Einfach verstehen! Die Europa-Wahlen am 26. Mai 2019 - Text in Leichter Sprache - Bayern.de
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Einfach verstehen!
Die Europa-Wahlen
am 26. Mai 2019
Ein Wahl-Hilfe-Heft.
Damit Sie gut informiert sind.
Und wissen, wie Sie wählen müssen!
Text in
Leichter SpracheDas steht auf den Seiten: Die EU-Länder Seite 4 Wofür ist die EU gut? Seite 5 Was sind Europa-Wahlen? Seite 7 Das Europa-Parlament Seite 8 Wen wählt man? Seite 10 Wer darf wählen? Seite 13 Die Vorder-Seite von der Wahl-Benachrichtigung Seite 14 Die Rück-Seite von der Wahl-Benachrichtigung Seite 16 Der Stimm-Zettel: so wählen Sie Seite 18 Der Stimm-Zettel ist ungültig Seite 21 Im Wahl-Raum Seite 22 Die Brief-Wahl Seite 24 Wer hat die Wahl gewonnen? Seite 26 Das Wahl-Hilfe-Heft können Sie bestellen Seite 27 Damit Sie das Heft gut lesen können: Haben wir immer die männliche Form geschrieben. Zum Beispiel: der Bürger, der Bewerber. • Wir meinen damit aber genauso auch die Frauen: die Bürgerin, die Bewerberin. • Und alle mit anderem Geschlecht. Wir meinen alle Menschen. Wir wollen niemanden benachteiligen!
Gehen Sie zur Europa-Wahl!
Bestimmen Sie die Politik in Europa mit!
Denn Deutschland gehört dazu.
Die Europa-Politik bestimmt auch unseren Alltag in Bayern!
Viele wichtige Entscheidungen
werden von den Europa-Politikern gemacht:
Zum Beispiel:
• Gesetze: um die Umwelt zu schützen.
• Gesetze: um für gute Lebens-Mittel zu sorgen.
Auch über die Rechte von Menschen mit Behinderung
entscheidet die Europa-Politik!
Sie können von Seite 4 bis Seite 11 lesen:
• Was genau die Europäische Union ist.
• Und was sie für uns Bürger tut.
Wenn Sie sich nur für die Wahl interessieren:
Dann lesen Sie bitte ab Seite 13: Wie Sie wählen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute Wahl!
Ihr
Rupert Grübl
Holger Kiesel
Direktor der Bayerischen Landes-Zentrale Behinderten-Beauftragter
für politische Bildungs-Arbeit der Bayerischen Staats-RegierungDie 28 EU-Länder:
1 Deutschland Deutschland
2 Frankreich 13
3 Großbritannien 12
4 Irland 14
5 Portugal 15
11
4
6 Spanien 16
3
7 Italien 10
8 Luxemburg 17
9 1
9 Belgien 8 18
10 Niederlande 19
2 20
23
11 Dänemark 21 22 24
12 Schweden
13 Finnland 5 7
6 25
14 Estland
15 Lettland 26
16 Litauen
17 Polen 27 28
18 Tschechien
19 Slowakei
Die EU garantiert
20 Österreich
Freiheit und Frieden
21 Slowenien
zwischen den EU-Ländern.
22 Kroatien
23 Ungarn
24 Rumänien Es kommen auch immer wieder
25 Bulgarien neue Länder aus Europa dazu.
26 Griechenland Oder es können auch Länder wieder weggehen.
27 Malta Zum Beispiel: vielleicht Großbritannien.
28 Zypern Zu Europa gehören etwa 50 Länder.Wofür ist die EU gut? EU heißt: Europäische Union. Union heißt: Vereinigung. Die EU ist eine Vereinigung von 28 europäischen Ländern. Deutschland gehört dazu. Diese Länder arbeiten wirtschaftlich und politisch zusammen. Weil sie zusammen mehr erreichen können als ein einzelnes Land. Zum Beispiel: • In 19 EU-Ländern bezahlt man mit dem gleichen Geld: mit dem Euro. Dadurch muss man beim Reisen das Geld nicht mehr umtauschen. Und man kann die Preise besser vergleichen. • Die EU-Politik unterstützt günstige Preise. Zum Beispiel: damit Telefonieren mit dem Mobil-Telefon im Ausland billiger wird. • Die EU kann die Bürger besser schützen. Zum Beispiel vor Verbrecher-Organisationen. • Die Bürger haben in allen EU-Ländern gleiche Grund-Rechte. • Die Unternehmen in der EU können einfacher Handel treiben und so mehr Geld verdienen. Zum Beispiel: n Weil sie für ihre Produkte keinen Zoll zahlen müssen. n Weil sie das Geld nicht umtauschen müssen. • Durch die EU gibt es gute Arbeits-Plätze. • Die EU unterstützt viele Bildungs- und Ausbildungs-Programme. • Die Umwelt in Europa wird besser geschützt. Durch europäische Umwelt-Regeln.
