Eigentumswohnungen Errichtung und Kauf - JETZT MIT FIXZINS 0,75 % - Land Oberösterreich
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JETZT MIT FIXZINS 0,75 % Eigentumswohnungen Errichtung und Kauf Stand: Jan. 2021 www.land-oberoesterreich.gv.at
IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich | Amt der Oö. Landesregierung | Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 | Tel. 0732-7720-14151 | e-mail: wo.post@ooe.gv.at | www.land-oberoesterreich.gv.at Redaktion: Mag. Irene Simader, Ingrid Lackner | Grafik und Text: Walter Fellermayr | Fotos: Adobe Stock, WAG, eigene | Druck: Fa. Expressprint 4. Auflage | Jänner 2021 | Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https: //www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Willkommen bei der Oö. Wohnbauförderung Die Eigentumswohnung als Wohn- und Lebensraum Das Bedürfnis nach einem passenden Wohn- und Lebensraum hat, je nach den individuellen Bedürf- nissen, viele Facetten. Eine Eigentumswohnung stellt eine Oase der Zufriedenheit und ein Stück Unabhängigkeit dar. Die Realisierung dieser Bedürfnisse ist sowohl für Bauträger, als auch für Käufer finanziell oft eine Herausforderung. Das Land Oberösterreich ist daher bestrebt, bedarfsgerechten Wohn- und Lebens- raum zur Verfügung zu stellen und unterstützt durch die Wohnbauförderung bei der Finanzierung. In dieser Broschüre finden Sie einen Überblick über alle relevanten Förderungen und Möglichkeiten rund um die Errichtung und den Kauf von geförderten Eigentumswohnungen, sowie den Kauf von Eigentumswohnungen und Eigenheimen, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden. Mag. Thomas Stelzer Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann Landeshauptmann-Stv. 3
Wohnb@uförderung Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Allgemeines zur Förderung: •• Vor Zusicherung der Förderung darf mit dem Bau nicht begonnen werden. •• Der Bauträger muss Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft sein. •• Das zu verbauende Grundstück muss hinsichtlich Darlehen bzw. Krediten zum Zeitpunkt der Zu- sicherung lastenfrei sein. •• Ein eigenes Bankkonto für das Bauvorhaben, in welches das Land Oberösterreich und die künftigen Wohnungsbenützer ein Einschaurecht haben, ist zu führen. Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantra- gen. Das dazu erforderliche Formular GSGD-Wo/E-19 finden Sie auf unserer Homepage: www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. Für Auskünfte stehen Ihnen unsere für den Bereich zuständigen Bearbeiter während der Kundendienstzeit von 8 bis 12 Uhr (Tel. 0732/7720-14312 bzw. 14298) gerne zur Verfügung. Was wird gefördert? Der Neubau von Eigentumswohnungen 4
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Wer wird gefördert? • OÖ Gemeinnützige Bauvereinigungen • Gewerbliche Bauträger (mit Firmensitz in Oberösterreich) Wie ist der Förderungsablauf? Ansuchen um Förderung • Der Bauträger reicht den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen vor Baubeginn bei der Abtei- lung Wohnbauförderung ein. • Prüfung des Förderungsansuchens • Es erfolgt eine förderungsrechtliche Prüfung des geplanten Projekts durch die Abteilung Wohn- bauförderung. Bewilligung des Förderungsansuchens • Der entscheidungsreife Antrag wird, nach Maßgabe der vorhandenen Mittel, der Oö. Landesregie- rung zur Bewilligung vorgelegt. • Der Wohnbaureferent, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, übermittelt dem Bauträger nach Bewilligung eine Zusicherung mit allen relevanten Förderungsauflagen. • Im Grundbuch ist ein Veräußerungsverbot zugunsten des Landes Oberösterreich einzutragen. Prüfung der Förderungswürdigkeit der Käufer • Der Bauträger übermittelt für die Käufer die Ansuchen um Zustimmung zum Kauf (Formular GSGD-Wo/E-10) samt den erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Wohnbauförderung. Nach Überprüfung der Förderungswürdigkeit und Feststellung der Grundlagen wird die endgültige Höhe des Förderungsdarlehens je Wohnung festgelegt. • Die Festlegung hinsichtlich Darlehenskonditionen, Laufzeit und Zuschuss erfolgt bei Abschluss des Darlehensvertrags zwischen der HYPO Oberösterreich und dem einzelnen Käufer. • Die Eigentumsübertragung an die Käufer kann frühestens nach Fertigstellung der Wohnanlage er- folgen. 5
