Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (AGL) Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2015
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Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis .......................................................................................................................................... 2 Tabellenverzeichnis....................................................................................................................................... 3 Abbildungsverzeichnis................................................................................................................................... 3 Abkürzungsverzeichnis.................................................................................................................................. 4 1 Einleitung............................................................................................................................................... 6 2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen .................................................................................................... 7 2.1 ARBEITSMARKT ................................................................................................................................ 7 2.2 KUNDENSTRUKTUR .......................................................................................................................... 8 3 Struktur des Jobcenters AGL ................................................................................................................ 9 3.1 PERSONAL & ORGANISATION ............................................................................................................ 9 3.2 KUNDENSTEUERUNG IM BEREICH MARKT&INTEGRATION ................................................................... 10 4 Struktur der Kunden des Jobcenters AGL ........................................................................................... 12 4.1 ERWERBSFÄHIGE LEISTUNGSBERECHTIGTE (ELB) NACH PROFILLAGEN ............................................... 12 4.2 ALTERSSTRUKTUR DER GEMELDETEN KUNDEN ................................................................................. 13 4.3 AUSBILDUNGSSTAND DER ELB ........................................................................................................ 14 5 Geschäftspolitische Ziele und Umsetzungsstrategien 2015 ................................................................ 16 5.1 GESCHÄFTSPOLITISCHE ZIELE......................................................................................................... 16 5.1.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren ............................................... 16 5.1.2 Langzeitbezieherinnen und -bezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen ............... 17 5.1.2.1 Langzeitleistungsbezug verhindern ................................................................................. 17 5.1.2.2 Langzeitleistungsbezug verringern .................................................................................. 18 5.1.2.3 Intensivbetreuung ............................................................................................................ 18 5.1.2.4 ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose .................................. 19 5.1.2.5 Stadtteilprojekt................................................................................................................. 19 5.1.2.6 Bürgervereine & sozialintegrative Maßnahmen ............................................................... 19 5.1.2.7 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) .....................................................................19 5.1.2.8 Perspektive 50plus .......................................................................................................... 20 5.1.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern ............................................................................................................. 21 5.1.3.1 Arbeitgeberservice (AGS)................................................................................................ 21 5.1.3.2 Selbständigenberatung.................................................................................................... 21 5.1.3.3 Inklusion (der Zielgruppe Reha/SB)................................................................................. 22 5.1.4 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren.................... 23 5.1.4.1 Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“................................................................ 23 5.1.4.2 Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)..................................................................... 24 5.1.4.3 Abschlussorientierte Qualifizierung ................................................................................. 24 5.1.4.4 Förderberaterin/Förderberater ......................................................................................... 25 5.1.5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen ...................................................... 25 5.1.5.1 Beauftragte für Chancengleichheit (BCA)........................................................................ 26 2
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Betriebsübersicht ....................................................................................................... 7 Tabelle 2: Altersklasse Bestand LZB; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014 .............................. 8 Tabelle 3: Ausbildungsstand der eLB; Quelle: S2S-Cockpit & VerBis, Stand Juli 2014 ............ 14 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Kundensteuerung Jobcenter AGL ........................................................................ 10 Abbildung 2: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elB) nach Profillagen; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014.................................................................................................... 12 Abbildung 3: Altersstruktur der gemeldeten Kunden; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014..... 13 Abbildung 4: Kreisdiagramme eLB, Stand Juli 2014 ................................................................. 14 3
Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Erläuterung/Kommentar AG Arbeitgeber AGL Arbeit und Grundsicherung Leverkusen AGS Arbeitgeberservice ALG II Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - Grundsicherung AMA Arbeitsmarkt AVGS Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bFM Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement BaE Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BA Bundesagentur für Arbeit BCA Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales BVB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme DQM Datenqualitätsmanager/Datenqualitätsmanagement eLB erwerbsfähige Leistungsberechtigte, erwerbsfähiger Leistungsberechtigter EAP Erstansprechpartner EGZ Eingliederungszuschuss ESF Europäischer Sozialfond EV Eingliederungsvereinbarung Hopla Hilfsangebot zur Orientierung und Planung FbW Förderung beruflicher Weiterbildung IFK/IFKs Integrationsfachkraft/Integrationsfachkräfte IHK Industrie- und Handelskammer IKS Internes Kontrollsystem JC Jobcenter KAoA Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ KKK Kundenkontaktdichtekonzept KMU Kleine und mittelständische Unternehmen MAG Maßnahme beim Arbeitgeber M+I Markt+Integration PDL Private Personaldienstleister PL Profillage Reha/SB Rehabilitanden/Schwerbehinderte 4
sVB Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte SGB II Sozialgesetzbuch – Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB III Sozialgesetzbuch – Drittes Buch - Arbeitsförderung u25 Bezeichnung für die Kunden unter 25 Jahre ü25 Bezeichnung für die Kunden über 25 Jahre V-DQM Verantwortlicher für Datenqualität/Verantwortlicher Datenqualitätsmanagement Verbis Vermittlungs-, Beratungs- und Informationssystem (IT-Fachverfahren) VV Vermittlungsvorschlag VZA Vollzeitäquivalent 5
1 Einleitung Das Arbeitsmarktprogramm 2015 des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) bringt den Arbeitsmarktpartnern und den Bürgerinnen und Bürgern die Planung und Ziele des Jobcenters näher und macht diese nachvollziehbar und transparent. Der wachsende Bedarf an Fachkräften, die wachsende Zahl der Kundinnen und Kunden, die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) benötigen, die demografische Entwicklung sowie der besondere Unterstützungsbedarf von bestimmten Personengruppen bei der Integration in den Arbeitsmarkt sind Herausforderungen, die nur gemeinsam bewältigt werden können. Ein aufeinander abgestimmtes, gemeinsames Handeln der relevanten Akteure eröffnet die Chance, diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Im Vordergrund der Planung steht neben der Erbringung der Leistungen nach dem SGB II und damit der Sicherstellung der Lebensgrundlage unserer Kundinnen und Kunden das Ziel, möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Um dabei so erfolgreich wie möglich zu sein, gilt es, geeignete Maßnahmen und Aktivitäten zur Vermeidung und zum Abbau von Arbeitslosigkeit zu erarbeiten und weiter zu entwickeln. Oberste Priorität wird es auch im Jahr 2015 sein, die vorhandenen Mittel effizient zu nutzen. Nur dadurch werden so viele erwerbsfähige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher wie möglich zügig und nachhaltig in Arbeit vermittelt und können ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft und eigenen Mitteln bestreiten. Das Arbeitsmarktprogramm 2015 ist somit die Grundlage unseres Handelns und es zeigt auf, was das Jobcenter AGL sich am Standort Leverkusen für das kommende Geschäftsjahr vorgenommen hat, worauf wir uns konzentrieren und wie wir unsere Ziele verfolgen: • Wir leisten einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. • Wir verbessern für marktferne Kundinnen und Kunden die Teilhabechancen am Arbeitsleben. • Wir erarbeiten mit Jugendlichen gute berufliche Zukunftsperspektiven. • Wir nutzen alle Beschäftigungsmöglichkeiten. Dieses Arbeitsmarktprogramm ist das regionale Instrument zur Umsetzung geschäftspolitischer Ziele des Jobcenters AGL und spiegelt unsere Haltung wider: Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden immer besser werden! Dabei kann das Jobcenter AGL auf ein funktionierendes Netzwerk zurückgreifen, das sich sowohl aus Trägern der beruflichen Weiterbildung als auch aus Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Vertretern der Arbeitgeberverbände und Kammern, der Bundesagentur für Arbeit sowie den flankierenden Hilfen der Stadt Leverkusen und weiteren Akteuren am örtlichen Arbeitsmarkt zusammensetzt. Christopher Meier Ute Leibknecht Udo Laudenberg Geschäftsführer stv. Geschäftsführerin Bereichsleiter M&I 6
2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.1 Arbeitsmarkt Die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute gehen in ihrem Herbstgutachten 2014 von einem deutlich geringeren Wachstumstempo für das Jahr 2015 aus. Die ursprüngliche Wachstumsprognose wurde dabei von den ursprünglichen 2,0 % auf 1,2 % gesenkt. Als Grund für die Korrektur der Prognosen wird dabei vor allem der Aspekt, dass die Unternehmen angesichts ungewisser Absatzchancen auf den Weltmärkten weniger investieren, benannt. Der Konjunkturbericht Herbst 2014 der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK) ergab, dass es den Unternehmen im Bezirk nahezu unverändert gut geht. Die derzeitige Geschäftslage wird weiterhin mehrheitlich als gut und stabil bewertet. Aufgrund außenpolitischer Krisenfaktoren, der fehlenden Wachstumsdynamik im Euroraum sowie der aktuellen Arbeitsmarkt– und Rentenpolitik im Inland blicken die Unternehmen jedoch allmählich weniger optimistisch auf die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Monaten. Infolgedessen hat die Wachstumsdynamik aus dem ersten Halbjahr an Schwung verloren. Dennoch liegt das Konjunkturklima insgesamt weiterhin im positiven Bereich. Der Agenturbezirk Bergisch Gladbach mit seinen drei ortsansässigen Jobcentern Rhein-Berg, Oberberg und Leverkusen beheimatet über 17.000 Betriebe in überwiegend mittelständischer Ausprägung. 51 % der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (svB) sind bei kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) mit einer Größe bis 100 Mitarbeiter beschäftigt. Viele dieser Betriebe sind inhabergeführte Familienunternehmen. Tabelle 1: Betriebsübersicht Die Konjunkturumfrage der IHK zum Herbst 2014 schätzt die Lage in Leverkusen als sehr robust ein. 84,2% der Unternehmen sind mit der derzeitigen Lage zufrieden. Insbesondere Industrie und Handel stützen diese Bewertung. Allerdings seien die Geschäftserwartungen von einem sehr hohen Niveau im Frühjahr abgefallen. Nach wie vor erwarten aber rund 89% der befragten Unternehmen, dass sich die Geschäfte verbessern oder gleich bleiben werden. Vor 7
