Kinderbetreuungsgeld . der kleine Leitfaden

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Kinderbetreuungsgeld . der kleine Leitfaden
Kindergeld Reinzeichnung    11.10.2001 14:15 Uhr                     Seite 1

     Kinderbetreuungsgeld ...
                  ... der kleine Leitfaden

                                          BUNDESMINISTERIUM
                       F Ü R S O Z I A L E S I C H E R H E I T U N D G E N E R AT I O N E N
Kinderbetreuungsgeld . der kleine Leitfaden
Kindergeld Reinzeichnung   11.10.2001 14:15 Uhr           Seite 2

                                           Impressum:
                                           Medieninhaber:
                       Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
                                      Stubenring 1, A-1010 Wien

                                              Redaktion:
                                         Dr. Manfred Schumi

                                             Konzeption:
                                     Agentur Freecomm Graz/Wien

                                              Druck:
                                         Goldmann-Druck AG

                                               Fotos:
                                              Mauritius

                                  Diese Information wurde durch das
                       Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
                            in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium
                                   für Wirtschaft und Arbeit erstellt.

                                    Weitere Bestellmöglichkeiten:
                                 Broschürentelefon: 01/71 100-32 04
                                   Internet: http://www.bmsg.gv.at
                               unter dem Auswahlmenü „Bestellservice“

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     Inhaltsverzeichnis

     Die vorliegende Broschüre soll Ihnen einen Überblick über die aktuellen Regelungen im Zusam-
     menhang mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) geben.

     Impressum                                                                           Seite 2
     Inhaltsverzeichnis                                                                  Seite 3
     Vorwort                                                                             Seite 4
     Was ist das Kinderbetreuungsgeld                                                    Seite 6
     Voraussetzungen für einen Anspruch                                                  Seite 7
     Wie lange erhält man Kinderbetreuungsgeld                                           Seite 8
     Zuverdienstmöglichkeiten                                                        Seite 9-10
     Kinder, die vor dem 1. 1. 2002 geboren wurden                                      Seite 11
     Sozialrechtliche Rahmenbedingungen                                                 Seite 12
     Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen                                                Seite 13
     Sonstige Rahmenbedingungen                                                         Seite 14
     Beispiele für die Berechnung                                                       Seite 15
     Weitere Informationen                                                              Seite 16

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          Vorwort

                                           „Ein familienpolitischer
                                           Meilenstein“

       ”
                       Mit der Einführung des Kinderbe-    einer Karenz den Kontakt zum Betrieb auf-
                       treuungsgeldes ab 1. 1. 2002 wird   recht zu erhalten. Damit wird auch der beruf-
          ein ganz wesentliches Wahlversprechen            liche Wiedereinstieg nach der Babypause
          erfüllt. Erstmals werden auch jene Personen-     erleichtert. Wir erwarten uns dadurch positive
          gruppen unterstützt, die bisher kein Karenz-     Impulse für das Erwerbsleben der Frauen, und
          geld erhielten, wie Hausfrauen, Student/innen,   vor allem eine vermehrte partnerschaftliche
          Selbstständige, Bäuerinnen, geringfügig Be-      Betreuung des Kleinkindes, wenn viele Väter
          schäftigte und freie Dienstnehmer/innen. Mit     die Kinderbetreuung mitübernehmen. Finan-
          diesem familienpolitischen Meilenstein zei-      ziert wird das Kinderbetreuungsgeld über den
          gen wir, dass uns Kinder besonders am Herzen     Familienlastenausgleichsfonds, für die Aus-
          liegen. Österreich hatte schon bisher im         zahlung ist das Sozialministerium zuständig.
          europäischen Vergleich eines der best ent-       Es ist wichtig, ein Signal zu setzen, dass dem

