TÜRKEI Mondlandschaft Kappadokiens 1. Tag: Anreise - SVZ Leserreisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TÜRKEI © Nikolai Sorokin - Fotolia Mondlandschaft Kappadokiens 1. Tag: Anreise Individuelle Anreise zum Flughafen Rostock-Laage. In Antalya angekommen werden Sie von Ihrer Reiseleitung in Ihr erstes Hotel in Antalya gebracht. Hier erfolgt die erste Übernachtung für Sie. Durch die malerische Landschaft des Taurus-Gebirges geht die Fahrt nach Konya. Diese Stadt war im 12 Jh. die Hauptstadt des Seldchukischen Reiches. Des Weiteren war sie das Zentrum der islamischen Kunst und Kultur. Die Popularität der Region verstärkte sich mit dem Orden der Tanzenden Derwische. Derwische praktizieren den Sufismus und gelten als Quelle der Klugheit, der Heilkunst, der Poesie, der Erleuchtung und der Weisheit. Mevlana war der Gründer dieses Ordens, welcher heute jedoch als Orden und Gemeinschaft verboten ist. Sie besichtigen das Kloster von Mevlana, was heute als Museum dient. Im Anschluss checken Sie in Ihr Hotel in Kappadokien ein, welches für die nächsten 3 Nächte Ihr Zuhause sein wird. 3. Tag: Göreme - Taubental - Liebestal - Soganli-Tal Heute steht die Besichtigung dieser einzigartigen Tufflandschaft auf dem Programm. Als erstes wird das Tal von Göreme, mit seinen wunderschönen Höhlenkirchen angefahren. Im Freilichtmuseum von Göreme (UNESCO-Weltkulturerbe) befinden sich mehrere in Tuffstein geschlagene Kirchen. Direkt bei Göreme sind zwei der schönsten Täler Kappadokiens, das Taubental und das Liebestal. Das Taubental zieht sich von Göreme bis Uçhisar, dem Ort mit dem imposanten Festungsfelsen. Seinen Namen erhielt das Tal wegen der zahlreichen Taubenschläge, die in die Felswände geschlagen wurden. Bei einem Spaziergang auf dem Pfad der Ziegenhirten entdecken Sie zahlreiche alte Kirchen im Soganli-Tal. 4. Tag: Ihlara-Tal Sie reisen heute zur Ihlara-Schlucht - ein tiefes Tal mit steilen Felswänden unterhalb des Hasan Berges im Südwesten Kappadokiens. Die Ihlara- Schlucht wird auch als „Grand Canyon der Türkei“ bezeichnet. Im 8. Jh. wurde diese zum Rückzugsort byzantinischer Mönche. In Zeiten der Verfolgung bot die schwer zugängliche Schlucht ein ideales Versteck. Über eine Treppe gelangen Sie zu Fuß in das Tal und wandern eine kurze Strecke in üppiger Vegetation am Melendiz-Fluss entlang. Früher gab es mehr als 50 Felsenkirchen in dem 15 km langen Canyon, von denen heute sogar noch einige zugänglich sind. 5. Tag: Freizeit oder Ausflug nach Hacibektas Der heutige Tag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nutzen Sie zum Beispiel die vielseitige SPA und Wellness-Landschaft Ihres Hotels. Alternativ können Sie einen Ausflug nach Hacibektas buchen. Der Gründer des Bektasi-Ordens war Haci Bektas Veli, zu dessen Mausoleum im Kloster gläubige Aleviten pilgern. Die UNESCO erklärte das Jahr 2009 sogar zum „Haci Bektas Veli“-Jahr zu Ehren des toleranten muslimischen Mystikers. Das Kloster beeindruckt vor allem mit der Außenfassade und den prunkvollen Ornamenten im Innenbereich (fakultativ). 6. Tag: Karawanserei Sultanhani - Unterirdische Stadt Saralti Heute nehmen Sie Abschied vom Märchenland Kappadokien. Sie fahren zurück an die türkische Riviera. Auf dem Weg besichtigen Sie die Karawanserei Sultanhani. Das mächtige festungsartige Bauwerk aus dem 13. Jh. liegt inmitten des Dorfes. Durchschnittlich alle 40 Kilometer sehen Sie Überreste von Karawanserails. Die Entfernungen dieser Bauwerke entsprechen etwa dem Tagesmarsch einer Karamelkarawane. Im Mittelalter boten Karawansereien den Reisenden freien Aufenthalt und Schutz. Als letztes steht die unterirdische Stadt Saralti auf dem Programm. Es heißt, die unterirdischen Städte dienten den ersten Christen als Versteck und Fluchtaufenthalt. In fünf miteinander verbundenen Etagen gibt es Wohnräume, Kapellen, Speicher, Brunnen und ein noch heute funktionierendes Belüftungssystem. In Ihrem Hotel in Antalya erfolgen die letzten 2 Übernachtungen. 7. Tag: Antalya Altstadt - Bootsfahrt Sie fahren nach dem Frühstück in die Provinzhauptstadt Antalya. Nach einem Spaziergang durch die schöne Altstadt gelangen Sie zum ehemaligen antiken Hafen der Stadt. Heute befindet sich hier ein Yachthafen. Von hier aus stechen Sie in See um bei einer malerischen Bootsfahrt die Schönheiten der türkischen Küste zu genießen. Am Nachmittag haben Sie noch die Möglichkeit einen typischen türkischen Markt zu erleben. Hier kaufen hauptsächlich Einheimische ihre Gewürze, Kräuter und vieles mehr ein. Sicherlich findet sich hier das ein oder andere Mitbringsel für die Lieben zu Hause. Wussten Sie schon: Entgegen des Klischees trinken die Türken viel mehr Tee als Kaffee. Der schwarze Tee „Cay“ ist zum Nationalgetränk geworden. Schauen Sie doch mal, ob Sie auf dem Basar das beliebte Getränk finden. 8. Tag: Rückreise Ihr Transfer bringt Sie zum Flughafen nach Antalya, damit Sie Ihren Rückflug nach Deutschland antreten können. Die Unterbringung während Ihrer Reise durch die Türkei erfolgt in Hotels der gehobenen Klasse. Seite 1 von 4
