Von Bilbao nach Marseille - Eine politisch-literarische Reise entlang der Pyrenäen - SPD-Reiseservice
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Von Bilbao nach Marseille Eine politisch-literarische Reise entlang der Pyrenäen 8-tägige Reise 20. bis 27. Mai 2018 16. bis 23. September 2018 schon ab € 1.398,- p. P. Wer sich auf die Reise entlang der Pyrenäen begibt, erlebt wechselnde Landschaften wie die Meeres- küste, die Berge und zauberhafte alte Städte und Städtchen. Wir reisen von Bilbao aus von Küste zu Küste: vom Atlantik zum Mittelmeer, durch einen Teil des spanischen und französischen Baskenlandes, durch Aquitanien, durch verschiedene Départements der Pyrenäen, die Provinz Languedoc und die Provence. Und wir erleben Geschichte, deutsche, französische und spanische: In den Gedenkstätten entlang der spanisch-französischen Grenze werden wir mit dem Terror von Flucht, Verfolgung und Vertreibung konfrontiert. Denn Fluchtmöglichkeiten bot die Grenze, sowohl für die nach dem Sieg des Faschismus in Spanien fliehenden Republikaner als auch später für die vor der Vichy-Regierung und den deutschen Besatzern fliehenden Verfolgten, deutschen und europäischen Juden, unter ihnen viele Künstlerinnen und Künstler und Intellektuelle, und nicht zuletzt „politisch Unerwünschte“, darunter deutsche Sozialdemokraten, Kommunisten und Widerstandskämpfer. Manchen gelang die Flucht, u.a. auf dem „Walter-Benjamin-Weg“, dessen Anfang und Ende wir bei dieser Reise kennenlernen werden.
Die drei Provinzen des Baskenlandes in Spanien sind seit langem um Unabhängigkeit bestrebt. Beglei- tet von Anschlägen durch die radikale Untergrundbewegung ETA existiert seit 1979 die „Autonome Gemeinschaft Baskenland“, die sich immer wieder gegen den Zentralismus Spaniens zur Wehr setzt. Auch das ein interessantes historisches und bis heute aktuelles Thema, mit dem wir uns während der Reise beschäftigen wollen. Kultur begleitet uns in Frankreich überall: zum Beispiel werden wir Bauten sehen, die mit dem Titel „UNESCO-Weltkulturerbe“ ausgezeichnet sind. Und wir werden die französische Küche geniessen. Mit Kunst wollen wir uns schon am Beginn unserer Reise im spanischen Bilbao und dann immer wieder beschäftigen: Das Museum Guggenheim ist ein architektonisches Meisterwerk des amerikanischen Architekten Frank Gehry, das 1997 eingeweiht wurde. Es beherbergt eine der berühmtesten Kunst- sammlungen und hat der Stadt Bilbao in den letzten Jahren zu einem unerwarteten Aufschwung und weltweiter Reputation verholfen. Unser Programm ist reichhaltig und wird zahlreiche schöne, interessante, typische, aber auch zum Nachdenken anregende und sogar verstörende Erlebnisse vermitteln. Ein besonderer Dank geht an den Autor des Buchs „Orte der Sozialdemokratie“, Klaus Wettig, der uns bei der Planung des Pro- gramms beraten hat. Wem das Programm gefällt und deshalb mit auf diese Reise gehen mag, ist herz- lich willkommen. Wir freuen uns auf euer Interesse! 1. Tag: Anreise nach Bilbao und Guggenheim-Museum Vormittags treffen wir uns am Flughafen Frankfurt/Main (Gele- genheit zur Vorübernachtung) und fliegen gemeinsam mit einer Maschine der Lufthansa direkt (bei Termin 1 mit Swiss über Zürich) nach Bilbao. Den Bustransfer zum Hotel wollen wir gleich nutzen, um eine der größten Attraktionen der baskischen Stadt zu besuchen: das durch die atemberaubende Architektur Frank Gehrys und seine außergewöhnlichen Kunstinstallationen gleichermaßen bestechende "Museo Guggenheim Bilbao". Nach dem Check-in im Hotel und dem gemeinsamen Abendessen werden wir bei einer kleinen Vorstellungs- runde weitere Informationen zum geplanten Reiseprogramm erhalten. 2. Tag: Bilbao Am Vormittag lernen wir bei einer geführten Stadtbesichti- gung weitere bedeutende Sehenswürdigkeiten der größten Stadt der Autonomen Gemeinschaft Baskenland in Spanien kennen. Natürlich hat Bilbao auch eine belebte und von engen Gassen geprägte Altstadt, in der sich die in gotischem Stil er- baute Catedral de Santiago befindet; doch mindestens ebenso bedeutend sind die zahlreichen Neubauten, die seit Beginn der 1990er Jahre die Stadt für Touristen und Investoren interes- sant machten und so aus der Sackgasse des wirtschaftlichen Niedergangs führten - der Begriff "Bilbao- Effekt" für diese Entwicklung ist mittlerweile weltweit bekannt. Sei es die 28 km lange U-Bahn, deren Bahnhöfe überwiegend von Sir Norman Foster entworfen wurden, die Brücke Zubizuri des Architekten Santiago Calatrava, die wie ein Segel den Fluss Nervion überspannt, oder eben das Guggenheim- Museum. Neben etwas Freizeit am Nachmittag werden wir eine Gesprächsrunde mit lokalen Fachleu- ten initiieren, die uns unmittelbare Informationen zum Thema „Unabhängigkeit des Baskenlandes“ geben können.
