Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hanroth für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Hanroth für die Haushaltsjahre 2021 und 2022
Inhaltsverzeichnis Seiten 1. Haushaltssatzung 1 - 2 2. Vorbericht 3 - 18 3. Gesamt-Ergebnis- und Finanzhaushalt 19 - 22 4. Teilergebnis- und Finanzhaushalt 23 - 25 5. Finanzplan B -Investitionsmassnahmen- 27 - 35 6. Produktübersicht 37 - 38 7. Produktbuch 39 - 57 8. Ergebnishaushalt auf Produktebene 59 - 80 9. Stellenplan 81 10. Berechnung der freien Finanzspitze 82 11. Bewirtschaftungsregeln 83 12. Übersicht über den Stand der Kreditaufnahmen 84 und ähnlicher Vorgänge 13. Übersicht Jahresergebnisse Ergebnishaushalt 85 14. Übersicht Jahresergebnisse Finanzhaushalt 86 15. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 87 16. Bilanz des letzten Haushaltsjahres, für das ein 89 - 90 Jahresabschluss vorliegt
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hanroth für die Haushaltsjahre 2021/2022 vom Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltsjahr Festgesetzt werden 2021 2022 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 716.440 € 598.895 € der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 704.500 € 684.990 € der Jahresüberschuss / Jahresfehlbedarf auf 11.940 € -86.095 € 2. im Finanzhaushalt Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2.915 € -47.315 € die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 52.700 € 0€ die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 138.310 € 79.750 € Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -85.610 € -79.750 € Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -82.695 € -127.065 € § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für zinslose Kredite auf 0€ 0€ verzinste Kredite auf 0€ 0€ zusammen auf 0€ 0€ § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0€ 0€ Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushalts- jahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0€ 0€ Seite 1 von 90
§ 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A (land- u. forstwirtschaftliche Betriebe) auf 300 v.H. 300 v.H. - Grundsteuer B (Grundstücke) auf 365 v.H. 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. 365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden für den ersten Hund 24,00 € 24,00 € für den zweiten Hund 36,00 € 36,00 € für jeden weiteren Hund 48,00 € 48,00 € Die Hundesteuer beträgt für gefährliche Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (gefährliche Hunde gem. § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung der OG Hanroth über die Hundesteuer für den ersten Hund 360,00 € 360,00 € für den zweiten Hund 540,00 € 540,00 € für jeden weiteren Hund 720,00 € 720,00 € § 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 2.642.568,57 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 2.564.062,22 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 beträgt 2.530.172,22 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 2.542.112,22 € Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 2.456.017,22 € § 6 Wertgrenzen Gemäß § 4 Abs. 12 GemHVO sind Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken oder eine Wertgrenze von 1.000,00 EURO (netto) überschreiten, einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Hanroth, den Ortsgemeinde Hanroth (S.) (Keller) Ortsbürgermeister Seite 2 von 90
Vorbericht Einleitung: Dem Rat als politischer Willensträger obliegt die Aufgabe, jährlich einen Haushaltsplan zu erstellen. Er ist die Grundlage der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kon- trollen. Mit der Einführung eines doppischen Rechnungswesens und der Festlegung von Zielvorgaben, bezogen auf die kommunalen Dienstleistungen (Outputorientierung), sollen ein kostenbewusstes und effektives Verwaltungshandeln gefördert und mehr Transparenz ge- schaffen werden. Hierzu nachfolgend ein Überblick in Kurzform. Der doppische Haushalt im Überblick Das Haushaltswesen ist eine "Drei-Komponenten-Rechnung" auf doppischer Grundlage mit einer Vermögensrechnung (Bilanz), Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Alle drei Kom- ponenten sind durch die Technik der doppelten Buchführung logisch miteinander verbunden. Ergebnishaushalt Die Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnishaushalt entspricht der kaufmännischen Ge- winn- und Verlustrechnung, die periodengerecht die beiden zentralen Rechengrößen von Aufwand (Ressourcenverbrauch) und Ertrag (Ressourcenaufkommen) abbildet. Die Rechen- größen Ertrag und Aufwand enthalten zahlungswirksame wie nicht zahlungswirksame Grö- ßen (z.B. aktivierte Eigenleistungen, Abschreibungen, Auflösung und Zuführung von Rück- stellungen). Im Zentrum der doppischen Haushaltsplanung steht der Ergebnisplan. In ihm werden • die geplanten Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, aber auch • Abschreibungen auf die abnutzbaren Vermögensgegenstände, Seite 3 von 90
• Zuführung zu Rückstellungen z.B. für zukünftig zu zahlende Beamtenpensionen und • andere Aufwendungen ausgewiesen. Der Summe dieser Aufwendungen stehen die Erträge gegenüber und ergeben im Saldo das Jahresergebnis. + Das Jahresergebnis = beinhaltet das laufende Ergebnis der Verwal- tungstätigkeit zzgl. Zin- sen zum Ordentlichen + Ergebnis zzgl. außeror- dentliche Geschäfte zum Außerordentlichen = Ergebnis. Der Rat ermächtigt die Verwaltung mit dem Ergebnishaushalt, die entsprechenden Ressour- cen einzusetzen. Die Ergebnisrechnung stellt auch die grundlegende Bezugsgröße für den Haushaltsausgleich dar: Die Aufwendungen sollen grundsätzlich durch Erträge gedeckt sein. Finanzhaushalt: Der Finanzhaushalt tritt als ergänzende Komponente neben den Ergebnishaushalt und stellt mit den Rechengrößen Einzahlung und Auszahlung alle erwarteten Zahlungsströme eines Haushaltsjahres dar, ohne eine Periodenabgrenzung vorzunehmen. Der Finanzhaushalt stellt in summarischer Form die Ein- und Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit dar. Hinzu kommen die Geldflüsse aus Investitionen (z. B. Grundstückskauf, Neubau Schule, Fahrzeugkauf) und Finanzierungen (z. B. Anliegerbeiträge, Landeszuwendungen, Kreditauf- nahmen). Es gilt das Kassenwirksamkeitsprinzip. Der Finanzhaushalt erfüllt somit einerseits die Funktion einer Auszahlungsermächtigung, andererseits dient er zur Ermittlung des Finanzmittelbedarfs der Kommune (Finanzierungs- planung). Teilhaushalte: Der Gesamtergebnishaushalt und der Gesamtfinanzhaushalt werden sodann in Teilhaushal- te gegliedert, deren Struktur im Rahmen der landesgesetzlichen Vorgaben durch die Ge- meinde angepasst werden können. Seite 4 von 90
