#graz VERMIETEN AUF AIRBNB & CO - GUIDELINE FÜR DIE TOURISTISCHE PRIVATVERMIETUNG - Stadt ...

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#graz VERMIETEN AUF AIRBNB & CO - GUIDELINE FÜR DIE TOURISTISCHE PRIVATVERMIETUNG - Stadt ...
#graz   VERMIETEN AUF
        AIRBNB & CO.
        GUIDELINE FÜR
        DIE ­TOURISTISCHE
        ­PRIVATVERMIETUNG
#graz VERMIETEN AUF AIRBNB & CO - GUIDELINE FÜR DIE TOURISTISCHE PRIVATVERMIETUNG - Stadt ...
WIR ­FREUEN
2 | Airbnb-Guide Stadt Graz

UNS ÜBER
JEDEN, DER
UNSER GRAZ
GASTFREUND­
LICHER MACHT.

       LEGENDE UND QR-CODES:
                                                Die QR-Codes in dieser Broschüre
                                              führen zu näheren Informationen und
                                               weiterführenden Links. Hier finden
                        EINMALIG    LAUFEND      Sie allgemeine Informationen von
                                               Airbnb zum Thema verantwortungs-
                                                  volles Gastgeben in Österreich.

                        ABKLÄRUNG   ZAHLUNG

                        ANMELDUNG   MELDUNG        Unter dem Stichwort QR-Code finden
                                                   Sie zu jedem Smartphone die entspre-
                                                   chende App zum Einlesen der Codes.
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Einleitung | 3

PRIVAT VERMIETEN?
SEHR GERNE! ABER
BITTE KORREKT –
ES IST NICHT SCHWER.

DIE SHARING ECONOMY                    Dienstleistungsgesellschaft dabei
IST NICHT AUFZUHALTEN –                helfen, diese Fragen zu erkennen,
ABER SIE BRAUCHT REGELN.               abzuklären und den korrekten
                                       Umgang damit zu erläutern –
Die Digitalisierung unseres All-       denn die private Quartierver-
tags hat längst auch den Touris-       mittlung ist aus einem modernen
mus erreicht. Internationale Platt-    touristischen Angebotsbild
formen machen es leicht, weltweit      nicht mehr wegzudenken.
Reisenden ein Angebot aus dem
privaten Wohnraum zu machen.           Wer also gegen Bezahlung –
Dabei darf man aber nicht dem          und dies ist das auslösende
Irrtum erliegen, dass es sich bei      Kri­te­ri­um – Übernachtungs-
der tage- und wochenweisen             möglichkeiten bereitstellt, geht
Vermietung von Übernachtungs-          damit ein Rechtsgeschäft ein
möglichkeiten um „­ Geschäfte im       und ist somit auch verantwort-
rechtsfreien Raum“ handle.             lich für die Einhaltung aller
                                       geltenden Bestimmungen.
    VORTEILE, DIE UNTER
    UMGEHUNG GESETZ-
                                       Diese Broschüre richtet sich somit
    LICHER ­BESTIMMUNGEN
                                       an alle Gelegenheitsvermieter
    ENTSTEHEN, SIND
                                       (Homesharing während des
   ­UNFAIRER WETTBEWERB.
                                       ­Urlaubs oder in den Ferien) und
Das entspricht nämlich nicht den       an alle, die eine Zweitwohnung
Tatsachen: Es gilt auch für P
                            ­ rivate   oder einen Teil ihrer Wohnung
eine Vielzahl an gesetzlichen Vor-     permanent und semi-­professionell
schriften zu beachten – bei Ver-       vermieten möchten. Sie richtet
stößen kann es zu Anzeigen und         sich nicht an klassische „Privat-
Geldstrafen kommen. Daher wol-         zimmervermieter“ und nicht
len wir als städtische Tourismus-­     an Gasthäuser oder Hotels.

                           ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND WEITER-
                           FÜHRENDE LINKS DER ­BUNDESREGIERUNG
                           ZUR TOURISTISCHEN PRIVATVERMIETUNG.
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4 | Inhalt

      SIEBEN SCHRITTE UND DER
      WEG ALS GASTGEBER IST FREI.

