KOLLEKTIVVERTRAG Sparkassen-Bildung - VOM 21. 1. 2021 GÜLTIG AB 1. 1. 2021 - Gewerkschaft GPA
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KOLLEKTIVVERTRAG Sparkassen-Bildung VOM 21. 1. 2021 GÜLTIG AB 1. 1. 2021
MITGLIED SEIN BRINGT’S! • Starke Gemeinschaft • Voller Einsatz für faire Arbeitsbedingungen • Jährliche Lohn- und Gehaltserhöhungen • Verteidigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Kostenloser Arbeitsrechtsschutz • Berufsrechtsschutz- und Berufshaftpflichtversicherung • Arbeitslosenunterstützung • Angebote bei Einkauf, Freizeit und Kultur Jetzt Mitglied werden: www.gpa.at
KOLLEKTIVVERTRAG Sparkassen-Bildung vom 21. 1. 2021 GÜLTIG AB 1. 1. 2021
Inhaltsverzeichnis Seite Seite ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................ 6 2. AUSBILDUNG ABHÄNGIG VON KONKRETEN PRÄAMBEL .......................................... 6 AUFGABEN, AUF ROLLE UND FUNKTION AB- ARTIKEL I – GELTUNGSBEREICH ............. 6 GESTELLT .......................................... 9 ARTIKEL II – WIRKSAMKEITSBEGINN UND 3. INDIVIDUELLE ÜBER DIE AUFGABE HINAUS- -DAUER ............................................... 6 GEHENDE QUALIFIZIERUNG ................... 9 ARTIKEL III – BETRIEBSVEREINBARUN- 4. RECHTE UND PFLICHTEN ZUR SICHERSTEL- GEN .................................................... 6 LUNG VON QUALIFIZIERUNG ................... 9 ARTIKEL IV – ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN 7 § 1 Rechte und Pflichten der Führungskräfte 9 ARTIKEL V – GLEICHBEHANDLUNG .......... 7 § 2 Rechte und Pflichten der Sparkasse ...... 9 ARTIKEL VI – AUSLEGUNG ...................... 7 § 3 Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen 9 ARTIKEL VII – GRUNDPRINZIPIEN DER 5. LERNBEGLEITUNG, PRÜFUNGEN, ERGEBNIS- QUALIFIZIERUNG ................................. 7 SE, DATEN, DISPENS, RÜCKERSTATTUNG 1. CHANCENGLEICHHEIT UND ZUGÄNGLICH- VON AUSBILDUNKSKOSTEN .................... 10 KEIT ................................................ 7 § 1 Lernbegleitung ............................... 10 2. RAHMENBEDINGUNGEN DES LERNENS ....... 7 § 2 Prüfungen .................................... 10 3. WAHL ADÄQUATER LERNFORMATE ............ 8 § 3 Ergebnisse ................................... 10 ARTIKEL VIII – KV-BILDUNGSKOMMIS- § 4 Prüfungskosten .............................. 10 SION (KV-BIKO) ................................... 8 § 5 Dispens ....................................... 10 ARTIKEL IX – BESONDERE BESTIMMUNGEN 8 § 6 Rückerstattung von Ausbildungskosten .. 11 1. BASIS-AUSBILDUNG FÜR ALLE MITAR- 6. DEFINITIONEN/BESCHREIBUNGEN ........... 11 BEITERINNEN UNABHÄNGIG VON DER FUNKTION ......................................... 8 Impressum: Letzte Umschlagseite –5–
KOLLEKTIVVERTRAG SPARKASSEN-BILDUNG abgeschlossen am 21. 1. 2021 zwischen dem Öster- schen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirt- reichischen Sparkassenverband und dem Österreichi- schaftsbereich Sparkassen. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN PRÄAMBEL Gut und richtig qualifizierte Führungskräfte und Mitar- ändernden Geschäftsmodelle besonders für die Be- beiterinnen sind das wichtigste Asset für die Sparkas- schäftigten der Finanzbranche. sen sowohl im Vertrieb als auch im Betrieb. Daher sind notwendige Rahmenbedingungen, wie Unter Qualifizierung verstehen die Kollektivvertrags- ausreichende Ressourcen, nötige Zeit, geeignete partnerinnen alle aktuellen und künftigen Maßnah- Lernformate und eine umfassende Wissensvermitt- men, die der Qualifikation der Beschäftigten dienen, lung zur Verfügung zu stellen. um den sich ständig verändernden internen und ex- Maßnahmen für Qualifizierung sind u.a. Aus- und Wei- ternen Anforderungen erfolgreich begegnen und eine terbildung, Personalentwicklung, Bewusstseinsbil- qualifizierte Kundenberatung sicherstellen zu können. dung über Veränderungen des Berufsbilds „Sparkas- Dies gilt aufgrund steigender regulatorischer Anforde- senangestellte“, Kompetenzerweiterung, etc. rungen, des intensiven digitalen Wandels und der sich ARTIKEL I – GELTUNGSBEREICH Dieser Kollektivvertrag gilt für alle dem Geltungsbe- geberinnen (im Folgenden „Sparkassen“) und ande- reich des Sparkassen-Kollektivvertrages (SpKV) in rerseits für deren Angestellte. der jeweils geltenden Fassung unterliegenden Arbeit- ARTIKEL II – WIRKSAMKEITSBEGINN UND -DAUER Dieser Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. 