Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs - HAW ...
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Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs Stand 05.03.2020 Version 0.1 Erstellt durch Janosch Schindler (EQA) Freigabe durch Prof. Dr. Monika Bessenrodt-Weberpals Zielgruppe der Die vorliegende Handreichung richtet sich an die Vertreter*innen eines Handreichung Departments, die die Aufgabe übernommen haben, die Einrichtung ei- nes Studiengangs zu begleiten. Zielsetzung der Die Zielsetzung dieser Handreichung besteht darin den fakultätsüber- Handreichung greifenden Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs für die Lehren- den transparent zu machen. Dafür wurde der bisherige Prozess unter Einbindung der beteiligten Stel- len der zentralen und dezentralen Hochschulverwaltung erhoben, reflek- tiert und als idealtypischer Prozess aufbereitet. Die idealtypische Pro- zessabbildung und die dazugehörige Handreichung sollen den Lehren- den eine möglichst praxistaugliche Hilfestellung bieten. Wir möchten Sie einladen, uns an Ihren Erfahrungen mit der Handrei- chung teilhaben zu lassen. Auf dieser Grundlage können wir die Prozess- dokumentation regelmäßig aktualisiert.
Inhaltsübersicht 1 Hinweise zur Erarbeitung des Grobkonzepts ............................ 3 1.1 Formale Angaben zum Studiengang......................................... 4 1.2 Bedarfsbegründung .................................................................... 4 1.3 Gesamtkompetenzbeschreibung .............................................. 5 1.4 Inhaltliches und didaktisches Konzept ..................................... 5 1.5 Ressourcenplanung ..................................................................... 6 1.6 Stellungnahme zur Einordnung des Studiengangs in das Portfolio des Departments, der Fakultät und der HAW Hamburg ....................................................................................... 6 1.7 Internationale Ausrichtung ........................................................ 7 1.8 Zeit- und Meilensteinplanung .................................................... 7 2 Hinweise zur Erarbeitung des Studiengangskonzepts ............. 8 2.1 Konzeptdialog .............................................................................. 9 2.2 Modulhandbuch .......................................................................... 9 2.3 Prüfungs- und Studienordnung (PSO) .................................... 11 2.4 Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO).................................... 12 2.5 Curricularwert-Berechnung ..................................................... 12 2.6 Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische Studiengänge (AEO) ................................................................... 13 3 Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Records) ...................14 4 Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Departments- und Faklutätsrats................................................................................15 4.1 Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat 15 4.2 Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat 15 4.3 Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat15 4.4 Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat 16 5 Wichtige Ansprechpartner*innen .............................................17 Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 2
1 Hinweise zur Erarbeitung des Grobkonzepts Zielsetzung des Das Grobkonzept dient dem Hochschulsenat und dem Hochschulrat als Grobkonzepts Grundlage über die Entscheidung der Fortschreibung des Struktur- und Entwicklungsplans (SEP) und ist außerdem Ausgangspunkt für die Ent- wicklung eines Studiengangskonzepts (Prozessschritt 21). Entsprechend sollen im Grobkonzept die Zielsetzungen und -gruppen, Schwerpunkte, Studienstruktur, Umsetzung, Ressourcen sowie das didaktische Konzept und der Studienplan des anvisierten Studiengangs skizziert werden. Department erarbeitet Die Erarbeitung des Grobkonzepts liegt in der Verantwortung des jewei- Grobkonzept ligen Departments. Die Mitarbeiter*innen der Hochschulverwaltung un- terstützen Sie gern bei der Erarbeitung. Um unnötige Mehrarbeit zu ver- meiden empfehlen wir grundsätzlich frühzeitig Kontakt zu den folgenden Organisationseinheiten aufzunehmen: