Heute an morgen denken - Vorsorgen in der 2. und 3. Säule, Wertschriftensparen und Risikoversicherungen - Aargauische Kantonalbank
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Heute an morgen denken Vorsorgen in der 2. und 3. Säule, Wertschriftensparen und Risikoversicherungen
Inhalt Vorsorgekonto Sparen 3 4 Nutzen Sie eine zeitgemässe Vorsorge 5 Sparen Sie Jahr für Jahr Steuern 5 Sind Sie erwerbstätig, jedoch ohne Anschluss an eine Pensionskasse? 6 Erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim 7 Freizügigkeitskonto (2. Säule) 8 Zweck eines Freizügigkeitskontos 8 Eröffnung eines Freizügigkeitskontos 9 Führung eines Freizügigkeitskontos 9 Verfügbarkeit Ihres Guthabens 10 Mit dem Freizügigkeitskonto zu Wohneigentum 12 Wertschriftensparen in der 2. und 3. Säule 14 Automatische Reinvestition 14 Mit dem Wertschriftensparen zu höheren Erträgen bei kleinem Risiko und grosser Auswahl 15 Mit kontrolliertem Risiko zur besseren Performance 16 Swisscanto BVG 3 Oeko 45 19 Flexibles Wertschriftensparen 20 Swisscanto Safe Risikoversicherung 22 Swisscanto Safe gibt Ihren Nächsten und Ihnen Sicherheit 23 Swisscanto Safe Sparzielversicherung 24 Swisscanto Safe Kreditversicherung 26 Swisscanto Safe Risikoversicherung 28 Treffen Sie einen guten Entscheid 30 2
Sie wollen richtig und sinnvoll vorsorgen? Vorsorgelösungen sind eine ganz persönliche Sache und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Für Ihre Situation die richtigen Entscheide zu treffen, heisst, die richtigen Fragen zu stellen. Dafür sind wir gerne da. 3
Vorsorgekonto Sparen 3 Immer mehr Leute erkennen, dass es heute besonders wichtig ist, sich frühzeitig um eine individuelle Vorsorge zu kümmern. Denn AHV und Pensionskasse reichen nicht mehr, um im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Mit Sparen 3 verschaffen Sie sich ein beruhigendes Vermögen. Je früher Sie ein solches Konto eröffnen, desto leichter erreichen Sie Ihr Sparziel. Dabei profitieren Sie von fünf wesentlichen Vorteilen: • Ihr Vermögen wächst mit hohen Zinsen. • Der Staat honoriert Sie Jahr für Jahr mit Steuererleichterungen. • Sie zahlen flexibel nach Ihren jeweiligen finanziellen Möglich- keiten ein. • Bei Bedarf nutzen Sie attraktive Allfinanz-Angebote, wie zum Beispiel eine Todesfallrisiko- oder Erwerbsausfallversicherung, um Ihr Sparziel garantiert zu erreichen. • Sie nutzen die interessanten Möglichkeiten im Zusammenhang mit Wohneigentum. Vorsorge 1. Säule 2. Säule 3. Säule Berufliche Staatliche Vorsorge, Selbst- Vorsorge Freizügigkeits- vorsorge konto 4
Nutzen Sie eine zeitgemässe Vorsorge. Sparen Sie Jahr für Jahr Steuern Das Gesetz erlaubt jeder Person mit Anschluss an eine Pensionskasse jährlich bis zu CHF 6883 auf das Sparen-3-Konto einzuzahlen und direkt vom steuerb aren Einkommen abzuziehen. Wenn beide Ehepartner das tun, ergeben sich zusammen CHF 13 766. Entsprechend sinkt Ihre Einkommenssteuer. Das Guthaben auf Ihrem Sparen-3-Konto ist zudem vermögenssteuerfrei und die Erträge sind einkommens- und verrechnungssteuerfrei. Die Kontoinhaberin, der Kontoinhaber kann sich das 3.-Säule-Ver- mögen frühestens fünf Jahre vor Erreichen des offiziellen AHV-Renten- alters auszahlen lassen. Vorzeitige Auflösungsgründe sind gegeben bei Invalidität, Tod der Vorsorgenehmerin, des Vorsorgenehmers, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Aufgabe der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit und Ausübung einer andersartigen selbstständigen Tätigkeit, Auswanderung, Vorbezug für Wohneigentum (siehe Seite 7). Einzahlung nach Erreichen des AHV-Alters bzw. aufgeschobener Bezug Vorsorgenehmerinnen und Vorsorgenehmer, welche weiterhin ein Erwerbseinkommen erzielen, können bis fünf Jahre über das AHV-Alter hinaus Beiträge in die Säule 3a einzahlen und diese weiterhin vom steuerbaren Einkommen abziehen oder den Bezug aufschieben. Das heisst, das Kapital der Säule 3a muss in solchen Fällen nicht mehr bei Erreichen des regulären AHV-Alters bezogen werden. 5
