Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...

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Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...
3/2018

                                                                                                                 Melk und Scheibbs

                                                                                                                              Nr. 3/2018
                                                                                                                                    28. März
     Einkommensteuer 2018
     Datenschutz neu
     MFA 2018
     Betriebswirtschaft/Invest/EGB
     Mitteilungen für Tierhalter                                                               Adressfeld

     Pflanzenbau
     Diverse Kurzinformationen
Österreichische Post AG, MZ 02 Z 032481 M, Landwirtschaftskammer Niederösterreich, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Retouren an PF 555, 1008 Wien
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Seite 2           Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

    Inserat NÖV
Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                    Seite 3

Steuererklärung 2017                                              Dr. Martin Auer, DI Johann Hell
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
- Jeder Landwirt, der vom Finanzamt durch Zusendung einer Steuererklärung dazu aufgefordert
  wird.

                                                                                                     Einkommensteuer 2018
- Wenn das Einkommen im Jahr 2017 mehr als 11.000 Euro beträgt.
- Lohn-, Gehalts- oder Pensionsempfänger, wenn die anderen Einkünfte (z.B.: Pacht, pauschale
  Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, Funktionärsentschädigung, …) mehr als 730 Eu-
  ro/Jahr betragen und das gesamte Einkommen 12.000 Euro übersteigt.
Steuererklärungen in Papierform sind – sofern sie nicht durch einen Steuerberater vertreten sind –
bis spätestens Ende April 2018 an das Finanzamt zu übermitteln. Diese Frist gilt auch für einkom-
mensteuerpflichtige Lohnempfänger (z.B.: nichtselbständiger Nebenerwerb) und für Pensionisten.
Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung im Wege von FINANZOnline verlängert sich
die Frist bis Ende Juni 2018.
Die AMA ist verpflichtet, bis 15. März jeden Jahres bestimmte Daten an die Abgabenbehörden zu
melden. Desgleichen muss die SVB bestimmte Daten bis 31. Jänner dem Finanzamt bekannt geben.
Beachten sie auch den Artikel in der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ März-Ausgabe.

Pauschalierungsverordnung – Grenzen beachten
Nachstehende Grenzwerte gelten zum Stichtag 31. Dezember und verpflichten bei Überschreitung
zum Wechsel der Gewinnermittlungsart im Folgejahr.
    Vollpauschalierungsgrenzen:
     o max. 75.000 Euro land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert
     o max. 60 ha reduzierte landwirtschaftliche Nutzfläche (Bruttofläche lt. Einheitswertbescheid
         bzw. Pachtvertrag)
     o max. 120 erzeugte oder gehaltene Vieheinheiten
     o max. 11.000 Euro Forsteinheitswert
     o max. 10 ha Intensivobstanlage zur Produktion von Tafelobst
    Teilpauschalierung: 75.000 bis 130.000 Euro EHW (70 % bzw. 80 % Ausgabenpauschale)
    Einnahmen-Ausgabenrechnung: 130.000 bis 150.000 Euro EHW bzw. Umsatzgrenze von
                                      400.000 Euro in 2 aufeinander folgenden Jahren
    Buchführungspflicht: über 150.000 Euro EHW bzw. ab 550.000 Euro Jahresumsatz in
                          2 aufeinander folgenden Jahren.
Alleinverdienerabsetzbetrag
Alleinverdienerabsetzbetrag steht auch Land- und Forstwirten mit zumindest einem Kind zu, sofern
EhepartnerIn oder LebensgefährtIn nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient und beträgt:
     494 Euro mit einem Kind
     669 Euro mit zwei Kindern
     889 Euro mit drei Kindern, für jedes weitere Kind Erhöhung um 220 Euro
Kinderfreibetrag
   Für Kinder, für die mehr als 6 Monate im Kalenderjahr ein Kinderabsetzbetrag (wird generell und
   gemeinsam mit Familienbeihilfe ausbezahlt) zusteht und beträgt:
       seit 2016: 440 Euro bei Beantragung eines Elternteils bzw. 300 Euro/Person bei Beantra-
       gung beider Elternteile.
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Seite 4                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

              Mehrkindzuschlag
                 Beträgt 20 Euro pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind, ebenso wie Alleinverdienerab-
                 setzbetrag und Kinderfreibetrag im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommenssteu-
                 ererklärung zu beantragen.

              Pachteinnahmen
              Der Pachtzins ist beim Verpächter einkommensteuerpflichtig und beim Pächter (teilweise) abzugs-
              fähig. Einkommensteuerpflicht besteht, wenn das Einkommen pro Person und Jahr mehr als 11.000
              Euro beträgt. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensionisten) liegt die
              Steuerfreigrenze bei 12.000 Euro und es sind neben dem lohnsteuerpflichtigen Einkommen (Lohn,
              Pension) 730 Euro pro Jahr steuerfrei.
              Werden diese Steuerfreigrenzen überschritten, ist das dem Finanzamt selbständig mittels Ein-
              kommensteuererklärung mitzuteilen.

              Broschüre Steuererklärung 2017
              Die Broschüre „Die Steuererklärung für 2017 – Ausfüllanleitung für pauschalierte Land- und
              Forstwirte“ steht auf der Homepage www.noe.lko.at zum Download zur Verfügung.

              Meldung bäuerlicher Nebentätigkeiten an die SVB
              Die Einnahmen aus land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (Brutto-Einnahmen inkl. MwSt.,
              ohne Berücksichtigung von Ausgaben) sind bis spätestens 30. April des folgenden Jahres der
              SVB zu melden, wobei zu beachten ist, dass die Meldung bis 30. April bei der SVB eingelangt sein
              muss! Der Betriebsführer hat auch jene Nebentätigkeiten, welche in seinem Auftrag von hauptberuf-
              lich im Betrieb beschäftigten Angehörigen ausgeübt werden, der SVB zu melden.