Für die Ortsgemeinden sind jeweils 2 Teilhaushalte gebildet. • Teilhaushalt 1: Allgemeiner Teil • Teilhaushalt 6: Zentrale Finanzdienstleistungen Die Gliederung der Teilhaushalte entspricht grundsätzlich der Gliederung der Gesamthaus- halte. Jedoch werden beispielsweise im Teilergebnishaushalt zusätzlich die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen ausgewiesen (soweit diese überhaupt erfasst sind). Dies wird in Hanroth wie auch bei den meisten übrigen Kommunen in Rhein- land-Pfalz erst dann der Fall sein, wenn eine Kosten- und Leistungsrechnung eingerichtet ist. Viel wichtiger ist, dass in den Teilfinanzhaushalten die für jeden Bereich geplanten investi- ven Mittel separat dargestellt werden. Hierzu ist eine Wertgrenze in der Haushaltssatzung festzulegen, bei deren Erreichen die Investition einzeln dargestellt wird. In den Teilergebnishaushalten werden somit alle Erträge und Aufwendungen dieses jewei- ligen Bereiches dargestellt. In den Teilfinanzhaushalten werden die korrespondierenden Ein- und Auszahlungen ge- zeigt (als Salden). Hinzukommen die Einzahlungen und Auszahlungen aus dem investiven Bereich. Diese Investitionen werden sodann im Teilfinanzhaushalt B als einzelne Maßnahmen dar- gestellt, inklusive der dazugehörigen Finanzierungen. Produkthaushalt: Zusätzlich erfolgt schließlich die Darstellung aller Informationen auf Produktebene. Insoweit ist das Produkt das zentrale Betrachtungselement für den Rat. Produkte sind die Ergebnisse des Verwaltungshandelns, die im Sinne eines Sachzieles der Kommune (Organisationszweck) der Bedürfnisbefriedigung Dritter dienen sollen. Ein Produkt kann aus einer oder mehreren Leistungen bestehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich • um materielle Arbeitsergebnisse (z.B. Arbeitsleistungen durch den Bauhof) oder • um immaterielle Leistungen im Sinne von Dienstleistungen (z.B. Beratung von Sozialhil- feempfängern) handelt. Unerheblich ist auch, ob der Empfänger des Produkts dafür einen • gewinnbringenden, • kostendeckenden, • subventionierten oder • gar keinen Preis zahlt. Für die Definition einer Verwaltungsleistung als Produkt ist auch nicht von Bedeutung, ob der Empfänger • die Verwaltungsleistung freiwillig nachfragt oder • Betroffener einer hoheitlichen Maßnahme ist. Produkte sind also die bereitgestellten Güter und Dienstleistungen einer Kommune. Leistungen sind einzelne Arbeitsergebnisse, die zur (Teil-) Erstellung eines Produktes er- forderlich sind. Im Produktplan wird das Produkt bzw. die Leistung zunächst beschrieben. Sodann werden Seite 5 von 90
die Auftragsgrundlage sowie die Zielgruppe erläutert und der Produktverantwortliche ge- nannt. Später kommen die Ziele und Kennzahlen als steuerungsrelevante Größen hinzu. Schließlich werden auf Produktebene die Aufwendungen und Erträge dargestellt, so dass alle produktbezogenen Daten transparent werden. Der Gesamt-Produktplan der Ortsgemeinde Hanroth ist in einer gesonderten Übersicht dar- gestellt. Stellenplan Der Stellenplan wird gesondert ausgewiesen. Hierzu wird das verbindliche Muster 12 zu § 5 Abs. 1 und 2 GemHVO verwendet. Haushaltsausgleich Ergebnishaushalt: Der Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn Erträge größer / gleich Aufwendungen sind, so wird Substanzerhaltung gewährleistet. Ist die Summe der festgestellten oder veranschlagten Jahresergebnisse der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaushaltes negativ, hat die Ge- meinde darzustellen, durch welche Maßnahmen die haushaltswirtschaftliche Lage der Ge- meinde verbessert werden kann. Bei der Ermittlung des Jahresüberschusses/Jahresfehlbetrages bleiben außerordentliche Erträge und Aufwendungen unberücksichtigt. Diese sind unmittelbar mit der Kapitalrücklage zu verrechnen. Finanzhaushalt Ordentliche und außerordentliche Einzahlungen müssen ausreichen, um die ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen sowie die planmäßige Tilgung zu decken. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die laufenden Einzahlungen ausreichen, um die lau- fenden Auszahlungen zu decken und nicht etwa neue Kredite zur Tilgung alter Kredite auf- genommen werden. Bilanz Die Bilanz ist als dritte Komponente die Vermögensrechnung. Auf der Aktivseite wird das gesamte Vermögen dargestellt, also wofür die Mittel eingesetzt worden sind z. B, Grundstü- cke, Gebäude, Wald, Fahrzeuge etc. (= Anlagevermögen), sowie auch z.B. Vorräte, Forde- rungen, Bankguthaben (= Umlaufvermögen). Auf der Passivseite wird die Herkunft der Mittel dargestellt, z.B. die laufenden Kredite, die Zuwendungen für Einzelprojekte, Rückstellungen etc. (= Fremdkapital) sowie das Eigenkapi- tal. Eigenkapital Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich auf der Passivseite rein rechnerisch aus dem Saldo Vermögen (=Summe Aktivseite) minus Fremdkapital. Sollte es im Laufe der Jahre zu „nega- tivem Eigenkapital“ kommen bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen der Gesetzgeber letztlich bei einer dauernden Überschuldung vorsehen wird. Seite 6 von 90
Analyse der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2021/2022 der Ortsgemeinde Hanroth: Mit der Haushaltsplanung 2021/2022 wird erneut von der Möglichkeit eines Doppelhaushal- tes Gebrauch gemacht. Anstatt wie üblich einen Haushalt für ein Jahr kann eine Gemeinde einen Doppelhaushalt für zwei Jahre verabschieden. Auch beim Doppelhaushalt gilt jedoch der Grundsatz der Jährlichkeit. D. h., alle Ansätze sind für jedes Jahr getrennt zu veran- schlagen. Es gibt also weiterhin Bewilligungen für jedes einzelne Haushaltsjahr, die mit Ab- lauf des Jahres zu wirken aufhören. Die Rechtsgrundlage liefert § 95 Abs. 5 GemO (Ge- meindeordnung). Die relevanten Plandaten des doppischen Haushaltes der Ortsgemeinde Hanroth 2021/2022 ergeben sich aus den beigefügten Auswertungen. Hier werden zunächst der Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sowie die dazugehö- rigen Teilhaushalte ausgewiesen. Dann folgt die produktorientierte Betrachtung der Erträge und Aufwendungen. Die Produkte werden einzeln dargestellt und beschrieben. In einem weiteren Block folgen dann je