Herzlich willkommen zur Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände - Gemeinde Swisttal Sonntag, den 13.09.2020 08:00 - 18:00 Uhr

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Herzlich willkommen zur Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände - Gemeinde Swisttal Sonntag, den 13.09.2020 08:00 - 18:00 Uhr
Kommunalwahl 2020

    Gemeinde Swisttal
    Sonntag, den 13.09.2020
    08:00 - 18:00 Uhr

   Herzlich willkommen
            zur
Schulung der Mitglieder der
      Wahlvorstände

     Wahlamt der Gemeinde Swisttal
Herzlich willkommen zur Schulung der Mitglieder der Wahlvorstände - Gemeinde Swisttal Sonntag, den 13.09.2020 08:00 - 18:00 Uhr
Kommunalwahl 2020

                              Inhalt:

1. Allgemeines zur Kommunalverwaltung und zum Wahlrecht

2. Wahlvorstand – Tätigkeit

3. CoronaSchVo, Hygienekonzept

4. Wahlhandlung – Vorbereitung und Ablauf

5. Ergebnisermittlung – Zählung und Niederschrift, Schnellmeldung

6. Abschluss des Wahltages
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Kommunalwahl 2020
              Grundlagen der Kommunalverwaltung
➢ finden sich im Grundgesetz (GG):

    •   Art. 28 Abs. 2 GG:

         (…) Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten
         der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu
         regeln.

         Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen
         Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.

    •   Art. 28 Abs. 1 GG:
         In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben,
         die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen
         hervorgegangen ist.

         Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die
         Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
         besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft
         wahlberechtigt und wählbar……………..
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Kommunalwahl 2020

                   Kommunalverwaltungen in NRW:
                                         Zu wählende Organe (in blau)

Kreisangehörige Gemeinden/Städte (GO):   Rat,
                                         Bürgermeister

Kreise (KrO):                            Kreistag,
                                         Landrat

Kreisfreie Städte(GO):                   Stadtrat und
                                         Bezirksvertretungen,
                                         Oberbürgermeister

Landschaftsverbände (LVerbO):            Landschaftsversammlung, /-
                                         ausschuss
                                         Direktor des
                                         Landschaftsverbands
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Kommunalwahl 2020

Organe der Gemeinde (§ 40 GO NRW)

                       Rat              Bürgermeister

                             Bürgermeister
     Ratsmitglieder
                             (Vorsitzender)

    Ratsmitglieder und Bürgermeister werden für die Dauer von
    fünf Jahren von den Bürgern in getrennten Wahlen direkt
    gewählt (§ 42; § 65 GO NRW).
    Der Bürgermeister ist Mitglied und Vorsitzender des Rates.

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Kommunalwahl 2020
 Wahlsystem / Sitzverteilung / Ermittlung Wahlergebnis
Rechtsgrundlagen: Kommunalwahlgesetz (KWahlG) und Kommunalwahlordnung (KWahlO)
NRW

    Wahlsystem:

    Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl

    Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke je nach Größe des Rates (in Swisttal von
    38 auf 32 Sitze reduziert)

    Davon werden 16 Vertreter in Wahlbezirken gewählt!

    Wahlgebiet Swisttal ist eingeteilt in 16 Wahlbezirke (22 Stimmbezirke)

    Jeder Wähler hat je Wahl nur eine Stimme!

   • Damit wird der Direktkandidat im Wahlbezirk (besteht ggf. aus mehreren
     Stimmbezirken)
   und

   • die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe dieses Kandidaten gewählt.
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Kommunalwahl 2020
                           Ermittlung Wahlergebnis:
a. Mehrheitswahl § 32 KWahlG
    • „Im Wahlbezirk ist derjenige Bewerber gewählt, der die meisten Stimmen auf sich
      vereinigt“

   • Damit sind 16 von 32 Sitze des Rates unmittelbar vergeben.

a. Verhältniswahl § 33 KWahlG

   • Verteilung der Sitze nach Stimmenverhältnissen zur Gesamtstimmenzahl

   • Anzahl der Ratssitze muss dem Verhältnis des jeweiligen Stimmenanteils zur
     Gesamtstimmenzahl entsprechen

