zielen wird regelmäßig
überarbeitet und überdacht, außerdem ist eine kontinuierliche Überprüfung durch die Reflexion der
inhaltlichen Arbeit angedacht.

Haltung der pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeiter*innen:

      Es wird je nach Situation die Rolle von Berater*innen, Vorbildern, Anwälten*innen oder auch
       eines kritikäußernden Gegenübers eingenommen.

      Es wird die Fähigkeit ergriffen situativ und flexibel auf die Kinder, Jugendlichen und jungen
       Erwachsenen einzugehen.

      Die Haltung ist stets wertschätzend, empathisch und respektvoll.

      Die eigene Haltung sollte zur Eigeninitiative und zur Äußerung von Kritik und Wünschen anregen.

      Die Besucher*innen des Jugendclubs kennen sich aus und wissen wie sie an Informationen vor
       Ort kommen.

      Die Fachkräfte und Mitarbeiter*innen nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.

3. Raumnutzung und Angebote
   3.1.   Innenbereich

Das Gebäude weist insgesamt eine Fläche von 377 m² auf. Es bietet insgesamt Platz für 12
Funktionsräume. Im Eingangsbereich des Jugendclubs befinden sich die Büros der Leitung und der
stellvertretenden Leitung, ein PC-Raum mit zwei PCs mit Internetzugang und zwei verfügbaren
Playstations, ein Kreativraum (zukünftig) und ein Sportraum (zukünftig). Der Innenbereich ist zusätzlich
mit WLAN ausgestattet. Im Flur vom Eingangsbereich, steht ein Tischkicker und ein Flipper-Automat zur
freien Verfügung.

Vom Flur abgehend befindet sich ein Musikstudio mit Gitarren, einem Keyboard und Mikrofone zum
Aufnehmen im separiertem Tonstudio. Des Weiteren gibt es ein TV-Raum zum Fernsehen schauen oder
entspannen. Ebenfalls vom Flur abgehend befindet sich ein Billard-Raum mit Billardtisch, einem Darts-
Automat und einem Air-Hockey-Tisch. Zusätzlich gibt es noch einen Snooker-Raum. Ebenfalls zum
Innenbereich gehören die Küche, die Werkstatt und die Sanitärräume. Im hinteren Bereich des
Jugendclubs gibt es einen Party- bzw. großen Aufenthaltsraum mit Musik- und Lichtanlage. Abgehend
von dem Partyraum, befindet sich hinter der Bar noch ein kleiner Raum für Inventar.

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3.2.       Außenbereich

Der Außenbereich verfügt mit dem Gebäude über eine Gesamtfläche von ca. 2000 m². Im
Eingangsbereich des Jugendclubs befinden sich mehrere Sitzmöglichkeiten für die Kinder, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen. Des Weiteren verfügt der Jugendclub über mehrere Stunt-Scooter-Rampen,
die man sowohl mit BMX-Rädern oder Scootern befahren kann.

Im hinteren Teil des Jugendclubs befinden sich der Bolz- und Fußballplatz, der Basketballplatz und
ebenfalls mehrere Sitzmöglichkeiten unter Carports mit möglichen Grillecken.

Außerdem befinden sich die Graffitiwände zum Sprayen ebenfalls im hinteren Außenbereich des
Jugendclubs.

   3.3.       Handlungsfelder

Freizeitpädagogischer Schwerpunkt – Außerschulische Bildung:
     Besuch von kulturellen Einrichtungen in den Ländern Berlin und Brandenburg
     Gemeinsame Unternehmungen wie z.B. Kinobesuche
     Gemeinsame Bild- und Plakatgestaltung mit aktuellen Medien
     Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit
     Unterhaltung einer eigenen Facebook-Seite @club2five
     Erste-Hilfe-Übungen in Zusammenarbeit mit den Ortsverbänden des DRK und Schulsozialarbeit
     Individuelle Erstellung von Bewerbungsunterlagen
     Präventive Angebote z.B. zum Thema Sucht

Gemeinsame sportliche Aktivitäten, Spiel und Geselligkeit:
   Tischtennis, Federball, Volleyball, Fußball, Darts, Billard, Basketball etc.
   Sportliche Turniere, auch in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Sportvereinen
   Bowling
   Besuch von Badeanstalten
   Regelmäßiges gemeinsames Kochen einschließlich der selbstständigen Zubereitung der Speisen
      für Veranstaltungen des Jugendclubs
   Faschings- und Halloweenpartys
   Weihnachtsfeier
   Planung Tag der offenen Tür
   Partyveranstaltungen (Musik und Tanzen)

Schul- und familienbezogene Jugendarbeit:
    Hilfestellung bei dem Erledigen von Hausaufgaben oder Praxisaufgaben
    Organisation bzw. Unterstützung bei der Vermittlung individueller Lernhilfen
    Durchführen von Elterngesprächen – insbesondere in Konfliktsituationen

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Jugenderholung:
    Angebote zur Ferienerholung sowohl in der Einrichtung, als auch außerhalb
    Radtour mit Picknick
    Zelten
    Ferienfahrten, auch über Kooperationen