Hochschulverwaltung − Mit dem Dekanat Ihrer Fakultät sollten das inhaltliche Konzept und sollte frühzeitig die dafür notwendigen Ressourcen frühzeitig abgestimmt werden. einbezogen werden − Mit der Stabsstelle Planung und Strategie (PSt) ist die Berechnung des Curricularwertes (CW) und Fragen zur Ausgestaltung des Grob- konzepts zu klären. − Um formale Vorgaben zu berücksichtigen nehmen Sie Kontakt mit der Betriebseinheit Evaluation, Qualitätsmanagement, Akkreditie- rung (EQA) auf. − Die Arbeitsstelle Studium und Didaktik (ASD) berät Sie zur kompe- tenzorientierten Studiengangsentwicklung. Kontaktdaten der Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Ansprechpartner*innen fin- Ansprechpartner*innen den Sie am Ende dieser Handreichung. Für eine individuelle Prozessbe- gleitung stehen Ihnen außerdem die bzw. der für Ihre Fakultät zustän- dige Fakultätsqualitätsmanager*in und Semestermanager*in gerne zur Verfügung. Die folgenden Abschnitte enthalten alle Aspekte, die für die Erarbeitung eines Grobkonzepts für einen Studiengang zu berücksichtigen sind. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 3
1.1 Formale Angaben zum Studiengang Name des Studiengangs ggf. als Arbeitstitel Abschlussgrad Bachelor / Master of … Science, … Engineering, … Arts, … Fine Arts, … Music, … Laws, … Education Zeitliche Gestaltung Vollzeit / individuelles Teilzeitstudium Kooperationsstudiengang Soll der Studiengang in Kooperation mit einer anderen Hochschule durchge- führt werden? Wenn ja, mit welcher? Besonderer Profilanspruch − weiterbildender Studiengang (Studienformat) − Intensivstudiengang − Teilzeitstudiengang Masterstudiengänge konsekutiv oder weiterbildend? Studierendenaufnahme Wie viele Studierende sollen pro Semester / Studienjahr aufgenommen wer- den? Regelstudienzeit Welche Regelstudienzeit wird angestrebt? Ansprechperson Es wird grundsätzlich empfohlen, dass das Department eine Person benennt, die für den Prozess zur Einrichtung des Studiengangs verantwortlich ist. Diese Person koordiniert die Abstimmungsprozesse innerhalb und außerhalb des Departments und unterstützt − in Zusammenarbeit mit der bzw. dem Semes- termanager*in − den Prozessablauf. 1.2 Bedarfsbegründung Die Bedarfsbegründung führt die anvisierte Zielgruppe des Studiengangs sowie dessen Zusammenhang zu anderen Studiengängen und dem Ar- beitsmarkt aus. Dafür sollten die folgenden Fragen beantwortet werden: − Welche Entwicklungen haben zu der Idee zur Einrichtung des Studi- engangs geführt? − Welche Personengruppe soll von dem Studiengang angesprochen werden? Was zeichnet die zukünftigen Studierenden aus? − Warum kann von einer ausreichenden Nachfrage von potenziellen Studierenden ausgegangen werden? − Wodurch unterscheidet sich der Studiengang von Angeboten ande- rer (Hamburger) Hochschulen? − Bestehen für die zukünftigen Absolventen*innen adäquate berufli- che Chancen bzw. ein Bedarf seitens des Arbeitsmarktes? Die Diskussion dieser Fragen zielt bereits auf die im weiteren Prozessver- lauf zu definierenden Kriterien für die Zulassung und Auswahl von Be- werber*innen. Somit wäre es hilfreich darzustellen, ob und warum be- sondere Zugangsvoraussetzungen gefordert werden. Sofern angedacht, könnte ebenso kurz dargelegt werden, wie Auswahlverfahren stattfinden könnten. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 4
1.3 Gesamtkompetenzbeschreibung Kompetenz- Zentrales Element der Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und orientierung ist Lehre ist die Kompetenzorientierung. Daher wird empfohlen das Kon- strategisches Ziel im Bereich Studium und zept des kompetenzorientierten Lehrens, Lernens und Prüfens der HAW Lehre Hamburg (KOM-Konzept) frühzeitig in der Studiengangsentwicklung zu berücksichtigen. Gesamtkompetenz- Ausganspunkt ist die Entwicklung einer Gesamtkompetenzbeschreibung beschreibung auf auf Studiengangsebene. Auf der Grundlage der Gesamtkompetenzbe- Studiengangsebene schreibung werden im Kontext der Entwicklung eines Studiengangskon- zepts (Prozessschritt 21) die Lernergebnisse der einzelnen Module ent- wickelt. Berücksichtigen Sie dafür auch die Ausführungen im Qualifikati- onsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR). Darstellung der Zur Darstellung der Zielsetzung des Studiengangs sollten Erfahrungen Zielsetzung des mit bestehenden Studiengängen des Departments