1. Er kann von jedem der beiden Vertragspartnerinnen 2021 in Kraft, wird unbefristet abgeschlossen und er- jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist setzt den Sparkassen-Bildungskollektivvertrag vom jeweils zu einem Monatsletzten aufgekündigt werden. 18. 1. 2007 in der zuletzt geltenden Fassung. ARTIKEL III – BETRIEBSVEREINBARUNGEN Die nachstehend angeführten Institute und Unterneh- Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktienge- men sind ermächtigt, zu diesem Kollektivvertrag über sellschaft, Bildungsangelegenheiten durch Betriebsvereinbarun- Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft, gen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen: Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Dornbirner Sparkasse Bank AG, Erste Group Bank AG Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesell- Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG, schaft, Österreichischer Sparkassenverband, Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck, Sparkassen-Prüfungsverband. –6–
Gleiches gilt für Sparkassen, an denen eines der ange- ten Institute anteilsmäßig die Mehrheit hält, zumin- führten Institute bzw die Anteilsverwaltungssparkas- dest mit 75 % beteiligt ist. se (Sparkassenstiftung), die an einem der angeführ- ARTIKEL IV – ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN Angestellte, welche die s-Basic Ausbildung bereits sen-Bildungskollektivvertrages vom 8. 1. 2007 (Wirk- gestartet haben, wird die Möglichkeit geboten, aus- samkeit ab 1. 1. 2017) bis längstens 31. 12. 2021 zu stehende Tests in der Form und Fassung des Sparkas- absolvieren. ARTIKEL V – GLEICHBEHANDLUNG Für personenbezogene Bezeichnungen wird insbeson- die weibliche Form gewählt; diese gilt im Sinne des dere als Zeichen des hohen Stellenwertes von Gen- Gleichbehandlungsgesetzes naturgemäß für alle An- der-Diversität in der Sparkassengruppe einheitlich gestellten unabhängig von ihrem Geschlecht. ARTIKEL VI – AUSLEGUNG Mit der Beilegung von grundsätzlichen Streitfällen, die Sparkassenverbandes und der Gewerkschaft, Wirt- sich aus der Auslegung dieses Kollektivvertrages er- schaftsbereich Sparkassen, zusammengesetzte geben, hat sich eine aus je drei Vertreterinnen des Schiedskommission zu befassen. ARTIKEL VII – GRUNDPRINZIPIEN DER QUALIFIZIERUNG Ziel der betrieblichen Qualifizierung ist neben dem ist daher – unabhängig vom Arbeitszeitausmaß – be- Kompetenzerwerb für die Ausübung der aktuellen sonders Bedacht zu nehmen. Bei der Erstellung von Funktion der Mitarbeiterin der Erhalt der Beschäfti- Evaluierungsberichten ist das Geschlechterverhältnis gungsfähigkeit basierend auf dem Bedarf des Unter- gesondert auszuweisen. Den Kollektivvertragspartne- nehmens (Employability). rinnen ist es ein besonderes Anliegen, dass sich Mitar- Bei den Kollektivvertragspartnerinnen besteht Einver- beiterinnen nach ihrer Rückkehr aus einer gesetzli- nehmen über folgende Punkte: chen Karenz rasch in den Geschäftsbetrieb integrieren können. Aus diesem Grund sollen spezielle begleiten- de Wiedereinstiegsmaßnahmen den betroffenen Mit- 1. CHANCENGLEICHHEIT UND ZUGÄNGLICH- arbeiterinnen angeboten werden. KEIT Die Kollektivvertragspartnerinnen sowie die mit der 2. RAHMENBEDINGUNGEN DES LERNENS Sparkassenfachausbildung betrauten Institutionen tragen aktiv zur Sicherung