Produkt die Erträge und Aufwendungen. Zudem werden die Investitionen im Teilfi- nanzplan B nach Produkten dargestellt. Die laufenden Erträge und Aufwendungen sind überwiegend geprägt von den Pflichtaufga- ben die zu erfüllen sind und hier insbesondere von den laufenden Unterhaltungs- und Be- wirtschaftungskosten sowie den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Personalaufwendungen. Ergebnishaushalt Haushaltsplan Haushaltsplan Haushaltsplan Abweichungen zum Haushalt 2020 2020 2021 2022 2021 2022 Gesamtbetrag der Erträge 687.520 € 716.440 € 598.895 € 28.920 € -88.625 € Gesamtbetrag der Aufwendungen 721.410 € 704.500 € 684.990 € -16.910 € -36.420 € Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag -33.890 € 11.940 € -86.095 € 45.830 € -52.205 € Der Ergebnishaushalt für das Jahr 2021 ist ausgeglichen und weist einen Jahresüberschuss von 11.940 € aus. Für das Haushaltsjahr 2022 wird mir einem Jahresfehlbetrag von 86.085 € gerechnet. Die wesentlichen Veränderungen zu den Haushaltsansätzen des Vorjahres ergeben sich u.a. durch die Einnahmeausfälle bei der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer, den Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen A, der anteiligen Gewerbe- steuerkompensationszahlung, der einmaligen Nachhaltigkeitsprämie vom Land für die Forstwirtschaft, den Mehraufwendungen für die Aufarbeitungen im Wald, der Erhöhung der Kosten für die Einleitung der Oberflächenabwässer in die Kanalisation und die höhere Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Nach vorliegender Preiskalkulation erhöhen die Verbands- gemeindewerke ab 2021 den Beitrag für die Straßenoberflächenentwässerung der Gemein- destraßen von 0,50 €/qm auf 0,64 €/qm. Zur Kostendeckung wird der Beitrag in den nächs- ten Jahren zumindest auf 0,76 €/qm ansteigen. Die letzte Erhöhung wurde in den Jahren 2010 und 2011 gestaffelt umgesetzt. Die Erhöhung der Kreis- und Verbandsgemeindeumla- ge basiert auf gestiegenen Umlagegrundlagen (Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisun- gen). Insbesondere verbessert die Zuwendung vom Land zur Bewältigung von Schäden und Seite 7 von 90
Folgeschäden extremer Wetterereignisse im Bereich der Forstwirtschaft in Höhe von 65.000 € den Haushalt 2021 außerordentlich. Zu planen sind im Ergebnishaushalt auch die nicht zahlungswirksamen Vorgänge. Hierzu gehören: nicht zahlungswirksamer Vorgang 2021 2022 Abschreibungen für abnutzbare Vermögensgegenstände -52.645 € -55.020 € Verlust aus Abgang Sachanlagen (Container) -810 € 0€ Zuführung zur Ehrensoldrückstellung -1.500 € -1.500 € Abschreibung für abnutzbare Vermögensgegenstände und Beiträge zur Versorgungskasse für den ehem. FZV Woldert (Kostenerstattung) -3.020 € -2.200 € Auflösungserträge aus Zuwendungen 3.860 € 3.860 € Auflösungserträge aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten 6.670 € 6.670 € Ertrag aus Grundstücksveräußerung 36.460 € 0€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Baukostenzuschuss 9.410 € 9.410 € Erträge aus der Auflösung von Sonstigen Verbindlichkeiten Jagdpacht 10.600 € 0€ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0€ 0€ Saldo 9.025 € -38.780 € Aufgrund der Erträge aus der Grundstücksveräußerung und der Auflösung von Sonstigen Verbindlichkeiten erfolgt hier ein insgesamt positiver Saldo aus Abschreibungen und Auflö- sungserträgen in Höhe von 9.025 €. Dieser kommt dem Ergebnishaushalt zu Gute. Im Haus- haltsjahr 2022 entfällt jedoch der Ertrag aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie der Ertrag aus der Auflösung sonstiger Verbindlichkeiten aus der Jagdpacht. Des Wei- teren erhöht sich die AFA durch die vorgenommenen Maßnahmen, weshalb sich der Saldo auf -38.780 € ändert. Die Abschreibungen und Auflösungserträge sind gegenüber dem Vorjahr fortgeschrieben. Personalaufwendungen Die Personalaufwendungen sind im Ergebnishaushalt (Gesamtplan Nr. E9) mit 26.050 € ausgewiesen und liegen um 5.230 € über dem Ansatz des Vorjahres (20.820 €). Dies resul- tiert aus der Einstellung einer geringfügig beschäftigten Reinigungskraft für das Dorfgemein- schaftshaus und einer weiteren geringfügig beschäftigten Kraft für die Straßenunterhaltung. Ebenso sind in den Personalausgaben die festgeschriebenen tariflichen Erhöhungen der Beschäftigten eingerechnet. Seite 8 von 90
Übersicht über besondere Erträge und Aufwendungen Produkt Bezeichnung Abw eichungen Betrag Begründung w esentlicher Ertrag/Aufw and zum Haushaltsplan vorherigen (inkl. Haushaltsjahr Abw eichung) 1142-1 Erträge aus der 36.460 € 36.460 € Im Haushaltsjahr 2021 können aus einem Veräußerung von Grundstücksverkauf Gew inne erzielt w erden. Grundstücken und Gebäuden 5411-1 Unterhaltung des 4.500 € 14.000 € Für die Straßenunterhaltung (Ausbesserung Straßen, Infrastruktur- Baumfäll- und Pflegearbeiten, Ersatzbeschaffung von vermögens Verkehrszeichen und Straßennamenschilder) sind pauschal insgesamt 4.500 € vorgesehen. Zusätzlich sind erneut 5.000 € für die Rissesanierung der Ortsstraßen berücksichtigt. Diese Reparauren w aren bereits 2019 eingeplant, konnten jedoch bisher noch nicht umgesetzt w erden. Weiterhin sind 4.000 € für Asphaltarbeiten "Zum Hölzchen" und 500 € für die Anschaffung zusätzlicher Hundekottütenspender und Abfalleimer vorgesehen. 5411-1 Zuw eisungen und 2.520 € 11.540 € Die Verbandsgemeindew erke erhöhen ab 2021 den Zuschüsse für lfd. Beitrag für die Straßenoberflächenentw ässerung der Zw ecke an Gemeindestraßen von 0,50 €/qm auf 0,64 €/am. Zur Eigenbetriebe Kostendeckung w ird der Beitrag in den nächsten Jahren zumindest auf 0,76 €/qm ansteigen. Die letzte Erhöhung w urden in den Jahren 2010 und 2011 gestaffelt umgesetzt. 5411-2 Unterhaltung 12.000 € 19.000 € Die Kosten zur Unterhaltung der Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtung erhöhen sich im Vergleich zu den Vorjahren auf 19.000 €. Hierunter fallen die Leistungen der Syna, Wartungs- und Betriebsführung der Fa. Gensmann, sow ie Servicefälle Tiefbau und Entflechtung der STB- Schaltfelder. 5551-1 Zuw eisungen und 65.000 € 65.000 € Die Ortsgemeinde Hanroth erhält für den Forstbetrieb Zuschüsse für lfd. 65.000 € Förderung des Landes in Form einer Zw ecke vom Land Nachhaltigkeitsprämie und einer Zuw endung zur Schadholzaufarbeitung. Im Jahr 2022 w ird mit einer Zuw endung zur Bew ältigung der durch Extremw etter verursachten Schäden im Wald in Höhe von 1.000 € gerechnet. 