GREEN CITY PLAN HAMBURG - Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Hamburg Sofortprogramms Saubere Luft 2017 ...
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Foto: www.mediaserver.hamburg.de/Christian Hinkelmann GREEN CITY PLAN HAMBURG Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Hamburg im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017 – 2020
Impressum Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Amt Verkehr und Straßenwesen Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Bearbeitung: ITS Projektmanagement-Office hySOLUTIONS GmbH der Stadt Hamburg Innovative Antriebe für Hamburg c/o Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 25 Steinstraße 20 20095 Hamburg 20095 Hamburg Dieser Masterplan wurde im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Hamburg, Mai 2018
Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ziel .......................................................................................................................... 5 2 Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen ............................................................. 7 2.1 Kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung........................................................................ 9 2.2 Der Hamburger Luftreinhalteplan .......................................................................................... 10 2.3 Bündnis für den Radverkehr................................................................................................... 12 2.4 Konzept, politische Steuerungsinstrumente und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur ........................................... 12 2.5 Intelligente Verkehrssysteme (ITS)......................................................................................... 14 3 Methodisches Vorgehen ........................................................................................................ 18 3.1 Grundlagen Methodik ............................................................................................................ 18 3.2 Kategorien .............................................................................................................................. 18 3.3 Bewertung .............................................................................................................................. 20 3.3.1 Bewertungsparameter – Emissionsminderung .............................................................. 22 3.3.2 Bewertungsparameter – Systemrelevanz....................................................................... 23 3.3.3 Bewertungsparameter – Innovation .............................................................................. 24 3.3.4 Bewertungsparameter – Effizienz .................................................................................. 25 3.4 Potenzialabschätzung ............................................................................................................. 26 4 Beispielhafte Projektbewertungen ........................................................................................ 27 4.1 Beispielbewertung – Automatisierte Verkehrsmengenerfassung 4.0 (aVME-HH) ................ 28 4.2 Beispielbewertung – Testfeld Automatisiertes und Vernetztes Fahren TAVF-HH ................. 31 4.3 Beispielbewertung – Beschaffung E-Busse ............................................................................ 34 4.4 Beispielbewertung – Errichtung von bis zu 10.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten in Wohn- und Gewerbeimmobilien............................................................................................ 36 5 Ergebnis .................................................................................................................................. 38 6 Zusammenfassung.................................................................................................................. 39 Anhang A: Quellen und Grundlagendokumente ................................................................................... 41 Anhang B: Projektliste............................................................................................................................ 43 Anhang C: Projektsteckbriefe ................................................................................................................ 48 3
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Prinzipieller Ablauf der Projektbewertung ....................................................................... 19 Abbildung 2: Skalierung und Quadranten ............................................................................................. 21 Abbildung 3: Bewertungsparameter – Emissionsminderung ................................................................ 22 Abbildung 4: Bewertungsparameter – Systemrelevanz ........................................................................ 23 Abbildung 5: Bewertungsparameter – Innovation ................................................................................ 24 Abbildung 6: Bewertungsparameter – Effizienz .................................................................................... 25 Abbildung 7: Darstellung der Bewertungszeitpunkte............................................................................ 26 Abbildung 8: Portfoliodarstellung – aVME-HH ...................................................................................... 29 Abbildung 9: Portfoliodarstellung – TAVF-HH ....................................................................................... 33 Abbildung 10: Portfoliodarstellung – Beschaffung E-Busse .................................................................. 35 Abbildung 11: Portfoliodarstellung – Errichtung von bis zu 10.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten in Wohn- und Gewerbeimmobilien ........................................................................... 37 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Beispielbewertung aVME-HH ................................................................................................ 29 Tabelle 2: Beispielbewertung TAVF-HH ................................................................................................. 32 Tabelle 3: Beispielbewertung Beschaffung E-Busse .............................................................................. 35 Tabelle 4: Beispielbewertung Errichtung von bis zu 10.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten in Wohn- und Gewerbeimmobilien ..................................................................................................... 37 Tabelle 5: Quellen .................................................................................................................................. 42 4