von Diversität bei. Dazu Für die Basisausbildung sowie gesetzlich und regula- zählen unter anderem die Gleichbehandlung und Er- torisch verpflichtende Ausbildungen ist Lernzeit je- reichung der Gleichstellung von Frauen und Männern denfalls Arbeitszeit. Über Lernzeit als Arbeitszeit ist im Unternehmen und die Vereinbarkeit von Beruf, Pri- für darüber hinaus gehende Ausbildungen zwischen vatleben und Familie. Weiters ist die Zugänglichkeit zu Mitarbeiterinnen und Sparkasse das Einvernehmen Qualifizierung für alle Beschäftigten gleichermaßen si- herzustellen. Die nötigen Mittel und Ressourcen wer- cher zu stellen. Qualifizierung muss für jede Mitarbei- den zur Verfügung gestellt und es gibt geeignete Orte terin möglich sein, unabhängig von Geschlecht, Funk- und ausreichend Zeit für Qualifizierung/Lernen. Kon- tion/Aufgabe, Alter oder Arbeitszeitausmaß. kret heißt das: Dazu zählt u.a. die Entwicklung unterstützender Maß- Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiterin die erfor- nahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung derliche Aus- und Weiterbildung erhält, um die an die von Frauen in Sparkassen. Auf die Teilnahme von Rolle/Funktion gestellten Anforderungen entspre- Frauen an allen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen chend erfüllen zu können. Dies kann durch Ausbil- –7–
dungsangebote, Learning on the Job, Unterstützung 3. WAHL ADÄQUATER LERNFORMATE durch Lernbegleiterinnen etc erfolgen. Die Auswahl der Lernformate im Rahmen der Qualifi- zierungsangebote orientiert sich an der Praxistaug- Über den Zeitpunkt der Teilnahme an Ausbildungsan- lichkeit in der beruflichen Realität und an den Rah- geboten ist zwischen Mitarbeiterin und Führungskraft menbedingungen der Mitarbeiterinnen. Basierend Einvernehmen herzustellen und es sind die notwendi- auf dem Prinzip „Format folgt Inhalt“ werden moder- gen Rahmenbedingungen, Ausbildungsmittel sowie ne/effektive Lernformate angeboten. Diese sind bei- die zur Wissensaneignung objektiv erforderliche Zeit spielsweise Präsenzschulungen, Learning on the Job, zur Verfügung zu stellen. Begleitung durch Lernpatinnen, Web Based Trainings (WBT), selbständiges Erarbeiten von Lerninhalten etc. ARTIKEL VIII – KV-BILDUNGSKOMMISSION (KV-BIKO) Die Kollektivvertragspartnerinnen richten zur Bera- menszugehörigkeit/…) aufzuzeigen und Empfehlun- tung von Fragen der in diesem Kollektivvertrag gere- gen zu erarbeiten. Die Zielgruppe für diese Hand- gelten Grundprinzipien der Qualifizierung eine KV-Bil- lungsempfehlungen sind je nach Thema Strategievor- dungskommission ein. Sie besteht aus je vier von Ge- stand, KV-Partnerinnen (KV –Verhandlerinnen), werkschaft und Österreichischem Sparkassenverband Team-HR, s Akademie oder sonstige, gemäß „Lear- nominierten Expertinnen, wobei einer Vertreterin des ning Governance“ beauftragte Personen/Gremien. Österreichischen Sparkassenverbandes das Dirimie- Die KV-BIKO kann auch empfehlen, ein Thema direkt rungsrecht zukommt. zwischen jeweiligem Sparkassenvorstand und Be- triebsrat zu vereinbaren. Ihre Aufgaben sind einerseits die Einhaltung der Ziele Den von der Gewerkschaft in die KV-BIKO entsandten und Prinzipien betreffend Qualifizierung zu evaluieren Betriebsratsmitgliedern ist im erforderlichen Umfang und andererseits Einschätzungen und Bewertungen Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts zu anhand von jährlichen Reports (Zahlen/Daten/Fak- gewähren. ten) in Zusammenhang mit Qualifizierung vorzuneh- men. Die KV-BIKO kann weitere interne und externe Exper- tinnen beiziehen, zB von der österreichischen Spar- Die Kompetenz der KV-BIKO besteht darin, etwaige kassenakademie (s Akademie). Handlungsfelder anhand gemeinsam zu definierender Strukturdaten (u.a. Anzahl/Stunden an Ausbildungen Die KV-BIKO kann sich selbst eine Geschäftsordnung pro Jahr, Verteilung nach