Der Stadtbezirke Haushalt 2020/2021 - Stadt Bottrop

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Anlage 5

              Haushalt 2020/2021

                der Stadtbezirke

Nachweis der bezirksbezogenen Haushaltsansätze für die
Stadtbezirke

- Bottrop-Mitte
- Bottrop-Süd
- Bottrop-Kirchhellen

Grundlagen:

a)   § 37 Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-
     Westfalen
b)   §§ 14 und 15 Hauptsatzung der Stadt Bottrop

                            673
Inhaltsangabe

1.   Vorbemerkungen
2.   Auszug GO NW, § 37
3.   Auszug Hauptsatzung der Stadt Bottrop, §§ 14 und 15
4.   Bezirksbezogene Haushaltsansätze:
     - Teil I konsumtive Aufwendungen
     - Teil II investive Auszahlungen

1.   Vorbemerkungen

     a) Durch § 37 GO NW in Verbindung mit §§ 14 und 15 der Hauptsatzung der Stadt
       Bottrop werden die Aufgaben der Bezirksvertretungen gegenüber denen des Rates,
       der Ausschüsse und des Oberbürgermeisters abgegrenzt sowie die den Bezirksver-
       tretungen zustehenden Anhörungsrechte konkretisiert. Anhand dieser Vorschriften
       sind die Konten des Haushaltsplanes auf ihren bezirksbezogenen Charakter geprüft
       und entsprechend in die Nachweisungen der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
        Teil I    konsumtive Aufwendungen
        Teil II   investive Auszahlungen
       aufgenommen worden.

       Soweit die Haushaltsmittel keiner Bezirksvertretung zugeordnet sind, begründet
       sich dieses u. a. durch

        die ausschließliche Zuständigkeit des Rates (§ 41 Abs. 1 GO),
        die Zuständigkeit von Ausschüssen (§ 41 Abs. 2 GO in Verbindung mit den Regelun-
           gen der Hauptsatzung),
        die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für Geschäfte der lfd. Verwaltung
           (§ 41 Abs. 3 GO),
        die Ausnahmetatbestände des § 14 Hauptsatzung,
        Umstände, die eine detaillierte Aufteilung nach Stadtbezirken erst im lfd. Haus-
           haltsjahr möglich machen,
           (z.B. Mittelvergabe nach Dringlichkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht oder in
           Abhängigkeit von eingehenden Anträgen).

                                              674
b)   - Nach § 37 Abs. 1 GO „entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung
       der Belange der ganzen Stadt und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen
       Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den
       Stadtbezirk hinausgeht”.
       Die nähere Ausgestaltung der Aufgabenbereiche ist den beigefügten Auszügen
       - § 37 GO NW und §§ 14 und 15 der Hauptsatzung der Stadt Bottrop - zu entneh-
       men. Die nachfolgenden Nachweisungen der bezirksbezogenen Haushaltsansätze
       beruhen auf diesen Grundlagen.

      Die Bezirksvertretungen erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitge-
       stellten Haushaltsmittel; dabei sollen sie nach § 37 Abs. 3 GO über den Verwen-
       dungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können. Die be-
       zirksbezogenen Haushaltsansätze sollen nach den Gesamtausgaben der Stadt un-
       ter Berücksichtigung des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen
       aufgestellt und fortgeschrieben werden.

      Im Entwurf des Haushaltsplanes werden zunächst im Produkt 01 01 02 (Bezirksbe-
       zogene Haushaltsansätze) im Teilergebnisplan die Mittel in voller Höhe veran-
       schlagt, über die jeder Bezirk das ausschließliche Dispositionsrecht im Sinne des §
       37 Abs. 3 GO ausübt. Im Rahmen der Etatberatungen fassen die Bezirksvertretun-
       gen, entsprechend ihrem eigenen Dispositionsrecht, Beschlüsse zur geplanten Mit-
       telverwendung, getrennt nach Einzelansätzen für den Ergebnis- und Finanzplan.

       Die Verwendung der Haushaltsmittel der Stadtbezirke mit eigenem Dispositions-
       recht wird im Teilergebnisplan nach Möglichkeit auf eigenen Konten im jeweiligen
       Produkt nachgewiesen. Daher werden für die Bereiche der Bauunterhaltung an
       Grund- und Hauptschulen sowie an Friedhöfen und für die Unterhaltung der Ver-
       kehrsflächen (Gemeindestraßen) für die jeweiligen Stadtbezirke Konten eingerich-
       tet.

