GOLF-GRUPPENREISEN - SULTANAT OMAN: DER ZAUBER DES ORIENTS 29. 01 06. 02. 2022
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Ihr Golfreise-Spezialist Golf-Gruppenreisen Sultanat Oman: Der Zauber des Orients 29. 01. – 06. 02. 2022
Golf Gruppenreise Oman 29.01. – 06.02.2022 Während man anderswo auf Superlative setzt, ist das Sultanat Oman leise, authentisch und traditionell geblieben. Wolkenkratzer sind per Gesetz verboten, überdimensionierte schrille Werbe- f lächen wird man vergeblich suchen – die Schönheit des Oman begründet sich auch in dem, was es nicht gibt. Maskat, die mittelalterliche Hauptstadt am Meer, bietet arabischen Zauber zwischen engen Gassen, traditionellen Souks und pal- mengesäumten Uferpromenaden. Erleben Sie mit uns diese zauberhafte Stadt mit Ihren drei Golfplätzen und dazugehörigem Kulturprogramm. Der Reiseablauf Samstag, 29.01.2022 Donnerstag, 03.02.2022 Individuelle Ankunft in Maskat Golfrunde auf dem Muscat Hills Course Transfer & Check-In in das Kempinski Gemeinsames Abendessen im Hotel Hotel Muscat Welcome Cocktail & gemeinsames Abendessen Freitag, 04.02.2022 im Hotel Tag zur freien Verfügung Gemeinsames Abendessen im Hotel Sonntag, 30.01.2022 Golfrunde auf dem Al Mouj Golf Links Samstag, 05.02.2022 Gemeinsames Abendessen im Hotel Golfrunde auf dem Al Mouj Golf Links Gemeinsames Abendessen im Hotel Montag, 31.01.2022 Golfrunde auf dem Muscat Hills Course Sonntag, 06.02.2022 Gemeinsames Abendessen im Hotel Individuelle Heimreise ab Flughafen Maskat KEMPINSKI HOTEL MUSCAT Dienstag, 01.02.2022 Tagestour durch Maskat inkl. Mittagessen & HINWEIS: Softgetränken in einem lokalen Restaurant Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen Al mouj Golf Links COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats Muscat Hills Course Mit twoch, 02.02.2022 mit QR-Code nachweisen, wobei die letzte Impfung Ghala Valley Course Golfrunde auf dem Ghala Valley Course mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss Gemeinsames Abendessen im Hotel Stand 01.09.2021
Golf Gruppenreise Oman 29.01. – 06.02.2022 Leistungen & Preis dieser Reise .. 8 Übernachtungen im 5* Kempinski Hotel Muscat im Superior Zimmer inkl. Halbpension .. VIP-Direkttransfer Flughafen Maskat – Hotel und zurück .. 2 x Green Fee auf dem Al Mouj Golf Links .. 2 x Green Fee auf dem Muscat Hills Course .. 1 x Green Fee auf dem Ghala Valley Course .. 1/2 Golf Cart pro Person/Spieltag .. Transfers zu den Golfplätzen .. Tagestour durch Maskat mit deutschsprachigem Guide inkl. Mittagessen & Softgetränken in einem lokalen Restaurant .. Welcome Cocktail .. Betreuung durch das golf.extra Team vor Ort Schnellere Einreise am Flughafen Maskat durch Visa Support Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung und Veranstalterhaftpflicht Ohne Flug – Flüge & dazugehöriges Golfgepäck buchen wir Ihnen gerne zu tagesaktuellen Preisen hinzu 3.625,– € pro Person im Doppelzimmer 5.125,– € pro Person im Einzelzimmer
Verbindliche Reiseanmeldung Golf-Gruppenreise Oman | 29.01. – 06.02.2022 Bitte ausfüllen und per E-Mail an events@golf-extra.com oder per Telefax an +49 7131 . 277 654 . 96 senden! „Hiermit buche ich verbindlich für mich und (als deren Vertreter) für den genannten weiteren Reiseteilnehmer die oben bezeichnete Reise.“ PERSON 1 (Name wie im Pass angegeben) PERSON 2 (Name wie im Pass angegeben) Ich habe die Reisebedingungen der EMU exclusive travel GmbH gelesen und erkläre mich, auch für alle meine Mitreisenden damit einverstanden. Nachname _________________________________________________________________________________________________________ Nachname _________________________________________________________________________________________________________ Vorname _________________________________________________________________________________________________________ Vorname _________________________________________________________________________________________________________ Ort, Datum Geburtsdatum _________________________________________________________________________________________________________ Geburtsdatum _________________________________________________________________________________________________________ Straße _________________________________________________________________________________________________________ Straße _________________________________________________________________________________________________________ Unterschrift PLZ, Wohnort _________________________________________________________________________________________________________ PLZ, Wohnort _________________________________________________________________________________________________________ Verbindliche Reiseanmeldungserklärung: Telefon _________________________________________________________________________________________________________ Telefon _________________________________________________________________________________________________________ Der Erhalt des Formblatts zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gem. § 651a BGB sowie der Anlage „Informationen zur E-Mail _________________________________________________________________________________________________________ E-Mail _________________________________________________________________________________________________________ Reise“ wird bestätigt. Entsprechend der Reisebedingungen der EMU exclusive travel gmbh, die ich ebenfalls erhalten habe und ausdrücklich als Vertragsinhalt anerkenne, nehme ich diese verbindliche Reiseanmeldung mit den Unterkunft vorstehenden Festlegungen vor. Einzelzimmer Doppelzimmer Zimmer-Upgrade (gegen Aufpreis) Datum Reiseunterlagen Unterschrift Ich wünsche meine Reiseunterlagen per Post Ich wünsche meine Reiseunterlagen per E-Mail Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens Flug 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Wunschflughafen ___________________________________________________________________________________________ Sitzplatzreservierung (gegen Aufpreis) Upgrade in Business-Class (gegen Aufpreis) Ich wünsche keinen Flug (Anreise in Eigenregie ergänzen) Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Druckfehler keine Haftung. Wir behalten uns Preisänderungen aus aktuellem Anlass vor. KARTENZAHLUNG: Mastercard/Visa/ American Express sind möglich. Es gelten unsere AGBs. Die oben genannten Ange- bote entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis Reiserücktritts-Versicherung Detaillierte Informationen zu unseren Versicherungs-Leistungen finden Sie auf der nächsten Seite dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb aus- Ich wünsche einen Reiserücktritt-Vollschutz Ich wünsche einen Jahres-Reiserücktritt-Vollschutz drücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Ich wünsche einen Reiserücktritt-Vollschutz Plus Der Jahres-Reiseschutz gilt für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres golf.extra – eine Marke der EMU exclusive travel gmbh Allee 18 . 74072 Heilbronn Besondere Wünsche (gegen Aufpreis) Telefon +49 7131 . 277 654 . 60 E-Mail events@golf-extra.com Leihschläger vor Ort _________________________________________________________________________________________________________________________________________ Internet www.golf-extra.com
