Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs - HAW ...

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Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs - HAW ...
Handreichung zur
                               Einrichtung eines
                                 Studiengangs

Stand             05.03.2020

Version           0.1
Erstellt durch    Janosch Schindler (EQA)
Freigabe durch    Prof. Dr. Monika Bessenrodt-Weberpals

Zielgruppe der    Die vorliegende Handreichung richtet sich an die Vertreter*innen eines
Handreichung
                  Departments, die die Aufgabe übernommen haben, die Einrichtung ei-
                  nes Studiengangs zu begleiten.
Zielsetzung der   Die Zielsetzung dieser Handreichung besteht darin den fakultätsüber-
Handreichung
                  greifenden Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs für die Lehren-
                  den transparent zu machen.

                  Dafür wurde der bisherige Prozess unter Einbindung der beteiligten Stel-
                  len der zentralen und dezentralen Hochschulverwaltung erhoben, reflek-
                  tiert und als idealtypischer Prozess aufbereitet. Die idealtypische Pro-
                  zessabbildung und die dazugehörige Handreichung sollen den Lehren-
                  den eine möglichst praxistaugliche Hilfestellung bieten.

                  Wir möchten Sie einladen, uns an Ihren Erfahrungen mit der Handrei-
                  chung teilhaben zu lassen. Auf dieser Grundlage können wir die Prozess-
                  dokumentation regelmäßig aktualisiert.
Inhaltsübersicht

                      1   Hinweise zur Erarbeitung des Grobkonzepts ............................ 3
                          1.1    Formale Angaben zum Studiengang......................................... 4
                          1.2    Bedarfsbegründung .................................................................... 4
                          1.3    Gesamtkompetenzbeschreibung .............................................. 5
                          1.4    Inhaltliches und didaktisches Konzept ..................................... 5
                          1.5    Ressourcenplanung ..................................................................... 6
                          1.6    Stellungnahme zur Einordnung des Studiengangs in das
                                 Portfolio des Departments, der Fakultät und der HAW
                                 Hamburg ....................................................................................... 6
                          1.7    Internationale Ausrichtung ........................................................ 7
                          1.8    Zeit- und Meilensteinplanung .................................................... 7
                      2   Hinweise zur Erarbeitung des Studiengangskonzepts ............. 8
                          2.1    Konzeptdialog .............................................................................. 9
                          2.2    Modulhandbuch .......................................................................... 9
                          2.3    Prüfungs- und Studienordnung (PSO) .................................... 11
                          2.4    Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO).................................... 12
                          2.5    Curricularwert-Berechnung ..................................................... 12
                          2.6    Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische
                                 Studiengänge (AEO) ................................................................... 13
                      3   Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde,
                          Diploma Supplement und Transcript of Records) ...................14
                      4   Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Departments- und
                          Faklutätsrats................................................................................15
                          4.1    Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat
                                 15
                          4.2    Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat 15
                          4.3    Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat15
                          4.4    Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat 16
                      5   Wichtige Ansprechpartner*innen .............................................17

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                                                                  2
1    Hinweise zur Erarbeitung des Grobkonzepts
Zielsetzung des         Das Grobkonzept dient dem Hochschulsenat und dem Hochschulrat als
Grobkonzepts
                        Grundlage über die Entscheidung der Fortschreibung des Struktur- und
                        Entwicklungsplans (SEP) und ist außerdem Ausgangspunkt für die Ent-
                        wicklung eines Studiengangskonzepts (Prozessschritt 21). Entsprechend
                        sollen im Grobkonzept die Zielsetzungen und -gruppen, Schwerpunkte,
                        Studienstruktur, Umsetzung, Ressourcen sowie das didaktische Konzept
                        und der Studienplan des anvisierten Studiengangs skizziert werden.
Department erarbeitet   Die Erarbeitung des Grobkonzepts liegt in der Verantwortung des jewei-
Grobkonzept
                        ligen Departments. Die Mitarbeiter*innen der Hochschulverwaltung un-
                        terstützen Sie gern bei der Erarbeitung. Um unnötige Mehrarbeit zu ver-
                        meiden empfehlen wir grundsätzlich frühzeitig Kontakt zu den folgenden
                        Organisationseinheiten aufzunehmen:

Hochschulverwaltung     −   Mit dem Dekanat Ihrer Fakultät sollten das inhaltliche Konzept und
sollte frühzeitig
                            die dafür notwendigen Ressourcen frühzeitig abgestimmt werden.
einbezogen werden
                        −   Mit der Stabsstelle Planung und Strategie (PSt) ist die Berechnung
                            des Curricularwertes (CW) und Fragen zur Ausgestaltung des Grob-
                            konzepts zu klären.
                        −   Um formale Vorgaben zu berücksichtigen nehmen Sie Kontakt mit
                            der Betriebseinheit Evaluation, Qualitätsmanagement, Akkreditie-
                            rung (EQA) auf.
                        −   Die Arbeitsstelle Studium und Didaktik (ASD) berät Sie zur kompe-
                            tenzorientierten Studiengangsentwicklung.
Kontaktdaten der
                        Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpartner*innen fin-
Ansprechpartner*innen
                        den Sie am Ende dieser Handreichung. Für eine individuelle Prozessbe-
                        gleitung stehen Ihnen außerdem die bzw. der für Ihre Fakultät zustän-
                        dige Fakultätsqualitätsmanager*in und Semestermanager*in gerne zur
                        Verfügung.

