Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Hansestadt Lüneburg - Diese Präsentation gilt nur für die ...

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Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Hansestadt Lüneburg - Diese Präsentation gilt nur für die ...
Herzlich Willkommen
     zur Wahlhelferschulung
    zu den Kommunalwahlen
          am 12.09.2021
   in der Hansestadt Lüneburg

(Diese Präsentation gilt nur für die Wahlvorstände
         in den allgemeinen Wahllokale)

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Inhaltsverzeichnis

 Allgemeine Informationen (Folien 3 - 9)

 Vorbereitungen auch unter Berücksichtigung der Corona-Lage (Folien 10 - 15)

 Wahlhandlung (Folien 16 - 30)

 Niederschriften (Folie 34 + Muster Homepage)

 Abschlussarbeiten (Folien 31 - 38)

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Wahlkoffer

•   Der Koffer mit den Wahlunterlagen ist grds. von dem/der
    Wahlvorsteher/in oder ggf. von der Stellvertretung am
    Samstag, den 11.09.2021 in der Zeit von 13:00 Uhr – 17:00
    Uhr im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg) abzuholen.
•   Der Koffer enthält alle erforderlichen Unterlagen
    (Stimmzettel, Wählerverzeichnis, Niederschriften, Checklisten
    zur Vorbereitung, laminierte Schilder, Schreibmaterialen,
    Utensilien für coronabedingte Schutzmaßnahmen etc.)

• Bitte prüfen Sie die Wahlunterlagen bei/nach Abholung sofort auf
  Vollständigkeit (Stimmzettel für die richtigen Wahlbereiche durch
  Vergleich mit den Bewerberinnen und Bewerbern in den
  Wahlniederschriften)

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Kommunalwahlen 2021
                         Was wird gewählt ?
- Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister  blauer Stimmzettel

- Kreistag  rosa Stimmzettel

- Gemeinderat (Stadtrat)  gelber Stimmzettel

- Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen (nur Wahlbezirke 112, 113, 114) und
  Ortsrat der Ortschaft Oedeme (nur Wahlbezirke 312, 313, 314, 318)
   grüner Stimmzettel

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Wer darf wählen ?

Jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht gesperrt
oder gestrichen wurde (z. B. wegen Briefwahl, Tod, Wegzug)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
 •   am Wahltag vollendetes 16. Lebensjahr,
 •   Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaates,

 •   Hauptwohnsitz am Wahltag seit mindestens drei Monaten (ab
     12.06.2021) im Wahlgebiet (Kreis, Gemeinde, Ortschaft)
•    kein Ausschluss vom Wahlrecht.

Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war der 01.08.2021 !
Nur wer an diesem Tag die o. g. Voraussetzungen erfüllte, wurde automatisch in das
Wählerverzeichnis aufgenommen und steht dort unter der für diesen Tag gemeldeten
Adresse. Umzüge innerhalb Lüneburg nach dem Stichtag haben keine Auswirkung auf
das Wählerverzeichnis.

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Der Wahlvorstand...

... besteht aus Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in und max. sieben
Beisitzern,

... arbeitet in zwei Schichten à 3-5 Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher/in
und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung,

... ist politisch absolut neutral (keine Buttons oder einseitige
Bemerkungen in Anwesenheit von Wählerinnen und Wählern),

... arbeitet öffentlich (auch nach 18:00 Uhr bei der Auszählung!
Zuschauer sind zuzulassen, solange die ordnungsgemäße
Ergebnisermittlung nicht beeinträchtigt/gestört wird),

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Mindestbesetzung des Wahlvorstandes
     während der Wahlhandlung

3 Wahlvorstandsmitglieder,
darunter Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren
Stellvertretung

 Kurze Pausen sind zwischen den Wahlvorstandsmitgliedern
  abzusprechen

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Wahltag im Überblick

•   07:30 Uhr Treffen im Wahlraum / Vorbereitungen treffen
•   08:00 Beginn der Wahlzeit / Stimmabgabe
•   18:00 Uhr Ablauf der Wahlzeit
     Wähler die bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sind, sind noch
      zur Wahl zuzulassen. Der weitere Zutritt zum Wahlraum ist so lange zu
      verwehren, bis der letzte Wähler seine Stimme(n) abgegeben hat.
     danach ist die Wahl für geschlossen zu erklären und der Zutritt zum
       Wahlraum für die Öffentlichkeit wieder herzustellen.
•   ab 18:00 Uhr Beginn der Auszählung
•   Tel. Ergebnisübermittlung für jede Wahl einzeln
•   Abschlussarbeiten und Übergabe der Wahlunterlagen im
    Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg)

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Der Wahlvorstand
  hat morgens ab 7:30 Uhr u. a. folgende Aufgaben:

• Einrichtung des Wahlraumes und Vorbereitungen für die Wahlhandlung
  auch unter Berücksichtigung von Coronaschutzmaßnahmen
  (siehe nachfolgende Checklisten, die auch im Koffer enthalten sind).

