Herzlich willkommen zur Personalversammlung - Personalrat - Universität ...
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Personalrat Seit der letzten Personalversammlung am 6. Dezember 2017 sind folgende Kolleginnen und Kollegen verstorben Herr Prof. Dr. Klaus Heckmann Frau Regine Janker Frau Ingeborg Schreppel Herr Roland Steinhübl Herr apl. Prof. Dr. Gerhard Korb Herr Prof. Dr. Johannes Hösle Herr Karl Pschonder Herr Prof. Dr. Jürgen Bingener Herr Prof. Dr. Adolf Schurr Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Seit der letzten Personalversammlung am 6. Dezember 2017 sind folgende Kolleginnen und Kollegen verstorben Herr Akad.Dir.a.D. Josef Hofbauer Herr Andreas Baitz Frau Kerstin Zeise Herr PD Dr. Alexander Kautzsch Herr Prof. Dr. Hans Jürgen Drumm Herr Helmut Biersack Herr Franz Rohrwild Frau Inge Urz Herr Prof. Dr. Herbert Brekle Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Tagesordnung Tätigkeitsbericht des Personalrats Thomas Grimm, Personalratsvorsitzender Betriebliches Eingliederungsmanagement Manuela Zachmayer, Personalentwicklung, UR Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Manuela Treml, Seniorenamt Stadt Regensburg Fragen und Anregungen Thomas Grimm, Personalratsvorsitzender Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Personalmaßnahmen Arbeitnehmer seit der letzten Personalversammlung am 6. Dezember 2017 Unbefristete Einstellungen 14 Befristete Einstellungen 61 Einstellung Auszubildende 10 Vertragsverlängerungen 77 Entfristungen 19 Höhergruppierungen 31 Rückgruppierung 1 Umsetzung 7 Arbeitszeitänderungen 50 Kündigungen 3 Gesamt Fußzeile bei Bedarf 273
Personalrat Personalmaßnahmen Beamte seit der letzten Personalversammlung am 6. Dezember 2017 Einstellungen 0 Ernennungen/Beförderungen 7 Versetzungen/Abordnungen 0 Gesamt 7 Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Kenntnisnahmen Studentische Hilfskräfte 321 Wissenschaftliche Hilfskräfte 170 Wissenschaftliche Arbeitnehmer 164 Lehrkräfte für besondere Aufgaben 8 Akademische Räte 13 Lektoren 2 Künstlerische Mitarbeiter 0 Ärzte 0 Gesamt 678 Anzahl aller Personalmaßnahmen 958 Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Sonstige Maßnahmen Unfallanzeigen 17 Anträge auf Telearbeit 15 Begehungen 4 Gefährdungsbeurteilungen Mutterschutz 21 Gesamtzahl aller Maßnahmen 1015 Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Betriebliches Eingliederungsmanagement: Es wurden 63 Mitarbeitern ein BEM angeboten 9 BEM – Verfahren haben stattgefunden 11 BEM – Verfahren konnten abgeschlossen werden Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Änderungen im Personalrat Gabriele Grübl Dr. Uta Engels Kindergarten- und Stellvertretende Kindergarten- und Krabbelstubenbeauftragte Krabbelstubenbeauftragte Nicole Keilhack hat am 15.05.2018 ihre Aufgabengebiete abgegeben Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Weitere personalrelevante Themen: Dienstvereinbarung systemimmanenter Daten Leitfaden zur Beschäftigung über die Regelsaltersgrenze hinaus Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Neuwahl Schwerbehindertenvertretung am 19.12.2017 an der UR Martina Brunner Josef Guggenberger Richard Renner Vertrauensfrau der Schwerbehinderten 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Markus Gebert Manfred Mayer 3. Stellvertreter 4. Stellvertreter Fußzeile bei Bedarf
Personalrat Hinweis in eigener Sache Einstellung der Geburtstagswünsche des Personalrats zu runden Geburtstagen Fußzeile bei Bedarf
Manuela Zachmayer Dr. Max Mustermann Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Referat Kommunikation & Marketing Verwaltung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Personalversammlung am 06.06.2018 Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Was bedeutet „BEM“? Wann wird das BEM eingesetzt und wer ist dafür verantwortlich? Wie werde ich als Mitarbeiter/in über das BEM informiert? Muss ich das BEM in Anspruch nehmen? Wer ist am BEM beteiligt? Wie läuft das BEM an der UR ab? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Was bedeutet „BEM“? • Angebot für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Regensburg, die aufgrund längerer Arbeitsunfähigkeit Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen • Zielsetzung: die volle Arbeitsfähigkeit herzustellen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. Berufs-/ Dienstunfähigkeit zu vermeiden • Gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 3/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wann wird das BEM eingesetzt und wer ist dafür verantwortlich? • Wenn Mitarbeiter/innen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind • Es werden immer die letzten zwölf Monate betrachtet, nicht das Kalenderjahr • Arbeitgeber/Dienstherr ist zur Einleitung des BEM verpflichtet (gem. § 167 Abs. 2 SGB IX) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 4/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie werde ich als Mitarbeiter/in über das BEM informiert? • BEM-Beauftragte/r der UR bietet Ihnen das BEM schriftlich an, wenn Sie innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind • Unabhängig davon, ob Tätigkeit bereits wiederaufgenommen wurde oder nicht • Inhalt des Schreibens: Informationen zum BEM Umgang mit Daten Mögliche Teilnahme weiterer Personen • Ihre Zustimmung/Ablehnung wird vor Beginn des BEM eingeholt • Zustimmung kann im Laufe des BEM widerrufen werden Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 5/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Muss ich das BEM in Anspruch nehmen? • Die Annahme des BEM ist für Sie freiwillig • Die Ablehnung des BEM hat für Sie keine dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 6/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wer ist am BEM beteiligt? • BEM-Beauftragte/r der Universität koordiniert das BEM und ist Ihr/e erste/r Ansprechpartner/in • Weitere Personen können hinzugezogen werden, sofern Sie einverstanden sind, z. B. Personalrat Schwerbehindertenvertretung Gleichstellungsbeauftragte/r Betriebsärztin/-arzt Vorgesetzte/r Vertreter/in der Personalabteilung Externe Stellen (z. B. Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherungsträger, Integrationsämter) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 7/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 1. Festlegen der Teilnehmer/innen 2. Erfassen der Ausgangssituation 3. Entwicklung individueller Lösungsansätze/ Maßnahmenpläne 4. Ende des BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 8/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 1. Festlegen der Teilnehmer/innen • Antwortbogen ist der BEM-Einladung beigefügt • Sie können darauf angeben, welche Personen neben der/dem BEM- Beauftragten am BEM beteiligt werden sollen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 9/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 10/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 2. Erfassen der Ausgangssituation • Situationsanalyse • In einem streng vertraulichen Gespräch werden Ursachen für die Arbeitsunfähigkeit und deren Auswirkungen festgestellt, um gegebenenfalls den Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen zu erkennen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 11/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 3. Entwicklung individueller Lösungsansätze/ Maßnahmenpläne • Gemeinsam werden mögliche Lösungsansätze und konkrete Maßnahmenpläne entwickelt • Bei Bedarf in mehreren Gesprächen • Die Lösungen und Maßnahmen sind vielfältig und werden individuell abgestimmt Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 12/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 3. Entwicklung individueller Lösungsansätze/ Maßnahmenpläne • Mögliche Maßnahmen könnten z. B. sein: Stufenweise Wiedereingliederung Verbesserung der technischen/ergonomischen Ausstattung des Arbeitsplatzes (zusätzliche Hilfsmittel) Verringerung der Arbeitsbelastungen (z. B. organisatorische Veränderungen, Verringerung der Arbeitszeit) Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz Klärende Gespräche mit Vorgesetzten und weiteren Akteuren … Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 13/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 4. Ende des BEM • BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele erreicht bzw. die vereinbarten Aufgaben erfüllt wurden einvernehmlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht erreichen bzw. erfüllen lassen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 16/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 15/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 3. Entwicklung individueller Lösungsansätze/ Maßnahmenpläne • Vereinbarte Maßnahmen werden in einem Protokoll festgehalten • Umsetzung wird durch BEM-Beauftragte/n koordiniert/begleitet • Bei Bedarf werden Änderungen vorgenommen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 14/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 15/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Wie läuft das BEM an der UR ab? 4. Ende des BEM • BEM ist abgeschlossen, wenn die vorher definierten Ziele erreicht bzw. die vereinbarten Aufgaben erfüllt wurden einvernehmlich festgestellt wurde, dass sie sich nicht erreichen bzw. erfüllen lassen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 16/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Informationen zum BEM Homepage: „Über die UR“ http://www.uni-regensburg.de/universitaet/bem-beauftragte/ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 17/18