                        Die folgenden Abschnitte enthalten alle Aspekte, die für die Erarbeitung
                        eines Grobkonzepts für einen Studiengang zu berücksichtigen sind.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                          3
1.1   Formale Angaben zum Studiengang
Name des Studiengangs        ggf. als Arbeitstitel

Abschlussgrad                Bachelor / Master of
                             … Science, … Engineering, … Arts, … Fine Arts, … Music, … Laws, … Education

Zeitliche Gestaltung         Vollzeit / individuelles Teilzeitstudium

Kooperationsstudiengang      Soll der Studiengang in Kooperation mit einer anderen Hochschule durchge-
                             führt werden? Wenn ja, mit welcher?

Besonderer Profilanspruch     −   weiterbildender Studiengang
(Studienformat)
                              −   Intensivstudiengang
                              −   Teilzeitstudiengang

Masterstudiengänge           konsekutiv oder weiterbildend?

Studierendenaufnahme         Wie viele Studierende sollen pro Semester / Studienjahr aufgenommen wer-
                             den?

Regelstudienzeit             Welche Regelstudienzeit wird angestrebt?

Ansprechperson               Es wird grundsätzlich empfohlen, dass das Department eine Person benennt,
                             die für den Prozess zur Einrichtung des Studiengangs verantwortlich ist. Diese
                             Person koordiniert die Abstimmungsprozesse innerhalb und außerhalb des
                             Departments und unterstützt − in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Semes-
                             termanager*in − den Prozessablauf.

                       1.2   Bedarfsbegründung
                             Die Bedarfsbegründung führt die anvisierte Zielgruppe des Studiengangs
                             sowie dessen Zusammenhang zu anderen Studiengängen und dem Ar-
                             beitsmarkt aus. Dafür sollten die folgenden Fragen beantwortet werden:
                             −    Welche Entwicklungen haben zu der Idee zur Einrichtung des Studi-
                                  engangs geführt?
                             −    Welche Personengruppe soll von dem Studiengang angesprochen
                                  werden? Was zeichnet die zukünftigen Studierenden aus?
                             −    Warum kann von einer ausreichenden Nachfrage von potenziellen
                                  Studierenden ausgegangen werden?
                             −    Wodurch unterscheidet sich der Studiengang von Angeboten ande-
                                  rer (Hamburger) Hochschulen?
                             −    Bestehen für die zukünftigen Absolventen*innen adäquate berufli-
                                  che Chancen bzw. ein Bedarf seitens des Arbeitsmarktes?
                             Die Diskussion dieser Fragen zielt bereits auf die im weiteren Prozessver-
                             lauf zu definierenden Kriterien für die Zulassung und Auswahl von Be-
                             werber*innen. Somit wäre es hilfreich darzustellen, ob und warum be-
                             sondere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden. Sofern angedacht,
                             könnte ebenso kurz dargelegt werden, wie Auswahlverfahren stattfinden
                             könnten.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                                        4
1.3   Gesamtkompetenzbeschreibung
Kompetenz-                    Zentrales Element der Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und
orientierung ist
                              Lehre ist die Kompetenzorientierung. Daher wird empfohlen das Kon-
strategisches Ziel im
Bereich Studium und
                              zept des kompetenzorientierten Lehrens, Lernens und Prüfens der HAW
Lehre                         Hamburg (KOM-Konzept) frühzeitig in der Studiengangsentwicklung zu
                              berücksichtigen.
Gesamtkompetenz-              Ausganspunkt ist die Entwicklung einer Gesamtkompetenzbeschreibung
beschreibung auf              auf Studiengangsebene. Auf der Grundlage der Gesamtkompetenzbe-
Studiengangsebene
                              schreibung werden im Kontext der Entwicklung eines Studiengangskon-
                              zepts (Prozessschritt 21) die Lernergebnisse der einzelnen Module ent-
                              wickelt. Berücksichtigen Sie dafür auch die Ausführungen im Qualifikati-
                              onsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR).
Darstellung der               Zur Darstellung der Zielsetzung des Studiengangs sollten Erfahrungen
Zielsetzung des               mit bestehenden Studiengängen des Departments bzw. der Fakultät
Studiengangs
                              bspw. in Form der Ergebnisse der Studiengangsanalysen und einer Re-
                              flexion des Studienerfolgs der Studierenden des Departments berück-
                              sichtigt werden.
                              Ebenso können Entwicklungen des Faches und Berufsprofile oder Rück-
                              meldungen von Kooperationspartner*innen herangezogen werden. Sel-
                              biges gilt für Fachdiskussionen, Arbeitsmarktstudien sowie weitere Ver-
                              öffentlichungen (bspw. von Berufsverbänden) und Gespräche (bspw. mit
                              der Berufspraxis oder Absolvent*innen anderer Studiengänge). Auch
                              vergleichbare Studiengänge an anderen Hochschulen können berück-
                              sichtigt werden.
Ansprechpartnerin             – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung:
                                Frau Sabine Rasch (ASD)
                                E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de
                                Tel:    040 – 42875 – 9237

