Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
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Freitag, 09.04.2021 • Nr. 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Hier fühlen wir uns daheim! Kindertagespflege Sabrina Schulze Talmattstr. 58, 79739 Schwörstadt / OT Niederdossenbach Tel: 0174/6792860 Email: emailsabrina@gmx.de www.kindertagespflegesabrinaschulze.com Sie suchen eine qualifizierte und liebevolle Betreuung für Ihr Kind, dann möchte ich mich gern bei Ihnen vorstellen. Mein Name ist Sabrina Schulze und ich bin Mutter von zwei Kindern (11 und 14 Jahre). Ich selbst bin gelernte Krankenschwester und arbeite inzwischen schon seit 6 Jahren als qualifizierte Ta- gesmutter. Eine sanfte Eingewöhnung und gute Zusammenarbeit mit den Eltern, helfen Ihrem Kind sich an die Fremdbetreuung zu gewöhnen und erleichtern den späteren Übergang in den Kindergarten. Individualität, Kreativität und Selbstständigkeit, dies sind nur einige der Fähigkeiten und Qualitäten, die Kinder bei mir in der Kindertagespflege erlernen. Seit meiner Gründung 2014, konzentriere ich mich darauf, Kinder in allen Phasen ihrer Entwicklung zu unterstützen. Die Betreuung findet in einem neugebauten Einfamilien- haus mit Garten, in ruhiger und idyllischer Lage, immer von Mo. – Fr. zwischen 7:30 Uhr und 15:00 Uhr statt. Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, das emotionale und intellektuelle Wachs- tum der Kinder angemessen zu fördern. Dank vieler Outdoor-Aktivitäten und der kleinen Gruppengröße (max. vier Kinder gleichzeitig), können sich die Kleinen zu aufgeweckten jungen Köpfen entwickeln. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren und melden Sie Ihr Kind bei mir an! Ich freue mich schon auf Ihre Anfrage.
Seite 2 Freitag, 09. April 2021 BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE UND APOTHEKEN WICHTIGE RUFNUMMERN ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Forstverwaltung APOTHEKENNOTDIENSTE Revierförster für Gemarkung Schwörstadt und Allgemein ärztlicher Bereitschaftsdienst Dossenbach Beginnend um 08:30 Uhr bis folgenden Tag 08:30 Uhr An den Wochenenden und Feiertagen sowie Herr Thomas Hirner, Tel. 07623/79 53 68 zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen Fax +49 7623 7416932 Samstag, 10.04.2021 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Pa- Mobil 0172/7 60 29 49 tientinnen und Patienten für die Notfallversor- Park-Apotheke Bad Säckingen gung wie gewohnt zur Verfügung. Die Num- Bezirksschornsteinfeger Schwörstadt: Friedrichstr. 23, 79713 Bad Säckingen mer für den ärztl. Notdienst lautet: Eberhard Rastetter Tel. 07623/43 90 Fax 07623/4 61 53 Tel: 07761 8966 116 117 Über die Leitstelle wird Ihnen ein Diensthaben- Bezirksschornsteinfeger für Dossenbach, Hebel Apotheke Stübler der Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt Niederdossenbach und Hollwanger: Marc-Philipp Hoffmann Tel. 0171/2822056 Hebelstr. 16 A, 79688 Hausen im Wiesental oder behandelnde Facharzt nicht erreichbar ist. Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen bitte Tel: 07622 8042 weiterhin die Rufnummer Tel. 112 wählen. DRK Servicestelle SeniorInnen: Kontakt: Lucia Woldert, Tel. 07761 920124, Apotheke im Kaufland Lörrach Rettungsdienst: 112 Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen, servicestelle@drk-saeckingen.de Robert-Bosch-Str. 6, 79539 Lörrach Allgemeiner Notfalldienst: 116 117 Weitere Infos im Internet unter Tel: 07621 5700546 www.drk-saeckingen.de Kinderärztlicher Notfalldienst: 116 117 Postfiliale Schwörstadt Sonntag, 11.04.2021 Augenärztlicher Notfalldienst: 116 117 Montag - Freitag 14:30 - 16:30 Uhr; Hausärztliche Bereitschaftspraxis Notfallpraxis Samstag 18:30 - 19:30 Uhr Apotheke am Markt Schopfheim Bad Säckingen 116 117 Hauptstr. 34, 79650 Schopfheim Meisenhardtweg 14 (im ehemaligen Spital) Öffnungszeit Mülldeponie Lachengraben, Tel. 07761/8981 Tel: 07622 67570 Öffnungszeiten: Werktags 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr Samstag, Sonntag und an Samstags von 09:00 - 12:00 Uhr. Rabenfels-Apotheke Rheinfelden Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Bahnhofstr. 30, 79618 Rheinfelden Gemeindeverwaltung Schwörstadt, Tel: 07623 4121 FREIWILLIGE FEUERWEHR Tel. 07762/5220-0 SCHWÖRSTADT Erreichbarkeit telefonisch und E-Mail: Bären-Apotheke Weil Notrufnummer: 112 Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwochnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr Hauptstr. 188, 79576 Weil am Rhein POLIZEIREVIER RHEINFELDEN Dienstag und Donnerstag geschlossen. Tel: 07621 73000 07623/7404-0 ALLGEMEINES BITTE BEACHTEN: Frauenhaus Lörrach Tel. 07621/4 93 25 Redaktionsschluss ist jeweils mittwochs um 9:00 Uhr Tag und Nacht erreichbar In Wochen, welche einen Feiertag Frauenberatungsstelle Lörrach beinhalten, wird der Redaktionsschluss auf dienstags um 9:00 Uhr vorverlegt. Tel. 07621 - 87105 Beratung für Frauen und Mädchen ab dem 14. Lebensjahr bei sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt, bei Ess-Störungen und in Trennungs-und Krisensituationen. Beratung von IMPRESSUM Bezugspersonen und Fachkräften. Herausgeber: Verantwortlich für die Kirchen- E-Mail: frauenberatungsstelle@web.de Gemeindeverwaltung & Vereinsmitteilungen: 79739 Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0 Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsitzende Haus Notruf-Zentrale Tel.: 07761/9 20 10 des jeweiligen Vereins. TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut Verantwortlich für den amtlichen und gebührenfrei Tel. 0800/1 11 01 11 redaktionellen Teil: Für den Anzeigenteil und Druck: und 0800/1 11 02 22 Gemeindeverwaltung 79739 Schwörstadt, Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07762/5220-0 Nummer gegen Kummer Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: Montag – Samstag Tel. 0800/1110333 anzeigen@primo-stockach.de, Verantwortlich für den redaktionellen Teil: www.primo-stockach.de von 14 -20 Uhr Bürgermeisteramt Deutscher Kinderschutzbund - Das Amtsblatt der Gemeinde Schwörstadt Ortsverband Schopfheim e. V. Verantwortlich für die Fraktionsmitteilun- erscheint wöchentlich und wird an alle täglich 9 - 12 Uhr Tel. 07622 – 63929, gen: erreichbaren Haushalte der Gemeinde Fax.07622 – 667 59 60 Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die Vorsit- Schwörstadt im Abonnementverfahren für zende der jeweiligen Fraktion. 22,90 € jährlich inkl. 7% MwSt. verteilt Fachdienst Kindertagespflege täglich von 9 – 12 Uhr Tel. 07622/667 42 62