                                           675
Soweit zu einem „bezirksbezogenen“ Konto bei den Etatberatungen noch kein Be-
  schluss gefasst wurde, ist das Konto mit einem „Erinnerungsansatz“ in Höhe von
  100,00 EUR versehen worden, um evtl. Umschichtungen im Rahmen der gegensei-
  tigen Deckungsfähigkeit im lfd. Haushaltsjahr sicherstellen zu können.

  Weiterhin sind die von den jeweiligen Bezirken beschlossenen Einzelansätze (An-
  lage 5) innerhalb der Teilpläne grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig.

 Die Bezirksvertretungen beraten über alle Haushaltsansätze, die ihren Bezirk und
  ihre Aufgaben betreffen. Sie können dazu Vorschläge und Anregungen machen.
  Die über die bezirksbezogenen Haushaltsansätze hinausgehenden weiteren Haus-
  haltsansätze mit Beratungsrecht der Bezirksvertretungen sind im Einzelnen dem
  Haushaltsplan unter Berücksichtigung der Regelungen im Abschnitt V der Haupt-
  satzung zu entnehmen.

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2. Auszug aus:

                    Gemeindeordnung
            für das Land Nordrhein-Westfalen
     in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV NRW S. 666)

                             § 37
              Aufgaben der Bezirksvertretungen
                  in den kreisfreien Städten

(1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 ausschließlich zustän-     Die bezirksbezogenen Haushaltsmittel sollen unter Berücksichti-
dig ist, entscheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der     gung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der
Belange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat erlas-          Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und
senen allgemeinen Richtlinien in allen Angelegenheiten, deren        Einrichtungen fortgeschrieben werden.
Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht,
insbesondere in folgenden Angelegenheiten:                           (4) Die Bezirksvertretungen wirken an den Beratungen über die
                                                                     Haushaltssatzung mit. Sie beraten über alle Haushaltsansätze,
a) Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen         die ihren Bezirk und ihre Aufgaben betreffen, und können dazu
   Schulen und öffentlichen Einrichtungen, wie Sportplätze, Al-      Vorschläge und Anregungen machen. Über die Haushaltspositi-
   tenheime, Friedhöfe, Büchereien und ähnliche soziale und          onen nach Satz 2 und die Haushaltsmittel nach Absatz 1 ist den
   kulturelle Einrichtungen;                                         Bezirksvertretungen eine geeignete Übersicht als Auszug aus
                                                                     dem Entwurf der Haushaltssatzung nach § 80, getrennt nach
b) Angelegenheiten des Denkmalschutzes, der Pflege des               Bezirken, zur Beratung vorzulegen. Die Übersichten sind dem
   Ortsbildes sowie der Grünpflege;                                  Haushaltsplan als Anlage beizufügen.