                        1.4   Inhaltliches und didaktisches Konzept
Inhaltliches Konzept          Im inhaltlichen Konzept sind die zentralen Charakteristika bzw. das Profil
                              des Studiengangs darzulegen. Das inhaltliche Konzept kann durch mög-
                              liche Studienschwerpunkte, die anvisierte Modulstruktur bzw. Modulin-
                              halte und -lernergebnisse skizziert werden.
Didaktisches Konzept          Das didaktische Konzept stellt die Verbindung zwischen den zu erwer-
                              benden Kompetenzen, den Inhalten, den Lehr-/Lern-Formen und kom-
                              petenzorientierten Prüfungsformen her.
                              Sind bestimmte didaktische Szenarien geplant, die strukturgebend sind,
                              wie z.B. Problem Based Learning, Projektlernen, forschendes Lernen, E-
                              Learning/ Blended Learning-Konzepte?
                              Zeichnet sich der Studiengang durch Innovationen, z.B. inhaltlicher oder
                              didaktischer Art, aus?

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                                  5
Ansprechpartnerinnen     – Ausgestaltung des inhaltlichen und didaktischen Konzepts:
                           Frau Sabine Rasch (ASD)
                           E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de
                           Tel:    040 – 42875 – 9237

                         – Konformität mit der Studienakkreditierungs-verordnung:
                           Frau Christine Wollmann (EQA)
                           E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de
                           Tel:    040 – 42875 – 9021

                   1.5   Ressourcenplanung
                         Für die Entscheidung über die Einführung eines Studiengangs sollte au-
                         ßerdem möglichst frühzeitig eine Kostenkalkulation erstellt werden. In
                         der Ressourcenplanung ist zu erläutern,
                         −   welche Ressourcen ungefähr für Personal, Räumlichkeiten/ Ausstat-
                             tung, Sachmittel benötigt werden,
                         −   in welchem Umfang diese Ressourcen vorhanden sind,
                         −   welche Finanzierungsquellen genutzt werden und
                         −   in welcher Größenordnung sich der Curricularwert (CW) bewegt.
CW Obergrenzen-
                         Entsprechend dem CW Obergrenzenbeschluss des Präsidiums darf ein
beschluss des
Präsidums
                         neuer Studiengang nicht zu einer Absenkung der Aufnahmekapazität der
                         bestehenden Studiengänge eines Departments führen. Weiter sind die
                         mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG)
                         vereinbarten Bandbreiten für CW einzuhalten.

                         Es wird empfohlen die Ressourcenplanung frühzeitig auch mit dem De-
                         kanat abzustimmen.
Ansprechpartner          – Curricularwert-Berechnung:
                           Herr Sebastian Ronneburg (PSt)
                           E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de
                           Tel:    040–42875-9019

                   1.6   Stellungnahme zur Einordnung des Studiengangs in das Portfolio
                         des Departments, der Fakultät und der HAW Hamburg
                         Zur Einordnung des anvisierten Studiengangs in das Profil der HAW Ham-
                         burg, sollten die folgenden Fragen diskutiert werden:
                         −   Wodurch unterscheidet sich der Studiengang von den anderen An-
                             geboten des Departments?
                         −   Wie grenzt sich der anvisierte Studiengang gegenüber ähnlichen An-
                             geboten anderer Departments ab?
                         −   Welche Verbindungslinien zu anderen Studiengängen des Depart-
                             ments / der Fakultät / der HAW Hamburg bestehen (z.B. durch Mehr-
                             fachnutzung von Modulen oder fakultätsübergreifende Zusammen-
                             arbeit) bestehen?

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                          6
−   Wie ordnet sich der Studiengang in die Entwicklungsstrategie der Fa-
                              kultät ein?
                          −   Wie wird das Leitbild für Bildung, Studium und Lehre der HAW Ham-
                              burg in dem anvisierten Studiengang berücksichtigt?
                          −   In welcher Form werden Ergebnisse der Studiengangsanalysen des
                              Departments in der Studiengangsentwicklung berücksichtigt?
                          −   In welcher Form hat eine Auseinandersetzung mit dem Studienerfolg
                              des Departments stattgefunden?
                          −   Wie wird die Praxisnähe des neuen Studiengangs sichergestellt?
                          −   Wie wird die Interdisziplinarität des neuen Studiengangs sicherge-
                              stellt?

                    1.7   Internationale Ausrichtung
                          Die angedachte internationale Ausrichtung kann sich auf die ermöglichte
                          Mobilität der Studierenden und des Lehrpersonal, die Zusammenset-
                          zung der Studierenden bzw. des Lehrpersonals, die Sprache des Lehran-
                          gebot oder auf mögliche Kooperationspartner (z.B. für ERASMUS, in der
                          Forschung, etc.) beziehen. Wo sind mögliche Mobilitätsfenster geplant
                          und wie werden Auslandsaufenthalte unterstützt (z.B. durch Beratung,
                          Stipendien, vorhandene Kooperationen, Anrechnung erworbener LP, An-
                          fertigung Abschlussarbeit)?

