Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
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Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Dr. Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See Frau Wilsrecht, Zimmer 1.01 02364 933243 02364 9336243 Baerbel.Wilsrecht@haltern.de Frau Martin, Zimmer 1.01 02364 933248 02364 9336248 Christine.Martin@haltern.de Gültigkeit 01.01.2011
Inhaltsverzeichnis Seitenzahl 1 Leitbild 2-3 Allgemeine Förderungsvoraussetzungen 4-5 Kinder- und Jugendfreizeiten 6 Ferienspiele 7-8 Kinder- und Jugendgruppenleiterschulung 9-10 Internationale Jugendbegegnung 11-13 Kinder- und Jugendbildung 14 Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiter/innen 15 Materialien der Kinder- und Jugendarbeit 16 Richtungsweisende Modelle und Projekte 17 Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 18-19 Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit 20 Inkrafttreten
Leitbild Kinder- und Jugendarbeit bildet für junge Menschen traditionell einen wichtigen Erfahrungsraum, der einen weitestgehend zwangsfreien Experimentier- und Handlungsspielraum eröffnet. Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen Menschen Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer Lebensumwelt und ihres Wohnumfeldes, zu vielfältigem Engagement, zur Interessenvertretung sowie zur gesellschaftlichen, sozialen und politischen Mitwirkung. Somit hat Kinder- und Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur personalen Entfaltung junger Menschen in kleinen und größeren, in festen und veränderlichen Gruppen zu leisten. Die Richtlinie zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ist prinzipiell eine Form der Anerkennung für Jugendliche, die ihrer Lebensphase und ihrem kulturellen Ausdruck gesellschaftliche Wertschätzung entgegen bringt. § 11 SGB VIII gesteht ihnen das Recht auf Angebote zur Entwicklungsförderung zu, die sich an ihren Interessen orientieren und von ihnen mit gestaltet werden. Die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der freien Jugendhilfe ist auch Ausdruck der Würdigung des Engagements freier Träger, insbesondere der Jugendverbände.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen: Haushaltsrahmen Die Stadt Haltern am See fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die örtliche Kinder- und Jugendarbeit. Die genannten Förderbeträge sind dabei als Höchstbeträge zu verstehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Wer wird gefördert? * Träger der freien Jugendhilfe ( z. B. Verbände, Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege) * Initiativen und Selbsthilfegruppen, die den Grundsätzen und Zielen des KJHG entsprechen * Kooperationspartner ( z. B. Schulen ), wenn eine gemeinsame Zielsetzung besteht und die Maßnahme dazu dient, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beiträgt, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Was wird gefördert? * Kinder- und Jugendfreizeiten * Ferienspiele * Jugendgruppenleiter/in-Schulungen * Internationale Jugendbegegnungen * Kinder- und Jugendbildungen * Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter * Materialien der Kinder- und Jugendarbeit * Richtungsweisende Modelle und Projekte * Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit Was wird nicht gefördert? * Maßnahmen und Veranstaltungen, die überwiegend schulischen, religiösen, sportlichen, parteipolitischen oder gewerkschaftlichen Charakter haben (Grundprinzip) * Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden * Maßnahmen, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind * Keine überfinanzierten Maßnahmen * Eine gleichzeitige Förderung einer Maßnahme aus verschiedenen Förderpositionen dieser Richtlinien ist ausgeschlossen Wichtig! Mögliche Zuschüsse anderer Stellen (z. B. EU-, Bundes- oder Landesmittel) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten? * Zuschüsse werden nur aufgrund eines förmlichen und vollständigen Antrages gewährt. Der Antrag ist aus Planungsgründen bis zum 30.04. eines jeden Jahres einzureichen. Anträge, die nach dem 30.04. eingehen, können nur bearbeitet werden, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. * Es sind entsprechende Vordrucke zu benutzen. Diese können im Internet unter www.haltern.de heruntergeladen werden. * Anträge können zurückgewiesen werden, wenn sie - unvollständig ausgefüllt sind oder - notwendige Unterlagen nicht beigefügt sind und diese auch nicht rechtzeitig nachgereicht werden. Auszahlungs- und Festsetzungsverfahren * Es werden keine Abschlagszahlungen geleistet. Erst nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen erfolgt eine abschließende Auszahlung der Förderbeträge. * Bei der Festsetzung der Zuschusshöhe gelten An- und Abreise als je ein Tag. Verwendungsnachweis > Der vollständige Verwendungsnachweis ist spätestens einen Monat nach Abschluss der Maßnahme vorzulegen. > Dem Verwendungsnachweis sind eine Teilnehmerliste und ggf. ein Nachweis über die Höhe der Referentenkosten beizufügen. > Bei der Förderung von Materialien und Stätten der Kinder- und Jugendarbeit ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht beizufügen. > Die Verwaltung behält sich eine Überprüfung der Antragsangaben und der zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel vor. > Der freie Träger verpflichtet sich, alle Kostenbelege nach Abschluss der Maßnahme zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport vorzulegen. Wozu verpflichtet sich der Antragsteller? * zur Einhaltung der Richtlinien * zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen * zur Durchführung der beantragten Maßnahme * zur bestimmungsgemäßen Verwendung der beantragten Zuschüsse * zur Auflagenerfüllung * zum Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes für alle Teilnehmer der Maßnahme * ein Verantwortlicher der Maßnahme muss eine Qualifikation (Juleica oder Vergleichbares) nachweisen * zur ganzen oder teilweisen Rückzahlung, wenn - unvollständige Angaben gemacht wurden - die im Bewilligungsbescheid gemachten Auflagen nicht erfüllt bzw. die Zuschüsse nicht bestimmungsgemäß verwandt wurden.
