Herzlich Willkommen an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
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Juristische Fakultät Dekanat der Juristischen Fakultät Das Dekanat ist die von der Dekanin oder dem Dekan geleitete fakultätsinterne Verwaltung. Bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben wird die Dekanin oder der Dekan von einer Pro- und Studiendekanin oder einem Pro- und Studiendekan sowie einem Team von weiteren Mitarbeiterinnen mit verschiedenen Aufgabengebieten tatkräftig unterstützt.
Dekanat der Juristischen Fakultät Pro- und Studiendekanin: Prof. Dr. Carmen Thiele HG 122 Sprechstunde: Dienstag: 11-12 Uhr wegen Corona nur nach Voranmeldung per E-Mail
Dekanat der Juristischen Fakultät Fakultätsgeschäftsführerin und Studienfachberaterin: Michaela Ignatius HG 125
Dekanat der Juristischen Fakultät Fakultätsgeschäftsführerin und Studienfachberaterin: Ewa Szkarłat HG 135
Dekanat der Juristischen Fakultät Unirep-Koordinatorin und Studienfachberaterin: Birgit Müller HG 154
Juristische Fakultät Website, Social Media & Newsletter Martina Seidlitz https://www.facebook.com/viadrina.jura https://www.instagram.com/jura_viadrina/
Studienfachberatung Persönliche Sprechstunde: Dienstag: 11-12 Uhr & Donnerstag: 13-14 Uhr wegen Corona nur nach Voranmeldung per E-Mail Telefonische Sprechstunde: Montag: 13-14 Uhr & Donnerstag: 14-15 Uhr oder jederzeit per E-Mail: jura-studienberatung@europa-uni.de
Juristische Fakultät Organisationseinheit der Universität für Lehre und Forschung der Rechtswissenschaften Zur Fakultät gehören: – Studierende – Hochschullehrer/innen u. Dozenten/Dozentinnen – akademische Mitarbeiter/innen – nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Lehrstühle & Professuren • 7 x Bürgerliches Recht (Zivilrecht) • 7 x Öffentliches Recht / Europarecht • 4 x Strafrecht • 3 x Polnisches Recht • Honorarprofessuren, außerplanmäßige Professuren, Lehrbeauftragte
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät • 7 Hochschullehrer/innen • 4 akademische Mitarbeiter/innen, davon eine/r mit Stimmrecht • 4 Studierende • 2 nichtwissenschaftl. Mitarbeiterinnen, davon eine mit Stimmrecht • Aufgaben sind u.a.: – Wahl eines Dekans bzw. einer Dekanin – Erlass von Satzungen (z.B. Studien- und Prüfungs-ordnungen)
Prüfungsausschuss Aufgaben: • Kontrolle der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen • Organisation der Prüfungen • Entscheidungen über Rücktritte von Prüfungen, Anerkennung von Leistungen, Nachteilsausgleiche und Fristverlängerungen im begründeten Einzelfall • Anregung für Reformen der Ordnungen • Entscheidungen über Täuschungsversuche und ggf. den Ausschluss aus dem Studium bei schwerwiegenden (i. d. R. auch wiederholten) Täuschungsversuchen
Prüfungsausschuss Täuschungsversuche § 14 SPO (bitte lesen!) Täuschungen sind insbesondere: Plagiat (bitte richtige Zitierweise unbedingt beachten – Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät!) Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel unzulässige Hilfe anderer Prüfungsteilnehmer oder Dritter unzulässiges Einwirken auf Prüfungsorgane oder von diesen beauftragte Personen Rechtsfolge (nach Anhörung des Studierenden): Bewertung der Leistung mit 0 Punkten und bei Vorliegen eines schwerwiegenden Falls: ggf. Exmatrikulation!
