KBcluB100 Team-cup - Schloss Langenstein

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KBcluB100 Team-cup - Schloss Langenstein
golf.extra: Immer BESSER als erwartet.

KBClub100 Team-Cup
     H o c h w e r t i g e Ta g e s - u n d
  Sachpreise im wert von 5.000,– €

                                                    Limitierte
                                                Teilnehmerzahl
                                                  first come –
                                                    first serve

   Turniergolfwoche
     15. – 22. 03. 2020
KBcluB100 Team-cup - Schloss Langenstein
Das Event

Was gibt es schöneres als die Kombination von Golf, Sonne
und jeder Menge Spaß? Der KBClub100 bietet deshalb mit
dem Country Club Schloss Langenstein eine spannende
Turniergolfwoche im 4* Hotel Robinson Club Quinta da Ria
in Portugal an. Gespielt wird in 5 verschiedenen Teams, mit
jeweils 7 Amateuren und einem Pro. Zu gewinnen gibt es
hochwertige Tages- und Sachpreise im Wert von 5.000,– €.
Spiel und Spaß steht bei dieser Turnierwoche selbstver-
ständlich im Vordergrund!
KBcluB100 Team-cup - Schloss Langenstein
Die Teams

                                                                                                                           p
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       Kevin Berger                 Daniela Wagner            Igor Brandstätter                           Jonas Golz                      Colin Piltner

     Pl aying Profe ssional        Te aching Profe ssional        Te aching Profe ssional              Te aching Profe ssional           Pl aying Profe ssional
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Das Programm

     Sonntag, 15.03.2020                    Mittwoch, 18.03.2020                  Freitag, 20.03.2020
            Ankunft in Faro                          Turniertag 3                        Turniertag 4
Check-In im Robinson Club Quinta da Ria    Training mit PGA-Professional und   Training mit PGA-Professional und
                                           anschließender Golfrunde auf dem    anschließender Golfrunde auf dem
                                                  Quinta da Ria Course               Quinta de Cima Course
     Montag, 16.03.2020
            Turniertag 1
  Training mit PGA-Professional und        Donnerstag, 19.03.2020                Samstag, 21.03.2020
  anschließender Golfrunde auf dem             Tag zur freien Verfügung                  Turniertag 5
         Quinta da Ria Course                                                  Training mit PGA-Professional und
                                                                               anschließender Golfrunde auf dem
                                                                                       Monte Rei Course
     Dienstag, 17.03.2020
            Turniertag 2
  Training mit PGA-Professional und                                              Sonntag, 22.03.2020
  anschließender Golfrunde auf dem                                                          Abreise
        Quinta de Cima Course                                                   oder individuelle Verlängerung
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Das Hotel

      Robinson Club Quinta da Ria 4*
Sie wohnen im ROBINSON Club Quinta da Ria, der im einzigar-
tigen Naturschutzgebiet Ria Formosa an der Ostalgarve liegt.
Die Küste überrascht dank Ebbe und Flut mit beeindruckend
wechselnden Landschaftsbildern und bietet ein unvergleich-
liches Naturerlebnis. In nächster Nachbarschaft zum ROBIN-
SON Club und somit leicht zu Fuß erreichbar, befinden sich die
zwei 18-Loch-Golfanlagen Quinta da Ria und Quinta de Cima.
Ein weiteres Highlight stellt die Golfrunde auf dem Monte Rei
Course dar, den Sie als zusätzliche Golfrunde am spielfreien
Tag buchen können! Ein im wahrsten Sinne des Wortes aus-
gezeichnetes „Meisterstück” von Jack Nicklaus und einer der
wenigen seiner „Signature Courses” in Europa.
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D i e G o l f p l ät z e

Quinta da Ria Course | Quinta de Cima Course
   Die zwei Golfplätze Quinta da Ria und Quinta de Cima lie-
   gen inmitten der atemberaubenden Landschaft des Natur-
   schutzgebiets Ria Formosa. Die überwiegend flach bis leicht
   wellig angelegten Plätze verfügen über strategisch gut po-
   sitionierte Wasserhindernisse und sind harmonisch in die
   traumhafte Landschaft des Naturschutzgebietes integriert.
   Zudem bieten sie einen faszinierenden Ausblick auf den At-
   lantischen Ozean und die Berge im Hinterland.
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D i e G o l f p l ät z e

