Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt

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Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
Freitag, 09.04.2021 • Nr. 14

                               Mitteilungsblatt der Gemeinde

Hier fühlen wir
uns daheim!

                                        Kindertagespflege Sabrina Schulze
                                        Talmattstr. 58, 79739 Schwörstadt / OT Niederdossenbach
                                        Tel: 0174/6792860 Email: emailsabrina@gmx.de
                                        www.kindertagespflegesabrinaschulze.com

                                      Sie suchen eine qualifizierte und liebevolle Betreuung für Ihr
                                      Kind, dann möchte ich mich gern bei Ihnen vorstellen. Mein
                                      Name ist Sabrina Schulze und ich bin Mutter von zwei Kindern
                                      (11 und 14 Jahre). Ich selbst bin gelernte Krankenschwester
                                      und arbeite inzwischen schon seit 6 Jahren als qualifizierte Ta-
                                      gesmutter.

         Eine sanfte Eingewöhnung und gute Zusammenarbeit mit den Eltern, helfen Ihrem Kind
         sich an die Fremdbetreuung zu gewöhnen und erleichtern den späteren Übergang in
         den Kindergarten. Individualität, Kreativität und Selbstständigkeit, dies sind nur einige
         der Fähigkeiten und Qualitäten, die Kinder bei mir in der Kindertagespflege erlernen.
         Seit meiner Gründung 2014, konzentriere ich mich darauf, Kinder in allen Phasen ihrer
         Entwicklung zu unterstützen. Die Betreuung findet in einem neugebauten Einfamilien-
         haus mit Garten, in ruhiger und idyllischer Lage, immer von Mo. – Fr. zwischen 7:30 Uhr
         und 15:00 Uhr statt.

         Unsere Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, das emotionale und intellektuelle Wachs-
         tum der Kinder angemessen zu fördern. Dank vieler Outdoor-Aktivitäten und der kleinen
         Gruppengröße (max. vier Kinder gleichzeitig), können sich die Kleinen zu aufgeweckten
         jungen Köpfen entwickeln. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren und melden Sie
         Ihr Kind bei mir an!

         Ich freue mich schon auf Ihre Anfrage.
Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
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             BEREITSCHAFTSDIENST DER ÄRZTE UND APOTHEKEN  WICHTIGE RUFNUMMERN

ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST                     Forstverwaltung
                                                                                                        APOTHEKENNOTDIENSTE
                                                   Revierförster für Gemarkung Schwörstadt und
Allgemein ärztlicher Bereitschaftsdienst           Dossenbach                                          Beginnend um 08:30 Uhr bis folgenden Tag 08:30 Uhr
An den Wochenenden und Feiertagen sowie            Herr Thomas Hirner,        Tel. 07623/79 53 68
zu den sprechstundenfreien Zeiten stehen                                   Fax +49 7623 7416932       Samstag, 10.04.2021
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihren Pa-                              Mobil 0172/7 60 29 49
tientinnen und Patienten für die Notfallversor-                                                       Park-Apotheke Bad Säckingen
gung wie gewohnt zur Verfügung. Die Num-           Bezirksschornsteinfeger Schwörstadt:
                                                                                                      Friedrichstr. 23, 79713 Bad Säckingen
mer für den ärztl. Notdienst lautet:               Eberhard Rastetter          Tel. 07623/43 90
                                                                             Fax 07623/4 61 53        Tel: 07761 8966
                  116 117
Über die Leitstelle wird Ihnen ein Diensthaben-    Bezirksschornsteinfeger für Dossenbach,            Hebel Apotheke Stübler
der Arzt vermittelt, sofern der eigene Hausarzt    Niederdossenbach und Hollwanger:
                                                   Marc-Philipp Hoffmann     Tel. 0171/2822056        Hebelstr. 16 A, 79688 Hausen im Wiesental
oder behandelnde Facharzt nicht erreichbar
ist. Bei akut lebensbedrohlichen Notfällen bitte                                                      Tel: 07622 8042
weiterhin die Rufnummer Tel. 112 wählen.           DRK Servicestelle SeniorInnen:
                                                   Kontakt: Lucia Woldert,      Tel. 07761 920124,
                                                                                                      Apotheke im Kaufland Lörrach
Rettungsdienst:                             112    Rot-Kreuz-Str. 4, 79713 Bad Säckingen,
                                                   servicestelle@drk-saeckingen.de                    Robert-Bosch-Str. 6, 79539 Lörrach
Allgemeiner Notfalldienst:               116 117   Weitere Infos im Internet unter                    Tel: 07621 5700546
                                                   www.drk-saeckingen.de
Kinderärztlicher Notfalldienst:          116 117
                                                   Postfiliale Schwörstadt                            Sonntag, 11.04.2021
Augenärztlicher Notfalldienst:           116 117   Montag - Freitag 14:30 - 16:30 Uhr;
Hausärztliche Bereitschaftspraxis Notfallpraxis    Samstag            18:30 - 19:30 Uhr               Apotheke am Markt Schopfheim
Bad Säckingen                          116 117                                                        Hauptstr. 34, 79650 Schopfheim
Meisenhardtweg 14 (im ehemaligen Spital)           Öffnungszeit Mülldeponie Lachengraben,
                                                                                 Tel. 07761/8981      Tel: 07622 67570
Öffnungszeiten:                                    Werktags 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr
Samstag, Sonntag und an                            Samstags von 09:00 - 12:00 Uhr.                    Rabenfels-Apotheke Rheinfelden
Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr                                                                Bahnhofstr. 30, 79618 Rheinfelden
                                                   Gemeindeverwaltung Schwörstadt,                    Tel: 07623 4121
FREIWILLIGE FEUERWEHR                              Tel. 07762/5220-0
SCHWÖRSTADT                                        Erreichbarkeit telefonisch und E-Mail:             Bären-Apotheke Weil
Notrufnummer: 112                                  Montag, Mittwoch und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
                                                   Mittwochnachmittag           14.00 - 18.00 Uhr     Hauptstr. 188, 79576 Weil am Rhein
POLIZEIREVIER RHEINFELDEN                          Dienstag und Donnerstag      geschlossen.          Tel: 07621 73000
07623/7404-0
ALLGEMEINES                                                                       BITTE BEACHTEN:
Frauenhaus Lörrach           Tel. 07621/4 93 25                       Redaktionsschluss ist jeweils mittwochs um 9:00 Uhr
Tag und Nacht erreichbar
                                                                                  In Wochen, welche einen Feiertag
Frauenberatungsstelle                 Lörrach               beinhalten, wird der Redaktionsschluss auf dienstags um 9:00 Uhr vorverlegt.
                             Tel. 07621 - 87105
Beratung für Frauen und Mädchen ab dem 14.
Lebensjahr bei sexualisierter, körperlicher und
psychischer Gewalt, bei Ess-Störungen und in
Trennungs-und Krisensituationen. Beratung von          IMPRESSUM
Bezugspersonen und Fachkräften.
                                                       Herausgeber:                                    Verantwortlich für die Kirchen-
E-Mail: frauenberatungsstelle@web.de                   Gemeindeverwaltung                              & Vereinsmitteilungen:
                                                       79739 Schwörstadt, Tel. 07762/5220-0            Die jeweilige Kirche bzw. der/ die Vorsitzende
Haus Notruf-Zentrale         Tel.: 07761/9 20 10                                                       des jeweiligen Vereins.
TelefonSeelsorge Lörrach-Waldshut                      Verantwortlich für den amtlichen und
gebührenfrei             Tel. 0800/1 11 01 11          redaktionellen Teil:                            Für den Anzeigenteil und Druck:
                        und 0800/1 11 02 22            Gemeindeverwaltung 79739 Schwörstadt,           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG,
                                                                                                       Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach,
                                                       Tel. 07762/5220-0
Nummer gegen Kummer                                                                                    Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail:
Montag – Samstag             Tel. 0800/1110333                                                         anzeigen@primo-stockach.de,
                                                       Verantwortlich für den redaktionellen Teil:     www.primo-stockach.de
von 14 -20 Uhr
                                                       Bürgermeisteramt
Deutscher Kinderschutzbund -                                                                           Das Amtsblatt der Gemeinde Schwörstadt
Ortsverband Schopfheim e. V.                           Verantwortlich für die Fraktionsmitteilun-      erscheint wöchentlich und wird an alle
täglich 9 - 12 Uhr      Tel. 07622 – 63929,            gen:                                            erreichbaren Haushalte der Gemeinde
                     Fax.07622 – 667 59 60             Die jeweilige Fraktion bzw. der/ die Vorsit-    Schwörstadt im Abonnementverfahren für
                                                       zende der jeweiligen Fraktion.                  22,90 € jährlich inkl. 7% MwSt. verteilt
Fachdienst Kindertagespflege
täglich von 9 – 12 Uhr Tel. 07622/667 42 62
Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
Freitag, 09. April 2021                                                                                                               Seite 3

