Herzlich Willkommen an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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Herzlich Willkommen an der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Herzlich Willkommen
          an der
  Juristischen Fakultät
 der Europa-Universität
Viadrina Frankfurt (Oder)
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Allgemeine Informationen zur
    Juristischen Fakultät
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Juristische Fakultät

            Dekanat der Juristischen Fakultät
   Das Dekanat ist die von der Dekanin oder dem Dekan geleitete
                     fakultätsinterne Verwaltung.

Bei der Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben wird die Dekanin oder
    der Dekan von einer Pro- und Studiendekanin oder einem Pro- und
     Studiendekan sowie einem Team von weiteren Mitarbeiterinnen
       mit verschiedenen Aufgabengebieten tatkräftig unterstützt.
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Dekanat der Juristischen Fakultät

  Dekan: Prof. Dr. Ulrich Häde
    Hauptgebäude (HG), Raum 123
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Dekanat der Juristischen Fakultät

                Pro- und Studiendekanin:
                  Prof. Dr. Carmen Thiele
                          HG 122
                 Sprechstunde:
        Dienstag: 11-12 Uhr
wegen Corona nur nach Voranmeldung per E-Mail
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Dekanat der Juristischen Fakultät

 Fakultätsgeschäftsführerin und
      Studienfachberaterin:

            Michaela Ignatius

                 HG 125
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Dekanat der Juristischen Fakultät

 Fakultätsgeschäftsführerin und
      Studienfachberaterin:

            Ewa Szkarłat

                 HG 135
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Dekanat der Juristischen Fakultät

   Unirep-Koordinatorin und
      Studienfachberaterin:

    Birgit Müller

        HG 154
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Dekanat der Juristischen Fakultät

      Dekanatssekretärin:

Ricarda Kotlow

    HG 124
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Dekanat der Juristischen Fakultät

      Dekanatssekretärin:

          Paula Siebke

               HG 134
Juristische Fakultät

Website, Social Media & Newsletter

 Martina Seidlitz

 https://www.facebook.com/viadrina.jura

 https://www.instagram.com/jura_viadrina/
Studienfachberatung

        Persönliche Sprechstunde:
  Dienstag: 11-12 Uhr & Donnerstag: 13-14 Uhr
  wegen Corona nur nach Voranmeldung per E-Mail

       Telefonische Sprechstunde:
Montag: 13-14 Uhr & Donnerstag: 14-15 Uhr
        oder jederzeit per E-Mail:
    jura-studienberatung@europa-uni.de
Juristische Fakultät

Organisationseinheit der Universität für Lehre und
Forschung der Rechtswissenschaften
Zur Fakultät gehören:
– Studierende
– Hochschullehrer/innen u. Dozenten/Dozentinnen
– akademische Mitarbeiter/innen
– nichtwissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Lehrstühle & Professuren
• 7 x Bürgerliches Recht (Zivilrecht)
• 7 x Öffentliches Recht / Europarecht
• 4 x Strafrecht
• 3 x Polnisches Recht
• Honorarprofessuren, außerplanmäßige Professuren,
  Lehrbeauftragte
Fakultätsrat der Juristischen Fakultät

• 7 Hochschullehrer/innen
• 4 akademische Mitarbeiter/innen, davon eine/r mit
  Stimmrecht
• 4 Studierende
• 2 nichtwissenschaftl. Mitarbeiterinnen, davon eine mit
  Stimmrecht
• Aufgaben sind u.a.:
   – Wahl eines Dekans bzw. einer Dekanin
   – Erlass von Satzungen (z.B. Studien- und Prüfungs-ordnungen)
Prüfungsausschuss

  Aufgaben:
• Kontrolle der Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen
• Organisation der Prüfungen
• Entscheidungen über Rücktritte von Prüfungen, Anerkennung von
  Leistungen, Nachteilsausgleiche und Fristverlängerungen im
  begründeten Einzelfall
• Anregung für Reformen der Ordnungen
• Entscheidungen über Täuschungsversuche und ggf. den Ausschluss
  aus dem Studium bei schwerwiegenden (i. d. R. auch wiederholten)
  Täuschungsversuchen
Prüfungsausschuss