3. Tag: Camp de Gurs – Oloron-Sainte-Marie – Lourdes Wir verlassen heute Bilbao und fahren mit dem Bus zur spanisch-französischen Grenze. Nach einer Pause im Küstenort Saint-Jean-de-Luz, am Golf von Biscaya in der Region Aquitaine gelegen, geht es weiter zum Camp de Gurs am Westrand der Pyrenäen. Es war das größte Internierungslager in Frank- reich, das schon vor dem Zweiten Weltkrieg, anfänglich für politische Flüchtlinge und Kämpfer des Spanischen Bürgerkriegs, eingerichtet wurde. Am 22. Oktober 1940 wurden 6538 Deutsche jüdischen Glaubens aus Ba- den, der Pfalz und dem Saarland dorthin verschleppt. Auch Hannah Arendt wurde im Mai 1940 im Lager Gurs interniert. Sie gehört zu den wenigen, denen die Emigration in sichere Drittländer gelang. Die meisten verstarben entweder im Lager oder wurden per Eisenbahn in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Bei der Weiterfahrt legen wir eine Pause in Oloron- Sainte-Marie, an der Grenze zum Baskenland und auf dem französischen Teil des Jakobsweges gelegen, ein. Wir übernachten in Lourdes, dem be- kannten Wallfahrtsort, und können nach dem Abendessen einen individuel- len oder gemeinsamen Spaziergang unternehmen. 4. Tag: Carcassonne – Perpignan Sie ist eine kleine Stadt mit nicht einmal 50.000 Einwoh- nern, und sie besteht aus zwei Teilen: der Unterstadt und der Oberstadt, die Ziel des heutigen Tages ist, denn diese Oberstadt ist eine mittelalterliche Festung, die sogar auf der Weltkulturerbeliste der UNESCO steht, und die mit über 4 Millionen Besuchern im Jahr eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Frankreichs ist. Die Altstadt, deren Ursprünge aus der gallo-römischen Epo- che stammen, wird von einer drei Kilometer langen doppelten Mauer umgeben, von 52 Türmen geziert. Nach einer Zeit des Verfalls wurde die Altstadt von dem für seine Restaurierungsarbeiten be- kannten Architekten Eugène Viollet-le Duc restauriert und zu einem histori- schen Monument ersten Ranges gemacht. Nach dem Besuch fahren wir weiter zu unserem Standort für die nächsten zwei Nächte, Perpignan. Wäh- rend der Fahrt dorthin beschäftigen wir uns mit Walter Benjamin, dem deutschen Autor und Kritiker, der in der Region die letzten Tage seines Le- bens auf der Flucht vor dem Terror verbrachte. Nach Ankunft in Perpignan wollen wir bei einem Spaziergang die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der Stadt an der französischen Mittelmeerküste sehen, wie z.B. den in der Alt- stadt gelegenen Palast der Könige von Mallorca und den Place de la République. 5. Tag: Collioure – Banyuls – Port Bou Nach einem guten Frühstück fahren wir zunächst nach Colliou- re, einen kleinen Küstenort, der durch Henri Matisse zum Treffpunkt zahlreicher Künstler wurde. In Banyuls wollen wir durch die Weinberge mit herrlicher Aussicht auf die Mittel- meer-Steilküste den ersten Teil (ca. 1 Stunde) des ingesamt 13 km langen Walter-Benjamin-Weges nach Port Bou gehen. An- ders als er legen wir die Strecke dorthin mit unserem Bus zu- rück. Unmittelbar hinter der französisch-spanischen Grenze gelegen, verhieß Port Bou Freiheit für die Flüchtlinge, und der „Walter-Benjamin-Weg“ war ihr Weg in