                    1.8   Zeit- und Meilensteinplanung
                          Es ist darzulegen, welche Meilensteine in welchen Zeiträumen bis zur
                          Aufnahme des Lehrbetriebs abgearbeitet werden. Hierfür sollten die in
                          der idealtypischen Prozessabbildung enthaltenen Fristen berücksichtigt
                          werden.
Ansprechpartner           – Erstellung einer Zeit- und Meilensteinplanung:
                            Herr Janosch Schindler (EQA)
                            E-Mail: janosch.schindler@haw-hamburg.de
                            Tel:     040 – 42875 – 9027

Weiteres Vorgehen         Wenn Ihr Department das Grobkonzept in Rücksprache und Zusammen-
                          arbeit mit der Hochschulverwaltung erarbeitet (Prozessschritt 5), mit
                          dem Dekanat die Ressourcennutzung beraten hat (Prozessschritt 6) und
                          im Departmentsrat diskutiert hat (Prozessschritt 7), senden Sie das Grob-
                          konzept bitte an Frau Almut Gottschall (PSt) (Prozessschritt 8). Auf Grund-
                          lage des Grobkonzepts wird die Notwendigkeit zur Fortschreibung des
                          SEP abgeschätzt (Prozessschritt 9).

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                               7
2   Hinweise zur Erarbeitung des Studiengangskonzepts
Zielsetzung des            Nach der Erarbeitung eines Grobkonzepts (Prozessschritt 5) und der ggf.
Studiengangskonzepts       notwendigen Fortschreibung des SEP (Prozessschritt 10 bis 20) ist in en-
                           ger Zusammenarbeit mit der Hochschulverwaltung ein Studiengangs-
                           konzept zu entwickeln (Prozessschritt 21 bis 26). Das Studiengangskon-
                           zept umfasst den Aufbau und die Struktur des Studiengangs und erläu-
                           tert die Einbindung des Studiengangs in das Profil des Departments, der
                           Fakultät und der Hochschule.
Department erarbeitet      Für die Erarbeitung eines Studiengangskonzepts ist das Department ver-
Studiengangskonzept        antwortlich. Innerhalb des Departments kann zum Beispiel ein Arbeits-
                           auftrag an den Studienreformausschuss gerichtet oder eine Entwick-
                           lungsgruppe einberufen werden. Für die Entwicklung eines Studien-
                           gangskonzepts empfehlen wir grundsätzlich:
Grobkonzept,               −   Nutzen Sie das erarbeitete Grobkonzept (Prozessschritt 5) als Aus-
Hochschulverwaltung und
                               gangspunkt für die Entwicklung des Studiengangskonzepts.
Konzeptdialog sollten
frühzeitig einbezogen      −   Vermeiden Sie unnötige Mehrarbeit, indem Sie die zur Verfügung
werden                         stehenden Ansprechpartner*innen in der Hochschulverwaltung
                               frühzeitig in die Entwicklung einbinden. Diese sind jeweils am Ende
                               der Abschnitte benannt. Eine Übersicht der Ansprechpersonen fin-
                               den Sie am Ende dieser Handreichung.
                           −   Nutzen Sie den Konzeptdialog (Prozessschritt 25) zur Diskussion und
                               Reflexion des Studiengangskonzepts. Der Konzeptdialog ist für die
                               Erstakkreditierung des Studiengangs notwendig und bindet externe
                               Berater*innen ein. Deren Impulse bereichern die Entwicklung des
                               Studiengangskonzepts.
Folgende Dokumente         Die Entwicklung des Studiengangskonzepts ist abgeschlossen, wenn die
gehören zu einem
Studiengangskonzept
                           folgenden Dokumente vorliegen:
                           (1) das Modulhandbuch,
                           (2) die studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung (PSO),
                           (3) eine Curricularwert-Berechnung,
                           (4) eine Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO),
                           (5) ggf. eine Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung (AEO),
                           (6) Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Dip-
                               loma Supplement und Transcript of Records).
                           Die folgenden Abschnitte der Handreichung zur Entwicklung eines Studi-
                           engangskonzepts sind entlang dieser sieben Dokumente strukturiert.
                           Entsprechend des Prozesses zur Einrichtung eines Studiengangs sind
                           diese Dokumente nach ihrer Fertigstellung in die Prüfungsphase einzu-
                           bringen (Prozessschritt 27 bis 30).
Frist für die              Bitte beachten Sie in Ihrer Prozessplanung, dass für die Aufnahme des
Veröffentlichung der
                           Lehrbetriebs eine kapazitätsrechtliche Frist besteht. Der Lehrbetrieb
PSO
                           kann ab dem kommenden Sommersemester nur aufgenommen werden,
                           wenn die PSO zum 30.06. des Vorjahres im Hochschulanzeiger der HAW
                           Hamburg veröffentlicht wurde.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                             8
2.1   Konzeptdialog
Konzeptdialog kann die     Dem HAW-Modell zur internen Akkreditierung entsprechend ist für die
Entwicklung des
                           Erstakkreditierung eines Studiengangs durch das Präsidium ein Konzept-
Studiengangskonzepts
bereichern.
                           dialog mit externen Berater*innen durchzuführen. Der Konzeptdialog
                           für die Erstakkreditierung notwendige Konzeptdialog kann durch die Ein-
                           bindung externer Perspektiven das Studiengangskonzepts bereichern
                           und sollte entsprechend zeitlich geplant werden.
FQM unterstützt            Die Organisation wird von der bzw. dem FQM Ihrer Fakultät unterstützt
Organisation des
                           und dient der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studiengangskonzepts.
Konzeptdialogs