                                                TOP: Bauantrag zum Neubau einer Garage          Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der
                                                für drei PKW Stellplätze, Flst.-Nr.: 120 Bau-   Sanitärarbeiten für die Baumaßnahme Aus-
             Amtliche                           ort: Harget 15 Gemarkung: Dossenbach 1          bau Kindergarten am Heidenstein, werden
             Bekanntmachungen                   Herr Ortsvorsteher Arndt Schönauer teilt        an den preisgünstigsten Bieter, die Firma
                                                mit, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung   Bugge, St. Blasien, zum geprüften Ange-
                                                vom 15.03.2021 dem Bauvorhaben einstim-         botspreis von 21.672,49 Euro.
Gemeinderat Aktuell –                           mig zugestimmt hat.
Bericht über die Sitzung vom                                                                    TOP: Beratung und Beschlussfassung
                                                Beschluss:                                      über den Erlass der Kindergarten-
18.3.2021                                                                                       gebühren für den Monat Februar 2021
                                                13 Ja-Stimmen (einstimmig)
TOP: Bekanntgabe von nicht öffentlich           Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag            Beschluss:
gefassten Beschlüssen                           zum Neubau einer Garage für drei PKW Stell-     13 Ja-Stimmen (einstimmig)
In der nichtöffentlichen Sitzung am             plätze zu.                                      Der Gemeinderat beschließt für Kinder, die
18.02.2021 wurde beschlossen, dass Herr                                                         nicht in der Notbetreuung waren, für den
Harald Schär im Rahmen der Hauptver-            TOP: Antrag auf Umnutzung der beste-            Monat Februar 2021 den Erlass der Kinder-
sammlung der Freiwilligen Feuerwehr             henden Garage von Privat zu gewerb-             gartengebühren.
Schwörstadt am 27.03.2021 zum Ehrenmit-         lich Flst.-Nr.: 3079 Bauort: Hofacker 13
glied ernannt wird                              Gemarkung: Dossenbach                           TOP: Beratung und Beschlussfassung
                                                Beschluss:                                      über die Aufhebung des Beschlusses
TOP: Bebauungsplan und örtliche                 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen,                  zum Rheinschwimmbad vom 21.01.2021
Bauvorschriften „Rebgarten III“,                1 Enthaltung                                    Beschluss:
Niederdossenbach im beschleunigten              Der Antrag auf Umnutzung der bestehen-
                                                                                                13 Ja-Stimmen (einstimmig)
Verfahren gemäß § 13 b BauGB                    den Garage von privat zu gewerblich wird
                                                                                                Der Gemeinderat hat während der Vorbera-
a) Behandlung der eingegangenen                 abgelehnt.
                                                                                                tung des Haushaltes (Top 4) am 21. Januar
     Stellungnahmen im Rahmen der                                                               zum Thema Rheinschwimmbad den Be-
     Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4         TOP: Beschluss über die Annahme und
                                                Verwendung von Spendengeldern                   schluss gefasst: Der Gemeinderat beschließt
     Abs. 3 BauGB                                                                               den Bereich des Bades zu verkleinern und
b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs.            Beschluss:                                      die Liegewiese zu vergrößern, in dem der
     1 BauGB                                    13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      Zaun, der an das Ufer angrenzt nach Norden
                                                Der Gemeinderat beschließt die Spen-            (hinter die Bögen, wird vor Ort besichtigt)
Beschluss:                                      de von 10.000 Euro für den Spielplatz in        versetzt wird. Die Toiletten werden stunden-
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen,                  Schwörstadt anzunehmen.                         weise geöffnet. Hierfür wird Geld in Höhe
2 Enthaltungen                                                                                  von 10.000 € eingesetzt. Der Zuschussbe-
a) Der Gemeinderat wägt die öffent-             TOP: Vergabe Maler- , Gipser- und
                                                                                                darf beträgt somit 25.300 €. Dieser Beschluss
     lichen und privaten Belange unter-         Trockenarbeiten Ausbau Kindergarten
                                                                                                wird aufgehoben.
     einander und gegeneinander ab und          am Heidenstein
     beschließt die im Rahmen der Offen-        Beschluss:                                      TOP: Beratung und Beschlussfassung
     lage gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB       13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      über die Öffnung des
     vorgebrachten Anregungen und Stel-         Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der      Rheinschwimmbads
     lungnahmen entsprechend der vor-           Maler-, Gipser- und Trockenbauarbeiten für
     liegenden Beschlussvorschläge.             die Baumaßnahme Ausbau Kindergarten             Beschluss:
                                                am Heidenstein an den preisgünstigsten          13 Ja-Stimmen (einstimmig)
Beschluss:                                      Bieter, die Firma Heinrich Schmid GmbH &        Der Gemeinderat beschließt, dass das
13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      Co KG, Grenzach-Wyhlen, zum geprüften           Rheinschwimmbad als Regiebetrieb der
b) Der Gemeinderat beschließt den Be-           Angebotspreis von 18.600,72 Euro.               Gemeinde Schwörstadt in der Saison 2021
     bauungsplan ‘Rebgarten III’ und die                                                        eröffnet wird
     zugehörigen örtlichen Bauvorschriften      TOP: Vergabe Bodenbelagsarbeiten Aus-
     nach § 10 (1) Bau GB als Satzung.          bau Kindergarten am Heidenstein                 TOP: Vergabe Rohbauarbeiten für den
                                                                                                Einbau der Fluchttreppe, Brandschutz-
                                                Beschluss:
TOP: Neubau eines Carports mit Antrag                                                           maßnahme Schule am Heidenstein
                                                13 Ja-Stimmen (einstimmig)
auf Befreiung / Ausnahme zur                    Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der      Beschluss:
Überbauung des Grünstreifens;                   Bodenbelagsarbeiten für die Baumaßnah-          13 Ja-Stimmen (einstimmig)
Flst.-Nr.: 5201 Bauort: Talmattstraße 79        me Ausbau Kindergarten am Heidenstein           Die Rohbauarbeiten für den Einbau der
Gemarkung: Schwörstadt                          an den preisgünstigsten Bieter, die Firma       Fluchttreppe für die Brandschutzmaßnah-
Beschluss:                                      Bodenbeläge Hügel, Rheinfelden, zum ge-         me in der Schule am Heidenstein, werden
13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      prüften Angebotspreis von 14.324,03 Euro.       an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau eines                                                         Käsinger, Schwörstadt, zum geprüften An-
Carports mit Antrag auf Befreiung zu.           TOP: Vergabe Fliesenarbeiten Ausbau             gebotspreis von 18.949,56 Euro zzgl. ange-
                                                Kindergarten am Heidenstein                     botenem Rabatt von 5 % und einem Skonto
TOP: Bauantrag zum Neubau einer                 Beschluss:                                      von 2% vergeben
Schleppgaube, Flst.-Nr.: 95/2 Bauort: Her-      13 Ja-Stimmen (einstimmig)
weghstraße 13 Gemarkung: Dossenbach             Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der      TOP: Beratung und Beschlussfassung
Herr Ortsvorsteher Arndt Schönauer teilt        Fliesenarbeiten für die Baumaßnahme Aus-        über den Antrag von Gemeinderat Jörg
mit, dass der Ortschaftsrat in seiner Sitzung   bau Kindergarten am Heidenstein an den          Schmidt auf Niederlegung des Gemein-
vom 15.03.2021 dem Bauvorhaben einstim-         wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Finkbei-   deratsmandats
mig zugestimmt hat.                             ner, Bad Säckingen, zum geprüften Ange-         Beschluss:
                                                botspreis von 8.341,90 Euro.                    13 Ja-Stimmen (einstimmig)
Beschluss:                                                                                      Der Gemeinderat stimmt gem. § 16 Abs. 2
13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      TOP: Vergabe Sanitärarbeiten Ausbau             der Gemeindeordnung Baden-Württem-
                                                Kindergarten am Heidenstein                     berg (GemO) dem Ausscheiden von Ge-
Der Gemeinderat stimmt dem Neubau einer         Beschluss:                                      meinderat Jörg Schmidt aus wichtigem
Schleppgaube zu.                                13 Ja-Stimmen (einstimmig)                      Grund gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 3 GemO zu.
Hier fühlen wir uns daheim! - Gemeinde Schwörstadt
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               Schnelltestungen in der Gemeinde Schwörstadt
               Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde               Der DRK Ortsverein Schwörstadt wird die            •     Desinfizierung der Hände vor Betre-
               können sich seit dem 26.03.2021                   Schnelltestung durchführen und eine Test-                ten des Testraums
                                                                 bescheinigung für den Getesteten/die Ge-           •     Personen mit Corona-Symptomen
                     jeden Freitag von 16 – 18 Uhr               testete ausstellen.
                                                                                                                          haben keinen Zutritt zum Testraum
               auf dem Parkplatz „Ortszentrum“ (gegen-           Folgende allgemeine Hygienemaßnah-                 •     Personen, die innerhalb der letzten
               über Rathaus, Hauptstraße 107)                    men sind zu beachten:                                    14 Tage Kontakt mit einer Corona-in-
                                                                 •   Einhaltung eines Mindestabstands                     fizierten Person hatten, haben keinen
               kostenlos auf das Corona-Virus testen las-                                                                 Zutritt zum Testraum
               sen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht               von 1,5 m zu anderen Personen
               erforderlich. Zur Testung ist zwingend            •   Tragen einer medizinischen Maske
               der Personalausweis oder Reisepass                    oder Atemschutzmaske (FFP2/KN95/               Ihre Gemeindeverwaltung und
               mitzubringen.                                         N95 oder vergleichbarer Standard)              DRK Ortsverein Schwörstadt

