Hinweise zur Wahl der Gemeindewehrführung und Ortswehrführung

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Hinweise zur Wahl der
  Gemeindewehrführung und Ortswehrführung

Um die Wahlen zur Gemeindewehrführung, Ortswehrführung sowie deren
Stellvertretungen durchführen zu können, sind gewisse Formalitäten einzuhalten.
Das vorliegende Dokument dient den Wehren als Hilfestellung für den Wahlprozess.

1. Einladung zur Jahreshauptversammlung:

Nachdem der Sitzungstermin durch den Wehrvorstand festgelegt wurde, sollte der
Termin möglichst schnell den Mitgliedern bekanntgegeben werden. Auf der
Einladung ist auf die Einreichung von Wahlvorschlägen bei der Bürgermeisterin / bei
dem Bürgermeister hinzuweisen.

2. Wahlvorschläge:

Die Wahlvorschläge müssen schriftlich beim der Bürgermeisterin / bei dem
Bürgermeister eingereicht werden. Ein Wahlvorschlag muss mindestens zwei
Unterschriften von aktiven Mitgliedern (Einsatz- und Reserveabteilung) enthalten.
Unterschriften von Kameradinnen / Kameraden der Ehrenabteilung sind hier nicht
zulässig. Jedes aktive Mitglied der Feuerwehr darf nur einen Wahlvorschlag
unterzeichnen. Eine Rücknahme der Unterschrift ist nicht zulässig. Hat ein aktives
Mitglied jedoch mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, sind die Unterschriften auf
allen Wahlvorschlägen ungültig und müssen ersetzt werden.
Die vorgeschlagene Person sollte ihre Zustimmung zum Wahlvorschlag schriftlich
erteilen. Weiterhin sollte die vorgeschlagene Person schriftlich erklären, dass sie sich
bei Annahme der Wahl verpflichtet, innerhalb von 2 Jahren die erforderlichen
Lehrgänge zu besuchen. Der Vordruck für einen Wahlvorschlag ist als Anlage
beigefügt.

Die Wahlvorschläge müssen spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin bei der
Bürgermeisterin / bei dem Bürgermeister eingegangen sein. Die Bürgermeisterin /
der Bürgermeister ist für die Prüfung der Wahlvorschläge zuständig.
3. Wer ist als Wehrführung / Stellvertretung wählbar?

Um die Funktion der Wehrführung / Stellvertretung wahrnehmen zu können, sind
folgende Voraussetzungen erforderlich:

   1. Die vorgeschlagene Person muss mindestens 4 Jahre ununterbrochen dem
      aktiven Dienst einer freiwilligen Feuerwehr angehören. Für die vierjährige
      Frist zählt der Zeitpunkt der vorläufigen Aufnahme als aktives Mitglied
      (Probedienstverhältnis als Anwärter.) Die Dienstzeit in der Jugendfeuerwehr
      zählt bei der Berechnung der Frist nicht. Hier beginnen die 4 Jahre mit dem
      Datum der Übernahme aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr.

   2. Die Person muss die persönliche und fachliche Eignung besitzen.

   3. Die für das Amt erforderlichen Lehrgänge müssen erfolgreich besucht worden
      sein bzw. die Person verpflichtet sich bei der Wahl, innerhalb von 2 Jahren
      zum Besuch der Lehrgänge.

   4. Die vorgeschlagene Person darf am Wahltage das 59. Lebensjahr noch nicht
      vollendet haben. Eine Wiederwahl ist auch nach der Vollendung des 59.
      Lebensjahres möglich.

4. Durchführung der Wahl zur Versammlung:

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der
aktiven Mitglieder (Einsatz- und Reserveabteilung) anwesend ist. Ist die
Mitgliederversammlung wegen zu geringer Beteiligung beschlussunfähig, muss
erneut eingeladen werden. Bei Wahlen muss immer die Hälfte der aktiven
Mitglieder anwesend sein.

Die Wahlleitung hat der Wahlvorstand. Dessen Vorsitz hat Kraft Amtes die
Wehrführung. Steht die Wehrführung selbst zur Wahl, hat die Stellvertretung
den Vorsitz des Wahlvorstandes. Ist die Stellvertretung verhindert, hat Kraft Amtes
das dienstälteste Vorstandsmitglied den Vorsitz.

Die Wahl der Wehrführung und der Stellvertretung muss in geheimer Wahl
erfolgen.

Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder (Einsatz- und Reserveabteilung).
Die Ehrenabteilung ist nicht stimmberechtigt.

