Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs
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Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs Stand 05.03.2020 Version 0.1 Erstellt durch Janosch Schindler (EQA) Freigabe durch Prof. Dr. Monika Bessenrodt-Weberpals Zielgruppe der Die vorliegende Handreichung richtet sich an die Vertreter*innen eines Handreichung Departments, die die Aufgabe übernommen haben, die Weiterentwick- lung eines bestehenden Studiengangs zu begleiten. Zielsetzung der Die Zielsetzung dieser Handreichung besteht darin den fakultätsüber- Handreichung greifenden Prozess zur Weiterentwicklung eines Studiengangs für die Lehrenden transparent zu machen. Dafür wurde der bisherige Prozess unter Einbindung der beteiligten Stel- len der zentralen und dezentralen Hochschulverwaltung erhoben, reflek- tiert und als idealtypischer Prozess aufbereitet. Die idealtypische Pro- zessabbildung und die dazugehörige Handreichung sollen den Lehren- den eine möglichst praxistaugliche Hilfestellung bieten. Wir möchten Sie einladen, uns an Ihren Erfahrungen mit der Handrei- chung teilhaben zu lassen. Auf dieser Grundlage können wir die Prozess- dokumentation regelmäßig aktualisiert.
Inhaltsübersicht 1 Hinweise zur Klassifikation der Weiterentwicklung eines Studiengangs.................................................................................. 3 2 Hinweise zur Ausarbeitung des Studiengangskonzepts .......... 4 2.1 Modulhandbuch .......................................................................... 5 2.2 Prüfungs- und Studienordnung (PSO) ...................................... 7 2.3 Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO)...................................... 8 2.4 Curricularwert-Berechnung ....................................................... 9 2.5 Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische Studiengänge (AEO) ................................................................... 10 3 Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Records) ...................11 4 Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Departments- und Faklutätsrats................................................................................11 4.1 Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat 11 4.2 Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat 12 4.3 Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat12 4.4 Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat 12 5 Wichtige Ansprechpartner*innen .............................................13 Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 2
1 Hinweise zur Klassifikation der Weiterentwick- lung eines Studiengangs Klassifikation obliegt dem Da die HAW Hamburg seit Mai 2018 systemakkreditiert ist, ist es im Fall Präsidium der Weiterentwicklung eines Studiengangs notwendig, zu prüfen, ob dadurch die bestehende Akkreditierung berührt wird. Entsprechend der Entscheidungskompetenz über die hochschulinterne Akkreditierung ei- nes Studiengangs obliegt dem Präsidium der HAW Hamburg auch die ak- kreditierungsbezogene Klassifikation der Weiterentwicklung von Studi- engängen. Klassifikation erfolgt Um diese Verantwortlichkeit zu berücksichtigen und gleichzeitig eine zweistufig zeitnahe und pragmatische Klassifikation der Weiterentwicklung zu er- möglichen, erfolgt die Klassifikation der Weiterentwicklung in einem zweistufigen Verfahren. Schritt 1: In einem ersten Schritt entscheidet die Betriebseinheit Evaluation, Qua- Vor-Klassifikation litätsmanagement, Akkreditierung (EQA) unter Maßgabe einer mit dem Präsidium abgestimmten und kontinuierlich zu erweiternden Kriterien- liste auf Grundlage der vom Department erarbeiteten Skizze der Weiter- entwicklung (Prozessschritt 7), ob diese als geringfügig klassifiziert wer- den kann (Prozessschritt 8). Skizze der Dafür sollte die formlose Skizze der Weiterentwicklung die Gründe für Weiterentwicklung die Weiterentwicklung sowie deren Auswirkungen auf die Zielgruppe, die Gesamtkompetenzbeschreibung, das inhaltliche und didaktische Kon- zept und die Ressourcenplanung des Studiengangs enthalten. Ebenso sollte dargelegt werden, ob die Weiterentwicklung die Einordnung des Studiengangs in das Profil des Departments, der Fakultät oder der HAW Hamburg verändert. Über die Vor-Klassifikation durch EQA wird die Vize- präsidentin für Studium und Lehre sowie Gleichstellung informiert. Da- mit ist sichergestellt, dass das Präsidium sich bereits in die Vor-Klassifi- kation einbringen kann. Umgang mit Inhalten des Sollte die anvisierte Weiterentwicklung fachliche Inhalte betreffen kann Faches EQA für die Klassifikation ein externes Fachgutachten einholen. Als ex- terne Fachexpert*innen werden dafür im Regelfall die externen Bera- ter*innen des letzten Qualitätszirkels angefragt. Wenn die anvisierte Weiterentwicklung des Studiengangs sich auf formelle und/oder struktu- relle Belange beschränkt, wird i.d.R. kein Fachgutachten eingeholt. geringfügige Wird die Weiterentwicklung eines Studiengangs als geringfügig klassifi- Weiterentwicklung ziert, bleibt dessen Akkreditierung unberührt. In diesem Fall steht dem berührt die bestehende Akkreditierung nicht Department eine deutlich verkürzte Konzeption- und Entwicklungsphase offen. In der idealtypischen Prozessabbildung wäre daher nach dem Pro- zessschritt 8 mit dem Prozessschritt 23 fortzufahren. Anpassungen des Sollte die anvisierte Weiterentwicklung ausschließlich Aspekte des Mo- Modulhandbuchs dulhandbuchs (MHB) betreffen, die keine Anpassung der Modultabelle notwendig macht, ist ein deutlich verkürzter Prozess möglich. EQA wird Ihnen in diesem Fall das weitere Vorgehen erläutern. Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 3
Schritt 2: Sollte EQA die Weiterentwicklung des Studiengangs als nicht geringfügig Klassifikation als klassifizieren, erarbeitet EQA eine Beschlussvorlage zur Klassifikation wesentliche oder grundlegende (Prozessschritt 9). Das Präsidium entscheidet darauf hin über die Klassi- Weiterentwicklung fikation der Weiterentwicklung des Studiengangs (Prozessschritt 10). wesentliche Entscheidet das Präsidium die Weiterentwicklung als wesentlich zu klas- Weiterentwicklung sifizieren, behält die bestehende Akkreditierung ihre Gültigkeit. Aller- berührt die bestehende Akkreditierung nicht dings wird die wesentliche Weiterentwicklung des Studiengangs im nächsten QM-Gespräch mit dem Präsidium gesondert thematisiert. Ent- sprechend der idealtypischen Prozessabbildung ist mit dem nächsten Prozessschritt (11) fortzufahren. grundlegende Wird eine Weiterentwicklung durch das Präsidium als grundlegend klas- Weiterentwicklung sifiziert, kann die gültige Akkreditierung des Studiengangs vor dem Hin- berührt die bestehende Akkreditierung tergrund der grundlegenden Weiterentwicklung nicht fortbestehen. In diesem Fall ist der Prozess zur Weiterentwicklung eines Studiengangs zu verlassen und die anvisierte Reform des Studiengangs in den Prozess zur Einrichtung eines Studiengangs in den Prozessschritt 5 („Grobkonzept er- arbeiten“) einzubringen. Parallel ist der Prozess zur Aufhebung eines bis- herigen Studiengangs zu beginnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Weiterentwicklung eines Studiengangs der HAW Hamburg nur in Ausnahmefällen als grundlegend klassifiziert werden. Beispiele Die Entscheidungsgrundlage für die akkreditierungsbezogene Klassifika- tion der Weiterentwicklung eines Studiengangs wird kontinuierlich