Freitag, 09. April 2021 Seite 3 TOP: Bauantrag zum Neubau einer Garage Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der für drei PKW Stellplätze, Flst.-Nr.: 120 Bau- Sanitärarbeiten für die Baumaßnahme Aus- Amtliche ort: Harget 15 Gemarkung: Dossenbach 1 bau Kindergarten am Heidenstein, werden Bekanntmachungen Herr Ortsvorsteher Arndt Schönauer teilt an den preisgünstigsten Bieter, die Firma mit, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung Bugge, St. Blasien, zum geprüften Ange- vom 15.03.2021 dem Bauvorhaben einstim- botspreis von 21.672,49 Euro. Gemeinderat Aktuell – mig zugestimmt hat. Bericht über die Sitzung vom TOP: Beratung und Beschlussfassung Beschluss: über den Erlass der Kindergarten- 18.3.2021 gebühren für den Monat Februar 2021 13 Ja-Stimmen (einstimmig) TOP: Bekanntgabe von nicht öffentlich Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag Beschluss: gefassten Beschlüssen zum Neubau einer Garage für drei PKW Stell- 13 Ja-Stimmen (einstimmig) In der nichtöffentlichen Sitzung am plätze zu. Der Gemeinderat beschließt für Kinder, die 18.02.2021 wurde beschlossen, dass Herr nicht in der Notbetreuung waren, für den Harald Schär im Rahmen der Hauptver- TOP: Antrag auf Umnutzung der beste- Monat Februar 2021 den Erlass der Kinder- sammlung der Freiwilligen Feuerwehr henden Garage von Privat zu gewerb- gartengebühren. Schwörstadt am 27.03.2021 zum Ehrenmit- lich Flst.-Nr.: 3079 Bauort: Hofacker 13 glied ernannt wird Gemarkung: Dossenbach TOP: Beratung und Beschlussfassung Beschluss: über die Aufhebung des Beschlusses TOP: Bebauungsplan und örtliche 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, zum Rheinschwimmbad vom 21.01.2021 Bauvorschriften „Rebgarten III“, 1 Enthaltung Beschluss: Niederdossenbach im beschleunigten Der Antrag auf Umnutzung der bestehen- 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Verfahren gemäß § 13 b BauGB den Garage von privat zu gewerblich wird Der Gemeinderat hat während der Vorbera- a) Behandlung der eingegangenen abgelehnt. tung des Haushaltes (Top 4) am 21. Januar Stellungnahmen im Rahmen der zum Thema Rheinschwimmbad den Be- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 TOP: Beschluss über die Annahme und Verwendung von Spendengeldern schluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt Abs. 3 BauGB den Bereich des Bades zu verkleinern und b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. Beschluss: die Liegewiese zu vergrößern, in dem der 1 BauGB 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Zaun, der an das Ufer angrenzt nach Norden Der Gemeinderat beschließt die Spen- (hinter die Bögen, wird vor Ort besichtigt) Beschluss: de von 10.000 Euro für den Spielplatz in versetzt wird. Die Toiletten werden stunden- 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, Schwörstadt anzunehmen. weise geöffnet. Hierfür wird Geld in Höhe 2 Enthaltungen von 10.000 € eingesetzt. Der Zuschussbe- a) Der Gemeinderat wägt die öffent- TOP: Vergabe Maler- , Gipser- und darf beträgt somit 25.300 €. Dieser Beschluss lichen und privaten Belange unter- Trockenarbeiten Ausbau Kindergarten wird aufgehoben. einander und gegeneinander ab und am Heidenstein beschließt die im Rahmen der Offen- Beschluss: TOP: Beratung und Beschlussfassung lage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB 13 Ja-Stimmen (einstimmig) über die Öffnung des vorgebrachten Anregungen und Stel- Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Rheinschwimmbads lungnahmen entsprechend der vor- Maler-, Gipser- und Trockenbauarbeiten für liegenden Beschlussvorschläge. die Baumaßnahme Ausbau Kindergarten Beschluss: am Heidenstein an den preisgünstigsten 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschluss: Bieter, die Firma Heinrich Schmid GmbH & Der Gemeinderat beschließt, dass das 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Co KG, Grenzach-Wyhlen, zum geprüften Rheinschwimmbad als Regiebetrieb der b) Der Gemeinderat beschließt den Be- Angebotspreis von 18.600,72 Euro. Gemeinde Schwörstadt in der Saison 2021 bauungsplan ‘Rebgarten III’ und die eröffnet wird zugehörigen örtlichen Bauvorschriften TOP: Vergabe Bodenbelagsarbeiten Aus- nach § 10 (1) Bau GB als Satzung. bau Kindergarten am Heidenstein TOP: Vergabe Rohbauarbeiten für den Einbau der Fluchttreppe, Brandschutz- Beschluss: TOP: Neubau eines Carports mit Antrag maßnahme Schule am Heidenstein 13 Ja-Stimmen (einstimmig) auf Befreiung / Ausnahme zur Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Beschluss: Überbauung des Grünstreifens; Bodenbelagsarbeiten für die Baumaßnah- 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Flst.