5551-1 Erträge aus -15.420 € 16.020 € Mindereinnahmen gem. Hauungs- und Kulturplan 2021. Holzverkäufen Für das Jahr 2022 w ird nur noch mit Einnahmen in Höhe von 2.000 € gerechnet. 5551-1 Sonstige 3.600 € 6.400 € Mehraufw endungen für Sachleistungen im Forstbetrieb Aufw endungen für gem. Hauungs- und Kulturplan 2021. Aufgrund erhöhter Sachleistungen Aufforstungsarbeiten w erden im Jahr 2022 6.900 € eingestellt. 5551-1 Sonstige 8.560 € 44.350 € Mehraufw endungen für Unternehmereinsatz im Aufw endungen für Forstbetrieb gem. Hauungs- und Kulturplan 2021. Im Dienstleistungen Folgejahr 2022 w ird w ieder mit w eniger Unternehmereinsatz gerechnet, sodass nur noch 26.700 € hierfür berücksichtigt w urden. 5731-1 Mieten und Pachten 360 € 5.520 € Mehreinnahmen aus Vermietung gemeindeeigener Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus. 5731-1 Benutzungsgebühren -400 € 600 € Aufgrund der anhaltenen Corona-Pandemie ist eine und ähnliche Entgelte Anmietung des Dorfgemeinschaftshauese nur bedingt möglich. Es ist daher mit Mindereinnahmen zu rechnen. Seite 9 von 90
Produkt Bezeichnung Abw eichungen Betrag Begründung w esentlicher Ertrag/Aufw and zum vorherigen Haushaltsplan Haushaltsjahr (inkl. Abw eichung) 5731-1 Unterhaltung der 15.000 € 18.000 € Mehraufw endungen für notw endige Dachreparatur nach Grundstücke, Wasserschaden durch falsch eingebauten Lüfter und Außenanlagen, Reparatur der Außenfassade. Gebäude und Gebäudeeinrichtung 5731-1 Geschäftsausgaben -250 € 0 € Der Telefonanschluss am Dorfgemeinschaftshaus w urde gekündigt. Es fallen daher keine Kosten mehr an. 5731-2 Kostenerstattungen -250 € 0 € Aufgrund einer neuen Vertragsereinbarung zahlt der und Kostenumlagen VVV. Hanroth ab 2021 die Stromabschläge direkt an den von Sonstigen Energieversorger. Es entfallen daher die Energiekosten 5731-2 Aufw endungen für -250 € 0 € und die entsprechende Kostenerstattung des Vereins. Energie/Wasser/Ab- w asser/Abfall 6111 Gew erbesteuer -65.860 € 34.000 € Mindereinnahmen gem. Jahressollstellung. 6111 Sonstige allgemeine 4.400 € 4.400 € Gew erbesteueuerkompensationszahlung als Ausgleich Zw eisung vom Land für die Gew erbesteuermindereinnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie. In 2020 hat die Ortsgemeinde Hanroth bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 36.451,00 € erhalten. 6111 Gemeindeanteil a.d. -28.920 € 238.080 € Mindereinnahmen lt. Steuerschätzung des Einkommensteuer Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Gemeindeanteil a.d. 830 € 6.240 € Mehreinnahmen lt. Steuerschätzung des Umsatzsteuer Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Familienleistungs- -1.760 € 25.660 € Mindereinahmen lt. Steuerschätzung des ausgleich Bundesministeriums der Finanzen. 6111 Schlüsselzu- 27.880 € 161.860 € Die landesdurchschnittliche Steuerkraft pro Einw ohner w eisungen vom Land (Schw ellenw ert) liegt für 2021 bei 914,93 €. Die Ortsgemeinde Hanroth hat für 2021 eine Steuerkraft pro Einw ohner von 661,62 € und liegt damit 253,31 € unter dem Landesdurchschnitt und erhält daher Schlüsselzuw eisungen A. 6111 Gew erbesteuer- -6.320 € 3.260 € Reduzierung des Planansatzes aufgrund der niedrigeren umlage Gew erbesteuereinnahmen. 6111 Kreisumlage -29.110 € 230.110 € Der Umlagesatz der Kreisumlage bleibt gegenüber dem 6111 Verbandsgemeinde- -41.050 € 218.170 € Vorjahr unverändert bei 43%; der Umlagesatz der umlage Verbandsgemeindeumlage w urde um 0,93% auf 40,77% Seite 10 von 90
Erträge Ergebnishaushalt Kostenerstattungen Sonstige laufende und Kostenumlagen Zinserträge Erträge 0% 0% Grundsteuer A und B 8% Privatrechtliche 10% Leistungsentgelte 5% Gewerbesteuer Öffentlich-rechtliche 5% Leistungsentgelte 1% Zuwendungen, allgemeinde Umlagen und sonstige Transfererträge 10% Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer u. Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen 38% Schlüsselzuweisungen Hundesteuer 23% 0% Aufwendungen Ergebnishaushalt Sonstige laufende Zinsaufwendungen Personalaufwendungen Aufwendungen 0% 4% Sonstige 2% Zuweisungen 2% Sach- und Dienstleistungen 21% Verbandsgemeinde- umlage 31% Abschreibungen 7% Gewerbesteuerumlage 0% Kreisumlage 33% Seite 11 von 90
Finanzhaushalt Haushaltsplan Haushaltsplan Haushaltsplan Abweichungen zum Haushalt 2020 2020 2021 2022 2021 2022 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2.510 € 2.915 € -47.315 € 405 € -49.825 € Der Finanzhaushalt weist für das Jahr 2021 einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 2.915 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich hier eine Verbesserung von 405 €. Für das Jahr 2022 wird mit einem negativen Saldo in Höhe von 47.315 € gerech- net. Die Veränderungen im Finanzhaushalt im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich weitest- gehend aus den vorgenannten Erläuterungen zum Ergebnishaushalt, weil diese Buchungs- vorgänge überwiegend auch zahlungswirksam sind und somit den Finanzhaushalt ebenfalls berühren. Der Finanzmittelfehlbetrag ergibt sich aus dem Saldo der ordentlichen und außer- ordentlichen Ein- und Auszahlungen zzgl. dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investi- tionstätigkeit (-85.610 €), beträgt -82.695 €. Dieser Fehlbetrag reduziert die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Hanroth bzw. die Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde im Rahmen der Einheitskasse um 82.695 €. Die Zielvorgabe zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird somit erreicht. Im Haushaltsjahr 2022 weist der Finanzhaushalt einen negativen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 47.315 € aus. Im Vergleich zum Vorvorjahr ergibt sich hier eine Verschlechterung von 49.825 €. Diese Veränderungen im Vergleich zum Vorvorjahr ergeben sich ebenfalls weitestgehend aus den vorgenannten Erläuterungen zum Ergebnishaushalt, weil diese Buchungsvorgänge überwiegend auch zahlungswirksam sind und somit auch den Finanzhaushalt berühren. Der Finanzmittelfehlbetrag, der sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (-47.315 €) zzgl. dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (-79.750 €) ergibt, beträgt -127.065 € und vermindert die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Hanroth. Die Zielvorgabe zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit wird somit im Jahr 2022 nicht erreicht. Der Stand der liquiden Mittel der Ortsgemeinde Hanroth beträgt per 31.12.2020 rd. 880.750 €. Seite 12 von 90