Geschlecht/Alter/Unterneh- erstellen. ARTIKEL IX – BESONDERE BESTIMMUNGEN Die Qualifizierung beruht auf 3 Säulen 1. BASIS-AUSBILDUNG FÜR ALLE MITARBEITERINNEN UNABHÄNGIG VON DER FUNKTION (2) Die Koordination und Abstimmung der inhaltli- § 1 Allgemeines chen Bestandteile sowie Bereitstellung der BASIS- Ausbildung erfolgt durch die vom Österreichischen Sparkassenverbandes für die sparkassenübergreifen- (1) Alle Mitarbeiterinnen erhalten eine Basisorientie- de Ausbildung betraute Einrichtung, derzeit durch die rung und Information zu Geschäftsmodell, Gover- s Akademie. Diese erhält die inhaltliche Orientierung nance, strategischer Ausrichtung sowie Werten/Prin- und formale Konzept-Freigabe der BASIS-Ausbildung zipien/Zukunftsvisionen der Organisation (national/ in Abstimmung mit den Gremien – allen voran dem international). Die BASIS-Ausbildung ist für alle Mitar- TEAM-HR. beiterinnen gleich, unabhängig davon, in welchem Be- reich und in welcher Aufgabe und Funktion sie zukünf- (3) Die BASIS‑Ausbildung wird von der beauftragten tig eingesetzt werden. s Akademie österreichweit angeboten und kann in –8–
Präsenz- oder Onlineform stattfinden. Diese BASIS- (4) Im Sinne des § 15 SpKV liegt die Teilnahme an der Ausbildung steht allen neu eintretenden Mitarbeiterin- BASIS‑Ausbildung im gemeinsamen Interesse der nen zur Verfügung und kann als „Willkommenstage/- Sparkasse und der Mitarbeiterin, und ist daher ver- training“ verstanden werden. Sie beinhaltet keine für pflichtend. Über den Zeitpunkt der Teilnahme ist Ein- die jeweilige Rolle/Funktion spezifischen Fachinhalte, vernehmen mit der Sparkasse herzustellen, die der sondern stellt gemäß dem Gedanken einer „Basis- Mitarbeiterin hierzu die notwendigen Rahmenbedin- orientierung“ eine Orientierung gemäß (1) dar. gungen und Ausbildungsmittel sowie die zur Wissens- aneignung objektiv erforderliche Zeit zur Verfügung stellt. 2. AUSBILDUNG ABHÄNGIG VON KONKRETEN AUFGABEN, AUF ROLLE UND FUNKTION ABGESTELLT (1) Es ist zusätzlich zur BASIS-Ausbildung sicherzu- (2) Über den Zeitpunkt der Teilnahme an Ausbil- stellen, dass die Mitarbeiterinnen die erforderliche dungsangeboten ist mit der Führungskraft Einverneh- Aus- und Weiterbildung erhalten, um die an die Rol- men herzustellen, um der Mitarbeiterin die notwendi- le/Funktion gestellten Anforderungen entsprechend gen Rahmenbedingungen und Ausbildungsmittel so- erfüllen zu können. Dies kann durch einzelne Ausbil- wie die zur Wissensaneignung objektiv erforderliche dungsangebote, Lehrgänge, Learning on the Job, Un- Zeit zur Verfügung zu stellen. terstützung durch Lernpatinnen etc erfolgen. 3. INDIVIDUELLE ÜBER DIE AUFGABE HINAUSGEHENDE QUALIFIZIERUNG (1) Die einzelnen Institute können gemäß deren stra- niert und angeboten. Als Koordinations- und Umset- tegischen Schwerpunkten individuelle Maßnahmen zungspartnerin steht zusätzlich die s Akademie zur und Qualifizierungen anbieten. Diese werden über Verfügung. die jeweiligen Personalabteilungen inhaltlich koordi- 4. RECHTE UND PFLICHTEN ZUR SICHERSTELLUNG VON QUALIFIZIERUNG § 1 Rechte und Pflichten der § 2 Rechte und Pflichten der Führungskräfte Sparkasse Führungskräfte tragen Verantwortung für die eigene Die jeweiligen Sparkassen stellen den Rahmen des Qualifizierung sowie die Qualifizierung ihrer Mitarbei- Lernens sicher. Sie und die mit Ausbildung betrauten terinnen und bekennen sich zur kontinuierlichen Kom- überbetrieblichen Institutionen (s Akademie) und in- petenzerweiterung. Sie stellen die Rahmenbedingun- ternen HR-Abteilungen (Personalentwicklungseinhei- gen des Lernens (Zeit, Raum, Unterstützung, Zugäng- ten) nehmen Rücksicht auf zielgruppenspezifische Be- lichkeit) sicher und geben den Mitarbeiterinnen Klar- dürfnisse und sorgen für Diversität. heit über die Qualifizierungsanforderungen. Die Sparkassen bieten nach Möglichkeit Qualifizie- Sie tragen Verantwortung dafür, die