              Datenschutzrecht neu – was sie als Land- und Forstwirt wissen müssen
              Durch das ab 25. Mai 2018 geltende neue Datenschutzrecht der Europäischen Union wird der
              Schutz „personenbezogener Daten“ verbessert. Dies erfordert eine entsprechende organisatorische
Datenschutz

              und technische Umstellung, nicht nur bei Großunternehmen, sondern auch bei kleinen Betrieben
              (siehe Informationen unter https://www.lko.at/datenschutzrecht+2500++2704125+7476). Im Nahebe-
              reich der Land- und Forstwirtschaft sind insbes. Winzer, Direktvermarkter, Privatzimmervermieter
              sowie Vereine und Verbände von der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung betroffen. Bei
              Verstößen gegen die sich ergebenden Verpflichtungen drohen hohe Strafen. Die LK NÖ organisiert in
              Kooperation mit dem LFI Informationsveranstaltungen.
              Termin:       Dienstag, 10. April, von 9 bis 12 Uhr
              Ort:          BBK Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten
              Anmeldung: bis spätestens 6. April, BBK Amstetten – 05 0259 40103
              Beachten sie auch die Informationen in der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ – März-Ausgabe
              Seite 9 bzw. auf der Homepage der LKÖ unter www.lko.at

              MFA 2018 – Korrekturen und Plausifehlerbehebungen                      Ing. Josef Enengel, DW 41591
                                                                                Ing. Matthias Neuhauser, DW 41191
              Bei antragsrelevanten Änderungen nach der Mehrfachantragstellung sind umgehend MFA-
              Korrekturen vorzunehmen. Ende Mai erfolgt AMA-seitig eine zentrale Plausibilitätsprüfung, allfällig
              auftretende Fehler sind (wenn dafür nicht ein Referenzänderungsantrag gestellt wurde) unverzüglich
              zu beheben.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                    Seite 5

Bei Abarbeitung negativer Beurteilungen aus Referenzänderungsanträgen unterstützt die Bezirks-
bauernkammer.

Zahlungsanspruchsübertragung durchführen
Betriebe, die seit dem Mehrfachantrag 2017 Flächen zugepachtet oder verpachtet haben, sollen Zah-
lungsansprüche mit eigenem Übertragungsformular (Download unter www.ama.at) bis spätestens

                                                                                                     Mehrfachantrag
15. Mai (Nachreichfrist bis 11. Juni 2018, 1 % Kürzung pro Werktag) im Wege der Bezirksbauern-
kammer durchführen (zivilrechtliche Vereinbarung im Pachtvertrag alleine reicht nicht).
Der Verfall von überzähligen Zahlungsansprüchen nach zweimaliger NICHT-Nutzung ist jedenfalls zu
vermeiden. Informationen über nicht genutzte ZA sind dem Bescheid Direktzahlungen 2017 zu ent-
nehmen.
Bei überzähligen Zahlungsansprüchen (dh mehr Zahlungsansprüche als beihilfefähige Antragsfläche)
ist die Übertragung auch ohne Fläche (jedoch 30 % Einbehalt für die nationale Reserve) möglich.

Endauszahlung ÖPUL und AZ 2017 mit 26. April
Die Restzahlung der ÖPUL-Prämie und der Ausgleichszulage in Höhe von 25 % erfolgt seitens der
AMA mit 26. April 2018. Desgleichen erhalten Betriebe, mit im Herbst noch nicht abgeschlossener
VOR-Ort-Kontrolle, die Direktzahlung zum gleichen Termin ausbezahlt.
Die Kontrolle und Überprüfung abgeänderter Bescheide für Direktzahlungen, sowie Mitteilungen für
ÖPUL und AZ wird dringend empfohlen. Die Beschwerdefrist bei Bescheiden beträgt einen Monat
und bei Mitteilungen drei Jahre ab Zustellung. Wurde bereits gegen den Erstbescheid Beschwerde
erhoben und entspricht das Ergebnis noch nicht, kann ein Vorlageantrag binnen 2 Wochen an das
Bundesverwaltungsgericht gestellt werden.
Bei allfälligen Unklarheiten bzw. erforderlichen Beschwerden und Einsprüchen stehen nach telefoni-
scher Terminvereinbarung Kammersekretär DI Johann Hell, DW 41500, P-Berater Ing. Johannes
Fitzthum, DW 41121 und T-Berater Ing. Andreas Punz, DW 41531 zur Verfügung.
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Seite 6                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

                      UBB – Nutzung/Pflege von Biodiversitätsflächen auf Ackerland (Code DIV)
                          mindestens einmal und maximal zweimal pro Jahr Pflege mittels Häckseln oder Mahd und Ab-
                          transport
                          die Hälfte der betrieblichen Acker-DIV-Fläche darf frühestens am 1. August gehäckselt bzw. ge-
                          mäht werden, die andere Hälfte ohne zeitliche Einschränkung
                          Beweidung oder Drusch sind verboten
                          ein Umbruch bzw. eine Umwandlung in eine andere Nutzung darf frühestens am 15. September
                          des zweiten Anlagejahres erfolgen
                          Düngung und Pflanzenschutz sind vom 1. Jänner des ersten DIV-Jahres bis zum Umbruch bzw.
                          zur Umwandlung in eine andere Kultur verboten
                          Beseitigung der Acker-DIV-Flächen nur mit mechanischen Methoden erlaubt (= keine Beseitigung
                          mittels Totalherbiziden)
                          Pflanzenschutz ist nicht zulässig

                      UBB – Nutzung von Biodiversitätsflächen im Grünland (Code DIV)
Mehrfachantrag 2018

                          WF-Grünlandflächen mit Schnittzeitverzögerung (Auflage GL01 bis GL32 bzw. GN01-GN02):
                          Mähtermin ersichtlich in Projektbestätigung
                          einmähdige Wiesen: Mähtermin wird in der Regel ab 1. Juli sein
                          Mähwiese/-weide zwei oder mehr Nutzungen: Mähtermin ist jener, an dem die Fläche normaler-
                          weise das zweite Mal gemäht/genutzt wird. Anders ausgedrückt, ist die erste Mahd auf jenen
                          Termin zu verschieben, an dem vergleichbare Flächen das zweite Mal gemäht werden. Frühes-
                          tens darf am 1. Juni, jedenfalls aber ab 1. Juli gemäht werden.

                      Greening - Bienentrachtbrache als ökologische Vorrangfläche (OVFPV)
                          Wird mit Faktor 1,5 angerechnet
                          Anlage von mind. 4 insektenblütigen Mischungspartnern bis 15. Mai ist erforderlich
                          Brachezeitraum mit Pflanzenschutzverbot von 1.1. - 31.08., Umbruch ab 1.9. möglich
                          Keine Nutzung erlaubt, Pflege mind. 1 x pro Jahr verpflichtet, Bestand abblühen lassen

                      Anmeldung neuer WF-Flächen
                      Für Betriebe, die bereits an der Naturschutzmaßnahme teilnehmen, ist heuer letztmalig eine Anmel-
                      dung neuer WF-Flächen (ab 2019) möglich. Für Neuanmeldungen gilt eine Gebietskulisse (Lage in
                      Natura 2000-Gebiet oder Artenschutzgebietskulisse).
                      Das Anmeldeformular für neue Projektbestätigungen liegt in der BBK auf. Es ist in ausgefüllter Form
                      direkt an die Naturschutzabteilung des Amtes der NÖ Landesregierung zu schicken. Die Anmel-
                      dung ist ab sofort möglich, Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2018.

