Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...

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Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...
Klaus Sauer (6313173)

                Ziviler Ungehorsam – eine Form von Gewalt !?

        Goethe Universität Frankfurt am Main
        Gesellschaftswissenschaften
        Seminar Soziologie der Gewalt SS 2021
        Apl. Prof. Dr. Th. Ley

25. Juni 2021
Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...
Gliederung
                Motivation & Einführung
                Ziviler Ungehorsam – Eine Begriffsbestimmung
                Ziviler Ungehorsam    Widerstandsrecht
                Historischer Exkurs
                Spannungsfeld Ziviler Ungehorsam      Gewaltmonopol
                Diskussionen an ausgewählten Fällen

25. Juni 2021                                                         Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -2-
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Motivation & Hinführung

                                     Süddeutsche Zeitung 26.11.2011
25. Juni 2021                               Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -3-
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Motivation & Hinführung

                                     Hessenschau 3.10.2020
                                     https://www.hessenschau.de/gesellschaft/fahrraddemo-und-besetzung-der-a49-
                                     ausbaugegner-setzen-aktionen-fort,ausbaugegner-auf-autobahn-100.html

25. Juni 2021                                                            Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -4-
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Motivation & Hinführung

                                                        Die Gewaltlosigkeit und Diszipliniertheit dieser
                                                        Menschenkette, die aus den Teilnehmern selbst kam, ohne
                                                        Befehl von irgendwoher, davon ist immer wieder
                                                        geschwärmt worden. Die Mechanik dieser riesigen
                                                        Versammlung führte zu wahren Berauschungen: wie es
                                                        gelungen war, durch Doppelketten an Kreuzungen Autos
                                                        durchzulassen, ohne eine Lücke zu reißen, oder wie es
                                                        geschafft wurde, dass der VfB Stuttgart sein Heimspiel
                                                        gegen den FC Bayern München vorverlegte. Über die
                                                        Wirkung der Menschenkette auf die Politik hingegen wurde
                                                        später nicht so viel geredet. Die Pershing-Raketen wurden
                                                        stationiert, das Demonstrationsziel war verfehlt. Euphorie
                                                        wich tiefer Enttäuschung. „Die Friedensbewegung war
                                                        dann schnell am Abbröckeln“, erinnert sich Ulli Thiel. Es
                                                        hat bis zum Zerfall des Sowjetreichs und dem Abzug der
                                                        Atomraketen gedauert, bis sich unter den verbliebenen
                                                        Friedensaktivisten die Überzeugung herausbildete, dass
                                                        ihre Aktionen eben doch Wirkung auf die politischen
                                                        Machtzentren hatten. Die Mutlanger Heide ist heute ein
                                                        Solarfeld, aus der Neu-Ulmer Kaserne wurde ein
         Eine Menschenkette sollte 1983 die             begehrtes Wohngebiet.

         Stationierung der Pershing-Raketen
         verhindern.                          Stuttgarter Zeitung
                                              https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.die-menschenkette-1983-die-
         (NATO Doppelbeschluss)               demonstrieren-wir-regieren.c0988056-914f-45bc-9d30-2af92996bd8e.html

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Ziviler Ungehorsam – eine Begriffsbestimmung

                                 Philosophische / Soziologische Begriffsbestimmung

                „Ziviler Ungehorsam ist ein moralisch begründeter Protest, dem nicht nur private
                Glaubensüberzeugungen oder Eigeninteressen zugrunde liegen dürfen; er ist ein öffentlicher Akt,
                der in der Regel angekündigt ist und von der Polizei in seinem Ablauf kalkuliert werden kann; er
                schließt die vorsätzliche Verletzung einzelner Rechtsnormen ein, ohne den Gehorsam gegenüber
                der Rechtsordnung im Ganzen zu affizieren; er verlangt die Bereitschaft, für die rechtlichen
                Folgen der Normverletzung einzustehen; die Regelverletzung, in der sich ziviler Ungehorsam
                äußert, hat ausschließlich symbolischen Charakter – daraus ergibt sich schon die Begrenzung auf
                gewaltfreie Mittel des Protests.“
                [Habermas 1983:35]

