Hilfen zum selbständigen Wohnen - in der Stadt Dortmund

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Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen
           Adolf-Reichwein-Str. 2   57068 Siegen   &  0271 / 740-2228    sekretariat@zpe.uni-siegen.de

         Hilfen zum selbständigen Wohnen

                          in der Stadt Dortmund
Einschätzungen zur Entwicklung zwischen 2003 und 2007
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen

Inhalt
1 Vorbemerkung ........................................................................................................................... 2
2 Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen ....................................................... 4
    2.1 Menschen mit geistiger Behinderung ............................................................................ 5
    2.2 Menschen mit einer seelischen Behinderung................................................................ 7
    2.3 Menschen mit Suchterkrankungen.................................................................................. 8
    2.4 Menschen mit einer Körperbehinderung ..................................................................... 10
3 Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens .......................................... 11
4 Fachleistungsstunden.............................................................................................................. 14
5 Entwicklung der stationären wohnbezogenen Hilfen ....................................................... 16
6 Planung...................................................................................................................................... 19
7 Perspektiven.............................................................................................................................. 24
8 Fazit............................................................................................................................................. 29

1     Vorbemerkung
Durch die ‚Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozial-
hilfegesetzes’ (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein-
Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen
zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverla-
gerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. Vor Ablauf dieser Frist soll auf der Grundlage
der Erfahrungen mit der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zu-
ständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll.
Das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen war
mit der Begleitforschung zur Zuständigkeitsverlagerung beauftragt. Es war die Aufgabe
des ZPE, die verantwortlichen Akteure im Prozess der Weiterentwicklung der Hilfen zum
selbständigen Wohnen zu unterstützen und für die nun anstehende Entscheidung eine
empirische Grundlage bereitzustellen. Zu diesem Zweck wurde die Entwicklung seit der
Zuständigkeitsverlagerung seitens des ZPE durch eine Erhebung in allen Kreisen und
kreisfreien Städten zu Beginn der Zuständigkeitsveränderung, durch zahlreiche beglei-
tende Untersuchungen und durch eine landesweite Untersuchung zum Abschluss der
Begleitforschung evaluiert1.
Die hier vorgelegten Auswertungen zu Dortmund bieten den verantwortlichen Akteu-
ren eine Grundlage, um sich am Entscheidungsprozess um die Frage der dauerhaften
Ansiedelung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe aktiv beteiligen zu können.
Darüber hinaus bieten sie Ansatzpunkte für weitere regionale Planungsaktivitäten. Dafür
müssen die jeweiligen Gegebenheiten der örtlichen Bedarfs- und Angebotsstruktur mit
einbezogen werden.
Die Abschlusserhebung wurde in erster Linie durch eine online geführte Befragung der
relevanten Akteure in allen 54 Kreisen und kreisfreien Städten gestaltet. Den Befragten
wurden nach Zielgruppen differenzierte Daten zur Entwicklung in ihrer Gebietskörper-

1          Weitere Informationen und Dokumente zum Forschungsprojekt stehen unter www.ih-
           nrw.uni-siegen.de zur Verfügung.

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Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen

schaft vorgelegt, die sie aus ihrer jeweiligen Perspektive bewerten konnten2. Da die Er-
hebung im Januar 2008 durchgeführt wurde, konnten nur die Daten zur Entwicklung bis
zum 30. Juni 2007 aufgenommen werden. Die Daten zum 31. Dezember 2007 finden
sich im Abschlussbericht. Die Befragung wurde zum einen im Rahmen des Abschlussbe-
richtes der Begleitforschung ausgewertet, zum anderen werden die Ergebnisse in regio-
nal aufbereiteter Form zur Erstellung von Entwicklungsprofilen für jeden Kreis und jede
kreisfreie Stadt verwendet. Dabei wird jeweils zwischen den Zielgruppen ‚Menschen mit
geistiger Behinderung‘, ‚Menschen mit seelischer Behinderung‘, ‚Menschen mit Sucht-
erkrankungen‘ und ‚Menschen mit körperlicher Behinderung‘3 unterschieden.
Im Folgenden werden die diesbezüglichen Ergebnisse für die Stadt Dortmund darge-
stellt.
Aus Dortmund konnten insgesamt 31 Fragebögen ausgewertet werden.
Angeschrieben und um Teilnahme gebeten wurden:
Die Planungsverantwortlichen der Stadt Dortmund für die vier Planungsbereiche.
Die regional verantwortlichen Mitarbeiter des LWL für die vier Zielgruppen.
Die folgenden Interessenvertretungen:
    •   Aktionskreis „Der behinderte Mensch in Dortmund“
    •   Behindertenpolitisches Netzwerk
    •   Haus der kürzeren Wege e.V.
Die folgenden Träger4:
    •   Ambulant Betreutes Wohnen Dienstleistungen, Herrn N. Levinson
    •   andante gGmbH
    •   AWO Bezirk Westl. Westfalen
    •   AWO, Unterbezirk Dortmund
    •   Bund Deutscher Pfadfinder - Soziale Dienste gGmbH
    •   Caritasverband Dortmund e.V.
    •   Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e.V.
    •   Christopherus-Haus e. V. Wohn- u. Lebensgemeinschaft
    •   Deutsche Provinz der Schwestern vom Guten Hirten

2       Nähere Hinweise zur Durchführung der Befragung finden Sie im Abschlussbericht.
3       Die Bezeichnung ‚Menschen mit geistiger Behinderung’ stößt ebenso wie die Bezeich-
        nung ‚Menschen mit seelischer Behinderung’ angesichts stigmatisierender Wirkungen auf
        Kritik. Insbesondere von Betroffenen wird stattdessen der Verwendung der Begriffe ‚Men-
        schen mit Lernschwierigkeiten’ und ‚Menschen mit psychischen Erkrankungen’ oder
        ‚Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen’ der Vorzug gegeben. Im Rahmen die-
        ser Auswertung wird die Begrifflichkeit ‚geistige’ bzw. ‚seelische Behinderung’ an vielen
        Stellen beibehalten, um den Bezug auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Eingliede-
        rungshilfe in § 53 SGB XII zu verdeutlichen.
        Bezüglich der Zielgruppe Menschen mit körperlicher Behinderung ist darauf hinzuweisen,
        dass hier nicht die Dienste der Individuellen Schwerstbehinderten Betreuung (ISB) berück-
        sichtigt wurden. Die Anzahl der Empfänger/innen dieser Leistungen sind jedoch im Zu-
        ständigkeitsbereich des LWL in den Angaben enthalten.
        Bei Angaben zu den Leistungsempfänger/innen handelt es sich durchgängig um Perso-
        nen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gebietskörperschaft haben.
4       Die Auflistung folgt der vom LWL für die Begleitforschung zur Verfügung gestellten Liste
        der anerkannten Träger stationärer wie auch ambulanter wohnbezogener Hilfen (Stand
        Oktober 2007).