   • Verfahren: Divisionsverfahren mit Standardabrundungen

   • Ermittlung eines einheitlichen Divisors (Teiler):
     Bereinigte Gesamtstimmenzahl : zu verteilende Sitze (32) = (einheitlicher) Divisor

   • Verteilung der Sitze
     Stimmenzahl der Partei (oder Wählergruppe) : Divisor = Sitzzahl
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Kommunalwahl 2020

                         Wahl Bürgermeister/-in

➢ BM wird gemeinsam mit dem Rat gewählt (65,1) und §§ 46 b – e KWahlG
➢ Wahlzeit 5 Jahre (ist wieder an die Wahlzeit des Rates gekoppelt)

a. Gewählt ist der Bewerber, für den sich die Mehrheit der Wähler entscheiden, der
   also mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. (§ 46 c Abs. 1
   KWahlG)

b. Erhält niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen, findet eine
   Stichwahl zwischen den Bewerbern mit den beiden höchsten Stimmenzahlen
   statt. (§ 46 c Abs. 1 KWahlG; siehe auch Entscheidung LVerfG NRW 20.12.2019)
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Kommunalwahl 2020

       Das Wichtigste auf einen Blick – Allgemeines

➢ Am Sonntag, 13.09.2020, finden in Nordrhein-Westfalen die
  Kommunalwahlen statt.

➢ In Swisttal wird auf Gemeindeebene der Bürgermeister/in und
  Gemeinderat sowie auf Kreisebene der Landrat und der Kreistag gewählt.

➢ Insgesamt sind in Swisttal ca. 15.500 Personen wahlberechtigt. Diese
  können in den 22 Wahllokalen am Wahltag ihre Stimme abgeben.

➢ Die Gemeinde Swisttal ist in 16 Wahlbezirke/ 22 Stimmbezirke eingeteilt.

➢ In Erwartung einer hohen Briefwahlbeteiligung wurden vorsorglich 6
  Briefwahlvorstände (im Baubetriebshof) eingerichtet.

                                                                         Seite
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Kommunalwahl 2020
        Wahlgebiet / Wahlbezirke / Stimmbezirke

➢ Wahlgebiete ist das Gebiet der Gemeinde Swisttal.

➢ Das Wahlgebiet wird in so viele Wahlbezirke eingeteilt, wie Vertreter
  direkt in den Rat zu wählen sind.

➢ Der Rat hat die Möglichkeit im Kommunalwahlgesetzt genutzt und den
  Rat von 38 auf 32 Ratssitze verkleinert.

➢ Das Wahlgebiet wurde daher vom Wahlausschuss der Gemeinde
  Swisttal in 16 Wahlbezirke eingeteilt.

➢ Aus organisatorischen Gründen sind die 16 Wahlbezirke in 22
  Stimmbezirke eingeteilt.

➢ Dies hängt auch damit zusammen, dass für die Wahl der Ortsvorsteher
  die Wahlergebnisse für die einzelnen Ortschaften ermittelt werden
  müssen.
Kommunalwahl 2020

2. Wahlvorstand – Tätigkeit
Kommunalwahl 2020

                           Wahlvorstand

➢ Für die Durchführung der Wahl sind für jeden Wahlbezirk bzw.
   Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.

➢ Die Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der
   Wahlhandlung verantwortlich.

➢ Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher, dem
   stellvertretenden Wahlvorsteher und sechs Beisitzern.

➢ Aus dem Kreis der Beisitzer sind ein Schriftführer und ein stellvertretender
   Schriftführer zu bestimmen. Die Schriftführer wurden bereits durch die
   Bürgermeisterin berufen.
Kommunalwahl 2020

                          Wahlvorstand

                         Stellv.      Beisitzer(innen)
Wahlvorsteher(in)
                    Wahlvorsteher(in)    Schriftführer(in)
                                           Stellv. Schriftführer(in)
Kommunalwahl 2020
                               Wahlvorstand

➢ Der Wahlvorstand hat bei dieser Kommunalwahl eine besondere Verantwortung,
   denn er hat darauf zu achten, dass die Bestimmungen der CoronaSchVO im
   Wahlraum eingehalten werden.

