Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 - Bielefeld - Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Integrationsrates
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Bielefeld Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Integrationsrates
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Integrationsrat • Entstehungsgeschichte • Rechtliche Grundlagen • Was ist der Integrationsrat? • Ziele • Aufgaben • Rechte und Pflichten • Integrationsratswahl am 13.09.2020 Wie kann ich mich aktiv beteiligen? o Wer darf wählen? o Wer darf nicht wählen? o Wer kann gewählt werden? o Wie wird gewählt? o Wo wird gewählt? 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Ich möchte kandidieren! • Was sollte ich wissen? • Was sollte ich tun? Beispielformulare Wahlvorschlagsverfahren Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag Liste oder Einzelbewerber Was ist zu tun? Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Informationsmöglichkeiten Persönlich Elektronisch Fristen und Termine 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Entstehungsgeschichte • 1971 Gründung des Arbeitskreises für „Ausländerfragen“ • 1973 Einrichtung eines Ausländerbeirates • 1986 Urwahl zum Ausländerbeirat für die Ausländer aus den sog. Anwerbestaaten - erstmals haben alle ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Ausländerbeirat direkt und unmittelbar auf der neuen Grundlage des § 27 GO NRW zu wählen • 2004 der Rat der Stadt Bielefeld beschließt im Rahmen der sog. „Experimentierklausel“ (§ 126 Gemeindeordnung NRW) erstmals, einen Migrationsrat einzurichten • 2009 Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW - der Integrationsrat ersetzt jetzt auf Dauer den Ausländerbeirat 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Rechtliche Grundlagen • Gemeindeordnung NRW (§ 27) • Hauptsatzung der Stadt Bielefeld (§ 14) • Wahlordnung für den Integrationsrat • Geschäftsordnung des Stadtrates 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Was ist der Integrationsrat? • Die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten • Er setzt sich in Bielefeld aus zwei Dritteln direkt gewählter Migrantenvertreter (17) und einem Drittel Ratsmitglieder (8) zusammen • Ist somit ein Gremium aus Ratsausschuss und direkt gewählten Migrantenvertretern • Dadurch idealerweise enge Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik • Kann bei entsprechendem Engagement aktive Integrationspolitik einer Stadt sichern 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Ziele Integrationsräte arbeiten für: • Ein aktives Vorgehen gegen Diskriminierung, Rassismus und Ausgrenzung • Bessere politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten; kommunales Wahlrecht für alle • Eine interkulturelle Ausrichtung von Verwaltungen, sozialen Diensten und Schulen • Programme, die Jugendlichen helfen, den beruflichen Einstieg zu schaffen • Angebote zur Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation von Migrantinnen und Migranten • Die Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen • Eine integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und Landesgesetzen in den Kommunen 12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Aufgaben • Vertretung der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit • Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen und Migrantinnen/Migranten • Ansprechpartner für alle Belange des politischen und gesellschaftlichen Lebens • Integrationsrat arbeitet parlamentarisch • Verbesserungsvorschläge und/oder Lösungsvorschläge für das Zusammenleben innerhalb der Stadtgesellschaft (Schule und Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnsituation etc.) • Austausch mit anderen Integrationsräten und Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen NRW (LAGA NRW) in Düsseldorf
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Rechte und Pflichten • Kann sich mit allen Belangen und Themen in der Stadt, die Migrantinnen und Migranten betreffen, befassen • Kann allen politischen Gremien der Stadt Anregungen und Stellungnahmen zu bestimmten Themen vorlegen • Schlägt dem Stadtrat sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus seiner Mitte heraus für die Ratsausschüsse und andere Beiräte vor • Es sind: Bürgerausschuss, Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss, Schul- und Sportausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, Seniorenrat, Beirat für Behindertenfragen, Fachbeirat für Mädchenarbeit • Nimmt Stellung zu den Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, oder auch einer Bezirksvertretung vorgelegt werden • Erhält Haushaltsmittel zur Erledigung seiner Aufgaben