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    •    Diakonisches Werk Dortmund und Lünen gGmbH
    •    Frau Ruf-Boussaha
    •    Halte-Stelle e.V.
    •    Lebenshilfe Dortmund
    •    Lebenshilfe Wohnen gGmbH
    •    LWL- Wohnverbund Dortmund
    •    Mobile - Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
    •    nado e.V. Netzwerk Adaption Dortmund
    •    Psychosozialer Trägerverein e.V. Betreutes Wohnen und Pflege
    •    Sozialdienst Kath. Frauen
    •    St. Vinzenz-Ausbildungsstätte
    •    Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH
    •    v. Bodelschwinghsche Anstalten Bethel, Stiftungsbereich Vor Ort
    •    Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen e.V.
    •    VSE e.V.
    •    Werkstatt Über den Teichen gGmbH
    •    Zentrum für Gehörlosenkultur e.V.
    •    ZSD - Zentrum für soziale Dienstleistungen GmbH

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über den Rücklauf der Fragebögen bezogen
auf die Stadt Dortmund.

                                Fragebögen für die Zielgruppe: Menschen mit …
                                geistiger         seelischer         Suchter-         Körperbe-
                                Behinderung       Behinderung        krankung         hinderung
Planungsverantwortliche                1                  1                1                 1
Träger                                 6                  6                5                 1
Interessenvertretungen                 1                  2                1                 1
Landschaftsverband                     1                  1                1                 1

2   Entwicklung der ambulanten wohnbezogenen Hilfen
Die erste im Fragebogen vorgelegte Tabelle gibt die Entwicklung der Anzahl der Leis-
tungsempfänger/innen im Bereich der ambulanten wohnbezogenen Hilfen wieder. Da-
zu werden Fragen zur Einschätzung der Entwicklung des Unterstützungsangebotes aus-
gewertet.

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2.1       Menschen mit geistiger Behinderung
Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ergibt sich bezüglich
der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild:

                        30.06.03          31.12.04          31.12.05          31.12.06            30.06.07
Stadt                      80                 95               106               120                142
Dortmund                 (0,14)             (0,16)            (0,18)            (0,2)              (0,24)
                         1.488              1.843             2.062             2.447              2.668
LWL
                         (0,18)             (0,22)            (0,24)            (0,29)             (0,32)
                         2.463              2.997             3.535             4.384              4.869
NRW
                         (0,14)             (0,17)            (0,20)            (0,24)             (0,27)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klam-
mern deren Anteil pro 1.000 Einwohner.)

Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen
Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen, so weist die Häufigkeit der Inan-
spruchnahme ambulanter Hilfen pro 1.000 Einwohner in das mittlere Drittel5. Wie in fast
allen Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zuge-
nommen. Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 62 und die Inanspruchnahme pro
1.000 Einwohner stieg um 0,11. Dieser Zuwachs weist in das untere Drittel aller Kreise und
Städte. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Dortmund im Ver-
gleich der Gebietskörperschaften in das mittlere Drittel.
Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den
insgesamt neun abgegebenen Einschätzungen entfallen vier auf die Aussage ‚Ich
habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', zwei auf die Aussage
‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant
Betreuten Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung erwartet‘ und drei auf
die Aussage ‚Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet‘.
Nach der landesweiten Auswertung (n=381) haben 68% der Befragten die Entwicklung
erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 26% und einen geringeren Zuwachs 5,5%.
Die Befragten aus Dortmund begründen ihre Einschätzung6 wie folgt:
‚Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet‘:
      •   Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens steigt – Aufhebung von starren Betreuungs-
          schlüsseln – Anerkennung weiterer Anbieter, die gleichzeitig Wohnheimträger sind – Ein-
          führung individuelles Hilfeplanverfahren;
      •   Die Trägerlandschaft für Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behin-
          derung ist in Dortmund sehr rege, zudem besteht trotz der Aktivitäten nach wie vor eine
          Unterversorgung im Vergleich zum LWL und NRW.

5         Zum Zwecke dieser und noch folgender Auswertungen wurden die 54 Kreise und kreis-
          freien Städte in drei gleich große Gruppen hinsichtlich der Anzahl von Hilfeempfän-
          ger/inne/n pro 1.000 Einwohner unterteilt.
6         Die Antworten auf diese und die folgenden offenen Fragen zur Begründung der Ein-
          schätzung wurden nachträglich codiert. Die Antworten werden nicht immer wörtlich zi-
          tiert, sondern gegebenenfalls auch zu Gruppen zusammengefasst und sinngemäß wie-
          dergegeben. Eine Gesamtauswertung findet sich im Abschlussbericht.

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‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreu-
ten Wohnen erwartet‘:
   •   Das Ambulant Betreute Wohnen ist ausgebaut worden, da es mehr Träger in Dortmund
       gibt. Der Ausbau ist jedoch unterdurchschnittlich. Vermutlich gibt es zu wenig auswärts
       untergebrachte Menschen, die zurück kommen und evtl. gibt es stat. Anbieter, die ihre
       Bewohner zu wenig ermutigen;
   •   Weil dieser Bereich sich noch im Aufbau befindet und durch die höhere mögliche Intensi-
       tät der Betreuung sich neue Zielgruppen für das Ambulant Betreute Wohnen eröffnen.
‚Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet‘:
   •   Bislang verhielten sich geistig behinderte Menschen bzw. ihre Angehörigen skeptisch ge-
       genüber ambulanten Betreuungsformen, zumal sich die Auswirkungen der Ambulantisie-
       rung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in den Zahlen wiederspiegeln;
   •   Wahrnehmung aus der Fallhäufigkeit in der Clearingstelle Dortmund.

Zugang zum Hilfesystem
Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der
Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung.
Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behin-
derung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung mög-
lich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder vor-
handene Angebote bestimmt sein.
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen Behinderungen in Dortmund nehmen
sechs der sieben Befragten, die dazu eine Angabe machen, wahr, dass Neuanfragen
häufiger als vorher durch eine Beratungsstelle erfolgen. In der Gesamtauswertung wird
diese Wahrnehmung von 56,5% der Befragten in Nordrhein-Westfalen geteilt.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Nutzung von unabhängigen Beratungsstel-
len für die Klärung und Begleitung von Neuanfragen noch nicht in dem Maße an Be-
deutung gewonnen hat, wie dies für die Organisation individueller Hilfen wünschens-
wert wäre. Allerdings schätzen sechs der sieben Befragten aus Dortmund ein, dass die
Mehrheit der Anfragen über eine Beratungsstelle erfolgt (im Zuständigkeitsbereich des
LWL vertreten 23,4% der Befragten diese Auffassung).

Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf
Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit ei-
nem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf
die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die
vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambu-
lant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworteten zwei
der sieben der Befragten aus Dortmund, die dazu eine Angabe machen konnten mit
‚ja‘ (im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 60,8%, im Landesdurchschnitt
73,3%). Dabei geben fünf von sieben Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele
ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf
bekannt sind.

