Argentinien-brAsilien - ab 3.960€ - Schwäbische Zeitung
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ab 3.960€ Argentinien-brasilien Reisepreis p. P. inkl. 30 € Rabatt mit AboKarte 13. Oktober – 25. Oktober 2019 • 13-tägige Reise • Flug- und Busreise • Buonos Aires und Rio de Janeiro • Wasserfälle von Iguassù
argentinien- Reiseprogramm 1. Tag: Sonntag, 13.10.2019 brasilien Anreise Bustransfer zum Flughafen Friedrichs- hafen. Flug nach Frankfurt und Weiter- flug nach Buenos Aires. Buonos Aires-Uruguay-Iguassù- 2. Tag: Montag, 14.10.2019 Rio de Janeiro Ankunft – Stadtrundfahrt Buenos Aires Am frühen Morgen Ankunft in der 13-tägige Reise 13-Millionen Megastadt Buenos Aires, Entdecken Sie auf dieser Reise den ner überlebensgroßen Christusstatue, wo Sie am Flughafen von Ihrer örtli- südamerikanischen Kontinent mit sei- deren ausgebreiteten Arme die Stadt zu chen Reiseleitung in Empfang genom- nen Ländern Argentinien und Brasilien. beschützen scheinen. Erfahren Sie das men werden. Auf einer anschließenden Argentinien, Land einer bewegten Ge- beeindruckende Gefühl vor den größten Stadtrundfahrt erhalten Sie einen ersten schichte mit seiner pulsierenden Haupt- Wasserfällen der Erde in Iguacu zu ste- Eindruck von der pulsierenden, argenti- stadt Buenos Aires, die Stadt des Tangos. hen, wenn Ihnen die Gischt entgegen nischen Hauptstadt. Zuerst geht es ins Erleben Sie die unendlichen Weiten der spritzt und lassen Sie sich anstecken von historische Herzstück der Stadt, der Pla- Pampa und entdecken Sie die ursprüng- der Lebensfreude und Begeisterungsfä- za de Mayo, die stets im Mittelpunkt der liche Natur im Tigre Delta. Brasilien, ein higkeit der Südamerikaner. nationalen Vergangenheit des Landes Land der Superlativen mit der quirligen stand. Gesäumt vom rosafarbenen Re- Stadt Rio de Janeiro, gesäumt von lan- gierungspalast, der schwergewichtigen gen weißen Sandstränden, tropischer Banco de la Nación, deren achteckige Vegetation und dem Corcovado mit sei- Kuppel zu den Grössten der Welt zählt und der Metropolitankathedrale, in der Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass
der argentinische Nationalheld San Mar- besichtigung lernen Sie die Hauptstadt Flug nach Foz de Iguassù. Freuen Sie sich tin seine letzte Ruhestätte fand. von Uruguay kennen. Nach einem ge- auf die „Bühne“ des über 120 Mio. Jah- Anschließend besuchen Sie den Grün- meinsamen Mittagessen bringt Sie das re alten Naturschauspiels. Heute lernen dungskern von Buenos Aires, das Hafen- spritzige Tragflügelboot wieder zurück Sie die argentinische Seite der Wasser- viertel La Boca mit seinen bunt bemalten nach Buenos Aires. Den Tag beschließen fälle kennen, wo Sie ganz nah zwischen Blechhäusern. Ihre Fahrt geht weiter sie bei einem gemeinsamen Abendessen. den einzelnen Wasserfällen eine kleine über den breitesten Prachtboulevard Wanderung auf dem unteren und oberen der Welt, die Avenida 9 de Julio, vorbei 5.Tag: Donnerstag, 17.10.2019 Rundweg unternehmen. Mit dem Ecolo- an der Oper und dem Teàtro Còlon. Ein Tigre Delta (fakultativ) gical Jungle-Zug fahren Sie zur Teufels- gemeinsames Abendessen rundet Ihren Tag zur freien Verfügung oder Möglich- schlucht-Station. Ein kurzer Spaziergang ersten Tag auf argentinischem Boden ab. keit an einem Ausflug teilzunehmen, der führt Sie zum spektakulären Aussichts- Sie ins Umland von Buenos Aires, ins punkt der Teufelsschlucht, wo Sie das 3. Tag: Dienstag, 15.10.2019 Tigre Delta bringt, wo sich noch die ur- herabstürzende Wasser quasi berühren Buenos Aires – Pampa sprüngliche Natur erleben lässt. Erkun- können. Gegen Abend Ankunft im Hotel Heute unternehmen Sie einen Ausflug in den Sie auf einer Bootsfahrt die Kanäle in Brasilien. Nach diesem eindrucksvol- die berühmte argentinische Pampa, das des Tigre-Deltas, einer Sumpfregion mit len Tag erwartet Sie ein gemeinsames Gebiet, in dem die argentinische Vieh- zahllosen verwunschenen Kanälen, die Abendessen im Hotel. zucht begann. Im Bezirk Campana be- nur mit dem Boot erreichbar sind. Zum sichtigen Sie eine landestypische Farm, Abschluss des Tages laden wir Sie bei ei- 7. Tag: Samstag, 19.10.2019 die im Stil der spanischen Kolonialarchi- nem gemeinsamen Abendessen zu einer Iguassù – Wasserfälle, tektur erbaut wurde. Zum Mittagessen Tango Show ein. brasilianische Seite erwartet Sie eine typische Asado (Bar- Heute Morgen fahren Sie in den brasili- beque) mit folkloristischen Darbietun- 6. Tag: Freitag, 18.10.2019 anischen Nationalpark, der zu den ein- gen. Gegen Abend Rückkehr ins Hotel Buenos Aires – Foz de Iguassù – Wasser- druckvollsten Natursehenswürdigkeiten und gemeinsames Abendessen. fälle, argentinische Seite Brasiliens gehört. Erleben Sie von der Am Morgen Transfer zum Flughafen und brasilianischen Seite aus die imposanten 4. Tag: Mittwoch, 16.10.2019 Uruguay, Schifffahrt nach Montevideo (fakultativ) Der Tag steht Ihnen zur freien Verfü- gung. Besuchen Sie in Eigenregie das be- rühmte Opernhaus der Argentinier, das Teatro Colon und spazieren Sie entlang des Puerto Madero, wo Sie einen herr- licher Panoramblick auf die Skyline von Buenos Aires haben. Oder Sie unterneh- men einen Ganztagesausflug, beginnend mit einer zweistündigen Schifffahrt nach Montevideo. Auf einer geführten Stadt- Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass
Wasserfälle von Iguassù. Umgeben vom m Höhe einen eindrucksvollen Blick auf Sie ein gemeinsames Abschiedsabendes- tropischen Urwald, gehören Sie zum die Guanabara Bucht und den Corco- sen in einer Churrascaria (typ. brasiliani- Weltnaturerbe der UNESCO. Von einer vado mit der überlebensgroßen Chris- sches Grillrestaurant). Aussichtsplattform, nahe dem Teufes- tusstatue, deren ausgebreiteten Arme rachen, eröffnet sich Ihnen ein atembe- die Stadt zu beschützen scheinen. Ihren 12.Tag: Donnerstag, 24.10.2019 raubender Panoramablick auf die Was- zweiten Abend auf brasilianischem Bo- Stadion Maracana – Botanischer Garten serfälle mit ihrer spritzenden Gischt und den beschließen Sie bei einem gemein- – Rückreise dem saftigen Grün des Dschungels. Über samen Abendessen. Heute werden die Herzen der Fußball- einen schmalen Steg können Sie sich fans höher schlagen, wenn sie das welt- bis zur untersten Steilstufe den Was- 10. Tag: Dienstag, 22.10.2019 bekannte Maracana Fußballstadion be- serfällen nähern. Beim anschließenden Rio de Janeiro treten. Auf einem Rundgang können Sie Rundgang durch den Vogelpark können Heute erleben Sie die gigantische Chris- einen Blick hinter die Kulissen werfen, Sie das Nationaltier der Brasilianer, den tusstatue aus nächster Nähe. Eine Fahrt wo schon die Fußballgrößen der Welt Tukan, aus nächster Nähe bestaunen. mit der Zahnradbahn bringt Sie auf den trainierten. Anschließend besuchen Sie Diesen erlebnisreichen Tag beschließen Gipfel des Corcovado Berges, von dort den Botanischen Garten. Inmitten der Sie bei einem gemeinsamen Abendessen. sind es noch ein paar Stufen per Roll- Megametrople gelegen, ist er mit über treppe bis Sie zu Füßen der Christussta- 5.000 Arten tropischer Pflanzen die 8. Tag: Sonntag, 20.10.2019 tue stehen und sich Ihnen ein einmaliger grüne Lunge der Stadt. Am Nachmittag Rio de Janeiro Panoramablick auf Rio de Janeiro bietet. Transfer zum Flughafen. Rückflug von Transfer zum Flughafen und Flug nach Den Abend beginnen Sie mit einem ge- Rio de Janeiro nach Frankfurt. Rio de Janeiro. Am Flughafen werden Sie meinsamen Abendessen und lassen sich von Ihrer örtlichen Reiseleitung in Emp- anschliessend bei einer Samba-Show 13. Tag: Freitag, 25.10.2019 fang genommen und in ihr gebuchtes vom Rhytmus der Brasilianer anstecken. Ankunft Hotel begleitet. Den Tag lassen Sie bei Ankunft in Frankfurt und Weiterflug einem gemeinsamen Abendessen aus- 11. Tag: Mittwoch, 23.10.2019 nach Friedrichshafen. Bustransfer zum klingen. Petropolis (fakultativ) Ausgangsort. Tag zur freien Verfügung oder unterneh- 9. Tag: Montag, 21.10.2019 men Sie einen Tagesausflug in die küh- Rio de Janeiro, Stadtspaziergang – lere, frische Bergregion nach Petropolis, „Zuckerhut“ der Sommerresidenz der brasilianischen Heute erhalten Sie auf einem Spazier- Kaiserfamilie im letzten Jahrhundert. gang durch die Altstadt von Rio de Janei- Eingebettet in eine wunderschöne Berg- ro einen ersten Eindruck von der „wun- landschaft , auf 850 m Höhe gelegen, derbaren Stadt“, wie sie ihre Einwohner verdankt die Stadt ihren Namen dem ers- liebevoll nennen, wo sich Moderne und ten Kaiser Pedro I. Erleben Sie das kaiser- Historie gegenüberstehen und grüne liche Flair auf der Rua da Imperatriz und Oasen und weite Sandstränden zur Er- bestaunen Sie im Museu Imperial, dem holung einladen. Anschließend erklim- ehemaligen kaiserlichen Sommerpalast, men Sie den weltberühmten Zuckerhut die Kronjuwelen aus vergangener Zeit. mit der Seilbahn und genießen in 440 Am Abend nach Ihrer Rückkehr erwartet Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass
LEISTUNGEN inklusive • Bustransfer vom Ausgangsort zum Flughafen Friedrichshafen und zurück • Hin- und Rückflug Friedrichshafen–Frankfurt • Hinflug Frankfurt–Buenos Aires mit Lufthansa • Rückflug Rio de Janeiro–Frankfurt mit Lufthansa • 2 Inlandsflüge • Flughafensteuern und Sicherheitsgebühren • Transfer: Flughafen–Hotel–Flughafen • 10 x Übernachtung in 4-Sterne Hotels (Landeskategorie) - Buenos Aires: 4*-Hotel Scala - Foz de Iguassu: 4*-Hotel Mabu Thermas - Rio de Janeiro: 4*-Hotel Arena Copcacbana mit frontalem Meerblick • Halbpension (10 x Frühstück + 10 x Abendessen) • 1 x Mittagessen • Ausflüge und Besichtigungen lt. Programm • 1 x Tango-Show • 1 x Samba-Show • Abschiedsabendessen • Reisebegleitung ab/bis Ravensburg • Deutschsprachige Reiseleitung vor Ort • Ausführliche Reiseunterlagen, inklusive Reiseführer (Polyglott, o. ä.) Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass Text: hwtours