allem Händler und Dienstleister blicken zuversichtlich auf die konjunkturelle Entwicklung in den kommenden Monaten. 2.2 Kundenstruktur Der Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im Jobcenter AGL belief sich im Juli 2014 auf eine Anzahl von 11.342 Personen. Hiervon wurden 1.996 aller Kundinnen und Kunden als marktnah und 5.673 als marktfern eingestuft. Unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten befanden sich 2.192 Jugendliche, 572 schwerbehinderte Menschen und 1.640 Alleinerziehende. Die Anzahl der Langzeitleistungsbezieher (Personen, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate lang Arbeitslosengeld-II bezogen haben) betrug zu diesem Zeitpunkt 7.283. Altersklasse Bestand LZB unter 15 Jahre 0 15 bis unter 20 Jahre 428 20 bis unter 25 Jahre 542 970 25 bis unter 30 Jahre 727 30 bis unter 35 Jahre 916 35 bis unter 40 Jahre 925 40 bis unter 45 Jahre 875 45 bis unter 50 Jahre 849 4.292 50 bis unter 55 Jahre 806 55 bis unter 60 Jahre 708 60 bis unter 65 Jahre 488 65 bis unter 70 Jahre 19 2.021 7.283 7.283 Tabelle 2: Altersklasse Bestand LZB; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014 Wie der Tabelle entnommen werden kann ist die Altersklasse der fünfundzwanzig- bis unter fünfzigjährigen Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug im Jobcenter AGL mit 4.292 Personen am stärksten vertreten. Die Altersklasse der fünfzig- bis unter siebzigjährigen folgt mit einer Anzahl von 2.021 an zweiter Stelle. Personen im Alter von unter fünfzehn Jahren bis unter fünfundzwanzig Jahren sind in dieser Kategorie am wenigsten vertreten. 8
3 Struktur des Jobcenters AGL 3.1 Personal & Organisation Das Jobcenter AGL beschäftigt zurzeit insgesamt 186 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unterhalb der Geschäftsführung gliedert sich das Jobcenter AGL in die Bereiche Markt & Integration (Arbeitsvermittlung, sechs Teams), Leistungsgewährung (vier Teams) sowie die Stabsstellen der Verwaltung und Rechtsstelle. Von den insgesamt 186 Beschäftigten arbeiten 86 im Bereich Markt & Integration, 81 in der Leistungsgewährung und 19 gehören zur Geschäftsführung und der ihr unmittelbar unterstellten Rechtsstelle und Verwaltung. 9
Die Steuerung der Kundinnen und Kunden im Haus ist ein wichtiger Bestandteil in der Aufbau- und Ablauforganisation des Jobcenters AGL. Im Jahr 2014 haben ca. 55.000 Personen die Information (Frontoffice) des Jobcenters AGL aufgesucht. Es werden dort vorrangig Kurzanliegen abschließend geklärt. So können lange Wartezeiten auf einen Termin zur Klärung von Kundenanliegen vermieden werden. Kundinnen und Kunden, die kein Kurzanliegen haben und z.B. einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen möchten, werden an das Backoffice der Eingangszone weitergeleitet. Im Jahr 2014 haben 4834 Kundinnen und Kunden im Jobcenter AGL einen Antrag auf Arbeitslosengeld II prüfen lassen. Davon hatten 2784 Personen einen Anspruch auf Leistungen. Aufgrund vorrangiger Leistungen, wie zum Arbeitslosengeld I, Unterhalt, Wohngeld etc., hatten 2050 Kundinnen und Kunden keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Durch schnelle, effektive, nachhaltige und individuelle Beratung und Vermittlung im Anschluss an die Antragstellung auf Arbeitslosengeld II, soll den Kundinnen und Kunden der Weg in ein Leben möglichst ohne Transferleistungsbezug durch Aufnahme einer Beschäftigung eröffnet werden. Dabei sollen nicht nur Neukunden im Sinne des § 15a SGB II (Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen nach dem SGB II oder SGB III bezogen haben) eine zeitnahe Beratung und Aktivierung erfahren, sondern grundsätzlich auch Kunden, die aus dem ALG I in den Bezug von ALG II überwechseln und auch sogenannte Mindeststandardkunden (Personen, bei denen innerhalb der letzten 182 Tage kein ALG II Bezug vorlag). Analysen zeigen, dass Kunden mit einer kurzen Verweildauer im Leistungsbezug ALG II einen Großteil der Integrationserfolge ausmachen. Das im Jobcenter AGL entwickelte Kundensteuerungskonzept sieht daher vor, dass bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Mitglieder (eLB) einer Bedarfsgemeinschaft, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine Beratung innerhalb der vorgegeben Mindeststandards beim Erstansprechpartner erfolgt. In diesem Beratungsgespräch wird eine individuell ausgestaltete Integrationsstrategie entwickelt, die auch in der Eingliederungsvereinbarung verbindlich festgehalten wird. Vorrangig sollen den Kunden passgenaue Vermittlungsvorschläge unterbreitet werden. Nur wenn keine sofortige Vermittlung möglich ist, werden weitere Instrumente zur Sofortaktivierung in Form von Maßnahmen zur Vermittlung, Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Förderung der beruflichen Weiterbildung konsequent eingesetzt. 11
4 Struktur der Kunden des Jobcenters AGL Im Juli 2014 hat das Jobcenter AGL 11.342 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) betreut. Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gem. § 7 SGB II Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II (Renteneintrittsalter) noch nicht erreicht haben, erwerbsfähig sowie hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden am Tag erwerbstätig zu sein. Unter diese Definition fallen auch Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände vorübergehend keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, so z. B. Schüler oder Personen in Elternzeit. 4.1 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLB) nach Profillagen 19,8% 17,6% 12,6% 50,0% Integrationsnah Integrationsfern Integriert, aber hilfebedürftig Vorübergehend nicht vermittelbar (z.B. Schüler, Elternzeit usw.) Abbildung 2: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (elB) nach Profillagen; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014 Die oben aufgeführte Abbildung zeigt deutlich, dass die Hälfte der eLB mit 50,0% integrationsfern ist und nicht ohne begleitende Hilfen in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Hier kommen die durch das SGB II vorgegebenen Maßnahmen und finanziellen Förderinstrumente zum Einsatz. 12
12,6% der eLB gehen einer Erwerbsfähigkeit nach; sind integriert, aber hilfebedürftig. Diese Kundinnen und Kunden können mit ihren erzielten Einnahmen nicht ihren Lebensunterhalt für sich und ggfs. für ihre Familien vollständig bestreiten. Diese eLBs sind auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Der Anteil der Kundinnen und Kunden, die aufgrund persönlicher Umstände dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weil sie zum Beispiel noch zur Schule gehen, sich in Elternzeit oder bereits in einer Fördermaßnahme befinden, beträgt 19,8%. Die integrationsnahen Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL, die ohne oder nur mit einem geringen Einsatz der zur Verfügung stehenden Förderinstrumente in den Arbeitsmarkt integriert werden können, haben einen Gesamtanteil von 17,6%. 4.2 Altersstruktur der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLB) Kunden 3000 2.836 25,00 % 2.565 2500 22,62 % 2.192 2.242 19,77 % 19,33 % 2000 1500 1.507 13,29 % 1000 500 0 15 - 24 25 - 34 35 - 44 45 - 54 ab 55 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Abbildung 3: Altersstruktur der gemeldeten Kunden; Quelle: S2S-Cockpit, Stand Juli 2014 13
