Hoffnung benötigt Wut und Mut! - ÖGKV
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AKTUELLES Hoffnung benötigt Wut und Mut! So sagte es Dr.in Liliane Juchli bei ihrem kraftvollen Vortrag im Jahr 2019. Wir gedenken Liliane Juchli (1933-2020). Diese mutige Frau stand für die Kraft von Fürsorge, Mitgefühl und Ganzheitlichkeit im Kontext der Pflege. Nina Lindengrün, BScN; Rita Lindenthaler; Petra Stöckl, BScN; Gabriele Wiederkehr, MSc Etwas Wut, viel Mut und mehr Selbstbewusstsein be- des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegever- nötigen Pflegefachkräfte für viele berufsspezifische bandes Mag.a Elisabeth Potzmann und dem erfahrenen Ar- Themen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Freiberuf- beits- und Sozialrichter Dr. Martin Greifeneder identifizierten liche Pflege widmete sich im Herbst 2020 neben dem Ar- wir mehrere Problemfelder. beitspaket „Gesamtverträge mit der Sozialversicherung“ und Eines kann vorweg gesagt werden: Pflegefachkräfte müs- den dafür erforderlichen Änderungen im ASVG noch dem sen anscheinend ihre Kernkompetenzbereiche mühsam Arbeitspaket „Pflegegeld-Einstufung“. Bereits vor dem ge- erobern und selbstbewusster auftreten. Doch eines nach meinsamen Zoom-Meeting mit der engagierten Präsidentin dem anderen. Erst nach einem Pilotprojekt in den Jahren 2010 bis 2011 achten durch Medizinerinnen besser bezahlt als die umfang- durften Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege reichen und exakten Pflegegutachten. Nur, wenn zu wenig neben Medizinerinnen auch Gutachten zur PFLEGEgeld- Fachärztinnen und Fachärzte der Pädiatrie in den ländlichen Einstufung stellen. Ab dem Jahr 2012 übernahmen Pfle- Region vorhanden sind, dann dürfen Pflegefachkräfte bei Kin- gefachkräfte Erhöhungsanträge ab der Pflegegeld-Stufe dern und Jugendlichen die Gutachten übernehmen. Doch bei 4, ab dem Jahr 2015 dann ab Pflegegeld-Stufe 3. Erst seit der Einstufung von Kindern und Jugendlichen gibt es noch dem Jahr 2019 obliegt das Einstufungsverfahren ab Stufe 1 immer keine zufriedenstellende Vorgangsweise. Nur, wenn zu Pflegefachkräften. Doch Ersteinstufungen sind immer noch wenig Fachärztinnen der Pädiatrie, welche die Einstufungen ausschließlich Medizinerinnen vorbehalten. Scheibchen- in der ländlichen Region vornehmen, vorhanden sind, dann weise erobern sich Pflegende ihre Kernkompetenzen. Iro- dürfen Pflegefachkräfte bei Kindern und Jugendlichen die nischerweise bekommen Pflegekräfte weniger Honorar für Gutachten übernehmen. Keine andere Berufsgruppe würde die Einstufungsleistung als medizinische Gutachterinnen. Es das Eingreifen in seine eigenen berufsrechtlichen Kernkompe- versteht wirklich niemand, warum die Ersteinstufung PFLE- tenzen so geduldig über zehn Jahre abwarten. Grotesk genug GE-Fachkräften verwehrt bleibt. Beides ist eine Ungleichbe- über welch langen Zeitraum Pflegekräfte beweisen müssen, handlung. Doch lesen Sie weiter, denn vieles ist nicht nach- dass die Einstufung des Pflege- und Betreuungsbedarfs und vollziehbar. das Erstellen von Pflege-Gutachten zu den Kernkompetenzen der Fachpflege gehört und es gekonnt wird. FAKTEN-CHECK: Das Erstellen von Gutachten ist eine pflegerische Kern- Allgemeines zum Pflegegeld kompetenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegege- In Österreich wird im Falle von erforderlichen pflegebedingten setz § 14, Absatz 2, Punkt 8 (GuKG-Novelle 2016). Mehraufwendungen zur Sicherung eines selbstbestimmten Lebens eine finanzielle Zuwendung in Form von Pflegegeld gewährt. Nachdem der Pflegegeld-Antrag in schriftlicher Anstatt die Pflegegeld-Begutachtung von Anfang an in die Form (inklusive ärztlicher Befunde …) beim zuständigen