                      Handysignatur                          Ing. Josef Enengel, DW 41591, Ing. Matthias Neuhauser, DW 41191
                      Die Handysignatur ist die persönliche Unterschrift im Internet. Die Aktivierung der Handysignatur kann
                      unter anderem auch über die Bezirksbauernkammer erfolgen.
                      Interessierte können sich im Rahmen des Mehrfachantrages vormerken lassen.

                      BIO-Kontrollkostenzuschuss                                              Ing. Andreas Punz, DW 41531
                      Reihenfolge der Beantragung des BIO-Kontrollkostenzuschusses:
                         1. Abschluss eines BIO-Kontrollvertrages bei einer anerkannten Kontrollstelle
                         2. Stellen des Förderantrages „BIO-Kontrollkostenzuschuss“ an die AMA
Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                    Seite 7

    3. Das Genehmigungsschreiben samt erstem Zahlungsantrag wird von der AMA nach Genehmi-
       gung an den Antragsteller zugesandt
    4. Stellen des Zahlungsantrages an die AMA (jährliche Beantragung, für max. 5 Jahre)
Das Genehmigungsschreiben wird durch die AMA nur mit dem ersten Zahlungsantragsformular
versandt. Die Genehmigung gilt für max. fünf Jahre. Der Zahlungsantrag muss jedes Jahr gestellt
werden (Teilabrechnung 1, 2, 3,…) und kann bis spätestens 31.12. des Folgejahres (bezogen auf das
Jahr auf den sich der Zahlungsantrag bezieht) bei der AMA eingebracht werden.

                                                                                                     Mehrfachantrag 2018
Dem Zahlungsantrag beizulegen sind:
   Originalrechnung der Biokontrollstelle über den Grundbeitrag und die Kosten für die Flächen-
   kontrolle des jeweiligen Jahres. Förderungsfähig sind die Nettobeträge.
   Zahlungsnachweis: Als gültige Zahlungsnachweise gelten der Einzahlungsbeleg (mit Durchfüh-
   rungsbestätigung der Bank) oder die ausgedruckte Umsatzliste bei e-banking.
   Kopie des aufrechten Kontrollvertrages
Bio-Neueinsteiger
Betriebe, die erstmals einen Biokontrollvertrag abgeschlossen haben und den Biokontrollkostenzu-
schuss noch nicht beantragt haben, müssen den Antrag innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss
des Kontrollvertrages, spätestens vor dem Rechnungsdatum für die erste Biojahreskontrolle bei
der AMA einbringen, um die 5jährige Anspruchsdauer sicherzustellen. In der Regel beginnen die Bio-
kontrollstellen ab Anfang März mit den Jahreskontrollen.
Formulare
    • von AMA-Homepage unter www.ama.at (Formulare & Merkblätter - LE Projektförderungen-
        Vorhabensart 3.1.1.) Hier finden Sie den Förderantrag, den Zahlungsantrag sowie Ausfüllan-
        leitungen
    • Die Formulare können auf Anfrage auch in Ihrer BBK ausgedruckt werden.
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Seite 8                                                          Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

                      Umstellerkurs: BIO-Tierhaltung im Grünland
                      Termin:    Dienstag, 10. April – Mittwoch, 11. April, jeweils von 9 - 17 Uhr
                      Ort:       LFS Hohenlehen, Garnberg 8, 3343 Hollenstein
                      Kosten:    60 Euro/Betrieb, bereits gefördert
                      Referenten:DI Emanuel Huber, BIO Austria, Praktiker
                      Inhalt:    Richtlinie und Biokontrolle, Düngung und Wirtschaftsdüngeraufbereitung, damit die
                                 Bodenfruchtbarkeit verbessert und der gefürchtete Ampfer in Schach gehalten wird.
                                 Erhaltung der Tiergesundheit hinsichtlich Fütterung, Haltung und Zucht bei Wiederkäu-
                                 ern, Praktikerberichte und Hofbesichtigung.
                      Anmeldung: bis spät. 6. April, BIO Austria – 02742/90833

                      Alm/Weidemeldung Rinder                                                    Ing. Andreas Punz, DW 41531
                      Die AMA hat an alle Alm-/Weidebetriebe, die im Vorjahr eine Meldung abgegeben haben, per-
                      sonalisierte Formulare „Alm/Weidemeldung RINDER 2018“ inkl. einem Infoblatt versandt.
Mehrfachantrag 2018

                      Für die Beantragung der Maßnahmen Ausgleichszulage, ÖPUL und der Direktzahlungen ein-
                      schließlich der gekoppelten Stützung bei Auftrieb auf Almen ist die Abgabe der Alm-
                      /Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste erforderlich.
                      Alle weiteren Daten zu den aufgetriebenen Rindern, die für die Gewährung von Zahlungen erforder-
                      lich sind, werden aus der Rinderdatenbank übernommen.
                      Nochmals wird auf die Korrekturverpflichtung des voraussichtlichen Abtriebsdatums, wenn die-
                      ses nicht taggenau eingehalten wird, hingewiesen.
                      Das vollständig ausgefüllte Formular „Alm/Weidemeldung RINDER“ muss binnen 15 Tagen nach
                      dem erfolgten Auftrieb im Original bei der AMA eingelangt sein. Die Formulare „Alm/Weidemeldung
                      RINDER“ müssen im Original verwendet werden und dürfen auf keinen Fall mittels Farbkopie verviel-
                      fältigt werden.
                      Wird die Meldung über das e-AMA RinderNET durchgeführt, gilt als Meldedatum das Erfassungsda-
                      tum. Auch hier ist die Meldefrist unbedingt einzuhalten.
                      Rinder, deren Auftrieb nicht innerhalb der 15 Tage Frist gemeldet werden, verlieren ihre Prä-
                      mienfähigkeit für die gekoppelte Stützung.
                      Für die Ausgleichszulage, ÖPUL und die Direktzahlungen inkl. der gekoppelten Stützung kön-
                      nen nur Rinder berücksichtigt werden, die bis zum 15. Juli 2018 auf der ersten
                      Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben bzw. gemeldet wurden. Folgen weitere Standortwechsel (Wei-
                      tertriebe, Abtriebe, Unterbrechungen,...) der Rinder, muss die Meldung innerhalb der 15-tägigen
                      Meldefrist in der AMA einlangen. Für die Gewährung der gekoppelten Stützung werden nur Auf-
                      triebe auf Almen berücksichtigt.
                      Die Alm/Weidemeldung RINDER muss aufgrund ihrer Bedeutung für die Antragstellung im Rahmen
                      der Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste durch den Bewirtschafter der Alm/Weide durchgeführt
                      werden.
                      Das Merkblatt „Alm/Weidemeldung Rinder 2018“ finden sie auf der AMA-Homepage.