Sind Sie erwerbstätig, jedoch ohne Anschluss an eine Pensionskasse? Tun Sie etwas für Ihre finanzielle Sicherheit! Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse – wie zum Beispiel Selbstständigerwer- bende – profitieren mit Sparen 3 von vielen Vorteilen, zum Beispiel bei den Steuern. Wenn Sie keiner Pensionskasse angehören, können Sie als Erwerbstätiger jährlich bis zu 20%, maximal aber CHF 34 416 Ihres Erwerbseinkommens (Selbstständige: Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Vornahme steuerlicher Berichtigungen und nach Abzug der AHV-/IV-/EO-/ALV- und NBUV-Beiträge. Unselbst- ständige: Nettolohn) auf Ihr Sparen-3-Konto einzahlen und steuerlich in Abzug bringen. Ist Ihr Einkommen Schwankungen unterworfen, bestimmen Sie Zeit- punkt und Höhe der Einlagen von Jahr zu Jahr. Erwerbstätige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können ebenfalls schon fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters über ihr Sparen-3-Vermö- gen frei verfügen. Beispiel Steuerersparnis selbstständig erwerbende Person, verheiratet, katholisch, Aarau 25 000 20 000 15 000 10 000 5 000 0 10% des 665 1280 955 1860 1320 1605 1995 Erwerbseinkommens 5 000 2485 3115 3820 2360 2740 3110 4575 20% des 5300 6070 Erwerbseinkommens 10 000 Steuerersparnis 15 000 50 000 60 000 70 000 80 000 90 000 100 000 110 000 120 000 Erwerbseinkommen 6
Erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim. Freuen Sie sich über einen Vorzugszinssatz Sparen 3 bringt Ihnen einen überdurchschnittlichen Ertrag, da Ihr Guthaben zu einem Vorzugszinssatz angelegt wird. Auf Wunsch kön- nen Sie Sparen 3, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, auch mit Wertpapiersparen kombinieren: Obligationen, Aktien, Immobilien usw. in BVG-konformen Mischvermögen – ganz nach Ihren Wünschen und Anlagestrategien (siehe Seite 16). Erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim Auf Sparen 3 können Sie bauen. Grundsätzlich ist die Säule 3a für Ihre Altersvorsorge reserviert. Doch es gibtAusnahmen: Sie verwandeln zum Beispiel Ihr Sparen-3-Vermögen in Wohneigentum. Denn Immobilien bleiben eine sinnvolle und sichere Wertanlage. Wenn Sie bereits selbstgenutztes Wohneigentum besitzen, können Sie mit dem Geld auf Ihrem Sparen-3-Konto auch bestehende Hypotheken abzahlen, Renovationen vornehmen oder Anteile an Wohnbaugenos- senschaften kaufen. Für Eigenheimbesitzer besonders lukrativ ist die indirekte Amortisa- tion. Anstatt die Hypothek direkt abzuzahlen, überweisen Sie den Amortisationsbetrag auf Ihr Sparen-3-Konto. Durch die indirekte Amortisation bleibt die Hypothekarschuld während der Vertragslaufzeit unverändert und somit ist der volle Hypothekarzins steuerlich abzugs- fähig. 7
Freizügigkeitskonto (2. Säule) Zweck eines Freizügigkeitskontos Das Freizügigkeitskonto bezweckt, den Vorsorgeschutz im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu erhalten. Die Freizügig- keitsstiftung der Aargauischen Kantonalbank mit Sitz in Aarau bietet Personen, die • über ein zu hohes Vorsorgeguthaben für die Pensionskasse ihres neuen Arbeitgebers verfügen (Überschüsse), • bereits ein Vorsorgeguthaben in einer Pensionskasse geäufnet haben und nun ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben, • infolge eines zu geringen Einkommens keiner Pensionskasse mehr angehören, • arbeitslos geworden sind oder kurz vor der Arbeitslosigkeit stehen, • uns ihr bestehendes Freizügigkeitsguthaben anvertrauen wollen, die Möglichkeit, ihr Vorsorgeguthaben der zweiten Säule auf ein Frei- zügigkeitskonto übertragen zu lassen. 8
