KOLLEKTIVVERTRAG Sparkassen-Bildung - VOM 21. 1. 2021 GÜLTIG AB 1. 1. 2021 - Gewerkschaft GPA

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KOLLEKTIVVERTRAG

Sparkassen-Bildung

VOM 21. 1. 2021

GÜLTIG AB 1. 1. 2021
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KOLLEKTIVVERTRAG
    Sparkassen-Bildung

             vom 21. 1. 2021

       GÜLTIG AB 1. 1. 2021
Inhaltsverzeichnis

                                                           Seite                                                            Seite

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ................                      6    2. AUSBILDUNG ABHÄNGIG VON KONKRETEN
PRÄAMBEL ..........................................           6       AUFGABEN, AUF ROLLE UND FUNKTION AB-
ARTIKEL I – GELTUNGSBEREICH .............                     6       GESTELLT ..........................................      9
ARTIKEL II – WIRKSAMKEITSBEGINN UND                                3. INDIVIDUELLE ÜBER DIE AUFGABE HINAUS-
-DAUER ...............................................        6       GEHENDE QUALIFIZIERUNG ...................               9
ARTIKEL III – BETRIEBSVEREINBARUN-                                 4. RECHTE UND PFLICHTEN ZUR SICHERSTEL-
GEN ....................................................      6       LUNG VON QUALIFIZIERUNG ...................              9
ARTIKEL IV – ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN                            7       § 1 Rechte und Pflichten der Führungskräfte              9
ARTIKEL V – GLEICHBEHANDLUNG ..........                       7       § 2 Rechte und Pflichten der Sparkasse ......            9
ARTIKEL VI – AUSLEGUNG ......................                 7       § 3 Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen            9
ARTIKEL VII – GRUNDPRINZIPIEN DER                                  5. LERNBEGLEITUNG, PRÜFUNGEN, ERGEBNIS-
QUALIFIZIERUNG .................................              7       SE, DATEN, DISPENS, RÜCKERSTATTUNG
1. CHANCENGLEICHHEIT UND ZUGÄNGLICH-                                  VON AUSBILDUNKSKOSTEN ....................              10
   KEIT ................................................      7       § 1 Lernbegleitung ...............................      10
2. RAHMENBEDINGUNGEN DES LERNENS .......                      7       § 2 Prüfungen ....................................      10
3. WAHL ADÄQUATER LERNFORMATE ............                    8       § 3 Ergebnisse ...................................      10
ARTIKEL VIII – KV-BILDUNGSKOMMIS-                                     § 4 Prüfungskosten ..............................       10
SION (KV-BIKO) ...................................            8       § 5 Dispens .......................................     10
ARTIKEL IX – BESONDERE BESTIMMUNGEN                           8       § 6 Rückerstattung von Ausbildungskosten ..             11
1. BASIS-AUSBILDUNG FÜR ALLE MITAR-                                6. DEFINITIONEN/BESCHREIBUNGEN ...........                 11
   BEITERINNEN UNABHÄNGIG VON DER
   FUNKTION .........................................         8

Impressum: Letzte Umschlagseite

                                                               –5–
KOLLEKTIVVERTRAG SPARKASSEN-BILDUNG
abgeschlossen am 21. 1. 2021 zwischen dem Öster-          schen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirt-
reichischen Sparkassenverband und dem Österreichi-        schaftsbereich Sparkassen.

                               ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

                                                 PRÄAMBEL
Gut und richtig qualifizierte Führungskräfte und Mitar-   ändernden Geschäftsmodelle besonders für die Be-
beiterinnen sind das wichtigste Asset für die Sparkas-    schäftigten der Finanzbranche.
sen sowohl im Vertrieb als auch im Betrieb.               Daher sind notwendige Rahmenbedingungen, wie
Unter Qualifizierung verstehen die Kollektivvertrags-     ausreichende Ressourcen, nötige Zeit, geeignete
partnerinnen alle aktuellen und künftigen Maßnah-         Lernformate und eine umfassende Wissensvermitt-
men, die der Qualifikation der Beschäftigten dienen,      lung zur Verfügung zu stellen.
um den sich ständig verändernden internen und ex-         Maßnahmen für Qualifizierung sind u.a. Aus- und Wei-
ternen Anforderungen erfolgreich begegnen und eine        terbildung, Personalentwicklung, Bewusstseinsbil-
qualifizierte Kundenberatung sicherstellen zu können.     dung über Veränderungen des Berufsbilds „Sparkas-
Dies gilt aufgrund steigender regulatorischer Anforde-    senangestellte“, Kompetenzerweiterung, etc.
rungen, des intensiven digitalen Wandels und der sich