die Freiheit. Natürlich besuchen wir auch den Gedenkort „Passagen“, der 1994 als Denkmal für den Philosophen errichtet wurde. Zum Abendessen sind wir wieder zurück in Perpignan. 6. Tag: Camp des Milles Nach dem Frühstück fahren wir durch die Landschaften des Languedoc vorbei an Montpellier und der Camargue in das Gebiet der Provence. Nördlich von Marseille liegt das ehemalige Lager „Camp des Milles, heute eine Mahn- und Gedenkstätte. Nach Kriegsbeginn kamen bereits Anfang September 1939 die Häftlinge, deutsche und österreichische, aber auch osteuropäische Juden und Intellektuelle, die vor Hitler oder Stalin geflohen waren, und die in Frankreich jetzt als „feindliche Ausländer“ galten, nach Les Milles. Unter den Gefangenen waren später auch Kommunisten, Sozialdemokraten und Künstler wie Lion Feuchtwanger, Golo Mann, Max Ernst und Walter Hasenclever. Am 10. September 1942 fuhr von dort der letzte von fünf Zügen mit insge- samt 2000 Juden nach Auschwitz ab. Unter den Lagerinsassen befanden sich 40 Maler, darunter einige der größten Künstler des 20. Jahrhun- derts. 1940/41 entstanden die inzwischen weit über Frankreich hinaus bekannten Wandmalereien in Les Milles. Die Wandbilder sind in der Gedenkstätte erhalten. Nach der ausführlichen Besichtigung fahren wir zu unserem Übernachtungsort Eguilles (Termin 2: Fuveau). 7. Tag: Aix-en-Provence und Marseille Vormittags unternehmen wir einen Abstecher nach Aix-en-Provence, zweifellos eine der stimmungs- vollsten Städte Frankreichs. Die Namen zahlreicher Künstler sind mit der Stadt eng verbunden, wie z.B. Paul Cézanne, Victor Vasarely und Émile Zola. Der Cours Mirabeau, die von Platanen gesäumte Pracht- straße, wurde als Flanierboulevard angelegt und ist mit seinen Cafés und Brunnen vor der Kulisse ele- ganter Stadtpalais auch heute noch ein attraktiver Platz, um zu sehen und gesehen zu werden. An- schließend geht es weiter nach Marseille, größter Hafen und zweitgrößte Stadt Frankreichs. Natürlich lernen wir die Stadt mit ihren Hauptsehenswürdigkeiten, der Basilika Notre-Dame-de-la-Garde, dem alten Hafen und der Hauptstraße La Canébière, bei einer Füh- rung kennen. Darüber hinaus bleibt auch noch Zeit zur freien Verfügung, z.B. für einen Bummel durch die Stadt. Besonders empfehlenswert ist der Besuch des „mucem“: das „Museum der Zivilisationen und des Mittelmeeres“ wurde 2013 eröff- net, als Marseille Kulturhauptstadt Europas war. Abends tref- fen wir uns zum Abendessen und zu einem gleichermaßen fröhlichen und besinnlichen Abschiedsabend. 8. Tag: Rückreise Der Transferbus bringt uns zum Flughafen Marseille, von wo aus wir mit einer Linienmaschine der Lufthansa nach Frankfurt/M. zurückkehren. Unsere Hotels Bei allen Hotels handelt es sich um Häuser der guten Mittelklasse, die zentral (Bilbao Termin 2, Lourdes und Perpignan), oder außerhalb (Bilbao Termin 1 und Eguilles/Fuveau) gelegen sind. Das Abendessen wird in der Regel in den Hotels eingenommen, gelegentlich auch in Restaurants (Ände- rungen vorbehalten). Reisegästen, die bereits am Vorabend des Abfluges nach Frankfurt anreisen möchten, bieten wir auf Wunsch die Möglichkeit zur Vorübernachtung in einem guten Mittelklassehotel in der Nähe des Frank- furter Hauptbahnhofes an.
Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen Flug mit LUFTHANSA von Frankfurt/M. (Termin 1: mit SWISS von Frankfurt über Zürich) nach Bilbao und zurück von Marseille nach Frankfurt/M. Rundreise und Besichtigungsprogramm lt. Ausschreibung im Komfortreisebus 7 Übernachtungen mit Frühstück in guten Mittelklassehotels 7 Abendessen in den Hotels oder Restaurants Geführte Stadtbesichtigung in Bilbao Geführte Stadtbesichtigung in Perpignan Geführte Stadtbesichtigung in Marseille Eintritt Guggenheim-Museum Bilbao Eintritt Internierungslager „Camp des Milles“ SPD-Reiseleitung Nicht enthaltene Leistungen Getränke, alle persönlichen Ausgaben, Trinkgelder Eintrittsgelder (sofern nicht oben anders angegeben) Reiseversicherungen Reisepreise pro Person Im Doppelzimmer: € 1.398,- Vorübernachtung Im Einzelzimmer: € 1.664,- im „Bristol Hotel Frankfurt“ inkl. Frühstück: Termin 1: Rail + Fly – Ticket Im Doppelzimmer: € 50,- Bahnfahrt 2. Klasse zum Flughafen Im Einzelzimmer: € 70,- ab DB Heimatbahnhof und zurück € 65,- Termin 2: Im Doppelzimmer: € 55,- Im Einzelzimmer: € 80,- Allgemeine Hinweise Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts ist der SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH. Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen Programmänderungen vorbehalten Bildnachweis: Magnus Manske (Guggenheim Bilbao), Javierme (Hängende Brücke Bilbao), Norro (Grab W. Benjamins in Portbou), HWolff (Hafen Marseille und Midi-Pyrénées), CRT Midi-Pyrénées Dominique Viet (Lourdes). Information, Beratung und Buchung FFR GmbH / SPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin Telefon: 030-25594-600 ∙ Telefax: 030-25594-699 E-Mail: info@spd-reiseservice.de ∙ Internet: www.spd-reiseservice.de
Reisebedingungen des SPD-ReiseService Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, Der SPD-ReiseService ist ein Produkt der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService GmbH. Diese Reisebedin- dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. gungen und weitere Hinweise regeln die Rechtsbeziehung zwischen der FFR Ferien-, Freizeit- und ReiseService Bei Schiffsreisen kann der Reiseveranstalter weiterhin den Vertrag kündigen, wenn nach dem Urteil des Kapi- GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“) und seinen Kunden (nachfolgend auch „Reisende“) für die Teilnahme täns der Reisende wegen Krankheit oder Gebrechen oder aus einem sonstigen Grund reiseunfähig ist. Kündigt an Reisen des SPD-ReiseService. Sie gelten ergänzend zu den §§ 651 a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der 1. Abschluss des Reisevertrags nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern erstatteten Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Beträge. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme durch den Anmel- Dem Reisenden bleibt es auch in diesem Fall unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. der auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragserfüllung bzw. -verpflich- Der Reiseveranstalter kann weiterhin bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten tung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen von Reisevertrag zurücktreten: durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Angaben in der Reiseausschreibung Bezug genommen. Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegen- der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen über die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende inner- Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. halb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Leistung von c) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. An- bzw. Restzahlung erklärt. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise ver- 2. Bezahlung langen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Zur Absicherung der Kundengelder hat der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Mit Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise Aushändigung des Sicherungsscheins und Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. von 20 % des jeweiligen Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn feststeht, dass die 7. Obliegenheiten des Kunden Reise – wie gebucht – durchgeführt wird und nicht mehr wegen des Nichterreichens der Mindestteilneh- 7.1. Mängelanzeige merzahl (vgl. Punkt 6) durch den Reiseveranstalter abgesagt werden kann, die Reiseunterlagen ausgehändigt Der Reisende und jeder Reiseteilnehmer sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im oder dem Reisenden vereinbarungsgemäß zugesandt worden sind. Stornokosten, Umbuchungsentgelte und Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung Fremdkosten, die der Reiseveranstalter für den Reisenden verauslagt hat, sind sofort zur Zahlung fällig. beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbe- 3. Leistungen sondere die Verpflichtung des Reisenden, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzu- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programm zeigen. Sollte eine örtliche Reiseleitung nicht existieren oder nicht zu erreichen