➢ Zur Kommunalwahl 2020 wurde von der Gemeinde Swisttal ein Hygienekonzept
   zum Schutz der Wählerinnen und Wähler sowie der Mitglieder der
   Wahlvorstände erarbeitet.

➢ Wichtigste Regelungen sind die Einhaltung der Abstandsregelungen (1,50 m),
   Handhygiene sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
   (Maskenpflicht). => A-H-A Prinzip!

➢ Das Konzept wird allen Wahlvorständen zugeleitet.
Kommunalwahl 2020

3. CoronaSchVO, Hygienekonzept
Kommunalwahl 2020
            Hygienekonzept Kommunalwahl 2020

    Grundlagen des Konzeptes:
•   Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) in der Fassung vom 01.09.2020
•   Schreiben des Ministeriums des Inneren des Landes NRW (Az.11-35.12.00)
•   Schreiben des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 21.08.2020

➢ Hygienekonzept wird in den Wahllokalen ausgehängt

1. Schutzmaßnahmen im Wahllokal
•   Mindestabstandsgebot von 1,5 m im und vor dem Wahllokal
•   Maskenpflicht
•   Handdesinfektion
•   Einbahnregelung
•   regelmäßige Reinigung kontaktierter Oberflächen
•   regelmäßige Durchlüftung

➢ Wahllokale stehen am Wahltag unter Beachtung des Hygienekonzeptes
    fertig eingerichtet und desinfiziert zur Verfügung
Kommunalwahl 2020

          Hygienekonzept Kommunalwahl 2020
2. Schutzmaßnahmen für Wahlvorstände
•   Mindestabstandsgebot von 1,5 m im und vor dem Wahllokal
•   Spuckschutzwände an den Arbeitsplätzen
•   keine Maskenpflicht, wenn Mindestabstandsgebot von 1,5 m
    eingehalten wird, trotzdem wird das Tragen einer Maske empfohlen,
    Einwegmasken werden zur Verfügung gestellt
•   separate Handdesinfektion
•   Stimmauszählung mit Maske und Handschuhen

3. Schutzmaßnahmen für Wähler/innen und Besucher
•   Mindestabstandsgebot von 1,5 m im und vor dem Wahllokal
•   Maskenpflicht – Einwegmasken werden ausreichend vorgehalten
•   Handdesinfektion
•   Einbahnregelung
•   regelmäßige Reinigung kontaktierter Oberflächen
•   Stimmzettelkennzeichnung mit eigenem Stift (ausreichende Anzahl
    desinfizierter Stifte wird vorgehalten)
Kommunalwahl 2020

4. Wahlhandlung – Vorbereitung und Ablauf
Kommunalwahl 2020
                            Der Wahltag

Checkliste für den Wahlvorstand (wird zugeleitet)

➢ Prüfung der Wahlunterlagen und sonstiger Materialien

➢ Zusammentritt des Wahlvorstandes/ Organisatorisches
   (u.a. Verpflichtung der Mitglieder des Wahlvorstandes)

➢ Prüfung und Herrichtung des Wahlraumes

➢ 8.00 Uhr: Beginn der Wahlhandlung
Kommunalwahl 2020
           Ablauf der Stimmabgabe im Wahlraum

➢ Prüfung der Wahlberechtigung und Rückgabe der Wahlbenachrichtigung
   für eine eventuelle Stichwahl

➢ Aushändigung der erforderlichen Stimmzettel

➢ Kennzeichnung der Stimmzettel

➢ Prüfung eventueller Zurückweisungsgründe (Kennzeichnung außerhalb
   der Wahlkabine, Stimmabgabe für Dritte erkennbar etc.)

➢ Wahlvorsteher gibt Wahlurne frei

➢ Wähler wirft alle Stimmzettel ein

➢ Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
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Landratswahl            Kreistagswahl
Kommunalwahl 2020
Bürgermeisterwahl       Gemeinderatswahl
Kommunalwahl 2020
  Wählerverzeichnis
Kommunalwahl 2020
                 Briefwahlunterlagen im Wahllokal
                  Entgegennahme von Wahlbriefen

Was ist zu tun, wenn jemand Briefwahlunterlagen im Wahllokal abgeben
möchte?

