Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2018 - Stadelbach 4313 Möhlin - Wohn- und ...

 
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Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2018 - Stadelbach 4313 Möhlin - Wohn- und ...
Tarifordnung,
Leistungen und Regelungen 2018

Wohn- und Pflegezentrum   Stadelbach 4313 Möhlin
Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2018 - Stadelbach 4313 Möhlin - Wohn- und ...
Inhaltsverzeichnis

                                               Tarifordnung

                                               1. Tarife
                                               1.1 Pensionstarif
                                               1.2 Pflegetarif
                                                   Tabelle
                                               1.3 Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen
                                               2. Extrakosten für Zusatzleistungen
                                               3. Tarifermässigung/Kündigung
                                               3.1 Bewohner Langzeitaufenthalt
                                                   a) Vorübergehende Abwesenheit
                                                   b) Ordentliche Kündigung
                                                   c) Todesfall
                                               3.2 Kurzzeitgast
                                                   a) Vorübergehende Abwesenheit
                                                   b) Kündigung vor Eintritt
                                                   c) Kündigung während Vertragsdauer
                                                   d) Kündigung durch Todesfall während Vertragsdauer
                                               4. Rechnungsstellung/-zahlung
                                               5. Schlussbestimmungen
Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2018
Leistungen und Regelungen

1.    Allgemeines
2.    Organisation
3.    Anmeldung
4.    Aufnahme
5.    Zimmerzuteilung
6.    Pensionsleistungen
7.    Pflegeleistungen und Seelsorge
8.    Medizinische Nebenleistungen und freie Arztwahl
9.    Nicht KVG-pflichtige Pflege- u. Betreuungsleistungen
10.   Kleidung
11.   Zimmermöblierung, Telefon, TV, Radio und Internet
12.   Haftungsausschluss
13.   Versicherungen
      a) Hausratversicherung
      b) Privathaftpflichtversicherung
      c) Besonderes
14.   Post
15.   Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung
16.   Sterbehilfe
17.   Beschwerden
18.   Inkrafttretung

                                                             Tarifordnung, Leistungen und Regelungen 2018
Tarifordnung

                    Die Tarifordnung ist, zusammen mit den Leistun-     b) Die kantonale Tarifordnung für stationäre Pfle-
                    gen und Regelungen, integrierter Bestandteil des        geeinrichtungen und gesetzlichen Vorschriften
                    Betreuungsvertrages bzw. Betreuungsvertrages        c) Höhe und Vollständigkeit der Zusatzleistungen
                    für den Kurzaufenthalt.
                                                                        Die Pflegestufen abhängigen Tarife für die Pfle-
                                                                        geleistungen werden durch den Kanton Aargau
                    1. Tarife                                           festgelegt.

                    Die Tarife der Institutionsdienstleistungen wer-    Die Finanzierung erfolgt nach dem Grundsatz
                    den durch die Zentrumsleitung im Einvernehmen       vollkostendeckender Tarife und Pauschalen
                    mit dem Vorstand periodisch überprüft auf:          gemäss § 14 Abs. 1 des kantonalen Pflegegeset-
                    a) Angemessenheit unter Berücksichtigung der       zes. Die Kosten für den Aufenthalt setzen sich wie
                        Teuerung und Qualitätsverbesserung              folgt zusammen:

                    Tarif / Leistung                                     Zu Lasten
                    Pensionstarif                                        Bewohner
                    Nicht KVG-pflichtige Pflege-/Betreuungsleistung      Bewohner
                    Pflegetarif                                          Krankenkasse, Gemeinde, Bewohner
                    Medizinische Nebenleistungen                         Krankenkasse
                    Zusatzleistungen                                     Bewohner

                    1.1 Pensionstarif                                   c) F ür Tages-/Nachtgäste gilt eine separate
                                                                            Tarifordnung.
                    Die im Pensionstarif inbegriffenen Leistungen       d) F ür Mietende der Alterswohnungen und der
                    sind detailliert unter Leistungen und Regelungen,       Villa Kym gelten gesonderte Mietangebote.
                    Punkt 6. Pensionsleitungen, aufgelistet.