Schutz und Sicherheit bei Ihrer Bank. Eröffnung eines Freizügigkeitskontos Verlangen Sie zur Eröffnung eines Freizügigkeitskontos das Antrags- formular bei einer unserer Geschäftsstellen oder auf akb.ch. Leiten Sie dieses Formular an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung weiter. Die Vorsorgeeinrichtung wird das Formular, oder alternativ die Austritts- abrechnung, ausgefüllt an die Freizügigkeitsstiftung senden. Nach Eingang der Vorsorgeleistung und Erhalt der Austrittsabrechnung wird das Freizügigkeitskonto eröffnet. Sie werden schriftlich über die Er- öffnung informiert. Führung eines Freizügigkeitskontos Das Freizügigkeitskonto wird durch die Aargauische Kantonalbank in Form eines Kontos geführt. Das Guthaben wird zu einem Vorzugszins verzinst. Die Kontoführung ist spesenfrei; vorbehalten bleiben lediglich Gebühren im Fall von speziellen Aufwendungen. Jährlich kostenlose Zu- stellung eines Kontoauszuges. 9
Verfügbarkeit Ihres Guthabens Über das Guthaben des Freizügigkeitskontos kann frei verfügt wer- den, sobald einer der nachstehenden Auszahlungsgründe gegeben ist: • Erreichen des BVG-Rentenalters Auf ein entsprechendes schriftliches Gesuch hin kann das Vor- sorgeguthaben jedoch auch frühestens fünf Jahre vor oder spä- testens fünf Jahre nach dem Erreichen des BVG-Rentenalters ausbezahlt werden. • Endgültiges Verlassen der Schweiz Verlassen Sie die Schweiz nachweisbar definitiv, so haben Sie Anspruch auf die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens. Falls Sie der obligatorischen Versicherung in einem EU-Mitgliedstaat bzw. in Island oder Norwegen unterstellt sind, darf nur der über obligatorische Teil ausbezahlt werden. • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit Wechseln Sie zur ausschliesslichen selbstständigen Erwerbstätig- keit und unterstehen nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge, so haben Sie innerhalb eines Jahres ab Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit Anspruch auf die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens. • Erhalt einer vollen IV-Rente Sobald Sie eine volle Rente von der Invalidenversicherung erhalten (der Invaliditätsgrad muss dafür mindestens 70% betragen), haben Sie Anspruch auf die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens. • Geringer Betrag Falls die auszuzahlende Leistung kleiner ist als der Jahresbeitrag an die bis anhin zuständige Pensionskasse, so haben Sie Anspruch auf die Auszahlung Ihres Vorsorgeguthabens. 10
• Tod der Kontoinhaberin, des Kontoinhabers Stirbt die Kontoinhaberin, der Kontoinhaber vor der Auszahlung des Vorsorgeguthabens, haben gemäss Gesetz folgende Personen – in der angegebenen Reihenfolge – Anspruch auf das Vorsorge- guthaben: 1. Die Hinterlassenen nach Art. 19, 19a und 20 BVG, 2. natürliche Personen, die vom Vorsorgenehmer in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dem Vorsorgeneh- mer in den letzten fünf Jahren bis zu dessen Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss, 3. die Kinder der verstorbenen Person, welche die Voraussetzungen nach Art. 20 BVG nicht erfüllen; sind zum Zeitpunkt des Todes keine Kinder vorhanden, dann die Eltern; sind zum Zeitpunkt des Todes die Eltern nicht mehr am Leben, dann die Geschwister, 4. die übrigen gesetzlichen Erben, unter Ausschluss des Gemein- wesens. Die Vorsorgenehmerin, der Vorsorgenehmer kann im Vertrag die Ansprüche der Begünstigten näher bezeichnen und den Kreis von Personen nach Punkt 1 mit solchen nach Punkt 2 erweitern. 11
Mit dem Freizügigkeitskonto zu Wohneigentum. Kauf und Erstellung von Wohneigentum Im Rahmen der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge darf das Guthaben Ihres Freizügigkeitskontos ganz oder teil- weise vorbezogen werden für: • Den Kauf von Wohneigentum zum eigenen Bedarf oder die Erstellung (Bau) von Wohneigentum zum eigenen Bedarf, • die Amortisation einer auf dem Wohneigentum lastenden Hypothek, • Renovationen, • die Beteiligung an Wohneigentum zum eigenen Bedarf (wie bei- spielsweise durch den Kauf von Anteilscheinen an einer Wohn- baugenossenschaft). Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Ein Teil (oder das gesamte Vorsorgeguthaben) sowie der Anspruch auf Vorsorgeleistungen können jedoch auch verpfändet werden. Versteuerung des Freizügigkeitskontos Solange das Vorsorgeguthaben einem Freizügigkeitskonto gutgeschrie- ben ist, unterliegt es weder der Einkommens- noch der Vermögens- steuer. Der Zinsertrag des Freizügigkeitskontos ist verrechnungssteuer- frei. Wird das Vorsorgeguthaben ausbezahlt (vgl. die auf den Seiten 10 und 11 erwähnten Auszahlungsgründe), muss es versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt jedoch zu einem reduzierten Satz. Haben Sie Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz nicht in der Schweiz, unterliegt die Aus- zahlung des Vorsorgeguthabens einer Quellensteuer. Der Quellensteuerbetrag kann jedoch von der Steuerverwaltung zurückgefordert werden, falls sich Ihr Wohnsitz in einem Staat befin- det, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (dies trifft insbesondere dann zu, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich haben). 12
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Wertschriftensparen in der 2. und 3. Säule Im Mittelpunkt jedes Sparens steht – neben dem Aspekt der Sicher- heit – die Rendite. Die Aargauische Kantonalbank offeriert Ihnen die Möglichkeit, den ganzen Betrag oder Teile des Guthabens eines Sparen-3- oder eines Freizügigkeitskontos in BVG-konforme Wert- schriften anzulegen. Die BVG-konformen Anlagegruppen streben grösstmögliche Rendite bei kleinstmöglichem Risiko an. Marktbedingte Kursgewinne bzw. Kursverluste müssen jedoch in Kauf genommen werden. Sicherheit und Rendite mit Wertpapiersparen. Automatische Reinvestition Einen zusätzlichen Vorteil bietet der Umstand, dass die laufenden Erträge stetig reinvestiert werden. Damit kommt bei den AKB Port- foliofonds in der Vorsorge die erzielte Performance voll und ganz zum Tragen. Die Vorzüge der Vorsorgefonds, von denen Pensionskassen seit Jahren profitieren, stehen auch Privatkunden offen. Unter bestimmten Vor- aussetzungen ist die Anlage der Guthaben in Wertschriften, welche als Sparen-3-Kapital oder als Freizügigkeitskapital angespart wurden, nicht nur möglich, sondern sinnvoll. 14
Mit dem Wertschriftensparen zu höheren Erträgen bei kleinem Risiko und grosser Auswahl. Die AKB bietet Anlagelösungen in unterschiedlichen Risikostufen an. Diese werden durch Nischenprodukte der Swisscanto Anlagestiftungen ergänzt. Die Swisscanto zählt zu den grössten und bekanntesten Anlagestiftun- gen der Schweiz. Ihr Aufgabenbereich ist die kollektive Verwaltung von Vermögen, die ihr von hiesigen Pensionskassen und Vorsorgeeinrich- tungen anvertraut werden. Ihr Erfolg kann täglich überprüft werden: im Internet unter akb.ch/vorsorge. 15
Mit kontrolliertem Risiko zu besserer Performance? Ihre Anlagestrategie Wertpapiersparen bietet Ihnen die Möglichkeit, Guthaben auf dem Vorsorgekonto Sparen 3 und dem Freizügigkeitskonto an den interna- tionalen Börsenmärkten zu investieren. Die Wahl des Anlagefonds ist abhängig von der Anlagedauer und Ihrer Risikobereitschaft. Sämtliche Anlagefonds orientieren sich an der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (BVV2). Setzen Sie auf AKB Portfoliofonds Vorsorge 15 Sicherheit (Valorennummer 43 663 744) Der AKB Portfoliofonds Vorsorge 15 VT mit einem Aktienanteil von durchschnittlich 15% eignet sich für die konservative Anlage von Geldern mit Vorsorgecharakter. Dabei ist er für Investoren geeignet, die im Interesse eines langfristig höheren Ertrages eher ein limitiertes Markt- und Währungsrisiko eingehen möchten. Die Beimischung von «Übrigen Anlagen» bringt dabei eine gewisse Stabilität und Risikooptimierung. Der Anlagehorizont sollte mindestens sechs Jahre betragen. Setzen Sie auf AKB Portfoliofonds Vorsorge 30 Ausgewogenheit (Valorennummer 43 663 748) Der AKB Portfoliofonds Vorsorge 30 VT mit einem Aktienanteil von durchschnittlich 30% eignet sich für die ausgewogene Anlage von Geldern mit Vorsorgecharakter. Geeignet ist die Lösung für Investoren, die grösstmögliche Rendite bei kleinstmöglichem Risiko anstreben. Der Anlagehorizont sollte mindestens acht Jahre betragen. 16