Ver- Hände von Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege sicherungsträger eingereicht wurde, bekommt die Antrag- zu legen und diese Tätigkeit an eine angemessene Schulung stellerin eine Verständigung zum Termin der Begutachtung. mit pflegerischen, juristischen sowie medizinischen Schwer- Einstufungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs erfolgen punkten zu binden, wurde die Einstufung gesetzlich an ein derzeit entweder von Fachkräften der Medizin oder (ab Stu- ärztliches Sachverständigen-Gutachten gekoppelt. Aus fe 1) der Pflege zumeist durch einen Hausbesuch. Dabei dieser eisernen Zange kommen wir anscheinend erst dann sollten in einem ausführlichen pflegefachkundigen Gespräch wirklich aus, wenn die Tätigkeit für die Medizin unrentabel pflegerelevante Fragen gestellt werden, um den Pflege- und geworden ist. Doch wie bereits oben erwähnt, werden Gut- Betreuungsbedarf richtig einzuschätzen. 1 Männer sind in diesem Artikel mitgemeint. 8 ÖPZ 1/2021 ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
AKTUELLES Pflegestufe Pflegegeld Pflegebedarf im Monat 1 € 160,10 mehr als 65 Stunden 2 € 295,20 mehr als 95 Stunden 3 € 459,90 mehr als 120 Stunden 4 € 689,80 mehr als 160 Stunden 5 € 936,90 mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegebedarf vorliegt 6 € 1.308,30 mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaß- nahmen vorliegen und regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind ODER dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson aufgrund von Wahrscheinlichkeit der Eigen- oder Fremdgefährdung erforderlich ist 7 € 1.719,30 mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt Tabelle: Sieben Pflegestufen im Jahr 2020 Vgl. https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales /pflege/4/Seite.360516.html [04.12.2020] Für die Pflegestufe 1 muss der Bedarf mindestens 65 Stun- standsgefälle zwischen Österreich und ärmeren östlichen den im Monat für mindestens sechs Monate betragen. Erst Nachbarländern. Ein modernes Sklaventum und doch war einstufungen dürfen nur von Fachkräften der Medizin erfolgen. in Frühjahr 2020 beim ersten Lock-Down alle Aufmerksam- keit bei diesen Frauen, damit sie weiter in Österreich „un- Die sieben Pflegestufen sere Alten und Gebrechlichen“ weiter versorgen. Denn alle Die Beurteilung des Pflegebedarfs wird im Bundespflege- Seiten profitieren anscheinend: die betreuungsbedürftigen geldgesetz (BPGG), in der Einstufungsverordnung zum Menschen können zu Hause leben, Angehörige werden ent- Bundespflegegeldgesetz (EinstV § 8) und in den Richtlinien lastet, Betreuerinnen verdienen mehr als in ihren Heimatlän- des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversiche- dern. Und der um ein Vielfaches teurere Aufenthalt in einem rungsträger einheitlich geregelt. Im Jahr 2020 wurde das Krankenhaus oder einer geriatrischen Langzeiteinrichtung Pflegegeld angehoben und zukünftig wurde eine jährliche wird verhindert. Dieses Geld spart sich die öffentliche Hand Anpassung zugesagt. und das österreichische Gesundheitssystem. Für Arbeitnehmerinnen gibt es einen Rechtsanspruch für Bei den Personenbetreuerinnen fehlt die gesetzliche Rege- die Dauer von vier Wochen auf Pflegekarenz und (länger) lung einer verpflichtenden Qualitätssicherung durch Pfle- auf Pflegeteilzeit. Ein Erschwerniszuschlag wird unter be- gefachkräfte – mindestens im Monatstakt – sowie Sprach- stimmten Voraussetzungen bei Kindern und Jugendlichen schulung und Ausbildungsgrundlagen auf Heimhilfe-Niveau gewährt sowie bei Erwachsenen mit schwerer geistiger oder (mindestens 400 Stunden). Doch wer seit dem Jahr 2007 psychischer Erkrankung – insbesondere bei Demenz. kräftig