Informationen zum Studium der Rechtswissenschaft (einschl. integriertem Bachelorschluss)
Was bedeutet es zu studieren? Studium = lateinisch studere „(nach etwas) streben, sich (um etwas) bemühen“
Was bedeutet es zu studieren? wesentlich höhere Eigenverantwortung als in der Schule umfangreicherer Teil des Lernens findet nicht in Vorlesungen und Seminaren, sondern in Eigenarbeit durch Lektüre rechtswissenschaftlicher Texte (Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Lehrbücher) und das Bearbeiten von gestellten Aufgaben statt vor allem: Bereiten Sie jede Vorlesung vor und nach! Allein der Besuch der Vorlesung wird nicht genügen, um die Prüfung (Klausur) zu bestehen!
Rechtsvorschriften Deutsches Richtergesetz (DRiG) Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) Brandenburgische Juristenausbildungsordnung (BbgJAO) Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 23.10.2019 (SPO 2019) Prüfungsordnung für den integrierten LL.B. vom 20.11.2019 (PO-Bachelor 2019)
Juristische Notenskala Tabelle in § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung:
Aufbau des rechtswissenschaftlichen Studiums Erste juristische Prüfung („Staatsexamen“) staatliche universitäre Pflichtfach- SPB-Prüfung prüfung (GJPA) Schwerpunkt- Uni- bereich (SPB) rep Leistungskontrollen Schlüssel- und Zusatzqualifikation Hauptstudium inte- grierter LL.B. Zwischen- prüfung Grundstudium
Grundstudium §4 Abs. 2 SPO 2019 lautet: Das Grundstudium dauert drei Semester; es dient dem Erwerb von Grundkenntnissen in den drei Hauptrechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie dem Erwerb von methodischen Fähigkeiten. Dazu gehört auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in den drei Hauptrechtsgebieten. Es umfasst darüber hinaus die Vermittlung der philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (Grundlagenfächer). Das Grundstudium wird studienbegleitend durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Bestehen der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums, insbesondere für die Zulassung zum Hauptstudium und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung. […]
Bestehen der Zwischenprüfung, § 21 SPO Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Studierenden bis zum Ende des 3. Fachsemesters 7 Vorlesungsabschlussklausuren aus den Hauptrechtsgebieten, davon je zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet, 1 Vorlesungsabschlussklausur in einem Grundlagenfach und 1 Hausarbeit für AnfängerInnen aus einem der Hauptrechtsgebiete angefertigt haben und diese Leistungen jeweils mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurden.
Lehrveranstaltungen & Vorlesungsabschlussklausuren
Lehrveranstaltungen Vorlesungen zu den Grundkursen / Grundlagenfächern: Vorlesungen vermitteln studiengangspezifisches Überblickswissen, erläutern grundlegende Forschungsgegenstände und -ergebnisse, weisen auf künftige Forschungsaufgaben hin und geben einschlägige Literaturhinweise. Sie ermöglichen den Studierenden eine Grundorientierung im jeweiligen Fach. (§5 Abs. 6 SPO 2019) Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaften […] dienen der Einübung der durch Vorlesungen […] und Literaturstudium erworbenen Kenntnisse oder der begleitenden Vermittlung von wissenschaftlichen Arbeitstechniken. Insbesondere in Arbeitsgemeinschaften wird der Lehrstoff begleitend und ergänzend in Kleingruppen behandelt. (§5 Abs. 9 SPO 2019)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Begriffe & Abkürzungen VL= Vorlesung / AG = Arbeitsgemeinschaft / LV = Lehrveranstaltng SWS = Semesterwochenstunden = Angabe der Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Woche und Semester 1 LVS = 45 Minuten 45 Min./Woche x 15 Wochen Vorlesungszeit = 15 LVS = 1 SWS 2 LVS = 90 Minuten 90 Min./Woche x 15 Wochen Vorlesungszeit = 30 LVS = 2 SWS
Studienplan für das 1. FS im WiSe 2020/21
Grundstudium zu den 24 SWS an LV im 1. Fachsemester (FS) kommt das Selbststudium in etwa dem gleichen Umfang (Lektüre von Gerichtsentscheidungen, Lehrbüchern, Aufsätzen, Einüben der Falllösungstechnik etc.) hinzu Gesamtarbeitsbelastung: ca. 40 Stunden/Woche