c) die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und           (5) Die Bezirksvertretung ist zu allen wichtigen Angelegenheiten,
   Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von              die den Stadtbezirk berühren, zu hören. Insbesondere ist ihr vor
   Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung             der Beschlussfassung des Rates über Planungs- und Investiti-
   einschließlich der Straßenbeleuchtung, soweit es sich nicht       onsvorhaben im Bezirk und über Bebauungspläne für den Bezirk
   um die Verkehrssicherungspflicht handelt;                         Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus hat
                                                                     die Bezirksvertretung bei diesen Vorhaben, insbesondere im
d) Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände           Rahmen der Bauleitplanung, für ihr Gebiet dem Rat gegenüber
   und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk;       ein Anregungsrecht. Der Rat kann allgemein oder im Einzelfall
                                                                     bestimmen, dass bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von
e) kulturelle Angelegenheiten des Stadtbezirks einschließlich        räumlich auf den Stadtbezirk begrenzter Bedeutung das Beteili-
   Kunst im öffentlichen Raum , Heimat- und Brauchtumspflege         gungsverfahren nach § 3 Baugesetzbuch den Bezirksvertretun-
   im Stadtbezirk, Pflege von vorhandenen Paten- oder Städte-        gen übertragen wird. Die Bezirksvertretung kann zu allen den
   partnerschaften;                                                  Stadtbezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und An-
                                                                     regungen machen. Insbesondere kann sie Vorschläge für vom
f)    Information, Dokumentation und Repräsentation in Angele-       Rat für den Stadtbezirk zu wählende oder zu bestellende ehren-
      genheiten des Stadtbezirks.                                    amtlich tätige Personen unterbreiten. Bei Beratungen des Rates
                                                                     oder eines Ausschusses über Angelegenheiten, die auf einen
Die näheren Einzelheiten sind in der Hauptsatzung zu regeln.         Vorschlag oder eine Anregung einer Bezirksvertretung zurück-
Der Rat kann dabei die in Satz 1 aufgezählten Aufgaben im            gehen, haben der Bezirksvorsteher oder sein Stellvertreter das
Einzelnen abgrenzen. Hinsichtlich der Geschäfte der laufenden        Recht, dazu in der Sitzung gehört zu werden.
Verwaltung gilt § 41 Abs. 3.
                                                                     (6) Der Oberbürgermeister oder der Bezirksvorsteher können
(2) Bei Streitigkeiten der Bezirksvertretungen untereinander und     einem Beschluss der Bezirksvertretung spätestens am 14. Tag
zwischen Bezirksvertretungen und den Ausschüssen über Zu-            nach der Beschlussfassung unter schriftlicher Begründung wi-
ständigkeiten im Einzelfall entscheidet der Hauptausschuss.          dersprechen, wenn sie der Auffassung sind, dass der Beschluss
                                                                     das Wohl der Stadt gefährdet. Der Widerspruch hat aufschie-
(3) Die Bezirksvertretungen erfüllen die ihnen zugewiesenen          bende Wirkung. Über die Angelegenheit ist in einer neuen Sit-
Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushalts-           zung der Bezirksvertretung, die frühestens am dritten Tag und
mittel; dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils       spätestens drei Wochen nach dem Widerspruch stattzufinden
dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können.                    hat, erneut zu beschließen. Verbleibt die Bezirksvertretung bei
                                                                     ihrem Beschluss, so entscheidet der Rat endgültig, wenn der
                                                                     Widersprechende das verlangt. Im Übrigen gilt § 54 Abs. 3 ent-
                                                                     sprechend.

                                                                   677
3. Auszug aus:

             Hauptsatzung der Stadt Bottrop
                                                 vom 14. Mai 1997

