Hilfsmittel für MS-Betroffene - Schweizerische Multiple ...

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Hilfsmittel für MS-Betroffene - Schweizerische Multiple ...
Hilfsmittel für MS-Betroffene
Hilfsmittel erleichtern Menschen mit Multipler Sklerose den Alltag. Vom Haltegriff in
der Badewanne bis zum Elektrorollstuhl, ob im beruflichen Leben oder privat. Die Be-
dürfnisse sind sehr individuell, deshalb sollten Sie sich fachkundig beraten und Ihre
Hilfsmittel persönlich anpassen lassen.

                                                    ist die «Schweizerische Arbeitsgemeinschaft
Das Wichtigste in Kürze                             Hilfsmittelberatung» (SAHB) dafür zuständig.
                                                    Die SAHB führt schweizweit Hilfsmittelzent­
– Hilfsmittel können Hindernisse beseitigen         ren, wo Sie sich beraten lassen können und wo
                                                    Hilfsmittel von der IV bereitgestellt werden. Die
  und Ihr Leben erleichtern.                        Fachleute in den Zentren wissen auch bestens
– Lassen Sie sich individuell beraten durch         Bescheid über Finanzierungsmöglichkeiten,
  die Hilfsmittelberatung SAHB.                     Versicherungsansprüche und über die Leistun­
– Ansprüche an die IV: Lesen Sie hier die           gen der IV.
  wichtigsten Bestimmungen.                         In der Regel werden Hilfsmittel an Menschen
– Im AHV-Alter haben Sie nur begrenzt An-           mit Multipler Sklerose über die Invalidenversi­
  sprüche auf Hilfsmittel.                          cherung, über die AHV oder über Krankenversi­
                                                    cherungen abgegeben.

Hilfsmittel können eine Beeinträchtigung nicht
verschwinden lassen, aber sie erleichtern das       Hilfsmittelzentren und Fachstellen
Leben von Betroffenen und Angehörigen enorm.
Weil sie Hindernisse in der Arbeitswelt, in der     Die Adressen von regionalen SAHB Hilfsmittel­
Familie, in der Freizeit und im öffentlichen Le­
ben beseitigen. Oft braucht es Zeit, bis sich Be­
troffene von Multipler Sklerose (MS) dazu ent­
scheiden, Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen,
da gewisse Dinge ohne Hilfsmittel nicht mehr
möglich sind. Aber die Erleichterung über die
neu gewonnene Entlastung ist in den allermeis­
ten Fällen gross.

Abklärung und Beratung

Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten,
bevor Sie ein Hilfsmittel anschaffen. So finden
Sie die beste Lösung und das ideale Produkt für
Ihre Bedürfnisse. Eine erste Abklärung kann zum
Beispiel während der Rehabilitation in einer spe­
zialisierten Klinik stattfinden. Dort können Sie
Hilfsmittel (z.B. Gehhilfen) selber ausprobieren.
Wenn Sie sich zuhause informieren möchten,

