BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV

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BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV
Treffen der Vorsitzenden des FB I
Düsseldorf, 17.10.2018

Carsten Spohn

BVT-Merkblatt Abfallverbrennung
relevante Inhalte und Stand

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BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV
About ITAD…

ITAD e.V. ist die Interessengemeinschaft
der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen
in Deutschland.
Knapp 80 Thermische Abfallbehandlungs-
anlagen (TAB) mit über 90 % der bundes-
deutschen    Behandlungskapazität             sind
Mitglied der ITAD. Sie verwerten mit fast
7.000 Mitarbeitern rund 23 Mio. Tonnen
Siedlungsabfälle      und         siedlungsabfall-
stämmige    oder   -ähnliche      Gewerbeabfälle
(sowie geringe Mengen weiterer Abfälle wie
z.B.   hausmüllähnliche     gefährliche     Abfälle
oder     Klärschlamm)       pro      Jahr      und
gewährleisten      somit     maßgeblich        die
Entsorgungssicherheit für Bürger und
die Industrie.                                        2
BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV
Aktueller Stand

• Final Meeting vom 23.-27. April 2018 in Sevilla

• Basierend auf den Diskussionen des Final Meetings hat das Europäische
  IPPC-Büro (EIPPCB) am 28.9.2018 den vorläufigen finalen Entwurf
  (Pre-final draft) des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung (Best
  Available Technique Reference document waste incineration)
  veröffentlicht.

• Frist zur Kommentierung der 1074 (!!) Seiten:

  26. Oktober 2018

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BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV
Stand der Technik für die
Abfallverbrennung wird neu definiert

„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung liegt vor, relevante Inhalte der
BVT-Schlussfolgerungen für Abfallverbrennungsanlagen:

•   Anwendungsbereich Abfallverbrennung, Abfallmitverbrennung (ohne Mitverbrennung
    von Anlagen, die Materialien produzieren – also Zementwerke/Kalkwerke),
    Schlackenaufbereitung
    – sonstige Reststoffaufbereitung ist nicht erwähnt.

•   Alle Luftemissionen werden als Key Environmental Issues (KEI) eingestuft und somit
    auch in den BVT-Schlussfolgerungen mit Emissionsbandbreiten aufgenommen.

•   BAT 1: Einführung eines Umweltmanagementsystems (EMS)
     •   Geruch-, Lärm-, und Unfallmanagementplan unter Kapitel 5.2.4 Management
         techniques

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BVT-Merkblatt Abfallverbrennung relevante Inhalte und Stand - Treffen der Vorsitzenden des FB I Düsseldorf, 17.10.2018 - ITAD eV
„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – Monitoring

BAT 5 Monitoring Luftemissionen:
Konti-PCCD/F-Probenahme mit Ausnahmemöglichkeit (Fußnote 4).
Verpflichtende Hg-Überwachung kontinuierlich – mit Ausnahmeregelung bei
niedrigem Hg-Input (Fußnote 3).

BAT 6 Monitoring der Emissionen während außergewöhnlicher Betriebszustände:
Überwachung z.B. der kontinuierlich gemessenen Luftemissionswerte,
aber auch PCCD/F-Emissionen beim An- und Abfahren (ohne Abfalleinsatz,
beispielhaft wird hier ein 3-Jahres-Rhytmus genannt)

BAT 7 Monitoring der Abwasseremissionen
aus der Schlackenaufbereitung: TOC, TSS Pb, NH4-N, Cl-, SO42- einmal pro Monat,
PCCD/F alle sechs Monate,
für Abwasser aus der Rauchgasreinigung kommen die Schwermetallparameter
hinzu und die Überwachungsfrequenz liegt generell bei einmal pro Monat.
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„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – Input und Energie

BAT 9 POP-Zerstörung:
Die Zerstörungseffizienz von POP bei der thermischen Behandlung von
POP-haltigen Abfällen soll pro Anlage für die Output-Ströme einmalig nach
Inbetriebnahme bzw. nach wesentlicher Änderung nachgewiesen werden.

BAT 12 Monitoring des Abfallinputs:
u.a. Eingangskontrolle auf Radioaktivität (ohne weitere technische
Spezifikation) für Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfall und andere nicht-
gefährliche Abfälle.