                                                                                 “
          wickelten Fördersysteme für Familien. Der        Staat die Kinderbetreu-
          betreuende Elternteil hat bei diesem Modell      ung künftig mehr wert ist.
          die Wahl, ob er sich ausschließlich der wich-
          tigen Aufgabe der Kindererziehung widmen                          Herzlichst
          oder zusätzlich nebenbei erwerbstätig sein                           Ihr
          möchte. Mit dem Kindergeld wollen wir die
          Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Müt-
          ter und Väter noch weiter verbessern. Durch
          die großzügige Zuverdienstgrenze soll den                    Mag. Herbert Haupt
          Eltern ermöglicht werden, auch während                        Familienminister
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          Was ist das
          Kinderbetreuungsgeld

          F        ür Geburten ab 1. Jänner 2002 ersetzt
                   das Kinderbetreuungsgeld (KBG) das
          bisherige Karenzgeld. Das KBG ist eine
                                                              war, ansonsten die Gebietskrankenkasse.
                                                              KBG gebührt immer nur für das jüngste Kind.
                                                              Für Alleinerziehende oder einkommensschwa-
          Familienleistung, die unabhängig von einer          che Familien gibt es einen Zuschuss zum KBG,
          früheren Erwerbstätigkeit oder einer Pflicht-       der 6,06 Euro (83,00 ATS) pro Tag beträgt und
          versicherung gewährt wird. Das bedeutet, dass       somit rund 181,00 Euro (etwa 2.500,00 ATS)
          auch jene Personengruppen, die bisher kein          im Monat.
          Karenzgeld erhielten, erfasst werden, wie etwa
          Hausfrauen, Student/innen, Selbstständige,
          Bäuerinnen, geringfügig Beschäftigte und
          freie Dienstnehmer/innen oder deren Partner.
          Durch das KBG wird die Betreuungsleistung
          der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten.
          Das KBG wird aus den Mitteln des Familien-
          lastenausgleichsfonds finanziert.
          Es gebührt für alle Kinder (auch Pflege- und
          Adoptivkinder), die nach dem Jahreswechsel
          2002 geboren werden.
          Für jene Sprösslinge, die zwischen 1. 7. 2000
          und 31. 12. 2001 auf die Welt kommen, und
          für die Karenzgeld oder Teilzeitbeihilfe bezo-
          gen wird, gibt es Übergangsbestimmungen
          (siehe Seite 11).

          Kinder mit Geburtstag ab dem 1. 1. 2002

          Das Kinderbetreuungsgeld beträgt täglich
          14,53 Euro (200,00 ATS), das macht monat-
          lich rund 436,00 Euro (etwa 6.000,00 ATS)
          aus. Dieser Betrag variiert etwas, je nachdem
          ob der Monat 30, 31 oder nur 28 Tage hat.
          Der Antrag auf KBG ist nach der Geburt bei
          der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Das
          ist jene, bei der man versichert ist oder zuletzt
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     Voraussetzungen
     für einen Anspruch
     Voraussetzungen für einen                         Haben beide Elternteile keinen Anspruch auf
     Anspruch auf KBG                                  Familienbeihilfe, bekommen Sie trotzdem
                                                       Kinderbetreuungsgeld, wenn gewisse Versi-
         Grundsätzlich ist für den Bezug des Kin-      cherungszeiten aufgrund einer Erwerbstätig-
     derbetreuungsgeldes der Anspruch auf Fami-        keit vorliegen (so ist gewährleistet, dass es zu
     lienbeihilfe für das Kind Voraussetzung.          keinen Verschlechterungen gegenüber der
     Besteht nur deswegen kein Anspruch auf            Karenzgeldregelung kommt).
     Familienbeihilfe, weil Anspruch auf eine
     gleichartige ausländische Leistung besteht,          Weiters ist ein gemeinsamer Haushalt mit
     gebührt ebenfalls KBG.                            dem Kind für den Bezug des Kinderbetreu-
                                                       ungsgeldes erforderlich.
     Anspruch auf Familienbeihilfe
                                                           Die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-
     Österreichische Staatsbürger haben grund-         Untersuchungen (fünf während der Schwan-
     sätzlich Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn      gerschaft, fünf nach der Geburt) sind wichtig.
     sie in Österreich einen Wohnsitz (Mittelpunkt     Weist man diese nicht spätestens bis zum
     ihrer Lebensinteressen) oder ihren gewöhnli-      Ende des 18. Lebensmonates des Kindes nach,
     chen Aufenthalt haben und sich die Kinder         bekommt man ab dem 21. Lebensmonat des
     ständig in Österreich aufhalten.                  Kindes nur mehr das halbe KBG! Das ist eine
     EU- und EWR-Staatsangehörige sind im              Neuerung gegenüber der bisherigen Rechts-
     Regelfall gleichgestellt.                         lage!

