Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
Persönliches Vorsorgekonzept für

Herrn Franz MUSTER
1220 Wien , Musterstraße /

Ihr Berater:

Paleo Cons. e. U.
Herr Walter Pastucha
Geschäftsführer
3972 Bad Großpertholz , Bad Großpertholz 178
436764275970
office@paleo.at
GISA-Zahl: GISA-Zahl 24789394

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
Ihre momentane Vorsorgesituation im Überblick
Das wichtigste an einer privaten Vorsorge ist das Schließen von existenziellen Versorgungslücken. Das bedeutet, dass im Falle
eines unvorhergesehenen Ereignisses sowohl Sie selbst als auch Ihre Angehörigen so abgesichert sind, dass der bisher
erworbene Lebensstandard auch weiterhin aufrecht erhalten werden kann.

Die Berechnung Ihrer Versorgungslücken basiert auf einem mathematischen Modell, das bestimmten vereinfachten Annahmen
unterliegt und vermittelt Ihnen daher nur die Größenordnung des Vorsorgebedarfs. Die tatsächlichen Werte werden je nach
Veränderung Ihres Einkommens, Ihrer Vermögenssituation, der gesetzlichen Grundlagen und anderer berechnungsrelevanter
Die Pensionsauswertung berücksichtigt ASVG (alt und neu) und APG sowie die wichtigsten Regelungen der
Pensionsharmonisierung.
Diese Berechnung ist unverbindlich und begründet keine Rechtsansprüche oder Rechtsfolgen und ersetzt keinesfalls
Berechnungen der Pensionsversicherungsanstalt. Wir empfehlen alle zwei bis drei Jahre sowie bei größeren Veränderungen
eine Überprüfung Ihrer Vorsorgesituation .

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
*) bei einem angenommenen positiven Karriereverlauf (Einkommenssteigerung) 1,00 Prozent pro Jahr
**) bei einer angenommenen Inflation von 2,17 Prozent pro Jahr

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
Ihre gesetzliche Pension im Jahr 2042
Angenommen die Rahmenbedingungen für die gesetzliche Pension bleiben bis zu Ihrem Pensionsantritt gleich, dann würde
sich auf Basis Ihrer Angaben folgendes Szenario ergeben:
Ihre gesetzliche Alterspension auf Basis der aktuellen Rechtslage zum Geldwert heute
                                                                                        Brutto      14x p.a.      Netto
Einkommen heute                                                                        2.500 €                 1.749 €
Einkommen vor Pensionsantritt (mit 1% Einkommenssteigerung)                            3.143 €                 2.091 €
Pension aktuelle Gesetzeslage                                                          2.225 €                 1.753 €
Pensionslücke (Geldwert und Pensionssystem heute)                                                              337 €

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
Ihre persönliche Pensionslücke zum Pensionsantritt vergrößert sich durch die Inflation und verringert sich durch bereits
bestehende Vorsorgen. Diese inflations- und vorsorgebereinigte Pensionslücke gilt es zu schließen.
Kaufkraftverlust durch Inflation
Eine Inflation von 2,17 % pro Jahr nimmt kaum jemand wahr. Aber wie
wirkt sich diese Inflation über lange Zeiträume aus?

1.000,- Euro besitzen in 23 Jahren nur mehr eine Kaufkraft von 610
Euro.
Ihre Pensionslücke zum Pensionsantritt von 337,- Euro wird durch die
jährliche Inflation auf 553,- Euro anwachsen. Dieser Wert ergibt sich
unter der Annahme, dass die zukünftige Inflation der durchschnittlichen
Inflation von 2,17 %* pro Jahr seit 1986 entspricht, zuzüglich der
Anpassung im Pensionsantrittsjahr.

Bestehende Vorsorgen berücksichtigen
Persönliche Pensionslücke inflationsangepasst (ohne vorhandene Vorsorgen)                                            553 €
abzüglich Zusatzpension aus Ihren bereits vorhandenen privaten Vorsorgen                                                   0€
abzüglich Zusatzpension aus Ihren bereits vorhandenen betrieblichen Vorsorgen                                              0€
= Persönliche Pensionslücke inflationsangepasst (mit vorhandenen Vorsorgen)                                          553 €

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Die Pensionslücke ist Realität. Die Differenz zwischen Ihrem Nettoeinkommen und der Alterspension, die Sie voraussichtlich
bekommen, wird immer größer.