Entwicklung der Investitionskredite / ordentlichen Tilgung Die Ortsgemeinde Hanroth hat erfreulicherweise keine Verbindlichkeiten aus Investi- tions- bzw. Liquiditätskrediten (Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse). Entwicklung der sog. „freien Finanzspitze“ Saldo Ein- und vorzutragende Jahr Auszahlungen Ordentliche Tilgung Beträge 2016 - 48.967,84 € 207,97 € - 49.175,81 € 2017 119.466,40 € - € 119.466,40 € 2018 123.938,06 € - € 123.938,06 € 2019 - 29.735,09 € - € - 29.735,09 € 2020 2.510,00 € - € 2.510,00 € 2021 2.915,00 € - € 2.915,00 € 2022 - 47.315,00 € - € - 47.315,00 € geplant Entwicklung der freien Finanzspitze 140.000,00 € 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € - € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 -20.000,00 € -40.000,00 € -60.000,00 € Saldo Ein- Auszahlungen Ordentliche Tilgung vorzutragende Beträge Seite 13 von 90
Investitionsübersicht 2021 Produkt Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen 2021 2021 1142-1 Einzahlungen aus der Veräußerung von 52.700 € Grundstücksparzellen 1143-1 Errichtung eines Carports bei Doppelgarage 30.000 € DGH 1143-3 Pauschale für evtl. Ersatzbeschaffungen 1.000 € Bauhof 3661-3 Spielgerät für Kinderspielplatz 6.000 € 5411-1 Kostenbeteiligung Objektkosten 41.500 € Straßenplanung "Industrie- und Gewerbegebiet Hedwigsthal-Hüttenstraße" an die Ortsgemeinde Raubach 5531 Kostenbeteiligung Investitionen Friedhof 21.400 € Raubach 5559 Bitumenbefestigung Wirtschaftsweg "Ober 38.410 € dem Bietstück II" Verlängerung Waldweg. Eine Finanzierung erfolgt über verfügbare Jagdpachteinnahmen aus den Vorjahren in Höhe von 10.600 €. Des Weiteren soll eine Förderung im Rahmen des LEADER- Förderprogramms beantragt werden. Da die genaue Abwicklung der Förderung, Beantragung über Verbandsgemeinde oder Ortsgemeinde, sowie die Höhe der möglichen Förderung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht bekannt ist, wurde keine Förderung berücksichtigt. Übertrag: 52.700 € 138.310 € Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 2021 Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt in 2021 -85.610 €. Die Finanzierung erfolgt durch vorhandene liquide Mittel. Seite 14 von 90
Sonstige laufende Einzahlungen Finanzhaushalt Einzahlungen Verkaufserlös 2% Grundstücksverkauf Sonstige Grundsteuer A und B 8% Privatrechtliche Investitionseinzahlungen 10% Leistungsentgelte 0% 3% Öffentlich-rechtliche Gewerbesteuer Leistungsentgelte 5% 1% Zuwendungen, Einzahlungen aus allgemeinde Umlagen und Investitionszuwendungen sonstige Transfererträge 0% 10% Gemeindeanteil a.d. Einkommensteuer u. Umsatzsteuer, Ausgleichsleistungen Schlüsselzuweisungen 38% 23% Hundesteuer 0% Auszahlungen Finanzhaushalt Personalauszahlungen Auszahlungen für Sachanlagen 3% 15% Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände Sach- und 3% Dienstleistungen Zinsauszahlungen 20% 0% Sonstige laufende Auszahlungen 1% Gewerbesteuerumlage 1% Sonstige Zuweisungen 0% Kreisumlage 29% Verbandsgemeindeumlage 28% Seite 15 von 90
Investitionsübersicht 2022 Produkt Investitionsmaßnahme Einzahlungen Auszahlungen 2022 2022 1143-3 Pauschale für evtl. Ersatzbeschaffungen 1.000 € Bauhof 5411-1 Kostenbeteiligung Objektkosten 10.800 € Straßenplanung "Industrie- und Gewerbegebiet Hedwigsthal-Hüttenstraße" an die Ortsgemeinde Raubach 5531 Kostenbeteiligung Investitionen Friedhof 12.070 € Raubach 5559 Erneuerung Befestigung "Wiesenweg" 55.880 € Summe Investitionseinzahlungen/-auszahlungen: 0€ 79.750 € Haushaltsausgleich Finanzhaushalt 2022 Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -79.750 €. Dieser wird durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Hanroth gedeckt. Übersicht der wichtigsten Investitionen 2023 und Folgejahre Die Ortsgemeinde Hanroth plant über den Doppelhaushalt hinaus keine größeren Investitio- nen. Haushaltsausgleich Der Ergebnishaushalt ist im Planjahr 2021 ausgeglichen, im Planjahr 2022 sowie in den Planfolgejahren unausgeglichen. Unter Berücksichtigung der fünf Haushaltsvorjahre ist der Ergebnishaushalt unausgeglichen. Der Finanzhaushalt ist im ordentlichen und außerordentlichen Saldo im Planjahr 2021 aus- geglichen und im Planjahr 2022 unausgeglichen. Unter Berücksichtigung der jeweiligen fünf Haushaltsvorjahre ergibt sich jedoch ein ausgeglichener Finanzhaushalt. Hierzu erklärt die Ortsgemeinde Hanroth folgendes: Der ausgeglichene Ergebnishaushalt im Jahr 2021 ergibt sich insbesondere durch die Zu- wendung des Landes zur Schadholzaufarbeitung und Nachhaltigkeitsprämie in Höhe von 65.000 €. Da in den Folgejahren keine Zuwendungen in dieser Größenordnung zu erwarten sind und die Einnahmen aus der Forstwirtschaft wegbrechen werden, entstehen nicht uner- hebliche Fehlbeträge. Fehlbedarfe der hier vorliegenden Größenordnung können nicht aus- geglichen werden, zumal u.a. entsprechende Umlagelasten diese Ergebnisse verursachen. Diese wiederum sind in hohem Maße durch gesetzliche Anforderungen von Bund und Land an diese umlageerhebenden Körperschaften verursacht und letztlich nicht von den Ortsge- meinden zu vertreten. Ausgabenreduzierungen sind im Rahmen der Pflichtaufgaben nicht möglich, da hier bereits alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dennoch unternimmt die Ortsgemeinde Hanroth, unter Beachtung ihrer kommunalen Selbst- verantwortung, auch gegenüber ihren Bürgern, größtmögliche Anstrengungen, um diesen Defiziten entgegenzuwirken. Seite 16 von 90
