Herzlich willkommen! Informationen zur Einschulung - BBS1 Uelzen
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[Hier eingeben] Postanschrift Hauptstandort: Scharnhorststraße 10, 29525 Uelzen Tel: 0581 955-6, Fax: 0581 955-700 E-Mail: info@bbs1uelzen.de www.bbs1uelzen.de Außenstelle: Wilhelm-Seedorf-Straße 5 Tel: 0581 955-0, Fax: 0581 955-100 Herzlich willkommen! Informationen zur Einschulung
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Inhaltsverzeichnis Inhalt Schulordnung .................................................................................................................. 2 Grundsätze für das Miteinander ...................................................................................... 4 Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen ............................................................................................ 5 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) .......................................................................................... 6 Beurlaubungen, die zu einer Verlängerung der Ferien führen ......................................... 8 Rauchfreie Schule ........................................................................................................... 9 Versicherungsschutz bei Fahrten im schuleigenen Kleinbus ......................................... 10 Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungsanlagen des pädagogischen Netzes an den BBS I Uelzen ..................................................................................................... 11 Informationen zur Trainingsraum-Methode .................................................................... 13 Mülltrennung .................................................................................................................. 14 Informationen und Zugangsdaten zu den digitalen Stunden- und Vertretungsplänen ... 15 Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten (Merkblatt) ... 16 Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln 2017/18 .......................... 18 Grundsätze der entgeltlichen Ausleihe von Lernmittel der BBS I Uelzen ...................... 19 1
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Schulordnung Um eine funktionierende Schulgemeinschaft zu gewährleisten, ist eine Schulordnung erforderlich. 1. Die Unterrichtsstunden beginnen und enden pünktlich nach Stundenplan. Abweichungen müssen beantragt und durch den Schulleiter genehmigt werden. 2. Wenn Sie durch Krankheit verhindert sind, ist eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. Für alle Schülerinnen und Schüler: Am Krankheitstag per E-Mail bei der Klassenlehrerin/ dem Klassenlehrer: E-Mail-Adresse vorname.name@bbs1uelzen.de (Vorname und Nachname der jeweiligen Lehrkraft) Für Berufsschülerinnen und -schüler: Die Entschuldigung muss vom verantwortlichen Ausbilder gegengezeichnet sein. Für minderjährige Vollzeitschülerinnen und -schüler: Die Entschuldigung muss vom Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Dauert die Krankheit länger als drei Schultage, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. In begründeten Fällen kann von der Schule für jeden Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden. Alle Entschuldigungen müssen innerhalb einer Woche nach dem ersten Fehltag vorliegen, anderenfalls gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. 3. Müssen Sie aus einem anderen Grund vom Unterricht beurlaubt werden, richten Sie bitte rechtzeitig vorher einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung über die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer an den Schulleiter. Bei Unterrichtsbefreiung für einen Tag ist der Antrag nur der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer vorzulegen. 4. Damit sich jeder wohl fühlen kann, achten Sie bitte auf Sauberkeit. Werfen Sie darum Abfälle nur in die dafür bereitgestellten Behälter. Lassen Sie auch keinen Müll auf den Tischen in der Cafeteria liegen und stellen Sie die Stühle nach Benutzung wieder an ihren Platz zurück. Bitte beachten Sie auch die vorgesehene Mülltrennung. 5. Der Einkauf von Waren an den Automaten bzw. in der Cafeteria ist beim ersten Klingeln einzustellen, damit ein pünktlicher Unterrichtsbeginn möglich ist. Offene Getränke dürfen nicht in den Klassenraum mitgenommen werden. 6. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (einschließlich der Parkplätze) sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten. 7. Bitte behandeln Sie Lehrmittel, Lernmittel und Einrichtungsgegenstände sorgfältig. Stellen Sie Beschädigungen fest, melden Sie dies Ihrem Lehrer. 8. Verlassen Sie das Unterrichtsgelände während der Unterrichtszeit oder der Pausen ohne Zustimmung einer Lehrkraft, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. 2
