Herzlich willkommen! Informationen zur Einschulung - BBS1 Uelzen

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Herzlich willkommen! Informationen zur Einschulung - BBS1 Uelzen
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                             Postanschrift Hauptstandort:
                       Scharnhorststraße 10, 29525 Uelzen
                       Tel: 0581 955-6, Fax: 0581 955-700
                  E-Mail: info@bbs1uelzen.de www.bbs1uelzen.de

                         Außenstelle: Wilhelm-Seedorf-Straße 5
                          Tel: 0581 955-0, Fax: 0581 955-100

                    Herzlich willkommen!
                  Informationen zur Einschulung
Herzlich willkommen! Informationen zur Einschulung - BBS1 Uelzen
Berufsbildende Schulen I
            Uelzen
                                                                                                    Wir leben Nachhaltigkeit!

Inhaltsverzeichnis

Inhalt
Schulordnung .................................................................................................................. 2
Grundsätze für das Miteinander ...................................................................................... 4
Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie
von Chemikalien in Schulen ............................................................................................ 5
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2
Infektionsschutzgesetz (IfSG) .......................................................................................... 6
Beurlaubungen, die zu einer Verlängerung der Ferien führen ......................................... 8
Rauchfreie Schule ........................................................................................................... 9
Versicherungsschutz bei Fahrten im schuleigenen Kleinbus ......................................... 10
Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungsanlagen des pädagogischen Netzes
an den BBS I Uelzen ..................................................................................................... 11
Informationen zur Trainingsraum-Methode .................................................................... 13
Mülltrennung .................................................................................................................. 14
Informationen und Zugangsdaten zu den digitalen Stunden- und Vertretungsplänen ... 15
Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten (Merkblatt) ... 16
Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln 2017/18 .......................... 18
Grundsätze der entgeltlichen Ausleihe von Lernmittel der BBS I Uelzen ...................... 19

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                                      Schulordnung

Um eine funktionierende Schulgemeinschaft zu gewährleisten, ist eine Schulordnung erforderlich.

1. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich nach Stundenplan. Abweichungen
   müssen beantragt und durch den Schulleiter genehmigt werden.
2. Wenn Sie durch Krankheit verhindert sind, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich.

    Für alle Schülerinnen und Schüler:
    Am Krankheitstag per E-Mail bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer:
    E-Mail-Adresse vorname.name@bbs1uelzen.de (Vorname und Nachname der jeweiligen
    Lehrkraft)
    Für Berufsschülerinnen und -schüler:
    Die Entschuldigung muss vom verantwortlichen Ausbilder gegengezeichnet sein.

    Für minderjährige Vollzeitschülerinnen und -schüler:
    Die Entschuldigung muss vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sein.

    Dauert die Krankheit länger als drei Schultage, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.
    In begründeten Fällen kann von der Schule für jeden Fehltag eine ärztliche Bescheinigung
    verlangt werden. Alle Entschuldigungen müssen innerhalb einer Woche nach dem ersten
    Fehltag vorliegen, anderenfalls gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.
3. Müssen Sie aus einem anderen Grund vom Unterricht beurlaubt werden, richten Sie bitte
   rechtzeitig vorher einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung über die Klassenlehrerin/den
   Klassenlehrer an den Schulleiter. Bei Unterrichtsbefreiung für einen Tag ist der Antrag nur
   der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorzulegen.

4. Damit sich jeder wohl fühlen kann, achten Sie bitte auf Sauberkeit. Werfen Sie darum Abfälle
   nur in die dafür bereitgestellten Behälter. Lassen Sie auch keinen Müll auf den Tischen in der
   Cafeteria liegen und stellen Sie die Stühle nach Benutzung wieder an ihren Platz zurück.
   Bitte beachten Sie auch die vorgesehene Mülltrennung.

5. Der Einkauf von Waren an den Automaten bzw. in der Cafeteria ist beim ersten Klingeln
   einzustellen, damit ein pünktlicher Unterrichtsbeginn möglich ist. Offene Getränke dürfen
   nicht in den Klassenraum mitgenommen werden.

6. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem
   Schulgelände (einschließlich der Parkplätze) sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der
   Schule verboten.

7. Bitte behandeln Sie Lehrmittel, Lernmittel und Einrichtungsgegenstände sorgfältig. Stellen
   Sie Beschädigungen fest, melden Sie dies Ihrem Lehrer.