Konkret ergibt sich für diesen Haushalt: 1. Vermietung der gemeindeeignen Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus Die Vermietung der Wohnung im Dorfgemeinschaftshaus ist wieder erfolgt und generiert ent- sprechende Einnahmen. 2. Dorfgemeinschaftshaus Derzeit ist die Benutzung der Räumlichkeiten des Dorfgemeinschaftshauesse aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich. Diese Phase möchte die Orts- gemeinde für die Sanierung der Außenfassade nutzen. Durch die geplante Sanierung soll die Attraktivität des Dorfgemeinschaftshauses gesteigert werden, um so die Vermarktung des Dorfgemeinschaftshauses zu verbessern. 3. Hundesteuer Die Ortsgemeinde wird die Hundehalter nachhaltig auf ihre Pflicht hinweisen, dass alle Hun- de angemeldet werden und entsprechende Steuern hierfür gezahlt werden. Die Gemeinde führt eine jährliche Kontrolle der Hundesteueranmeldungen durch. 4. Baugrundstücke In der Ortslage der Ortsgemeinde Hanroth sind noch einige gemeindeeigene Baugrundstü- cke vorhanden. Unter anderem wurden die Baugrundstücke auf der Fläche des „ehem. Forsthofes“ noch nicht verkauft. Eine Vermarktung dieser Grundstücke wird nun vermehrt angestrebt. Erste Anfragen für den Kauf dieser Grundstücke liegen bereits vor. Ein Verkauf der Grundstücke verbessert zum einen die Haushaltssituation durch die erzielten Einnahmen aus den Verkäufen, zum anderen können hiermit auch höhere Steuereinnahmen erzielt wer- den. Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft Hanroth als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Hanroth rechtverbindlich er- klärt, die Jagdpachteinnahmen (abzüglich der Auskehrungen) für den gemeindlichen Wege- bau zur Verfügung zu stellen, um so eine Anrechnung auf den beitragsfähigen Aufwand nach § 11 KAG zu erlangen und im Ergebnis keine Wegebaubeiträge zahlen zu müssen. Der ku- mulierte, bisher nicht verausgabte Betrag stellt aus Sicht der Ortsgemeinde eine Verbindlich- keit dar, da eine Zahlungsverpflichtung dem Grunde und der Höhe nach besteht. Die Wege- bauerträge- und Aufwendungen werden im Produkt 5559, die Jagdpacht sowie die Erträge und Aufwendungen der Wildschäden werden unter der Leistung 5551-2 dargestellt. In einer jährlich fortgeführten Nebenrechnung werden der Jahresanfangsbestand (= Jahres- endbestand Vorjahr) zzgl. der Jahresinnahmen abzüglich der Jahresausgaben zu einem Jahresendbestand fortgeschrieben. Im jeweiligen Jahresabschluss werden diese Daten de- tailliert dargestellt und im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung mit geprüft. Dieser ist in der Schlussbilanz des Vorjahres unter der Bilanzposition Passiva 4.10 auszuweisen. Der voraussichtliche Gesamtstand zum 01.01.2021 beträgt 10.599,49 €. Für das Jahr 2021 ist die Bitumenbefestigung des Wirtschaftsweges „Ober dem Bietstück II“ als Verlängerung des Waldweges geplant. Laut Beschluss der Ortsgemeinde Hanroth sollen die Reserven aus der Jagdpacht in Höhe von 10.600 € eine Teilfinanzierung dieser Maßnahme gewährleisten. Die Verbindlichkeiten werden daher im Jahr 2021 in voller Höhe aufgelöst. Die Jagdpacht- einnahmen aus 2021 werden vollständig für die Unterhaltung der Wirtschaftswege verwen- det. Sollte der volle Unterhaltsansatz ausgeschöpft werden, sollte zum Stichtag 31.12.2021 Seite 17 von 90
der Gesamtbestand 0,00 € betragen. Schlussbemerkung In den Planfolgejahren kann nach heutigen Erkenntnissen weder der Ergebnishaushalt noch der Finanzhaushalt ausgeglichen werden. Die Finanzmittelfehlbeträge müssen durch die liquiden Mittel der Ortsgemeinde Hanroth ausgeglichen werden, so dass sich diese Jahr für Jahr weiter reduzieren. Im Ergebnishaushalt kommen die nicht zahlungswirksamen Vorgänge hinzu, die pro Jahr zusätzlich mit rund 38.000 € zu Buche schlagen, so dass sich in der Folge das bilanzielle Eigenkapital durch entsprechende Verlustvorträge reduzieren wird. Der Finanzhaushalt wird durch die (15%-ige) Kostenbeteiligung für die Objektkosten des „Industrie- und Gewerbegebietes Hedwigsthal-Hüttenstraße“ an die Ortsgemeinde Raubach stark belastet. Der hohe Kostenanteil im Haushaltsjahr 2021 mit rund. 41.000 € ist auf feh- lende Zwischenabrechnungen zwischen der Ortsgemeinden Hanroth und Raubach aus den vorherigen Jahren zurückzuführen. Hierdurch wurden die Vorjahre auch noch nicht belastet. Da ein Abschluss dieser Maßnahme noch nicht absehbar ist, werden auch weiterhin hohe Kostenbeteiligungen in den Folgejahren erwartet, auf welche die Ortsgemeinde Hanroth kei- nen Einfluss nehmen kann. Ab dem Haushaltsjahr 2022 sinkt der Jahresfehlbetrag des Ergebnishaushaltes nach derzei- tiger Planung langsam, was auf die prognostizierten höheren Steuereinnahmen zurückzufüh- ren ist. Diese Planzahlen werden nach den Einschätzungen des Arbeitskreises „Steuer- schätzung“ beim Bundesministerium der Finanzen berechnet. Aufgrund der Corona- Pandemie kann es auch in den Folgejahren noch zu Veränderungen kommen, die z. Zt. nicht abschätzbar sind. Aufgrund der unter dem Landesdurchschnitt liegenden Steuerkraft erhält die Ortsgemeinde Hanroth in 2021 Schlüsselzuweisungen A in Höhe von 161.860 €. Die landesdurchschnittli- che Steuerkraft pro Einwohner (Schwellenwert) liegt für 2021 bei 914,93 €. Die Ortsgemein- de Hanroth hat für 2021 eine Steuerkraft pro Einwohner von 661,62 € und liegt damit 253,31 € unter dem Landesdurchschnitt. Der Forstetat weist für das Jahr 2021, wegen der Zahlung eine Nachhaltigkeitsprämie und einer Zuwendung zur Schadholzaufarbeitung in Höhe von 1.000 € einen Überschuss von rund 12.900 € aus. In den Folgejahren muss von erheblichen Fehlbeträgen ausgegangen werden, da nur noch Kosten für Wegeinstandsetzung, Aufforstung etc. anfallen und dem keine entsprechenden Einnahmen aus Holzverkäufen gegenüberstehen. Auch diese Planan- sätze werden Jahr für Jahr angepasst werden müssen, wenn Erkenntnisse über Aufforstung und Kosten vorliegen. Die Defizite im Forstetat wirken sich negativ auf den gesamten Haus- halt aus. Solche Einnahmeausfälle und Mehraufwendungen können im eng angelegten Haushalt der Ortsgemeinde nicht so einfach aufgefangen werden. Somit gilt es, sparsam zu sein und insbesondere verantwortlich und schonend mit den vor- handenen Vermögensgegenständen umzugehen d.h., z.B. notwendige Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen zeitnah und wirtschaftlich sinnvoll durchzuführen. Seite 18 von 90