Manuela Zachmayer Referentin für Personalentwicklung, BEM-Beauftragte Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 18/18
Pflege Familie und Beruf Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Inhaltsverzeichnis 1. Einführung 2. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff 2.1 Pflegebedürftig, was nun? 2.2 ambulante Leistungen 3. Pflegezeitgesetz (PflegeZG) 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterstützungsgeld 3.2 Pflegezeit 4. Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) 5. Grundsätze 6. Landespflegegeld 7. Soziale Sicherung der Pflegeperson Seite 35 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
1 Einführung Anlaufstellen im Seniorenamt Betreuungsstelle (0941 507-2543) FQA (Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen, Qualitätsentwicklung und Aufsicht) (0941 507-5544 oder - 7542) Sachgebiet Seniorenarbeit u.a. Anlaufstelle für ältere Menschen (0941 507-3541) Fachstelle für pflegende Angehörige (0941 507-4952) Fachstelle Wohnen und Technik (0941 507-5598) Seite 36 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
1 Einführung (Statistisches Bundesamt (Hrsg.), 2017) Seite 37 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
2 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff § 14 SGB XI: Pflegebedürftig (…) sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen (…) nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer (…) für mindestens 6 Monate (…) bestehen. Seite 38 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
2.1 Pflegebedürftig, was nun? Antragstellung auf Pflegegrad bei der Pflegekasse der betroffenen Person Antragsformular wird zugeschickt Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) (bei Privatversicherten Medicproof) mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Die Pflegeversicherung teilt dem Antragsteller schriftlich den Begutachtungstermin durch den MDK mit Seite 39 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
2.2 Ambulante Leistungen Pflege- Entlastungs- Pflegegeld Pflege- Verhinderungs- Kurzzeitpflege Tagespflege Wohnungs- grad betrag sachleistung pflege anpassung pro Monat pro Monat pro Monat pro Jahr pro Jahr pro Monat pro Maßnahme 1 125 € - - - - - 4.000 € 2 125 € 316 € 689 € 1.612 € 1.612 € 689 € 4.000 € 3 125 € 545 € 1.298 € 1.612 € 1.612 € 1.298 € 4.000 € 4 125 € 728 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € 4.000 € 5 125 € 901 € 1.995 € 1.612 € 1.612 € 1.995 € 4.000 € Seite 40 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3 Pflegezeitgesetz 3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Freistellungsmöglichkeit bis zu 10 Arbeitstage Rechtsgrundlage: § 2 PflegeZG Kurzzeitige Arbeitsverhinderung § 44a SGB XI Zusätzliche Leistungen bei (…) kurzzeitiger Arbeitsverhinderung 3.2 Pflegezeit: Vollständige oder teilweise Freistellung für die: - häusliche Pflege von nahen Angehörigen (bis zu 6 Monate) - Begleitung in der letzten Lebensphase (bis zu 3 Monate) - Pflege eines minderjährigen Kindes (bis zu 6 Monate) Seite 41 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Beschäftigte dürfen der Arbeit bis zu 10 Tage fernbleiben um eine bedarfsgerechte Pflege in einer akut aufgetretenen Pflegesituation für einen nahen Angehörigen zu organisieren Nahe Angehörige sind (§7 (3) PflegeZG): Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- Seite 42 und Enkelkinder Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Anspruch besteht unabhängig von der Belegschaftsgröße/ Dauer der Betriebszugehörigkeit Keine Ankündigungsfrist Beschäftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (die 10 Tage müssen nicht vollständig genommen werden) Seite 43 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche Bescheinigung über die Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung von Arzt vorzulegen Vorlage: https://www.wege-zur- pflege.de/fileadmin/daten/Ank%C3%BCndigungsschreiben_un d_Checkliste/%C3%84rztliche_Bescheinigung_kurzzeitige_Arb eitsverhinderung.pdf Seite 44 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.1 Kurzzeitige Arbeitsverhinderung Pflegeunterstützungsgeld (Lohnersatzleistung) Ausgleich für entgangenes Arbeitsentgelt für bis zu 10 Arbeitstage muss unverzüglich bei der Pflegeversicherung des nahen Angehörigen beantragt werden Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung notwendig Vorlage unter: http://www.wege-zur- pflege.de/fileadmin/daten/Ank%C3%BCndigungsschreiben_un d_Checkliste/%C3%84rztliche_Bescheinigung_kurzzeitige_Arb eitsverhinderung.pdf Seite 45 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.2 Pflegezeit Vollständige oder teilweise Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz: für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (bis zu 6 Monate) für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen Angehörigen (bis zu 6 Monate, auch außerhäuslich) für die Begleitung in der letzten Lebensphase (bis zu 3 Monate, auch außerhäuslich) Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber bei mindestens 16 Beschäftigten Seite 46 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.2 Pflegezeit Voraussetzung: mindestens Pflegegrad 1 Ausnahme: keine Erfordernis der Pflegebedürftigkeit bei der Begleitung in der letzten Lebensphase Ankündigungsfrist: 10 Arbeitstage (schriftlich!) sowie für welchen Zeitraum in welchem Umfang bei nur teilweiser Freistellung ist die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen Seite 47 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
3.2 Pflegezeit Ankündigungsfrist bei Übergang von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit: drei Monate vor Beginn Gesamtdauer aller Freistellungen der Pflegezeit und Familienpflegezeit je pflegebedürftigem nahen Angehörigen: maximal 24 Monate Zinsloses Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden: http://www.wege-zur- pflege.de/fileadmin/daten/Antraege/Familienpflegezeit/Ne u_barrierefrei_30.03/Formular_Bewilligung_zinslosesDarl ehen_barriere.pdf Seite 48 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
4 Familienpflegezeit Teilweise Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz (bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden) für die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung (bis zu 24 Monate) für die Betreuung von minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (auch außerhäuslich, bis zu 24 Monate) Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Arbeitgeber bei mindestens 26 Beschäftigten Seite 49 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
4 Familienpflegezeit Ankündigungsfrist: 8 Wochen (schriftlich!) für welchen Zeitraum in welchem Umfang über die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit ist zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten eine schriftliche Vereinbarung zu treffen Ankündigungsfrist bei Übergang von Familienpflegezeit in die Pflegezeit: 8 Wochen Für die Dauer der Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz kann ein in monatlichen Raten gezahltes zinsloses Darlehen beantragt werden Seite 50 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
5 Grundsätze Kündigungsschutz: ab der Ankündigung der Auszeiten, frühestens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der Freistellung (Ausnahmen entscheidet die oberste Landesbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständig ist) Eine zeitliche Unterbrechung innerhalb oder zwischen den unterschiedlichen Freistellungen ist außer bei der Begleitung in der letzten Lebensphase nicht zulässig Gesamtdauer aller Freistellungen je pflegebedürftigem nahen Angehörigen: 24 Monate Seite 51 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
5 Grundsätze Ist der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege unmöglich, endet die Familienpflegezeit oder Pflegezeit 4 Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände Seite 52 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
6 Landespflegegeld 1.000 Euro pro Jahr (Antrag bis zum 31.12.2018 schriftlich zu stellen) Das Antragsformular finden Sie unter: www.landespflegegeld.bayern.de Voraussetzung: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher, Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung Dem Antrag muss in Kopie der Personalausweis bzw. Reisepass und eine Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse beigelegt werden. Seite 53 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
