Handlungshilfe Durchführung Prüfungen

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Handlungshilfe Durchführung Prüfungen
Münster, 08.09.2021

                       Handlungshilfe Durchführung Prüfungen

Raumbelegung
Es gelten weiter die Vorgaben zur maximalen Belegung je Prüfungsraum wie in der
vergangenen Prüfungsphase. Auch Personen, die bereits über eine Immunisierung (geimpft
oder genesen) verfügen, werden dabei mitgerechnet. Die Abteilung AGU hat die aktualisierten
Kapazitätsangaben je Raum ermittelt; s. dazu auch fh.ms/maximalbelegung. Sollte ein
Prüfungsraum hier nicht aufgeführt sein, bitten wir Sie, sich an die Abteilung AGU (agu@fh-
muenster.de bzw. in den Zeiten von 08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch an 0251-83 64808) zu
wenden.

Ordner*innendienste
Ordner*innendienste werden wie bereits in den vergangenen Prüfungsphasen unter
Coronabedingungen zwischen Fachbereichen und der Verwaltung (AGU, Dezernat Personal)
organisiert.

Die Ordner*innen werden von der Abteilung AGU geschult und sollen bereits auf dem Gelände
Studierende auf die Einhaltung der 3G-Regeln ansprechen. Ferner sollen sie Auskunft geben
über erreichbare Testzentren in der Umgebung und die Besonderheiten ausländischer
Impfungen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich jedoch lediglich um eine Unterstützung und
erste „Filterung“, die nicht die individuelle Überprüfung des 3G-Status im Prüfungsraum
ersetzt.

3G
Es gilt die 3G-Regel (getestet, genesen oder geimpft). Die Kontrolle der Studierenden erfolgt
zusammen mit der Kontrolle der Personalien durch die Aufsicht bei den Klausuren in den
jeweiligen Räumen. Details zur 3G-Regel sind unseren Regeln zum Betrieb fh.ms/regeln-
betrieb zu entnehmen. Alle anwesenden Beschäftigten der FH Münster haben lt.
CoronaSchutzVO ebenfalls die 3G-Regel zu erfüllen. Die Einhaltung ist auf Verlangen zu
belegen.

Alle Klausuraufsichten werden gebeten, sich vor den Prüfungen mit den Voraussetzungen für
die Prüfung der 3G-Eigenschaften auseinanderzusetzen. Diese sind unter fh.ms/regeln-
betrieb erläutert. Zu beachten ist u. a., dass nur die vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassenen

Ansprechpartner: Fabian Kahlenberg (64-803) und Ulrich Beckmann (64-808), Dezernat 2, Abt. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz   1
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Impfstoffe für das Erfüllen der 3G-Regel zulässig sind: www.pei.de/impfstoffe/covid-19. So
kann es z. B. passieren, dass Studierende, die eine Impfung mit Sputnik vorweisen, die 3G-
Regel nicht erfüllen (Stand: 3.9.2021) und einen ergänzenden negativen Test vorzuweisen
haben.

In Zweifelsfällen können Sie sich telefonisch zwischen 08.00 und 15:00 Uhr unter der
Telefonnummer 62280 oder 62498 melden.

Zur Kontrolle können die digitalen Zertifikate (z. B. aus der Corona-Warn-App oder der
CovPass-App) überprüft werden, die Auskunft geben über einen Impfstatus mit zugehörigem
Namen (beispielsweise mit der CovPassApp, entsprechend auch über die Corona-Warn-App
darstellbar):

Abb. 1: Digitaler Impfnachweis in der CovPass-App

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Falls es für Klausuraufsichten eine Hilfe ist, kann auch mit der kostenlosen „CovPassCheck-
App“ (kompatibel ab iOS Version 12 und Android Version 6) der QR-Code geprüft werden.
Zwingend erforderlich ist dies nicht.