am Personenbetreuungsgewerbe-Modell verdient, ist die Wirtschaftskammer sowie die etwa 918 Agenturen in Ös- Pflege und Betreuung ist Frauenarbeit terreich, welche teilweise mit Inkassoverträgen alle Geldflüs- im 21. Jahrhundert se regeln und gut mitschneiden. Dieses Thema bearbeiten Von wem und wo die erforderliche Pflege und Betreuung wir gerne in einem weiteren Artikel, denn die Qualität vieler durchgeführt wird, ist dabei irrelevant. Pflegende Angehö- Agenturen ist trotz der Qualitätszertifikate sehr mangelhaft bis rige, zumeist Frauen, übernehmen in Österreich zu 80 % schlecht. Betonen möchten wir, dass es auch positive Bei- diese herausfordernden Tätigkeiten mehr oder weniger 24 spiele für eine qualitätsvolle Personenbetreuung gibt, welche Stunden, sieben Tage die Woche und 365 Tage im Jahr. mittels engmaschiger Qualitätssicherungsmaßnahmen durch Unterstützt werden pflegende Angehörige von etwa 62.000 diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und re- Personenbetreuerinnen aus Ländern wie Slowakei, Rumäni- gelmäßiger Schulungen der Betreuerinnen erfolgt. en, Ungarn, Kroatien, … Die 24-Stunden-Betreuungskräfte Auf Kosten von vielen alten, gebrechlichen und pflegebe- unterliegen dem Gewerbe der Personenbetreuung und der dürftigen Menschen stellt die 24-Stunden-Betreuung ein Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Sie unterstützen unwürdiges Modell dar und es kommt zu zahlreichen Über- etwa 33.000 Menschen in Österreich. Mehr als 90 % die- forderungssituationen bei pflegenden Angehörigen. Der ser Betreuungskräfte sind Frauen, welche im Turnus von 14 Ausbau eines kompetenten Pflege-Versorgungssystems, bis 28 Tagen bei den zu betreuenden Menschen zu Hause geleitet von selbstständigen Pflegefachkräften, könnte mit leben und wohnen. Dieses am 1.7.2007 gegründete Modell einem zeitgemäßen Finanzierungsmodell durch Gesamt- (der damaligen großen Koalition) stützt sich auf das Wohl- verträge mit der Sozialversicherung, sichere Pflegequalität www.oegkv-fv.at ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT ÖPZ 1/2021 9
AKTUELLES durch ausgebildete Pflegekräfte gewährleisten. Ohne Frau- Akademie für ärztliche und pflegerische en von Nachbarländern von ihren Familien und Gesund- Begutachtung (ÖBAK) heitsystemen wegzuholen. Doch kommen wir wieder zurück Am 01.01.2014 wurde der gemeinnützige Verein „Akade- zum Pflegegeld. mie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK)“ zur Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten von Versiche- Pflegegeld-Einstufung von Kindern und rungsfällen der geminderten Arbeitsfähigkeit und des Pfle- Jugendlichen (Kinder-EinstV § 10) gegeldes im Sinne des Bundespflegegeldgesetzes errichtet. Am 31.12.2018 bezogen 9.381 Kinder und Jugendliche bis Ziel ist die Gewährleistung und Einhaltung von Begutach- zum vollendeten 15. Lebensjahr Pflegegeld. „Die Grundlage tungsstandards als eine Verpflichtung gegenüber den Pen der Entscheidung über die Zuerkennung und Neubemes- sionsversicherungsträgern, der ASVG, BSVG, GSVG, Be- sung von Pflegegeld bildet jedenfalls ein ärztliches Sach- amten-, Kranken- und Unfallversicherung (B-KUVG). verständigengutachten und hierbei grundsätzlich von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, es sei denn, Die ÖBAK bietet eintägige Aus- und Weiterbildungslehrgän- es befindet sich kein für die Begutachtung zur Verfügung ge für Ärztinnen und für Angehörige des gehobenen Dienstes stehender Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde in für Gesundheits- und Krankenpflege an, welche den Pfle- örtlicher Nähe zum zu begutachtenden Kind oder Jugend- gebedarf einstufen. Ziel der Akademie ist ein österreichweit