sein, ist die Beanstandung dem des Reiseveranstalters, der Leistungsausschreibung für Package-Programme, der Gruppenprogramme, die Reiseveranstalter (FFR GmbH – SPD-ReiseService, Wilhelmstraße 140, 10963 Berlin, Tel. 0 30 / 25 59-46 00; individuell gefertigt wurden, sowie der Flugreisen-Programme und den hierauf Bezug nehmenden Angaben Fax 0 30 / 25 59-46 99) durch Telefon, Telegramm oder Telefax zur Kenntnis zu bringen, damit geeignete Maß- in der Reisebestätigung. Die in den Prospekten enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. nahmen ergriffen werden können, die Beanstandungen zu überprüfen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Die Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 Reiseleitung hat nicht die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so ist der Anspruch auf Minderung in der vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbst- Regel ausgeschlossen. verständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertrags- Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. abschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Rei- besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes. se geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den 7.2. Kündigung Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschrie- Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. bene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen Grund nicht zuzumuten ist. Die verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung) eine ihnen vom Rei- können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden. senden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer 4. Leistungs- und Preisänderungen Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VERANSTALTER oder seinen Beauftragten 4.1 Leistungsänderungen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die gerechtfertigt wird. nach Vertragsschluss notwendig und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit 8. Beschränkung der Haftung die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht 8.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen dreifachen Reisepreis beschränkt, mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsän- – soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder derungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Reiseveranstalter – soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 4.2 Preisänderungen 8.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Schäden, die nicht Perso- der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flugha- nenschäden sind, bis zu einer Höhe des dreifachen Reisepreises je Reiseteilnehmer und Reise. Den Reisenden fengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversiche- Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treib- rung empfohlen. stoffkosten, so kann der Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: 8.3 Die Haftung des Reiseveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbe- Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen, die auf den Reise- trag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel gefor- veranstalter oder die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind und dessen bzw. derten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels die Haftung des Reiseveranstalters danach ausgeschlossen oder beschränkt ist. geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen verlangen. Werden die bei Vertragsschluss gültigen Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber 9.1 Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um diesen entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisean- werden. Eine Preiserhöhung durch den Reiseveranstalter ist jedoch nur dann zulässig, sofern zwischen Vertrags- tritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten können sich beispielsweise an das für sie zuständige Konsulat schluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung wenden. des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden 9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveran- Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung stalter hat die Verzögerung zu vertreten. einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten oder 9.3 Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. bedingt sind. 5. Rücktritt des Reisenden 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Für den Rücktrittszeitpunkt 10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter entscheidend. Dem Reisenden wird empfohlen, nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendma- den Rücktritt schriftlich zu erklären. chung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift 5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise aus Gründen (mit Ausnahme von unter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht an, die vom Reiseveranstalter nicht zu vertreten sind, kann der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäck- der Reiseveranstalter angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen schäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den 10.