Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See

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Richtlinien
zur finanziellen
Förderung der
Kinder- und
Jugendarbeit
in der Stadt
Haltern am See

   Fachbereich Familie und Jugend,
   Schule und Sport
   Dr. Conrads-Str. 1,
   45721 Haltern am See
   Frau Wilsrecht, Zimmer 1.01
    02364 933243
    02364 9336243
   Baerbel.Wilsrecht@haltern.de
   Frau Martin, Zimmer 1.01
    02364 933248
    02364 9336248
   Christine.Martin@haltern.de
                    Gültigkeit 01.01.2011
Inhaltsverzeichnis

Seitenzahl

1            Leitbild

2-3          Allgemeine Förderungsvoraussetzungen

4-5          Kinder- und Jugendfreizeiten

6            Ferienspiele

7-8          Kinder- und Jugendgruppenleiterschulung

9-10         Internationale Jugendbegegnung

11-13        Kinder- und Jugendbildung

14           Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiter/innen

15           Materialien der Kinder- und Jugendarbeit

16           Richtungsweisende Modelle und Projekte

17           Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

18-19        Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder-
             und Jugendarbeit

20           Inkrafttreten
Leitbild

Kinder- und Jugendarbeit bildet für junge Menschen traditionell einen wichtigen
Erfahrungsraum, der einen weitestgehend                 zwangsfreien Experimentier- und
Handlungsspielraum eröffnet.
Kinder- und Jugendarbeit bietet jungen Menschen Möglichkeiten zur Gestaltung ihrer
Lebensumwelt und ihres Wohnumfeldes, zu vielfältigem Engagement, zur Interessenvertretung
sowie zur gesellschaftlichen, sozialen und politischen Mitwirkung. Somit hat Kinder- und
Jugendarbeit ihren spezifischen Beitrag zur personalen Entfaltung junger Menschen in kleinen
und größeren, in festen und veränderlichen Gruppen zu leisten.

Die Richtlinie zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ist prinzipiell eine Form
der Anerkennung für Jugendliche, die ihrer Lebensphase und ihrem kulturellen Ausdruck
gesellschaftliche Wertschätzung entgegen bringt. § 11 SGB VIII gesteht ihnen das Recht auf
Angebote zur Entwicklungsförderung zu, die sich an ihren Interessen orientieren und von ihnen
mit gestaltet werden. Die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der freien
Jugendhilfe ist auch Ausdruck der Würdigung des Engagements freier Träger, insbesondere der
Jugendverbände.
Allgemeine Förderungsvoraussetzungen:

Haushaltsrahmen
Die Stadt Haltern am See fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die
örtliche Kinder- und Jugendarbeit. Die genannten Förderbeträge sind dabei als Höchstbeträge zu
verstehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wer wird gefördert?
* Träger der freien Jugendhilfe ( z. B. Verbände, Vereine, Kirchen und
  Religionsgemeinschaften, Verbände der freien Wohlfahrtspflege)
* Initiativen und Selbsthilfegruppen, die den Grundsätzen und Zielen des KJHG
  entsprechen
* Kooperationspartner ( z. B. Schulen ), wenn eine gemeinsame Zielsetzung besteht und
  die Maßnahme dazu dient, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen
  Entwicklung zu fördern und dazu beiträgt, Benachteiligungen zu vermeiden oder
  abzubauen.

Was wird gefördert?
* Kinder- und Jugendfreizeiten
* Ferienspiele
* Jugendgruppenleiter/in-Schulungen
* Internationale Jugendbegegnungen
* Kinder- und Jugendbildungen
* Förderung der ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleiter
* Materialien der Kinder- und Jugendarbeit
* Richtungsweisende Modelle und Projekte
* Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit

Was wird nicht gefördert?
* Maßnahmen und Veranstaltungen, die überwiegend schulischen, religiösen, sportlichen,
  parteipolitischen oder gewerkschaftlichen Charakter haben (Grundprinzip)
* Maßnahmen, die nach dem Weiterbildungsgesetz gefördert werden
* Maßnahmen, die bereits begonnen oder abgeschlossen sind
* Keine überfinanzierten Maßnahmen
* Eine gleichzeitige Förderung einer Maßnahme aus verschiedenen Förderpositionen
  dieser Richtlinien ist ausgeschlossen

Wichtig!
Mögliche Zuschüsse anderer Stellen (z. B. EU-, Bundes- oder Landesmittel) sind vorrangig in
Anspruch zu nehmen.
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
* Zuschüsse werden nur aufgrund eines förmlichen und vollständigen Antrages gewährt.
  Der Antrag ist aus Planungsgründen bis zum 30.04. eines jeden Jahres einzureichen.
  Anträge, die nach dem 30.04. eingehen, können nur bearbeitet werden, wenn noch
  Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
* Es sind entsprechende Vordrucke zu benutzen. Diese können im Internet unter
  www.haltern.de heruntergeladen werden.
* Anträge können zurückgewiesen werden, wenn sie
  - unvollständig ausgefüllt sind oder
  - notwendige Unterlagen nicht beigefügt sind und diese auch nicht rechtzeitig
    nachgereicht werden.

Auszahlungs- und Festsetzungsverfahren
* Es werden keine Abschlagszahlungen geleistet. Erst nach Einreichung aller
  erforderlichen Unterlagen erfolgt eine abschließende Auszahlung der Förderbeträge.
* Bei der Festsetzung der Zuschusshöhe gelten An- und Abreise als je ein Tag.

Verwendungsnachweis
> Der vollständige Verwendungsnachweis ist spätestens einen Monat nach Abschluss der
  Maßnahme vorzulegen.
> Dem Verwendungsnachweis sind eine Teilnehmerliste und ggf. ein Nachweis über die
  Höhe der Referentenkosten beizufügen.
> Bei der Förderung von Materialien und Stätten der Kinder- und Jugendarbeit ist eine
  Kosten- und Finanzierungsübersicht beizufügen.
> Die Verwaltung behält sich eine Überprüfung der Antragsangaben und der
  zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel vor.
> Der freie Träger verpflichtet sich, alle Kostenbelege nach Abschluss der Maßnahme
  zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen dem Fachbereich Familie und Jugend,
  Schule und Sport vorzulegen.