er- weitert. Derzeit ist jedoch eine definitive Zuordnung nicht hilfreich. Um Ihnen dennoch eine grobe Orientierung zu ermöglichen, werden im Fol- gende ausgewählte Beispiele genannt, die i.d.R. als geringfügige bzw. we- sentliche Weiterentwicklung klassifiziert würden. So wird die Aktualisierung von Modulbeschreibungen nach dem Stand der Wissenschaft (z.B. die Anpassung von Modulbezeichnungen) vermut- lich als geringfügige Weiterentwicklung klassifiziert. Eine wesentliche Weiterentwicklung wird vermutlich festgestellt, wenn die auf der Akkre- ditierungsurkunde konstatierten Merkmale verändert werden oder neue Module in das Curriculum aufgenommen werden. Ansprechpartnerin – Klassifikation der Weiterentwicklung von Studiengängen: Frau Dorian Seeliger (EQA) E-Mail: dorian.seeliger@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9248 2 Hinweise zur Ausarbeitung des Studiengangskon- zepts Aufbauend auf der Skizze der angestrebten Weiterentwicklung des Stu- diengangs (Prozessschritt 7) und der ggf. notwendigen Fortschreibung des SEP (Prozessschritt 12 bis 22) ist in enger Zusammenarbeit mit der Hochschulverwaltung ein Studiengangskonzept zu entwickeln (Prozess- schritt 23 bis 27). In diesem sind die Gründe für die Weiterentwicklung Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 4
sowie deren Auswirkungen auf die Zielgruppe, die Gesamtkompetenzbe- schreibung, das inhaltliche und didaktische Konzept und die Ressourcen- planung des Studiengangs auszuführen. Ebenso ist darzulegen, wie die Weiterentwicklung des Studiengangs in das Profil des Departments, der Fakultät oder der HAW Hamburg passt. In Abhängigkeit des Umfangs der anvisierten Weiterentwicklung sind nicht zwingend alle der genannten Aspekte zu berücksichtigen. Hochschulverwaltung Für die Finalisierung des Studiengangskonzepts ist das Department ver- sollte frühzeitig antwortlich. Wer dies innerhalb des Departments übernimmt, liegt in einbezogen werden Verantwortung des Departments. So kann das Department zum Beispiel ein Arbeitsauftrag an den Studienreformausschuss richten oder eine Entwicklungsgruppe einberufen. Um unnötige Mehrarbeit zu vermeiden, binden Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Ansprechpartner*innen in der Hochschulverwaltung frühzeitig ein. Eine Übersicht der Ansprech- personen finden Sie auf der letzten Seite. Studiengangskonzept setzt Die Finalisierung des Studiengangskonzepts des weiterentwickelten Stu- sich aus mehreren diengangs ist abgeschlossen, wenn die folgenden Dokumente vorliegen: Dokumenten zusammen (1) das Modulhandbuch, (2) die studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnung (PSO), (3) eine Curricularwert-Berechnung, (4) eine Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO), (5) ggf. eine Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung (AEO) sowie (6) Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Dip- loma Supplement und Transcript of Records). Die folgenden Abschnitte sind entlang dieser Dokumente strukturiert. Einleitung der Entsprechend des Prozesses zur Weiterentwicklung eines Studiengangs Prüfungsphase sind diese Dokumente nach ihrer Fertigstellung durch die Department- leitung in die Prüfungsphase einzubringen (Prozessschritt 28 bis 31). Um die anvisierte Weiterentwicklung kenntlich zu machen, skizzieren Sie diese bitte in den aktuellen Hochschulsatzungen durch die Nachverfol- gung von Änderungen in Microsoft Word. Frist für die Bitte beachten Sie in Ihrer Prozessplanung, dass für die Aufnahme des Veröffentlichung der PSO Lehrbetriebs eine kapazitätsrechtliche Frist besteht. Der Lehrbetrieb kann ab dem kommenden Sommersemester nur aufgenommen werden, wenn die PSO zum 30.06. des Vorjahres im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht wurde. 