preise BuSSE Mindestteilnehmerzahl 4-Sterne-Hotels, Halbpension: Die Busse sind Nichtraucherbusse. Die Mindestteilnehmerzahl für die Durch- 3.990 € pro Person führung der Reise beträgt 20 Personen. Einzelzimmer-Zuschlag: 790€ Bezahlung der reise Wir werden Sie spätestens 3 Wochen vor Rabatt mit AboKarte der Schwäbischen Mit der Buchung wird eine Anzahlung von Reisetermin informieren, falls die Mindest- Zeitung: -30 € 10% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung teilnehmerzahl nicht erreicht wird. ist bis zum 13.09.2019 zu leisten. NICHT EINGESCHLOSSENE Reisevermittler LEISTUNGEN reiseversicherung Schwäbische Zeitung, Leserreisen • Ausflug «Tigre-Delta», Im Reisepreis sind keine Reiseversicherun- Karlstrasse 16, 88212 Ravensburg inkl. Bootsfahrt und inkl. Mittagessen: gen enthalten. Bitte beachten Sie, dass im € 89.– p. Person Falle einer Stornierung der Reise Stornie- Reisebedingungen • Ausflug «Petropolis», inkl. Mittagessen: rungsgebühren anfallen. Wir empfehlen Es gelten die aktuellen Reisebedingungen € 89.– p. Person Ihnen daher dringend, eine Reiserücktritts- von hwtours sagl, Locarno-Muralto. • Ausflug «Montevideo», kostenversicherung bei der Travel Safe inkl. Bootsfahrt und inkl. Mittagessen: abzuschliessen. beratung und buchung € 289.– p. Person Bis 4.000 € Reisepreis: 135 € pro Person hwtours sagl • evtl. zusätzlich anfallende Treibstoff- Via San Carlo 7a zuschläge Reiseunterlagen CH- 6600 Muralto Ergänzende Informationen (Abfahrtszeit, Tel. 0751 2955 4101 unterbringung Flugzeiten, Hoteladressen) erhalten Sie hw@hwtours.com 4-Sterne Hotels: mit den Reiseunterlagen etwa 15 Tage vor Buenos Aires: Hotel Scala Abreise. Allgemeiner Hinweis: Iguassù: Hotel Mabu Thermas Programm-, Hoteländerungen vorbehalten Rio de Janeiro: Hotel Arena Copacabana, Luxo- fotos: hwtours-archiv, shutterstock Zimmer mit frontaler Meersicht Beratung und Buchung hwtours sagl Telefon: 0751 2955 4101 schwäbische.de/leserreisen Für diese Reise benötigen Sie einen gültigen Reisepass Bildnachweis: hwtours-archiv, shutterstock,sbb Text: hwtours
REISEANMELDUNG Logo Reiseveran- Reiseziel: Argentinien–Brasilien Reisetermin: 13.10. – 25.10.2019 Rücksendung der Anmeldung Bitte senden Sie die Reiseanmeldung an eine der folgenden Adressen zurück: Per Fax: 0751 2955-2048 Per Post: Schwäbische Zeitung, Leserreisen, Postfach 1460, 88184 Ravensburg Per E-Mail: leserreisen@schwaebische.de, einfach die ausgefüllte Reiseanmeldung einscannen und an uns mailen. Für Rückfragen steht der Reiseveranstalter hwtours unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0751/29554101, Hr. Waidmann 1 Informationen zu den Reisegästen Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus. Reisegast 1 Reisegast 2 Nachname (wie im Ausweis) Nachname (wie im Ausweis) Vorname(n) (alle Vornamen wie im Ausweis) Vorname(n) (alle Vornamen wie im Ausweis) Straße + Hausnummer Straße + Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Telefon Telefon Handy (optional) Handy (optional) E-Mail (optional) E-Mail (optional) Geburtsdatum Geburtsdatum Notfallnummer Notfallnummer Reisepass-Nr. (Reisen außerhalb der EU) / Personalausweis-Nr. (Reisen innerhalb der EU) Reisepass-Nr. (Reisen außerhalb der EU) / Personalausweis-Nr. (Reisen innerhalb der EU) Reisepass / Personalausweis gültig bis Reisepass / Personalausweis gültig bis Hiermit erkläre ich mich mit den Reisebedingungen für die Leserreise Hiermit erkläre ich mich mit den Reisebedingungen für die Leserreise der Schwäbischen Zeitung einverstanden. der Schwäbischen Zeitung einverstanden. Ort, Datum, Unterschrift Reisegast 1 Ort, Datum, Unterschrift Reisegast 2 → Bitte wenden! Programm-, Flugzeiten-/Airlineänderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Reiseveranstalter: hwtours, Via San Carlo 7A CH-6600 Muralto-Locarno tel.: 0041-917353091 oder 0751/29554101
Reisepreis Basis Wenn mindestens einer der Reisenden im Besitz einer AboKarte ist, erhalten Sie einen Rabatt in Höhe von 30.–€ pro Person. Bitte kreuzen Sie den entsprechenden Reisepreis an: Mit AboKarte AboKarte der Schwäbischen Zeitung vorhanden? 4.750.– € 1 Person im Einzelzimmer Ja, Kundennummer (diese finden Sie auf Ihrer AboKarte): 4.750.– € p.P. 2 Personen je im Einzelzimmer 3.960.– € p.P. 2 Personen im Doppelzimmer Maximilian Mustermann Kunden-Nr.: 1234567 Nein Ohne AboKarte 4.780.– € 1 Person im Einzelzimmer 4.780.– € p.P. 2 Personen je im Einzelzimmer 3.990.– € p.P. 2 Personen im Doppelzimmer 2 Buszustieg Dieser Bus bringt Sie zum Abflughafen in Deutschland und wieder zurück. Die genaue Adresse der Zustiegsorte erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung. Zustiege: ohne Aufpreis, bitte entsprechenden Zugstiegsort ankreuzen: Neu Ulm Laupheim Biberach Bad Waldsee Ravensburg Friedrichshafen Alternativ können Sie aus den folgenden Zustiegsorten auswählen. Diese Zustiegsorte sind ausschließlich gegen Aufpreis buchbar (pro Halt müssen mindestens 4 Personen zusteigen, damit der Zustieg angefahren wird): Lindau, Aufpreis: 30.– € p.P. Leutkirch, Aufpreis: 35.– € p.P. Wangen, Aufpreis: 35.– € p.P. Sigmaringen, Aufpreis: 80.– € p.P. Aalen, Aufpreis: 90.– € p.P. weitere Zustiegsorte auf Anfrage 3 Reiserücktrittsversicherung Bitte kreuzen Sie an: Ja, ich buche die Reiserücktrittsversicherung(bis 4.000.– €) zum Preis von 135.– € p.P. für folgende Person(en): Für 1 Person. Bitte Vor- und Nachname angeben: Für 2 Personen. Bitte Vor- und Nachnamen angeben: 1) 2) Ja, ich buche die Reiserücktrittsversicherung (bis 5.000.– €) zum Preis von 165.– € p.P. für folgende Person(en): Für 1 Person. Bitte Vor- und Nachname angeben: Für 2 Personen. Bitte Vor- und Nachnamen angeben: 1) 2) Nein, Ich/wir buchen keine Reiserücktrittsversicherung. 