                Monte Rei Course
Der Golf Club von Monte Rei wurde in den malerischen Vor-
gebirgen des Östlichen Algarve gesetzt. Der erste von zwei
Jack Nicklaus Golfplätzen, Monte Rei Nort Course, hat ein
einmaliges Design: mit Wasser, das im Spiel auf elf der acht-
zehn Löcher eintritt. Jedes Loch ist so hoch individuell in
diese natürliche Landschaft eingebettet, dass die Golfspieler
garantiert unvergessliche Momente erleben werden.
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Leistungen & preis
                 • Flüge mit Swiss Air von Zürich – Faro und zurück ohne dazugehöriges Golfgepäck
                • 7 Übernachtungen im Twin Standard Zimmer mit All Inclusive made by ROBINSON
                                   • 1 x Gruppendirekttransfer Flughafen Faro – Hotel und zurück
                            • 4 x Green Fee auf dem Quinta da Ria und/oder Quinta de Cima Course
                                  inkl. 2 Std. unlimited Rangeballs und reservierte Driving Range
             • 1 x Green Fee auf dem Monte Rei Course inkl. 1/2 Buggy und 1 Std. unlimited Rangeballs
                                                             • 1 Trolley pro Person/Spieltag
  • Hochwertige Tages- und Sachpreise im Wert von 5000,– €, organisiert und garantiert durch KBClub100
                                                             • Hochwertige Teegeschenke
                                                  • Golfunterricht mit den PGA-Professionals

                        Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung und Veranstalterhaftpflicht
                                                               Mindestteilnehmerzahl: 10

                                                    2.499,– € p. P. im DZ
                                                              EZ-Zuschlag: 200,– €

                                ihre voraussichtlichen Flugzeiten
                                             15.03.2020	Zürich – Faro                    09.15 Uhr - 11.05 Uhr
                                             22.03.2020	Faro – Zürich                    11.55 Uhr - 15.45 Uhr

Alle der oben aufgeführten Reiseleistungen werden für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht.

Bitte beachten Sie, dieses Reiseangebot ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet!

Die Einreisebestimmungen für deutsche und Schweizer Staatsbürger sind folgende: Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Sofern erforderlich,
ist der Kunde selbst für die Beschaffung von Visa und sonstigen für die Reisedurchführung erforderlichen Dokumente und Voraussetzungen verantwortlich.

Die aufgeführten Reisepreise verstehen sich zzgl. Kurtaxe.
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Verbindliche Reiseanmeldung
                                     KBClub100 Team-Cup vom 15. – 22. 03. 2020
                                                          Anmeldeschluss: 20. 12. 2019 | 2.499,– € p. P. im DZ
              Bitte ausfüllen und per Telefax an +49 7131 . 277 654 . 94 oder per E-Mail an info@golf-extra.com senden!

Person 1

Titel                  Name                                                    Vorname                                                HCP                    Heimatclub                                             Geburtsdatum

PLZ                                       Ort                                                                                         Straße, Hausnummer

Fon                                                        Fax                                                        Mobil                                                      E-Mail

Person 2

Titel                  Name                                                    Vorname                                                HCP                    Heimatclub                                             Geburtsdatum

E-Mail

Unterkunft

        Einzelzimmer (Zuschlag: 200,– €)                                                        Doppelzimmer	Zimmer-Upgrade

Flug

Wunschflughafen:	Alternativ-Flughafen:                                                                                                                                                              Business Class

Verlängerung

        Ich wünsche zusätzlich ein Verlängerungsangebot                                         gewünschter Reisezeitraum:

Versicherung

        Ich wünsche einen Reiserücktritts-Basisschutz                                           Ich wünsche einen Komplettschutz	Ich wünsche keine Versicherung
        Detaillierte Versicherungsleistungen und Versicherungsprämien erhalten Sie gerne auf Anfrage. Bitte beachten Sie auch die Jahresversicherung bei mehrmaligen Reisen im Jahr. Diese ist schon gültig bei Reisen ab 50 km vom Heimatort.

        Ich habe die Reisebedingungen der EMU exclusive travel GmbH gelesen und erkläre mich, auch für alle meine Mitreisenden damit einverstanden.

