Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Hansestadt Lüneburg - Diese Präsentation gilt nur für die ...
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Herzlich Willkommen zur Wahlhelferschulung zu den Kommunalwahlen am 12.09.2021 in der Hansestadt Lüneburg (Diese Präsentation gilt nur für die Wahlvorstände in den allgemeinen Wahllokale) 1
Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen (Folien 3 - 9) Vorbereitungen auch unter Berücksichtigung der Corona-Lage (Folien 10 - 15) Wahlhandlung (Folien 16 - 30) Niederschriften (Folie 34 + Muster Homepage) Abschlussarbeiten (Folien 31 - 38) 2
Wahlkoffer • Der Koffer mit den Wahlunterlagen ist grds. von dem/der Wahlvorsteher/in oder ggf. von der Stellvertretung am Samstag, den 11.09.2021 in der Zeit von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg) abzuholen. • Der Koffer enthält alle erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis, Niederschriften, Checklisten zur Vorbereitung, laminierte Schilder, Schreibmaterialen, Utensilien für coronabedingte Schutzmaßnahmen etc.) • Bitte prüfen Sie die Wahlunterlagen bei/nach Abholung sofort auf Vollständigkeit (Stimmzettel für die richtigen Wahlbereiche durch Vergleich mit den Bewerberinnen und Bewerbern in den Wahlniederschriften) 3
Kommunalwahlen 2021 Was wird gewählt ? - Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister blauer Stimmzettel - Kreistag rosa Stimmzettel - Gemeinderat (Stadtrat) gelber Stimmzettel - Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen (nur Wahlbezirke 112, 113, 114) und Ortsrat der Ortschaft Oedeme (nur Wahlbezirke 312, 313, 314, 318) grüner Stimmzettel 4
Wer darf wählen ? Jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht gesperrt oder gestrichen wurde (z. B. wegen Briefwahl, Tod, Wegzug) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? • am Wahltag vollendetes 16. Lebensjahr, • Deutsche/r oder Staatsangehörige/r eines EU-Mitgliedstaates, • Hauptwohnsitz am Wahltag seit mindestens drei Monaten (ab 12.06.2021) im Wahlgebiet (Kreis, Gemeinde, Ortschaft) • kein Ausschluss vom Wahlrecht. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis war der 01.08.2021 ! Nur wer an diesem Tag die o. g. Voraussetzungen erfüllte, wurde automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und steht dort unter der für diesen Tag gemeldeten Adresse. Umzüge innerhalb Lüneburg nach dem Stichtag haben keine Auswirkung auf das Wählerverzeichnis. 5
Der Wahlvorstand... ... besteht aus Wahlvorsteher/in, Stellvertreter/in und max. sieben Beisitzern, ... arbeitet in zwei Schichten à 3-5 Wahlhelfern incl. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung, ... ist politisch absolut neutral (keine Buttons oder einseitige Bemerkungen in Anwesenheit von Wählerinnen und Wählern), ... arbeitet öffentlich (auch nach 18:00 Uhr bei der Auszählung! Zuschauer sind zuzulassen, solange die ordnungsgemäße Ergebnisermittlung nicht beeinträchtigt/gestört wird), 6
Mindestbesetzung des Wahlvorstandes während der Wahlhandlung 3 Wahlvorstandsmitglieder, darunter Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in oder deren Stellvertretung Kurze Pausen sind zwischen den Wahlvorstandsmitgliedern abzusprechen 7
Wahltag im Überblick • 07:30 Uhr Treffen im Wahlraum / Vorbereitungen treffen • 08:00 Beginn der Wahlzeit / Stimmabgabe • 18:00 Uhr Ablauf der Wahlzeit Wähler die bis 18:00 Uhr im Wahlraum anwesend sind, sind noch zur Wahl zuzulassen. Der weitere Zutritt zum Wahlraum ist so lange zu verwehren, bis der letzte Wähler seine Stimme(n) abgegeben hat. danach ist die Wahl für geschlossen zu erklären und der Zutritt zum Wahlraum für die Öffentlichkeit wieder herzustellen. • ab 18:00 Uhr Beginn der Auszählung • Tel. Ergebnisübermittlung für jede Wahl einzeln • Abschlussarbeiten und Übergabe der Wahlunterlagen im Stadtarchiv (Wallstr. 4, 21335 Lüneburg) 8