Anlass und Ziel 1 Anlass und Ziel Für Hamburg als größte Hafenstadt in Deutschland und Metropole in Nordeuropa ist Mobilität von höchster Bedeutung. Ihre Wirtschaftskraft und Leistungsfähigkeit, die Lebensqualität und die Erwerbschancen sind unmittelbar mit attraktiven Mobilitätsangeboten für alle verknüpft. Zugleich belasten die mit einer beständig steigenden Verkehrsnachfrage einhergehenden Auswirkungen auf Gesundheit, Klima und Umwelt die Lebensqualität in der Stadt und stellen wachsende Anforderungen an die Reduzierung der damit verbundenen Immissionen. Hamburg hat ein starkes Interesse daran wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung beschleunigt umzusetzen. Vor diesem Hintergrund hat die Freie und Hansestadt Hamburg in den zurückliegenden Jahren bereits umfassende Regelwerke und Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen initiiert und umgesetzt. Mit dem vorliegenden Masterplan wird in Verbindung mit den Zielen und Maßnahmen der bereits vom Senat beschlossenen 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans nun ein weiterer systematischer Schritt getan, um sicherzustellen, dass bereits in den nächsten Jahren die Schadstoffemissionen, insbesondere von Stickoxiden, dauerhaft unterhalb der Grenzwerte liegen. Hamburg gehört zu denjenigen Kommunen und Städten, die den zulässigen Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) entsprechend der EU-Richtlinie 2008/50/EG vom 21. Mai 2008 und der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) §3 II von 40 µg/m³ NO2 an verschiedenen, insbesondere vom Straßenverkehr geprägten Orten überschreiten. Vor diesem Hintergrund legt die Stadt Hamburg mit diesem Dokument den Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Hamburg (Green-City Plan) vor. Im Luftreinhalteplan ist umfassend die ambitionierte Förderung des „Umweltverbundes“, bestehend aus öffentlichem Nahverkehr und Fahrradverkehr sowie intermodaler Mobilitätsangebote dargestellt. Ziel des Masterplans ist es, die geplanten Maßnahmen in den relevanten Bereichen der Digitalisierung des Verkehrs, der Elektromobilität, intelligenter Verkehrssysteme sowie der Automatisierung und Vernetzung im Individualverkehr und dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu beschreiben, zu bündeln und systematisch zu bewerten. Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel am 2. August 2017 wurde der Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität von der Bundesregierung aufgelegt. Dieser Fonds dient der Unterstützung der Kommunen bei der längerfristigen Gestaltung nachhaltiger und lokal emissionsfreier Mobilität. In diesem Kontext hat die Bundesregierung das Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020 als Förderprogramm eingerichtet. Das Sofortprogramm umfasst dabei die drei Schwerpunkte: Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme und Elektrifizierung des Verkehrs, insbesondere von öffentlichen Flotten, wie Bussen im ÖPNV und den urbanen Wirtschaftsverkehr sowie von Taxis, Mietwagen und Carsharing-Fahrzeugen. Außerdem wird die Nachrüstung von Diesel-Bussen im ÖPNV gefördert. Alle Maßnahmen in diesen drei Themenfeldern sollen – sowohl gesondert sowie als vernetztes Gesamtkonzept – dazu beitragen, messbare und nachhaltige Beiträge zur Reduzierung von Schadstoffemissionen zu leisten. Für das Sofortprogramm wurden bestehende Förderrichtlinien erweitert und neue aufgelegt. Alle Städte und Kommunen, die von einer Überschreitung der EU-Grenzwerte betroffen sind, wurden vom Bund aufgerufen, einen „Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität“ (Green-City Plan) zu erstellen. Dieser stellt die jeweils geplanten Maßnahmen und deren Wirkung bei der Reduzierung der NO2-Emissionen dar. 5
Anlass und Ziel Dieser Masterplan soll als Grundlage für die Umsetzung der geplanten emissionsreduzierenden Maßnahmen in Hamburg dienen und den Bund bei der Bewertung seiner Förderentscheidungen unterstützen. Er ist Voraussetzung für die Förderung vor allem im Rahmen der Förderrichtlinie für die Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme im Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020. Damit schafft er zugleich die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes. Der Masterplan orientiert sich an den Schwerpunkten Elektrifizierung, Digitalisierung sowie urbane Mobilität und Logistik. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist die oberste Straßenbaubehörde in Hamburg. Die in Hamburg zuständige Behörde im Sinne des §27 Abs. 1 der 39. Bundes-Immissionsschutz- verordnung ist die Behörde für Umwelt und Energie. Der Masterplan wird daher im Einvernehmen mit der Behörde für Umwelt und Energie erstellt. 6
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen 2 Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Städte sind die Zentren von Kultur, Handel und Innovation. Im urbanen Raum gibt es die höchste Arbeitsplatz- und Versorgungsdichte mit einer hohen Angebotsvielfalt bei Beschäftigungs- verhältnissen, Leistungen der Daseinsvorsorge und im Konsumsektor. Eine bedarfsgerechte und nachhaltige Mobilität ist das Rückgrat der Stadtgesellschaft als Wirtschafts- und Lebensraum sowie Grundlage des standortbezogenen Wohlstands und Wachstums. Insofern haben die vielfältigen Aspekte urbaner Mobilität – sei es physisch auf der Straße, Schiene, zu Fuß oder auf dem Wasser, sei es digital mit einer zunehmend diversifizierteren Angebotspalette online verfügbarer Mobilitätsdienstleistungen, Applikationen und Kommunikationstools – unmittelbare Auswirkung auf die eigene Positionierung der Städte im interkommunalen Standortwettbewerb. Es liegt deshalb im Eigeninteresse der Städte, ein leistungsstarkes, zukunftsfähiges, bedarfsgerechtes, barrierefreies und bezahlbares Mobilitätsangebot vorzuhalten und laufend weiterzuentwickeln. Der (lokalen) Emissionsfreiheit kommt diesbezüglich eine deutlich gestiegene – wenn nicht sogar zentrale – Bedeutung zu. Hamburg ist eine attraktive Metropole mit stetigem Wachstum und hoher nationaler und internationaler Anziehungskraft. Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens sowie die qualitative und quantitative Nachfrage nach Verkehrsleistungen weisen eine hohe Dynamik auf. Neben der Sicherung und dem stadtverträglichen Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen nimmt deshalb der Schutz von Gesundheit, Klima und Umwelt eine übergeordnete Rolle und politische Priorität ein. Die nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftsstandortes sowie der Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt, gehören zu den wesentlichen standortbezogenen Herausforderungen. Die Mobilität im urbanen Raum unterliegt einem tiefgreifenden Wandel. Dieser seit einigen Jahren anhaltende Prozess ist auf der Nachfrageseite gekennzeichnet durch - einen Bedeutungsverlust bei der Einstellung zum Besitz (eigener) Fahrzeuge, - eine wachsende Nutzung des ÖPNV-Angebotes, - einen beständig wachsenden Anteil des Radverkehrs am Modal-Split, - eine stärkere Individualisierung und Diversifizierung bei der Wahl des Verkehrsmittels. Auf der Angebotsseite ist dieser Prozess gekennzeichnet durch eine Vielzahl von zusätzlichen, das Mobilitätsverhalten unterstützende oder ergänzende Dienstleistungen, die - zumeist in digitaler Form dem Nutzer nahegebracht werden und - ihm ein für sein spezifisches Mobilitätsverhalten wachsendes Angebot an flexiblen Angeboten mit allen für ihn notwendigen Individualisierungs- und Diversifizierungsgraden darbieten, - sowie der Unterstützungen des Fahrradverkehrs durch bauliche und serviceorientierte Maßnahmen. Diese Trends und der sich verändernde Mobilitätsmarkt müssen von zukunftsfähigen Mobilitäts- und Verkehrskonzepten aufgegriffen werden. Maßgebliche Akteure sind einem Wandel ihrer jeweiligen Marktrollen und strukturellen Zusammenhänge unterworfen: - Fahrzeughersteller begreifen sich zunehmend als Mobilitätsdienstleister und firmieren im Markt auch in dieser Rolle. - IT-Services generieren über Datenplattformen und IT-Backendsysteme ein auf Datenhoheit angelegtes eigenes Steuerungspotenzial. 7
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen - Stromlieferanten verändern sich zu „Electro Mobility Providern“ oder gar „Mobility Service Providern“ und suggerieren damit dem Elektromobilitätsnutzer eine weitergehende Angebotsvernetzung, die oft nur partiell realisiert wird. - Immer mehr Startup-Unternehmen drängen in den Markt und liefern wichtige Impulse und Beiträge, die es sinnvoll erscheinen lassen, auch diese Unternehmen in die städtische Gesamtstrategie einzubinden. - Der ÖPNV wird kontinuierlich ausgebaut und attraktiver gestaltet und kann damit wachsende Nutzerzahlen transportieren. - Die Angebote des ÖPNV werden sukzessive mit intermodalen Angeboten verknüpft. - Die Förderung des Fahrradverkehrs erweist sich als wirksames Mittel zur Steigerung des Radverkehrsanteils und findet als komplett emissionsfreie, leise und gesunde Mobilitätsform in der Gesellschaft immer mehr Akzeptanz. Veränderte Rollen und ein im Wandel befindliches Selbstverständnis der wesentlichen Akteure auf der Angebots- wie auch auf der Nachfrageseite gehen einher mit geänderten Formen der Organisation und mit Kooperationsmustern, die ihrerseits durch technologische Entwicklungen getrieben und bedingt sind. So werden Prozesse und Abstimmungen zur Maßnahmenumsetzung bereits heute matrixartig und als Plattform mit digitaler Unterstützung organisiert. Prozesse sind stärker interdisziplinär angelegt als zuvor. Die aus dem herkömmlichen sektoralen Verständnis resultierenden Rollenzuweisungen und -verteilungen verlieren heute an Relevanz. Hamburg hat Anfang 2016 mit einem hochrangig besetzten Treffen mit Vertretern des Bundes, der Städte und der Automobilindustrie zur Luftqualität einen Impuls gesetzt, um die Minderung verkehrsbedingter NOx-Emissionen in enger Kooperation mit der Bundesregierung, anderen betroffenen Städten und Automobilherstellern als gemeinsame Herausforderung zu begreifen, hierzu eine Strategie zu formulieren und diese Strategie in der Folgezeit weiter zu verfolgen. Dieser Impuls ist seitdem weiter konkretisiert worden. So wurden unter anderem bilaterale Mobilitätspartnerschaften mit Volkswagen, BMW, Daimler, T-Systems, Deutsche Bahn und HERE Technologies geschlossen, die jeweils einen mehrjährigen Umsetzungszeitraum umfassen. Gemeinsames Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Verbesserung der Lebensqualität, des Wirtschaftswachstums, der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Umsetzung neuer Konzepte auf dem Gebiet der urbanen Mobilität. Die Themen sind breit gefächert und knüpfen an Kompetenzen der Industriepartner und Dienstleister an: Verkehrssteuerung und -management, intermodale Verkehre, automatisiertes Fahren und Parken sowie innovative Fahrzeugkonzepte und die beschleunigte Weiterentwicklung der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat gemeinsam mit Hamburg und anderen Städten die Plattform Urbane Mobilität ins Leben gerufen. Mit dieser Plattform wird der Rahmen für eine gemeinsame Projektentwicklung und -bewertung geschaffen, bei der sich die Industriepartner aktiv an Projekten mit kommunaler Zielsetzung im Sinne einer Public-Private-Partnership beteiligen. Hamburg richtet den ITS-Weltkongress im Jahr 2021 aus, um für zukunftsweisende Lösungen im städtischen Verkehr eine hohe Sichtbarkeit zu erzeugen, die auch international wahrgenommen werden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ihre mittel- und langfristigen Handlungsfelder und Ziele in den Bereichen Mobilität und Verkehr zusammenfassend in der Drucksache „Mobilität in Hamburg – Ziele“ beschrieben. Diese werden in den verschiedenen Fachplanungen und Programmen Hamburgs, in denen die Handlungsfelder und der jeweiligen Handlungsbedarf im Einzelnen abgeleitet und 8
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Maßnahmen entwickelt werden, aufgenommen. Für den Masterplan zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität sind vor allem die im Folgenden aufgeführten Planwerke und Strategien von Bedeutung: - das Mobilitätsprogramm 2013 im Rahmen der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung - die 2. Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans (LRP) 2017 zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes von Stickstoffdioxid (NO2), wofür alle Maßnahmenpakete umgesetzt werden müssen, um die ambitionierten Ziele zu erreichen, - das Konzept zur Weiterentwicklung der Elektromobilität 2017 und der Masterplan Ladeinfrastruktur von 2014, um eine beschleunigte Elektrifizierung von Fahrzeugen in Wirtschaftsflotten und im privaten Einsatz voranzutreiben, - die ITS-Strategie für Hamburg von 2016 und ihre Fortschreibung in 2018 zur kontinuierlichen Digitalisierung des Verkehrssystems, - der Lärmaktionsplan Hamburg von 2013 und seine Fortschreibung (2018) zur Reduzierung der Betroffenheit der Bevölkerung durch Lärm, - der Hamburger Klimaplan 2015 zur Reduktion von CO2-Emissionen, - die SmartPORT Initiative der HPA (Hamburg Port Authority) mit den Teilaspekten „logistics“ zur Verbesserung der Verkehrs- und Warenströme und „energy“ zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität und Reduzierung des Energieverbrauchs. Die entsprechenden Links zu diesen Planwerken und weiterführende Informationen sind im Anhang A: Quellen und Grundlagendokumente zu finden. Diese Rahmenvorgaben und ihre Umsetzung bilden das Fundament, auf dem der Masterplan aufbaut und die Handlungsfelder Elektrifizierung und Digitalisierung im Verkehr vertieft. Dies betrifft Maßnahmen aus dem ÖPNV mit Bussen und Bahnen, dem Straßenverkehr, dem Radverkehr, der urbanen Logistik, der Multi- und Intermodalität und dem Schiffsverkehr. 2.1 Kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung Hamburg hat im Rahmen der kontinuierlichen Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) im Jahr 2017 strategische Entwicklungsziele im Bereich der Mobilität formuliert. Für die Entwicklung des Leitbilds erfolgte eine Konkretisierung, Priorisierung und Operationalisierung der im Mobilitätsprogramm 2013 formulierten Leitlinien. Die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung bildet den strategischen Rahmen für den langfristigen Ausbau und die Anpassung der Infrastruktur und des Mobilitätsangebots an die zukünftigen Bedarfe. Die VEP versteht sich als eine verkehrsmittel- und verkehrsträgerübergreifende Planungsinitiative, die nicht nur die mobilitätsbezogenen Handlungsfelder, sondern auch weitere Fachplanungen aus den Bereichen der Stadtentwicklung und der Umweltplanung integriert. Mit dem Mobilitätsprogramm 2013 wurde der Grundstein für die kontinuierliche Verkehrsentwicklungsplanung gelegt. Es enthält eine Darstellung der aktuellen Rahmenbedingungen, eine Zusammenfassung des Gestaltungsbedarfs und der Leitlinien für die Mobilität in Hamburg sowie eine Zusammenstellung der Handlungsfelder und der aktuellen Maßnahmen. Die Verbesserung der Luftqualität ist eines der insgesamt 16 handlungsleitenden Ziele, die neben den auf die Mobilität bezogenen auch ökonomische, ökologische sowie soziale und stadträumliche Bereiche umfassen. Die Ziele sind eng miteinander verzahnt und adressieren jeweils mehrere Handlungsfelder des Mobilitätsprogramms. Für die Luftreinhaltung trägt der Ausbau der Elektromobilität einen wichtigen Beitrag zur Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes bei. 9
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Daneben gehört auch die Weiterentwicklung des Verkehrsmanagements, insbesondere in Form von Digitalisierungs- und Vernetzungsaktivitäten, zu den Schwerpunkten der Hamburger Luftreinhalte- und Verkehrspolitik. 2.2 Der Hamburger Luftreinhalteplan Zur schnellstmöglichen Einhaltung des Jahresmittelgrenzwertes für NO2, auch an vielbefahrenen Hauptverkehrsstraßen, hat Hamburg am 30.06.2017 die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) beschlossen. Der Kurzzeitgrenzwert für NO2 wird seit 2011 dauerhaft eingehalten. Für den LRP wurden die Immissionsminderungswirkungen von zehn gesamtstädtischen Maßnahmenpaketen sowie weiterer Einzelmaßnahmen für die Prognosehorizonte 2020 und 2025 quantifiziert. Die im LRP beschlossenen Maßnahmen werden die schnellstmögliche Einhaltung des EU-Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) sicherstellen. Viele der beschlossenen Maßnahmen konzentrieren sich auf eine Emissionsreduzierung im Verkehrsbereich. Die Umstellung von Fahrzeugflotten auf saubere Antriebe ist ein wesentliches Element bei der Verbesserung der Luftqualität. Die Stadt setzt eine Vielzahl von Anreizen und Vorgaben, um die Erneuerung hin zu emissionsarmen und -freien Bussen, Personenkraftwagen, Lieferfahrzeugen und Lastkraftwagen deutlich zu beschleunigen. Im Rahmen ihrer bestehenden Flottenerneuerungspolitik ersetzt die Hamburger Hochbahn jährlich mehr als 60 Busse älterer Abgasstandards durch Neufahrzeuge, die mindestens dem aktuell geltenden Abgasstandard Euro VI entsprechen. Mit dem Ziel einer signifikanten Emissionsreduzierung werden bis 2019 zudem weitere 72 Busse nach dieser Euro-VI-Norm beschafft. Ab 2020 werden die beiden öffentlichen Anbieter von Busverkehren, HOCHBAHN und VHH, nur noch emissionsfreie Busse anschaffen. Die Regelungen zur Beschaffung werden durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV, wie die Busbeschleunigung und den Ausbau von U- und S-Bahn, ergänzt. So konnten in den zurückliegenden Jahren die Fahrgastzahlen im Bundesvergleich überproportional gesteigert werden. Daneben werden auch die Bedingungen für den Radverkehr etwa durch neue Radschnellwege deutlich verbessert, um den Umstieg weg vom motorisierten Individualverkehr zu fördern. In der nächsten Dekade soll der Radverkehrsanteil auf 25 Prozent gesteigert werden. Deshalb wird unter Hochdruck daran gearbeitet, die Bedingungen für den Radverkehr zu verbessern und die im „Bündnis für den Radverkehr“ vereinbarten Ziele umzusetzen. Bis 2020 erfolgt der Ausbau des Veloroutennetzes, die Modernisierung und der Ausbau der Bike+Ride-Anlagen werden vorangetrieben und das erfolgreiche StadtRAD-System weiterentwickelt. Für die Verbesserung des Radverkehrs investiert Hamburg zurzeit jährlich rund 20 Mio. EUR für die Bereiche Infrastruktur und Service. Dies ist deutlich mehr als in der Vergangenheit. Zusätzliche Investitionen fließen in die Unterstützung des intermodalen Nahverkehrs: Dazu zählen P+R-Abstellplätze (Park-and-Ride) für Fahrräder an Schnellbahnhöfen. So werden bis 2025 ca. 12.000 zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder gebaut. Ein weiteres wichtiges Projekt ist die Umsetzung der übergeordneten Mobilitätsplattform switchh mit der künftig alle Formen der Mobilität einfach und aus einer Hand gebucht werden können. Zudem bietet switchh alle Daten zu den aktuellen Angeboten der verschiedenen Verkehrsträger umfassend und in Echtzeit an. Damit wird Bahn-, Rad- und Autofahrern gleichermaßen der Wechsel auf andere Verkehrsmittel erleichtert. Zu den Angeboten gehört auch die Vermittlung von Carsharing-Angeboten. Hier wird erwartet, dass sich insbesondere stationsungebundene flexible Angebote wie DriveNow und Car2Go in den kommenden Jahren weiter entwickeln werden. Eine neue Form des Angebotes bilden On-Demand-Verkehre nach dem Ride- 10