                    Preisangaben pro Tag                                1.2 Pflegetarif
                    a) Pension                            CHF 125.–
                    b) Pension im Kurzaufenthalt                       Die Pflegekosten werden nach dem BESA Leis-
                       1 – 6 Wochen                       CHF 135.–     tungskatalog 2010 berechnet. (BESA = Bewoh-
                       Pension im Kurzaufenthalt                        nenden Einstufungs- und Abrechnungssystem).
Tarifordnung 2018

                       bis 42 Tage – max. 90 Tage
                       pro Kalenderjahr                   CHF 125.–
Die Tabelle zeigt den Pflegetarif je Pflegestufe, die jeweilige Leistung der Wohngemeinde und der Kran-
kenkasse pro Tag. Die Leistung des Bewohners ist grau hinterlegt

   Pflegestufe       Zeitwert        Pflegetarif*       Leistung        Leistung          Leistung
                                                       Gemeinde       Krankenkasse       Bewohner
      BESA           Minuten             CHF              CHF             CHF               CHF
        1              bis 20           10.60            0.00              9.00             1.60
        2             21 - 40           31.70            0.00             18.00            13.70
        3             41 - 60           52.80            4.20             27.00            21.60
        4             61 - 80           73.90            16.30            36.00            21.60
        5            81 - 100           95.00            28.40            45.00            21.60
        6            101 - 120          116.10           40.50            54.00            21.60
        7            121 - 140          137.20           52.60            63.00            21.60
        8            141 - 160         158.30            64.70            72.00            21.60
        9            161 - 180          179.40           76.80            81.00            21.60
       10            181 - 200         200.50            88.90            90.00            21.60
       11            201 - 220          221.60          101.00            99.00            21.60
      12a            221 - 240          242.70          113.10           108.00            21.60
   12b (121)         241 - 260          263.80          134.20           108.00            21.60
   12b (122)         261 - 280          284.90          155.30           108.00            21.60
   12b (123)         281 - 300         306.00           176.40           108.00            21.60
   12b (124)         301 - 320          327.10          197.50           108.00            21.60
   12b (125)          ab 321              **         nach Aufwand        108.00            21.60

** Stundensatz von CHF 63.30.
** Der Preis der Stufe ergibt sich aus dem ermittelten Pflegebedarf und dem Stundensatz von CHF 63.30.

1.3 Nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen

Die Pauschalen für die nicht KVG-pflichtigen         a) Basispauschale Betreuung           CHF 36.–
Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen die        b) Zuschlag Wohngruppe                CHF 30.–*
Kosten für die Hilfe- und Betreuungsleistungen,      c) T ageszuschlag Wohngruppe
die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krank-       für Kurzzeitgast                  CHF 24.–
                                                                                                          Tarifordnung 2018

heit notwendig sind und keine Leistungen der         *Reduktion CHF 20.– / Tag durch die öffentliche
Krankenkassen darstellen. Die Pauschalen sind          Hand auf die Basispauschale für die speziali-
generell unabhängig von der Pflegestufe und           sierte Leistung Demenz für anspruchsberech-
gehen zu Lasten des Bewohnenden.                      tigte Personen.
2. Extrakosten für Zusatzleistungen

                    Telefongebühren Zimmertelefon pauschal                                    monatlich       CHF 10.00
                    Diagnosekosten für den Antrag spezialisierte Leistung Demenz              erstmalig       CHF 100.00*
                    Diagnosekosten für die spezialisierte Leistung Demenz für                 halbjährlich    CHF 50.00
                    anspruchsberechtige Personen
                    *Eine Diagnose wird bei jedem neu eintretenden Bewohnenden bei Bedarf,
                      ohne vorherige Absprache mit dem Vertretenden, gestellt.

                    Zimmerwechsel auf Wunsch des Bewohnenden                                                  CHF 600.00
                    Zusätzliche Personalleistungen z. B.:
                     Individuelle persönliche Besorgung, Umzug,
                     Reparatur von Privatgegenständen plus Materialkosten                     Stundenansatz   CHF 48.50
                     Grund- und Behandlungspflege durch qualifiziertes
                      Pflegepersonal ohne Pflegeeinstufung, Begleitung eines
                      Bewohnenden zu einem Termin ausser Haus                                 Stundenansatz   CHF 68.50
                     Beratungsgespräche durch qualifiziertes Personal                        Stundenansatz   CHF 79.50
                    Lagerung von Möbeln und Effekten                                          monatlich       CHF 150.00
                    Coiffeur / Fusspflege                                                                     nach Preisliste