Arbeitsgemeinschaften werden in Präsenz in Blöcken jeweils am Montag, Dienstag oder Mittwoch in der Zeit von 14 bis 20 Uhr angeboten welchen AG-Block Sie besuchen, bestimmen Sie mit der Anmeldung; ein Tausch des Wochentages ist nach der Anmeldung nicht mehr möglich! die Anmeldung erfolgt über die Lernplattform moodle Anmelde-Beginn: 27.10.2020 ab 08:00 Uhr Anmelde-Ende: 01.11.2020
Online-Arbeitsgemeinschaften Ausschließlich für Studierende, die nachweislich einer Risikogruppe angehören bzw. mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben, eine Studienverlaufsvereinbarung abgeschlossen haben, die auch den Besuch einer AG enthält, in Teilzeit studieren oder im Aufbaustudium Recht der Wirtschaft immatrikuliert sind, wird jeweils eine Online-Arbeitsgemeinschaft zu den Grundkursen I angeboten. Für die Teilnahme an dieser Online-AG ist unbedingt eine unverzügliche Antragstellung unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erforderlich.
Vorlesungsabschlussklausuren sollen in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden (1. Prüfungszeitraum) im aktuellen WiSe 2020/21: 22. Februar bis 5. März 2021 sofern Wiederholungsklausuren angeboten werden, sollen diese spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters stattfinden (2. Prüfungszeitraum) im aktuellen WiSe 2020/21 werden die Wiederholungsklausuren wegen der Verkürzung der vorlesungsfreien Zeit voraussichtlich erst und ausnahmsweise in der vorlesungsfreien Zeit nach der Vorlesungszeit des SoSe 2021 angeboten Die Anmeldung erfolgt für jeden Prüfungstermin separat über viaCampus. Bei fehlender Anmeldung ist eine an der betreffenden Prüfung ausgeschlossen!
Vorlesungsabschlussklausuren Prüfungsrücktritt (§13 SPO 2019): jedes Nichtantreten, Zurücktreten oder Nichterbringen der Prüfungsleistung ohne triftigen Grund gilt als „ungenügend“ (0 Punkte) unverzügliche Anzeige eines triftigen Grundes gegenüber dem Prüfungsausschuss unter Verwendung des Rücktrittsformulars (Homepage: Anträge/Formulare) bei Krankheit als triftigem Grund: ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (nicht: Arbeitsunfähigkeit) es werden keine Prüfungsversuche gezählt, d. h. der Eintrag von 0 Punkten bei Nichterscheinen trotz Anmeldung ohne förmlichen Rücktritt ist in der Regel unschädlich
Hausarbeit für AnfängerInnen Zur Zwischenprüfung gehört ferner eine Hausarbeit für Anfängerinnen und Anfänger aus einem der drei Hauptrechtsgebieten. Hausarbeiten sind während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig anzufertigen. Sie werden in jedem Hauptrechtsgebiet angeboten.
Hausarbeit für AnfängerInnen Ausgabe: Nach Ende der Vorlesungszeit; die genauen Termine werden nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss über die Homepage bekannt gegeben Abgabetermin: immer der 1. Vorlesungstag im neuen Semester Empfohlene Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 4 Wochen je Hausarbeit Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Bestehen der Zwischenprüfung, § 21 SPO Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Studierenden bis zum Ende des 3. Fachsemesters alle 9 erforderlichen Leistungen jeweils mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestanden haben. Eine Wiederholung ist bei nicht bestandenen Leistungen bis zum Beginn (Hausarbeit) bzw. dem Ende der Vorlesungszeit (Klausuren) des 5. Fachsemesters möglich. (§ 22 SPO 2019) Ist die Zwischenprüfung auch dann noch nicht bestanden, kommt es zur verpflichtenden Studienfachberatung als Vorstufe zur Exmatrikulation. (§ 25 SPO 2019)
Hauptstudium Ab dem 4. Fachsemester beginnt nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung das Hauptstudium. Das Hauptstudium dient dem ergänzenden Studium der Pflichtfächer, den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (SQ) sowie weiterer Zusatzqualifikationen (ZQ). In den vorlesungsfreien Zeiten sind praktische Studienzeiten (Praktikum) von insgesamt 13 Wochen zu absolvieren.