                      VIS-Meldung an Statistik Austria
                      Bei der Statistik Austria registrierte Betriebe mit Tierarten lt. Tierliste, die einen MFA-Flächen zuge-
                      sandt bekommen haben, jedoch keine Flächenprämien (DZ, ÖPUL, AZ) beantragen, müssen den
                      MFA dennoch bis 15. Mai entweder bei der Bezirksbauernkammer abgeben oder direkt an die Bun-
                      desanstalt Statistik Austria, Direktion Raumwirtschaft, VIS Jahreserhebung, Guglgasse 13,
Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                         Seite 9

1110 Wien, senden, wobei in diesem Fall das Stammdatenblatt und die Tierliste 2018 vollständig
auszufüllen und zu unterschreiben sind.

                                                                                                          Mehrfachantrag 2018
Dokumentation Pflanzenschutzmitteleinsatz – CC Bestimmung
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist am Betrieb tagaktuell zu dokumentieren. Folgende Auf-
zeichnungen - wie im angefügten Beispiel ersichtlich - sind zu führen:
    Wann: Datum der Anwendung/Häufigkeit
    Wo:       behandelte Kultur und behandelte Fläche – Feldstücks/Schlagbezeichnung
    Was:      verwendetes Pflanzenschutzmittel
    Wieviel: Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration

In der Bezirksbauernkammer liegen Leerformulare auf. Auch im LK-Düngerrechner gibt es eigene
Tabellenblätter für die Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen.

Existenzgründungsbeihilfe                 Ing. Alfred Fallmann, DW 41551, DDI Claudia Gugler, DW 41151
Junglandwirte, die erstmals mit der Bewirtschaftung eines Betriebes beginnen (Übernahme, Pacht,
Kauf,…) können eine Beihilfe von bis zu 15.000,- Euro erhalten. Dazu ist jedenfalls ein Förderan-

                                                                                                           Investitionsförderung, EGB
trag innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn zu stellen. Antragstellung und Beratung
über die Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbetriebsgröße, Auflagen,…) nach
Terminvereinbarung mit dem/der BetriebswirtschaftsberaterIn.
Investitionsförderung                     Ing. Alfred Fallmann, DW 41551, DDI Claudia Gugler, DW 41151
Ein Förderantrag für Investitionsförderung muss vor Investitionsbeginn gestellt werden (Bestellung,
Auftrag, Kaufvertrag wird als Beginn gewertet!). Diese Antragstellung sollte über die Bezirksbau-
ernkammer erfolgen, da dabei auch über die allgemeinen und besonderen Fördervoraussetzungen
bzw. über den Förderablauf beraten wird. Terminvereinbarung mit dem/der Betriebswirtschaftsbera-
terIn.
Was wird gefördert?
Alle Arten von landw. Wirtschaftsgebäuden (Stall, Berge-/Einstell-/Lagergebäude, Silos, geschlos-
sene Güllegruben, Räume für Direktvermarktung, Imkerei, Gartenbau, …), Innenmechanisierungs-
technik (Hoflader, Fütterungstechnik, Melk-/Kühlanlagen, Heukräne, Mahl-/Mischanlagen, Technik
und Einrichtung für Direktvermarktung,…), Heizanlagen inkl. der notwendigen Baulichkeiten, Berg-
bauernspezialmaschinen (Zweiachsmäher, Transporter, hydrostatischer Motormäher, Bergtrakto-
ren), Alminvestitionen, Gemeinschaftsmaschinen (für Pflanzenschutz, bodennahe Gülleausbrin-
gung, Direktsaat, Spezialkulturenernte, ...), Verbesserung der Umweltwirkung von landw. Fahr-
zeugen und Maschinen (Umrüstung auf Pflanzenölbetrieb, Reifendruckregelanlage, automatische
Parallellenksysteme), Beregnung und Bewässerung, Obst- u. Weinbau inkl. Schutzreinrichtun-
gen. Gefördert werden nur neue Investitionsgüter.
Rechtzeitige Antragstellung!

Anträge vervollständigen!                 Ing. Alfred Fallmann, DW 41551, DDI Claudia Gugler, DW 41151
Betriebe, die im Jahr 2016 einen Förderantrag für Investitionen oder Existenzgründungsbeihilfe ge-
stellt haben und diesen noch nicht vervollständigt haben (= alle förderrelevanten Unterlagen nachge-
Melk und Scheibbs - Nr. 3/2018 28. März - Landwirtschaftskammer ...
Seite 10                                                       Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

                        reicht), erhielten von der LK NÖ eine Frist für die Nachreichung der fehlenden Unterlagen. Für einen
                        Beratungstermin bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Bezirksbauernkammer aufnehmen.

                        Beratung zur Abrechnung der Investitionsförderung                     Ing. Alfred Fallmann, DW 41551,
                                                                                               DDI Claudia Gugler, DW 41151
Investitionsförderung

                        Für bewilligte und fertiggestellte Investitionsprojekte ist ein sogenannter „Antrag auf Zahlung“ zu
                        stellen, damit die bewilligte Förderung auch tatsächlich ausbezahlt werden kann. Bei komplexeren
                        Projekten (meist Bauvorhaben) wird empfohlen, die „Beratung zur Abrechnung der Investitionsförde-
                        rung“ über die BBK in Anspruch zu nehmen.
                        Wir prüfen die für die Abrechnung relevanten Punkte, ob ihre Belege (Rechnungen, Zahlungsbele-
                        ge, Bauholzaufstellung) den formalen Vorgaben entsprechen und unterstützen sie bei Bedarf bei der
                        Erstellung der Abrechnungsformulare (Belegaufstellung, Zahlungsantrag, …).
                        Kosten:        Bei Projekten bis 10 Rechnungen: 50 Euro, darüber hinaus für jede weitere
                                       Rechnung 1,50 Euro.
                                       Wenn auch die Rechnungsaufstellung auf Excel-Basis erstellt werden soll, dann
                                       bis 10 Rechnungen 10 Euro und für jede weitere Rechnung je 2,50 Euro.
                        Achtung:       Beachten sie auch die im Bewilligungsschreiben dargestellten Fristen für die Projekt-
                                       umsetzung und Einreichung des Zahlungsantrages.