                           § 14
                 Entscheidungsbefugnisse

(1) Soweit nicht der Rat nach § 41 Abs. 1 GO NRW ausschließ-        g)   die Benennung (Umbenennung) von Straßen, Wegen
    lich oder der Oberbürgermeister nach § 41 Abs. 3 GO NRW              und Plätzen,
    in Verbindung mit § 27 dieser Satzung zuständig ist, ent-
    scheiden die Bezirksvertretungen unter Beachtung der Be-        h)   die Benennung (Umbenennung) von Schulen und öf-
    lange der gesamten Stadt und im Rahmen der vom Rat be-               fentlichen Einrichtungen,
    reitgestellten Haushaltsmittel in allen Angelegenheiten, de-    i)   Veranstaltungen von Wettbewerben zur Verschöne-
    ren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hin-             rung des Bezirks,
    ausgeht. Hierzu zählen insbesondere:
                                                                    j)   Ausübung der Mitwirkungsrechte gemäß § 61 Schul-
    a)   Die Unterhaltung und Ausstattung der Schulen und öf-            gesetz NRW für Grund- und Hauptschulen sowie für
         fentlichen Einrichtungen, soweit Maßnahmen nicht auf            Schulen, deren Schülerinnen und Schüler zum größten
         bauordnungsbehördlichen Vorgaben oder solchen der               Teil aus einem Stadtbezirk stammen,
         Verkehrssicherung beruhen,
                                                                    k)   die Einziehung und Umstufung von Straßen, Wegen
    b)   Pflege des Ortsbildes und Festlegung von Ausbau- und            und Plätzen,
         Unterhaltungsprogrammen für Grün-, Park- und Frei-
         zeitanlagen sowie Kinderspielplätze, im letzteren Falle    l)   Abschluss von Verträgen und Vereinbarungen (ein-
         nach Anhörung des Jugendhilfeausschusses,                       schließlich kreuzungsrechtlicher Vereinbarungen), die
                                                                         sich auf Straßen, Wege und Plätze beziehen, soweit
    c)   die Festlegung von Ausbauprogrammen                             nicht Regelungen enthalten sind, die die ausschließli-
                                                                         che Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs. 1 GO
            für Erschließungsanlagen,                                   NRW begründen; ein Gleiches gilt für Entwässerungs-
            für straßenbauliche Maßnahmen,                              anlagen und Gewässer.
                                                                    m) Maßnahmen für verkehrslenkende, verkehrsregelnde
            für sonstige Maßnahmen an Straßen, Wegen und              und verkehrsüberwachende Einrichtungen bei Straßen,
             Plätzen sowie                                             Wegen und Plätzen, soweit städteplanerische Ent-
                                                                       scheidungen zu treffen sind und sie nicht auf sonder-
            von Unterhaltungs- und Instandsetzungspro-
                                                                       ordnungsbehördliche Maßnahmen beruhen,
             grammen für Straßen, Wege und Plätze incl. Fest-
             setzung der Reihenfolge der Arbeiten, soweit es        n)   die Entscheidung über die Vergabe von Aufträgen mit
             sich nicht um Maßnahmen zur Erfüllung der Ver-              einem Wert von mehr als 300.000 EUR sowie die Ent-
             kehrssicherungspflicht handelt.                             scheidung über die Erweiterung und Änderung von
                                                                         Aufträgen mit einem Auftragsvolumen von über 50.000
         Bei der künstlerischen Gestaltung von Straßen, Wegen
                                                                         EUR. Darüber hinaus die Entscheidung über die Erwei-
         und Plätzen ist der Kulturausschuss vorher anzuhören.
                                                                         terung und Änderung aus dem Zuständigkeitsbereich
    d)   die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine,              des Oberbürgermeisters, wenn dadurch erstmalig die
         Verbände und sonstiger Vereinigungen im Stadtbezirk             Vergabegrenze von 300.000 EUR überschritten wird.
         mit Ausnahme der Träger der freien Jugendhilfe sowie
                                                                         Vergaben der Verwaltung von bezirklicher Bedeutung
         der Träger der freien Wohlfahrtspflege im Bereich des
                                                                         von mehr als 25.000,00 EUR sind den Bezirksvertre-
         Sozialwesens und der Zuweisung von Sportförde-
                                                                         tungen in dreimonatigen Abständen zur Kenntnis zu
         rungsmitteln an Sportvereine,
                                                                         geben.
    e)   Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauch-
                                                                    o)   die Beratung der denkmalfachlichen Stellungnah-
         tums im Stadtbezirk sowie die Pflege vorhandener Pa-
                                                                         me/Gutachten sowie die Entscheidung über die Über-
         ten- und Städtepartnerschaften, die sich auf Begeg-
                                                                         nahme von Denkmälern mit bezirklicher Bedeutung,
         nungen im Vereinsbereich und auf bezirksbezogene
         Veranstaltungen beschränkt,                                p)   Wahl der Schiedsmänner.
    f)   Information und Dokumentation in Angelegenheiten
         des Stadtbezirks; für Angelegenheiten der Repräsenta-
         tion gilt § 8 dieser Satzung entsprechend,

                                                              678
noch § 14
                 Entscheidungsbefugnisse

(2) Die in Abs. 1 genannten Entscheidungsbefugnisse stehen           3.   der Köllnische Wald, das Vöingholz, der Stadtgarten,
    unter dem Vorbehalt, dass die Bedeutung der Angelegen-                die regionalen Grünzüge, der Flugplatz Schwarze Hei-
    heit im Einzelfall nicht wesentlich über den Stadtbezirk hin-         de sowie die Tageserholungsanlagen Kirchheller Heide
    ausgeht. Überbezirkliche Bedeutung haben insbesondere:                (insbesondere die Baggerseen, Töttelberg),
    1.   Gesamtschulen, das Berufskolleg der Stadt Bottrop, al-  4. zentrale Veranstaltungen und Kundgebungen von ge-
         le übrigen Schulen, deren Schüler/innen nicht zum            samtstädtischer Bedeutung, wie z. B. das Stadtfest,
         größten Teil aus einem Stadtbezirk stammen, zentrale         der Weihnachtsmarkt, der Bottroper Pferdemarkt, der
         Weiterbildungseinrichtungen, Museen, Verwaltungsge-          Michaelismarkt und politische Großveranstaltungen.
         bäude, das Kulturzentrum August Everding, das
         Jahnstadion, die Dieter-Renz-Halle sowie die Haupt- (3) Soweit Rechtsvorschriften spezielle Entscheidungsbefug-
         stelle der Stadtbücherei,                               nisse begründen, bleiben diese durch die vorstehenden
    2.   Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landesstraßen, die     Regelungen unberührt.
         Kreisstraßen, der Berliner Platz,