Soviel Kapital benötigen Sie zum Schließen Ihrer persönlichen Pensionslücke
Kapitalbedarf für inflationsbereinigte Pensionslücke (553 Euro)                                                        183.978 €
Kapitalbedarf für Pensionslücke heutiger Geldwert (337 Euro)                                                            112.287 €

Varianten der Pensionsvorsorge
                                                      angenommene Rendite der Sparform

                  konstante         dynamische                    konstante         dynamische                    konstante        dynamische
                           Monatsprämie                                    Monatsprämie                                    Monatsprämie

Die konstante Prämie bleibt grundsätzlich Jahr für Jahr gleich. Sie kann manuell angepasst werden, falls sich
z.B. die Pensionslücke verändert oder die tatsächliche Rendite von der erwarteten Rendite abweicht.

Die dynamische Prämie passt sich Ihrem Einkommen an. Sie ist der Schlüssel zum Lebensstandard in der Pension ohne den
heutigen Lebensstandard wesentlich einschränken zu müssen. Sie ist zu Beginn deutlich geringer als die konstante Prämie und
erhöht sich jährlich um die Inflation und den Einkommenszuwachs. Das sind bei Ihnen kaufmännisch gerundet 3% jährlich.

Der Kapitalbedarf wurde für eine lebenslange Grundrente zahlbar 12 x jährlich ermittelt.

*) Die Entscheidung, mit welchem Zinssatz Sie rechnen, sollten Sie in Abhängigkeit der Spardauer und Sparform treffen.
Die tatsächlichen Renditen können erheblich von den angenommenen Renditen abweichen. Wir empfehlen daher eine regelmäßige Überprüfung der Sparform
damit Sie bei stark abweichender Wertentwicklung von der Modellrechnung rechtzeitig reagieren können.
Die dargestellten Monatsprämien sind Nettoprämien ohne Berücksichtigung allfälliger Steuern, Verwaltungs-, Vertriebskosten bzw. sonstiger Gebühren.

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Früh beginnen zahlt sich aus!
Der beste Zeitpunkt zum Schließen der Pensionslücke ist heute, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen. Jedes
Hinausschieben des Vorsorgestarts erhöht nicht nur den absoluten monatlichen Aufwand, sondern auch den Gesamtaufwand.

Geringerer monatlicher Aufwand bei einem früheren Vorsorgebeginn

Sparbeginn     sofort     in 5   in 10 Jahren      sofort     in 5   in 10 Jahren       sofort    in 5   in 10 Jahren

Sparbeginn     sofort     in 5   in 10 Jahren      sofort     in 5   in 10 Jahren       sofort    in 5   in 10 Jahren

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Arbeit ist nicht alles aber ohne Arbeit ist alles nichts.
Mitten im Berufsleben denkt man kaum daran, möglicherweise seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. Dabei ist die
Arbeitskraft für die meisten Menschen die Basis für einen guten Lebensstandard. Die Realität zeigt, dass jeder Fünfte in
Österreich berufsunfähig wird. Berufsunfähig wird je nach Berufsgruppe von den Sozialversicherungsträgern unterschiedlich
definiert. Die meisten Privatversicherer verstehen darunter, dass man den zuletzt ausgeübten Beruf für die Dauer von mehr als
6 Monaten nur mehr zu maximal 50 % ausüben kann. Massive Einkommenseinbußen sind die Folge.

Zukünftiger Wert Ihrer Arbeitskraft (heutiger Geldwert): 618.454 € netto

Was führt zu Berufsunfähigkeit und welche Altersgruppe ist am meisten gefährdet?
                    Ursachen für Berufsunfähigkeit                              Eintrittsalter Berufsunfähigkeit

Quelle: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherung, Stand 2010
Durchschnittliche Berufsunfähigkeitspension der männlichen Angestellten

