Gutachten und Beratungstätigkeit zum - Schimmelschaden Badezimmer Beispielhaus 00022 Stadt
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Gutachten und Beratungstätigkeit zum Schimmelschaden Badezimmer Beispielhaus 00022 Stadt Auftraggeber: Herr Beispiel Projekt: 0008_ST_Gut-Berat_BSP2 Ortsbesichtigung: 15.10.2012 Bearbeitungszeitraum: 15.10.2012-17.10.2012 Gutachter: Dipl.-Ing. Philipp Heinze Hamburg, den 17.10.2012 Auftragnehmer PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze tel: +49 (0) 152 57962258 info@bauphysik-heinze.de www.bauphysik-heinze.de
Beispielgutachten Seite 1 von 6 Datum, 17.10.2012 Inhalt 1. Fallbeschreibung .......................................................................................................... 2 1.1. Örtliche Situation .......................................................................................................... 2 1.2. Bauliche Gegebenheit .................................................................................................. 2 1.3. Schadenssituation ........................................................................................................ 3 2. Technische Beurteilung ................................................................................................ 4 2.1. Hygrothermische Messung ........................................................................................... 4 2.2. Simulationsrechnungen ................................................................................................ 4 3. Auswertung und theoretischer Hintergrund .................................................................. 6 4. Sanierungsvorschlag-Nutzerverhalten .......................................................................... 6 www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
Beispielgutachten Seite 2 von 6 Datum, 17.10.2012 1. Fallbeschreibung 1.1. Örtliche Situation Bei einem Mehrfamilienhaus mit Klinkerfassade kam es in der Leibung des Badezimmerfensters zu monatelangem Kondensatanfall, Schimmelbildung und Abpellen der Farbe. Der Mieter berief sich auf einen Baumangel infolge unzureichender Dämmung Der Vermieter machte unzureichendes Lüften für die Schäden verantwortlich. Die bautechnischen Standards aus heutiger Sicht waren nicht eingehalten. In dem Bad war kein Heizkörper installiert. Die Erwärmung des Raumes sollte von gering gedämmten Heizrohren übernommen werden. Erschwerend kam die hohe Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks hinzu. 1.2. Bauliche Gegebenheit Die Hauptausrichtung des Mehrfamilienhaus mit Klinkerfassade war Westen. Ein Dachüberstand war in geringem Maße vorhanden. Das unterkellerte Gebäude besaß vier Wohnetagen und ein Dachgeschoss. Flechten und Mose auf den Klinkerfensterbänken und der Standort Norddeutschland ließen auf eine hohe Schlagregenbelastung schließen. Die Fenster der Mietwohnung mit der Wohnfläche von rund 50 m² waren aus Kunststoff und im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme eingesetzt worden. Weitere energetische Sanierungen haben nicht stattgefunden. Die Erwärmung der Wohnung erfolgte über gusseiserne Gliederheizkörper. In Küche, Wohnraum und Schlafzimmer waren jeweils ein Radiator vorhanden. Im Flur und Bad gab es keine regulierbare Heizmöglichkeit. Ein Teil der Erwärmung dieser Räume übernahmen leicht gedämmte vertikal verlaufende Heizrohre. Abbildung 1: Übersicht Wohnung Räumlichkeiten der Wohnung mit unterschiedlichen Klimabedingung. WZ- Wohnzimmer, BAD, KÜCHE, F-Flur, SZ-Schlafzimmer, HZR-Heizrohr Die Wohnung wurde zum damaligen Zeitpunkt als Single-Wohnung genutzt. Tagsüber wurden die Heizungen aus oder nahezu ausgedreht. Abends wurden Sie kurzfristig hochgefahren. Masse und Speicherfähigkeit hielten die Heizkörper, für die genutzte Abendzeit, ausreichend warm. Der Einzug des Mieters hatte im Frühjahr stattgefunden. Die problematischen Kondensaterscheinungen wurden im Oktober bemerkt und hielten bis April, des Folgejahrs an. www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