8. Verlassen Sie das Unterrichtsgelände während der Unterrichtszeit oder der Pausen ohne
   Zustimmung einer Lehrkraft, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

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9. Fahrräder und Krafträder stellen Sie bitte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen
   ordnungsgemäß ab. Sichern Sie Ihr Fahrzeug ausreichend, eine Haftung kann von der
   Schule nicht übernommen werden. Beachten Sie, dass auf der Parkplatzzufahrt und auf dem
   gesamten Parkplatz in der Wilhelm-Seedorf-Straße Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben
   ist.

10. Handys sowie alle Geräte, die geeignet sind Töne und/oder Bilder aufzuzeichnen und/oder
    wiederzugeben, müssen während des Unterrichtes ausgeschaltet sein. Bei Verstößen ist die
    Lehrkraft berechtigt entsprechende Geräte in Verwahrung zu nehmen.

11. Alle Veröffentlichungen von Bildern, Texten, Video- und Tonaufnahmen von Schülerinnen
    und Schülern und/oder Lehrerinnen und Lehrern bedürfen der schriftlichen Zustimmung der
    Beteiligten. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt.

12. Aushänge, die nicht am SV-Brett hängen, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.

13. Bitte beachten: Bei Unterrichtsende müssen die Fenster geschlossen, die Tafeln gereinigt
    und die Stühle hochgestellt werden.

14. Pausenbereiche in der Scharnhorststraße sind die Pausenhalle und der Innenhof des
    Schulgebäudes. Pausenbereiche in der Wilhelm-Seedorf-Straße sind die Eingangshalle mit
    angrenzender Cafeteria (ITZ) sowie der Außenbereich an der Cafeteria.
     Bitte nutzen Sie die Pausenbereiche!

   Die Fußwege und Zufahrten müssen im Interesse der Anwohner und Besucher unserer
   Schule frei gehalten werden.

15. Die Pause soll auch für Lehrerinnen und Lehrer eine Erholungszeit sein. Besuche im
    Lehrerzimmer sollten deshalb auf dringende Fälle beschränkt bleiben.

16. Die Schulbüros sollten, wenn möglich nur in den großen Pausen und nicht während der
    Unterrichtszeiten aufgesucht werden. Öffnungszeiten entnehmen Sie den Aushängen an den
    jeweiligen Büros an den Standorten.

17. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen diese Schulordnung werden mit
    Ordnungsmaßnahmen geahndet.

Der Schulleiter

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                        Grundsätze für das Miteinander

Die in den folgenden 8 Punkten aufgeführten Grundsätze ersetzen nicht die
Schulordnung, diese hat ebenso Gültigkeit.

1. Zweck unserer Schule ist das Erwerben von Kenntnissen und Fähigkeiten zur
   Vorbereitung auf die Berufs- und Lebenswelt. Sowohl die Gestaltung des Unterrichtes
   als auch der Arbeitsgemeinschaften, Projekte u.a. sollen effektiv aber auch mit Spaß
   und Freude verbunden sein.
2. Unter Drogen- und Alkoholeinfluss lässt sich nicht arbeiten und lernen. Die
   Schulgebäude und das Schulgelände sind daher drogenfreie Zonen.
3. Schülerinnen und Schüler dürfen erwarten, dass Leistungsbeurteilungen wie auch
   notwendige Disziplinarmaßnahmen gerecht erfolgen, nachvollziehbar sind und
   gleiche Kriterien für alle gelten.
4. Alle – Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen
   in der Schule Beschäftigten – dürfen erwarten, dass ihnen mit Respekt begegnet und
   niemand in der persönlichen Würde verletzt wird.
5. Ein respektvoller Umgang miteinander darf auch bei Meinungsverschiedenheiten
   erwartet werden und schließt die Androhung und Anwendung von Gewalt in der
   Schule und auf dem Schulgelände eindeutig aus.
6. Lehrerinnen und Lehrer können von Schülerinnen und Schülern Leistungsbereitschaft
   und Pünktlichkeit erwarten. Das gilt umgekehrt in gleicher Weise.
7. Viele Schülerinnen und Schüler haben Klassenräume, Flure und Schulhöfe mit ihren
   Lehrkräften aufwendig gestaltet und vertrauen darauf, dass Gebäude und Mobiliar
   pfleglich behandelt und nicht verunstaltet und beschädigt werden.
8. Durch das Engagement der Schülerinnen und Schüler wie der Lehrkräfte sind die
   Berufsbildenden Schulen I Uelzen als „Umweltschule in Europa“ ausgezeichnet
   worden. Tragen auch Sie dazu bei, dass Ihre BBS I weiterhin dieses Prädikat verdient.
   Ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Ihnen hierzu die notwendigen
   Verhaltensweisen und Regelungen erläutern.