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Hauptstudium: Leistungskontrollen §29 SPO 2019 lautet: Durch studienbegleitende Leistungskontrollen in den drei Hauptrechtsgebieten weisen die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf Sachverhalte anzuwenden verstehen. § 30 Abs. 1 SPO 2019 lautet: Leistungskontrollen finden im Rahmen von Übungen und Falllösungshausarbeiten statt, […]. Die Übungen bestehen aus Fallbesprechungen und Falllösungsklausuren.
Hauptstudium: Leistungskontrollen • bestehen aus Übung (Klausur) innerhalb der Vorlesungszeit und Hausarbeit für Fortgeschrittene in der vorlesungsfreien Zeit • Übung im Zivilrecht • Übung im Strafrecht • Übung im Öffentlichen Recht erforderlich ist jeweils das Bestehen von 2 Klausuren, im Öffentlichen Recht in unterschiedlichen Teilrechtsgebieten • Hausarbeiten in den drei Hauptrechtsgebieten erforderlich ist jeweils das Bestehen von 1 Hausarbeit für Fortgeschrittene • Übung (Klausur) und Hausarbeit müssen nicht innerhalb eines Semesters geschrieben werden
Hauptstudium: SQ & ZQ Gesamtstundenzahl, §28 II SPO: 8 SWS • Schlüsselqualifikationen (SQ) mindestens 4 SWS, höchstens 6 SWS • Zusatzqualifikationen (ZQ) mindestens 2 SWS, höchstens 4 SWS Anwesenheitspflicht! Vorherige Anmeldung erforderlich!
Schlüsselqualifikationen (SQ) Zu den Angeboten im Bereich der Schlüsselqualifikationen zählen insbesondere: • Vertragsgestaltung, • außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation, • Rhetorik, • Verhandlungsmanagement, • Vernehmungslehre, • anwaltliche Tätigkeit, • Moot-Court-Veranstaltungen.
Hauptstudium: ZQ Zu den Zusatzqualifikationen gehört der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses oder die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung an einer ausländischen Universität.
ZQ: Fremdsprachennachweis ist im Umfang von 2 SWS zwingend (DRiG) grundsätzlich ist die Fremdsprache frei wählbar üblicherweise wählen die meisten Studierenden die Fremdsprache Englisch Beispiele: •erfolgreiche Teilnahme an einem Fachsprachenkurs des Sprachenzentrums •Summer Course "The European System of Human Rights Protection“
ZQ: Fremdsprachennachweis Sprachkurs nicht vor dem 3. Fachsemester; lt. Studienverlaufsplan für das Hauptstudium, insbesondere ab dem 4. Fachsemester vorgesehen sollten keine oder nicht ausreichende Vorkenntnisse in der gewählten Sprache vorliegen Teilnahme an Allgemeinsprachkursen des Sprachenzentrums bei Vorkenntnissen ist zwingend ein Einstufungstest zu absolvieren (wird jedes Semester vor Beginn der Vorlesungen angeboten und ist für 2 Semester gültig) nähere Informationen auf der Homepage des Sprachenzentrums