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Sharing-Prinzip wie CleverShuttle und MOIA, die sich aktuell in Hamburg etablieren. Beide Anbieter nutzen dabei rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf Batterie- und Wasserstoffbasis, teilweise mit einer Förderung der Freien und Hansestadt Hamburg. Eine besondere Herausforderung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung stellt die steigende Anzahl an Lieferverkehren dar. Mit dem Konzept Modellregion „Smart Last Mile Logistics“ – „SMILE“ – werden aktuell Konzepte für eine effiziente und stadtverträgliche City-Logistik erarbeitet und umgesetzt. Außerdem unterstützt Hamburg diverse Kooperationsprojekte mit der Automobilindustrie zu Mobilitätsangeboten und zum autonomen Fahren mit dem Ziel, das Verkehrssystem effizienter zu nutzen und den Verkehr zu verstetigen. Der Luftreinhalteplan enthält zehn gesamtstädtisch wirkende Maßnahmenpakete, deren reduzierende Wirkung auf die NO2-Schadstoffbelastung für die Prognosejahre 2020 und 2025 quantifiziert wurde. Die Maßnahmenpakete enthalten wiederum verschiedene Maßnahmen, die dem jeweiligen Handlungsfeld zuzuordnen sind. Zu den Maßnahmenpaketen gehören, jeweils mit beispielhaften Maßnahmen: MP1 Ausbau des ÖPNV – U4, S4, Haltestellenausbau, Verbesserung Bussystem, Fährlinie 62, E-Ticket MP2 Förderung des Radverkehrs – Infrastrukturverbesserungen, Veloroutenkonzept, Radschnellwege, StadtRAD, Serviceverbesserungen MP3 Intermodale Angebote und Mobilitätsmanagement – Carsharing, Parkraum, B+R, switchh, Luftgütepartnerschaft, MoVe Hamburg MP4 Verkehrsmanagement – Citylogistik, Pilotprojekte MP5 Flottenmodernisierung Bus und Bahn – Busflottenmodernisierung VHH und Hochbahn, Elektrifizierung der AKN Eisenbahn MP6 Elektromobilität – Masterplan Ladeinfrastruktur, E-Taxen, E-Carsharing MP7 Hafenverkehrslogistik – Hafenbahnmodernisierung, smartPort logistics, freiwillige Selbstbeschränkung auf Euro-V/VI-LKW MP8 Schifffahrt – externe Energieversorgung, LNG-Infrastruktur, emissionsarme Antriebe für hafeninterne Verkehre, Hafengeld mit Umweltkomponente MP9 Stadt als Vorbild – Schadstoffreduktion des städtischen Fuhr-/Maschinenparks MP10 Energiemaßnahmen – Förderprogramme Wärmeschutz, erneuerbare Energien Für Straßenabschnitte, an denen mit Umsetzung der Maßnahmenpakete weiterhin eine Grenzwertüberschreitung im Prognosejahr 2020 errechnet wurde, konnten lokal wirkende Maßnahmen auf ihre Eignung und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Da keine milderen Maßnahmen zur Verfügung standen, wurden Dieseldurchfahrtsbeschränkungen in zwei Straßenabschnitten beschlossen. Insgesamt führen die Maßnahmen des Luftreinhalteplans zu einer Reduktion der in Hamburg von NO2- Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßenabschnitte. Die ursprüngliche Länge von ca. 41 km mit ca. 41.500 Betroffenen im Jahr 2014 wurde auf 1,8 km mit ca. 1.339 Betroffenen im Jahr 2020 reduziert. Das Ziel des Senates bei der Erstellung des Luftreinhalteplans war es, schnellstmöglich die Einhaltung des NO2-Immissionswertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit auch an vielbefahrenen Straßenabschnitten Hamburgs sicherzustellen. 11
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen 2.3 Bündnis für den Radverkehr Im Juni 2016 konnten Hamburgs Erster Bürgermeister, sowie weitere Vertreter des Senats, die Bezirksamtsleitungen der sieben Hamburger Bezirke und die Vorsitzenden der Bezirksversammlungen das Bündnis für den Radverkehr schließen. Ziel ist, in Hamburg eine gut ausgebaute und ganzjährig sicher befahrbare Radverkehrsinfrastruktur sowie vielfältige Service- und Informationsangebote anzubieten. Zur gezielten Radverkehrsförderung wurde das Bündnis für Radverkehr zwischen den verantwortlichen Stellen in der Verwaltung und den Interessenvertretungen gegründet. Das Bündnis legt die notwendigen Strukturen fest, konkretisiert Beteiligungsprozesse, benennt Maßnahmen und stellt Ressourcen bereit. Das Bündnis legt Maßnahmen in den Bereichen Infrastruktur, Service und Kommunikation fest und gibt einen institutionalisierten Rahmen für den Informationsaustausch auf Entscheidungs- und Arbeitsebene, einschließlich der Konfliktlösung. Jährliche Vereinbarungen bilden die Bauprogramme der Realisierungsträger maßnahmenscharf ab. Ergebnisse seit Unterzeichnung (Stand 11/2017): - Alle 14 Veloroutenverläufe wurden optimiert und alle Handlungsbedarfe wurden festgelegt, - über 240 Infrastrukturmaßnahmen wurden angeschoben (Baustrecke > 150 km), - Personal in den Bezirksämtern wurde eingestellt, - ein zentraler Projektsteuerer nach wurde nach einem europaweiten Vergabeverfahren eingesetzt, - 1.100 Abstellplätze durch B+R-Anlagen (Bike-and-Ride) an Schnellbahnhaltestellen realisiert (in 2018: rd. 1500), - Planungen für B+R-Anlagen wurden an ca. 80 Schnellbahnhaltestellen begonnen, - das Leitprojekt „Machbarkeitsstudien für Radschnellwege“ von der Metropolregion Hamburg befindet sich in der Ausschreibung, - die Netzerweiterung des Winterdienstes von 40 auf 200 km, - die Reinigung von Radwegen wurde durch Fahrzeuge und Personal intensiviert, - das StadtRAD-System wurde erweitert und neu ausgeschrieben, - die Integration von bis zu 70 E-Lastenrädern im Zuge der Neuausschreibung beschlossen, - der Aufbau von 7 sichtbaren Dauerzählstellen wurde ausgeschrieben, - der Aufbau eines Radverkehrszählnetzes wurde vorangetrieben, und - ein Marketingkonzept für die Marketingkampagne „pro Rad“ ausgeschrieben. 2.4 Konzept, politische Steuerungsinstrumente und Rahmenvorgaben zur Weiterentwicklung der Elektromobilität und Ladeinfrastruktur Hamburg befasst sich seit mehr als zehn Jahren auf strategischer und operativer Ebene mit der Elektrifizierung urbaner Verkehre. Bereits im Dezember 2008 hat der Senat anlässlich der Fortschreibung des Hamburger Klimaschutzkonzepts 2007-2012 die zuständigen Behörden beauftragt, „Potenziale und konkrete Anwendungsmöglichkeiten zu untersuchen, um die Markteinführung umweltfreundlicher Antriebstechniken für Kraftfahrzeuge in Hamburg zu fördern und zu beschleunigen“ (Drs. 19/1752, Anlage 2, Seite 84). Als eine der in den Jahren 2010-2016 von der Bundesregierung unter dem damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) geförderte sogenannte Modellregion Elektromobilität verfügt Hamburg über umfassende Erfahrungen in der themenbezogenen Projektentwicklung und im Projektmanagement wie etwa das vom Bund als Leuchtturmprojekt klassifizierte Flottenvorhaben Hamburg – Wirtschaft am Strom, die 12