Rahmenbedin- rungsangebote an, dies über die Anforderungen der gungen für den Lerntransfer zu gewährleisten. aktuellen Jobprofile hinaus, mit dem Ziel des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit in der Sparkasse (Em- Der Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin ployability). ist zentrales Element für strukturierte und transparen- Weiters verfügen sie über definierte Prozesse bei der te Qualifizierung. Entwicklung interner Qualifizierungsangebote. Für die Qualitätssicherung und Evaluierung von Qualifizie- rung sind auch entsprechende Prozesse (zB Qualitäts- sicherung, Wirksamkeit, Erfordernis) und Gremien in- stalliert (u.a. KV-BIKO). Für verpflichtende Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (zB auf Basis gesetzlicher –9–
und regulatorischer Vorgaben) liegt zur Orientierung § 3 Rechte und Pflichten der nach Möglichkeit ein jährlicher Übersichtsplan auf, so- Mitarbeiterinnen dass Aus- und Weiterbildung in den einzelnen Berei- chen planbar ist. Dazu ergänzend wird die erforderli- che Lernzeit zumindest für verpflichtende Ausbil- Mitarbeiterinnen haben das Recht auf und angemes- dungs- bzw Qualifizierungsmaßnahmen ausgewiesen. sene Zeit für Qualifizierung. Lernen ist während der Die Berechnungsmethode der erforderlichen Lernzeit Arbeitszeit möglich und wird in Absprache mit der wird einer laufenden Evaluierung unterzogen. Sparkasse vereinbart. Die Mitarbeiterin hat die Ver- antwortung, Qualifizierungsanforderungen nachzu- Die jeweiligen Sparkassen stellen sicher, dass im Be- kommen. Die Mitarbeiterin hat auch eine eigenverant- sonderen Führungskräfte, die eine wichtige Rolle bei wortliche Haltung in Bezug auf individuelle Lern- und der Qualifizierung der Beschäftigten haben, zum The- Entwicklungsziele. Sie kann daher auch eigenständig ma Beschäftigungsfähigkeit (Employability) und Qua- Vorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen gem Art IX lifizierung sensibilisiert werden. Punkt 2 und 3 erstatten. Es liegt darüber hinaus in der Verantwortung der Mitarbeiterin, Wissen weiterzuge- ben. Dies erfolgt im mit der Sparkasse vereinbarten Ausmaß. 5. LERNBEGLEITUNG, PRÜFUNGEN, ERGEBNISSE, DATEN, DISPENS, RÜCKERSTATTUNG VON AUSBILDUNKSKOSTEN § 1 Lernbegleitung § 3 Ergebnisse Für bestimmte Ausbildungen können die Teilnehme- Absolvierte Qualifizierungen sowie deren Ergebnisse rinnen zur fachlichen und organisatorischen Unter- werden im verwendeten Lernmanagementsystem stützung eine von der Sparkasse namhaft zu machen- (AMOS) erfasst und archiviert. Diese Lernhistorie ist de Lernbegleiterin in Anspruch nehmen. Diese stellt eine Auflistung der abgeschlossenen Ausbildungs- sicher, dass die Mitarbeiterin die gemäß der Funk- maßnahmen mit allen Details. Dazu gehört auch der tion/Rolle erforderliche Qualifikation erreichen kann, Status der Ausbildungsmaßnahme, Tests und Prüfun- im Besonderen wenn diese durch keine standardisier- gen („Abgeschlossen“, „Bestanden“, „Nicht Bestan- te Ausbildung/Lehrgang sichergestellt ist. Der Ausbil- den“, „Dispensiert“, „Ersetzt“). Es werden keine Pro- dungsweg ist im Einvernehmen mit der Führungskraft zentsätze / Punkte / Schulnoten ausgewiesen. zu planen und umzusetzen. Die Führungskraft stellt Ebenso sind anonymisierte ausbildungsrelevante Aus- unter Berücksichtigung der Geschäftsbedürfnisse die wertungen über Dispensierungen zentral im verwen- für die Lernbegleitung notwendigen zeitlichen und deten Lernmanagementsystem zu sammeln und auf- personellen Ressourcen im Rahmen der betrieblichen zubewahren. Ausbildung zur Verfügung. § 4 Prüfungskosten § 2 Prüfungen Allfällige Prüfungskosten von verpflichtenden Ausbil- Für den Fall, dass im Rahmen der Ausbildung Tests dungen sind von der Sparkasse zu übernehmen. oder Prüfungen vorgesehen sind, gilt folgendes: Nach dem Durcharbeiten der Lerninhalte (Präsenz/ Online) bzw nach Beendigung