                             Täuschungsversuche
 § 14 SPO (bitte lesen!)
Täuschungen sind insbesondere:
 Plagiat (bitte richtige Zitierweise unbedingt beachten – Hinweise dazu finden Sie
  auf der Homepage der Juristischen Fakultät!)
 Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel
 unzulässige Hilfe anderer Prüfungsteilnehmer oder Dritter
 unzulässiges Einwirken auf Prüfungsorgane oder von diesen beauftragte
  Personen
Rechtsfolge (nach Anhörung des Studierenden): Bewertung der Leistung mit 0
Punkten und bei Vorliegen eines schwerwiegenden Falls: ggf. Exmatrikulation!
Informationen zum Studium
   der Rechtswissenschaft
(einschl. integriertem Bachelorschluss)
Was bedeutet es zu studieren?

Studium = lateinisch studere

„(nach etwas) streben, sich (um etwas)
bemühen“
Was bedeutet es zu studieren?

 wesentlich höhere Eigenverantwortung als in der Schule
 umfangreicherer Teil des Lernens findet nicht in
  Vorlesungen und Seminaren, sondern in Eigenarbeit durch
  Lektüre rechtswissenschaftlicher Texte
  (Gerichtsentscheidungen, Aufsätze, Lehrbücher) und das
  Bearbeiten von gestellten Aufgaben statt
 vor allem: Bereiten Sie jede Vorlesung vor und nach!
  Allein der Besuch der Vorlesung wird nicht genügen, um
  die Prüfung (Klausur) zu bestehen!
Rechtsvorschriften

 Deutsches Richtergesetz (DRiG)
 Brandenburgisches Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG)
 Brandenburgische Juristenausbildungsordnung (BbgJAO)
 Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang
  Rechtswissenschaft vom 23.10.2019 (SPO 2019)
 Prüfungsordnung für den integrierten LL.B. vom
  20.11.2019 (PO-Bachelor 2019)
Juristische Notenskala

Tabelle in § 1 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und
zweite juristische Prüfung:
Aufbau des rechtswissenschaftlichen Studiums
                                  Erste juristische Prüfung
                                      („Staatsexamen“)
                                                                staatliche
 universitäre                                                  Pflichtfach-
 SPB-Prüfung                                                     prüfung
                                                                  (GJPA)
                                   Schwerpunkt-         Uni-
                                   bereich (SPB)        rep

 Leistungskontrollen
    Schlüssel- und
 Zusatzqualifikation                 Hauptstudium
                        inte-
                       grierter
                        LL.B.
   Zwischen-
    prüfung                           Grundstudium
Grundstudium

§4 Abs. 2 SPO 2019 lautet:

Das Grundstudium dauert drei Semester; es dient dem Erwerb von Grundkenntnissen in den
drei Hauptrechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie dem Erwerb von
methodischen Fähigkeiten. Dazu gehört auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften in den
drei Hauptrechtsgebieten. Es umfasst darüber hinaus die Vermittlung der philosophischen,
geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (Grundlagenfächer). Das
Grundstudium wird studienbegleitend durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Das Bestehen
der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Fortsetzung des Studiums, insbesondere für die
Zulassung zum Hauptstudium und zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung. […]
Bestehen der Zwischenprüfung, § 21 SPO
Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Studierenden bis zum
Ende des 3. Fachsemesters
 7 Vorlesungsabschlussklausuren aus den Hauptrechtsgebieten,
   davon je zwei aus jedem Hauptrechtsgebiet,
 1 Vorlesungsabschlussklausur in einem Grundlagenfach und
 1 Hausarbeit für AnfängerInnen aus einem der Hauptrechtsgebiete
   angefertigt haben und
diese Leistungen jeweils mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte)
bewertet wurden.
Lehrveranstaltungen &
Vorlesungsabschlussklausuren
Lehrveranstaltungen
Vorlesungen zu den Grundkursen / Grundlagenfächern:
Vorlesungen vermitteln studiengangspezifisches Überblickswissen, erläutern
grundlegende Forschungsgegenstände und -ergebnisse, weisen auf künftige
Forschungsaufgaben hin und geben einschlägige Literaturhinweise. Sie ermöglichen
den Studierenden eine Grundorientierung im jeweiligen Fach. (§5 Abs. 6 SPO 2019)