4 Nächte Exedra Hotel Cappadocia 3 Nächte im Grand Park Lara Ihre Hotels verfügen über Rezeption, Restaurant und mindestens einen Pool. Die Zimmer sind mit Bad oder Dusche/ WC, Telefon, WLAN und TV ausgestattet. Morgens und Abend werden Sie reichhaltig verköstigt. In der Regel erfolgen die Mahlzeiten in Buffetform. Eingeschlossene Leistungen Flüge Rostock Laage - Antalya - Rostock Laage mit Corendon Airlines Transfers Flughafen - Hotel und zurück Transfers vor Ort in modernen, klimatisierten Reisebussen 7 Übernachtungen inkl. Frühstücksbüfett 7x Abendessen als Büfett Ausflug Konya, inkl. Kloster tanzende Derwische Ausflug Göreme/Taubental/Liebestal Ausflug in das Ihlara-Tal Ausflug Karawanserei Sultanhani und unterirdische Stadt Saralti Bootsfahrt in Antalya Ausflug Antalya und türkischer Markt Deutschsprachige Reiseleitung Flughafen- und Sicherheitsgebühr, Luftverkehrsabgabe PTI-Reisebegleitung Eingeschränkte Mobilität Die gebuchte(n) Reiseleistung(en) ist/sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt nutzbar. Sollten Sie detailliertere Informationen über die Eignung für Personen mit eingeschränkter Mobilität wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihre Buchungsstelle. Zahlungsmöglichkeiten Die Zahlung Ihrer gebuchten Reise ist per Rechnung oder per Lastschrift möglich. Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. Die Anzahlung beträgt 20% des Reisepreises und ist innerhalb 14 Tage nach Rechnungslegung zu begleichen. Der Restbetrag wird vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Reiseschutz Im Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Sie können jederzeit vor Reisebeginn gegen Zahlung von Stornokosten von der Reise zurücktreten. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung der Reise die festgelegten Stornierungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen! Sie können Ihre Reiseversicherungen gerne bei uns abschließen. Reise-/Einreisebestimmungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Alle Reise- und Einreisebestimmungen, die zum Zeitpunkt Ihrer Reise im Zusammenhang mit dem Coronavirus gelten, teilen wir Ihnen mit Ihren ausführlichen Reiseunterlagen mit. Weiterhin können Sie diese stets auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung sowie des Auswärtigen Amtes nachlesen. 2G-Regel - Bitte beachten Sie folgende wichtige Information für Ihr Ihree Reise im Jahr 2022: In immer mehr Ländern verschärfen sich aufgrund der steigenden Corona-Zahlen derzeit wieder die Hygienebestimmungen. Bei immer mehr Veranstaltungen, Restaurants und Sehenswürdigkeiten kann es aufgrund behördlicher Bestimmungen zu Einschränkungen für Nicht-Geimpfte kommen. Auch entschließen sich mittlerweile zahlreiche Konzertveranstalter sowie andere Leistungsträger dazu, zu einem Konzept nur für Geimpfte und Genesene zu wechseln. Um Ihnen auch weiterhin einen unbeschwerten Urlaub anbieten zu können, setzt M-TOURS Erlebnisreisen auf die sogenannte 2-G-Regel. Die Teilnahme an unseren Reisen ist somit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich. Die 2-G-Regel für unsere Reisen gilt vorerst, bis die aufgrund der Pandemie geltenden Einschränkungen seitens der Regierung aufgehoben werden. Bitte beachten Sie zudem, dass personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und an notwendige Dritte nur für diesen Zweck übergeben werden. Wir bedanken uns vorab für Ihre Mitwirkung und Ihr Verständnis und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Reiseunterlagen Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie etwa 10 Tage vor Reisebeginn. Veranstalter PTI Panoramica Touristik International GmbH Neu Roggentiner Straße 3 18184 Roggentin/Rostock Telefonnummer: 0800 000 5869 Es gelten die aktuellen PTI Panoramica Reisebedingungen. Hinweise Seite 2 von 4
Für die Einreise in die Türkei benötigen deutsche Staatsangehörige einen gültigen Personalausweis. Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Reise haben, stehen Wir empfehlen den wir Ihnen gerne unter folgender Nummer zur Verfügung: Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung 0385 – 6378 4394 E-Mail: leserreisen@medienhausnord.de Unser Serviceteam informiert Sie hierzu gerne. PTI Panoramica Touristik International GmbH, Neu Roggentiner Straße 3, 18184 Roggentin/ Rostock Seite 3 von 4
Reisetermin: 26.04. - 03.05.2020 Unterkunftsar Unterkunftsart/Pr t/Preis eis | Rundr Rundreise: eise: p.P p.P.. Doppelzimmer 996,- € Belegung: 2 Personen Einz Einzelzimmer elzimmer 1.324,- € Belegung: 1 Person Reisetermin: 20.09. - 27.09.2020 Unterkunftsar Unterkunftsart/Pr t/Preis eis | Rundr Rundreise: eise: p.P p.P.. Doppelzimmer 1.099,- € Belegung: 2 Personen Einz Einzelzimmer elzimmer 1.427,- € Belegung: 1 Person Ausflüge Ausflug Haci Bektas Veli - 39,- € Seite 4 von 4
REISEBEDINGUNGEN DER PANOR AMICA TOURISTIK INTERNATIONAL GMBH Sehr geehrte Kunden und Reisende, die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma PTI Panoramica Touristik International GmbH, nachfolgend „PTI“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages bzw. Vertrages über Einzelleistungen sowie Tagesreisen. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB), sowie die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch! 1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen; Einzelleistun zunehmen oder nicht. 5. Preiserhöhung; Preissenkung gen und Tagesreisen h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung 5.1. Die nachstehenden Regelungen finden keine Anwendung 1.1. Diese Reisebedingungen gelten, sofern nachstehend nicht von PTI beim Kunden zu Stande. auf Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer 1 dieser Be- ausdrücklich abweichend geregelt, sowohl für Pauschalangebote i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Bu- dingungen. der PTI als auch für alleinstehende Reiseleistungen der PTI, chung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zahlungs- 5.2. PTI behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und insbesondere Nur-Flug und Nur-Hotel-Buchungen, sowie für pflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstel- der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag Tagesreisen der PTI. lung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit 1.2. Einzelleistungen bzw. Tagesreisen werden nach Maßgabe Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen dieser Reisebedingungen sowie der gesetzlichen Bestimmun- und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, gen des Pauschalreiserechts in entsprechender Anwendung Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für ver- angeboten. über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem einbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder 1.3. Soweit der Kunde durch die Anwendung des Pauschal- Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauer- Flughafengebühren, oder reiserechts und dieser Reisebedingungen rechtlich benachteiligt haften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise gelten- werden sollte, gelten die jeweils einschlägigen allgemeinen ge- angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages den Wechselkurse setzlichen Bestimmungen. ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglich- sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt. 1.4. Jede nachstehende Bezugnahme auf die Begriffe „Reise“ und keiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 5.3. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern PTI Pauschalreise“ erfasst daher sowohl Pauschalreisevertragsleistun- PTI wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reise- den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Prei- gen als auch Einzelreiseleistungen bzw. Tagesreiseleistungen. bestätigung in Textform übermitteln. serhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die 2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des 2.4. PTI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vor- Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. Kunden schriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei 5.4. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt: 2.1. Für alle Buchungswege gilt: Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB und a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen a) Grundlage des Angebots von PTI und der Buchung des bei Verträgen über Einzelreiseleistungen bzw. Tagesreisen, die nach 4.1a) kann PTI den Reisepreis nach Maßgabe der nach- Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden In- im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, folgenden Berechnung erhöhen: formationen von PTI für die jeweilige Reise, soweit diese dem E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) • Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann PTI Kunden bei der Buchung vorliegen. sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlos- vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von PTI nicht be- sen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die • Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro vollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag bzw. die vertraglich von PTI zugesagten Leistungen hinausge- Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäfts- für den Einzelplatz kann PTI vom Kunden verlangen. hen oder im Widerspruch dazu stehen. räumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PTI vom Inhalt Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von PTI vor, an vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im Betrag heraufgesetzt werden. das PTI für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Rei- kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, 3. Bezahlung sepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise soweit PTI bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung 3.1. PTI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei- dadurch für PTI verteuert hat hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten sepreis vor Beendigung von Pauschalreisen nur fordern oder 5.5. PTI ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Ver- erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsver- langen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung trag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Na- und soweit sich die in 4.1 a) - c) genannten Preise, Abgaben oder Anzahlung erklärt. men und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informa- verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für PTI führt. tionen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den 3.2. Bei Zahlungen auf Einzelleistungen und Tagesreisen be- Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodali- steht seitens PTI keine Verpflichtung zur Kundengeldabsiche- Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von PTI zu erstatten. PTI täten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen rung, sodass auch kein Sicherungsschein herausgegeben wird. darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die PTI tat- (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) 3.3. Bei Pauschalreisen wird nach Vertragsabschluss gegen Aus- sächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. PTI hat werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, händigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. von 20 %, bei Busreisen und Tagesreisen über 500 € pro Per- welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind. e) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von son, welche ebenfalls eine Pauschalreise darstellen, nur 15 %, 5.6. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 eingehend beim Kunden zulässig. eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch aus- Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein 5.7. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde be- drückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 9 ge- rechtigt, innerhalb einer von PTI gleichzeitig mit Mitteilung 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per nannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalrei- a) Mit der Buchung bietet der Kunde PTI den Abschluss des zahlungsfällig. severtrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der 3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah- der von PTI gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem Kunde 3 Werktage gebunden. lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung obwohl PTI zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertragli- angenommen. (Annahmeerklärung) durch PTI zustande. Bei oder unverzüg- chen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen 6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten lich nach Vertragsschluss wird PTI dem Kunden eine den ge- Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder 6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschal- setzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber PTI dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, PTI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschal- unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskos- die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, ten gemäß Ziffer 6 zu belasten. Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden z. B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Rei- 4. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären. sende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nicht den Reisepreis betreffen 6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt der nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Ver- 4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleis- Kunde die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den tragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider tungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reisever- Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von PTI anstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit 2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem der Rücktritt nicht von PTI zu vertreten ist. PTI kann keine Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abwei- Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung chungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände in der entsprechenden Anwendung von PTI erläutert. nicht beeinträchtigen. auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö- 4.2. PTI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderun- Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformu- gen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außerge- lars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, einem dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E-Mail, SMS wöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters deren Nutzung erläutert wird. oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobe- unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten ver- c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen ner Weise zu informieren. meiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist aus- 4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen worden wären. schließlich die deutsche Sprache. Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von 6.3. PTI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen d) Soweit der Vertragstext von PTI im Onlinebuchungssystem besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalrei- unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rück- gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Mög- severtrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksich- lichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. einer von PTI gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetz- tigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs- ten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der pflichtig buchen“ bietet der Kunde PTI den Abschluss des Pau- oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem schalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von PTI gesetzten Frist Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen ausdrücklich gegenüber PTI den Rücktritt vom Pauschalreise- der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Erklärung gebunden. vertrag, gilt die Änderung als angenommen. a) Bei Bus- und Bahnreisen und Reisen, die nicht unter die Staf- f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg- 4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, feln b), c) oder d) fallen (Staffel A): lich auf elektronischem Weg bestätigt. soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. • bis inkl. 43. Tag vor Reisebeginn 15 % g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des But- Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geän- • ab 42. bis inkl. 29. Tag vor Reisebeginn 20 % tons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch derten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei • ab 28. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 40 % des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisever- gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kos- • ab 14. bis inkl. 7. Tag vor Reisebeginn 60 % trages entsprechend seiner Buchungsangaben. PTI ist vielmehr ten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m • ab 6. bis inkl. 2. Tag vor Reisebeginn 70 % frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden an- Abs. 2 BGB zu erstatten. • am Tag der Abreise und bei Nichtantritt der Reise 95 %