                    3. Tarifermässigung / Kündigung

                    3.1 Bewohner Langzeitaufenthalt                           schale Betreuung und der Zuschlag für die Wohn-
                    a) Vorübergehende Abwesenheit                            gruppe entfallen nach der Zimmerräumung.
                      (Spitalaufenthalt, Ferien usw.)
                    Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit            c) Todesfall
                    und wird voll berechnet. Für die Tage der Abwe-           Der Todestag wird voll berechnet. Ab dem Fol-
                    senheit wird der Pensionstarif um die täglichen           getag wird der Pensionspreis um die Verpfle-
                    Verpflegungskosten von CHF 12.– reduziert, der            gungspauschale von CHF 12.– / Tag reduziert. Der
                    Pflegetarif entfällt. Die Basispauschale Betreu-          reduzierte Pensionspreis wird ab dem Folgetag
                    ung und der Zuschlag für die Wohngruppe wer-              14 Tage in Rechnung gestellt. Der Pflegetarif, die
                    den während der Abwesenheit berechnet.                    Basispauschale Betreuung und der Zuschlag für
                                                                              die Wohngruppe entfallen ab dem Folgetag. Die
                    b) Ordentliche Kündigung                                  Zimmerräumung ist durch Angehörige innerhalb
                    Bei einer ordentlichen Kündigung mit einer Kün-           von 10 Tagen ab dem Folgetag vorzunehmen.
                    digungsfrist von drei Monaten (gemäss Pensions-
                    vertrag Punkt 2.2.1) ist das Zimmer spätestens            3.2 Kurzzeitgast
                    4 Werktage vor dem Monatsende geräumt abzu-               a) Vorübergehende Abwesenheit
Tarifordnung 2018

                    geben. Nach der Zimmerabgabe wird der Pensi-                 (z.B. Spitalaufenthalt)
                    onspreis abzüglich der Verpflegungspauschale von          Der Ein- und Austrittstag gilt als Anwesenheit
                    CHF 12.–/ Tag für 4 Tage bis zum Vertragsende in          und wird voll berechnet. Für die Tage der Abwe-
                    Rechnung gestellt. Der Pflegetarif, die Basispau-         senheit wird der Pensionstarif um die täglichen
Verpflegungskosten von CHF 12.– reduziert, der          ung und der Zuschlag für die Wohngruppe wer-
Pflegetarif entfällt. Die Basispauschale Betreu-        den während der Abwesenheit berechnet.

b) Kündigung vor Eintritt
Zu Lasten des Kurzzeitgastes fallen bei einer Kündigung (gemäss Betreuungsvertrag Punkt 3.2.1) vor
Eintritt folgende Kosten an:
Bis 61 Tage vor Eintritt      Administrationspauschale CHF 250.–
31 bis 60 Tage vor Eintritt   Ausfallentschädigung CHF 850.–*
Innert 30 Tagen vor Eintritt Pensionstarif abzüglich Verpflegungskosten von CHF 12.– und nicht
                              KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungskosten für die Vertragsdauer.*
*K ann das Zimmer während der gesamten gekündigten Vertragsdauer weiter vermietet werden, fällt lediglich die
  Administrationspauschale an. Ansonsten gilt pro Rata in der Mindesthöhe der Administrationspauschale resp.
  Ausfallentschädigung.