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Erprobung verschiedener innovativer Busantriebe auf der Innovationslinie 109 oder die interdisziplinäre Analyse und Präqualifizierung ausgewählter städtischer Quartierstandorte für E- Carsharing im Bundesmodellprojekt e-Quartier Hamburg zeigen. Auch beim konkreten Ausbau der Elektromobilität hat Hamburg im Vergleich zu anderen Metropolen mit aktuell rund 3.000 Elektrofahrzeugen und rund 740 öffentlich zugänglichen e-Ladepunkten bereits deutliche Erfolge erzielt. Im Jahr 2017 hat der Senat durch seinen Beschluss zur Weiterentwicklung der Elektromobilität (Drucksache 21-10349) folgende Handlungsfelder bei den Maßnahmen in den Vordergrund gestellt: - ÖPNV – Erprobung und Evaluierung verschiedener Formen elektrischer Busantriebe (Brennstoffzellen, Batterien, externe Ladung) sowie die Verknüpfung von ÖPNV mit ergänzenden Mobilitätsangeboten. - Wirtschaftsverkehr – Elektrofahrzeuge (einschließlich Plug-In-Hybride) werden in Flotten von Wirtschaftsunternehmen (insbesondere Logistik), Behörden, Landesbetrieben, öffentlichen Unternehmen sowie in Taxifuhrparks und bei Car- und Ridesharingflotten integriert. - Quartiersentwicklung – Die Verknüpfung von Wohnen und Elektromobilität in Quartieren wird exemplarisch erprobt, um Synergien und Marktentwicklungspotenziale für umweltverträgliche Konzepte zur Verknüpfung von Elektromobilität und Wohnen zu realisieren. Um die Ziele bei der Emissionsreduzierung zu erreichen, wurden die konkreten Maßnahmen und Initiativen ergänzt durch Steuerungsinstrumente und politische Initiativen. Beispiele hierfür sind: - die seit Anfang 2014 geltenden Vorgaben für die städtischen Fuhrparks (Behörden, Ämter, Landesbetriebe), für die im Fahrzeugsegment Personenkraftwagen anstehenden Beschaffungen in der Hamburgischen Verwaltung und bei den öffentlichen Unternehmen, wonach bei jeder Beschaffung vorrangig ein voll- oder teilelektrisch angetriebenes Auto zu wählen ist, und schriftlich begründet werden muss, wenn ein Fahrzeug mit konventionellem Antrieb beschafft wird; - die in Ergänzung hierzu Ende 2015 eingeführten verbindlichen Zielwerte für die Fuhrparks der sogenannten Kernverwaltung und für die öffentlichen Unternehmen der Stadt nach denen bis Ende 2020 der Elektroanteil in den jeweiligen Bestandsfuhrparks (bei Fahrzeugen in den Segmenten M1, M2, N1 bis 2,6 t ZulGG) in den Ämtern und Behörden bei 50% und in den öffentlichen Unternehmen bei 35 % liegen soll. Damit wurde erreicht, dass schon heute jedes vierte Fahrzeug (23%) in der Kernverwaltung und jedes fünfte Fahrzeug bei städtischen Unternehmen (19%) der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EMoG) entspricht; - die systematische Potenzialanalyse der Handelskammer Hamburg aus 2013, bei der aus den Mitgliedsdaten der Handelskammer für eine Befragung zur Elektromobilität rund 46.000 ins Handelsregister eingetragene Unternehmen ausgewählt wurden, von denen sich rund 2.000 Unternehmen an der Erhebung beteiligten. Auf dieser Datenbasis hat die Handelskammer dann eine gesamthafte Prognose entwickelt, nach der für das Jahr 2020 in Hamburger Wirtschaftsunternehmen 15.400 batteriebetriebene Pkw und 2.800 kleine Lieferfahrzeuge zum Einsatz kommen sollen (rund 12% Anteil rein batterieelektrischer Fahrzeuge an den auf gewerbliche Halter zugelassenen Pkw); - der vom Senat im August 2014 beschlossene Masterplan zur Weiterentwicklung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Hamburg (Drs. 20/12811), mit dem beispielgebende Instrumente für einen bedarfsgerechten und qualitätsgesicherten Auf- und Ausbau des Netzes an öffentlich zugänglichen Ladestationen geschaffen wurden. Das 13
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Instrument enthält Vorgaben in qualitativer und quantitativer Hinsicht und schafft die Grundlage für einen nutzerfreundlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu Ladestrom für E-Autos im Stadtgebiet Hamburg. Der Masterplan gibt den verbindlichen Rahmen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und dem darin enthaltenen hohen Anteil von 70 DC- Schnellladestationen (50kW) ein sehr leistungsfähiges System vor und hat bereits zum damaligen Zeitpunkt die in Vorbereitung befindlichen EU-Vorgaben zum sogenannten ad-hoc- laden antizipiert. Seit September 2015 kann im direct-pay-Verfahren an allen in städtischer Regie durch die Stromnetz Hamburg GmbH errichteten und betriebenen Ladepunkten ohne vorherige Vertragsbindung per SMS oder Smartphone-App geladen werden. - Seit 2016 geht die Stadt Hamburg konsequent gegen Fehlbelegung der Ladesäulen vor und lässt unberechtigt geparkte verbrennungsmotorische Fahrzeuge abschleppen. Kurz nach Inkrafttreten des EMoG (Elektromobilitätsgesetz) hat Hamburg als erster deutscher Standort seine Parkgebührenordnung angepasst und mit Wirkung zum 01.11.2015 Elektroautos von der Parkgebührenpflicht im gesamten Stadtgebiet befreit. - die konsequent verfolgte Strategie zur Umstellung aller im Linienverkehr eingesetzten Busse auf emissionsfreie Antriebe mit der Vorgabe, ab 2020 nur noch entsprechende Busse zu beschaffen. Der technologieoffene Ansatz und die hohe Orientierung auf die betriebliche Praxis haben sowohl beim Technologievergleich in der Praxis wie auch der Konzeptionierung und Planung von Ladeinfrastruktursystemen auf Busbetriebshöfen eine Konkretisierung und Umsetzung der Konzepte erreicht, mit der Hamburg im nationalen wie auch internationalen Vergleich eine Vorreiterrolle zukommt. - die mit den Marktführern im Bereich des flexiblen (free floating) Carsharings vereinbarte Elektrifizierung der von ihnen eingesetzten Fahrzeuge nach der bis zu 1.000 Fahrzeuge in Hamburg durch elektrisch angetriebene Personenkraftwagen ersetzt werden. Angesichts der anhaltend starken Nachfrage nach Carsharing-Angeboten im Stadtgebiet kann so eine hohe Anzahl an Fahrten und Streckenkilometern durch solche mit lokal emissionsfreien Antrieben substituiert werden. Um die Stromversorgung dieser Fahrzeuge zu gewährleisten, wird in Hamburg bis Mitte 2019 die Anzahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte auf dann über 1.000 steigen und zudem werden 150 Ladepunkte für Carsharing-Fahrzeuge auf den sogenannten switchh-Flächen geschaffen. Hamburg sieht die Jahre bis 2021 als grundlegend für die Entwicklung der Elektromobilität in der Metropole an und wird die bislang erreichte Ausbaustufe deutlich steigern. Dafür werden weitere Maßnahmen zur Zielerreichung ermittelt. Der hierfür notwendige Transformationsprozess bei Fahrzeugen, Ladeinfrastruktur und der Kapazität des Stromnetzes erstreckt sich (mit Ausnahme von Sonderfuhrparks wie Polizei und Feuerwehr) auf sämtliche Pkw-Verkehre ebenso wie auf leichte Nutzfahrzeuge sowie kleine und mittlere Transporter. Angesichts der besonders hohen technischen Herausforderungen im Schwerlastverkehr wird sich dieser Umstellungsprozess vermutlich erst zeitlich versetzt realisieren lassen. 2.5 Intelligente Verkehrssysteme (ITS) Hamburg hat 2016 als eine der ersten Städte Europas mit der Strategie zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen für intelligente Transportsysteme – Verkehr 4.0 – ITS Strategie für Hamburg – einen ganzheitlichen Ansatz beschlossen, wie die Digitalisierung im Verkehrsbereich vorangetrieben werden soll. Die ITS-Strategie definiert, wie die Stadt künftig die digitalen Techniken nutzen möchte, um den Verkehr effizienter, sicherer, umweltfreundlicher und komfortabler zu gestalten. Sie stellt die Grundlage für die Weiterentwicklung der intelligenten Transportsysteme und 14