                                    4.
                                     NÄCHTIGUNGS- UND
                                    ­TOURISMUSABGABEN

                           1.        Wer gegen Bezahlung in Graz
                                     nächtigt, muss Nächtigungs-
                                     abgaben entrichten, die der
  WOHNRAUMVERMIETUNG
                                     ­Gastgeber kassiert, einmal je
     Kläre ab, ob es mit den Ver-
                                      Quartal meldet und als Gesamt-
  trägen, die deinen Wohnraum
                                      summe an die Stadt abführt.
  regeln (Mietvertrag bzw. Woh-
nungseigentumsvertrag), verein-

                                    5.
bar ist, touristische Gäste gegen
     Bezahlung zu beherbergen.

                                    TOURISMUSSTATISTIK
                                    Wir möchten erheben, wie
                                    sich der touristische Markt
                                    in Österreich entwickelt.

                           2.       Dazu muss jeder Gastgeber
                                    monatlich die entsprechenden
      PRIVATE ODER GEWERB-          Zahlen online über­mitteln.
           LICHE VERMIETUNG
    Unter Umständen kann eine
  entgeltliche Beherbergung von
 Fremden zu einer gewerblichen
 Tätigkeit werden, insbesondere
                                    6.
    wenn sie größeren Umfang        STEUERERKLÄRUNG
annimmt. Dann werden die Vor-       Wer mit der Vermietung von
    aussetzungen komplizierter.     Wohnraum Geld einnimmt,
                                    muss den daraus resultieren-
                                    den Gewinn auch versteuern.
                                    Das ist ja sonst auch selbst-
                                    verständlich. Eine einfache
                                    Rechnung verschafft Klarheit.

                           3.       7.
               MELDEPFLICHT
     Entgeltliche Gäste müssen      SONSTIGES
  amtlich gemeldet werden. Das      Ein paar zusätzliche Tipps, um
   ist unbürokratischer als man     den Gastgebern mehr Sicherheit
    denkt – sofern man die Vor-     zu gewähren. Gäste zu beher-
      gaben konsequent einhält.     bergen soll ja Freude machen.
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Zivilrecht | 5

  1. WER BESTIMMT
  EIGENTLICH,
  OB ICH MEINEN
  WOHNRAUM
 ­VERMIETEN DARF?

 Wer seine Situation nicht ganz
genau kennt, sollte einen Rechts-
kundigen fragen. Jeder Fall muss
   individuell beurteilt werden.

       HAUSEIGENTUM                  WOHNUNGSEIGENTUM                       MIETVERHÄLTNIS

 Wer Eigentümer eines H ­ auses     Wer Eigentümer einer Wohnung       Wer in einer Wohnung lediglich
 ist, das nicht mehr als zwei       in einem Objekt mit anderen        zur Miete lebt, muss unbedingt
 Wohneinheiten hat, kann            Wohnungseigentümern ist, kann      abklären, ob eine Untervermie-
 frei verfügen. Hiermit ist das     an deren Zustimmung gebunden       tung vom Vermieter gestattet
 klassische Ein- oder Zwei­         sein, wenn er für touristische     ist. Denn jegliche – gänzliche
 familienhaus gemeint. Wer ein      Zwecke vermieten möchte. Dies      oder teilweise, entgeltliche oder
 sogenanntes Zinshaus besitzt,      hängt von der Widmung des Ob-      unentgeltliche – Überlassung
 muss überlegen, ob er schutz-      jektes und den schutzwürdigen      an Dritte kann ein Kündigungs-
 würdige Interessen der anderen     Interessen der anderen Miteigen-   grund sein. Nur wer hier Rechts-
 ­Bewohner, also der übrigen        tümer ab. Von diesen können im     sicherheit hat, sollte eine tou-
  Mieter seines Hauses, berührt.    Unterlassungsfall Klagen drohen.   ristische Vermietung erwägen.

 ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER
 BUNDES­REGIERUNG ZU MITERSCHUTZ,
 MIETRECHT UND KÜNDIGUNGSSCHUTZ.                                                            Einmalige
                                                                                            Abklärung.
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6 | Gewerberecht

2. PRIVATVERMIETER ODER
                                                           Ein Gewerbeschein ist beim
GEWERBLICH? WO LIEGT                                       Magistrat anzumelden und
                                                        zieht möglicherweise Sozialver-
DER UNTERSCHIED?                                         sicherungsbeiträge nach sich.

