Greenfieldoder Brownfield-Projekt? - "Russland: Aufbau von Betriebs- und Produktionsstandorten"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Industrie- und Handelskammer Potsdam 18. Mai 2011 „Russland: Aufbau von Betriebs- und Produktionsstandorten“ Greenfield- oder Brownfield-Projekt? Dr. Thomas Mundry, Partner
Ablauf eines Greenfield - Projekts ■ Suche und Auswahl eines Grundstücks – Steuervorteile, staatliche Unterstützung der betreffenden Region – Verfügbarkeit von Arbeitskräften – Anbindung an Verkehrsnetz (Flughafen, Bahn) – Entfernung zu Lieferanten und Kunden ■ Due Diligence bezüglich Grundstücks – Technische Fragen – Eigentum, Belastungen – Umwelt ■ Gründung einer Produktionsgesellschaft ■ Abschluss eines Investitionsvertrags mit der lokalen Munizipalität ■ Erwerb des Produktionsgrundstücks ■ Anschlüsse an Netze der Versorgungsträger (Technitschekije Uslowije) ■ Planung und Bau des Produktionsgebäudes ■ Abschluss der Versorgungsverträge ■ Erwerb der technischen Anlagen 3
Vorbereitung des Erwerb des Produktionsgrundstücks ■ Oft sind vorbereitende Handlungen sinnvoll oder erforderlich: – Teilung des Grundstücks – Änderung der Nutzungskategorie – Eintragung des Grundstücks in das Kataster und das Einheitliche Register der Rechte am unbeweglichen Eigentum und der Rechtsgeschäfte mit ihm ■ Sicherung der Rechte: – Letter of Intent oder MoU – nicht rechtlich verbindlich – Vorvertrag – muss alle wesentlichen Bestandteile des Hauptvertrags enthalten – Reservierungsbeschluss 4
Gestaltungen des Grundstückserwerbs Von der öffentlichen Hand Von privater Hand ■ Erwerb des Eigentums oder ■ Kauf des Grundstücks langfristigen Mietrechts im Wege (asset deal) einer Auktion ■ Kauf der Anteile an der ■ Miete eines Grundstücks für Eigentümergesellschaft (share deal) Errichtung der Produktionsstätte mit Option das ■ Gemischte Strukturen Produktionsgebäude und das ■ Restrukturierung von Produktionsgrundstück zu Verbindlichkeiten des erwerben (kein Erfordernis einer Grundstückseigentümers Auktion) ■ Erwerb im Rahmen eines ■ Privatisierung des Unternehmens, Konkursverfahrens die Eigentümerin des Grundstücks und ggf. eines Teils der Produktionsanlagen ist 5
Erwerb des Eigentums am Grundstück ■ Kauf des Grundstücks – Notarielle Beglaubigung nicht erforderlich, kann aber aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll sein – Eigentumserwerb tritt erst mit Registrierung ein – Garantien entsprechend Ergebnissen der Due-Diligence-Prüfung empfehlenswert – Bei Kaufpreisstundung entsteht Hypothek zugunsten des Verkäufers, vertraglicher Ausschluss zulässig ■ Einlage in das Satzungskapital – Kann steuerneutral geleistet werden – Regelmäßig Bewertung durch einen lizenzierten unabhängigen Bewerter erforderlich 6
Vorbereitung des Baus des Produktionsgebäudes ■ Auswahl des Planungs- und Bauunternehmens – Mitgliedschaft in Selbstverwaltungsorganisation – Zulassung zu Tätigkeit – Rechtliche und finanzielle Due Diligence ■ Häufige Thematik: Planungsbeginn vor Gründung der Produktionsgesellschaft – Planungsvertrag kann mit deutscher Muttergesellschaft abgeschlossen werden – Dokumentation über das Planungsergebnis kann in Satzungskapital der Produktionsgesellschaft eingelegt werden 7