2.1 Modulhandbuch Modulhandbuch ist eine Das Modulhandbuch ist für die Studierenden, Lehrenden und Lehrbeauf- zentrale tragten ebenso wie für Studieninteressierte und zukünftige Arbeitge- Informationsquelle ber*innen der Absolvent*innen des Studiengangs eine zentrale Informa- tionsquelle. Ebenso ist es Grundlage für das Studien- und Prüfungsma- nagement, die Modellierung des Curriculums und die Konfiguration des Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW Hamburg (myHAW). Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 5
Entsprechend sollte sich die Weiterentwicklung eines Studiengangs im Modulhandbuch ausdrücken. Curriculum setzt sich aus Das Curriculum setzt sich aus Modulen zusammen. Ein Modul ist eine Modulen zusammen zeitlich und inhaltlich beschriebene Lehr-/Lerneinheit, die sich aus meh- reren thematisch zusammengehörigen Lehrveranstaltungen zusam- mensetzen kann. Ein Modul umfasst mindestens 5 LP und wird in der Regel in ein bis zwei Semestern abgeschlossen. Ein Modul kann aber auch, je nach Lehrveranstaltungsform und beschriebenem Lernergebnis, größer sein. Ein ECTS-Leistungspunkten (LP) entspricht i.d.R. einem stu- dentischen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. Darin enthalten ist die kalkulierte Zeit für das Präsenz- und das Selbststudium. Jedes Se- mester umfasst 30 LP, die in Module aufgeteilt sind. Zusammensetzung eines Die Zusammensetzung eines Moduls wird durch die Lernergebnisse Moduls erfolgt anhand (Learning Outcomes) bestimmt. Die für jedes Modul zu beschreibenden der Lernergebnisse Lernergebnisse sollen die Studierenden durch den erfolgreichen Ab- schluss eines Moduls optimalerweise zeigen. Die Leitfrage bei der Ent- wicklung ist hier „Welche Kompetenzen sollten die Studierenden am Ende des Lern- und Bildungsprozesses innerhalb des Moduls erworben haben?“ Lernergebnisse der Auf der Grundlage der Gesamtkompetenzbeschreibung werden die Module basieren auf Lernergebnisse der einzelnen Module entwickelt. Wir bitten darum den einer Gesamtkompetenz- beschreibung Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) zu be- rücksichtigen. Der HQR beschreibt zum einen die Anforderungsniveaus auf Bachelor-, Master und Promotionsebene und zum anderen Kompe- tenzdimensionen, zu denen ein Studiengangskonzept Aussagen machen sollte. Zu beachten ist, dass sich die im HQR beschriebenen Kompeten- zen in der Regel nicht ausschließlich einem Modul oder einer Lehrveran- staltung zuordnen lassen, sondern sich im Verlauf des Studiums entwi- ckeln. Formulierung von Lernergebnisse werden aus der Perspektive der Studierenden formu- Lernergebnissen liert. Dafür bietet sich das Konzept des kompetenzorientierten Lehrens und Prüfens (KOM-Konzept) der HAW Hamburg an. Demnach macht ein Lernergebnis Aussagen zur erwarteten Handlung (WAS), zum Anforde- rungsniveau (taxonomische Einordnung), zu Methoden, Theorien, Tech- niken, die für die Durchführung der Handlung notwendig sind (WOMIT) und es gibt eine Aussage zum Sinnzusammenhang, d.h. WOZU kann ich das Erlernte genutzt werden (siehe hierzu die Handreichung zur Formu- lierung von Learning Outcomes). Modulprüfungen Abgeschlossen werden Module mit einer benoteten Prüfungsleistung o- der einer unbenoteten Studienleistung, die modulbegleitend oder am Ende eines Moduls stehen kann. Mit der Modulprüfung zeigen die Stu- dierenden inwieweit und in welcher Qualität sie die beschriebenen Lern- ergebnisse erreicht haben. Die Prüfungsformen sollten zu den beschrie- benen Lernergebnissen passen. Modulbeschreibungen Das inhaltliche und didaktische Konzept, die Anforderungen an Stu- Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 6