     Nichtösterreichische Staatsbürger haben,             Das KBG erhalten auch Adoptiv- und Pfle-
     sofern keine internationalen Sonderregelun-       geeltern, sofern sie die Voraussetzungen
     gen bestehen, dann einen Anspruch auf Fami-       erfüllen.
     lienbeihilfe, wenn sie bei einem Dienstgeber in
     Österreich unselbstständig beschäftigt sind          Zuverdienstgrenze: Während des Bezuges
     (mind. 3 Monate) oder sich seit mindestens 5      von KBG darf der Zuverdienst von 14.600,00
     Jahren ständig in Österreich aufhalten.           Euro (200.900,00 ATS) brutto im Kalenderjahr
                                                       nicht überstiegen werden.
     Hat ein Elternteil keinen Anspruch auf Famili-
     enbeihilfe, kann dieser im Allgemeinen auch
     dann KBG beziehen, wenn der andere – im
     gemeinsamen Haushalt lebende – Elternteil
                                                                                                          7
     Anspruch auf Familienbeihilfe hat.
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          Wie lange erhält
          man Kinderbetreuungsgeld
          Wie lange erhält man KBG                        Wochen vor und acht Wochen nach der
                                                          Geburt; die Höhe hängt vom Einkommen ab)
          Grundsätzlich hat ein Elternteil Anspruch auf   ruht das Kinderbetreuungsgeld. Ist das
          KBG für 30 Monate (zweieinhalb Jahre). Teilen   Wochengeld geringer als das Kinderbetreu-
          sich die Eltern die Betreuung, so verlängert    ungsgeld, gebührt zusätzlich zum Wochen-
          sich die Bezugsdauer auf maximal 36 Mona-       geld ein Differenzbetrag auf das KBG. Das
          te. Mütter und Väter dürfen sich beim Bezug     Kinderbetreuungsgeld kann immer nur für ein
          des Kinderbetreuungsgeldes höchstens zwei-      Kind bezogen werden. Kommt weiterer Nach-
          mal abwechseln, d.h. es dürfen sich maximal     wuchs auf die Welt, während man noch für
          drei Teile ergeben, wobei ein Teil mindestens   das vorherige Kind Kinderbetreuungsgeld
          drei Monate betragen muss.                      erhält, beginnt das KBG für das jüngste Kind
          Während eines Wochengeldbezuges (erwerb-        neu zu laufen. Bei Mehrlingsgeburten steht
          stätige Mütter erhalten Wochengeld acht         das KBG einfach zu.

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     Zuverdienstmöglichkeiten