• Die Wahlurnen sind für die Wähler/innen sichtbar mit einem Stimmzettel
  für die jeweilige Wahl zu versehen. Die Stimmzettel an den Wahlurnen
  sind deutlich als Muster zu kennzeichnen/beschriften.

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Checkliste

„Ausstattung Wahlraum“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrund
 des Coronavirus vor Beginn
     der Wahlhandlung“

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Checkliste

„Schutzmaßnahmen aufgrund
  des Coronavirus während
     der Wahlhandlung“

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Beispiel: Aufbau eines Wahlraumes

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Vorbereitung

•   Mobiliar (Tische + Stühle) ist bereits vor Ort
•   i. d. R. ein höheneinstellbarer Tisch (siehe Foto )
    (notfalls kann ein Rollstuhlfahrer auch den Tisch
    eines benachbarten Wahlraums nutzen)
•   Spuckschutzwände (x 4)
                                                           Stimmzettel
•   3 Wahlkabinen                                             -Muster-
                                                                         Stimmzettel
                                                                            -Muster-

•   Für jede Wahl eine Wahlurne, insgesamt x 3
     (4 Wahlurnen in den Wahlbezirken, wo die
      Ortsräte Oedeme + Ochtmissen gewählt werden)         Stimmzettel
                                                              -Muster-
                                                                          Stimmzettel
                                                                             -Muster-

                                                                                  14
Rollstuhlgerechte Wahlräume/Wahllokale

•   Eingangstür zum Wahlgebäude nach Möglichkeit
    weit auf lassen (je nach Wetterlage und örtlichen
    Verhältnissen)

•   Sofern ein gesonderter barrierefreier Zugang zum
    Wahlraum besteht, ist dieser zusätzlich
    auszuschildern (nur Wahlbezirke 413, 414)

•   Auf Nachfrage den Wähler/innen mit körperlicher
    Beeinträchtigung bei der Stimmabgabe hinter der
    Wahlkabine behilflich sein (Hilfsperson)

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Wahlhandlung

Hinweis: Während der Wahlzeit sind in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor
dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Personen durch
Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede
Unterschriftensammlung (z. B. Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren)
verboten.

•   Wählende Personen haben sich auf Verlangen des Vorstandes auszuweisen und
    den zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen Folge zu
    leisten (z. B. kurze Abnahme von Kopfbedeckung, Kopftuch, Schleier,
    Motorradhelm, medizinische Maske etc.).

•   Das Fotografieren und Filmen hinter der Wahlkabine/im Wahlraum ist unzulässig.

•   Stimmzettel dürfen von der wählenden Person nicht außerhalb der Kabine
    gekennzeichnet werden.

Die wählende Person ist bei Nichtbeachtung der Regeln vom Vorstand zurückzuweisen
(Sie kann einen neuen Stimmzettel erhalten, nachdem der alte Stimmzettel vernichtet
wurde.)

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Der Wahlvorstand...

...hat morgens ab 8:00 Uhr folgende Aufgaben:

•   anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises oder eines anderen
    Ausweises, wird die Identität der wählenden Person festgestellt,

•   ein Ausweis/Pass sollte nur dann verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel
    an der Identität bestehen; ansonsten reicht die Wahlbenachrichtigung aus

•   bei einem Briefwahlvermerk („W“) im Wählerverzeichnis oder einem aus
    Lüneburg verzogenen und gesperrten Wähler dürfen keine Stimmzettel
    ausgehändigt werden!

• Zweifelsfälle sind sofort mit der Wahlorganisation telefonisch zu klären,

•   im Wählerverzeichnis wird für jede Wahl, für die die Person wahlberechtigt ist,
    ein Stimmabgabevermerk (Häckchen, Kreuz) gesetzt und die entsprechenden
    Stimmzettel ausgehändigt,
•   Gleichzeitig ist auch die Wahlbenachrichtigung dem Wähler für eine
    mögliche OB-Stichwahl am 26.09.2021 wieder auszuhändigen!