Kinder- und Jugendfreizeiten Was wird gefördert? Kinder- und Jugendfreizeiten mit einer Dauer von mindestens 2 Tagen. Der städt. Zuschuss ist auf höchstens 21 Tage begrenzt. Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt: - 2 € pro Tag und Teilnehmer - 15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten - 3 € pro Tag und Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit Gruppenleiterschulung. Welcher Personenkreis wird gefördert? Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch keine 18 Jahre alt sind Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum 26. Lebensjahr (z. B. Arbeitslose, Auszubildende, Studenten, Zivildienstleistende, Wehrpflichtige, FSJler, Schüler) Personen mit Wohnsitz in der Stadt Haltern am See Gruppen mit einer Gruppenstärke von mindestens 6 jungen Menschen Auf je angefangene 6 geförderte Personen ist ein/eine Betreuer/in zuschussberechtigt Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird zusätzlich ein/eine Betreuer/in anerkannt
Bei Bedarf kann die Anzahl der Betreuer/innen erhöht werden (z. B. bei Betreuung von Behinderten) Ab einer Größe von 50 teilnehmenden jungen Menschen wird zusätzlich ein/eine Gesamtleiter/in der Maßnahme gefördert Sonstige Betreuer/innen (ohne Gruppenleiterschulung oder sonstiger vergleichbarer Schulung) erhalten den Teilnehmerzuschuss. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen. Welche Unterlagen sind einzureichen? Antrag (Vordruck Nr. 1) Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6) Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7) Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 8) Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 10)
Ferienspiele Was wird gefördert? Ferienspiele in der Stadt Haltern am See mit einer Dauer von mindestens 3 Tagen. Der städt. Zuschuss wird auf höchstens 21 Tage begrenzt. Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt für ein Freizeitangebot von mindestens 3 Stunden pro Tag 50 € Welcher Personenkreis wird gefördert? Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 17. Lebensjahr Was ist dem Antrag beizufügen? Programmübersicht Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Welche Unterlagen sind einzureichen? Antrag Ferienspiele (Vordruck Nr. 2) Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6) Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 11)
Jugendgruppenleiterschulung Was wird gefördert? Leiter/innen und Mitarbeiter/innen-Schulung Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Welcher Personenkreis wird gefördert? Teilnehmer/innen ab Vollendung des 16. Lebensjahres, in begründeten Ausnahmefällen auch 15-Jährige, die sich als ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten oder sich auf Grund ihrer Tätigkeit im Kinder- und Jugendbereich fortbilden wollen Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt: 5 € je Tag 2 € je Übernachtung 3 € bei einer halbtägigen Veranstaltung Die Förderung erstreckt sich auf höchstens 8 Tage Referenten/innen: Der Zuschuss beträgt 30 % der tatsächlichen Kosten bis zu einer Förderung von 50 € pro Veranstaltungstag. Was ist zu beachten? Die Schulungen müssen sich mit grundsätzlichen Inhalten der Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen. Hierbei sind die Rahmenbedingungen der Stadt Haltern am See zur Ausstellung der „Juleica“ zu beachten. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Der Zuschuss wird bei Vorlage des Verwendungsnachweises festgesetzt und ausgezahlt.
Welche Unterlagen sind einzureichen? Antrag Kinder- und Jugendgruppenleiterschulung (Vordruck Nr. 3) Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6) Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9) Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 12) Programm mit Zeiteinteilung
Internationale Jugendbegegnung Was wird gefördert? Internationale Jugendbegegnungen mit dem Zweck, Kenntnisse über die Bevölkerung des Gastlandes, dessen politische und soziale Lage, Geschichte und Kultur zu erlangen. Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Weitere Voraussetzungen? Jede Maßnahme ist gründlich vorzubereiten. Das Vorbereitungsseminar ist zuschussfähig nach den Richtlinien für Kinder- und Jugendbildung. Welcher Personenkreis wird gefördert? Teilnehmer/innen im Alter von 16 – 26 Jahren Die Gruppenstärke muss mindestens fünf Personen umfassen. Bei internationalen Begegnungen im Inland werden nur die ausländischen Teilnehmer/innen gefördert. Wie wird gefördert? Förderdauer der Maßnahme : 3 – 21 Tage Zuschusshöhe: 2 € pro Tag und Teilnehmer 15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. 3 € pro Tag und Mitarbeiter/in mit Gruppenleiterschulung.