                                       MRG – MIETRECHTGESETZ

                                   Vorweg bemerkt: Die Vermietung an
                                    Personen, die im Mietobjekt einen
                                   Wohnsitz begründen, fällt nicht unter
                                    die hier erläuterten Bestimmungen,
                                   sondern unterliegt dem MRG. In die-
                                  sem Fall erübrigt sich diese Broschüre.

                                          PRIVATVERMIETUNG

                                    Dies ist eine sogenannte „häusliche
                                   Nebenbeschäftigung“ der Familie am
                                   Standort des eigenen Wohnsitzes, mit
                                   höchstens 10 Betten. Es werden keine
                                   Dienstleistungen außer Endreinigung
                                  und Bereitstellung der Wäsche erbracht.

                                     GEWERBLICHE VERMIETUNG

                                  Wer ein Frühstück anbietet, täglichen
                                    Zimmerservice anbietet, oder eine
                                     Wohnung außerhalb des eigenen
                                   Wohnsitzes vermietet, fällt unter die
                                  Gewerbeordnung. Je nach Umfang als
                                  freies oder gebundenes Gastgewerbe.
                                   Diese sind jedenfalls meldepflichtig

ALLGEMEINE INFORMATIONEN DER
­BUNDESREGIERUNG ZUR ZIMMERVER­
 MIETUNG UND DEM GEWERBERECHT.                                     Einmalige
                                                                   Abklärung.
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Meldepflicht | 7

3. JEDER ENTGELTLICH
­BEHERBERGTE GAST MUSS
 GEMELDET WERDEN. DAFÜR                                                                      Den Block gibt es
 GIBT ES DAS GÄSTEBUCH.                                                                    beim Magistrat Graz,
                                                                                            Schmiedgasse 26,
                                                                                               Zimmer 350.

MELDEPFLICHT                          aufzubewahren und nur bei Rück-   Der zugehörige Formular-
                                      frage der Behörde vorzuweisen.    block „­Gästeblattsammlung“,
Wer Gäste entgeltlich beherbergt,                                       ­Bestell-Nr. A215N vom ALPINA-­
                                         ALS DIENSTLEISTUNG
muss die Meldepflicht erfüllen.                                          Verlag ist auch im F
                                                                                            ­ achhandel
                                         DER GRAZ ­TOURISMUS
Dazu ist ein amtliches Gästever-         LIEGEN AUF DEM AMT              oder im Internet um ca. € 10
zeichnis zu führen – jeder Gast          IM ALLGEMEINEN                  erhältlich und muss beim
muss sich unverzüglich bei An-          ­GÄSTEBUCHBLÖCKE                 ­Magistrat Graz, Bürgeramt in
kunft auf einem Gästeblatt eintra-       FÜR PRIVATVERMIETER              der Schmiedgasse 26, Zimmer
gen. Es ist sorgfältig sieben Jahre      KOSTENLOS BEREIT.                350, abgestempelt werden.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
DER WKO ZUR ­EINHALTUNG UND
DURCHFÜHRUNG DER MELDEPFLICHT.                                            Einmaliger        Laufende
                                                                             Kauf.          Mitschrift.
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Mit diesen Einnahmen fördert unsere
8 | Abgaben
                                                                                                                                 Stadt den Tourismus, was letzten Endes
                                                                                                                                 wieder den Gastgebern zugute kommt.

 4. WIE IM HOTEL, SO AUCH
­PRIVAT: ­NÄCHTIGUNGSABGABEN
 SIND EINFACH UND FAIR.
NÄCHTIGUNGSABGABEN

Um das touristische Angebot der
                                          Anmeldung zur                                                                                                Unternehmensabgaben
                                                                                                                                                 Schmiedgasse 26, A‐8010 Graz
Stadt Graz zu fördern und die Ent-
                                          Nächtigungsabgabe                                                                         Tel.: +43 316 872‐3441 u. 3440 | Fax: ‐3409
                                                                                                                                      E‐Mail: gemeindeabgaben@stadt.graz.at
wicklung zu unterstützen, müssen
                                         Hinweis: Bitte füllen Sie alle Felder korrekt aus. Die mit einem * gekennzeichneten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Für alle
alle entgeltlich beherbergten Gäste      Datumseingaben gilt das Format „TT.MM.JJJJ“. Sie können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen, speichern und
                                         ausdrucken. Das ausgefüllte Formular übermitteln Sie bitte an die oben angeführte Kontaktadresse.
die Nächtigungsabgabe zahlen.
                                         1. Art des Unternehmens*
                                                                   Hotel, Gastwirtschaft,
   PRO PERSON UND                                   Ferienwohnung, Privatunterkunft usw.