bzw. der Fakultät Studiengangs bspw. in Form der Ergebnisse der Studiengangsanalysen und einer Re- flexion des Studienerfolgs der Studierenden des Departments berück- sichtigt werden. Ebenso können Entwicklungen des Faches und Berufsprofile oder Rück- meldungen von Kooperationspartner*innen herangezogen werden. Sel- biges gilt für Fachdiskussionen, Arbeitsmarktstudien sowie weitere Ver- öffentlichungen (bspw. von Berufsverbänden) und Gespräche (bspw. mit der Berufspraxis oder Absolvent*innen anderer Studiengänge). Auch vergleichbare Studiengänge an anderen Hochschulen können berück- sichtigt werden. Ansprechpartnerin – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung: Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 1.4 Inhaltliches und didaktisches Konzept Inhaltliches Konzept Im inhaltlichen Konzept sind die zentralen Charakteristika bzw. das Profil des Studiengangs darzulegen. Das inhaltliche Konzept kann durch mög- liche Studienschwerpunkte, die anvisierte Modulstruktur bzw. Modulin- halte und -lernergebnisse skizziert werden. Didaktisches Konzept Das didaktische Konzept stellt die Verbindung zwischen den zu erwer- benden Kompetenzen, den Inhalten, den Lehr-/Lern-Formen und kom- petenzorientierten Prüfungsformen her. Sind bestimmte didaktische Szenarien geplant, die strukturgebend sind, wie z.B. Problem Based Learning, Projektlernen, forschendes Lernen, E- Learning/ Blended Learning-Konzepte? Zeichnet sich der Studiengang durch Innovationen, z.B. inhaltlicher oder didaktischer Art, aus? Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 5
Ansprechpartnerinnen – Ausgestaltung des inhaltlichen und didaktischen Konzepts: Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 – Konformität mit der Studienakkreditierungs-verordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 1.5 Ressourcenplanung Für die Entscheidung über die Einführung eines Studiengangs sollte au- ßerdem möglichst frühzeitig eine Kostenkalkulation erstellt werden. In der Ressourcenplanung ist zu erläutern, − welche Ressourcen ungefähr für Personal, Räumlichkeiten/ Ausstat- tung, Sachmittel benötigt werden, − in welchem Umfang diese Ressourcen vorhanden sind, − welche Finanzierungsquellen genutzt werden und − in welcher Größenordnung sich der Curricularwert (CW) bewegt. CW Obergrenzen- Entsprechend dem CW Obergrenzenbeschluss des Präsidiums darf ein beschluss des Präsidums neuer Studiengang nicht zu einer Absenkung der Aufnahmekapazität der bestehenden Studiengänge eines Departments führen. Weiter sind die mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) vereinbarten Bandbreiten für CW einzuhalten. Es wird empfohlen die Ressourcenplanung frühzeitig auch mit dem De- kanat abzustimmen. Ansprechpartner – Curricularwert-Berechnung: Herr Sebastian Ronneburg (PSt) E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de Tel: 040–42875-9019 1.6 Stellungnahme zur Einordnung des Studiengangs in das Portfolio des Departments, der Fakultät und der HAW Hamburg Zur Einordnung des anvisierten Studiengangs in das Profil der HAW Ham- burg, sollten die folgenden Fragen diskutiert werden: − Wodurch unterscheidet sich der Studiengang von den anderen An- geboten des Departments? − Wie grenzt sich der anvisierte Studiengang gegenüber ähnlichen An- geboten anderer Departments ab? − Welche Verbindungslinien zu anderen Studiengängen des Depart- ments / der Fakultät / der HAW Hamburg bestehen (z.B. durch Mehr- fachnutzung von Modulen oder fakultätsübergreifende Zusammen- arbeit) bestehen? Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 6
− Wie ordnet sich der Studiengang in die Entwicklungsstrategie der Fa- kultät ein? − Wie wird das Leitbild für Bildung, Studium und Lehre der HAW Ham- burg in dem anvisierten Studiengang berücksichtigt? − In welcher Form werden Ergebnisse der Studiengangsanalysen des Departments in der Studiengangsentwicklung berücksichtigt? − In welcher Form hat eine Auseinandersetzung mit dem Studienerfolg des Departments stattgefunden? − Wie wird die Praxisnähe des neuen Studiengangs sichergestellt? − Wie wird die Interdisziplinarität des neuen Studiengangs sicherge- stellt? 