     Allgemeines                                        bezogen wird, dividiert, dann um 30 Prozent
                                                        erhöht und mit 12 multipliziert. Liegt man
     Die Zuverdienstgrenze beträgt im Kalender-         unter 14.600,00 Euro (200.900,00 ATS), muss
     jahr 14.600,00 Euro (200.900,00 ATS) brutto.       man das KBG nicht zurückzahlen. Wochen-
     Dabei werden nur die Einkünfte desjenigen          geld gilt nicht als Einkommen.
     Elternteiles herangezogen, der das Kinderbe-
     treuungsgeld bezieht. Das Einkommen des            Dazu ein Beispiel:
     anderen Elternteiles wird nicht berücksichtigt.    Eine Mutter bezieht von Juli bis Dezember,
     Achtung: Liegt man mit seinem jährlichen           also sechs Monate, Kinderbetreuungsgeld. Im
     Zuverdienst in einem Kalenderjahr über der         selben Zeitraum arbeitet sie als Angestellte
     gesetzlichen Grenze, dann muss man das KBG         um 1.136,48 Euro (15.638,00 ATS) brutto im
     für dieses Jahr zurückzahlen!                      Monat. Im November erhält sie eine Sonder-
                                                        zahlung (Weihnachtsgeld) in Höhe eines
     Verzicht auf das KBG                               Monatsgehaltes. Ihre Einkünfte für die Zuver-
                                                        dienstgrenze werden wie folgt ermittelt: 6 x
     Es besteht auch die Möglichkeit, auf das Kin-      15.638,00 ATS ergibt 6.818,88 Euro
     derbetreuungsgeld im Vorhinein für bestimm-        (93.828,00 ATS) (die Sonderzahlung wird
     te Kalendermonate zu verzichten. Das kann in       nicht berücksichtigt!), dividiert durch die KBG
     bestimmten Fällen sinnvoll sein, da die im         - Monate ergibt 1.136,48 Euro (15.638,00
     Verzichtszeitraum erzielten Einkünfte außer        ATS). Davon werden die Sozialversicherungs-
     Ansatz bleiben.                                    beiträge (17,65 % für Angestellte) abgezogen,
                                                        ergibt 935,89 Euro (12.877,80 ATS). Dies wird
         Unselbstständig Erwerbstätige:                 nun um 30 Prozent erhöht und mit 12 multi-
     Als Faustregel gilt, dass Angestellte regelmäßig   pliziert, ergibt somit 14.599,88 Euro (ca.
     maximal 1.136,48 Euro (15.638,00 ATS) brutto       200.898,00 ATS). Die Zuverdienstgrenze wird
     und Arbeiter maximal 1.144,12 Euro                 nicht überschritten, daher muss das in diesem
     (15.743,00 ATS) brutto pro Monat dazuver-          Kalenderjahr bezogene KBG in der Höhe von
     dienen dürfen, wenn sie von Jänner bis             etwa Euro 2.616,00 (36.000,00 ATS) nicht
     Dezember arbeiten und KBG beziehen.                zurückgezahlt werden.
     Die exakte Berechnung geht so: Die Einkünfte
     während der Zeit des KBG-Bezuges (ohne
     Sozialversicherungsbeiträge und ohne 13. und
     14. Gehalt) werden zusammengerechnet,
     durch die Anzahl der Monate, in denen KBG
                                                                                                          9
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           Zuverdienstmöglichkeiten

               Selbstständige und Landwirte:              Der maßgebliche Gesamtbetrag wird wie
           Grundsätzlich werden alle Einkünfte während    folgt berechnet:
           des Kalenderjahres, in dem KBG bezogen wur-    Die Einkünfte während des Bezugszeitraumes
           de, für die Ermittlung der Zuverdienstgrenze   von KBG werden durch die Anzahl der Mona-
           herangezogen. Diese Einkünfte werden um die    te, in denen KBG bezogen wurde, dividiert und
           im Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialver-    mit 12 multipliziert. Dazu kommen noch die
           sicherungsbeiträge erhöht. Der so ermittelte   im Kalenderjahr vorgeschriebenen SV-Beiträ-
           Betrag darf 14.600,00 Euro (200.900,00 ATS)    ge. Diese Summe darf 14.600,00 Euro
           nicht überschreiten.                           (200.900,00 ATS) nicht überschreiten.
           Die Einkünfte von pauschalierten Landwirten
           berechnen sich nach dem Einheitswert gemäß     Selbstständige und buchführende Landwirte
           den Prozentsätzen der Pauschalierungs-Ver-     können jedoch eine Zwischenbilanz vorlegen,
           ordnung.                                       damit Einkünfte vor oder nach dem Bezug des
                                                          KBG nicht berücksichtigt werden.