Wozu verpflichtet sich der Antragsteller?
* zur Einhaltung der Richtlinien
* zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen
* zur Durchführung der beantragten Maßnahme
* zur bestimmungsgemäßen Verwendung der beantragten Zuschüsse
* zur Auflagenerfüllung
* zum Abschluss eines ausreichenden Versicherungsschutzes für alle Teilnehmer der
  Maßnahme
* ein Verantwortlicher der Maßnahme muss eine Qualifikation (Juleica oder
  Vergleichbares) nachweisen
* zur ganzen oder teilweisen Rückzahlung, wenn
  - unvollständige Angaben gemacht wurden
  - die im Bewilligungsbescheid gemachten Auflagen nicht erfüllt bzw. die Zuschüsse nicht
    bestimmungsgemäß verwandt wurden.
Kinder- und Jugendfreizeiten

Was wird gefördert?
                                       Kinder- und Jugendfreizeiten mit einer Dauer
                                       von mindestens 2 Tagen. Der städt. Zuschuss
                                       ist auf höchstens 21 Tage begrenzt.

Wer wird gefördert?
                                       Siehe allgemeine
                                       Förderungsvoraussetzungen

Wie wird gefördert?
                                       Der Zuschuss beträgt:

                                   -   2 € pro Tag und Teilnehmer
                                   -   15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien,
                                       die Leistungen nach dem SGB XII
                                       (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem
                                       SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem
                                       Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
                                   -   3 € pro Tag und Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit
                                       Gruppenleiterschulung.

Welcher Personenkreis
wird gefördert?                        Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet
                                       haben und noch keine 18 Jahre alt sind

                                       Personen vom vollendeten 18. Lebensjahr bis
                                       zum 26. Lebensjahr (z. B. Arbeitslose,
                                       Auszubildende, Studenten,
                                       Zivildienstleistende, Wehrpflichtige, FSJler,
                                       Schüler)

                                       Personen mit Wohnsitz in der Stadt Haltern
                                       am See

                                       Gruppen mit einer Gruppenstärke von
                                       mindestens 6 jungen Menschen

                                       Auf je angefangene 6 geförderte Personen ist
                                       ein/eine Betreuer/in zuschussberechtigt

                                       Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird
                                       zusätzlich ein/eine Betreuer/in anerkannt
Bei Bedarf kann die Anzahl der
                       Betreuer/innen erhöht werden (z. B. bei
                       Betreuung von Behinderten)

                       Ab einer Größe von 50 teilnehmenden
                       jungen Menschen wird zusätzlich ein/eine
                       Gesamtleiter/in der Maßnahme gefördert

                       Sonstige Betreuer/innen (ohne
                       Gruppenleiterschulung oder sonstiger
                       vergleichbarer Schulung) erhalten den
                       Teilnehmerzuschuss.

Wie und wann erfolgt
die Auszahlung?        Siehe allgemeine
                       Förderungsvoraussetzungen.

Welche Unterlagen
sind einzureichen?     Antrag (Vordruck Nr. 1)
                       Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6)
                       Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7)
                       Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 8)
                       Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 10)
Ferienspiele

Was wird gefördert?
                                        Ferienspiele in der Stadt Haltern am See mit
                                        einer Dauer von mindestens 3 Tagen.
                                        Der städt. Zuschuss wird auf höchstens 21
                                        Tage begrenzt.

Wer wird gefördert?
                                        Siehe allgemeine
                                        Förderungsvoraussetzungen

Wie wird gefördert?
                                        Der Zuschuss beträgt für ein Freizeitangebot
                                        von mindestens 3 Stunden pro Tag 50 €

Welcher Personenkreis wird gefördert?
                                        Kinder und Jugendliche vom vollendeten 6.
                                        Lebensjahr bis zum vollendeten 17.
                                        Lebensjahr

Was ist dem Antrag beizufügen?
                                        Programmübersicht

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                        Siehe allgemeine
                                        Förderungsvoraussetzungen

Welche Unterlagen sind einzureichen?
                                        Antrag Ferienspiele (Vordruck Nr. 2)
                                        Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6)
                                        Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 11)
Jugendgruppenleiterschulung

Was wird gefördert?
                                        Leiter/innen und Mitarbeiter/innen-Schulung

Wer wird gefördert?
                                        Siehe allgemeine
                                        Förderungsvoraussetzungen

Welcher Personenkreis wird gefördert?
                                        Teilnehmer/innen ab Vollendung des 16.
                                        Lebensjahres, in begründeten
                                        Ausnahmefällen auch 15-Jährige, die sich als
                                        ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der
                                        Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten oder
                                        sich auf Grund ihrer Tätigkeit im Kinder-
                                        und Jugendbereich fortbilden wollen

Wie wird gefördert?
                                        Der Zuschuss beträgt:

                                        5 € je Tag
                                        2 € je Übernachtung
                                        3 € bei einer halbtägigen Veranstaltung

                                        Die Förderung erstreckt sich auf höchstens 8
                                        Tage

                                        Referenten/innen:
                                        Der Zuschuss beträgt 30 % der tatsächlichen
                                        Kosten bis zu einer Förderung von 50 € pro
                                        Veranstaltungstag.

Was ist zu beachten?
                                        Die Schulungen müssen sich mit
                                        grundsätzlichen Inhalten der Kinder- und
                                        Jugendarbeit auseinandersetzen. Hierbei sind
                                        die Rahmenbedingungen der Stadt Haltern
                                        am See zur Ausstellung der „Juleica“ zu
                                        beachten.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                        Der Zuschuss wird bei Vorlage des
                                        Verwendungsnachweises festgesetzt und
                                        ausgezahlt.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
                                       Antrag Kinder- und
                                       Jugendgruppenleiterschulung
                                       (Vordruck Nr. 3)
                                       Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6)
                                       Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9)
                                       Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 12)
                                       Programm mit Zeiteinteilung
Internationale Jugendbegegnung

Was wird gefördert?
                                        Internationale Jugendbegegnungen mit dem
                                        Zweck, Kenntnisse über die Bevölkerung des
                                        Gastlandes, dessen politische und soziale
                                        Lage, Geschichte und Kultur zu erlangen.