Für die Mitarbeiter/innen gilt folgender Teilnehmerschlüssel: ab 5 bis 15 Teilnehmer/innen 1 Mitarbeiter/in ab 16 bis 30 Teilnehmer/innen 2 Mitarbeiter/innen ab 31 bis 40 Teilnehmer/innen 3 Mitarbeiter/innen ab 41 bis 50 Teilnehmer/innen 4 Mitarbeiter/innen usw. Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird zusätzlich ein/eine Mitarbeiter/in anerkannt Sonstige Mitarbeiter/innen (ohne Gruppenleiterschulung oder sonstiger vergleichbarer Schulung) erhalten den Teilnehmerzuschuss. Wie wird beantragt? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Welche Unterlagen sind einzureichen? Formloser Antrag Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6) Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7) Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9) das mit dem Partner abgestimmte Programm Kosten- und Finanzierungsplan
Kinder- und Jugendbildung Was wird gefördert? Die außerschulische Kinder- und Jugendbildung umfasst insbesondere folgende Bildungsbereiche: politische Bildung soziale Bildung religiöse, wertorientierte, weltanschauliche Bildung kulturelle Bildung gesundheitliche Bildung ökologische Bildung sportliche Bildung arbeitsweltbezogene Bildung Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Welcher Personenkreis wird gefördert? Teilnehmer/innen im Alter bis 26 Jahren Weitere Voraussetzungen? Förderungsfähige Höchstdauer 10 Tage zeitlicher Bildungsanteil pro Tag 4 Unterrichtsstunden Wie wird gefördert? Seminare, Kurse, Fahrten Der Zuschuss beträgt: 4 € pro Tag und Teilnehmer/in 15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem
SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. pro Übernachtung und Teilnehmer/in 4 € Aktivitätenförderung Für Einzelveranstaltungen wie z. B. Vorträge, Podiumsveranstaltungen, Jugendaktionstage, Musik- und Theaterveranstaltungen, Projekte, Ausstellungen, Zirkus, Spielfeste, Jugend- Kultur-Tage beträgt der Zuschuss 50 % der Gesamtkosten. Der Höchstbetrag beträgt 260 €. Die Aufwendungen für Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial werden mit 40 % der anerkennungsfähigen Kosten bezuschusst. Der Höchstbetrag beträgt 100 €. Referent/in, Betreuer/in Zuschuss für Referent/in pro Stunde 15 €, höchstens 75 € pro Veranstaltungstag Zuschuss für Betreuer/in pro Stunde 3 €, höchstens 24 € pro Veranstaltungstag Für die Betreuer/innen gilt folgender Teilnehmerschlüssel: ab 5 bis 15 Teilnehmer/innen 1 Betreuer/in ab 16 bis 30 Teilnehmer/innen 2 Betreuer/innen ab 31 bis 40 Teilnehmer/innen 3 Betreuer/innen ab 41 bis 50 Teilnehmer/innen 4 Betreuer/innen usw. Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird zusätzlich ein/eine Betreuer/in anerkannt.
Betreuer/innen, die den Zuschuss pro Veranstaltungstag erhalten, haben keinen Anspruch auf eine zusätzliche Teilnehmerförderung. Es besteht aber ein Anspruch auf Übernachtungsgeld. Künstler/in Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten, höchstens 200 € pro Veranstaltungstag. Bei mehrtägigen Veranstaltungstagen beträgt der Höchstbetrag der Förderung 400 €. Wichtiger Hinweis! Veranstaltungen sind außerhalb der normalen Gruppenstunden durchzuführen. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Der Zuschuss wird nach Einreichen des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Welche Unterlagen sind einzureichen? Antrag Kinder- und Jugendbildung (Vordruck Nr. 4) Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6) Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7) Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9) Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 13) Bildungsprogramm
Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiter/innen Was wird gefördert? Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch eine pauschale Kostenerstattung für persönliche Aufwendungen Wer wird gefördert? Inhaber/innen der JuleiCa Wie wird gefördert? Für die Dauer der Laufzeit der JuleiCa (3 Jahre) wird eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von 60 € gezahlt. Wie ist das Auszahlungs- verfahren? Von Amts wegen nach Aushändigung der JuleiCa Wichtiger Hinweis! Von dieser Regelung ausgenommen sind die Ehrenamtlichen im Sportbereich, weil hier spezielle Zuschüsse fließen.