Wofür ist die EU gut?
Jeder Bürger mit deutscher Staats-Bürgerschaft
hat zusätzlich auch die EU-Bürgerschaft.
Dadurch hat man bestimmte Rechte:
Zum Beispiel darf man frei wählen:
in welchem EU-Land man wohnen und arbeiten möchte.
Warum ist die EU für Bayern wichtig?
Bayern ist sehr stark in der EU.
• Weil Bayern sehr viele Einwohner hat.
• Weil in Bayern viele erfolgreiche Unternehmen sind.
Zum Beispiel aus den Bereichen:
Maschinen-Bau, Auto-Hersteller, landwirtschaftliche Produkte.
Die Unternehmen haben viele Vorteile durch die EU.
Zum Beispiel:
• Weil sie für ihre Produkte keinen Zoll zahlen müssen.
• Weil sie das Geld nicht umtauschen müssen.
Dadurch sind sie auch gestärkt für den welt-weiten Markt.
Die EU unterstützt Bayern auch mit Geld.
Zum Beispiel: landwirtschaftliche Betriebe in Bayern.
1Was sind die Europa-Wahlen? Damit die europäischen Länder in der EU gut zusammen arbeiten können: haben sie gemeinsame Verträge und wichtige gemeinsame Einrichtungen. Drei wichtige Einrichtungen sind: • das Europäische Parlament oder Europa-Parlament • der Europäische Rat • die Europäische Kommission Bei den Europa-Wahlen bestimmen die Bürger von der EU: wer ins Europa-Parlament soll. Die Europa-Wahlen sind alle 5 Jahre. Das Europa-Parlament macht viele Entscheidungen für die europäischen Länder. Zum Beispiel: • Wie viel Abgase die Autos abgeben dürfen. • Wie laut Rasen-Mäher sein dürfen. • Wie teuer landwirtschaftliche Produkte sein dürfen. • Ob Gen-Mais in der EU erlaubt ist. • Welche Rechte es für Arbeiter in der EU gibt. • Welche Rechte es für Menschen mit Behinderung gibt. • Wie Flucht und Asyl geregelt werden. Diese Sachen sind für alle Bürger wichtig! Deshalb sind die Europa-Wahlen wichtig!
Das Europa-Parlament
Es gibt 28 Länder im Europa-Parlament.
Jedes Land wählt Mitglieder ins Europa-Parlament:
Belgien 21 Mitglieder Schweden 20 Mitglieder
Deutschland 96 Mitglieder Estland 6 Mitglieder
Frankreich 74 Mitglieder Lettland 8 Mitglieder
Italien 73 Mitglieder Litauen 11 Mitglieder
Luxemburg 6 Mitglieder Malta 6 Mitglieder
Niederlande 26 Mitglieder Polen 51 Mitglieder
Dänemark 13 Mitglieder Slowakei 13 Mitglieder
Irland 11 Mitglieder Slowenien 8 Mitglieder
Großbritannien 73 Mitglieder Tschechien 21 Mitglieder
Griechenland 21 Mitglieder Ungarn 21 Mitglieder
Spanien 54 Mitglieder Zypern 6 Mitglieder
Portugal 21 Mitglieder Bulgarien 17 Mitglieder
Finnland 13 Mitglieder Rumänien 32 Mitglieder
Österreich 18 Mitglieder Kroatien 11 Mitglieder
Insgesamt: 751 Mitglieder
Das Europa-Parlament ist in Straßburg in Frankreich.
Die Mitglieder treffen sich in Straßburg und Brüssel.
Brüssel ist in Belgien.
Das Sekretariat ist in Luxemburg.Das Europa-Parlament
Die 28 EU-Länder wählen insgesamt 751 Mitglieder ins Europa-Parlament.
Deutschland hat die meisten Mitglieder.
Weil Deutschland die meisten Einwohner von allen EU-Ländern hat.
