Hoffnung benötigt Wut und Mut! - ÖGKV

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Hoffnung benötigt Wut und Mut! - ÖGKV
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Hoffnung benötigt Wut und Mut!
So sagte es Dr.in Liliane Juchli bei ihrem kraftvollen Vortrag im Jahr 2019.
Wir gedenken Liliane Juchli (1933-2020). Diese mutige Frau stand für die
Kraft von Fürsorge, Mitgefühl und Ganzheitlichkeit im Kontext der Pflege.
                                                   Nina Lindengrün, BScN; Rita Lindenthaler; Petra Stöckl, BScN; Gabriele Wiederkehr, MSc

    Etwas Wut, viel Mut und mehr Selbstbewusstsein be-             des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegever-
    nötigen Pflegefachkräfte für viele berufsspezifische           bandes Mag.a Elisabeth Potzmann und dem erfahrenen Ar-
    Themen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Freiberuf-           beits- und Sozialrichter Dr. Martin Greifeneder identifizierten
    liche Pflege widmete sich im Herbst 2020 neben dem Ar-         wir mehrere Problemfelder.
    beitspaket „Gesamtverträge mit der Sozialversicherung“ und     Eines kann vorweg gesagt werden: Pflegefachkräfte müs-
    den dafür erforderlichen Änderungen im ASVG noch dem           sen anscheinend ihre Kernkompetenzbereiche mühsam
    Arbeitspaket „Pflegegeld-Einstufung“. Bereits vor dem ge-      erobern und selbstbewusster auftreten. Doch eines nach
    meinsamen Zoom-Meeting mit der engagierten Präsi­dentin        dem anderen.

Erst nach einem Pilotprojekt in den Jahren 2010 bis 2011           achten durch Medizinerinnen besser bezahlt als die umfang-
durften Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege              reichen und exakten Pflegegutachten. Nur, wenn zu wenig
neben Medizinerinnen auch Gutachten zur PFLEGEgeld-                Fachärztinnen und Fachärzte der Pädiatrie in den ländlichen
Einstufung stellen. Ab dem Jahr 2012 übernahmen Pfle-              Region vorhanden sind, dann dürfen Pflegefachkräfte bei Kin-
gefachkräfte Erhöhungsanträge ab der Pflegegeld-Stufe              dern und Jugendlichen die Gutachten übernehmen. Doch bei
4, ab dem Jahr 2015 dann ab Pflegegeld-Stufe 3. Erst seit          der Einstufung von Kindern und Jugendlichen gibt es noch
dem Jahr 2019 obliegt das Einstufungsverfahren ab Stufe 1          immer keine zufriedenstellende Vorgangsweise. Nur, wenn zu
Pflegefachkräften. Doch Ersteinstufungen sind immer noch           wenig Fachärztinnen der Pädiatrie, welche die Einstufungen
ausschließlich Medizinerinnen vorbehalten. Scheibchen-             in der ländlichen Region vornehmen, vorhanden sind, dann
weise erobern sich Pflegende ihre Kernkompetenzen. Iro-            dürfen Pflegefachkräfte bei Kindern und Jugendlichen die
nischerweise bekommen Pflegekräfte weniger Honorar für             Gutachten übernehmen. Keine andere Berufsgruppe würde
die Einstufungsleistung als medizinische Gutachterinnen. Es        das Eingreifen in seine eigenen berufsrechtlichen Kernkompe-
versteht wirklich niemand, warum die Ersteinstufung PFLE-          tenzen so geduldig über zehn Jahre abwarten. Grotesk genug
GE-Fachkräften verwehrt bleibt. Beides ist eine Ungleichbe-        über welch langen Zeitraum Pflegekräfte beweisen müssen,
handlung. Doch lesen Sie weiter, denn vieles ist nicht nach-       dass die Einstufung des Pflege- und Betreuungsbedarfs und
vollziehbar.                                                       das Erstellen von Pflege-Gutachten zu den Kernkompetenzen
                                                                   der Fachpflege gehört und es gekonnt wird.
    FAKTEN-CHECK:
    Das Erstellen von Gutachten ist eine pflegerische Kern-        Allgemeines zum Pflegegeld
    kompetenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegege-              In Österreich wird im Falle von erforderlichen pflegebedingten
    setz § 14, Absatz 2, Punkt 8 (GuKG-Novelle 2016).              Mehraufwendungen zur Sicherung eines selbstbestimmten
                                                                   Lebens eine finanzielle Zuwendung in Form von Pflegegeld
                                                                   gewährt. Nachdem der Pflegegeld-Antrag in schriftlicher
Anstatt die Pflegegeld-Begutachtung von Anfang an in die           Form (inklusive ärztlicher Befunde …) beim zuständigen Ver-
Hände von Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege           sicherungsträger eingereicht wurde, bekommt die Antrag-
zu legen und diese Tätigkeit an eine angemessene Schulung          stellerin eine Verständigung zum Termin der Begutachtung.
mit pflegerischen, juristischen sowie medizinischen Schwer-        Einstufungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgen
punkten zu binden, wurde die Einstufung gesetzlich an ein          derzeit entweder von Fachkräften der Medizin oder (ab Stu-
ärztliches Sachverständigen-Gutachten gekoppelt. Aus               fe 1) der Pflege zumeist durch einen Hausbesuch. Dabei
dieser eisernen Zange kommen wir anscheinend erst dann             sollten in einem ausführlichen pflegefachkundigen Gespräch
wirklich aus, wenn die Tätigkeit für die Medizin unrentabel        pflegerelevante Fragen gestellt werden, um den Pflege- und
geworden ist. Doch wie bereits oben erwähnt, werden Gut-           Betreuungsbedarf richtig einzuschätzen.