                                                                                               X
Ort, Datum                                                                                      Unterschrift

Verbindliche Reiseanmeldungserklärung:
Der Erhalt des Formblatts zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise gem. § 651a BGB sowie der Anlage „Informationen zur Reise“ wird bestätigt.
Entsprechend der Reisebedingungen der EMU exclusive travel gmbh, die ich ebenfalls erhalten habe und ausdrücklich als Vertragsinhalt anerkenne, nehme ich diese verbindliche
Reiseanmeldung mit den vorstehenden Festlegungen vor.

                                             X
Datum                                        Unterschrift

Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Für Druckfehler keine Haftung. Wir behalten uns Preisänderungen aus aktuellem Anlass vor. KARTENZAHLUNG: Mastercard/Visa/American Express sind möglich. Es gelten unsere AGBs.
Die oben genannten Angebote entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen
und Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

golf.extra –                                                                Allee 18 . 74072 Heilbronn                                                 E-Mail info@golf-extra.com
eine Marke der EMU exclusive travel gmbh                                    Telefon 41 (0) 44 . 41903 . 40                                             Internet www.golf-extra.com
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F o r m b l a tt

Formblatt
zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh trägt die
volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt das Unternehmen EMU exclusive travel gmbh über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

•   Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

•   Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

•   Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder
    dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

•   Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine
    andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies
  im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung
  8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine
	Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen,
  wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die
	Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf
  eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr
  vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die
	Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren
	Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so
  sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer
	Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht
  gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen
  hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

•   Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß
    erbracht werden.

•   Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet.
  Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die
  Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. EMU exclusive travel gmbh hat
  eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG
  (Raiffeisenplatz 1, D-65189 Wiesbaden, Tel. +49(0) 611 533-5859, Email: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn Ihnen Leistungen aufgrund der
	Insolvenz von EMU exclusive travel gmbh verweigert werden.

Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist:
www.gesetze-im-internet.de/bgb