dierende und Lehrende, die Lernergebnisse sowie Prüfungsart, -um- fang und -dauer eines jeden Moduls sind durch die Lehrenden in Mo- dulbeschreibungen auszuführen. Die Modulbeschreibungen bezie- hen sich neben dem Präsenzstudium auch auf das Selbststudium der Studierenden. Vorlage für die Für die Erstellung der Modulbeschreibungen steht Ihnen eine Mo- Modulmaske dulmaske zur Verfügung, in der alle rechtlichen Vorgaben nach §§ 7, 8 und 12 der Studienakkreditierungsverordnung (StudAkkVO) und § 60 des Hamburgisches Hochschulgesetz vom 3. Juli 2014 (HmbHG) berücksichtigt sind. Es empfiehlt sich, sich daran zu orientieren. Modulhandbuch Alle Modulbeschreibungen eines Studiengangs werden in einem Modul- handbuch zusammengefasst. Verwenden Sie bitte die Vorlage für das Deckblatt eines Modulhandbuchs. Ebenfalls Bestandteil des Modulhandbuchs kann die Modultabelle der PSO sein. Ansprechpartnerinnen – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische Konzept Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 2.2 Prüfungs- und Studienordnung (PSO) Prüfungs- und Studienordnungen sind Hochschulsatzungen. Eine Prü- fungsordnung regelt die Prüfungsanforderungen und das Prüfungsver- fahren, eine Studienordnung legt Inhalt und Aufbau des Studiums fest. Ebenso muss die PSO gemäß § 60 HmbHG auch Vorschriften über die Anrechnung von in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschu- len erbrachten Prüfungsleistungen und Studienzeiten enthalten, sowie Regelungen über geeignete Maßnahmen des Nachteilsausgleichs bei Prüfungen und Vorgaben zu Mutterschutzfristen und zur Elternzeit bein- halten. An der HAW Hamburg ist es üblich diese Regelungen in einer stu- diengangspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zusammenzufas- sen. APSO ist ggf. zu Soweit eine Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung (APSO) existiert, berücksichtigen regelt diese bereits wesentliche Teile des Studiengangs. Daher sollte die studiengangspezifische PSO stringent darauf verweisen und bezogen Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 7
sein und diese Regelungen soweit erforderlich und zulässig ergänzen. Die Satzungen sind rechtsverbindlich, ihre Einhaltung kann vor einem Verwaltungsgericht eingefordert werden. Veröffentlichung der PSO Die vom Präsidium der HAW Hamburg genehmigten Prüfungs- und Stu- dienordnungen werden gemäß § 108 (5) HmbHG im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht. Dieser kann auch für die Auswahl einer beispielhaften studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (PSO) genutzt werden. Gesamtkompetenz- Die bereits für die Skizze der Weiterentwicklung (Prozessschritt 7) ver- beschreibung in der PSO fasste Gesamtkompetenzbeschreibung ist in einer Präambel oder einem Paragraphen mit der Bezeichnung „Studienziele“ in die PSO aufzuneh- men. Modultabelle ist Teil der Weiterer Bestandteil einer PSO ist die Modultabelle. Aus der Modulta- PSO belle ist das Lehrangebot sowie alle für das Bestehen des Studiengangs zu erbringenden Studien- und Prüfungs(vor)leistungen ersichtlich. Auch für die Kapazitätsberechnung sind die Angaben der Modultabelle in der PSO notwendig. Um alle notwendigen Aspekte in der Modultabelle zu be- rücksichtigen, nutzen Sie bitte diese Vorlage. Modulhandbuch ist Teil Gemäß § 60 HmbHG ist das Modulhandbuch Teil der Prüfungs- und Stu- der PSO. dienordnung (PSO). Der Verweis in der Prüfungs- und Studienordnung auf das Modulhandbuch wird an der HAW Hamburg wie folgt formuliert: „Es gilt das Modulhandbuch in seiner derzeit gültigen Fassung veröffent- licht auf der Internetseite der HAW Hamburg im Bereich Ordnungen in Studium und Lehre.