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB, ausgenommen solcher wegen Körper- und Gesund- Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringe- heitsschäden, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertra- re Kosten entstanden sind als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Kosten. Der pauschalierte Anspruch ge nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person: Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Standardgebühren der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises nach dem Ende der Hemmung ein. Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung. vom 29. – 22. Tag 30 % des Reisepreises vom 21. – 15. Tag 40 % des Reisepreises 11. Informationen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vom 14. – 8. Tag 55 % des Reisepreises 11.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt- vom 7. – 1. Tag 75 % des Reisepreises unternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesell- ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. schaft bei der Buchung zu informieren. 5.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschä- 11.2 Steht das ausführende Luftfahrtunternehmen zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht fest, so wird der digung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm durch den Rücktritt ungewöhnlich hohe Reiseveranstalter dem Kunden die Fluggesellschaft nennen, die aller Wahrscheinlichkeit den Flug durchführen Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter wird. Tritt dann doch ein Wechsel der dem Kunden benannten ausführenden Fluggesellschaft ein, so wird der verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer Reiseveranstalter den Kunden darüber unverzüglich informieren. etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Ein Anspruch 11.3 Die Black List ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm. des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des 12. Allgemeines Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorzunehmen besteht nicht. Da dem Reiseveranstalter Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirk- in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt entstehen, kann der Reiseveranstalter die Kosten in samkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben. Dies gilt nicht bei Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. anderweitigen Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Hier ist der Reiseveranstalter Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden oder einen sonstigen Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des berechtigt, ein Umbuchungsentgelt von Euro 25,– zu erheben. Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss Dem Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist mög- des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohn- lich bei der Versicherung HanseMerkur Reiseversicherung AG. sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Beides gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwin- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach gend etwas anderes vorschreiben. Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Stand: 01.06.2016 SPD-ReiseService ist eine Marke der FFR Ferien-, Freizeit und ReiseService GmbH, Berlin Wilhelmstraße 140 (Willy-Brandt-Haus) · 10963 Berlin · Tel. 0 30 / 25 59-46 00 · Fax 0 30 / 25 59-46 99 · info@spd-reiseservice.de · www.spd-reiseservice.de
sPD-Reiseservice – Angebot – Informationen zu Ihrer Reiseversicherung Gilt ausschließlich für Leistungen, die über FFR GmbH/SPD-Reiseservice gebucht worden sind. Leistungsbeschreibung Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung + Urlaubsgarantie ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG) ❍ Bei verspäteter Rückreise: – Hotel-Mehrkosten bis max. 2.500,– EUR Wenn Sie aus einem versicherten Grund von einer erstattung der Kosten für: – die nachweislich entstandenen zusätzlichen Reisebuchung zurücktreten oder eine Reise verspätet ❍ Die nicht in Anspruch genommenen Reiseleis- Rückreisekosten bei Verspätung von öffentlichen antreten, ersetzen wir Ihnen die vertraglich geschul- tungen bei verspätetem Reiseantritt aus einem Verkehrsmitteln von mehr als 2 Stunden deten Stornokosten bzw. die Hinreise-Mehrkosten. versicherten Grund oder wenn ein öffentliches Versicherte Gründe sind z. B.: Verkehrsmittel sich verspätet und deshalb ein Selbstbehalt siehe links. ❍ Unfall Anschlussverkehrsmittel versäumt und die ❍ unerwartete schwere Erkrankung Reise verspätet fortgesetzt wird. PRäMIe ❍ Tod ❍ Die nachweislich entstandenen zusätzlichen Reisepreis einzelperson Code ❍ Verlust des Arbeitsplatzes Rückreisekosten bei vorzeitigem Abbruch der pro Person ❍ Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Reise oder verspäteter Rückkehr von der Reise. bis EUR EUR ❍ Arbeitsplatzwechsel ❍ Der versicherte Reisepreis bei vorzeitigem Ab - 250,– 14,– 36740 ❍ Kurzarbeit bruch der Reise in der 1. Hälfte der versicherten 500,– 21,– 36741 750,– 27,– 36742 Kein selbstbehalt! Einzige Ausnahme: Ambulante Reise, max. innerhalb der ersten 