Arbeitsgemeinschaften:
Arbeitsgemeinschaften […] dienen der Einübung der durch Vorlesungen […] und
Literaturstudium erworbenen Kenntnisse oder der begleitenden Vermittlung von
wissenschaftlichen Arbeitstechniken. Insbesondere in Arbeitsgemeinschaften wird der
Lehrstoff begleitend und ergänzend in Kleingruppen behandelt. (§5 Abs. 9 SPO 2019)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Begriffe & Abkürzungen

 VL= Vorlesung / AG = Arbeitsgemeinschaft / LV = Lehrveranstaltng

 SWS = Semesterwochenstunden
= Angabe der Lehrveranstaltungsstunden (LVS) je Woche und Semester

 1 LVS = 45 Minuten
45 Min./Woche x 15 Wochen Vorlesungszeit = 15 LVS = 1 SWS

 2 LVS = 90 Minuten
90 Min./Woche x 15 Wochen Vorlesungszeit = 30 LVS = 2 SWS
Studienplan für das 1. FS im WiSe 2020/21
Grundstudium

 zu den 24 SWS an LV im 1. Fachsemester (FS) kommt das
  Selbststudium in etwa dem gleichen Umfang (Lektüre von
  Gerichtsentscheidungen, Lehrbüchern, Aufsätzen, Einüben
  der Falllösungstechnik etc.) hinzu

 Gesamtarbeitsbelastung: ca. 40 Stunden/Woche
Arbeitsgemeinschaften

 werden in Präsenz in Blöcken jeweils am Montag, Dienstag oder
  Mittwoch in der Zeit von 14 bis 20 Uhr angeboten

 welchen AG-Block Sie besuchen, bestimmen Sie mit der
  Anmeldung; ein Tausch des Wochentages ist nach der Anmeldung
  nicht mehr möglich!

 die Anmeldung erfolgt über die Lernplattform moodle

 Anmelde-Beginn: 27.10.2020 ab 08:00 Uhr
  Anmelde-Ende: 01.11.2020
Online-Arbeitsgemeinschaften

Ausschließlich für Studierende, die

 nachweislich einer Risikogruppe angehören bzw. mit Angehörigen einer
  Risikogruppe in einem Haushalt leben,

 eine Studienverlaufsvereinbarung abgeschlossen haben, die auch den Besuch
  einer AG enthält,

 in Teilzeit studieren oder

 im Aufbaustudium Recht der Wirtschaft immatrikuliert sind,

wird jeweils eine Online-Arbeitsgemeinschaft zu den Grundkursen I angeboten.

Für die Teilnahme an dieser Online-AG ist unbedingt eine unverzügliche
Antragstellung unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erforderlich.
Vorlesungsabschlussklausuren
 sollen in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden
  (1. Prüfungszeitraum)
 im aktuellen WiSe 2020/21: 22. Februar bis 5. März 2021

 sofern Wiederholungsklausuren angeboten werden, sollen diese spätestens zu
  Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters stattfinden (2. Prüfungszeitraum)
 im aktuellen WiSe 2020/21 werden die Wiederholungsklausuren wegen der
  Verkürzung der vorlesungsfreien Zeit voraussichtlich erst und ausnahmsweise in
  der vorlesungsfreien Zeit nach der Vorlesungszeit des SoSe 2021 angeboten

 Die Anmeldung erfolgt für jeden Prüfungstermin separat über viaCampus.
 Bei fehlender Anmeldung ist eine an der betreffenden Prüfung ausgeschlossen!
Vorlesungsabschlussklausuren