NGE and Produkt: REISERÜCKTRITT-VOLLSCHUTZ Inhalte unseres Versicherungs-Produktes. Vollständig dargestellt end informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. en: Reiserücktritt-Versicherung, Reise-Assistance und Reiseabbruch-Versicherung. WAS IST NICHT VERSICHERT? Reiserücktritt-Versicherung x Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Versicherungs-Beginn bzw. Reisebuchung behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt x Suchterkrankungen x Quarantäne-Anordnungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten Reiseabbruch-Versicherung x Bestehende Erkrankungen, die das letzte Mal innerhalb der letzten sechs Monate vor Reiseantritt behandelt wurden x Schub einer psychischen Erkrankung, sofern der letzte Schub nicht mindestens drei Jahre zurückliegt x Suchterkrankungen - x Quarantäne-Anordnungen, die allgemein für Teile der Bevölkerung oder die kt) gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gelten GIBT ES DECKUNGSBESCHRÄNKUNGEN? Reiserücktritt-Versicherung ! Bei Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsunfall je Person n: und Versicherungsfall: Mehrkosten der Anreise bis zu € 1.500,–, Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis zu € 150,– Reiseabbruch-Versicherung ! Bei Verlängerung des Aufenthalts wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder Unfallverletzung: zusätzliche Kosten der Unterkunft bis zu € 1.000,– je ver- sicherter Person und Versicherungsfall, wenn Sie oder eine mitreisende Risiko- person behandelt werden müssen. er
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EMU exclusive travel gmbh hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49(0) 611 533-5859, Email: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von EMU exclusive travel gmbh verweigert werden. Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.gesetze-im-internet.de/bgb © Dieses Merkblatt ist urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018
Reisebedingungen der eMu exclusive travel gmbh Sehr geehrte Kunden und Reisende, d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von EMU vom h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestäti- die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von gung von EMU beim Kunden zu Stande. vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden* und der EMU EMU vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der exclusive travel GmbH, nachfolgend „EMU“ abge-kürzt, des neuen Angebots zustande, soweit EMU bezüglich des Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zah- bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Kunde EMU die Annahme durch ausdrückliche Erklärung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz oder Anzah-lung erklärt. und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese e) Die von EMU gegebenen vorvertraglichen Informationen am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmit- Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den teilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmoda- soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf litäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauscha- einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der 1. Stellung von eMu bei verMittelten Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des len (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) leiStungen Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisever- 1.1. Die Reiseleistungen von EMU beinhalten in der Regel trages, sofern dies zwischen den Parteien aus-drücklich dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder keine Flugbeförde-rungs-leistungen an den Veranstal- vereinbart ist. zum Ausdruck tatsächlich nutzt. EMU wird dem Kunden zu- tungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht sätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen ausdrücklich als Bestandteil der von EMU angebotenen und über-mitteln. von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für durchge-führten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet EMU 2.5. EMU weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom- vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an. Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die men hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauf- 1.2. Soweit EMU neben den Flugbeförderungsleistungen zu- traggeber oder Gruppenverantwortli-che im Hinblick auf im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, sätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungs- geschlossene Gruppenreisen im Sinne der nachstehenden E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten anbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt Ziffer 16.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Grup- (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab- in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen penverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer. geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, am Gesamtwert dieser Leistungszu-sammenstellung aus- insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe per Email, per Telefax oder per Online Formular erfolgt gilt: machen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leis- hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, tungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von a) Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB EMU selbst darstellen noch als solches beworben werden, schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, hat EMU lediglich die Stellung eines Vermitt-lers. Internet, auf der Webseite von EMU (Online-Buchungsfor- es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der mular) vorzunehmen. 