Wohnb@uförderung Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Welche Voraussetzungen muss das Bauvorhaben erfüllen? •• Das zu fördernde Wohnhaus muss mehr als drei Wohnungen haben und mindestens drei oberirdische Vollgeschosse aufweisen. •• Energetische Mindestanforderungen laut Oö. Bautechnikverordnung sowie Mindestanforderungen an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sind zu erfüllen. •• Bei Gebäuden ohne Lifteinbau hat die Planung des Stiegenhauses so zu erfolgen, dass ein nachträg- licher Lifteinbau mit Ausstiegsstelle in allen Geschossebenen möglich ist. Welche Voraussetzungen müssen die Käufer aufweisen? •• Der Käufer einer geförderten Wohnung muss österreichischer oder EWR-Staatsbürger (oder im Be- sitz eines Daueraufenthaltstitels EU) sein. Auch sonstige Personen können unter bestimmten Vor- aussetzungen eine geförderte Wohnung erwerben. •• Die geförderte Wohnung ist mit Hauptwohnsitz zu bewohnen. •• Ehepaare und eingetragene Partner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. •• Das geförderte Objekt ist umgehend, längstens 6 Monate nach Fertigstellung bzw. Übergabe zu be- ziehen. •• Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die Rechte an jenen Objekten aufgegeben sein, die in den letzten 5 Jahren mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden. D.h. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen. Eine Vermietung der Eigentumswohnung ist nicht zulässig. •• Das Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommens- grenzen nicht übersteigen: 39.000 Euro für 1 Person 65.000 Euro für 2 Personen +6.000 Euro pro weiterer Person im Haushalt ohne Einkommen oder +7.000 Euro wenn die Person erheblich behindert ist und daher erhöhte Familienbei- hilfe bezogen wird +6.000 Euro bei Alimentationsverpflichtung pro Kind oder +7.000 Euro wenn das Kind erheblich behindert ist und daher erhöhte Familienbei- hilfe bezogen wird Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 Einkommensteuergesetz 1988 und der einbehaltenen Lohnsteuer. 6
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen; Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld zählen zum Einkommen. Grundsätzlich reicht der Einkommensnachweis des vorangegangenen Kalenderjahres aus. Bei Be- darf kann das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre zum Erreichen der Einkommensgrenzen herangezogen werden. Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Zuschüsse zu Hypothekardarlehen der HYPO Oberösterreich Bei der Errichtung als Standardhaus (wobei energetische Mindestanforderungen laut Oö. Bautech- nikverordnung sowie Mindestanforderungen an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen zu erfüllen sind) beträgt das geförderte Hypothekardarlehen bei einem Ein- und Zweipersonenhaushalt: 60.000 Euro pro Wohnung Mögliche Förderzuschläge: Das geförderte Hypothekardarlehen erhöht sich um: • 2.500 Euro bei der Errichtung als Niedrigenergiehaus oder 5.000 Euro bei der Errichtung als Optimalenergiehaus je Wohnung Diese Förderzuschläge können als Anreiz für eine höhere energetische Ausführung gewährt wer- den, solange die energetischen Voraussetzungen nicht ohnehin als Mindestanforderung auf Grund des Oö. Baurechts gelten. • 5.000 Euro bei Verzicht auf mineralölbasierte Dämmstoffe an der thermischen Hülle (davon ausgenommen sind erdberührte Dämmschichten) je Wohnung • 10.000 Euro ab drei Personen für jedes Kind, das im gemeinsamen Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und für das zum Zeitpunkt des Kaufvertrags vom Wohnungseigentümer oder Ehegatten, Lebensgefähr- ten oder eingetragenen Partner Familienbeihilfe bezogen wird 7
Wohnb@uförderung Errichtung und anschließender Verkauf von Eigentumswohnungen Rückzahlung und Verzinsung des Darlehens: Variante A mit variabler Verzinsung und 30-jähriger Laufzeit Der Zuschuss des Landes OÖ zur Rückzahlung (Tilgung) des geförderten Hypothe- kardarlehens beträgt ein Sechstel der Darlehenshöhe. Beispiel zur Förderung: Standardhaus 60.000,00 Euro für die Errichtung als Niedrigenergiehaus 2.500,00 Euro Ehepaar mit 1 Kind 10.000,00 Euro Höhe des geförderten Darlehens 72.500,00 Euro Zuschuss Land OÖ: dv. 1/6 = 12.083,33 Euro = Ersparnis Tilgung und Verzinsung des Darlehens: Die Tilgung beträgt im ersten Jahr 2,10 % des ursprünglichen Darlehensbetrags, danach wird diese um 1,86 % pro Jahr erhöht. Zum monatlichen Tilgungsbetrag verrechnet das Bankinstitut Zinsen, wobei die Verzinsung variabel ist und auf Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Auf- schlags erfolgt. Jahr Ihre Zuschuss/ Tilgung Jahr Ihre Zuschuss/ Tilgung Jahr Ihre Zuschuss/ Tilgung Tilgung/ Monat gesamt/ Tilgung/ Monat gesamt/ Tilgung/ Monat gesamt/ Monat Monat Monat Monat Monat Monat 1 126,88 50,35 177,23 11 152,53 50,35 202,88 21 183,38 16,78 200,16 2 129,23 50,35 179,58 12 155,37 50,35 205,72 22 186,78 16,78 203,56 3 131,64 50,35 181,99 13 158,25 50,35 208,60 23 190,26 16,78 207,04 4 134,08 50,35 184,43 14 161,20 50,35 211,55 24 193,79 16,78 210,57 5 136,57 50,35 186,92 15 164,19 50,35 214,54 25 197,39 16,78 214,17 6 139,11 50,35 189,46 16 167,24 16,78 184,02 26 201,06 16,78 217,84 7 141,70 50,35 192,05 17 170,35 16,78 187,13 27 204,80 16,78 221,58 8 144,33 50,35 194,68 18 173,52 16,78 190,30 28 208,61 16,78 225,39 9 147,02 50,35 197,37 19 176,74 16,78 193,52 29 212,48 16,78 229,26 10 149,75 50,35 200,10 20 180,03 16,78 196,81 30 216,43 16,78 233,21 Gesamt (in 30 Jahren): 60.416,67 12.083,33 72.500,00 8