                        Seminar „Mein Betriebskonzept“                                        Ing. Alfred Fallmann, DW 41551
                        Termin:    Mittwoch, 16. Mai 2018, von 8.30 - 15.30 Uhr
                        Ort:       BBK Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs
                        Kosten:    25 Euro (zweite Person: 10 Euro)
                        Referent:  Ing. Alfred Fallmann
                        Inhalt:    Erheben und Ausfüllen der allgemeinen Grunddaten für ein Betriebskonzept. Ein Be-
                                   triebskonzept ist bei allen Förderanträgen der Existenzgründungsbeihilfe und bei Inves-
                                   titionsförderanträgen mit mehr als 100.000 Euro Nettokosten verpflichtend. Unter
                                   100.000 Euro ist es teilweise zur Erreichung der Mindestpunkteanzahl im Auswahlver-
                                   fahren notwendig.
                        Anmeldung: bis spät. 8.Mai in ihrer Bezirksbauernkammer 05 0259 41100 (ME) od. 41500 (SB)

                        Einstieg in die Direktvermarktung – eine Chance für meinen Hof
                        Termin:    Mittwoch, 25. April 2018, von 9 - 15.30 Uhr
                        Ort:       Landwirtschaftskammer NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
                        Kosten:    30 Euro pro Person
                        Referent:  Dr. Heinz Wilfinger, LK NÖ
                        Inhalt:    Was versteht man eigentlich unter „Direktvermarktung“? Welche Rechtsvorschriften
                                   muss ich beachten? Gibt es eine Förderung für notwendige Investitionen? Erfahrungs-
                                   bericht und Besichtigung eines erfolgreichen Direktvermarktungsbetriebes inkl. einer
                                   Produktverkostung im Raum St. Pölten.
                        Anmeldung: bis spät. 13. April in der LK NÖ unter 05 0259 26100

                        Landeszuschuss für AMA-Gütesiegelbetriebe
                        Derzeit produzieren mehr als 8.000 Bäuerinnen und Bauern in Niederösterreich nach den AMA-
                        Gütesiegel-Richtlinien. Die NÖ Landesregierung unterstützt und fördert auf Initiative von LH-Stv. Dr.
                        Stephan Pernkopf diese Qualitätsarbeit. Ab 2018 besteht für AMA-Gütesiegel-Betriebe die Möglich-
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                       Seite 11

keit, eine finanzielle Unterstützung des Landes für den Aufwand der regelmäßigen Kontrollen zu be-
antragen.
Die Unterstützung kann ab April 2018 (gilt rückwirkend ab 1.1.2018) von allen bestehenden und neu-
en AMA-Gütesiegel-Erzeugern der landwirtschaftlichen Produktionsbereiche Rinder-, Schweine-,
Schaf- und Ziegenhaltung, Haltung von Kühen, Geflügelmast, Eierproduktion sowie Obst-, Gemüse-
und Kartoffelproduktion beantragt werden. Die Beantragung wird über die Homepage des Landes
Niederösterreich abgewickelt. Informationen zur Abwicklung der Förderung erhalten Sie unter
post.lf3@noel.gv.at, Tel. 02742 9005-12909 sowie auf der Homepage der Abteilung für Landwirt-

                                                                                                         Mitteilungen für Tierhalter
schaftsförderung (http://www.noe.gv.at/kontrollkostenzuschuss).

TGD- Bestätigungen ab Mitte des Jahres über eLFI erhältlich
Bei Veranstaltungen mit TGD Anerkennung wurden bislang die Teilnahmebestätigungen direkt bei
der Veranstaltung ausgeteilt. Zukünftig können die Bestätigungen digital über die Internetplattform
eLFI (www.e.lfi.at) selbsttätig ausgedruckt werden. Die Zugangsdaten werden nach dem Besuch
einer Veranstaltung zugesandt. Bis Mitte des Jahres werden die Bestätigungen noch in Papierform
ausgedruckt und bei den Veranstaltungen ausgeteilt.

Tierhaltung - Melde- und Kennzeichnungspflicht auch bei Heimtieren
    Haltung von Schweinen, Schafen und Ziegen:
    Verpflichtende Meldung innerhalb von sieben Tagen bei Statistik Austria
    Freilandschweinehaltung: Zusätzliche Meldung bei und Genehmigung durch die BH
    Tierkennzeichnung: zumindest eine Ohrmarke
    Tierverbringung: Meldung bei der Statistik Austria
Weitere Informationen: Statistik Austria – Veterinärinformationssystem, 01 71128 8100
vis@statistik.gv.at oder bei Ing. Johann Schmutzer, BBK Melk – 050 259 23215.

Mischtechnikkurs – Ausbildung für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln
Termin:    Donnerstag, 24. Mai 2018, 9– 12 Uhr
Ort:       Mostviertler Bildungshof Gießhübl, Gießhübl 7, 3300 Amstetten
Kosten:    20 Euro pro Person gefördert, (40 Euro pro Person ungefördert)
Referent:  Ing. Johann Schmutzer, BBK Melk
Inhalt:    rechtl. Grundlagen, Mischtechnik, Maßnahmen zur Vermeidung von Kontamination und
           Verschleppung, erforderliche Aufzeichnungen und Dokumentationen
Anmeldung: bis 23. Mai in ihrer Bezirksbauernkammer - 05 0259 41100 (ME) bzw. 41500 (SB)

Wirtschaftsdüngerabgabeverträge                                       Ing. Johannes Fitzthum, DW 41121
                                                                           Ing. Andreas Punz, DW 41531
Achten sie darauf, dass bei größeren Viehbeständen die Ausbringungsgrenzen bei Stickstoff- und
Phosphordüngern (inkl. Wirtschaftsdünger) nicht überschritten werden. Werden Wirtschaftsdünger
an andere Betriebe abgegeben, so ist die Erstellung einer N- und P-Düngerbilanz für den abneh-
menden Betrieb unbedingt zu empfehlen. Der LK-Düngerrechner steht als einfaches Berechnungs-
werkzeug kostenlos unter www.noe.lko.at/pflanzen zum Download zur Verfügung.