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2.2       Menschen mit einer seelischen Behinderung
Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung ergibt sich
bezüglich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild:

                        30.06.03          31.12.04          31.12.05          31.12.06            30.06.07
Stadt                      360               468               480               531                572
Dortmund                  (0,61)            (0,79)            (0,82)            (0,9)              (0,97)
                          3.668             4.899             5.132             5.831              6.348
LWL
                          (0,43)            (0,58)            (0,61)            (0,69)             (0,75)
                          6.559             8.784            10.599            12.917             14.235
NRW
                          (0,36)            (0,49)           (0,59)            (0,72)             (0,79)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klam-
mern deren Anteil pro 1.000 Einwohner.)

Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen
Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inan-
spruchnahme ambulanter Hilfen pro 1.000 Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen
Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen.
Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 212 und die Inanspruchnahme pro 1.000 Ein-
wohner stieg um 0,36. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Dortmund im Vergleich der
Gebietskörperschaften in das obere Drittel.
Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den
insgesamt zehn abgegebenen Einschätzungen entfallen fünf auf die Aussage ‚Ich
habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage
‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant
Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet‘ und vier
auf die Aussage ‚Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet‘.
Nach der landesweiten Auswertung (n=407) haben 76,5% der Befragten die Entwick-
lung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 13,5% und einen geringeren Zuwachs
10,1%.
Die Befragten aus Dortmund begründen ihre Einschätzung wie folgt:
‚Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet‘:
      •   Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens – Einführung individuelles Hilfeplanverfah-
          ren – Aufhebung von starren Betreuungsschlüsseln – Anerkennung weiterer Anbieter, die
          auch Wohnheimträger sind – Angebot gut ausgebaut – Klinikstandort;
      •   Fortsetzung der bisherigen Entwicklung: ambulant vor stationär – Planung ambulanter
          Settings, da Mangel an stationären Plätzen in Dortmund – Angebot schafft Nachfrage;
      •   Da in Dortmund bereits ein differenziertes ambulantes Hilfesystem vor der Hochzonung
          bestand, zeigt die Entwicklung in erster Linie den gesellschaftlichen Trend zunehmender
          psychischer Instabilität von Menschen;
      •   Rechtliche Betreuer stellen bereits seit längerem eine Zunahme seelischer Erkrankungen
          fest und fordern eine Verbesserung der Angebotsstruktur im Bereich Ambulant Betreutes
          Wohnen;
      •   In Dortmund vollziehen sich Veränderungen, auch aufgrund relativ festgelegter Zustän-
          digkeiten der Träger, eher langsam.

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‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreu-
ten Wohnen erwartet‘:
      •   Der Bedarf in Dortmund liegt nach unseren Beobachtungen der letzten 12 Jahre höher!
‚Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet‘:
      •   Ausbaugrad in Dortmund unter allen Anbietern wurde als gut empfunden. Es gibt wenige
          stationäre Einrichtungen, diese haben aber immer schon eine positive Veränderungsrate
          und zeitlich befristete stat. Betreuungen;
      •   Gegenüber den Vorjahren – vor der Hochzonung – ist der Anstieg überproportional hoch;
      •   Die starke Zunahme von Leistungsempfänger/inne/n im Allgemeinen finde ich trotz groß-
          städtischen Bezügen unerwartet.

Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf
Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit ei-
nem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf
die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die
vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambu-
lant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antwortete keiner
der sieben der Befragten aus Dortmund, die dazu eine Angabe machten, mit ‚ja‘ (im
Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 63,4%, im Landesdurchschnitt 75,3%).
Allerdings geben drei von sechs Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele
ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf
bekannt sind.

2.3       Menschen mit Suchterkrankungen
Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung ergibt sich bezüglich
der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild:

                       30.06.03          31.12.04          31.12.05           31.12.06            30.06.07
Stadt                     120               101               107               146                 175
Dortmund                 (0,2)             (0,17)            (0,18)            (0,25)              (0,3)
                         782               1.318             1.459             1.823               2.054
LWL
                        (0,09)             (0,16)            (0,17)            (0,22)              (0,24)
                        1.688              2.384             2.831             3.343               3.764
NRW
                        (0,09)             (0,13)            (0,16)            (0,19)              (0,21)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klam-
mern deren Anteil pro 1.000 Einwohner.)

Vergleicht man die Situation zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung mit der in allen
Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so weist die Häufigkeit der Inan-
spruchnahme ambulanter Hilfen pro 1.000 Einwohner in das obere Drittel. Wie in allen
Regionen hat die Inanspruchnahme seit der Zuständigkeitsverlagerung zugenommen.
Der Zuwachs in absoluten Zahlen beträgt 55 und die Inanspruchnahme pro 1.000 Ein-
wohner stieg um 0,09. Dieser Zuwachs weist in das mittlere Drittel aller Kreise und Städte.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Dortmund im Vergleich der
Gebietskörperschaften in das obere Drittel.
Die Befragten wurden um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den
insgesamt acht abgegebenen Einschätzungen entfallen sechs auf die Aussage ‚Ich

                                                    -8-
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen

habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage
‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant
Betreuten Wohnen für Menschen mit einer Suchterkrankung erwartet‘ und eine auf die
Aussage ‚Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet‘.
Nach der landesweiten Auswertung (n=265) haben 64,9% der Befragten die Entwick-
lung erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 29,4% und einen geringeren Zuwachs
5,7%.
Die Befragten aus Dortmund begründen ihre Einschätzung wie folgt:
‚Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet‘:
   •   Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens – Einführung individuelles Hilfeplanverfah-
       ren – Aufhebung von starren Betreuungsschlüsseln – Anerkennung weiterer Anbieter – zu-
       nehmendes Problem mit Suchterkrankungen – Angebot gut ausgebaut;
   •   Zwei neuere stat. Wohneinrichtungen vermitteln zusätzlich und zunehmend in den ambu-
       lanten Bereich;
   •   Die seit ca. fünf Jahren betriebenen stat. Einrichtungen entlassen zunehmend in das Am-
       bulant Betreute Wohnen;
   •   Gut ausgebautes Suchtkrankenhilfesystem mit Tradition zur Stärkung des ambulanten Be-
       reichs;
   •   Da in Dortmund bereits ein differenziertes ambulantes Hilfesystem vor der Hochzonung
       bestand, zeigt die Entwicklung in erster Linie den gesellschaftlichen Trend zunehmenden
       Alkoholmissbrauches;
   •   Die sozialen Voraussetzung in der Stadt (hohe Arbeitslosigkeit) und die Angebotsstruktur
       im Suchtbereich.
‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im Ambulant Betreu-
ten Wohnen erwartet‘:
   •   Sprachschwierigkeiten und Misstrauen sind Hemmschwellen, die Menschen mit Migrati-
       onshintergrund von einer Nutzung der Angebote der Suchtkrankenhilfe abhalten. Der
       Bedarf an ambulanter Hilfe ist daher weitaus höher anzusetzen.
‚Ich habe einen geringeren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n erwartet‘:
   •   Faktisch kein Zuwachs, da 2006 Umstellung von Pauschalfinanzierung auf FLS bei ca. 30
       Personen.