Abb. 2: Ansicht der kostenlosen CovPassCheck-App, die verwendet werden darf.

Eine Überprüfung ist auch mit analogen Nachweisen ohne QR-Code (z. B. Impfpass,
Impfbescheinigung, Testnachweis) zulässig. Bitte beachten Sie: In „normalen“ Zeiten
verlangen viele Aufsichten, dass alle Handys vor Beginn der Prüfung weggelegt werden, um
Täuschungsversuche zu verhindern. Aufgrund der besonderen Situation der Corona-
Pandemie muss den Studierenden in dieser Klausurphase zugestanden werden, dass sie den
3G-Status auch digital durch ihr Handy dokumentieren.

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Münster, 08.09.2021

Für den Fall, dass bei der Kontrolle eines der 3G nicht erfüllt werden kann, kann ein Selbsttest
angeboten werden. Dieser ist am Platz des Studierenden bei geöffneten Fenstern und viel
Abstand durchzuführen. Selbsttests sind über die Abteilung AGU zu beziehen. Jedoch: Ein
Anspruch der Studierenden auf einen Selbsttest vor Ort besteht nicht; dies wäre reine Kulanz
und auch nur dann angezeigt, wenn hinreichend viel Zeit zur Verfügung steht. Erst nachdem
die Kontrolle aller Studierenden erfolgt ist und alle den Nachweis erfüllen (3G oder Ergebnis
des vor Ort durchgeführten Selbsttests), sollte die Klausuraufsicht das Ende der Überprüfung
verkünden und bekanntgeben, dass ab dem Zeitpunkt die Maske abgesetzt werden kann. Bei
Verlassen des Raumes (Toilettengänge, Ende der Prüfung) ist die Maske wieder aufzusetzen.

Für den Fall, dass ein*e Studierende*r keines der 3G erfüllt und auch kein Selbsttest mehr
durchgeführt wird, ist diese Person von der Prüfung auszuschließen.

Hinweis
Die Regelungen zum ersten Prüfungstermin des Sommersemesters 2021 sind in der Form
nicht mehr gültig und es gelten die „alten“ Regelungen. Dies bedeutet z. B., dass die
Klausuraufsichten nicht mehr freiwillig sind.

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Die nachfolgende Abbildung stellt den Ablauf grafisch dar:

           Studierende betreten das                                                         Studierende nehmen ihre
               Gelände der FH.                                                                 Prüfungsplätze ein.
     Ordner*innen sorgen für Einhaltung der
                                                                                      Die medizinische Maske ist von allen
     Abstände, das Tragen einer medizinischen
                                                                                      Studierenden und Aufsichten weiterhin zu
     Maske innerhalb der Gebäude und erinnern
                                                                                      tragen.
     an die 3G.

           Aufsicht kontrolliert
        Personalien und Nachweis
                 der 3G.                                                             Im Fall eines positiven
                                                                                     Testergebnisses ist die
       Studierenden, die keinen 3G-Nachweis
        haben, kann am Platz (mit Abstand,                                       betroffene Person verpflichtet,
      geöffnetem Fenster und ausreichend Zeit                                     das Gebäude unmittelbar zu
         vor Prüfungsbeginn) ein Selbsttest
          angeboten werden (keine Pflicht).                                      verlassen und einen PCR-Test
                                                                                 vornehmen zu lassen (Kontakt:
        Sobald die Kontrolle der 3G erfolgt ist
          und die negativen Ergebnisse der                                               Hotline 116117).
        eventuell durchgeführten Selbsttests
         vorliegen, darf die Maske abgesetzt
                       werden.

      Studierende, die keines der 3G
      erfüllen, sind von der Prüfung                                                      Prüfung wird durchgeführt.
             auszuschließen.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Team AGU unter agu@fh-muenster.de bzw. in den Zeiten von
08:00 bis 15:00 Uhr telefonisch unter 0251-83 64801 selbstverständlich zur Verfügung!

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