lichen. Für die Neubemessung von Pflegegeld kann auch einheitliches Vorgehen bei der Pflegegeld-Begutachtung zu ein Gutachten eines Angehörigen des gehobenen Dienstes gewährleisten, so steht es auf der Homepage (www.oebak. für Gesundheits- und Krankenpflege, bevorzugt mit einer at). Die eintägige Schulung mit acht Unterrichtseinheiten Ausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpflege, (Kosten € 300,00, derzeit online) und Zertifizierung ist eine die Entscheidungsgrundlage bilden. Erforderlichenfalls sind Voraussetzung für die sozialversicherungsrechtliche Pflege- zur ganzheitlichen Beurteilung der Pflegesituation Personen geld-Einstufung. Nach fünf Jahren muss eine eintägige Re- aus anderen Bereichen, beispielsweise der Heil- und Son- Zertifizierungsfortbildung absolviert werden. Die Vortragen- derpädagogik, der Sozialarbeit, der Psychologie sowie der den sind ausschließlich Rechts- und Medizin-Expertinnen. Psychotherapie, beizuziehen.“ (Kinder-EinstV § 10) Vortragende der Gesundheits- und Krankenpflege kommen als Expertinnen in diesen Zertifizierungen nicht vor. Weiters Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, dass die Bemes- gibt es keinerlei Wissensüberprüfung bei den Teilnehmerin- sung des Pflegegeldes von Kindern und Jugendlichen nen und keine verpflichtenden Schulungen für die Einstufung durch diplomiertes Pflegepersonal mit Zusatzausbildung von Kindern und Jugendlichen (nur auf freiwilliger Basis im in der Kinder- und Jugendlichen-Pflege zukünftig nicht Anschluss an die verpflichtenden Inhalte), obwohl, wie be- nur dann erfolgt, wenn regional keine ärztliche Fachkraft reits beschrieben, fallweise Begutachtungen von diplomierten zur Verfügung steht. Pflegefachkräfte können zur Pflege- Fachkräften durchgeführt werden (vgl. Kinder-EinstV §10). geld-Einstufung für alle Altersgruppen in der Bevölkerung Ordentliche Vereinsmitglieder der ÖBAK sind: die Allgemei- eingesetzt werden. ne Unfallversicherungsanstalt (AUVA), die Versicherungs- anstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau Die mangelnde Bereitschaft der Entscheidungsträger aus (BVAEB), die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und die dem Bundesministerium (BMSGPK) ist nicht nachvollziehbar. Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die Die Endentscheidung über die Zuerkennung der Pflegestufe Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) und der Österreichi- entscheidet der chefärztliche Dienst des jeweiligen Sozialver- sche Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) sind sicherungsträgers. Jedoch fehlt diesen Entscheidungsträgern außerordentliche Vereinsmitglieder. im chefärztlichen Dienst und Oberbegutachterinnen die Fach- expertise der Gesundheits- und Krankenpflege. Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, dass bei den Schu- lungen der ÖBAK mehr pflegespezifische Inhalte, Erfah- Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpfle- rungen und Anliegen durch Angehörige des gehobenen ge sollte zukünftig in die Funktion der Oberbegutachterin- Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege als Vortra- nen eingebunden werden. Die BAG Freiberufliche Pflege gende integriert werden. Und, dass zukünftig die Position betont die dringend nötige Verbesserung der Kommu- des ÖGKV-Berufsverbandes in der ÖBAK gestärkt wird. nikation zwischen Pflegegeld-Einstuferinnen und Ober- begutachterinnen der Sozialversicherung. Hier wären gemeinsame Fortbildungen sowie einheitliche Vorgangs- Evaluation der Pflegegeldstufen wenig weisen und Definitionen aus dem Clinical Assessment aussagekräftig erstrebenswert. Eine im österreichischen Pflegevorsorgebericht vom Jahr 2018 publizierte Evaluierung der Pflegegeld-Einstufung 10 ÖPZ 1/2021 ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