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Reisebedingungen der eMu exclusive travel gmbh
Sehr geehrte Kunden und Reisende,                             d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von EMU vom           h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestäti-
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam         Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von           gung von EMU beim Kunden zu Stande.
vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden* und der EMU       EMU vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses             i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der
exclusive travel GmbH, nachfolgend „EMU“ abge-kürzt, des      neuen Angebots zustande, soweit EMU bezüglich des               Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons „zah-
bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden         neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine           lungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare
Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen         vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der      Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)    Kunde EMU die Annahme durch ausdrückliche Erklärung             in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang
und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz      oder Anzah-lung erklärt.                                        und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden
zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese    e) Die von EMU gegebenen vorvertraglichen Informationen         am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmit-
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!          über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den         teilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf,
                                                              Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmoda-      soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf
                                                              litäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauscha-       einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der
1. Stellung von eMu bei verMittelten                                                                                          Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des
                                                              len (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB)
leiStungen                                                                                                                    Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,
                                                              werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisever-
1.1. Die Reiseleistungen von EMU beinhalten in der Regel      trages, sofern dies zwischen den Parteien aus-drücklich         dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder
keine Flugbeförde-rungs-leistungen an den Veranstal-          vereinbart ist.                                                 zum Ausdruck tatsächlich nutzt. EMU wird dem Kunden zu-
tungsort. Soweit in der Reiseausschreibung der Flug nicht                                                                     sätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform
                                                              f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen
ausdrücklich als Bestandteil der von EMU angebotenen und                                                                      über-mitteln.
                                                              von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für
durchge-führten Pauschalreise ausgewiesen ist, bietet EMU                                                                     2.5. EMU weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
                                                              seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung
Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als                                                                       Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei
                                                              durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernom-
vermittelte Leistung neben der Pauschalreise an.                                                                              Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die
                                                              men hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauf-
1.2. Soweit EMU neben den Flugbeförderungsleistungen zu-      traggeber oder Gruppenverantwortli-che im Hinblick auf          im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
sätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungs-    geschlossene Gruppenreisen im Sinne der nachstehenden           E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten
anbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt      Ziffer 16.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder Grup-          (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) ab-
in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen       penverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer.               geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil                                                                     lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,
                                                              2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich,
am Gesamtwert dieser Leistungszu-sammenstellung aus-                                                                          insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe
                                                              per Email, per Telefax oder per Online Formular erfolgt gilt:
machen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leis-                                                                        hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch,
tungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von         a) Die Buchung (Reiseanmeldung) zu Ihrer Reise erbitten wir
                                                                                                                              wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
EMU selbst darstellen noch als solches beworben werden,       schriftlich, auf dem vorgesehenen Formular oder über das
                                                                                                                              außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist,
hat EMU lediglich die Stellung eines Vermitt-lers.            Internet, auf der Webseite von EMU (Online-Buchungsfor-
                                                                                                                              es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
                                                              mular) vorzunehmen.
1.3. EMU hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers                                                                    Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
verbundener Reiselei-tungen, soweit nach den gesetzlichen     b) Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde EMU den           des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall
Vorschriften des § 651w BGB die Voraus-setzungen für          Abschluss eines Reise-vertrages auf der Grundlage der           besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von EMU          Reiseausschreibung, dieser Reisebedingungen und aller
vorliegen.                                                    ergänzenden Informationen für die betreffende Reise in der
                                                              Buchungs-grundlage (Prospekt, Katalog, Angebot) - soweit        3. bezAhlung
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von EMU als Anbieter                                                                     3.1. EMU und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Rei-
                                                              diese dem Kunden vorliegen – verbindlich an.
verbundener Reise-leistungen (insbesondere Übergabe des                                                                       sepreis vor Beendi-gung der Pauschalreise nur fordern oder
gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung           c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestäti-
                                                              gung (Annahmeerklärung durch EMU zustande. Bei oder             annehmen, wenn ein wirksamer Kunden-geldabsicherungs-
der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit                                                                     vertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit
von EMU) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung        unverzüglich nach Vertragsschluss wird EMU dem Kunden
                                                              eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestä-        Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in
dieser gesetzlichen Verpflich-tungen ist EMU im Falle des                                                                     klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise überge-
Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder        tigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es
                                                              dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so             ben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändi-
Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungs-                                                                       gung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
falle zu Stande kommen-den Vertrags über die Luftbeför-       aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem
                                                              ange-messenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier          20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung
derung. EMU haftet demnach nicht für die Angaben des                                                                          wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Siche-
vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen,      oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht
                                                              Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art.      rungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus
für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus                                                                    dem in Ziffer 9 genannten Grund abgesagt werden kann.
diesen vermittelten Leistun-gen. Eine etwaige Haftung von     250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss
EMU aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetz-lichen         in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit bieder Parteien      3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzah-
Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschrif-         oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.                    lung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfällig-
ten über Tele-medien und den elektronischen Geschäftsver-     2.3. Die Übermittlung des Vertragsangebots begründet kei-       keiten, obwohl EMU zur ordnungsgemäßen Erbrin-gung der
kehr bleibt hiervon unberührt.                                nen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines            vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine
                                                              Reisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.             gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein
1.5. Die Vermittlerstellung verpflichtet EMU insbesondere:                                                                    gesetzliches oder vertragliches Zurückbe-haltungsrecht
                                                              EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsan-
a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung                                                                     des Kunden besteht, so ist EMU berechtigt, nach Mahnung
                                                              ge-bot des Kunden anzunehmen oder nicht.
auf die Vermittlerstellung von EMU unter Angabe des Anbie-                                                                    mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
ters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen        2.4. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
                                                                                                                              und den Kunden mit Rück-trittskosten gemäß Ziffer 6 zu
                                                              Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis                                                                    belasten.
der Pauschalreise auszuweisen                                 a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung
                                                              in der entsprechenden Anwendung von EMU erläutert.
c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entspre-                                                                          4. Änderungen von vertrAgSinhAlten vor
chende Buchungsbestäti-gung zu erteilen, in welcher der       b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
                                                                                                                              reiSebeginn, die nicht den reiSePreiS betreffen
Preis der vermittelten Leistung gesondert ausge-wiesen ist.   Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungs-
                                                              formulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur           4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reise-
1.6. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haf-                                                                      leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreise-
                                                              Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
tung von EMU aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.                                                                           vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden
                                                              c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen
                                                                                                                              und von EMU nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
                                                              Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist
2. AbSchluSS deS PAuSchAlreiSevertrAgeS,                                                                                      wurden, sind EMU vor Reisebeginn gestattet, soweit die
                                                              ausschließlich die deutsche Sprache.
verPflichtungen deS Kunden                                                                                                    Abweichungen unerheb-lich sind und den Gesamtzuschnitt
                                                              d) Soweit der Vertragstext von EMU im Onlinebuchungssy-         der Reise nicht beeinträchtigen.
2.1. Für alle Buchungswege gilt:                              stem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über
                                                                                                                              4.2. EMU ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsände-
a) Grundlage des Angebots von EMU und der Buchung des         die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
                                                                                                                              rungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-
Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden        unterrichtet.
                                                                                                                              grund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch
Informationen von EMU für die jeweilige Reise, soweit diese   e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungs-     Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.                         pflichtig buchen“ bietet der Kunde EMU den Abschluss des        hervorge-hobener Weise zu informieren.
b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von EMU nicht       Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertrag-
                                                                                                                              4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu       sangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der
                                                                                                                              Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten      elektronischen Erklärung gebunden.
                                                                                                                              besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschal-
Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reise-   f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüg-         reisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt,
ausschreibung bzw. die vertraglich von EMU zugesagten         lich auf elektronischem Weg bestätigt.                          inner-halb einer von EMU gleichzeitig mit Mitteilung der
Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.                                                                       Änderung gesetzten angemes-senen Frist entweder die
                                                              g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen,      Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen             Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschal-
die nicht von EMU herausgegeben werden, sind für EMU          Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pau-           reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner-
und die Leistungspflicht von EMU nicht verbindlich, soweit    schalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.        halb der von EMU gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber
sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden     EMU ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsange-    diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag, gilt die
zum Inhalt der Leistungspflicht von EMU gemacht wurden.       bot des Kunden anzuneh-men oder nicht.                          Änderung als angenommen.
4.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unbe-         unter Berücksichti-gung des Zeitraums zwischen der Rück-         Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht
rührt, soweit die geänder-ten Leistungen mit Mängeln be-       trittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berück-          nach den gesetzlichen Bestimmun-gen zum kostenfreien
haftet sind. Hatte EMU für die Durchführung der geänderten     sichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen             Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berech-
Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag     und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwen-            tigt hätten. EMU wird sich um Erstattung der ersparten
entspre-chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten                   dungen der Reiseleistungen fest-gelegt. Die Entschädigung        Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
