HINWEISE FÜR EINSATZKRÄFTE ZUM UMGANG MIT DEM CORONAVIRUS SARS-COV-2

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Fachbereich AKTUELL
                                                                              Fachbereich Feuerwehren
FBFHB-016                                                                     Hilfeleistungen Brandschutz

Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen

Hinweise für Einsatzkräfte zum Umgang
mit dem Coronavirus SARS-CoV-2

Stand: 30.03.2020

Diese Fachbereich AKTUELL gibt Einsatzkräften der Feuerwehren und der nicht-medizinischen
Hilfeleistungsorganisationen Hinweise zur Vorbereitung auf und den Umgang mit dem
Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. damit infizierten Personen oder entsprechenden Verdachtsfällen.
Bestehen organisationsinterne oder landesspezifische Regelungen hierzu, sind diese vorrangig zu
beachten.

1 Erreger                                           3      etroffenheit der Feuerwehren
                                                          B
                           Bitte ein Bild einladen!       und der nicht-medizinischen
Coronaviren (CoV) können beim Menschen                    Hilfe­leistungsorganisationen
Krankheiten verursachen, die von leichteren Er-
kältungen bis hin zu schwereren Erkrankun-          3.1 Einsätze
gen reichen. Bisher zeigten 7 Coronaviren ein
human­pathogenes Potenzial. Das Coronavirus         Einsatzkräfte können auf verschiedenste Art in
SARS-CoV-2 ist ein neues Virus, das bisher beim     Kontakt mit Personen kommen, bei welchen der
Menschen nicht nachgewiesen wurde [1]. Die          Verdacht einer SARS-CoV-2 Infektion besteht
beim Menschen durch SARS-CoV-2 verursachte          bzw. die an COVID-19 erkrankt sind, z. B. im
Krankheit wird als COVID-19 bezeichnet.             Rahmen von Erstversorgungen, technischen Ret-
                                                    tungen, Tragehilfe/Unterstützung des Rettungs-
                                                    dienstes, Amtshilfe für Polizei oder Gesundheits-
2 Symptomatik                                       behörden. Hierzu hat das Robert Koch-Institut ein
                                                    Frageschema entwickelt, um schnell festzustel-
Infektionen des Menschen mit Coronaviren ver-       len, welche Maßnahmen hierbei notwendig sind:
laufen meist mild und asymptomatisch. Es können
auch Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten,       Interaktive Anwendung zu den Hygienemaßnah-
Halskratzen, Atemnot und Atembeschwerden,           men für nicht-medizinische Einsatzkräfte1
eventuell Durchfall auftreten. In schwereren Fäl-
len kann eine Infektion eine Lungenentzündung,      Prinzipiell unterscheidet man zwischen dem
ein schweres akutes respiratorisches Syndrom,       ● begründeten Verdachtsfall
ein Nierenversagen und sogar den Tod verursa-           Man geht von einem begründeten Verdachtsfall aus,
chen, überwiegend bei älteren Personen, oder            wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt
Personen deren Immunsystem geschwächt ist. [1]          sind:
                                                        – Akute Atemwegsprobleme jeder Schwere (z. B.
Das Virus SARS-CoV-2 hat sich in der kurzen                Husten, Schnupfen, Lungenentzündung, ggf. All-
Zeit nach seiner erstmaligen Entdeckung im De-             gemeinsymptome, Fieber)
zember sehr effizient durch Tröpfcheninfektion          – Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19 Fall in
von Mensch zu Mensch ausgebreitet. [1]                     den letzten 14 Tagen

                                                    1 http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/
Fachbereich AKTUELL                                                                                                              FBFHB-016

  – Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten                    der kritischen Infrastruktur Feuerwehr und Hilfe-
     14 Tagen                                                           leistungsorganisationen aufrecht erhalten zu kön-
  und dem                                                               nen. Die teils umfassenden Quarantänemaßnah-
● bestätigten COVID-19 Fall                                             men von Kontaktpersonen der Kategorie I von
  Man geht von einem COVID-19 Fall aus, wenn ne-                        infizierten Menschen sind Bestandteil der aktu-
  ben den oben genannten Kriterien eine positive                        ellen Pandemiebekämpfungsstrategie (Eindäm-
  Be-stätigung (z. B. Abstrich Rachenraum, ggf.                         mungsstrategie).
  Sputum oder Blutuntersuchung) durch ein
  Referenzlabor vorliegt.                                               Zu diesen Maßnahmen können z. B. zählen:
                                                                        ● Einen Abstand untereinander von ein bis zwei Me-
Eine Infografik2 des Robert Koch-Instituts stellt                           tern, insbesondere aber zu niesenden oder husten-
die Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische                                 den Personen halten.
Einsatzkräfte im Überblick dar.                                         ●   Keine engen Begrüßungszeremonien durchführen.
                                                                        ●   Vermeiden von Händeschütteln.
Haben Einsatzkräfte im Rahmen eines Einsat-                             ●   Häufiges Händewaschen6 mit Wasser und Seife.
zes Kontakt zu einem begründetem Verdachtsfall                          ●   Regelmäßige und häufige Händedesinfektion7 im
oder bestätigtem COVID-19 Fall, wird folgendes                               Dienstbetrieb mit einem als viruzid oder begrenzt
Vorgehen empfohlen:                                                         ­viruzid eingestuftem Händedesinfektionsmittel.
● Verwendung der PSA 42 bzw. 43 oder 51 gemäß                           ●   Hustenetikette8 wahren (Husten oder Niesen in die
  DGUV Information 205-014 Auswahl von persön-                              Ellenbeuge).
  licher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feu-                     ●   Einwegtaschentücher und -handtücher benutzen
  erwehr [3]. Die konkret einzusetzende PSA-Form                            und richtig entsorgen.
  muss jeweils lagebedingt festgelegt werden.                           ●   Bei eigenen Krankheitsanzeichen zuhause bleiben.
● Vorgehen im Einsatz gemäß der Feuerwehrdienst-                        ●   Sicherung des Einsatz- und Dienstbetriebes durch
  vorschrift (FwDV) 5003 Einheiten im ABC-Einsatz                           Hygienemaßnahmen sowie Beschränkung von Kon-
  sowie der DGUV Vorschrift 49 Feuerwehren [3].                             takten auf das notwendige Maß, z. B. keine Besu-
● Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln4 vor,                             chergruppen empfangen, Versammlungen vertagen.
  während und nach der Einsatztätigkeit.                                ●   Ausbildungs- und Übungsdienst bis auf Weiteres
● Weitere Einsatzmaßnahmen können auch dem                                  aussetzen.
  Merkblatt 10-035 der Vereinigung zur Förderung des                    ●   Einsatzkräfte mit Erkältungsanzeichen melden dies
  deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. entnommen                             an die Einheitsführung (Vgl. § 6 (2) DGUV Vor-
  werden [2].                                                               schrift 49) und halten sich vom Dienstbetrieb fern.

3.2       ienstbetrieb der Feuerwehren und
         D                                                              3.2.2 Maßnahmen der Trägerin oder des
         nicht-medizinischen Hilfeleistungs­                                   Trägers der Feuerwehr
         organisationen
                                                                        Neben den allgemeinen Maßnahmen sind für die
3.2.1 A
       llgemeine Maßnahmen für alle                                    Trägerin oder den Träger der Feuerwehr noch
      Einsatzkräfte                                                     weitergehende bzw. übergeordnete Maßnahmen
                                                                        empfehlenswert [4]:
Im Dienstbetrieb ist es empfehlenswert Maßnah­                          ● Regelmäßige (tägliche) Informationsbeschaffung zur
men zu ergreifen die verhindern, dass große                                 Sachlage. Z. B. unter
Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne                                 –– Informationen der DGUV zum Coronavirus
gestellt werden müssen, um die Dienstfähigkeit                                 (COVID-19)9

2 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygie-
  nemassnahmen_Einsatzkraefte.pdf?__blob=publicationFile
3 https://www.sfs-w.de/projektgruppe-feuerwehrdienstvorschriften/vom-
  afkzv-verabschiedet-und-zur-einfuehrung-in-den-laendern-empfohlen.    6 https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen.html
  html?no_cache=1&download=fwdv500_jan2012.pdf&did=86                   7 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/desinfektionsmittel.html
4 https://www.infektionsschutz.de/                                      8 https://www.infektionsschutz.de/hygienetipps/hygiene-beim-husten-
5 https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/Merkblaetter/Aktuelle_End-     und-niesen.html
  versionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf                 9 https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182709

                                                                                                                                              2/5
Fachbereich AKTUELL                                                                                                  FBFHB-016