                           § 15
                      Anhörungsrechte

(1) Die Bezirksvertretungen sind zu allen bezirksbezogenen (2) Die Anhörung kann zeitlich begrenzt werden. Sie kann in
    Angelegenheiten, soweit sie nicht bereits nach § 14 dieser Fällen äußerster Dringlichkeit entfallen; in einem solchen
    Satzung in ihre Zuständigkeit fallen, vor der endgültigen  Fall ist in der nächsten Sitzung die Bezirksvertretung unter
    Entscheidung zu hören, insbesondere zu folgenden Ange-     Angabe der Gründe nachträglich zu unterrichten. Der Be-
    legenheiten:                                               zirksbürgermeister und die Bezirksfraktionsvorsitzenden
                                                               sind jedoch vorab in Kenntnis zu setzen.
    1. Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan sowie
        Investitionsprogramm,
    2.   Änderung der Bezirksgrenzen und Auflösung der Be-
         zirksverwaltungsstellen,
    3.   gemeindliche Planungs- und Investitionsvorhaben im
         Bezirk und Bauleitpläne für den Bezirk,
    4.   Planverfahren Dritter aufgrund von Sondergesetzen,
         insbesondere Rahmen-, Haupt- und Sonderbetriebs-
         plänen nach Bundesberggesetz, soweit es sich um be-
         deutende Vorhaben einschließlich wesentlicher Ände-
         rungen bestehender Anlagen handelt,
    5.   Aufstellung der Denkmalliste, Unterschutzstellung von
         Denkmalbereichen und Übernahme von Denkmälern,
    6.   Durchführung von Wettbewerben zur Pflege des Orts-
         bildes und anderer städtebaulicher Maßnahmen,
    7.   Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen,
    8.   Errichtung und Auflösung von Schulen und öffentlichen
         Einrichtungen,
    9.   Abgrenzung von Schulbezirken für Grund- und Haupt-
         schulen,
    10. Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,
    11. Abhaltung und Durchführung von Wochenmärkten,
    12. Abgrenzung der Schiedsmannbezirke,
    13. Entscheidung über die zu bildenden Eingangsklassen
        an den Grundschulstandorten im Stadtgebiet unter Be-
        rücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl nach
        § 6 a der Verordnung zur Änderung der Verordnung
        zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz.

                                                               679
4.   Bezirksbezogene Haushaltsansätze

             - Teil A konsumtive Aufwendungen

             - Teil B investive Auszahlungen

                                  680
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                                       Mitte

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                      Ergebnis 2018     Ansatz 2019       Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                                    EUR              EUR               EUR               EUR

01 01 01   Repräsentation                                  1.194,22               1.300             1.300             1.300

01 01 01   Ehrungen                                        2.434,81               4.000             4.000             4.000

01 12 02   Bauunterhaltung (ZGW)                                 0,00        58.100                  700          76.000

03 01 01   Bauunterhaltung (Grundschulen)                  8.905,98                100               100              7.100

03 01 01   Sicherungsmaßnahmen (Grundschulen)             34.375,48          63.000             50.000            50.000
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

03 01 02   Bauunterhaltung (Hauptschulen)                        0,00              100               100               100

03 01 02   Sicherungsmaßnahmen (Hauptschulen)             19.656,62               9.000                 0                 0
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

04 01 01   Zuschüsse an Vereine und Verbände               5.000,00               2.000             2.000             2.000

13 01 01   Unterhaltung der Park- und Grünanlagen         15.294,11          23.100             55.400            46.400

13 01 01   Unterhaltung der Waldflächen                       967,54               500              2.400             2.400

13 01 01   Unterhaltung der Kinderspielplätze              7.282,25               7.600         14.900            14.900

13 01 01   Unterhaltung der Kleingartenanlagen             3.200,00               3.200             3.200             3.200

13 01 01   Unterhaltung Grundstücke und baul.             25.000,00               7.500              800                  0
           Anlagen (öffentl. Grün)

13 01 01   Ankauf von Pflanzen                                   0,00             6.000                 0                 0

12 01 01   Unterhaltung der Verkehrsflächen             384.709,50          440.000            390.000           390.000
           (Gemeindestraßen)

13 01 01   Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns            1.800,00               1.800             3.600             3.600

12 01 01   Unterhaltung der Straßengräben                  4.961,66               5.000             5.000             5.000

12 01 01   Unterhaltung der Verkehrsflächen (Mitte)       18.956,98          23.100             56.100                 100

12 01 01   Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen         446.809,89          350.000            350.000           350.000

