Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 - Bielefeld - Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Integrationsrates

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Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 - Bielefeld - Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Integrationsrates
Bielefeld

     Wahl des
 Integrationsrates
13. September 2020

            Stadt Bielefeld
  Geschäftsstelle des Integrationsrates
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020 - Bielefeld - Stadt Bielefeld Geschäftsstelle des Integrationsrates
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                                 Integrationsrat

• Entstehungsgeschichte
• Rechtliche Grundlagen
• Was ist der Integrationsrat?
• Ziele
• Aufgaben
• Rechte und Pflichten
• Integrationsratswahl am 13.09.2020

Wie kann ich mich aktiv beteiligen?
  o Wer darf wählen?
  o Wer darf nicht wählen?
  o Wer kann gewählt werden?
  o Wie wird gewählt?
  o Wo wird gewählt?
12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                       Ich möchte kandidieren!

•    Was sollte ich wissen?
•    Was sollte ich tun?

     Beispielformulare
     Wahlvorschlagsverfahren
     Zustimmung zur Aufnahme in einen Wahlvorschlag

     Liste oder Einzelbewerber
     Was ist zu tun?
     Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

     Informationsmöglichkeiten
     Persönlich
     Elektronisch

     Fristen und Termine

12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Entstehungsgeschichte

•    1971 Gründung des Arbeitskreises für „Ausländerfragen“

•    1973 Einrichtung eines Ausländerbeirates

•    1986 Urwahl zum Ausländerbeirat für die Ausländer aus den sog.
     Anwerbestaaten - erstmals haben alle ausländischen Mitbürgerinnen und
     Mitbürger die Möglichkeit, ihre Vertreterinnen und Vertreter für den
     Ausländerbeirat direkt und unmittelbar auf der neuen Grundlage des § 27
     GO NRW zu wählen

•    2004 der Rat der Stadt Bielefeld beschließt im Rahmen der sog.
     „Experimentierklausel“ (§ 126 Gemeindeordnung NRW) erstmals, einen
     Migrationsrat einzurichten

•    2009 Änderung des § 27 Gemeindeordnung NRW - der Integrationsrat
     ersetzt jetzt auf Dauer den Ausländerbeirat
12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Rechtliche Grundlagen

•    Gemeindeordnung NRW (§ 27)

•    Hauptsatzung der Stadt Bielefeld (§ 14)

•    Wahlordnung für den Integrationsrat

•    Geschäftsordnung des Stadtrates

12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                     Was ist der Integrationsrat?

•    Die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten

•    Er setzt sich in Bielefeld aus zwei Dritteln direkt gewählter
     Migrantenvertreter (17) und einem Drittel Ratsmitglieder (8) zusammen

•    Ist somit ein Gremium aus Ratsausschuss und direkt gewählten
     Migrantenvertretern

•    Dadurch idealerweise enge Zusammenarbeit mit der Kommunalpolitik

•    Kann bei entsprechendem Engagement aktive Integrationspolitik einer
     Stadt sichern

12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                                   Ziele

Integrationsräte arbeiten für:
•    Ein aktives Vorgehen gegen Diskriminierung, Rassismus und
     Ausgrenzung
•    Bessere politische Beteiligung von Migrantinnen und Migranten;
     kommunales Wahlrecht für alle
•    Eine interkulturelle Ausrichtung von Verwaltungen, sozialen Diensten
     und Schulen
•    Programme, die Jugendlichen helfen, den beruflichen Einstieg zu
     schaffen
•    Angebote zur Verbesserung der Gesundheits- und Wohnsituation von
     Migrantinnen und Migranten
•    Die Förderung der Arbeit von Migrantenselbstorganisationen
•    Eine integrationsfreundliche Umsetzung von Bundes- und
     Landesgesetzen in den Kommunen
12.06.2020
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                                Aufgaben

•   Vertretung der Migrantinnen und Migranten gegenüber der Politik,
    Verwaltung und Öffentlichkeit
•   Förderung des gleichberechtigten Zusammenlebens von Deutschen und
    Migrantinnen/Migranten
•   Ansprechpartner für alle Belange des politischen und gesellschaftlichen
    Lebens
•   Integrationsrat arbeitet parlamentarisch
•   Verbesserungsvorschläge und/oder Lösungsvorschläge für das
    Zusammenleben innerhalb der Stadtgesellschaft (Schule und Bildung,
    Arbeitsmarkt, Wohnsituation etc.)
•   Austausch mit anderen Integrationsräten und Zusammenarbeit mit der
    Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen
    NRW (LAGA NRW) in Düsseldorf
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Rechte und Pflichten

•   Kann sich mit allen Belangen und Themen in der Stadt, die Migrantinnen
    und Migranten betreffen, befassen
•   Kann allen politischen Gremien der Stadt Anregungen und
    Stellungnahmen zu bestimmten Themen vorlegen
•   Schlägt dem Stadtrat sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner aus
    seiner Mitte heraus für die Ratsausschüsse und andere Beiräte vor
•   Es sind: Bürgerausschuss, Jugendhilfeausschuss, Kulturausschuss,
    Schul- und Sportausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss,
    Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss, Seniorenrat, Beirat für
    Behindertenfragen, Fachbeirat für Mädchenarbeit
•   Nimmt Stellung zu den Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, oder
    auch einer Bezirksvertretung vorgelegt werden
•   Erhält Haushaltsmittel zur Erledigung seiner Aufgaben
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              Wie kann ich mich aktiv beteiligen?