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    Männer sind in diesem Artikel mitgemeint.

8      ÖPZ 1/2021                                                           ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
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   Pflegestufe               Pflegegeld            Pflegebedarf im Monat
           1                  €    160,10          mehr als 65 Stunden
           2                  €    295,20          mehr als 95 Stunden
           3                  €    459,90          mehr als 120 Stunden
           4                  €    689,80          mehr als 160 Stunden
           5                  €    936,90          mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vorliegt
           6                  € 1.308,30           mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaß-
                                                   nahmen vorliegen und regelmäßig während des Tages und der Nacht zu
                                                   erbringen sind ODER dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson aufgrund
                                                   von Wahrscheinlichkeit der Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich ist
           7                  € 1.719,30           mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier
                                                   Extremitäten möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt
Tabelle: Sieben Pflegestufen im Jahr 2020
Vgl. https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales /pflege/4/Seite.360516.html [04.12.2020]

Für die Pflegestufe 1 muss der Bedarf mindestens 65 Stun-                standsgefälle zwischen Österreich und ärmeren östlichen
den im Monat für mindestens sechs Monate betragen. Erst­                 Nachbarländern. Ein modernes Sklaventum und doch war
einstufungen dürfen nur von Fachkräften der Medizin erfolgen.            in Frühjahr 2020 beim ersten Lock-Down alle Aufmerksam-
                                                                         keit bei diesen Frauen, damit sie weiter in Österreich „un-
Die sieben Pflegestufen                                                  sere Alten und Gebrechlichen“ weiter versorgen. Denn alle
Die Beurteilung des Pflegebedarfs wird im Bundespflege-                  Seiten profitieren anscheinend: die betreuungsbedürftigen
geldgesetz (BPGG), in der Einstufungsverordnung zum                      Menschen können zu Hause leben, Angehörige werden ent-
Bundespflegegeldgesetz (EinstV § 8) und in den Richtlinien               lastet, Betreuerinnen verdienen mehr als in ihren Heimatlän-
des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversiche-                  dern. Und der um ein Vielfaches teurere Aufenthalt in einem
rungsträger einheitlich geregelt. Im Jahr 2020 wurde das                 Krankenhaus oder einer geriatrischen Langzeiteinrichtung
Pflegegeld angehoben und zukünftig wurde eine jährliche                  wird verhindert. Dieses Geld spart sich die öffentliche Hand
Anpassung zugesagt.                                                      und das österreichische Gesundheitssystem.
Für Arbeitnehmerinnen gibt es einen Rechtsanspruch für                   Bei den Personenbetreuerinnen fehlt die gesetzliche Rege-
die Dauer von vier Wochen auf Pflegekarenz und (länger)                  lung einer verpflichtenden Qualitätssicherung durch Pfle-
auf Pflegeteilzeit. Ein Erschwerniszuschlag wird unter be-               gefachkräfte – mindestens im Monatstakt – sowie Sprach-
stimmten Voraussetzungen bei Kindern und Jugendlichen                    schulung und Ausbildungsgrundlagen auf Heimhilfe-Niveau
gewährt sowie bei Erwachsenen mit schwerer geistiger oder                (mindestens 400 Stunden). Doch wer seit dem Jahr 2007
psychischer Erkrankung – insbesondere bei Demenz.                        kräftig am Personenbetreuungsgewerbe-Modell verdient, ist
                                                                         die Wirtschaftskammer sowie die etwa 918 Agenturen in Ös-
Pflege und Betreuung ist Frauenarbeit                                    terreich, welche teilweise mit Inkassoverträgen alle Geldflüs-
im 21. Jahrhundert                                                       se regeln und gut mitschneiden. Dieses Thema bearbeiten
Von wem und wo die erforderliche Pflege und Betreuung                    wir gerne in einem weiteren Artikel, denn die Qualität vieler
durchgeführt wird, ist dabei irrelevant. Pflegende Angehö-               Agenturen ist trotz der Qualitätszertifikate sehr mangelhaft bis
rige, zumeist Frauen, übernehmen in Österreich zu 80 %                   schlecht. Betonen möchten wir, dass es auch positive Bei-
diese herausfordernden Tätigkeiten mehr oder weniger 24                  spiele für eine qualitätsvolle Personenbetreuung gibt, welche
Stunden, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.                     mittels engmaschiger Qualitätssicherungsmaßnahmen durch
Unterstützt werden pflegende Angehörige von etwa 62.000                  diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und re-
Personenbetreuerinnen aus Ländern wie Slowakei, Rumäni-                  gelmäßiger Schulungen der Betreuerinnen erfolgt.
en, Ungarn, Kroatien, … Die 24-Stunden-Betreuungskräfte                  Auf Kosten von vielen alten, gebrechlichen und pflegebe-
unterliegen dem Gewerbe der Personenbetreuung und der                    dürftigen Menschen stellt die 24-Stunden-Betreuung ein
Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Sie unterstützen                     unwürdiges Modell dar und es kommt zu zahlreichen Über-
etwa 33.000 Menschen in Österreich. Mehr als 90 % die-                   forderungssituationen bei pflegenden Angehörigen. Der
ser Betreuungskräfte sind Frauen, welche im Turnus von 14                Ausbau eines kompetenten Pflege-Versorgungssystems,
bis 28 Tagen bei den zu betreuenden Menschen zu Hause                    geleitet von selbstständigen Pflegefachkräften, könnte mit
leben und wohnen. Dieses am 1.7.2007 gegründete Modell                   einem zeitgemäßen Finanzierungsmodell durch Gesamt-
(der damaligen großen Koalition) stützt sich auf das Wohl-               verträge mit der Sozialversicherung, sichere Pflegequalität