                                   ARTIKEL I – GELTUNGSBEREICH

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle dem Geltungsbe-     geberinnen (im Folgenden „Sparkassen“) und ande-
reich des Sparkassen-Kollektivvertrages (SpKV) in         rerseits für deren Angestellte.
der jeweils geltenden Fassung unterliegenden Arbeit-

                     ARTIKEL II – WIRKSAMKEITSBEGINN UND -DAUER
Dieser Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1. 1.       Er kann von jedem der beiden Vertragspartnerinnen
2021 in Kraft, wird unbefristet abgeschlossen und er-     jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist
setzt den Sparkassen-Bildungskollektivvertrag vom         jeweils zu einem Monatsletzten aufgekündigt werden.
18. 1. 2007 in der zuletzt geltenden Fassung.

                           ARTIKEL III – BETRIEBSVEREINBARUNGEN

Die nachstehend angeführten Institute und Unterneh-       Allgemeine Sparkasse Oberösterreich Bankaktienge-
men sind ermächtigt, zu diesem Kollektivvertrag über      sellschaft,
Bildungsangelegenheiten durch Betriebsvereinbarun-        Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft,
gen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen:               Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft,
                                                          Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Dornbirner Sparkasse Bank AG,
                                                          Erste Group Bank AG
Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesell-
                                                          Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG,
schaft,
                                                          Österreichischer Sparkassenverband,
Tiroler Sparkasse Bankaktiengesellschaft Innsbruck,
                                                          Sparkassen-Prüfungsverband.

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Gleiches gilt für Sparkassen, an denen eines der ange-    ten Institute anteilsmäßig die Mehrheit hält, zumin-
führten Institute bzw die Anteilsverwaltungssparkas-      dest mit 75 % beteiligt ist.
se (Sparkassenstiftung), die an einem der angeführ-

                          ARTIKEL IV – ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Angestellte, welche die s-Basic Ausbildung bereits        sen-Bildungskollektivvertrages vom 8. 1. 2007 (Wirk-
gestartet haben, wird die Möglichkeit geboten, aus-       samkeit ab 1. 1. 2017) bis längstens 31. 12. 2021 zu
stehende Tests in der Form und Fassung des Sparkas-       absolvieren.

                                ARTIKEL V – GLEICHBEHANDLUNG

Für personenbezogene Bezeichnungen wird insbeson-         die weibliche Form gewählt; diese gilt im Sinne des
dere als Zeichen des hohen Stellenwertes von Gen-         Gleichbehandlungsgesetzes naturgemäß für alle An-
der-Diversität in der Sparkassengruppe einheitlich        gestellten unabhängig von ihrem Geschlecht.

                                      ARTIKEL VI – AUSLEGUNG

Mit der Beilegung von grundsätzlichen Streitfällen, die   Sparkassenverbandes und der Gewerkschaft, Wirt-
sich aus der Auslegung dieses Kollektivvertrages er-      schaftsbereich  Sparkassen,    zusammengesetzte
geben, hat sich eine aus je drei Vertreterinnen des       Schiedskommission zu befassen.