1.7 Internationale Ausrichtung Die angedachte internationale Ausrichtung kann sich auf die ermöglichte Mobilität der Studierenden und des Lehrpersonal, die Zusammenset- zung der Studierenden bzw. des Lehrpersonals, die Sprache des Lehran- gebot oder auf mögliche Kooperationspartner (z.B. für ERASMUS, in der Forschung, etc.) beziehen. Wo sind mögliche Mobilitätsfenster geplant und wie werden Auslandsaufenthalte unterstützt (z.B. durch Beratung, Stipendien, vorhandene Kooperationen, Anrechnung erworbener LP, An- fertigung Abschlussarbeit)? 1.8 Zeit- und Meilensteinplanung Es ist darzulegen, welche Meilensteine in welchen Zeiträumen bis zur Aufnahme des Lehrbetriebs abgearbeitet werden. Hierfür sollten die in der idealtypischen Prozessabbildung enthaltenen Fristen berücksichtigt werden. Ansprechpartner – Erstellung einer Zeit- und Meilensteinplanung: Herr Janosch Schindler (EQA) E-Mail: janosch.schindler@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9027 Weiteres Vorgehen Wenn Ihr Department das Grobkonzept in Rücksprache und Zusammen- arbeit mit der Hochschulverwaltung erarbeitet (Prozessschritt 5), mit dem Dekanat die Ressourcennutzung beraten hat (Prozessschritt 6) und im Departmentsrat diskutiert hat (Prozessschritt 7), senden Sie das Grob- konzept bitte an Frau Almut Gottschall (PSt) (Prozessschritt 8). Auf Grund- lage des Grobkonzepts wird die Notwendigkeit zur Fortschreibung des SEP abgeschätzt (Prozessschritt 9). Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 7
2 Hinweise zur Erarbeitung des Studiengangskonzepts Zielsetzung des Nach der Erarbeitung eines Grobkonzepts (Prozessschritt 5) und der ggf. Studiengangskonzepts notwendigen Fortschreibung des SEP (Prozessschritt 10 bis 20) ist in en- ger Zusammenarbeit mit der Hochschulverwaltung ein Studiengangs- konzept zu entwickeln (Prozessschritt 21 bis 26). Das Studiengangskon- zept umfasst den Aufbau und die Struktur des Studiengangs und erläu- tert die Einbindung des Studiengangs in das Profil des Departments, der Fakultät und der Hochschule. Department erarbeitet Für die Erarbeitung eines Studiengangskonzepts ist das Department ver- Studiengangskonzept antwortlich. Innerhalb des Departments kann zum Beispiel ein Arbeits- auftrag an den Studienreformausschuss gerichtet oder eine Entwick- lungsgruppe einberufen werden. Für die Entwicklung eines Studien- gangskonzepts empfehlen wir grundsätzlich: Grobkonzept, − Nutzen Sie das erarbeitete Grobkonzept (Prozessschritt 5) als Aus- Hochschulverwaltung und gangspunkt für die Entwicklung des Studiengangskonzepts. Konzeptdialog sollten frühzeitig einbezogen − Vermeiden Sie unnötige Mehrarbeit, indem Sie die zur Verfügung werden stehenden Ansprechpartner*innen in der Hochschulverwaltung frühzeitig in die Entwicklung einbinden. Diese sind jeweils am Ende der Abschnitte benannt. Eine Übersicht der Ansprechpersonen fin- den Sie am Ende dieser Handreichung. − Nutzen Sie den Konzeptdialog (Prozessschritt 25) zur Diskussion und Reflexion des Studiengangskonzepts. Der Konzeptdialog ist für die Erstakkreditierung des Studiengangs notwendig und bindet externe Berater*innen ein. Deren Impulse bereichern die Entwicklung des Studiengangskonzepts. Folgende Dokumente Die Entwicklung des Studiengangskonzepts ist abgeschlossen, wenn die gehören zu einem Studiengangskonzept folgenden Dokumente vorliegen: (1) das Modulhandbuch, (2) die studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung (PSO), (3) eine Curricularwert-Berechnung, (4) eine Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO), (5) ggf. eine Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung (AEO), (6) Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Dip- loma Supplement und Transcript of Records). Die folgenden Abschnitte der Handreichung zur Entwicklung eines Studi- engangskonzepts sind entlang dieser sieben Dokumente strukturiert. Entsprechend des Prozesses zur Einrichtung eines Studiengangs sind diese Dokumente nach ihrer Fertigstellung in die Prüfungsphase einzu- bringen (Prozessschritt 27 bis 30). Frist für die Bitte beachten Sie in Ihrer Prozessplanung, dass für die Aufnahme des Veröffentlichung der Lehrbetriebs eine kapazitätsrechtliche Frist besteht. Der Lehrbetrieb PSO kann ab dem kommenden Sommersemester nur aufgenommen werden, wenn die PSO zum 30.06. des Vorjahres im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht wurde. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 8