      www.oegkv-fv.at ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT                                                                   ÖPZ 1/2021   9
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durch ausgebildete Pflegekräfte gewährleisten. Ohne Frau-        Akademie für ärztliche und pflegerische
en von Nachbarländern von ihren Familien und Gesund-             ­Begutachtung (ÖBAK)
heitsystemen wegzuholen. Doch kommen wir wieder zurück           Am 01.01.2014 wurde der gemeinnützige Verein „Akade-
zum Pflegegeld.                                                  mie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK)“ zur
                                                                 Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten von Versiche-
Pflegegeld-Einstufung von Kindern und                            rungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Pfle-
Jugendlichen (Kinder-EinstV § 10)                                gegeldes im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes errichtet.
Am 31.12.2018 bezogen 9.381 Kinder und Jugendliche bis           Ziel ist die Gewährleistung und Einhaltung von Begutach-
zum vollendeten 15. Lebensjahr Pflegegeld. „Die Grundlage        tungsstandards als eine Verpflichtung gegenüber den Pen­
der Entscheidung über die Zuerkennung und Neubemes-              sionsversicherungsträgern, der ASVG, BSVG, GSVG, Be-
sung von Pflegegeld bildet jedenfalls ein ärztliches Sach-       amten-, Kranken- und Unfallversicherung (B-KUVG).
verständigengutachten und hierbei grundsätzlich von einem
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, es sei denn,           Die ÖBAK bietet eintägige Aus- und Weiterbildungslehrgän-
es befindet sich kein für die Begutachtung zur Verfügung         ge für Ärztinnen und für Angehörige des gehobenen Dienstes
stehender Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in            für Gesundheits- und Krankenpflege an, welche den Pfle-
örtlicher Nähe zum zu begutachtenden Kind oder Jugend-           gebedarf einstufen. Ziel der Akademie ist ein österreichweit
lichen. Für die Neubemessung von Pflegegeld kann auch            einheitliches Vorgehen bei der Pflegegeld-Begutachtung zu
ein Gutachten eines Angehörigen des gehobenen Dienstes           gewährleisten, so steht es auf der Homepage (www.oebak.
für Gesundheits- und Krankenpflege, bevorzugt mit einer          at). Die eintägige Schulung mit acht Unterrichtseinheiten
Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpflege,        (Kosten € 300,00, derzeit online) und Zertifizierung ist eine
die Entscheidungsgrundlage bilden. Erforderlichenfalls sind      Voraussetzung für die sozialversicherungsrechtliche Pflege-
zur ganzheitlichen Beurteilung der Pflegesituation Personen      geld-Einstufung. Nach fünf Jahren muss eine eintägige Re-
aus anderen Bereichen, beispielsweise der Heil- und Son-         Zertifizierungsfortbildung absolviert werden. Die Vortragen-
derpädagogik, der Sozialarbeit, der Psychologie sowie der        den sind ausschließlich Rechts- und Medizin-Expertinnen.
Psychotherapie, beizuziehen.“ (Kinder-EinstV § 10)
                                                                 Vortragende der Gesundheits- und Krankenpflege kommen
                                                                 als Expertinnen in diesen Zertifizierungen nicht vor. Weiters
 Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, dass die Bemes-
                                                                 gibt es keinerlei Wissensüberprüfung bei den Teilnehmerin-
 sung des Pflegegeldes von Kindern und Jugendlichen
                                                                 nen und keine verpflichtenden Schulungen für die Einstufung