Auf ein gutes und erfolgreiches Miteinander.

Der Schulleiter

                                                                                               4
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   Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren
          Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen

Erlass des Kultusministeriums vom 01.04.2008

   1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit
       in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei
       sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten
       Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser,
       Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge,
       Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen.

   2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte),
       Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder
       Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.

   3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der
       Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom
       Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B.
       Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer
       Geschoßenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder
       Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren
       Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können.

   4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer
       Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen
       erwerben dürfen.

   5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von
       Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für
       explosive Verbindungen verwendet zu werden.

   6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder
       Theaterveranstaltungen,     im      Hauswirtschaftsunterricht         oder         während
       Schulveranstaltungen mit Essenverkauf.

   7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt
       dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen
       besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot
       des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge
       haben kann.

   8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes
       und fünftes Schuljahr sowie bei Eintritt          in   Berufsbildenden     Schulen)      den
       Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.

Der Schulleiter

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Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch!

    Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34
              Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere
Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es
andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und
Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch
Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.

Um dies zu verhindern möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über die Pflichten,
Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das
Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass
Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun
haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn

   1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht
       wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und
       Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen in der Regel bei uns nur
       als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische
       Fieber, Pest oder Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese
       Krankheitserreger in Deutschland
       übertragen werden);

   2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert
       verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken,
       Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien, Meningokokken-infektion, Krätze,
       ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;

   3. ein Kopflausbefall vorliegt und noch keine erfolgreiche Behandlung durchgeführt worden
       ist;

   4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis
       (Durchfallerkrankung) erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich.

Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt
durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch
Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen).
Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und
Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und
ansteckende Borkenflechte übertragen.

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Ihr Hausarzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverlauf oder wenn die Diagnose gestellt
werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der
Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet.

Müssen Sie zuhause bleiben, oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie
uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten Krankheiten
auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen
Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.

Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z. B. über Tröpfchen
beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie
bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer angesteckt haben können,
wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müssen. Bitte haben Sie
Verständnis dafür, dass wir die anderen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern anonym
über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen.

Manchmal werden Erreger von Personen aufgenommen, ohne dass sie erkranken. In einigen
Fällen werden Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen noch längere Zeit
ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mitschülerinnen und
Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzgesetz ist daher vorgesehen,
dass die „Ausscheider“ von Cholera-,
Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus und Shigellenruhrbakterien nur mit
Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder in eine
Gemeinschaftseinrichtung, d. h. in eine Schule gehen dürfen.

Wenn bei Ihnen zuhause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden
Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger
schon aufgenommen haben und dass ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem
Fall dürfen Sie die Schule nicht besuchen.

Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen
Gemeinschafts-einrichtung für „Ausscheider“ oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch
erkrankte Person, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten.
Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen.

Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A
stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt
in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler
Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr
Gesundheitsamt.
Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

Der Schulleiter

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      Beurlaubungen, die zu einer Verlängerung der Ferien führen

Die Schulaufsichtsbehörde hat erneut darauf hingewiesen, dass Beurlaubungen vor und
nach den Ferien im Interesse eines geordneten Unterrichtsablaufes nicht ausgesprochen
werden dürfen.
Die Ferien sind so bemessen und aufgeteilt, dass sie zur Entspannung und Erholung der
Schülerinnen und Schüler ausreichen und keine Verlängerungen nötig sind. Auch bei
Familienreisen, an denen unsere Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sind der erste
und der letzte Ferientag zu beachten.
Ich muss daher um Verständnis bitten, wenn Anträge auf Befreiung vom Schulbesuch für
diese Zeiten grundsätzlich abschlägig beschieden werden müssen.

Der Schulleiter

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                                Rauchfreie Schule

Der Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“ verbietet allen
oben genannten Personen, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände (Schulhof,
Parkplatz) und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulen zu rauchen. Ebenso ist
der Konsum alkoholischer Getränke verboten.

