HINWEISE FÜR EINSATZKRÄFTE ZUM UMGANG MIT DEM CORONAVIRUS SARS-COV-2
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Fachbereich AKTUELL Fachbereich Feuerwehren FBFHB-016 Hilfeleistungen Brandschutz Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Stand: 30.03.2020 Diese Fachbereich AKTUELL gibt Einsatzkräften der Feuerwehren und der nicht-medizinischen Hilfeleistungsorganisationen Hinweise zur Vorbereitung auf und den Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. damit infizierten Personen oder entsprechenden Verdachtsfällen. Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen hierzu, sind diese vorrangig zu beachten. 1 Erreger 3 etroffenheit der Feuerwehren B Bitte ein Bild einladen! und der nicht-medizinischen Coronaviren (CoV) können beim Menschen Hilfeleistungsorganisationen Krankheiten verursachen, die von leichteren Er- kältungen bis hin zu schwereren Erkrankun- 3.1 Einsätze gen reichen. Bisher zeigten 7 Coronaviren ein humanpathogenes Potenzial. Das Coronavirus Einsatzkräfte können auf verschiedenste Art in SARS-CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim Kontakt mit Personen kommen, bei welchen der Menschen nicht nachgewiesen wurde [1]. Die Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht beim Menschen durch SARS-CoV-2 verursachte bzw. die an COVID-19 erkrankt sind, z. B. im Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet. Rahmen von Erstversorgungen, technischen Ret- tungen, Tragehilfe/Unterstützung des Rettungs- dienstes, Amtshilfe für Polizei oder Gesundheits- 2 Symptomatik behörden. Hierzu hat das Robert Koch-Institut ein Frageschema entwickelt, um schnell festzustel- Infektionen des Menschen mit Coronaviren ver- len, welche Maßnahmen hierbei notwendig sind: laufen meist mild und asymptomatisch. Es können auch Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten, Interaktive Anwendung zu den Hygienemaßnah- Halskratzen, Atemnot und Atembeschwerden, men für nicht-medizinische Einsatzkräfte1 eventuell Durchfall auftreten. In schwereren Fäl- len kann eine Infektion eine Lungenentzündung, Prinzipiell unterscheidet man zwischen dem ein schweres akutes respiratorisches Syndrom, ● begründeten Verdachtsfall ein Nierenversagen und sogar den Tod verursa- Man geht von einem begründeten Verdachtsfall aus, chen, überwiegend bei älteren Personen, oder wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt Personen deren Immunsystem geschwächt ist. [1] sind: – Akute Atemwegsprobleme jeder Schwere (z. B. Das Virus SARS-CoV-2 hat sich in der kurzen Husten, Schnupfen, Lungenentzündung, ggf. All- Zeit nach seiner erstmaligen Entdeckung im De- gemeinsymptome, Fieber) zember sehr effizient durch Tröpfcheninfektion – Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19 Fall in von Mensch zu Mensch ausgebreitet. [1] den letzten 14 Tagen 1 http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 – Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten der kritischen Infrastruktur Feuerwehr und Hilfe- 14 Tagen leistungsorganisationen aufrecht erhalten zu kön- und dem nen. Die teils umfassenden Quarantänemaßnah- ● bestätigten COVID-19 Fall men von Kontaktpersonen der Kategorie I von Man geht von einem COVID-19 Fall aus, wenn ne- infizierten Menschen sind Bestandteil der aktu- ben den oben genannten Kriterien eine positive ellen Pandemiebekämpfungsstrategie (Eindäm- Be-stätigung (z. B. Abstrich Rachenraum, ggf. mungsstrategie). Sputum oder Blutuntersuchung) durch ein Referenzlabor vorliegt. Zu diesen Maßnahmen können z. B. zählen: ● Einen Abstand untereinander von ein bis zwei Me- Eine Infografik2 des Robert Koch-Instituts stellt tern, insbesondere aber zu niesenden oder husten- die Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische den Personen halten. Einsatzkräfte im Überblick dar. ● Keine engen Begrüßungszeremonien durchführen. ● Vermeiden von Händeschütteln. Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsat- ● Häufiges Händewaschen6 mit Wasser und Seife. zes Kontakt zu einem begründetem Verdachtsfall ● Regelmäßige und häufige Händedesinfektion7 im oder bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes Dienstbetrieb mit einem als viruzid oder begrenzt Vorgehen empfohlen: viruzid eingestuftem Händedesinfektionsmittel. ● Verwendung der PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß ● Hustenetikette8 wahren (Husten oder Niesen in die DGUV Information 205-014 Auswahl von persön- Ellenbeuge). licher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feu- ● Einwegtaschentücher und -handtücher benutzen erwehr [3]. Die konkret einzusetzende PSA-Form und richtig entsorgen. muss jeweils lagebedingt festgelegt werden. ● Bei eigenen Krankheitsanzeichen zuhause bleiben. ● Vorgehen im Einsatz gemäß der Feuerwehrdienst- ● Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch vorschrift (FwDV) 5003 Einheiten im ABC-Einsatz Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kon- sowie der DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren [3]. takten auf das notwendige Maß, z. B. keine Besu- ● Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln4 vor, chergruppen empfangen, Versammlungen vertagen. während und nach der Einsatztätigkeit. ● Ausbildungs- und Übungsdienst bis auf Weiteres ● Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem aussetzen. Merkblatt 10-035 der Vereinigung zur Förderung des ● Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. entnommen an die Einheitsführung (Vgl. § 6 (2) DGUV Vor- werden [2]. schrift 49) und halten sich vom Dienstbetrieb fern. 3.2 ienstbetrieb der Feuerwehren und D 3.2.2 Maßnahmen der Trägerin oder des nicht-medizinischen Hilfeleistungs Trägers der Feuerwehr organisationen Neben den allgemeinen Maßnahmen sind für die 3.2.1 A llgemeine Maßnahmen für alle Trägerin oder den Träger der Feuerwehr noch Einsatzkräfte weitergehende bzw. übergeordnete Maßnahmen empfehlenswert [4]: Im Dienstbetrieb ist es empfehlenswert Maßnah ● Regelmäßige (tägliche) Informationsbeschaffung zur men zu ergreifen die verhindern, dass große Sachlage. Z. B. unter Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne –– Informationen der DGUV zum Coronavirus gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit (COVID-19)9 2 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygie- nemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile 3 https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften/vom- afkzv-verabschiedet-und-zur-einfuehrung-in-den-laendern-empfohlen. 6 https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html html?no_cache=1&download=fwdv500_jan2012.pdf&did=86 7 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html 4 https://www.infektionsschutz.de/ 8 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten- 5 https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/Merkblaetter/Aktuelle_End- und-niesen.html versionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf 9 https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182709 2/5
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 –– Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits 3.2.3 Reduzierung des gegenseitigen medizin10 Infektionsrisikos –– Robert-Koch-Institut11 –– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung12 Die nachfolgenden Hinweise können dazu beitra- –– Landesgesundheitsbehörden13 gen, das Infektionsrisiko unter Einsatzkräften zu –– örtlichen Gesundheitsbehörden14 verringern. ●● Ergänzung der vorhandenen Gefährdungsbeurtei- lung und ggf. Standardeinsatzregeln (Vgl. § 4 DGUV Im Feuerwehrhaus/Stützpunkt Vorschrift 49), Aufenthalt im Feuerwehrhaus/Stützpunkt ●● Erwirken einer medizinischen Beratung (Vgl. § 6 ●● Begrenzung der im Feuerwehrhaus/Stützpunkt be- DGUV Vorschrift 49), findlichen Personen. ●● Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutz- ●● Aufenthaltsdauer von Einsatzkräften, insbesonde- ausrüstung in ausreichender Anzahl (Vgl. § 14 (2) re von mehreren gleichzeitig, auf das erforderliche DGUV Vorschrift 49), Maß begrenzen. Dies gilt zum Beispiel für: ●● Bereitstellung von ausreichenden Mengen an geeig- –– Bereitschaft, netem Desinfektionsmittel (Personen- und Geräte- –– Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, desinfektion) (Vgl. § 3, 4 DGUV Vorschrift 49), –– Nachbesprechungen. ●● Information der Einsatzkräfte über zu ergreifende Maßnahmen, z. B. in Form von schriftlichen Dienst- Merkregel: anweisungen, Mindestens 1,5 m Abstand voneinander halten. ●● tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbe- reitschaft der eigenen Einheit, Aufbewahrung, An- und Ablegen der persönliche ●● Sicherstellen von Reinigung, Desinfektion und Ein- Schutzausrüstung (PSA) haltung von Hygienemaßnahmen in Feuerwehrhäu- ●● Örtlich oder zeitlich versetztes An- und Auskleiden. sern. Zum Beispiel: ●● Bei der Aufbereitung von persönlicher Schutzaus- –– mindestens einen Spind Abstand zwischen alar- rüstung und Ausrüstung, z. B. nach einem Einsatz mierten Einsatzkräften, sind die notwendigen Hygienemaßnahmen zu er- –– PSA dezentral im Feuerwehrhaus/Stützpunkt un- greifen. Dies gilt u. a. für die Aufbereitung der Atem- terbringen, d. h. nicht alle PSA in einem Raum. schutzmasken oder sonstiger PSA und Ausrüstung, die mit Biostoffen kontaminiert sein können. Gege- Merkregel: benenfalls ist hierbei auch das Tragen der PSA 42 Möglichst wenige Einsatzkräfte zur gleichen Zeit gemäß der DGUV Information 205-014 nötig. Vor am gleichen Ort. der Reinigung ist die Desinfektion der kontaminier- ten Einsatzmittel (z. B. Atemschutzmaske) mit ei- ●● PSA im Privat-Fahrzeug ist zu vermeiden! nem dafür zugelassenen Desinfektionsmittel zu Das gilt sowohl für den Kofferraum, als auch für be- empfehlen. reits angelegte PSA, da dies zu einer Kontaminati- ●● Erstellen eines Pandemieplanes. Die DGUV hat onsverschleppung bis in den privaten Bereich (Fa- dazu eine Arbeitshilfe erstellt, die hier15 zur Verfü- milie) führen kann. gung steht [3]. Besetzung der Einsatzfahrzeuge Die unter 3.2.2 aufgeführten Maßnahmen sind Abstände zwischen den Einsatzkräften vergrö- analog auch für die Hilfeleistungsorganisationen ßern. Dazu die Besatzung auf den Fahrzeugen empfehlenswert und anwendbar. reduzieren. Zum Beispiel: ●● ein Gruppenfahrzeug mit einer Staffel oder 10 https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostof- fe/FAQ/FAQ_node.html ●● ein Staffelfahrzeug mit einem Trupp besetzen. 