                                                               wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittser-            Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche
                                                               klärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:    Leistungen handelt.
5. PreiSerhöhung; PreiSSenKung
                                                               a) bei flugpauschalreisen, mit linien- oder charterflug:
5.1. EMU behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und
der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreise-        bis zum 30. Tag vor Reiseantritt:         20% des Reisepreises   9. rücKtritt wegen nichterreichenS der
vertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit             vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt:     30% des Reisepreises   MindeStteilnehMerzAhl
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-      vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:     40% des Reisepreises   9.1. EMU kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmer-
sonen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere                                                                        zahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
                                                               vom 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt:      60% des Reisepreises
Energieträger, oder                                                                                                             a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt
                                                               vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für                                                                          des Zugangs der Rück-trittserklärung von EMU beim Kunden
                                                               am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 95% des Reisepreises    muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung
vereinbarte Reiseleis-tungen, wie Touristenabgaben, Hafen-
oder Flughafengebühren                                         b) bus- und bahnanreisen, eigenanreise:                          angegeben sein
sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.                  bis zum 45. Tag vor Reiseantritt:         10% des Reisepreises   b) EMU hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
                                                               vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises       Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben
5.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern
EMU den Reisenden in Textform klar und verständlich über       vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:     50% des Reisepreises   c) EMU ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage
die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und                                                                          der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die
                                                               vom 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises    Reise wegen Nichterreichen der Mindestteil-nehmerzahl
hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
                                                               vom 6. bis letzten Tag vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises    nicht durchgeführt wird.
5.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
                                                               am Tag der Abreise und bei Nichtantritt: 90% des Reisepreises    d) Ein Rücktritt von EMU später als 4 Wochen vor Reisebe-
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Per-
                                                               c) Kreuzfahrten:                                                 ginn ist unzulässig.
sonen nach 5.1a) kann EMU den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:                          Der Reiseveranstalter behält sich bei Kreuzfahrten vor, ab-      9.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt,
                                                               weichende Stornopauschalen zu verlangen, auf die sowohl          erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
•      Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
                                                               in der Reiseausschreibung bzw. dem erstellten Angebot als        unverzüglich zurück, Ziffer 6.6. gilt entsprechend.
       EMU vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
                                                               auch in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen
•      Anderenfalls werden die vom Beförderungsun-             wird.
       ternehmen pro Beförderungsmittel geforderten,                                                                            10. obliegenheiten deS Kunden/reiSenden
       zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der      6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EMU          10.1. Reiseunterlagen
       Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels         nachzuweisen, dass EMU überhaupt kein oder ein wesent-
                                                               lich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von EMU         Der Kunde hat EMU oder seinen Reisevermittler, über den
       geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbe-trag für                                                                     er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn
       den Einzelplatz kann EMU vom Kunden verlangen.          geforderte Entschädigungspauschale.
                                                                                                                                er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem.         6.5. EMU behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauscha-     Hotelgutschein) nicht innerhalb der von EMU mitgeteilten
5.1b) kann der Reise-preis um den entsprechenden, antei-       len eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit       Frist erhält.
ligen Betrag heraufgesetzt werden.                             EMU nachweist, dass EMU wesentlich höhere Aufwen-
                                                               dungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden           10.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
5.4. EMU ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein       sind. In diesem Fall ist EMU verpflichtet, die geforderte Ent-   a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so
Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,       schädigung unter Berücksichti-gung der ersparten Aufwen-         kann der Reisende Abhilfe verlangen.
wenn und soweit sich die in 5.1 a) und b) genannten Preise     dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung              b) Soweit EMU infolge einer schuldhaften Unterlassung der
oder Abgaben nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn          der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.         Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Rei-
geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für EMU
                                                               6.6. Ist EMU infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung         sende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
führt. Hat der Kun-de/Reisende mehr als den hiernach
                                                               des Reisepreises verpflichtet, ist diese unverzüglich, auf       Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbe-trag von EMU
zu erstatten. EMU darf jedoch von dem zu erstattenden          jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der           c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
Mehrbetrag die EMU tatsächlich entstandenen Verwal-            Rücktrittserklärung zu leisten.                                  unverzüglich dem Vertreter von EMU vor Ort zur Kenntnis
tungsausgaben abziehen. EMU hat dem Kunden /Reisenden          6.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB         zu geben. Ist ein Vertreter von EMU vor Ort nicht vorhanden
auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe             von EMU durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträ-         und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel
Verwal-tungsausgaben entstanden sind.                          ger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte    an EMU unter der mitgeteilten Kontaktstelle von EMU zur
                                                               und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt      Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters
5.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebe-
                                                               durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine               von EMU bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Rei-
ginn eingehend beim Kunden zulässig.
                                                               solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie EMU     sebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die
5.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde        7 Tage vor Reisebeginn zugeht.                                   Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die
berechtigt, innerhalb einer von EMU gleichzeitig mit Mittei-                                                                    Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
lung der Preiserhöhung gesetzten angemes-senen Frist ent-      6.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
                                                               sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungsko-         d) Der Vertreter von EMU ist beauftragt, für Abhilfe zu