1.3. EMU hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung verbundener Reiselei-tungen, soweit nach den gesetzlichen b) Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde EMU den des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall Vorschriften des § 651w BGB die Voraus-setzungen für Abschluss eines Reise-vertrages auf der Grundlage der besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von EMU Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller vorliegen. ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der Buchungs-grundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) - soweit 3. bezAhlung 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von EMU als Anbieter 3.1. EMU und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- diese dem Kunden vorliegen – verbindlich an. verbundener Reise-leistungen (insbesondere Übergabe des sepreis vor Beendi-gung der Pauschalreise nur fordern oder gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestäti- gung (Annahmeerklärung durch EMU zustande. Bei oder annehmen, wenn ein wirksamer Kunden-geldabsicherungs- der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit von EMU) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung unverzüglich nach Vertragsschluss wird EMU dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestä- Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in dieser gesetzlichen Verpflich-tungen ist EMU im Falle des klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise überge- Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder tigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi- Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungs- gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von falle zu Stande kommen-den Vertrags über die Luftbeför- aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem ange-messenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung derung. EMU haftet demnach nicht für die Angaben des wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche- vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. rungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann. diesen vermittelten Leistun-gen. Eine etwaige Haftung von 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss EMU aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetz-lichen in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bieder Parteien 3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah- Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschrif- oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfällig- ten über Tele-medien und den elektronischen Geschäftsver- 2.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots begründet kei- keiten, obwohl EMU zur ordnungsgemäßen Erbrin-gung der kehr bleibt hiervon unberührt. nen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein 1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet EMU insbesondere: gesetzliches oder vertragliches Zurückbe-haltungsrecht EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsan- a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung des Kunden besteht, so ist EMU berechtigt, nach Mahnung ge-bot des Kunden anzunehmen oder nicht. auf die Vermittlerstellung von EMU unter Angabe des Anbie- mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten ters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen 2.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. und den Kunden mit Rück-trittskosten gemäß Ziffer 6 zu Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis belasten. der Pauschalreise auszuweisen a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von EMU erläutert. c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entspre- 4. Änderungen von vertrAgSinhAlten vor chende Buchungsbestäti-gung zu erteilen, in welcher der b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur reiSebeginn, die nicht den reiSePreiS betreffen Preis der vermittelten Leistung gesondert ausge-wiesen ist. Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs- formulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur 4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise- 1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haf- leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise- Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. tung von EMU aus dem Vermittlungsvertrag unberührt. vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen und von EMU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist 2. AbSchluSS deS PAuSchAlreiSevertrAgeS, wurden, sind EMU vor Reisebeginn gestattet, soweit die ausschließlich die deutsche Sprache. verPflichtungen deS Kunden Abweichungen unerheb-lich sind und den Gesamtzuschnitt d) Soweit der Vertragstext von EMU im Onlinebuchungssy- der Reise nicht beeinträchtigen. 2.1. Für alle Buchungswege gilt: stem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über 4.2. EMU ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände- a) Grundlage des Angebots von EMU und der Buchung des die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs- Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden unterrichtet. grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Informationen von EMU für die jeweilige Reise, soweit diese e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs- Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in dem Kunden bei der Buchung vorliegen. pflichtig buchen“ bietet der Kunde EMU den Abschluss des hervorge-hobener Weise zu informieren. b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von EMU nicht Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertrag- 4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu sangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten elektronischen Erklärung gebunden. besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal- Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reise- f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg- reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, ausschreibung bzw. die vertraglich von EMU zugesagten lich auf elektronischem Weg bestätigt. inner-halb einer von EMU gleichzeitig mit Mitteilung der Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. Änderung gesetzten angemes-senen Frist entweder die g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal- die nicht von EMU herausgegeben werden, sind für EMU Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pau- reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner- und die Leistungspflicht von EMU nicht verbindlich, soweit schalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. halb der von EMU gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsange- diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag, gilt die zum Inhalt der Leistungspflicht von EMU gemacht wurden. bot des Kunden anzuneh-men oder nicht. Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe- unter Berücksichti-gung des Zeitraums zwischen der Rück- Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht rührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln be- trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück- nach den gesetzlichen Bestimmun-gen zum kostenfreien haftet sind. Hatte EMU für die Durchführung der geänderten sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berech- Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwen- tigt hätten. EMU wird sich um Erstattung der ersparten entspre-chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten dungen der Reiseleistungen fest-gelegt. Die Entschädigung Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser- Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche klärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Leistungen handelt. 5. PreiSerhöhung; PreiSSenKung a) bei flugpauschalreisen, mit linien- oder charterflug: 5.1. EMU behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreise- bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises 9. rücKtritt wegen nichterreichenS der vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises MindeStteilnehMerzAhl a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises 9.1. EMU kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer- sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere zahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises Energieträger, oder a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für des Zugangs der Rück-trittserklärung von EMU beim Kunden am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung vereinbarte Reiseleis-tungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren b) bus- und bahnanreisen, eigenanreise: angegeben sein sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. bis zum 45. Tag vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises b) EMU hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben 5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern EMU den Reisenden in Textform klar und verständlich über vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises c) EMU ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil-nehmerzahl hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises nicht durchgeführt wird. 5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises d) Ein Rücktritt von EMU später als 4 Wochen vor Reisebe- a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per- c) Kreuzfahrten: ginn ist unzulässig. sonen nach 5.1a) kann EMU den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: Der Reiseveranstalter behält sich bei Kreuzfahrten vor, ab- 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, weichende Stornopauschalen zu verlangen, auf die sowohl erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann in der Reiseausschreibung bzw. dem erstellten Angebot als unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend. EMU vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. auch in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen • Anderenfalls werden die vom Beförderungsun- wird. ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, 10. obliegenheiten deS Kunden/reiSenden zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der 6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EMU 10.1. Reiseunterlagen Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels nachzuweisen, dass EMU überhaupt kein oder ein wesent- lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von EMU Der Kunde hat EMU oder seinen Reisevermittler, über den geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn den Einzelplatz kann EMU vom Kunden verlangen. geforderte Entschädigungspauschale. er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 6.5. EMU behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauscha- Hotelgutschein) nicht innerhalb der von EMU mitgeteilten 5.1b) kann der Reise-preis um den entsprechenden, antei- len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Frist erhält. ligen Betrag heraufgesetzt werden. EMU nachweist, dass EMU wesentlich höhere Aufwen- dungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden 10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen 5.4. EMU ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein sind. In diesem Fall ist EMU verpflichtet, die geforderte Ent- a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, schädigung unter Berücksichti-gung der ersparten Aufwen- kann der Reisende Abhilfe verlangen. wenn und soweit sich die in 5.1 a) und b) genannten Preise dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung b) Soweit EMU infolge einer schuldhaften Unterlassung der oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei- geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für EMU 6.6. Ist EMU infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung sende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach des Reisepreises verpflichtet, ist diese unverzüglich, auf Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbe-trag von EMU zu erstatten. EMU darf jedoch von dem zu erstattenden jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige Mehrbetrag die EMU tatsächlich entstandenen Verwal- Rücktrittserklärung zu leisten. unverzüglich dem Vertreter von EMU vor Ort zur Kenntnis tungsausgaben abziehen. EMU hat dem Kunden /Reisenden 6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB zu geben. Ist ein Vertreter von EMU vor Ort nicht vorhanden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe von EMU durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträ- und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Verwal-tungsausgaben entstanden sind. ger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte an EMU unter der mitgeteilten Kontaktstelle von EMU zur und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters 5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebe- durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine von EMU bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Rei- ginn eingehend beim Kunden zulässig. solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie EMU sebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die 5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die berechtigt, innerhalb einer von EMU gleichzeitig mit Mittei- Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. lung der Preiserhöhung gesetzten angemes-senen Frist ent- 6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungsko- d) Der Vertreter von EMU ist beauftragt, für Abhilfe zu weder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom sten bei Unfall oder Krank-heit wird dringend empfohlen. sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Pauschal-reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde Ansprüche anzuerkennen. nicht innerhalb der von EMU ge-setzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag, 7. uMbuchung 10.3. Fristsetzung vor Kündigung gilt die Änderung als angenommen. 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen Änderungen hinsicht-lich des Reisetermins, des Reiseziels, eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför- Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat 6. rücKtritt durch den Kunden vor derungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch er EMU zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu reiSebeginn/StornoKoSten setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EMU des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau- EMU ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig schalreisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall ist. EMU unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flug- erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der reisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver- werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in 6.3 € 25, bei Linienflügen € 60, pro Umbuchungsvorgang lust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang Textform zu erklären. und Kunden. mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim- 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als mungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels die Reise nicht an, so verliert EMU den Anspruch auf den innerhalb der vorgenannten Frist erfolgen, können, sofern Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft Reisepreis. Stattdessen kann EMU eine angemessene Ent- ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und EMU können schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies ableh-nen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor- unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um- gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige den ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise Kosten verursachen. binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort Aushändigung, zu erstatten. erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar 8. nicht in AnSPruch genoMMene leiStung b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von EMU Fehlleitung von Reisege-päck unverzüglich EMU, seinem unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermitt- vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen vertragsgemäßer Erbrin-gung EMU bereit und in der Lage ler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, getroffen worden wären. war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden die Scha-denanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. 6.3. EMU hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. beSchrÄnKung der hAftung 14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und der Gruppenreiseteilnehmer das Recht eingeräumt wird, 11.1. Die vertragliche Haftung von EMU für Schäden, die Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, nach Auftragserteilung bis drei Monate vor Reisebeginn nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Nicht-beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewie- Möglicher-weise darüber hinausgehende Ansprüche nach Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/ sen. Macht der Gruppen-auftraggeber gegenüber EMU dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsge- Reisenden. Dies gilt nicht, wenn EMU nicht, unzureichend von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht in Vertre-tung der setz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. oder falsch informiert hat. Gruppenteilnehmer Gebrauch, werden etwa bereits an EMU 14.3. EMU haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 6.6 gilt 11.2. EMU haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- entsprechend. und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. ver- Vertretung, wenn der Kunde EMU mit der Besorgung beauf- 16.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von EMU zur Ent- mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, tragt hat, es sei denn, dass EMU eigene Pflichten schuldhaft gegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldungen ein Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus- verletzt hat. Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB er- unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten forderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei 15. AlternAtive Streitbeilegung; rechtSwAhl- Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn- einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetz- und gerichtStAndvereinbArung zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar buchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich insoweit 15.1. EMU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau- gegenüber EMU, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer nicht Bestandteil der Pauschalreise von EMU sind und cherstreitbeilegung darauf hin, dass EMU nicht an einer jeweils vor der individuel-len Teilnehmeranmeldung dieses getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-nimmt. Sofern Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch EMU haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisebe-dingungen für EMU verpflichtend würde, infor- entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmeran- Reisenden die Verlet-zung von Hinweis-, Aufklärungs- oder miert EMU