2.1 Konzeptdialog Konzeptdialog kann die Dem HAW-Modell zur internen Akkreditierung entsprechend ist für die Entwicklung des Erstakkreditierung eines Studiengangs durch das Präsidium ein Konzept- Studiengangskonzepts bereichern. dialog mit externen Berater*innen durchzuführen. Der Konzeptdialog für die Erstakkreditierung notwendige Konzeptdialog kann durch die Ein- bindung externer Perspektiven das Studiengangskonzepts bereichern und sollte entsprechend zeitlich geplant werden. FQM unterstützt Die Organisation wird von der bzw. dem FQM Ihrer Fakultät unterstützt Organisation des und dient der inhaltlichen Weiterentwicklung des Studiengangskonzepts. Konzeptdialogs 2.2 Modulhandbuch Modulhandbuch ist Das Modulhandbuch ist für die Studierenden, Lehrenden und Lehrbeauf- eine zentrale tragten ebenso wie für Studieninteressierte und zukünftige Arbeitge- Informationsquelle ber*innen der Absolvent*innen des Studiengangs eine zentrale Informa- tionsquelle. Ebenso ist es Grundlage für das Studien- und Prüfungsma- nagement, die Modellierung des Curriculums und die Konfiguration des Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW Hamburg (myHAW). Curriculum setzt sich Das Curriculum setzt sich aus Modulen zusammen. Ein Modul ist eine aus Modulen zusammen zeitlich und inhaltlich beschriebene Lehr-/Lerneinheit, die sich aus meh- reren thematisch zusammengehörigen Lehrveranstaltungen zusam- mensetzen kann. Ein Modul umfasst mindestens 5 LP und wird in der Regel in ein bis zwei Semestern abgeschlossen. Ein Modul kann aber auch, je nach Lehrveranstaltungsform und beschriebenem Lernergebnis, größer sein. Ein ECTS-Leistungspunkten (LP) entspricht i.d.R. einem stu- dentischen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. Darin enthalten ist die kalkulierte Zeit für das Präsenz- und das Selbststudium. Jedes Se- mester umfasst 30 LP, die in Module aufgeteilt sind. Zusammensetzung eines Die Zusammensetzung eines Moduls wird durch die Lernergebnisse Moduls erfolgt anhand (Learning Outcomes) bestimmt. Die für jedes Modul zu beschreibenden der Lernergebnisse Lernergebnisse sollen die Studierenden durch den erfolgreichen Ab- schluss eines Moduls optimalerweise zeigen. Die Leitfrage bei der Ent- wicklung ist hier „Welche Kompetenzen sollten die Studierenden am Ende des Lern- und Bildungsprozesses innerhalb des Moduls erworben haben?“ Lernergebnisse der Auf der Grundlage der Gesamtkompetenzbeschreibung werden die Module basieren auf Lernergebnisse der einzelnen Module entwickelt. Wir bitten darum den einer Gesamtkompetenz- beschreibung Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) zu be- rücksichtigen. Der HQR beschreibt zum einen die Anforderungsniveaus auf Bachelor-, Master und Promotionsebene und zum anderen Kompe- tenzdimensionen, zu denen ein Studiengangskonzept Aussagen machen sollte. Zu beachten ist, dass sich die im HQR beschriebenen Kompeten- zen in der Regel nicht ausschließlich einem Modul oder einer Lehrveran- staltung zuordnen lassen, sondern sich im Verlauf des Studiums entwi- ckeln. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 9
Formulierung von Lernergebnisse werden aus der Perspektive der Studierenden formu- Lernergebnissen liert. Nach dem Konzept des kompetenzorientierten Lehrens und Prü- fens (KOM-Konzept) der HAW Hamburg macht ein Lernergebnis Aussa- gen zur erwarteten Handlung (WAS), zum Anforderungsniveau (taxono- mische Einordnung), zu Methoden, Theorien, Techniken, die für die Durchführung der Handlung notwendig sind (WOMIT) und es gibt eine Aussage zum Sinnzusammenhang, d.h. WOZU kann ich das Erlernte ge- nutzt werden (siehe hierzu die Handreichung zur Formulierung von Lear- ning Outcomes). Modulprüfungen Abgeschlossen werden Module mit einer benoteten Prüfungsleistung o- der einer unbenoteten Studienleistung, die modulbegleitend oder am Ende eines Moduls stehen kann. Mit der Modulprüfung zeigen die Stu- dierenden inwieweit und in welcher Qualität sie die beschriebenen Lern- ergebnisse erreicht haben. Die Prüfungsformen sollten zu den beschrie- benen Lernergebnissen passen. Modulbeschreibungen Das inhaltliche und didaktische Konzept, die Anforderungen an Stu- dierende und Lehrende, die Lernergebnisse sowie Prüfungsart, -um- fang und -dauer eines jeden Moduls sind durch die Lehrenden in Mo- dulbeschreibungen auszuführen. Die Modulbeschreibungen bezie- hen sich neben dem Präsenzstudium auch auf das Selbststudium der Studierenden. Vorlage für