Setzen Sie auf AKB Portfoliofonds Vorsorge 45 Wachstum (Valorennummer 43 663 756) Der AKB Portfoliofonds Vorsorge 45 VT mit einem Aktienanteil von durchschnittlich 45% eignet sich für die offensive Anlage von Geldern mit Vorsorgecharakter. Diese Lösung erfordert von Investoren eine ver- gleichsweise hohe Risikotoleranz. Die Anleger sind bereit, dem Ertrag zuliebe auch höhere Kursschwankungen zu akzeptieren. Der Anlage- horizont sollte dabei mindestens zehn Jahre betragen. Swisscanto BVG 3 Index 45 (Valorennummer 23 804 645) Passiv verwalteter «Fund of Funds» (Dachfonds), bestehend aus Aktien- und Obligationen-Fonds. Die Anlagegruppe verfolgt eine auf Vermögenszuwachs ausgerichtete Anlagestrategie. Der Aktienanteil liegt bei durchschnittlich 45%, der Obligationenanteil bei rund 55%. Mit der Anlage sind Risiken, insbesondere diejenigen von Wert- und Ertragsschwankungen, verbunden. Weiter unterliegen Anlagen in Fremdwährungen Wechselkursschwankungen. Der Fonds ist geeignet für Anlegerinnen und Anleger, welche stärkere Schwankungen und einen länger andauernden Kursrückgang in Kauf nehmen können. Der Anlagehorizont sollte zehn Jahre oder mehr betragen. Sämtliche AKB Portfoliofonds Vorsorge können auch nach dem Errei- chen des Rentenalters mit der gleichen Strategie im freien Vermögen weitergeführt werden. 17
Setzen Sie auf Swisscanto BVG 3 Dynamic 0-50 Markttrend (Valorennummer 23 804 622) Mit dieser Anlagegruppe investieren Sie weltweit überwiegend in Ak- tien, Obligationen und Geldmarktinstrumente. Dabei wird das Portfolio den aktuellen Marktverhältnissen angepasst und auf eine Ziel-Volati- lität (Kursschwankungen) von 5% ausgerichtet. Dies bedeutet, dass in ruhigen Marktphasen volatilere Anlagen wie Aktien aufgebaut und bei Kursrückschlägen zu Gunsten weniger schwankungsanfälliger Anlagen wie Obligationen abgebaut werden. Der Fonds ist geeignet für Anle- gerinnen und Anleger, welche mit einem Risikobudget investieren und kleinere Kursschwankungen zulassen möchten. Der Anlagehorizont sollte mindestens acht Jahre betragen. Setzen Sie auf Swisscanto BVG 3 Oeko 45 Rentabilität und (Valorennummer 23 804 772) Umweltnutzen Ziel der Anlagegruppe BVG 3 Oeko 45 ist es, Ihre Vorsorgegelder ren- tabel anzulegen und gleichzeitig etwas für die Umwelt zu tun. Sowohl Aktien als auch Obligationen werden durch ein Spezialistenteam der Zürcher Kantonalbank nach strengen Umweltkriterien ausgewählt. BVG 3 Oeko 45 investiert deshalb nur in Unternehmen und Schuldner, die im Vergleich zu ihren Konkurrenten zu den fortschrittlichsten in Sachen Umweltschutz gehören. Die Anlagegruppe verkörpert ein auf Vermögenszuwachs ausgerichtetes Portfolio mit einem Aktienanteil von 45%. Sie eignet sich für Investoren, die eine vergleichsweise hohe Risikotoleranz aufweisen und bereit sind, zu Gunsten des Ertrags Kurs- schwankungen zu akzeptieren. Der Anlagehorizont sollte zehn Jahre oder mehr betragen. 18
Swisscanto BVG 3 Oeko 45 – die verantwortungsvolle Anlage. In einem mehrstufigen Verfahren werden die einzelnen Unternehmen geprüft. Zuerst wird untersucht, ob ein Unternehmen aufgrund eines Ausschlusskriteriums nicht infrage kommt. Ist dies nicht der Fall, wird anhand einer Umweltprüfung mit umfassenden Positivkriterien und einem darauffolgenden Sozialcheck abgeklärt, ob das Unternehmen seine Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft wahrnimmt. In einem letzten Schritt wird das Unternehmen einer sorgfältigen Finanzanalyse unterzogen. Folgende Kriterien werden bei der Umwelt- und Sozialanalyse ange- wandt: Ausschlusskriterien Abbau fossiler Energieträger, Automobile, Airlines, Kernenergie, ozonabbauende Stoffe, Gentechnik (z.B. Freisetzung, Patente), nicht nachhaltige Waldwirtschaft, PVC, Waffen, Tabak. Positivkriterien Umfassende Kriterien in den Bereichen Umweltpolitik, Umweltmanage- ment, Produktionsprozesse und Produktentwicklung. Sozialcheck Grobe Missachtung von Arbeitsgesetzen und Sicherheitsbestimmungen, Kinderzwangsarbeit, Verletzung von Menschenrechten usw. Transparenz Die Swisscanto Invest Nachhaltigkeitsfonds tragen das europäische Transparenzlogo für nachhaltige Publikumsfonds. Mit der Unterzeich- nung des Europäischen Transparenz-Kodex für Nachhaltigkeitsfonds bestätigt die Swisscanto Invest als Schweizer Fondsmanager ihr Engage- ment für Transparenz gegenüber dem Anleger. 19