12 01 05   Unterhaltung der Verkehrsflächen                3.911,40               2.500             2.500             2.500
           (Parkeinrichtungen)

                                                        681
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                                   Mitte

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                  Ergebnis 2018     Ansatz 2019       Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                                EUR              EUR               EUR               EUR

15 01 02   Unterhaltung der Marktplätze                1.244,74               4.400             4.400             4.400

13 04 01   Bauunterhaltung (Friedhöfe)                37.759,81                100               100               100

13 04 01   Unterhaltung Ehrenfriedhöfe                    800,00               800               800               800

13 04 01   Unterhaltung der Friedhöfe                 37.478,61          17.500             37.500            37.500

01 12 02   Bauunterhaltung (allgemeine Mittel)
           - Anteil Grundschulen                      96.544,45         262.500            175.000           175.000
           - Anteil Hauptschulen                           0,00          18.500                  0                 0

03 01 01   Bauliche Unterhaltung (Grundschulen)              0,00                0         205.000            80.000

           Summe                                   1.158.288,05        1.311.700         1.364.900         1.256.400

                                                    682
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                                         Süd

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                        Ergebnis 2018      Ansatz 2019     Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                                       EUR              EUR             EUR               EUR

01 01 01   Repräsentation                                       918,88           1.300               1.300             1.300

01 01 01   Ehrungen                                            1.880,54          4.000               4.000             4.000

01 12 02   Bauunterhaltung (ZGW)                                    0,00        25.400           21.200            45.700

03 01 01   Bauunterhaltung (Grundschulen)                     10.334,09         45.100           35.100            35.100

03 01 01   Schulhofumgestaltung (Grundschulen)                      0,00         2.500                   0                 0

03 01 01   Sicherungsmaßnahmen (Grundschulen)                 12.079,50         13.500           13.000            13.000
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

03 01 02   Bauunterhaltung (Hauptschulen)                      9.910,50              100              100               100

03 01 02   Sicherungsmaßnahmen (Hauptschulen)                  3.942,22          6.500               5.000             5.000
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

04 01 01   Zuschüsse an Vereine und Verbände                   1.100,00          1.100               1.100             1.100

08 01 01   Sportförderung - Weiterleitung bez. Mittel         30.000,00               0                  0                 0

13 01 01   Unterhaltung der Park- und Grünanlagen             15.836,22         27.400          103.400           103.400

13 01 01   Unterhaltung Grundstücke und baul. Anlagen               0,00         5.000               2.500             2.500
           (öffentl. Grün)

13 01 01   Unterhaltung der Waldflächen                         700,00               700             2.400             2.400

13 01 01   Unterhaltung der Kinderspielplätze                 12.672,47          8.300           21.800            21.800

13 01 01   Unterhaltung der Kleingartenanlagen                 3.900,00          3.900               3.900             3.900

12 01 01   Unterhaltung der Verkehrsflächen               336.786,90           440.000          440.000           440.000
           (Gemeindestraßen)

13 01 01   Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns                2.597,79          2.600               2.900             2.900

12 01 01   Unterhaltung der Straßengräben                     12.220,12              500              500               500

12 01 01   Unterhaltung der Verkehrsflächen (Süd)         106.398,92                 100         20.000            20.000

                                                        683
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                                     Süd

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                    Ergebnis 2018      Ansatz 2019     Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                                   EUR              EUR             EUR               EUR

12 01 01   Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen       219.210,02           300.000          300.000           300.000

12 01 05   Unterhaltung der Verkehrsflächen                     0,00         2.500               2.500             2.500
           (Parkeinrichtungen)

15 01 02   Unterhaltung der Marktplätze                         0,00         2.300               2.300             2.300

13 04 01   Bauunterhaltung (Friedhöfe)                          0,00             100              100               100

13 04 01   Unterhaltung der Friedhöfe                     12.015,33         15.900           15.900            15.900

13 04 01   Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe pp.             1.100,00          1.100               1.100             1.100

13 04 01   Unterhaltung der Grundstücke und baul.         25.000,00         15.000                   0                 0
           Anlagen (Friedhöfe)

01 12 02   Bauunterhaltung (allgemeine Mittel)
           - Anteil Grundschulen                          50.710,65         95.000           70.000            70.000
           - Anteil Hauptschulen                           4.050,30         28.500           16.000            16.000

03 01 01   Bauliche Unterhaltung (Grundschulen)                 0,00              0                  0         80.000

03 01 02   Bauliche Unterhaltung (Hauptschulen)                 0,00              0                  0                 0