b) Bei Seeschiffsreisen/Flusskreuzfahrten (Staffel B) a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des senden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- • bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 % Zugangs der Rücktrittserklärung von PTI beim Kunden muss nisationspflichten von PTI ursächlich geworden ist. • ab 59. bis inkl. 30. Tag vor Reisebeginn 25 % in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein 13. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat • ab 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 35 % b) PTI hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück- Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4 - 7 BGB hat der • ab 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 60 % trittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben Kunde/Reisende gegenüber PTI geltend zu machen. Die Gel- • ab 14. Tag vor Reisebeginn 80 % c) PTI ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der tendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, • am Tag der Abreise und bei Nichtantritt der Reise 95 % Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. c) Bei Hochseekreuzfahrten wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durch- Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen An- • bis 30 Tage vor Reisebeginn 30 % geführt wird. sprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit • bis 22 Tage vor Reisebeginn 40 % d) Bei Pauschalreisen ist ein Rücktritt von PTI später als 4 Wo- dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine • bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 % chen vor Reisebeginn unzulässig. Geltendmachung in Textform wird empfohlen. • bis 2 Tage vor Reisebeginn 80 % 9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, er- 13.1. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen im Sinn der Ziffer 1 • ein Tag vor Reisebeginn 90 % hält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unver- findet § 651 i BGB keine Anwendung. In diesen Fällen gelten • am Tag des Reisebeginns & bei Nichtantritt der Reise 95 % züglich zurück, Ziffer 6.7 gilt entsprechend. die allgemeinen Verjährungsregelungen nach §§ 194 ff. BGB. d) Bei Flugreisen (Staffel C) 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen 14. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrt • bis 60. Tag vor Reisebeginn 20 % 10.1. PTI kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer unternehmen • ab 59. bis inkl. 32. Tag vor Reisebeginn 30 % Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmah- 14.1. PTI informiert den Kunden bei Buchung entsprechend • ab 31. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 40 % nung von PTI nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über • ab 21. bis inkl. 11. Tag vor Reisebeginn 60 % solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhe- die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder • ab 10. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 80 % bung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführen- • ab 2. Tag vor Reisebeginn & bei Nichtantritt der Reise 95 % vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von den Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der 6.4. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen nach Ziffer 1 dieser Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Bedingungen finden die Stornopauschalen nach Ziffer 6.3. kei- 10.2. Kündigt PTI, so behält PTI den Anspruch auf den Rei- 14.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell- ne Anwendung. PTI behält sich vor eine abweichende Entschä- sepreis; PTI muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwen- schaft(en) noch nicht fest, so ist PTI verpflichtet, dem Kunden digung nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen. dungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PTI die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die 6.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, PTI aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. So- nachzuweisen, dass PTI überhaupt kein oder ein wesentlich genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leis- bald PTI weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von PTI geforderte tungsträgern gutgebrachten Beträge. wird PTI den Kunden informieren. Entschädigungspauschale. 11. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden 14.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell- 6.6. PTI behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen 11.1. Reiseunterlagen schaft genannte Fluggesellschaft, wird PTI den Kunden unver- eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit PTI Der Kunde hat PTI oder seinen Reisevermittler, über den er die züglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich nachweist, dass PTI wesentlich höhere Aufwendungen als die Reise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen ist, über den Wechsel informieren. jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht inner- 14.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black PTI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berück- halb der von PTI mitgeteilten Frist erhält. List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes sichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, 11.2. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen gem. Ziffer 1 fin- über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Sei- anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu den die nachstehenden Regelungen der Ziffern 11.3. und 11.4. ten von PTI oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/ beziffern und zu belegen. keine Anwendung. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Re- modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den 6.7. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rück- gelungen der §§ 611 ff. BGB. Geschäftsräumen von PTI einzusehen. erstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf 11.3. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen 15. Pass, Visa und Gesundheitsvorschriften jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rück- a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann 15.1. PTI wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- trittserklärung zu leisten. der Reisende Abhilfe verlangen. und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formali- 6.8. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB b) Soweit PTI infolge einer schuldhaften Unterlassung der täten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaf- Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei- Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa ten Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in sende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen Reiseantritt unterrichten. bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüg- 15.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mit- solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie dem lich dem Vertreter von PTI vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein führen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Vertreter von PTI vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und 6.9. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung so- geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PTI unter der mitgeteil- Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung wie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten ten Kontaktstelle von PTI zur Kenntnis zu bringen; über die Er- dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts- bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. reichbarkeit des Vertreters von PTI bzw. seiner Kontaktstelle vor kosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, 7. Umbuchungen Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann wenn PTI nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Ände- jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den 15.3. PTI haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu- rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertre- Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförde- d) Der Vertreter von PTI ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, tung, wenn der Kunde PTI mit der Besorgung beauftragt hat, es rungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche sei denn, dass PTI eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil PTI anzuerkennen. 16. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl & Gerichts keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen 11.4. Fristsetzung vor Kündigung stand gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines 16.1. PTI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher- hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, streitbeilegung darauf hin, dass PTI nicht an einer freiwilligen in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucher- Umbuchung vorgenommen, kann PTI bei Einhaltung der nach- Reisende PTI zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für stehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von PTI PTI verpflichtend würde, informiert PTI die Verbraucher hie- der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. rüber in geeigneter Form. PTI weist für alle Reiseverträge, die Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart 11.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugrei- im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die ist, beträgt das Umbuchungsentgelt bei Pauschalreisen jeweils sen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.euro- bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver- pa.eu/consumers/odr/ hin. jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 6 € lust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit 16.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mit- 15,- pro betroffenen Reisenden. Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen gliedstaates der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbür- 7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzei- ger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt ge („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. zwischen dem Kunden/Reisenden und PTI die ausschließliche möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattun- Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Rei- Ziffer 6 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung gen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn sende können PTI ausschließlich an deren Sitz verklagen. durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswün- die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadens- 16.3. Für Klagen von PTI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner schen, die nur geringfügige Kosten verursachen. anzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Ver- des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen 7.3. Bei Einzelleistungen und Tagesreisen beträgt das Umbu- spätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die chungsentgelt, sofern eine Umbuchung überhaupt möglich ist, b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehl- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland bis 6 Werktage vor Leistungsbeginn 15 €. Umbuchungswün- leitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im sche des Kunden, welche später als 6 Werktage vor Leistungs- seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisever- Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Ge- beginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt mittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, richtsstand der Sitz von PTI vereinbart. möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) gem. Ziffer 6 dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neubu- innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. © Urheberrechtlich geschützt: Noll | Hütten | Dukic Rechtsan- chung durchgeführt werden. 