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Services (ITS) in Hamburg dar, um den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) und den Einsatz von innovativen Technologien im Verkehrsbereich strukturiert voranzutreiben und den digitalen Wandel zu beschleunigen. Unter dem Begriff ITS werden Verkehrsinfrastruktur-, Informations- und Fahrzeugsysteme erfasst, die durch Vernetzung von Fahrzeugen, Infrastruktur und Mensch (z. B. über Smartphones) sowie durch den Austausch von Echtzeit-Daten hilft die Ziele zu erfüllen. Durch die schnelle Fortentwicklung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie ergeben sich neuartige Möglichkeiten und Handlungsfelder, die angesichts der anstehenden Herausforderungen im Verkehrsbereich genutzt werden müssen. Mit der ITS-Strategie für Hamburg wurde deswegen festgelegt, dass alle Maßnahmen im Rahmen der ITS-Strategie einen Beitrag zu einem oder mehreren der folgenden verbindlichen Oberziele leisten müssen: - Verkehrssicherheit erhöhen; - verkehrsbedingte Umwelteinwirkungen senken; - Verlässlichkeit und Effizienz erhöhen; - gute und sichere Informationsverteilung; - Innovationen fördern. Um die Vorgehensweise zur Umsetzung der ITS-Strategie zu strukturieren wurden Projekte und Aktivitäten nach sechs Handlungsfeldern organisiert: - Daten und Information – Datengrundlage, Standards und Technologien für die Daten- erhebung und den Austausch von Daten. - Intelligente Verkehrssteuerung und -lenkung – Managementeinrichtungen zur Verkehrs- steuerung wie z.B. Verkehrs- und Netzbeeinflussungsanlagen, Lichtsignalanlagen oder Verkehrs- bzw. Betriebsleitzentralen. - Intelligente Infrastruktur – Intelligente und digitale Ausgestaltung der Infrastruktur durch Systeme und Sensorik (z.B. Sensoren zur Aufnahme von Betriebs-, Belastungs- oder Instandhaltungszuständen) - Intelligentes Parken – Detektion der Stellplatzverfügbarkeit oder Parkraumauslastung, weiterführende Informationsaufbereitung und -bereitstellung sowie Gebührenerhebung. - Mobilität als Service – Befähigung von Verkehrsteilnehmern, Wegeketten unabhängig vom Fahrzeug oder Transportmittel zurückzulegen. - Automatisiertes und vernetztes Fahren – Teil- und hochautomatisiertes sowie vollständig autonomes Fahren von Straßen- und Schienenfahrzeugen. Handlungsfeld „Daten und Information“ Zentrale Voraussetzung und Grundlage für alle Maßnahmen ist die Verfügbarkeit von geeigneten Daten und Informationen. Für eine gute und belastbare Datengrundlage und einheitliche Standards für die Datenerhebung und den Austausch von Daten sowie eine zielgerichtete Verknüpfung und Distribution der Daten sind weitergehende ITS-Dienste notwendig. Die strategische Ausrichtung dieses Handlungsfelds bezieht sich auf die intelligente Nutzung der Daten. Vorab ist datenschutzrechtlich sicherzustellen, dass die dafür herangezogenen (personenbezogenen) Basisdaten anonymisiert werden und Betroffene auch im Laufe der weiteren Verarbeitung nicht, etwa durch Verknüpfung mit anderen Datenmengen, identifiziert werden können. 15
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Smart Data und Big Data, also das Erkennen von Mustern in großen Datenmengen, auch verschiedener Quellen, sowie deren intelligente Nutzung mit den dahinterstehenden Technologien und Algorithmen gilt es zunehmend zu erproben und gezielt zum Einsatz zu bringen. Durch Smart Data gewonnene Erkenntnisse können bei der Optimierung des Mobilitäts- und Logistikangebots, der Instandhaltung sowie der Entwicklung neuer Ideen hilfreich sein. Handlungsfeld „Intelligente Verkehrssteuerung und -Lenkung“ Herzstück eines urbanen Verkehrssystems sind die Verkehrsmanagementeinrichtungen, mit denen die Betreiber der Infrastrukturen und Verkehrswege den Verkehr steuern. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die Effizienz des Verkehrsablaufs, die Sicherheit im Verkehr und damit letztlich auch auf die Umweltauswirkungen. Klassische Verkehrsmanagementeinrichtungen, die auch in Hamburg eingesetzt werden, sind Verkehrs- und Netzbeeinflussungsanlagen, Lichtsignalanlagen sowie Verkehrs- bzw. Betriebsleitzentralen. Steuerung und Lenkung im Sinne der ITS-Strategie ist dabei die unmittelbare Beeinflussung durch die zuständigen Fachbehörden u.a. in Form von Anordnungen. Daneben steht der Austausch von Informationen und Daten mit Dritten wie z.B. Anbietern von Navigationslösungen, da diese im weiteren Sinne auch zur Steuerung des Verkehrs beitragen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine zielgerichtete Verkehrssteuerung ist allerdings die Erkenntnis, dass letztlich der Endnutzer entscheidet, ob er den Empfehlungen folgt und wie diese demnach auszurichten sind. Handlungsfeld „Intelligente Infrastruktur“ Infrastruktur gilt als intelligent, wenn sie die Voraussetzungen dafür bereitstellt, dass die erfassten Daten gezielt und anlassbezogen ausgewählt und digital kommuniziert werden können. Die intelligente und digitale Ausgestaltung verschiedener Formen der Verkehrsinfrastruktur durch entsprechende Analysesysteme und die dafür notwendige Sensorik ist der Inhalt dieses Handlungsfeldes. Die zusammengeführten Projekte tragen grundsätzlich zur Steigerung der Verfügbarkeit der Infrastruktur und zur Verbesserung ihrer Steuerungs- und Analysefunktionen bei. Dazu gehört auch der Bau von Verkehrssteuerungsanlagen sowie Ertüchtigungsmaßnahmen die zur Steigerung der Intelligenz der Infrastruktur beitragen. Dieses Handlungsfeld bezieht sich auf sämtliche Verkehrsinfrastrukturen einschließlich ihres Zubehörs. Handlungsfeld „Intelligentes Parken“ Da Fahrzeuge generell einen Großteil ihrer Lebensdauer geparkt verbringen und der Parkdruck in den Städten wächst, gewinnen ein ganzheitliches Parkraum-Management sowie eine sichere Information über die Stellplatzverfügbarkeit sowie eine weiterführende Steuerung der Parkraumnachfrage zunehmend an Bedeutung. Dies gilt gleichermaßen für Personenkraftwagen und Lieferdienste in der Stadt wie für Lastkraftwagen auf Flächen des Logistik-Gewerbes, wie dem Hafen. Bestandteil dieses Handlungsfelds sind alle Projekte und Maßnahmen, die zu einem ganzheitlichen Parkraummanagement beitragen. Dazu gehören die Detektion der Parkraumauslastung, die Informationsaufbereitung und -bereitstellung sowie nicht zuletzt die Gebührenerhebung. Berücksichtigt werden alle motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsmittel. Die Aktivitäten im Handlungsfeld erstrecken sich sowohl auf den Straßenraum als auch auf Parkhäuser sowie P+R- (Park and Ride) und B+R- (Bike and Ride) Anlagen. 16