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     Kinder, die vor dem 1.1.2002
     geboren wurden
     Kinder, die vor dem 1.1. 2002 geboren wurden      Für Mütter/Väter, die Teilzeitkarenzgeld (bei
                                                       Verringerung der Arbeitszeit um zwei Fünf-
     Für alle Kinder, die zwischen dem 1. 7. 2000      tel) beziehen, gibt es zwei Möglichkeiten:
     und dem 31. 12. 2001 auf die Welt kommen          1. Sie entscheiden sich ab 1. 1. 2002 für das
     und deren Mütter oder Väter Anspruch auf          halbe Karenzgeld von etwa 218,00 Euro
     Karenzgeld oder Teilzeitbeihilfe haben, gibt es   (3.000,00 ATS) im Monat und können unbe-
     weiterhin Karenzgeld oder Teilzeitbeihilfe.       grenzt dazuverdienen.

     Dabei gilt ab 1. 1. 2002:                         2. Sie beziehen 436,00 Euro (6.000,00 ATS)
         Das Karenzgeld wird auf etwa 436,00 Euro      pro Monat und müssen die Zuverdienstgrenze
     (6.000,00 ATS) pro Monat erhöht und kann bis      von 14.600,00 Euro (200.900,00 ATS) brutto
     zum 30. Lebensmonat des Kindes bezogen            im Jahr beachten.
     werden.
         Übernimmt der zweite Elternteil für min-      Die Teilzeitbeihilfe für Unselbstständige,
     destens sechs Monate die Betreuung des Kin-       Selbstständige und Bauern - sie entspricht
     des, kann die Bezugsdauer des Karenzgeldes        dem halben Karenzgeld - wird ebenfalls ver-
     um max. weitere sechs Monate, also bis zum        längert. Auch hier gibt es die oben angeführ-
     dritten Geburtstag des Kindes, verlängert         te Wahlmöglichkeit, das bedeutet 218,00 Euro
     werden.                                           (3.000,00 ATS) pro Monat ohne Zuverdienst-
          Voraussetzung ist, dass Angestellte bei      grenze oder 436,00 Euro (6.000,00 ATS) mit
     regelmäßigem Verdienst maximal 1.136,48           Zuverdienstgrenze von 14.600,00 Euro
     Euro (15.638,00 ATS) brutto und Arbeiter          (200.900,00 ATS) brutto jährlich.
     maximal 1.144,12 Euro (15.743,00 ATS) brut-
     to pro Monat dazuverdienen dürfen, wenn sie       Achtung: Es gibt keine Wahlmöglichkeit zwi-
     von Jänner bis Dezember arbeiten und dane-        schen Kinderbetreuungsgeld oder Karenzgeld!
     ben Karenzgeld beziehen.                          Aufgrund des Geburtstages des Kindes ergibt
                                                       sich automatisch, ob Anspruch auf Kinderbe-
                                                       treuungsgeld oder verlängertes Karenzgeld
                                                       besteht.

                                                       WICHTIG: Für Bezieher von Karenzgeld oder
                                                       Teilzeitbeihilfe wird es im Laufe des Herbstes
                                                       2001 eine Information durch die auszahlende
                                                       Krankenkasse geben, wann und wo eine Ver-
                                                                                                        11
                                                       längerung zu beantragen ist.
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          Sozialrechtliche
          Rahmenbedingungen
          Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

              Wer Kinderbetreuungsgeld bezieht, ist
          automatisch krankenversichert.

              Anrechnung für die Pension: Bisher galten
          Zeiten der Kinderbetreuung als Ersatzzeiten in
          der Pensionsversicherung.
          Neu ist nun, dass für Geburten ab 1. 1. 2002
          18 Monate des KBG-Bezuges als pensionsbe-
          gründende Beitragszeiten angerechnet wer-
          den. Darüber hinaus gelten die restlichen
          Monate bis maximal zum 4. Geburtstag des
          Kindes als Ersatzzeiten.

