Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise - Informationen der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen

 
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Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise - Informationen der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen
Fördermöglichkeiten
 für Unternehmen in
  der Corona-Krise

  Informationen der
 Wirtschaftsförderung
des Kreises Euskirchen

              Stand: 20.04.2020
Fördermöglichkeiten für Unternehmen in der Corona-Krise - Informationen der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen
Stand: 20.04.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe
Unternehmer*innen, Freiberufler*innen und
Existenzgründer*innen,

im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über
die wichtigsten Förderprogramme, die Sie derzeit zur
Bewältigung wirtschaftlicher Folgen der Corona-
Krise nutzen können! Für Rückfragen stehen wir
Ihnen gerne an unserer Hotline zur Verfügung:

Telefon: 02251/15 – 680
E-Mail:
wirtschaftsfoerderung_corona@kreis-euskirchen.de

Ihre Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen

Eine fortlaufende Aktualisierung unserer Informationen finden Sie
unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de. Dort können Sie auch
unseren Newsletter abonnieren.
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Stand: 20.04.2020

Soforthilfe 2020

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms: Finanzielle Soforthilfe
(steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen
Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien
Berufe bis zu 10 Beschäftigten.

- Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate, bei bis zu 5 Beschäftigten
(Vollzeitäquivalente)
- Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate, bei bis zu 10 Beschäftigten
(Vollzeitäquivalente)

Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf.
nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt
werden.

Über die Bundesförderung hinaus, stockt die Landesregierung das
Sofortprogramm des Bundes auf und gewährt zusätzlich Unternehmen
mit 10 bis 50 Beschäftigten Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro.
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Stand: 20.04.2020

Alle Informationen:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Antragsportal:

https://soforthilfe-corona.nrw.de

Wirtschaftsministerium: 0211 61772-555
Bürger-Telefon: 0211/ 9119-1001

Anträge können bis spätestens 31.05.2020 gestellt werden!
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Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
KfW-Corona-Hilfe

Als Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler*innen sind Sie durch
die Corona-Krise in finanzielle Schieflage geraten und benötigen einen
Kredit? Dann können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für
Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum
31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.

Welcher Kredit kommt für mein Unternehmen in Frage?

   KfW Kreditcheck: https://corona.kfw.de/
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Stand: 20.04.2020

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-
Hilfe-Unternehmen.html

Servicenummer: 0800 / 539 9000

• KfW Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern

• KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre
  am Markt sind

• ERP-Gründerkredit – Universell, für junge Unternehmen, die
  weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind

• Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung
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NRW.Bank: Corona-Hilfe

https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-
nrwbank.html

NRW.BANK Service-Center: 0211-91741 4800

Anbieterunabhängig und kostenlos informiert die Förderberatung der
NRW.BANK Unternehmen zu allen zur Verfügung stehenden
Unterstützungsangeboten. Dazu gehören die Förderprogramme der
NRW.BANK, der KfW, der Landwirtschaftlichen Rentenbank, der
Bürgschaftsbank NRW sowie des Landes, des Bundes und der EU.

Ein Produkt für alles: Der NRW.BANK.Universalkredit
www.nrwbank.de/universalkredit:

• Antrag im Hausbankenverfahren, binden Sie bitte frühzeitig Ihre
  Hausbank mit ein!

• Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €,
  Gründer*innen und Freiberufler*innen.

• Hilfe bei Liquiditätsengpässen.
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Stand: 20.04.2020

• Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen.

• Haftungsfreistellung zugunsten der Hausbank – ab sofort temporär
  für die Dauer der Krise, neben der bestehenden 50%igen auch
  eine 80%ige Risikoübernahme. Der bisher hierfür notwendige
  Mindestkreditbetrag wird ausgesetzt.

• Bei Haftungsfreistellungsbeträgen bis 250.000 Euro: Kreditzusage in
  der Regel innerhalb von 72 Stunden.

• Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende
  ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:

       Endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit

       Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit, mit der optionalen
       Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
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Stand: 20.04.2020

Agentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld (KUG)

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-
fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Telefon-Hotline für Arbeitnehmer: 0800 4 5555 00

Telefon-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20

Unter diesem Link erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über
Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder
beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl,
wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere
konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle
Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Das Wichtigste in Kürze

• Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der
  Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent
  haben.
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Stand: 20.04.2020

• Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene
  Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet.

• Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.

• Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in
  Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG.

• In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen
  genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten
  verzichtet.

• Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG
  behalten ihre Gültigkeit.
Stand: 20.04.2020

So unterstützt die Bürgschaftsbank NRW die
Hausbanken bei der Finanzierung
von kleineren und mittleren Unternehmen!

https://www.bb-nrw.de/de/aktuelles/news/detail/Corona-Virus-
Information-fuer-Kreditinstitute/

Kontakt: 02131 5107-0 (HOTLINE: -200)

1. Ausweitung der Fördermöglichkeiten
• Erhöhung Bürgschaftshöchstbetrag von 1,25 Mio. EURO auf 2,5 Mio.
   EURO
• Erhöhung des zu verbürgenden Kreditvolumen auf 3,125 Mio. EURO
• Laufzeit Betriebsmittelfinanzierung bis zu 10 Jahre, bei max. 2
   Freijahren möglich (Klassische Bürgschaft und EXPRESS)

2. Optimierung der EXPRESS-Bürgschaft (Entscheidung in 72
Stunden)
• Erhöhung Bürgschaftshöchstbetrag von T€ 150 auf T€ 200
• Erhöhung Bürgschaftsquote von 50-60% auf 80%
• Laufzeit Betriebsmittelfinanzierung bis zu 10 Jahre bei max. 2
   Freijahren möglich
Stand: 20.04.2020
• Anpassung des Kriterienkatalogs: „Hausbank bestätigt, dass mit
  ordnungsgemäßen Rückführung des Kredits nach Beendigung der
  Corona-Krise gerechnet werden kann.“

3. Beschleunigung des Bewilligungsprozesses
• Anträge EXPRESS-Bürgschaftsbürgschaft in 72 Stunden
• Anträge bis zu einem Kreditvolumen von T€ 500 im Umlaufverfahren
• Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 2,5 Mio. EURO
   wöchentlich

4. Reduzierung des einmaligen Bearbeitungsentgeltes für
Liquiditätskredite
• Klassische Bürgschaft: Halbierung des Bearbeitungsentgeltes für
   80%-ige Ausfallbürgschaften auf 0,75%
• EXPRESS: 0,75% (unabhängig vom Verbürgungsgrad)

5. Direkte Liquiditätsfinanzierung bis T€ 75 über die KBG NRW
• Stille Beteiligung aus dem Mikromezzanfonds Deutschland II
   (s.a. www.kbg-nrw.de)

Weitere wichtige Praxistipps
• Bitte nutzen Sie digitale Zugangswege (Upload-Portal, E-Anträge,
  sichere E-Mail).
Stand: 20.04.2020

• Beschleunigung durch Einreichung des letzten/aktuellen
  Kreditprotokolls/Ratingbogens
• „Vorabvalutierungen“ von zu verbürgenden Krediten sind durch eine
  evtl. Ausfallbürgschaft gedeckt, sobald Ihr Kunde den
  Bürgschaftsantrag unterschrieben hat.
• Unbedenklichkeitsbescheinigung: Bestätigung des Finanzamtes ist
  b.a.w. keine Wirksamkeitsvoraussetzung

• wichtige Mindestunterlagen:
      Jahresabschluss 2018 (vorl.) Unternehmensdaten (vollständige
      BWA) 2019
      kurze Corona-bedingte Situationsbeschreibung, Erläuterung
      eingeleiteter Maßnahmen
      Liquiditätsplanung/Herleitung des aktuellen Liquiditätsbedarfes
      (ggf. für bis zu 12 Monate)
      Rentabilitätsplanung für 2020 (einschl. Krisenauswirkung) und
      2021 (ggf. auf Basis der Jahre 2018/2019)

• Die obligatorische persönliche Haftung der Gesellschafter bei
  juristischen Personen beschränkt sich auf 20 % des verbürgten
  Kreditvolumens.
Stand: 20.04.2020

Corona-Krise: Bürgschaftsbanken erweitern
Unterstützung von KMU

https://www.vdb-info.de/

https://www.vdb-info.de/media/file/39231.RS_46_UEbersicht-
Sonderprogramme-BB-Corona_V2.pdf

Hotline: (030) 263 96 54-0

Für die Bürgschaftsbanken sind Erweiterungen der Rahmenbedingungen
für Ausfallbürgschaften vorgesehen.
Diese umfassen u.a.:

• Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (bisher 1,25
  Mio. Euro)
• höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der
  Rückbürgschaft
• sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der
  Entscheidungen
Stand: 20.04.2020

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle
gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die
Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken so schnell wie
möglich umgesetzt.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, z.B. von
KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die
Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung
ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor
Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.
Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über
das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank sowie Berater
erfolgen. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von
Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die
Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche
Kapitalbedarf hervorgeht.
Stand: 20.04.2020

Förderung der Unternehmensberatung durch das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratun
g_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_no
de.html;jsessionid=1D2FBED6D9C402FB5FE8D27B8556FB75.2_cid3
62

E-Mail: poststelle@bafa.bund.de
Hotline: 06196 908-0

Ergänzung eines Sofortprogramms speziell für Corona-betroffene
Unternehmen

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ wurde
im Sinne eines Sofortprogramms um ein Modul für Corona-betroffene
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler*innen zunächst
bis zum
31. Dezember 2020 ergänzt. Die modifizierte Richtlinie zur Förderung ist
am 03. April in Kraft getreten.
Stand: 20.04.2020

Ab sofort können von Corona betroffene KMU und Freiberufler*innen
einen Förderantrag für die Inanspruchnahme einer Unternehmens-
beratung beim BAFA stellen. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe von 100
%, der maximale Beratungswert liegt bei bis zu 4.000 Euro.

Als antragsberechtigt gelten Unternehmen und Freiberufler*innen, die
unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden.
Die Beratung muss sich dabei auf die durch die Corona-Krise her-
vorgerufenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehen. Die konkreten
Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus auf den
Antragstellenden und insbesondere die dagegen zu ergreifenden
Maßnahmen und Handlungsempfehlungen sind vom Beratungs-
unternehmen im Beratungsbericht nachvollziehbar darzustellen.