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! 9. Fahrräder und Krafträder stellen Sie bitte nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ordnungsgemäß ab. Sichern Sie Ihr Fahrzeug ausreichend, eine Haftung kann von der Schule nicht übernommen werden. Beachten Sie, dass auf der Parkplatzzufahrt und auf dem gesamten Parkplatz in der Wilhelm-Seedorf-Straße Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist. 10. Handys sowie alle Geräte, die geeignet sind Töne und/oder Bilder aufzuzeichnen und/oder wiederzugeben, müssen während des Unterrichtes ausgeschaltet sein. Bei Verstößen ist die Lehrkraft berechtigt entsprechende Geräte in Verwahrung zu nehmen. 11. Alle Veröffentlichungen von Bildern, Texten, Video- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern und/oder Lehrerinnen und Lehrern bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Beteiligten. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. 12. Aushänge, die nicht am SV-Brett hängen, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. 13. Bitte beachten: Bei Unterrichtsende müssen die Fenster geschlossen, die Tafeln gereinigt und die Stühle hochgestellt werden. 14. Pausenbereiche in der Scharnhorststraße sind die Pausenhalle und der Innenhof des Schulgebäudes. Pausenbereiche in der Wilhelm-Seedorf-Straße sind die Eingangshalle mit angrenzender Cafeteria (ITZ) sowie der Außenbereich an der Cafeteria. Bitte nutzen Sie die Pausenbereiche! Die Fußwege und Zufahrten müssen im Interesse der Anwohner und Besucher unserer Schule frei gehalten werden. 15. Die Pause soll auch für Lehrerinnen und Lehrer eine Erholungszeit sein. Besuche im Lehrerzimmer sollten deshalb auf dringende Fälle beschränkt bleiben. 16. Die Schulbüros sollten, wenn möglich nur in den großen Pausen und nicht während der Unterrichtszeiten aufgesucht werden. Öffnungszeiten entnehmen Sie den Aushängen an den jeweiligen Büros an den Standorten. 17. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Verstöße gegen diese Schulordnung werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Der Schulleiter 3
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Grundsätze für das Miteinander Die in den folgenden 8 Punkten aufgeführten Grundsätze ersetzen nicht die Schulordnung, diese hat ebenso Gültigkeit. 1. Zweck unserer Schule ist das Erwerben von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Vorbereitung auf die Berufs- und Lebenswelt. Sowohl die Gestaltung des Unterrichtes als auch der Arbeitsgemeinschaften, Projekte u.a. sollen effektiv aber auch mit Spaß und Freude verbunden sein. 2. Unter Drogen- und Alkoholeinfluss lässt sich nicht arbeiten und lernen. Die Schulgebäude und das Schulgelände sind daher drogenfreie Zonen. 3. Schülerinnen und Schüler dürfen erwarten, dass Leistungsbeurteilungen wie auch notwendige Disziplinarmaßnahmen gerecht erfolgen, nachvollziehbar sind und gleiche Kriterien für alle gelten. 4. Alle – Schülerinnen und Schüler wie auch Lehrerinnen und Lehrer und alle anderen in der Schule Beschäftigten – dürfen erwarten, dass ihnen mit Respekt begegnet und niemand in der persönlichen Würde verletzt wird. 5. Ein respektvoller Umgang miteinander darf auch bei Meinungsverschiedenheiten erwartet werden und schließt die Androhung und Anwendung von Gewalt in der Schule und auf dem Schulgelände eindeutig aus. 6. Lehrerinnen und Lehrer können von Schülerinnen und Schülern Leistungsbereitschaft und Pünktlichkeit erwarten. Das gilt umgekehrt in gleicher Weise. 7. Viele Schülerinnen und Schüler haben Klassenräume, Flure und Schulhöfe mit ihren Lehrkräften aufwendig gestaltet und vertrauen darauf, dass Gebäude und Mobiliar pfleglich behandelt und nicht verunstaltet und beschädigt werden. 8. Durch das Engagement der Schülerinnen und Schüler wie der Lehrkräfte sind die Berufsbildenden Schulen I Uelzen als „Umweltschule in Europa“ ausgezeichnet worden. Tragen auch Sie dazu bei, dass Ihre BBS I weiterhin dieses Prädikat verdient. Ihre Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden Ihnen hierzu die notwendigen Verhaltensweisen und Regelungen erläutern. Auf ein gutes und erfolgreiches Miteinander. Der Schulleiter 4