“ Ansprechpartnerinnen – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 2.3 Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO) Die Auswahl und Zulassung von Studierenden wird für jeden Studien- gang in einer Zugangs- und Auswahlordnung (ZAO) geregelt. Für eine ZAO sind insbesondere die Regelungen der Ordnung zur Regelung der Allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung zum Studium an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg“ (Allgemeine Zu- lassungsordnung – HAWAZO) sowie die §§ 37 Absatz 2 , 39 HmbHG und das Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Hamburg (Hochschulzulassungsgesetz - HZG) zu berücksichtigen. Die vom Präsi- dium der HAW Hamburg genehmigten ZAO werden gemäß § 108 (5) HmbHG im Hochschulanzeiger der HAW Hamburg veröffentlicht. Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 8
Auswahlverfahren werden Wir empfehlen grundsätzlich bei der Konzeption einer ZAO zu bedenken, durch das Personal des dass die Auswahlverfahren durch das Personal im Department durchge- Departments durchgeführt führt werden müssen. Je aufwendiger die Auswahlverfahren sind, desto mehr Aufwand bedeutet dies für das Department. Studierendensekretariat Das Studierendensekretariat prüft die ZAO bezgl. der inhaltlichen Ausge- sollte frühzeitig staltung, der prozessualen Umsetzbarkeit und steht bei Fragen zur Zu- einbezogen werden lassung zur Verfügung. Die Zentrale Studienberatung steht Ihnen gerne beratend zur Verfügung. Frist für die Zur Konfiguration des Bewerbungs- und Studierendenportals der HAW Veröffentlichung der ZAO Hamburg (myHAW) ist eine neue ZAO für ein Wintersemester bis zum 30.04. bzw. für ein Sommersemester bis zum 31.10. im Hochschulanzei- ger zu veröffentlichen. Sonst können die Studienplätze nur nach der der- zeit gültigen ZAO vergeben werden. Ansprechpartnerinnen – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO: Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat) E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9040 – Rechtskonforme Ausgestaltung der von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 2.4 Curricularwert-Berechnung Der Curricularwert (CW) bestimmt den in Deputatsstunden gemessenen Aufwand aller beteiligten Lehreinheiten (i.d.R. Departments), der für die ordnungsgemäße Ausbildung einer bzw. eines Studierenden in dem je- weiligen Studiengang erforderlich ist. Der CW hängt somit von der Aus- gestaltung des Curriculums ab. Berechnung des CW Unter Rückgriff auf die Modultabelle der PSO wird der CW anhand der Parameter Lehrveranstaltungsart, Gruppengröße, Anrechnungsfaktor (AF) und Semesterwochenstunden (SWS) berechnet. Für den Curricular- anteil sind die SWS durch die Gruppengröße zu dividieren und anschlie- ßend mit dem Anrechnungsfaktor zu multiplizieren. Hierfür ist die Richt- linie zur Berechnung der Curricularnormwerte zu berücksichtigen. CW-Bandbreiten Gemäß § 3 (1) des Ausbildungskapazitätsgesetzes (AKapG) setzt die HAW Hamburg unter Beachtung der Curricularwert-Bandbreiten die Curricu- larwerte in Form der Satzung über die Curricularwerte an der Hoch- schule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (CW-Satzung) fest. PSO werden vom Präsidium nur genehmigt, wenn sich der CW nicht um mehr als 0,05 Punkte erhöht. Für jeden CW ist zu beachten, dass die zwischen BWFG und der HAW Hamburg vereinbarte jeweilige Bandbreite zu berücksichtigen ist. Die CW-Bandbreiten auf Fakultätsebene sind in der Ziel- und Leistungsver- einbarung 2019/2020 zwischen der BWFG und der HAW Hamburg einzu- sehen. Gemäß dem CW-Obergrenzenbeschluss des Präsidiums der HAW Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 9