Prüfungsrücktritt (§13 SPO 2019):
 jedes Nichtantreten, Zurücktreten oder Nichterbringen der Prüfungsleistung ohne
  triftigen Grund gilt als „ungenügend“ (0 Punkte)
 unverzügliche Anzeige eines triftigen Grundes gegenüber dem Prüfungsausschuss
  unter Verwendung des Rücktrittsformulars (Homepage: Anträge/Formulare)
 bei Krankheit als triftigem Grund: ärztliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
  (nicht: Arbeitsunfähigkeit)
 es werden keine Prüfungsversuche gezählt, d. h. der Eintrag von 0 Punkten bei
  Nichterscheinen trotz Anmeldung ohne förmlichen Rücktritt ist in der Regel
  unschädlich
Hausarbeit für AnfängerInnen

 Zur Zwischenprüfung gehört ferner eine Hausarbeit für
  Anfängerinnen und Anfänger aus einem der drei
  Hauptrechtsgebieten.

 Hausarbeiten sind während der vorlesungsfreien Zeit selbstständig
  anzufertigen.

 Sie werden in jedem Hauptrechtsgebiet angeboten.
Hausarbeit für AnfängerInnen

 Ausgabe: Nach Ende der Vorlesungszeit; die genauen Termine
  werden nach Festlegung durch den Prüfungsausschuss über die
  Homepage bekannt gegeben

 Abgabetermin: immer der 1. Vorlesungstag im neuen Semester

 Empfohlene Bearbeitungszeit: ca. 3 bis 4 Wochen je Hausarbeit

 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich
Bestehen der Zwischenprüfung, § 21 SPO
 Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Studierenden bis zum
  Ende des 3. Fachsemesters alle 9 erforderlichen Leistungen jeweils
  mit mindestens "ausreichend" (4 Punkte) bestanden haben.

 Eine Wiederholung ist bei nicht bestandenen Leistungen bis zum
  Beginn (Hausarbeit) bzw. dem Ende der Vorlesungszeit (Klausuren)
  des 5. Fachsemesters möglich. (§ 22 SPO 2019)

 Ist die Zwischenprüfung auch dann noch nicht bestanden, kommt es
  zur verpflichtenden Studienfachberatung als Vorstufe zur
  Exmatrikulation. (§ 25 SPO 2019)
Hauptstudium

 Ab dem 4. Fachsemester beginnt nach erfolgreich
  absolvierter Zwischenprüfung das Hauptstudium.

 Das Hauptstudium dient dem ergänzenden Studium der
  Pflichtfächer, den Erwerb von Schlüsselqualifikationen
  (SQ) sowie weiterer Zusatzqualifikationen (ZQ).

 In den vorlesungsfreien Zeiten sind praktische
  Studienzeiten (Praktikum) von insgesamt 13 Wochen zu
  absolvieren.
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Hauptstudium: Leistungskontrollen

§29 SPO 2019 lautet:
Durch studienbegleitende Leistungskontrollen in den drei Hauptrechtsgebieten weisen
die Studierenden nach, dass sie im Hauptstudium die für die staatliche
Pflichtfachprüfung notwendigen Kenntnisse erworben haben und diese auf
Sachverhalte anzuwenden verstehen.

§ 30 Abs. 1 SPO 2019 lautet:
Leistungskontrollen finden im Rahmen von Übungen und Falllösungshausarbeiten
statt, […]. Die Übungen bestehen aus Fallbesprechungen und Falllösungsklausuren.
Hauptstudium: Leistungskontrollen
• bestehen aus Übung (Klausur) innerhalb der Vorlesungszeit und
  Hausarbeit für Fortgeschrittene in der vorlesungsfreien Zeit
   • Übung im Zivilrecht
   • Übung im Strafrecht
   • Übung im Öffentlichen Recht
    erforderlich ist jeweils das Bestehen von 2 Klausuren, im Öffentlichen Recht
     in unterschiedlichen Teilrechtsgebieten
   • Hausarbeiten in den drei Hauptrechtsgebieten
    erforderlich ist jeweils das Bestehen von 1 Hausarbeit für Fortgeschrittene
• Übung (Klausur) und Hausarbeit müssen nicht innerhalb eines
  Semesters geschrieben werden
Hauptstudium: SQ & ZQ