Wer wird gefördert?
                                        Siehe allgemeine
                                        Förderungsvoraussetzungen

Weitere Voraussetzungen?
                                        Jede Maßnahme ist gründlich vorzubereiten.
                                        Das Vorbereitungsseminar ist zuschussfähig
                                        nach den Richtlinien für Kinder- und
                                        Jugendbildung.

Welcher Personenkreis wird gefördert?
                                        Teilnehmer/innen im Alter von 16 – 26
                                        Jahren

                                        Die Gruppenstärke muss mindestens fünf
                                        Personen umfassen.

                                        Bei internationalen Begegnungen im Inland
                                        werden nur die ausländischen
                                        Teilnehmer/innen gefördert.

Wie wird gefördert?
                                        Förderdauer der Maßnahme :
                                        3 – 21 Tage

                                        Zuschusshöhe:
                                        2 € pro Tag und Teilnehmer
                                        15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien,
                                        die Leistungen nach dem SGB XII
                                        (Sozialhilfe, Grundsicherung), SGB II
                                        (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen nach
                                        dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

                                        3 € pro Tag und Mitarbeiter/in mit
                                        Gruppenleiterschulung.
Für die Mitarbeiter/innen gilt folgender
                                       Teilnehmerschlüssel:

                                       ab 5 bis 15 Teilnehmer/innen
                                       1 Mitarbeiter/in

                                       ab 16 bis 30 Teilnehmer/innen
                                       2 Mitarbeiter/innen

                                       ab 31 bis 40 Teilnehmer/innen
                                       3 Mitarbeiter/innen

                                       ab 41 bis 50 Teilnehmer/innen
                                       4 Mitarbeiter/innen

                                       usw.

                                       Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird
                                       zusätzlich ein/eine Mitarbeiter/in anerkannt

                                       Sonstige Mitarbeiter/innen (ohne
                                       Gruppenleiterschulung oder sonstiger
                                       vergleichbarer Schulung) erhalten den
                                       Teilnehmerzuschuss.

Wie wird beantragt?
                                       Siehe allgemeine
                                       Förderungsvoraussetzungen

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                       Siehe allgemeine
                                       Förderungsvoraussetzungen

Welche Unterlagen sind einzureichen?
                                       Formloser Antrag
                                       Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6)
                                       Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7)
                                       Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9)
                                       das mit dem Partner abgestimmte Programm
                                       Kosten- und Finanzierungsplan
Kinder- und Jugendbildung

Was wird gefördert?
                                        Die außerschulische Kinder- und
                                        Jugendbildung umfasst insbesondere
                                        folgende Bildungsbereiche:

                                        politische Bildung

                                        soziale Bildung

                                        religiöse, wertorientierte, weltanschauliche
                                        Bildung

                                        kulturelle Bildung

                                        gesundheitliche Bildung

                                        ökologische Bildung

                                        sportliche Bildung

                                        arbeitsweltbezogene Bildung

Wer wird gefördert?
                                        Siehe allgemeine
                                        Förderungsvoraussetzungen

Welcher Personenkreis wird gefördert?
                                        Teilnehmer/innen im Alter bis 26 Jahren

Weitere Voraussetzungen?
                                        Förderungsfähige Höchstdauer 10 Tage
                                        zeitlicher Bildungsanteil pro Tag 4
                                        Unterrichtsstunden

Wie wird gefördert?
                                        Seminare, Kurse, Fahrten

                                        Der Zuschuss beträgt:
                                        4 € pro Tag und Teilnehmer/in

                                        15 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien,
                                        die Leistungen nach dem SGB XII
                                        (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem
SGB II (Arbeitslosengeld II) oder Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten.

pro Übernachtung und Teilnehmer/in 4 €

Aktivitätenförderung
Für Einzelveranstaltungen wie z. B.
Vorträge, Podiumsveranstaltungen,
Jugendaktionstage, Musik- und
Theaterveranstaltungen, Projekte,
Ausstellungen, Zirkus, Spielfeste, Jugend-
Kultur-Tage beträgt der Zuschuss 50 % der
Gesamtkosten. Der Höchstbetrag beträgt
260 €.

Die Aufwendungen für Beschäftigungs- und
Verbrauchsmaterial werden mit 40 % der
anerkennungsfähigen Kosten bezuschusst.
Der Höchstbetrag beträgt 100 €.

Referent/in, Betreuer/in
Zuschuss für Referent/in pro Stunde 15 €,
höchstens 75 € pro Veranstaltungstag

Zuschuss für Betreuer/in pro Stunde 3 €,
höchstens 24 € pro Veranstaltungstag

Für die Betreuer/innen gilt folgender
Teilnehmerschlüssel:

ab 5 bis 15 Teilnehmer/innen
1 Betreuer/in

ab 16 bis 30 Teilnehmer/innen
2 Betreuer/innen

ab 31 bis 40 Teilnehmer/innen
3 Betreuer/innen

ab 41 bis 50 Teilnehmer/innen
4 Betreuer/innen

usw.

Bei geschlechtsgemischten Gruppen wird
zusätzlich ein/eine Betreuer/in anerkannt.
Betreuer/innen, die den Zuschuss pro
                                       Veranstaltungstag erhalten, haben keinen
                                       Anspruch auf eine zusätzliche
                                       Teilnehmerförderung. Es besteht aber ein
                                       Anspruch auf Übernachtungsgeld.

                                       Künstler/in
                                       Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten,
                                       höchstens 200 € pro Veranstaltungstag.

                                       Bei mehrtägigen Veranstaltungstagen beträgt
                                       der Höchstbetrag der Förderung 400 €.

Wichtiger Hinweis!
                                       Veranstaltungen sind außerhalb der normalen
                                       Gruppenstunden durchzuführen.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                       Der Zuschuss wird nach Einreichen des
                                       Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?
                                       Antrag Kinder- und
                                       Jugendbildung (Vordruck Nr. 4)
                                       Angebotsauswertung (Vordruck Nr. 6)
                                       Betreuerlisten (Vordruck Nr. 7)
                                       Teilnehmerlisten (Vordruck Nr. 9)
                                       Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 13)
                                       Bildungsprogramm
Förderung der ehrenamtlichen
                          Jugendleiter/innen

Was wird gefördert?
                                    Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit
                                    durch eine pauschale Kostenerstattung für
                                    persönliche Aufwendungen

Wer wird gefördert?
                                    Inhaber/innen der JuleiCa

Wie wird gefördert?
                                    Für die Dauer der Laufzeit der JuleiCa
                                    (3 Jahre) wird eine pauschale
                                    Kostenerstattung in Höhe von 60 € gezahlt.