   1. Wer darf wählen?

   2. Wer kann gewählt werden?

   3. Wie wird gewählt?

   4. Wo wird gewählt?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                           Wer darf wählen?

•   Ausländer, die eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis
    haben
•   Alle EU-Bürgerinnen und Bürger
•   Deutsche, die noch eine andere Staatsangehörigkeit haben
•   Personen, die in Deutschland eingebürgert worden sind
•   Kinder von ausländischen Eltern, die durch ihre Geburt Deutsche
    geworden sind
•   Aussiedlerinnen und Aussiedler
•   Staatenlose Personen
•   Geflüchtete, die eine Anerkennung als Schutzberechtigte haben
    (Asylberechtigte, Anerkannte Flüchtlinge, Personen mit subsidiärem
    Schutz)
•   Außerdem muss die Person am Tag der Wahlen
    o 16 Jahre alt sein,
    o seit einem Jahr in Deutschland leben,
    o mindestens seit dem 28. August 2020 in der Stadt, in der er/sie wählt,
       den Hauptwohnsitz haben.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                      Wer darf nicht wählen?

Nicht wahlberechtigt sind:

•   Personen mit einer Duldung
•   Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
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                        Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 23.08.2020 eine
schriftliche Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des zuständigen
Wahllokals.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                    Wer kann gewählt werden?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger,
soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens
einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und seit mindestens
3 Monaten in Bielefeld ihren Hauptwohnsitz haben.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                     Wie und wo wird gewählt?

1.   Urnenwahl

•    Stadtgebiet ist in Wahlbezirke eingeteilt

•    Anschrift des Wahllokals steht in der Wahlbenachrichtigung
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                    Wie und wo wird gewählt?

2. Briefwahl

•   Bis zum 13.09.2020 ist eine Briefwahl zu den Öffnungszeiten der
    Verwaltung möglich

•   Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld

•   In allen Bezirksämtern (nicht in den Nebenstellen)

•   Online-Antrag über www.bielefeld.de
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                           Ich möchte kandidieren!

1.   Was sollte ich wissen?

2.   Was sollte ich tun?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Was sollte ich wissen?

•   Bringe ich grundsätzliches Interesse an kommunal- und
    integrationspolitischen Themen mit?
•   Bringe ich ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und
    Schrift mit?
•   Bin ich bereit, mich auch über die Zeit der vier bis sechs Mal jährlichen
    Sitzungen hinaus für den Integrationsrat zu engagieren?
•   Bin ich mir bewusst, dass ich, wenn ich die Wahl annehme, viel Arbeit
    und wenig Lob oder Lohn dafür bekommen werde?
•   Bin ich mir im Klaren darüber, dass der Integrationsrat als politisches
    Gremium weder personell, noch finanziell oder organisatorisch mit
    anderen politischen Gremien vergleichbar ist?
•   Bin ich in der Lage, im Falle meiner Wahl zum Mitglied des
    Integrationsrates, über den Tellerrand meiner eigenen Liste/des Vereins
    zu schauen und mich als Vertreter aller Migrantinnen und Migranten zu
    verstehen?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Was sollte ich tun?

•   Einen Wahlvorschlag einreichen. Um in den Integrationsrat gewählt
    werden zu können, muss ein Wahlvorschlag bis zum 27.07.2020 beim
    Wahlteam eingereicht werden.

•   Wahlvorschläge einreichen und kandidieren können
    Wählergruppen/Listen und Einzelpersonen/-bewerber
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

        Liste oder Einzelbewerberin / Einzelbewerber –
                        Was ist zu tun?

Wahlvorschlag Liste
•   Durchführung einer Versammlung jener Gruppe von Interessierten, die
    eine Liste aufstellen wollen.
•   Einigung dieser Personen auf einen Namen und ein Wahlprogramm, mit
    dem für die Wahl geworben werden soll.
•   Liste sollte einen Namen haben, der sich deutlich von anderen
    Listennamen unterscheidet.
•   Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten und Bestimmung von
    deren Reihenfolge auf der Liste.
•   Protokoll über den Ablauf dieser Versammlung und die gewählten
    Personen.
•   Frühzeitige Einreichung des Listen-/ Wahlvorschlages beim Wahlteam,
    damit etwaige Fehler noch rechtzeitig korrigiert werden können.
•   Alle notwendigen Vordrucke gibt es ebenfalls im Wahlteam.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

        Liste oder Einzelbewerberin / Einzelbewerber –
                        Was ist zu tun?