Wesentliche Schritte ■ Massnahmen vor Erteilung der Baugenehmigung – Ingenieurtechnische Untersuchung des Baugrundstücks – Staatsexpertise bezüglich der Ergebnisse der Untersuchung des Baugrundstücks (kann zusammen mit der Erstellung der übrigen Projektunterlagen oder gesondert durchgeführt werden) – Erteilung der technischen Bedingungen für die Erschliessung – Einholung des Bebauungsplans bei der Munizipalität – Erstellung der Projektunterlagen (einschließlich Sanitärschutzzone, Deklaration der Industriesicherheit, Naturschutzbedingungen) – Staatsexpertise bezüglich der Projektunterlagen ■ Massnahmen nach Fertigstellung der Bauarbeiten – Abnahme durch den Bauherrn (Bestätigung vom Architekten und technischen Aufsicht) – Inbetriebnahmegenehmigung – Erfassung im Immobilienkataster und Registrierung in Immobilienregister 8
Wesentliche Strukturierungsmöglichkeiten Bauherr Bauherr Bauherr Gesamt- Berater: schuld Generalübernehmer*: Genehmigungen GU* GP* - Genehmigungen; - Technische Aufsicht; Technische - Autorenaufsicht; Aufsicht* Technische - Organisation; Aufsicht* - Haftung für Qualität Generalunternehmer* Berater: Genehmigungen GU* GP* Generalplaner* * Zwingende Mitgliedschaft in Selbstregulierender Organisation (SRO) 9
Import der technischen Anlagen ■ Mehrwertsteuer- und Zollbefreiung beim Kauf von bestimmten Gegenständen, die in einer Liste der Regierung der Russischen Föderation genannt sind ■ Zollbefreiung bei Einlage in das Satzungskapital – Grundlage: Verordnung der Regierung Nr. 883 vom 23. Juli 1996 – Muttergesellschaft ist Eigentümerin der Produktionsanlagen – Anlagen sind technische Einrichtungen, die zum Anlagevermögen gehören und keiner Akzise unterliegen – Import als Einlage in Satzungskapital – Verkauf nur nach vollständiger steuerlicher Abschreibung zulässig ■ Bei Import von Mietgegenständen im Rahmen zeitweiliger Einfuhr fallen 3% pro Monat, jedoch nicht mehr als 100% der Einfuhrmehrwertsteuer und der Zölle an. Bei Verbleib fallen zusätzlich Zinsen für verspätetete Zahlung an 10
Lizenzerfordernisse ■ Umweltgenehmigungen können erforderlich sein für – Verwendung natürlicher Ressourcen (z.B. Trink- oder Industriewasser) – Ableitung industrieller Abwässer – Industrielle Luftemissionen – Lärmemissionen – Lagerung und Beseitigung von industriellem Müll ■ Lizenzen für den Betrieb der Produktionsstätte können umfassen: – Genehmigung explosions- und feuergefährlicher Anlagen – Genehmigung chemisch gefährlicher Anlagen – Brandsicherheitanzeige – Staatliche Expertise für industrielle Sicherheit des Produktionsgebäudes (bei Ablauf der Betriebsdauer des Gebäudes 11
Brownfield – Projekt - Wichtige Themen
Gestaltungsmöglichkeiten - Asset Deal ■ Alternativen – Erwerb der einzelnen Gegenstände – Registrierung des Unternehmens als Immobilienkomplex (regelmäßig nicht empfehlenswert wegen Dauer des Registrierungsprozesses und Bewertungsfragen) ■ Produktionsgrundstück, Produktionsgebäude – Übertragung als Immobilien – Registrierung des neuen Eigentümers erforderlich ■ Produktionsanlagen – Übertragung als bewegliche Sachen ■ Vertragsdokumentation – Getrennte Verträge bezüglich Immobilien und beweglichen Sachen – Genaue Listung der einzelnen zu übertragenden beweglichen Sachen – Rahmenvereinbarung möglich und sinnvoll 13
Gestaltungsmöglichkeiten – Asset Deal ■ Arbeitnehmer – Beendigung der bestehenden Arbeitsverträge durch Vereinbarung oder Personalabbau – Neuabschluss der Arbeitsverträge mit neuem Eigentümer – Kein Übernahme der Verpflichtungen des bisherigen Arbeitgebers wegen Betriebsübergangs ■ Lieferanten- und Vertriebsverträge, Mietverträge – Beendigung der bisherigen Verträge durch Vereinbarung oder Kündigung – Neuabschluss mit neuem Eigentümer – Abtretung der Verträge grundsätzlich möglich mit Zustimmung der Vertragspartner ■ Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Hauptversammlung des Veräusserers einzuholen – bei Großgeschäft (Wert übersteigt 25% der Aktiva), – wegen Satzungserfordernissen 14