Wie ist das Auszahlungs-
verfahren?
                                    Von Amts wegen nach Aushändigung der
                                    JuleiCa

Wichtiger Hinweis!
                                    Von dieser Regelung ausgenommen sind die
                                    Ehrenamtlichen im Sportbereich, weil hier
                                    spezielle Zuschüsse fließen.
Materialien der Kinder- und Jugendarbeit

Was wird gefördert?
                                       Förderung von Materialien für pädagogische
                                       Zwecke

Wer wird gefördert?
                                       Siehe allgemeine
                                       Förderungsvoraussetzungen

Wie wird gefördert?
                                       Der Zuschuss beträgt 40 % der
                                       Gesamtkosten, in der Gesamtheit aller
                                       Anträge höchstens 410 € pro Jahr.

                                       Sonderregelung für die Anschaffung von
                                       Zelten:
                                       Der Zuschuss beträgt 50 % der
                                       Gesamtkosten, höchstens 510 € pro Jahr.

Spartipp!
                                       Wird der angeschaffte Gegenstand auch
                                       anderen Trägern der Kinder- und
                                       Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, kann
                                       der Zuschuss auf 50 %, bei Zelten auf 60 %
                                       erhöht werden. Die Höchstgrenzen sind
                                       entsprechend umzurechnen.

Was ist zu beachten?                   Der Antragsteller hat sicherzustellen, dass
                                       das bezuschusste Material sachgerecht
                                       benutzt und gelagert wird und nicht in
                                       Privatbesitz übergeht. Daher sind die
                                       Gegenstände, soweit sie einen
                                       Anschaffungswert von mehr als 25,56 €
                                       haben, in ein Inventarverzeichnis
                                       aufzunehmen.
                                       Verbrauchsmaterialien werden nicht
                                       bezuschusst.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?   Der Zuschuss wird nach Einreichung der
                                       Rechnung ausgezahlt.

Welche Unterlagen sind einzureichen?   Kostenaufstellung unter Beifügung
                                       schriftlicher Angebote.
                                       Begründung der Notwendigkeit der
                                       Anschaffung.
                                       Antrag Materialien der Kinder- und
                                       Jugendarbeit (Vordruck Nr. 5)
Richtungsweisende Modelle und Projekte

Was wird gefördert?
                                       Gefördert werden Maßnahmen,
                                       Veranstaltungen und Projekte der Kinder-
                                       und Jugendarbeit, die geeignet sind, neue
                                       fachliche Entwicklungen zu fördern.

Was wird nicht gefördert?
                                       Discoveranstaltungen
                                       konsumorientierte und kommerzielle
                                       Veranstaltungen
                                       Kurse, Gruppenabende
                                       fortlaufende Veranstaltungen

Wann wird gefördert?
                                       Die Modelle und Projekte sind vor
                                       Antragstellung mit dem Fachbereich Familie
                                       und Jugend, Schule und Sport zu besprechen.

Wie wird gefördert?
                                       Die Höhe des Zuschusses wird vom
                                       Fachbereich Familie und Jugend, Schule und
                                       Sport individuell festgelegt.

Wie wird der Zuschuss beantragt?
                                       Der formlose schriftliche Antrag ist 2
                                       Monate vor Beginn der Veranstaltung beim
                                       Fachbereich Familie und Jugend, Schule und
                                       Sport einzureichen.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                       Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt nach
                                       Durchführung der Maßnahme.

                                       Dem Verwendungsnachweis sind die
                                       Originalrechnungsbelege sowie ein
                                       umfassender Abschlussbericht über die
                                       durchgeführte Maßnahme beizufügen.

Welche Unterlagen sind
einzureichen?                          Programm
                                       pädagogisches Konzept des Modells bzw.
                                       des Projektes
                                       Kosten- und Finanzierungsplan
                                       Verwendungsnachweis (Vordruck Nr. 14)
Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit wird über Finanzmittel der Kommune und des Landes
gefördert.
Bau, Einrichtung und Renovierung von Räumen für
            die Kinder- und Jugendarbeit

Was wird gefördert?
                         Bau, Einrichtung und Renovierung von
                         Räumen für die Kinder- und Jugendarbeit in
                         der Stadt Haltern am See

Wer wird gefördert?
                         Siehe allgemeine
                         Förderungsvoraussetzungen

Wie wird gefördert?
                         Die Höhe des Zuschusses wird auf 10 % der
                         anerkennungsfähigen Gesamtkosten
                         festgesetzt.

                         Bei Maßnahmen, die in Eigeninitiative und
                         Eigenleistung durchgeführt werden, beträgt
                         der Zuschuss 10 % des von der Stadt Haltern
                         am See ermittelten Wertes der Eigenleistung.

                         Bei Einrichtungen mit multifunktionaler
                         Nutzung wird der Anteil der
                         förderungsfähigen Kosten von der Stadt
                         Haltern am See festgesetzt.

Was ist zu beachten?
                         Bei größeren Maßnahmen ist im Vorfeld
                         Kontakt mit dem Fachbereich Familie und
                         Jugend, Schule und Sport aufzunehmen.

                         Zuschüsse anderer Stellen (z. B. Land,
                         Stiftungen) sind unbedingt in Anspruch zu
                         nehmen.

                         Berechnungsgrundlage für den Zuschuss
                         bei Baumaßnahmen sind die von der Stadt
                         Haltern am See festgesetzten
                         bezuschussungsfähigen Gesamtkosten.

                         Die Entscheidung über die Förderung
                         investiver Maßnahmen erfolgt im Rahmen
                         der Haushaltsberatungen.
Was ist dem Antrag beizufügen?
                                       Begründung für den Bedarf und ein Kosten-
                                       und Finanzierungsplan.

                                       Unterlagen, die vom Fachbereich Familie
                                       und Jugend, Schule und Sport extra
                                       angefordert werden.