Materialien der Kinder- und Jugendarbeit Was wird gefördert? Förderung von Materialien für pädagogische Zwecke Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt 40 % der Gesamtkosten, in der Gesamtheit aller Anträge höchstens 410 € pro Jahr. Sonderregelung für die Anschaffung von Zelten: Der Zuschuss beträgt 50 % der Gesamtkosten, höchstens 510 € pro Jahr. Spartipp! Wird der angeschaffte Gegenstand auch anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, kann der Zuschuss auf 50 %, bei Zelten auf 60 % erhöht werden. Die Höchstgrenzen sind entsprechend umzurechnen. Was ist zu beachten? Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass das bezuschusste Material sachgerecht benutzt und gelagert wird und nicht in Privatbesitz übergeht. Daher sind die Gegenstände, soweit sie einen Anschaffungswert von mehr als 25,56 € haben, in ein Inventarverzeichnis aufzunehmen. Verbrauchsmaterialien werden nicht bezuschusst. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Der Zuschuss wird nach Einreichung der Rechnung ausgezahlt. Welche Unterlagen sind einzureichen? Kostenaufstellung unter Beifügung schriftlicher Angebote. Begründung der Notwendigkeit der Anschaffung. Antrag Materialien der Kinder- und Jugendarbeit (Vordruck Nr. 5)
Richtungsweisende Modelle und Projekte Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit, die geeignet sind, neue fachliche Entwicklungen zu fördern. Was wird nicht gefördert? Discoveranstaltungen konsumorientierte und kommerzielle Veranstaltungen Kurse, Gruppenabende fortlaufende Veranstaltungen Wann wird gefördert? Die Modelle und Projekte sind vor Antragstellung mit dem Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport zu besprechen. Wie wird gefördert? Die Höhe des Zuschusses wird vom Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport individuell festgelegt. Wie wird der Zuschuss beantragt? Der formlose schriftliche Antrag ist 2 Monate vor Beginn der Veranstaltung beim Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport einzureichen. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung der Maßnahme. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalrechnungsbelege sowie ein umfassender Abschlussbericht über die durchgeführte Maßnahme beizufügen. Welche Unterlagen sind einzureichen? Programm pädagogisches Konzept des Modells bzw. des Projektes Kosten- und Finanzierungsplan Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 14)
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Offene Kinder- und Jugendarbeit wird über Finanzmittel der Kommune und des Landes gefördert.
Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit Was wird gefördert? Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See Wer wird gefördert? Siehe allgemeine Förderungsvoraussetzungen Wie wird gefördert? Die Höhe des Zuschusses wird auf 10 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten festgesetzt. Bei Maßnahmen, die in Eigeninitiative und Eigenleistung durchgeführt werden, beträgt der Zuschuss 10 % des von der Stadt Haltern am See ermittelten Wertes der Eigenleistung. Bei Einrichtungen mit multifunktionaler Nutzung wird der Anteil der förderungsfähigen Kosten von der Stadt Haltern am See festgesetzt. Was ist zu beachten? Bei größeren Maßnahmen ist im Vorfeld Kontakt mit dem Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport aufzunehmen. Zuschüsse anderer Stellen (z. B. Land, Stiftungen) sind unbedingt in Anspruch zu nehmen. Berechnungsgrundlage für den Zuschuss bei Baumaßnahmen sind die von der Stadt Haltern am See festgesetzten bezuschussungsfähigen Gesamtkosten. Die Entscheidung über die Förderung investiver Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen.
Was ist dem Antrag beizufügen? Begründung für den Bedarf und ein Kosten- und Finanzierungsplan. Unterlagen, die vom Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport extra angefordert werden. Wie und wann erfolgt die Auszahlung? Die Auszahlung des Zuschusses bei Baumaßnahmen erfolgt zu jeweils 50 % nach Vorlage eines mängelfreien Rohbau- bzw. Schlussabnahmescheins. Ansonsten erfolgt die Auszahlung mit dem Bewilligungsbescheid. Was ist beim Verwendungsnachweis zu beachten? Der Zuschussempfänger hat bis spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der Baumaßnahme einen Verwendungsnachweis in vorgeschriebener Form vorzulegen. Ansonsten muss der Verwendungsnachweis innerhalb von 8 Wochen nach Bewilligung der Maßnahme erbracht werden.