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Ihre Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit (BU)
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Einkommen aktuell                                                                                         2.500 €             1.749 €
Wunscheinkommen BU                                                                                                            1.749 €
BU Pension                                                                                                1.504 €             1.334 €               415 €
Rehabilitationsgeld (bei gesundheitlicher Rehabilitation)                                                                     1.234 €               515 €
Umschulungsgeld (bei beruflicher Rehabilitation)                                                                              1.133 €               615 €

worst Case Einkommen: Umschulungsgeld / BU Lücke                                                                              1.133 €               615 €
Bestehende private u. betriebliche BU-Vorsorgen                                                                                    0€
BU Einkommen (staatlich und privat) / BU-Lücke                                                                               1.133 €                615 €

Ihr persönlicher Einkommensverlauf bei Berufsunfähigkeit (Netto mit Karrierefaktor)

Wichtige Hinweise: Ansprüche auf gesetzliche Leistungen bestehen nur bei erfüllter Wartezeit! ASVG Versicherte haben nur bei Vorliegen einer dauerhaften
Berufsunfähigkeit oder wenn sie vor dem 01.01.2014 das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben, einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- bzw.
Invaliditätspension.

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Herrn Franz MUSTER Persönliches Vorsorgekonzept für
Harte Realität: Jeder elfte Österreicher verunglückte im Jahr 2017.
Im Jahr 2017 verunfallten 784.500 Österreicher. Bei den Männern entfällt mit 71,43 Prozent der größte Teil auf den Bereich
Freizeit (Heim, Freizeit und Sport). Unfälle – welcher Art auch immer – haben zwei Dinge gemeinsam: Sie bedeuten Schmerz
und in vielen Fällen auch fatale finanzielle Folgen.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur für die Folgen von Arbeitsunfällen!

Invaliditätsursachen der Männer nach Lebensbereichen in Prozent der Verunglückten

Die richtige Höhe Ihrer Absicherung ist entscheidend
Für Alleinverdiener gilt zur Ermittlung der richtigen Invaliditätssumme folgende Faustregel: Für eine 30-jährige Person sollte bei
Vollinvalidität das 7-fache, für eine 40-jährige Person das 6-fache und ab 50 sollte das 5-fache Bruttojahresgehalt abgesichert
werden. Junge Leute und Hausfrauen sollten eine Invaliditätssumme von 200.000 Euro oder mehr wählen.

Invalidität Einmalbedarf                                                                  Grundsumme          bei 100% Invalidität
Ihr Vorsorgebedarf lt. "Faustregel"                                                             52.500 €                210.000 €

bereits vorhandene Vorsorge                                                                          0€                        0€
Unfall Versorgungslücke                                                                         52.500 €                210.000 €

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Mit dem eigenen Tod beschäftigt man sich nur sehr ungern. Doch man sollte dies tun, um die Familie vor großen finanziellen
Sorgen zu bewahren. Denken Sie daran, wie Ihre Familie ohne Ihr Einkommen das Auslangen finden kann. Kredite die noch
offen sind, Betriebskosten und Lebenserhaltungskosten, die plötzlich nur mehr von einem Gehalt oder im schlechtesten Fall nur
mit der Hinterbliebenenpension bestritten werden müssen.

Wie viel Geld sollte im Todesfall für Angehörige zur Verfügung stehen?
Die Todesfallleistung sollte bei Ehepaaren und Lebensgemeinschaften das dreifache und bei Alleinstehenden das einfache
Jahresbruttoeinkommen betragen. Für jedes Kind sollte zusätzlich eine Todesfallleistung in der Höhe des eineinhalbfachen
Jahreseinkommens zur Verfügung stehen. Diese Beträge verstehen sich zusätzlich zu bestehenden Verbindlichkeiten. Für
junge Menschen ist die Todesfallabsicherung sehr günstig und die Versicherungssumme kann und soll großzügig gewählt
werden.