   –– Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­                       3.2.3  Reduzierung des gegenseitigen
      medizin10                                                                 ­Infektionsrisikos
   –– Robert-Koch-Institut11
   –– Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung12                    Die nachfolgenden Hinweise können dazu beitra-
   –– Landesgesundheitsbehörden13                                        gen, das Infektionsrisiko unter Einsatzkräften zu
   –– örtlichen Gesundheitsbehörden14                                    verringern.
●● Ergänzung der vorhandenen Gefährdungsbeurtei-
   lung und ggf. Standardeinsatzregeln (Vgl. § 4 DGUV                    Im Feuerwehrhaus/Stützpunkt
   Vorschrift 49),                                                       Aufenthalt im Feuerwehrhaus/Stützpunkt
●● Erwirken einer medizinischen Beratung (Vgl. § 6                       ●● Begrenzung der im Feuerwehrhaus/Stützpunkt be-
   DGUV Vorschrift 49),                                                    findlichen Personen.
●● Bereitstellung von geeigneter persönlicher Schutz-                    ●● Aufenthaltsdauer von Einsatzkräften, insbesonde-
   ausrüstung in ausreichender Anzahl (Vgl. § 14 (2)                       re von mehreren gleichzeitig, auf das erforderliche
   DGUV Vorschrift 49),                                                    Maß begrenzen. Dies gilt zum Beispiel für:
●● Bereitstellung von ausreichenden Mengen an geeig-                       –– Bereitschaft,
   netem Desinfektionsmittel (Personen- und Geräte-                        –– Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft,
   desinfektion) (Vgl. § 3, 4 DGUV Vorschrift 49),                         –– Nachbesprechungen.
●● Information der Einsatzkräfte über zu ergreifende
   Maßnahmen, z. B. in Form von schriftlichen Dienst-                    Merkregel:
   anweisungen,                                                          Mindestens 1,5 m Abstand voneinander halten.
●● tägliche Beurteilung und Ermittlung der Einsatzbe-
   reitschaft der eigenen Einheit,                                       Aufbewahrung, An- und Ablegen der persönliche
●● Sicherstellen von Reinigung, Desinfektion und Ein-                    Schutzausrüstung (PSA)
   haltung von Hygienemaßnahmen in Feuerwehrhäu-                         ●● Örtlich oder zeitlich versetztes An- und Auskleiden.
   sern.                                                                   Zum Beispiel:
●● Bei der Aufbereitung von persönlicher Schutzaus-                        –– mindestens einen Spind Abstand zwischen alar-
   rüstung und Ausrüstung, z. B. nach einem Einsatz                           mierten Einsatzkräften,
   sind die notwendigen Hygienemaßnahmen zu er-                            –– PSA dezentral im Feuerwehrhaus/Stützpunkt un-
   greifen. Dies gilt u. a. für die Aufbereitung der Atem-                    terbringen, d. h. nicht alle PSA in einem Raum.
   schutzmasken oder sonstiger PSA und Ausrüstung,
   die mit Biostoffen kontaminiert sein können. Gege-                    Merkregel:
   benenfalls ist hierbei auch das Tragen der PSA 42                     Möglichst wenige Einsatzkräfte zur gleichen Zeit
   gemäß der DGUV Information 205-014 nötig. Vor                         am gleichen Ort.
   der Reinigung ist die Desinfektion der kontaminier-
   ten Einsatzmittel (z. B. Atemschutzmaske) mit ei-                     ●● PSA im Privat-Fahrzeug ist zu vermeiden!
   nem dafür zugelassenen Desinfektionsmittel zu                           Das gilt sowohl für den Kofferraum, als auch für be-
   empfehlen.                                                              reits angelegte PSA, da dies zu einer Kontaminati-
●● Erstellen eines Pandemieplanes. Die DGUV hat                            onsverschleppung bis in den privaten Bereich (Fa-
   dazu eine Arbeitshilfe erstellt, die hier15 zur Verfü-                  milie) führen kann.
   gung steht [3].
                                                                         Besetzung der Einsatzfahrzeuge
Die unter 3.2.2 aufgeführten Maßnahmen sind                              Abstände zwischen den Einsatzkräften vergrö-
analog auch für die Hilfeleistungsorganisationen                         ßern. Dazu die Besatzung auf den Fahrzeugen
empfehlenswert und anwendbar.                                            reduzieren. Zum Beispiel:
                                                                         ●● ein Gruppenfahrzeug mit einer Staffel oder
10 https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Biostof-
   fe/FAQ/FAQ_node.html
                                                                         ●● ein Staffelfahrzeug mit einem Trupp besetzen.
11 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_
   node.html                                                             Weitere erforderliche Kräfte sollten nach Möglich-
12 https://www.bzga.de/
13 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Netzwerke/    keit mit anderen Einsatzfahrzeugen, z. B. mit ei-
   Zustaendigkeiten/Adressen.html                                        nem Mannschaftstransportfahrzeug folgen.
14 https://tools.rki.de/PLZTool/
15 https://publikationen.dguv.de/praevention/allgemeine-informationen/
   2054/10-tipps-zur-betrieblichen-pandemieplanung?number=SW16054