Ein Verstoß gegen diesen Erlass kann nach § 61 NSchG geahndet werden!

Vorsorglich weise ich noch einmal darauf hin, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler beim
Verlassen des Schulgebäudes vor Unterrichtsende ohne Genehmigung einer
Lehrkraft nicht unfallversichert ist.

Der Schulleiter

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       Versicherungsschutz bei Fahrten im schuleigenen Kleinbus

Im Rahmen des Unterrichts oder bei Schulveranstaltungen der BBS I Uelzen kann es
erforderlich sein, Ihre Kinder/Sie im schuleigenen Kleinbus zu befördern.

Bei diesen Fahrten handelt es sich ausschließlich um genehmigte Schulveranstaltungen,
so dass Ihre Kinder/Sie bei diesen Veranstaltungen im gesetzlichen Rahmen über den
Gemeindeunfall-versicherungsverband (GUV) unfallversichert sind.

Zusätzlich besteht für die Fahrten mit dem schuleigenen Kleinbus ein
Versicherungsschutz durch den Landkreis Uelzen. Die Versicherungssummen betragen
zurzeit für das Fahrzeug:

Haftpflicht       unbegrenzt
Teilkasko         150,- € Selbstbeteiligung (nur für den Fahrer von Bedeutung)
Vollkasko         ohne Selbstbeteiligung (nur für den Fahrer von Bedeutung)

Für die mitfahrenden Personen und Gegenstände, die nicht über die
Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs oder des Unfallgegners abgedeckt sind, z.B.
Unfallflucht, höhere Gewalt etc. besteht zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung mit
folgenden Deckungssummen je Person:

Tod             100.000,- €
Invalidität     150.000,- €
Gepäck             3.000,- €
Krankenhaustagegeld 50,- €
Krankentagegeld       50,- €

Weitergehende Leistungen, wie z.B. höhere Deckungssummen oder Schmerzensgeld
können weder von der Schule noch vom Landkreis oder vom Land Niedersachsen
gewährt werden.

Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie über den Versicherungsschutz bei
Fahrten mit dem schuleigenen Kleinbus informiert sind und auf alle weitergehenden
Ansprüche, die nicht durch den genannten Versicherungsschutz abgedeckt sind,
verzichten.

Der Schulleiter

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    Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungsanlagen des
            pädagogischen Netzes an den BBS I Uelzen

Die Informationsverarbeitungsanlagen der Schule werden von SchülerInnen und
MitarbeiterInnen der Schule benutzt und dienen vor allem der zukunftsorientierten
Ausbildung aller. Damit die Anlagen jederzeit für den vorgesehenen Zweck benutzt
werden können, hat sich jede(r) BenutzerIn bei Gebrauch der
Informationsverarbeitungsanlagen so zu verhalten, dass niemand und nichts
geschädigt, behindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich belästigt wird
und insbesondere alles zu unterlassen, was die Betriebsbereitschaft des Systems
stören könnte. Die Nutzung der Informationsverarbeitungsanlagen und der schulischen
Internetzugänge ist nur für schulische bzw. dienstliche Zwecke zulässig. Verstöße
gegen die Benutzerordnung können zum Verlust der Nutzungsberechtigung der
Informationsverarbeitungsanlagen führen!