die Für die Erstellung der Modulbeschreibungen steht Ihnen eine Mo- Modulmaske dulmaske zur Verfügung, in der alle rechtlichen Vorgaben nach §§ 7, 8 und 12 der Studienakkreditierungsverordnung (StudAkkVO) und § 60 des Hamburgisches Hochschulgesetz vom 3. Juli 2014 (HmbHG) berücksichtigt sind. Es empfiehlt sich, sich daran zu orientieren. Modulhandbuch Alle Modulbeschreibungen eines Studiengangs werden in einem Modul- handbuch zusammengefasst. Verwenden Sie bitte die Vorlage für das Deckblatt eines Modulhandbuchs. Ebenfalls Bestandteil des Modulhandbuchs kann die Modultabelle der PSO sein. Ansprechpartnerinnen – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische Konzept Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 10
2.3 Prüfungs- und Studienordnung (PSO) Prüfungs- und Studienordnungen sind Hochschulsatzungen. Eine Prü- fungsordnung regelt die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsver- fahren, eine Studienordnung legt Inhalt und Aufbau des Studiums fest. Ebenso muss die PSO gemäß § 60 HmbHG auch Vorschriften über die Anrechnung von in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschu- len erbrachten Prüfungsleistungen und Studienzeiten enthalten, sowie Regelungen über geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen und Vorgaben zu Mutterschutzfristen und zur Elternzeit bein- halten. An der HAW Hamburg ist es üblich diese Regelungen in einer Prü- fungs- und Studienordnung zusammenzufassen. APSO ist ggf. zu Soweit eine Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) existiert, berücksichtigen regelt diese bereits wesentliche Teile des Studiengangs. Daher sollte die studiengangspezifische PSO stringent darauf verweisen und bezogen sein und diese Regelungen soweit erforderlich und zulässig ergänzen. Die Satzungen sind rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden. Veröffentlichung der PSO Die vom Präsidium der HAW Hamburg genehmigten Prüfungs- und Stu- dienordnungen werden gemäß § 108 (5) HmbHG im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht. Dieser kann auch für die Auswahl einer beispielhaften studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (PSO) genutzt werden. Gesamtkompetenz- Die bereits für das Grobkonzept (Prozessschritt 5) verfasste Gesamtkom- beschreibung in der PSO petenzbeschreibung ist in einer Präambel oder einem Paragraphen mit der Bezeichnung „Studienziele“ in die PSO aufzunehmen. Modultabelle ist Teil der Weiterer Bestandteil einer PSO ist die Modultabelle. Aus der Modulta- PSO belle ist das Lehrangebot sowie alle für das Bestehen des Studiengangs zu erbringenden Studien- und Prüfungs(vor)leistungen ersichtlich. Auch für die Kapazitätsberechnung sind die Angaben der Modultabelle in der PSO notwendig. Um alle notwendigen Aspekte in der Modultabelle zu be- rücksichtigen, nutzen Sie bitte diese Vorlage. Modulhandbuch ist Teil Gemäß § 60 HmbHG ist das Modulhandbuch Teil der Prüfungs- und Stu- der PSO. dienordnung (PSO). Der Verweis in der Prüfungs- und Studienordnung auf das Modulhandbuch wird an der HAW Hamburg wie folgt formuliert: „Es gilt das Modulhandbuch in seiner derzeit gültigen Fassung veröffent- licht auf der Internetseite der HAW Hamburg im Bereich Ordnungen in Studium und Lehre.“ Ansprechpartnerinnen – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 11
2.4 Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO) Die Auswahl und Zulassung von Studierenden wird für jeden Studien- gang in einer Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO) geregelt. Für eine ZAO sind insbesondere die Regelungen der Ordnung zur Regelung der Allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ (Allgemeine Zu- lassungsordnung – HAWAZO) sowie die §§ 37 Absatz 2 , 39 HmbHG und das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) zu berücksichtigen. Die vom Präsi- dium der HAW Hamburg genehmigten ZAO werden gemäß § 108 (5) HmbHG im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht. Auswahlverfahren werden Wir empfehlen grundsätzlich bei der Konzeption einer ZAO zu bedenken, durch das Personal des dass die Auswahlverfahren durch das Personal im Department durchge- Departments durchgeführt führt werden müssen. Je aufwendiger die Auswahlverfahren sind, desto mehr Aufwand bedeutet dies für das Department. Studierendensekretariat Das Studierendensekretariat prüft die ZAO bezgl. der inhaltlichen Ausge- sollte frühzeitig staltung, der prozessualen Umsetzbarkeit und steht bei Fragen zur Zu- einbezogen werden lassung zur Verfügung. Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Frist für die Zur Konfiguration des Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW Veröffentlichung der ZAO Hamburg (myHAW) ist eine neue ZAO für ein Wintersemester bis zum 30.04. bzw. für ein Sommersemester bis zum 31.10. im Hochschulanzei- ger zu veröffentlichen. Sonst können die Studienplätze nur nach der be- stehenden ZAO vergeben werden. Ansprechpartnerinnen – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO: Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat) E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9040 – Rechtskonforme Ausgestaltung der von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 2.5 Curricularwert-Berechnung Der Curricularwert (CW) bestimmt den in Deputatsstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten (i.d.R. Departments), der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer bzw. eines Studierenden in dem je- weiligen Studiengang erforderlich ist. Der CW hängt somit von der Aus- gestaltung des Curriculums ab. Berechnung des CW Unter Rückgriff auf die Modultabelle der PSO wird der CW anhand der Parameter Lehrveranstaltungsart, Gruppengröße, Anrechnungsfaktor (AF) und Semesterwochenstunden (SWS) berechnet. Für den Curricular- Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 12
anteil sind die SWS durch die Gruppengröße zu dividieren und anschlie- ßend mit dem Anrechnungsfaktor zu multiplizieren. Hierfür ist die Richt- linie zur Berechnung der Curricularnormwerte zu berücksichtigen. CW-Bandbreiten Gemäß § 3 (1) des Ausbildungskapazitätsgesetzes (AKapG) setzt die HAW Hamburg unter Beachtung der Curricularwert-Bandbreiten die Curricu- larwerte in Form der Satzung über die Curricularwerte an der Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (CW-Satzung) fest. PSO werden vom Präsidium nur genehmigt, wenn sich der CW nicht um mehr als 0,05 Punkte erhöht. Für jeden CW ist zu beachten, dass die zwischen BWFG und der HAW Hamburg vereinbarte jeweilige Bandbreite zu berücksichtigen ist. Die CW-Bandbreiten auf Fakultätsebene sind in der Ziel- und Leistungsver- einbarung 2019/2020 zwischen der BWFG und der HAW Hamburg einzu- sehen. Gemäß dem CW-Obergrenzenbeschluss des Präsidiums der HAW Hamburg werden keine Studien- und Prüfungsordnungen genehmigt, aus denen sich eine Erhöhung des CW um mehr als 0,05 Punkte ergibt. Frist für die Für die Einführung neuer Studiengänge ohne bisher veröffentlichten CW Veröffentlichung der PSO ist die kapazitätsrechtliche Frist zum 30.06. jeden Jahres zwingend zu be- zu beachten rücksichtigen, damit der CW in der CW-Satzung veröffentlicht werden kann und der Lehrbetrieb ab dem darauffolgenden Sommersemester aufgenommen werden kann. Die CW-Berechnung und die Modultabelle der PSO stellt für die Abteilung Planung und Strategie Grundlage für die Prüfung des Curricularwerts (Prozessschritt 27) dar. Ansprechpartner*innen – Kostenkalkulation: Frau Almut Gottschall (PSt) E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9020 – Curricularwert-Berechnung: Herr Sebastian Ronneburg (PSt) E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9019 2.6 Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische Studien- gänge (AEO) Nach § 37 Absatz 4 HmbHG kann bestimmt werden, dass zusätzlich zu der Hochschulzugangsberechtigung oder an deren Stelle eine künstleri- sche Befähigung nachzuweisen ist. Zur Erbringung dieses Nachweises kann eine Aufnahme- / Eignungsprüfung vorgesehen werden. Eine sol- che ist in einer Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung zu regeln. Für eine beispielhafte Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung kann der Hochschulanzeiger der HAW Hamburg herangezogen werden. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 13