6 Landespflegegeld Der Antrag ist per Post an Landespflegegeldstelle, 81050 München zu schicken. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Bei Fragen zum Landespflegegeld: Bayern Direkt, die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung Tel.: 089 12 22 213 (Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr oder fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de www.landespflegegeld.bayern.de Seite 54 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
7 Soziale Sicherung der Pflegeperson Definition Pflegeperson (§19 SGB XI): Pflegepersonen sind Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen im Sinne des §14 SGB XI in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Leistungen zur sozialen Sicherung (§ 44 SGB XI) erhält eine Pflegeperson nur, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt. Seite 55 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
7 Soziale Sicherung der Pflegeperson Unfallversicherung: Die Pflegeperson ist unfallversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig in der häuslichen Umgebung pflegt. Unfallversicherung greift bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen Seite 56 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
7 Soziale Sicherung der Pflegeperson Die Pflegeperson ist in der Arbeitslosenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2) wenigstens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche in der häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt und unmittelbar vor der Pflegetätigkeit die Pflegeperson versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert war oder eine Leistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen hat Seite 57 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
7 Soziale Sicherung der Pflegeperson Leistungen zur Rentenversicherung werden gezahlt, wenn die Pflegeperson eine oder mehrere pflegebedürftige Personen (mindestens Pflegegrad 2) wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche in häuslicher Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet keine Vollrente wegen Alters bezieht. Seite 58 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
7 Soziale Sicherung der Pflegeperson Rentenversicherung: Die Rentenversicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe des Pflegegrades sowie nach der bezogenen Leistungsart (nur Pflegegeldbezug, nur Pflegesachleistungen oder Bezug der Kombinationsleistung). Weitere Informationen zu den Rentenversicherungsbeiträgen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und unter der Telefonnummer: 0941 7989-0. Seite 59 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Weitere Informationen www.wege-zur-pflege.de Musterformulare Ankündigungsschreiben/ zinsloses Darlehen: http://www.wege-zur- pflege.de/familienpflegezeit/service.html Pflegetelefon des BMFSFJ: 030 20179131, info@wege-zur-pflege.de Seite 60 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Literaturverzeichnis Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) Hrsg. (2016). Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) Hrsg. (o.J.) Das neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit. Statistisches Bundesamt (Hrsg.). (2017). Pflegestatistik 2015, Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung, Deutschlandergebnisse. Wiesbaden. Unterlagen Praxisseminar Pflegestärkungsgesetz 2, Walhalla Verlag 2016. Pflegereform 2016/17, vergleichende Gegenüberstellung, Walhalla Verlag 2016. Beraterbrief Pflege, Walhalla Verlag 2016. Seite 61 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Literaturverzeichnis www.fokus-pflegerecht.de http://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/ http://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__1.html Seite 62 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Vielen Dank Haben Sie Fragen? Seite 63 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Kontakt Manuela Treml Seniorenamt, Fachstelle für pflegende Angehörige Referat 2 / Amt 54 Johann-Hösl-Str. 11 93053 Regensburg Telefon 0941 507-4952 Fax 0941 507-4549 treml.manuela@regensburg.de Seite 64 Fachstelle für pflegende Angehörige Seniorenamt
Personalrat Fragen, Wünsche, Anregungen….. Fußzeile bei Bedarf
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