1. Installationen, Konfigurationen und die Aktivierung/Deaktivierung von WLAN-
   Accesspoints oder-Routern werden ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit
   den Administratoren vorgenommen.
2. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, private Geräte mit den kabelgebundenen Netzen
   der Schule zu verbinden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der
   Administratoren.
3. Es ist gestattet, private Geräte mit dem Funknetz (WLAN) der Schule zu verbinden.
   Im Unterricht ist die Nutzung von privaten Geräten nur mit Zustimmung des
   Fachlehrers gestattet.
4. Die schuleigenen Geräte werden i. d. R. am Ende der aktiven Nutzung
   ausgeschaltet, Computer sind ordnungsgemäß herunterzufahren und Bildschirme
   auszuschalten. Störungen, Schäden oder Verschmutzungen sind sofort über die
   Fachlehrkräfte an die Administratoren zu melden. Wer solche schuldhaft verursacht,
   hat die entstehenden Kosten zu ersetzen.
5. Benutzer eines eigenen Zugangs (Account) mit Anmeldenamen und Passwort
   haben ausschließlich diesen Namen zur Anmeldung zu benutzen. Das persönliche
   Passwort ist geheim zu halten, es ist regelmäßig zu ändern.
6. Ist mit dem Account eine E-Mail-Adresse verbunden, darf diese nur für schulische
   bzw. dienstliche Zwecke benutzt werden. Die Vertraulichkeit im Sinne des
   Postgeheimnisses ist nicht gewährleistet.
7. Bewusstes Ausspähen von Kennwörtern ist verboten. Erhält jemand zufällig
   Kenntnis über ein fremdes Passwort, so ist dies dem Eigentümer mitzuteilen.
   Sicherheitslücken sind sofort der jeweiligen Lehrkraft mitzuteilen.
8. Alle Nutzer des pädagogischen Netzes haben dort eigene Homeverzeichnisse, auf
   denen sie schulische bzw. dienstliche Daten in angemessenem Umfang speichern
   können.
9. Es ist nicht erlaubt, Hintergrundbilder zu wählen, die andere Menschen beleidigen,
   abstoßen, herabsetzen oder in ihren religiösen, politischen oder weltanschaulichen
                                                                                          11
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   Überzeugungen verletzen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von
   Hintergrundbildern trifft die Lehrkraft.
10. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und
    des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Internetseiten mit kriminellen,
    gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen oder anderweitig illegalen
    Inhalten dürfen nicht aufgerufen oder gespeichert werden. Das Aufrufen von Spielen
    ist verboten.
11. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr
    zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden übereinstimmend mit den
    gesetzlichen Bestimmungen erfasst und auch wieder gelöscht. Die Schule wird von
    ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch
    verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
12. Der Umfang der Internetnutzung ist beschränkt und kann für einzelne Benutzer
    auch weiter beschränkt werden. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren
    Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
13. Es sind in den Informationsverarbeitungsanlagen der Schule nur die für schulische
    oder dienstliche Zwecke notwendige Daten zu speichern, unnötige sind sofort zu
    löschen. Vor der Speicherung großer Datenmengen sind die Administratoren zu
    informieren, damit die Benutzung des Systems nicht gefährdet wird. Die Schule
    behält sich vor, Dateien nach Vorankündigung zu löschen, in Fällen nach 9. und 10.
    auch ohne Vorankündigung.
14. Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsordnung können neben der
    Einschränkung oder dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulische
    Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen und andere rechtliche Konsequenzen
    haben.
15. Diese Benutzungsordnung tritt am 01.08.2014 in Kraft.

Der Schulleiter

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                  Informationen zur Trainingsraum-Methode

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Sie haben sicherlich schon häufiger gehört, dass Unterrichtsstörungen den Alltag in der
Schule zunehmend belasten. Schülerinnen und Schüler erwarten zu Recht einen
Unterricht, in dem sie in Ruhe lernen können. Wir Lehrerinnen und Lehrer möchten
ebenso ohne Störungen unterrichten können und unsere Schülerinnen und Schüler zu
einem guten Schulabschluss führen.

Unser gemeinsames Ziel ist es, unseren Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen
Chancen für die Zukunft zu geben. Gute Chancen haben Menschen, wenn sie selbst über
ihr Leben entscheiden und es verantwortlich in die Hand nehmen können. Um diese
Kompetenzen zu fördern, haben wir an unserer Schule die Trainingsraum-Methode
eingeführt.

Unterrichtsstörungen sollen vermieden werden und dadurch wertvolle Unterrichtszeit
erhalten bleiben. Deshalb werden Schülerinnen und Schüler angeleitet, Verantwortung
für ihr Tun und Handeln zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren. Diese
Rechte lauten:

➢ Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
➢ Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten.
➢ Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren.

Das Neue an dieser Methode ist: Wenn die Schülerinnen und Schüler diesen Regeln nicht
folgen, also den Unterricht stören, treffen sie die Entscheidung, den Unterricht zu
verlassen. In einem besonderen Raum erstellen sie mit Hilfe der dort anwesenden,
speziell geschulten Lehrer/innen einen verbindlichen Plan, wie sie zukünftig ohne
derartige Störungen am Unterricht teilnehmen wollen. Somit wird durch dieses
Erziehungsmittel nach § 61 (1) NSchG die Selbstverantwortung der Schülerinnen und
Schüler gefördert. Sollten Schülerinnen und Schüler sich diesem Verfahren mit seinen
besonderen Hilfestellungen verweigern, würden durch die Klassenkonferenz
weiterführende Ordnungsmaßnahmen nach § 61 (2-3) NSchG beschlossen werden.