-Nr.: 5201 Bauort: Talmattstraße 79 me Ausbau Kindergarten am Heidenstein Die Rohbauarbeiten für den Einbau der Gemarkung: Schwörstadt an den preisgünstigsten Bieter, die Firma Fluchttreppe für die Brandschutzmaßnah- Beschluss: Bodenbeläge Hügel, Rheinfelden, zum ge- me in der Schule am Heidenstein, werden 13 Ja-Stimmen (einstimmig) prüften Angebotspreis von 14.324,03 Euro. an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines Käsinger, Schwörstadt, zum geprüften An- Carports mit Antrag auf Befreiung zu. TOP: Vergabe Fliesenarbeiten Ausbau gebotspreis von 18.949,56 Euro zzgl. ange- Kindergarten am Heidenstein botenem Rabatt von 5 % und einem Skonto TOP: Bauantrag zum Neubau einer Beschluss: von 2% vergeben Schleppgaube, Flst.-Nr.: 95/2 Bauort: Her- 13 Ja-Stimmen (einstimmig) weghstraße 13 Gemarkung: Dossenbach Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der TOP: Beratung und Beschlussfassung Herr Ortsvorsteher Arndt Schönauer teilt Fliesenarbeiten für die Baumaßnahme Aus- über den Antrag von Gemeinderat Jörg mit, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung bau Kindergarten am Heidenstein an den Schmidt auf Niederlegung des Gemein- vom 15.03.2021 dem Bauvorhaben einstim- wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Finkbei- deratsmandats mig zugestimmt hat. ner, Bad Säckingen, zum geprüften Ange- Beschluss: botspreis von 8.341,90 Euro. 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschluss: Der Gemeinderat stimmt gem. § 16 Abs. 2 13 Ja-Stimmen (einstimmig) TOP: Vergabe Sanitärarbeiten Ausbau der Gemeindeordnung Baden-Württem- Kindergarten am Heidenstein berg (GemO) dem Ausscheiden von Ge- Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer Beschluss: meinderat Jörg Schmidt aus wichtigem Schleppgaube zu. 13 Ja-Stimmen (einstimmig) Grund gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 3 GemO zu.
Seite 4 Freitag, 09. April 2021 Schnelltestungen in der Gemeinde Schwörstadt Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Der DRK Ortsverein Schwörstadt wird die • Desinfizierung der Hände vor Betre- können sich seit dem 26.03.2021 Schnelltestung durchführen und eine Test- ten des Testraums bescheinigung für den Getesteten/die Ge- • Personen mit Corona-Symptomen jeden Freitag von 16 – 18 Uhr testete ausstellen. haben keinen Zutritt zum Testraum auf dem Parkplatz „Ortszentrum“ (gegen- Folgende allgemeine Hygienemaßnah- • Personen, die innerhalb der letzten über Rathaus, Hauptstraße 107) men sind zu beachten: 14 Tage Kontakt mit einer Corona-in- • Einhaltung eines Mindestabstands fizierten Person hatten, haben keinen kostenlos auf das Corona-Virus testen las- Zutritt zum Testraum sen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht von 1,5 m zu anderen Personen erforderlich. Zur Testung ist zwingend • Tragen einer medizinischen Maske der Personalausweis oder Reisepass oder Atemschutzmaske (FFP2/KN95/ Ihre Gemeindeverwaltung und mitzubringen. N95 oder vergleichbarer Standard) DRK Ortsverein Schwörstadt meinde Schwörstadt sucht zumSchwörstadt Die Gemeinde nächstmöglichen Zeitpunkt sucht zum 22.eine/n Diefür Mai 2021 Gemeinde die Schwörstadt sucht zumSchwörstadt Die Gemeinde nächstmöglichen Zeitpunkt sucht zum 22.eine/n Mai 2021 für die Eintrittskasse im Freibad am Rhein Badeaufsicht im Freibad am Rhein Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d einen Mitarbeiter (m/w/d) oder einen Mitarbeiter (m/w/d) oder engebiet ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive Aufgabengebiet der ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive der mehrere Aushilfen ollführung der Gemeinderats- auf 450- Euro und Ortschaftsratssitzungen. Die –Zuweisung Basis Protokollführung mehrere Aushilfen auf 450- Euro – Basis der Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen. Die Zuweisung r Aufgaben bleibt vorbehalten. weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten. befristet bis zum 31.08.2021. befristet bis zum 31.08.2021. fügen über: Sie verfügen über: Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten oder eine Aufgabengebiet ist die Badeaufsicht amgleichwertige Schwimmbecken. Aufgabengebiet ist die Führung der gleichwertige Ausbildung zum/r mit Eintrittskasse Verwaltungsfachangestellten oder eine Ausbildung Ausbildung täglichem Abschluss. EDV-Kenntnisse (Office-Anwendungen) EDV-Kenntnisse Sie verfügen über: (Office-Anwendungen) Kenntnisse im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder ErstellungvonKenntnisse im Bereich Geschäftsstelle • Eine Ausbildung zumGemeinderat und/oder Bademeister Erstellung von oder das Sie verfügen Gemeinderatsprotokollen über: (erforderlich) Gemeinderatsprotokollen (erforderlich) Rettungsschwimmabzeichen in Silber • Selbstädige, verantwortungsvolle Selbständige, verantwortungsvolle und zuverläsige Selbständige, verantwortungsvolle und zuverlässige Arbeitsweise und zuverlässige Arbeitsweise • Selbstädige, verantwortungsvolle und zuverläsige Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und Bereitschaft zur Arbeit Arbeitsweise in den Abendstunden für die Gemeinderats- und Arbeitsweise Ortschaftratssitzungen • Bereitschaft auch an Samstagen, Sonntagen und Feierta- Ortschaftratssitzungen • Bereitschaft auch an Samstagen, Sonntagen und ten: gen zu arbeiten Wir bieten: Feiertagen zu arbeiten • Kenntnisse mit einem Kassensystem sind erwünscht • Berufserfahrungen sind erwünscht Einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz • Freundlichen Einen interessanten Umgang und vielseitigen mit Gäten Arbeitsplatz Eine unbefristete Beschäftigung Wir bieten: mit Bezahlung nach TVöD EG 8 Eine unbefristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD EG 8 Flexible Arbeitszeiten • Einenund die Möglichkeit Arbeitsplatz zurfrischen an der Arbeit eines Luft Teils der Arbeit imFlexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Arbeit eines Teils der Arbeit im Wir bieten: Homeoffice Homeoffice • Einen Arbeitsplatz an der frischen Luft • Eine befristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team oder als geringfügig Beschäftigte/r • Eine befristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD itere Auskünfte• steht Arbeitszeiten nurDumont, Ihnen Frau bei schönem Wetter täglich von Fachbereichsleiterin Finanzen Für weitere & oder Ihnen Auskünfte steht als geringfügig Beschäftige/r Frau Dumont, Fachbereichsleiterin Finanzen & al, unter Tel. 07762/5220-22 gerne zur Verfügung. 