Gesamtstundenzahl, §28 II SPO: 8 SWS
  • Schlüsselqualifikationen (SQ)
      mindestens 4 SWS, höchstens 6 SWS
  • Zusatzqualifikationen (ZQ)
      mindestens 2 SWS, höchstens 4 SWS

Anwesenheitspflicht!
Vorherige Anmeldung erforderlich!
Schlüsselqualifikationen (SQ)
Zu den Angeboten im Bereich der Schlüsselqualifikationen
zählen insbesondere:
• Vertragsgestaltung,
• außergerichtliche Konfliktlösung und Mediation,
• Rhetorik,
• Verhandlungsmanagement,
• Vernehmungslehre,
• anwaltliche Tätigkeit,
• Moot-Court-Veranstaltungen.
Hauptstudium: ZQ
Zu den Zusatzqualifikationen gehört der erfolgreiche Besuch

   einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen
    Veranstaltung oder
   eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten
    Sprachkurses oder
   die erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen
    rechtswissenschaftlichen Veranstaltung an einer
    ausländischen Universität.
ZQ: Fremdsprachennachweis
 ist im Umfang von 2 SWS zwingend (DRiG)
 grundsätzlich ist die Fremdsprache frei wählbar
 üblicherweise wählen die meisten Studierenden
   die Fremdsprache Englisch

Beispiele:
•erfolgreiche Teilnahme an einem Fachsprachenkurs des Sprachenzentrums
•Summer Course "The European System of Human Rights Protection“
ZQ: Fremdsprachennachweis

 Sprachkurs nicht vor dem 3. Fachsemester;
  lt. Studienverlaufsplan für das Hauptstudium, insbesondere
  ab dem 4. Fachsemester vorgesehen
 sollten keine oder nicht ausreichende Vorkenntnisse in der
  gewählten Sprache vorliegen  Teilnahme an
  Allgemeinsprachkursen des Sprachenzentrums
 bei Vorkenntnissen ist zwingend ein Einstufungstest zu
  absolvieren (wird jedes Semester vor Beginn der Vorlesungen
  angeboten und ist für 2 Semester gültig)
   nähere Informationen auf der Homepage des Sprachenzentrums
ZQ: fakultätsübergreifende LV
Zu den Zusatzqualifikationen gehört außerdem der Besuch einer
fakultätsübergreifenden universitären Lehrveranstaltung (fakultativ):
Grundlagenveranstaltungen der Kulturwissenschaftlichen und der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät – für alle SPB sind das , z. B.
    „Recht und Politik im historischen Kontext“ (Kuwi)
    „Externes Rechnungswesen für Einsteiger“ (Wiwi)
   ansonsten muss die LV eine sinnvolle Ergänzung des SPB darstellen
 ViaMun für SPB 3 (Völkerrecht)
(fakultatives) Auslandsstudium

Empfehlung: frühestens nach Bestehen der Zwischenprüfung
Anerkennung:
  • Beratung bei Abteilung für Internationale Angelegenheiten bzw.
    Studienfachberatung oder Erasmus-Beauftragter rechtzeitig vor dem
    Auslandssemester
  • Klärung der Anerkennungsfähigkeit von Lehrveranstaltungen über
    die Abteilung für Internationale Angelegenheiten
Ansprechpersonen:
  • Juristische Fakultät (Erasmus-Beauftragte): Prof. Dr. Carmen Thiele, HG 122
  • Abteilung für Internationale Angelegenheiten: Katja Herzel, AM 208
Erste juristische Prüfung
Bestandteile & Gewichtung:
  • universitäre Schwerpunktbereichsprüfung: 30 %
     − 1 Hausarbeit
     − 1 mündliche Prüfung
  • staatliche Pflichtfachprüfung: 70 %
     − 7 Klausuren (2 Zivilrecht, 2 Strafrecht, 2 Öffentliches Recht, 1 Europarecht)
     − mündliche Prüfung (Gruppenprüfung)
           1 Vortrag mit Vertiefungsgespräch
           3 Prüfungsteile: Zivilrecht/Strafrecht/Öffentliches Recht
Studienverlaufsplan (Anlage 1)
Schwerpunktbereichsausbildung