meinde Schwörstadt sucht zumSchwörstadt
            Die Gemeinde     nächstmöglichen Zeitpunkt
                                         sucht zum 22.eine/n  Diefür
                                                        Mai 2021  Gemeinde
                                                                     die   Schwörstadt sucht zumSchwörstadt
                                                                                Die Gemeinde     nächstmöglichen Zeitpunkt
                                                                                                             sucht zum 22.eine/n
                                                                                                                            Mai 2021 für die
           Eintrittskasse im Freibad am Rhein                                              Badeaufsicht im Freibad am Rhein
  Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d                           Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d

                         einen Mitarbeiter (m/w/d) oder                                                 einen Mitarbeiter (m/w/d) oder
engebiet ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive   Aufgabengebiet
                                                                         der        ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive der
                  mehrere Aushilfen
ollführung der Gemeinderats-                 auf 450- Euro
                                und Ortschaftsratssitzungen. Die –Zuweisung
                                                                   Basis
                                                                   Protokollführung
                                                                                           mehrere Aushilfen auf 450- Euro – Basis
                                                                                    der Gemeinderats- und Ortschaftsratssitzungen. Die Zuweisung
 r Aufgaben bleibt vorbehalten.                                    weiterer Aufgaben bleibt vorbehalten.

                befristet bis zum 31.08.2021.                                                  befristet bis zum 31.08.2021.
fügen über:                                                             Sie verfügen über:

Ausbildung zum/r  Verwaltungsfachangestellten     oder eine                                 Aufgabengebiet      ist die Badeaufsicht  amgleichwertige
                                                                                                                                          Schwimmbecken.
                Aufgabengebiet      ist die Führung     der gleichwertige   Ausbildung zum/r
                                                                           mit
                                                             Eintrittskasse                    Verwaltungsfachangestellten    oder eine
Ausbildung                                                                  Ausbildung
                täglichem Abschluss.
EDV-Kenntnisse (Office-Anwendungen)                                        EDV-Kenntnisse  Sie verfügen über:
                                                                                              (Office-Anwendungen)
Kenntnisse im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder ErstellungvonKenntnisse im Bereich      Geschäftsstelle
                                                                                            • Eine Ausbildung      zumGemeinderat  und/oder
                                                                                                                         Bademeister         Erstellung von
                                                                                                                                      oder das
                Sie verfügen
Gemeinderatsprotokollen          über:
                            (erforderlich)                                  Gemeinderatsprotokollen     (erforderlich)
                                                                                               Rettungsschwimmabzeichen        in Silber
                • Selbstädige, verantwortungsvolle
Selbständige, verantwortungsvolle                       und zuverläsige  Selbständige, verantwortungsvolle
                                      und zuverlässige Arbeitsweise                                               und zuverlässige Arbeitsweise
                                                                                            • Selbstädige, verantwortungsvolle       und zuverläsige
Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und  Bereitschaft zur Arbeit
                  Arbeitsweise                                                                      in den Abendstunden für die Gemeinderats- und
                                                                                               Arbeitsweise
Ortschaftratssitzungen
                • Bereitschaft auch an Samstagen, Sonntagen und Feierta-    Ortschaftratssitzungen
                                                                                             • Bereitschaft auch an Samstagen, Sonntagen und
 ten:             gen zu arbeiten                              Wir bieten:                     Feiertagen zu arbeiten
                • Kenntnisse mit einem Kassensystem sind erwünscht                           • Berufserfahrungen sind erwünscht
Einen interessanten und vielseitigen Arbeitsplatz                                            • Freundlichen
                                                                             Einen interessanten              Umgang
                                                                                                  und vielseitigen      mit Gäten
                                                                                                                   Arbeitsplatz
Eine unbefristete Beschäftigung
                Wir  bieten:     mit Bezahlung nach TVöD EG 8               Eine unbefristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD EG 8
Flexible Arbeitszeiten
                • Einenund die Möglichkeit
                         Arbeitsplatz      zurfrischen
                                      an der   Arbeit eines
                                                        Luft Teils der Arbeit imFlexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zur Arbeit eines Teils der Arbeit im
                                                                                                 Wir bieten:
Homeoffice                                                                       Homeoffice      • Einen Arbeitsplatz an der frischen Luft
                • Eine befristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD
Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team                            Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team
                  oder als geringfügig Beschäftigte/r                                     • Eine befristete Beschäftigung mit Bezahlung nach TVöD
itere Auskünfte• steht
                  Arbeitszeiten nurDumont,
                       Ihnen Frau   bei schönem   Wetter täglich von
                                             Fachbereichsleiterin Finanzen
                                                                    Für weitere
                                                                           &                oder Ihnen
                                                                                Auskünfte steht  als geringfügig  Beschäftige/r
                                                                                                         Frau Dumont,   Fachbereichsleiterin Finanzen &
al, unter Tel. 07762/5220-22 gerne zur Verfügung.
                  11:45 Uhr bis 19:00 Uhr                           Personal, unter Tel.  • Arbeitszeiten
                                                                                         07762/5220-22     nur
                                                                                                        gerne  bei
                                                                                                              zur  schönem Wetter täglich von
                                                                                                                  Verfügung.
                • Ein gutes Arbeitsklima in einem motivierten Team                          11:45 Uhr bis 19:00 Uhr
werbung senden Sie bitte bis spätestens 23. April 2021 an die Gemeinde
                                                                    Ihre Bewerbung senden    Siegutes
                                                                                          • Ein        bis spätestens
                                                                                                 bitte Arbeitsklima    23. April
                                                                                                                    in einem     2021 an die
                                                                                                                             motivierten      Gemeinde
                                                                                                                                           Team
 stadt, Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt
                                                                  Schwörstadt, Fachbereich Finanzen & Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt
                 Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dumont,oder
er Mail an: j.dumont@schwoerstadt.de.                              Fachbe-
                                                                       per Mail an: j.dumont@schwoerstadt.de.
                                                                                               Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Dumont, Fachbe-
                reichsleiterin Finanzen & Personal, unter Tel. 07762/5220-22
                                                                                               reichsleiterin Finanzen & Personal, unter Tel. 07762/5220-22
                gerne zur Verfügung.
uen uns auf Ihre Bewerbung!                                             Wir freuen uns auf Ihregerne  zur Verfügung.
                                                                                                Bewerbung!

                Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 30. April                       Ihre Bewerbung senden Sie bitte bis spätestens 30. April
                2021 an die Gemeinde Schwörstadt, Fachbereich Finanzen &                       2021 an die Gemeinde Schwörstadt, Fachbereich Finanzen &
                Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt oder per Mail                     Personal, Hauptstraße 107, 79739 Schwörstadt oder per Mail
                an: j.dumont@schwoerstadt.de.                                                  an: j.dumont@schwoerstadt.de.

                Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                                             Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Freitag, 09. April 2021                                                                                                                 Seite 5

                                                                                                     a) Herausrechnen der bereits
                                                                                                        bestehenden Rheinbadstraße
                                                                                                     b) Regelung der Finanzierung der evtl.
                                                                                                        bestehenden Altlasten mit Kosten-
                                                                                                        deckelung
       Die Gemeinde Schwörstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
  Die Gemeinde Schwörstadt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n                           8.   Informationen zu wesentlichen
             Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d                                   Inhalten der überörtlichen Prüfung
                                                                                                     der Ge-meinde Schwörstadt und des
        Verwaltungsfachangestellte/n in Teilzeit (50 %) m/w/d                                        Eigenbetriebes Wasserversorgung
       Aufgabengebiet ist vor allem die Geschäftsstelle Gemeinderat inklusive der                    Schwörstadt für die Jahre 2012 bis 2019
      Protokollführung
  Aufgabengebiet         derallem
                    ist vor   Gemeinderats-   und Ortschaftsratssitzungen.
                                   die Geschäftsstelle                     Dieder
                                                       Gemeinderat inklusive   Zuweisung
                                                                                  Protokoll-         und die überörtliche Kassenprüfung
      weiterer
  führung  der Aufgaben   bleibt vorbehalten.
                Gemeinderats-     und Ortschaftsratssitzungen. Die Zuweisung weiterer Auf-           bei der Gemeinde Schwörstadt
  gaben bleibt vorbehalten.
       Sie verfügen über:                                                                       9.   Information zu der Gesetzmäßigkeit
  Sie verfügen über:                                                                                 des Haushalts 2021 der Gemeinde
           Ausbildung
  • Ausbildung           zum/r Verwaltungsfachangestellten
                 zum/r Verwaltungsfachangestellten    oder oder
                                                            eine eine gleichwertige
                                                                 gleichwertige
             Ausbildung                                                                              Schwörstadt und der Genehmigung
    Ausbildung                                                                                       des Wirtschaftsplan 2021 für den Eigen-
           EDV-Kenntnisse (Office-Anwendungen)
  • EDV-Kenntnisse   (Office-Anwendungen)
           Kenntnisse im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder Erstellung von                betrieb Wasserversorgung Schwörstadt
  • Kenntnisse  im Bereich Geschäftsstelle Gemeinderat und/oder Erstellung von Gemein-
             Gemeinderatsprotokollen (erforderlich)
    deratsprotokollen (erforderlich)                                                            10. Beratung und Beschlussfassung zur
           Selbständige, verantwortungsvolle und zuverlässige Arbeitsweise
  • Selbständige, verantwortungsvolle und zuverlässige Arbeitsweise                                 Übernahme einer Bürgschaft für den
           Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und
  • Bereitschaft zur Arbeit in den Abendstunden für die Gemeinderats- und Ortschaf-                 SV Schwörstadt 1927 e.V.
             Ortschaftratssitzungen
    tratssitzungen
       Wir bieten:                                                                              11. Beratung und Beschlussfassung der
  Wir bieten:                                                                                       Gebührenordnung für das Freibad am
  • Einen interessanten  und vielseitigen
             Einen interessanten            Arbeitsplatz
                                  und vielseitigen Arbeitsplatz                                     Rhein Schwörstadt
  • Eine unbefristete  Beschäftigung
          Eine unbefristete            mit Bezahlung
                              Beschäftigung             nach TVöD
                                               mit Bezahlung        EG 8 EG 8
                                                              nach TVöD
  • Flexible Arbeitszeiten und   die Möglichkeit   zur
          Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit  Arbeit eineseines
                                                        zur Arbeit  Teils Teils
                                                                          der Arbeit  im Ho-
                                                                                der Arbeit im   12. Arbeitsvergabe - Interreg Projekt
    meofficeHomeoffice                                                                              "Rheinuferrundweg extended"
  • Ein gutes
          Ein Arbeitsklima in einem
                 gutes Arbeitsklima  in motivierten  TeamTeam
                                        einem motivierten                                           Landschaftsbauarbeiten
  Für weitere  Auskünfte
       Für weitere         stehtsteht
                    Auskünfte    Ihnen  Frau Frau
                                      Ihnen  Dumont,  Fachbereichsleiterin
                                                  Dumont,                  Finanzen
                                                           Fachbereichsleiterin      & Perso-
                                                                                Finanzen &      13. Fremdwasserbeseitigung Ossenberg
  nal, unter Tel. 07762/5220-22
       Personal,                   gerne zurgerne
                  unter Tel. 07762/5220-22   Verfügung.
                                                  zur Verfügung.                                    Flst.-Nr. 1685, Gewann: Ossenberg,
                                                                                                    Gemarkung: Schwörstadt
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                                     bittebis  spätestens 23.
                                                           23. April 2021 an
                                                               April 2021  andie
                                                                              dieGemeinde
                                                                                   Gemeinde         a) dauerhafte Waldumwandlung
  Schwörstadt,   Fachbereich
       Schwörstadt,            Finanzen
                     Fachbereich  Finanzen & &Personal,
                                               Personal,Hauptstraße  107,79739
                                                        Hauptstraße 107,  79739Schwörstadt
                                                                                 Schwörstadt
                                                                                                       gemäß § 9 LWaldG
  oderoder
        per per
            MailMail
                 an: an:
                     j.dumont@schwoerstadt.de.
                         j.dumont@schwoerstadt.de.
                                                                                                    b) befristete Waldumwandlung
  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                                                                   gemäß § 11 LWaldG
       Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!                                                           c) forstrechtlicher Ausgleich
                                                                                                       gemäß § 9 Abs. 3 LWaldG