Der Wahlvorsteher darf keinen Wahlbrief (Wahlbriefumschlag mit Inhalt)
entgegennehmen.

Wahlbriefe sind ausschließlich an die auf ihnen angegebene Stelle zu richten
oder dort abzugeben.

Der Wähler ist in dem Fall an das Wahlamt (Rathaus) zu verweisen.
Kommunalwahl 2020
  Briefwahlunterlagen im Wahllokal

Der Wahlbrief darf im Wahllokal
nicht in die Urne geworfen werden
(Verletzung Wahlgeheimnis)
Kommunalwahl 2020

                            Besonderheit:

     Auszählung Briefwahl im Wahllokal

➢ Die Briefwahlurne wird dem Wahlvorsteher durch Mitglieder der
  Briefwahlvorstände mit einer Mitteilung des Briefwahlvorstands (Anlage 21)
  gegen Empfangsbekenntnis (Anlage 22) ausgehändigt.

➢ Die Auszählung der Briefwahl-Stimmzettel erfolgt gemeinsam mit der
  Auszählung der Urnen-Stimmzettel (wird unten erläutert).
Kommunalwahl 2020
Anlage 21
Kommunalwahl 2020

Anlage 22
Kommunalwahl 2020

               Schluss der Wahlhandlung um 18.00 Uhr

➢ Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen um 18.00 im Wahlraum anwesend sein.

➢ Der Wahlvorsteher schließt die Wahlhandlung.

➢ Der Schriftführer hat bis dahin die Wahlniederschriften entsprechend vorbereitet.

                                     Wichtig!
           Die Öffentlichkeit der Wahl ist zu jeder Zeit sicher zu stellen!
Kommunalwahl 2020

5. Ergebnisermittlung

• Zählung
• Niederschrift
• Schnellmeldung
Kommunalwahl 2020
                         Auszählung im Wahllokal
➢ Es empfiehlt sich, vor der Auszählung die Tische zusammen zu schieben, da viel
  Platz für die Auszählung benötigt wird (Bitte Corona-Regeln beachten!).

➢ Zunächst wird die Wahlurne geöffnet und geleert.

➢ Achtung: Die zugestellte Briefwahlurne wird später geöffnet!

                     Die Öffentlichkeit
                     ist während des
                         gesamten
                      Zählvorgangs
                       zugelassen!
Kommunalwahl 2020
                  Auszählung im Wahllokal

       Grundsätzlich werden die Ergebnisse der Wahlen in der
                 nachfolgenden Reihenfolge festgestell!

    Dementsprechend sind die Stimmzettel den Wahlumschlägen zu
     entnehmen und nach Farben in folgender Reihenfolge zu sortieren:

1. Wahl der Landrätin/ des Landrats:               altweiß

2. Wahl des Kreistags:                             hellblau

3. Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters:    gelb

4. Wahl des Rates:                                 orange

Dies ist auch die Reihenfolge, die bei der Auszählung einzuhalten ist.
Kommunalwahl 2020
                     Auszählung im Wahllokal
1. Zählung der Wählerinnen und Wähler

A: Urnenwahl (§ 50 KWahlO)

➢ Die Beisitzer zählen die jeweiligen Stimmzettel.

➢ Der Schriftführer addiert in der Zwischenzeit die Stimmabgabevermerke und
   die eingenommenen Wahlscheine. Das Ergebnis ist die Zahl der Wähler.

➢ Die Zahl der Stimmzettel einerseits und die Zahl der Wähler andererseits
   müssen übereinstimmen.

➢ Bei evtl. Differenzen ist nachzuzählen.

➢ Ist auch nach der wiederholten Zählung die Differenz nicht auszuräumen,
   „gilt die Zahl der Stimmzettel als die Zahl der Wähler“.

➢ Diese Zählung ist für jede Wahl durchzuführen.
Kommunalwahl 2020
                         Auszählung im Wahllokal
1. Zählung der Wählerinnen und Wähler

B: Briefwahl (§ 59 KWahlO)

➢ Die Briefwahlurne wird geöffnet.

