Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Klaus Sauer (6313173) Ziviler Ungehorsam – eine Form von Gewalt !? Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS 2021 Apl. Prof. Dr. Th. Ley 25. Juni 2021
Gliederung Motivation & Einführung Ziviler Ungehorsam – Eine Begriffsbestimmung Ziviler Ungehorsam Widerstandsrecht Historischer Exkurs Spannungsfeld Ziviler Ungehorsam Gewaltmonopol Diskussionen an ausgewählten Fällen 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -2-
Motivation & Hinführung Süddeutsche Zeitung 26.11.2011 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -3-
Motivation & Hinführung Hessenschau 3.10.2020 https://www.hessenschau.de/gesellschaft/fahrraddemo-und-besetzung-der-a49- ausbaugegner-setzen-aktionen-fort,ausbaugegner-auf-autobahn-100.html 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -4-
Motivation & Hinführung Die Gewaltlosigkeit und Diszipliniertheit dieser Menschenkette, die aus den Teilnehmern selbst kam, ohne Befehl von irgendwoher, davon ist immer wieder geschwärmt worden. Die Mechanik dieser riesigen Versammlung führte zu wahren Berauschungen: wie es gelungen war, durch Doppelketten an Kreuzungen Autos durchzulassen, ohne eine Lücke zu reißen, oder wie es geschafft wurde, dass der VfB Stuttgart sein Heimspiel gegen den FC Bayern München vorverlegte. Über die Wirkung der Menschenkette auf die Politik hingegen wurde später nicht so viel geredet. Die Pershing-Raketen wurden stationiert, das Demonstrationsziel war verfehlt. Euphorie wich tiefer Enttäuschung. „Die Friedensbewegung war dann schnell am Abbröckeln“, erinnert sich Ulli Thiel. Es hat bis zum Zerfall des Sowjetreichs und dem Abzug der Atomraketen gedauert, bis sich unter den verbliebenen Friedensaktivisten die Überzeugung herausbildete, dass ihre Aktionen eben doch Wirkung auf die politischen Machtzentren hatten. Die Mutlanger Heide ist heute ein Solarfeld, aus der Neu-Ulmer Kaserne wurde ein Eine Menschenkette sollte 1983 die begehrtes Wohngebiet. Stationierung der Pershing-Raketen verhindern. Stuttgarter Zeitung https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.die-menschenkette-1983-die- (NATO Doppelbeschluss) demonstrieren-wir-regieren.c0988056-914f-45bc-9d30-2af92996bd8e.html 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -5-
Ziviler Ungehorsam – eine Begriffsbestimmung Philosophische / Soziologische Begriffsbestimmung „Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt, der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf gewaltfreie Mittel des Protests.“ [Habermas 1983:35] Ziviler Ungehorsam äußerst sich in „einer öffentlichen, gewaltlosen, gewissenbestimmten, aber gesetzwidrigen Handlung, die gewöhnlich eine Änderung des Gesetzes oder der Regierungspolitik herbeiführen soll“. [Rawls 1975] US-amerikanischer Philosoph 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -6-
Ziviler Ungehorsam – eine Begriffsbestimmung Ziviler Ungehorsam ist ein deskriptiver bzw. empirischer Begriff Beschreibung von gemeinsamen Merkmalen einer Protestgruppe, die in der Realität vorkommen und mit dem Begriff „ziviler Ungehorsam“ beschrieben werden Juristische Abgrenzung des „Verhaltenstypus ziviler Ungehorsam“ Legale (außerparlamentarischer) Opposition Abgedeckt durch Meinungs-, Gewissens- und Demonstrationsfreiheit Artikel 5 & 8 GG stehen jedoch unter dem Widerstandsrecht Gebot der Friedenspflicht und Gewaltlosigkeit (siehe Artikel 8.1 GG) Juristisch: Ziviler Ungehorsam ist nicht konformes, oppositionelles Verhalten, das rechtswidrige Handlungen zur Erreichung seiner Zwecke einsetzt.[Karpen 84:250] Juristische Unterscheidung zwischen Eigennützigen Motiven gemeinwohlorientierten, politischen Motiven (moralische Motive) 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -7-