Im Hauptstudium erfolgt neben der Vorbereitung auf
die staatliche Pflichtfachprüfung die
Schwerpunktbereichsausbildung.
Sie dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihr
zusammenhängenden Pflichtfächer sowie der
Vermittlung interdisziplinärer und internationaler
Bezüge des Rechts.
Schwerpunktbereichsausbildung

8 Schwerpunktbereiche (SPB) stehen zur Auswahl:

SPB 1:   Privat- und Wirtschaftsrecht
SPB 2:   Strafrecht
SPB 3:   Völkerrecht
SPB 4:   Staat und Verwaltung
SPB 5:   Europarecht
SPB 6:   Polnisches Recht (in polnischer Sprache)
SPB 7:   Medienrecht
SPB 8:   Ausländisches und Internationales Recht
Universitäre
        Schwerpunktbereichsprüfung

Bestandteile & Gewichtung:
   Hausarbeit: 60%
      Themenarbeit: Bearbeitungszeit von 6 Wochen
      Umfang: 80.000 Zeichen
   mündliche Prüfung: 40%
      Einzel- oder Gruppenprüfung zu den im Rahmen der SPB-Ausbildung
       belegten Lehrveranstaltungen (Umfang 14 SWS)
      Dauer: 30 Minuten pro Prüflinge
Staatliche Pflichtfachprüfung
schriftlicher Teil (63 %)           mündlicher Teil (37 %)
7 fünfstündige Aufsichtsarbeiten:   10 min. Vortrag mit
2 ZivilR, 2 StrafR, 2 ÖffR, 1 EuR   5 min. Vertiefungsgespräch
(je Klausur 9 %)                    (Rechtgebiet nach Wahl; 13 %)
                                    3 Prüfungsgespräche in den
                                    Pflichtfächern
                                    (je 8 %)

                                                   Je PrüfungskandidatIn
 Innerhalb von 2 Wochen
                                                  ca. 45 Minuten insgesamt
Fit ins Examen mit
                           dem Viadrina-Reptil

   Hauptkurs:             Softskills:        Organisation:
9 Monate / 3 Tage       Klausurenkurs         Bücherregal
 Dozent*innen =                             „Fokus Examen“
                        Probeexamen
  Prüfer*innen                               e-learning mit
                    Prüfungssimulationen     unirep-online
   Originalfälle
                     Workshop-Angebot      Ansprechpersonen
    Lernplan

          Ein kostenloses Komplettpaket!
Freiversuch
bedeutet, dass
   eine nicht bestandene Prüfung als nicht abgelegt gilt;
    d.h. die/der Kandidat/-in kann danach noch zweimal an der
    staatlichen Pflichtfachprüfung teilnehmen
    (im Normal- und im Wiederholungsversuch)
   bei bestandener Prüfung die Möglichkeit der
    Notenverbesserung besteht
Freiversuch
Studienvariante (SPB vor Pflichtfachprüfung):
 Studienbeginn zum WiSe 2020/2021
 8. Fachsemester = SoSe 2024
 Freiversuch (regulär) = Oktoberkampagne 2024
 1 Semester Meldefristverlängerung, wenn SPB-Prüfung vollständig
abgelegt  Freiversuch: Aprilkampagne 2025
 keine Frist für den Normal- oder Wiederholungsversuch, aber für
die Notenverbesserung (§ 14 I 5 BbgJAO: übernächste Kampagne)
Freiversuch
Studienvariante 2 (SPB nach Pflichtfachprüfung):
 Studienbeginn zum WiSe 2020/2021
 8. Fachsemester = SoSe 2024
 Freiversuch (regulär) = Oktoberkampagne 2024
 SPB-Ausbildung/Prüfung
 Notenverbesserung = Oktoberkampagne 2025
Achtung: SPB-Prüfung inkl. mündl. Prüfung ist gegenüber dem GJPA
gemäß § 14 I 3 BbgJAO bis Ende Dez. 2025 nachzuweisen!
Hauptstudium: Praktikum
   Umfang: 3 Monate bzw. 13 Wochen
   max. 3 Praktikumsstationen, Dauer der Einzelstation sollte drei
    Wochen nicht unterschreiten
   im In- oder Ausland unter Verantwortung einer Volljuristin bzw.
    eines Volljuristen oder im Ausland bei einer Person mit einer
    vergleichbaren Ausbildung
   Nachweis beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt
    Berlin/Brandenburg (GJPA) mit Sitz in Berlin-Schöneberg bei der
    Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
Bachelor of Laws (LL.B.)