4.3 Ausbildungsstand der eLB eLB gesamt eLB U25 eLB Ü24 eLB im Rechtskreis SGB II 11.342 100,0% 2.192 100,0% 9.150 100,0% davon Frauen 5.971 52,6% 1.130 51,6% 4.840 52,9% davon Männer 5.371 47,4% 1.062 48,4% 4.310 47,1% Ohne Schulausbildung und Berufsabschluss 484 4,3% 72 3,3% 411 4,5% davon Frauen 253 2,2% 33 1,5% 220 2,4% davon Männer 231 2,0% 39 1,8% 191 2,1% Mit Schulausbildung, aber ohne Berufsabschluss 7.169 63,2% 1.914 87,3% 5.280 57,7% davon Frauen 3.857 34,0% 988 45,1% 2.881 31,5% davon Männer 3.312 29,2% 926 42,3% 2.399 26,2% Mit Berufsabschluss, ohne Fach- und Hochschulreife 2.900 25,6% 171 7,8% 2.711 29,6% davon Frauen 1.454 12,8% 89 4,1% 1.355 14,8% davon Männer 1.447 12,8% 82 3,7% 1.355 14,8% Fach- und Hochschulreife 788 7,0% 35 1,6% 742 8,1% davon Frauen 407 3,6% 20 0,9% 384 4,2% davon Männer 381 3,4% 14 0,7% 358 3,9% Tabelle 3: Ausbildungsstand der eLB; Quelle: S2S-Cockpit & VerBis, Stand Juli 2014 eLB gesamt 7,0% 4,3% 25,6% 63,2% eLB U25 eLB Ü24 3,3% 1,6% 8,1% 4,5% 7,8% 29,6% 57,7% 87,3% Abbildung 4: Kreisdiagramme eLB, Stand Juli 2014 ohne Schulausbildung und Berufsabschluss mit Schulausbildung aber ohne Berufsabschluss mit Berufsabschluss (ohne Fach- und Hochschulreife) Fach- und Hochschulreife 14
Von den im Jobcenter AGL insgesamt betreuten 11.342 eLBs haben 63,2% eine Schulausbildung; verfügen jedoch nicht über einen Berufsabschluss, der in vielen Bereichen verlangt wird. Hierbei ist auffällig, dass der Anteil der Frauen mit 34% deutlich über dem Anteil der Männer mit 29,2% liegt. Die Personengruppe, die weder einen Schulabschluss noch eine abgeschlossene Berufsausbildung hat ist mit insgesamt 4,3% aller eLBs vertreten. Der Anteil der Frauen beträgt dabei 2,2%; der Anteil der Männer 2,0 %. (Die Abweichung von 0,1% zum Gesamtbetrag von 4,3% ergibt sich durch die der statistischen Auswertung zugrunde liegende Rundungsdifferenz). Insgesamt verfügen 67,5%, somit über zwei Drittel der eLBs, über keine Berufsausbildung. 25,6% der eLBs haben einen Berufsabschluss. Der Anteil der Frauen und der Männer ist hier mit jeweils 12,8% gleich hoch. Über eine abgeschlossene Fach- und Hochschulreife verfügen 7% der eLBs. Hier übersteigt der Anteil der Frauen mit 3,6% leicht den Anteil der Männer mit 3,4%. Der Ausbildungsstand der eLB lässt Rückschlüsse auf den hohen Anteil derer, die ohne Einsatz der zur Verfügung stehenden Förderinstrumente nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, ziehen. Viele der Leistungsbezieher können mangels abgeschlossener Berufsausbildung die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Kenntnisse zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht bieten, so dass eine zur Integration in Arbeit notwendige vorherige, gezielte Förderung notwendig ist. Auch bleibt mangels Abschluss vielen Hilfeempfängern nur die Möglichkeit zur Aufnahme einer Helfertätigkeit, mit der, aufgrund zumeist relativ geringer Lohnzahlungen, der Lebensunterhalt nicht komplett aus eigener Kraft bestritten werden kann. 15
5 Geschäftspolitische Ziele und Umsetzungsstrategien 2015 5.1 Geschäftspolitische Ziele Aus der Einschätzung zur Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung leiten sich die geschäftspolitischen Ziele des Jobcenters AGL für das Jahr 2015 ab: 5.1.1. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren. 5.1.2. Langzeitbezieherinnen und -bezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen. 5.1.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern. 5.1.4 Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren. 5.1.5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen. Im Folgenden werde diese, mit Blick auf die gewählten Umsetzungsstrategien zur Zielerreichung, erläutert. 5.1.1 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren „Berufsausbildung ist die beste Versicherung gegen Arbeitslosigkeit!“. (Presse-Info 002 der Bundesagentur für Arbeit, 10.01.2014) Die Erfahrungen mit der Zielgruppe der unter 25-jährigen (u25) haben gezeigt, dass auf Grund der unterschiedlichen Lebenslagen bezüglich des sozialen, persönlichen, schulischen und beruflichen Umfeldes oft die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht realisierbar ist. Somit können Integrationserfolge nur durch ein sehr differenziertes Angebotsspektrum gewährleisten werden. Insbesondere die intensive Vernetzung und Zusammenarbeit mit Akteuren vor Ort (Agentur für Arbeit, Stadt Leverkusen, Träger und Einrichtungen der Jugendberufshilfe etc.) ist hierbei unerlässlich. Um eine frühzeitige Aktivierung durchzuführen, werden bereits die jugendlichen Schulabgängerinnen und Schulabgänger der allgemeinbildenden Schulen von den u25- Integrationsfachkräften des Jobcenters AGL vor dem Ende des Schulbesuchs zum Beratungsgespräch eingeladen, um Perspektiven und Einstiegswege in das Berufsleben zu besprechen, eine Orientierung zu bieten und erste Schritte einzuleiten. Hierzu werden die Angebote der Berufsberatung, der Ausbildungsvermittlung sowie Beratungsangebote der verschiedenen Kooperationspartner genutzt. Für die Begleitung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen beim Übergang von der Schule zum Beruf arbeitet das Jobcenter AGL eng mit der kommunalen Koordinierungsstelle der Stadt Leverkusen zusammen, welche die Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ umsetzt und die lokalen Akteure zusammenbringt und vernetzt. Das gemeinsame Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen frühzeitig zu unterstützen, eine adäquate 16
Anschlussperspektive zu entwickeln und eine Integration in eine Berufsausbildung oder ein Studium zu ermöglichen. Das Jobcenter AGL hält keine eigene Ausbildungsvermittlung vor, es hat diese an die Agentur für Arbeit übertragen. Kunden aus dem Rechtskreis SGB II, die eine Ausbildung suchen, werden in Absprache mit dem Jobcenter AGL in die Betreuung der Berufsberatung der Agentur für Arbeit übernommen. Hier erhalten die Kunden Unterstützung bei der beruflichen Orientierung, der Ausbildungsstellensuche, in Form von Einstiegsqualifizierungen etc. Zur Herstellung der Ausbildungseignung erfolgen Zuweisungen in berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB und BvB pro). Darüber hinaus werden durch das Jobcenter AGL speziell auf die Bedürfnisse der Jugendlichen zugeschnittene Maßnahmen angeboten. Hervorzuheben ist dabei insbesondere, dass das Jobcenter AGL in Zusammenarbeit mit örtlichen Bildungseinrichtungen eigene BaE-Plätze (Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung) bedient. Um die Langzeitarbeitslosigkeit