Ihr Vorsorgebedarf lt. "Faustregel":                                                                                35.000 €
Bereits vorhandene Vorsorge:                                                                                             0€
Vorsorgelücke der Hinterbliebenen:                                                                                  35.000 €

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Zukunft sicher genießen

Bei der Einkommensdarstellung für die Jahre bis zur Pension wird ein durchgehender Erwerbsverlauf unterstellt. Aus der Angabe des
derzeitigen Einkommens wird ein Karriereverlauf hochgerechnet. Der so erstellte Karriereverlauf wird im Regelfall nicht mit der tatsächlichen
Karriere übereinstimmen. Daher ist die auf dieser Basis ermittelte Bemessungsgrundlage nur eine Näherung. Alle Berechnungen basieren, so
wie es auch im Sozialversicherungssystem üblich ist, auf dem Bruttoeinkommen. Auf Basis des heute gültigen Steuersystems werden aus
den Bruttowerten die Nettowerte errechnet. Für die Berechnungen werden weiters die durchschnittliche Inflation und das Medianeinkommen
der Arbeiter und Angestellten herangezogen.
Personendaten
Name:                                                                                                                      Franz MUSTER
Geburtsdatum:                                                                                                                  15.04.1977
Berufsgruppe:                                                                                                                 Angestellter
Geschlecht:                                                                                                                         Mann
Familienstand:                                                                                                                      Ledig
Kinder (überwiegend erzogen):                                                                                                            0
Kinder mit Familienbeihilfe:                                                                                                             0
Pensionsdaten
gewünschter Pensionsantritt mit:                                                                                                       65
bisherige Versicherungsmonate:                                                                                                        288
Gesamtgutschrift Pensionskonto per 01.01.2019:                                                                                     15.000
Rentenform der geplanten Privatvorsorge:                                                                                       Grundrente
Rentenzahlungsdauer bis Alter:                                                                                                 lebenslang
Rentendynamik:                                                                                                                       0,00
Angenommene Barwertverzinsung in der Rentenphase:                                                                                    2,50
Einkommensdaten
Alleinverdiener:                                                                                                                     nein
Karrierefaktor:                                                                                                                      1,00
Bruttogehalt:                                                                                                                    2.500,00
bestehende Vorsorgen
Privatkapital zum Pensionsantritt:                                                                                                   0,00
Privaterente ab dem Pensionsantritt:                                                                                                 0,00
Vorsorge über Betrieb / Kammer:                                                                                                      0,00
BU Rente privat:                                                                                                                     0,00
BU Rente betrieblich / Kammer:                                                                                                       0,00
vorhandenes Privatkapital für private BU Pension:                                                                                    0,00
Unfallinvalidität Basissumme:                                                                                                        0,00
Unfallinvalidität 100%:                                                                                                              0,00
Versicherungssumme bei Ableben durch Krankheit oder Unfall:                                                                          0,00
Verbindlichkeiten (Kredit, Leasing, ...):                                                                                            0,00
Vorsorge lt. Bedarfserhebung
Gewünschte Unfallleistung - Grundsumme:                                                                                              0,00
Gewünschte Unfallleistung bei 100%:                                                                                                  0,00
gewünschte Todesfallleistung lt. Bedarfsanalyse ohne Verbindlichkeiten:                                                              0,00
Zur Berechnung verwendete Tabellen und Zeitreihen
Inflation seit 1986 (Quelle Statistik Austria)
Medianeinkommen der Arbeiter und Angestellten seit 1986 (Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungen)
Aufwertungsfaktoren ASVG, Aufwertungszahlen APG (Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungen)
Verwendete Rechtsgrundlagen
In Abhängigkeit des Alters und der Versicherungsmonate werden bei der Pensionsberechnung die Rechtslage des ASVG vor dem 31.12.2003 und nach dem
31.12.2003 sowie die Bestimmungen des APG (ab 2005) berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden „Hacklerregelungen“. Die Verlustdeckelung wird, sofern
sie anzuwenden ist, mit 10% berücksichtigt.

Barwertermittlung
Der für eine lebenslange dynamische Rente mit Gewinnbeteiligung erforderliche Barwert wird auf Basis der Rententafeln "AVÖ2005R exakt" und aktuellen
Gewinnprognosen von Versicherungsunternehmen ermittelt. Eine Änderung der Rententafeln oder der Gewinnprognosen erwirkt auch eine Änderung des
erforderlichen Barwertes bzw. der erforderlichen Ansparprämie.