Zusätzlicher Abschluss:
  • als Alternative zur ersten juristischen Prüfung; eröffnet den
    Zugang zu juristischen Berufen außerhalb der Rechtspflege
  • zusätzlich zur ersten juristischen Prüfung: eröffnet keine
    zusätzlichen Möglichkeiten, die man nicht auch schon mit dem
    Staatsexamen hat
Voraussetzungen für den Titelerwerb:
  • Immatrikulation an der EUV
  • alle Leistungen (einschl. Bachelorarbeit) werden bis spätestens
    zum Ende des 12. Fachsemester erbracht
Bachelor of Laws (LL.B.)

Erforderliche Leistungen:
 7 Vorlesungsabschlussklausuren aus dem Grundstudium
 3 Leistungskontrollen in den Hauptrechtgebieten
 Schlüssel- und Zusatzqualifikationen
 15 ECTS im Profilfach (wahlweise Wiwi oder Kuwi)
 13 Wochen praktische Studienzeit (Praktikum)
 Vorlesungsabschlussklausur im Europarecht (5. FS)
 Bachelorarbeit (Seminararbeit)
Allgemeine Informationen

 Das Vorlesungsverzeichnis wird ständig aktualisiert!
  Informieren Sie sich regelmäßig in viaCampus
 Jede/r angehende Jurist/-in sollte die für ihren/seinen
  Studiengang geltende Studien- und Prüfungsordnung
  (SPO 2019) sowie das Brandenburgische
  Juristenausbildungsgesetz (BbgJAG) und die
  Brandenburgische Juristenausbildungsordnung (BbgJAO)
  genau studiert haben!
Allgemeine Informationen
Mentorenzuweisung gemäß § 20 Abs. 2 BbgHG
lt. Gesetz innerhalb der ersten zwei Fachsemester
Zuweisung an sogenannte Mentorinnen und Mentoren
Mentor*innen können sein: Hochschullehrende,
akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder
wissenschaftliche Hilfskräfte
Hilfestellung bei Fragen hinsichtlich der individuellen
Studiengestaltung, bei der zeitlichen Planung und
inhaltlichen Ausgestaltung des Studiums
Allgemeine Informationen
Liebe Studierende, bitte nutzen Sie für die Kommunikation
mit der Juristischen Fakultät Ihre Uni-E-Mail-Adresse!
Warum?
 über „jura-news@...“ wird über aktuelle Veranstaltungen,
   Informationsveranstaltungen, wichtige Termine und
   Fristen etc. informiert
 die Studienfachberatung und andere Stellen der
   Universität kommunizieren mit Ihnen ausschließlich über
   Ihre Uni-E-Mail-Adresse
Sondersprechstunde

               Donnerstag, den 29. Oktober:

 10.00–11.00 Uhr – digital über einen virtuellen
  Seminarraum per BigBlueButton:
     https://bbb01.europa-uni.de/b/kot-fke-xkf

 11.00–12.00 Uhr – telefonisch: +49/0335 55 34 2425
Wir wünschen Ihnen einen
guten Start ins Studium und
  ein erfolgreiches erstes
         Semester!
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