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Datenschutz

                             Achtung:

  Bitte keine personenbezogenen Daten der wählenden Personen im
                       Wahlraum verlautbaren!

Nur anhand der Wahlbenachrichtigung
(Nummer im Wählerverzeichnis, Name, Adresse, Wohnsitz)
oder
anhand eines Personaldokuments die Person im Wählerverzeichnis
ausfindig machen.
                                W

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Muster einer
                   Wahlbenachrichtigung

  Namen und Anschrift
der/des Wahlberechtigten

                                          Nr. im Wählerverzeichnis
     Wahlraum

     Wahlbezirk

                                                                 19
Aufbau des Wählerverzeichnisses

          • Wahlberechtigte Person
             1. zunächst nach Straßen + Haus-Nr. alphabetisch geordnet
             2. innerhalb der Straßen alphabetisch nach dem Familienamen
          • Geburtsdatum
          • Spalten für die Stimmabgaben (Häckchen oder Kreuze setzen)
          • Spalte für Bemerkungen (z. B. „W“ oder „G “ etc.)
          • Nummer im Wählerverzeichnis

Sollte eine Person mangels einer Wahlbenachrichtigung und anhand der Wohnsitzadresse im Ausweis
nicht im Wählerverzeichnis auffindbar sein, sollte nachgefragt werden, ob die Person seit dem
01.08.2021 innerhalb der Stadt umgezogen ist. Wenn ja, dann prüfen, ob die Person unter der alten
Anschrift in Ihrem Wählerverzeichnis aufzufinden ist. Wenn nicht, rufen Sie bitte umgehend die
Wahlorganisation unter der Tel.: 04131/309-3170 an. Ggf. ist die Person in einem anderen Wahlbezirk
wahlberechtigt oder gar nicht wahlberechtigt.

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Auszug aus einem Wählerverzeichnis
                                           Nr. im Wählerverzeichnis

                                                                  KW = Kreiswahl
                                                                  GW = Gemeindewahl
Wahlberechtigte Person,                                           OB = Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister
Straße + Haus-Nr.
                                                                  OR = Ortsratswahl (gilt nur für die betroffenen Wahlbezirke)

                                                                          Stimmabgabevermerke
                                                                          (Häckchen oder Kreuz)

Mustermann, M.
Musterstraße
                                  XXX
                                                                       Sperrvermerk W =
                                                                       Person hat Wahlschein mit
                                                                       Briefwahlunterlagen erhalten und kann nicht
                                                                       mehr im Wahllokal wählen!

                                                                       G= Person wurde aus dem WV gestrichen und
                                                                       ist daher nicht mehr wahlberechtigt

                                                                       n = Person wurde nur teilweise bzw. nur für
                                                                       einzelne Wahlen aus dem WV gestrichen
                                                                       (selten)

                 X

         Zählleiste pro Wähler (kein Pflichtgebrauch)                                                                    21
Wählerverzeichnis

Der Wahlvorstand...
... ändert an den Beurkundungen zum Abschluss des Wählerverzeichnisses nichts, es sei
denn, er erhält eine entsprechende Mitteilung von der Wahlorganisation.

... übernimmt nach 18:00 Uhr die A-Werte in die Wahlniederschriften (Punkt 4).

                       Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses
                                für die Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg
  Kenn-                                                                  Berichtigt gemäß § 46   Berichtigt gemäß § 46
  buchstabe                                                              Satz 2 NKWO             Satz 3 NKWO

  A1          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis   _1009__Personen   _______Personen         _______Personen
              ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

  A2          Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis   __ 54__Personen   _______Personen         _______Personen
              mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)

  A1+A2       Im      Wählerverzeichnis    insgesamt   _1063__Personen   _______Personen         _______Personen
              eingetragen

                                                                                                                         22
Der Wahlvorstand...

• achtet darauf, dass Wähler/innen alleine, geheim und unbeeinflusst
  hinter der Wahlkabine wählen
  Ausnahme Hilfsperson: Die Hilfsperson darf nur technisch den
                         Wählerwillen ausführen.