11:45 Uhr bis 19:00 Uhr Personal, unter Tel. • Arbeitszeiten 07762/5220-22 nur gerne bei zur schönem Wetter täglich von Verfügung. • Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team 11:45 Uhr bis 19:00 Uhr werbung senden Sie bitte bis spätestens 23. April 2021 an die Gemeinde Ihre Bewerbung senden Siegutes • Ein bis spätestens bitte Arbeitsklima 23. April in einem 2021 an die motivierten Gemeinde Team stadt, Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt Schwörstadt, Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dumont,oder er Mail an: j.dumont@schwoerstadt.de. Fachbe- per Mail an: j.dumont@schwoerstadt.de. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dumont, Fachbe- reichsleiterin Finanzen & Personal, unter Tel. 07762/5220-22 reichsleiterin Finanzen & Personal, unter Tel. 07762/5220-22 gerne zur Verfügung. uen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Ihregerne zur Verfügung. Bewerbung! Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 30. April Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 30. April 2021 an die Gemeinde Schwörstadt, Fachbereich Finanzen & 2021 an die Gemeinde Schwörstadt, Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt oder per Mail Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt oder per Mail an: j.dumont@schwoerstadt.de. an: j.dumont@schwoerstadt.de. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Freitag, 09. April 2021 Seite 5 a) Herausrechnen der bereits bestehenden Rheinbadstraße b) Regelung der Finanzierung der evtl. bestehenden Altlasten mit Kosten- deckelung Die Gemeinde Schwörstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Die Gemeinde Schwörstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n 8. Informationen zu wesentlichen Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d Inhalten der überörtlichen Prüfung der Ge-meinde Schwörstadt und des Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d Eigenbetriebes Wasserversorgung Aufgabengebiet ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive der Schwörstadt für die Jahre 2012 bis 2019 Protokollführung Aufgabengebiet derallem ist vor Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen. die Geschäftsstelle Dieder Gemeinderat inklusive Zuweisung Protokoll- und die überörtliche Kassenprüfung weiterer führung der Aufgaben bleibt vorbehalten. Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen. Die Zuweisung weiterer Auf- bei der Gemeinde Schwörstadt gaben bleibt vorbehalten. Sie verfügen über: 9. Information zu der Gesetzmäßigkeit Sie verfügen über: des Haushalts 2021 der Gemeinde Ausbildung • Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten zum/r Verwaltungsfachangestellten oder oder eine eine gleichwertige gleichwertige Ausbildung Schwörstadt und der Genehmigung Ausbildung des Wirtschaftsplan 2021 für den Eigen- EDV-Kenntnisse (Office-Anwendungen) • EDV-Kenntnisse (Office-Anwendungen) Kenntnisse im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder Erstellung von betrieb Wasserversorgung Schwörstadt • Kenntnisse im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder Erstellung von Gemein- Gemeinderatsprotokollen (erforderlich) deratsprotokollen (erforderlich) 10. Beratung und Beschlussfassung zur Selbständige, verantwortungsvolle und zuverlässige Arbeitsweise • Selbständige, verantwortungsvolle und zuverlässige Arbeitsweise Übernahme einer Bürgschaft für den Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und • Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und Ortschaf- SV Schwörstadt 1927 e.V. Ortschaftratssitzungen tratssitzungen Wir bieten: 11. Beratung und Beschlussfassung der Wir bieten: Gebührenordnung für das Freibad am • Einen interessanten und vielseitigen Einen interessanten Arbeitsplatz und vielseitigen Arbeitsplatz Rhein Schwörstadt • Eine unbefristete Beschäftigung Eine unbefristete mit Bezahlung Beschäftigung nach TVöD mit Bezahlung EG 8 EG 8 nach TVöD • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit Arbeit eineseines zur Arbeit Teils Teils der Arbeit im Ho- der Arbeit im 12. Arbeitsvergabe - Interreg Projekt meofficeHomeoffice "Rheinuferrundweg extended" • Ein gutes Ein Arbeitsklima in einem gutes Arbeitsklima in motivierten TeamTeam einem motivierten Landschaftsbauarbeiten Für weitere Auskünfte Für weitere stehtsteht Auskünfte Ihnen Frau Frau Ihnen Dumont, Fachbereichsleiterin Dumont, Finanzen Fachbereichsleiterin & Perso- Finanzen & 13. Fremdwasserbeseitigung Ossenberg nal, unter Tel. 07762/5220-22 Personal, gerne zurgerne unter Tel. 07762/5220-22 Verfügung. zur Verfügung. Flst.-Nr. 1685, Gewann: Ossenberg, Gemarkung: Schwörstadt Ihre Ihre Bewerbung Bewerbungsenden SieSie senden bitte bisspätestens bittebis spätestens 23. 23. April 2021 an April 2021 andie dieGemeinde Gemeinde a) dauerhafte Waldumwandlung Schwörstadt, Fachbereich Schwörstadt, Finanzen Fachbereich Finanzen & &Personal, Personal,Hauptstraße 107,79739 Hauptstraße 107, 79739Schwörstadt Schwörstadt gemäß § 9 LWaldG oderoder per per MailMail an: an: j.dumont@schwoerstadt.de. j.dumont@schwoerstadt.de. b) befristete Waldumwandlung Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! gemäß § 11 LWaldG Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! c) forstrechtlicher Ausgleich gemäß § 9 Abs. 3 LWaldG Geflügelpest - Schwörstadt Einladung 14. Arbeitsvergabe - Neubau eines Regen- wasserkanals, Flst.