Ausgangslage und maßgebliche Planungsgrundlagen Handlungsfeld „Mobilität als Service“ Der Begriff Mobility-as-a-Service, bezieht sich auf ein Verständnis von Mobilität als Dienstleistung bei dem die Mobilitätsbedürfnisse der Verkehrsteilnehmer in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Dieser Ansatz orientiert sich am Ziel, es jedem Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen, seine Wegeketten unabhängig von einem Fahrzeug möglichst flexibel und ohne große Unterbrechungen zurücklegen zu können. Dabei kann in einer Großstadt wie Hamburg der öffentliche Verkehr an Bedeutung gewinnen, vor allem, wenn er mit neuen Mobilitätskonzepten wie On-Demand Verkehren und Ride-Sharing verknüpft wird. Handlungsfeld „Automatisiertes und vernetztes Fahren“ Auch das autonome Fahren kann zu einer Reduzierung von Emissionen sowie zu mehr Verkehrssicherheit und einer höheren Leistungsfähigkeit der Straßen beitragen. Mit der großen Anzahl an Umfeld-faktoren, die erkannt und berücksichtigt werden müssen, steigen allerdings auch die Anforderungen an die Fahrzeuge und die Infrastruktur, da in den komplexeren städtischen Verkehrsnetzen automatisierte Fahrzeuge mit einer viel größeren Anzahl an möglichen Szenarien sicher umgehen können müssen. Das betrifft neben der Straßengeometrie und Straßenaufteilung vor allem die verschiedenen Funktionen der Straßen (Mobilität, Aufenthalt etc.) und die hohe Anzahl an Akteuren (Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger) und möglichen Störfällen wie Parken in der zweiten Reihe, auf die das Fahrzeug reagieren muss. Hierzu bedarf es weiterer Forschung und Entwicklung, damit das automatisierte Fahren auch im urbanen Raum flächendeckend und sicher eingesetzt werden kann. Dahingehende gesicherte Erkenntnisse liegen jedoch noch nicht vor. Sie können u. a. nur aus Erfahrungen im Realbetrieb, insbesondere im Mischverkehr einer komplexen, urbanen Verkehrsumgebung einer Millionen-Metropole gewonnen werden. Das gilt es auch für technische Entwicklungsstände und tatsächlich einsatzreife Technik bei der verkehrs- und informationstechnischen Infrastruktur als auch den Fahrzeugen zu zeigen. Zur Förderung des automatisierten und vernetzten Fahrens und deren zeitnahen, aber sicheren Überführung in den Regelbetrieb müssen neben dem Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit der eingesetzten Fahrzeuge und ihrer Steuerungs- und Kommunikationssysteme auch die Anforderungen an die bauliche sowie die verkehrs- und informationstechnische Infrastruktur, u.a. im Rahmen von Forschungs- und Erprobungsprojekten sowie Einzelmaßnahmen ermittelt werden. Im Zuge der Forschungs- und Erprobungsprojekte sollen u.a. Teile der Hamburger Straßeninfrastruktur zukunftsweisend um Fahrzeug-Infrastruktur-Kommunikation (V2I, Vehicle-to-Infrastructure) erweitert, zusätzliche Sensorik im Straßenraum verbaut und zukunftsträchtige Investitionen in die Netz- und Verkehrsmanagementstruktur getätigt werden. Hamburg wird in den nächsten Jahren auf verschiedenen Straßenabschnitten die infrastrukturseitigen Voraussetzungen für eine umfassende und herstellerübergreifende Erprobung des autonomen Fahrens schaffen. Begünstigt wird die Erprobung und Einführung hochautomatisierter Fahrzeuge in Hamburg durch die Benennung der FHH zum Testfeld für hochautomatisiertes und autonomes Fahren durch den Bundesverkehrsminister. 17
Methodisches Vorgehen 3 Methodisches Vorgehen 3.1 Grundlagen Methodik Das Ziel des Masterplans ist die Schaffung einer Bewertungsgrundlage für die Maßnahmen zur Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität. Wie in den vorhergehenden Kapiteln erläutert, werden in dem vorliegenden Masterplan nicht nur Projekte und Vorhaben berücksichtigt, für die eine Förderung beantragt werden soll, sondern auch weitere, zum heutigen Stand als relevant eingeschätzte Projekte und Vorhaben. Das methodische Vorgehen besteht aus den folgenden Schritten. - Kategorisierung der Projekte nach Schwerpunkten - Bewertung der Projekte hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Ziele des Masterplans mittels relevanter Bewertungsparameter (Emissionsminderung, Systemrelevanz, Innovation sowie Effizienz) - Potenzialabschätzung der Projekte zu zwei Bewertungszeitpunkten – einmal zum Maßnahmenende und einmal zum Zeitpunkt der möglichen und denkbar größten Skalierung des Projektergebnisses. Auf dieser Grundlage werden künftig diejenigen Maßnahmen bewertet werden, die für Fördermaßnahmen des Bundes im Rahmen der Luftreinhalteplanung angemeldet werden. 3.2 Kategorien Zur Erstellung des vorliegenden Masterplans für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität (Green-City Plan) werden Projekte und Vorhaben aus den Bereichen Elektrifizierung und Digitalisierung von Verkehrssystemen sowie urbane Mobilität und Logistik erfasst. Dabei wird zunächst auf Projekte aus bereits bestehenden Planwerken und Maßnahmen der ITS Strategie und dem Luftreinhalteplan zurückgegriffen. Diese Liste wird um weitere Projekte und Projektvorschläge des Konzeptes zur Weiterentwicklung der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur erweitert. Der Masterplan berücksichtigt in erster Linie Maßnahmen, die bis 2021 umgesetzt sind und somit kurz- und mittelfristig eine Auswirkung auf die Reduzierung der Emissionen zeigen. Projekte aus dem Bereich der urbanen Mobilität und Logistik werden in dieser Phase zunächst nicht differenziert dargestellt und können im Zuge einer Fortschreibung des Masterplans entsprechend ergänzt werden. Der Masterplan ist nicht festgeschrieben, weitere Projekte können aufgenommen werden, wenn diese der Zielsetzung des Masterplans dienen. Die folgende Abbildung stellt die prinzipielle Vorgehensweise dar. 18
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