und den Langzeitbezug bei den u25-jährigen möglichst zu vermeiden, wird eine monatliche Kontaktdichte mit intensiver Aktivierung und Betreuung sichergestellt. Bei der Aktivierung der u25-jährigen Kundinnen und Kunden greift das Jobcenter AGL auf eine Vielzahl von Instrumenten und Beratungsangeboten zurück, die sowohl arbeitsmarktnahe als auch arbeitsmarktferne Zielgruppen berücksichtigen. Die Auswahl der Maßnahmen für den einzelnen Jugendlichen muss immer individuell und passgenau erfolgen. Es gibt spezielle Maßnahmen für die u25-jährigen Kundinnen und Kunden wie z. B. die „Aktivierungshilfe für Jüngere“ sowie die Zuweisungsmöglichkeit zu den regulären Maßnahmen des Jobcenters AGL. Für 2015 ist ein weiteres Hilfsangebot zur Orientierung und Planung (Hopla) geplant. Durch monatliche Sprechstunden in allen Maßnahmen für die u25-jährigen werden vor Ort mit den Kundinnen und Kunden, dem jeweiligen Träger und einer zuständigen Integrationsfachkraft gemeinsame Lösungsstrategien bei drohendem Abbruch einer Maßnahme besprochen. 5.1.2 Langzeitbezieherinnen und -bezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen 5.1.2.1 Langzeitleistungsbezug verhindern Ein maßgeblicher Schlüssel für eine erfolgreiche Präventionsarbeit ist, marktnähere Kundinnen und Kunden vor Eintritt in den Langzeitbezug eng zu beraten und zu betreuen. Aus diesem Grund wird das Jobcenter AGL das Projekt „Vermeidung von Übertritten in den Langzeitbezug“ initiieren. In diesem Projekt sollen Kundinnen und Kunden im Alter von 25 – 49 Jahren betreut werden, die in 6 – 9 Monaten in den Langzeitbezug übertreten würden. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:100. Die Teilnehmerauswahl erfolgt nach den bestmöglichen Chancen zur Zielerreichung. Durch den geringen Betreuungsschlüssel wird die Konzentration auf das Kerngeschäft und damit verbunden eine Verbesserung der operativen Prozesse ermöglicht. Die bedarfsgerechte Unterstützung der Kundinnen und Kunden steht dabei im Mittelpunkt. 17
Durch die Sicherstellung einer monatlichen Kontaktdichte sollen zusätzliche Integrationen und eine hohe Aktivierungsquote erreicht werden. In den nächsten Jahren wird das Thema „Langzeitleistungsbezug vermeiden und verringern“ weiter im Fokus stehen. Dabei gilt es eine Doppelstrategie zu fahren. Auf der einen Seite sind die Bestände an Langzeitleistungsbeziehern zu reduzieren, auf der anderen Seite die Übertritte in den Langzeitleistungsbezug durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Ziel ist, für marktferne Kundinnen und Kunden die Teilhabechancen am Arbeitsleben zu verbessern. 5.1.2.2 Langzeitleistungsbezug verringern Ist ein Übertritt in den Langzeitleistungsbezug bereits erfolgt, so gilt es hier, durch die Bildung von lokalen Bündnissen und unter Beteiligung der Arbeitsmarktpartner den Langzeitleistungsbezug zu verringern. Wichtige Arbeitsmarktpartner sind hierbei nach wie vor die potentiellen Arbeitgeber. Die Erfahrung zeigt, dass der Arbeitgeber-Service (AGS) im Rechtskreis SGB III die erste Anlaufstelle im Zusammenhang mit der Meldung freier Stellen ist. Nur ein Drittel aller offenen Stellen werden direkt dem AGS im Rechtskreis SGB II mitgeteilt. Um die Anzahl der dem AGS des Jobcenters AGL gemeldeten Stellen zu erhöhen, gilt es den persönlichen Kontakt zwischen dem ansässigen AGS und den Arbeitgebern weiter auszubauen. In Bezug auf die Verringerung des Langzeitleistungsbezuges lassen sich folgende Handlungsstränge ableiten: • Der AGS des Jobcenters AGL wird im Rahmen seines Außendienstes bei Arbeitgebern, bei denen Kundinnen oder Kunden bereits ein Praktikum absolviert haben, es aber nicht zu einer Arbeitsaufnahme gekommen ist, die Gründe hierfür erfragen. Gegebenenfalls kann durch das konkrete Angebot von Förderleistungen die Anbahnung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit so ggfs. weitere, nicht besetzte Stellen zu akquirieren. • Im Zusammenhang mit dem Außendienst wird der AGS die Arbeitgeber aufsuchen, die bereits ein Stellenangebot im Jobcenter AGL aufgegeben haben. Im persönlichen Kontakt wird geklärt, ob der betreffende Arbeitgeber nicht latenten Bedarf an weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat. Es gilt den Bedarf der Arbeitgeber (AG) festzustellen und diesen, ggfs. mit Unterstützung der entsprechenden Angebote an Fördermöglichkeiten, zu bedienen. 5.1.2.3 Intensivbetreuung Durch eine intensive Betreuung von Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern wird zusätzlich zu den bereits beschriebenen Strategien dem Langzeitleistungsbezug im Jobcenter AGL entgegengetreten. Jede IFK lädt daher fünf Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug monatlich zur Beratung ein. Stellt sich im Laufe der Zusammenarbeit heraus, dass eine Integration auf dem Arbeitsmarkt bei einer Person vorerst nicht ermöglicht werden kann, wird die Betreuung beendet und eine andere Kundin bzw. ein anderer Kunde im Langzeitleistungsbezug wird anstatt dessen in die Intensivbetreuung aufgenommen. Der Bestand von fünf Langzeitleistungsbezieherinnen bzw. Leistungsbeziehern je IFK bleibt somit konstant. 18
5.1.2.4 ESF-Bundesprogramm für arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose Ziel des Bundesprogrammes ist es, für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieherinnen und -bezieher im SGB II Perspektiven einer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen die gezielte Ansprache und Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmercoaching nach Beschäftigungsaufnahme sowie der Ausgleich der Minderleistung durch Lohnkostenzuschüsse. Das Jobcenter AGL wird sich für das ESF-Bundesprogramm bewerben. Die Entscheidung über die am Bundesprogramm teilnehmenden Jobcenter im ersten Quartal 2015 bleibt abzuwarten. 5.1.2.5 Stadtteilprojekt Im Stadteilprojekt Opladen werden seit dem 1. April 2013 bis zum 31.März 2015 ausschließlich Langzeitleistungsbezieherinnen und -bezieher betreut. Die örtliche Präsenz und die geringere Betreuungsquote ermöglichen einen sehr engen Kontakt zu den Kundinnen und Kunden. Dadurch wird ein höherer Aktivierungsgrad erreicht. Derzeit wird geprüft, ob eine Verlängerung des Projektes oder eine Übertragung auf andere Stadtteile im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters AGL möglich ist. 5.1.2.6 Bürgervereine & sozialintegrative Maßnahmen Für das Geschäftsjahr 2015 strebt das Jobcenter AGL an, mit niederschwelligen Angeboten für Bürgerinnen und Bürger mit besonderer Problemlage eine direkte Unterstützung vor Ort anzubieten. Dies soll in Verbindung bzw. durch Unterstützung von Bürgervereinen erfolgen, um deren Arbeit vor Ort aktiv und direkt zu unterstützen. Erfahrungsgemäß ist die Integration von Langzeitleistungsbezieherinnen und -beziehern erst zu erreichen, wenn verschiedene Problemlagen abgebaut und die Arbeitsmarktnähe zuverlässig hergestellt ist. Um die Arbeitsmarktnähe gerade bei dieser Kundengruppe zu verbessern stellt die Stadt Leverkusen in Abstimmung mit dem Jobcenter AGL die Ressourcen für die sozialintegrativen Maßnahmen zur Verfügung. Die Angebote zur • Schuldnerberatung • Suchtberatung • Psychosozialen Betreuung • Beratung zur häuslichen Pflege von Angehörigen werden am häufigsten genutzt. Abstimmungsgespräche zwischen der Stadt Leverkusen und dem Jobcenter AGL über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten und die Qualität der Leistungserbringung haben bereits im Oktober 2014 stattgefunden. 