Leistungen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf
Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit ei-
nem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf
die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die
vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambu-
lant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antwortete einer
der sechs der Befragten aus Dortmund, die dazu eine Angabe machen konnten mit ‚ja‘
(im Durchschnitt des Zuständigkeitsbereiches des LWL 57,4%, im Landesdurchschnitt
66,8%). Allerdings geben drei von sechs Befragten an, dass Ihnen gelingende Beispiele
ambulanter Hilfearrangements von Menschen mit hohem und komplexem Hilfebedarf
bekannt sind.

                                                 -9-
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2.4       Menschen mit einer Körperbehinderung
Für den Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung ergibt sich bezüg-
lich der Entwicklung ambulanter wohnbezogener Hilfen das folgende Bild:

                       30.06.03          31.12.04            31.12.05         31.12.06            30.06.07
Stadt                     50                 43                 54               59                  64
Dortmund                (0,08)             (0,07)             (0,09)            (0,1)              (0,11)
                          87                243                293              356                 402
LWL
                        (0,01)             (0,03)             (0,03)           (0,04)              (0,05)
                         271                573                657              721                 817
NRW
                        (0,01)             (0,03)             (0,04)           (0,04)              (0,05)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klam-
mern deren Anteil pro 1.000 Einwohner.)

Menschen mit Körperbehinderungen nahmen zu Beginn der Zuständigkeitsverlagerung
nur in 17 der 54 Kreise und kreisfreien Städte Leistungen des Ambulant Betreuten Woh-
nens in Anspruch. Bis zum 30. Juni 2007 ist die Inanspruchnahme in den meisten Ge-
bietskörperschaften leicht gestiegen, so dass es Leistungsempfänger/innen in 51 Ge-
bietskörperschaften gibt.
Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den
insgesamt vier abgegebenen Einschätzungen entfallen alle auf die Aussage ‚Ich habe
die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', und somit keine auf die
Aussagen ‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n im
Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit einer seelischen Behinderung erwartet‘
bzw. ‚Ich habe einen geringeren Zuwachs erwartet‘.
Nach der landesweiten Auswertung (n=129) haben 76% der Befragten die Entwicklung
erwartet, einen höheren Anstieg hingegen 19,4% und einen geringeren Zuwachs 4,7%.
Die Befragten begründen ihre Einschätzung wie folgt:
‚Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet‘:
      •   Hohe Zahl von Übernahmefällen – Akzeptanz des Ambulant Betreuten Wohnens steigt -
          Anerkennung weiterer Anbieter, die gleichzeitig Wohnheimträger sind - Einführung indivi-
          duelles Hilfeplanverfahren;
      •   Ambulante Strukturen in Dortmund waren schon zuvor gut entwickelt;
      •   Unter Anderem auch Erhöhung der FLS – Umwandlung von Pauschalfinanzierung in FLS in
          etwa 15 Fällen;
      •   Die Rückkehr auswärts stationär untergebrachten Personen oder die Ambulantisierung
          von in Dortmund stationär versorgten Menschen mit Körperbehinderungen war nicht vor-
          rangiges Ziel der letzten Jahre.

Zugang zum Hilfesystem
Die Entwicklung der Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet sich mit der Idee der
Ablösung einer institutionszentrierten durch eine stärker personenzentrierte Hilfeleistung.
Dazu muss insbesondere im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer körperlichen Be-
hinderung der Zugang zu Hilfen durch Angebote einer personenzentrierten Beratung
möglich sein. Er darf nicht primär durch Kosteninteressen, Trägerinteressen und / oder
vorhandene Angebote bestimmt sein.

                                                    - 10 -
Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen

In der Gesamtauswertung für Nordrhein-Westfalen teilen 46,7% der Befragten die
Meinung, dass Neuanfragen seit der Zuständigkeitsverlagerung häufiger als vorher über
eine Beratungsstelle erfolgen. Eine regionale Auswertung kann an dieser Stelle nicht
vorgenommen werden, da die Anzahl der auswertbaren Antworten zu gering ist.

Hilfen für Menschen mit komplexem Hilfebedarf
Die Gesamtauswertung der Befragung zeigt, dass zunehmend auch Personen mit ei-
nem höheren Hilfebedarf Unterstützung im Ambulant Betreuten Wohnen erhalten. Auf
die Frage, ob die Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens Personen unterstützen, die
vor der Zuständigkeitsverlagerung mit hoher Wahrscheinlichkeit Leistungen des Ambu-
lant Betreuten Wohnens nicht hätten in Anspruch nehmen können, antworten im
Landesdurchschnitt 74,3% der Befragten, und im Zuständigkeitsbereich des LWL 51,4%,
dass dies der Fall ist. Für Dortmund liegen zu wenige Aussagen für eine Auswertung vor.

3     Entwicklung der Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens
In fast allen Gebietskörperschaften hat die Anzahl zugelassener Dienste des Ambulant
Betreuten Wohnens zugenommen. Durch die unterschiedlichen Verfahren der Zulas-
sung neuer Dienste, finden sich im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes
Rheinland deutlich mehr Dienste pro 100.000 Einwohner. Im Fragebogen wurde der
Entwicklungsstand zum 31. Dezember 2006 für die jeweilige Zielgruppe dokumentiert.
Die folgende Tabelle bietet einen zusammengefassten Überblick.

                           Anzahl der ambulanten Dienste für Menschen mit…
                             geistiger          seelischer             Sucht-              Körper-
                           Behinderung         Behinderung         erkrankungen         behinderungen
Stadt                             7                   4                    4                        3
Dortmund                       (1,19)              (0,68)               (0,68)                   (0,51)
                                214                 206                  150                       29
LWL
                               (2,54)              (2,44)               (1,78)                   (0,34)
                                683                 864                  525                      300
NRW
                               (3,79)              (4,79)               (2,91)                   (1,66)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Dienste wieder, die Zweite in Klammern die Verbrei-
tung pro 100.000 Einwohner.)

Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer geistigen Behinderung pro
100.000 Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskör-
perschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel.
Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer seelischen Behinderung pro
100.000 Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskör-
perschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel.
Die Anzahl der Ambulanten Dienste für Menschen mit einer Suchterkrankung pro
100.000 Einwohner liegt zum Stichtag 31. Dezember 2006 im Vergleich der Gebietskör-
perschaften im Zuständigkeitsbereich des LWL im unteren Drittel.