ZQ: fakultätsübergreifende LV Zu den Zusatzqualifikationen gehört außerdem der Besuch einer fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung (fakultativ): Grundlagenveranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – für alle SPB sind das , z. B. „Recht und Politik im historischen Kontext“ (Kuwi) „Externes Rechnungswesen für Einsteiger“ (Wiwi) ansonsten muss die LV eine sinnvolle Ergänzung des SPB darstellen ViaMun für SPB 3 (Völkerrecht)
(fakultatives) Auslandsstudium Empfehlung: frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung Anerkennung: • Beratung bei Abteilung für Internationale Angelegenheiten bzw. Studienfachberatung oder Erasmus-Beauftragter rechtzeitig vor dem Auslandssemester • Klärung der Anerkennungsfähigkeit von Lehrveranstaltungen über die Abteilung für Internationale Angelegenheiten Ansprechpersonen: • Juristische Fakultät (Erasmus-Beauftragte): Prof. Dr. Carmen Thiele, HG 122 • Abteilung für Internationale Angelegenheiten: Katja Herzel, AM 208
Erste juristische Prüfung Bestandteile & Gewichtung: • universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: 30 % − 1 Hausarbeit − 1 mündliche Prüfung • staatliche Pflichtfachprüfung: 70 % − 7 Klausuren (2 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht, 1 Europarecht) − mündliche Prüfung (Gruppenprüfung) 1 Vortrag mit Vertiefungsgespräch 3 Prüfungsteile: Zivilrecht/Strafrecht/Öffentliches Recht
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Schwerpunktbereichsausbildung Im Hauptstudium erfolgt neben der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung die Schwerpunktbereichsausbildung. Sie dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts.
Schwerpunktbereichsausbildung 8 Schwerpunktbereiche (SPB) stehen zur Auswahl: SPB 1: Privat- und Wirtschaftsrecht SPB 2: Strafrecht SPB 3: Völkerrecht SPB 4: Staat und Verwaltung SPB 5: Europarecht SPB 6: Polnisches Recht (in polnischer Sprache) SPB 7: Medienrecht SPB 8: Ausländisches und Internationales Recht
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung Bestandteile & Gewichtung: Hausarbeit: 60% Themenarbeit: Bearbeitungszeit von 6 Wochen Umfang: 80.000 Zeichen mündliche Prüfung: 40% Einzel- oder Gruppenprüfung zu den im Rahmen der SPB-Ausbildung belegten Lehrveranstaltungen (Umfang 14 SWS) Dauer: 30 Minuten pro Prüflinge
Staatliche Pflichtfachprüfung schriftlicher Teil (63 %) mündlicher Teil (37 %) 7 fünfstündige Aufsichtsarbeiten: 10 min. Vortrag mit 2 ZivilR, 2 StrafR, 2 ÖffR, 1 EuR 5 min. Vertiefungsgespräch (je Klausur 9 %) (Rechtgebiet nach Wahl; 13 %) 3 Prüfungsgespräche in den Pflichtfächern (je 8 %) Je PrüfungskandidatIn Innerhalb von 2 Wochen ca. 45 Minuten insgesamt
Fit ins Examen mit dem Viadrina-Reptil Hauptkurs: Softskills: Organisation: 9 Monate / 3 Tage Klausurenkurs Bücherregal Dozent*innen = „Fokus Examen“ Probeexamen Prüfer*innen e-learning mit Prüfungssimulationen unirep-online Originalfälle Workshop-Angebot Ansprechpersonen Lernplan Ein kostenloses Komplettpaket!