 durch diplomiertes Pflegepersonal mit Zusatzausbildung
                                                                 von Kindern und Jugendlichen (nur auf freiwilliger Basis im
 in der Kinder- und Jugendlichen-Pflege zukünftig nicht
                                                                 Anschluss an die verpflichtenden Inhalte), obwohl, wie be-
 nur dann erfolgt, wenn regional keine ärztliche Fachkraft
                                                                 reits beschrieben, fallweise Begutachtungen von diplomierten
 zur Verfügung steht. Pflegefachkräfte können zur Pflege-
                                                                 Fachkräften durchgeführt werden (vgl. Kinder-EinstV §10).
 geld-Einstufung für alle Altersgruppen in der Bevölkerung
                                                                 Ordentliche Vereinsmitglieder der ÖBAK sind: die Allgemei-
 eingesetzt werden.
                                                                 ne Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Versicherungs-
                                                                 anstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau
Die mangelnde Bereitschaft der Entscheidungsträger aus           (BVAEB), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die
dem Bundesministerium (BMSGPK) ist nicht nachvollziehbar.        Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die
Die Endentscheidung über die Zuerkennung der Pflegestufe         Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und der Österreichi-
entscheidet der chefärztliche Dienst des jeweiligen Sozialver-   sche Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) sind
sicherungsträgers. Jedoch fehlt diesen Entscheidungsträgern      ­außerordentliche Vereinsmitglieder.
im chefärztlichen Dienst und Oberbegutachterinnen die Fach-
expertise der Gesundheits- und Krankenpflege.
                                                                  Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, dass bei den Schu-
                                                                  lungen der ÖBAK mehr pflegespezifische Inhalte, Erfah-
 Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpfle-            rungen und Anliegen durch Angehörige des gehobenen
 ge sollte zukünftig in die Funktion der Oberbegutachterin-       Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als Vortra-
 nen eingebunden werden. Die BAG Freiberufliche Pflege            gende integriert werden. Und, dass zukünftig die Position
 betont die dringend nötige Verbesserung der Kommu-               des ÖGKV-Berufsverbandes in der ÖBAK gestärkt wird.
 nikation zwischen Pflegegeld-Einstuferinnen und Ober-
 begutachterinnen der Sozialversicherung. Hier wären
 gemeinsame Fortbildungen sowie einheitliche Vorgangs-           Evaluation der Pflegegeldstufen wenig
 weisen und Definitionen aus dem Clinical Assessment             ­aussagekräftig
 erstrebenswert.                                                 Eine im österreichischen Pflegevorsorgebericht vom Jahr
                                                                 2018 publizierte Evaluierung der Pflegegeld-Einstufung

10 ÖPZ 1/2021                                                           ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
AKTUELLES

zeigte deutlich, dass sich die Pflegegeld-Einstufungsverfah-
ren ab dem Jahr 2014 nur minimal verbesserten. Bereits vor
den ÖBAK-Schulungen gab es minimale Schwankungen im
1,5 % Bereich (Österr. Pflegevorsorgebericht 2018, S. 15-
19 (https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/
Download?publicationId=719, 30.11.2020)