Hamburg werden keine Studien- und Prüfungsordnungen genehmigt, aus denen sich eine Erhöhung des CW um mehr als 0,05 Punkte ergibt. Bei jeder Da die Weiterentwicklung eines Studiengangs eine Veränderung des CW Weiterentwicklung ist die nach sich ziehen kann, ist bei jeder Weiterentwicklung die CW-Berech- CW-Berechnung PSt anzuzeigen nung zu aktualisieren. Auch eine CW neutrale Weiterentwicklung eines Studiengangs ist der Stabsstelle Planung und Strategie anzuzeigen. Die Zulassungshöchstzahlensatzung für das kommende Studienjahr (Sommer- und Wintersemester) wird nach dem Erstellungsprozess der Kapazitätsberechnungen ab 01.09. spätestens im Januar des darauffol- genden Jahres veröffentlicht. D.h. die Frist am 30.06. jeden Jahres ist nicht zwingend erforderlich für Studiengänge, die im Laufe eines Studi- enjahres eine PSO-Reform mit einer CW-Änderung umsetzen, für die be- reits eine Kapazitätsberechnung vorliegt. Der aktualisierte CW wird dann erst in die Kapazitätsberechnung des darauffolgenden Studienjahres be- rücksichtigt. Bei Weiterentwicklungen mit CW-Änderungen kann die Aufnahme ggf. noch mit dem alten CW erfolgen. Erst mit der rechtzeitigen Veröffentli- chung des CWs kann der neue bzw. aktualisierte CW in die Kapazitätsbe- rechnungen für das kommende Studienjahr einbezogen werden. Die Ka- pazitätsberechnungen werden zum Berechnungsstichtag 01.09. begon- nen, vorher müssen alle Unterlagen vorliegen. Die CW-Berechnung und die Modultabelle der PSO stellt für die Abteilung Planung und Strategie Grundlage für die Prüfung des Curricularwerts (Prozessschritt 28) dar. Ansprechpartner*innen – Kostenkalkulation: Frau Almut Gottschall (PSt) E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9020 – Curricularwert-Berechnung: Herr Sebastian Ronneburg (PSt) E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9019 2.5 Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung für künstlerische Studien- gänge (AEO) Nach § 37 Absatz 4 HmbHG kann bestimmt werden, dass zusätzlich zu der Hochschulzugangsberechtigung oder an deren Stelle eine künstleri- sche Befähigung nachzuweisen ist. Zur Erbringung dieses Nachweises kann eine Aufnahme- / Eignungsprüfung vorgesehen werden. Eine sol- che ist in einer Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung zu regeln. Für eine beispielhafte Aufnahme- / Eignungsprüfungsordnung kann der Hochschulanzeiger der HAW Hamburg herangezogen werden. Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 10
Bei dem Entwurf einer AEO sollte neben dem berechtigten Interesse an einer zielgenauen Auswahl der zukünftigen Studierenden auch berück- sichtigt werden, welche Verfahren durch die Lehrenden des Depart- ments leistbar sind. Ansprechpartnerin – Rechtskonforme Ausgestaltung der von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 3 Muster der Abschlussdokumente (Abschlusszeugnis, -urkunde, Diploma Supplement und Transcript of Re- cords) Sprechen Sie Ihr Die Erstellung der Abschlussdokumente ist hochschulweit geregelt und Fakultätsservicebüro an liegt in Verantwortung der Fakultätsservicebüros. Deren Vorlagen sind zwischen den Semestermanager*innen, dem Informationstechnik Ser- vice Center (ITSC) und der Stabsstalle Presse und Kommunikation abge- stimmt. Die inhaltliche Ausgestaltung bzw. Änderung erfolgt durch die Studiengangsverantwortlichen in direkter Absprache mit dem zuständi- gen Fakultätsservicebüro. 4 Vorlage für die notwendigen Beschlüsse des Depart- ments- und Faklutätsrats In der Genehmigungsphase sind Beschlüsse des Departments- und Fa- kultätsrats sowie des Dekanats notwendig (Prozessschritt 32 bis 35). Um diese treffend auszuformulieren finden Sie in den folgenden Abschnitten Formulierungsvorschläge für die notwendigen Beschlüsse. Im Anschluss an diese kann das Präsidium die PSO und ZAO genehmigen (Prozess- schritt 37). 4.1 Vorlage für den Vorschlag der PSO durch den Departmentsrat Im Anschluss an diese Prüfungsphase (Prozessschritt 28 bis 31) obliegt es dem Departmentsrat entsprechend § 16 Absatz 4 der Grundordnung der HAW Hamburg dem Fakultätsrat die Prüfungs- und Studienordnung vorzuschlagen. Hierfür wird dem Departmentsrat die folgende Formulie- rung empfohlen: „Der Departmentsrat X schlägt dem Fakultätsrat Y die Prüfungs- und Stu- dienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ zur Beschlussfassung vor.“ Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 11