   NACHT SIND IN GRAZ                     2. Angaben zum Unternehmen
   € 1,50 AN NÄCHTIGUNGS­                        Name des/der Betriebsinhabers/in bzw.
                                           genaue Bezeichnung der Gesellschaftsform bei
   ABGABE EINZUHEBEN.                                                  Gesellschaften*

                                                    Anschrift des/der Betriebsinhabers/in
Einheben muss sie der Gast-                                        bzw. der Gesellschaft*

geber und quartalsweise an
                                                       Telefonnummer und E‐Mailadresse
den Magistrat weitergeben. Die                                des/der Betriebsinhabers/in
                                                                   bzw. der Gesellschaft*
wichtigsten Ausnahmen sind
                                                    Elektronische Zustellung erwünscht? *     Ja           Nein
Kinder bis 15 Jahre, Personen,                         Adresse der vermieteten Wohnung
                                                                      bzw. des Zimmers*
die beruflich mehr als 14 Tage
am Stück Unterkunft nehmen                            Name, Anschrift und E‐Mailadresse
                                             des/der Bevollmächtigten (Steuerberater/in)
und Personen, die länger als                 wenn eine Zustellung an diesen erfolgen soll

zwei Monate bleiben, ab dem                                             Betriebsbeginn *

dritten Monat des Aufenthaltes.                                      Anzahl der Zimmer *

                                                                      Anzahl der Betten *

Die Anmeldung erfolgt unkompli-          3. Datum und Unterschrift *
ziert durch ein Formular bei der                   Datum                     Unterschrift

Abteilung für Gemeindeabgaben:
gemeindeabgaben@stadt.graz.at
                                         Datei speichern                                                      Formular drucken

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Einmal pro Quartal ist die ein-
gehobene Summe zu überweisen
und am Jahresende gibt man            TOURISMUSABGABEN
eine Jahreserklärung ab – die
­Aufforderung kommt per E-Mail.       Wie jeder Unternehmer in Graz muss man als Gastgeber auch Tourismus-­
                                      Interessentenbeitrag zahlen. Die Vorschreibung erhält man automatisch,
Und wer aufhört zu vermieten,         sobald man sich zur Nächtigungsabgabe anmeldet. In den meisten
meldet sich einfach wieder ab.        Fällen geht es hier um € 50 pro Jahr (Betrag für Kleinstunternehmer).

ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND
­ANMELDEFORMULAR DER STADT
 GRAZ ZUR N
          ­ ÄCHTIGUNGSABGABE.                                                                                       Einmalige                        Quartalsmäßige
                                                                                                                  ­Anmeldung.                          Zahlung.
Statistik | 9

5. WIR WOLLEN UNSEREN GEMEIN-
SAMEN ERFOLG MESSEN – DAZU
GIBT ES DIE GÄSTESTATISTIK.
                                                                                       Die Anmeldung zur Teilnahme
                                                                                       an der Gästestatistik erfolgt
                                                                                   ­einfach und formlos mittels E-Mail
                                                                                        an statistik@stadt.graz.at
                                                                                          Die monatliche Meldung
                                                                                           erfolgt ebenso online.

GÄSTESTATISTIK                       und der Nächtigungen, sortiert     erledigt, denn die Daten hat
                                     nach Herkunftsländern. Die Mel-    man bereits im Gästebuch.
Da die Gästestatistik von Graz       dung muss bis zum vierten des
ein vollständiges Bild abgeben       Folgemonats online mittels Web-­     EINMAL IM MONAT IST
soll, müssen auch privat unterge-    Formular abgegeben werden. Mit       DIE STATISTIK-MELDUNG
brachte entgeltliche Gäste erfasst   der Anmeldung erhält man alle        ONLINE ABZUGEBEN.
werden. Dabei geht es nur um         notwendigen Informa­tionen – es      GANZ UNKOMPLIZIERT
                                                                          UND OHNE BÜROKRATIE.
die monatliche Zahl der Ankünfte     ist nicht kompliziert und rasch

E-MAIL-TEMPLATE, VORFORMULIERT
AM BEISPIEL DER VERMIETUNG
EINER ZWEITWOHNUNG.                                                        Einmalige         Monatliche
                                                                         ­Anmeldung.         Meldung.
10 | Steuern