Widerstandsrecht Ziviler Ungehorsam Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Gewalt- Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden monopol Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. des (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt Staats und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Widerstands- Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. recht der Bürger*innen Legalitätsfrage Legitimitätsfrage Repräsentative Demokratie besteht aus prozedural erzeugter Legitimation (Wahlen) Mehrheiten können gründlich irren Partikuläre Interesse als allgemeine ausgegeben Missbrauch der aktuellen Mehrheit um Mehrheitsentscheidungen Interessen/Rechte von Minderheiten zu verletzen eher das Gemeinwohl repräsentieren Gesetze zum Machterhalt beschließen Größere Akzeptanz 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -8-
Widerstandsrecht Ziviler Ungehorsam Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Gewalt- Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden monopol Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. des (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt Staats und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Widerstands- Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. recht der Bürger*innen Legalitätsfrage Legitimitätsfrage Repräsentative Demokratie besteht aus Bei Verletzungen der „Naturrechte“ prozedural erzeugter Legitimation (Wahlen) (Grundrechte Art 1 GG) ist ein natürliches Recht auf Widerstand gegeben Mehrheitsentscheidungen (Moralische Argumentation => Gerechtigkeit) eher das Gemeinwohl repräsentieren Größere Akzeptanz 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -9-
Ziviler Ungehorsam - Historischer Exkurs Widerstandsrecht von individueller Verweigerung gegenüber Obrigkeit bis zum gewaltsamen Aufstand finden sich in der Antike, biblischen Texten Begriff ziviler Ungehorsam (civil disobedience) taucht bei einem Essay (1849) von Henry David Thoreaus auf. „Nur eine einzige Verpflichtung bin ich berechtigt einzugehen, und das ist, jederzeit zu tun, was mir gerecht scheint“ Mahatma Gandhi (1869–1948) hat in Schriften und im eigenen Wirken (u.a. Salzmarsch 1930) zivilen Ungehorsam als Massenbewegung initiiert. Ziviler Ungehorsam als strikte gewaltfrei (nonviolence) Widerstandsform In den USA durch Martin Luther King, Jr. In den 1950 Jahren Sprachrohr der afroamerikanischen Bürgerrechtsbewegung In den 1960er in USA Protestaktionen gegen den Vietnamkrieg als ziviler Ungehorsam In den 1980er Jahre in Deutschland im Rahmen der Friedensbewegung viele Aktionen zivilen Ungehorsam 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -10-
Ziviler Ungehorsam Gewaltmonopol Staat Gewaltmonopol des Ziviler Ungehorsam (demokratischen Rechts-) Staats Moralisch begründet, Legitime anerkannte gewissensbestimmt rechtsstaatliche Ordnung Symbolischer Charakter Gewaltmonopol und (Gewaltlos, Gewaltfrei) Friedenspflicht sind das Fundament des modernen Staats Regelverletzende Proteste sind Bewusste, vorsätzliche juristisch strafbare Handlungen Regelverletzung Nötigung und Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit Dritter werden Öffentlicher Protest als Gewaltakte klassifiziert Regelverletzende Proteste werden als moralisch verwerflich stigmatisiert 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -11-