Wie und wann erfolgt die Auszahlung?
                                       Die Auszahlung des Zuschusses bei
                                       Baumaßnahmen erfolgt zu jeweils 50 % nach
                                       Vorlage eines mängelfreien Rohbau- bzw.
                                       Schlussabnahmescheins. Ansonsten erfolgt
                                       die Auszahlung mit dem
                                       Bewilligungsbescheid.

Was ist beim Verwendungsnachweis
zu beachten?                           Der Zuschussempfänger hat bis spätestens 6
                                       Monate nach Fertigstellung der
                                       Baumaßnahme einen Verwendungsnachweis
                                       in vorgeschriebener Form vorzulegen.
                                       Ansonsten muss der Verwendungsnachweis
                                       innerhalb von 8 Wochen nach Bewilligung
                                       der Maßnahme erbracht werden.
Inkrafttreten:

Diese Richtlinie tritt zum 01.01.11 in Kraft.
Anlagen:
Vordruck: 1 – 15
Vordruck Nr. 1

                                                                          Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

Antrag auf Gewährung einer Beihilfe für eine Kinder- und Jugendfreizeit
Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See eine Beihilfe für die Durchführung einer Maßnahme
in
                                         Ort der Maßnahme

vom                                bis                                =                       Tage
(Mindestdauer = 2 Tage, Höchstförderungsdauer = 21 Tage, An- und Abreisetag gelten als je 1 Tag)

Der/Die verantwortliche/r Leiter/in der Maßnahme ist
Name:
Anschrift:

Geburtstag:

Voraussichtliche Teilnehmerzahl:                      Teilnehmer (insgesamt)

                                      davon
                                                  Teilnehmer im Alter von        6 – 18 Jahren

                                                  Teilnehmer im Alter von 18 – 26 Jahren
                                                  (Arbeitslose, Azubis, Studenten, Zivis,
                                                  Wehrpflichtige, FSJler, Schüler)

Gemischte Teilnehmergruppe                 JA             NEIN
Beantragt wird ein Zuschuss in Höhe von
 2,00 € pro Tag für _____ Personen
15,00 € pro Tag für _____ Personen

Anzahl der Betreuer einschließlich Leiter gem. der Richtlinien    ________
Davon mit Leiterschulung                                          ________

Die Überweisung der Beihilfe wird auf das Konto des o.g. Trägers überwiesen
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme

                   Kosten                                        Finanzierung

Unterkunft und                                 Eigenleistung der
Verpflegung                             €      Teilnehmer                                 €
Fahrtkosten                             €      Städt. Beihilfe                            €
Sonstiges                               €      Beihilfe Land/Bund                         €
                                        €      Sonstige Beihilfen                         €
Gesamtkosten                            €      Gesamteinnahmen                            €

Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt
Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an.
Wir verpflichten uns, die Beihilfe zweckentsprechend zu verwenden und innerhalb von 8
Wochen nach Durchführung der Maßnahme den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis
einzureichen.

                  (Stempel)                           (rechtsverbindliche Unterschrift)

Erläuterungen zur Zuschusshöhe:
 2,00 € pro Tag und Teilnehmer
15,00 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII
(Sozialhilfe, Grundsicherung), Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 2

                                                              Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                      Antrag auf Förderung von Ferienspielen
Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See eine Förderung von Ferienspielen

Die Ferienspiele werden an _____ Tagen durchgeführt.

Das Freizeitangebot beträgt mindestens 3 Stunden pro Tag.

Wir bitten um Überweisung des Zuschusses nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
auf folgendes Konto.
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt
Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an.

                                                         __________________________
              (Stempel)                                  (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 3

                                                               Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

    Antrag auf Gewährung einer Beihilfe zu den Kosten einer Kinder- und
                      Jugendgruppenleiterschulung
Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See für die Durchführung

       einer halbtägigen Schulung am
       einer eintägigen Schulung am
       einer mehrtägigen Schulung vom                    bis
       (Höchstförderung 8 Tage)

Ort der Maßnahme
Träger der Maßnahme
Leiter der Maßnahme
                    Straße
                    Ort
                    Geb. Datum
                    Beruf
                    Päd. Ausbildung

Die Schulung setzt sich mit den grundsätzlichen Inhalten der Kinder- und Jugendarbeit
auseinander. Hierbei wurden die Rahmenbedingungen der Stadt Haltern am See zur Ausstellung
der Juleica beachtet.

Voraussichtliche Teilnehmerzahl:
Die Referentenkosten betragen            € (Nachweise sind beizufügen)

Die Überweisung wird auf das Konto des Antragsstellers erbeten.
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

Wir bitten um Überweisung des Zuschusses nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
auf folgendes Konto.
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme

                  Kosten                                      Finanzierung

Unterkunft und                                Eigenleistung der
Verpflegung                            €      Teilnehmer                                 €
Fahrtkosten                            €      Städt. Beihilfe                            €
Sonstiges                              €      Beihilfe Land/Bund                         €
                                       €      Sonstige Beihilfen                         €
Gesamtkosten                           €      Gesamteinnahmen                            €

Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt
Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an.
Wir sind davon unterrichtet worden, dass eine Abschlagszahlung nicht erfolgt. Nach
Abschluss der Maßnahme werden wir eine Teilnehmerliste, Schulungsprogramm, einen
Verwendungsnachweis und eine Angebotsauswertung einreichen.

                 (Stempel)                           (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 4

                                                                         Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

             Antrag auf Zuschuss für eine Kinder- und Jugendbildung
Wir beantragen unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See einen Zuschuss für eine Kinder- und Jugendbildung
in
                                          Ort der Maßnahme

vom                                 bis                              =                 Tage
(Höchstförderungsdauer = 10 Tage)

An der Maßnahme nehmen ______ Personen im Alter bis 26 Jahren teil.
Zu zahlen sind 4,00€ für _____ Personen und 15,00€ für _____ Personen.