In Deutschland wählen wir 96 Mitglieder ins Europa-Parlament.
Sie sind von verschiedenen deutschen Parteien.
Die meisten Mitglieder schließen sich im Europa-Parlament
zu europäischen Partei-Gruppen zusammen.
Sie heißen Fraktionen.
Es gibt momentan 8 Fraktionen im Europa-Parlament.
Wichtige Aufgaben vom Europa-Parlament sind:
• Es entscheidet über Gesetze in der EU.
• Es entscheidet: wie das Geld in der EU verwendet wird.
Und Bayern?
Bayern kann bei EU-Entscheidungen mitwirken.
Mitarbeiter von allen Bayerischen Staats-Ministerien
sind ständig in Brüssel.
• Sie sprechen dort immer direkt mit den EU-Abgeordneten.
• Sie informieren die EU-Abgeordneten
über bayerische Wünsche und Interessen.
• Sie informieren die Staats-Regierung und die Bürger in Bayern:
was in der EU gerade gemacht und geplant wird.Wen wählt man? Die Parteien in Deutschland: Eine Partei ist eine politische Gruppe. Die Menschen wollen gemeinsam etwas erreichen. Sie haben bestimmte Ziele. Momentan sind 14 deutsche Parteien im Europa-Parlament. Informieren Sie sich gut vor der Wahl! Was wollen die einzelnen Parteien erreichen? Zum Beispiel: • Lesen Sie Zeitung oder im Internet. • Schauen Sie Fernsehen. • Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten. • Rufen Sie die Parteien an. • Sprechen Sie mit ihnen an den Wahl-Ständen. Manche Parteien haben auch ein Wahl-Programm in Leichter Sprache. Fragen Sie danach!
Wen wählt man? In Deutschland wählen wir 96 deutsche Mitglieder ins Europa-Parlament. Wir wählen aber nicht die einzelnen Personen. Sondern die Parteien, in denen sie sind. Die Parteien bestimmen: welche Mitglieder von ihnen ins Europa-Parlament sollen. Die Mitglieder im Europa-Parlament kümmern sich um die Wünsche von uns Bürgern. Sie kümmern sich auch besonders um die Interessen von Menschen mit Behinderung. Behinderten-Organisationen informieren sie über wichtige Sachen. Sie selbst können auch die Mitglieder im Europa-Parlament ansprechen und Ihre Wünsche sagen! Informieren Sie sich deshalb vor der Wahl: Was die verschiedenen Parteien in der Europa-Politik tun. Zum Beispiel: • Was tut die Partei für Menschen mit Behinderung? • Was tut die Partei für die Umwelt? Wählen Sie die Partei: die Ihnen am besten gefällt!
Wer darf wählen? Sie sind 18 Jahre oder älter. Sie sind deutscher Staats-Bürger. Oder ein anderer EU-Staats-Bürger. Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland oder in einem anderen EU-Land. Ein Gericht hat Ihnen nicht verboten zu wählen. Sie sind im Wähler-Verzeichnis. Dann bekommen Sie eine Wahl-Benachrichtigung mit der Post. Spätestens 3 Wochen vor der Wahl. Haben Sie bis zum 5. Mai 2019 noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen? Dann fragen Sie bitte sofort Ihre Gemeinde-Verwaltung!
Die Vorder-Seite von der Wahl-Benachrichtigung sieht meistens so aus.
Es ist ein Blatt Papier oder eine Karte.
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Dort steht auch:
ob der Wahl-Raum barriere-frei ist.
Barriere-frei heißt:
Jeder Wähler kann ohne Hindernisse mitmachen.
Zum Beispiel gibt es:
• Rampen und Aufzüge für Rollstuhl-Fahrer:
• Einfache Schilder und Unterstützung
für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Das heißt dieses Bild:Die Wahl-Benachrichtigung
Die Vorder-Seite
Sie bekommen die Wahl-Benachrichtigung mit der Post.
Haben Sie bis zum 5. Mai 2019
noch keine Wahl-Benachrichtigung bekommen?
Dann fragen Sie bitte sofort Ihre Gemeinde-Verwaltung!
Auf der Vorder-Seite von der Wahl-Benachrichtigung steht:
• wann die Wahl ist
• wo Sie wählen dürfen
Haben Sie noch Fragen?
Es gibt ein Info-Telefon für die Wahl.