Wahlvorschlag Einzelbewerber

•   Auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber ist es erforderlich,
    einen Wahlvorschlag unter Beachtung bestimmter Formalitäten und
    unter Einhaltung von Fristen beim Wahlteam einzureichen.

•   Die dafür notwendigen Vordrucke gibt es ebenfalls beim Wahlteam.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

         Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

1.   Wahlvorschlag (Liste)
     Name der Wählergruppe - Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber mit
     persönlichen Daten – Wahlvorschlag muss eine Vertrauensperson und eine
     stellvertretende Vertrauensperson der Liste als Ansprechpartnerin oder
     Ansprechpartner benennen.
2.   Zustimmungserklärung
     Schriftliche Erklärung aller Kandidatinnen und Kandidaten über eine
     unwiderrufliche Kandidatur.
3.   Wählbarkeitsbescheinigung
     Bescheinigung der Stadtverwaltung, dass die Bewerberin und der Bewerber
     die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.
4.   Protokoll über Ablauf und Inhalte der Sitzung
     Erklärung, dass die Wahl für die Listenplätze in geheimer Abstimmung
     erfolgte.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                  Wo erhalte ich die Unterlagen?

•   Alle zu verwendenden Unterlagen und die Beratung

•   Wahlteam der Stadt Bielefeld
    Telefon:0521/ 512109
    Herforder Str. 76
    33602 Bielefeld
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                         Zulassung zur Wahl

•   Alle fristgerecht bis zum 27.07.2020 um 18 Uhr eingegangenen
    Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter auf ihre Gültigkeit hin überprüft.

•   Wahlvorschläge sind ungültig, wenn

    o sie nach Ende der Frist eingereicht wurden,
    o sie unvollständig sind,
    o sie nicht auf den von der Wahlbehörde überlassenen Vordrucken
      eingereicht wurden.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                    Wahlkampf und Wahlwerbung

… der Listen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber findet in eigener
Verantwortung statt, d.h., jede Liste und jede Einzelbewerberin sowie jeder
Einzelbewerber entscheidet selbst, wie und in welchem finanziellen und
organisatorischen Umfang der Wahlkampf stattfindet und Wahlwerbung
gemacht werden soll.
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                               Wahlkampf

Vorbereitung

•   Welche Wahlberechtigten will ich ansprechen (Anzahl, Herkunftsland,
    Sprache, Alter, Geschlecht, Religion usw.)?
•   Welche Vereine, Initiativen, Treffpunkte gibt es?
•   Welche davon will ich wie ansprechen?
•   Was sind die größten Probleme meiner möglichen Wählerinnen und
    Wähler?
•   Welche Lösungen kann ich bzw. der Integrationsrat anbieten?
•   Wie kann bei der Lösung unterstützt werden?
•   Welche Medien nutzen die Wahlberechtigten?
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                             Wahlwerbung

Informationsmaterial
•   Handzettel und Flugblätter
•   Faltblätter/Flyer
•   Prospekte und Broschüren
•   Plakate

Informationsmöglichkeiten
•   Informationsveranstaltung
•   Informationsstände in den Wohnvierteln
•   Besuche von Vereinen und Einrichtungen
•   Kontakt zur örtlichen Presse
•   Internet (Homepage, E-Mails usw.)
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                        Fristen und Termine
•   27. Juli 2020:
    Letzter Termin zur Einreichung der Wahlvorschläge.
•   3. bis 23. August 2020:
    Versand der Wahlbenachrichtigungen.
•   1. September 2020:
    Letzter Termin für Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis
    eingetragen sind, sich auf Antrag eintragen zu lassen.
    Sie haben den Nachweis über die Wahlbenachrichtigung zu führen.
•   11. September 2020, 18 Uhr:
    Letzter Tag für die Beantragung des Wahlscheins.
•   13. September 2020, 16 Uhr:
    Letzter Tag für die Abgabe der Briefwahlunterlagen
•   13. September 2020, 8 bis 18 Uhr:
    Tag der Integrationsrats- und Kommunalwahlen.
•   15. September 2020:
    Ermittlung der Wahlergebnisse der Integrationsratswahl
Wahl des Integrationsrates 13. September 2020

                             Informationen

•   Sollten Sie als Verein, Organisation oder als Einzelbewerberin und
    Einzelbewerber an einer Kandidatur für den Integrationsrat interessiert
    sein und weitere allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich
    bitte an:

    Emir Ali Sağ
    Geschäftsstelle des Integrationsrates
    Erdgeschoss, Flur B, Zimmer 060
    Neues Rathaus
    Tel : 0521/51 68 05
    E-Mail: emirali.sag@bielefeld.de
Mit entscheiden!
Wahl des Integrationsrates

    Wir haben die Wahl –
     jede Stimme zählt!

 13. September 2020
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