BAT 21 Energieeffizienz:
Bei Sonderabfall- und Klärschlammverbrennung wird der Kesselwirkungsgrad zur
Beurteilung herangezogen. Für Siedlungsabfallverbrennungsanlagen sind die
geforderten Wirkungsgrade (BAT-AEL) unverändert geblieben, hier werden weiterhin
Werte für reine Stromproduktion (Neuanlagen 25 -35 %, Bestandsanlagen
20 – 35%) bzw. reine Wärmeauskopplung (Neu- und Bestandsanlagen 72-
91 %) angegeben .                                                              6
„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – Luftemissionen

BAT 24 bis 31 – Luftemissionen:
Die Emissionsbandbreiten (BAT-AEL) sind zum ersten Entwurf nahezu
unverändert, einige untere BAT-AEL wurden etwas abgesenkt und bewegen sich
weiterhin im Bereich der Grenzwerte der 17. BlmSchV.

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„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – Abwasser und Reststoffe

BAT 34 BAT-AEL für Abwassereinleitung (für Direkt- und Indirekteinleiter):
Die stringenten Einleitgrenzwerte für Indirekteinleiter gelten nicht, wenn die nachgeschaltete
Abwasserbehandlungsanlage für die betreffenden Schadstoffe ausgelegt ist und diese
umweltgerecht eliminiert.

BAT 23 ter und 27 „Schlackenaufbereitung“:
Die Regelungen zur Eindämmung von Staubemissionen von Schlackenaufbereitungsanlagen
wurden aufgeteilt. Zum einen enthält BAT 23 ter nun eine Aufzählung möglicher
Staubminderungsmaßnahmen zur Eindämmung diffuser Emissionen. In BAT 27 wurde
klargestellt, dass es sich bei der Definition der BVT-Bandbreiten für Luftemissionen
(insbesondere für Staub 2- 5 mg/Nm3) um „channelled emissions“ bei entsprechender
Einhausung oder Kapselung mit Absaugung in Schlackenaufbereitungsanlagen handelt. Eine
vollständige Kapselung der Anlagen ist nicht (mehr) vorgesehen.

BAT 35 Getrennthaltung von Flugaschen und Schlacken

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„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – weitere Inhalte

•   Die anderen Kapitel des BVT-Merkblatts, die die Stellungnahmen
    widerspiegeln, die die TWG im September 2017 übermittelt hat;
•   Ein völlig neues Kapitel 7, "Schlussbemerkungen und Empfehlungen für die
    zukünftige Arbeit", das Folgendes beinhaltet:
     •   Eine Darstellung des Prozesses, der zur Ausarbeitung des überarbeiteten
         WI-BREFs führte.
     •   Bemerkungen zur Datenbasis sowie der Text zur Messunsicherheit, der im
         Final Meeting erstellt und auf der Grundlage der schriftlichen
         Stellungnahmen der TWG, wie im FM vereinbart, im Zeitraum bis zum 1.
         Juni 2018 geändert wurde.
     •   Eine Synthese der Split View Bewertung.
     •   Empfehlungen für die zukünftige Arbeit wie im Final Meeting vereinbart;
•   Anhang zur Berechnung der Energieeffizienz, der vier Beispiele für Anlagen
    enthält.

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„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – offene Punkte (I)

Split views (abweichende Ansichten):

•   Nach der Abschlusssitzung (April 2018) wurden die Mitglieder der TWG
    gebeten, Argumente und Hinweise für die abweichenden Ansichten (die so
    genannten "getrennten Ansichten") zu den im Rahmen der Abschlusssitzung
    diskutierten BVT-Schlussfolgerungen vorzulegen.

•   CEWEP und ESWET stellten eine Liste von 11 getrennten split views zur
    Verfügung, sowohl zu allgemeinen Aspekten (z.B. die Frage der
    Messunsicherheit) als auch zu spezifischen Themen (z.B. BAT Associated
    Emission Levels (BATAELs) für Luftemissionen bei einzelnen Schadstoffen).

•   Das EIPPCB akzeptierte (und nahm diese dann in Kapitel 7 des BVT-Merkblatts
    auf) nur teilweise einige spezifische abweichende Ansichten zu den BATAEL-
    Werten für 6 Schadstoffe auf, ohne jedoch die Gründe dafür zu klären und
    akzeptierte die Split Views zu allgemeinen Aspekten nicht.                  10
„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – offene Punkte (III)

Messunsicherheit (I):
•   In der Abschlusssitzung wurde die Frage der Messunsicherheiten diskutiert.
    (Feststellung: ggf. Einschränkungen nach Art. 14(h) IED , Adressierung in den
    BVT-Schlussfolgerungen problematisch).