Der Wahlvorstand hat morgens ab 7:30 Uhr u. a. folgende Aufgaben: • Einrichtung des Wahlraumes und Vorbereitungen für die Wahlhandlung auch unter Berücksichtigung von Coronaschutzmaßnahmen (siehe nachfolgende Checklisten, die auch im Koffer enthalten sind). • Die Wahlurnen sind für die Wähler/innen sichtbar mit einem Stimmzettel für die jeweilige Wahl zu versehen. Die Stimmzettel an den Wahlurnen sind deutlich als Muster zu kennzeichnen/beschriften. 9
Checkliste „Schutzmaßnahmen aufgrund des Coronavirus vor Beginn der Wahlhandlung“ 11
Checkliste „Schutzmaßnahmen aufgrund des Coronavirus während der Wahlhandlung“ 12
Beispiel: Aufbau eines Wahlraumes 13
Vorbereitung • Mobiliar (Tische + Stühle) ist bereits vor Ort • i. d. R. ein höheneinstellbarer Tisch (siehe Foto ) (notfalls kann ein Rollstuhlfahrer auch den Tisch eines benachbarten Wahlraums nutzen) • Spuckschutzwände (x 4) Stimmzettel • 3 Wahlkabinen -Muster- Stimmzettel -Muster- • Für jede Wahl eine Wahlurne, insgesamt x 3 (4 Wahlurnen in den Wahlbezirken, wo die Ortsräte Oedeme + Ochtmissen gewählt werden) Stimmzettel -Muster- Stimmzettel -Muster- 14
Rollstuhlgerechte Wahlräume/Wahllokale • Eingangstür zum Wahlgebäude nach Möglichkeit weit auf lassen (je nach Wetterlage und örtlichen Verhältnissen) • Sofern ein gesonderter barrierefreier Zugang zum Wahlraum besteht, ist dieser zusätzlich auszuschildern (nur Wahlbezirke 413, 414) • Auf Nachfrage den Wähler/innen mit körperlicher Beeinträchtigung bei der Stimmabgabe hinter der Wahlkabine behilflich sein (Hilfsperson) 15
Wahlhandlung Hinweis: Während der Wahlzeit sind in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der wählenden Personen durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder sonstige Darstellungen sowie jede Unterschriftensammlung (z. B. Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren) verboten. • Wählende Personen haben sich auf Verlangen des Vorstandes auszuweisen und den zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen Folge zu leisten (z. B. kurze Abnahme von Kopfbedeckung, Kopftuch, Schleier, Motorradhelm, medizinische Maske etc.). • Das Fotografieren und Filmen hinter der Wahlkabine/im Wahlraum ist unzulässig. • Stimmzettel dürfen von der wählenden Person nicht außerhalb der Kabine gekennzeichnet werden. Die wählende Person ist bei Nichtbeachtung der Regeln vom Vorstand zurückzuweisen (Sie kann einen neuen Stimmzettel erhalten, nachdem der alte Stimmzettel vernichtet wurde.) 16
Der Wahlvorstand... ...hat morgens ab 8:00 Uhr folgende Aufgaben: • anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises oder eines anderen Ausweises, wird die Identität der wählenden Person festgestellt, • ein Ausweis/Pass sollte nur dann verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Identität bestehen; ansonsten reicht die Wahlbenachrichtigung aus • bei einem Briefwahlvermerk („W“) im Wählerverzeichnis oder einem aus Lüneburg verzogenen und gesperrten Wähler dürfen keine Stimmzettel ausgehändigt werden! • Zweifelsfälle sind sofort mit der Wahlorganisation telefonisch zu klären, • im Wählerverzeichnis wird für jede Wahl, für die die Person wahlberechtigt ist, ein Stimmabgabevermerk (Häckchen, Kreuz) gesetzt und die entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt, • Gleichzeitig ist auch die Wahlbenachrichtigung dem Wähler für eine mögliche OB-Stichwahl am 26.09.2021 wieder auszuhändigen! 17