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen Erlass des Kultusministeriums vom 01.04.2008 1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule, auf das Schulgelände oder zu Schulveranstaltungen zu bringen oder bei sich zu führen. Dazu gehören die im Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die so genannten Springmesser, Fallmesser, Einhandmesser und Messer mit einer festen Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen. 2. Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z. B. Gassprühgeräte), Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer. 3. Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des Waffengesetzes ganz oder teilweise ausgenommen sind (z. B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschoßenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i. S. des Waffengesetzes verwechselt werden können. 4. Das Verbot gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z. B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. 5. Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. 6. Die Schulleitung kann in Einzelfällen Ausnahmen zulassen, z. B. für Sport- oder Theaterveranstaltungen, im Hauswirtschaftsunterricht oder während Schulveranstaltungen mit Essenverkauf. 7. Alle Schülerinnen und Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses RdErl. zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. 8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel erstes und fünftes Schuljahr sowie bei Eintritt in Berufsbildenden Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben. Der Schulleiter 5
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch! Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über die Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen in der Regel bei uns nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest oder Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündungen durch Hib-Bakterien, Meningokokken-infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und noch keine erfolgreiche Behandlung durchgeführt worden ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis (Durchfallerkrankung) erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind so genannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder „fliegende“ Infektionen sind z. B. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. 6
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Ihr Hausarzt wird Ihnen – bei entsprechendem Krankheitsverlauf oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte – darüber Auskunft geben, ob Sie eine Erkrankung haben, die einen Besuch der Schule nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Müssen Sie zuhause bleiben, oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns bei einer der unter Nr. 1 bis 3 genannten Krankheiten auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon z. B. über Tröpfchen beim Reden möglich ist, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Sie bereits Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrerinnen oder Lehrer angesteckt haben können, wenn Sie mit den ersten Krankheitsanzeichen zu Hause bleiben müssen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die anderen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren müssen. Manchmal werden Erreger von Personen aufgenommen, ohne dass sie erkranken. In einigen Fällen werden Erreger nach durchgemachter Erkrankung von den Betroffenen noch längere Zeit ausgeschieden. Dadurch besteht die Gefahr einer Ansteckung von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Angehörigen der Lehrerschaft. Im Infektionsschutzgesetz ist daher vorgesehen, dass die „Ausscheider“ von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus und Shigellenruhrbakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung durch das Gesundheitsamt wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung, d. h. in eine Schule gehen dürfen. Wenn bei Ihnen zuhause jemand an einer schweren oder hoch ansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dass ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall dürfen Sie die Schule nicht besuchen. Weitere Informationen zum Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschafts-einrichtung für „Ausscheider“ oder eine möglicherweise infizierte, nicht jedoch erkrankte Person, können Sie bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrem Gesundheitsamt erhalten. Auch in diesen soeben geschilderten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, (Typhus) und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Der Schulleiter 7
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Beurlaubungen, die zu einer Verlängerung der Ferien führen Die Schulaufsichtsbehörde hat erneut darauf hingewiesen, dass Beurlaubungen vor und nach den Ferien im Interesse eines geordneten Unterrichtsablaufes nicht ausgesprochen werden dürfen. Die Ferien sind so bemessen und aufgeteilt, dass sie zur Entspannung und Erholung der Schülerinnen und Schüler ausreichen und keine Verlängerungen nötig sind. Auch bei Familienreisen, an denen unsere Schülerinnen und Schüler teilnehmen, sind der erste und der letzte Ferientag zu beachten. Ich muss daher um Verständnis bitten, wenn Anträge auf Befreiung vom Schulbesuch für diese Zeiten grundsätzlich abschlägig beschieden werden müssen. Der Schulleiter 8