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Zukunft sicher genießen

             Jahr   Alter   Einkommen     Anmerkung
 1           2019   42          2.500 €   tatsächliches Einkommen
 2           2020   43          2.525 €   simuliertes Einkommen
 3           2021   44          2.550 €   simuliertes Einkommen
 4           2022   45          2.576 €   simuliertes Einkommen
 5           2023   46          2.602 €   simuliertes Einkommen
 6           2024   47          2.628 €   simuliertes Einkommen
 7           2025   48          2.654 €   simuliertes Einkommen
 8           2026   49          2.680 €   simuliertes Einkommen
 9           2027   50          2.707 €   simuliertes Einkommen
 10          2028   51          2.734 €   simuliertes Einkommen
 11          2029   52          2.762 €   simuliertes Einkommen
 12          2030   53          2.789 €   simuliertes Einkommen
 13          2031   54          2.817 €   simuliertes Einkommen
 14          2032   55          2.845 €   simuliertes Einkommen
 15          2033   56          2.874 €   simuliertes Einkommen
 16          2034   57          2.902 €   simuliertes Einkommen
 17          2035   58          2.931 €   simuliertes Einkommen
 18          2036   59          2.961 €   simuliertes Einkommen
 19          2037   60          2.990 €   simuliertes Einkommen
 20          2038   61          3.020 €   simuliertes Einkommen
 21          2039   62          3.050 €   simuliertes Einkommen
 22          2040   63          3.081 €   simuliertes Einkommen
 23          2041   64          3.112 €   simuliertes Einkommen
 24          2042   65          3.143 €   simuliertes Einkommen

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Hinweise
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension für nach dem 31.12.1954 geborene
Personen
Anspruch auf Alterspension ist gegeben, wenn Eintritt des Versicherungsfalles (Regelpensionsalter) und das Mindestausmaß an
Versicherungsmonaten erfüllt sind.
Regelpensionsalter:
     Männer mit Vollendung des 65. Lebensjahres
     Frauen, geboren bis 1.12.1963, mit Vollendung des 60. Lebensjahres
     Frauen geboren zwischen 01.12.1963 und 02.06.1968, halbjährliche Anhebung des Regelpensionsalters bis auf 65.
     Frauen, geboren nach 02.06.1968 mit Vollendung des 65. Lebensjahres

Mindestausmaß an Versicherungsmonaten (nach dem APG) am Stichtag:
     180 Versicherungsmonate (= 15 Jahre), von denen mindestens 84 Monate (= 7 Jahre) auf Grund einer Erwerbstätigkeit erworben
     wurden. Grundsätzlich werden nur die ab dem 1.1.2005 erworbenen Versicherungsmonate herangezogen. Jedoch werden für die
     Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung von 180 Versicherungsmonaten auch die vor dem 1.1.2005 liegenden Zeiten der
     Kindererziehung herangezogen. Dabei können höchstens 48 Kalendermonate pro Kind (im Falle einer Mehrlingsgeburt höchstens 60
     Kalendermonate) berücksichtigt werden.
Mindestausmaß an Beitrags- und Versicherungsmonaten (nach dem ASVG) am Stichtag:
     Für Personen, die zumindest einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, gelten weiterhin die
     Anspruchsvoraussetzungen für die Alterspension nach dem ASVG, sofern dies für diese Personen günstiger ist.
     Mindestausmaß an Versicherungsmonaten (nach dem ASVG): 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate oder 180
     Versicherungsmonate innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vor dem Stichtag.
     Als Beitragsmonate gelten bis 31.12.2004 erworbene Zeiten der Pflichtversicherung, Zeiten der Familienhospizkarenz, Zeiten der
     freiwilligen Versicherung sowie die ersten 24 Monate des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld pro Kind.
     Alle ab 1.1.2005 erworbenen Zeiten gelten als Beitragsmonate.

Ausgleichszulage: Liegt das Gesamteinkommen (Pension plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter
einem gesetzlichen Mindestbetrag (Richtsatz), so erhält die Pensionsbezieherin/der Pensionsbezieher auf Antrag eine Ausgleichszulage. Die
Ausgleichszulage ist im Rechenergebnis nicht enthalten.