c) Kündigung während Vertragsdauer                   fällig übrige Leistungen werden jeweils am Ende
Für die verbleibende Vertragsdauer werden der        des Monats fakturiert. Allfällige Guthaben werden
Pensionstarif abzüglich Verpflegungskosten von       dem Bewohnenden bzw. dessen Vertretenden mit
CHF 12.– und nicht KVG-pflichtige Pflege- und        der Rechnung des Folgemonats verrechnet. Gilt für
Betreuungskosten in Rechnung gestellt. Kann das      Betreuungsverträge ab dem 1. Januar 2016.
Zimmer während der gekündigten Vertragsdauer         Mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages ver-
weiter vermietet werden, endet das Vertragsver-      pflichtet sich der Bewohnende bzw. dessen Vertre-
hältnis ab dem Eintrittstag der Neuvermietung.       tende, die Rechnung innert 10 Tagen zu begleichen.
                                                     Die Institution kann in begründeten Ausnahmefäl-
d) Kündigung durch Todesfall während                len auf Ersuchen des Bewohnenden bzw. des Ver-
    Vertragsdauer                                    tretenden eine Verlängerung des Zahlungsziels
Der Todestag wird voll berechnet. Ab dem Folge- auf 30 Tage bewilligen. Die Rechnungen sind mit
tag wird der Pensionspreis um die Verpflegungs- dem Lastschriftenverfahren (LSV) mit Widerruf zu
pauschale von CHF 12.– reduziert. Der reduzierte bezahlen. Die Institution kann ab der 2. Mahnung
Pensionspreis wird ab dem Folgetag 14 Tage, bzw. eine Mahngebühr von CHF 20.– und einen Verzugs-
längstens bis zum letzten Tag der Vertragsdauer, zins von 5 % erheben. Die Institution behält sich
in Rechnung gestellt. Der Pflegetarif, die Basispau- zudem vor, zur Eintreibung offener Forderungen
schale Betreuung und der Zuschlag für die Wohn- den Rechtsweg zu beschreiten. Bei absehbaren
gruppe entfallen ab dem Folgetag.                    Zahlungsschwierigkeiten ist umgehend die verant-
                                                     wortliche Gemeinde durch den Bewohnenden oder
4. Rechnungsstellung / -zahlung                      dessen Vertretenden zu informieren. Auf verspä-
                                                     teten Unterstützungsantrag kann keine finanzielle
Die Institution stellt dem Bewohnenden bzw. des- Leistung von den Behörden erwartet werden.
sen Vertretendem die Kosten für den Aufenthalt
auf der Grundlage der geltenden Tarifordnung 5. Schlussbestimmungen
monatlich in Rechnung. Die Kosten für die Pension,
                                                                                                                 Tarifordnung 2018

die Basispauschale Betreuung und den Zuschlag Diese Tarifordnung wurde vom Vorstand des Ver-
Wohngruppe für nicht KVG-pflichtige Pflege- und eins Wohnen im Alter genehmigt. Sie ersetzt alle
Betreuungsleistungen werden monatlich im Vor- früheren Tarifordnungen und tritt ab 1. Januar
aus fakturiert. Die Kosten für die Pflege und all- 2018 in Kraft.
Leistungen und Regelungen

                                 1. Allgemeines                                    In erster Linie werden Personen berücksichtigt,
                                                                                   die seit mindestens 5 Jahren in einer der Träger-
                                 In einem Pensions- respektive Pflegeverhältnis    gemeinden ihre Schriften deponiert haben. Für
                                 werden für den Leistungsempfänger und den         die Aufnahme von Personen, die ausserkantonal
                                 Leistungserbringer die Leistungen und Regelun-    ihren Wohnsitz haben, ist eine Kostengutsprache
                                 gen geklärt.                                      durch den Heimatkanton Voraussetzung.
                                 Zwischen dem vom Verein Wohnen im Alter           Keine Aufnahmemöglichkeit besteht für Perso-
                                 betriebenen Wohn- und Pflegezentrum Stadel-       nen, die Träger ansteckender Krankheiten sind
                                 bach und den Trägergemeinden Möhlin, Zuzgen,      oder durch ihr Verhalten den Zentrumsbetrieb
                                 Zeiningen, Wallbach, Mumpf, Magden, Hellikon,     wesentlich beeinträchtigen.
                                 Wegenstetten und Obermumpf besteht eine           Die Aufnahme demenzkranker Personen ist, je
                                 Leistungsvereinbarung.                            nach Krankheitsverlauf, nur in den Wohngruppen
                                 Die Tages-/Nachtgäste sowie die zum Zentrum       der Demenzstation möglich.
                                 gehörenden Mietenden der Alterswohnungen
                                 und der Villa Kym obliegen separaten Leistungen
                                 und Regelungen.                                   5. Zimmerzuteilung