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Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen

In 15 der 27 Gebietskörperschaften des LWL gibt es keine Ambulanten Dienste für
Menschen mit Körperbehinderungen. Daher ist ein Vergleich der Anzahl der Dienste
nicht möglich.
Die Befragten bewerten die Entwicklung in Dortmund wie folgt:

Anzahl wirkt sich auf Im Bereich der Hilfen für Menschen mit…
die Versorgung durch
ambulante wohnbe-       geistiger     seelischer                                            körperlicher
                                                    Suchterkrankung
zogene Hilfen aus:    Behinderung   Behinderung                                             Behinderung

                                      4                  4                   5                    k.A.
positiv
                                 LWL: 68%         LWL: 65,7%           LWL: 67,2%            LWL: 28,6%
                                NRW: 65,3%        NRW: 66,3%           NRW: 67,3%            NRW: 47,3%
                                      1                  4                   1                    k.A.
negativ
                                LWL: 12,2%         LWL: 21%             LWL: 15,3%           LWL: 34,9%
                                NRW: 16,7%        NRW: 24,1%            NRW: 20%             NRW: 23,3%
                                      3                  2                   2                    k.A.
ohne Einfluss
                                LWL: 19,8%         LWL: 13,3%          LWL: 17,6%            LWL: 36,5%
                                NRW: 18%           NRW: 9,7%           NRW: 12,7%            NRW: 29,5%
(Anmerkung: Angegeben ist für Dortmund in der ersten Zeile jeweils die absolute Anzahl der Nennungen.
Eine Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens fünf Aussagen bezogen auf die jeweilige Zielgruppe vorlie-
gen.)

Zu den Einschätzungen werden die folgenden Begründungen gegeben:
positiv
   •      Positiv, weil die Dienste über eine ausreichende Größe und damit Leistungsfähigkeit ver-
          fügen;
   •      Eine Vielzahl von Diensten schafft Wahlmöglichkeiten und individuelle Unterstützungsan-
          gebote;
   •      Der Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens wird von den einzelnen Trägern in Angriff
          genommen. Der Einzelne kann sich sein Angebot aussuchen; Gefahr der Trägervielfalt;
          Die Angebote werden nicht miteinander abgestimmt;
   •      Erweitert die Wahlmöglichkeiten der Klienten; Bewegt die stationären Einrichtungen, sich
          zu öffnen;
   •      Die Wahlmöglichkeiten für die Nutzer/innen haben sich erhöht;
   •      Durch Erhöhung der Anzahl der Anbieter wird das Ambulant Betreutes Wohnen "üblicher"
          oder "normaler" und es werden positive Erfahrungen gesammelt, auch gerade aus Sicht
          der Eltern; Mehr Wahlfreiheit; Anbieter des Ambulant Betreuten Wohnens sind auch
          Wohnheimträger, d.h. Durchlässigkeit „stationär zu ambulant“ steigt;
   •      Gute Zusammenarbeit der Dienste; Auch Betreuung für illegalen Suchtbereich geschaf-
          fen;
   •      Es gibt einen Dienst mit multikultureller Kompetenz, der sich gezielt an Migranten mit
          Suchtproblemen wendet;
   •      Zusammenarbeit zwischen Anbietern läuft gut;
   •      Es gibt ein langjährig gewachsenes und fortlaufend reflektiertes Qualitätsverständnis un-
          ter den beteiligten Trägern und der Stadt Dortmund, sowohl die organisatorische als
          auch inhaltliche Ebene betreffend. Eine – insbesondere unkontrollierte – Zunahme von
          neuen Diensten birgt die Gefahr mangelnder Steuerung und die Priorisierung des wirt-
          schaftlichen Profits gegenüber des originären sozialpolitischen Auftrags;

                                                    - 12 -
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   •   Die geringe Anzahl der Dienste schafft im Umgang der Dienste miteinander eine größt-
       mögliche Transparenz und kollegialles Miteinander.
negativ
   •   Dortmund verträgt eine höhere Anzahl von Trägern im Bereich Ambulant Betreuten Woh-
       nens und weitere Angebote;
   •   Die vier zum Stichtag bestehenden Dienste waren nicht in der Lage, die hohe Nachfrage
       zu bewältigen. Es wurden sehr lange Wartezeiten bei der Aufnahme ins BeWo beklagt,
       insb. von Seiten der rechtl. Betreuer und der Kliniken, sowie der Betroffenen;
   •   Sieben Dienste für aktuell 142 betreute Menschen können keine Spezialisierungen entwi-
       ckeln. Insbesondere Nachfragen von jungen Erwachsenen mit geistiger Behinderung soll-
       te ein breiteres Angebotsspektrum entgegenstehen;
   •   Die Pflichtversorgung ist mit den vier Diensten sichergestellt worden, eine wirkliche Aus-
       wahl kann damit jedoch nicht angeboten werden (ungelöster Konflikt);
   •   Ausdifferenzierung bei den Trägern nicht weiter möglich; neue Anbieter sind nicht zu er-
       kennen, es fehlen Angebote für seelisch behinderte und suchtkranke Menschen und die
       Kooperation mit der Wohnungslosenhilfe;
   •   Ausdifferenzierung mangels Fallzahlen und Trägervielfalt nicht möglich;
   •   Die vier Dienste sind a) zu wenig, b) hier könnten Betroffenenvertretungen durchaus mit
       einbezogen werden.
ohne Einfluss
   •   Aus der Sicht der Hilfeempfänger hat sich die Versorgung nicht wesentlich verändert, da
       drei der vier Anbieter langjährig auf dem Markt sind; Aus Sicht der Anbieter ist eine Ver-
       änderung zu erwarten, da die bisherige Zuständigkeit in sog. Sektoren aufgehoben wird
       und dadurch eine größere Konkurrenzsituation entsteht;
   •   Bloße Anzahl der Dienste ist kein Qualitätskriterium;
   •   Nicht die Anzahl der Dienste, sondern Ihre Qualität und Orientierung sind hier wichtig;
   •   Nahezu alle zum 1.7.2003 zugelassenen BeWo-Anbieter haben bereits geistig behinderte
       Menschen betreut. Die vorhandenen Anbieter haben ihre Betreuungsfälle ausgebaut
       bzw. haben im Rahmen der "Ambulantisierung" neben den stationären Angeboten zu-
       sätzlich den Fachdienst "Betreutes Wohnen" aufgebaut;
   •   Mit nur einem neuen Anbieter zum Stichtag konnte die langjährig entwickelte Zusam-
       menarbeit fortgesetzt werden;
   •   Mit den Anbietern konnte die langjährig entwickelte Zusammenarbeit fortgesetzt wer-
       den;
   •   Keine neuen Anbieter.

                                                 - 13 -
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4     Fachleistungsstunden
Ein weiterer Indikator zur Einschätzung der Entwicklung wohnbezogener Hilfen, der im
Fragebogen vorgelegt wurde, ist der Umfang der bewilligten Fachleistungsstunden zum
Stichtag 30. Juni 2007. In der Tabelle werden der prozentuale Anteil in festgelegten In-
tervallen und der Durchschnittswert der bewilligten Fachleistungsstunden angegeben.