Die Telefon-Nummer steht oft oben rechts:
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Bitte nehmen Sie mit zur Wahl:
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nDie Rück-Seite von der Wahl-Benachrichtigung sieht meistens so aus:
Darauf steht: Antrag für den Wahl-Schein mit Brief-Wahl-Unterlagen.
So füllen Sie die Seite aus:
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai 2019
1. Schreiben Sie in Druck-Schrift:
Nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen
Wahlraum der Landeshauptstadt München wählen wollen.
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheins (für) Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen.
Familienname, Vornamen
• Ihr Name
Geburtsdatum
Anschrift: Straße, Hausnr., PLZ, Ort Tel. für Rückfragen
• Ihre Adresse
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen
soll an meine obige Anschrift geschickt werden.
• Ihr Geburts-Datum
soll an mich (ggf. ab dem - Datum _____________) an folgende andere Anschrift geschickt werden:
Straße, Hausnr., PLZ, Ort, bei Versand ins Ausland: auch Staat
2. Kreuzen Sie an:
• ob die Wahl-Papiere wird abgeholt. (Bei Abholung durch eine andere Person bitte zusätzlich nachfolgende Vollmacht ausfüllen!)
an Ihre Adresse
Datum Unterschrift der/des Wahlberechtigten
geschickt werden sollen Vollmacht (nur bei Abholung durch eine andere Person auszufüllen!)
Ich bevollmächtige zur Entgegennahme des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Frau/Herrn (Vor- und Familienname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Datum Unterschrift der/des Wahlberechtigten
3. Vergessen Sie nicht
Mir ist bekannt, dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen durch die von mir benannte Person nur abgeholt werden darf,
wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (hierfür können Sie das vorliegende Formular verwenden) und von der bevollmächtigten
Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden. Die bevollmächtigte Person hat der Landeshauptstadt München vor
Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie
sich auszuweisen.
zu unterschreiben!
Erklärung der/des Bevollmächtigten (nicht vom Wahlberechtigten auszufüllen)
Vor- und Familienname
Hiermit bestätige ich
den Erhalt der Unterlagen und versichere gegenüber der Landeshauptstadt München, dass ich nicht mehr als vier Wahlberechtigte
bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertrete.
Datum Unterschrift der/des Bevollmächtigten
Was muss bei der Rücksendung beachtet werden?
Bei Rücksendung den Antrag bitte so knicken, dass die links abge-
druckte Anschrift im Kuvert sichtbar ist. Dann können Sie den Brief
in einem ausreichend frankierten Umschlag absenden.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie den Antrag für jemand
anderen stellen?
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt
ist.
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Wahlamt
81038 München
4. Sie falten die Seite so:
Man muss die Adresse vom Empfänger unten links im Brief-Fenster sehen.
Oder Sie schreiben die Adresse ab.
5. Bitte vergessen Sie die Brief-Marke nicht!Die Wahl-Benachrichtigung
Die Rück-Seite
Die Rück-Seite ist der Antrag für die Brief-Wahl.
Oder wenn Sie in einem anderen Abstimmungs-Raum wählen wollen.
Sie müssen die Rück-Seite von der Wahl-Benachrichtigung nur ausfüllen:
Wenn Sie Brief-Wahl machen wollen
oder in einem anderen Abstimmungs-Raum wählen wollen.
Das ist etwas schwierig.
Lassen Sie sich dabei helfen!
Wofür ist die Brief-Wahl?
Zum Beispiel:
• Wenn Sie eine Reise machen.
• Wenn Sie krank im Bett liegen müssen.
• Wenn Sie lieber in Ruhe zu Hause wählen wollen.
Sie können in einem anderen Abstimmungs-Raum wählen.
Zum Beispiel:
• Wenn Sie einen bestimmten Abstimmungs-Raum schon kennen.
Und wissen: wie Sie dort gut hinkommen können.
Ihr Antrag für die Brief-Wahl
soll am besten möglichst bald
beim Wahl-Amt sein.
Also gleich abschicken!Der Stimm-Zettel So sieht der Stimm-Zettel meistens aus: Darauf stehen die verschiedenen Parteien mit ihren Bewerbern. Sie dürfen nur 1 Kreuz machen!
Der Stimm-Zettel Für jemanden die Stimme abgeben heißt: jemanden wählen. Bei der Europa-Wahl gibt es 1 Stimm-Zettel. Darauf stehen die verschiedenen deutschen Parteien. Und dazu die Liste mit ihren Bewerbern. Die Parteien haben die Bewerber für das Europa-Parlament bestimmt. Jedes EU-Land hat eigene Stimm-Zettel mit eigenen Parteien. Sie dürfen nur 1 Kreuz machen! Sie kreuzen Ihre Lieblings-Partei an.