                     2.2   Modulhandbuch
Modulhandbuch ist          Das Modulhandbuch ist für die Studierenden, Lehrenden und Lehrbeauf-
eine zentrale
                           tragten ebenso wie für Studieninteressierte und zukünftige Arbeitge-
Informationsquelle
                           ber*innen der Absolvent*innen des Studiengangs eine zentrale Informa-
                           tionsquelle. Ebenso ist es Grundlage für das Studien- und Prüfungsma-
                           nagement, die Modellierung des Curriculums und die Konfiguration des
                           Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW Hamburg (myHAW).
Curriculum setzt sich      Das Curriculum setzt sich aus Modulen zusammen. Ein Modul ist eine
aus Modulen zusammen
                           zeitlich und inhaltlich beschriebene Lehr-/Lerneinheit, die sich aus meh-
                           reren thematisch zusammengehörigen Lehrveranstaltungen zusam-
                           mensetzen kann. Ein Modul umfasst mindestens 5 LP und wird in der
                           Regel in ein bis zwei Semestern abgeschlossen. Ein Modul kann aber
                           auch, je nach Lehrveranstaltungsform und beschriebenem Lernergebnis,
                           größer sein. Ein ECTS-Leistungspunkten (LP) entspricht i.d.R. einem stu-
                           dentischen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. Darin enthalten
                           ist die kalkulierte Zeit für das Präsenz- und das Selbststudium. Jedes Se-
                           mester umfasst 30 LP, die in Module aufgeteilt sind.
Zusammensetzung eines      Die Zusammensetzung eines Moduls wird durch die Lernergebnisse
Moduls erfolgt anhand
                           (Learning Outcomes) bestimmt. Die für jedes Modul zu beschreibenden
der Lernergebnisse
                           Lernergebnisse sollen die Studierenden durch den erfolgreichen Ab-
                           schluss eines Moduls optimalerweise zeigen. Die Leitfrage bei der Ent-
                           wicklung ist hier „Welche Kompetenzen sollten die Studierenden am
                           Ende des Lern- und Bildungsprozesses innerhalb des Moduls erworben
                           haben?“
Lernergebnisse der         Auf der Grundlage der Gesamtkompetenzbeschreibung werden die
Module basieren auf
                           Lernergebnisse der einzelnen Module entwickelt. Wir bitten darum den
einer Gesamtkompetenz-
beschreibung
                           Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) zu be-
                           rücksichtigen. Der HQR beschreibt zum einen die Anforderungsniveaus
                           auf Bachelor-, Master und Promotionsebene und zum anderen Kompe-
                           tenzdimensionen, zu denen ein Studiengangskonzept Aussagen machen
                           sollte. Zu beachten ist, dass sich die im HQR beschriebenen Kompeten-
                           zen in der Regel nicht ausschließlich einem Modul oder einer Lehrveran-
                           staltung zuordnen lassen, sondern sich im Verlauf des Studiums entwi-
                           ckeln.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                               9
Formulierung von       Lernergebnisse werden aus der Perspektive der Studierenden formu-
Lernergebnissen
                       liert. Nach dem Konzept des kompetenzorientierten Lehrens und Prü-
                       fens (KOM-Konzept) der HAW Hamburg macht ein Lernergebnis Aussa-
                       gen zur erwarteten Handlung (WAS), zum Anforderungsniveau (taxono-
                       mische Einordnung), zu Methoden, Theorien, Techniken, die für die
                       Durchführung der Handlung notwendig sind (WOMIT) und es gibt eine
                       Aussage zum Sinnzusammenhang, d.h. WOZU kann ich das Erlernte ge-
                       nutzt werden (siehe hierzu die Handreichung zur Formulierung von Lear-
                       ning Outcomes).
Modulprüfungen         Abgeschlossen werden Module mit einer benoteten Prüfungsleistung o-
                       der einer unbenoteten Studienleistung, die modulbegleitend oder am
                       Ende eines Moduls stehen kann. Mit der Modulprüfung zeigen die Stu-
                       dierenden inwieweit und in welcher Qualität sie die beschriebenen Lern-
                       ergebnisse erreicht haben. Die Prüfungsformen sollten zu den beschrie-
                       benen Lernergebnissen passen.
Modulbeschreibungen    Das inhaltliche und didaktische Konzept, die Anforderungen an Stu-
                       dierende und Lehrende, die Lernergebnisse sowie Prüfungsart, -um-
                       fang und -dauer eines jeden Moduls sind durch die Lehrenden in Mo-
                       dulbeschreibungen auszuführen. Die Modulbeschreibungen bezie-
                       hen sich neben dem Präsenzstudium auch auf das Selbststudium
                       der Studierenden.
Vorlage für die        Für die Erstellung der Modulbeschreibungen steht Ihnen eine Mo-
Modulmaske
                       dulmaske zur Verfügung, in der alle rechtlichen Vorgaben nach §§
                       7, 8 und 12 der Studienakkreditierungsverordnung (StudAkkVO) und
                       § 60 des Hamburgisches Hochschulgesetz vom 3. Juli 2014 (HmbHG)
                       berücksichtigt sind. Es empfiehlt sich, sich daran zu orientieren.
Modulhandbuch          Alle Modulbeschreibungen eines Studiengangs werden in einem Modul-
                       handbuch zusammengefasst. Verwenden Sie bitte die Vorlage für das
                       Deckblatt eines Modulhandbuchs.
                       Ebenfalls Bestandteil des Modulhandbuchs kann die Modultabelle der
                       PSO sein.
Ansprechpartnerinnen   – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte
                         Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische
                         Konzept
                         Frau Sabine Rasch (ASD)
                         E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de
                         Tel:    040 – 42875 – 9237