weder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
                                                               sten bei Unfall oder Krank-heit wird dringend empfohlen.         sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
Pauschal-reisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde
                                                                                                                                Ansprüche anzuerkennen.
nicht innerhalb der von EMU ge-setzten Frist ausdrücklich
gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-trag,      7. uMbuchung                                                     10.3. Fristsetzung vor Kündigung
gilt die Änderung als angenommen.                              7.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf          Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen
                                                               Änderungen hinsicht-lich des Reisetermins, des Reiseziels,       eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten
                                                               des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beför-      Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat
6. rücKtritt durch den Kunden vor
                                                               derungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch            er EMU zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
reiSebeginn/StornoKoSten                                                                                                        setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von EMU
                                                               des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pau-         EMU ein Umbuchungsentgelt pro Kunden erheben. Soweit             verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig
schalreisevertrag zurück-treten. Der Rücktritt ist gegenüber   vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall        ist.
EMU unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu             vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis        10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flug-
erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht   zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der       reisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt        jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer        a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckver-
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in            6.3 € 25, bei Linienflügen € 60, pro Umbuchungsvorgang           lust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang
Textform zu erklären.                                          und Kunden.                                                      mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestim-
6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er      7.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als                mungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels
die Reise nicht an, so verliert EMU den Anspruch auf den       innerhalb der vorgenannten Frist erfolgen, können, sofern        Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft
Reisepreis. Stattdessen kann EMU eine angemessene Ent-         ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt      anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und EMU können
schädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm       vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6 zu den Bedingungen und           die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen         gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies            ableh-nen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wor-
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-         gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige          den ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung
stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise       Kosten verursachen.                                              binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach
oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort                                                                         Aushändigung, zu erstatten.
erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
                                                               8. nicht in AnSPruch genoMMene leiStung                          b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von EMU
                                                                                                                                Fehlleitung von Reisege-päck unverzüglich EMU, seinem
unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten       Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren            Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermitt-
vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen            vertragsgemäßer Erbrin-gung EMU bereit und in der Lage           ler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon,
getroffen worden wären.                                        war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden            die Scha-denanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst.
6.3. EMU hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen        zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige           a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
11. beSchrÄnKung der hAftung                                     14.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und       der Gruppenreiseteilnehmer das Recht eingeräumt wird,
11.1. Die vertragliche Haftung von EMU für Schäden, die          Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,            nach Auftragserteilung bis drei Monate vor Reisebeginn
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der        eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten           kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird
Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt        von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der       in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.            Nicht-beachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die        auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewie-
Möglicher-weise darüber hinausgehende Ansprüche nach             Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/       sen. Macht der Gruppen-auftraggeber gegenüber EMU
dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsge-            Reisenden. Dies gilt nicht, wenn EMU nicht, unzureichend        von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht in Vertre-tung der
setz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.          oder falsch informiert hat.                                     Gruppenteilnehmer Gebrauch, werden etwa bereits an EMU
                                                                 14.3. EMU haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den   geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 6.6 gilt
11.2. EMU haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-                                                                         entsprechend.
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die              Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. ver-       Vertretung, wenn der Kunde EMU mit der Besorgung beauf-         16.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von EMU zur Ent-
mittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,         tragt hat, es sei denn, dass EMU eigene Pflichten schuldhaft    gegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldungen ein
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseaus-           verletzt hat.                                                   Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen
schreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und                                                                             Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB er-
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten                                                                        forderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei
                                                                 15. AlternAtive Streitbeilegung; rechtSwAhl-
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn-                                                                        einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetz-
                                                                 und gerichtStAndvereinbArung
zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar                                                                            buchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich insoweit
                                                                 15.1. EMU weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbrau-        gegenüber EMU, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer
nicht Bestandteil der Pauschalreise von EMU sind und
                                                                 cherstreitbeilegung darauf hin, dass EMU nicht an einer         jeweils vor der individuel-len Teilnehmeranmeldung dieses
getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und
                                                                 freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil-nimmt. Sofern      Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt
651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
                                                                 eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser         zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch
EMU haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des         Reisebe-dingungen für EMU verpflichtend würde, infor-           entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmeran-