Freiversuch bedeutet, dass eine nicht bestandene Prüfung als nicht abgelegt gilt; d.h. die/der Kandidat/-in kann danach noch zweimal an der staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen (im Normal- und im Wiederholungsversuch) bei bestandener Prüfung die Möglichkeit der Notenverbesserung besteht
Freiversuch Studienvariante (SPB vor Pflichtfachprüfung): Studienbeginn zum WiSe 2020/2021 8. Fachsemester = SoSe 2024 Freiversuch (regulär) = Oktoberkampagne 2024 1 Semester Meldefristverlängerung, wenn SPB-Prüfung vollständig abgelegt Freiversuch: Aprilkampagne 2025 keine Frist für den Normal- oder Wiederholungsversuch, aber für die Notenverbesserung (§ 14 I 5 BbgJAO: übernächste Kampagne)
Freiversuch Studienvariante 2 (SPB nach Pflichtfachprüfung): Studienbeginn zum WiSe 2020/2021 8. Fachsemester = SoSe 2024 Freiversuch (regulär) = Oktoberkampagne 2024 SPB-Ausbildung/Prüfung Notenverbesserung = Oktoberkampagne 2025 Achtung: SPB-Prüfung inkl. mündl. Prüfung ist gegenüber dem GJPA gemäß § 14 I 3 BbgJAO bis Ende Dez. 2025 nachzuweisen!
Hauptstudium: Praktikum Umfang: 3 Monate bzw. 13 Wochen max. 3 Praktikumsstationen, Dauer der Einzelstation sollte drei Wochen nicht unterschreiten im In- oder Ausland unter Verantwortung einer Volljuristin bzw. eines Volljuristen oder im Ausland bei einer Person mit einer vergleichbaren Ausbildung Nachweis beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt Berlin/Brandenburg (GJPA) mit Sitz in Berlin-Schöneberg bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Bachelor of Laws (LL.B.) Zusätzlicher Abschluss: • als Alternative zur ersten juristischen Prüfung; eröffnet den Zugang zu juristischen Berufen außerhalb der Rechtspflege • zusätzlich zur ersten juristischen Prüfung: eröffnet keine zusätzlichen Möglichkeiten, die man nicht auch schon mit dem Staatsexamen hat Voraussetzungen für den Titelerwerb: • Immatrikulation an der EUV • alle Leistungen (einschl. Bachelorarbeit) werden bis spätestens zum Ende des 12. Fachsemester erbracht
Bachelor of Laws (LL.B.) Erforderliche Leistungen: 7 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Grundstudium 3 Leistungskontrollen in den Hauptrechtgebieten Schlüssel- und Zusatzqualifikationen 15 ECTS im Profilfach (wahlweise Wiwi oder Kuwi) 13 Wochen praktische Studienzeit (Praktikum) Vorlesungsabschlussklausur im Europarecht (5. FS) Bachelorarbeit (Seminararbeit)
Allgemeine Informationen Das Vorlesungsverzeichnis wird ständig aktualisiert! Informieren Sie sich regelmäßig in viaCampus Jede/r angehende Jurist/-in sollte die für ihren/seinen Studiengang geltende Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2019) sowie das Brandenburgische Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) und die Brandenburgische Juristenausbildungsordnung (BbgJAO) genau studiert haben!
Allgemeine Informationen Mentorenzuweisung gemäß § 20 Abs. 2 BbgHG lt. Gesetz innerhalb der ersten zwei Fachsemester Zuweisung an sogenannte Mentorinnen und Mentoren Mentor*innen können sein: Hochschullehrende, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskräfte Hilfestellung bei Fragen hinsichtlich der individuellen Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und inhaltlichen Ausgestaltung des Studiums
Allgemeine Informationen Liebe Studierende, bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit der Juristischen Fakultät Ihre Uni-E-Mail-Adresse! Warum? über „jura-news@...“ wird über aktuelle Veranstaltungen, Informationsveranstaltungen, wichtige Termine und Fristen etc. informiert die Studienfachberatung und andere Stellen der Universität kommunizieren mit Ihnen ausschließlich über Ihre Uni-E-Mail-Adresse
Sondersprechstunde Donnerstag, den 29. Oktober: 10.00–11.00 Uhr – digital über einen virtuellen Seminarraum per BigBlueButton: https://bbb01.europa-uni.de/b/kot-fke-xkf 11.00–12.00 Uhr – telefonisch: +49/0335 55 34 2425
Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins Studium und ein erfolgreiches erstes Semester!
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