           Summe                                      873.364,45          1.048.400       1.086.100         1.190.600

                                                    684
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                                      Kirchhellen

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                         Ergebnis 2018       Ansatz 2019     Ansatz 2020      Ansatz 2021
 center                                                         EUR              EUR             EUR              EUR

01 01 01   Repräsentation                                       1.109,86           1.300           1.300                1.300

01 01 01   Ehrungen                                               711,71           1.000           1.000                1.000

01 12 02   Bauunterhaltung (ZGW)                                      0,00             100             100               100

03 01 01   Bauunterhaltung (Grundschulen)                       2.988,22          10.100          10.100            10.100

03 01 01   Sicherungsmaßnahmen (Grundschulen)                   8.520,26          21.000          15.000            15.000
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

03 01 02   Bauunterhaltung (Hauptschulen)                             0,00             100             100               100

03 01 02   Sicherungsmaßnahmen (Hauptschulen)                     984,06           9.500                0                   0
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

03 01 04   Bauunterhaltung (Gymnasien)                                0,00             100             100               100

03 01 04   Sicherungsmaßnahmen (Gymnasien)                     18.692,16          15.000          15.000            15.000
           Nachweis im Rahmen der internen
           Leistungsverrechnung

04 01 01   Zuschüsse an Vereine und Verbände                    6.000,00           3.000           3.000                3.000

04 01 02   Geschäftsaufwendungen                                5.500,00                0               0                   0

13 01 01   Unterhaltung der Park- und Grünanlagen              17.670,94          22.800          24.600            24.600

13 01 01   Unterhaltung der Waldflächen                               0,00             500         2.400                2.400

13 01 01   Unterhaltung der Kinderspielplätze                   4.722,29           6.600          14.300            14.300

13 01 01   Unterhaltung der Kleingartenanlagen                  1.034,14           1.200           1.200                1.200

12 01 01   Unterhaltung der Verkehrsflächen                   183.143,38         205.000         205.000           205.000

13 01 01   Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns                 1.032,20           1.100           1.200                1.200

12 01 01   Unterhaltung der Straßengräben                      42.978,61          26.000          26.000            26.000

12 01 01   Unterhaltung Verkehrsflächen (Kirchhellen)                 0,00        10.100          10.100            10.100

12 01 01   Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen               335.532,84         200.000         200.000           200.000

12 01 05   Unterhaltung der Verkehrsflächen                           0,00         2.500           2.500                2.500

                                                        685
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil A:                                                                                               Kirchhellen

 Profit-   Bezeichnung Kostenart                   Ergebnis 2018      Ansatz 2019     Ansatz 2020      Ansatz 2021
 center                                                  EUR              EUR             EUR              EUR

15 01 02   Unterhaltung der Marktplätze                   4.986,52          2.300           2.300                2.300

13 04 01   Bauunterhaltung (Friedhöfe)                         0,00             100             100               100

13 04 01   Unterhaltung der Friedhöfe                     6.342,42         11.300          11.300            11.300

13 04 01   Unterhaltung der Ehrenfriedhöfe                1.042,71          1.100           1.100                1.100

13 02 02   Unterhaltung der Wirtschaftswege                    0,00        50.000          50.000            50.000
           (Verkehrsflächen)

01 12 02   Bauunterhaltung (allgemeine Mittel)
           - Anteil Grundschulen                         58.672,22        110.000          80.000            80.000
           - Anteil Hauptschulen                          6.880,65          8.500                0                   0
           - Anteil Gymnasien                            27.474,54         50.000          36.000            36.000
           - Anteil Friedhöfe                                  0,00        15.000           5.000                5.000

03 01 01   Bauliche Unterhaltung (Grundschulen)                0,00              0         45.000            60.000

03 01 04   Bauliche Unterhaltung (Gymnasien)              4.143,29               0               0           40.000

           Summe                                        740.163,02        785.300         763.800           818.800

                                                  686
Anhang zu
                                                           Anlage 5

            Sicherungsmaßnahmen
      (s. bezirksbezogene Haushaltsansätze,
         Teil A konsumtive Aufwendungen,
      Stadtbezirke Mitte, Süd und Kirchhellen)

                                           Betrag

          Bezirk Mitte
Grundschulen                                     50.000

          Bezirk Süd
Grundschulen                                     13.000
Hauptschulen                                      5.000
                                                 18.000

          Bezirk Kirchhellen
Grundschulen                                     15.000
Gymnasien                                        15.000
                                                 30.000