 6. EIN SAUBERES GEWISSEN
 IST EIN GUTES RUHEKISSEN:
 WANN ENTSTEHT DIE
­EIN­KOMMENSSTEUER-PFLICHT?
EINKOMMENSSTEUER                                   Summe der von den Gästen ein-                    lichkeiten muss aber ein Privat-
                                                   genommenen Beträge, sondern                      anteil „ausgeschieden“ werden.
Umsatzsteuern dürften für die                      lediglich um den erzielten Gewinn.
wenigsten Privatvermieter ein                      Also alle Einnahmen abzüglich                         DA JEDER FALL INDIVIDUELL
                                                                                                         BEWERTET WERDEN MUSS,
Thema sein: Erst wer aus allen                     aller Ausgaben, die man rund um
                                                                                                         EMPFIEHLT SICH ABGESE-
Geschäften mehr als € 30.000                       das ­Bereitstellen von Wohnraum
                                                                                                         HEN VON BAGATELLBETRÄ-
pro Jahr einnimmt, muss sich                       hat. Dazu können auch Betriebs-
                                                                                                         GEN EIN STEUERBERATER.
damit auseinandersetzen.                           kosten, Objekt- und Möbelab-
                                                   schreibung, Hauptmiete, Strom,                   Wem nur unter € 700 an Gewinn
Bei der Einkommenssteuer geht                      Heizung und vieles mehr gehören.                 bleiben, hat keine Erklärungs-
es nicht um den Umsatz, also die                   Je nach Art der vermieteten Räum-                pflicht für seine Einnahmen.

     Nächtigungsabgaben und andere                                                     Diese Wohnung wurde für neun Monate zur
     Gebühren sind nicht Teil der Einnahmen.                                          Vermietung angeboten und drei Monate privat
                                                                                     genutzt – daher ist dies der Aufteilungsschlüssel
                                                                                         und nicht die effektiv vermieteten Tage.

     BEISPIEL 1: VERMIETUNG EINER                                       BEISPIEL 2: VERMIETUNG EINER
     MIETWOHNUNG ÜBER DIE FERIEN                                        ZWEITWOHNUNG IM EIGENTUM
     Mieteinnahmen aus                          € 1.925,00             Mieteinnahmen aus                                       € 10.175,00
     55 Tage Vermietung                                                185 Tagen Vermietung
     – Jahresmiete (auf 55 Tage gerechnet)      – € 994,52            – Absetzung für Abnutzung (auf 9 Monate gerechnet)      – € 1.496,40
        € 550 ×12 Monate = € 6.600                                        Anschaffung € 190.000 – Grundanteil € 57.000
        € 6.600 ÷365 Tage ×55 Tage                                        = Abschreibungsbasis € 133.000
     –  Laufende Kosten Strom und Gas           – € 126,58               € 133.000 ÷ 66,66 Jahre Nutzungsdauer = € 1.995,20
        (auf 55 Tage gerechnet)                                           € 1.995,20 ÷12 Monate × 9 Monate
        € 70 ×12 Monate = € 840                                        – Laufende Kosten (Betriebskosten, Strom,               – € 3.015,00
        € 840 ÷365 Tage ×55 Tage                                          Heizung, GIS, etc.) € 335 × 9 Monate
     –  Besondere Aufwendungen für die Ver-     – € 263,00            – Sonderkosten Anteil Dachreparatur                     – € 1.575,00
        mietung werden zur Gänze abgezogen        – € 45,00               (auf 9 Monate gerechnet)
        (z. B. Gästebettzeug, Zweitschlüssel)                             € 2.100 ÷12 Monate × 9 Monate
     = Einkünfte aus Vermietung                   € 495,90             – K reditzinsen (auf 9 Monate gerechnet)                 – € 504,00
                                                                          € 672 ÷12 Monate × 9 Monate
                                                                       – B esondere Aufwendungen für die Vermietung werden      – € 285,00
               Keine Erklärungspflicht
                                                Erklärungspflichtig.      zur Gänze abgezogen (z. B. neue Kaffeemaschine)
                  da unter € 700.
                                                                       = Einkünfte aus Vermietung                               € 3.299,60