12. Beschränkung der Haftung wälte, München | Stuttgart, 2019 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung 12.1. Die vertragliche Haftung von PTI für Schäden, die nicht Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren ver- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Reiseveranstalter ist: tragsgemäßer Erbringung PTI bereit und in der Lage war, nicht resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf PTI Panoramica Touristik International GmbH in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber- Geschäftsführer: Werner Maaß, Kai Otto sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Rei- hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkom- Handelsregister: Registergericht Rostock HRB 1333 sepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen men bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungs- Neu Roggentiner Straße 3 · 18184 Roggentin/Rostock Version 19.1, gültig ab 01.11.2019 Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündi- beschränkung unberührt. Telefon: 038204 65-500 · Telefax: 038204 65-800 gung des Reisevertrages berechtigt hätten. PTI wird sich um 12.2. PTI haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und E-Mail: office@pti.de · Website: www.pti.de Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs- Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Bankverbindungen: UniCredit Bank - HypoVereinsbank völlig unerhebliche Leistungen handelt. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellun- IBAN: DE54 2003 0000 0019 6406 80 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilneh gen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der BIC: HYVEDEMM300 merzahl Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität Commerzbank AG 9.1. Bei Tagesreisen liegt die Mindestteilnehmerzahl bei 25 Per- und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleis- IBAN: DE58 1304 0000 0116 6859 00 sonen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Pauschalreisen tungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den BIC: COBADEFFXXX und Einzelleistungen ist die Mindestteilnehmerzahl der jewei- Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von USt.-ID: DE 137380712 ligen vorvertraglichen Unterrichtung zu entnehmen. PTI kann PTI sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Insolvenzversicherer: Zurich Insurance plc, folgender Regelungen zurücktreten: PTI haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Rei- Niederlassung für Deutschland
PTI-FORMBLATT „PAUSCHALREISE“ Formblatt „Pauschalreise“ Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB der PTI Panoramica Touristik International GmbH Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die PTI Panoramica Touristik International GmbH, 18184 Roggentin, Neu Roggentiner Straße 3, Telefon 038204 65-500 trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die PTI Panoramica Touristik International GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Ab- sicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschal- Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrages. reise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rück- trittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsge- mäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt wer- • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben den, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen PTI-Formblatt zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundes- republik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer ange- Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies messenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen auf eine andere Person übertragen. Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn be- stimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ord- Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die nungsgemäß erbracht werden. Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstal- • Der Reisende hat die Obliegenheit, dem Reiseveranstalter einen ter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zah- • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mit- lungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalrei- gliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurücker- se mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der stattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern ein- für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschal- schlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein reise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die PTI Panora- eine Entschädigung. mica Touristik International GmbH hat eine Insolvenzabsiche- rung mit der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutsch- • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände land, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt, Telefon 069 7115-0, vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsge- E-Mail: service@zurich.de abgeschlossen. Die Reisenden können bühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise, wenn am Bestim- diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund mungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die der Insolvenz der PTI Panoramica Touristik International GmbH Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. verweigert werden. Webseite auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de 239
Sie können auch lesen