4 Zusatzleistungen Falls Sie eine der folgenden Zusatzleistungen in Anspruch nehmen möchten, bitte ankreuzen: Ausflug «Tigre-Delta», inkl. Bootsfahrt, inkl. Mittagessen zum Preis: € 89.– p. Person: Für 1 Person, Für 2 Personen Ausflug «Petropolis», inkl. Mittagessen zum Preis von: 89,00 € p. Person: Für 1 Person, Für 2 Personen Ausflug «Montevideo», inkl. Bootsfahrt und inkl. Mittagessen : 289,00 € p.Person: Für 1 Person, Für 2 Personen 5 Bezahlung Nach Eingang der Reiseanmeldung senden wir Ihnen die Buchungsunterlagen zu. Mit Erhalt der Buchungsunterlagen werden 10% des Reisepreises binnen 8 Tagen fällig. Der Restreisepreis wird in der Regel 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Wird die Teilnehmerzahl bis 30 Tage vor Reisebeginn nicht erreicht, behalten wir uns vor, die Reise abzusagen. Alle bis dahin geleisteten Zahlungen werden vollständig erstattet. Ich leiste die Zahlung wie folgt: Per Überweisung: Gemeinsame Rechnung (wir auf Reisegast 1 ausgestellt) Getrennte Rechnungen Programm-, Flugzeiten-/Airlineänderungen sowie Druckfehler vorbehalten. Reiseveranstalter: hwtours, Via San Carlo 7A CH-6600 Muralto-Locarno tel.: 0041-917353091 oder 0751/29554101
Reisveranstalter: hwtours sagl Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto-Locarno (Schweiz) Telefon: 0041 91 7353 090 e-mail: hw@hwtours.com internet: www.hwtours.com FORMBLATT ZUR UNTERRICHTUNG DES REISENDEN BEI EINER PAUSCHALREISE NACH § 651A DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHS Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie- (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. hwtours sagl. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt hwtours sagl. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbe-förderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 – Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. – Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. – Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. – Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. – Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. – Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheits probleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. – Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. – Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutsch land heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erheb liche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. 1/2
2/2 – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. – Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. – Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermitt- lers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rück- beförderung der Reisenden gewährleistet. hwtours sagl. hat eine Insolvenzabsicherung mit Swiss Travel Security abgeschlossen (www.star.ch). – Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde – Swiss Travel Security, Zürichstrasse 49, CH- 8903 Birmensdorf, Telefon 0041 - 44 439 6060 – kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von hwtours sagl. verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de Stand: 01.07.2018 Veranstalter: hwtours Via San Carlo 7a CH - 6600 Muralto-Locarno tel.: 0041 - 91 7353 090 fax: 0041 - 91 7353 099 www. hwtours.com
11 hwtours Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages sentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, c1) Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrsge- unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die sellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften, a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise Schiffsreisen, Busreisen und andreren Reisearten dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisever- zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage bis 40. Tag vor Reiseantritt 30%, trages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden ab 39. bis 12. Tag vor Reiseantritt 65%, sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese ab 11. bis 1. Tag vor Reiseantritt 90%, Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseve- am Reisetag 95 % des Reisepreises. Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. ranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder d) Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, b) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträ- die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass die- ger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom machen. sem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen 4. Preisanpassung Pauschale. zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise- e) Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reise- vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Ent- Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder vertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der schädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen c) Orts-, Hotelprospekte und Internet