                                               MS–Info
Hilfsmittel für MS-Betroffene - Schweizerische Multiple ...
zentren in Brüttisellen, Horw, Ittigen, Le Mont­      sige, einfache und notwendige Variante des
sur-Lausanne, Oensingen, Quartino, Sion und           Hilfsmittels.
St. Gallen erhalten Sie bei der SAHB- Geschäfts­    – Zusätzlich zur Grundausrüstung können nöti­
stelle Oensingen (Tel. 062 388 20 20) oder auf        ge Anpassungen und Abänderungen des Hilfs­
der Website www.sahb.ch. In Oensingen befin­          mittels finanziert werden.
det sich auch die ständige Hilfsmittelausstel­      – Die IV bezahlt die Reparaturkosten, einen Er­
lung «Exma VISION». Dort können Sie sich              satz oder eine Neuanschaffung, wenn das be­
unverbindlich umsehen und informieren. Wenn           hinderungsbedingt nötig ist oder das Hilfsmit­
Sie sich zum Thema elektronische Hilfsmittel          tel nicht mehr repariert werden kann.
beraten lassen wollen, vermitteln die regiona­      – Nicht mehr benötigte, wiederverwendbare
len SAHB-Hilfsmittelzentren spezialisierte An­        Hilfsmittel müssen an die IV-Depots zurück­
bieter. Und bei Wohnanpassungen wegen einer           gegeben werden oder können zu einem fairen
Behinderung hilft die Fachberatungsstelle Pro­        Preis abgekauft werden.
cap Bauen in ihren kantonalen Beratungsstellen
(www.procap.ch).                                    Antragstellung/Abgabe
                                                    Lassen Sie sich zuerst in einem SAHB-Hilfsmit­
                                                    telzentrum oder zuhause beraten. Wenn es im
Ansprüche an die IV: die wichtigsten Bestim-        Depot der IV kein passendes Hilfsmittel gibt,
mungen                                              können Sie via Fachhändler einen Antrag an die
                                                    IV-Stelle Ihres Wohnkantons stellen. Vorausset­
Wer hat was von der Invalidenversicherung zu­       zungen für ein neues Hilfsmittel sind eine ärztli­
gute und wie kommt man dazu? Hier eine Liste        che Verordnung und ein detaillierter Kostenvor­
mit den wichtigsten Bestimmungen zum Thema          anschlag. Der Händler wird das Hilfsmittel erst
Hilfsmittel:                                        ausliefern, wenn die IV den Antrag gewährt hat.

– Anspruchsberechtigt sind Versicherte im Er­       Die häufigsten Hilfsmittel von MS-Betroffe-
  werbsalter.                                       nen:
– Die IV gibt Hilfsmittel meist leihweise aus ih­   – Hilfsmittel, um den Beruf weiterhin auszuüben
  ren Depots ab. Bei einer Neuanschaffung über­       (am Arbeitsplatz, zur Überwindung des Ar­
  nimmt sie in der Regel die Kosten.                  beitswegs oder im Haushalt / bei der Kinder­
– Es besteht nur Anspruch auf eine zweckmäs­          betreuung)
                                                    – Spezial- oder Haushaltsarbeitsstuhl
                                                    – Stehstuhl oder Stehrollstuhl
                                                    – Angepasste Arbeitsflächen
                                                    – Elektronische Hilfen wie Spezialeingabesyste­
                                                      me für Computer
                                                    – Bauliche Anpassungen am Arbeitsplatz
                                                    – Hebebühne und Treppenlift (Achtung: Wer
                                                      im Haushalt arbeitet, hat nur dann einen An­
                                                      spruch auf einen Treppenlift, wenn die Ar­
                                                      beitsfähigkeit damit um mindestens 10 % ge­
                                                      steigert werden kann.)
                                                    – Jährlicher Amortisationsbeitrag an ein Auto
                                                      oder Motorrad oder Taxikosten zur Bewälti­
                                                      gung des Arbeitswegs. (Bedingung: Brutto
                                                      Mindestverdienst pro Monat von CHF 1778.00
                                                      (Stand 2020) im Rahmen des existenzsichern­
                                                      den Erwerbseinkommens
                                                    – Automatischer Garagentoröffner (Beteiligung)

                                               MS–Info
Hilfsmittel zur Fortbewegung:                       Hilfsmittel im AHV-Alter
– Gehstöcke
– Gehwagen / Gehböckli / Rollator                   Wer erst im AHV-Alter auf Hilfsmittel angewie­
– Spezialschuhe                                     sen ist, hat nur sehr begrenzt Anspruch darauf.
– Rollstuhl                                         Die AHV vergütet in der Regel 75 % der Netto­
– Elektrorollstuhl oder -mobil, normaler Roll­      kosten für die folgenden Hilfsmittel: Perücken,
  stuhl mit Elektroantrieb, Motorfahrräder          Hörgeräte, Sprechhilfegeräte, Lupenbrillen, Ge­
– Treppensteighilfen oder Beteiligung am Trep­      sichtsepithesen und orthopädische Massschu­
  penlift                                           he.
– Abänderung von Motorfahrzeugen