eines Anwendungsfalls können in der Ausbildung vorgesehene Tests/Prüfun- § 5 Dispens gen absolviert werden. Onlinetests können direkt in der Sparkasse absolviert werden. Die Sparkassen haben hierbei für ein prü- In begründeten Ausnahmefällen kann aufgrund eines fungsgerechtes Umfeld zu sorgen und den betroffenen im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin gestellten An- Mitarbeiterinnen ausreichend Zeit für die Prüfungsab- trags und nach Konsultierung der im jeweiligen Insti- legung zur Verfügung zu stellen. tut verantwortlichen Expertin für Qualifizierung (Per- – 10 –
sonalentwicklung, Bildungsverantwortliche, HR Abtei- § 6 Rückerstattung von lung) von der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnah- Ausbildungskosten men oder der Ablegung von Online-Tests ganz oder teilweise befreit werden. Die Rückerstattung von Ausbildungskosten richtet sich nach § 2d AVRAG und § 101 Sparkassen-Kollek- tivvertrag. Die Basisausbildung sowie gesetzlich und regulatorisch verpflichtende Ausbildungen fallen so- mit nicht unter die Rückerstattungsverpflichtung. 6. BEGRIFFSBESCHREIBUNGEN Kompetenz wird definiert als die „Fähigkeit, Wissen enthalten, ausdrücklich auf die Anwendungsmöglich- und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Er- keiten des Gelernten in der Praxis hingewiesen wird, gebnisse zu erzielen“ (Smida 2015, online). Explizites die positiven Auswirkungen der Anwendung des Ge- Wissen wird in Kombination mit den passenden Fähig- lernten aufgezeigt werden etc Optimalerweise erfolgt keiten und Fertigkeiten, durch einen ständigen Ge- die Transfersicherung in Abstimmung und Kooperation brauch, eine individuelle Wertehaltung sowie den ent- zwischen Mitarbeiterinnen und Führungskraft. (Quel- sprechenden Verhaltensmustern für Dritte sichtbar. le: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/) Kompetenz wird dadurch zu einem Teil der Persönlich- Employability: Das Konzept betont die Notwendig- keit (vgl Stahl 2017, F. 223f.). keit ständiger Weiterqualifizierung und lebenslangen Qualifikation steht hingegen für eine gesellschaftli- Lernens sowie die Eigenverantwortung der einzelnen che Verwertbarkeit der erarbeiteten Kompetenz in Mitarbeiterinnen für ihre gesamte Erwerbsbiografie Form eines anerkannten Nachweises (vgl Stahl bei sich ständig wandelnden Anforderungen. Die in 2017, F. 225). Aus diesem Grunde wird vor allem der traditioneller Sicht dominierende Arbeitsplatzsicher- Kompetenz besondere Relevanz im beruflichen Um- heit (job security) soll abgelöst werden durch die ge- feld zugeschrieben. nereller angelegte Beschäftigungsfähigkeit bzw -si- cherheit (employment security) des Individuums auf Lerntransfer: Die Fähigkeit, eine gelernte Aufgabe unterschiedlichen Arbeitsplätzen bzw bei verschiede- auf eine andere, vergleichbare Situation zu übertra- nen Arbeitgebern. Bei Verlust des Arbeitsplatzes soll gen. Übertragung und Anwendung des in einer Aus-, möglichst umgehend eine alternative Beschäftigung Fort- oder Weiterbildung erworbenen Wissens auf die gefunden werden können. (Quelle: https://wirt- berufliche Situation. Der Lerntransfer sollte bereits in schaftslexikon.gabler.de/definition/beschaeftigungs- der Lernsituation gefördert werden, zB indem Übun- faehigkeit-31143). gen im Training viele Elemente der Arbeitssituation Wien, am 21. 1. 2021 Österreichischer Sparkassenverband Fabisch Portisch Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA Teiber Dürtscher Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Sparkassen Trixner Hons – 11 –
NOTIZEN .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. .............................................................................................................................. ..............................................................................................................................