-Nr. 356, Bauort: und Dossenbach ist Sperr- Zu der am Donnerstag, den 15. April 2021, Im Steinfacht, Gemarkung: Schwörstadt um 19.00 Uhr, in der Turn- und Festhalle gebiet Schwörstadt, stattfindenden öffentlichen 15. Städtebauliche Entwicklungsmaßnah- Mit Erlass der Allgemeinverfügung zur und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung, men "Sanierung Ortsmitte" Geflügelpest durch das Landratsamt lade ich Sie freundlichst ein. a) Vertrag über die Beratungsleis- Lörrach am 01.04.2021 wurden u. a. die tungen bei der Vorbereitung und Gemarkungen Schwörstadt und Dossen- Tagesordnung: Durchführung städtebaulicher bach als Sperrgebiet ausgewiesen. Dies I. Öffentlicher Teil: Erneuerungsmaßnahmen bedeutet konkret: In Schwörstadt und b) Festlegung des Untersuchungsge- Dossenbach müssen seit dem 2. April 1. Förmliche Mitteilungen bietes 2021 alle Geflügelhalter sicherstellen, 2. Bekanntgabe von nicht öffentlich c) Beschluss über die vorbereitenden dass das Geflügel in geschlossenen gefassten Beschlüssen Untersuchungen im abgegrenzten Ställen untergebracht ist oder durch 3. Fragestunde für Einwohner Bereich gemäß §141 BauGB eine andere Vorrichtung vor dem Ein- 4. Nachrücken von Frau Gabriele dringen von Wildvögeln geschützt Schweizer in den Gemeinderat; 16. Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial ist. Daneben sind alle Geflügelhalter a) Feststellung, ob Hinderungsgründe Flst.-Nr. 2459, Gewann: Breiten; von Schwörstadt und Dossenbach ver- gemäß § 29 Gemeindeordnung Flst.-Nr. 2460, Gewann: Rindelen, pflichtet, dem Veterinäramt Lörrach, vorliegen Gemarkung: Dossenbach Tel. 07621/4102200, umgehend die b) Verpflichtung Anzahl, Art und Standort ihres Geflü- 17. Mitteilungen und Verschiedenes gels mitzuteilen, falls noch nicht ge- 5. Beratung und Beschlussfassung über schehen. An den Ortsein- und –ausgän- das Vorliegen eines wichtigen Grundes 18 Anfragen der Gemeinderätinnen und gen von Schwörstadt und Dossenbach gemäß § 16 Gemeindeordnung für das Gemeinderäte wurden entsprechende Sperrbezirks- Ausscheiden von Gemeinderat Stephan schilder angebracht. Weitere Informati- Frank. onen entnehmen Sie bitte der nachfol- 6. Vorstellung der Konzeption für die Mit freundlichen Grüßen genden Pressemitteilung (Seite 6) des Kooperation zwischen Kindergarten Landratsamts Lörrach. und Schule gez. 7. weiteres Vorgehen zum Baugebiet Christine Trautwein-Domschat Ihre Gemeindeverwaltung Am Rhein Bürgermeisterin
Seite 6 Freitag, 09. April 2021 Pressemitteilungen des Landratsamts andere Vorrichtung vor dem Eindringen Lörrach von Wildvögeln geschützt ist. Daneben sind alle Geflügelhalter sowohl in den Landkreis Lörrach erlässt PRESSEMITTEILUNG Sperr- als auch in den Beobachtungsge- Allgemeinverfügung zur bieten verpflichtet, dem Veterinäramt Lörrach, 30. März 2021 Lörrach, 30. März 2021 Geflügelpest umgehend die Anzahl, Art und Standort Weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung zur ihres Geflügels mitzuteilen, falls noch Weitere Verlängerung der erweiterten Maskenpflicht bis 19. April Restriktionszonen für Geflügelhaltungen nicht geschehen. eingerichtet Allgemeinverfügung zur Neu: Ausschließlich medizinische Masken Nachdem durch das Veterinäramt in vier Ebenfalls gilt sowohl für die Sperrbezirke wie erweiterten Maskenpflicht Landkreis Lörrach. Wegen der weiter hohen Infektionszahlen verlängert das Landratsamt erneut die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im Landkreis Lörrach. Neu ist die Verpflichtung, eine medizinischen Maske zu tragen, also eine Geflügel-Kleinbeständen Fälle der Geflügel- auch die Beobachtungsgebiete, dass gehal- bis 19. April OP-Maske oder ein Atemschutz des Standards FFP2, KN95 oder N95. Die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 19. April. pest (aviäre Influenza) festgestellt wurden, tene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren weiterhin in diesen Bereichen: hat das Landratsamt Lörrach auf Grundla- und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Neu: Ausschließlich medizinische a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern ge der Geflügelpest-Verordnung eine All- Federwild stammende sonstige Erzeugnisse Masken b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus- Verkaufs von Gaststätten gemeinverfügung erlassen, nach der um und tierische Nebenprodukte weder in ei- c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum Landkreis Lörrach. Wegen der weiter d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern die betroffenen Geflügelhaltungen herum nen noch aus einem Bestand mit gehaltenen e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen hohen Infektionszahlen verlängert das f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inklusive bestehender Zu- und Durchgänge Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete als Vögeln, Futtermittel nicht aus einem solchen g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr Landratsamt erneut die gegenüber h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und Restriktionsgebiete eingerichtet werden. Bestand verbracht werden dürfen. Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach- der Corona-Verordnung des Landes landkreis.de/bekanntmachungen definiert). In diesen definierten Bereichen gelten ab Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits vor dem 19. April außer Kraft, wenn am siebten Tag in erweiterte Folge die Sieben-Tages-InzidenzMaskenpflicht im im Landkreis Lörrach unter 50 liegt. Landkreis Maßgeblich hierzu sind 02.04.2021 Einschränkungen in Bezug auf Der komplette Wortlaut der Allgemein- die Lageberichte des Landesgesundheitsamts Lörrach. Neu ist die Verpflichtung, eine den Transport von Tieren und die Ausgabe Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche können verfügung mit den Karten der Sperr- und medizinischen Maske zu tragen, also unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden. von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnis- Beobachtungsgebiete kann unter www. eine OP-Maske oder ein Atemschutz sen aus Geflügel und Federwild. Die Maß- loerrach-landkreis.de/bekanntmachun- des Standards FFP2, KN95 oder N95. nahmen bleiben bestehen, bis durch das Ve- gen eingesehen werden. Die Allgemeinverfügung zur erweiter- terinäramt des Landkreises Lörrach das Ende ten Maskenpflicht gilt zunächst bis ein- des Seuchenfalls festgestellt werden kann. Die Geflügelpest wurde durch einen Geflü- schließlich 19. April. Die Sperrgebiete werden mit einem Radi- gelhändler aus dem Landkreis Paderborn LANDRATSAMT LÖRRACH / Pressestelle / 07621 410-8200 / pressestelle@loerrach-landkreis.de us von mindestens drei Kilometern um den durch Touren zwischen dem 16. und 19. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für März 2021 in Baden-Württemberg verbrei- Personen ab sechs Jahren weiterhin in Das Veterinäramt geht aber davon aus, tet, darunter auch im Landkreis Lörrach. diesen Bereichen: dass es noch weitere Käufer gibt, und Zwischenzeitlich haben sich sieben Geflü- bittet alle Geflügelhalter sich umgehend gelhalter gemeldet oder sind über eine Be- a) auf allen Märkten, Messen und mit dem Veterinäramt des Landkrei- stellliste des Händlers bekannt. Bei vier der Ausstellungen und in deren Umfeld ses in Verbindung zu setzen, wenn der sieben untersuchten Betriebe wurde das bis zu 50 Metern Verdacht besteht, ebenfalls bei diesem hochpathogene Influenza A - Virus H5N8 b) an Außenverkaufsständen und in Händler in den letzten Wochen Geflügel durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in deren Wartebereichen sowie im erworben zu haben. Greifswald nachgewiesen. Bereich des Außer-Haus-Verkaufs von Gaststätten Seuchenbestand festgelegt. Aktuell umfasst In drei der Betriebe zeigten die Tiere klinische c) bei Veranstaltungen im dies den Sperrbezirk Raitbach/Schwörstadt Symptome und waren schon vereinzelt vor öffentlichen Raum (Gemarkungen Raitbach, Schwörstadt, Eintreffen des Veterinäramtes verendet. Alle d) in für die Allgemeinheit Dossenbach und Hasel im Ganzen sowie verdächtigen Vögel wurden beprobt. Um zugänglichen Parkhäusern die angrenzenden Gemarkungen Eichen, eine weitere Seuchenverschleppung zu ver- Schopfheim, Fahrnau, Zell im Wiesental, Rie- hindern, wurden insgesamt bisher 120 Vögel e) auf für die Allgemeinheit dichen, Atzenbach und Gersbach in Teilen), getötet. Es gilt die Ausbreitung der Krankheit zugänglichen Parkflächen mit Sperrbezirk Todtnau (Gemarkungen Todt- so schnell wie möglich zu unterbinden, um mindestens zwei Stellplätzen nau und Todtnauberg im Ganzen sowie die andere Geflügelhalter – von kleinen Hobby- f ) auf Bahnhöfen im gesamten Bahn- daran angrenzenden Gemarkungen After- haltungen bis zu größeren landwirtschaft- hofsbereich inklusive bestehender steg, Schlechtnau, Geschwend und Präg in lichen Geflügelhaltungen – zu schützen. Zu- und Durchgänge Teilen) und den an den Landkreis Waldshut Für Betriebe, in denen die Geflügelpest auf- g) auf Spielplätzen für Personen ab angrenzenden Sperrbezirk auf den Gemar- tritt, müssen einschneidende Maßnahmen dem vollendeten vierzehnten kungen Gersbach und Häg. für den jeweiligen Seuchenbetrieb, darunter Lebensjahr ein drei Kilometer großen Sperrbezirk und Die Beobachtungsgebiete mit einem Radi- ein zehn Kilometer großes Beobachtungs- h) im öffentlichen Raum der Innen- us von zehn Kilometern um den Seuchen- gebiet angeordnet werden. Alle Seuchenbe- stadtbereiche in Lörrach, Weil am bestand umfassen die Gemarkungen der triebe und Betriebe, in denen ein Verdacht Rhein, Rheinfelden und Schopfheim Städte und Gemeinden Rheinfelden, De- des Ausbruchs besteht, müssen geräumt (wie in der Allgemeinverfügung gerfelden, Karsau, Eichsel, Minseln, Adel- werden. Das heißt, das vorhandene Geflügel unter www.loerrach-landkreis.de/ hausen, Nordschwaben, Hüsingen, Wiechs, muss entsprechend den tierschutzrechtli- bekanntmachungen definiert). Eichen, Höllstein, Maulburg, Schopfheim, chen Vorgaben getötet werden. Gleichzeitig Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits Langenau, Weitenau, Enkenstein, Hausen, wird alles unternommen, um durch Reini- vor dem 19. April außer Kraft, wenn am Wieslet, Schlächtenhaus, Zell im Wiesental, gungs- und Desinfektionsmaßnahmen die siebten Tag in Folge die Sieben-Tages-In- Riedichen, Gersbach, Gresgen, Endenburg, Verschleppung des Virus aus dem Seuchen- zidenz im Landkreis Lörrach unter 50 Sallneck, Tegernau, Adelsberg, Atzenbach, bestand zu verhindern. Eine Gefährdung der liegt. Maßgeblich hierzu sind die Lage- Häg, Mambach, Pfaffenberg, Elbenschwand, menschlichen Gesundheit besteht derzeit berichte des Landesgesundheitsamts Ehrsberg, Fröhnd, Wembach, Präg, Schönau, nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit Tunau, Böllen, Schönenberg, Utzenfeld, ungeschützten Händen angefasst werden. Der komplette Wortlaut der Allgemein- Schlechtnau, Geschwend, Aitern, Aftersteg, Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Ei- verfügung und die definierten Innen- Wieden und Muggenbrunn. ern und sonstigen Geflügelprodukten ist un- stadtbereiche können unter bedenklich, da das Virus bei der Zubereitung In den Sperrgebieten müssen seit dem 2. bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet wird. www.loerrach-landkreis.de/ April 2021 alle Geflügelhalter sicherstel- Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung bekanntmachungen len, dass das Geflügel in geschlossenen von Geflügelfleisch immer die allgemeinen abgerufen werden. Ställen untergebracht ist oder durch eine Hygieneregeln beachtet werden.