5.1.2.7 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement (bFM) Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement (bFM) betreut einen Teil der Kunden, die aufgrund von Hemmnissen und Nachteilen in der Qualifikation, in der körperlichen oder psychischen Stabilität und in ihrem sozialen Gefüge keine direkten Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben. Die Motivation der Kundinnen und Kunden sowie ein gewisses Maß an Veränderungsbereitschaft sind für die Betreuung im bFM Voraussetzung. 19
Die beschäftigungsorientierten Fallmanagerinnen und Fallmanager sind besonders qualifiziert, um die bedarfsgerechte und fallangemessene Integrationsarbeit für Kundinnen und Kunden mit komplexen Profillagen umzusetzen. Eine intensive Betreuung durch häufige Kontakte ist ebenfalls ein spezifisches Kennzeichen für das bFM. Die Betreuung im bFM soll zu konkreten Integrationsfortschritten führen, mit dem Ziel der mittel- bis langfristigen Beseitigung bzw. Verringerung des Hilfebedarfs durch Integration in Beschäftigung. Es werden kleinschrittige Ziele, Teilziele und die sich daraus ergebenden erforderlichen Aktivitäten in einem Integrationsplan festgehalten. Unterstützung erfolgt häufig in Form von Anbindung an unterschiedliche Netzwerkpartner: • Träger von u25-Maßnahmen, Bewährungshilfe und Berufsberatung • Schuldner-, Sucht und Drogenberatungsstellen • Kinderbetreuungseinrichtungen, Jugendämter, Jugendhilfeeinrichtungen, Frauenhaus • Migrationsberatungsstellen, Träger der Sprachförderung, Wohnungssicherung • Ärztliche, psychologische bzw. sozialpsychologische Dienste, Partner der Gesundheitsförderung Alle anderen Förderinstrumente gelten für Kundinnen und Kunden des Fallmanagements genau wie für die der regulären Arbeitsvermittlung. Um die Arbeit im beschäftigungsorientierten Fallmanagement im Jahr 2015 zu professionalisieren nehmen alle in diesem Bereich beschäftigten Integrationsfachkräfte an Qualifizierungsmaßnahmen für Fallmanager in den Bereichen Diversity, Interkulturelle Arbeit, Netzwerkmanagement, Fallsteuerung etc. teil. Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat bestätigt. 5.1.2.8 Perspektive 50plus Menschen über 50 wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist ein Ziel, welches das Jobcenter AGL seit 2011 als Paktpartner im Pakt „50+aktiv“ intensiv verfolgt. Der Pakt „50+aktiv“ ist Bestandteil des Bundesprogramms „Perspektive 50plus Beschäftigungspakte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Im Projekt 50+ werden in Leverkusen seit nunmehr vier Jahren alle Empfänger von Arbeitslosengeld II im Alter ab 50 Jahren in einem Team betreut. Mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart jeder Pakt jährlich eine zu erreichende Anzahl von Integrationen, aus der sich die zusätzlichen Projektmittel errechnen. Die Anzahl der im Pakt 50+aktiv für Leverkusen zu erreichenden Integrationen wurde auch für das Jahr 2014 deutlich übertroffen, so dass auch für 2015 mit einer mindestens gleichbleibend hohen Anzahl an Integrationen gerechnet wird. Ergänzend zu den Regelangeboten des Jobcenters AGL werden auch im Jahr 2015 verschiedene, mittlerweile bewährte Angebote für diese spezielle Kundengruppe zur Verfügung stehen. Erwähnenswert sind hier u. a. die Schreibstube 50+ zur Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Impuls 50+ sowie eine Integrationsmaßnahme mit dem Schwerpunkt Gesundheitsförderung und Arbeitserprobung. Die passgenaue Unterstützung der Kunden über die Aushändigung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) wird weiterhin ausgebaut. 20
5.1.3 Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern 5.1.3.1 Arbeitgeberservice (AGS) Der Arbeitgeberservice (AGS) des Jobcenter AGL wird sich im Jahr 2015 auf die Branchen • Hochbau • Landschafts- und Gartenbau • Spedition • Lager und • Handel konzentrieren. Hier bestehen weiterhin Bedarfe an Arbeitskräften und das Jobcenter AGL ist in der Lage, die Stellenangebote mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu bedienen. Für den Bereich Produktionshelfer ist die Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitsbranche weiterhin unerlässlich. Der Außendienstmitarbeiter wird vornehmlich Firmen mit 1 bis zu 50 Beschäftigten kontaktieren. Das Volumen soll, wie in den letzten Jahren, ca. 700 Betriebsbesuche im Jahr betragen. Der Beratungsservice umfasst ein breites Spektrum. So werden die Arbeitgeber über die allgemeinen Fördermöglichkeiten sowie über aktuelle Projekte informiert. Für die ausführliche Betreuung der Arbeitgeber stehen zusätzlich eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter im Innendienst zur Verfügung. Die bewerberorientierte Vermittlung soll im Jahr 2015 weiter intensiviert werden. Hierfür wird u. a. die seit dem Frühjahr 2013 stattfindende freie Sprechstunde für interessierte Kundinnen und Kunden fortgeführt. Der Service des AGS für die marktnahen Bewerberkunden wird deutlich ausgebaut und soll unter anderem folgend auch die Optimierung der Bewerberunterlagen beinhalten. Die Verbesserung der Schnittstellen zu den Integrationsfachkräften sowie den einzelnen Spezialisten (z. B. Alleinerziehenden Beratung) erfolgt kontinuierlich. Bei Bedarf nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AGS an den Teambesprechungen teil. Auch in 2015 wird die Zeitarbeitsmesse im Forum Leverkusen vom AGS ausgerichtet. Daneben erfolgt die Teilnahme am Existenzgründer und Jungunternehmertag des Gründungsnetzwerkes Leverkusen. 5.1.3.2 Selbständigenberatung Im Jobcenter AGL wurde im Februar 2014 ein Team für die Beratung selbständiger erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLB) mit aufstockendem Leistungsbezug eingerichtet. Im Mittelpunkt der Betreuung steht zum einen die Beratung und Unterstützung von eLB, die als Alternative zur Arbeitslosigkeit und als Mittel zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit eine selbständige Tätigkeit beginnen. Zum anderen werden eLB betreut, die eine selbständige Tätigkeit ausüben und deren Einkünfte daraus nicht ausreichend sind, den eigenen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sicherzustellen. 21