Inkrafttreten: Diese Richtlinie tritt zum 01.01.11 in Kraft. Anlagen: Vordruck: 1 – 15
Vordruck Nr. 1 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für eine Kinder- und Jugendfreizeit Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See eine Beihilfe für die Durchführung einer Maßnahme in Ort der Maßnahme vom bis = Tage (Mindestdauer = 2 Tage, Höchstförderungsdauer = 21 Tage, An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag) Der/Die verantwortliche/r Leiter/in der Maßnahme ist Name: Anschrift: Geburtstag: Voraussichtliche Teilnehmerzahl: Teilnehmer (insgesamt) davon Teilnehmer im Alter von 6 – 18 Jahren Teilnehmer im Alter von 18 – 26 Jahren (Arbeitslose, Azubis, Studenten, Zivis, Wehrpflichtige, FSJler, Schüler) Gemischte Teilnehmergruppe JA NEIN
Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von 2,00 € pro Tag für _____ Personen 15,00 € pro Tag für _____ Personen Anzahl der Betreuer einschließlich Leiter gem. der Richtlinien ________ Davon mit Leiterschulung ________ Die Überweisung der Beihilfe wird auf das Konto des o.g. Trägers überwiesen Kontonummer Bankleitzahl Bank Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme Kosten Finanzierung Unterkunft und Eigenleistung der Verpflegung € Teilnehmer € Fahrtkosten € Städt. Beihilfe € Sonstiges € Beihilfe Land/Bund € € Sonstige Beihilfen € Gesamtkosten € Gesamteinnahmen € Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an. Wir verpflichten uns, die Beihilfe zweckentsprechend zu verwenden und innerhalb von 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis einzureichen. (Stempel) (rechtsverbindliche Unterschrift) Erläuterungen zur Zuschusshöhe: 2,00 € pro Tag und Teilnehmer 15,00 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 2 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Antrag auf Förderung von Ferienspielen Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See eine Förderung von Ferienspielen Die Ferienspiele werden an _____ Tagen durchgeführt. Das Freizeitangebot beträgt mindestens 3 Stunden pro Tag. Wir bitten um Überweisung des Zuschusses nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen auf folgendes Konto. Kontonummer Bankleitzahl Bank Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an. __________________________ (Stempel) (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 3 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten einer Kinder- und Jugendgruppenleiterschulung Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See für die Durchführung einer halbtägigen Schulung am einer eintägigen Schulung am einer mehrtägigen Schulung vom bis (Höchstförderung 8 Tage) Ort der Maßnahme Träger der Maßnahme Leiter der Maßnahme Straße Ort Geb. Datum Beruf Päd. Ausbildung Die Schulung setzt sich mit den grundsätzlichen Inhalten der Kinder- und Jugendarbeit auseinander. Hierbei wurden die Rahmenbedingungen der Stadt Haltern am See zur Ausstellung der Juleica beachtet. Voraussichtliche Teilnehmerzahl: Die Referentenkosten betragen € (Nachweise sind beizufügen) Die Überweisung wird auf das Konto des Antragsstellers erbeten.
Kontonummer Bankleitzahl Bank Wir bitten um Überweisung des Zuschusses nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen auf folgendes Konto. Kontonummer Bankleitzahl Bank Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme Kosten Finanzierung Unterkunft und Eigenleistung der Verpflegung € Teilnehmer € Fahrtkosten € Städt. Beihilfe € Sonstiges € Beihilfe Land/Bund € € Sonstige Beihilfen € Gesamtkosten € Gesamteinnahmen € Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an. Wir sind davon unterrichtet worden, dass eine Abschlagszahlung nicht erfolgt. Nach Abschluss der Maßnahme werden wir eine Teilnehmerliste, Schulungsprogramm, einen Verwendungsnachweis und eine Angebotsauswertung einreichen. (Stempel) (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 4 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Antrag auf Zuschuss für eine Kinder- und Jugendbildung Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See einen Zuschuss für eine Kinder- und Jugendbildung in Ort der Maßnahme vom bis = Tage (Höchstförderungsdauer = 10 Tage) An der Maßnahme nehmen ______ Personen im Alter bis 26 Jahren teil. Zu zahlen sind 4,00€ für _____ Personen und 15,00€ für _____ Personen. Es handelt sich um eine geschlechtsgemischte Gruppe ja nein Anzahl der Betreuer Anzahl der Referenten Dauer der Referententätigkeit ___ Std. Anzahl der Künstler (bitte Gesamtdauer angeben) Kosten für Künstler: (Belege bitte dem Verwendungsnachweis beilegen) Es entstehen Aufwendungen für Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial in Höhe von _____€ (Belege bitte dem Verwendungsnachweis beilegen)