                Ziviler Ungehorsam äußerst sich in „einer öffentlichen, gewaltlosen, gewissenbestimmten, aber
                gesetzwidrigen Handlung, die gewöhnlich eine Änderung des Gesetzes oder der Regierungspolitik
                herbeiführen soll“.
                [Rawls 1975] US-amerikanischer Philosoph

25. Juni 2021                                                                                Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -6-
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Ziviler Ungehorsam – eine Begriffsbestimmung
                Ziviler Ungehorsam ist ein deskriptiver bzw. empirischer Begriff
                Beschreibung von gemeinsamen Merkmalen einer Protestgruppe, die in der Realität
                vorkommen und mit dem Begriff „ziviler Ungehorsam“ beschrieben werden

                Juristische Abgrenzung des „Verhaltenstypus ziviler Ungehorsam“
                   Legale (außerparlamentarischer) Opposition           Abgedeckt durch
                   Meinungs-, Gewissens- und Demonstrationsfreiheit      Artikel 5 & 8 GG
                                                                       stehen jedoch unter dem
                   Widerstandsrecht                                    Gebot der Friedenspflicht
                                                                               und Gewaltlosigkeit
                                                                              (siehe Artikel 8.1 GG)

                 Juristisch: Ziviler Ungehorsam ist nicht konformes, oppositionelles Verhalten, das
                 rechtswidrige Handlungen zur Erreichung seiner Zwecke einsetzt.[Karpen 84:250]

                 Juristische Unterscheidung zwischen
                 Eigennützigen Motiven     gemeinwohlorientierten, politischen Motiven (moralische Motive)

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Widerstandsrecht                     Ziviler Ungehorsam
         Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
          (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
          (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und                              Gewalt-
         Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden                              monopol
         Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.                                                                    des
         (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
                                                                                                                   Staats
         und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

         (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle                        Widerstands-
         Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.                          recht der
                                                                                                            Bürger*innen

                     Legalitätsfrage                                   Legitimitätsfrage
  Repräsentative Demokratie besteht aus
  prozedural erzeugter Legitimation (Wahlen)                    Mehrheiten können gründlich irren
                                                                    Partikuläre Interesse als allgemeine ausgegeben
                                                                    Missbrauch der aktuellen Mehrheit um
           Mehrheitsentscheidungen                                  Interessen/Rechte von Minderheiten zu verletzen
               eher das Gemeinwohl repräsentieren                   Gesetze zum Machterhalt beschließen
               Größere Akzeptanz

25. Juni 2021                                                                                Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -8-
Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...
Widerstandsrecht                     Ziviler Ungehorsam
         Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 20
          (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
          (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und                           Gewalt-
         Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden                           monopol
         Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.                                                                 des
         (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt
                                                                                                                Staats
         und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

         (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle                     Widerstands-
         Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.                       recht der
                                                                                                         Bürger*innen

                     Legalitätsfrage                                   Legitimitätsfrage
  Repräsentative Demokratie besteht aus                          Bei Verletzungen der „Naturrechte“
  prozedural erzeugter Legitimation (Wahlen)                     (Grundrechte Art 1 GG) ist ein natürliches Recht
                                                                 auf Widerstand gegeben
           Mehrheitsentscheidungen                               (Moralische Argumentation => Gerechtigkeit)
               eher das Gemeinwohl repräsentieren
               Größere Akzeptanz

25. Juni 2021                                                                             Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -9-
Ziviler Ungehorsam - eine Form von Gewalt !? - Goethe Universität Frankfurt am Main Gesellschaftswissenschaften Seminar Soziologie der Gewalt SS ...
Ziviler Ungehorsam - Historischer Exkurs
            Widerstandsrecht von individueller Verweigerung gegenüber Obrigkeit bis zum gewaltsamen
            Aufstand finden sich in der Antike, biblischen Texten