➢ Die Stimmzettelumschläge werden der Briefwahlurne entnommen und
   ungeöffnet gezählt.

➢ Zahl der mitgeteilten Briefwähler wird in der jeweiligen Wahlniederschrift
   eingetragen.

➢ Zahl der vom Briefwahlvorstand mitgeteilten Briefwähler muss der Zahl der
   Stimmzettelumschläge entsprechen.

➢ Bei einer Differenz sind die Stimmzettelumschläge erneut zu zählen.

➢ Verbleibt es bei einer Differenz ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken.
Kommunalwahl 2020
                     Auszählung im Wahllokal
1. Zählung der Wählerinnen und Wähler

B: Briefwahl (§ 59 KWahlO)

➢ Stimmzettel werden Stimmzettelumschlägen entnommen und nach Farben
  sortiert.
➢ Dabei werden leere Stimmzettelumschläge, Stimmzettelumschläge mit weniger
  als vier Stimmzetteln (oder mehr) sowie Stimmzettelumschläge, die Anlass zu
  Bedenken geben, mit Inhalt ausgesondert. Diese sind mit einem Vermerk zu
  versehen und einem Beisitzer zur Verwahrung zu übergeben und werden später
  bei der Auszählung Stapel 3 zugeordnet (Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken
  ergeben).
➢ Stimmzettel werden getrennt nach Farbengezählt.
➢ Zahl der Stimmzettel muss der Zahl der Stimmzettelumschläge entsprechen.
➢ Bei Differenz ist erneute Zählung erforderlich.
➢ Bleibt eine Differenz, ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken.
➢ Die „Anzahl der Stimmzettel gilt dann jeweils als Zahl der Briefwähler“.
➢ Die im Stimmbezirk und durch Briefwahl abgegebenen Stimmen werden
  gemeinsam ausgezählt, nachdem sie vermengt worden sind.
Kommunalwahl 2020
                    Auszählung im Wahllokal

2. Nach Wahlen getrennte Zählung der Stimmen

                 (Urnenwahl und Briefwahl zusammen!)

              Reihenfolge der Wahlauszählung beachten!!

2.1 Sortieren der Stimmzettel

   Die Beisitzer sortieren die Stimmzettel wie folgt:

➢ Stapel 1: zweifelsfrei gültigen Stimmen getrennt nach Bewerbern / Listen

➢ Stapel 2: ungekennzeichnete Stimmzettel

➢ Stapel 3: Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken ergeben
Kommunalwahl 2020
                     Auszählung im Wahllokal

2.2 Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und zweifelsfrei
ungültigen Stimmen (Stapel 1 und Stapel 2)

➢ Der Wahlvorsteher und sein Stellvertreter prüfen die gültigen Stimmen
  (Stapel 1) auf gleichlautende Kennzeichnung des Stimmzettels und stapeln
  sie nach Bewerbern/ Listen.
➢ Bedenkliche Stimmzettel werden auf Stapel 3 gelegt.
➢ Danach prüft der Wahlvorsteher die ungekennzeichneten Stimmzettel
  (Stapel 2); diese sind als ungültige Stimmen zu werten.
➢ Die Zählung der gültigen Stimmen erfolgt durch je 2 Beisitzer nacheinander
  (Stapel 1).
➢ Die Zählung der ungekennzeichneten Stimmzettel erfolgt ebenfalls durch je
  2 Beisitzer nacheinander (Stapel 2).
➢ Der Schriftführer notiert die gültigen und ungültigen Stimmen auf einem
  gesonderten Blatt.
Kommunalwahl 2020
                   Auszählung im Wahllokal

2.3 Auswertung der ausgesonderten Stimmzettel (Stapel 3)

➢ Der Wahlvorstand beschließt über jeden einzelnen Stimmzettel

➢ Der Wahlvorsteher gibt die Entscheidung bekannt und vermerkt das
   Ergebnis auf der Stimmzettelrückseite

➢ Der Schriftführer addiert die weiteren gültigen und ungültigen Stimmen
   zu den o.a. Ergebnissen.