AKTUELLES zeigte deutlich, dass sich die Pflegegeld-Einstufungsverfah- ren ab dem Jahr 2014 nur minimal verbesserten. Bereits vor den ÖBAK-Schulungen gab es minimale Schwankungen im 1,5 % Bereich (Österr. Pflegevorsorgebericht 2018, S. 15- 19 (https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/ Download?publicationId=719, 30.11.2020) Das Dilemma mit den Pflegediagnosen In den Fortbildungen der ÖBAK wird betont, Diagnosen so zu formulieren, dass sich der Pflegeaufwand ableiten lässt und das funktionelle Defizit enthalten ist. Gewohnte und gän- gige Pflegediagnosen wie „Selbstpflegedefizit“ seien jedoch zu vermeiden, so steht es in der von der ÖBAK ausgehän- Ungleiches Honorar für gleiche Pflegegeld- digten Literatur „Das Gutachten zum Pflegegeld. Eine Weg- Einstufungstätigkeit beschreibung zum Verfassen des perfekten Gutachtens“. Die Pflegegeld-Einstufung und Erstellung des Pflegegeld- Im Pflegegeld-Begutachtungsverfahren wird die Angabe Gutachtens setzen sich aus mehreren Schritten zusammen: von Diagnosen vorgegeben. Ärztinnen stellen medizinische Diagnosen. Der gehobene Dienst für Gesundheits- und 1. Empfang des Auftrags auf elektronischem Wege Krankenpflege hingegen stellt spezifische Pflegediagnosen. a. Download der Daten und Ausdruck Woraus kann der Pflegebedarf besser abgeleitet werden? b. Schriftliche Terminvereinbarung c. Oft mehrfaches Anschreiben und mehrfache Postwege Die BAG Freiberufliche Pflege fordert zukünftig eine Ver- d. Telefonische Terminvereinbarung einheitlichung bei der Pflegegeld-Einstufung durch das 2. An- und Abreise (Fahrtzeit) zur Antragstellerin, welche vor Stellen von Pflegediagnosen. allem in ländlichen Regionen oftmals mehr als eine Stun- de Fahrzeit pro Richtung beträgt 3. Kundenkontakt mit der Pflegegeld-Antragstellerin und Unterschiedliche Vorlagen für Gutachten deren Angehörigen der Medizin und der Pflege a. Kontaktaufnahme und Begrüßung Die Formular-Vorlagen der pflegerischen und ärztlichen Gut- b. Erhebung anhand des Pflegeprozesses achten unterscheiden sich. Die Vorlage für das pflegerische c. Einschätzung der Versorgungssituation mit physi- Gutachten endet bei manchen Versicherungsträgern nach schen, psychischen, sozialen und mentalen Einschrän- Punkt 9 bzw. 10. Es fehlen pflegerelevante Aspekte, wel- kungen che bei den pflegerischen Vorlagen unter „Sonstiges“ notiert d. Ableitung des Pflege- und Betreuungsbedarfs anhand werden können, wie beispielsweise der Hinweis auf „Unter- des pflegerischen Untersuchungsbefundes versorgung“ oder „Verwahrlosung“. Auch die Notwendigkeit e. Erhebung der medizinischen Diagnosen anhand von einer zusätzlichen Begutachtung (anderer Professionen) Arztbriefen und Befunden und die Option von pflegestufenrelevanten Verbesserun- 4. Verfassen des schlüssigen Gutachtens gen können auf den Formularen für pflegerische Gutachten a. Elektronische Übermittlung des Gutachtens nicht vermerkt werden, obwohl diese Einschätzungen den Kernkompetenzen des gehobenen Dienstes für Gesund- Während der COVID-19-Pandemie verdichteten sich zwar heits- und Krankenpflege entsprechen würden. Weitere Un- die Anforderungen, aber nicht die Entlohnung. Denn es kam terschiede zwischen den Trägern fallen bei der Betrachtung zur Anweisung, alle Antragstellerinnen telefonisch zu kon- ärztlicher Gutachtenformulare bezüglich des Punktes „geäu- taktieren und über COVID-19-relevante Symptome zu befra- ßerter Wunsch auf eine Pflegefachberatung“ auf. gen und Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu informieren. Das Telefonat sollte einer Aktualität von