• achtet darauf, dass Wähler/innen die Stimmzettel nach der
  Stimmabgabe faltet und in die dafür jeweils vorgesehenen Wahlurnen
  einwerfen

                                                                       23
Der Wahlvorstand...

...lässt niemanden „in
Vertretung“ wählen ! Das
Wahlrecht kann nicht auf
eine andere Person
übertragen werden !
                                                  Vollmacht

                           Hiermit erkläre ich, Frau Mustermann, geb. 01.01.1810,
                           dass mein Mann Herr Mustermann, geb. 31.12.1812, für
                           mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und
Nicht zulässig!            das Bett nicht verlassen kann.
                           Lüneburg, 12.09.2021
                           Frau Mustermann

                                                                                   24
Der Wahlvorstand...

...stellt keinen Spendenteller und auch keine Spendenbox auf !

Die Nds. Landeswahlleitung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass
ein solcher Spendenteller strikt unerwünscht ist. Bitte unterlassen
Sie dies, in der Vergangenheit hat es bereits Beschwerden gegeben.

                                                                  25
Der Wahlvorstand...

... nimmt keine Briefwahlunterlagen (gelbe Wahlbriefe) zur
Abholung entgegen!

Dieses Verfahren ist nicht zulässig. Die wahlberechtigte Person hat dafür
Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00
Uhr, bei der Wahlleitung im Rathaus eingeht.

Eine Wahl mit Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen
ist am 12.09.21 im Wahllokal nicht möglich/zulässig.

Bitte weisen Sie Briefwähler ggf. darauf hin, dass diese den Wahlbrief zu
der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle bringen muss.

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18.00 Uhr – aus, Schluss und vorbei?

Nein, falls noch jemand rechtzeitig bis 18.00 Uhr den
Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch
wählen. Der Zutritt weiterer Personen ist vorerst zu versagen.

Die Wahlzeit für beendet erklären und alle unbenutzten
Stimmzettel in den Koffer legen!

Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf bei
der Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen.
Auch die Auszählung ist öffentlich. Der Zutritt zum
Wahlraum ist wieder herzustellen.

Dann kann es aber mit der Auszählung beginnen, zur der
natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend
sein sollen.

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Reihenfolge der Auszählung!

1. Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum
   Oberbürgermeister (OB-Wahl)
2. Kreiswahl
3. Gemeindewahl
4. ggf. Ortsratswahl Ochtmissen oder Oedeme

Bitte darauf achten, dass mit der Auszählung der
Stimmzettel der Kreiswahl erst begonnen werden
darf, wenn das korrekte Ergebnis der OB-Wahl
telefonisch durchgegeben wurde usw.

Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit !

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Ab 18.00 Uhr

      Zählung der Wählerinnen und Wähler!
 Alle Wahlurnen zunächst öffnen und prüfen, ob die Stimmzettel
 den Wahlurnen richtig zugeordnet sind. Wenn nicht, bitte richtig
 umsortieren. Danach die Wahlurnen bis auf die der OB-Wahl
 wieder schließen.
 1. Stimmzettel aus der OB-Wahlurne zählen
 2. Stimmabgabevermerke zur entsprechenden Wahl im
    Wählerverzeichnis zählen

Ergibt sich auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung,
so ist dies in der Wahlniederschrift (Nr. 3.2.3) anzugeben und,
soweit möglich, zu erläutern. In diesem Fall gilt die Zahl der in der
Wahlurne befindlichen Stimmzettel als die Zahl der Wähler/innen.

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Unterschiedliche
               Auszählungsverfahren

- OB-Wahl: Jede Person hat nur 1e Stimme

- Kreiswahl
- Gemeindewahl          Jede Person hat pro Wahl jeweils 3 Stimmen
- Ggf. Ortsratswahl

Aus diesem Grund werden unterschiedliche Auszählungsverfahren
empfohlen. Diese entnehmen Sie bitte den weiteren Präsentationen auf
der Homepage!

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Abschlussarbeiten

Das Wahlergebnis aus der Zählliste in die Schnellmeldung übertragen.
(Empfehlung: unbenutzte Stimmzettel als Zähllisten beschriften und für die Auszählung der
Stimmen verwenden (IIII), insb. für die Kreis- Gemeinde- und Ortsratswahlen)

Prüfen, ob folgende Formeln stimmen:
OB-Wahl
Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C) und gültigen Stimmzettel/Stimmen (D) muss mit der Zahl
der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B

Kreis-Gemeinde- und Ortsratswahlen
   Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C1) und gültigen Stimmzettel (C2) muss mit der Zahl der
    Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C1 + C2 = B
    Bei diesen Wahlen werden keine ungültigen Stimmen, sondern nur gültige Stimmen und
    ungültige Stimmzettel gezählt!
    (Nur bei der OB-Wahl ist eine ungültige Stimme = ein ungültiger Stimmzettel, da nur eine Stimme vergeben
    werden kann)