    Anzahl der Fach-                                        Anteil in Prozent im Bereich…
    leistungsstunden        Gesamt         geistiger          seelischer         Suchter-        körperlicher
       pro Woche                         Behinderung         Behinderung       krankungen            Beh.
weniger als eine
                              0,67            0,72               0,53                 0              10
Fachleistungsstunde
eine bis unter drei          43,19           33,09               47,78              37,36            35
drei bis unter fünf          49,89           49,64               47,96              56,32            50
fünf bis unter sieben         5,25           10,79               3,55               6,32              5
sieben      bis   unter
                              0,78            4,32               0,18                 0               0
neun
über neun                     0,22            1,44                 0                  0               0

Durchschnittliche Anzahl der Fachleistungsstunden pro Woche
Stadt
                              2,99            3,51               2,75                3,06            2,65
Dortmund
LWL                           3,02            3,26               2,60                2,62            3,58

Zu der Anzahl der Fachleistungsstunden konnten die Befragten eine Einschätzung ab-
geben und diese begründen.
Von den insgesamt 29 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 19, dass die
Anzahl der gewährten Fachleistungsstunden in Dortmund den vorhandenen Bedarfen
entspricht. In der Gesamtauswertung wird diese Position von 65,3% der Befragten ge-
teilt, wobei die Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände
und der Anbieter erwartungsgemäß auseinander gehen. Es finden sich bezogen auf
Dortmund die folgenden Begründungen:
     •   Insbesondere für geistig behinderte Menschen sind tägliche Kontakte als "Sicherheit"
         notwendig, was zu einem erhöhten Stundenaufwand führt;
     •   Anzahl der FLS ist aus praktischer Erfahrung relativ passend;
     •   Die bewilligten Fachleistungsstunden reichen in der Regel aus, wenn nicht, wird ein Erhö-
         hungsantrag gestellt, der bei Darstellung des Hilfebedarfes auch bewilligt wird;
     •   Die Behinderten mit geringerem Hilfebedarf werden als erste aus den Einrichtungen ent-
         lassen;
     •   Überwiegend konnte in den Clearingsitzungen Einigung erzielt werden. Problematisch
         sind FLS über sechs Stunden im Ambulant Betreuten Wohnen (kurze Bewilligungszeiträu-
         me, Wunsch des Kostenträgers nach schneller Senkung der FLS);
     •   Individueller Bedarf wird im Clearing festgestellt;
     •   Zunahme von Klientel mit Mehrfachbehinderungen (z.B. "Doppeldiagnosen"); Mangel an
         stationären Plätzen;

                                                   - 14 -
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   •   Erfahrungswerte aus der Praxis, da wir in Dortmund langjährig differenzierte Personal-
       schlüssel zwischen 1:3 bis 1:12 hatten;
   •   Unklar bleibt, ob die Zahl sich auf die genehmigten oder real geleisteten Stunden be-
       zieht. Solange eine ambulante Betreuung nicht eingerichtet wird, weil eine stationäre
       nicht verfügbar ist, reicht meines Erachtens die durchschnittliche Zahl von 2,75 Stunden
       pro Woche aus, soweit es sich ausschließlich um Face-to-Face-Zeiten handelt und nicht
       der mittelbare Anteil einberechnet wird! Es handelt sich um Budgets, die in Zeiten höhe-
       ren Bedarfs ebenso angepasst genutzt werden können, wie in Zeiten mit geringerem Be-
       treuungsaufwand;
   •   Ambulant vor Stationär; Doppeldiagnosen;
   •   Die bewilligten Fachleistungsstunden reichen in der Regel aus, um den Hilfebedarf zu
       decken. Ist dies nicht der Fall, wird in einem Erhöhungsantrag der Hilfebedarf erneut dar-
       gestellt. Meistens wird der Antrag positiv entschieden;
   •   Erfahrung aus eigener Betreuungsarbeit;
   •   Sehr viele junge Erwachsene sind mit Doppeldiagnosen und posttraumatischen Belas-
       tungsstörungen;
   •   Bedarfsfeststellung erfolgt direkt durch LWL.
In Dortmund meinen zehn Befragte, dass die Anzahl der gewährten Fachleistungsstun-
den unter den vorhandenen Bedarfen liegen (landesweit: 31,6%). Die Position wird wie
folgt begründet:
   •   Ambulantisierungen aus dem stationären Bereich und die Vermeidung stationärer Unter-
       bringungen durch Ausdifferenzierung des Angebots für Menschen mit geistiger Behinde-
       rung können trotz der überdurchschnittlich höheren Fachleistungsstundenanzahl pro Fall
       für weitere Menschen eine Verselbständigung bedeuten. Das bedeutet aber auch den
       Mehreinsatz von Fachleistungsstunden;
   •   In der Praxis wird immer wieder festgestellt, dass die bewilligten FLS für eine Betreuung
       nicht ausreichen bzw. die Bewilligungszeiträume zu kurz sind (teilweise led. drei Monate);
   •   Liegt nach Einschätzung unter dem Bedarf bei beginnender Betreuung aus stationärer
       Behandlung bzw. Wohnungswechsel. Häufige Krisen bei stark krisenhaften Verläufen;
   •   Unversorgte Gruppen wie suchtkranke und seelisch Behinderte Wohnungslose, die für ei-
       ne stationäre Unterbringung nicht in Frage kommen; Krankenhäuser und stationäre Ein-
       richtungen als Auffangbecken für nicht ausreichend und/oder richtig versorgte Men-
       schen mit seelischer Behinderung im Ambulant Betreuten Wohnen;
   •   Durch unsere Beobachtungen ist der Durchschnitt zu niedrig. Auch sind erhebliche Män-
       gel in der Versorgung. Ein Bericht liegt Frau Sundermann, Stadt Dortmund vor;
   •   Unserer Erfahrung nach bewilligen die Clearingstellen durchschnittlich weniger FLS pro
       Woche als vom behandelnden Arzt empfohlen und dem tatsächlichen Bedarf entspre-
       chen würde.
Die Position, dass die Anzahl der Fachleistungsstunden über dem Bedarf liegt wird in
Dortmund von niemand geteilt. Diese Position wird nach der Gesamtauswertung von
3,1% der Befragten vertreten.

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5   Entwicklung der stationären wohnbezogenen Hilfen
Auch hinsichtlich der Entwicklung der stationären Hilfen waren die Befragten um eine
Einschätzung gebeten. Die hier zusammengefasste Entwicklung ergibt folgendes Bild.