Gestaltungsmöglichkeiten – Share Deal ■ Erwerb der Anteile an Produktionsgesellschaft – Erwerb einer Beteiligung (Joint Venture) – Erwerb aller Anteile ■ Erwerb der Anteile an OOO erfordert notarielle Beglaubigung. Vertrag wird vom Notar bei zuständiger Steuerbehörde zur Registrierung eingereicht ■ Vertrag über Kauf der Aktien erfordert nur einfache Schriftform. Neuer Aktieninhaber ist im Aktionärsregister zu registrieren ■ Weitere mögliche Erwerbsanforderungen: – Zustimmung der anderen Gesellschafter – Vorzicht der anderen Gesellschafter auf Vorkaufsrecht – Einzahlung der Anteile oder Aktien – Familienrechtliche Erfordernisse (z.B. Zustimmung der Ehefrau) 15
Share Deal vs. Asset Deal Vorteile Share Deal Vorteile Asset Deal ■ Keine Registrierung des ■ Kein Erwerb der Risiken des Abtretungsvertrags im Produktionsunternehmens Immobilienregister (Steuern, Gründung, Erwerb der ■ Kein Anfall der russischen Mehrwertsteuer vs. immobilie, Lizenzen) ■ Keine Due Diligence bezüglich ■ Viele Lizenzen und Produktionsgesellschaft Genehmigungen (z.B. erforderlich (aber Vorliegen Baugenehmigung, gesellschaftsinterner Betriebslizenzen) bleiben dem Genehmigungen und Anzeichen Unternehmen erhalten für Bankrottverfahren sollten in jedem Fall geprüft werden) ■ Kein Abschluß vieler Einzelverträge ■ Keine notarielle Beglaubigung erfordrlich ■ Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an den Immobilien möglich 16
Verbindung von Asset und Share Deal ■ Häufig verwendete Gestaltung – Derzeitiger Unternehmensinhaber gründet russische Gesellschaft und überträgt Assets an die russische Gesellschaft – Investor prüft im Rahmen einer Due Diligence die Gründung der russischen Gesellschaft und die Übertragung der Assets – Bei positivem Ergebnis der Due Diligence erwirbt Investor die Anteile an der russischen Gesellschaft ■ Vorteile – Keine Übernahme der Risiken des bisherigen Unternehmens – Rechte der Gesellschaft bezüglich Assets können durch angemessene Dokumentation rechtssicher begründet werden – Geringer Aufwand für Investor – Bisheriger Unternehmensinhaber erhält Zahlung als Vergütung für Anteile 17
Dr. Thomas Mundry Rechtsanwalt Partner +7 495 7995696 thomas.mundry@noerr.com 18
Standorte Berlin Bukarest Kiew New York Noerr LLP S.P.R.L. Menzer & Bachmann - Noerr TOV Noerr LLP Charlottenstraße 57 Noerr Vul. Khreschatyk, 7/11 Representative Office 10117 Berlin Str. General Constantin 01001 Kiew 885 Third Avenue, Suite 2406 Deutschland Budişteanu nr. 28 C, Sector 1 Ukraine New York, NY 10022 T +49 30 20942000 010775 Bukarest T +380 44 4953080 USA Rumänien T +1 212 4331396 Bratislava T +40 21 3125888 London Noerr s.r.o. Noerr LLP Prag AC Diplomat Dresden 25 Old Broad Street Noerr v.o.s. Palisády 29/A Noerr LLP London EC2N 1HQ Na Poříčí 1079/3a 81106 Bratislava Paul-Schwarze-Straße 2 United Kingdom 110 00 Prag 1 Slowakische Republik 01097 Dresden T +44 20 75624330 Tschechische Republik T +421 2 59101010 Deutschland T +420 233 112111 T +49 351 816600 Moskau Budapest Noerr OOO Warschau Kanzlei Noerr & Partner Düsseldorf 1-ya Brestskaya ul. 29 Noerr Sp. z o.o. Spiering Sp. k. Fő utca 14-18 Noerr LLP 125047 Moskau Al. Armii Ludowej 26 1011 Budapest Speditionstraße 1 Russische Föderation 00-609 Warschau Ungarn 40221 Düsseldorf T +7 495 7995696 Polen T +36 1 2240900 Deutschland T +48 22 5793060 T +49 211 499860 München Noerr LLP Frankfurt am Main Brienner Straße 28 Noerr LLP 80333 München Börsenstraße 1 Deutschland 60313 Frankfurt am Main T +49 89 286280 Deutschland T +49 69 9714770 info@noerr.com www.noerr.com 19
Sie können auch lesen