          Weitere Familienleistungen

          Die Familienleistungen (Familienbeihilfe, Mehr-
          kindzuschlag) bleiben zusätzlich zum KBG auf-
          recht, wobei folgende Verbesserungen vorge-
          nommen werden:

             Ab 1. 1. 2002 wird der Mehrkindzuschlag
          für das dritte und jedes weitere Kind auf
          36,40 Euro (500,00 ATS) pro Monat angehoben.

              Die Familienbeihilfe wird ab 1. 1. 2003 für
          alle Kinder ab dem vollendeten dritten
          Lebensjahr um 7,30 Euro (100,00 ATS) pro
          Monat angehoben.
          Die erhöhte Familienbeihilfe für erheblich
          behinderte Kinder wird ab 1. 1. 2003 ebenfalls
          um 7,30 Euro pro Monat angehoben.
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Kindergeld Reinzeichnung          11.10.2001 14:16 Uhr           Seite 13

     Arbeitsrechtliche
     Rahmenbedingungen
     Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen              Karenz bis zu 13 Wochen im Jahr mit dem/der
                                                      Arbeitgeber/in eine Beschäftigung über der
     Arbeitnehmer/innen haben wie bisher              Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren kann,
     Anspruch auf Karenz bis zum Ablauf des 24.       ohne dass der Kündigungs- und Entlassungs-
     Lebensmonates des Kindes. Der Kündigungs-        schutz im karenzierten Arbeitsverhältnis ver-
     und Entlassungsschutz für Arbeitnehmer/innen     loren geht. Dadurch soll es möglich sein, dass
     endet wie bisher vier Wochen nach Ende der       karenzierte Arbeitnehmer/innen zu Urlaubs-
     Karenz.                                          oder Krankenstandsvertretungen herangezo-
                                                      gen werden können.
     Auch die Regelungen über die Teilzeitbe-         Diese 13-Wochen-Grenze ist ausschließlich
     schäftigung bleiben unverändert:                 für den Kündigungsschutz von Bedeutung und
     Wird keine Karenz in Anspruch genommen,          hat keine Auswirkungen auf den Bezug von
     kann längstens bis zum vollendeten 4.            Kinderbetreuungsgeld. Dort gilt bekanntlich
     Lebensjahr des Kindes die reguläre Arbeitszeit   die Zuverdienstgrenze von 14.600,00 Euro
     um zwei Fünftel verringert werden. Dabei         (200.900,00 ATS).
     können sich die beiden Elternteile auch          Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. 7. 2000
     abwechseln.                                      geboren wurden, gilt ab 2002, dass man
     Wird jedoch Karenz in Anspruch genommen,         während der Karenz ebenfalls bis zu
     verkürzt sich die Möglichkeit der Teilzeitbe-    13 Wochen im Jahr mehr verdienen kann,
     schäftigung entsprechend, und zwar:              ohne dadurch seinen Kündigungs- und Ent-
     • Karenz bis zum 12. Lebensmonat des Kindes:     lassungsschutz zu verlieren. Die Möglichkeit,
     Teilzeit längstens bis zum 36. Lebensmonat.      drei Monate der Karenz bis zum Schuleintritt
     • Karenz bis zum 18. Lebensmonat des Kindes:     aufzuschieben, bleibt aufrecht.
     Teilzeit längstens bis zum 30. Lebensmonat.      Doch Achtung: Da der Bezug von KBG mit
     Die am 1. 1. 2002 bestehenden Teilzeitverein-    dem Ende des dritten Lebensjahres des Kindes
     barungen bleiben weiterhin aufrecht, sofern      endet, gibt es für die aufgeschobene Karenz
     nicht zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeit-       keine Geldleistung mehr! Anders ist es noch
     geber/in anderes vereinbart wird.                für Kinder, die in der Übergangsphase zwi-
                                                      schen Juli 2000 und Dezember 2001 auf die