Bei dem Entwurf einer AEO sollte neben dem berechtigten Interesse an einer zielgenauen Auswahl der zukünftigen Studierenden auch berück- sichtigt werden, welche Verfahren durch die Lehrenden des Depart- ments leistbar sind. Ansprechpartnerin – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung @haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 3 Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Re- cords) Sprechen Sie Ihr Die Erstellung der Abschlussdokumente ist hochschulweit geregelt und Fakultätsservicebüro an liegt in Verantwortung der Fakultätsservicebüros. Deren Vorlagen sind zwischen den Semestermanager*innen, dem Informationstechnik Ser- vice Center (ITSC) und der Stabsstalle Presse und Kommunikation abge- stimmt. Die inhaltliche Ausgestaltung bzw. Änderung erfolgt durch die Studiengangsverantwortlichen in direkter Absprache mit dem zuständi- gen Fakultätsservicebüro. Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 14
4 Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Depart- ments- und Faklutätsrats In der Genehmigungsphase sind Beschlüsse des Departments- und Fa- kultätsrats sowie des Dekanats notwendig (Prozessschritt 31 bis 34). Um diese treffend auszuformulieren finden Sie in den folgenden Abschnitten Formulierungsvorschläge für die notwendigen Beschlüsse. Im Anschluss an diese kann das Präsidium die PSO und ZAO genehmigen (Prozess- schritt 36). 4.1 Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat Im Anschluss an diese Prüfungsphase (Prozessschritt 27 bis 30) obliegt es dem Departmentsrat entsprechend § 16 Absatz 4 der Grundordnung der HAW Hamburg dem Fakultätsrat die Prüfungs- und Studienordnung vorzuschlagen. Hierfür wird dem Departmentsrat die folgende Formulie- rung empfohlen: „Der Departmentsrat X schlägt dem Fakultätsrat Y die Prüfungs- und Stu- dienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ zur Beschlussfassung vor.“ 4.2 Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat Auf Vorschlag einer PSO durch den Departmentsrat (Prozessschritt 31), kann der Fakultätsrat entsprechend § 91 Absatz 2 HmbHG die Prüfungs- und Studienordnung erlassen. Hierfür wird die folgende Formulierung vorgeschlagen: „Der Fakultätsrat Y beschließt auf Vorschlag des Departmentsrats X vom “Datum der Beschlussfassung des Departmentsrats“ die Prüfungs- und Studienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ inklusive des Modulhand- buchs.“ 4.3 Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat Nachgelagert oder auch parallel zu dem Vorschlag bzw. Erlass der PSO kann der Departmentsrat gemäß § 14 Absatz 3 Grundordnung der HAW Hamburg eine studiengangsspezifische Zugangs- und Auswahlordnung (Prozessschritt 33) erlassen. Hierfür wird folgende Formulierung vorge- schlagen: „Der Departmentsrat XY erlässt die Zulassungs- und Auswahlordnung "Bezeichnung der Ordnung".“ Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 15
4.4 Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat Gemäß § 92 Absatz 1 HmbHG genehmigt anschließend das Dekanat die Zulassungs- und Auswahlordnung (Prozessschritt 34). Hierfür wird fol- gende Beschlussformulierung empfohlen: Das Dekanat genehmigt die vom Departmentsrat Y am “Datum der Be- schlussfassung des Departmentsrats“ beschlossene Zulassungs- und Auswahlordnung "Bezeichnung der Ordnung". Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 16
5 Wichtige Ansprechpartner*innen Zur kontinuierlichen Prozessbegleitung stehen Ihnen der bzw. die für Ihre Fakultät verantwortliche(r) Semestermanager*in und Fakultätsqua- litätsmanager*in zur Verfügung. Die folgenden Ansprechpartner*innen stehen Ihnen darüber hinaus für spezifische Aspekte gerne zur Verfügung. Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit und zeitlichen Verzögerungen empfehlen wir Ihnen diese An- sprechpartner*innen möglichst frühzeitig zu kontaktieren und intensiv einzubeziehen: Ansprechpartner*innen – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische Konzept Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 – Konzeption eines Studiengangs und Erstellung Zeit- und Meilensteinplan: Herr Janosch Schindler (EQA) E-Mail: janosch.schindler@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9027 – Kostenkalkulation: Frau Almut Gottschall (PSt) E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9020 – Curricularwert-Berechnung: Herr Sebastian Ronneburg (PSt) E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9019 – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO: Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat) E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9040 Handreichung zur Einrichtung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 17
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