Sobald Schülerinnen und Schüler gelernt haben, Verantwortung für sich zu übernehmen,
können sie mit dieser Fähigkeit auch zu Hause und in der Freizeit, aber vor allem im
zukünftigen Berufsleben Probleme besser bewältigen.

Schulen, die bereits mit dieser Methode arbeiten, berichten von guten Ergebnissen.
Schülerinnen und Schüler entwickeln ein wachsendes Gespür für Selbstverantwortung
und eigenverantwortliches Handeln. Auch wir erwarten von der Trainingsraum-Methode
an unserer Schule eine Entspannung des Klassen- und Schulklimas und mehr Freude
und Erfolg beim Lernen.

Der Schulleiter
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                Mülltrennung

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    Informationen und Zugangsdaten zu den digitalen Stunden- und
                         Vertretungsplänen

Alle Stundenpläne sind ab sofort mit allen Änderungen wie Vertretungen, Verlegungen,
Veranstaltungen etc. digital abrufbar! Die Aktualisierung auf der Website oder APP erfolgt
sofort nach Eingabe der Daten in unser Stundenplanprogramm.

Die digitalen Stundenpläne sind abrufbar:

   1. auf der Homepage der BBS I Uelzen: www.bbs1-ue.de (für Schülerinnen und
      Schüler sind keine Anmeldedaten erforderlich)

   2. im Internet: https://terpsichore.webuntis.com/WebUntis/ (für Schülerinnen und
      Schüler sind keine Anmeldedaten erforderlich)

   3. auf Smartphones mit entsprechender APP:

          IOS (Apple)                                          Android

          Zugangsdaten:

                   Servername: https://terpsichore.webuntis.com
                   Schulname: bbs1uelzen
                   Benutzername: public
                   Passwort: open

Beim Betriebssystem Android muss anstelle
des Passwortes folgender QR-Code gescannt
oder die Schlüsselnummer eingegeben werden.

               Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an:
                         wolfgang.schaefer@bbs1uelzen.de

                                                                                             15
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   Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen
   Daten (Merkblatt)

1. Die BBS I Uelzen beabsichtigen, Personenabbildungen von Schülerinnen/Schülern
   (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe)
   – im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder
   – in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder in das
     Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglich ist)
     einzustellen und/oder
   – in der Printversion des Schuljahrbuches zu veröffentlichen und zu verbreiten.
   Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt (öffentlich) zugänglich
   gemacht werden:
   – über die Schulhomepage,
   – über eigenständige schulische Projekthomepages,
   – über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten,
   – über elektronische Newsletter (E-Mail Rundschreiben) der Schule.
   Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder
   Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen/Schüler individuell erkennbar abbilden.
   Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts
   oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule
   oder der Schülerinnen/Schüler oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten
   Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen/Schülern zur
   Verfügung gestellt wurden.
2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch,
   personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen/Schüler (mit
   oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu
   veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch
   nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten
   Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassenfotos
   mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen).
   Volle Namensangaben der Schülerinnen/der Schüler (mit oder ohne Angabe der
   Jahrgangsstufe) sollen lediglich über die Printversion des Schuljahrbuchs
   veröffentlicht werden und/oder im schulinternen Intranet und/oder einem
   passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage zugänglich gemacht werden; in
   Verbindung mit Personenabbildungen sollen die vollen Namensangaben dort auch
   so aufgeführt werden, dass die jeweilige Angabe eindeutig einer bestimmten Person
   auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form eines Online-Jahrbuchs
   der Schule oder in Einzelhomepages der Schülerinnen/der Schüler) Das Passwort
   für den passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage wird lediglich
   Schülerinnen/ Schülern und deren Erziehungsberechtigten, Lehrkräften sowie
   Ehemaligen zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, das
   Passwort vertraulich zu behandeln und nur an den vorgenannten Personenkreis
   weiterzugeben.