Sind mehrere Kandidaten vorgeschlagen worden, bedarf es zur Wahl der
Wehrführung bzw. der Stellvertretung mehr als die Hälfte der Stimmen, der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Erhält im 1. Wahlgang kein Kandidat
die erforderliche Mehrheit, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden
Kandidaten, die die meisten Stimmen erhielten. Bei der Stichwahl ist die Person
gewählt, die am meisten Stimmen erhalten hat.

Steht nur eine Person zur Wahl, muss diese ebenfalls im 1. Wahlgang mehr als die
Hälfte der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erhalten.
Geschieht dieses im 1. Wahlgang nicht, muss im 2. Wahlgang der Kandidat die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Ist dieses im 2. Wahlgang auch nicht
erfüllt, muss die Wahl auf einer neuen Mitgliederversammlung wiederholt werden.

Die Wahl ist in einer Niederschrift zu protokollieren. Die Niederschrift ist vom
gesamten Wahlvorstand zu unterzeichnen. Ein Muster ist als Anlage beigefügt.
Jeweils eine Niederschrift ist beim Kreisfeuerwehrverband, sowie bei der
zuständigen Gemeindeverwaltung einzureichen.

Quelle: Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein
Frau Bürgermeisterin / Herrn Bürgermeister

der Gemeinde ________________________

                                  WAHLVORSCHLAG
zur Wahl der Gemeindewehrführerin / des Gemeindewehrführers / stellvertretenden
Gemeindewehrführerin / stellvertretender Gemeindewehrführer

der Freiwilligen Feuerwehr ________________________

am ___________________.

Zur Gemeindewehrführerin / Gemeindewehrführer / stellv. Gemeindewehrführerin /
stellv. Gemeindewehrführer schlagen wir vor:

                       __________________________________________

Die Vorgeschlagene / der Vorgeschlagene erfüllt die Voraussetzungen nach § 11
Abs. 2 des Brandschutzgesetzes vom 10. Februar 1996 incl. der Änderung vom 25.
November 2008.

_____________________, den

______________________________                                           ___________________________
       1. Unterschrift                                                            2. Unterschrift

.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

Mit dem Wahlvorschlag bin ich einverstanden. Ich habe folgende Lehrgänge besucht:

Gruppenführung I                   am :
Gruppenführung II                  am :
Zugführung I                       am :
Zugführung II                      am :
Leitung einer Feuerwehr            am :
Verbandsführung                    am :

Bei Annahme der Wahl werde ich mich verpflichten, die fehlenden Lehrgänge
innerhalb von zwei Jahren nachzuholen.

_________________, den _____________
                                                                      _____________________________
                                                                                Unterschrift

Der Wahlvorschlag ist spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin bei der Bürgermeisterin / beim
Bürgermeister einzureichen!!!
(Ort / Datum)

                              NIEDERSCHRIFT

über die am                    vollzogene Wahl der Wehrführerin / Wehrführer /
stellv. Wehrführerin / stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde                                   .

Die Wahlversammlung wurde am                    allen Mitgliedern der
Freiwilligen Feuerwehr durch Boten – Post – Rundschreiben angezeigt.

Die Tagesordnung war aus der Bekanntgabe ersichtlich. Der Freiwilligen
Feuerwehr gehören        aktive Mitglieder an.

Zur Wahlversammlung waren                         Mitglieder anwesend.

Zur Wahl wurden vorgeschlagen:
                       1. -                                                   -
                       2. -                                                   -
                       3. -                                                   -
                       4. -                                                   -

Die geheime Wahl ergab:
                                       Stimmen für                                          -
                                       Stimmen für                                          -
                                       Stimmen für                                          -
                                       Stimmen für                                          -

Personalien der / des Gewählten: (Dienstgrad: Fm, Ofm, Hfm, Lm, Olm, Hlm, Bm, Obm, Hbm, Hbm*, EHbm)

                (Name)                 (Vorname)                                  (Beruf)
geb. am                       in                         Kreis

1. Besitzt sie / er das aktive Wahlrecht in der Gemeinde?                   Ja          Nein
2. Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr seit
3. Feuerwehrschule besucht:             Ja        Nein

-Lehrgang für Gruppenführung I (Datum)
-Lehrgang für Gruppenführung II (Datum)
-Lehrgang für Zugführung I (Datum)
-Lehrgang für Zugführung II (Datum)
-Lehrgang für Leitung einer Feuerwehr (Datum)
-Lehrgang für Verbandsführung (Datum)

                                                                 Die Richtigkeit bescheinigt:
                                                                     Der Wahlausschuss
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