     Wie bisher kann während der Karenz bis zur       Welt kamen. Hier gibt es die Möglichkeit, bis
     Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden,      zu 183 Tage vom „Karenzgeldkonto“ aufzu-
     ohne dass man den Kündigungs- und Entlas-        sparen und dann zu einem späteren Zeitpunkt
     sungsschutz im karenzierten Arbeitsverhältnis    (z.B. beim Schuleintritt) zu verbrauchen.
     verliert. Neu ist nun, dass man während der
                                                                                                       13
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           Sonstige
           Rahmenbedingungen
           Arbeitslosengeld/Notstandshilfe                    AMS-Maßnahmen
                                                              für Wiedereinsteiger/innen
           Arbeitslosengeld und Notstandshilfe können
           künftig (erstmalig!) bei Erfüllung der             Das Arbeitsmarktservice bietet ein spezielles
           Anspruchsvoraussetzungen im Anschluss oder         Betreuungsprogramm für Wiedereinsteiger/
           auch während des Bezuges von KBG bezogen           innen an. Je nach Problemlage wird ein Mix
           werden (bei Geburten ab 1. 1. 2002). Da die        aus Beratung, Qualifizierung, Eingliederungs-
           Höhe des Arbeitslosengeldes (der Notstands-        beihilfen sowie Unterstützung bei der Kinder-
           hilfe) in der Regel unter der Zuverdienstgren-     betreuung angeboten. Das reicht von Jobcoa-
           ze liegt, beeinträchtigt sie in diesem Fall auch   ching und Berufsorientierungskursen bis hin
           nicht den Anspruch auf Kinderbetreuungs-           zu Weiterbildungskursen und der Absolvie-
           geld.                                              rung staatlich anerkannter Schul- und
                                                              Berufsabschlüsse (EDV-Kurs, Verkaufstraining
           Voraussetzungen für den Bezug von Arbeits-         usw.).
           losengeld bzw. Notstandshilfe sind:                Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und
           Arbeitslosigkeit, Arbeitsfähigkeit, Verfügbar-     Beruf leistet das Arbeitsmarktservice durch
           keit, Arbeitswilligkeit, beim Arbeitslosengeld     die Kinderbetreuungsbeihilfe (KBH) einen Bei-
           zusätzlich die Erfüllung der Anwartschaft und      trag zur „Förderung der Arbeitsaufnahme“.
           dass die Bezugsdauer noch nicht erschöpft ist,     Diese ist ein einkommensabhängiger Zuschuss
           bei der Notstandshilfe das Vorliegen einer         zu den Kosten für die Unterbringung des Kin-
           Notlage.                                           des. Darüber hinaus fördert das Arbeitsmarkt-
           Das bedeutet, dass der Anspruch nur für Per-       service auch private Kinderbetreuungseinrich-
           sonen besteht, die dem Arbeitsmarkt „ohne          tungen, wie Elterninitiativen, Kindergruppen,
           wesentliche Einschränkungen zur Verfügung          Betriebskindergärten, Tagesmütter-Projekte.
           stehen“. Bei Bezug von KBG ist das der Fall,
           wenn das Kind nachweislich durch jemand
           anderen im Familienkreis oder durch Kinder-
           krippen, Tagesmütter, Kindergärten betreut
           wird.
           Für Geburten bis zum 31. 12. 2001 gilt, dass
           Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nicht
           neben dem Karenzgeld bezogen werden kön-
           nen. Im Anschluss an den Karenzgeldbezug
14         erhält man aber Notstandshilfe, wenn die
           Voraussetzungen vorliegen.
Kindergeld Reinzeichnung           11.10.2001 14:16 Uhr              Seite 15