Reisenden die Verlet-zung von Hinweis-, Aufklärungs- oder        miert EMU die Verbraucher hierüber in geeigneter Form.          meldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber
Organisationspflichten von EMU ursächlich geworden ist.          EMU weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen         wird EMU von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten,
                                                                 Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische           die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung
12. geltendMAchung von AnSPrüchen, AdreSSAt                      Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/          insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftragge-
                                                                 consumers/odr/ hin.                                             bers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die EMU
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der
Kunde/Reisende gegenüber EMU geltend zu machen. Die              15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines           angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler                Mitgliedstaats der Europä-ischen Union oder Schweizer           sollten, mit ein.
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermitt-       Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Ver-        16.4. EMU haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile,
ler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird            tragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und EMU           gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von
empfohlen.                                                       die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts verein-        EMU – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenver-
                                                                 bart. Solche Kunden/Reisende können EMU ausschließlich          antwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von EMU
                                                                 an deren Sitz verklagen.                                        angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden
13.      inforMAtionSPflichten über die identitÄt                                                                                zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere
                                                                 15.3. Für Klagen von EMU gegen Kunden, bzw. Vertragspart-
deS AuSführenden luftfAhrtunternehMenS                                                                                           vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen
                                                                 ner des Pauschalrei-severtrages, die Kaufleute, juristische
13.1. EMU informiert den Kunden bei Buchung entsprechend         Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder             organi-sierte An- und Abreisen zu und von dem mit EMU
der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über          Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen             vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im
die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens             Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder       Leistungsumfang von EMU enthaltene Veranstaltungen vor
vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der       gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung          und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge usw.)
ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im        nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von EMU      sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-
Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförde-          vereinbart.                                                     wortlichen selbst eingesetzte und von EMU vertraglich nicht
rungsleistungen.                                                                                                                 geschuldete Reiseleiter.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende                                                                               16.5. EMU haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen
                                                                 *Die Verwendung von männlichen Formen wie „Kunde“,
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist EMU verpflichtet,                                                                   des Gruppenauftrag-gebers, bzw. Gruppenverantwortlichen
                                                                 „Auftraggeber“, „Reiselei-ter“ etc. wurde von uns gewählt,
dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaf-                                                                        oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverant-
                                                                 um der in BGB §307 geforderten Pflicht zur Klarheit und Ver-
ten zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen                                                                           wortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach
                                                                 ständlichkeit der Formulierung in Allgemeinen Geschäftsbe-
wird bzw. werden. Sobald EMU weiß, welche Flugge-                                                                                der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertrag-
                                                                 din-gungen gerecht zu werden. Sie soll lediglich eine über-
sellschaft den Flug durchführt, wird EMU den Kunden                                                                              licher Leistungen, welche nicht mit EMU abgestimmt sind,
                                                                 sichtliche Darstellung der Reisebedingungen gewährleisten
informieren.                                                                                                                     Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den
                                                                 und bedeutet auf keinen Fall eine Missachtung unserer
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesell-        weiblichen Klientel.                                            verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusiche-
schaft genannte Fluggesellschaft, wird EMU den Kunden                                                                            rungen gegenüber den Kunden.
unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln                                                                          16.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige
möglich ist, über den Wechsel informieren.                       16. zuSAtzbedingungen bei reiSen                                beim Auftreten von Leis-tungsstörungen nach Maßgabe der
                                                                 geSchloSSener gruPPen                                           Regelungen der vorstehenden Ziffer 10.2 lit. c) vorzuneh-
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black
List“ (Fluggesellschaf-ten, denen die Nutzung des Luft-          16.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu        men.
raumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den     diesen Reisebedin-gungen von EMU, für Reisen geschlos-          16.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauf-
Internet-Seiten von EMU oder direkt über http://ec.europa.       sener Gruppen, insbesondere Mannschafts-reisen. „Reisen         traggeber, bzw. Grup-penverantwortliche oder von diesen
eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abruf-        für geschlossene Gruppen“ im Sinne dieser Bestimmungen          eingesetzte Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmäch-
bar und in den Geschäftsräumen von EMU einzusehen.               sind ausschließlich Gruppenreisen, die von EMU als verant-      tigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entge-
                                                                 wortlichem Reiseveranstal-ter organisiert und über einen        genzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während
                                                                 Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber (z.B. Captain         oder nach der Reise für EMU Bean-standungen des Kunden
14.     PASS-, viSA- und geSundheitSvorSchriften                 oder Trainer bei Mannschaftsreisen) gebucht und/oder            oder Zahlungsansprüche namens EMU anzuerkennen.
14.1. EMU wird den Kunden/Reisenden über allgemeine              abgewickelt wer-den, der als Bevollmächtigter für einen
Pass- und Visaerforder-nisse sowie gesundheitspolizeiliche       bestimmten Teilnehmerkreis handelt.                             ----------------------------------------------------------------------
Formalitäten des Bestimmungslandes ein-schließlich der           16.2. EMU und der jeweilige Gruppenauftraggeber können          © Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte,
ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls          in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass         Stuttgart | München, 2018
notwendi-gen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren         dem Gruppenauftraggeber als bevollmäch-tigtem Vertreter         ----------------------------------------------------------------------
evtl. Änderungen vor Reisean-tritt unterrichten.

Reiseveranstalter ist: eMu exclusive travel gmbh
Allee 18, 74072 Heilbronn                                        Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:                        HR-Nr. HRB 723 170
Tel.: 07131 277654-00, Fax: 07131 277654-92                      Ergül Altinova                                                  Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
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