                             Menschen mit geistiger Behinderung
                                    31.12.04          31.12.05          31.12.06           30.06.07
      Stadt Dortmund               880 (1,49)        891 (1,52)         905 (1,54)        912 (1,55)
             LWL                 12.825 (1,51)      13.170 (1,56)     13.248 (1,57)      13.305 (1,58)
            NRW                  27.072 (1,50)      27.845 (1,54)     27.863 (1,54)      27.877 (1,55)
                             Menschen mit seelischer Behinderung
                                    31.12.04          31.12.05          31.12.06           30.06.07
      Stadt Dortmund               239 (0,41)        257 (0,44)         254 (0,43)        270 (0,46)
             LWL                  4.340 (0,51)      4.436 (0,52)      4.561 (0,54)       4.616 (0,55)
            NRW                   9.419 (0,52)      9.634 (0,53)      9.726 (0,54)       9.797 (0,54)
                               Menschen mit Suchterkrankungen
                                    31.12.04          31.12.05          31.12.06           30.06.07
      Stadt Dortmund                80 (0,14)         79 (0,13)         88 (0,15)          83 (0,14)
             LWL                  1.415 (0,17)      1.500 (0,18)      1.507 (0,18)       1.548 (0,18)
            NRW                   2.732 (0,15)      2.842 (0,16)      2.817 (0,16)       2.840 (0,16)
                           Menschen mit körperlicher Behinderung
                                    31.12.04          31.12.05          31.12.06           30.06.07
      Stadt Dortmund                73 (0,12)         82 (0,14)         82 (0,14)          79 (0,13)

             LWL                                                                             1.029
                                   968 (0,11)        993 (0,12)       1.046 (0,12)
                                                                                             (0,12)
            NRW                   2.311 (0,13)      2.315 (0,13)      2.371 (0,13)       2.290 (0,13)
(Erläuterung: Die erste Zahl gibt jeweils die Anzahl der Leistungsberechtigten wieder, die Zweite in Klam-
mern deren Anteil pro 1.000 Einwohner.)

Insgesamt hat es seit der Zuständigkeitsverlagerung eine leichte Zunahme von Hilfe-
empfänger/inne/n im stationären Bereich gegeben. Vergleicht man die Entwicklung in
Dortmund mit der in allen Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens, so ergibt
sich:
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer geistigen Behinderung weist die Häufigkeit
der Inanspruchnahme stationärer Hilfe pro 1.000 Einwohner zum 31. Dezember 2004 in
das mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört
Dortmund im Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach
den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 43,89% der Hilfe-
empfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt:
55,11%), weitere 14,08% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt
(im Landesdurchschnitt: 17,58%) und in weiter entfernten Regionen 42,03% (im Landes-
durchschnitt: 27,29%).

                                                   - 16 -
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Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung weist die Häufig-
keit der Inanspruchnahme stationärer Hilfe pro 1.000 Einwohner zum 31. Dezember 2004
in das untere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört
Dortmund im Vergleich der Gebietskörperschaften ebenso in das untere Drittel. Nach
den für den Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 49,64% der Hilfe-
empfänger Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt:
55,37%), weitere 7,91% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im
Landesdurchschnitt: 21,81%) und in weiter entfernten Regionen 42,45% (im Landes-
durchschnitt: 22,82%).
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Suchterkrankung weist die Häufigkeit der
Inanspruchnahme stationärer Hilfe pro 1.000 Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das
mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Dortmund im
Vergleich der Gebietskörperschaften wiederum in das mittlere Drittel. Nach den für den
Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 48,19% der Hilfeempfänger
Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 46,00%), weitere
16,87% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurch-
schnitt: 26,95%) und in weiter entfernten Regionen 34,94% (im Landesdurchschnitt:
27,05%).
Im Bereich der Hilfen für Menschen mit einer Körperbehinderung weist die Häufigkeit der
Inanspruchnahme ambulanter Hilfe pro 1.000 Einwohner zum 31. Dezember 2004 in das
mittlere Drittel. Hinsichtlich der Inanspruchnahme am 30. Juni 2007 gehört Dortmund im
Vergleich der Gebietskörperschaften auch in das mittlere Drittel. Nach den für den
Stichtag 31. Dezember 2007 verfügbaren Daten nehmen 44,58% der Hilfeempfänger
Angebote in ihrer Herkunftsregion in Anspruch (im Landesdurchschnitt: 35,08%), weitere
24,10% in einem angrenzenden Kreis oder einer angrenzenden Stadt (im Landesdurch-
schnitt: 18,65%) und in weiter entfernten Regionen 31,33% (im Landesdurchschnitt:
46,27%).
Insgesamt gab es wie in 45 der 54 Gebietskörperschaften einen Zuwachs der Hilfeemp-
fänger/innen. Zum 30. Juni 2007 nehmen insgesamt 72 mehr Menschen aus Dortmund
stationäre Hilfen in Anspruch als dieses zum 31.12.2004 der Fall war.

Die Befragten waren um eine Einschätzung zu dieser Entwicklung gebeten. Von den
insgesamt 29 abgegebenen Einschätzungen entfallen 27 auf die Aussage ‚Ich habe die
hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet', eine auf die Aussage ‚Ich habe
einen    höheren    Rückgang      an    Leistungsempfänger/inne/n     in   stationären
wohnbezogenen Hilfen erwartet‘ und eine auf die Aussage ‚Ich habe einen höheren
Zuwachs erwartet‘.
Nach der landesweiten Auswertung (n=1.158) haben 68,7% der Befragten die Entwick-
lung erwartet, einen höheren Rückgang hingegen 21,6% und einen höheren Zuwachs
9,8%.
Die Befragten aus Dortmund begründen ihre Einschätzung wie folgt:
‚Ich habe die hier abgebildete Entwicklung in dieser Form erwartet‘:
   •   Entspricht dem Landesdurchschnitt;
   •   Zuwachs war zu erwarten, da Dortmund über zu wenig stationäre Plätze verfügte und
       Platzzahlabbau daher hier auch kein Thema war;
   •   Der Bedarf an Plätzen ist weitaus höher, aber es sind keine weiteren Plätze im angespro-
       chenen Zeitraum geschaffen worden;