Freitag, 09. April 2021 Seite 7 Mi. 14.04.2021, 18:00 Uhr Evangelisches Pfarramt Mittwoch der zweiten Osterwoche W Eucharistiefeier Dossenbach Abfuhrtermine Evang. Pfarramt Dossenbach Do. 15.04.2021, 16:00 - 18:00 Uhr Schopfheimer Str. 13, 79739 Schwörstadt S Eucharistische Anbetung Tel.: 07762 8846 Fax: 07762 7770 Restmülltonne Dienstag, 13. April 2021 Gelber Sack Mittwoch, 14. April 2021 Do. 15.04.2021, 18:00 Uhr Beratung und Hilfe in familiären, psychi- Donnerstag der zweiten Osterwoche schen und finanziellen Problemen bieten S Eucharistiefeier die Mitarbeiter des Diakonischen Werks Gedenken an Karl Klausmann und die Schopfheim, Hauptstraße 94, (Tel.: 07622 Lebenden und Verstorbenen der Fami- Kirchliche lie Klausmann 6975960) an. Nachrichten Sa. 17.04.2021, 18:00 Uhr Gottesdienste und Veranstaltungen Samstag der zweiten Osterwoche Kath. Kirchengemeinde Wehr/ W Eucharistiefeier, Vorabendmesse Sonntag, 11. April 2021 Öflingen/Schwörstadt 10.00 Uhr Gottesdienst in Dossenbach So. 18.04.2021, 10:30 Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro Schwörstadt: Sonntag, 18. April 2021 DRITTER SONNTAG DER OSTERZEIT Telefonisch und per Mail erreichbar. 10.00 Uhr Gottesdienst in Hasel S Eucharistiefeier Rheinstraße 1, Tel. 07762/8501. Gedenken an Erika Faller, E-Mail: Sonntag, 25. April 2021 persönliches Anliegen schwoerstadt@seelsorgeeinheit-wehr.de 10.00 Uhr Gottesdienst in Dossenbach So. 18.04.2021, 17:00 Uhr Sprechzeiten Pfarrer: nach Vereinbarung Sonntag, 02. Mai 2021 W Wortgottesfeier für Firmlinge 10.00 Uhr Gottesdienst in Hasel Sprechzeiten Gemeindeassistentin: Täglich, Pfarrbüro Öflingen, Mitteilungen für alle Pfarrgemeinden der Bitte beachten Sie die bestehenden Be- Tel. 07761 5534731, Mobil 015128112891 SE: schränkungen. (Desinfektion, Abstände, medizinische Gesichtsmasken, Verzicht Telefonbrücke – Seelsorgliche Firmvorbereitung 2021: auf lautes Singen und Beten) Einrichtung der SE in Coronazeiten: Die Firmlinge sind zur Wortgottesfeier ein- Telefonische Sprechzeiten: geladen am Sonntag, 18.04.2021, 17.00 Uhr, Alle Teilnehmer eines Gottesdienstes Tel. 07761-5534730, Mittwoch und Freitag, Kirche St. Martin Wehr. müssen für eine eventuelle Kontaktnach- 16.00 – 18.00 Uhr verfolgung erfasst werden. Die Daten Für die Mitfeiernden der Gottesdienste werden vertraulich behandelt. Gedanken zur neuen Woche gilt –Tragen von FFP2-Masken: Thomas war nicht bei ihnen als Jesus Bitte während der Gottesdienste FFP2- oder kam. Die anderen Jünger sagten zu ihm: OP-Maske vor Mund und Nase tragen. Die Wir haben den Herrn gesehen. Er entgeg- bisherigen Alltagsmasken sind nicht zuläs- nete ihnen: Wenn ich nicht das Mal der sig. Die neue Maskenpflicht gilt ab 15 Jah- Unsere Vereine Nägel an seinen Händen sehe und wenn ren. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine berichten ich meinen Finger nicht in das Mal der Nä- nicht-medizinische Alltagsmaske erlaubt. gel lege, glaube ich nicht. Jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht (Joh 20,24-25). befreit. Die Anzahl der Gottesdienstbesu- cher ist begrenzt. Bitte die Markierungen Freiwillige Feuerwehr Das Wort Jesu gilt auch uns: Selig sind, in der Kirche beachten und den Weisungen Schwörstadt die nicht sehen und doch glauben. der Ordner folgen. Bitte nutzen Sie vor und nach dem Gottesdienst die bereitgestell- Altmetallsammlung am 10.04.2021 Ich wünsche Ihnen eine gute und geseg- ten Handdesinfektionsmittel. Wir möch- Die Feuerwehrabteilung Schwörstadt nete neue Woche ten nochmals ausdrücklich darauf hinwei- führt am Samstag, 10.04.2021 die sen, dass im Gottesdienst das Singen von nächste Altmetallsammlung im Ge- Ihr Pfarrer Matthias Kirner Liedern nicht erlaubt ist. Eine Schola des meindegebiet durch. Die Sammlung Kirchenchores wird in Vertretung den Ge- beginnt um 8 Uhr. Da in der Vergan- meindegesang übernehmen. Personen mit genheit große Mengen des bereit- Gottesdienstzeiten: Krankheitssymptomen können an der Feier Abkürzungen: gestellten Altmetalls durch Dritte des Gottesdienstes nicht teilnehmen. W = Wehr, Ö = Öflingen, S = Schwörstadt, mitgenommen wurden, möchten wir SE = Seelsorgeeinheit Wichtige Info – Maskenpflicht trotz Imp- die Bevölkerung bitten, das Altmetall fung: auch erst am Samstag an der Straße Sa. 10.04.2021, 18:00 Uhr Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie bereitzustellen, sofern möglich. SAMSTAG DER OSTEROKTAV ausdrücklich darauf hinweisen, dass wäh- Ö Eucharistiefeier rend der Gottesdienste die FFP2-Masken Bitte beachten Sie besonders, dass wir Vorabendmesse mitgestaltet vom Mu- vor Mund und Nase weiterhin getragen wer- Fahrräder/Felgen nur ohne Bereifung sikverein Öflingen den müssen, auch wenn Sie inzwischen die und Kanister bzw. Behälter über 5 Li- Schutzimpfung erhalten haben. ter Volumen nur aufgeschnitten mit- So. 11.04.2021, 10:30 Uhr ZWEITER SONNTAG DER OSTERZEIT nehmen dürfen. Teilnehmererfassung: W Eucharistiefeier Alle Teilnehmer eines Gottesdienstes müs- sen für eine eventuelle Kontaktnachverfol- Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Di. 13.04.2021, 18:00 Uhr gung mit Namen, Adressen oder Telefon-Nr. Dienstag der zweiten Osterwoche erfasst werden. Die Daten werden vertrau- Ihre Feuerwehr Abt. Schwörstadt Ö Eucharistiefeier lich behandelt.
Seite 8 Freitag, 09. April 2021 ter in Anbetracht des Temperaturniveaus Mit Sonnenschein von früh bis spät knack- spätwinterlich denn frühlingshaft. Zum ka- ten wir am 29. mit 21,5°C zum ersten Mal Was sonst noch lendarischen Frühlingsbeginn am 20. März in diesem Monat die 20 Gradmarke. Diese interessiert hatten wir mit -3,5°C die tiefste Temperatur frühsommerliche Temperatur wurde am 30. des Monats. Vom 23. bis zum 26. sorgte mit 23,7°C deutlich übertroffen und am 31. Hoch „Margarethe“ mit weiteren Nachtfrös- registrierten wir mit 25,6°C den frühesten Wetterwerte März 2021 ten aber steigenden Tages-Temperaturen ersten Sommertag (ab 25°C) eines Jahres für sehr viel Sonnenschein. und die höchste Temperatur seit dem 22. Nach 8 Frosttagen und 6 niederschlagsfrei- Oktober 2020. en Tagen in Folge sorgte Tief „Quasimodo“ am 26. und 27. März frostfrei mit 9,6 l/m² Quelle: Regen für den letzten Niederschlag des Mo- Wetterstation Schwörstadt Helmut Kohler nats. Ab dem 28. startete der Frühling mit A: Station Schulstrasse dem mächtigen Hoch „Nicole“ richtig durch. B: Station Ossenberg Der März als Übergangsmonat vom Winter in den Frühling hat wettertechnisch alles zu bieten. Mit 13 Frosttagen (4 Tage über der Norm) und 7 Schneefalltagen war der März als erster Frühlingsmonat gegenüber der Referenz von 1992 bis 2020 0,7°C zu kalt und 20 l/m² zu niederschlagsreich und 13 Stun- den zu sonnig. Das aus dem Februar bekannte Hoch „Jac- queline“ sorgte für einen frühlingshaft-son- nigen und mit Saharastaub angereicherten Monatsbeginn. Nach 12 niederschlagsfreien Tagen in Folge brachte uns Tief „Friedrich“ am 4. März 6,4 l/m² Regen. Sternenklare Nachtfröste bis –3,5°C und sehr sonnige Ta- gestemperaturen bis gegen 12°C; mit diesen „Yoyo“-Temperaturen übernahm Hoch „Kes- ja“ ab dem 6. das Wetterzepter und bescher- te uns bis zum 11. weitere niederschlags- freie Tage. Ab dem 11. waren die Tage des Hochdruck- wetters gezählt, denn mit Sturmtief „Klaus“ standen uns die ersten windigen bis stür- mischen Tage des Jahres ins Haus. Der ers- te Schnellläufer brachte uns am 11. März neben Böen bis 63 km/h auch 16,8 l/m² Regen. Nach dem Sturm ist vor dem Sturm, so könnte man die Folgetage beschreiben. Am 12. 51,5 km/h, am 13. 64,4 km/h und am 14. und 15. sorgte Sturmtief „Luis“ noch für Ende Böen um 42 km/h. Mit „Luis“ kamen auch kühle Luftmasse subpolaren Ursprungs zu uns, die für Nie- derschläge in Form von zum Teil heftigen Schnee- und Graupelschauern sorgten. des redaktionellen Teils Nach diesen stürmischen, niederschlagsrei- chen und kühlen Tagen zeigte sich die erste Märzhalbzeit 1,2°C zu kalt, mit 81 l/m² fiel schon 102% des normalen Märzniederschla- ges und die Sonne zeigte sich an 72 Stun- den 45% des Märzsolls. Auch der Start in die zweite Monatshalbzeit stand unter dem Zeichen des Märzwinters, denn mit küh- len Temperaturen, Graupel- Schnee- und Schneeregenschauern zeigte sich das Wet-
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