Es handelt sich um eine geschlechtsgemischte Gruppe                          ja        nein

Anzahl der Betreuer
Anzahl der Referenten                     Dauer der Referententätigkeit ___ Std.
Anzahl der Künstler                            (bitte Gesamtdauer angeben)

Kosten für Künstler:
(Belege bitte dem Verwendungsnachweis beilegen)

Es entstehen Aufwendungen für Beschäftigungs- und Verbrauchsmaterial in Höhe von _____€
(Belege bitte dem Verwendungsnachweis beilegen)
Wir bitten um Überweisung des Zuschusses auf folgendes Konto
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

                 Voraussichtliche Kosten und Finanzierung der Maßnahme

                    Kosten                                   Finanzierung

Unterkunft und                               Eigenleistung der
Verpflegung                           €      Teilnehmer                                 €
Fahrtkosten                           €      Städt. Beihilfe                            €
Sonstiges                             €      Beihilfe Land/Bund                         €
                                      €      Sonstige Beihilfen                         €
Gesamtkosten                          €      Gesamteinnahmen                            €

Die geltenden Richtlinien des Fachbereichs Familie und Jugend, Schule und Sport der Stadt
Haltern am See zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit erkennen wir an.
Wir verpflichten uns, die Beihilfe zweckentsprechend zu verwenden und einen vollständigen
Verwendungsnachweis mit Bildungsprogramm, Teilnehmer- und Betreuerlisten und einer
Angebotsauswertung spätestens einen Monat nach Abschluss der Maßnahme einzureichen. .

                   (Stempel)                        (rechtsverbindliche Unterschrift)

Erläuterungen zur Zuschusshöhe:
 4,00 € pro Tag und Teilnehmer
15,00 € pro Tag und Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII
(Sozialhilfe, Grundsicherung), Arbeitslosengeld II nach dem SGB II und Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 5

                                                              Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

      Antrag auf Zuschuss für Materialien der Kinder- und Jugendarbeit

Hiermit beantragen wir unter Beachtung der Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder-
und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See einen Zuschuss für folgende Materialien der
Kinder- und Jugendarbeit:
                                    s. Kostenvoranschlag               €
                                    s. Kostenvoranschlag               €
                                    s. Kostenvoranschlag               €
                                    s. Kostenvoranschlag               €

Begründung für die Notwendigkeit:

Folgender Gegenstand wird auch anderen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung
gestellt:

Gegenstand                                         Träger der Kinder- und Jugendarbeit
Wir bitten um Überweisung des Zuschusses auf folgendes Konto
Kontonummer
Bankleitzahl
Bank

Uns ist bekannt, dass

   -           Verbrauchsmaterialien nicht bezuschusst werden
   -           das bezuschusste Material sachgerecht genutzt und gelagert werden muss
   -           die Materialien nicht privat genutzt werden dürfen
   -           der Zuschuss 40% (bei Zelten 50%) der Gesamtkosten; in der Gesamtheit aller
                Anträge höchstens 410,00€ (bei Zelten 510,00€) beträgt. Wird der angeschaffte
                Gegenstand auch anderen Trägern der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, kann
                der Zuschuss auf 50% (bei Zelten 60%) erhöht werden.
   -           eine Abschlagszahlung nicht erfolgt. Der Zuschuss wird nach Einreichung des
                Verwendungsnachweises (Originalrechnung) ausgezahlt.

                  (Stempel)                         (rechtsverbindliche Unterschrift)
Vordruck Nr. 6

Abteilung Kinder, Jugend- und Familienförderung der Stadt Haltern am See

Berichtsjahr

               Angebotsauswertung in der Kinder- und Jugendarbeit
Veranstalter
In Kooperation mit

Träger
Anschrift
Tel., Fax, Email

Art des Angebots
Titel
Inhalt

Ziele

Methoden der Umsetzung und in welcher Form stellen Sie die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen sicher?

Zielgruppe

                     z.B. Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Migranten, Alter

Anzahl der TeilnehmerInnen

Gesamt
Männlich
Weiblich
Termin/Dauer des Angebots

Eingesetzte Mittel

Eingesetztes Personal

                        z.B. Anzahl männlich, Anzahl weiblich, Funktion, Qualifikation, ehrenamtlich,
                        hauptamtlich, Juleica InhaberIn, etc.

Beurteilung nach Abschluss der Veranstaltung/des Angebots

Zufriedenheit der TeilnehmerInnen
Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend)

Zielerreichung
Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend)

Zufriedenheit des Veranstalters/Trägers
Note 1 (sehr gut) bis Note 6 (ungenügend)

                     (Stempel)                                       (Datum, Unterschrift)
Vordruck Nr. 7
Betreuerliste des Trägers
(bitte auch ggf. Referenten und Künstler eintragen)
Maßnahme in                                                                       vom     bis

lfd. Zu- und Vorname                         Alter Tägl. Betreuungsaufwand   Anschrift   Unterschrift
Nr.                                                in Stunden
Vordruck Nr. 8
Teilnehmerliste des Trägers _________________________________________________________________________________________

zu der Kinder- u. Jugendfreizeit vom __________________ bis ____________________ in ______________________________________

Lfd.     Vor- u. Zuname                     Geburtsdatum    Beruf                   Anschrift in 45721 Haltern am See     Unterschrift               beantragter
Nr.                                                                                                                                                  Zuschuss
                                                                                                                                                     (bitte
                                                                                                                                                     ankreuzen)
                                                                                                                                                     2 € 15 €

Erläuterungen zum beantragten Zuschuss:
 2 € = normaler Zuschuss
15 € = Teilnehmer aus Familien, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach dem
        Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Vordruck Nr. 9
Teilnehmerliste des Trägers

Maßnahme in                                            vom         bis

Lfd.   Zu- und Vorname          Geburtsdatum   Beruf   Anschrift         Unterschrift
Nr.
Vordruck Nr. 10
                                                             Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                                 Verwendungsnachweis
über die Beihilfe laut Bewilligungsbescheid vom
Az.:                                          Ort der Maßnahme:

Dauer von                        bis                              =               Tage
(An- und Abreisetag gelten als je ein Verpflegungstag)

Altersstufe    6-17 Jahre    18–26 Jahre        Leiter     Leiterschulung    Insgesamt
                                                Betreuer      ja      nein
Teilnehmer
Mädchen
Jungen
 2 € sind zu zahlen für __________ Teilnehmer

15 € sind zu zahlen für __________ Teilnehmer

                                   Entstandene Kosten

Einnahmen                                      Ausgaben
                                      €                                            €
Gesamtbetrag                                   Gesamtbetrag
davon                                          davon
Teilnehmerbeiträge                    €        Verpflegung                         €
Spenden                               €        Unterkunft                          €
Eigenmittel                           €        Fahrtkosten
Städt. Beihilfe                       €        Programmkosten                      €
                                      €        Sonstiges                           €
Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt.