Beispielgutachten Seite 3 von 6 Datum, 17.10.2012 1.3. Schadenssituation In der betreffenden Altbauwohnung ohne nennenswerte Sanierung kam es im Badezimmer zu Feuchteschäden. Laut Mieter trat, wiederkehrend ab Oktober, im Bad an der Fensterleibung und an der Fensterscheibe Kondensat auf. Mitte November kam es zusätzlich zu einem schwarzen Schimmelwachstum. Im Frühjahr wurde der Schimmel vom Mieter selbst abgewaschen und die Kalkfarbe mit verdünnter Essigsäure getränkt. Im darauffolgenden Herbst trat das Schadensbild erneut auf, hinzu kam ein verstärktes Abblättern der Kalkfarbe. Der Mieter gab an, nach dem morgendlichen Duschen, ca. 10 Minuten zu lüften. Da im Badezimmer kein eigener Heizkörper vorhanden war, ließ der Mieter die Badtür zum Flur ganztägig offen stehen. Am Wochenende beobachtete der Mieter, dass trotz intensiver Lüftung, das Kondensat an der Glasscheibe, in der Leibung und am Fliesenspiegel noch über mehrere Stunden zu erkennen war. In den weiteren Räumen: Küche, Schlafzimmer und Wohnzimmer kam es zum morgendlichen Kondensatanfall an den Fensterscheiben. Diese Feuchte verdunstete im Laufe des Vormittags ohne weiteres Lüften. Schimmelschäden, abblätternde Farbe und feuchte Leibungen waren ausschließlich im Badezimmer vorhanden. Das Badezimmer wies keinen regulierbaren Radiator auf. Zwei leichtgedämmte vertikale Heizrohre sollte die Temperierung des Raumes übernehmen. Energetische Sanierungen wurden im Rahmen dichterer Kunststofffenster durchgeführt. Der Mindestwärmeschutz wurde zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht eingehalten. Abbildung 2: Badfenster obere Leibung Badfenster mit Schimmelpilz und abblätternder Farbe Abbildung 3: Badfenster untere Leibung Silikatfuge mit Schimmelpilzbefall im Anschluss Badfenster und Fliesenspiegel www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
Beispielgutachten Seite 4 von 6 Datum, 17.10.2012 2. Technische Beurteilung Für die technische Beurteilung wurden in allen Räumen die relative Luftfeuchte, die Raumtemperatur und die Oberflächentemperaturen an den Außenwänden gemessen. Des Weiteren wurden 2D-Simulationen zur Prüfung des Mindestwärmeschutzes in der Fensterleibung durchgeführt. 2.1. Hygrothermische Messung Die hygrothermischen Messung wurden mit Messgeräten der Firma Ahlborn und der Firma Voltcraft durchgeführt. Die zugehörigen Wohnraumwerte sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Es gelten die folgenden Abkürzung: Erste Zeile: TR-Raumtemperatur, RFR- Relative Feuchte im Raum, TO-Oberflächentemperatur in der Leibung, RFO-Relative Feuchte der Oberfläche(berechnet) Erste Spalte: WZ-Wohnzimmer, BAD, KÜCHE, F-Flur, SZ-Schlafzimmer. Die hygrothermischen Messungen wurden um 10:00 Uhr vorgenommen. Das Außenklima betrug -2°C bei einer relativen Luftfeuchte von 83%.Die letzte Spalte gibt den berechneten frsi Wert an im kritischen Leibungspunkt an. Der Mindestwärmschutz nach DIN 4108/2 fordert einen frsi Wert größer 0,7.In allen Fensterleibungen wird der zulässige frsi = 0,7 unterschritten. TR [°C] RFR [%] TO [°C] RFO frsi WZ 19,0 43 10,5 74 0,6 BAD 18,0 51 8,5 94 0,5 KÜCHE 19,0 40 9,5 74 0,5 F 20,0 44 - - - SZ 20,0 43 10,5 79 0,6 Tabelle1: Raumluftfeuchte, Raumtemperaturen und Oberflächentemperaturen der einzelnen Wohnräume 2.2. Simulationsrechnungen Für die Überprüfung des Mindestwärmeschutzes und als Grundlage für einen Sanierungsvorschlag wurden thermische Simulationsrechnungen durchgeführt. Die nachfolgenden Graphiken stellen den Unterschied im kritischen Leibungspunkt mit und ohne eine Leibungsdämmung dar. Es wurden stationäre Klimarandbedingungen nach DIN 4108/2 Taußen= -5°C und Tinnen= 20°C angesetzt. Für die ungedämmte Konstruktion konnte der Mindestwärmeschutz nicht eingehalten werden. Die zulässige Oberflächentemperatur von 12,6°C wurde unterschritten. Im gedämmten Fall mit einer Leibungsdämmung von 25 mm bei einer WLG von 050 konnte der Mindestwärmeschutz eingehalten werden. www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