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Rauchfreie Schule Der Erlass „Rauchen und Konsum alkoholischer Getränke in der Schule“ verbietet allen oben genannten Personen, im Schulgebäude, auf dem Schulgelände (Schulhof, Parkplatz) und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schulen zu rauchen. Ebenso ist der Konsum alkoholischer Getränke verboten. Ein Verstoß gegen diesen Erlass kann nach § 61 NSchG geahndet werden! Vorsorglich weise ich noch einmal darauf hin, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler beim Verlassen des Schulgebäudes vor Unterrichtsende ohne Genehmigung einer Lehrkraft nicht unfallversichert ist. Der Schulleiter 9
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Versicherungsschutz bei Fahrten im schuleigenen Kleinbus Im Rahmen des Unterrichts oder bei Schulveranstaltungen der BBS I Uelzen kann es erforderlich sein, Ihre Kinder/Sie im schuleigenen Kleinbus zu befördern. Bei diesen Fahrten handelt es sich ausschließlich um genehmigte Schulveranstaltungen, so dass Ihre Kinder/Sie bei diesen Veranstaltungen im gesetzlichen Rahmen über den Gemeindeunfall-versicherungsverband (GUV) unfallversichert sind. Zusätzlich besteht für die Fahrten mit dem schuleigenen Kleinbus ein Versicherungsschutz durch den Landkreis Uelzen. Die Versicherungssummen betragen zurzeit für das Fahrzeug: Haftpflicht unbegrenzt Teilkasko 150,- € Selbstbeteiligung (nur für den Fahrer von Bedeutung) Vollkasko ohne Selbstbeteiligung (nur für den Fahrer von Bedeutung) Für die mitfahrenden Personen und Gegenstände, die nicht über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs oder des Unfallgegners abgedeckt sind, z.B. Unfallflucht, höhere Gewalt etc. besteht zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung mit folgenden Deckungssummen je Person: Tod 100.000,- € Invalidität 150.000,- € Gepäck 3.000,- € Krankenhaustagegeld 50,- € Krankentagegeld 50,- € Weitergehende Leistungen, wie z.B. höhere Deckungssummen oder Schmerzensgeld können weder von der Schule noch vom Landkreis oder vom Land Niedersachsen gewährt werden. Durch Ihre Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie über den Versicherungsschutz bei Fahrten mit dem schuleigenen Kleinbus informiert sind und auf alle weitergehenden Ansprüche, die nicht durch den genannten Versicherungsschutz abgedeckt sind, verzichten. Der Schulleiter 10
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Benutzungsordnung für Informationsverarbeitungsanlagen des pädagogischen Netzes an den BBS I Uelzen Die Informationsverarbeitungsanlagen der Schule werden von SchülerInnen und MitarbeiterInnen der Schule benutzt und dienen vor allem der zukunftsorientierten Ausbildung aller. Damit die Anlagen jederzeit für den vorgesehenen Zweck benutzt werden können, hat sich jede(r) BenutzerIn bei Gebrauch der Informationsverarbeitungsanlagen so zu verhalten, dass niemand und nichts geschädigt, behindert oder mehr als nach den Umständen unvermeidlich belästigt wird und insbesondere alles zu unterlassen, was die Betriebsbereitschaft des Systems stören könnte. Die Nutzung der Informationsverarbeitungsanlagen und der schulischen Internetzugänge ist nur für schulische bzw. dienstliche Zwecke zulässig. Verstöße gegen die Benutzerordnung können zum Verlust der Nutzungsberechtigung der Informationsverarbeitungsanlagen führen! 1. Installationen, Konfigurationen und die Aktivierung/Deaktivierung von WLAN- Accesspoints oder-Routern werden ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit den Administratoren vorgenommen. 2. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, private Geräte mit den kabelgebundenen Netzen der Schule zu verbinden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Administratoren. 3. Es ist gestattet, private Geräte mit dem Funknetz (WLAN) der Schule zu verbinden. Im Unterricht ist die Nutzung von privaten Geräten nur mit Zustimmung des Fachlehrers gestattet. 4. Die schuleigenen Geräte werden i. d. R. am Ende der aktiven Nutzung ausgeschaltet, Computer sind ordnungsgemäß herunterzufahren und Bildschirme auszuschalten. Störungen, Schäden oder Verschmutzungen sind sofort über die Fachlehrkräfte an die Administratoren zu melden. Wer solche schuldhaft verursacht, hat die entstehenden Kosten zu ersetzen. 5. Benutzer eines eigenen Zugangs (Account) mit Anmeldenamen und Passwort haben ausschließlich diesen Namen zur Anmeldung zu benutzen. Das persönliche Passwort ist geheim zu halten, es ist regelmäßig zu ändern. 6. Ist mit dem Account eine E-Mail-Adresse verbunden, darf diese nur für schulische bzw. dienstliche Zwecke benutzt werden. Die Vertraulichkeit im Sinne des Postgeheimnisses ist nicht gewährleistet. 7. Bewusstes Ausspähen von Kennwörtern ist verboten. Erhält jemand zufällig Kenntnis über ein fremdes Passwort, so ist dies dem Eigentümer mitzuteilen. Sicherheitslücken sind sofort der jeweiligen Lehrkraft mitzuteilen. 8. Alle Nutzer des pädagogischen Netzes haben dort eigene Homeverzeichnisse, auf denen sie schulische bzw. dienstliche Daten in angemessenem Umfang speichern können. 9. Es ist nicht erlaubt, Hintergrundbilder zu wählen, die andere Menschen beleidigen, abstoßen, herabsetzen oder in ihren religiösen, politischen oder weltanschaulichen 11