                       – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen:
                         Frau Anne von Festenberg (EQA)
                         E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de
                         Tel:    040 – 42875 – 9249

                       – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung:
                         Frau Christine Wollmann (EQA)
                         E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de
                         Tel:    040 – 42875 – 9021

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                             10
2.3   Prüfungs- und Studienordnung (PSO)
                             Prüfungs- und Studienordnungen sind Hochschulsatzungen. Eine Prü-
                             fungsordnung regelt die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsver-
                             fahren, eine Studienordnung legt Inhalt und Aufbau des Studiums fest.
                             Ebenso muss die PSO gemäß § 60 HmbHG auch Vorschriften über die
                             Anrechnung von in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschu-
                             len erbrachten Prüfungsleistungen und Studienzeiten enthalten, sowie
                             Regelungen über geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei
                             Prüfungen und Vorgaben zu Mutterschutzfristen und zur Elternzeit bein-
                             halten. An der HAW Hamburg ist es üblich diese Regelungen in einer Prü-
                             fungs- und Studienordnung zusammenzufassen.
APSO ist ggf. zu             Soweit eine Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) existiert,
berücksichtigen
                             regelt diese bereits wesentliche Teile des Studiengangs. Daher sollte die
                             studiengangspezifische PSO stringent darauf verweisen und bezogen
                             sein und diese Regelungen soweit erforderlich und zulässig ergänzen.
                             Die Satzungen sind rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem
                             Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Veröffentlichung der PSO     Die vom Präsidium der HAW Hamburg genehmigten Prüfungs- und Stu-
                             dienordnungen werden gemäß § 108 (5) HmbHG im Hochschulanzeiger
                             der HAW Hamburg veröffentlicht. Dieser kann auch für die Auswahl einer
                             beispielhaften studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung
                             (PSO) genutzt werden.
Gesamtkompetenz-             Die bereits für das Grobkonzept (Prozessschritt 5) verfasste Gesamtkom-
beschreibung in der PSO
                             petenzbeschreibung ist in einer Präambel oder einem Paragraphen mit
                             der Bezeichnung „Studienziele“ in die PSO aufzunehmen.
Modultabelle ist Teil der    Weiterer Bestandteil einer PSO ist die Modultabelle. Aus der Modulta-
PSO
                             belle ist das Lehrangebot sowie alle für das Bestehen des Studiengangs
                             zu erbringenden Studien- und Prüfungs(vor)leistungen ersichtlich. Auch
                             für die Kapazitätsberechnung sind die Angaben der Modultabelle in der
                             PSO notwendig. Um alle notwendigen Aspekte in der Modultabelle zu be-
                             rücksichtigen, nutzen Sie bitte diese Vorlage.
Modulhandbuch ist Teil       Gemäß § 60 HmbHG ist das Modulhandbuch Teil der Prüfungs- und Stu-
der PSO.
                             dienordnung (PSO). Der Verweis in der Prüfungs- und Studienordnung
                             auf das Modulhandbuch wird an der HAW Hamburg wie folgt formuliert:
                             „Es gilt das Modulhandbuch in seiner derzeit gültigen Fassung veröffent-
                             licht auf der Internetseite der HAW Hamburg im Bereich Ordnungen in
                             Studium und Lehre.“
Ansprechpartnerinnen         – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen:
                               Frau Anne von Festenberg (EQA)
                               E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de
                               Tel:    040 – 42875 – 9249

                             – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung:
                               Frau Christine Wollmann (EQA)
                               E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de
                               Tel:    040 – 42875 – 9021

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                                11
2.4   Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO)
                           Die Auswahl und Zulassung von Studierenden wird für jeden Studien-
                           gang in einer Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO) geregelt. Für eine
                           ZAO sind insbesondere die Regelungen der Ordnung zur Regelung der
                           Allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung zum Studium an der
                           Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ (Allgemeine Zu-
                           lassungsordnung – HAWAZO) sowie die §§ 37 Absatz 2 , 39 HmbHG und
                           das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg
                           (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) zu berücksichtigen. Die vom Präsi-
                           dium der HAW Hamburg genehmigten ZAO werden gemäß § 108 (5)
                           HmbHG im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht.
Auswahlverfahren werden    Wir empfehlen grundsätzlich bei der Konzeption einer ZAO zu bedenken,
durch das Personal des
                           dass die Auswahlverfahren durch das Personal im Department durchge-
Departments
durchgeführt
                           führt werden müssen. Je aufwendiger die Auswahlverfahren sind, desto
                           mehr Aufwand bedeutet dies für das Department.
Studierendensekretariat    Das Studierendensekretariat prüft die ZAO bezgl. der inhaltlichen Ausge-
sollte frühzeitig
                           staltung, der prozessualen Umsetzbarkeit und steht bei Fragen zur Zu-
einbezogen werden
                           lassung zur Verfügung. Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen gerne
                           beratend zur Verfügung.
Frist für die              Zur Konfiguration des Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW
Veröffentlichung der ZAO
                           Hamburg (myHAW) ist eine neue ZAO für ein Wintersemester bis zum
                           30.04. bzw. für ein Sommersemester bis zum 31.10. im Hochschulanzei-
                           ger zu veröffentlichen. Sonst können die Studienplätze nur nach der be-
                           stehenden ZAO vergeben werden.
Ansprechpartnerinnen       – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO:
                             Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat)
                             E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de
                             Tel:     040 – 42875 – 9040