Das Dilemma mit den Pflegediagnosen
In den Fortbildungen der ÖBAK wird betont, Diagnosen so
zu formulieren, dass sich der Pflegeaufwand ableiten lässt
und das funktionelle Defizit enthalten ist. Gewohnte und gän-
gige Pflegediagnosen wie „Selbstpflegedefizit“ seien jedoch
zu vermeiden, so steht es in der von der ÖBAK ausgehän-         Ungleiches Honorar für gleiche Pflegegeld-
digten Literatur „Das Gutachten zum Pflegegeld. Eine Weg-       Einstufungstätigkeit
beschreibung zum Verfassen des perfekten Gutachtens“.           Die Pflegegeld-Einstufung und Erstellung des Pflegegeld-
Im Pflegegeld-Begutachtungsverfahren wird die Angabe            Gutachtens setzen sich aus mehreren Schritten zusammen:
von Diagnosen vorgegeben. Ärztinnen stellen medizinische
Diagnosen. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und             1. Empfang des Auftrags auf elektronischem Wege
Krankenpflege hingegen stellt spezifische Pflegediagnosen.         a. Download der Daten und Ausdruck
Woraus kann der Pflegebedarf besser abgeleitet werden?             b. Schriftliche Terminvereinbarung
                                                                   c. Oft mehrfaches Anschreiben und mehrfache Postwege
 Die BAG Freiberufliche Pflege fordert zukünftig eine Ver-         d. Telefonische Terminvereinbarung
 einheitlichung bei der Pflegegeld-Einstufung durch das         2. An- und Abreise (Fahrtzeit) zur Antragstellerin, welche vor
 Stellen von Pflegediagnosen.                                      allem in ländlichen Regionen oftmals mehr als eine Stun-
                                                                   de Fahrzeit pro Richtung beträgt
                                                                3. Kundenkontakt mit der Pflegegeld-Antragstellerin und
Unterschiedliche Vorlagen für Gutachten                            deren Angehörigen
der Medizin und der Pflege                                         a. Kontaktaufnahme und Begrüßung
Die Formular-Vorlagen der pflegerischen und ärztlichen Gut-        b. Erhebung anhand des Pflegeprozesses
achten unterscheiden sich. Die Vorlage für das pflegerische        c. Einschätzung der Versorgungssituation mit physi-
Gutachten endet bei manchen Versicherungsträgern nach                 schen, psychischen, sozialen und mentalen Einschrän-
Punkt 9 bzw. 10. Es fehlen pflegerelevante Aspekte, wel-              kungen
che bei den pflegerischen Vorlagen unter „Sonstiges“ notiert       d. Ableitung des Pflege- und Betreuungsbedarfs anhand
werden können, wie beispielsweise der Hinweis auf „Unter-             des pflegerischen Untersuchungsbefundes
versorgung“ oder „Verwahrlosung“. Auch die Notwendigkeit           e. Erhebung der medizinischen Diagnosen anhand von
einer zusätzlichen Begutachtung (anderer Professionen)                Arztbriefen und Befunden
und die Option von pflegestufenrelevanten Verbesserun-          4. Verfassen des schlüssigen Gutachtens
gen können auf den Formularen für pflegerische Gutachten           a. Elektronische Übermittlung des Gutachtens
nicht vermerkt werden, obwohl diese Einschätzungen den
Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesund-              Während der COVID-19-Pandemie verdichteten sich zwar
heits- und Krankenpflege entsprechen würden. Weitere Un-        die Anforderungen, aber nicht die Entlohnung. Denn es kam
terschiede zwischen den Trägern fallen bei der Betrachtung      zur Anweisung, alle Antragstellerinnen telefonisch zu kon-
ärztlicher Gutachtenformulare bezüglich des Punktes „geäu-      taktieren und über COVID-19-relevante Symptome zu befra-
ßerter Wunsch auf eine Pflegefachberatung“ auf.                 gen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu informieren.
                                                                Das Telefonat sollte einer Aktualität von maximal zwei Tagen
Dieser Aspekt wird nicht überall angeführt, wäre jedoch         vor Begutachtungstermin entsprechen. Somit waren min-
wichtig, damit sowohl Pflegefachberatung als auch Qua-          destens zwei Telefonate erforderlich.
litätssicherung in der häuslichen Pflege (siehe Handbuch
SVS im Auftrag des Sozialministeriums) im Sinne der Pfle-       Das Honorar für die Erstellung von Pflegegeld-Gutachten
gegeldbezieherinnen und deren An- und Zugehörigen op-           durch ärztliche Gutachterinnen von den Gutachten durch
timiert werden kann. Diese Formulare benötigen eine Eva-        Pflegekräfte unterscheidet sich erheblich. Obwohl Pflege-
luierung und eine sinnvolle Anpassung und Aktualisierung        geld-Gutachterinnen der Medizin keine pflegerische Exper-
durch das Einbeziehen der Erfahrungen von Pflegegeld-           tise vorweisen, erhalten sie für den gleichen zeitlichen Auf-
Gutachterinnen.                                                 wand mehr Honorar.