          Zentral
diverse                                      352.000

          Gesamt                             450.000

                         687
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil B:                                                                                                Mitte

 Profit-   Bezeichnung                        Ergebnis 2018      Ansatz 2019       Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                            EUR               EUR               EUR               EUR

02 04 02 Erwerb Vermögensgegenstände                     0,00                  0             4.000             4.000
         (Straßenverkehrs-/
         Straßenbenutzungsangelegenheiten)

03 01 01 Betriebs- und Geschäftsausstattung       52.730,81            48.600            86.000            60.000
         (Grundschulen)

03 01 02 Betriebs- und Geschäftsausstattung              0,00              1.000                 0                 0
         (Hauptschulen)

13 01 01 Spielgeräte (Kinderspielplätze)              7.746,90         50.000           129.000            57.500

13 01 01 Einfriedung von Kinderspielplätzen           6.578,89         33.000            49.000                9.000

13 04 01 Erwerb von GWG (Bestatttungswesen)           2.500,00                 0                 0                 0

13 04 01 Investitionen Festwert Friedhöfe                0,00          12.500                    0                 0

13 01 01 Investitionen Festwert Spielplätze           3.529,35                 0                 0                 0

13 01 01 Investitionen Festwert Parkanlagen              0,00                  0             5.000                 0

13 01 01 Erwerb von GWG (Öffentl. Grün)                  0,00                  0         10.000                    0

12 01 01 Größere Straßeninstandsetzungen                 0,00              8.000                 0                 0

12 01 01 Baukosten (Straßenbeleuchtung)                  0,00          30.000            11.000           156.000

           Summe                                  73.085,95           183.100           294.000           286.500

                                                688
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil B:                                                                                                Süd

 Profit-   Bezeichnung                        Ergebnis 2018     Ansatz 2019       Ansatz 2020       Ansatz 2021
 center                                            EUR              EUR               EUR               EUR

02 04 02 Erwerb Vermögensgegenstände                     0,00                 0             4.000             4.000
         (Straßenverkehrs-/
         Straßenbenutzungsangelegenheiten)

03 01 01 Betriebs- und Geschäftsausstattung       13.398,04           20.300            17.000            17.000
         (Grundschulen)

03 01 02 Betriebs- und Geschäftsausstattung         7.327,39              6.000             6.000             6.000
         (Hauptschulen)

13 01 01 Spielgeräte (Kinderspielplätze)          11.688,65           70.500            69.500            55.000

13 01 01 Einfriedung von Kinderspielplätzen       12.500,00               9.000        111.000                9.000

13 01 01 Erwerb von GWG (Öffentl. Grün)                  0,00                 0         10.000                    0

12 01 01 Größere Straßeninstandsetzungen                 0,00             8.000                 0                 0

12 01 01 Baukosten (Straßenbeleuchtung)           10.917,97               7.000         30.000           195.000

           Summe                                  55.832,05          120.800           247.500           286.000

                                                689
Bezirksbezogene Haushaltsansätze
Teil B:                                                                                               Kirchhellen

 Profit-   Bezeichnung                        Ergebnis 2018       Ansatz 2019       Ansatz 2020        Ansatz 2021
 center                                              EUR              EUR               EUR                EUR

03 01 01 Betriebs- und Geschäftsausstattung          19.444,76          12.100            15.000             15.000
         (Grundschulen)

03 01 02 Betriebs- und Geschäftsausstattung                0,00             1.000                 0                  0
         (Hauptschulen)

03 01 04 Betriebs- und Geschäftsausstattung           5.875,38          10.000                5.000              5.000
         (Gymnasien)

13 01 01 Spielgeräte (Kinderspielplätze)             45.867,28          43.000            45.000             45.000

13 01 01 Einfriedung von Kinderspielplätzen           9.000,00              7.000             7.000              7.000

13 04 01 Investitionen Festwert Friedhöfe             5.000,00                  0                 0                  0

12 01 01 Erwerb Vermögensgegenstände                       0,00             5.000             5.000              5.000
         (Gemeindestraßen)

12 01 01 Erwerb von GWG (Gemeindestraßen)                  0,00             6.000             6.000              6.000

12 01 01 Größere Straßeninstandsetzungen                   0,00             7.000                 0                  0

12 01 01 Baukosten (Straßenbeleuchtung)              68.781,49          87.000           203.000             30.000

           Summe                                 153.968,91            178.100           286.000            113.000

                                               690
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