                           – Rechtskonforme Ausgestaltung der von Hochschulsatzungen:
                             Frau Anne von Festenberg (EQA)
                             E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de
                             Tel:    040 – 42875 – 9249

                     2.5   Curricularwert-Berechnung
                           Der Curricularwert (CW) bestimmt den in Deputatsstunden gemessenen
                           Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten (i.d.R. Departments), der für die
                           ordnungsgemäße Ausbildung einer bzw. eines Studierenden in dem je-
                           weiligen Studiengang erforderlich ist. Der CW hängt somit von der Aus-
                           gestaltung des Curriculums ab.
Berechnung des CW          Unter Rückgriff auf die Modultabelle der PSO wird der CW anhand der
                           Parameter Lehrveranstaltungsart, Gruppengröße, Anrechnungsfaktor
                           (AF) und Semesterwochenstunden (SWS) berechnet. Für den Curricular-

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                              12
anteil sind die SWS durch die Gruppengröße zu dividieren und anschlie-
                           ßend mit dem Anrechnungsfaktor zu multiplizieren. Hierfür ist die Richt-
                           linie zur Berechnung der Curricularnormwerte zu berücksichtigen.
CW-Bandbreiten             Gemäß § 3 (1) des Ausbildungskapazitätsgesetzes (AKapG) setzt die HAW
                           Hamburg unter Beachtung der Curricularwert-Bandbreiten die Curricu-
                           larwerte in Form der Satzung über die Curricularwerte an der Hoch-
                           schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (CW-Satzung) fest. PSO
                           werden vom Präsidium nur genehmigt, wenn sich der CW nicht um mehr
                           als 0,05 Punkte erhöht.
                           Für jeden CW ist zu beachten, dass die zwischen BWFG und der HAW
                           Hamburg vereinbarte jeweilige Bandbreite zu berücksichtigen ist. Die
                           CW-Bandbreiten auf Fakultätsebene sind in der Ziel- und Leistungsver-
                           einbarung 2019/2020 zwischen der BWFG und der HAW Hamburg einzu-
                           sehen. Gemäß dem CW-Obergrenzenbeschluss des Präsidiums der HAW
                           Hamburg werden keine Studien- und Prüfungsordnungen genehmigt,
                           aus denen sich eine Erhöhung des CW um mehr als 0,05 Punkte ergibt.
Frist für die              Für die Einführung neuer Studiengänge ohne bisher veröffentlichten CW
Veröffentlichung der PSO
                           ist die kapazitätsrechtliche Frist zum 30.06. jeden Jahres zwingend zu be-
zu beachten
                           rücksichtigen, damit der CW in der CW-Satzung veröffentlicht werden
                           kann und der Lehrbetrieb ab dem darauffolgenden Sommersemester
                           aufgenommen werden kann.

                           Die CW-Berechnung und die Modultabelle der PSO stellt für die Abteilung
                           Planung und Strategie Grundlage für die Prüfung des Curricularwerts
                           (Prozessschritt 27) dar.
Ansprechpartner*innen      – Kostenkalkulation:
                             Frau Almut Gottschall (PSt)
                             E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de
                             Tel:    040 – 42875 – 9020

                           – Curricularwert-Berechnung:
                             Herr Sebastian Ronneburg (PSt)
                             E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de
                             Tel:    040 – 42875 – 9019

                     2.6   Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische Studien-
                           gänge (AEO)
                           Nach § 37 Absatz 4 HmbHG kann bestimmt werden, dass zusätzlich zu
                           der Hochschulzugangsberechtigung oder an deren Stelle eine künstleri-
                           sche Befähigung nachzuweisen ist. Zur Erbringung dieses Nachweises
                           kann eine Aufnahme- / Eignungsprüfung vorgesehen werden. Eine sol-
                           che ist in einer Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung zu regeln.
                           Für eine beispielhafte Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung kann der
                           Hochschulanzeiger der HAW Hamburg herangezogen werden.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                               13
Bei dem Entwurf einer AEO sollte neben dem berechtigten Interesse an
                          einer zielgenauen Auswahl der zukünftigen Studierenden auch berück-
                          sichtigt werden, welche Verfahren durch die Lehrenden des Depart-
                          ments leistbar sind.