ALLGEMEINE INFORMATIONEN VON
AIRBNB ZU ­STEUERLICHEN THEMEN BEI
EINER KURZZEITIGEN VERMIETUNG.                                                                           Einmalige                 Jährliche
                                                                                                       ­Anmeldung.            ­Steuererklärung.
Sonstiges | 11

7. EIN PAAR KLEINIGKEITEN,
DIE MAN ZUMINDEST
BEDENKEN SOLLTE.

              §

     VERSICHERUNGEN                           DSGVO                             SVA-PFLICHT

 Wenn Gäste einen Schaden ver-      Unternehmer, und auch Privat-        Wer – wie eingangs beschrie-
ursachen, oder Gäste zu Schaden     vermieter sind solche, sind zur     ben – nicht Privatvermieter ist,
kommen, kann dies Haftungsver-    Einhaltung der Datenschutzregeln     sondern gewerblicher V  ­ ermieter,
 pflichtungen nach sich ziehen.     verpflichtet. Das bedeutet sorg-     muss beachten, dass die Ein-
Auch wenn Airbnb beispielsweise    samen Umgang mit den persön-          künfte keine Kapital­einkünfte
 eine Versicherung beeinhaltet,   lichen Daten der Gäste, beispiels-        mehr sind, sondern aus
  sollte man diesen Punkt nicht    weise das Gästebuch nicht offen      ­Gewerbebetrieb – worauf SVA-­
  übersehen und genau prüfen.           herumliegen zu lassen.           Beiträge fällig werden können.

ALLGEMEINE INFORMATIONEN
DES LANDES STEIERMARK ZUR
TOURISTISCHEN PRIVATVERMIETUNG.                                          Einmalige          Einmalige
                                                                       ­Anmeldung.          Abklärung.
Graz Tourismus & Stadtmarketing GmbH
Messeplatz 1, 8010 Graz
T +43 316 8075-0
www.graztourismus.at

Tourismus Information
Herrengasse 16, 8010 Graz
T +43 316 8075-0
info@graztourismus.at
www.graztourismus.at

WEITERFÜHRENDE
INFORMATIONEN:
Verantwortungsvolles Gastgeben in Österreich:
https://www.airbnb.at/help/article/1381/verantwortungsvolles-gastgeben-in-österreich

Touristische Privatvermietung | Bundesregierung Österreich:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/7.html

Mieterschutz, Mietrecht und Kündigungsschutz:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/wohnen/3/3.html

Zimmervermietung und Gewerberecht:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/reisen_und_ferien/7/Seite.2960406.html

Anmeldung von Gästen in Beherbergungsbetrieben:
https://www.wko.at/branchen/w/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/Meldevorschriften.pdf

Nächtigungsabgabe:
https://www.graz.at/cms/beitrag/10025642/7746708/Naechtigungsabgabe.html

Steuerliche Themen bei einer kurzzeitigen Vermietung:
https://assets.airbnb.com/help/airbnb-pwc-taxguide-austria-de.pdf?_ga=
2.1935217.1384048480.1570539941-692254959.1569584518

Touristische Privatvermietung | Land Steiermark
https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11681113_74837696/
0fc2a114/Broschüre%20Stand%2021_11_web%20tauglich.pdf

Alle diese Links sind im inneren der Broschüre als QR-Code enthalten.

Diese Broschüre soll ein hilfreicher und informativer Leitfaden sein, stellt jedoch keine ver­
bindliche Rechtsauskunft dar, noch kann daraus ein wie auch immer gearteter Rechtsanspruch
abgeleitet werden. Der Herausgeber und die Verfasser übernehmen keinerlei Haftungen oder
Gewährleistungen – nicht zuletzt weil sich die Gesetzeslage sehr schnell ändern kann.

Impressum
Für den Inhalt ver­ant­wort­lich: Graz Tou­r­­is­­mus & Stadt­marketing GmbH. Kon­zep­tion und
Gestaltung: Kufferath | Werbeagentur, Graz – www.kufferath.at. Foto­gra­fie: Cover: Astrid
Schwab, Wien; ­AdobeStock; Pexels; Rawpixel.com; Shutterstock (Olena Yakobchuk, StockLite).
Druck: Universitätsdruckerei Klampfer GmbH. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser
Broschüre auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene
­Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Männer und
 Frauen in gleicher Weise. Alle Angaben vorbehaltlich Änderungen, Satz- und Druck­fehler.
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