Begriffserklärung zu privaten Renten:
Bonusrente: lebenslange Rente. Mit der versicherten Rente wird eine Gewinnrente als Vorweg-Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Die Bonusrente
ist vom jeweiligen Geschäftsergebnis abhängig und somit unverbindlich und nicht garantiert. Im Falle einer Erhöhung der Gewinnbeteiligung
erhöht sich, im Falle einer Verringerung der Gewinnbeteiligung verringert sich die Pension. Andernfalls bleibt sie unverändert.

Ewige Rente: ist eine Rente, die aus dem Zinsertrag einer festverzinslichen Kapitalanlage gezahlt wird. Das Kapital bleibt erhalten. Bei
schwankenden Zinserträgen ändert sich die Rentenhöhe.
Grundrente: lebenslange Rente. Versicherungsgewinne werden bei Fälligkeit zur Aufwertung der versicherten Rente verwendet. Die Höhe des
Gewinnanteils ist vom jeweiligen Geschäftsergebnis abhängig.
Zeitrente: Die Rente wird bis zum vereinbarten Alter (Dauer) bezahlt. Bei schwankenden Zinserträgen ändert sich die Rentenhöhe.

Rentendynamik: jährliche Anpassung der Rentenhöhe.

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Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit (Rechtslage 2014)
    a) bei voraussichtlich dauerhafter Berufsunfähigkeit

             unbefristete Berufsunfähigkeitspension

    b) bei voraussichtlicher vorübergehender Berufsunfähigkeit

             befristete Berufsunfähigkeitspension
                   • für selbständig Erwerbstätige (GSVG, FSVG und BSVG Versicherte)
                   • für vor dem 01.01.1964 geborene unselbständig Erwerbstätige (ASVG Versicherte)
                   • für ab dem 01.01.1976 geborene Bundesbeamte sowie Landeslehrer
             Rehabilitationsgeld (gesundheitliche Reha) oder Umschulungsgeld (berufliche Reha)
             für ab dem 01.01.1964 geborene unselbständig Erwerbstätige (ASVG Versicherte)
                   • Wer so schwer krank ist, dass voraussichtlich mindestens 6 Monate keine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden kann
                     und Hoffnung auf Verbesserung des Gesundheitszustandes besteht, erhält bei Erfüllung der gesetzlichen
                     Voraussetzungen medizinische Rehabilitation und Rehabilitationsgeld (erhöhtes Krankengeld).

                   • Wer nur seinen angestammten Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, erhält bei Erfüllung der gesetzlichen
                     Voraussetzungen eine Umschulung in einen vergleichbaren Beruf sowie Umschulungsgeld (1,22-fache des
                     Arbeitslosengeldanspruchs).
                   •
                     Reha- und Umschulungsgeld wird für die Dauer der Maßnahmen geleistet. Es besteht kein Anspruch auf Reha bzw.
                     Umschulungsgeld bei Verweigerung der Teilnahme an (zumutbaren) gesundheitlichen bzw. beruflichen Reha-
                     Maßnahmen.
Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen:
             Bescheid dass vorübergehende Berufsunfähigkeit im Ausmaß von zumindest sechs Monaten vorliegt

             Wartezeit (Berufsunfähigkeitspension)
                   • vor Vollendung des 27. Lebensjahres: 6 Versicherungsmonaten (ausgenommen Zeiten der Selbstversicherung).
                     vor Vollendung des 50. Lebensjahres: 300 Versicherungsmonate oder 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten
                   •
                     120 Kalendermonate.
                     nach Vollendung des 50. Lebensjahres: die Wartezeit erhöht sich für jeden Lebensmonat um jeweils einen Monat bis
                   •
                     zum Höchstausmaß von 180 Versicherungsmonaten.
                       Die Wartezeit entfällt, wenn die Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer
                   •
                       Berufskrankheit ist.
Mindesteinkommen bei Berufsunfähigkeit:

             Berufsunfähigkeitspension:
                   • Gesamteinkommen mindestens in der Höhe der Richtsätze gem. ASVG §293. Liegt das Gesamteinkommen (Pension
                     plus sonstige Nettoeinkommen plus eventuelle Unterhaltsansprüche) unter dem Richtsatz, so erhält die
                     pensionsbeziehende Person auf Antrag eine Ausgleichszulage. Die Ausgleichszulage ist im Rechenergebnis nicht
                     enthalten.
             Umschulungsgeld:
                   • mindestens in der Höhe des Existenzminimums
             Reha-Geld:
                   • mindestens in der Höhe des Ausgleichzulagenrichtsatzes für Alleinstehende

    Zur Vereinfachung wird in diesem Hinweisblatt für alle Berufsgruppen die Bezeichnung Berufsunfähigkeit verwendet. In den Gesetzen
    werden folgende Bezeichnungen verwendet: Berufsunfähigkeitspension für Angestellte, Invaliditätspension für Arbeiter,
    Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Landwirte, Ruhegenuss wegen Dienstunfähigkeit für Beamte).