Ansprechpartnerin         – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen:
                            Frau Anne von Festenberg (EQA)
                            E-Mail: po_pruefung @haw-hamburg.de
                            Tel:    040 – 42875 – 9249

                    3     Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis,
                          -urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Re-
                          cords)
Sprechen Sie Ihr          Die Erstellung der Abschlussdokumente ist hochschulweit geregelt und
Fakultätsservicebüro an
                          liegt in Verantwortung der Fakultätsservicebüros. Deren Vorlagen sind
                          zwischen den Semestermanager*innen, dem Informationstechnik Ser-
                          vice Center (ITSC) und der Stabsstalle Presse und Kommunikation abge-
                          stimmt. Die inhaltliche Ausgestaltung bzw. Änderung erfolgt durch die
                          Studiengangsverantwortlichen in direkter Absprache mit dem zuständi-
                          gen Fakultätsservicebüro.

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                         14
4      Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Depart-
                       ments- und Faklutätsrats
                       In der Genehmigungsphase sind Beschlüsse des Departments- und Fa-
                       kultätsrats sowie des Dekanats notwendig (Prozessschritt 31 bis 34). Um
                       diese treffend auszuformulieren finden Sie in den folgenden Abschnitten
                       Formulierungsvorschläge für die notwendigen Beschlüsse. Im Anschluss
                       an diese kann das Präsidium die PSO und ZAO genehmigen (Prozess-
                       schritt 36).

                 4.1   Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat
                       Im Anschluss an diese Prüfungsphase (Prozessschritt 27 bis 30) obliegt
                       es dem Departmentsrat entsprechend § 16 Absatz 4 der Grundordnung
                       der HAW Hamburg dem Fakultätsrat die Prüfungs- und Studienordnung
                       vorzuschlagen. Hierfür wird dem Departmentsrat die folgende Formulie-
                       rung empfohlen:

                       „Der Departmentsrat X schlägt dem Fakultätsrat Y die Prüfungs- und Stu-
                       dienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ zur Beschlussfassung vor.“

                 4.2   Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat
                       Auf Vorschlag einer PSO durch den Departmentsrat (Prozessschritt 31),
                       kann der Fakultätsrat entsprechend § 91 Absatz 2 HmbHG die Prüfungs-
                       und Studienordnung erlassen. Hierfür wird die folgende Formulierung
                       vorgeschlagen:

                       „Der Fakultätsrat Y beschließt auf Vorschlag des Departmentsrats X vom
                       “Datum der Beschlussfassung des Departmentsrats“ die Prüfungs- und
                       Studienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ inklusive des Modulhand-
                       buchs.“

                 4.3   Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat
                       Nachgelagert oder auch parallel zu dem Vorschlag bzw. Erlass der PSO
                       kann der Departmentsrat gemäß § 14 Absatz 3 Grundordnung der HAW
                       Hamburg eine studiengangsspezifische Zugangs- und Auswahlordnung
                       (Prozessschritt 33) erlassen. Hierfür wird folgende Formulierung vorge-
                       schlagen:

                       „Der Departmentsrat XY erlässt die Zulassungs- und Auswahlordnung
                       "Bezeichnung der Ordnung".“

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                        15
4.4   Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat
                       Gemäß § 92 Absatz 1 HmbHG genehmigt anschließend das Dekanat die
                       Zulassungs- und Auswahlordnung (Prozessschritt 34). Hierfür wird fol-
                       gende Beschlussformulierung empfohlen:

                       Das Dekanat genehmigt die vom Departmentsrat Y am “Datum der Be-
                       schlussfassung des Departmentsrats“ beschlossene Zulassungs- und
                       Auswahlordnung "Bezeichnung der Ordnung".

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                      16
5     Wichtige Ansprechpartner*innen
                        Zur kontinuierlichen Prozessbegleitung stehen Ihnen der bzw. die für
                        Ihre Fakultät verantwortliche(r) Semestermanager*in und Fakultätsqua-
                        litätsmanager*in zur Verfügung.

                        Die folgenden Ansprechpartner*innen stehen Ihnen darüber hinaus für
                        spezifische Aspekte gerne zur Verfügung. Zur Vermeidung von unnötiger
                        Mehrarbeit und zeitlichen Verzögerungen empfehlen wir Ihnen diese An-
                        sprechpartner*innen möglichst frühzeitig zu kontaktieren und intensiv
                        einzubeziehen:
Ansprechpartner*innen   – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte
                          Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische
                          Konzept
                          Frau Sabine Rasch (ASD)
                          E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de
                          Tel:    040 – 42875 – 9237

                        – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen:
                          Frau Anne von Festenberg (EQA)
                          E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de
                          Tel:    040 – 42875 – 9249

                        – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung:
                          Frau Christine Wollmann (EQA)
                          E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de
                          Tel:    040 – 42875 – 9021

                        – Konzeption eines Studiengangs und Erstellung Zeit- und Meilensteinplan:
                          Herr Janosch Schindler (EQA)
                          E-Mail: janosch.schindler@haw-hamburg.de
                          Tel:     040 – 42875 – 9027

                        – Kostenkalkulation:
                          Frau Almut Gottschall (PSt)
                          E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de
                          Tel:    040 – 42875 – 9020

                        – Curricularwert-Berechnung:
                          Herr Sebastian Ronneburg (PSt)
                          E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de
                          Tel:    040 – 42875 – 9019

                        – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO:
                          Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat)
                          E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de
                          Tel:     040 – 42875 – 9040

Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020)                                 17
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