JETZT MITGLIED WERDEN! Familienname ............................................................................................... Vorname ....................................................................... ☐ Frau ☐ Herr Geburtsdatum Titel ................................................. Geburtsname ............................................................................ Straße/Haus-Nr. ........................................................................................... PLZ/Wohnort................................................................................................ Telefonisch erreichbar ................................................................................ E-Mail............................................................................................................ ☐ Angestellte/r ☐ Lehrling ☐ Werkvertrag ☐ ☐ Freier Dienstvertrag ☐ Selbstständig (Gewerbeschein) igt ☐ ☐ SchülerIn ☐ StudentIn ☐ igung ☐ ☐ FacharbeiterIn Derzeitige Tätigkeit ................................................................... ☐ von/bis ............................................ igt bei Firma (bzw. Schule/Universität) ....................................................................... Dienstort ..................................................................... .................................................................................................................................................................................................................................. Branche .................................................................................................................................................................................................................................. Höhe des monatlichen Beitrages: Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehalts bis zu einem Maximalbeitrag (siehe www.gpa.at/mitgliedsbeitrag), der jährlich angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. ☐ Ich willige ein, dass ÖGB, ÖGB Verlag und/oder VÖGB mich telefonisch bzw. per elektronischer Post (§107 TKG) kontaktieren dürfen, um über Serviceleistungen, etwa Aktionen für Tickets, Bücher und Veranstaltungen zu informieren und sonstige Informationen zu übermitteln. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. endes bitte ankreuzen) ☐ BETRIEBSABZUG sbeitrag durch meinen Arbeitgeber von meinem Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen abgezogen werden kann. Ich erteile deshalb meine Einwilligung, dass meine im Zusammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personen- bezogenen Dat szugehörigkeit, Beitragsdaten, KV-Zugehörigkeit, Eintritts-/und Austrittsdaten, Karenzzeiten, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstzeiten, Pensionierung und Adressänderungen) von meinem Arbeitgeber und von der verarbeitet werden dürfen, wobei ich diese Einwilligung zum Betriebsabzug jederzeit widerrufen kann. ☐ SEPA (Bankeinzug) Ich ermächtige die einzuziehen. en einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils zum Monatsultimo. ☐ monatlich ☐ alle 2 Monate ☐ jedes Quartal ☐ 1/2 jährlich ☐ ) Wenn ich dem Betriebsabzug zugestimmt habe, diesen aber nicht mehr wünsche oder aus dem Betrieb ausscheide oder der Abzug des von meinem bekannt gegebenen Konto umzustellen. IBAN BIC ............................................................................................................................................. ar unter www.oegb.at/datenschutz) zur Kenntnis genommen zu haben. ...................................................................................... 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Service-Hotline: +43 (0)5 0301, E-Mail: service@gpa.at, ZVR 576439352, CID: AT48ZZZ00000006541 WerberIn-Mitgliedsnummer: .....................................................................