11 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_ node.html Weitere erforderliche Kräfte sollten nach Möglich- 12 https://www.bzga.de/ 13 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/ keit mit anderen Einsatzfahrzeugen, z. B. mit ei- Zustaendigkeiten/Adressen.html nem Mannschaftstransportfahrzeug folgen. 14 https://tools.rki.de/PLZTool/ 15 https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/ 2054/10-tipps-zur-betrieblichen-pandemieplanung?number=SW16054 3/5
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 Merkregel: Neben der Eigenverantwortung aller Einsatzkräf- Das Nachrücken mit privaten PKW ist zu ver- te, gesundheitliche Einschränkungen dem Ein- meiden. Neben der oben beschriebenen Konta- heitsführer oder der Einheitsführerin umgehend minationsverschleppung in den privaten Bereich mitzuteilen, darf die Unternehmerin oder der Un- werden Einsatzkräfte in privaten Fahrzeugen von ternehmer Feuerwehrangehörige weiterhin nur für anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Feuer- Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und wehr/Hilfeleistungsorganisation wahrgenommen. geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Diese Vorgabe kommt bei der hier beschriebenen Aus- nahme im Besonderen zur Anwendung. Bei kon- 3.2.4 Pandemiebedingte Einschränkun- kreten Anhaltspunkten, aus denen sich Zweifel an gen bei der Durchführung von der körperlichen oder geistigen Eignung von Feu- (Belastungs-) Übungen für das erwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit Tragen von Atemschutz ergeben, hat die Unternehmerin bzw. der Unter- nehmer sich die Eignung ärztlich bestätigen zu las- Von den pandemiebedingten Einschränkungen sen. Alternativ bedeutet das für den hier beschrie- des Ausbildungs- und Übungsdienstes werden benen Fall, die betroffene Einsatzkraft kann nicht auch die nach FwDV 7 Atemschutz durchzu- unter Atemschutz eingesetzt werden oder sogar führenden Belastungsübungen in Atemschutz- gänzlich nicht am Feuerwehrdienst teilnehmen. übungsanlagen betroffen sein. Da es inzwischen unterschiedliche Länderrege- Seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträ- lungen der Unfallversicherungsträger der öffent- ger für die Feuerwehren ist es bei bestehender lichen Hand16 für Fristüberschreitungen bei Eig- gültiger Eignung nach G26 und bisher fristgerecht nungsuntersuchungen (G26) gibt, kann hierzu durchgeführter Belastungsübung weiterhin mög- keine bundeseinheitliche Aussage getroffen wer- lich, die Funktion Atemschutzgeräteträger oder den. Dies gilt auch für Eignungsuntersuchungen Atemschutzgeräteträgerin wahrzunehmen, wenn für das Tragen von Atemschutzgeräten der Grup- die Belastungsübung pandemiebedingt jetzt nicht pen 1 und 2. rechtzeitig durchgeführt werden kann. Der Einsatz, insbesondere unter umluftun- 4 Ausblick abhängigem Atemschutz, ohne fristgerecht durchgeführte und „bestandene“ Belastungs- Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungs- übung kann nur für den vorübergehenden organisationen wird dieses FB Aktuell erneut ak- Ausnahmefall gelten. Pandemiebedingt nicht tualisieren und die darin empfohlenen Maßnah- fristgerecht durchführbare Übungen sind so men anpassen, sollte sich die aktuelle Lage bzw. schnell wie möglich nachzuholen. deren Einschätzung ändern. 16 https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp 4/5
Fachbereich AKTUELL FBFHB-016 An der Erstellung hat mitgewirkt: Der Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes Literatur/Quellen: [1] Informationsseite der DGUV zum Coronavirus: https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182709, aufgerufen am 04.03.2020 [2] Merkblatt mit Informationen und Verhaltensweisen zu Influenzapandemien, MB10-03, Referat 10 der Verei- nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/ Merkblaetter/Aktuelle_Endversionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf, aufgerufen am 05.03.2020 [3] zu beziehen über den zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter https://publikationen.dguv.de/ [4] Deutscher Feuerwehrverband / Klaus Friedrich: Der Bundesfeuerwehrarzt über das Coronavirus, Stand: 15.03.2020 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Telefon: 030 13001-0 (Zentrale) Fax: 030 13001-9876 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz der DGUV 5/5
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