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wie kann ich mich aktiv beteiligen? 1. Wer darf wählen? 2. Wer kann gewählt werden? 3. Wie wird gewählt? 4. Wo wird gewählt?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wer darf wählen? • Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis haben • Alle EU-Bürgerinnen und Bürger • Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben • Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind • Kinder von ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt Deutsche geworden sind • Aussiedlerinnen und Aussiedler • Staatenlose Personen • Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben (Asylberechtigte, Anerkannte Flüchtlinge, Personen mit subsidiärem Schutz) • Außerdem muss die Person am Tag der Wahlen o 16 Jahre alt sein, o seit einem Jahr in Deutschland leben, o mindestens seit dem 28. August 2020 in der Stadt, in der er/sie wählt, den Hauptwohnsitz haben.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wer darf nicht wählen? Nicht wahlberechtigt sind: • Personen mit einer Duldung • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wahlbenachrichtigung Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 23.08.2020 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des zuständigen Wahllokals.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wer kann gewählt werden? Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger, soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens 3 Monaten in Bielefeld ihren Hauptwohnsitz haben.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wie und wo wird gewählt? 1. Urnenwahl • Stadtgebiet ist in Wahlbezirke eingeteilt • Anschrift des Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wie und wo wird gewählt? 2. Briefwahl • Bis zum 13.09.2020 ist eine Briefwahl zu den Öffnungszeiten der Verwaltung möglich • Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld • In allen Bezirksämtern (nicht in den Nebenstellen) • Online-Antrag über www.bielefeld.de
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Ich möchte kandidieren! 1. Was sollte ich wissen? 2. Was sollte ich tun?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Was sollte ich wissen? • Bringe ich grundsätzliches Interesse an kommunal- und integrationspolitischen Themen mit? • Bringe ich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift mit? • Bin ich bereit, mich auch über die Zeit der vier bis sechs Mal jährlichen Sitzungen hinaus für den Integrationsrat zu engagieren? • Bin ich mir bewusst, dass ich, wenn ich die Wahl annehme, viel Arbeit und wenig Lob oder Lohn dafür bekommen werde? • Bin ich mir im Klaren darüber, dass der Integrationsrat als politisches Gremium weder personell, noch finanziell oder organisatorisch mit anderen politischen Gremien vergleichbar ist? • Bin ich in der Lage, im Falle meiner Wahl zum Mitglied des Integrationsrates, über den Tellerrand meiner eigenen Liste/des Vereins zu schauen und mich als Vertreter aller Migrantinnen und Migranten zu verstehen?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Was sollte ich tun? • Einen Wahlvorschlag einreichen. Um in den Integrationsrat gewählt werden zu können, muss ein Wahlvorschlag bis zum 27.07.2020 beim Wahlteam eingereicht werden. • Wahlvorschläge einreichen und kandidieren können Wählergruppen/Listen und Einzelpersonen/-bewerber
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Liste oder Einzelbewerberin / Einzelbewerber – Was ist zu tun? Wahlvorschlag Liste • Durchführung einer Versammlung jener Gruppe von Interessierten, die eine Liste aufstellen wollen. • Einigung dieser Personen auf einen Namen und ein Wahlprogramm, mit dem für die Wahl geworben werden soll. • Liste sollte einen Namen haben, der sich deutlich von anderen Listennamen unterscheidet. • Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten und Bestimmung von deren Reihenfolge auf der Liste. • Protokoll über den Ablauf dieser Versammlung und die gewählten Personen. • Frühzeitige Einreichung des Listen-/ Wahlvorschlages beim Wahlteam, damit etwaige Fehler noch rechtzeitig korrigiert werden können. • Alle notwendigen Vordrucke gibt es ebenfalls im Wahlteam.