 Geflügelpest - Schwörstadt                        Einladung                                    14. Arbeitsvergabe - Neubau eines Regen-
                                                                                                    wasserkanals, Flst.-Nr. 356, Bauort:
 und Dossenbach ist Sperr-                         Zu der am Donnerstag, den 15. April 2021,        Im Steinfacht, Gemarkung: Schwörstadt
                                                   um 19.00 Uhr, in der Turn- und Festhalle
 gebiet                                            Schwörstadt, stattfindenden öffentlichen     15. Städtebauliche Entwicklungsmaßnah-
 Mit Erlass der Allgemeinverfügung zur             und nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung,       men "Sanierung Ortsmitte"
 Geflügelpest durch das Landratsamt                lade ich Sie freundlichst ein.                   a) Vertrag über die Beratungsleis-
 Lörrach am 01.04.2021 wurden u. a. die                                                                tungen bei der Vorbereitung und
 Gemarkungen Schwörstadt und Dossen-                              Tagesordnung:                        Durchführung städtebaulicher
 bach als Sperrgebiet ausgewiesen. Dies            I.   Öffentlicher Teil:                             Erneuerungsmaßnahmen
 bedeutet konkret: In Schwörstadt und                                                               b) Festlegung des Untersuchungsge-
 Dossenbach müssen seit dem 2. April               1. Förmliche Mitteilungen
                                                                                                       bietes
 2021 alle Geflügelhalter sicherstellen,           2. Bekanntgabe von nicht öffentlich
                                                                                                    c) Beschluss über die vorbereitenden
 dass das Geflügel in geschlossenen                   gefassten Beschlüssen
                                                                                                       Untersuchungen im abgegrenzten
 Ställen untergebracht ist oder durch              3. Fragestunde für Einwohner                        Bereich gemäß §141 BauGB
 eine andere Vorrichtung vor dem Ein-              4. Nachrücken von Frau Gabriele
 dringen von Wildvögeln geschützt                     Schweizer in den Gemeinderat;             16. Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial
 ist. Daneben sind alle Geflügelhalter                a) Feststellung, ob Hinderungsgründe          Flst.-Nr. 2459, Gewann: Breiten;
 von Schwörstadt und Dossenbach ver-                     gemäß § 29 Gemeindeordnung                 Flst.-Nr. 2460, Gewann: Rindelen,
 pflichtet, dem Veterinäramt Lörrach,                    vorliegen                                  Gemarkung: Dossenbach
 Tel. 07621/4102200, umgehend die                     b) Verpflichtung
 Anzahl, Art und Standort ihres Geflü-                                                          17. Mitteilungen und Verschiedenes
 gels mitzuteilen, falls noch nicht ge-            5. Beratung und Beschlussfassung über
 schehen. An den Ortsein- und –ausgän-                das Vorliegen eines wichtigen Grundes     18 Anfragen der Gemeinderätinnen und
 gen von Schwörstadt und Dossenbach                   gemäß § 16 Gemeindeordnung für das           Gemeinderäte
 wurden entsprechende Sperrbezirks-                   Ausscheiden von Gemeinderat Stephan
 schilder angebracht. Weitere Informati-              Frank.
 onen entnehmen Sie bitte der nachfol-             6. Vorstellung der Konzeption für die        Mit freundlichen Grüßen
 genden Pressemitteilung (Seite 6) des                Kooperation zwischen Kindergarten
 Landratsamts Lörrach.                                und Schule                                gez.
                                                   7. weiteres Vorgehen zum Baugebiet           Christine Trautwein-Domschat
 Ihre Gemeindeverwaltung
                                                      Am Rhein                                  Bürgermeisterin
Seite 6                                                                                                                                                  Freitag, 09. April 2021

Pressemitteilungen des Landratsamts            andere Vorrichtung vor dem Eindringen
Lörrach                                        von Wildvögeln geschützt ist. Daneben
                                               sind alle Geflügelhalter sowohl in den
Landkreis Lörrach erlässt
                                                                                                  PRESSEMITTEILUNG

                                               Sperr- als auch in den Beobachtungsge-
Allgemeinverfügung zur                         bieten verpflichtet, dem Veterinäramt
                                                                                                         Lörrach, 30. März 2021                                          Lörrach, 30. März 2021

Geflügelpest                                   umgehend die Anzahl, Art und Standort
                                                                                                  Weitere Verlängerung der Allgemeinverfügung zur
                                               ihres Geflügels mitzuteilen, falls noch                   Weitere Verlängerung der
                                                                                                  erweiterten Maskenpflicht bis 19. April
Restriktionszonen für Geflügelhaltungen        nicht geschehen.
eingerichtet                                                                                             Allgemeinverfügung zur
                                                                                                  Neu: Ausschließlich medizinische Masken

Nachdem durch das Veterinäramt in vier         Ebenfalls gilt sowohl für die Sperrbezirke wie            erweiterten Maskenpflicht
                                                                                                  Landkreis Lörrach. Wegen der weiter hohen Infektionszahlen verlängert das Landratsamt
                                                                                                  erneut die gegenüber der Corona-Verordnung des Landes erweiterte Maskenpflicht im
                                                                                                  Landkreis Lörrach. Neu ist die Verpflichtung, eine medizinischen Maske zu tragen, also eine
Geflügel-Kleinbeständen Fälle der Geflügel-    auch die Beobachtungsgebiete, dass gehal-                 bis 19. April
                                                                                                  OP-Maske oder ein Atemschutz des Standards FFP2, KN95 oder N95. Die Allgemeinverfügung
                                                                                                  zur erweiterten Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 19. April.
pest (aviäre Influenza) festgestellt wurden,   tene Vögel, Säugetiere, Fleisch von Geflügel       Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Personen ab sechs Jahren weiterhin in diesen Bereichen:
hat das Landratsamt Lörrach auf Grundla-       und Federwild, Eier sowie von Geflügel und                Neu: Ausschließlich medizinische
                                                                                                  a) auf allen Märkten, Messen und Ausstellungen und in deren Umfeld bis zu 50 Metern
ge der Geflügelpest-Verordnung eine All-       Federwild stammende sonstige Erzeugnisse                  Masken
                                                                                                  b) an Außenverkaufsständen und in deren Wartebereichen sowie im Bereich des Außer-Haus-
                                                                                                      Verkaufs von Gaststätten

gemeinverfügung erlassen, nach der um          und tierische Nebenprodukte weder in ei-
                                                                                                  c) bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum
                                                                                                         Landkreis Lörrach. Wegen der weiter
                                                                                                  d) in für die Allgemeinheit zugänglichen Parkhäusern

die betroffenen Geflügelhaltungen herum        nen noch aus einem Bestand mit gehaltenen
                                                                                                  e) auf für die Allgemeinheit zugänglichen Parkflächen mit mindestens zwei Stellplätzen
                                                                                                         hohen Infektionszahlen verlängert das
                                                                                                  f) auf Bahnhöfen im gesamten Bahnhofsbereich inklusive bestehender Zu- und Durchgänge

Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete als       Vögeln, Futtermittel nicht aus einem solchen
                                                                                                  g) auf Spielplätzen für Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr
                                                                                                         Landratsamt erneut die gegenüber
                                                                                                  h) im öffentlichen Raum der Innenstadtbereiche in Lörrach, Weil am Rhein, Rheinfelden und

Restriktionsgebiete eingerichtet werden.       Bestand verbracht werden dürfen.
                                                                                                      Schopfheim (wie in der Allgemeinverfügung unter www.loerrach-
                                                                                                         der Corona-Verordnung des Landes
                                                                                                      landkreis.de/bekanntmachungen definiert).