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Überzeugungen verletzen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Hintergrundbildern trifft die Lehrkraft. 10. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Internetseiten mit kriminellen, gewaltverherrlichenden, rassistischen, sexistischen oder anderweitig illegalen Inhalten dürfen nicht aufgerufen oder gespeichert werden. Das Aufrufen von Spielen ist verboten. 11. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden übereinstimmend mit den gesetzlichen Bestimmungen erfasst und auch wieder gelöscht. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. 12. Der Umfang der Internetnutzung ist beschränkt und kann für einzelne Benutzer auch weiter beschränkt werden. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. 13. Es sind in den Informationsverarbeitungsanlagen der Schule nur die für schulische oder dienstliche Zwecke notwendige Daten zu speichern, unnötige sind sofort zu löschen. Vor der Speicherung großer Datenmengen sind die Administratoren zu informieren, damit die Benutzung des Systems nicht gefährdet wird. Die Schule behält sich vor, Dateien nach Vorankündigung zu löschen, in Fällen nach 9. und 10. auch ohne Vorankündigung. 14. Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsordnung können neben der Einschränkung oder dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen und andere rechtliche Konsequenzen haben. 15. Diese Benutzungsordnung tritt am 01.08.2014 in Kraft. Der Schulleiter 12
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Informationen zur Trainingsraum-Methode Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, Sie haben sicherlich schon häufiger gehört, dass Unterrichtsstörungen den Alltag in der Schule zunehmend belasten. Schülerinnen und Schüler erwarten zu Recht einen Unterricht, in dem sie in Ruhe lernen können. Wir Lehrerinnen und Lehrer möchten ebenso ohne Störungen unterrichten können und unsere Schülerinnen und Schüler zu einem guten Schulabschluss führen. Unser gemeinsames Ziel ist es, unseren Schülerinnen und Schülern die bestmöglichen Chancen für die Zukunft zu geben. Gute Chancen haben Menschen, wenn sie selbst über ihr Leben entscheiden und es verantwortlich in die Hand nehmen können. Um diese Kompetenzen zu fördern, haben wir an unserer Schule die Trainingsraum-Methode eingeführt. Unterrichtsstörungen sollen vermieden werden und dadurch wertvolle Unterrichtszeit erhalten bleiben. Deshalb werden Schülerinnen und Schüler angeleitet, Verantwortung für ihr Tun und Handeln zu übernehmen und die Rechte anderer zu respektieren. Diese Rechte lauten: ➢ Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. ➢ Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu unterrichten. ➢ Alle müssen stets die Rechte der anderen beachten und respektieren. Das Neue an dieser Methode ist: Wenn die Schülerinnen und Schüler diesen Regeln nicht folgen, also den Unterricht stören, treffen sie die Entscheidung, den Unterricht zu verlassen. In einem besonderen Raum erstellen sie mit Hilfe der dort anwesenden, speziell geschulten Lehrer/innen einen verbindlichen Plan, wie sie zukünftig ohne derartige Störungen am Unterricht teilnehmen wollen. Somit wird durch dieses Erziehungsmittel nach § 61 (1) NSchG die Selbstverantwortung der Schülerinnen und Schüler gefördert. Sollten Schülerinnen und Schüler sich diesem Verfahren mit seinen besonderen Hilfestellungen verweigern, würden durch die Klassenkonferenz weiterführende Ordnungsmaßnahmen nach § 61 (2-3) NSchG beschlossen werden. Sobald Schülerinnen und Schüler gelernt haben, Verantwortung für sich zu übernehmen, können sie mit dieser Fähigkeit auch zu Hause und in der Freizeit, aber vor allem im zukünftigen Berufsleben Probleme besser bewältigen. Schulen, die bereits mit dieser Methode arbeiten, berichten von guten Ergebnissen. Schülerinnen und Schüler entwickeln ein wachsendes Gespür für Selbstverantwortung und eigenverantwortliches Handeln. Auch wir erwarten von der Trainingsraum-Methode an unserer Schule eine Entspannung des Klassen- und Schulklimas und mehr Freude und Erfolg beim Lernen. Der Schulleiter 13
