Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise - Informationen der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen
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Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise Informationen der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen Stand: 20.04.2020
Stand: 20.04.2020 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unternehmer*innen, Freiberufler*innen und Existenzgründer*innen, im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme, die Sie derzeit zur Bewältigung wirtschaftlicher Folgen der Corona- Krise nutzen können! Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne an unserer Hotline zur Verfügung: Telefon: 02251/15 – 680 E-Mail: wirtschaftsfoerderung_corona@kreis-euskirchen.de Ihre Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen Eine fortlaufende Aktualisierung unserer Informationen finden Sie unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de. Dort können Sie auch unseren Newsletter abonnieren.
Stand: 20.04.2020 Soforthilfe 2020 Eckpunkte des Soforthilfe-Programms: Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. - Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate, bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) - Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate, bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden. Über die Bundesförderung hinaus, stockt die Landesregierung das Sofortprogramm des Bundes auf und gewährt zusätzlich Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro.
Stand: 20.04.2020 Alle Informationen: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Antragsportal: https://soforthilfe-corona.nrw.de Wirtschaftsministerium: 0211 61772-555 Bürger-Telefon: 0211/ 9119-1001 Anträge können bis spätestens 31.05.2020 gestellt werden!
Stand: 20.04.2020 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) KfW-Corona-Hilfe Als Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler*innen sind Sie durch die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen Kredit? Dann können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Welcher Kredit kommt für mein Unternehmen in Frage? KfW Kreditcheck: https://corona.kfw.de/
Stand: 20.04.2020 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona- Hilfe-Unternehmen.html Servicenummer: 0800 / 539 9000 • KfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern • KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind • ERP-Gründerkredit – Universell, für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind • Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
Stand: 20.04.2020 NRW.Bank: Corona-Hilfe https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe- nrwbank.html NRW.BANK Service-Center: 0211-91741 4800 Anbieterunabhängig und kostenlos informiert die Förderberatung der NRW.BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU. Ein Produkt für alles: Der NRW.BANK.Universalkredit www.nrwbank.de/universalkredit: • Antrag im Hausbankenverfahren, binden Sie bitte frühzeitig Ihre Hausbank mit ein! • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer*innen und Freiberufler*innen. • Hilfe bei Liquiditätsengpässen.
Stand: 20.04.2020 • Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen. • Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär für die Dauer der Krise, neben der bestehenden 50%igen auch eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt. • Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in der Regel innerhalb von 72 Stunden. • Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt: Endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit, mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Stand: 20.04.2020 Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld (KUG) https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen- fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld Telefon-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00 Telefon-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 Unter diesem Link erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Das Wichtigste in Kürze • Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Stand: 20.04.2020 • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. • Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet. • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit.
Stand: 20.04.2020 So unterstützt die Bürgschaftsbank NRW die Hausbanken bei der Finanzierung von kleineren und mittleren Unternehmen! https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Virus- Information-fuer-Kreditinstitute/ Kontakt: 02131 5107-0 (HOTLINE: -200) 1. Ausweitung der Fördermöglichkeiten • Erhöhung Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 Mio. EURO auf 2,5 Mio. EURO • Erhöhung des zu verbürgenden Kreditvolumen auf 3,125 Mio. EURO • Laufzeit Betriebsmittelfinanzierung bis zu 10 Jahre, bei max. 2 Freijahren möglich (Klassische Bürgschaft und EXPRESS) 2. Optimierung der EXPRESS-Bürgschaft (Entscheidung in 72 Stunden) • Erhöhung Bürgschaftshöchstbetrag von T€ 150 auf T€ 200 • Erhöhung Bürgschaftsquote von 50-60% auf 80% • Laufzeit Betriebsmittelfinanzierung bis zu 10 Jahre bei max. 2 Freijahren möglich
Stand: 20.04.2020 • Anpassung des Kriterienkatalogs: „Hausbank bestätigt, dass mit ordnungsgemäßen Rückführung des Kredits nach Beendigung der Corona-Krise gerechnet werden kann.“ 3. Beschleunigung des Bewilligungsprozesses • Anträge EXPRESS-Bürgschaftsbürgschaft in 72 Stunden • Anträge bis zu einem Kreditvolumen von T€ 500 im Umlaufverfahren • Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,5 Mio. EURO wöchentlich 4. Reduzierung des einmaligen Bearbeitungsentgeltes für Liquiditätskredite • Klassische Bürgschaft: Halbierung des Bearbeitungsentgeltes für 80%-ige Ausfallbürgschaften auf 0,75% • EXPRESS: 0,75% (unabhängig vom Verbürgungsgrad) 5. Direkte Liquiditätsfinanzierung bis T€ 75 über die KBG NRW • Stille Beteiligung aus dem Mikromezzanfonds Deutschland II (s.a. www.kbg-nrw.de) Weitere wichtige Praxistipps • Bitte nutzen Sie digitale Zugangswege (Upload-Portal, E-Anträge, sichere E-Mail).