     Beispiele für
     die Berechnung
     Beispiele für die Berechnung des Kinderbe-         derbetreuungsgeld 28 Monate lang (Ruhen
     treuungsgeldes                                     während des Wochengeldbezuges). Das ergibt
                                                        12.208,00 Euro (168.000,00 ATS). Der Vater
     Beispiel 1                                         würde für seine sechs Monate 2.616,00 Euro (ca.
                                                        36.000,00 ATS) bekommen.
     Eine Hausfrau mit 3 Kindern
     (1, 4 und 7 Jahre alt). Nach der alten Rechtsla-   Beispiel 3
     ge hätte sie keinen Anspruch auf Karenzgeld.
     Wird das Kind im Jahr 2002 geboren, erhält sie     Eine Alleinerzieherin mit 2 Kindern
     jedoch 436,00 Euro (6.000,00 ATS) zumindest        (1 und 4 Jahre alt). Bis 2001 bekäme sie 409,90
     30 Monate lang, das ergibt in Summe ca.            Euro (5.640,00 ATS) Karenzgeld plus den Fami-
     13.080,00 Euro (180.000,00 ATS). Zusätzlich        lienzuschlag von ca. 29,00 Euro (400,00 ATS),
     profitiert sie noch von der Erhöhung des Mehr-     dazu ca. 181,00 Euro (2.500,00 ATS) Zuschuss.
     kindzuschlages von ca. 29,00 Euro (400,00 ATS)     Das ganze über 16 Monate, ergab in Summe
     auf 36,40 Euro (500,00 ATS) pro Monat für das      ca. 9.918,00 Euro (136.000,00 ATS).
     dritte Kind.                                       Wird das Kind im Jahr 2002 geboren, beträgt
                                                        ihr Anspruch 436,00 Euro (6.000,00 ATS) KBG
     Beispiel 2                                         plus 181,00 Euro (2.500,00 ATS) Zuschuss, das
                                                        Ganze allerdings 28 Monate lang, ergibt ca.
     Eine Angestellte mit 2 Kindern                     17.276,00 Euro (ca. 238.000,00 ATS).
     (1 und 5 Jahre alt). Vater nimmt halbes Jahr
     Karenz. Nach der alten Rechtslage hätte die        Beispiel 4
     Mutter 409,90 Euro (5.640,00 ATS) Karenz-
     geld für eineinhalb Jahre bekommen. Da der         Studentenehepaar mit einem Kind
     Bezug des Karenzgeldes erst nach dem Ende          Nach alter Rechtslage würden sie nur 72,67
     der Schutzfrist (Wochengeldbezug) begann,          Euro (1.000,00 ATS) pro Monat im ersten
     bezog sie das Geld 16 Monate lang, dazu noch       Lebensjahr des Kindes, also in Summe ca.
     ca. 29,00 Euro (400,00 ATS) pro Monat Fami-        872,00 Euro (12.000,00 ATS) als „Kleinkind-
     lienzuschlag für das zweite Kind. Das ergibt       beihilfe“ bekommen. Wird das Kind im Jahr
     ca. 7.023,00 Euro (96.640,00 ATS). Wenn der        2002 geboren, gebührt ihnen 436,00 Euro
     Vater das Karenzgeld ebenfalls sechs Monate        (6.000,00 ATS) KBG 36 Monate lang (sofern
     bezog, kamen noch 2.633,60 Euro (36.240,00         beide sich die Betreuung teilen), ergibt ca.
     ATS) dazu.                                         15.696,00 Euro (216.000,00 ATS).
     Wird das jüngere Kind im Jahr 2002 geboren,
                                                                                                          15
     gebühren ihr 436,00 Euro (6.000,00 ATS) Kin-
Kindergeld Reinzeichnung      11.10.2001 14:16 Uhr                     Seite 16

               Unseren Kindern zuliebe

                                          Weitere Informationen
                             zum Thema Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld
               erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, beim Familienservice des
                 Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG)
                        unter Tel.: 0800 240 262 (kostenlos aus ganz Österreich)
                     oder auf der Homepage des BMSG unter http://www.bmsg.gv.at

                          Nähere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie
                auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
               (http://www.bmwa.gv.at) unter dem im Auswahlmenü „Für Ihre Anliegen"
                                genannten Stichwort „Arbeitsrecht".

                                             BUNDESMINISTERIUM
                          F Ü R S O Z I A L E S I C H E R H E I T U N D G E N E R AT I O N E N

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