                ARTIKEL VII – GRUNDPRINZIPIEN DER QUALIFIZIERUNG

Ziel der betrieblichen Qualifizierung ist neben dem       ist daher – unabhängig vom Arbeitszeitausmaß – be-
Kompetenzerwerb für die Ausübung der aktuellen            sonders Bedacht zu nehmen. Bei der Erstellung von
Funktion der Mitarbeiterin der Erhalt der Beschäfti-      Evaluierungsberichten ist das Geschlechterverhältnis
gungsfähigkeit basierend auf dem Bedarf des Unter-        gesondert auszuweisen. Den Kollektivvertragspartne-
nehmens (Employability).                                  rinnen ist es ein besonderes Anliegen, dass sich Mitar-
Bei den Kollektivvertragspartnerinnen besteht Einver-     beiterinnen nach ihrer Rückkehr aus einer gesetzli-
nehmen über folgende Punkte:                              chen Karenz rasch in den Geschäftsbetrieb integrieren
                                                          können. Aus diesem Grund sollen spezielle begleiten-
                                                          de Wiedereinstiegsmaßnahmen den betroffenen Mit-
1. CHANCENGLEICHHEIT UND ZUGÄNGLICH-
                                                          arbeiterinnen angeboten werden.
KEIT
Die Kollektivvertragspartnerinnen sowie die mit der
                                                          2. RAHMENBEDINGUNGEN DES LERNENS
Sparkassenfachausbildung betrauten Institutionen
tragen aktiv zur Sicherung von Diversität bei. Dazu       Für die Basisausbildung sowie gesetzlich und regula-
zählen unter anderem die Gleichbehandlung und Er-         torisch verpflichtende Ausbildungen ist Lernzeit je-
reichung der Gleichstellung von Frauen und Männern        denfalls Arbeitszeit. Über Lernzeit als Arbeitszeit ist
im Unternehmen und die Vereinbarkeit von Beruf, Pri-      für darüber hinaus gehende Ausbildungen zwischen
vatleben und Familie. Weiters ist die Zugänglichkeit zu   Mitarbeiterinnen und Sparkasse das Einvernehmen
Qualifizierung für alle Beschäftigten gleichermaßen si-   herzustellen. Die nötigen Mittel und Ressourcen wer-
cher zu stellen. Qualifizierung muss für jede Mitarbei-   den zur Verfügung gestellt und es gibt geeignete Orte
terin möglich sein, unabhängig von Geschlecht, Funk-      und ausreichend Zeit für Qualifizierung/Lernen. Kon-
tion/Aufgabe, Alter oder Arbeitszeitausmaß.               kret heißt das:
Dazu zählt u.a. die Entwicklung unterstützender Maß-      Es ist sicherzustellen, dass die Mitarbeiterin die erfor-
nahmen zur Förderung der beruflichen Entwicklung          derliche Aus- und Weiterbildung erhält, um die an die
von Frauen in Sparkassen. Auf die Teilnahme von           Rolle/Funktion gestellten Anforderungen entspre-
Frauen an allen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen          chend erfüllen zu können. Dies kann durch Ausbil-

                                                      –7–
dungsangebote, Learning on the Job, Unterstützung          3. WAHL ADÄQUATER LERNFORMATE
durch Lernbegleiterinnen etc erfolgen.                     Die Auswahl der Lernformate im Rahmen der Qualifi-
                                                           zierungsangebote orientiert sich an der Praxistaug-
Über den Zeitpunkt der Teilnahme an Ausbildungsan-
                                                           lichkeit in der beruflichen Realität und an den Rah-
geboten ist zwischen Mitarbeiterin und Führungskraft
                                                           menbedingungen der Mitarbeiterinnen. Basierend
Einvernehmen herzustellen und es sind die notwendi-
                                                           auf dem Prinzip „Format folgt Inhalt“ werden moder-
gen Rahmenbedingungen, Ausbildungsmittel sowie
                                                           ne/effektive Lernformate angeboten. Diese sind bei-
die zur Wissensaneignung objektiv erforderliche Zeit
                                                           spielsweise Präsenzschulungen, Learning on the Job,
zur Verfügung zu stellen.
                                                           Begleitung durch Lernpatinnen, Web Based Trainings
                                                           (WBT), selbständiges Erarbeiten von Lerninhalten etc.