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3. Datenschutzrechtlicher Hinweis:
   Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen
   und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen
   der Schülerinnen/Schüler weltweit abgerufen und gespeichert werden.
   Entsprechende Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“
   aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere
   Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren
   Daten der Schülerinnen/der Schüler verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil
   erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann
   insbesondere dazu führen, dass andere Personen versuchen Kontakt mit den
   Schülerinnen/Schülern aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen
   sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den
   oben genannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert
   wurden. Bei der Verwendung im passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage
   ist es möglich, dass das Passwort unbefugt weitergegeben wird und die Daten
   unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichungen im Internet genutzt werden;
   letzteres ist auch bei der Buchpublikation des Schuljahrbuches möglich.

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Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln 2021/22

Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie eine unserer Vollzeitschulen besuchen, können Sie die Schulbücher gegen
eine Gebühr ausleihen. Lesen Sie bitte zuerst die “Grundsätze der Ausleihe von
Schulbüchern” durch. Diese Grundsätze regeln verbindlich das Ausleihverfahren.
Anschließend öffnen Sie bitte die betreffende Bücherliste auf unserer homepage
(https://www.bbs1uelzen.de/unsere-schule/lehrmittel/). Überweisen Sie dann bitte
spätestens zum 1. Schultag den Leihbetrag auf das angegebene Konto.
Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die Angaben für den
Verwendungszweck im Zahlungsformular der Banken.
Die Bedingungen für eine Ermäßigung oder Befreiung finden Sie auf den Bücherlisten.

Rückfragen zum Leihverfahren und zu den Bücherlisten richten Sie bitte ausschließlich
an die folgende E-Mail-Adresse: lernmittel@bbs1uelzen.de

Die Schulbüros geben keine Auskunft zum Leihverfahren.

Bücherlisten für die Berufsschulklassen werden durch die Klassenlehrer am Tag der
Einschulung/Aufnahme verteilt. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, also die
Auszubildenden, müssen die Bücher komplett kaufen und können nicht an der
Schulbuchleihe teilnehmen.

Von der Zahlung des Entgelts befreit sind Leistungsberechtigte nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende,
Sozialgesetzbuch Achtes Buch – (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder),
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe, Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, nach der Bundeskindergeldkasse § 61
(Kindergeldzuschlag) und Leistungsberechtige, die Wohngeld zur Vermeidung von
Hilfebedürftigkeit erhalten.

Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen
möchten, müssen Sie dieses auf der Liste ankreuzen und Ihre Berechtigung
unaufgefordert durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des
Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle
Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können eine Ermäßigung von 20%
auf die Leihgebühr erhalten (Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder bitte
beifügen).

Kontakt über Herrn Hoff StD a.D.

E-Mail: lernmittel@bbs1uelzen.de
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    Grundsätze der entgeltlichen Ausleihe von Lernmittel der BBS I
                                Uelzen

Mit der Unterschrift auf der Liste der Lernmittel und dem Zahlungseingang des
Leihbetrages auf dem Schulkonto werden die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert.

▪       Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln erfolgt für alle Schülerinnen und
        Schüler der Vollzeitschulformen.

    ▪   Eine Ausleihe erfolgt nicht bei Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf eine
        Ausbildungsvergütung.

    ▪   Das Entgelt für die Ausleihe wird auf 33 % des Neuwertes festgesetzt, gerundet
        auf volle Euro-Beträge. Bei mehrjährigen Leihverfahren beträgt das Entgelt 45 %.

    ▪   Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an dem Ausleihverfahren ist
        freiwillig.

    ▪   Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an
        die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.

    ▪   Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls
        Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt
        werden.

    ▪   Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen
        Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt
        in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.

    ▪   Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so
        dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum
        Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet.

    ▪   Der Rücktritt von der Ausleihe ist grundsätzlich möglich. Die Erstattung der
        Ausleihgebühr beträgt:
        - bei Rückgabe bis zu den Herbstferien 100 % der Leihgebühr - bei
          Rückgabe bis zu den Halbjahreszeugnissen 50 % der Leihgebühr
        - bei Rückgabe nach den Halbjahreszeugnissen erfolgt keine Erstattung.

Grundlage ist der Runderlass des MK vom 11.03.2005 – 36.4-81611-VORIS 22410.

Kontakt über Herrn Hoff StD a.D.

E-Mail: lernmittel@bbs1uelzen.de
                                                                                             19
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