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Mülltrennung 14
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Informationen und Zugangsdaten zu den digitalen Stunden- und Vertretungsplänen Alle Stundenpläne sind ab sofort mit allen Änderungen wie Vertretungen, Verlegungen, Veranstaltungen etc. digital abrufbar! Die Aktualisierung auf der Website oder APP erfolgt sofort nach Eingabe der Daten in unser Stundenplanprogramm. Die digitalen Stundenpläne sind abrufbar: 1. auf der Homepage der BBS I Uelzen: www.bbs1-ue.de (für Schülerinnen und Schüler sind keine Anmeldedaten erforderlich) 2. im Internet: https://terpsichore.webuntis.com/WebUntis/ (für Schülerinnen und Schüler sind keine Anmeldedaten erforderlich) 3. auf Smartphones mit entsprechender APP: IOS (Apple) Android Zugangsdaten: Servername: https://terpsichore.webuntis.com Schulname: bbs1uelzen Benutzername: public Passwort: open Beim Betriebssystem Android muss anstelle des Passwortes folgender QR-Code gescannt oder die Schlüsselnummer eingegeben werden. Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an: wolfgang.schaefer@bbs1uelzen.de 15
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Verwendung von Personenabbildungen und personenbezogenen Daten (Merkblatt) 1. Die BBS I Uelzen beabsichtigen, Personenabbildungen von Schülerinnen/Schülern (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) – im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder – in einen passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage und/oder in das Intranet der Schule (das lediglich über die schulinternen Rechner zugänglich ist) einzustellen und/oder – in der Printversion des Schuljahrbuches zu veröffentlichen und zu verbreiten. Im Internet sollen die Personenabbildungen dabei wie folgt (öffentlich) zugänglich gemacht werden: – über die Schulhomepage, – über eigenständige schulische Projekthomepages, – über sonstige von der Schule betreute Internet-Seiten, – über elektronische Newsletter (E-Mail Rundschreiben) der Schule. Personenabbildungen in diesem Sinne sind Fotos, Grafiken, Zeichnungen oder Videoaufzeichnungen, die Schülerinnen/Schüler individuell erkennbar abbilden. Veröffentlicht werden sollen Personenabbildungen, die im Rahmen des Unterrichts oder im Rahmen von Schulveranstaltungen oder durch einen (seitens der Schule oder der Schülerinnen/Schüler oder der Erziehungsberechtigten) beauftragten Fotografen angefertigt wurden oder die von den Schülerinnen/Schülern zur Verfügung gestellt wurden. 2. Im Rahmen der unter Ziffer 1 genannten Zwecke beabsichtigt die Schule auch, personenbezogene Daten in Form des Vornamens der Schülerinnen/Schüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu veröffentlichen; in Verbindung mit Personenabbildungen werden Vornamen jedoch nur so aufgeführt, dass die jeweilige Angabe nicht eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form von Klassenfotos mit einer alphabetisch geordneten Klassenliste mit Vornamen). Volle Namensangaben der Schülerinnen/der Schüler (mit oder ohne Angabe der Jahrgangsstufe) sollen lediglich über die Printversion des Schuljahrbuchs veröffentlicht werden und/oder im schulinternen Intranet und/oder einem passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage zugänglich gemacht werden; in Verbindung mit Personenabbildungen sollen die vollen Namensangaben dort auch so aufgeführt werden, dass die jeweilige Angabe eindeutig einer bestimmten Person auf der Abbildung zugeordnet werden kann (z.B. in Form eines Online-Jahrbuchs der Schule oder in Einzelhomepages der Schülerinnen/der Schüler) Das Passwort für den passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage wird lediglich Schülerinnen/ Schülern und deren Erziehungsberechtigten, Lehrkräften sowie Ehemaligen zur Verfügung gestellt. Die Unterzeichnenden verpflichten sich, das Passwort vertraulich zu behandeln und nur an den vorgenannten Personenkreis weiterzugeben. 16
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! 3. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Durch die beabsichtigte Verwendung im Internet können die Personenabbildungen und/oder Namen sowie sonstige veröffentlichte personenbezogene Informationen der Schülerinnen/Schüler weltweit abgerufen und gespeichert werden. Entsprechende Daten können damit etwa auch über so genannte „Suchmaschinen“ aufgefunden werden. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass andere Personen oder Unternehmen diese Daten mit weiteren im Internet verfügbaren Daten der Schülerinnen/der Schüler verknüpfen und damit ein Persönlichkeitsprofil erstellen, die Daten verändern oder zu anderen Zwecken nutzen. Dies kann insbesondere dazu führen, dass andere Personen versuchen Kontakt mit den Schülerinnen/Schülern aufzunehmen. Über die Archivfunktion von Suchmaschinen sind die Daten zudem häufig auch dann noch abrufbar, wenn die Angaben aus den oben genannten Internet-Angeboten der Schule bereits entfernt oder geändert wurden. Bei der Verwendung im passwortgeschützten Bereich der Schulhomepage ist es möglich, dass das Passwort unbefugt weitergegeben wird und die Daten unberechtigt für ungeschützte Veröffentlichungen im Internet genutzt werden; letzteres ist auch bei der Buchpublikation des Schuljahrbuches möglich. 17