maximal zwei Tagen Dieser Aspekt wird nicht überall angeführt, wäre jedoch vor Begutachtungstermin entsprechen. Somit waren min- wichtig, damit sowohl Pflegefachberatung als auch Qua- destens zwei Telefonate erforderlich. litätssicherung in der häuslichen Pflege (siehe Handbuch SVS im Auftrag des Sozialministeriums) im Sinne der Pfle- Das Honorar für die Erstellung von Pflegegeld-Gutachten gegeldbezieherinnen und deren An- und Zugehörigen op- durch ärztliche Gutachterinnen von den Gutachten durch timiert werden kann. Diese Formulare benötigen eine Eva- Pflegekräfte unterscheidet sich erheblich. Obwohl Pflege- luierung und eine sinnvolle Anpassung und Aktualisierung geld-Gutachterinnen der Medizin keine pflegerische Exper- durch das Einbeziehen der Erfahrungen von Pflegegeld- tise vorweisen, erhalten sie für den gleichen zeitlichen Auf- Gutachterinnen. wand mehr Honorar. www.oegkv-fv.at ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT ÖPZ 1/2021 11
AKTUELLES ren Angehörige sollte sich im Anschluss an ein Gutachten Die BAG Freiberufliche Pflege fordert, eine Gleichbe- im Sinne des Gesundheitszieles „Gesundheitskompetenz handlung von Gutachterinnen der Medizin und der Pflege stärken“ etablieren und angemessen honoriert werden. durch eine Gleichstellung des Honorars für die Pflege- In den pflegerischen Kernkompetenzen des Gesundheits- geld-Einstufung. und Krankenpflegegesetzes § 14, Absatz 2, Punkt 8 ist „Erstellung von Pflegegutachten“ gesetzlich verankert. Der Die BAG Freiberufliche Pflege fordert gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt Verbesserungen die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege Zusammenfassend kann gesagt werden, dass bei den Fort- von Menschen in allen Altersstufen gemäß § 12 GuKG. bildungen der ÖBAK-Zertifizierung und Re-Zertifizierung Verbesserungen nötig sind. Pflegespezifische Inhalte und Die BAG Freiberufliche Pflege fordert die Eingliederung Problemstellungen sollen zukünftig von Pflegefachkräften des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Kranken- mit fundierten Einstufungserfahrungen vermittelt werden. pflege in den Prozess der Erstbegutachtungen zur Fest- Die Lehrinhalte sollten mit gezielten Fallbeispielen für Kinder stellung des Pflegebedarfs bei Antragstellerinnen aller und Jugendliche ergänzt werden. Zudem wäre es sinnvoll, Altersstufen, was den gesamten Begutachtungsprozess Elemente des Clinical Assessments sowie Pflegediagnosen in bei Kindern und Jugendlichen beinhaltet. den Fortbildungstag zu integrieren. Neben der Einbeziehung von erfahrenen Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege als Referentinnen sollten Schließlich sieht die BAG Freiberufliche Pflege die Erhöhung eine Evaluierung und Überprüfung der rechtlichen, medizini- der Tarife, angepasst an den tatsächlichen zeitlichen Auf- schen und pflegespezifischen Inhalte im Rahmen der Zertifi- wand mit einer Angleichung an die Honorierung ärztlicher zierung und Re-Zertifizierung erfolgen. Begutachtung als dringendes Zeichen der Gleichstellung. Eine Gesamt-Evaluierung der Einstufungs-Gutachten auf bisher nicht erfasste Pflegeprobleme und Defizite sowie eine Wir brauchen eine starke Pflege – jetzt! Ergänzung der Pflegegeldkriterien müsste erfolgen. Dies be- Jetzt ist die richtige Zeit zum Handeln und zum Wandel. Nur trifft beispielsweise die Anerkennung des Pflegebedarfs bei mit Selbstbewusstsein und Zusammenhalt schaffen wir die Pflegegeldbezieherinnen mit einer Demenzerkrankung oder Eroberung unserer ureigenen pflegerischen Kernkompeten- Klientinnen mit psychischen Beeinträchtigungen. Der Er- zen und beruflichen Tätigkeitsbereiche. Selbstständigkeit schwerniszuschlag von 