            Begriff ziviler Ungehorsam (civil disobedience) taucht bei einem Essay (1849) von Henry David
            Thoreaus auf.
                      „Nur eine einzige Verpflichtung bin ich berechtigt einzugehen,
                      und das ist, jederzeit zu tun, was mir gerecht scheint“

      Mahatma Gandhi (1869–1948) hat in Schriften und im eigenen Wirken (u.a. Salzmarsch 1930)
      zivilen Ungehorsam als Massenbewegung initiiert.
            Ziviler Ungehorsam als strikte gewaltfrei (nonviolence) Widerstandsform

       In den USA durch Martin Luther King, Jr. In den 1950 Jahren Sprachrohr der afroamerikanischen
       Bürgerrechtsbewegung

       In den 1960er in USA Protestaktionen gegen den Vietnamkrieg als ziviler Ungehorsam

       In den 1980er Jahre in Deutschland im Rahmen der Friedensbewegung viele Aktionen zivilen
       Ungehorsam

25. Juni 2021                                                                          Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -10-
Ziviler Ungehorsam             Gewaltmonopol Staat

                                                   Gewaltmonopol des
           Ziviler Ungehorsam                      (demokratischen Rechts-)
                                                   Staats
                Moralisch begründet,                 Legitime anerkannte
                gewissensbestimmt                    rechtsstaatliche Ordnung
                Symbolischer Charakter               Gewaltmonopol und
                (Gewaltlos, Gewaltfrei)              Friedenspflicht sind das
                                                     Fundament des modernen Staats
                                                       Regelverletzende Proteste sind
                Bewusste, vorsätzliche                 juristisch strafbare Handlungen
                Regelverletzung                        Nötigung und Beeinträchtigung der
                                                       Bewegungsfreiheit Dritter werden
                Öffentlicher Protest                   als Gewaltakte klassifiziert
                                                       Regelverletzende Proteste werden
                                                       als moralisch verwerflich
                                                       stigmatisiert

25. Juni 2021                                                       Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -11-
Ziviler Ungehorsam                     Gewaltmonopol Staat

                                                             Gewaltmonopol des
           Ziviler Ungehorsam                                (demokratischen Rechts-)
                                                             Staats
              Moralisch begründet,                             Legitime anerkannte
          „Fürgewissensbestimmt
               unsere Demokratie ist es zu einer               rechtsstaatliche Ordnung
          Lebensfage geworden, ob die letzte Entscheidung      Gewaltmonopol und
              Symbolischer Charakter
          bei den demokratisch legitimierten Staatsorganen     Friedenspflicht sind das
              (Gewaltlos, Gewaltfrei)
          oder bei den Redaktionen liegt. Darum geht es,       Fundament des modernen Staats
          wenn Polizei und Gerichte über die Duldung oder        Regelverletzende Proteste sind
              Bewusste,von
          Nichtduldung   vorsätzliche
                             Widerstand befinden, auch           juristisch strafbare Handlungen
          wennRegelverletzung
                dieser nicht nötigenden, sondern                 Nötigung und Beeinträchtigung der
              Öffentlicher Protest
          demonstrativen   Charakter hat“                        Bewegungsfreiheit Dritter werden
          Prof. Martin Kriele dt. Staatsrechtslehrer             als Gewaltakte klassifiziert
          „Widerstandsrecht in der Demokratie? 1983              Regelverletzende Proteste werden
                                                                 als moralisch verwerflich
                                                                 stigmatisiert

25. Juni 2021                                                                 Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -12-
Ziviler Ungehorsam                  Gewaltmonopol Staat