Wir bitten um Überweisung des Zuschusses auf folgendes Konto Kontonummer Bankleitzahl Bank Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme Kosten Finanzierung Unterkunft und Eigenleistung der Verpflegung € Teilnehmer € Fahrtkosten € Städt. Beihilfe € Sonstiges € Beihilfe Land/Bund € € Sonstige Beihilfen € Gesamtkosten € Gesamteinnahmen € Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an. Wir verpflichten uns, die Beihilfe zweckentsprechend zu verwenden und einen vollständigen Verwendungsnachweis mit Bildungsprogramm, Teilnehmer- und Betreuerlisten und einer Angebotsauswertung spätestens einen Monat nach Abschluss der Maßnahme einzureichen. . (Stempel) (rechtsverbindliche Unterschrift) Erläuterungen zur Zuschusshöhe: 4,00 € pro Tag und Teilnehmer 15,00 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 5 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Antrag auf Zuschuss für Materialien der Kinder- und Jugendarbeit Hiermit beantragen wir unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See einen Zuschuss für folgende Materialien der Kinder- und Jugendarbeit: s. Kostenvoranschlag € s. Kostenvoranschlag € s. Kostenvoranschlag € s. Kostenvoranschlag € Begründung für die Notwendigkeit: Folgender Gegenstand wird auch anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung gestellt: Gegenstand Träger der Kinder- und Jugendarbeit
Wir bitten um Überweisung des Zuschusses auf folgendes Konto Kontonummer Bankleitzahl Bank Uns ist bekannt, dass - Verbrauchsmaterialien nicht bezuschusst werden - das bezuschusste Material sachgerecht genutzt und gelagert werden muss - die Materialien nicht privat genutzt werden dürfen - der Zuschuss 40% (bei Zelten 50%) der Gesamtkosten; in der Gesamtheit aller Anträge höchstens 410,00€ (bei Zelten 510,00€) beträgt. Wird der angeschaffte Gegenstand auch anderen Trägern der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, kann der Zuschuss auf 50% (bei Zelten 60%) erhöht werden. - eine Abschlagszahlung nicht erfolgt. Der Zuschuss wird nach Einreichung des Verwendungsnachweises (Originalrechnung) ausgezahlt. (Stempel) (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 6 Abteilung Kinder, Jugend- und Familienförderung der Stadt Haltern am See Berichtsjahr Angebotsauswertung in der Kinder- und Jugendarbeit Veranstalter In Kooperation mit Träger Anschrift Tel., Fax, Email Art des Angebots Titel Inhalt Ziele Methoden der Umsetzung und in welcher Form stellen Sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicher? Zielgruppe z.B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Migranten, Alter Anzahl der TeilnehmerInnen Gesamt Männlich Weiblich
Termin/Dauer des Angebots Eingesetzte Mittel Eingesetztes Personal z.B. Anzahl männlich, Anzahl weiblich, Funktion, Qualifikation, ehrenamtlich, hauptamtlich, Juleica InhaberIn, etc. Beurteilung nach Abschluss der Veranstaltung/des Angebots Zufriedenheit der TeilnehmerInnen Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend) Zielerreichung Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend) Zufriedenheit des Veranstalters/Trägers Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend) (Stempel) (Datum, Unterschrift)
Vordruck Nr. 7 Betreuerliste des Trägers (bitte auch ggf. Referenten und Künstler eintragen) Maßnahme in vom bis lfd. Zu- und Vorname Alter Tägl. Betreuungsaufwand Anschrift Unterschrift Nr. in Stunden
Vordruck Nr. 8 Teilnehmerliste des Trägers _________________________________________________________________________________________ zu der Kinder- u. Jugendfreizeit vom __________________ bis ____________________ in ______________________________________ Lfd. Vor- u. Zuname Geburtsdatum Beruf Anschrift in 45721 Haltern am See Unterschrift beantragter Nr. Zuschuss (bitte ankreuzen) 2 € 15 € Erläuterungen zum beantragten Zuschuss: 2 € = normaler Zuschuss 15 € = Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 9 Teilnehmerliste des Trägers Maßnahme in vom bis Lfd. Zu- und Vorname Geburtsdatum Beruf Anschrift Unterschrift Nr.
Vordruck Nr. 10 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Verwendungsnachweis über die Beihilfe laut Bewilligungsbescheid vom Az.: Ort der Maßnahme: Dauer von bis = Tage (An- und Abreisetag gelten als je ein Verpflegungstag) Altersstufe 6-17 Jahre 18–26 Jahre Leiter Leiterschulung Insgesamt Betreuer ja nein Teilnehmer Mädchen Jungen 2 € sind zu zahlen für __________ Teilnehmer 15 € sind zu zahlen für __________ Teilnehmer Entstandene Kosten Einnahmen Ausgaben € € Gesamtbetrag Gesamtbetrag davon davon Teilnehmerbeiträge € Verpflegung € Spenden € Unterkunft € Eigenmittel € Fahrtkosten Städt. Beihilfe € Programmkosten € € Sonstiges €
Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. ____________________________ Unterschrift des Maßnahmeträgers
Vordruck Nr. 11 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Verwendungsnachweis zum Antrag auf Förderung von Ferienspielen Hiermit wird bestätigt, dass wir in der Zeit vom _______________ bis _______________ an _______________ Tagen Ferienspiele mit einem täglichen Freizeitangebot von mindestens 3 Stunden pro Tag durchgeführt haben. Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. ___________________________ Unterschrift des Maßnahmeträgers
Vordruck Nr. 12 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Verwendungsnachweis für eine Jugendgruppenleiterschulung vom _____________ bis Ort der Maßnahme: Es handelt sich um eine: halbtägige Schulung eintägige Schulung _____ tägige Schulung An der Maßnahme haben insgesamt _______________ Personen teilgenommen (siehe Teilnehmerliste) Entstandene Kosten Gesamtbetrag Einnahme Davon Eigenleistung der Referentenkosten: € Teilnehmer: € Unterkunft: € städt. Beihilfe: € Verpflegung: € Beihilfe Land/Bund: € Fahrtkosten: € Sonstige Beihilfen: € Sonstiges: € € € € Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 13 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Verwendungsnachweis für eine Kinder- und Jugendbildung vom ____________ bis___________ (Höchstförderung 10 Tage) Ort der Maßnahme: Es handelt sich um eine Kinder- und Jugendbildung mit einem zeitlichen Bildungsanteil von mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Tag. An der Maßnahme haben insgesamt _______________ Personen im Alter bis 26 Jahren teilgenommen. (siehe Teilnehmerliste) 4,00 € für ________ Personen, 15,00 € für ________ Personen Entstandene Kosten Gesamtbetrag Einnahme Davon Eigenleistung der Referentenkosten: € Teilnehmer: € Unterkunft: € städt. Beihilfe: € Verpflegung: € Beihilfe Land/Bund: € Fahrtkosten: € Sonstige Beihilfen: € Künstler: € € Sonstiges: € € Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 14 Ort & Datum Name & Anschrift des Trägers Telefon: Email: Stadt Haltern am See Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport Abteilung Jugendförderung Dr. Conrads-Str. 1 45721 Haltern am See Verwendungsnachweis Hiermit bestätige/n ich/wir verbindlich, dass die von der Stadt Haltern am See erhaltenen Zuschüsse gem. dem Fördersinn der Richtlinien zur Bezuschussung richtungsweisender Modelle und Projekte verwendet wurden. Eine Überfinanzierung der Maßnahme ist nicht erfolgt. Maßnahme (Aktenzeichen, Titel): Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt. rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 15 Abteilung Kinder, Jugend- und Familienförderung der Stadt Haltern am See Berichtsjahr ............... Fragebogen zur Qualitätssicherung und –entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit Einrichtung: ____________________________________________________ Träger: ____________________________________________________ Anschrift ____________________________________________________ Tel., Fax, E-Mail 1. Hauptberufliche MitarbeiterInnen Name Alter Wochenstunden Ausbildung der hauptberuflich tätigen MitarbeiterInnen Anzahl Dipl.-Soz.päd./SozialarbeiterIn (FH) ErzieherIn anderer Hochschulabschluss sonstige soziale (religions-)pädagogische Ausbildung andere Berufsausbildung (noch) kein Ausbildungsabschluss Anzahl der hauptberuflich tätigen MitarbeiterInnen mit zusätzlicher Qualifikation
2. Freie MitarbeiterInnen mit fachlicher Qualifikation Anzahl Wochenstunden ohne fachliche Qualifikation Anzahl Wochenstunden 3. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen mit fachlicher Qualifikation Inhaber JuLeiCa Anzahl Wochenstunden ohne fachliche Qualifikation Inhaber JuLeiCa Anzahl Wochenstunden Die Gesamtzahl der ehrenamtlichen/freiwilligen Helfer beträgt __________ Personen Davon waren .... (zu berücksichtigen ist das Alter zum Jahresende des Berichtsjahres) _____ Personen unter 18 Jahren davon waren _____ Personen weiblich _____ Personen zwischen 18 und 26 Jahren davon waren _____ Personen weiblich _____ Personen 27 Jahre und älter davon waren _____ Personen weiblich 4. Öffnungszeiten der Einrichtung Wochentag von bis Stunden Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag
Stunden gesamt: ___________ 5. BesucherInnen der Einrichtung Um Daten von Besuchern zu erhalten, die die verschiedenen Angebote/Formen der Einrichtung nutzen, sollen nachfolgend drei Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: (a.) der „Normalbetrieb“ der Einrichtungen (hier: Häuser und mobile Angebote), dem die sich regelmäßig wiederholenden Angebote zuzurechnen sind; (b.) der Bereich der Kooperationsformen mit Schulen und (c.) die Sonderveranstaltungen, die nicht regelmäßig stattfinden und/oder für eine besonders große, unübersichtliche Besuchermenge organisiert werden. Entsprechend zu dieser Dreiteilung des Tätigkeitsspektrums wird (a.) nach BesucherInnen,; (b.) nach TeilnehmerInnen und (c.) nach Besuchen gefragt. Definition der „StammbesucherInnen“ Im „Normalbetrieb“ von Häusern – der auch regelmäßige Angebote außerhalb der Häuser einschließen kann – und mobilen Angeboten lassen sich zwei Gruppen von BesucherInnen unterscheiden: 1. Einerseits kommen BesucherInnen, die den „Normalbetrieb“ in Häusern und mobilen Angeboten regelmäßig nutzen. Diese werden hier als „StammbesucherInnen“ bezeichnet und erscheinen (in den Schulzeiten) in der Regel mindestens einmal in der Woche in den OKJA-Einrichtungen. Diese Gruppe der BesucherInnen ist den MitarbeiterInnen gut bekannt, so dass von diesen nicht nur die Anzahl angegeben, sondern auch eine Kategorisierung nach Alter und Geschlecht vorgenommen werden kann. Diese Abfrage ist nicht als Stichtagsbefragung angelegt, sondern soll die Situation in dem Berichtsjahr darstellen, wobei hier unbedingt zu beachten ist, dass hier nicht die Summe der Besuche, sondern die Anzahl der Personen wichtig ist, d.h. jede/r (Stamm)BesucherIn nur einmal gezählt werden darf. 2. Andererseits nutzen den „Normalbetrieb“ von Häusern und mobilen Angeboten auch unregelmäßig erscheinende BesucherInnen, die den MitarbeiterInnen i.d.R. nicht näher bekannt sind, deren Anzahl im Berichtsjahr sich allerdings bestimmen lässt. Auch hier ist die Anzahl der (nur jeweils einmalig zu zählenden) Personen anzugeben. a. Den „Normalbetrieb“ der Einrichtung nutzten im Berichtsjahr.... ca. regelmäßig ca. unregelmäßig anwesende (Stamm)Besucherinnen anwesende Besucherinnen Von den regelmäßig anwesenden (Stamm)BesucherInnen... ..verfügten insgesamt ca. BesucherInnen über einen Migrationshintergrund .. sind 06 bis einschl. 08 Jahre alt und davon sind weiblich .. sind 09 bis einschl. 11 Jahre alt und davon sind weiblich .. sind 12 bis einschl. 14 Jahre alt und davon sind weiblich .. sind 15 bis einschl. 17 Jahre alt und davon sind weiblich .. sind 18 bis einschl. 21 Jahre alt und davon sind weiblich .. sind 22 bis einschl. 26 Jahre alt und davon sind weiblich
b. Die schulbezogenen Angebote (in Kooperation mit Schule) haben insgesamt TeilnehmerInnen genutzt. TeilnehmerInnen der Grundschule, davon waren ca. weiblich. TeilnehmerInnen der Klassen 5 bis 8, davon waren ca. weiblich. TeilnehmerInnen der Klassen 9 bis 12, davon waren ca. weiblich. c. Sonderveranstaltungen Sonderveranstaltungen zeitlicher Umfang Gesamtzahl der Besuche (wie z. B. Disko, Konzert, Event, Film etc.) ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ Teilnehmer gesamt 6. Angebote der Einrichtung Damit sind gemeint: Regelmäßige und einmalige Angebote, Projekte, Maßnahmen, Kurse, Aktivitäten (wie z. B. Gruppen- u. Kreativangebote, Ferienaktionen, Freizeitangebote, außerschulische Bildungsangebote, Hausaufgabenhilfe, Angebote zur Vermittlung von sozialen Schlüsselkompetenzen, Schulungen, Selbstbehauptungskurse, PC-Kurse, Informations- und Diskussionsveranstaltungen zur beruflichen Lebensplanung, Angebote zur berufsrelevanten Kompetenzaneignung etc.).
Anzahl der Angebotsform zeitlicher Umfang TeilnehmerInnen ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ ______________________ Teilnehmer gesamt Spezielle Angebote nur für Mädchen: ja nein nur für Jungen: ja nein 7. Welche Ziele verfolgen Sie mit ihrer Einrichtung/Arbeit (siehe insbesondere §§ 2, 3, 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz)?
8. Inhaltliche Schwerpunkte Ihrer Einrichtung (siehe insbesondere § 10 Kinder- und Jugendförderungsgesetz) 9. In welcher Form stellen Sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sicher (siehe § 6 Kinder- und Jugendförderungsgesetz)? 10. Mit welchen Trägern, Einrichtungen, Vereinen etc. arbeiten Sie regelmäßig zusammen? 11. Welche Kinder und Jugendlichen wollen Sie mit Ihren Angeboten erreichen?
12. Erreichen Sie diese Kinder und Jugendlichen? ja nein teilweise Wenn nein oder nur teilweise - was wäre dafür erforderlich? 13. Benennen Sie die wesentlichen Probleme in Ihrer Einrichtung/Arbeit 14. Welche Veränderungen/Verbesserungen könnten Sie sich für Ihre Einrichtung/Arbeit vorstellen?
15. Welche Auswirkung hat die Arbeit Ihrer Einrichtung im Ortsteil/ Wohnbereich/Stadtteil? 16. In welcher Form stellen Sie den Wirksamkeitsdialog (Erstellung eines Konzepts mit Zielen, Inhalten und Maßnahmen, Überprüfung der pädagogischen Praxis, Fachcontrolling, Qualitätssicherung) sicher? Unterschrift: ______________________ Datum: __________________
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