25 Stunden pro Monat honoriert den ist neben Forschung und Akademisierung ein Zeichen der Mehraufwand in manchen Fällen nicht zur Gänze. Somit wäre Professionalisierung einer Berufsgruppe. Wenn Wut sich mit eine Erweiterung des Entscheidungsspielraumes mit Abän- Mut vereint, kann die Energie der Hoffnung berufspolitischen derung von dem jetzigen Fix-Wert in einen Richtwert sinnvoll. Themen zum Durchbruch helfen. Vor allem das seit vielen Die Akzeptanz professioneller Fachbegriffe und Codierun- Jahren verfolgte Thema der Direktverrechnung von Pflege- gen in Form von den in der Pflege etablierten Pflegediag- leistungen mit der Sozialversicherung benötigt die vereinten nosen (nach anerkannten Taxonomien oder frei formuliert), Kräfte der vielen Pflegenden in Österreich. Die Themen kön- müsste als State-of-the-Art angesehen werden und zur nen nur dann ausreichend verfolgt werden, wenn der ein- Feststellung des Pflegebedarfs in alle Gutachten übernom- zige österreichische Berufsverband der Gesundheits- und men werden. Schließlich „umfasst die eigenverantwortliche Krankenpflege unterstützt und gestärkt wird mit ihrem Mit- Erhebung des Pflegebedarfes sowie die Beurteilung der gliedsbeitrag. Wir finden, das ist das Mindeste, was wir tun Pflegeabhängigkeit, der Diagnostik, Planung, Organisation, können! u Durchführung, Kontrolle und Evaluation aller pflegerischen Literatur: Maßnahmen (Pflegeprozess) in allen Versorgungsformen Greifeneder M.; Liebhart, G. (2017): Pflegegeld. Grundsätze, Einstufung und Versorgungsstufen“… den Kernkompetenzen des ge- und Verfahren für die Praxis. Einstufung von Kindern und Jugendlichen. hobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege (vgl. Unterstützung und Absicherung pflegender Angehöriger. 4. Auflage, GuKG § 14 (2)). Wien: Manzsche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. Greifeneder M., Liebhart,´ G. (2017): Alles zum Pflegegeld. 2. Auflage, Ein weiterer Vorschlag vonseiten der BAG Freiberufliche Wien: Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. Pflege ist zu den Pflegediagnosen die Ätiologie des Pflege- Greifeneder M. (2019): Pflegegeldbegutachtung – Erneute Ausweitung der bedarfs bei den Einstufungen exakt anzuführen. Pflegegeldbegutachtung durch diplomierte Pflegefachkräfte? ÖZPR Außerdem hält die BAG Freiberufliche Pflege die Vereinheit- 9/2019, Wien: Manz´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. lichung der Gutachtensformulare der diversen Sozialversi- Greifeneder M. (2020): Pflegereform: Weiterentwicklung des Pflegegeldsys- tems – Verbesserung der Gutachtensqualität. Pflegegeld – Weiterent- cherungsträger sowie die Angleichung der Formulare für wicklung – Evaluierung der Gutachterausbildung. In: Österreichische medizinische und pflegerische Gutachten in den beschrie- Zeitschrift für Pflegerecht. Zeitschrift für die Heim und Pflegepraxis und benen Punkten für notwendig. Eine ganzheitliche Gesund- Krankenanstalten. ÖPZR 3/2020, 75-78. Wien: Manz´sche Verlags- heits- und Pflegeberatung für Antragstellerinnen sowie de- und Universitätsbuchhandlung. 12 ÖPZ 1/2021 ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT www.oegkv-fv.at