Gewerbliche Tierhalter müssen die Abgabe der Wirtschaftsdünger an einen oder mehrere landwirt-
schaftliche Betriebe nachweisen können. Die Tiere des Gewerbebetriebes dürfen nicht in der Tier-
liste des pauschalierten Betriebes aufscheinen! Es wird empfohlen, Wirtschaftsdüngerabnahmever-
träge zu erstellen und Aufzeichnungen über die Ausbringung zu führen. Musterformulare liegen in
der Bezirksbauernkammer auf.
Seite 12                                                           Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

              Soja – Marktrisiko durch Abschluss eines Liefervertrages jetzt absichern
              Der Verkauf von Marktfrüchten muss nicht immer zum Zeitpunkt der Ernte erfolgen. Lieferverträge
              sind oft bei Kürbis, Raps, Triticale oder Mais üblich, speziell auch für Soja besteht jetzt die Möglichkeit
              Anbauverträge abzuschließen.
              Vertragsmodelle mit einem garantierten Mindestpreis von 340 Euro/t + Mwst, können abgeschlossen
              werden. Nähere Informationen und Verträge zB bei Fa. Bamberger Prinzersdorf, Fa. Essmeister
              Kemmelbach, Fa. Kittelmühle Plaika, Lagerhaus Mostviertel Mitte, ua. Beachten Sie die tatsächliche
              Lieferverpflichtung bzw. den Ausgabeschluss.

              Online-Kurs Pflanzenschutzsachkunde                                  Ing. Johannes Fitzthum, DW 41121
              Es besteht die Möglichkeit die fünfstündige Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-
              Sachkundeausweis auch online zu absolvieren. Informationen hierzu unter https://lfi.at/e-learning.
              Der Kurs hat eine Gesamtdauer von 5 Stunden.
Pflanzenbau

              Inhalt:       Rechtsgrundlagen, integrierter Pflanzenschutz, Schadursachen und ihre Diagnose,
                            Pflanzenschutzmittelkunde, Pflanzenschutzgerätetechnik und Anwenderschutz.
              Anmeldung: telefonisch oder per E-Mail unter Bekanntgabe von Name, Adresse, Geburtsdatum,
                            E-Mail Adresse und Ausweisnummer. Nach der Anmeldung werden persönliche Zu-
                            gangsdaten für die Lernplattform eLFI (https://e.lfi.at/) übermittelt. Mit den Zugangsda-
                            ten ist dieser Onlinekurs 1 Jahr freigeschaltet.
              Anmeldung: LFI NÖ unter 05 0259 26100 oder per Mail: lfi@lk-noe.at.

              Pflanzenschutzmitteleinsatz – Infos vom Warndienst                  Ing. Johannes Fitzthum, DW 41121
              Das Internetportal www.warndienst.at informiert über Wetter- und Befallsprognosemodelle für Blatt-
              krankheiten in Weizen, Gerste, Roggen und Triticale, dadurch Planung eines gezielten Fungizidein-
              satzes und folgender Ertragsabsicherung möglich. Ergebnisse von Bonituren auch aus dem Bezirk
              Melk (Grabenegg, Kilb und Henning) stehen zur Verfügung.
              Siehe auch Artikel in der Kammerzeitung „Die Landwirtschaft“ – März-Ausgabe Seite 21.

              Bodenuntersuchung
              Im Herbst 2018 ist wieder eine Bodenuntersuchungsaktion geplant. Betriebe, die Interesse haben,
              können sich schon bei der Abgabe des MFA vormerken lassen (Interessentenliste liegt auf) und wer-
              den dann rechtzeitig vom Termin für die Einleitungsversammlung verständigt. Vormerkung auch tele-
              fonisch in ihrer Bezirksbauernkammer - 05 0259 41500 (SB) bzw. 05 0259 41100 (ME) möglich.

              Auch bei Gräsern gibt es Sorten?                                          Ing. Andreas Punz, DW 41531
              Termin:    Freitag, 27. April 2018, 13.30 – 16 Uhr
              Ort:       AGES Versuchsstation Grabenegg, Grabenegg 1, 3244 Ruprechtshofen
              Kosten:    10 Euro pro Person (20 Euro nicht gefördert)
              Referent:  Ing. Harald Bock, AGES
              Inhalt:    In der Versuchsanstalt der AGES in Grabenegg werden einige Sortenversuche von
                         Gräsern angebaut und untersucht. Bei dieser Begehung haben Sie die Möglichkeit, die
                         unterschiedlichen Sortenversuche zu besichtigen und in der Natur zu beurteilen.
                         Wetterfeste Kleidung notwendig!
              Anmeldung: bis 13. April 2018 in der BBK Scheibbs unter 05 0259 41500

              Gräser erkennen und bestimmen
              Termine:       Mittwoch 2. Mai 2018, 09 - 12 Uhr (Yspertal)
                             Mittwoch 2. Mai 2018, 13.30- 16.30 Uhr (Yspertal)
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                     Seite 13

Ort:       Gasthaus „Hotel zur Linde“, Altenmarkt 1, 3683 Yspertal
Kosten:    10 Euro pro Person
Referentin:DI Martina Löffler, LK NÖ
Inhalt:    Um Grünlandbestände gezielt bewirtschaften zu können, ist eine grundlegende Kennt-
           nis der Gräser und deren Eigenschaften erforderlich. In diesem Seminar lernen Sie die
           Merkmale der wichtigsten Futtergräser kennen. Grünlandbegehung
Anmeldung: in der Bezirksbauernkammer Melk - 05 0259 41100

Mit Ihrer Anmeldung zu allen Kursen des LFI akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäftsbedin-
gungen des LFI NÖ. Diese finden Sie unter http://www.lfi.at/noe-agb.

Sojatag
Termin:    Mittwoch, 18. April, von 9 – 16 Uhr
Ort:       Landwirtschaftskammer NÖ, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten
Inhalt:    Sojaanbau in Österreich, Sorte – entscheidender Faktor für den Erfolg, Sojaschrot
           aus Österreich, Fütterung von Vollsojaprodukten, Donausoja
Anmeldung: rita.biber@lk-noe.at, 05 0259 22000

Verleihung von SV-Sicherheitsplaketten
Im Rahmen der Ab-Hof-Messe in Wieselburg wurde folgenden Betrieben die Sicherheitsplakette der
Sozialversicherungsanstalt der Bauern überreicht:
 - Mario Fischl, Mitterndorf 21, 3691 Nöchling
 - Ing. Thomas Fussel, Unterhub 4, 3281 Oberndorf
 - Martin und Josefa Punz, Hameth 2, 3281 Oberndorf
Die Bezirksbauernkammer gratuliert sehr herzlich.