Datenschutz Achtung: Bitte keine personenbezogenen Daten der wählenden Personen im Wahlraum verlautbaren! Nur anhand der Wahlbenachrichtigung (Nummer im Wählerverzeichnis, Name, Adresse, Wohnsitz) oder anhand eines Personaldokuments die Person im Wählerverzeichnis ausfindig machen. W 18
Muster einer Wahlbenachrichtigung Namen und Anschrift der/des Wahlberechtigten Nr. im Wählerverzeichnis Wahlraum Wahlbezirk 19
Aufbau des Wählerverzeichnisses • Wahlberechtigte Person 1. zunächst nach Straßen + Haus-Nr. alphabetisch geordnet 2. innerhalb der Straßen alphabetisch nach dem Familienamen • Geburtsdatum • Spalten für die Stimmabgaben (Häckchen oder Kreuze setzen) • Spalte für Bemerkungen (z. B. „W“ oder „G “ etc.) • Nummer im Wählerverzeichnis Sollte eine Person mangels einer Wahlbenachrichtigung und anhand der Wohnsitzadresse im Ausweis nicht im Wählerverzeichnis auffindbar sein, sollte nachgefragt werden, ob die Person seit dem 01.08.2021 innerhalb der Stadt umgezogen ist. Wenn ja, dann prüfen, ob die Person unter der alten Anschrift in Ihrem Wählerverzeichnis aufzufinden ist. Wenn nicht, rufen Sie bitte umgehend die Wahlorganisation unter der Tel.: 04131/309-3170 an. Ggf. ist die Person in einem anderen Wahlbezirk wahlberechtigt oder gar nicht wahlberechtigt. 20
Auszug aus einem Wählerverzeichnis Nr. im Wählerverzeichnis KW = Kreiswahl GW = Gemeindewahl Wahlberechtigte Person, OB = Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister Straße + Haus-Nr. OR = Ortsratswahl (gilt nur für die betroffenen Wahlbezirke) Stimmabgabevermerke (Häckchen oder Kreuz) Mustermann, M. Musterstraße XXX Sperrvermerk W = Person hat Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten und kann nicht mehr im Wahllokal wählen! G= Person wurde aus dem WV gestrichen und ist daher nicht mehr wahlberechtigt n = Person wurde nur teilweise bzw. nur für einzelne Wahlen aus dem WV gestrichen (selten) X Zählleiste pro Wähler (kein Pflichtgebrauch) 21
Wählerverzeichnis Der Wahlvorstand... ... ändert an den Beurkundungen zum Abschluss des Wählerverzeichnisses nichts, es sei denn, er erhält eine entsprechende Mitteilung von der Wahlorganisation. ... übernimmt nach 18:00 Uhr die A-Werte in die Wahlniederschriften (Punkt 4). Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses für die Gemeindewahl in der Hansestadt Lüneburg Kenn- Berichtigt gemäß § 46 Berichtigt gemäß § 46 buchstabe Satz 2 NKWO Satz 3 NKWO A1 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis _1009__Personen _______Personen _______Personen ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) A2 Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis __ 54__Personen _______Personen _______Personen mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) A1+A2 Im Wählerverzeichnis insgesamt _1063__Personen _______Personen _______Personen eingetragen 22
Der Wahlvorstand... • achtet darauf, dass Wähler/innen alleine, geheim und unbeeinflusst hinter der Wahlkabine wählen Ausnahme Hilfsperson: Die Hilfsperson darf nur technisch den Wählerwillen ausführen. • achtet darauf, dass Wähler/innen die Stimmzettel nach der Stimmabgabe faltet und in die dafür jeweils vorgesehenen Wahlurnen einwerfen 23
Der Wahlvorstand... ...lässt niemanden „in Vertretung“ wählen ! Das Wahlrecht kann nicht auf eine andere Person übertragen werden ! Vollmacht Hiermit erkläre ich, Frau Mustermann, geb. 01.01.1810, dass mein Mann Herr Mustermann, geb. 31.12.1812, für mich wählen soll, da ich plötzlich krank geworden bin und Nicht zulässig! das Bett nicht verlassen kann. Lüneburg, 12.09.2021 Frau Mustermann 24
Der Wahlvorstand... ...stellt keinen Spendenteller und auch keine Spendenbox auf ! Die Nds. Landeswahlleitung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass ein solcher Spendenteller strikt unerwünscht ist. Bitte unterlassen Sie dies, in der Vergangenheit hat es bereits Beschwerden gegeben. 25
