Handlungshilfe Durchführung Prüfungen
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Münster, 08.09.2021 Handlungshilfe Durchführung Prüfungen Raumbelegung Es gelten weiter die Vorgaben zur maximalen Belegung je Prüfungsraum wie in der vergangenen Prüfungsphase. Auch Personen, die bereits über eine Immunisierung (geimpft oder genesen) verfügen, werden dabei mitgerechnet. Die Abteilung AGU hat die aktualisierten Kapazitätsangaben je Raum ermittelt; s. dazu auch fh.ms/maximalbelegung. Sollte ein Prüfungsraum hier nicht aufgeführt sein, bitten wir Sie, sich an die Abteilung AGU (agu@fh- muenster.de bzw. in den Zeiten von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch an 0251-83 64808) zu wenden. Ordner*innendienste Ordner*innendienste werden wie bereits in den vergangenen Prüfungsphasen unter Coronabedingungen zwischen Fachbereichen und der Verwaltung (AGU, Dezernat Personal) organisiert. Die Ordner*innen werden von der Abteilung AGU geschult und sollen bereits auf dem Gelände Studierende auf die Einhaltung der 3G-Regeln ansprechen. Ferner sollen sie Auskunft geben über erreichbare Testzentren in der Umgebung und die Besonderheiten ausländischer Impfungen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich jedoch lediglich um eine Unterstützung und erste „Filterung“, die nicht die individuelle Überprüfung des 3G-Status im Prüfungsraum ersetzt. 3G Es gilt die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft). Die Kontrolle der Studierenden erfolgt zusammen mit der Kontrolle der Personalien durch die Aufsicht bei den Klausuren in den jeweiligen Räumen. Details zur 3G-Regel sind unseren Regeln zum Betrieb fh.ms/regeln- betrieb zu entnehmen. Alle anwesenden Beschäftigten der FH Münster haben lt. CoronaSchutzVO ebenfalls die 3G-Regel zu erfüllen. Die Einhaltung ist auf Verlangen zu belegen. Alle Klausuraufsichten werden gebeten, sich vor den Prüfungen mit den Voraussetzungen für die Prüfung der 3G-Eigenschaften auseinanderzusetzen. Diese sind unter fh.ms/regeln- betrieb erläutert. Zu beachten ist u. a., dass nur die vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 1
Münster, 08.09.2021 Impfstoffe für das Erfüllen der 3G-Regel zulässig sind: www.pei.de/impfstoffe/covid-19. So kann es z. B. passieren, dass Studierende, die eine Impfung mit Sputnik vorweisen, die 3G- Regel nicht erfüllen (Stand: 3.9.2021) und einen ergänzenden negativen Test vorzuweisen haben. In Zweifelsfällen können Sie sich telefonisch zwischen 08.00 und 15:00 Uhr unter der Telefonnummer 62280 oder 62498 melden. Zur Kontrolle können die digitalen Zertifikate (z. B. aus der Corona-Warn-App oder der CovPass-App) überprüft werden, die Auskunft geben über einen Impfstatus mit zugehörigem Namen (beispielsweise mit der CovPassApp, entsprechend auch über die Corona-Warn-App darstellbar): Abb. 1: Digitaler Impfnachweis in der CovPass-App Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 2
Münster, 08.09.2021 Falls es für Klausuraufsichten eine Hilfe ist, kann auch mit der kostenlosen „CovPassCheck- App“ (kompatibel ab iOS Version 12 und Android Version 6) der QR-Code geprüft werden. Zwingend erforderlich ist dies nicht. Abb. 2: Ansicht der kostenlosen CovPassCheck-App, die verwendet werden darf. Eine Überprüfung ist auch mit analogen Nachweisen ohne QR-Code (z. B. Impfpass, Impfbescheinigung, Testnachweis) zulässig. Bitte beachten Sie: In „normalen“ Zeiten verlangen viele Aufsichten, dass alle Handys vor Beginn der Prüfung weggelegt werden, um Täuschungsversuche zu verhindern. Aufgrund der besonderen Situation der Corona- Pandemie muss den Studierenden in dieser Klausurphase zugestanden werden, dass sie den 3G-Status auch digital durch ihr Handy dokumentieren. Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 3
Münster, 08.09.2021 Für den Fall, dass bei der Kontrolle eines der 3G nicht erfüllt werden kann, kann ein Selbsttest angeboten werden. Dieser ist am Platz des Studierenden bei geöffneten Fenstern und viel Abstand durchzuführen. Selbsttests sind über die Abteilung AGU zu beziehen. Jedoch: Ein Anspruch der Studierenden auf einen Selbsttest vor Ort besteht nicht; dies wäre reine Kulanz und auch nur dann angezeigt, wenn hinreichend viel Zeit zur Verfügung steht. Erst nachdem die Kontrolle aller Studierenden erfolgt ist und alle den Nachweis erfüllen (3G oder Ergebnis des vor Ort durchgeführten Selbsttests), sollte die Klausuraufsicht das Ende der Überprüfung verkünden und bekanntgeben, dass ab dem Zeitpunkt die Maske abgesetzt werden kann. Bei Verlassen des Raumes (Toilettengänge, Ende der Prüfung) ist die Maske wieder aufzusetzen. Für den Fall, dass ein*e Studierende*r keines der 3G erfüllt und auch kein Selbsttest mehr durchgeführt wird, ist diese Person von der Prüfung auszuschließen. Hinweis Die Regelungen zum ersten Prüfungstermin des Sommersemesters 2021 sind in der Form nicht mehr gültig und es gelten die „alten“ Regelungen. Dies bedeutet z. B., dass die Klausuraufsichten nicht mehr freiwillig sind. Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 4
Münster, 08.09.2021 Die nachfolgende Abbildung stellt den Ablauf grafisch dar: Studierende betreten das Studierende nehmen ihre Gelände der FH. Prüfungsplätze ein. Ordner*innen sorgen für Einhaltung der Die medizinische Maske ist von allen Abstände, das Tragen einer medizinischen Studierenden und Aufsichten weiterhin zu Maske innerhalb der Gebäude und erinnern tragen. an die 3G. Aufsicht kontrolliert Personalien und Nachweis der 3G. Im Fall eines positiven Testergebnisses ist die Studierenden, die keinen 3G-Nachweis haben, kann am Platz (mit Abstand, betroffene Person verpflichtet, geöffnetem Fenster und ausreichend Zeit das Gebäude unmittelbar zu vor Prüfungsbeginn) ein Selbsttest angeboten werden (keine Pflicht). verlassen und einen PCR-Test vornehmen zu lassen (Kontakt: Sobald die Kontrolle der 3G erfolgt ist und die negativen Ergebnisse der Hotline 116117). eventuell durchgeführten Selbsttests vorliegen, darf die Maske abgesetzt werden. Studierende, die keines der 3G erfüllen, sind von der Prüfung Prüfung wird durchgeführt. auszuschließen. Bei Rückfragen steht Ihnen das Team AGU unter agu@fh-muenster.de bzw. in den Zeiten von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 0251-83 64801 selbstverständlich zur Verfügung! Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz 5
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