                                                                                                       Diverse Kurzinformationen
Mähdruschseminar
Termin:    Dienstag, 29. Mai 2018, 8.30 – 18 Uhr
Ort:       Bildungswerkstatt Mold, Mold 72, 3580 Mold
Kosten:    160 Euro pro Person inkl. Pausenverpflegung, umfangreiche Trainingsunterlage
Referent:  Klaus Semmler (Agrar Trainer)
Inhalt:    Vorstellung aktueller Mähdruschtechnik, Praxiserfahrungen mit versch. Drusch- und
           Abscheidesystemen bei Mähdreschern, Einstellautomatiken und Praxisparameter,
           Leistungssteigerung mit geänderter Mähdreschereinstellung, Einstellungen bei schwie-
           rigen Ernteverhältnissen, technische Optimierung, Verbesserung der Drusch- und
           Kornqualität, Messmittel zur Leistungskontrolle, Reduzierung von Stillstandzeiten (Be-
           dienung und Wartung), Fruchtartenbezogene Beispiele an vorhandenen Mähdre-
           schern, Mähdruschkosten, Ernte-Logistik, Kornverluste – Erfahrungen und Schätzun-
           gen, Ursachen, Kornverluste beurteilen
Anmeldung: bis spät. 18. Mai 2018 unter 05 0259 29500 (begrenzte Teilnehmerzahl)

Online Kurs: Landmaschinen im Straßenverkehr
Personen, die mit land- und forstwirtschaftlichen Maschinen auf öffentlichen Straßen unterwegs sind,
müssen mit den rechtlichen Bestimmungen vertraut sein. Dadurch können Strafen vermieden werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen von landwirtschaftlichen Geräten im Straßenverkehr werden in klar
strukturierten und zeitlich überschaubaren Lernsequenzen anschaulich vermittelt. Der Onlinekurs mit
Seite 14                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018

              einem Umfang von ca. 160 Minuten kann orts- und zeitunabhängig von Zuhause aus am Computer
              absolviert werden.
              Technische Voraussetzungen: Breitbandinternet mit mind. ADSL, PC, Notebook oder Tablet mit
                                               aktuellem Browser, Lautsprecher
              Kosten:         25 Euro pro Person
              Anmeldung: LFI NÖ - 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, unter Angabe von Name, Adresse, Geburts-
                              daten, Betriebsnummer und E-Mail-Adresse

              Aktivitäten der Bäuerinnen.
                 Sternwallfahrt nach Maria Taferl
                 Termin: Sonntag, 15. April, Heilige Messe um 10 Uhr
                 Treffpunkt für die Fußwallfahrt ist um 9 Uhr bei der Käsehütte in Wimm

              45. Erlauftaler Lions-Flohmarkt
              Termin:      Samstag, 14. April, von 9 – 16 Uhr und Sonntag, 15. April, von 9 – 14 Uhr
              Ort:         Messehallen Wieselburg
              Der Reingewinn dieser Veranstaltung dient gemeinnützigen und wohltätigen Zwecken – vor allem in
              unserer Umgebung.
Fachschulen

              Tag der offenen Tür in der LFS Hohenlehen
              Termin:       Samstag, 7. April, 8.30 – 16.00 Uhr
              Programm:     Schulinfo mit Besichtigung der Schule und Werkstätten, Grünlandausstellung,
                            Absolvententreffen, Hohenlehen-Fleisch, Umrahmung mit Blasmusik, Schuhplattler und
                            Volkstanzgruppe

              Kurse im Mostviertler Bildungshof
                  Mostviertler Obstfachtag
                  Termin:       Donnerstag, 19. April, 9 bis 16 Uhr
                  Ort:          Mostviertler Bildungshof Gießhübl 7, 3300 Amstetten
                  Kosten:       freier Eintritt, Mittagessen 12,50 Euro

                  Bienen Praxis 2 – Erweiterungsschritte im Bienenvolk
                   1. Termin: Freitag, 20. April von 14 – 18 Uhr
                   2. Termin: Freitag, 27.April von 14 – 18 Uhr
                  Referent: IM Ing. Josef Niklas
                  Kosten: 40 Euro (bereits gefördert)
                  Inhalt: Zargenwechsel, Weiselrichtigkeit, Futterkontrolle, Aufsetzen

                  Bienen Praxis 3 – Schwarmverhinderung und Jungvolkbildung
                  Donnerstag, 3. Mai von 14 – 18 Uhr
                  Referent: IM Ing. Josef Niklas
                  Kosten: 40 Euro (bereits gefördert)
                  Inhalt: Schwarmvorbeugende Maßnahmen, Schwarm fangen und verwerten, Jungvolkbildung
              Anmeldung: Bildungshof Mostviertel - 07472/62722 oder office@mostviertler-bildungshof.at

              Tag der offenen Tür in der LFS Pyhra
              Termin:       Sonntag, 22. April, ab 10 Uhr
              Programm:     10 Uhr Hl. Messe, anschließend Frühschoppen und Modenschau
                            11.30 Uhr: Saatbeetbereitung mit GPS
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2018                                                      Seite 15

              12 Uhr: Treffpunkt Melkroboter
              13 Uhr: Vorführungen Jungzüchter
              14 Uhr: Kameragesteuerte Unkrautbekämpfung
              15 Uhr: Kyrnberger Jungzüchter-Cup
              16 Uhr: Maissaat mit GPS
Nähere Infos unter www.lfs-pyhra.ac.at

Informationsabend im Bildungszentrum Gaming
Termin:       Donnerstag, 26. April, 18 Uhr
Programm:     Informationsabend über die Ausbildung zur Fach-SozialbetreuerIn bzw. Diplom-
              SozialbetreuerIn mit Schwerpunkt: Alten-, Behinderten- und Familienarbeit, Pflege-
              assistenzausbildung und Green Care Coach
Termin:    Donnerstag, 26. April, 19 Uhr
Programm:  Informationsabend für Bauern- und Bäuerinnenschule (Facharbeiterabschluss ländl.
           Betriebs- u. Haushaltsmanagement),
Dauer:     Oktober 2018 bis April 2019
Anmeldung und Info: 07485/97353 oder office@lfs-gaming.ac.at

Mit der Wärme kommt der Borkenkäfer                                DI Johann Haas, DI Andreas Zuser
Die Gründe für die ungebremste Borkenkäfervermehrung sind hinlänglich bekannt. Es sind künstlich
eingebrachte Fichten außerhalb ihres Verbreitungsgebietes, fehlende oder zu spät ausgeführte Pfle-