Der Stimm-Zettel
• Die Partei-Listen sind Bundes-Listen.
Stimmze
Denn es sind gemeinsame Listen für alle Bundes-Länder in Deutschland.
• Manche Parteien haben für die Wahl
Landes-Listen. der Abgeordneten de
Von dem einzelnen Bundes-Land. am 26. Mai
Zum Beispiel Bayern.
im Freistaat
Die Bewerber aus ihrer Liste sind alle aus Bayern.
Sie haben 1
Wie unten auf dem Stimm-Zettel bei Partei A.
6.
7.
8.
9.
10.
6.
7.
8.
9.
10.
6.
7.Achtung!
Der Stimm-Zettel ist ungültig:
Wenn Sie den Stimm-Zettel leer,
also ohne ein Kreuz abgeben.
Wenn Sie mehr als ein Kreuz machen.
Wenn man nicht klar sieht:
wo Sie Ihr Kreuz gemacht haben.
Wenn Sie auf dem Stimm-Zettel
irgendwas noch hinschreiben oder malen.Im Wahl-Raum
oder Abstimmungs-Raum
Die Wahl-Räume sind am 26. Mai 2019 von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Es gibt Schilder draußen und im Gebäude.
Wahl
Sie zeigen: wo der Wahl-Raum ist.
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in der den 26. n Parlam
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233 für Uhr
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Im Wahl-Raum zeigen Sie den Wahl-Helfern:
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tum und ssen Sie Fam l-muenche h), schriftlich
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oder Reise-Pass.
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können , bei nachge den nur bis
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von den Wahl-Helfern den Stimm-Zettel.
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Freitag 8.30 – Uhr Oder
Freitag 18.00
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Sie gehen mit dem Stimm-Zettel hinter eine Stell-Wand.
Denn niemand soll sehen: wen Sie wählen.
Die Wahl ist geheim.
Tipp: Sie können dieses Wahl-Hilfe-Heft mitnehmen und nachlesen.
Sie können in aller Ruhe wählen.
Haben Sie Fragen oder Schwierigkeiten beim Wählen?
Bitte zögern Sie nicht: die Wahl-Helfer zu fragen.
Die Wahl-Helfer helfen Ihnen gerne.
Die Helfer dürfen auch nicht weiter sagen: wen Sie gewählt haben!
Sie können auch einen Wahl-Helfer
oder einen Freund mitnehmen hinter die Stell-Wand.
Wenn Sie fertig sind:
Dann falten Sie den Stimm-Zettel.
Die Wahl-Helfer zeigen Ihnen:
wo Sie den Zettel einwerfen sollen.
Jetzt haben Sie gewählt!Der Stimm-Zettel
6
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8
Muster Wahlschein
Gemeinde
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt!
Verwaltungsgemeinschaft
Zutreffendes bitte ankreuzen oder in Druckschrift ausfüllen
WAHLSCHEIN für die
(Name und Anschrift der/des
Wahlberechtigten) Wahl zum Europäischen Parlament
am 26. Mai 2019
Nur gültig für den Landkreis / die kreisfreie Stadt*)
Wahlschein Nr.
Wählerverzeichnis Nr.
oder vorgesehener Wahlbezirk
oder Wahlschein nach § 24 Abs. 2 EuWO
Die/Der oben genannte Wahlberechtigte
wohnhaft in (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) - Nur ausfüllen, wenn Versandanschrift nicht mit der Wohnung übereinstimmt - geboren am
*)
kann mit diesem Wahlschein an der Wahl in dem/der obengenannten Landkreis/kreisfreien Stadt teilnehmen
1. gegen Abgabe des Wahlscheins und unter Vorlage eines Personalausweises – Unionsbürger eines Identitätsaus-
weises – oder Reisepasses durch Stimmabgabe im Wahlraum in einem beliebigen Wahlbezirk des/der oben ge-
*)
nannten Landkreises/kreisfreien Stadt
oder
2. durch Briefwahl.
Datum
(Dienstsiegel)
Unterschrift der/des mit der Erteilung des Wahlscheins beauftragten
Bediensteten (kann bei automatischer Erstellung des Wahlscheins entfallen)
Wichtiger Hinweis für Briefwählerinnen und Briefwähler!