•   Vorschlag EIPPCB
    Berücksichtigung in Kapitel "Schlussbemerkungen und Empfehlungen für die
    weitere Arbeit„:
    "Für Emissionen von Staub, HCl, HF, CO, TVOC, SO2, Metallen und Metalloiden
    einschließlich Quecksilber, NH3 sowie PCDD/F und dioxinähnlichen PCB in die
    Luft wies die TWG darauf hin, dass es zum Zeitpunkt der Überprüfung des BVT-
    Merkblatts für die Abfallverbrennung schwierig sein könnte, die Einhaltung der
    Emissionsgrenzwerte zu bewerten, wenn diese auf das untere Ende der BAT-
    AEL-Bereiche festgelegt werden, da die relative Messunsicherheit wahrscheinlich
    bei abnehmenden Emissionswerten ansteigt (z.B. die Unsicherheit, ausgedrückt
    als Prozentsatz des Messwertes)."                                            11
„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
Abfallverbrennung – offene Punkte (IV)

Messunsicherheit (II):

•   Forderung:
    Dieser Satz soll in die BVT-Schlussfolgerungen aufgenommen werden.

•   Das EIPPCB antwortete zunächst, dass dieser Satz nicht in die BVT-
    Schlussfolgerungen aufgenommen werden könne, da es sich um ein
    Umsetzungsproblem handele, und ersuchte dann die Kommission, eine
    rechtliche Bewertung vorzulegen.

•   In dem Entwurf des endgültigen Schlussfolgerungsdokuments fügen sie
    hinzu: "Die Kommission hat berichtet, dass sie weiter darüber nachdenken
    wird, ob und in welcher Form dieses Thema in den BVT-Schlussfolgerungen
    behandelt werden könnte". Wir werden Sie über die Bewertung der
    Kommission auf dem Laufenden halten.
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„Pre-final draft“ des BVT-Merkblatts
    Abfallverbrennung – offene Punkte (V)
EOT-NOC-Problem (Betriebszustände):
•    Definitionen der Industrie-Emissionsrichtlinie (IED) Artikel 1 Absatz 13:
     BATAELs bezeichnen den Bereich der Emissionswerte, der unter normalen
     Betriebsbedingungen unter Verwendung einer besten verfügbaren Technik oder einer
     Kombination der besten verfügbaren Techniken (....) erreicht wird".

•    Dies ist von entscheidender Bedeutung, da gemäß IED-Anhang VI, Teil 8, Punkt 1.2, der
     Bezugszeitraum für die in IED-Anhang VI (nicht unter dem BAT/BATAEL-Regime)
     angegebenen kontinuierlichen Emissionsgrenzwerte (ELVs) die Effektive Betriebszeit (EOT)
     ist, die NOC und einige OTNOCs (Other Than Normal Operating Time) umfasst, wie
     beispielsweise das An- und Abfahren, wenn sich Abfälle im Feuerraum befinden.

•    Da die zukünftigen Emissionsgrenzwerte (ELVs) in Genehmigungen auf den neuen BATAELs
     (unter NOC) basieren werden, ist eine Klärung notwendig, unter welchen
     Betriebsbedingungen diese BATAELs als Basis für neue ELVs gelten.

•    Die EIPPCB akzeptierte nicht, diesen Verweis in die BVT-Schlussfolgerungen aufzunehmen,
     wie es bereits aus der IED hervorgehen sollte, da es sich aus Sicht des EIPPCB lediglich um
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     Umsetzungsfragen handelt.
BVT-Merkblatts Abfallverbrennung
– die nächsten Schritte

•   Das EIPPCB wird die Stellungnahmen zum Pre-final draft bewerten und den
    endgültigen Entwurf des BVT-Merkblatts im Dezember 2018 verteilen.
•   Nach einer letzten Runde von Kommentaren wird das BVT-Dokument zur
    Stellungnahme des IED Artikel 13 Forums im Februar 2019 übermittelt.
•   Die endgültige Fassung der BVT-Schlussfolgerungen wird
    voraussichtlich im Mai 2019 vom IED-Ausschuss nach Artikel 75
    verabschiedet, im Sommer angenommen und dann voraussichtlich bis
    Herbst bzw. Ende des Jahres 2019 im Amtsblatt der Europäischen
    Union veröffentlicht.
•   Nach Veröffentlichung im Amtsblatt sind die Vorgaben aus den BVT-
    Schlussfolgerungen innerhalb eines Jahres in die nationale Gesetzgebung
    umzusetzen (Anpassung 17. BImSchV). Spätestens vier Jahre nach der
    Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Schlussfolgerungen gemäß IED in
    den Genehmigungen (auch bestehender) Anlagen umgesetzt sein (also
    Herbst/Ende 2023).
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