____________________________
Unterschrift des Maßnahmeträgers
Vordruck Nr. 11

                                                             Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                                   Verwendungsnachweis
zum Antrag auf Förderung von Ferienspielen

Hiermit wird bestätigt, dass wir in der Zeit

vom _______________ bis _______________

an _______________ Tagen

Ferienspiele mit einem täglichen Freizeitangebot von mindestens 3 Stunden pro Tag
durchgeführt haben.

Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt.

___________________________
Unterschrift des Maßnahmeträgers
Vordruck Nr. 12
                                                             Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                                  Verwendungsnachweis
für eine Jugendgruppenleiterschulung vom _____________ bis
Ort der Maßnahme:

Es handelt sich um eine:

     halbtägige Schulung

     eintägige Schulung

     _____ tägige Schulung

An der Maßnahme haben insgesamt _______________ Personen teilgenommen
(siehe Teilnehmerliste)

                                    Entstandene Kosten

               Gesamtbetrag                                      Einnahme
Davon                                          Eigenleistung der
Referentenkosten:                     €        Teilnehmer:                  €
Unterkunft:                           €        städt. Beihilfe:             €
Verpflegung:                          €        Beihilfe Land/Bund:          €
Fahrtkosten:                          €        Sonstige Beihilfen:          €
Sonstiges:                            €                                     €
                                      €                                     €

Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt.

rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 13
                                                             Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                                  Verwendungsnachweis
für eine Kinder- und Jugendbildung vom ____________ bis___________ (Höchstförderung
                                                                   10 Tage)
Ort der Maßnahme:

Es handelt sich um eine Kinder- und Jugendbildung mit einem zeitlichen Bildungsanteil
von mindestens 4 Unterrichtsstunden pro Tag.

An der Maßnahme haben insgesamt _______________ Personen im Alter bis 26 Jahren
teilgenommen. (siehe Teilnehmerliste)

4,00 € für ________ Personen,                              15,00 € für ________ Personen

                                    Entstandene Kosten
               Gesamtbetrag                                      Einnahme
Davon                                          Eigenleistung der
Referentenkosten:                     €        Teilnehmer:                              €
Unterkunft:                           €        städt. Beihilfe:                         €
Verpflegung:                          €        Beihilfe Land/Bund:                      €
Fahrtkosten:                          €        Sonstige Beihilfen:                      €
Künstler:                             €                                                 €
Sonstiges:                            €                                                 €

Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt.

rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 14
                                                                Ort & Datum

Name & Anschrift des Trägers
Telefon:
Email:

Stadt Haltern am See
Fachbereich Familie und Jugend, Schule und Sport
Abteilung Jugendförderung
Dr. Conrads-Str. 1
45721 Haltern am See

                                  Verwendungsnachweis

Hiermit bestätige/n ich/wir verbindlich, dass die von der Stadt Haltern am See erhaltenen
Zuschüsse gem. dem Fördersinn der Richtlinien zur Bezuschussung richtungsweisender
Modelle und Projekte verwendet wurden.

Eine Überfinanzierung der Maßnahme ist nicht erfolgt.

Maßnahme (Aktenzeichen, Titel):

Die Richtigkeit der Angaben wird hiermit bestätigt.

rechtsverbindliche Unterschrift
Vordruck Nr. 15
Abteilung Kinder, Jugend- und Familienförderung der Stadt Haltern am See

Berichtsjahr ...............

                           Fragebogen
       zur Qualitätssicherung und –entwicklung der offenen
                    Kinder- und Jugendarbeit

Einrichtung:          ____________________________________________________

Träger:               ____________________________________________________
                      Anschrift

                      ____________________________________________________
                      Tel., Fax, E-Mail

1. Hauptberufliche MitarbeiterInnen

                               Name                      Alter    Wochenstunden

Ausbildung der hauptberuflich tätigen MitarbeiterInnen
                                                         Anzahl
Dipl.-Soz.päd./SozialarbeiterIn (FH)
ErzieherIn
anderer Hochschulabschluss
sonstige soziale (religions-)pädagogische Ausbildung
andere Berufsausbildung
(noch) kein Ausbildungsabschluss
Anzahl der hauptberuflich tätigen MitarbeiterInnen
mit zusätzlicher Qualifikation
2. Freie MitarbeiterInnen

   mit fachlicher Qualifikation          Anzahl         Wochenstunden

   ohne fachliche Qualifikation          Anzahl         Wochenstunden

3. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen

mit fachlicher Qualifikation      Inhaber JuLeiCa    Anzahl Wochenstunden

ohne fachliche Qualifikation      Inhaber JuLeiCa    Anzahl Wochenstunden

Die Gesamtzahl der ehrenamtlichen/freiwilligen Helfer beträgt __________ Personen

Davon waren .... (zu berücksichtigen ist das Alter zum Jahresende des Berichtsjahres)

_____ Personen unter 18 Jahren                      davon waren _____ Personen weiblich

_____ Personen zwischen 18 und 26 Jahren            davon waren _____ Personen weiblich

_____ Personen 27 Jahre und älter                   davon waren _____ Personen weiblich

4. Öffnungszeiten der Einrichtung

     Wochentag                     von                     bis                Stunden

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Samstag

Sonntag
Stunden gesamt: ___________

5. BesucherInnen der Einrichtung

Um Daten von Besuchern zu erhalten, die die verschiedenen Angebote/Formen der Einrichtung
nutzen,     sollen nachfolgend drei Tätigkeitsbereiche unterschieden werden: (a.) der
„Normalbetrieb“ der Einrichtungen (hier: Häuser und mobile Angebote), dem die sich
regelmäßig wiederholenden Angebote zuzurechnen sind; (b.) der Bereich der
Kooperationsformen mit Schulen und (c.) die Sonderveranstaltungen, die nicht regelmäßig
stattfinden und/oder für eine besonders große, unübersichtliche Besuchermenge organisiert
werden. Entsprechend zu dieser Dreiteilung des Tätigkeitsspektrums wird (a.) nach
BesucherInnen,; (b.) nach TeilnehmerInnen und (c.) nach Besuchen gefragt.