Bitte nachfolgende Erklärung vollständig ausfüllen und unterschreiben. Dann den Wahlschein in
den roten Wahlbriefumschlag stecken.
Versicherung an Eides statt zur Briefwahl1)
Ich versichere der mit der Durchführung der Briefwahl betrauten Gemeinde an Eides statt, dass ich den beigefügten
Stimmzettel
persönlich gekennzeichnet habe oder als Hilfsperson2) gemäß dem erklärten Willen
der Wählerin/des Wählers gekennzeichnet habe.
Datum Datum
Unterschrift der Wählerin/des Wählers Unterschrift der Hilfsperson
1) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Weitere Angaben in Blockschrift
Eides statt wird hingewiesen. Vor- und Familienname der Hilfsperson
2) Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig sind oder
wegen einer körperlichen Behinderung einer Hilfe bei der Stimm-
abgabe bedürfen, können eine andere Person bestimmen, deren
Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen. Diese Hilfs- Anschrift der Hilfsperson (Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort)
person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie hat die „Ver-
sicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen. Außer-
dem muss die Hilfsperson geheim halten, was sie bei der Hilfestel-
lung von der Stimmabgabe eines anderen erfahren hat.
*) Nichtzutreffendes bitte weglassen oder streichenSo wählen Sie mit Brief-Wahl
Sie haben die Wahl-Unterlagen für die Brief-Wahl beantragt.
Wie das geht: das steht auf Seite 16 und Seite 17.
Ihr Antrag soll am besten möglichst bald beim Wahl-Amt sein.
Danach haben Sie diese Wahl-Unterlagen bekommen:
• den Stimm-Zettel
• den Wahl-Schein
• zwei Brief-Umschläge
Der Stimm-Zettel ist der gleiche wie bei der Wahl im Wahl-Raum.
Bitte lesen Sie auf Seite 18 und 19, wie Sie richtig wählen.
Wenn Sie gewählt haben: Dann falten Sie den Stimm-Zettel.
Bitte machen Sie es dann genau so:
Den Stimm-Zettel tun Sie in den blauen Brief-Umschlag.
Sie kleben ihn zu.
Sie unterschreiben den Wahl-Schein mit Datum.
Sie tun den Wahl-Schein und den blauen Brief-Umschlag:
in den roten Brief-Umschlag.
Sie kleben ihn zu.
Jetzt haben Sie 2 Möglichkeiten:
Entweder:
Sie schicken den roten Brief
mit der Deutschen Post weg.
Es muss keine Brief-Marke drauf sein.
Bitte spätestens am 23. Mai 2019 wegschicken.
Oder:
Sie bringen den roten Brief
am 26. Mai 2019 bis 18 Uhr zum Wahl-Amt.
Die Adresse steht auf dem roten Brief.Wer hat die Wahl gewonnen?
Das erfahren Sie am 26. Mai ab 18 Uhr im Radio und Fernsehen.
Es sind die ersten Wahl-Ergebnisse.
Die genauen Wahl-Ergebnisse stehen erst einige Tage später fest.
12
9 3
6
Die Stimmen werden gezählt.
Die Partei mit den meisten Stimmen hat die Wahl gewonnen.
Je mehr Stimmen eine Partei bekommt:
desto mehr von ihren Bewerbern kommen ins Europa-Parlament.
Die anderen EU-Länder haben auch gewählt.
Diese Wahl-Ergebnisse erfahren Sie auch im Radio und Fernsehen.!
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Entweder: Geschäfts-Stelle des Behinderten-Beauftragten
der Bayerischen Staats-Regierung
Winzerer Straße 9
80797 München
Telefon: 089 – 12 61 – 27 99
E-Mail: Behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de
Internet: www.behindertenbeauftragter.bayern.de
Oder: Bayerische Landes-Zentrale für politische Bildungs-Arbeit
Telefon: 089 – 21 86 – 21 86
Fax: 089 – 21 86 – 21 80
Internet: www.bestellen.bayern.de
Herausgegeben von
der Bayerischen Landes-Zentrale
für politische Bildungs-Arbeit
Holger Kiesel,
Behinderten-Beauftragter der Bayerischen Staats-Regierung
© Struktur und Text in Leichter Sprache: Verena Reinhard
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nur mit der Genehmigung der Urheber.
Verantwortliche Redaktion: Alexander Müller | © März 2019Sie können auch lesen