      www.oegkv-fv.at ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT                                                         ÖPZ 1/2021 11
AKTUELLES

                                                                  ren Angehörige sollte sich im Anschluss an ein Gutachten
 Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, eine Gleichbe-
                                                                  im Sinne des Gesundheitszieles „Gesundheitskompetenz
 handlung von Gutachterinnen der Medizin und der Pflege
                                                                  stärken“ etablieren und angemessen honoriert werden.
 durch eine Gleichstellung des Honorars für die Pflege-
                                                                  In den pflegerischen Kernkompetenzen des Gesundheits-
 geld-Einstufung.
                                                                  und Krankenpflegegesetzes § 14, Absatz 2, Punkt 8 ist
                                                                  „Erstellung von Pflegegutachten“ gesetzlich verankert. Der
Die BAG Freiberufliche Pflege fordert                             gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt
Verbesserungen                                                    die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den Fort-            von Menschen in allen Altersstufen gemäß § 12 GuKG.
bildungen der ÖBAK-Zertifizierung und Re-Zertifizierung
Verbesserungen nötig sind. Pflegespezifische Inhalte und           Die BAG Freiberufliche Pflege fordert die Eingliederung
Problemstellungen sollen zukünftig von Pflegefachkräften           des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken-
mit fundierten Einstufungserfahrungen vermittelt werden.           pflege in den Prozess der Erstbegutachtungen zur Fest-
Die Lehrinhalte sollten mit gezielten Fallbeispielen für Kinder    stellung des Pflegebedarfs bei Antragstellerinnen aller
und Jugendliche ergänzt werden. Zudem wäre es sinnvoll,            Altersstufen, was den gesamten Begutachtungsprozess
Elemente des Clinical Assessments sowie Pflegediagnosen in         bei Kindern und Jugendlichen beinhaltet.
den Fortbildungstag zu integrieren.
Neben der Einbeziehung von erfahrenen Angehörigen der
Gesundheits- und Krankenpflege als Referentinnen sollten          Schließlich sieht die BAG Freiberufliche Pflege die Erhöhung
eine Evaluierung und Überprüfung der rechtlichen, medizini-       der Tarife, angepasst an den tatsächlichen zeitlichen Auf-
schen und pflegespezifischen Inhalte im Rahmen der Zertifi-       wand mit einer Angleichung an die Honorierung ärztlicher
zierung und Re-Zertifizierung erfolgen.                           Begutachtung als dringendes Zeichen der Gleichstellung.
Eine Gesamt-Evaluierung der Einstufungs-Gutachten auf
bisher nicht erfasste Pflegeprobleme und Defizite sowie eine      Wir brauchen eine starke Pflege – jetzt!
Ergänzung der Pflegegeldkriterien müsste erfolgen. Dies be-       Jetzt ist die richtige Zeit zum Handeln und zum Wandel. Nur
trifft beispielsweise die Anerkennung des Pflegebedarfs bei       mit Selbstbewusstsein und Zusammenhalt schaffen wir die
Pflegegeldbezieherinnen mit einer Demenzerkrankung oder           Eroberung unserer ureigenen pflegerischen Kernkompeten-
Klientinnen mit psychischen Beeinträchtigungen. Der Er-           zen und beruflichen Tätigkeitsbereiche. Selbstständigkeit
schwerniszuschlag von 25 Stunden pro Monat honoriert den          ist neben Forschung und Akademisierung ein Zeichen der