                                                 - 17 -
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   •   Die Einrichtungen tun sich eher schwer, geistig behinderte Menschen zu „verambulanti-
       sieren“. Dienste werden erst aufgebaut und werden zunehmend leistungsfähiger;
   •   Neue stat. Angebote sind in Dortmund in Betrieb gegangen, insofern war diese Entwick-
       lung zu erwarten. Da es weiterhin einen Fehlbedarf an stat. Plätzen gibt, wird sich der
       Trend fortsetzen müssen;
   •   Dortmund gilt und galt als unterversorgt in der stationären Betreuung, viele Menschen
       sind auswärts untergebracht. Stat. Plätze sind langsam ausgebaut worden. Einige stat.
       Anbieter ermutigen zu wenig zum Wechsel ins Ambulant Betreute Wohnen;
   •   Unterversorgung im stationären Bereich für Menschen mit geistiger Behinderung aus
       Dortmund ist bekannt; eine Ausweitung des Angebots daher adäquat;
   •   Demographische Entwicklung;
   •   „Ambulant vor Stationär“ war bereits vor Zuständigkeitsverlagerung wichtiges Versor-
       gungsprinzip. Dem Wunsch psychisch kranker Menschen, in der gewohnten Umgebung
       zu verbleiben, wird Vorrang eingeräumt;
   •   Da die Heimstruktur in Dortmund im Berichtszeitraum erweitert wurde, war diese Entwick-
       lung zu erwarten;
   •   Solange sich der LWL scheut, die Träger großer Wohneinrichtungen stärkeren Kontrollen
       hinsichtlich entlassfähiger und ambulant betreubarer Bewohner/innen zu unterziehen,
       wird die Verteilung der Mittel und das Vorgehen der Träger so sein, wie bereits seit Jahr-
       zehnten: Je mehr Wachstum desto mehr Ertrag, je weniger Kontrolle und Transparenz,
       desto einfacher. Das eigentliche Geld ist im stationären Bereich zu verdienen;
   •   In Dortmund gibt es bisher eine Unterdeckung an stationären Plätzen für Menschen, die
       auf eine stark strukturierende Betreuung angewiesen sind, zusätzliche Angebote sind in
       Betrieb gegangen;
   •   Die Anzahl der Plätze ist im dargestellten Zeitraum gestiegen;
   •   Fehlende stationäre Plätze in Dortmund; Keine relevanten Zahlen über Versorgung in
       Pflegeheimen vorhanden;
   •   Im zu betrachtenden Zeitraum sind keine neuen stationären Einrichtungen geschaffen
       worden. Die vorhandenen Einrichtungen verfügen über Wartelisten;
   •   In Dortmund gibt es keine weiteren Planungen zur Erweiterung stat. Angebote im Bereich
       Sucht;
   •   In Dortmund gibt es keine Pläne zum Ausbau stat. Einrichtung, abgesehen von einzelnen
       Plätzen im Bereich stat. Einzelwohnens;
   •   Im ambulanten Setting gibt es nach wie vor Menschen die zwischen ambulant und stati-
       onär wechseln müssen und es gibt immer wieder eine neue Klientel;
   •   Versorgungssystem größtenteils adäquat, Veränderungen daher rudimentär;
   •   Es gab keine Veränderung der stationären Strukturen.
‚Ich habe einen höheren Rückgang an Leistungsempfänger/inne/n in stationären
wohnbezogenen Hilfen erwartet‘:
   •   Bei einem besseren Qualitätsstandard u. mehr finanziellen Mitteln wären sicherlich mehr
       Menschen in der ambulanten Versorgung besser aufgehoben.
‚Ich habe einen höheren Zuwachs an Leistungsempfänger/inne/n in stationären wohn-
bezogenen Hilfen erwartet‘:
   •   Die Zahlen bilden nicht die Realität in Dortmund ab; es gibt hier seit Jahren eine Unterver-
       sorgung stationärer Wohnplätze. Dies zeigt sich in langen Wartelisten der bestehenden
       Einrichtungen. Wenn mehr Angebote existieren würden, wären die Zahlen höher.

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6   Planung
Der angestrebte Ausbau der ambulanten wohnbezogenen Hilfen stellt neue Anforde-
rungen an die Planung, Vernetzung und Koordination im Feld der Unterstützung. Seit der
Zuständigkeitsveränderung liegt die Verantwortung dafür bei dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe. Der Landschaftsverband greift zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auf
vorhandene Gremien und Instrumente zurück und hat Impulse für die Schaffung neuer
Strukturen gegeben.

Möglichkeiten der Planung in einem integrierten Gesamtkonzept
Um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens zu verbessern, kommt es unab-
hängig von der formalen Zuständigkeit darauf an, die Organisation von individueller
Unterstützung und die Bereitstellung einer guten Infrastruktur zum Gegenstand eines in-
tegrierten Konzeptes zur Vermeidung von Benachteiligung von Menschen mit Behinde-
rung zu machen.
Die Akteure in Dortmund konnten eine Einschätzung dazu abgeben, wie sich die Mög-
lichkeiten, ambulante Hilfen in einem integrierten Gesamtkonzept zum Gegenstand der
örtlichen Angebotsplanung zu machen, entwickelt haben.

Von den insgesamt 27 Befragten, die eine Einschätzung abgeben, meinen 13, dass sich
die Möglichkeiten in Dortmund seit der Zuständigkeitsverlagerung verbessert haben. In
der Gesamtauswertung wird diese Position von 52,0% der Befragten geteilt, wobei die
Einschätzung zwischen den Mitarbeiter/inne/n der Landschaftsverbände, den kommu-
nalen Planungsverantwortlichen und den Anbietern von Hilfen erwartungsgemäß aus-
einander gehen. Es finden sich bezogen auf Dortmund die folgenden Begründungen:
    •   Ausbau der Hilfen in Quantität und Qualität hat zugenommen;
    •   Das Bewusstsein für ambulante Hilfen hat sich positive verändert;
    •   Hilfen aus einer Hand – Regionalplanungskonferenz mit allen Anbietern – Vernetzung der
        einzelnen Hilfebausteine;
    •   Es gibt zusätzliche Impulse aus dem Clearingverfahren, die in die Arbeitskreise und Gre-
        mien einfließen. Ergebnisse des Clearingverfahrens bringen auch mehr Transparenz in die
        Bedarfsnotwendigkeiten;
    •   Auswertung der Bedarfe.
In Dortmund meinen zehn der Befragten, dass die Möglichkeiten in etwa gleich geblie-
ben sind (landesweit: 40,7%). Die Position wird wie folgt begründet:
    •   Als Träger oder Betroffener besteht kaum die Möglichkeit, im Rahmen der Regionalpla-
        nungskonferenz bzw. generell, auf die örtliche Angebotsplanung Einfluss zu nehmen;
    •   Bereits vor der Zuständigkeitsverlagerung war der Vorrang ambulanter Hilfen wichtiges
        Versorgungsprinzip;
    •   Planungsgremien für integrierte Gesamtkonzepte seit langem vorhanden;
    •   Bereits vor der Zuständigkeitsverlagerung gab es ein abgestimmtes Hilfeplanverfahren
        (Anlehnung an IBRP), und eine Planungsgrundlage;
    •   Weil die ambulanten Hilfen vor der Zuständigkeitsverlagerung gut ausgebaut waren;
    •   Die Dortmunder Versorgungslandschaft für seelisch behinderte Menschen hat sich in den
        letzten Jahren nicht grundlegend verändert.
Dass die Möglichkeiten sich verschlechtert haben, meinen vier der Befragten. In der
Gesamtauswertung teilen 7,3% der Befragten diese Position. Es finden sich die
folgenden Begründungen:
    •   Aufgrund der Zuständigkeitsverlagerung sind die Wege für das Engagement Dortmunder
        Träger im ambulanten Bereich länger geworden und unterliegen anderen Interessens-
        abwägungen als allein der Dortmunder Bedarfslage;

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