                  ARTIKEL VIII – KV-BILDUNGSKOMMISSION (KV-BIKO)
Die Kollektivvertragspartnerinnen richten zur Bera-        menszugehörigkeit/…) aufzuzeigen und Empfehlun-
tung von Fragen der in diesem Kollektivvertrag gere-       gen zu erarbeiten. Die Zielgruppe für diese Hand-
gelten Grundprinzipien der Qualifizierung eine KV-Bil-     lungsempfehlungen sind je nach Thema Strategievor-
dungskommission ein. Sie besteht aus je vier von Ge-       stand, KV-Partnerinnen (KV –Verhandlerinnen),
werkschaft und Österreichischem Sparkassenverband          Team-HR, s Akademie oder sonstige, gemäß „Lear-
nominierten Expertinnen, wobei einer Vertreterin des       ning Governance“ beauftragte Personen/Gremien.
Österreichischen Sparkassenverbandes das Dirimie-          Die KV-BIKO kann auch empfehlen, ein Thema direkt
rungsrecht zukommt.                                        zwischen jeweiligem Sparkassenvorstand und Be-
                                                           triebsrat zu vereinbaren.
Ihre Aufgaben sind einerseits die Einhaltung der Ziele
                                                           Den von der Gewerkschaft in die KV-BIKO entsandten
und Prinzipien betreffend Qualifizierung zu evaluieren
                                                           Betriebsratsmitgliedern ist im erforderlichen Umfang
und andererseits Einschätzungen und Bewertungen
                                                           Dienstfreistellung unter Fortzahlung des Entgelts zu
anhand von jährlichen Reports (Zahlen/Daten/Fak-
                                                           gewähren.
ten) in Zusammenhang mit Qualifizierung vorzuneh-
men.                                                       Die KV-BIKO kann weitere interne und externe Exper-
                                                           tinnen beiziehen, zB von der österreichischen Spar-
Die Kompetenz der KV-BIKO besteht darin, etwaige
                                                           kassenakademie (s Akademie).
Handlungsfelder anhand gemeinsam zu definierender
Strukturdaten (u.a. Anzahl/Stunden an Ausbildungen         Die KV-BIKO kann sich selbst eine Geschäftsordnung
pro Jahr, Verteilung nach Geschlecht/Alter/Unterneh-       erstellen.

                          ARTIKEL IX – BESONDERE BESTIMMUNGEN
Die Qualifizierung beruht auf 3 Säulen

1. BASIS-AUSBILDUNG FÜR ALLE MITARBEITERINNEN UNABHÄNGIG VON DER
FUNKTION

                                                           (2) Die Koordination und Abstimmung der inhaltli-
                § 1 Allgemeines                            chen Bestandteile sowie Bereitstellung der BASIS-
                                                           Ausbildung erfolgt durch die vom Österreichischen
                                                           Sparkassenverbandes für die sparkassenübergreifen-
(1) Alle Mitarbeiterinnen erhalten eine Basisorientie-     de Ausbildung betraute Einrichtung, derzeit durch die
rung und Information zu Geschäftsmodell, Gover-            s Akademie. Diese erhält die inhaltliche Orientierung
nance, strategischer Ausrichtung sowie Werten/Prin-        und formale Konzept-Freigabe der BASIS-Ausbildung
zipien/Zukunftsvisionen der Organisation (national/        in Abstimmung mit den Gremien – allen voran dem
international). Die BASIS-Ausbildung ist für alle Mitar-   TEAM-HR.
beiterinnen gleich, unabhängig davon, in welchem Be-
reich und in welcher Aufgabe und Funktion sie zukünf-      (3) Die BASIS‑Ausbildung wird von der beauftragten
tig eingesetzt werden.                                     s Akademie österreichweit angeboten und kann in