DATENSCHUTZINFORMATION (online unter: www.oegb.at/datenschutz) Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Ihnen stehen gegenüber dem ÖGB/GPA in Bezug auf die Ver- In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie über die wich- , tigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Mitglieder- Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu. verwaltung. Eine umfassende Information, wie der Österreichische Gegen eine Ihrer Ansicht nach unzulässige Verarbeitung Ihrer sbund (ÖGB)/GPA mit Ihren personenbezogenen Daten können Sie jederzeit eine Beschwerde an die österreichische Daten umgeht, finden Sie unter www.oegb.at/datenschutz Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) als Aufsichtsstelle erheben. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Öster- sbund. Wir verarbeiten die umseits von Sie erreichen uns über folgende Kontaktdaten: Ihnen angegebenen Daten mit hoher Vertraulichkeit, nur für und für die GPA bzw. solange noch Ansprüche aus 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 bestehen können. Rechtliche Basis der Daten- Tel.: +43 (0)5 0301 im ÖGB/GPA; soweit Sie dem E-Mail: service@gpa.at Betriebsabzug zugestimmt haben, Ihre Einwilligung zur Verarbei- sbund tung der dafür zusätzlich erforderlichen Daten. 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Die Datenverarbeitung erfolgt durch den ÖGB/GPA selbst oder Tel.: +43 (0)1 534 44-0 ragte und kontrollierte Auf- E-Mail: oegb@oegb.at tragsverarbeiter. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die ragten erreichen Sie unter: Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Inland. ragter@oegb.at INTERESSENGEMEINSCHAFTEN DER GPA bringen • erschließen Sie sich Mitwirkungsmöglichkeiten an Projekten, Menschen mit ähnlichen Berufsmerkmalen zu- Bildungsveranstaltungen, Kampagnen, Internet-Foren und an- sammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und deren für Ihre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veranstal- Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen tungen, auch auf regionaler Ebene; kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemein- • entwickelte be- samer beruflicher Interessen. rufsspezifische Dienstleistungen und Produkte in Anspruch Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und en andere Materialien); • erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regel- • beteiligen Sie sich an demokratischen Direktwahlen Ihrer beruf- mäßig Informationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen lichen Vertretung auf Bundesebene sowie regionaler Ebene und für Ihre Berufsgruppe; nehmen dadurch Einfl liche Meinungs- bildung und Entscheidung. • können Sie Ihre beruflichen Interessen auf direktem Weg in die Kollektivvertragsverhandlungen Ihres Branchenbereichs ein- Nähere Infos dazu unter: www.gpa.at/interesse bringen; ICH MÖCHTE MICH IN FOLGENDE INTERESSENGEMEINSCHAFTEN EINTRAGEN: ☐ IG PROFESSIONAL ☐ IG FLEX ☐ IG SOCIAL ☐ IG IT ☐ IG EXTERNAL ☐ ☐ IG MIGRATION ☐ IG EDUCATION Dieses Service ist für mich kostenlos und kann jederzeit von mir widerrufen werden. ☐ Frau ☐ Herr Titel ........................................................................ Familienname ............................................................................................... Vorname ...................................................................................................... Straße/Haus-Nr. ........................................................................................... PLZ/Wohnort............................................................................................... Berufsbezeichnung. ..................................................................................... Betrieb ......................................................................................................... Telefonisch erreichbar ................................................................................ E-Mail........................................................................................................... .........................................................................................................................
KONTAKTADRESSEN DER GPA Service-Hotline: +43 (0)5 0301-301 E-Mail: service@gpa.at GPA Service-Center GPA Landesstelle Kärnten 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44/4 GPA Landesstelle Wien GPA Landesstelle Oberösterreich 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 4020 Linz, Volksgartenstraße 40 GPA Landesstelle Niederösterreich GPA Landesstelle Salzburg 3100 St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 1 5020 Salzburg, Markus-Sittikus-Straße 10 GPA Landesstelle Burgenland GPA Landesstelle Tirol 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16 GPA Landesstelle Steiermark GPA Landesstelle Vorarlberg 8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32 6901 Bregenz, Reutegasse 11
DAS GEWERK- SCHAFFEN WIR! ÖGB ZVR-Nr.: 576439352 Herausgeber: Gewerkschaft GPA, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1. Medieninhaber und Hersteller: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Ges.m.b.H., 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1. Verlags- und Herstellungsort Wien. 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Telefon +43 (0)5 0301-301, Fax +43 (0)5 0301-300 www.gpa.at ‑ E-Mail: service@gpa.at
Sie können auch lesen