Mandant OG Hanroth Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR Entstehung des Jahresergebnisses aus ordentlicher und außerordentlicher Tätigkeit E1 + Steuern und ähnliche Abgaben 470.220 374.750 384.695 402.788 422.774 442.533 40110000 Grundsteuer A 1.570 1.570 1.560 1.554 1.546 1.538 40120000 Grundsteuer B 67.600 67.800 68.410 69.025 69.647 70.273 40130000 Gewerbesteuer 99.860 34.000 35.390 36.915 39.167 41.557 40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 267.000 238.080 246.650 261.700 277.926 295.157 40220000 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 5.410 6.240 5.445 5.571 5.693 5.818 40330000 Hundesteuer 1.360 1.400 1.400 1.400 1.400 0 40521000 Familienleistungsausgleich 27.420 25.660 25.840 26.623 27.395 28.190 E2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und 138.450 235.230 168.450 169.160 170.380 171.860 sonstige Transfererträge 41110000 Schlüsselzuweisungen vom Land 133.980 161.860 163.480 165.120 166.770 168.440 41320000 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 0 4.400 0 0 0 0 41442000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land 0 65.000 1.000 1.000 1.000 1.000 41446000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke von Sparkassen 110 110 110 110 110 110 41510000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen 4.360 3.860 3.860 2.930 2.500 2.310 E4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 11.070 10.690 10.690 9.142 9.023 8.572 43120000 Gebühren für die Erteilung von Bescheiden (u.a. Genehmigungen, Ablehnungen, 150 150 150 152 153 155 Untersagungen) 43650000 Jagdpacht 4.250 3.870 3.870 3.870 3.870 3.987 43710000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und ähnlichen Entgelte 6.670 6.670 6.670 5.120 5.000 4.430 E5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 48.510 33.050 19.230 19.328 19.427 19.527 44110000 Erträge aus Verkäufen von Vorräten 31.440 16.020 2.000 2.020 2.040 2.061 44120000 Mieten und Pachten 7.660 7.620 7.820 7.898 7.977 8.056 44310000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Baukostenzuschüsse und ähnliche Entgelte 9.410 9.410 9.410 9.410 9.410 9.410 E6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.420 1.860 2.030 1.951 1.881 1.892 44243000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Gemeinden und Gemeindeverbänden 4.200 820 990 900 820 820 44290000 Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen 1.220 1.040 1.040 1.051 1.061 1.072 E7 + Sonstige laufende Erträge 13.600 60.660 13.600 13.600 13.600 13.600 46112000 Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden 0 36.460 0 0 0 0 46250000 Konzessionsabgaben 13.600 13.600 13.600 13.600 13.600 13.600 46619000 Sonstige Erträge aus der Auflösung von "Sonstigen Verbindlichkeiten" 0 10.600 0 0 0 0 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 687.270 716.240 598.695 615.969 637.085 657.984 E9 - Personal- und Versorgungsaufwendungen 20.820 26.050 26.050 26.194 26.334 24.980 50110000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Bürgermeister 8.490 8.920 8.920 8.920 8.920 8.920 50120000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Beigeordnete 700 700 700 700 700 700 Seite 19 von 90
Mandant OG Hanroth Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR 50140000 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige an Rats- und Ausschussmitglieder 750 750 750 750 750 750 50221000 Vergütungen an Arbeitnehmer 6.670 10.000 10.000 10.101 10.200 10.303 50320000 Beiträge zu Versorgungskassen für Arbeitnehmer 0 930 930 940 949 959 50410000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Beamte (u.a. Nachversicherung) 1.000 1.100 1.100 1.111 1.122 1.133 50420000 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für Arbeitnehmer 1.810 2.150 2.150 2.172 2.193 2.215 51700000 Zuführungen zu Ehrensoldrückstellungen 1.400 1.500 1.500 1.500 1.500 0 E10 - Aufwendungen für Sach- und 99.690 150.440 108.120 108.324 108.528 108.735 Dienstleistungen 52200000 Aufwendungen für Energie / Wasser / Abwasser / Abfall 19.080 19.000 19.000 19.191 19.382 19.576 52310000 Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 3.900 18.900 3.900 3.900 3.900 3.900 52311000 Grundstücke 250 250 250 250 250 250 52320000 Bewirtschaftung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen 1.300 1.300 1.300 1.313 1.326 1.339 52330000 Unterhaltung des Infrastrukturvermögens 18.750 39.870 30.370 30.370 30.370 30.370 52350000 Fahrzeugunterhaltung 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 52360000 Unterhaltung der Maschinen und technischen Anlagen 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 1.500 52490000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 52543000 Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 12.870 15.420 14.750 14.750 14.750 14.750 52910000 Sonstige Aufwendungen für Sachleistungen 2.800 6.400 6.900 6.900 6.900 6.900 52920000 Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen 36.240 44.800 27.150 27.150 27.150 27.150 E11 - Abschreibungen 53.590 52.645 55.020 51.938 46.380 42.610 53210000 Abschreibung auf immaterielle Vermögensgegenstände 2.720 3.340 4.000 4.490 4.170 4.170 53310000 Abschreibungen auf unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte - 240 240 240 240 100 0 Aussenanlagen etc.- 53410000 Abschreibung auf bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 13.790 14.240 14.560 14.568 14.570 12.720 53510000 Afa auf das Infrastrukturverm. (einschließlich Grundstücke und grundstücksgl. Rechte) 33.670 31.005 32.250 29.890 25.190 23.650 53710000 Abschreibungen auf Kunstgegenstände, Denkmäler 320 0 0 0 0 0 53810000 Afa auf Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen, BGA 2.850 3.820 3.970 2.750 2.350 2.070 E12 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige 537.390 463.430 485.630 502.628 521.452 541.311 Transferaufwendungen 54131000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Eigenbetriebe 9.020 11.540 11.540 11.540 11.540 11.540 54190000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Sonstige 350 350 350 350 350 350 54310000 Gewerbesteuerumlage 9.580 3.260 3.400 3.540 3.756 3.985 54421000 Allgemeine Umlagen an Landkreise 259.220 230.110 235.170 243.599 252.903 262.718 54423000 Allgemeine Umlagen an Verbandsgemeinden 259.220 218.170 235.170 243.599 252.903 262.718 E14 - Sonstige laufende Aufwendungen 9.820 11.735 9.970 10.025 10.077 10.132 56130000 Aufwendungen für übernommene Reisekosten für Dienstreisen und Dienstgänge 360 360 360 360 360 360 56210000 Mieten, Pachten und Erbbauzinsen 500 500 500 500 500 500 Seite 20 von 90