➢ Der Schriftführer trägt die Gesamtzahlen in der Wahlniederschrift ein

➢ Zwei Beisitzer prüfen die Zusammenstellung der Ergebnisse.
Kommunalwahl 2020
Anlage 21, Mitteilung an den Wahlvorstand
Kommunalwahl 2020
Anlage 22, Empfangsbescheinigung Wahlvorstand
Kommunalwahl 2020
Anlage 19a, Niederschrift Nr. 2.8 Tabelle Wahlbezirke
Kommunalwahl 2020

6. Abschluss des Wahltages
Kommunalwahl 2020

                   Schnellmeldung

Nach Beendigung der jeweiligen Zählung (Reihenfolge beachten) ist die
Schnellmeldung zu fertigen und telefonisch an das Wahlamt der Gemeinde unter
folgenden Telefonnummern:
                  02255/309-188
durchzugeben.
Das für die telefonische Meldung erforderliche Passwort liegt dem Wahlkoffer bei.
Kommunalwahl 2020

         Anzahl Wahlberechtigte (wird aufgrund
         des Wählerverzeichnisses ausgefüllt)
         Wähler insgesamt und mit Wahlschein
         ungültige und gültige Erststimmen

               Stimmen
Kommunalwahl 2020

 Die Schnellmeldungen sind zu
    unterschreiben und den
Wahlniederschriften beizufügen!
Kommunalwahl 2020
 Verpackung:
                    in die leere Wahlurne geben !
1.
                                - unbenutzte Stimmzettel
                                - aufgerissene blaue Briefwahlumschläge
                                - Umschlag mit Büromaterial

2.   In die entsprechenden Umschläge kommen:
     Erstes Paket, § 54 KWahlO
     • Wahlniederschriften (2-fach)
     • Schnellmeldung (1-fach)
     • besonderes Päckchen mit folgendem Inhalt:
     a) Stimmzettel, über die der Wahlvorstand im Einzelnen besonders beschlossen hat,
        wobei diese fortlaufend nummeriert zu verpacken sind.
     b) Wahlscheine, über die Wahlvorstand besonders beschlossen hat (Zweifelsfälle,
        für die Wahlvorstand die Zulassung oder Zurückweisung beschlossen hat).
     Die einzelnen Anlage-Päckchen sind zu beschriften und zu versiegeln und
     der Niederschrift beizufügen.
Kommunalwahl 2020
3. Verpackung der restlichen Wahlunterlagen:

 Zweites, drittes und viertes Paket, § 55 Abs. 1 KWahlO

 Sie enthalten als einzelne Pakete gepackt:

 • die gültigen Stimmzettel geordnet und gebündelt nach den jeweiligen Bewerbern;

 • die ungekennzeichneten Stimmzettel;

 • die eingenommenen Wahlscheine;

 • soweit sie nicht den Wahlniederschriften (erstes Paket) beizufügen waren.

 Die Wahlscheine, die für sämtliche Wahlen (Kreis und Gemeinde) gültig sind, sind
 der Gemeinderatsniederschrift beizufügen.

 Soweit die Wahlscheine nur für die Landrats- und Kreistagswahl gelten, sind sie
 der Kreistagsniederschrift beizufügen.
Kommunalwahl 2020

  In den Wahlkoffer werden verpackt:
  • Die Wahlniederschriften mit Anlagen (Erstes Paket)
  • Zweites, drittes und viertes Paket
  • Erfrischungsgeldquittung
  und vom Wahlvorsteher und dem Schriftführer im Rathaus, Ratssaal
  abzugeben.
  Die Wahlunterlagen werden sofort auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  überprüft damit etwaige Fehler durch den Wahlvorsteher und den
  Schriftführer behoben werden können.

4. Das Wählerverzeichnis ggf. mit dem Nachweis der nach Abschluss des
   Wählerverzeichnisses noch erteilten Wahlscheine und etwaigen
   Aufzeichnungen des Wahlvorstehers über Mängel im Wählerverzeichnis ist
   einzupacken und in die Wahlurne zu legen.
Kommunalwahl 2020

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung und wünschen
Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer.

Für Fragen stehen wir Ihnen am Wahltag unter der
Rufnummer 02255/309 - 199 gerne zur Verfügung
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