   Die Summe der insgesamt auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen (D1, D2 usw.)
    muss mit der Zahl der gültigen Stimmen (D) übereinstimmen: D1 + D2 + D3 … usw. = D
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Telefonische Ergebnisdurchgabe

Sobald ein Wahlergebnis in die Schnellmeldung übertragen und
geprüft wurde, teilt es der/die Wahlvorsteher/in oder deren
Stellvertretung umgehend telefonisch an unsere Erfasserinnen im
Bürgeramt mit. Dabei unbedingt ausschließlich folgende
Telefonnummer verwenden:

                     309-3500
                         (bei besetzt bitte in der Warteschleife bleiben oder
                                  nach kurzer Zeit erneut anrufen!)

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Telefonische Ergebnisdurchgabe

Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

1.   Das Ergebnis wird von der Erfasserin als korrekt bestätigt.

2. Die Erfasserin bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es
   noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein
   Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht
   überein, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand
   muss es noch einmal überprüfen. Unter Umständen müssen die
   Stimmzettel erneut ausgezählt und das Ergebnis noch mal
   übermittelt werden.

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Niederschrift

     Das korrekte Ergebnis aus der Schnellmeldung
              in die Niederschrift übertragen !

Die Niederschriften sind vollständig auszufüllen und von jedem
             Vorstandsmitglied zu unterschreiben !
     (s. vorletzte Seite der Niederschrift unter Punkt 5.6)

 Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen der Niederschriften
       im Zweifelsfall an das Muster auf der Homepage!

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Abschlussarbeiten

Stimmzettel wie folgt verpacken und anschließend beschriften mit
Hansestadt Lüneburg + Wahlart + Wahlbezirksnummer:

- 1 Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln (in den Koffer legen)

- 1 Paket mit den gültigen Stimmzetteln (getrennt für jede Wahl)

- Beschlussstimmzettel (s. 3.4.4 der Wahlniederschrift) sowie
 ungekennzeichnete Stimmzettel (s. 3.4.5 der Wahlniederschrift) im gesonderten Um-
 schlag der entsprechenden Niederschrift als durchnummerierte Anlagen beifügen.
 (getrennt für jede Wahl)

 Anschließend mit der Auszählung der Kreiswahl beginnen und analog verfahren.

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Bitte verpacken Sie die Stimmzettel
fest, damit diese auch einen weiteren
Transport überstehen !

In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet Sie
nur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete ggf. neu
verpacken zu müssen.

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Abschlussarbeiten

•   Mobiliar, Wahlurnen, Wahlkabinen sowie Spuckschutzwände verbleiben im
    Raum

•   ansonsten sämtliche Wahlunterlagen und Materialien wieder im Koffer
    verstauen     (insbesondere         Schilder,     Schreibmaterialien etc.);
    Corona-Schutzutensilien bitte im separaten Stoffbeutel zurückgeben.

•   Aufwandsentschädigung                an            Wahlhelfer         auszahlen
          35     €    Wahlvorsteher/in,       alle    anderen    jeweils   25    €
     Den Erhalt der Aufwandsentschädigung haben alle Wahlvorstandsmitglieder
    auf einer bereitgestellten Quittungsliste zu unterzeichnen

•   Wahlvorsteher/in gibt Koffer wieder im Stadtarchiv ab oder lässt diesen notfalls
    abholen (tel. Mitteilung erforderlich unter der Tel. 309-3101; Bitte den Koffer und
    die Wahlunterlagen solange nicht unbeaufsichtigt lassen)

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Kofferabgabe im Stadtarchiv

 Bitte bei der Kofferabgabe separat bereithalten:

• Wählerverzeichnis

• Niederschriften mit Anlagen (z. B. Zähllisten)
 (Umschläge mit Beschlussstimmzetteln + ungekennzeichneten
 Stimmzetteln)

• Schnellmeldungen

• Quittungsliste für die Aufwandsentschädigung + ggf. Restgeld

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Sollten Sie noch Fragen haben:

               Rufen Sie uns gerne an.

            Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212

Am 12.09.2021 und 26.09.2021 zusätzlich auch unter der
            Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170

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Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für den Wahltag wünschen wir Ihnen
     einen angenehmen Verlauf.

   Ihr Team von der Wahlorganisation

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