                                                                                   Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte
                                 2. Organisation                                   Zimmerzuteilung. Beim Vorliegen besonderer
                                                                                   Gründe ist die Zentrumsleitung befugt, einen
                                 Die unmittelbare Führung und Verwaltung des       Zimmerwechsel und/oder einen Umzug in die
                                 Zentrums obliegt der Zentrumsleitung. Sie sorgt   Wohngruppen anzuordnen.
                                 für die Einhaltung der Tarifordnung sowie der
                                 Leistungen und Regelungen. Der Zentrumsleitung
                                 übergeordnet ist der Vorstand des Vereins Woh-    6. Pensionsleistungen
                                 nen im Alter Möhlin.
                                                                                   Im Pensionstarif sind inbegriffen: Unterkunft im
                                                                                   Einzelzimmer inkl. Wohnnebenkosten mit Voll-
                                 3. Anmeldung                                      pension, Benutzung der Gemeinschaftseinrich-
                                                                                   tungen, nicht alkoholische Getränke, täglich ein
                                 Die Anmeldung ist an das Wohn- und Pflegezent-    nicht alkoholisches Getränk im Café, Zimmer-
                                 rum Stadelbach zu richten.                        service, Bett- und Frottéwäsche, Privatwäsche-
Leistungen und Regelungen 2018

                                                                                   service, Telefonanschluss inkl. Telefonapparat,
                                                                                   Grundausstattung an Pflegeprodukten wie Zahn-
                                 4. Aufnahme                                       bürste, Zahnpasta, Duschcrème, Shampoo, Zim-
                                                                                   merreinigung, Zimmerwechsel aufgrund medizi-
                                 Über die Aufnahme entscheidet die Zentrumslei-    nischer Indikation, Wäschebeschriftung, kleinere
                                 tung. Bei jeder Aufnahme wird mit dem Bewoh-      Flickarbeiten an Privatwäsche exkl. Material,
                                 nenden bzw. dessen befugte Vertretung, ein        Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung, Ein-
                                 Betreuungsvertrag abgeschlossen.                  und Austrittspauschale.
7. Pflegeleistungen und                            9. Nicht KVG-pflichtige Pflege-
    Seelsorge                                           und Betreuungsleistungen

Die Pflegeleistungen richten sich nach den          Nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Bestimmungen der Verordnung des Eidgenössi-         umfassen die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und
schen Departements des Innern über Leistungen       Betreuungsleistungen Hilfe und Betreuung, die
in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung    infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krank-
(Krankenpflege-Leistungs-Verordnung, KLV) und       heit notwendig sind und keine KVG-Leistungen
teilen sich auf in:                                 darstellen.
                                                    Ein Pflegeheim stellt generell Zeit, Sicherheit,
•M  assnahmen der Abklärung, Beratung und          Hilfe und Unterstützung, Beratung, Geborgenheit
   Koordination                                     und Aktivierung für alle Bewohnenden zur Ver-
• Massnahmen der Untersuchung und                  fügung. Die daraus entstehenden Kosten dürfen
   Behandlung                                       nicht den Krankenversicherungen verrechnet
• Massnahmen der Grundpflege                        werden. Die Personalkosten, die zur Aufrechter-
                                                    haltung dieses Angebots entstehen, fallen unab-
Der Pflegebedarf wird vom Zentrum innerhalb         hängig von der Nutzung des Angebots an.
der ersten drei Wochen nach Zentrumseintritt
gemäss dem gesetzlich anerkannten Pflegebe-
darfserfassungssystem (BESA) ermittelt und          10. Kleidung
halbjährlich überprüft. Eine allfällige Änderung
der Pflegestufe wird durch Zwischenerhebungen       Die erforderliche Ausstattung an persönlicher
ermittelt. Deren Folgen treten rückwirkend in       Kleidung ist beim Eintritt mitzubringen. Sie wird
Kraft. Wir weisen darauf hin, dass bei der ers-     durch das Wohn- und Pflegezentrum Stadel-
ten Rechnungstellung nach Eintritt aus zeitlichen   bach beschriftet. Nachträglich eingekaufte Klei-
Gründen die Pflegekosten noch nicht verrechnet      dung ist ebenfalls zur Beschriftung im Zentrum
werden können.                                      abzugeben.
Die seelsorgerische Betreuung obliegt den
zuständigen Pfarrämtern.
                                                    11. Z
                                                         immermöblierung, Telefon,
                                                        TV, Radio und Internet
8. Medizinische Nebenleistungen
                                                    Das Zimmer ist mit folgendem Mobiliar ausge-
    und freie Arztwahl
                                                    stattet: Pflegebett, Nachttisch, multifunktionale
Zu den medizinischen Nebenleistungen gehören        Lampe im Bettbereich, Vorhänge, Einbauschrank
                                                                                                         Leistungen und Regelungen 2018