Stand: 20.04.2020 • Beschleunigung durch Einreichung des letzten/aktuellen Kreditprotokolls/Ratingbogens • „Vorabvalutierungen“ von zu verbürgenden Krediten sind durch eine evtl. Ausfallbürgschaft gedeckt, sobald Ihr Kunde den Bürgschaftsantrag unterschrieben hat. • Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung des Finanzamtes ist b.a.w. keine Wirksamkeitsvoraussetzung • wichtige Mindestunterlagen: Jahresabschluss 2018 (vorl.) Unternehmensdaten (vollständige BWA) 2019 kurze Corona-bedingte Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen Liquiditätsplanung/Herleitung des aktuellen Liquiditätsbedarfes (ggf. für bis zu 12 Monate) Rentabilitätsplanung für 2020 (einschl. Krisenauswirkung) und 2021 (ggf. auf Basis der Jahre 2018/2019) • Die obligatorische persönliche Haftung der Gesellschafter bei juristischen Personen beschränkt sich auf 20 % des verbürgten Kreditvolumens.
Stand: 20.04.2020 Corona-Krise: Bürgschaftsbanken erweitern Unterstützung von KMU https://www.vdb-info.de/ https://www.vdb-info.de/media/file/39231.RS_46_UEbersicht- Sonderprogramme-BB-Corona_V2.pdf Hotline: (030) 263 96 54-0 Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen. Diese umfassen u.a.: • Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25 Mio. Euro) • höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft • sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen
Stand: 20.04.2020 Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie möglich umgesetzt. Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank sowie Berater erfolgen. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.
Stand: 20.04.2020 Förderung der Unternehmensberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratun g_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_no de.html;jsessionid=1D2FBED6D9C402FB5FE8D27B8556FB75.2_cid3 62 E-Mail: poststelle@bafa.bund.de Hotline: 06196 908-0 Ergänzung eines Sofortprogramms speziell für Corona-betroffene Unternehmen Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde im Sinne eines Sofortprogramms um ein Modul für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler*innen zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ergänzt. Die modifizierte Richtlinie zur Förderung ist am 03. April in Kraft getreten.
Stand: 20.04.2020 Ab sofort können von Corona betroffene KMU und Freiberufler*innen einen Förderantrag für die Inanspruchnahme einer Unternehmens- beratung beim BAFA stellen. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 100 %, der maximale Beratungswert liegt bei bis zu 4.000 Euro. Als antragsberechtigt gelten Unternehmen und Freiberufler*innen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden. Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise her- vorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Die konkreten Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den Antragstellenden und insbesondere die dagegen zu ergreifenden Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungs- unternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen. Um eine schnelle Unterstützung zu ermöglichen, entfällt bei diesem Modul die Notwendigkeit, ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung zu führen und ein entsprechendes Bestätigungsschreiben einzureichen. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
Stand: 20.04.2020 Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender Künstler*innen aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Krise https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Höhe von 5 Mio. Euro ist inzwischen ausgeschöpft. An einer Folgelösung wird derzeit gearbeitet. Unterstützungsmöglichkeiten sind weiterhin durch Programme von Bund und Ländern gegeben.
Stand: 20.04.2020 Tätigkeitsverbot: Erstattung von Verdienstausfällen durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) https://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/ inhaltsseite_114.jsp# Hotline: 0800 93 36 397 Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung, je nach Sitz der Betriebsstätte, zuständig. Der Antrag auf Entschädigung muss schriftlich innerhalb von drei Monaten nach Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der Absonderung beim LVR-Fachbereich „Soziale Entschädigung“ gestellt werden.
Stand: 20.04.2020 Steuerliche Maßnahmen der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest möglich aus. Weitere Möglichkeiten: • Fristverlängerung für die Lohnsteueranmeldungen • Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen • Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung • Fristverlängerung für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und Belegen • Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender) Fristverlängerung Alle Informationen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen- aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Stand: 20.04.2020 Corona-Prämien für Arbeitnehmer*innen: Bis 1.500 Euro steuerfrei https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/ Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt in einer Pressemitteilung erklärt. Arbeitgeber*innen können ihren Beschäftigten Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sach-leistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Stand: 20.04.2020 Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona- Krise anerkannt. Nähere Auskünfte erteilen die Steuerberater*innen und die Finanzämter.
Stand: 20.04.2020 Soforthilfe Sport: Nothilfe über zehn Millionen Euro für Sportvereine https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe- fuer-den-sport-in-nrw Notleidenden Sportvereine können ab sofort bis zum 15. Mai 2020 die „Soforthilfe Sport“ online beantragen. Antragsberechtigt sind alle Vereine, die dem Landessportbund NRW angeschlossen sind. Bedingung: Ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von 60 % des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 €. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Stand: 20.04.2020 Weitere Informationen erhalten Sie bei: Industrie- und Handelskammer Aachen: https://www.aachen.ihk.de/standortpolitik/standort-region-aachen/corona- virus-4711726 https://www.aachen.ihk.de/starthilfe/finanzierung-und- foerderung/krisenmanagement-605628 Industrie- und Handelskammern in NRW: http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw- coronavirus Handwerkskammer Aachen: https://www.hwk-aachen.de/presse- medien/news/artikel/news/detail/News/coronavirus-das-sollten-sie- wissen.html Zentralverband des Deutschen Handwerks: https://www.zdh.de//themen-a-z/coronavirus/
Stand: 20.04.2020 Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer- unternehmen-zum-kurzarbeitergeld Wirtschaftsministerium des Landes NRW: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner Landschaftsverband Rheinland: https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetig keitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen: www.kreis-euskirchen.de https://www.kreis-euskirchen.de/vv/oe/gb4n/149020100000040873.php Die Deutschen Bürgschaftsbanken: https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
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