Mehraufwand in manchen Fällen nicht zur Gänze. Somit wäre         Professionalisierung einer Berufsgruppe. Wenn Wut sich mit
eine Erweiterung des Entscheidungsspielraumes mit Abän-           Mut vereint, kann die Energie der Hoffnung berufspolitischen
derung von dem jetzigen Fix-Wert in einen Richtwert sinnvoll.     Themen zum Durchbruch helfen. Vor allem das seit vielen
Die Akzeptanz professioneller Fachbegriffe und Codierun-          Jahren verfolgte Thema der Direktverrechnung von Pflege-
gen in Form von den in der Pflege etablierten Pflegediag-         leistungen mit der Sozialversicherung benötigt die vereinten
nosen (nach anerkannten Taxonomien oder frei formuliert),         Kräfte der vielen Pflegenden in Österreich. Die Themen kön-
müsste als State-of-the-Art angesehen werden und zur              nen nur dann ausreichend verfolgt werden, wenn der ein-
Feststellung des Pflegebedarfs in alle Gutachten übernom-         zige österreichische Berufsverband der Gesundheits- und
men werden. Schließlich „umfasst die eigenverantwortliche         Krankenpflege unterstützt und gestärkt wird mit ihrem Mit-
Erhebung des Pflegebedarfes sowie die Beurteilung der             gliedsbeitrag. Wir finden, das ist das Mindeste, was wir tun
Pflegeabhängigkeit, der Diagnostik, Planung, Organisation,        können! u
Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen
                                                                  Literatur:
Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen              Greifeneder M.; Liebhart, G. (2017): Pflegegeld. Grundsätze, Einstufung
und Versorgungsstufen“… den Kernkompetenzen des ge-                   und Verfahren für die Praxis. Einstufung von Kindern und Jugendlichen.
hobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (vgl.             Unterstützung und Absicherung pflegender Angehöriger. 4. Auflage,
GuKG § 14 (2)).                                                       Wien: Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.
                                                                  Greifeneder M., Liebhart,´ G. (2017): Alles zum Pflegegeld. 2. Auflage,
Ein weiterer Vorschlag vonseiten der BAG Freiberufliche
                                                                      Wien: Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.
Pflege ist zu den Pflegediagnosen die Ätiologie des Pflege-       Greifeneder M. (2019): Pflegegeldbegutachtung – Erneute Ausweitung der
bedarfs bei den Einstufungen exakt anzuführen.                        Pflegegeldbegutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte? ÖZPR
Außerdem hält die BAG Freiberufliche Pflege die Vereinheit-           9/2019, Wien: Manz´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.
lichung der Gutachtensformulare der diversen Sozialversi-         Greifeneder M. (2020): Pflegereform: Weiterentwicklung des Pflegegeldsys-
                                                                      tems – Verbesserung der Gutachtensqualität. Pflegegeld – Weiterent-
cherungsträger sowie die Angleichung der Formulare für
                                                                      wicklung – Evaluierung der Gutachterausbildung. In: Österreichische
medizinische und pflegerische Gutachten in den beschrie-              Zeitschrift für Pflegerecht. Zeitschrift für die Heim und Pflegepraxis und
benen Punkten für notwendig. Eine ganzheitliche Gesund-               Krankenanstalten. ÖPZR 3/2020, 75-78. Wien: Manz´sche Verlags-
heits- und Pflegeberatung für Antragstellerinnen sowie de-            und Universitätsbuchhandlung.