                                                       –8–
Präsenz- oder Onlineform stattfinden. Diese BASIS-        (4) Im Sinne des § 15 SpKV liegt die Teilnahme an der
Ausbildung steht allen neu eintretenden Mitarbeiterin-    BASIS‑Ausbildung im gemeinsamen Interesse der
nen zur Verfügung und kann als „Willkommenstage/-         Sparkasse und der Mitarbeiterin, und ist daher ver-
training“ verstanden werden. Sie beinhaltet keine für     pflichtend. Über den Zeitpunkt der Teilnahme ist Ein-
die jeweilige Rolle/Funktion spezifischen Fachinhalte,    vernehmen mit der Sparkasse herzustellen, die der
sondern stellt gemäß dem Gedanken einer „Basis-           Mitarbeiterin hierzu die notwendigen Rahmenbedin-
orientierung“ eine Orientierung gemäß (1) dar.            gungen und Ausbildungsmittel sowie die zur Wissens-
                                                          aneignung objektiv erforderliche Zeit zur Verfügung
                                                          stellt.

2. AUSBILDUNG ABHÄNGIG VON KONKRETEN AUFGABEN, AUF ROLLE UND
FUNKTION ABGESTELLT

(1) Es ist zusätzlich zur BASIS-Ausbildung sicherzu-      (2) Über den Zeitpunkt der Teilnahme an Ausbil-
stellen, dass die Mitarbeiterinnen die erforderliche      dungsangeboten ist mit der Führungskraft Einverneh-
Aus- und Weiterbildung erhalten, um die an die Rol-       men herzustellen, um der Mitarbeiterin die notwendi-
le/Funktion gestellten Anforderungen entsprechend         gen Rahmenbedingungen und Ausbildungsmittel so-
erfüllen zu können. Dies kann durch einzelne Ausbil-      wie die zur Wissensaneignung objektiv erforderliche
dungsangebote, Lehrgänge, Learning on the Job, Un-        Zeit zur Verfügung zu stellen.
terstützung durch Lernpatinnen etc erfolgen.

3. INDIVIDUELLE ÜBER DIE AUFGABE HINAUSGEHENDE QUALIFIZIERUNG

(1) Die einzelnen Institute können gemäß deren stra-      niert und angeboten. Als Koordinations- und Umset-
tegischen Schwerpunkten individuelle Maßnahmen            zungspartnerin steht zusätzlich die s Akademie zur
und Qualifizierungen anbieten. Diese werden über          Verfügung.
die jeweiligen Personalabteilungen inhaltlich koordi-

4. RECHTE UND PFLICHTEN ZUR SICHERSTELLUNG VON QUALIFIZIERUNG

        § 1 Rechte und Pflichten der                              § 2 Rechte und Pflichten der
              Führungskräfte                                              Sparkasse

Führungskräfte tragen Verantwortung für die eigene        Die jeweiligen Sparkassen stellen den Rahmen des
Qualifizierung sowie die Qualifizierung ihrer Mitarbei-   Lernens sicher. Sie und die mit Ausbildung betrauten
terinnen und bekennen sich zur kontinuierlichen Kom-      überbetrieblichen Institutionen (s Akademie) und in-
petenzerweiterung. Sie stellen die Rahmenbedingun-        ternen HR-Abteilungen (Personalentwicklungseinhei-
gen des Lernens (Zeit, Raum, Unterstützung, Zugäng-       ten) nehmen Rücksicht auf zielgruppenspezifische Be-
lichkeit) sicher und geben den Mitarbeiterinnen Klar-     dürfnisse und sorgen für Diversität.
heit über die Qualifizierungsanforderungen.
                                                          Die Sparkassen bieten nach Möglichkeit Qualifizie-
Sie tragen Verantwortung dafür, die Rahmenbedin-          rungsangebote an, dies über die Anforderungen der
gungen für den Lerntransfer zu gewährleisten.             aktuellen Jobprofile hinaus, mit dem Ziel des Erhalts
                                                          der Beschäftigungsfähigkeit in der Sparkasse (Em-
Der Dialog zwischen Führungskraft und Mitarbeiterin
                                                          ployability).
ist zentrales Element für strukturierte und transparen-
                                                          Weiters verfügen sie über definierte Prozesse bei der
te Qualifizierung.
                                                          Entwicklung interner Qualifizierungsangebote. Für
                                                          die Qualitätssicherung und Evaluierung von Qualifizie-
                                                          rung sind auch entsprechende Prozesse (zB Qualitäts-
                                                          sicherung, Wirksamkeit, Erfordernis) und Gremien in-
                                                          stalliert (u.a. KV-BIKO). Für verpflichtende Aus- und
                                                          Weiterbildungsmaßnahmen (zB auf Basis gesetzlicher