Gemeinwesenarbeit und Vernetzung der Jugendarbeit im Sozialraum:
   Jährliche gemeinsame Planung und Durchführung „Tag der offenen Tür“
   Beteiligung an der Vorbereitung und Durchführung kommunaler Veranstaltungen (z.B. Schulfest,
      Gemeindefest, Fest der Vereine etc.)
   Beteiligung an der laufenden Pflege der Außenanlage des Jugendclubs
   Regelmäßige Kontaktpflege zu anderen Trägern von Jugendarbeit im Sozialraum (z.B.
      Netzwerktreffen TF)
   Diskussionsrunden mit Gemeindevertretern
   Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Fördervereinen
   Durchführung regelmäßiger Arbeitsbesprechungen der an der offenen Jugendarbeit beteiligten
      Betreuern

Zusätzlich stehen der Zielgruppe, das in dem Jugendclub vorhandene Spiel- und Beschäftigungsmaterial
sowie die vorhandenen Spiel- und Sportgeräte während der Öffnungszeiten des Jugendclubs zur freien
Nutzung zur Verfügung.

   3.4.       Beratung

Die Fachkräfte und Mitarbeiter*innen des Jugendclubs stehen für Kontakt und Gespräche während der
Öffnungszeiten zur Verfügung. Bei Problemen im Ort Schule, in der Familie oder in Beziehungen, bei
Drogenkonsum oder anderen Themen, stehen die Fachkräfte und Mitarbeiter*innen den Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatkräftig zur Seite.

Die Beratungen werden meist zeitnah, bei Bedarf und bei konkret Angeboten dargeboten. Es soll eine
leichte Erreichbarkeit und Offenheit für die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen signalisiert
werden. Der Beratungsansatz ist ganzheitlich und unterstützt die Situationen auch selbst zu erkennen,
um eigenständig Lösungsansätze zu finden. Auf Wunsch werden auch fachspezifische Beratungsstellen
den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen dargestellt. Eine enge Zusammenarbeit ist
erwünscht.

   3.5.       Berufsorientierung

Nicht nur für die Schüler*innen stellt der Übergang von Schule zu Beruf eine Herausforderung dar,
sondern auch für Eltern und Lehrer*innen. Oft haben Jugendliche unrealistische Vorstellungen was ihre
zukünftige Lebensperspektive betrifft. Daher werden die Fachkräfte und Mitarbeiter*innen des
Jugendclubs den Prozess der beruflichen Orientierung stets unterstützen und begleiten. Hierfür ist
ebenso eine enge Kooperation mit den Eltern und Lehrkräften notwendig. Eine realistische und
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erstrebenswerte Berufsplanung ist zielführend zu unterstützen und die Jugendlichen sind in dieser oft
schwierigen Zeit zu unterstützen und zu ermutigen.
Gerade bei der Suche nach Praktika oder eines Freiwilligen-Sozialen-Jahres (FSJ) können die
Jugendlichen jederzeit auch den Ort Jugendclub auswählen. Auch hier gilt es eine unterstützende
Funktion als Fachkraft einzunehmen.

4. Netzwerke nutzen
   4.1.    Kooperation zwischen Schule und Jugendclub

Gemeinsam mit der Schulsozialarbeit an Schule, findet ein regelmäßiger Austausch statt. Gemeinsam
werden Präventionsveranstaltungen und Ferienprogramme gestaltet und organisiert. Oft ist der
Jugendclub die Örtlichkeit.

Auch für Feste wie z.B. das Schulfest oder die Projektwoche in der Schule wird für eine enge
Zusammenarbeit genutzt.

   4.2.       Kooperation zwischen Hort und Jugendclub

Regelmäßiger Austausch findet zwischen dem Hort Groß-Bärenkinder und dem Jugendclub statt. Auch
hier werden gemeinsame Projekte angeregt und organisiert.
Beispiele hierfür sind die Faschings-, Halloween- und Weihnachtsfeiern, wo die gemeinsame
Kooperation genutzt wird.

   4.3.       Kooperation Jugendclub (Großbeeren) und Jugendclub (Diedersdorf)

Ein reger Austausch findet über die Netzwerktreffen statt. Hier wird oft über Anliegen, Projekte und
Vorhaben gemeinsam diskutiert und sich ausgetauscht.

   4.4.       Kooperation zwischen Sozialraum

Im Sozialraum gibt es mehrere solcher Netzwerke, in denen eine Reihe von Fachkräften
zusammenfindet. Diese Treffen finden vier Mal im Jahr statt oder je nach Bedarf.

Es wird gemeinsam an Fachtagen teilgenommen zu bestimmten präsenten Thematiken. Außerdem
werden ebenfalls gemeinsam Ferienfahrten oder Ferienprogramme erstellt.

5. Schlusswort

Das Konzept wurde von Fachkräften erarbeitet und zusammengestellt. Unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Grundlagen und unter Bündelung der eigenen Werte und Normen weist es die
Vielfältigkeit an Erfahrungen im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf. Weiterhin findet ein
regelmäßiger Austausch zu konzeptionellen Grundhaltung für eine mögliche Überarbeitung statt.

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