12 ÖPZ 1/2021                                                              ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
AKTUELLES

          Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung –             Rita Lindenthaler
              ÖBAK (Hrsg.) (2017): Gutachterfibel. Bundespflegegeld. Stand Mai               DGKP im Kardinal Schwarzenberg Klinikum in 5620
              2017, Wien: ÖBAK.
                                                                                             Schwarzach und freiberuflich tätig
          Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2018. Verfügbar unter: https://broschu-
              erenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=719               E-Mail: ritalindenthaler@sbg.at
              [30.11.2020].
                                                                                             Petra Stöckl, BScN
          Rechtsinformationssystem des Bundes (2020). Online-Abfrage GuKG. htt-
              ps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnorme
                                                                                             Freiberufliche DGKP
              n&Gesetzesnummer=10011026 [6.12.2020].                                         E-Mail: office@pflegeberatung.cc
          Trukeschitz Birgit, Harrach Bettina, Jung Reinhard, Schneider Ulrike, unter
                                                                                             Gabriele Wiederkehr, MSc
              Mitarbeit von Irma Steinbauer (2020): Handbuch zum Erhebungsins-
              trument (v3): Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, WU For-             Freiberufliche DGKP, Vorsitzende der BAG Freiberufliche
              schungsinstitut für Altersökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien und         Pflege, Leitung der Weiterbildung „Komplementäre Pflege –
              Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege der               Therapeutic Touch“ in Wien
              Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Wien. https://www.svs.           Der 17. Lehrgang startet am 18. Juni 2021 in Wien.
              at/cdscontent/load?contentid=10008.730413&version=1577088966
                                                                                             Info und Anmeldung: info@zentrum-lebensenergie.at
              [30.11.2020].
          Wehringer C. (2016): Das Gutachten zum Pflegegeld. Eine Wegbeschrei-               Bundesarbeitsgemeinschaft Freiberufliche Pflege
              bung zum Verfassen des perfekten Gutachtens. 2. Auflage, Wien:                 E-Mail: bag.freiberuflichepflege@oegkv.at
              MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung.
          Weiss S., Lust A. (2017): GuKG. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz.
                                                                                             Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund unserer eh-
              Sonderausgabe. 8. Auflage, Wien: Manz’sche Verlags- und Universi-
              tätsbuchhandlung.
                                                                                             renamtlichen Tätigkeit Anfragen nur für ÖGKV-Mitglie-
                                                                                             der und per E-Mail beantwortet werden können. Wenn
          Autorinnen:                                                                        Sie sich aktiv in der BAG Freiberufliche Pflege engagie-
          Nina Lindengrün, BScN                                                              ren wollen, bitte kontaktieren Sie uns.
          Freiberufliche DGKP                                                                In der Frühjahrssitzung besteht die Möglichkeit eines
          E-Mail: lindengruen.nina@gmail.com                                                 Kennenlernens!

                            fh gesundheit
                            wir bilden die zukunft                                                Karriere durch Bildung
                                                                                                  Mit Ihren pflegerischen Kompetenzen und unseren Weiter-
                            Die fh gesundheit bietet Ihnen Weiter­                                bildungs- und Spezialisierungsangeboten schaffen Sie sich
                            bildungs­ und Spezialisierungsmöglich­                                spannende Karrieremöglichkeiten in den Pflegeberufen.
                            keiten mit international anerkannten
                            akademischen Abschlüssen.                                             Weiterbildungen für Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
                                                                                                   Basales und mittleres               Parkinson Nurse

                            P   Master-Programme                                                    Pflegemanagement                    Pain Nurse

                            ■ Clinical Nurse Specialist neu                                        Breast Care Nurse
                                                                                                                                        Pflege bei außer-

                            ■ Ernährungskommunikation                                              Cancer Nurse                         klinischer Beatmung neu
                            ■ MBA im Gesundheitswesen                                              Case Management                     Pflege bei endoskopischen

                            ■ Qualitäts- und Prozessmanagement                                     Demenz Nurse                         Eingriffen
                              im Gesundheitswesen                                                  Diabetesberatung
                                                                                                                                        Pflege im Intermediate

                            ■ Pädagogik in Gesundheitsberufen                                      Herzinsuffizienzberatung
                                                                                                                                         Care Bereich
                                                                                                                                        Praxisanleitung
                                                                                                   Hygienemanagement im
                            P   Akademische Lehrgänge                                               Gesundheitswesen                    Rheumaberatung

                            ■   Anästhesiepflege                                                   Intermediate Care in der Pädiatrie

                            ■   Business Administration im                                         Kontinenz- und Stomaberatung
                                Gesundheitswesen*                                                  Forensic Nursing
                            ■   Cancer Nursing
                                                                  2021
                            ■   Intensivpflege           Programm                                 Weiterbildungen für PflegeassistentInnen
                            ■   Kinderintensivpflege                                               Pflege bei Demenz

                            ■   Kinder- und Jugendlichenpflege                                     Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen

                            ■   Mental Health
                            ■   Pflege bei Nierenersatztherapie                                   Anmeldung und Information
                            ■   Psychiatrische Gesundheits-                                       Telefon +43 512 5322-75207
                                und Krankenpflege                                                 miriam.pleger@azw.ac.at
                            ■   Wundmanagement sowie
                                Kontinenz- und Stomaberatung
                            * Anerkennung als Ausbildung für
                            Führungsaufgaben gemäß § 65a GuKG   www.fhg-tirol.ac.at               Wir bilden Gesundheit   www.azw.ac.at

                                                                                      azw-inserat-sab-wb-90x127.indd 1                                          01.12.20 11:47

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