Flexibles Wertschriftensparen – das Wichtigste im Fokus. Nebst den kompletten Anlagelösungen der AKB im Wertschriften- sparen für Ihre Vorsorge steht Ihnen auch eine einzigartige, flexible Vorsorgelösung zur Verfügung, das «Flexible Wertschriftensparen». Mit dieser Vorsorgeform verwalten Sie Ihre Wertschriften im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge resp. Säule 3a oder eines Freizügig- keitskontos selbst – und geniessen jederzeit Flexibilität. Dank einzelnen, unterschiedlichen Anlagefonds können Sie Ihre Wertschriftenanlagen im Vorsorgedepot frei nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammensetzen. Wenn Sie über eine besonders hohe Risikofähigkeit und Risikobereit- schaft verfügen, so steht Ihnen das Modell «erweiterte Anlagericht- linien» zur Verfügung. Dieses erlaubt im Rahmen der Anfangsinvestition eine Aktienquote von maximal 68%, Veränderungen aufgrund von Kursbewegungen sind bis auf 75% zulässig. 20
Voraussetzungen • Persönliche Beratung bei der AKB durch Ihre Kundenberaterin, Ihren Kundenberater • Vorsorgekonto Sparen 3 oder Freizügigkeitskonto bei der AKB • Wohnsitz in der Schweiz Flexibilität • Weitere Investitionen, Anpassungen und Titeländerungen sind jederzeit möglich. • Bei Auflösung des Vorsorgeverhältnisses ist eine Überführung der Wertschriften in das private freie Vermögen möglich. Überwachung Die Einhaltung der Anlagerichtlinien wird in Ihrem Portfolio auf allen Stufen laufend überwacht. Allfällige Verletzungen der Anlagerichtlinien werden Ihnen mitgeteilt und nach Rücksprache bereinigt. Fondsauswahl Fondsbausteine können aus einem umfassenden Fondsuniversum mit verschiedenen Anlagekategorien ausgewählt werden. Berichterstattung Auf Ende Jahr erhalten Sie kostenlos einen Vermögensausweis mit Vermögensentwicklung, Vermögensaufteilung und eine Übersicht über Ihre Vermögenswerte per Ende Jahr. Unaufgeforderte Weiterleitung von Retrozessionen Vereinnahmte Retrozessionen werden Ihnen vollständig und unauf- gefordert weitergeleitet. 21
Swisscanto Safe Risikoversicherung Swisscanto Safe ist ein Risikoversicherungs-Angebot und dient der Sicherung Ihrer finanziellen Pläne: • Swisscanto Safe Sparzielversicherung: sichert ein Sparziel, das Sie mit dem Säule-3a-Konto Sparen 3 der Kantonalbank erreichen möchten • Swisscanto Safe Kreditversicherung: sichert einen Kredit • Swisscanto Safe Risikoversicherung: schliesst Vorsorgelücken aus der ersten und zweiten Säule Mit Swisscanto Safe erreichen Sie, Ihre Familie oder Ihre Geschäfts- partner ein finanzielles Ziel selbst dann, wenn Ihr Einkommen infolge Erwerbsunfähigkeit oder Ablebens einmal nicht mehr gewährleistet sein sollte. Sie können die Versicherung ab Ihrem 18. Lebensjahr bis längstens fünf Jahre vor Ihrem offiziellen AHV-Rentenalter abschliessen. 22
Swisscanto Safe gibt Ihren Nächsten und Ihnen Sicherheit. Wann ist Swisscanto Safe die beste Lösung für Sie? • Wenn Sie ein Sparziel mit Sparen 3 der Kantonalbank erreichen wollen: Siehe Swisscanto Safe Sparzielversicherung auf Seite 24. • Wenn Sie eine Hypothek oder einen anderen Kredit aufgenommen haben: Siehe Swisscanto Safe Kreditversicherung auf Seite 26. • Wenn Sie generell die Einkommenslücke schliessen wollen, die durch Erwerbsunfähigkeit oder Tod entsteht: Siehe Swisscanto Safe Risikoversicherung auf Seite 28. 23