die ärztlichen Leistungen, krankenkassen-pflich-    mit Kleiderbügel und Safe. Die Gestaltung und die
tige Therapien, Medikamente, Mittel und Gegen-      zusätzliche Möblierung des Zimmers ist Sache des
stände sowie medizinische Analysen.                 einzelnen Bewohnenden. Zuständig für Reparatu-
Es besteht grundsätzlich freie Hausarztwahl. Bei    ren an privatem Mobiliar, privaten elektr. Geräten
psychiatrischen Fragestellungen arbeiten wir aus-   und allen anderen privaten Mobilien obliegt den
schliesslich mit dem gerontopsychiatrischen Kon-    Bewohnenden, Angehörigen resp. Beistand. Das
siliar- und Liaisondienst der Klinik Königsfelden   eingebrachte Inventar verbleibt beim Bewohnen-
zusammen.                                           den oder, bei Ableben, bei den Erben.
Bewohnende, welche einen Telefonanschluss            nen Folgekosten. Mitversichert sind des weiteren
                                 wünschen, erhalten eine neue Telefonnummer.          Mehrkosten und Vermögenseinbussen als unmit-
                                 Die bis anhin persönliche Telefonnummer kann         telbare Folge eines gedeckten Schadens an versi-
                                 nicht im Zentrum übernommen werden. Der              cherten Sachen.
                                 Telefonapparat kann mitgebracht oder wird vom
                                 Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach gestellt.         Versicherte Gefahren
                                 Jedes Zimmer verfügt über einen Gemeinschafts-       Schäden infolge Feuer/Elementarereignisse, Ein-
                                 antennen-Anschluss. Die Anmeldung der Radio-         bruchdiebstahl und Beraubung sowie einfacher
                                 und Fernsehkonzession, das Geltend machen            Diebstahl (ausserhalb Standort), Wasser, Glas-
                                 einer allfälligen Gratiskonzession (Information      bruch sowie zusätzliche Gefahren (extended
                                 dazu auf der Rückseite der BILLAG Rechnung           coverage) einschliesslich nicht genannte Gefah-
                                 ersichtlich) sowie die Einstellung und Wartung       ren und Schäden (all risks).
                                 der Geräte ist Sache des Bewohnenden.
                                 Über WLAN sind die Zimmer mit dem Internet           Versicherte Summen
                                 verbunden. Die Réception informiert über das         Im Schadenfall wird die Reparatur oder die Neu-
                                 gültige Kennwort.                                    anschaffung einer gleichwertigen Sache entschä-
                                                                                      digt. Es gilt generell keine Maximalsumme. Aus-
                                                                                      genommen Geldwerte im Zimmersafe von max.
                                 12. Haftungsausschluss                               CHF 6‘000.–.

                                 Generell haftet das Wohn- und Pflegezentrum          Selbstbehalt
                                 Stadelbach nicht:                                    Der Bewohnende trägt pro entschädigungs-
                                 a) Für Diebstähle von Wertgegenständen des          pflichtiges Ereignis, inkl. Elementarschäden,
                                     Bewohnenden. Im Schadenfall sind die Gegen-      CHF 500.– selbst.
                                     stände über die Hausratversicherung, gemäss
                                     Angaben Punkt 13.a versichert. Die Versiche-     Prämie
                                     rungsprämie ist im Pensionspreis inbegriffen.    Die Versicherungsprämie ist im Pensionstarif
                                 b) Für den Verlust von nicht beschrifteter Wäsche   inbegriffen.
                                     oder persönlicher Gegenstände sowie für
                                     Wäscheschäden, ausgenommen, der Schaden
                                     wurde nachweislich fahrlässig verursacht.        b) Privathaftpflichtversicherung
                                 c) Für das vom Bewohnenden eingebrachte
                                     Zimmer­inventar.                                 Versicherte Ansprüche
                                                                                      Versichert sind Schadenersatzansprüche, die
                                                                                      Kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
Leistungen und Regelungen 2018