Um eine schnelle Unterstützung zu ermöglichen, entfällt bei diesem
Modul die Notwendigkeit, ein Informationsgespräch mit einem regionalen
Ansprechpartner vor Antragstellung zu führen und ein entsprechendes
Bestätigungsschreiben einzureichen. Der Zuschuss wird vom BAFA als
Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens
ausgezahlt. Die antragsberechtigten Unternehmen werden von einer
Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
Stand: 20.04.2020

Sofortprogramm zur Unterstützung
freischaffender Künstler*innen aufgrund der
Auswirkungen der Coronavirus-Krise

https://www.mkw.nrw/Informationen_Corona-Virus

Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene
Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in
Höhe von 5 Mio. Euro ist inzwischen ausgeschöpft.

An einer Folgelösung wird derzeit gearbeitet.
Unterstützungsmöglichkeiten sind weiterhin durch Programme von Bund
und Ländern gegeben.
Stand: 20.04.2020

Tätigkeitsverbot: Erstattung von Verdienstausfällen
durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR)

https://www.lvr.de/de/nav_main/metanavigation_5/nav_meta/service/
inhaltsseite_114.jsp#

Hotline: 0800 93 36 397

Wer     aufgrund     des      Infektionsschutzgesetzes     (IfSG)    einem
Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank
zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung.

In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände Rheinland (LVR)
und Westfalen-Lippe (LWL) für die Entschädigung, je nach Sitz der
Betriebsstätte, zuständig.

Der Antrag auf Entschädigung muss schriftlich innerhalb von drei
Monaten nach Einstellung des Tätigkeitsverbots oder Ende der
Absonderung beim LVR-Fachbereich „Soziale Entschädigung“ gestellt
werden.
Stand: 20.04.2020

Steuerliche Maßnahmen der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag
mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer)
und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und
Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der
Steuerpflichtigen weitest möglich aus.

Weitere Möglichkeiten:

•   Fristverlängerung für die Lohnsteueranmeldungen
•   Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen
•   Fristverlängerung zur Abgabe der Jahressteuererklärung
•   Fristverlängerung für die Nachreichung von angeforderten Unterlagen und
    Belegen
•   Antrag auf Erlass festgesetzter Verspätungszuschläge bei (rückwirkender)
    Fristverlängerung

Alle Informationen:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/steuererleichterungen-
aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus
Stand: 20.04.2020

Corona-Prämien für Arbeitnehmer*innen:
Bis 1.500 Euro steuerfrei

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2020/04/2020-04-03-GPM-Bonuszahlungen.html

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für
Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer-
und      sozialversicherungsfrei      gestellt.     Das      hat das
Bundesfinanzministerium jetzt in einer Pressemitteilung erklärt.

Arbeitgeber*innen können ihren Beschäftigten Beihilfen und
Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei
auszahlen oder als Sach-leistungen gewähren. Erfasst werden
Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 01. März 2020
und dem 31. Dezember 2020 erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich
zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Stand: 20.04.2020

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere
Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon
unberührt. Die Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der
Sozialversicherung beitragsfrei.
Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die
besondere und unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-
Krise anerkannt.
Nähere Auskünfte erteilen die Steuerberater*innen und die Finanzämter.
Stand: 20.04.2020

Soforthilfe Sport: Nothilfe über zehn Millionen Euro
für Sportvereine

https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-
fuer-den-sport-in-nrw

Notleidenden Sportvereine können ab sofort bis zum 15. Mai 2020 die
„Soforthilfe Sport“ online beantragen.

Antragsberechtigt sind alle Vereine, die dem Landessportbund NRW
angeschlossen sind.

Bedingung:
Ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu
einer Existenzgefährdung des Vereins in Form einer drohenden
Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für die im Zusammenhang mit
der Corona-Pandemie entstehende Unterdeckung eine Hilfe in Höhe von
60 % des nachgewiesenen Förderbedarfs, höchstens jedoch 50.000 €.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Stand: 20.04.2020

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Industrie- und Handelskammer Aachen:
https://www.aachen.ihk.de/standortpolitik/standort-region-aachen/corona-
virus-4711726
https://www.aachen.ihk.de/starthilfe/finanzierung-und-
foerderung/krisenmanagement-605628

Industrie- und Handelskammern in NRW:
http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-
coronavirus

Handwerkskammer Aachen:
https://www.hwk-aachen.de/presse-
medien/news/artikel/news/detail/News/coronavirus-das-sollten-sie-
wissen.html

Zentralverband des Deutschen Handwerks:
https://www.zdh.de//themen-a-z/coronavirus/
Stand: 20.04.2020

Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld):
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-
unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Wirtschaftsministerium des Landes NRW:
https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner

Landschaftsverband Rheinland:
https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetig
keitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen:
www.kreis-euskirchen.de
https://www.kreis-euskirchen.de/vv/oe/gb4n/149020100000040873.php

Die Deutschen Bürgschaftsbanken:
https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/
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