Ausschreibun- Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. gen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden In diesem Fall ist der Reisevera.nstalter verpflichtet, werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch a) Erhöhen sich die bei Abschluß des Reisevertrages der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, an- ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die derweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den zu beziffern und zu belegen. der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berech- f) Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss § 651 b wurden. nung erhöhen: BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die d) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, a1) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung vorstehenden Bedingungen unberührt. per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter- kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhö- net) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt hungsbetrag verlangen. 6. Umbuchungen der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unver- a2) In anderen Fällen werden die vom Beförderungs- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestä- unternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, a) Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss tigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Buchungsauftrags dar. Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Reiseziels, des Ortes des e) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflich- verlangen. Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung b) Werden die bei Abschluß des Reisevertrages beste- kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachste- übernommen hat. henden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren henden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden f ) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annah- gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der erheben. meerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag a1) bei Flugpauschalreisen mit Bedarfsluftverkehrs- bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich heraufgesetzt werden. gesellschaften (Charter), mit Linienfluggesellschaften, nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem c) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Schiffsreisen, Busreisen und anderen Reisearten Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Abschluß des Reisevertrages kann der Reisepreis in bis 31 Tage vor Reiseantritt 200.- € Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise ab 30. bis 20. Tag vor Reiseantritt 25%, den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. ab 19. bis 10. Tag vor Reiseantritt 50%, erfolgt. d) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen ab 9. Tag vor Reiseantritt 85% des Reisepreises g) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reise- Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin b) Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führen- der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er den Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetre- überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise- für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Ver- ten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter vertrag gemäß Ziffer 5b) bis 5e) zu den Bedingungen trag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots nicht vorhersehbar waren. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer- zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Rei- den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückli- sepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden geringfügige Kosten verursachen. che Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö- 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung 2. Bezahlung hungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm a) Der Reiseveranstalter ist Mitglied bei Swiss Travel oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch Security (www.star.ch/de/reisegarantie/swiss-travel-security- gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen sts.html) und garantiert die Sicherstellung im Zusam- in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden menhang mit der Buchung einbezahlter Beträge des den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstat- Kunden. Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mit- tung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich b) Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung teilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die der Bestätigung eine Anzahlung in Höhe von 10% des diesem gegenüber geltend zu machen. Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, Reisepreises, zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern die 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund Stornokosten behördliche Bestimmungen entgegenstehen. abgesagt werden kann. c) Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zah- Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Mindestteilnehmerzahl lungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berech- Reiseveranstalter unter der vorstehend/nachfolgend tigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag angegebenen Anschrift zu erklären. Es ist erforderlich, Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten dass der Kunde den Rücktritt schriftlich erklärt. der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5b) Satz 2 bis 5e) zu belasten. b) Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er zurücktreten, wenn er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindest- 3. Leistungsänderungen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann teilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn a) Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vor- dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach liegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum sein muss, angegeben hat und Vertragsabschluss Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur Reisepreis verlangen. auf die entsprechenden Angaben in der Reiseaus- gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind c) Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungs- schreibung verweist. und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch- anspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksich- Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem tigen. tigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un- zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem erklären. berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich behaftet sind. und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhn- sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht c) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden lich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informie- berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeit- Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, ren. punkt des Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlun- d) Im Fall einer erheblichen Änderung einer we- wie folgt berechnet: gen unverzüglich zurück. 1/2
Allgemeine Geschäftsbedingungen hwtours 12 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseve- unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als ranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße Der Reiseveranstalter haftet jedoch Die »Black List« ist auf folgender Internetseite vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung b1) für Leistungen, welche die Beförderung des abrufbar: »http://air-ban.europa.eu« des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reise- Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Rei- Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeför- 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten derungen während der Reise und die Unterbringung Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen während der Reise beinhalten, a) Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung b2) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Orga- dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge- nisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor brachten Beträge. geworden ist. Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 12. Geltendmachung von Ansprüchen: Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei Adressat, Frist, Verjährung wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten a) Mängelanzeige in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann a) Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG hat der (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber Kunde/Reisende spätestens innerhalb eines Monats vorliegen. verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetrete- nach dem vertraglich b) Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und nen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumen- er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reise- geltend zu machen. te, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhal- preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die b) Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des ten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, Gründen unzumutbar ist. der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu sei- Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige un- staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen nen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter verzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht der nächste Werktag. c) Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reisever- c) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegen- Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die anstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über über dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend/ jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseve- vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, ranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschrei- d) Nach Ablauf der Frist kann der Kunde/Reisende An- dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft bung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschul- verletzt hat. unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe den an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht e) Diese Frist aus 12a) gilt auch für die Anmeldung von 16. Gerichtsstand befugt, Ansprüche anzuerkennen. Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim b) Fristsetzung vor Kündigung Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäss Ziffer Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reise- 10c), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Sitz verklagen. mangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäck- ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, beschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatz- gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reise- hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene anspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nach Aushändigung geltend zu machen. öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reise- die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige 13. Verjährung im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder ge- Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem wöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden a) Ansprüche des Kunden/Reisenden nach §§ 651c nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des gerechtfertigt wird. bis f BGG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers Reiseveranstalters vereinbart c) Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugrei- fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters 17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt sen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs- an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der gehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetz- zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Flugge- in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den liche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: sellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen »§ 651j: wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reise- 1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, b) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGG Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisege- verjähren in einem Jahr. allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. päck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des c) Die Verjährung nach Ziffer 13a) und 13b) beginnt mit 2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden Veranstalters anzuzeigen. dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, d) Reiseunterlagen folgt. Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, d) Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Anspruch oder die den Anspruch begründenden Um- Reisenden zur Last.« Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. stände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/ Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung 18. Reiseveranstalter 11. Beschränkung der Haftung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung hwtours sagl a) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für ein. Via San Carlo 7A CH- 6600 Muralto / Locarno Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Telefon: 0041 (0)91 73 53 090 Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den 14. Informationspflichten über die Identität des Fax: 0041 (0) 91 73 53 099 email: info@hwtours.com dreifachen Reisepreis beschränkt, ausführenden Luftfahrtunternehmens a1) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätz- lich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen a2) soweit der Reiseveranstalter für einen dem über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh- Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines mens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbrin- Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montre- genden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung aler Übereinkommen bleiben von der Beschränkung zu informieren. unberührt. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesell- b) Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstö- schaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter rungen, Personen- und Sachschäden im Zusammen- verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die hang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Rei- Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun- severanstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug Stand: Januar 2017 gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und durchführen wird, muss er den Kunden informieren. * Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei- Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell- vorbehalten. Alle Preise inkl. MwSt. Reiseveranstalter: hwtours sagl Via San Carlo 7a CH- 6600 Muralto-Locarno Telefon: 0041-917353090 Reisevermittler: Schwäbische Zeitung GmbH & Co. KG, Drexler Gessler | Karlstraße 16 | 88212 Ravensburg
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