                                                                   Gewaltmonopol des
           Ziviler Ungehorsam                                      (demokratischen Rechts-)
                                                                   Staats
                Moralisch begründet,                                Legitime anerkannte
                gewissensbestimmt         „Man sagt, das Problem seirechtsstaatliche     Ordnung
                                                                       ziviler Ungehorsam,         aber das ist
                Symbolischer Charakter    nicht unser Problem. Unser   Problem ist derund
                                                                    Gewaltmonopol           zivile Gehorsam.
                (Gewaltlos, Gewaltfrei)   Unser Problem ist die große  Anzahl der Menschen
                                                                    Friedenspflicht     sind das auf der
                                          ganzen Welt, die dem Diktat   ihrer Regierung
                                                                    Fundament                 folgen und
                                                                                   des modernen              deshalb
                                                                                                         Staats
                                          in Kriege ziehen, in denen dann    Millionen genau
                                                                        Regelverletzende           wegen
                                                                                              Proteste   sinddiesem
                Bewusste, vorsätzliche    zivilen Gehorsam getötet werden.      Unser
                                                                        juristisch      Problem
                                                                                   strafbare         ist der zivile
                                                                                               Handlungen
                Regelverletzung           Gehorsam auf der ganzen Welt,       angesichts
                                                                        Nötigung            der Armut, des
                                                                                   und Beeinträchtigung      der
                Öffentlicher Protest      Hungers, der Dummheit, der Bewegungsfreiheit         Dritter werdenUnser
                                                                         Kriege und aller Verbrechen.
                                                                        als Gewaltakte
                                          Problem besteht darin, daß Menschen             klassifiziert
                                                                                     gehorsam       sind, sich die
                                          Gefängnisse wegen Bagatellen  Regelverletzende
                                                                            füllen während    Proteste   werden
                                                                                                 die großen
                                          Verbrecher die Staatsgeschäfteals moralisch
                                                                             führen. Dasverwerflich
                                                                                             ist unser Problem!
                                                                       stigmatisiert Historiker und Politologe
                                          Howard Zinn (1922-2010); US-amerikanischer

25. Juni 2021                                                                            Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -13-
Literatur
                Jürgen Habermas: Ziviler Ungehorsam – Testfall für den demokratischen Rechtsstaat,
                in: Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/M. 1983, S. 29 -53

                Jürgen Habermas: Recht und Gewalt – ein deutsches Trauma in: Jürgen Habermas (Hrsg.) Die
                Neue Unübersichtlichkeit Frankfurt/M. 1885, S 100 - 119.

                John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 1979, S. 409ff.

                Andrea Pabst: Vom zivilen zum sozialen Ungehorsam und zurück? Zur Begriffspolitik
                globalisierungskritischer Proteste, in: J. Kastner/E. B. Spörr , S. 97–106.

                Ulrich Karpen: Ziviler Ungehorsam im demokratischen Rechtsstaat in JuristenZeitung 16.3.1984,
                S. 249 -262

                Dieter Rucht: Recht auf Widerstand?: Aktualität, Legitimität und Grenzen „zivilen Gehorsams“ in:
                Bernd Guggenberger, Claus Offe (Hrsg.): An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und
                Soziologie der Mehrheitsregel, Westdeutscher Verlag Opladen, 1984; S. 254-281

                Ralf Dreier: Widerstandsrecht und ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat,
                in: Peter Glotz (Hrsg.), Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat, Frankfurt/M. 1983, S. 29 -53

25. Juni 2021                                                                               Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -14-
Ziviler Ungehorsam – oder? – Fall 1

                                                                        Ziviler Ungehorsam
                                                                             Moralisch begründet,
                                                                             gewissensbestimmt
                                                                             Öffentlicher Protest
                                                                             Symbolischer Charakter
                                                                             (Gewaltlos, Gewaltfrei)
                                                                             Bewusste, vorsätzliche
                                                                             Regelverletzung

                                     https://www.frankenpost.de/inhalt.reichsbuergerszene-viele-reichsbuerger-in-
                                     oberfranken.dc5b2196-480a-49be-9e1d-51d46415961c.html; zuletzt zugegriffen am 23.6.21

25. Juni 2021                                                                       Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -15-
Ziviler Ungehorsam – oder? – Fall 2

                                        https://www.verkehrsrundschau.de/nachrichten/frankreich-jetzt-streiken-auch-
                                        landesweit-die-lkw-fahrer-2516381.html; zuletzt zugegriffen 23.6.21

25. Juni 2021                                                                    Soziologie der Gewalt – Ziviler Ungehorsam -16-
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