Swisscanto Safe Sparzielversicherung: Sie erreichen Ihren Sparwunsch mit Sicherheit. Sie möchten mit Sparen 3 der Kantonalbank ein persönliches Sparziel erreichen, zum Beispiel die Sicherung Ihrer Altersvorsorge. Mit der Swisscanto Safe Sparzielversicherung haben Sie und Ihre Nächsten das angestrebte Kapital auf Nummer sicher – selbst wenn Ihnen etwas zustossen sollte. Sie wählen zwischen einer flexibleren freien oder einer steuerbegünstigten gebundenen Versicherungsform. Die Prämie passt sich jedes Jahr der aktuellen Situation an. Da Sie Ihrem Sparziel mit der Zeit näher kommen, reduziert sich Ihr Ver- sicherungsbedarf und damit auch die Prämie. Sparzielschutz bei Ableben Kapital 300 Sparziel 250 200 150 100 50 0 Risikoschutz bei Ableben 30 35 40 45 50 55 60 65 Alter Sparen 3 Je näher Sie Ihrem Sparziel (blau) sind, desto weniger Risikoschutz (grau) muss versichert werden. 24
Rente bei Erwerbsunfähigkeit Werden Sie erwerbsunfähig, zahlt Ihnen die Swisscanto Safe Sparziel- versicherung die Sparen-3-Einlagen in Form einer Rente. Sie wählen zwischen dem jährlichen Sparen-3-Betrag, den das Gesetz jeweils maximal erlaubt, oder einem fixen Betrag gemäss Ihren Bedürfnissen. So wächst Ihr Vermögen wie geplant. Wartefrist 6, 12 oder 24 Mo- nate. Die Rente ist längstens bis zum AHV-Alter zahlbar. Todesfallkapital Versichert ist die Differenz zwischen dem Sparziel, das Sie gewählt haben, und dem Sparen-3-Kapital, das Sie bereits gespart haben. Das versicherte Todesfall-Kapital wird beim Tod der versicherten Person zusammen mit dem Sparen-3-Kapital in jedem Fall sofort ausbezahlt. Beispiel Mirella A. (35) Die Primarlehrerin Mirella A. weiss, dass sie für ihre Altersvorsorge immer mehr selbst verantwortlich ist. Mit einem Sparen-3-Konto schafft sie sich deshalb bis zu ihrer Pensionierung ein Vermögen von CHF 200 000. Was bei vielen Vorsorgelösungen selbstverständlich ist, möchte Mirella A. auch für ihren Sparen-3-Plan: einen Risikoschutz für ihr Vor- sorgeziel. Mit der Swisscanto Safe Sparzielversicherung erreicht sie die CHF 200 000 in jedem Fall: Wenn sie erwerbsunfähig werden sollte, in Form der versicherten Rente. Bei ihrem Tod vor dem AHV-Alter ergibt das vorhandene Sparen-3-Vermögen zusammen mit dem versicherten Todesfallkapital den angestrebten Sparzielschutz von CHF 200 000. 25
Swisscanto Safe Kreditversicherung: Damit keine finanziellen Sorgen dazukommen. Sie haben einen privaten oder geschäftlichen Kredit aufgenommen – zum Beispiel eine Hypothek oder einen Betriebskredit. Die Swisscanto Safe Kreditversicherung übernimmt die Zahlung der Zinsen und die Rückzahlung des Kredits, falls Ihnen etwas passieren sollte. Zudem ist die Swisscanto Safe Kreditversicherung Ihre optimale Lösung, wenn Ihre Bank von Ihnen für einen grösseren Kredit eine Sicherheit verlangt. Die Prämie dieser Versicherung passt sich jedes Jahr der aktuellen Situation an. Wenn Sie Ihren Kredit mit der Zeit zurückzahlen, reduziert sich Ihr Versicherungsbedarf und damit auch die Prämie. Flexibler Risikoschutz bei Krediten Kapital 300 250 200 150 100 50 0 Risikoschutz 0 3 6 9 Jahre Kreditsumme Die Höhe des Risikoschutzes (grau) passt sich flexibel der Höhe der Kreditsumme (blau) an. 26
Rente bei Erwerbsunfähigkeit Werden Sie erwerbsunfähig, zahlt Ihnen die Swisscanto Safe Kredit- versicherung die Zinsen und Rückzahlungsraten des Kredits in Form einer Rente. Die Höhe des Betrags richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Wartefrist 6, 12 oder 24 Monate. Die Rente ist längstens bis zum AHV-Alter zahlbar. Todesfallkapital Versichert ist die noch ausstehende Kreditsumme. Das versicherte Kapital wird beim Tod der versicherten Person in jedem Fall sofort ausbezahlt. Beispiel Familie E. Der Umzug ist vorbei – Familie E. wohnt jetzt in ihrem eigenen Heim. Bald nach dem Einzug hat Christian E. eine Swisscanto Safe Kredit- versicherung über CHF 300 000 abgeschlossen. Denn passieren kann immer etwas. Die Zahlung der Zinsen und die Amortisation der Hypo- thek sind nun gesichert. Und die Familie kann bei einem Einkommens- ausfall infolge von Erwerbsunfähigkeit oder Tod weiterhin im Haus bleiben. Ein gutes Gefühl für eine minimale Prämie. 27