die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. meldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber Organisationspflichten von EMU ursächlich geworden ist. EMU weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen wird EMU von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten, Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung 12. geltendMAchung von AnSPrüchen, AdreSSAt Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/ insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftragge- consumers/odr/ hin. bers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die EMU Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber EMU geltend zu machen. Die 15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler Mitgliedstaats der Europä-ischen Union oder Schweizer sollten, mit ein. erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermitt- Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Ver- 16.4. EMU haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, ler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird tragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und EMU gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von empfohlen. die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts verein- EMU – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenver- bart. Solche Kunden/Reisende können EMU ausschließlich antwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von EMU an deren Sitz verklagen. angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden 13. inforMAtionSPflichten über die identitÄt zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere 15.3. Für Klagen von EMU gegen Kunden, bzw. Vertragspart- deS AuSführenden luftfAhrtunternehMenS vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen ner des Pauschalrei-severtrages, die Kaufleute, juristische 13.1. EMU informiert den Kunden bei Buchung entsprechend Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder organi-sierte An- und Abreisen zu und von dem mit EMU der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder Leistungsumfang von EMU enthaltene Veranstaltungen vor vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge usw.) ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EMU sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant- Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde- vereinbart. wortlichen selbst eingesetzte und von EMU vertraglich nicht rungsleistungen. geschuldete Reiseleiter. 13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende 16.5. EMU haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde“, Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist EMU verpflichtet, des Gruppenauftrag-gebers, bzw. Gruppenverantwortlichen „Auftraggeber“, „Reiselei-ter“ etc. wurde von uns gewählt, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf- oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant- um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Ver- ten zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach ständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbe- wird bzw. werden. Sobald EMU weiß, welche Flugge- der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertrag- din-gungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine über- sellschaft den Flug durchführt, wird EMU den Kunden licher Leistungen, welche nicht mit EMU abgestimmt sind, sichtliche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten informieren. Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den und bedeutet auf keinen Fall eine Missachtung unserer 13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell- weiblichen Klientel. verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusiche- schaft genannte Fluggesellschaft, wird EMU den Kunden rungen gegenüber den Kunden. unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln 16.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige möglich ist, über den Wechsel informieren. 16. zuSAtzbedingungen bei reiSen beim Auftreten von Leis-tungsstörungen nach Maßgabe der geSchloSSener gruPPen Regelungen der vorstehenden Ziffer 10.2 lit. c) vorzuneh- 13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaf-ten, denen die Nutzung des Luft- 16.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu men. raumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den diesen Reisebedin-gungen von EMU, für Reisen geschlos- 16.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauf- Internet-Seiten von EMU oder direkt über http://ec.europa. sener Gruppen, insbesondere Mannschafts-reisen. „Reisen traggeber, bzw. Grup-penverantwortliche oder von diesen eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abruf- für geschlossene Gruppen“ im Sinne dieser Bestimmungen eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmäch- bar und in den Geschäftsräumen von EMU einzusehen. sind ausschließlich Gruppenreisen, die von EMU als verant- tigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entge- wortlichem Reiseveranstal-ter organisiert und über einen genzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber (z.B. Captain oder nach der Reise für EMU Bean-standungen des Kunden 14. PASS-, viSA- und geSundheitSvorSchriften oder Trainer bei Mannschaftsreisen) gebucht und/oder oder Zahlungsansprüche namens EMU anzuerkennen. 14.1. EMU wird den Kunden/Reisenden über allgemeine abgewickelt wer-den, der als Bevollmächtigter für einen Pass- und Visaerforder-nisse sowie gesundheitspolizeiliche bestimmten Teilnehmerkreis handelt. ---------------------------------------------------------------------- Formalitäten des Bestimmungslandes ein-schließlich der 16.2. EMU und der jeweilige Gruppenauftraggeber können © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass Stuttgart | München, 2018 notwendi-gen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren dem Gruppenauftraggeber als bevollmäch-tigtem Vertreter ---------------------------------------------------------------------- evtl. Änderungen vor Reisean-tritt unterrichten. Reiseveranstalter ist: eMu exclusive travel gmbh Allee 18, 74072 Heilbronn Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: HR-Nr. HRB 723 170 Tel.: 07131 277654-00, Fax: 07131 277654-92 Ergül Altinova Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Änderungsvorbehalt Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Irrtümer und Druckfehler ausdrücklich vorbehalten.
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