                                                                                                                              3/5
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Merkregel:                                          Neben der Eigenverantwortung aller Einsatzkräf-
Das Nachrücken mit privaten PKW ist zu ver-         te, gesundheitliche Einschränkungen dem Ein-
meiden. Neben der oben beschriebenen Konta-         heitsführer oder der Einheitsführerin umgehend
minationsverschleppung in den privaten Bereich      mitzuteilen, darf die Unternehmerin oder der Un-
werden Einsatzkräfte in privaten Fahrzeugen von     ternehmer Feuerwehrangehörige weiterhin nur für
anderen Verkehrsteilnehmern nicht als Feuer-        Tätigkeiten einsetzen, für die sie körperlich und
wehr/Hilfeleistungsorganisation wahrgenommen.       geistig geeignet sowie fachlich befähigt sind. Diese
                                                    Vorgabe kommt bei der hier beschriebenen Aus-
                                                    nahme im Besonderen zur Anwendung. Bei kon-
3.2.4  Pandemiebedingte Einschränkun-              kreten Anhaltspunkten, aus denen sich Zweifel an
        gen bei der Durchführung von                der körperlichen oder geistigen Eignung von Feu-
       (Belastungs-) Übungen für das                erwehrangehörigen für die vorgesehene Tätigkeit
       ­Tragen von Atemschutz                       ergeben, hat die Unternehmerin bzw. der Unter-
                                                    nehmer sich die Eignung ärztlich bestätigen zu las-
Von den pandemiebedingten Einschränkungen           sen. Alternativ bedeutet das für den hier beschrie-
des Ausbildungs- und Übungsdienstes werden          benen Fall, die betroffene Einsatzkraft kann nicht
auch die nach FwDV 7 Atemschutz durchzu-            unter Atemschutz eingesetzt werden oder sogar
führenden Belastungsübungen in Atemschutz-          gänzlich nicht am Feuerwehrdienst teilnehmen.
übungsanlagen betroffen sein.
                                                    Da es inzwischen unterschiedliche Länderrege-
Seitens der gesetzlichen Unfallversicherungsträ-    lungen der Unfallversicherungsträger der öffent-
ger für die Feuerwehren ist es bei bestehender      lichen Hand16 für Fristüberschreitungen bei Eig-
gültiger Eignung nach G26 und bisher fristgerecht   nungsuntersuchungen (G26) gibt, kann hierzu
durchgeführter Belastungsübung weiterhin mög-       keine bundeseinheitliche Aussage getroffen wer-
lich, die Funktion Atemschutzgeräteträger oder      den. Dies gilt auch für Eignungsuntersuchungen
Atemschutzgeräteträgerin wahrzunehmen, wenn         für das Tragen von Atemschutzgeräten der Grup-
die Belastungsübung pandemiebedingt jetzt nicht     pen 1 und 2.
rechtzeitig durchgeführt werden kann.

Der Einsatz, insbesondere unter umluftun-           4 Ausblick
abhängigem Atemschutz, ohne fristgerecht
durchgeführte und „bestandene“ Belastungs-          Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungs-
übung kann nur für den vorübergehenden              organisationen wird dieses FB Aktuell erneut ak-
Ausnahmefall gelten. Pandemiebedingt nicht          tualisieren und die darin empfohlenen Maßnah-
fristgerecht durchführbare Übungen sind so          men anpassen, sollte sich die aktuelle Lage bzw.
schnell wie möglich nachzuholen.                    deren Einschätzung ändern.

                                                    16 https://www.dguv.de/de/bg-uk-lv/unfallkassen/index.jsp

                                                                                                                      4/5
Fachbereich AKTUELL                                                                              FBFHB-016

An der Erstellung hat mitgewirkt:
Der Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes

Literatur/Quellen:
[1]	Informationsseite der DGUV zum Coronavirus:
     https://www.dguv.de/webcode.jsp?query=d1182709, aufgerufen am 04.03.2020
[2]	Merkblatt mit Informationen und Verhaltensweisen zu Influenzapandemien, MB10-03, Referat 10 der Verei-
     nigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes – vfdb e.V. https://www.vfdb.de/fileadmin/Referat_10/
     Merkblaetter/Aktuelle_Endversionen/MB10_03_Influenzapandemie_Ref10_2018_11.pdf, aufgerufen am
     05.03.2020
[3]	zu beziehen über den zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter https://publikationen.dguv.de/
[4]	Deutscher Feuerwehrverband / Klaus Friedrich: Der Bundesfeuerwehrarzt über das Coronavirus,
     Stand: 15.03.2020

Herausgeber

Deutsche Gesetzliche
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Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen
im Fachbereich Feuerwehren Hilfeleistungen Brandschutz
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                                                                                                          5/5
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