AKTUELLES Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung – Rita Lindenthaler ÖBAK (Hrsg.) (2017): Gutachterfibel. Bundespflegegeld. Stand Mai DGKP im Kardinal Schwarzenberg Klinikum in 5620 2017, Wien: ÖBAK. Schwarzach und freiberuflich tätig Österreichischer Pflegevorsorgebericht 2018. Verfügbar unter: https://broschu- erenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=719 E-Mail: ritalindenthaler@sbg.at [30.11.2020]. Petra Stöckl, BScN Rechtsinformationssystem des Bundes (2020). Online-Abfrage GuKG. htt- ps://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnorme Freiberufliche DGKP n&Gesetzesnummer=10011026 [6.12.2020]. E-Mail: office@pflegeberatung.cc Trukeschitz Birgit, Harrach Bettina, Jung Reinhard, Schneider Ulrike, unter Gabriele Wiederkehr, MSc Mitarbeit von Irma Steinbauer (2020): Handbuch zum Erhebungsins- trument (v3): Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege, WU For- Freiberufliche DGKP, Vorsitzende der BAG Freiberufliche schungsinstitut für Altersökonomie der Wirtschaftsuniversität Wien und Pflege, Leitung der Weiterbildung „Komplementäre Pflege – Kompetenzzentrum Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege der Therapeutic Touch“ in Wien Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Wien. https://www.svs. Der 17. Lehrgang startet am 18. Juni 2021 in Wien. at/cdscontent/load?contentid=10008.730413&version=1577088966 Info und Anmeldung: info@zentrum-lebensenergie.at [30.11.2020]. Wehringer C. (2016): Das Gutachten zum Pflegegeld. Eine Wegbeschrei- Bundesarbeitsgemeinschaft Freiberufliche Pflege bung zum Verfassen des perfekten Gutachtens. 2. Auflage, Wien: E-Mail: bag.freiberuflichepflege@oegkv.at MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung. Weiss S., Lust A. (2017): GuKG. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund unserer eh- Sonderausgabe. 8. Auflage, Wien: Manz’sche Verlags- und Universi- tätsbuchhandlung. renamtlichen Tätigkeit Anfragen nur für ÖGKV-Mitglie- der und per E-Mail beantwortet werden können. Wenn Autorinnen: Sie sich aktiv in der BAG Freiberufliche Pflege engagie- Nina Lindengrün, BScN ren wollen, bitte kontaktieren Sie uns. Freiberufliche DGKP In der Frühjahrssitzung besteht die Möglichkeit eines E-Mail: lindengruen.nina@gmail.com Kennenlernens! fh gesundheit wir bilden die zukunft Karriere durch Bildung Mit Ihren pflegerischen Kompetenzen und unseren Weiter- Die fh gesundheit bietet Ihnen Weiter bildungs- und Spezialisierungsangeboten schaffen Sie sich bildungs und Spezialisierungsmöglich spannende Karrieremöglichkeiten in den Pflegeberufen. keiten mit international anerkannten akademischen Abschlüssen. Weiterbildungen für Gesundheits- und KrankenpflegerInnen Basales und mittleres Parkinson Nurse P Master-Programme Pflegemanagement Pain Nurse ■ Clinical Nurse Specialist neu Breast Care Nurse Pflege bei außer- ■ Ernährungskommunikation Cancer Nurse klinischer Beatmung neu ■ MBA im Gesundheitswesen Case Management Pflege bei endoskopischen ■ Qualitäts- und Prozessmanagement Demenz Nurse Eingriffen im Gesundheitswesen Diabetesberatung Pflege im Intermediate ■ Pädagogik in Gesundheitsberufen Herzinsuffizienzberatung Care Bereich Praxisanleitung Hygienemanagement im P Akademische Lehrgänge Gesundheitswesen Rheumaberatung ■ Anästhesiepflege Intermediate Care in der Pädiatrie ■ Business Administration im Kontinenz- und Stomaberatung Gesundheitswesen* Forensic Nursing ■ Cancer Nursing 2021 ■ Intensivpflege Programm Weiterbildungen für PflegeassistentInnen ■ Kinderintensivpflege Pflege bei Demenz ■ Kinder- und Jugendlichenpflege Pflege bei psychiatrischen Erkrankungen ■ Mental Health ■ Pflege bei Nierenersatztherapie Anmeldung und Information ■ Psychiatrische Gesundheits- Telefon +43 512 5322-75207 und Krankenpflege miriam.pleger@azw.ac.at ■ Wundmanagement sowie Kontinenz- und Stomaberatung * Anerkennung als Ausbildung für Führungsaufgaben gemäß § 65a GuKG www.fhg-tirol.ac.at Wir bilden Gesundheit www.azw.ac.at azw-inserat-sab-wb-90x127.indd 1 01.12.20 11:47 www.oegkv-fv.at fhg-oegkv-imageanzeige-90x127.indd 1 ÖSTERREICHISCHE PFLEGEZEITSCHRIFT 01.12.20 11:53 ÖPZ 1/2021 13
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