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Die Ansprüche der Hinterbliebenen leiten sich vom Pensionsanspruch der verstorbenen Person ab. War die verstorbene Person noch
erwerbstätig, dann wird als Pensionsanspruch die Höhe der „fiktiven Berufsunfähigkeitspension“ des Verstorbenen herangezogen. Ist die
Wartezeit für die Berufsunfähigkeitspension nicht erfüllt und wurde von der verstorbenen Person aber mindestens ein Beitragsmonat
erworben, gebührt eine Abfindung als einmalige Leistung. Das Erfordernis der Wartezeit fällt weg, wenn der Tod des/der Versicherten Folge
eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist.

Witwen- /Witwerpension:
Grundsätzliche Voraussetzung für den Anspruch auf eine Witwen-/Witwerpension ist eine aufrechte Ehe bzw. eine aufrechte eingetragene
Partnerschaft. Anspruchsberechtigt sind unter gewissen Umständen auch geschiedene Personen. Eine Lebensgemeinschaft begründet
keinen Anspruch auf Witwen-/Witwerpension.

Die Witwen- oder Witwerpension ist unbefristet wenn
     • aus der Ehe ein Kind stammt
     • die Ehe/eingetragene Partnerschaft mindestens 10 Jahre gedauert oder
     • der/die Hinterbliebene beim Versicherungsfall das 35. Lebensjahr vollendet hat*

Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, gebührt eine auf 2,5 Jahre befristete Witwen-/Witwerpension. Ist der Witwer/die Witwe nach Ablauf
dieses Zeitraums invalid, so wird die Witwen-/Witwerpension auf Antrag für die Dauer der Invalidität weiter gewährt.

*) bezog die verstorbene Person bei der Eheschließung bereits eine Pension und entstammt dieser Ehe kein Kind, dann gebührt in
Abhängigkeit vom Altersunterschied und Dauer der Ehe unter Umständen nur eine befristete Witwen-/Witwerpension.

Die Witwen- bzw. Witwerpension beträgt je nach Verhältnis des Einkommens der beiden Ehepartner zwischen 0 und 60 % der Pension, auf
die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes Anspruch gehabt hätte. Wenn beide gleich viel verdient haben, liegt sie in der Regel bei 40 %
des Anspruchs. Hat der verstorbene Person mehr verdient, liegt sie entsprechend höher und umgekehrt.
Bei sehr hohen Gesamteinkommen gibt es eine Leistungsobergrenze, bei niedrigen Einkommen einen Erhöhungsbeitrag.

Waisenpension:
Anspruch auf Waisenpension haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unabhängig von eigenen Einkünften). Als Kinder gelten
eigene leibliche (eheliche und uneheliche) Kinder und Stiefkinder die mit dem/der Verstorbenen in einer ständigen Hausgemeinschaft gelebt
haben.
Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs haben für die Dauer einer Schul- oder Berufsausbildung, die ihre Arbeitskraft überwiegend
beansprucht und die ernsthaft und zielstrebig betrieben wird, längstens bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf Waisenpension.
Liegt bei einem Kind bereits vor dem 18. Lebensjahr Erwerbsunfähigkeit vor oder tritt diese während der Schul- oder Berufsausbildung ein,
gebührt die Waisenpension auf Lebenszeit.

Die Waisenpension beträgt bei Halbwaisen 24% und bei Vollwaisen 36% des Pensionsanspruchs der verstorbenen Person(en).

Hinweis: Weitere und detailliertere Informationen zu den Ansprüchen und die Antragstellung auf Hinterbliebenenpensionen erhalten Sie bei
der Pensionsversicherungsanstalt.

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