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Variante B mit einer Fixverzinsung und 20-jähriger Laufzeit Durch einen Zuschuss des Landes OÖ beträgt der Fixzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens nur 0,75 %. Beispiel zur Förderung: Standardhaus 60.000,00 Euro für die Errichtung als Niedrigenergiehaus 2.500,00 Euro Ehepaar mit 1 Kind 10.000,00 Euro Höhe des geförderten Darlehens 72.500,00 Euro Die monatlich vom 1. bis zum 20. Jahr gleichbleibenden Rückzahlungsraten (Tilgung+Zinsen) stellen sich bei diesem Beispiel wie folgt dar: Zinssatz Rück- Zinsen gesamt Zuschuss Zinsleistung pro Jahr zahlungsrate (in 20 Jahren) = Ersparnis (in 20 Jahren) pro Monat (in 20 Jahren) 0,75 % 326,25 11.717,32 6.047,65 5.669,67 Die jährliche Rückzahlungsrate beträgt 5,40 % der Darlehenshöhe. Daraus errechnet sich die monatli- che Rate in Höhe von 326,25 Euro (72.500,00 x 5,40 % = 3.915,00 : 12). Die durchschnittliche Zinsbelastung beträgt nur rund 23,60 Euro pro Monat. Hinweis: Die Förderung mit Fixverzinsung kann nur für Ansuchen, die bis zum 31. Dezember 2021 in der Abtei- lung Wohnbauförderung einlangen, angewendet werden. HYPO Oberösterreich, Landstraße 38, 4010 Linz Tel. 0732-7639-0, Fax 0732-7639-954954 email: wohnbaufoerderung@hypo-ooe.at Förderrechner: https://wohnbaufoerderung.hypo. at www.hypo.at 9
Wohnb@uförderung für den Kauf einer/eines nicht geförderten Eigentumswohnung/Eigenheims Allgemeines zur Förderung: Gefördert wird der Ankauf von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, die bei der Errichtung nicht gefördert wurden. • Wurde das Objekt bereits durch eine Kaufförderung gefördert, so ist eine weitere Kaufförderung nicht mehr zulässig. • Eine Förderung ist auch nicht zulässig, wenn es sich um einen Kauf zwischen Ehegatten, Lebensge- fährten, Verwandten in gerader Linie, Miteigentümern eines Kaufobjekts oder um Rechtsgeschäfte in Erbangelegenheiten handelt. • Das Objekt muss vom Käufer mit Hauptwohnsitz bewohnt werden. • Der Kaufvertrag darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein. • Die Einkommensgrenzen (siehe Seite 6) sind einzuhalten. • Spätestens 6 Monate nach Bezug müssen die Rechte an jenen Objekten aufgegeben sein, die in den letzten 5 Jahren mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden. D.h. Mietverträge sind zu kündigen, Eigentum ist zu verkaufen. Wo wird die Förderung beantragt: Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantra- gen. Das dazu erforderliche Formular GSGD-Wo/E-6 finden Sie auf unserer Homepage: www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. Wer wird gefördert? Förderbar sind grundsätzlich jene Personen, die Eigentümer des Kaufobjekts sind Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Zinsenzuschüsse zu einem Hypothekardarlehen der HYPO Oberösterreich Höhe des geförderten Darlehens: Bis zu 50 % des Kaufpreises, max. 26.000 Euro Rückzahlung und Verzinsung des geförderten Hypothekardarlehens Durch die Zinsenzuschüsse des Landes OÖ ergibt sich für Sie folgende Zinsobergrenze bzw. auf Basis dieser Obergrenze folgende Rückzahlungsrate: Beispiel zur monatlichen Rückzahlungsrate: Kaufpreis 150.000 Euro, Darlehen 26.000 Euro Zinsen p.a. (Zinsobergrenze) Rückzahlungsrate p.m. 1. bis 5. Jahr 2,00 % 168 Euro 6. bis 15. Jahr 4,00 % 185 Euro Sollte der Zinssatz unterhalb der vom Land OÖ garantierten Obergrenze liegen, verkürzt sich die Darlehenslaufzeit entsprechend. 10
Falls Sie noch Fragen zur Förderung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0732-7720-14143 Schreiben Sie uns eine email: wo.post@ooe.gv.at Besuchen Sie uns im Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at Ihr Manfred Haimbuchner 11
Detaillierte Informationen zu den Förderungen der Oö. Wohnbauförderung sowie die Richtlinien und Formulare finden Sie auch unter: www.land-oberoesterreich.gv.at Land Oberösterreich Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732-7720-14143 email: 12 wo.post@ooe.gv.at
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