Beispielgutachten Seite 5 von 6 Datum, 17.10.2012 Abbildung 4: Temperaturfeld der ungedämmten Konstruktion für den stationären Zustand bei einer Außentemperatur von -5°C und einer Innentemperatur von 20°C. Im kritischen Leibungspunkt stellte sich eine Temperatur von 9,2°C ein. Abbildung 5: Temperaturfeld der gedämmten Konstruktion für den stationären Zustand bei einer Außentemperatur von -5°C und einer Innentemperatur von 20°C. Im kritischen Leibungspunkt stellte sich eine Temperatur von 12,7°C ein. www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
Beispielgutachten Seite 6 von 6 Datum, 17.10.2012 3. Auswertung und theoretischer Hintergrund Die hygrothermischen Messungen und die bauphysikalischen Gegebenheiten führten zur folgendem Resultat. Die Schimmelbildung war nicht eindeutig auf das Nutzerverhalten oder auf den Bestand zurückzuführen. Es war vielmehr eine Kombination aus drei anstehenden Problemen. Zum einen konnte aufgrund des fehlenden Heizkörpers im Badezimmer die bauphysikalisch günstige Temperatur von 20°C nicht eingestellt werden. Wie die Messungen zeigten war das Bad der kühlste Raum in der Wohnung. Das Dampfdruckgefälle stellte sich somit zum Bad hin ein. Dies führte zu dauerhaften höheren Luftfeuchten im Bad und an der besagten problematischen Leibung. Das morgendliche Duschen selbst hatte dabei eher geringe Auswirkung, da dieses Maximum der relativen Luftfeuchte durch die Stoßlüftung schnell auf die durchschnittliche Feuchte gesenkt werden konnte. Die Dauerlüftung durch das Offenstehenlassen der Badtür zum wärmsten Raum, dem Flur, verstärkten den Feuchtetransport in das Bad hinein. Die stärker werdende Schimmelbildung und das Abblättern der Kalkfarbe im zweiten Jahr kann auf die selbständige falsche Beseitigung des Schimmelpilzes durch den Mieter zurückgeführt werden. Das Einsetzen von Essigsäure zum Abtöten der Sporen war mindestens langfristig kontraproduktiv. Es wurde so das alkalische Milieu der Kalkfarbe aufgehoben, welches ein Schimmelpilzwachstum zumindest verlangsamt. Die Fensterleibungen im Schlafraum und Wohnzimmer haben sich aufgrund der niedrigeren resultierenden Oberflächenfeuchte unkritischer verhalten, als die Leibung im Bad. Der Mindestwärmeschutz war für keine der untersuchten Leibungen eingehalten. Es trat aber nur im Bad ein Schimmelschaden auf. Die lokalen höheren Feuchten in den Wärmbrückenbereichen führten zum Schluss, dass der Schimmel nicht durch eine Durchfeuchtung infolge Schlagregen zu Stande kam. 4. Sanierungsvorschlag-Nutzerverhalten Die Sanierungsmaßnahme werden grob angegeben. Es ist für die Planung, Koordination und Durchführung ein Fachplaner hinzu zu ziehen. Der Schimmel soll entfernt werden. Zur Desinfektion und Abtöten der Sporen eignet sich Industriealkohol. Die Simulationsrechnungen ergeben einen deutlichen Anstieg der Oberflächentemperaturen mit einer 15-25mm starken Leibungsplatte. Es eignen sich kapillaraktive, hydrophile Dämmstoffe mit eine Wärmeleitgruppe von WLG 050. Als Flächenspachtel ist aufgrund der alkalischen Wirkung wieder ein Kalkputz mit abschließender Kalkfarbe zu verwenden. Die 5-15 Minuten Lüftung nach dem Duschen ist bei zu behalten. Um das Feuchteklima der Wohnung insgesamt zu senken, wird dem Mieter empfohlen zweimal täglich alle Räume quer zu lüften und die Heizungen kontinuierlich für eine Raumtempertur von ca. 20°C zu betreiben. Dies wirkt sich auch positiv auf das Badklima aus. Die Badtür muss möglichst geschlossen bleiben. Eine indirekte Erwärmung über die anderen Räume ist schädigend. www.bauphysik-heinze.de © PHB Dipl.-Ing. Philipp Heinze
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