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Informationen über die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln 2021/22 Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie eine unserer Vollzeitschulen besuchen, können Sie die Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen. Lesen Sie bitte zuerst die “Grundsätze der Ausleihe von Schulbüchern” durch. Diese Grundsätze regeln verbindlich das Ausleihverfahren. Anschließend öffnen Sie bitte die betreffende Bücherliste auf unserer homepage (https://www.bbs1uelzen.de/unsere-schule/lehrmittel/). Überweisen Sie dann bitte spätestens zum 1. Schultag den Leihbetrag auf das angegebene Konto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bitte beachten Sie unbedingt die Angaben für den Verwendungszweck im Zahlungsformular der Banken. Die Bedingungen für eine Ermäßigung oder Befreiung finden Sie auf den Bücherlisten. Rückfragen zum Leihverfahren und zu den Bücherlisten richten Sie bitte ausschließlich an die folgende E-Mail-Adresse: lernmittel@bbs1uelzen.de Die Schulbüros geben keine Auskunft zum Leihverfahren. Bücherlisten für die Berufsschulklassen werden durch die Klassenlehrer am Tag der Einschulung/Aufnahme verteilt. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, also die Auszubildenden, müssen die Bücher komplett kaufen und können nicht an der Schulbuchleihe teilnehmen. Von der Zahlung des Entgelts befreit sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende, Sozialgesetzbuch Achtes Buch – (im Wesentlichen Heim- und Pflegekinder), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach der Bundeskindergeldkasse § 61 (Kindergeldzuschlag) und Leistungsberechtige, die Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit erhalten. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen möchten, müssen Sie dieses auf der Liste ankreuzen und Ihre Berechtigung unaufgefordert durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen. Falls Sie dies nicht tun, entscheiden Sie sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern können eine Ermäßigung von 20% auf die Leihgebühr erhalten (Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder bitte beifügen). Kontakt über Herrn Hoff StD a.D. E-Mail: lernmittel@bbs1uelzen.de 18
Berufsbildende Schulen I Uelzen Wir leben Nachhaltigkeit! Grundsätze der entgeltlichen Ausleihe von Lernmittel der BBS I Uelzen Mit der Unterschrift auf der Liste der Lernmittel und dem Zahlungseingang des Leihbetrages auf dem Schulkonto werden die nachfolgenden Bedingungen akzeptiert. ▪ Die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln erfolgt für alle Schülerinnen und Schüler der Vollzeitschulformen. ▪ Eine Ausleihe erfolgt nicht bei Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung. ▪ Das Entgelt für die Ausleihe wird auf 33 % des Neuwertes festgesetzt, gerundet auf volle Euro-Beträge. Bei mehrjährigen Leihverfahren beträgt das Entgelt 45 %. ▪ Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an dem Ausleihverfahren ist freiwillig. ▪ Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden von der Schule an die Schülerinnen und Schüler gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt. ▪ Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich der Schule mitgeteilt werden. ▪ Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die ausgeliehenen Lernmittel pfleglich behandelt und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden. ▪ Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, so dass eine weitere Ausleihe nicht möglich ist, sind die Erziehungsberechtigten zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. ▪ Der Rücktritt von der Ausleihe ist grundsätzlich möglich. Die Erstattung der Ausleihgebühr beträgt: - bei Rückgabe bis zu den Herbstferien 100 % der Leihgebühr - bei Rückgabe bis zu den Halbjahreszeugnissen 50 % der Leihgebühr - bei Rückgabe nach den Halbjahreszeugnissen erfolgt keine Erstattung. Grundlage ist der Runderlass des MK vom 11.03.2005 – 36.4-81611-VORIS 22410. Kontakt über Herrn Hoff StD a.D. E-Mail: lernmittel@bbs1uelzen.de 19
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