Definition der „StammbesucherInnen“

Im „Normalbetrieb“ von Häusern – der auch regelmäßige Angebote außerhalb der Häuser
einschließen kann – und mobilen Angeboten lassen sich zwei Gruppen von BesucherInnen
unterscheiden:

1. Einerseits kommen BesucherInnen, die den „Normalbetrieb“ in Häusern und mobilen
   Angeboten regelmäßig nutzen. Diese werden hier als „StammbesucherInnen“ bezeichnet
   und erscheinen (in den Schulzeiten) in der Regel mindestens einmal in der Woche in den
   OKJA-Einrichtungen. Diese Gruppe der BesucherInnen ist den MitarbeiterInnen gut
   bekannt, so dass von diesen nicht nur die Anzahl angegeben, sondern auch eine
   Kategorisierung nach Alter und Geschlecht vorgenommen werden kann. Diese Abfrage ist
   nicht als Stichtagsbefragung angelegt, sondern soll die Situation in dem Berichtsjahr
   darstellen, wobei hier unbedingt zu beachten ist, dass hier nicht die Summe der Besuche,
   sondern die Anzahl der Personen wichtig ist, d.h. jede/r (Stamm)BesucherIn nur einmal
   gezählt werden darf.
2. Andererseits nutzen den „Normalbetrieb“ von Häusern und mobilen Angeboten auch
   unregelmäßig erscheinende BesucherInnen, die den MitarbeiterInnen i.d.R. nicht näher
   bekannt sind, deren Anzahl im Berichtsjahr sich allerdings bestimmen lässt. Auch hier ist
   die Anzahl der (nur jeweils einmalig zu zählenden) Personen anzugeben.

a. Den „Normalbetrieb“ der Einrichtung nutzten im Berichtsjahr....

  ca.      regelmäßig                          ca.         unregelmäßig
anwesende (Stamm)Besucherinnen                       anwesende Besucherinnen

Von den regelmäßig anwesenden (Stamm)BesucherInnen...

..verfügten insgesamt ca.       BesucherInnen über einen Migrationshintergrund

.. sind      06 bis einschl. 08 Jahre alt und davon sind        weiblich
.. sind      09 bis einschl. 11 Jahre alt und davon sind        weiblich
.. sind      12 bis einschl. 14 Jahre alt und davon sind        weiblich
.. sind      15 bis einschl. 17 Jahre alt und davon sind        weiblich
.. sind      18 bis einschl. 21 Jahre alt und davon sind        weiblich
.. sind      22 bis einschl. 26 Jahre alt und davon sind        weiblich
b. Die schulbezogenen Angebote (in Kooperation mit Schule)

      haben insgesamt         TeilnehmerInnen genutzt.

      TeilnehmerInnen der Grundschule, davon waren ca.         weiblich.

      TeilnehmerInnen der Klassen 5 bis 8, davon waren ca.       weiblich.

      TeilnehmerInnen der Klassen 9 bis 12, davon waren ca.        weiblich.

c. Sonderveranstaltungen

  Sonderveranstaltungen            zeitlicher Umfang           Gesamtzahl der Besuche
 (wie z. B. Disko, Konzert,
     Event, Film etc.)

______________________        ______________________          ______________________

______________________        ______________________          ______________________

______________________        ______________________          ______________________

______________________        ______________________          ______________________

______________________        ______________________          ______________________

______________________        ______________________          ______________________

                                               Teilnehmer gesamt

6. Angebote der Einrichtung

Damit sind gemeint: Regelmäßige und einmalige Angebote, Projekte, Maßnahmen, Kurse,
Aktivitäten (wie z. B. Gruppen- u. Kreativangebote, Ferienaktionen, Freizeitangebote,

außerschulische Bildungsangebote, Hausaufgabenhilfe, Angebote zur Vermittlung von sozialen
Schlüsselkompetenzen, Schulungen, Selbstbehauptungskurse, PC-Kurse, Informations- und
Diskussionsveranstaltungen zur beruflichen Lebensplanung, Angebote zur berufsrelevanten
Kompetenzaneignung etc.).
Anzahl der
         Angebotsform                  zeitlicher Umfang              TeilnehmerInnen

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

______________________              ______________________        ______________________

                                                    Teilnehmer gesamt

Spezielle Angebote

                 nur für Mädchen:         ja              nein   
                 nur für Jungen:          ja              nein   

7. Welche Ziele verfolgen Sie mit ihrer Einrichtung/Arbeit (siehe
   insbesondere §§ 2, 3, 4 Kinder- und Jugendförderungsgesetz)?
8. Inhaltliche Schwerpunkte Ihrer Einrichtung (siehe insbesondere
   § 10 Kinder- und Jugendförderungsgesetz)

9. In welcher Form stellen Sie die Beteiligung von Kindern und
   Jugendlichen sicher (siehe § 6 Kinder- und Jugendförderungsgesetz)?

10. Mit welchen Trägern, Einrichtungen, Vereinen etc. arbeiten Sie
    regelmäßig zusammen?

11. Welche Kinder und Jugendlichen wollen Sie mit Ihren Angeboten
    erreichen?
12. Erreichen Sie diese Kinder und Jugendlichen?

                ja           nein            teilweise 

   Wenn nein oder nur teilweise - was wäre dafür erforderlich?

13. Benennen Sie die wesentlichen Probleme in Ihrer Einrichtung/Arbeit

14. Welche Veränderungen/Verbesserungen könnten Sie sich für Ihre
    Einrichtung/Arbeit vorstellen?
15. Welche Auswirkung hat die Arbeit Ihrer Einrichtung im Ortsteil/
    Wohnbereich/Stadtteil?

16. In welcher Form stellen Sie den Wirksamkeitsdialog (Erstellung eines
    Konzepts mit Zielen, Inhalten und Maßnahmen, Überprüfung der
    pädagogischen Praxis, Fachcontrolling, Qualitätssicherung) sicher?

Unterschrift: ______________________                 Datum: __________________
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