Mandant OG Hanroth Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR 56290000 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 650 550 550 550 550 550 56310000 Büromaterial 200 1.200 200 200 200 200 56330000 Porto und Versandkosten 100 100 100 100 100 100 56340000 Telefon, Datenübertragungskosten 650 200 200 200 200 200 56410000 Versicherungsbeiträge 4.780 5.310 5.355 5.410 5.462 5.517 56420000 Beiträge zu Wirtschaftsverbänden, Berufsvertretungen und Vereinen 470 460 460 460 460 460 56512000 Verluste aus Abgängen des Anlagevermögens Sachanlagen 0 810 0 0 0 0 56810000 Grundsteuer 1.110 1.045 1.045 1.045 1.045 1.045 56920000 Sonstige lfd. Aufwendungen der Verwaltungstätigkeit 300 500 500 500 500 500 56930000 Repräsentationen 700 700 700 700 700 700 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 721.310 704.300 684.790 699.109 712.771 727.768 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit -34.040 11.940 -86.095 -83.140 -75.686 -69.784 E17 + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 250 200 200 200 200 0 47143000 Zinserträge für Kredite von Gemeinden und Gemeindeverbänden 50 0 0 0 0 0 47920000 Vollverzinsung aus Gewerbesteuer (§ 233a AO) 200 200 200 200 200 0 E18 - Zinsaufwendungen und sonstige 100 200 200 200 200 0 Finanzaufwendungen 57910000 Sonstige Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen aus der Vollverzinsung der 100 200 200 200 200 0 Gewerbesteuer (§ 233a AO) E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge 150 0 0 0 0 0 und -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -33.890 11.940 -86.095 -83.140 -75.686 -69.784 E21 Außerordentliches Ergebnis 0 0 0 0 0 0 E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0 0 0 0 0 0 E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -33.890 11.940 -86.095 -83.140 -75.686 -69.784 F23 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 2.510 2.915 -47.315 -45.042 -42.516 -41.124 Entstehung des Finanzmittelüberschusses/- fehlbetrages aus Investitionstätigkeit F26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 52.700 0 0 0 0 68510000 Einzahlungen für unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0 52.700 0 0 0 0 F27 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 52.700 0 0 0 0 F28 - Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 880 21.400 12.070 0 0 0 78420000 Auszahlungen für Investitionszuschüsse Nutzungsberechtigter 880 21.400 12.070 0 0 0 F29 - Auszahlungen für Sachanlagen 0 116.910 67.680 1.000 1.000 0 78523000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 30.000 0 0 0 0 Seite 21 von 90
Mandant OG Hanroth Ergebnis- und Finanzhaushalt 2021 / 2022 lfd. Ergebnis- und Finanzhaushalt Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR 78533000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 38.410 55.880 0 0 0 78560000 Auszahlungen für Fahrzeuge, Maschinen und technische Anlagen 0 1.000 1.000 1.000 1.000 0 78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze i.H.v. 0 6.000 0 0 0 0 410,00 Euro 78593000 Auszahlungen für Baumaßnahmen 0 41.500 10.800 0 0 0 F32 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 880 138.310 79.750 1.000 1.000 0 F33 Saldo der Ein- uns Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -880 -85.610 -79.750 -1.000 -1.000 0 F34 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag 1.630 -82.695 -127.065 -46.042 -43.516 -41.124 Finanzierungstätigkeit F37 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 0 0 0 0 0 0 F38 Veränderung der liquiden Mittel 1.630 -82.695 -127.065 -46.042 -43.516 0 (ohne durchlaufende Gelder) F39 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 0 0 0 0 F40 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -1.630 82.695 127.065 46.042 43.516 0 F42 Verwendung Finanzmittelüberschuss / -1.630 82.695 127.065 46.042 43.516 0 Deckung Finanzmittelfehlbetrag F43 Veränderung der liquiden Mittel 1.630 -82.695 -127.065 -46.042 -43.516 0 (einschl. durchlaufende Gelder) F44 nachrichtlich: 2.510 2.915 -47.315 -45.042 -42.516 -41.124 Ausgleich Finanzhaushalt Seite 22 von 90
Mandant OG Hanroth Teilhaushalt 2021 / 2022 Budget: 1 Teilhaushalt 1 (Allgemeiner Teil) lfd. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalt Ansätze Ansatz Ansatz Planungs- Planungs- Planungs- Nr. 2020 2021 2022 daten daten daten einschl. 2023 2024 2025 Nachträge in EUR E2 + Zuwendungen, allgemeine Umlagen und 4.470 68.970 4.970 4.040 3.610 3.420 sonstige Transfererträge E4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 11.070 10.690 10.690 9.142 9.023 8.572 E5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 48.510 33.050 19.230 19.328 19.427 19.527 E6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 5.420 1.860 2.030 1.951 1.881 1.892 E7 + Sonstige laufende Erträge 13.600 60.660 13.600 13.600 13.600 13.600 E8 Summe der laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit 83.070 175.230 50.520 48.061 47.541 47.011 E9 - Personal- und Versorgungsaufwendungen 20.820 26.050 26.050 26.194 26.334 24.980 E10 - Aufwendungen für Sach- und 99.690 150.440 108.120 108.324 108.528 108.735 Dienstleistungen E11 - Abschreibungen 53.590 52.645 55.020 51.938 46.380 42.610 E12 - Zuwendungen, Umlagen und sonstige 9.370 11.890 11.890 11.890 11.890 11.890 Transferaufwendungen E14 - Sonstige laufende Aufwendungen 9.820 11.735 9.970 10.025 10.077 10.132 E15 Summe der laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit 193.290 252.760 211.050 208.371 203.209 198.347 E16 Laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit -110.220 -77.530 -160.530 -160.310 -155.668 -151.336 E19 Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge 0 0 0 0 0 0 und -aufwendungen E20 Ordentliches Ergebnis -110.220 -77.530 -160.530 -160.310 -155.668 -151.336 E22 Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0 0 0 0 0 0 E23 Jahresergebnis (Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag) -110.220 -77.530 -160.530 -160.310 -155.668 -151.336 des Teilhaushalts F23 Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen -73.820 -86.555 -121.750 -122.212 -122.498 -122.676 F26 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 52.700 0 0 0 0 F27 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 52.700 0 0 0 0 F28 - Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände 880 21.400 12.070 0 0 0 F29 - Auszahlungen für Sachanlagen 0 116.910 67.680 1.000 1.000 0 F32 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 880 138.310 79.750 1.000 1.000 0 F33 Saldo der Ein- uns Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -880 -85.610 -79.750 -1.000 -1.000 0 F34 Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag -74.700 -172.165 -201.500 -123.212 -123.498 -122.676 Finanzierungstätigkeit F37 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 0 0 0 0 0 0 F38 Veränderung der liquiden Mittel 0 0 0 0 0 0 (ohne durchlaufende Gelder) F39 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0 0 0 0 0 0 Seite 23 von 90
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