Ziviler Ungehorsam Gewaltmonopol Staat Gewaltmonopol des Ziviler Ungehorsam (demokratischen Rechts-) Staats Moralisch begründet, Legitime anerkannte „Fürgewissensbestimmt unsere Demokratie ist es zu einer rechtsstaatliche Ordnung Lebensfage geworden, ob die letzte Entscheidung Gewaltmonopol und Symbolischer Charakter bei den demokratisch legitimierten Staatsorganen Friedenspflicht sind das (Gewaltlos, Gewaltfrei) oder bei den Redaktionen liegt. Darum geht es, Fundament des modernen Staats wenn Polizei und Gerichte über die Duldung oder Regelverletzende Proteste sind Bewusste,von Nichtduldung vorsätzliche Widerstand befinden, auch juristisch strafbare Handlungen wennRegelverletzung dieser nicht nötigenden, sondern Nötigung und Beeinträchtigung der Öffentlicher Protest demonstrativen Charakter hat“ Bewegungsfreiheit Dritter werden Prof. Martin Kriele dt. Staatsrechtslehrer als Gewaltakte klassifiziert „Widerstandsrecht in der Demokratie? 1983 Regelverletzende Proteste werden als moralisch verwerflich stigmatisiert 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -12-
Ziviler Ungehorsam Gewaltmonopol Staat Gewaltmonopol des Ziviler Ungehorsam (demokratischen Rechts-) Staats Moralisch begründet, Legitime anerkannte gewissensbestimmt „Man sagt, das Problem seirechtsstaatliche Ordnung ziviler Ungehorsam, aber das ist Symbolischer Charakter nicht unser Problem. Unser Problem ist derund Gewaltmonopol zivile Gehorsam. (Gewaltlos, Gewaltfrei) Unser Problem ist die große Anzahl der Menschen Friedenspflicht sind das auf der ganzen Welt, die dem Diktat ihrer Regierung Fundament folgen und des modernen deshalb Staats in Kriege ziehen, in denen dann Millionen genau Regelverletzende wegen Proteste sinddiesem Bewusste, vorsätzliche zivilen Gehorsam getötet werden. Unser juristisch Problem strafbare ist der zivile Handlungen Regelverletzung Gehorsam auf der ganzen Welt, angesichts Nötigung der Armut, des und Beeinträchtigung der Öffentlicher Protest Hungers, der Dummheit, der Bewegungsfreiheit Dritter werdenUnser Kriege und aller Verbrechen. als Gewaltakte Problem besteht darin, daß Menschen klassifiziert gehorsam sind, sich die Gefängnisse wegen Bagatellen Regelverletzende füllen während Proteste werden die großen Verbrecher die Staatsgeschäfteals moralisch führen. Dasverwerflich ist unser Problem! stigmatisiert Historiker und Politologe Howard Zinn (1922-2010); US-amerikanischer 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -13-
Literatur Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat, in: Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/M. 1983, S. 29 -53 Jürgen Habermas: Recht und Gewalt – ein deutsches Trauma in: Jürgen Habermas (Hrsg.) Die Neue Unübersichtlichkeit Frankfurt/M. 1885, S 100 - 119. John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1979, S. 409ff. Andrea Pabst: Vom zivilen zum sozialen Ungehorsam und zurück? Zur Begriffspolitik globalisierungskritischer Proteste, in: J. Kastner/E. B. Spörr , S. 97–106. Ulrich Karpen: Ziviler Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat in JuristenZeitung 16.3.1984, S. 249 -262 Dieter Rucht: Recht auf Widerstand?: Aktualität, Legitimität und Grenzen „zivilen Gehorsams“ in: Bernd Guggenberger, Claus Offe (Hrsg.): An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel, Westdeutscher Verlag Opladen, 1984; S. 254-281 Ralf Dreier: Widerstandsrecht und ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, in: Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/M. 1983, S. 29 -53 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -14-
Ziviler Ungehorsam – oder? – Fall 1 Ziviler Ungehorsam Moralisch begründet, gewissensbestimmt Öffentlicher Protest Symbolischer Charakter (Gewaltlos, Gewaltfrei) Bewusste, vorsätzliche Regelverletzung https://www.frankenpost.de/inhalt.reichsbuergerszene-viele-reichsbuerger-in- oberfranken.dc5b2196-480a-49be-9e1d-51d46415961c.html; zuletzt zugegriffen am 23.6.21 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -15-
Ziviler Ungehorsam – oder? – Fall 2 https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/frankreich-jetzt-streiken-auch- landesweit-die-lkw-fahrer-2516381.html; zuletzt zugegriffen 23.6.21 25. Juni 2021 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -16-
Sie können auch lesen