Hilfsmittel zur Selbstsorge:                        Rollstühle
– Haltegriffe / Handlauf                            Für die Anschaffung eines einfachen, zuverläs­
– Duschstuhl                                        sigen Rollstuhls vergütet die AHV alle fünf Jahre
– Badebrett / Badewannensitz                        pauschal CHF 900.00. Wenn aus gesundheitli­
– Badelift                                          chen Gründen eine Spezialausstattung nötig ist,
– WC-Sitzerhöhung / Toilettenstuhl                  erhalten Sie pauschal CHF 1’840.00 und sollten
– WC-Duschanlage / Closomat (Beteiligung)           Sie ein Antidekubitus-Sitzkissen brauchen, liegt
– Patientenheber                                    die Pauschale bei CHF 2’200.00.
– Deckenlift
– Elektrobett                                       Achtung:     Die   höheren    Kostenbeiträge
                                                    CHF 1840.00 oder CHF 2’200.00) werden nur
Bauliche Änderungen in der Wohnung / im Haus:       dann ausbezahlt, wenn der Rollstuhl in einem
– Türschwellen entfernen                            von der SAHB geführten IV-Depot gekauft oder
– Schwellenrampen einbauen                          gemietet wurde. Wenn Sie Ihren Rollstuhl mit
– Türverbreiterung / Schiebetüre                    spezieller Ausrüstung bei einem anderen An­
– Bauliche Anpassungen in Bad und WC                bieter beziehen, bleibt der Kostenbeitrag bei
  (z. B. Trennwände versetzen oder rollstuhl­       CHF 900.00.
  gängige Duschanlage einbauen)
                                                    Überlegen Sie sich rechtzeitig, welche Hilfen für
Hilfsmittel für die Kommunikation:                  Sie langfristig sinnvoll sind. Für Hilfsmittel, die
– Spezialeingabesysteme für elektronische           von der IV vor Beginn des AHV-Alters zugespro­
  Kommunikationsgeräte                              chen werden, besteht eine Besitzstandsgaran­
– Blattwender                                       tie. Der Anspruch umfasst Reparaturen, Anpas­
– Lesegerät                                         sungen oder eine Neuanschaffung.
– Umweltkontrollgerät (z. B. Fernbedienung für
  die Türöffnung «James»), Telefonbedienung,
  Bettverstellung, Radio­und TV-Bedienung           Hilfsmittel für Therapie, Pflege und Behand-
– Spezialtelefon zum Umweltkontrollgerät            lung

Die genauen Bestimmungen finden Sie im IV-          Grundsätzlich haben Sie gegenüber Ihrer Kran­
Gesetz, in der IV­-Verordnung und im Kreisschrei­   kenversicherung einen Anspruch auf solche
ben über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die      Hilfsmittel. Der ist aber begrenzt und umfasst in
Invalidenversicherung (KHMI):                       der Grundversicherung beispielsweise Gehstö­
–Gesetze und Verordnungen www.bsv.admin.ch          cke nach Unfall, Beinschienen, Atmungsgeräte
–Kreisschreiben www.bsvlive.admin.ch/vollzug        oder Inkontinenzhilfen.
–Formulare, Merkblätter www.ahv­iv.ch

                                               MS–Info
Hinzu kommt der Anspruch aus allfälligen Zu­
satzversicherungen, der sich nach dem jeweili­
gen Reglement richtet und Hilfsmittel umfasst
wie Beiträge an einen Badelift oder Stehbarren.
An den Bewegungstrainingsgeräten, die in MS-
Rehabilitationskliniken erfolgreich eingesetzt
werden, beteiligen sich die Zusatzversicherun­
gen leider nur selten.

Hilfe bei der Finanzierung

Wenn ein wichtiges Hilfsmittel oder bauliche
Anpassungen nicht von einer Versicherung fi­
nanziert werden, dann nehmen Sie Kontakt auf
mit dem Beratungsteam der Schweizerischen
Multiple Sklerose Gesellschaft oder mit der Be­
ratungsstelle von Pro Infirmis in Ihrer Region.
Beide Institutionen verfügen für solche Fälle
über finanzielle Mittel.

                      MS-Infoline

            0844 674 636
           Mo – Fr von 9.00 bis 13.00 Uhr                   03/2021

        Schweizerische Multiple Sklerose Gesellschaft
        Josefstrasse 129, Postfach, 8031 Zürich
        T 043 444 43 43, PK 80-8274-9
        info@multiplesklerose.ch,     multiplesklerose.ch
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