Der Wahlvorstand... ... nimmt keine Briefwahlunterlagen (gelbe Wahlbriefe) zur Abholung entgegen! Dieses Verfahren ist nicht zulässig. Die wahlberechtigte Person hat dafür Sorge zu tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr, bei der Wahlleitung im Rathaus eingeht. Eine Wahl mit Wahlschein bzw. Briefwahlunterlagen ist am 12.09.21 im Wahllokal nicht möglich/zulässig. Bitte weisen Sie Briefwähler ggf. darauf hin, dass diese den Wahlbrief zu der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle bringen muss. 26
18.00 Uhr – aus, Schluss und vorbei? Nein, falls noch jemand rechtzeitig bis 18.00 Uhr den Wahlraum betreten hat, darf diese Person natürlich auch noch wählen. Der Zutritt weiterer Personen ist vorerst zu versagen. Die Wahlzeit für beendet erklären und alle unbenutzten Stimmzettel in den Koffer legen! Wer nach 18:00 Uhr den Wahlraum betritt, darf bei der Auszählung zusehen, allerdings nicht mehr wählen. Auch die Auszählung ist öffentlich. Der Zutritt zum Wahlraum ist wieder herzustellen. Dann kann es aber mit der Auszählung beginnen, zur der natürlich alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein sollen. 27
Reihenfolge der Auszählung! 1. Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister (OB-Wahl) 2. Kreiswahl 3. Gemeindewahl 4. ggf. Ortsratswahl Ochtmissen oder Oedeme Bitte darauf achten, dass mit der Auszählung der Stimmzettel der Kreiswahl erst begonnen werden darf, wenn das korrekte Ergebnis der OB-Wahl telefonisch durchgegeben wurde usw. Grundsatz: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit ! 28
Ab 18.00 Uhr Zählung der Wählerinnen und Wähler! Alle Wahlurnen zunächst öffnen und prüfen, ob die Stimmzettel den Wahlurnen richtig zugeordnet sind. Wenn nicht, bitte richtig umsortieren. Danach die Wahlurnen bis auf die der OB-Wahl wieder schließen. 1. Stimmzettel aus der OB-Wahlurne zählen 2. Stimmabgabevermerke zur entsprechenden Wahl im Wählerverzeichnis zählen Ergibt sich auch nach wiederholter Zählung keine Übereinstimmung, so ist dies in der Wahlniederschrift (Nr. 3.2.3) anzugeben und, soweit möglich, zu erläutern. In diesem Fall gilt die Zahl der in der Wahlurne befindlichen Stimmzettel als die Zahl der Wähler/innen. 29
Unterschiedliche Auszählungsverfahren - OB-Wahl: Jede Person hat nur 1e Stimme - Kreiswahl - Gemeindewahl Jede Person hat pro Wahl jeweils 3 Stimmen - Ggf. Ortsratswahl Aus diesem Grund werden unterschiedliche Auszählungsverfahren empfohlen. Diese entnehmen Sie bitte den weiteren Präsentationen auf der Homepage! 30
Abschlussarbeiten Das Wahlergebnis aus der Zählliste in die Schnellmeldung übertragen. (Empfehlung: unbenutzte Stimmzettel als Zähllisten beschriften und für die Auszählung der Stimmen verwenden (IIII), insb. für die Kreis- Gemeinde- und Ortsratswahlen) Prüfen, ob folgende Formeln stimmen: OB-Wahl Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C) und gültigen Stimmzettel/Stimmen (D) muss mit der Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C + D = B Kreis-Gemeinde- und Ortsratswahlen Die Summe der ungültigen Stimmzettel (C1) und gültigen Stimmzettel (C2) muss mit der Zahl der Wählerinnen und Wähler (B) übereinstimmen: C1 + C2 = B Bei diesen Wahlen werden keine ungültigen Stimmen, sondern nur gültige Stimmen und ungültige Stimmzettel gezählt! (Nur bei der OB-Wahl ist eine ungültige Stimme = ein ungültiger Stimmzettel, da nur eine Stimme vergeben werden kann) Die Summe der insgesamt auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen (D1, D2 usw.) muss mit der Zahl der gültigen Stimmen (D) übereinstimmen: D1 + D2 + D3 … usw. = D 31