                                                                                                        Forstliche Mitteilungen
gemaßnahmen, mangelhafte Waldhygiene, Unwetterereignisse sowie die sich ändernden klimati-
schen Rahmenbedingungen, welche die Ausbreitung des Schädlings begünstigen.
Neben diesen bekannten Ursachen sind es aber auch oft selbst gemachte Fehler, die Initialzündun-
gen von Borkenkäferbefall sein können. Ein gesunder Baum hat an sich keine Lockwirkung auf den
Borkenkäfer, der ein Sekundärschädling ist und kränkelnde und geschwächte Bäume befällt. Oft wer-
den Einzelbäume im Zuge von Ernte- und Bringungsarbeiten beschädigt und in diesem Fall schaut es
mit der Lockwirkung schon anders aus. Hier ist jeder einzelne Waldbesitzer gefordert, mit größtmögli-
cher Sorgfalt vorzugehen.
Agieren statt reagieren
Die mit dem Winter bzw. den einhergehenden tiefen Temperaturen eingetretene Käferpause haben
viele Waldbesitzer genutzt, um befallenes und/oder abgestorbenes Holz aus dem Wald zu verbrin-
gen. Dadurch verschwand zumindest auch jener Teil der Käfer aus dem Wald, welcher unter der
Baumrinde überwintert.
Nachdem ein Teil der Käfer aber auch in der Bodenstreu überwintert, ist selbst ein sauberes Aufräu-
men eines Käfernestes keine Garantie, dass im kommenden Jahr kein Käferbefall mehr stattfindet.
Relativ sicher ist aber, dass die überwinternden Käfer keine großen Flugdistanzen auf sich nehmen
werden und der Befall mit großer Sicherheit die unmittelbar angrenzenden Bäume betreffen wird.
Gesetzlicher Rahmen
Entsprechend ihren Hauptaufgaben beobachtet die Forstbehörde die Entwicklung des Schädlings
sehr aufmerksam. Laut § 43 Forstgesetz hat unter anderem aber auch der Waldeigentümer selbst
sein Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten und Wahrnehmungen
über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Forstbehörde zu mel-
den.
Gemäß § 45 Forstgesetz hat der Waldeigentümer in geeigneter, ihm zumutbarer Weise einer gefähr-
lichen Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen und Forstschädlinge, die sich
bereits in bedrohlicher Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen. Wenn es die erfolgreiche Vorbeu-
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gung oder Bekämpfung erfordert, hat die Behörde den Waldeigentümern des gefährdeten Gebietes
durchzuführende Maßnahmen durch Bescheid oder Verordnung vorzuschreiben.
Käferloch – was tun?
Der Käfer reißt Löcher in die Bestände, die es je nach Größe wieder aufzuforsten gilt. Die Frage der
richtigen Baumartenwahl spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Fichte ist derzeit unsere unangefochte-
ne Brotbaumart und wird es auch weiterhin bleiben. Was jedoch Standorte in Tieflagen betrifft, wird
man nicht umhin kommen, anderen Baumarten den Vorzug zu geben.
Neben der Seehöhe ist für die Baumartenwahl auch die Größe des Käferlochs entscheidend. Oft stellt
sich die Frage, ob das Käferloch überhaupt aufgeforstet werden soll oder ob auf die Naturverjüngung
„gewartet“ werden kann oder soll, ob die Fläche groß genug für Lichtbaumarten ist oder sie aufgrund
der Beschattung eher für Schattbaumarten geeignet ist.
Als Entscheidungshilfe kann dabei die Baumhöhen- oder Baumlängenmethode angewendet werden.
Demnach werden Käferlöcher mit einem Durchmesser bis zu einer Baumlänge oft gar keiner Auffors-
tung bedürfen. Ab einem Durchmesser der Kahlfläche von einer Baumlänge und mehr werden
Schattbaumarten wie Tanne und Buche infrage kommen, bei größeren Freiflächen erst Lichtbaumar-
ten wie Eiche und Kiefer. Die Lärche wird in Tieflagen eher nicht zu empfehlen sein. Will man mit
Baumarten wie Ahorn und Douglasie arbeiten, sind die Standortansprüche besonders zu berücksich-
tigen.
 Sprechtage und Termine
                                      BBK Melk                                      BBK Scheibbs
                                                                                    Montag von 10 – 12 Uhr und nach
 Kammerobmann                         nach Vereinbarung
                                                                                    Vereinbarung
                                      Donnerstag von 8 – 12 Uhr und                 Montag von 8 – 12 Uhr und nach Ver-
 Kammersekretär, Berater
                                      nach Vereinbarung                             einbarung
 Forstsekretär                        Donnerstag von 8 – 12 Uhr                     Dienstag von 8 – 12 Uhr
                                      Donnerstag von 9 – 12 Uhr                     Mittwoch von 9 – 11 Uhr
 Rechtssprechtag
                                      19.4., 17.5., 21.6.                           25.4., 23.5., 27.6.
                                      Donnerstag, 5.4., 12.4., 19.4.,               Montag, 9.4., 16.4., 23.4., 7.5., 14.5.
 Sprechtage der SVB
                                      26.4., 3.5., 17.5., 24.5.                     28.5., 4.6.,kein Sprechtag am 30.4.
 SVB-Sprechtag
                                      9.4., 14.5. von 8 – 10 Uhr
 VP Obfrau Theresia Meier
 Steuersprechtag in der BBK Amstetten, Freitag von 9 – 12 Uhr, 13.4., 18.5., 8.6., 13.7.
                                      Berglandhalle                                 5.4., 19.4., 3.5., 17.5., MI, 30.5., 14.6.
 Kälbermarkt
                                      Zwettl                                        17.4., 8.5., 29.5., 19.6., 17.7.
                                      Berglandhalle                                 18.4., 23.5., 27.6., 22.8., 26.9.
 Großviehversteigerung
                                      Zwettl                                        4.4., 16.5., 4.7., 29.8., 3.10.

Hompage:                               www.noe.lko.at/melk           www.noe.lko.at/scheibbs
                                              Mit freundlichen Grüßen
Der Kammerobmann:                                                                 Der Kammersekretär:
Anton Krenn eh                                                                                              Dr. Martin Auer eh
Johannes Zuser eh                                                                                           DI Johann Hell eh
Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk, Tel.: 05 0259 41100, Fax: 05 0259 41199
E-Mail: office@melk.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk
Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs, Tel.: 05 0259 41500, Fax: 05 0259 41599
E-Mail: office@scheibbs.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/scheibbs
Redaktion: Kammersekretär Dr. Martin Auer, Kammersekretär DI Johann Hell, Redaktionssekretariat: Doris Eder, Gertraud Wurm
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