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Liste oder Einzelbewerberin / Einzelbewerber – Was ist zu tun? Wahlvorschlag Einzelbewerber • Auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber ist es erforderlich, einen Wahlvorschlag unter Beachtung bestimmter Formalitäten und unter Einhaltung von Fristen beim Wahlteam einzureichen. • Die dafür notwendigen Vordrucke gibt es ebenfalls beim Wahlteam.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? 1. Wahlvorschlag (Liste) Name der Wählergruppe - Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber mit persönlichen Daten – Wahlvorschlag muss eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson der Liste als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner benennen. 2. Zustimmungserklärung Schriftliche Erklärung aller Kandidatinnen und Kandidaten über eine unwiderrufliche Kandidatur. 3. Wählbarkeitsbescheinigung Bescheinigung der Stadtverwaltung, dass die Bewerberin und der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen. 4. Protokoll über Ablauf und Inhalte der Sitzung Erklärung, dass die Wahl für die Listenplätze in geheimer Abstimmung erfolgte.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wo erhalte ich die Unterlagen? • Alle zu verwendenden Unterlagen und die Beratung • Wahlteam der Stadt Bielefeld Telefon:0521/ 512109 Herforder Str. 76 33602 Bielefeld
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Zulassung zur Wahl • Alle fristgerecht bis zum 27.07.2020 um 18 Uhr eingegangenen Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter auf ihre Gültigkeit hin überprüft. • Wahlvorschläge sind ungültig, wenn o sie nach Ende der Frist eingereicht wurden, o sie unvollständig sind, o sie nicht auf den von der Wahlbehörde überlassenen Vordrucken eingereicht wurden.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wahlkampf und Wahlwerbung … der Listen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber findet in eigener Verantwortung statt, d.h., jede Liste und jede Einzelbewerberin sowie jeder Einzelbewerber entscheidet selbst, wie und in welchem finanziellen und organisatorischen Umfang der Wahlkampf stattfindet und Wahlwerbung gemacht werden soll.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wahlkampf Vorbereitung • Welche Wahlberechtigten will ich ansprechen (Anzahl, Herkunftsland, Sprache, Alter, Geschlecht, Religion usw.)? • Welche Vereine, Initiativen, Treffpunkte gibt es? • Welche davon will ich wie ansprechen? • Was sind die größten Probleme meiner möglichen Wählerinnen und Wähler? • Welche Lösungen kann ich bzw. der Integrationsrat anbieten? • Wie kann bei der Lösung unterstützt werden? • Welche Medien nutzen die Wahlberechtigten?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Wahlwerbung Informationsmaterial • Handzettel und Flugblätter • Faltblätter/Flyer • Prospekte und Broschüren • Plakate Informationsmöglichkeiten • Informationsveranstaltung • Informationsstände in den Wohnvierteln • Besuche von Vereinen und Einrichtungen • Kontakt zur örtlichen Presse • Internet (Homepage, E-Mails usw.)
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Fristen und Termine • 27. Juli 2020: Letzter Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge. • 3. bis 23. August 2020: Versand der Wahlbenachrichtigungen. • 1. September 2020: Letzter Termin für Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sich auf Antrag eintragen zu lassen. Sie haben den Nachweis über die Wahlbenachrichtigung zu führen. • 11. September 2020, 18 Uhr: Letzter Tag für die Beantragung des Wahlscheins. • 13. September 2020, 16 Uhr: Letzter Tag für die Abgabe der Briefwahlunterlagen • 13. September 2020, 8 bis 18 Uhr: Tag der Integrationsrats- und Kommunalwahlen. • 15. September 2020: Ermittlung der Wahlergebnisse der Integrationsratswahl
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 Informationen • Sollten Sie als Verein, Organisation oder als Einzelbewerberin und Einzelbewerber an einer Kandidatur für den Integrationsrat interessiert sein und weitere allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an: Emir Ali Sağ Geschäftsstelle des Integrationsrates Erdgeschoss, Flur B, Zimmer 060 Neues Rathaus Tel : 0521/51 68 05 E-Mail: emirali.sag@bielefeld.de
Mit entscheiden! Wahl des Integrationsrates Wir haben die Wahl – jede Stimme zählt! 13. September 2020
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