Telefonische Ergebnisdurchgabe Sobald ein Wahlergebnis in die Schnellmeldung übertragen und geprüft wurde, teilt es der/die Wahlvorsteher/in oder deren Stellvertretung umgehend telefonisch an unsere Erfasserinnen im Bürgeramt mit. Dabei unbedingt ausschließlich folgende Telefonnummer verwenden: 309-3500 (bei besetzt bitte in der Warteschleife bleiben oder nach kurzer Zeit erneut anrufen!) 32
Telefonische Ergebnisdurchgabe Nun gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Das Ergebnis wird von der Erfasserin als korrekt bestätigt. 2. Die Erfasserin bestätigt das Ergebnis nicht. Dann wird es noch einmal verglichen, möglicherweise liegt ein Übermittlungsfehler vor. Stimmt es immer noch nicht überein, liegt ein rechnerischer Fehler vor. Der Wahlvorstand muss es noch einmal überprüfen. Unter Umständen müssen die Stimmzettel erneut ausgezählt und das Ergebnis noch mal übermittelt werden. 33
Niederschrift Das korrekte Ergebnis aus der Schnellmeldung in die Niederschrift übertragen ! Die Niederschriften sind vollständig auszufüllen und von jedem Vorstandsmitglied zu unterschreiben ! (s. vorletzte Seite der Niederschrift unter Punkt 5.6) Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen der Niederschriften im Zweifelsfall an das Muster auf der Homepage! 34
Abschlussarbeiten Stimmzettel wie folgt verpacken und anschließend beschriften mit Hansestadt Lüneburg + Wahlart + Wahlbezirksnummer: - 1 Paket mit den unbenutzten Stimmzetteln (in den Koffer legen) - 1 Paket mit den gültigen Stimmzetteln (getrennt für jede Wahl) - Beschlussstimmzettel (s. 3.4.4 der Wahlniederschrift) sowie ungekennzeichnete Stimmzettel (s. 3.4.5 der Wahlniederschrift) im gesonderten Um- schlag der entsprechenden Niederschrift als durchnummerierte Anlagen beifügen. (getrennt für jede Wahl) Anschließend mit der Auszählung der Kreiswahl beginnen und analog verfahren. 35
Bitte verpacken Sie die Stimmzettel fest, damit diese auch einen weiteren Transport überstehen ! In den Koffern liegen ausreichend Bögen mit Packpapier und Paketschnur. Es kostet Sie nur ein oder zwei Minuten zusätzliche Zeit – uns erspart es aber dutzende Pakete ggf. neu verpacken zu müssen. 36
Abschlussarbeiten • Mobiliar, Wahlurnen, Wahlkabinen sowie Spuckschutzwände verbleiben im Raum • ansonsten sämtliche Wahlunterlagen und Materialien wieder im Koffer verstauen (insbesondere Schilder, Schreibmaterialien etc.); Corona-Schutzutensilien bitte im separaten Stoffbeutel zurückgeben. • Aufwandsentschädigung an Wahlhelfer auszahlen 35 € Wahlvorsteher/in, alle anderen jeweils 25 € Den Erhalt der Aufwandsentschädigung haben alle Wahlvorstandsmitglieder auf einer bereitgestellten Quittungsliste zu unterzeichnen • Wahlvorsteher/in gibt Koffer wieder im Stadtarchiv ab oder lässt diesen notfalls abholen (tel. Mitteilung erforderlich unter der Tel. 309-3101; Bitte den Koffer und die Wahlunterlagen solange nicht unbeaufsichtigt lassen) 37
Kofferabgabe im Stadtarchiv Bitte bei der Kofferabgabe separat bereithalten: • Wählerverzeichnis • Niederschriften mit Anlagen (z. B. Zähllisten) (Umschläge mit Beschlussstimmzetteln + ungekennzeichneten Stimmzetteln) • Schnellmeldungen • Quittungsliste für die Aufwandsentschädigung + ggf. Restgeld 38
Sollten Sie noch Fragen haben: Rufen Sie uns gerne an. Telefon-Nr.: 04131/ 309-3212 Am 12.09.2021 und 26.09.2021 zusätzlich auch unter der Telefon-Nr.: 04131/ 309-3170 39
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Für den Wahltag wünschen wir Ihnen einen angenehmen Verlauf. Ihr Team von der Wahlorganisation 40
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