In diesen definierten Bereichen gelten ab                                                         Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits vor dem 19. April außer Kraft, wenn am siebten Tag in
                                                                                                         erweiterte
                                                                                                  Folge die Sieben-Tages-InzidenzMaskenpflicht                          im
                                                                                                                                      im Landkreis Lörrach unter 50 liegt.      Landkreis
                                                                                                                                                                           Maßgeblich hierzu sind
02.04.2021 Einschränkungen in Bezug auf        Der komplette Wortlaut der Allgemein-
                                                                                                  die Lageberichte des Landesgesundheitsamts
                                                                                                         Lörrach. Neu ist die Verpflichtung, eine
den Transport von Tieren und die Ausgabe
                                                                                                  Der komplette Wortlaut der Allgemeinverfügung und die definierten Innenstadtbereiche können
                                               verfügung mit den Karten der Sperr- und                   medizinischen Maske zu tragen, also
                                                                                                     unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abgerufen werden.

von Eiern, Fleisch und sonstigen Erzeugnis-    Beobachtungsgebiete kann unter www.                       eine OP-Maske oder ein Atemschutz
sen aus Geflügel und Federwild. Die Maß-       loerrach-landkreis.de/bekanntmachun-                      des Standards FFP2, KN95 oder N95.
nahmen bleiben bestehen, bis durch das Ve-     gen eingesehen werden.                                    Die Allgemeinverfügung zur erweiter-
terinäramt des Landkreises Lörrach das Ende                                                              ten Maskenpflicht gilt zunächst bis ein-
des Seuchenfalls festgestellt werden kann.     Die Geflügelpest wurde durch einen Geflü-                 schließlich 19. April.
Die Sperrgebiete werden mit einem Radi-        gelhändler aus dem Landkreis Paderborn            LANDRATSAMT LÖRRACH / Pressestelle / 07621 410-8200 / pressestelle@loerrach-landkreis.de

us von mindestens drei Kilometern um den       durch Touren zwischen dem 16. und 19.                     Die erweiterte Maskenpflicht gilt für
                                               März 2021 in Baden-Württemberg verbrei-                   Personen ab sechs Jahren weiterhin in
 Das Veterinäramt geht aber davon aus,         tet, darunter auch im Landkreis Lörrach.                  diesen Bereichen:
 dass es noch weitere Käufer gibt, und         Zwischenzeitlich haben sich sieben Geflü-
 bittet alle Geflügelhalter sich umgehend      gelhalter gemeldet oder sind über eine Be-                a) auf allen Märkten, Messen und
 mit dem Veterinäramt des Landkrei-            stellliste des Händlers bekannt. Bei vier der                 Ausstellungen und in deren Umfeld
 ses in Verbindung zu setzen, wenn der         sieben untersuchten Betriebe wurde das                        bis zu 50 Metern
 Verdacht besteht, ebenfalls bei diesem        hochpathogene Influenza A - Virus H5N8                    b) an Außenverkaufsständen und in
 Händler in den letzten Wochen Geflügel        durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in                 deren Wartebereichen sowie im
 erworben zu haben.                            Greifswald nachgewiesen.                                      Bereich des Außer-Haus-Verkaufs
                                                                                                             von Gaststätten
Seuchenbestand festgelegt. Aktuell umfasst     In drei der Betriebe zeigten die Tiere klinische          c) bei Veranstaltungen im
dies den Sperrbezirk Raitbach/Schwörstadt      Symptome und waren schon vereinzelt vor                       öffentlichen Raum
(Gemarkungen Raitbach, Schwörstadt,            Eintreffen des Veterinäramtes verendet. Alle
                                                                                                         d) in für die Allgemeinheit
Dossenbach und Hasel im Ganzen sowie           verdächtigen Vögel wurden beprobt. Um
                                                                                                             zugänglichen Parkhäusern
die angrenzenden Gemarkungen Eichen,           eine weitere Seuchenverschleppung zu ver-
Schopfheim, Fahrnau, Zell im Wiesental, Rie-   hindern, wurden insgesamt bisher 120 Vögel                e) auf für die Allgemeinheit
dichen, Atzenbach und Gersbach in Teilen),     getötet. Es gilt die Ausbreitung der Krankheit                zugänglichen Parkflächen mit
Sperrbezirk Todtnau (Gemarkungen Todt-         so schnell wie möglich zu unterbinden, um                     mindestens zwei Stellplätzen
nau und Todtnauberg im Ganzen sowie die        andere Geflügelhalter – von kleinen Hobby-                f ) auf Bahnhöfen im gesamten Bahn-
daran angrenzenden Gemarkungen After-          haltungen bis zu größeren landwirtschaft-                     hofsbereich inklusive bestehender
steg, Schlechtnau, Geschwend und Präg in       lichen Geflügelhaltungen – zu schützen.                       Zu- und Durchgänge
Teilen) und den an den Landkreis Waldshut      Für Betriebe, in denen die Geflügelpest auf-
                                                                                                         g) auf Spielplätzen für Personen ab
angrenzenden Sperrbezirk auf den Gemar-        tritt, müssen einschneidende Maßnahmen
                                                                                                             dem vollendeten vierzehnten
kungen Gersbach und Häg.                       für den jeweiligen Seuchenbetrieb, darunter
                                                                                                             Lebensjahr
                                               ein drei Kilometer großen Sperrbezirk und
Die Beobachtungsgebiete mit einem Radi-        ein zehn Kilometer großes Beobachtungs-                   h) im öffentlichen Raum der Innen-
us von zehn Kilometern um den Seuchen-         gebiet angeordnet werden. Alle Seuchenbe-                     stadtbereiche in Lörrach, Weil am
bestand umfassen die Gemarkungen der           triebe und Betriebe, in denen ein Verdacht                    Rhein, Rheinfelden und Schopfheim
Städte und Gemeinden Rheinfelden, De-          des Ausbruchs besteht, müssen geräumt                         (wie in der Allgemeinverfügung
gerfelden, Karsau, Eichsel, Minseln, Adel-     werden. Das heißt, das vorhandene Geflügel                    unter www.loerrach-landkreis.de/
hausen, Nordschwaben, Hüsingen, Wiechs,        muss entsprechend den tierschutzrechtli-                      bekanntmachungen definiert).
Eichen, Höllstein, Maulburg, Schopfheim,       chen Vorgaben getötet werden. Gleichzeitig                Die erweiterte Maskenpflicht tritt bereits
Langenau, Weitenau, Enkenstein, Hausen,        wird alles unternommen, um durch Reini-                   vor dem 19. April außer Kraft, wenn am
Wieslet, Schlächtenhaus, Zell im Wiesental,    gungs- und Desinfektionsmaßnahmen die                     siebten Tag in Folge die Sieben-Tages-In-
Riedichen, Gersbach, Gresgen, Endenburg,       Verschleppung des Virus aus dem Seuchen-
                                                                                                         zidenz im Landkreis Lörrach unter 50
Sallneck, Tegernau, Adelsberg, Atzenbach,      bestand zu verhindern. Eine Gefährdung der
                                                                                                         liegt. Maßgeblich hierzu sind die Lage-
Häg, Mambach, Pfaffenberg, Elbenschwand,       menschlichen Gesundheit besteht derzeit
                                                                                                         berichte des Landesgesundheitsamts
Ehrsberg, Fröhnd, Wembach, Präg, Schönau,      nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit
Tunau, Böllen, Schönenberg, Utzenfeld,         ungeschützten Händen angefasst werden.
                                                                                                         Der komplette Wortlaut der Allgemein-
Schlechtnau, Geschwend, Aitern, Aftersteg,     Der Verzehr von erhitztem Geflügelfleisch, Ei-
                                                                                                         verfügung und die definierten Innen-
Wieden und Muggenbrunn.                        ern und sonstigen Geflügelprodukten ist un-
                                                                                                         stadtbereiche können unter
                                               bedenklich, da das Virus bei der Zubereitung
In den Sperrgebieten müssen seit dem 2.        bereits bei +70° Celsius sicher abgetötet wird.           www.loerrach-landkreis.de/
April 2021 alle Geflügelhalter sicherstel-     Grundsätzlich sollten bei der Verarbeitung                bekanntmachungen
len, dass das Geflügel in geschlossenen        von Geflügelfleisch immer die allgemeinen                 abgerufen werden.
Ställen untergebracht ist oder durch eine      Hygieneregeln beachtet werden.
Freitag, 09. April 2021                                                                                                            Seite 7

