Hinweise zur Wahl der Gemeindewehrführung und Ortswehrführung
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Hinweise zur Wahl der Gemeindewehrführung und Ortswehrführung Um die Wahlen zur Gemeindewehrführung, Ortswehrführung sowie deren Stellvertretungen durchführen zu können, sind gewisse Formalitäten einzuhalten. Das vorliegende Dokument dient den Wehren als Hilfestellung für den Wahlprozess. 1. Einladung zur Jahreshauptversammlung: Nachdem der Sitzungstermin durch den Wehrvorstand festgelegt wurde, sollte der Termin möglichst schnell den Mitgliedern bekanntgegeben werden. Auf der Einladung ist auf die Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Bürgermeisterin / bei dem Bürgermeister hinzuweisen. 2. Wahlvorschläge: Die Wahlvorschläge müssen schriftlich beim der Bürgermeisterin / bei dem Bürgermeister eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag muss mindestens zwei Unterschriften von aktiven Mitgliedern (Einsatz- und Reserveabteilung) enthalten. Unterschriften von Kameradinnen / Kameraden der Ehrenabteilung sind hier nicht zulässig. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Eine Rücknahme der Unterschrift ist nicht zulässig. Hat ein aktives Mitglied jedoch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, sind die Unterschriften auf allen Wahlvorschlägen ungültig und müssen ersetzt werden. Die vorgeschlagene Person sollte ihre Zustimmung zum Wahlvorschlag schriftlich erteilen. Weiterhin sollte die vorgeschlagene Person schriftlich erklären, dass sie sich bei Annahme der Wahl verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen Lehrgänge zu besuchen. Der Vordruck für einen Wahlvorschlag ist als Anlage beigefügt. Die Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin bei der Bürgermeisterin / bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister ist für die Prüfung der Wahlvorschläge zuständig.
3. Wer ist als Wehrführung / Stellvertretung wählbar? Um die Funktion der Wehrführung / Stellvertretung wahrnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich: 1. Die vorgeschlagene Person muss mindestens 4 Jahre ununterbrochen dem aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr angehören. Für die vierjährige Frist zählt der Zeitpunkt der vorläufigen Aufnahme als aktives Mitglied (Probedienstverhältnis als Anwärter.) Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr zählt bei der Berechnung der Frist nicht. Hier beginnen die 4 Jahre mit dem Datum der Übernahme aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr. 2. Die Person muss die persönliche und fachliche Eignung besitzen. 3. Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge müssen erfolgreich besucht worden sein bzw. die Person verpflichtet sich bei der Wahl, innerhalb von 2 Jahren zum Besuch der Lehrgänge. 4. Die vorgeschlagene Person darf am Wahltage das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Wiederwahl ist auch nach der Vollendung des 59. Lebensjahres möglich. 4. Durchführung der Wahl zur Versammlung: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven Mitglieder (Einsatz- und Reserveabteilung) anwesend ist. Ist die Mitgliederversammlung wegen zu geringer Beteiligung beschlussunfähig, muss erneut eingeladen werden. Bei Wahlen muss immer die Hälfte der aktiven Mitglieder anwesend sein. Die Wahlleitung hat der Wahlvorstand. Dessen Vorsitz hat Kraft Amtes die Wehrführung. Steht die Wehrführung selbst zur Wahl, hat die Stellvertretung den Vorsitz des Wahlvorstandes. Ist die Stellvertretung verhindert, hat Kraft Amtes das dienstälteste Vorstandsmitglied den Vorsitz. Die Wahl der Wehrführung und der Stellvertretung muss in geheimer Wahl erfolgen. Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder (Einsatz- und Reserveabteilung). Die Ehrenabteilung ist nicht stimmberechtigt. Sind mehrere Kandidaten vorgeschlagen worden, bedarf es zur Wahl der Wehrführung bzw. der Stellvertretung mehr als die Hälfte der Stimmen, der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Erhält im 1. Wahlgang kein Kandidat die erforderliche Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhielten. Bei der Stichwahl ist die Person gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat. Steht nur eine Person zur Wahl, muss diese ebenfalls im 1. Wahlgang mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten. Geschieht dieses im 1. Wahlgang nicht, muss im 2. Wahlgang der Kandidat die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Ist dieses im 2. Wahlgang auch nicht erfüllt, muss die Wahl auf einer neuen Mitgliederversammlung wiederholt werden. Die Wahl ist in einer Niederschrift zu protokollieren. Die Niederschrift ist vom gesamten Wahlvorstand zu unterzeichnen. Ein Muster ist als Anlage beigefügt. Jeweils eine Niederschrift ist beim Kreisfeuerwehrverband, sowie bei der zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen. Quelle: Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein
Frau Bürgermeisterin / Herrn Bürgermeister der Gemeinde ________________________ WAHLVORSCHLAG zur Wahl der Gemeindewehrführerin / des Gemeindewehrführers / stellvertretenden Gemeindewehrführerin / stellvertretender Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr ________________________ am ___________________. Zur Gemeindewehrführerin / Gemeindewehrführer / stellv. Gemeindewehrführerin / stellv. Gemeindewehrführer schlagen wir vor: __________________________________________ Die Vorgeschlagene / der Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 2 des Brandschutzgesetzes vom 10. Februar 1996 incl. der Änderung vom 25. November 2008. _____________________, den ______________________________ ___________________________ 1. Unterschrift 2. Unterschrift .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- Mit dem Wahlvorschlag bin ich einverstanden. Ich habe folgende Lehrgänge besucht: Gruppenführung I am : Gruppenführung II am : Zugführung I am : Zugführung II am : Leitung einer Feuerwehr am : Verbandsführung am : Bei Annahme der Wahl werde ich mich verpflichten, die fehlenden Lehrgänge innerhalb von zwei Jahren nachzuholen. _________________, den _____________ _____________________________ Unterschrift Der Wahlvorschlag ist spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin bei der Bürgermeisterin / beim Bürgermeister einzureichen!!!
(Ort / Datum) NIEDERSCHRIFT über die am vollzogene Wahl der Wehrführerin / Wehrführer / stellv. Wehrführerin / stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde . Die Wahlversammlung wurde am allen Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr durch Boten – Post – Rundschreiben angezeigt. Die Tagesordnung war aus der Bekanntgabe ersichtlich. Der Freiwilligen Feuerwehr gehören aktive Mitglieder an. Zur Wahlversammlung waren Mitglieder anwesend. Zur Wahl wurden vorgeschlagen: 1. - - 2. - - 3. - - 4. - - Die geheime Wahl ergab: Stimmen für - Stimmen für - Stimmen für - Stimmen für - Personalien der / des Gewählten: (Dienstgrad: Fm, Ofm, Hfm, Lm, Olm, Hlm, Bm, Obm, Hbm, Hbm*, EHbm) (Name) (Vorname) (Beruf) geb. am in Kreis 1. Besitzt sie / er das aktive Wahlrecht in der Gemeinde? Ja Nein 2. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr seit 3. Feuerwehrschule besucht: Ja Nein -Lehrgang für Gruppenführung I (Datum) -Lehrgang für Gruppenführung II (Datum) -Lehrgang für Zugführung I (Datum) -Lehrgang für Zugführung II (Datum) -Lehrgang für Leitung einer Feuerwehr (Datum) -Lehrgang für Verbandsführung (Datum) Die Richtigkeit bescheinigt: Der Wahlausschuss
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