4.2 Vorlage für den Beschluss der PSO durch den Fakultätsrat Auf Vorschlag einer PSO durch den Departmentsrat (Prozessschritt 32), kann der Fakultätsrat entsprechend § 91 Absatz 2 HmbHG die Prüfungs- und Studienordnung erlassen. Hierfür wird die folgende Formulierung vorgeschlagen: „Der Fakultätsrat Y beschließt auf Vorschlag des Departmentsrats X vom “Datum der Beschlussfassung des Departmentsrats“ die Prüfungs- und Studienordnung „Bezeichnung der Ordnung“ inklusive des Modulhand- buchs.“ 4.3 Vorlage für den Erlass der ZAO durch den Departmentsrat Nachgelagert oder auch parallel zu dem Vorschlag bzw. Erlass der PSO kann der Departmentsrat gemäß § 14 Absatz 3 Grundordnung der HAW Hamburg eine studiengangsspezifische Zugangs- und Auswahlordnung (Prozessschritt 34) erlassen. Hierfür wird folgende Formulierung vorge- schlagen: „Der Departmentsrat XY erlässt die Zulassungs- und Auswahlordnung "Bezeichnung der Ordnung".“ 4.4 Vorlage für die Genehmigung der ZAO durch das Dekanat Gemäß § 92 Absatz 1 HmbHG genehmigt anschließend das Dekanat die Zulassungs- und Auswahlordnung. Hierfür wird folgende Beschlussfor- mulierung empfohlen: Das Dekanat genehmigt die vom Departmentsrat Y am “Datum der Be- schlussfassung des Departmentsrats“ beschlossene Zulassungs- und Auswahlordnung "Bezeichnung der Ordnung". Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 12
5 Wichtige Ansprechpartner*innen Zur kontinuierlichen Prozessbegleitung stehen Ihnen der bzw. die für Ihre Fakultät verantwortliche(r) Semestermanager*in und Fakultätsqua- litätsmanager*in zur Verfügung. Die folgenden Ansprechpartner*innen stehen Ihnen darüber hinaus für spezifische Aspekte gerne zur Verfügung. Zur Vermeidung von unnötiger Mehrarbeit und zeitlichen Verzögerungen empfehlen wir Ihnen diese An- sprechpartner*innen möglichst frühzeitig zu kontaktieren und intensiv einzubeziehen: Ansprechpartner*innen – Erarbeitung der Gesamtkompetenzbeschreibung, kompetenzorientierte Modul- und Curriculumentwicklung und das inhaltliche und didaktische Konzept Frau Sabine Rasch (ASD) E-Mail: sabine.rasch@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9237 – Rechtskonforme Ausgestaltung von Hochschulsatzungen: Frau Anne von Festenberg (EQA) E-Mail: po_pruefung@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9249 – Konformität mit der Studienakkreditierungsverordnung: Frau Christine Wollmann (EQA) E-Mail: christine.wollmann@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9021 – Konzeption eines Studiengangs und Erstellung Zeit- und Meilensteinplan: Herr Janosch Schindler (EQA) E-Mail: janosch.schindler@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9027 – Kostenkalkulation: Frau Almut Gottschall (PSt) E-Mail: almut.gottschall@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9020 – Curricularwert-Berechnung: Herr Sebastian Ronneburg (PSt) E-Mail: sebastian.ronneburg@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9019 – Inhaltlichen Ausgestaltung und prozessuale Umsetzbarkeit der ZAO: Frau Sandra Mai (Studierendensekretariat) E-Mail: sandra.mai@haw-hamburg.de Tel: 040 – 42875 – 9040 Handreichung zur Weiterentwicklung eines Studiengangs (Stand: 05.03.2020) 13
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