                                 13. Versicherungen                                   gegen den Bewohnenden erhoben werden,
                                                                                      wegen Personen- und Sachschäden sowie Vermö-
                                 a) Hausratversicherung                               gensschäden als Folge eines versicherten Perso-
                                                                                      nen- oder Sachschadens.
                                 Versicherte Sachen
                                 Versichert ist der Hausrat, der dem Bewohnen-        Versicherte Summen
                                 den zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ganz          Die Versicherungssumme pro Ereignis und Jahr
                                 oder teilweise gehört sowie die damit verbunde-      beträgt CHF 10 Mio.
Selbstbehalt                                          16. Sterbehilfe
Der Bewohnende trägt pro entschädigungspflich-
tiges Ereignis CHF 500.– selbst.                      Aktivitäten von Sterbehilfeorganisationen sind in
                                                      den Räumlichkeiten der Institution zulässig und
Prämie                                                richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Versicherungsprämie ist im Pensionstarif
inbegriffen.
                                                      17. Beschwerden
c) Besonderes
                                                      Zuständig für die Behandlung von Beschwerden
Im Schadenfall sind die Bestimmungen des zwi-         gegenüber Mitbewohnenden und Personal ist die
schen CURAVIVA und der AXA-Winterthur abge-           Zentrumsleitung. Beschwerden gegenüber der
schlossenen Kollektivvertrags massgebend.             Zentrumsleitung oder Einsprachen gegen deren
                                                      Verfügungen sind an den Vorstand des Vereins
                                                      Wohnen im Alter oder an die Erwachsenenschutz-
14. Post                                              behörde zu richten.
                                                      Weitere Anliegen können an die Ombudsstelle
Den Bewohnenden der Wohnbereiche stehen               gerichtet werden. Die Ombudsstelle des Kan-
im Foyer Briefkästen zur Verfügung. Kann der          tons Aargau wird von der Patientenstelle AG/SO,
Bewohnende diesen nicht mehr selbständig lee-         einem neutralen, gemeinnützigen und unabhän-
ren, so ist die von ihm bevollmächtigte Vertrau-      gigen Verein geführt. Sie vertritt die Interessen
ensperson dafür zuständig. Der Briefkasten kann       der Bewohnenden in der Öffentlichkeit, in der
entweder von dieser Person geleert oder die           Gesundheitspolitik und bietet Hilfe im gesamten
Korrespondenzadresse entsprechend geändert            Bereich des Gesundheitswesens.
werden.
Den Bewohnenden der Wohngruppe stehen                 Ombudsstelle für Heim-, Spitex und Altersfragen
keine Briefkästen zur Verfügung, deshalb ist          Postfach 3534
die Postadresse diejenige der bevollmächtigten        5001 Aarau
Vertrauensperson.                                     062 835 29 50
                                                      info@ombudsstelle-ag.ch
                                                      www.ombudsstelle-ag.ch
15. Vorsorgeauftrag oder
     Patientenverfügung
                                                      18. Inkrafttretung
Der Bewohnende bzw. dessen Vertretende teilt
                                                                                                          Leistungen und Regelungen 2018

der Institution mit, wenn er einen Vorsorgeauf-       Die Leistungen und Regelungen wurde vom Vor-
trag und/oder eine Patientenverfügung errichtet       stand des Vereins Wohnen im Alter genehmigt.
hat. Wünscht der Bewohnende bzw. dessen Ver-          Sie ersetzen das frühere Bewohnerreglement und
tretende, dass die Institution seinen in diesen       treten ab 1. Januar 2018 in Kraft.
Dokumenten festgehaltenen persönlichen Willen
bei Bedarf umgehend umsetzen kann, so über-
gibt er der Institution eine Kopie des Vorsorgeauf-
trags und/oder der Patientenverfügung.
Informationsbroschüren zu verschiedenen
    Themen finden Sie im Eingangsbereich
    des Zentrums oder als Download auf der
    Homepage.

Wohn- und Pflegezentrum Stadelbach
Landstrasse 60
4313 Möhlin
061 855 78 00
aph@stadelbach.ch
www.stadelbach.ch
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