                                                      –9–
und regulatorischer Vorgaben) liegt zur Orientierung
                                                                   § 3 Rechte und Pflichten der
nach Möglichkeit ein jährlicher Übersichtsplan auf, so-
                                                                        Mitarbeiterinnen
dass Aus- und Weiterbildung in den einzelnen Berei-
chen planbar ist. Dazu ergänzend wird die erforderli-
che Lernzeit zumindest für verpflichtende Ausbil-          Mitarbeiterinnen haben das Recht auf und angemes-
dungs- bzw Qualifizierungsmaßnahmen ausgewiesen.           sene Zeit für Qualifizierung. Lernen ist während der
Die Berechnungsmethode der erforderlichen Lernzeit         Arbeitszeit möglich und wird in Absprache mit der
wird einer laufenden Evaluierung unterzogen.               Sparkasse vereinbart. Die Mitarbeiterin hat die Ver-
                                                           antwortung, Qualifizierungsanforderungen nachzu-
Die jeweiligen Sparkassen stellen sicher, dass im Be-
                                                           kommen. Die Mitarbeiterin hat auch eine eigenverant-
sonderen Führungskräfte, die eine wichtige Rolle bei
                                                           wortliche Haltung in Bezug auf individuelle Lern- und
der Qualifizierung der Beschäftigten haben, zum The-
                                                           Entwicklungsziele. Sie kann daher auch eigenständig
ma Beschäftigungsfähigkeit (Employability) und Qua-
                                                           Vorschläge für Qualifizierungsmaßnahmen gem Art IX
lifizierung sensibilisiert werden.
                                                           Punkt 2 und 3 erstatten. Es liegt darüber hinaus in der
                                                           Verantwortung der Mitarbeiterin, Wissen weiterzuge-
                                                           ben. Dies erfolgt im mit der Sparkasse vereinbarten
                                                           Ausmaß.

5. LERNBEGLEITUNG,  PRÜFUNGEN,  ERGEBNISSE,                                         DATEN,         DISPENS,
RÜCKERSTATTUNG VON AUSBILDUNKSKOSTEN

              § 1 Lernbegleitung                                            § 3 Ergebnisse

Für bestimmte Ausbildungen können die Teilnehme-           Absolvierte Qualifizierungen sowie deren Ergebnisse
rinnen zur fachlichen und organisatorischen Unter-         werden im verwendeten Lernmanagementsystem
stützung eine von der Sparkasse namhaft zu machen-         (AMOS) erfasst und archiviert. Diese Lernhistorie ist
de Lernbegleiterin in Anspruch nehmen. Diese stellt        eine Auflistung der abgeschlossenen Ausbildungs-
sicher, dass die Mitarbeiterin die gemäß der Funk-         maßnahmen mit allen Details. Dazu gehört auch der
tion/Rolle erforderliche Qualifikation erreichen kann,     Status der Ausbildungsmaßnahme, Tests und Prüfun-
im Besonderen wenn diese durch keine standardisier-        gen („Abgeschlossen“, „Bestanden“, „Nicht Bestan-
te Ausbildung/Lehrgang sichergestellt ist. Der Ausbil-     den“, „Dispensiert“, „Ersetzt“). Es werden keine Pro-
dungsweg ist im Einvernehmen mit der Führungskraft         zentsätze / Punkte / Schulnoten ausgewiesen.
zu planen und umzusetzen. Die Führungskraft stellt
                                                           Ebenso sind anonymisierte ausbildungsrelevante Aus-
unter Berücksichtigung der Geschäftsbedürfnisse die
                                                           wertungen über Dispensierungen zentral im verwen-
für die Lernbegleitung notwendigen zeitlichen und
                                                           deten Lernmanagementsystem zu sammeln und auf-
personellen Ressourcen im Rahmen der betrieblichen
                                                           zubewahren.
Ausbildung zur Verfügung.