Swisscanto Safe Risikoversicherung: Ihr persönliches Sicherheitsabkommen. Es gibt immer wieder Unfälle und Krankheiten, die Erwerbsunfähigkeit oder Tod zur Folge haben. Die gesetzliche Vorsorge deckt in solchen Fällen nur einen Teil Ihres heutigen Einkommens. Mit der Swisscanto Safe Risikoversicherung schliessen Sie diese Lücke. So schützen Sie sich und Ihre Familie. Oder Sie stellen sicher, dass Ihr Geschäftspartner Ihr gemeinsames Unternehmen weiterführen kann. Sie schliessen eine folgenschwere Lücke: Bsp. Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit Renteneinkommen pro Jahr 140 000 120 000 100 000 80 000 60 000 Einkommenslücke Gesetzliche Minimal- 40 000 70 000 85 000 100 000 115 000 130 000 145 000 leistungen aus Vorsorgesituation bei Jahreseinkommen von 1. und 2. Säule Beispiel: 40-jähriger Mann, verheiratet, ein Kind 28
Rente bei Erwerbsunfähigkeit Höhe gemäss Ihren Bedürfnissen. Wartefrist 6, 12 oder 24 Monate. Die Rente ist längstens bis zum AHV-Alter zahlbar. Todesfallkapital Höhe gemäss Ihren Bedürfnissen. Das versicherte Kapital wird beim Tod der versicherten Person in jedem Fall sofort ausbezahlt. Das Todesfallkapital kann sowohl gleichbleibend (während der Vertrags- dauer) als auch fallend versichert werden. Beispiel Bernhard M. (42) Das Leben kostet Geld. Die Ausgaben der dreiköpfigen Familie von Bernhard M. sind denn auch entsprechend hoch. Sie ist auf seinen vollen Lohn von CHF 85 000 angewiesen. Wenn ihm etwas zustossen würde und er nicht mehr arbeiten könnte, wären der Familie finanzielle Schwierigkeiten sicher. Um sich dagegen zu schützen, hat Bernhard M. eine Swisscanto Safe Risikoversicherung abgeschlossen. So schliesst er die Lücke, die AHV/IV und Pensionskasse offenlassen. 29
Ihre Vorteile auf einen Blick: Treffen Sie einen guten Entscheid. • Finanzielle Sicherheit im Falle eines Falles • Sehr günstig – Ihr Budget wird kaum belastet • Einfach und diskret – keine Formalitäten • Kundenfreundlich – Beratung und Abschluss durch Ihre Kantonal- bank: Kein Besuch einer Versicherungsberaterin, eines Versiche- rungsberaters • Kombinierbar mit anderen Bankprodukten wie Sparen 3, Fonds- anlageplan oder Krediten: Sie erhalten eine Lösung aus einem Guss • Passt sich flexibel neuen Situationen an • Mit der Schweizerischen Mobiliar Lebensversicherungs-Gesell- schaft AG – der starken und kompetenten Versicherungspartnerin 30
Beratung bei der AKB. Sie stehen im Mittelpunkt. Sind Sie interessiert? Ihre Kundenberaterin, Ihr Kundenberater berät Sie in allen Lebenslagen und unterbreitet Ihnen ein massgeschneidertes Angebot. Sie werden staunen, wie günstig Sie die beruhigende Sicher- heit von Swisscanto Safe zu stehen kommt. Nutzen Sie heute unsere Erfahrung für Ihre optimale Vorsorgelösung. Damit Sie auch morgen das Leben geniessen können. 31
5001 Aarau Tel. 062 835 77 77 5401 Baden Tel. 056 556 66 01 5242 Birr-Lupfig Tel. 056 464 20 80 5620 Bremgarten Tel. 056 648 28 88 4805 Brittnau Tel. 062 745 88 44 5200 Brugg Tel. 056 448 95 95 5312 Döttingen Tel. 056 268 61 11 5442 Fislisbach Tel. 056 204 22 00 5070 Frick Tel. 062 871 68 78 5722 Gränichen Tel. 062 855 50 80 5080 Laufenburg Tel. 062 874 42 62 5600 Lenzburg Tel. 062 888 50 60 4312 Magden Tel. 061 843 73 00 5507 Mellingen Tel. 056 491 90 00 4313 Möhlin Tel. 061 853 73 00 5630 Muri Tel. 056 675 80 80 8965 Mutschellen Tel. 056 648 24 24 5415 Nussbaumen Tel. 056 296 20 20 5036 Oberentfelden Tel. 062 738 33 33 4665 Oftringen Tel. 062 553 55 89 4600 Olten Tel. 062 207 99 99 5734 Reinach Tel. 062 765 80 50 4310 Rheinfelden Tel. 061 836 31 31 4852 Rothrist Tel. 062 785 60 85 5707 Seengen Tel. 062 767 90 80 5643 Sins Tel. 041 789 71 11 8957 Spreitenbach Tel. 056 555 70 55 5034 Suhr Tel. 062 842 89 89 5430 Wettingen Tel. 056 437 33 33 5103 Wildegg Tel. 062 893 36 36 5610 Wohlen Tel. 056 619 95 11 4800 Zofingen Tel. 062 745 81 11 Stand Januar 2021. Änderungen sind jederzeit möglich. akb.ch
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