                                                Mi. 14.04.2021, 18:00 Uhr                      Evangelisches Pfarramt
                                                Mittwoch der zweiten Osterwoche
                                                W Eucharistiefeier                             Dossenbach
             Abfuhrtermine
                                                                                               Evang. Pfarramt Dossenbach
                                                Do. 15.04.2021, 16:00 - 18:00 Uhr              Schopfheimer Str. 13, 79739 Schwörstadt
                                                S    Eucharistische Anbetung                   Tel.: 07762 8846 Fax: 07762 7770
Restmülltonne        Dienstag, 13. April 2021
Gelber Sack          Mittwoch, 14. April 2021   Do. 15.04.2021, 18:00 Uhr                      Beratung und Hilfe in familiären, psychi-
                                                Donnerstag der zweiten Osterwoche              schen und finanziellen Problemen bieten
                                                S    Eucharistiefeier                          die Mitarbeiter des Diakonischen Werks
                                                     Gedenken an Karl Klausmann und die        Schopfheim, Hauptstraße 94, (Tel.: 07622
                                                     Lebenden und Verstorbenen der Fami-
             Kirchliche                              lie Klausmann
                                                                                               6975960) an.
             Nachrichten
                                                Sa. 17.04.2021, 18:00 Uhr                      Gottesdienste und Veranstaltungen
                                                Samstag der zweiten Osterwoche
Kath. Kirchengemeinde Wehr/                     W Eucharistiefeier, Vorabendmesse
                                                                                               Sonntag, 11. April 2021
Öflingen/Schwörstadt                                                                           10.00 Uhr Gottesdienst in Dossenbach
                                                So. 18.04.2021, 10:30 Uhr
Öffnungszeiten Pfarrbüro Schwörstadt:                                                          Sonntag, 18. April 2021
                                                DRITTER SONNTAG DER OSTERZEIT
Telefonisch und per Mail erreichbar.                                                           10.00 Uhr Gottesdienst in Hasel
                                                S    Eucharistiefeier
Rheinstraße 1, Tel. 07762/8501.
                                                     Gedenken an Erika Faller,
E-Mail:                                                                                        Sonntag, 25. April 2021
                                                     persönliches Anliegen
schwoerstadt@seelsorgeeinheit-wehr.de                                                          10.00 Uhr Gottesdienst in Dossenbach
                                                So. 18.04.2021, 17:00 Uhr
Sprechzeiten Pfarrer: nach Vereinbarung                                                        Sonntag, 02. Mai 2021
                                                W Wortgottesfeier für Firmlinge
                                                                                               10.00 Uhr Gottesdienst in Hasel
Sprechzeiten Gemeindeassistentin:
Täglich, Pfarrbüro Öflingen,                    Mitteilungen für alle Pfarrgemeinden der       Bitte beachten Sie die bestehenden Be-
Tel. 07761 5534731, Mobil 015128112891          SE:                                            schränkungen. (Desinfektion, Abstände,
                                                                                               medizinische Gesichtsmasken, Verzicht
Telefonbrücke – Seelsorgliche                   Firmvorbereitung 2021:                         auf lautes Singen und Beten)
Einrichtung der SE in Coronazeiten:             Die Firmlinge sind zur Wortgottesfeier ein-
Telefonische Sprechzeiten:                      geladen am Sonntag, 18.04.2021, 17.00 Uhr,     Alle Teilnehmer eines Gottesdienstes
Tel. 07761-5534730, Mittwoch und Freitag,       Kirche St. Martin Wehr.                        müssen für eine eventuelle Kontaktnach-
16.00 – 18.00 Uhr
                                                                                               verfolgung erfasst werden. Die Daten
                                                Für die Mitfeiernden der Gottesdienste         werden vertraulich behandelt.
Gedanken zur neuen Woche                        gilt –Tragen von FFP2-Masken:
Thomas war nicht bei ihnen als Jesus            Bitte während der Gottesdienste FFP2- oder
kam. Die anderen Jünger sagten zu ihm:          OP-Maske vor Mund und Nase tragen. Die
Wir haben den Herrn gesehen. Er entgeg-         bisherigen Alltagsmasken sind nicht zuläs-
nete ihnen: Wenn ich nicht das Mal der          sig. Die neue Maskenpflicht gilt ab 15 Jah-               Unsere Vereine
Nägel an seinen Händen sehe und wenn            ren. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist eine              berichten
ich meinen Finger nicht in das Mal der Nä-      nicht-medizinische Alltagsmaske erlaubt.
gel lege, glaube ich nicht.                     Jüngere Kinder sind von der Maskenpflicht
                            (Joh 20,24-25).     befreit. Die Anzahl der Gottesdienstbesu-
                                                cher ist begrenzt. Bitte die Markierungen
                                                                                                 Freiwillige Feuerwehr
Das Wort Jesu gilt auch uns: Selig sind,        in der Kirche beachten und den Weisungen         Schwörstadt
die nicht sehen und doch glauben.               der Ordner folgen. Bitte nutzen Sie vor und
                                                nach dem Gottesdienst die bereitgestell-         Altmetallsammlung am 10.04.2021
Ich wünsche Ihnen eine gute und geseg-          ten Handdesinfektionsmittel. Wir möch-           Die Feuerwehrabteilung Schwörstadt
nete neue Woche                                 ten nochmals ausdrücklich darauf hinwei-         führt am Samstag, 10.04.2021 die
                                                sen, dass im Gottesdienst das Singen von         nächste Altmetallsammlung im Ge-
Ihr Pfarrer Matthias Kirner                     Liedern nicht erlaubt ist. Eine Schola des       meindegebiet durch. Die Sammlung
                                                Kirchenchores wird in Vertretung den Ge-         beginnt um 8 Uhr. Da in der Vergan-
                                                meindegesang übernehmen. Personen mit            genheit große Mengen des bereit-
Gottesdienstzeiten:                             Krankheitssymptomen können an der Feier
Abkürzungen:                                                                                     gestellten Altmetalls durch Dritte
                                                des Gottesdienstes nicht teilnehmen.
W = Wehr, Ö = Öflingen, S = Schwörstadt,                                                         mitgenommen wurden, möchten wir
SE = Seelsorgeeinheit                           Wichtige Info – Maskenpflicht trotz Imp-         die Bevölkerung bitten, das Altmetall
                                                fung:                                            auch erst am Samstag an der Straße
Sa. 10.04.2021, 18:00 Uhr                       Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie             bereitzustellen, sofern möglich.
SAMSTAG DER OSTEROKTAV                          ausdrücklich darauf hinweisen, dass wäh-
Ö    Eucharistiefeier                           rend der Gottesdienste die FFP2-Masken           Bitte beachten Sie besonders, dass wir
     Vorabendmesse mitgestaltet vom Mu-         vor Mund und Nase weiterhin getragen wer-        Fahrräder/Felgen nur ohne Bereifung
     sikverein Öflingen                         den müssen, auch wenn Sie inzwischen die         und Kanister bzw. Behälter über 5 Li-
                                                Schutzimpfung erhalten haben.                    ter Volumen nur aufgeschnitten mit-
So. 11.04.2021, 10:30 Uhr
ZWEITER SONNTAG DER OSTERZEIT                                                                    nehmen dürfen.
                                                Teilnehmererfassung:
W Eucharistiefeier                              Alle Teilnehmer eines Gottesdienstes müs-
                                                sen für eine eventuelle Kontaktnachverfol-       Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Di. 13.04.2021, 18:00 Uhr                       gung mit Namen, Adressen oder Telefon-Nr.
Dienstag der zweiten Osterwoche                 erfasst werden. Die Daten werden vertrau-        Ihre Feuerwehr Abt. Schwörstadt
Ö    Eucharistiefeier                           lich behandelt.
Seite 8                                                                                                             Freitag, 09. April 2021