Die eLB, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, sind deshalb mit gesondertem Fokus zu betrachten, da sie erwerbstätig sind und die Einkommenserzielung durch Eigeninitiative verbessert werden kann. Schwerpunkt und Zielsetzung ist es, eine qualifizierte Beratung und Kundenbetreuung durch intensiven Kundenkontakt bzw. intensive Zusammenarbeit der Fachbereiche Markt und Integration und Leistungsgewährung zu erreichen. Dabei gilt der Grundsatz, dass die selbständige Tätigkeit von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her eine gleichwertige Alternative zu Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellen muss. Maßstab hierbei ist die Höhe des erzielten Einkommens aus Selbständigkeit. Erfüllt die Selbständigkeit nach einer angemessenen Frist und trotz Unterstützung diese Voraussetzung nicht, werden von den eLB Bemühungen gefordert, das Ziel durch die Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit zu erreichen, die parallel zur Selbständigkeit ausgeübt wird. Die Betreuung wird dann wieder in den regulären Vermittlungsteams weitergeführt. 5.1.3.3 Inklusion (der Zielgruppe Reha/SB) Für den Personenkreis der Rehabilitanden und Schwerbehinderten besteht ein überdurchschnittliches Arbeitslosigkeitsrisiko. Die Kundengruppe weist häufig multiple Vermittlungshemmnisse auf. Zu den umfangreichen körperlichen oder psychischen Einschränkungen und den damit verbundenen Schwierigkeiten einen passgenaue Arbeitsplatz zu finden, kommen vielfach Vorurteile von potenziellen Arbeitgebern, die sich scheuen, Schwerbehinderte oder Rehabilitanden einzustellen. Obwohl es einem Großteil der Kunden weder an Engagement noch an Motivation mangelt, stehen für viele die Chancen schlecht, einen Arbeitsplatz zu finden. Um auf die Besonderheiten der Kundegruppe adäquat eingehen zu können und dieser Personengruppe eine möglichst bedarfsgerechte Beratung und Betreuung zu gewährleisten, werden die Schwerbehinderten und Rehabilitanden im Jobcenter AGL zentralisiert durch drei speziell geschulte Integrationsfachkräfte betreut. Das Hauptaugenmerk der Tätigkeit der Integrationsfachkräfte liegt in der individuellen Beratung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden auf dem Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberservice des Jobcenters AGL werben die Reha/SB- Integrationsfachkräfte bei Arbeitgebern für die Einstellung von schwerbehinderten Kunden. Sie gehen dabei gezielt auf Betriebe zu, welche die Ausgleichsabgabe zahlen, weil sie keine Schwerbehinderten oder zu wenig Schwerbehinderte beschäftigen. Dabei werden die Arbeitgeber u. a. auch auf die finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der „Initiative Inklusion-Verbesserung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ des BMAS bei Einstellung eines Schwerbehinderten bestehen, aufmerksam gemacht. Außerdem hat sich das Jobcenter AGL zusammen mit der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach und den Jobcentern Rheinisch-Bergischer-Kreis und Oberberg sowie einem ortsansässigen Verein für sozialtherapeutische Dienste für ein gemeinsames Projekt im Rahmen des Programmes der Bundesregierung zur intensiven Eingliederung und Beratung von schwerbehinderten Menschen beworben. Ziel des geplanten Projektes ist die Schaffung eines rechtskreisübergreifenden Modells zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Agenturbezirk Bergisch Gladbach. Angestrebt wird die Implementierung des Inklusionsgedankens in den betrieblichen Alltag, mehr 22
und leidensgerechtere Beschäftigungsverhältnisse für schwerbehinderte Arbeitnehmer und eine verbesserte Ausbildungssituation für Menschen mit Handicap zu schaffen. Das Projekt soll, sofern die Antragstellung erfolgreich verläuft, von 2015 bis 2017 laufen. 5.1.4 Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Markt integrieren Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für gering und nicht ausreichend qualifizierte Kundinnen und Kunden hat einen hohen Stellenwert im Jobcenter AGL und bildet einen weiteren geschäftspolitischen Schwerpunkt für das Jahr 2015. Die Situation am Arbeitsmarkt ist grundlegenden Änderungen unterworfen: Demographischer Wandel, Globalisierung, technologische Entwicklungen und Wertewandel erfordern neue Herangehensweisen bei der Vermittlung und Beratung. Gemäß dem demographischen Szenario des Instituts für Arbeitsmarkt– und Berufsforschung wird das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland ohne Zuwanderung und bei konstanter Erwerbsquote von heute knapp 45 Millionen Personen bis zum Jahr 2050 auf knapp 27 Millionen Personen sinken. Ein zunehmender Fachkräftebedarf bietet so auch den Kunden des Jobcenters AGL Chancen, die es zu nutzen gilt. Personen ohne Ausbildung, mit Brüchen in der Erwerbsbiografie oder Migrationshintergrund, mit familiären Verpflichtungen in der Kindererziehung oder Pflege, sowie älteren Personen eröffnen sich neue Perspektiven. 5.1.4.1 Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ Ein geschäftspolitischer Handlungsschwerpunkt im Jahr 2015 ist weiterhin die Initiative zur Erstausbildung junger Erwachsener „AusBildung wird was - Spätstarter gesucht“, die im Jahr 2013 ins Leben gerufen wurde und bis zum Jahr 2016 angelegt ist. Die Initiative verfolgt das Ziel, vorhandene Fachkräftepotenziale in der Altersgruppe der 25 bis 35-jährigen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zu mobilisieren und mit abschlussorientierter Qualifizierung in den Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren. Hierdurch leisten die gemeinsamen Einrichtungen und Agenturen für Arbeit einen maßgeblichen Beitrag zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen: • Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs, • Förderung von dauerhafter, existenzsichernder Beschäftigung und Prävention von Altersarmut, • Nutzung von Ausbildungskapazitäten, für die keine geeigneten Jugendlichen mehr zur Verfügung stehen. Ziel der Initiative ist es, bis 2016 bundesweit 100.000 jungen Erwachsenen den Beginn einer möglichst betrieblichen Ausbildung (alternativ einer Einzelumschulung oder beruflichen Qualifizierung) zu ermöglichen. Mit 27.500 Eintritten in abschlussorientierte Qualifizierung konnten die Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen 11% der Arbeitslosen ohne abgeschlossene Berufsausbildung in 2013 aktivieren und für eine Umschulung motivieren. Um die Initiative im Jobcenter AGL weiterhin erfolgreich umsetzen zu können, bleibt die Beauftragung auf einen Mitarbeiter zentralisiert bestehen. Ein Pool geeigneter Kundinnen und 23