8 Reisetage 1.000,– 36,– 36743 Behandlungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt ❍ Die nicht in Anspruch genommenen (versicher- 2.000,– 49,– 36744 3.000,– 84,– 36745 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch ten) Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch 4.000,– 124,– 36746 25,– EUR je versicherte Person. der Reise in der 2. Hälfte der versicherten 6.000,– 179,– 36747 Reise, spätestens ab dem 9. Reisetag ab 6.001,– Auf Anfrage – ❍ Bei Reiseunterbrechung: ❍ die nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen sPD-Rundumschutz (für Reisen bis 31 Tage) ReIse-RüCKTRITTsKOsTeN-VeRsICHeRUNG NOTFALL-VeRsICHeRUNG URLAUBsGARANTIe (ReIseABBRUCH-VeRsICHeRUNG) Leistungsbeschreibung siehe Reise-Rücktritts- Hilft bei Notfällen, die der versicherten Person wäh- ❍ Leistet für zusätzliche Rückreisekosten bei vor- kosten-Versicherung oben. rend der Reise zustoßen, z. B. Kostenübernahme für zeitiger oder verspäteter Rückreise und bei Reise - einen Krankentransport an den Wohnort bis max. abbruch innerhalb der 1. Hälfte (max. inner- ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG 2.500,– EUR bei einem Krankenhausaufenthalt von halb der ersten 8 Reisetage) der Reise den erstattung der Kosten für: mehr als 5 Tagen. vollen, später den anteiligen Reisepreis und ❍ ambulante und stationäre Heilbehandlung ❍ Fahrradschutz: erstattet die nicht in Anspruch genommenen beim Arzt im Ausland – Hilfe und Kostenübernahme bei einer Panne Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt. ❍ ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel bis 75,– EUR Leistungsbeschreibung siehe oben. sowie unfallbedingte Hilfsmittel – Organisation und Kostenübernahme der ❍ den medizinisch sinnvollen und ärztlich ange- Beförderungskosten bei Diebstahl des PRäMIe bis 31 Tage ordneten Rücktransport ins Inland Fahrrads bis 250,– EUR Reisepreis einzelperson Code ❍ Kein selbstbehalt ❍ Soforthilfe rund um die Uhr: pro Person bis EUR EUR Weltweiter Notruf-service auf Reisen 250,– 16,– 94638 ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG Tel. (0180) 5 256 256 500,– 29,– 94639 Versicherungssumme: (Auslandsgebühren + 0,14 EUR/Min. aus den Festnetzen, Aus- 750,– 37,– 94640 landsgebühren + max. 0,42 EUR/Min. aus den Mobilfunknetzen) 1.000,– 51,– 94641 ❍ für Einzelpersonen 2.000,– eUR Aus dem Ausland: Vorwahl für Deutschland +(180) 5 256 256 2.000,– 64,– 94642 ❍ Kein selbstbehalt 3.000,– 99,– 94643 4.000,– 149,– 94644 6.000,– 215,– 94645 ab 6.001,– Auf Anfrage – sPD-Last-Minute-schutz (für Reisen bis 31 Tage) ReIse-KRANKeNVeRsICHeRUNG PRäMIe ❵ bis 31 Tage Reisedauer einzelperson Code NOTFALL-VeRsICHeRUNG Leistungsbeschreibung siehe oben. bis EUR 5 Tage 11,– 94647 10 Tage 18,– 94648 ReIseGePäCK-VeRsICHeRUNG 17 Tage 25,– 94649 31.Tage 29,– 94650 Rückantwort an: Ausgezeichnete Leistungen FFR GmbH/sPD-Reiseservice Wilhelmstraße 140 10963 Berlin
Buchungsauftrag Anmelder/ in: Name: ..................................................... Vorname: ..................................................... SPD-ReiseService Straße: ..................................................... Eine Marke der FFR GmbH - Hr. Lorenz Marcus - PLZ Ort: ..................................................... Wilhelmstr. 140 10963 Berlin Telefon: ..................................................... Mobil: ..................................................... oder per Fax: 030/ 255 94 699 E-Mail/ Fax: ..................................................... Ja, Reisebestätigung per E-Mail statt per Post Ja, bitte sendet mir Eure E-Mail-Newsletter Reise: Termin: 20.05. - 27.05.2018 Von Bilbao nach Marseille 16.09. - 23.09.2018 Teilnehmer: Nachname und -vorname(n) laut Schreibweise im Ausweis 01 __________________________________ 02 __________________________________ 03 __________________________________ 04 __________________________________ Zimmer: Doppelzimmer Vorübernachtung im Bristol Hotel Frankfurt Einzelzimmer ja nein Bahnfahrt 2. Kl. zum Flughafen / Rail + Fly (Hin u. Rück) ja nein ab/bis DB Heimatbahnhof: ……………………………..……………........................................................... Abschluss einer Reiseversicherung (HanseMerkur Reiseversicherung AG): Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie SPD-Rundumschutz Last-Minute-Schutz (ohne Rücktrittsversicherung) keine Versicherung gewünscht Zahlung: Rechnung Bankeinzug (SEPA) Kreditkarte (Weiterführende Unterlagen hierzu übersenden wir mit der Buchungsbestätigung/ Rechnung) Datum: ............................... 1. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................……………………………. Ich erkenne für alle von mir angemeldeten Teilnehmer die Reisebedingungen des Reiseveranstalters SPD-ReiseService – Eine Marke der FFR GmbH und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Datum: ...............................2. Unterschrift ...................................................……………...........………........................................…………………………….. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen.
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