                                               ter in Anbetracht des Temperaturniveaus        Mit Sonnenschein von früh bis spät knack-
                                               spätwinterlich denn frühlingshaft. Zum ka-     ten wir am 29. mit 21,5°C zum ersten Mal
            Was sonst noch                     lendarischen Frühlingsbeginn am 20. März       in diesem Monat die 20 Gradmarke. Diese
            interessiert                       hatten wir mit -3,5°C die tiefste Temperatur   frühsommerliche Temperatur wurde am 30.
                                               des Monats. Vom 23. bis zum 26. sorgte         mit 23,7°C deutlich übertroffen und am 31.
                                               Hoch „Margarethe“ mit weiteren Nachtfrös-      registrierten wir mit 25,6°C den frühesten
Wetterwerte März 2021                          ten aber steigenden Tages-Temperaturen
                                                                                              ersten Sommertag (ab 25°C) eines Jahres
                                               für sehr viel Sonnenschein.
                                                                                              und die höchste Temperatur seit dem 22.
                                               Nach 8 Frosttagen und 6 niederschlagsfrei-     Oktober 2020.
                                               en Tagen in Folge sorgte Tief „Quasimodo“
                                               am 26. und 27. März frostfrei mit 9,6 l/m²     Quelle:
                                               Regen für den letzten Niederschlag des Mo-     Wetterstation Schwörstadt Helmut Kohler
                                               nats. Ab dem 28. startete der Frühling mit     A: Station Schulstrasse
                                               dem mächtigen Hoch „Nicole“ richtig durch.     B: Station Ossenberg

Der März als Übergangsmonat vom Winter
in den Frühling hat wettertechnisch alles zu
bieten. Mit 13 Frosttagen (4 Tage über der
Norm) und 7 Schneefalltagen war der März
als erster Frühlingsmonat gegenüber der
Referenz von 1992 bis 2020 0,7°C zu kalt und
20 l/m² zu niederschlagsreich und 13 Stun-
den zu sonnig.

Das aus dem Februar bekannte Hoch „Jac-
queline“ sorgte für einen frühlingshaft-son-
nigen und mit Saharastaub angereicherten
Monatsbeginn. Nach 12 niederschlagsfreien
Tagen in Folge brachte uns Tief „Friedrich“
am 4. März 6,4 l/m² Regen. Sternenklare
Nachtfröste bis –3,5°C und sehr sonnige Ta-
gestemperaturen bis gegen 12°C; mit diesen
„Yoyo“-Temperaturen übernahm Hoch „Kes-
ja“ ab dem 6. das Wetterzepter und bescher-
te uns bis zum 11. weitere niederschlags-
freie Tage.

Ab dem 11. waren die Tage des Hochdruck-
wetters gezählt, denn mit Sturmtief „Klaus“
standen uns die ersten windigen bis stür-
mischen Tage des Jahres ins Haus. Der ers-
te Schnellläufer brachte uns am 11. März
neben Böen bis 63 km/h auch 16,8 l/m²
Regen. Nach dem Sturm ist vor dem Sturm,
so könnte man die Folgetage beschreiben.
Am 12. 51,5 km/h, am 13. 64,4 km/h und am
14. und 15. sorgte Sturmtief „Luis“ noch für

                                                                                                      Ende
Böen um 42 km/h.

Mit „Luis“ kamen auch kühle Luftmasse
subpolaren Ursprungs zu uns, die für Nie-
derschläge in Form von zum Teil heftigen
Schnee- und Graupelschauern sorgten.                                                                  des redaktionellen Teils
Nach diesen stürmischen, niederschlagsrei-
chen und kühlen Tagen zeigte sich die erste
Märzhalbzeit 1,2°C zu kalt, mit 81 l/m² fiel
schon 102% des normalen Märzniederschla-
ges und die Sonne zeigte sich an 72 Stun-
den 45% des Märzsolls. Auch der Start in
die zweite Monatshalbzeit stand unter dem
Zeichen des Märzwinters, denn mit küh-
len Temperaturen, Graupel- Schnee- und
Schneeregenschauern zeigte sich das Wet-
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zutaten
FÜR 2-3 PERSONEN
1 kg Badischer Spargel
300 ml Gemüsebrühe
300 ml Weißwein
Saft von einer Zitrone
Lorbeerblatt,
Nelken,
Pfefferkörner
4 EL Butter
                                                                                     Zubereitung
                                                                                     Spargel waschen, dünn schälen und die holzigen Enden
150 g Champignons
Tomaten                                                                              abschneiden. Gemüsebrühe, Weißwein, Zitronensaft, Lor-
Salz, Pfeffer                                                                        beerblatt, Nelken und Pfefferkörner mit Butter in einem
200 g Mozzarella                                                                     großen Topf aufkochen. Den Spargel in den Sud legen und
2 EL gehackte Petersilie                                                             7 bis 10 Minuten leicht köcheln lassen.

                                                                                     In der Zwischenzeit die Champignons in Scheiben schnei-
                                                                                     den. Die Tomaten enthäuten, entkernen und ebenfalls in
                                                                                     Scheiben schneiden.

                                                                                     Spargel aus dem Sud nehmen, gut abtropfen lassen und
                                                                                     in eine flache Auflaufform legen. Die Champignons und
                                                                                     die Tomaten gleichmäßig darüber verteilen, mit Salz und
                                                                                     Pfeffer kräftig würzen.
                        Tipps & Tricks                                               Den Mozzarella in Scheiben schneiden und auf den Toma-
                                                      von Spargel
                                smöglichkeiten                                       ten anrichten.
         Die Zubereitung                  Ga nz   na tu r und nur mit
                               gre nz t:
       sind nahezu unbe                    ein e  Sa uc e Hollandaise,
                             tter oder
     ausgelassener Bu                              ati kombiniert
                                                      n,                   mit       Den Auflauf etwa 20 Minuten im vorgeheizten Backofen bei
            ich e, Sa lat , Pastete oder Gr                      ch  . Fü r eine
    als Qu                                      isch oder    Fis                     220°C überbacken. Mit Petersilie bestreuen und servieren.
                        ln, Schinken, Fle                            als Beilage
  Kartoffeln, Nude                            o  Pe rso n  50 0  g,                  Dazu empfehlen wir frische Pellkartoffeln.
                       rechnet man pr                   uchte Tücher ge
                                                                              wi-
  Spargelmahlzeit               el lässt sich in fe
              Hä lfte. Sp   arg                                Kü   hls  ch ran ks
  etwa die                                       sefach des
                        ei Tage im Gemü                                 schälen,
   ckelt zwei bis dr                              me  r gro ßz üg   ig
                         eißen Spargel im
    aufbewahren. W                                  sser noch mit ein
                                                                            em
               ma  n mi  t  dem Messer - be                   der Köpfe
      indem                                 r -  un te rh alb
                                 elschäle
          speziellen Sparg                                  schält. Aus
                                    unten hin dicker
           ansetzt und nach                                   n eine
                                         tücken kann ma
               Schalen und Ends                   e  ma  ch en .
                                              pp
                       Spargelcremesu

                                                                                            LASSEN SIE ES
                                                                                            SICH SCHMECKEN!
                                                                                                                                                 142021
Erna K., Rentnerin                  Samira T., Krankenpflegerin            Xaver N., Selbstständiger

                     Die Corona-Schutzimpfung ist da. Zunächst nicht für alle, sondern
                     für die besonders gefährdeten Menschen. Informieren Sie sich
                     schon jetzt, wer vorangehen kann und wann auch Sie sich impfen
                     lassen können. Für unseren Weg ins normale Leben.
                     corona-schutzimpfung.de
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