Kunden soll eng betreut und auf dem Weg in eine abschlussorientierte Ausbildung/Umschulung unterstützt werden. Dabei ist es wichtig, sowohl die formale als auch persönliche Eignung mit den Wünschen und Vorstellungen der Kundinnen und Kunden und dem aktuellen Arbeitsmarkt abzugleichen und ggf. Fachdienste, wie den berufspsychologischen Service, einzuschalten. 5.1.4.2 Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) Nach den positiven Erfahrungen der letzten Jahre hat das Jobcenter AGL in 2014 erneut eine Weiterbildungsbörse veranstaltet. Dort präsentierten sich 22 Anbieter von Weiterbildungsmaßnahmen und Umschulungen aus Leverkusen und Köln, die ein breit gefächertes Bildungsangebot aus gewerblichen, kaufmännischen, technischen und pflegerischen Berufen anbieten. Insgesamt nahmen 194 Kundinnen und Kunden des Jobcenters AGL an der Weitebildungsbörse teil. Auch im Jahr 2015 ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und daher auch eine weitere Weiterbildungsbörse vorgesehen. Das Jobcenter AGL rechnet nach der Auswertung des Verhältnisses zwischen Arbeitsuchenden und freien Stellen am Standort Leverkusen mit einer qualitativen Verteilung der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) in 2015 wie in der folgenden Tabelle dargestellt: Branche Anteil BGS % Gewerblich-T echnisch 52 Bau/Elektro/Sanitär/Klima Lager/Metall/Verkehr u. a. Gesundheits- und Sozialwesen 15 Altenpfleger/Altenpflegerhelfer/Rettungs- assistent, -sanitäter, Pflegehelfer u. a. Kaufmännischer/Verwaltungsbereich 11 Buchhaltung, Rechnungswesen, Büro- kauffrau/mann u. a. Sonstige Qualifizierungen/Abschlüsse 11 IT- und Gastro/Hotelbereich u. a. Einzelfallentscheidungen 11 (auch im Rahmen der Initiative "Erstausbildung junger Erwachsener") 5.1.4.3 Abschlussorientierte Qualifizierung Angesichts des sich zunehmend abzeichnenden Fachkräftebedarfs stehen für Geringqualifizierte abschlussorientierte und berufsanschlussfähige Qualifizierungsmaßnahmen als Instrument zur dauerhaften und nachhaltigen Integration deutlicher im Fokus. Das Jobcenter AGL plant nach Durchführung der Kunden- und Arbeitsmarktanalyse und einer Engpassanalyse in den kommenden Jahren folgende abschlussorientierte Eingliederungsquoten vorzunehmen: 24
Geschäftsjahr Abschussorientierte Eingliederungsquoten in % 2015 44 2016 51 2017 60 5.1.4.4 Förderberaterin/Förderberater Um die Betreuung der gering und nicht ausreichend qualifizierten Kundinnen und Kunden weiter zu intensivieren, werden im Jobcenter AGL in 2015 zwei Förderberater bzw. Förderberaterinnen installiert. Das Aufgabenfeld erstreckt sich dabei auf: • die Beratung der Kundinnen und Kunden zu allen abschlussorientierten Maßnahmen, • Abbruchprävention, • die Betreuung der Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“, • einer intensiven Trägerbetreuung inkl. das Einfordern der Integrationsverantwortung der Bildungsträger, • Experte für Fragen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW). Durch die Zentralisierung mehrerer Aufgaben wird die Nachhaltung der Zielerreichung vereinfacht. Die hohe Präsenz der Förderberaterin/des Förderberaters bei den ortsansässigen Bildungsträgern ermöglicht eine kontinuierliche Qualitätsprüfung und trägt somit zur Steigerung der Integrationsergebnisse bei. Die Qualifizierung der Kundinnen und Kunden verbleibt weiterhin im Aufgabenportfolio der IFKs. 5.1.5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen Die Integration Alleinerziehender hat arbeitsmarktpolitisch an Bedeutung gewonnen. Zur Erhöhung der Integrationszahlen und zum gezielten Abbau von Vermittlungshemmnissen hat das Jobcenter AGL seit Mai 2014 eine gesonderte Betreuung für Alleinerziehende eingeführt, die auch im Jahr 2015 weiterhin Bestand hat. In der Alleinerziehenden-Beratung agieren drei Integrationsfachkräfte, die in enger Kooperation mit allen beteiligten Akteuren kompetente Ansprechpartner für die Alleinerziehenden mit ihren vielfältigen Vermittlungshemmnissen (wie z.B. fehlende bzw. nicht ausreichende Kinderbetreuung und damit einhergehend die fehlende Flexibilität, Mobilität.) sind. Das Aktivcenter für Alleinerziehende wurde bereits 2014 als niedrigschwelliges Angebot implementiert und wird auch in 2015 fortgeführt. Die Teilnehmerrinnen und Teilnehmer werden bereits im Vorfeld für Qualifikations- und Beschäftigungsmöglichkeiten intensiv aktiviert. Zusätzlich werden die nichtaktivierten Alleinerziehenden mit noch nicht sichergestellter Kinderbetreuung gemäß dem Beratungsleitfaden der BCA beraten (Ansprechpartner Jugendamt, Anmeldung Kindergarten, Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz). 25
Die geförderte Möglichkeit von Alleinerziehenden ohne Erstausbildung durch eine Teilzeit BAE (Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung) wird ebenfalls auch in 2015 mit aufgestockten Teilnehmerplätzen fortgeführt und trägt somit auch dem Anspruch dieser Kundinnen Rechnung. Eine monatliche Sprechstunde beim jeweiligen Träger dient der gemeinsamen Lösungsfindung bei drohenden Abbrüchen, unterstützt das Absolventenmanagement sowie die Kundenkontaktdichte. 5.1.5.1 Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Frauen sind die Themen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA). Daher wird auch im Jahr 2015 bereits bei der Planung von Maßnahmen und Projekten seitens der BCA die Situation von Eltern und ganz besonders von Alleinerziehenden, berücksichtigt. Dazu gehört, dass die Eltern in entsprechenden Veranstaltungen, die durch die BCA erfolgen, über alle Betreuungsmöglichkeiten in Leverkusen und ihre Rechte als Eltern im Hinblick auf eine adäquate Betreuung informiert werden. Eine Integration in Arbeit, Aus- oder Weiterbildung ist nur auf der Grundlage einer gut organisierten Kinderbetreuung möglich. Eine Beratung zur Kinderbetreuung erfolgt seitens aller Integrationsfachkräfte auch in Zukunft auf der Grundlage des im Jahr 2012 implementierten Beratungsleitfadens, der regelmäßig angepasst wird. Bei der Maßnahmenplanung und der Durchführung, sei es im Vermittlungs- oder auch Aktivierungsbereich, wird generell auch eine Teilnahme in Teilzeit für Eltern ermöglicht. Auch in 2015 gibt es spezielle Maßnahmen für Alleinerziehende unter Berücksichtigung ihrer Lebenssituation, die häufig besondere Strategien erfordert. Die Netzwerkarbeit wird verstärkt werden, da die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung im Hinblick auf die Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder optimierbar sind. Um aber auch bei der Arbeitgeberseite für den Personenkreis der Eltern zu werben, findet ein enger Austausch mit dem Arbeitgeberservice im Jobcenter AGL statt. 26
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