                                                                        § 4 Prüfungskosten
                 § 2 Prüfungen

                                                           Allfällige Prüfungskosten von verpflichtenden Ausbil-
Für den Fall, dass im Rahmen der Ausbildung Tests
                                                           dungen sind von der Sparkasse zu übernehmen.
oder Prüfungen vorgesehen sind, gilt folgendes:
Nach dem Durcharbeiten der Lerninhalte (Präsenz/
Online) bzw nach Beendigung eines Anwendungsfalls
können in der Ausbildung vorgesehene Tests/Prüfun-
                                                                              § 5 Dispens
gen absolviert werden.
Onlinetests können direkt in der Sparkasse absolviert
werden. Die Sparkassen haben hierbei für ein prü-
                                                           In begründeten Ausnahmefällen kann aufgrund eines
fungsgerechtes Umfeld zu sorgen und den betroffenen
                                                           im Einvernehmen mit der Mitarbeiterin gestellten An-
Mitarbeiterinnen ausreichend Zeit für die Prüfungsab-
                                                           trags und nach Konsultierung der im jeweiligen Insti-
legung zur Verfügung zu stellen.
                                                           tut verantwortlichen Expertin für Qualifizierung (Per-

                                                      – 10 –
sonalentwicklung, Bildungsverantwortliche, HR Abtei-
                                                                        § 6 Rückerstattung von
lung) von der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnah-
                                                                          Ausbildungskosten
men oder der Ablegung von Online-Tests ganz oder
teilweise befreit werden.
                                                             Die Rückerstattung von Ausbildungskosten richtet
                                                             sich nach § 2d AVRAG und § 101 Sparkassen-Kollek-
                                                             tivvertrag. Die Basisausbildung sowie gesetzlich und
                                                             regulatorisch verpflichtende Ausbildungen fallen so-
                                                             mit nicht unter die Rückerstattungsverpflichtung.

6. BEGRIFFSBESCHREIBUNGEN

Kompetenz wird definiert als die „Fähigkeit, Wissen          enthalten, ausdrücklich auf die Anwendungsmöglich-
und Fertigkeiten anzuwenden, um beabsichtigte Er-            keiten des Gelernten in der Praxis hingewiesen wird,
gebnisse zu erzielen“ (Smida 2015, online). Explizites       die positiven Auswirkungen der Anwendung des Ge-
Wissen wird in Kombination mit den passenden Fähig-          lernten aufgezeigt werden etc Optimalerweise erfolgt
keiten und Fertigkeiten, durch einen ständigen Ge-           die Transfersicherung in Abstimmung und Kooperation
brauch, eine individuelle Wertehaltung sowie den ent-        zwischen Mitarbeiterinnen und Führungskraft. (Quel-
sprechenden Verhaltensmustern für Dritte sichtbar.           le: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/)
Kompetenz wird dadurch zu einem Teil der Persönlich-
                                                             Employability: Das Konzept betont die Notwendig-
keit (vgl Stahl 2017, F. 223f.).
                                                             keit ständiger Weiterqualifizierung und lebenslangen
Qualifikation steht hingegen für eine gesellschaftli-        Lernens sowie die Eigenverantwortung der einzelnen
che Verwertbarkeit der erarbeiteten Kompetenz in             Mitarbeiterinnen für ihre gesamte Erwerbsbiografie
Form eines anerkannten Nachweises (vgl Stahl                 bei sich ständig wandelnden Anforderungen. Die in
2017, F. 225). Aus diesem Grunde wird vor allem der          traditioneller Sicht dominierende Arbeitsplatzsicher-
Kompetenz besondere Relevanz im beruflichen Um-              heit (job security) soll abgelöst werden durch die ge-
feld zugeschrieben.                                          nereller angelegte Beschäftigungsfähigkeit bzw -si-
                                                             cherheit (employment security) des Individuums auf
Lerntransfer: Die Fähigkeit, eine gelernte Aufgabe
                                                             unterschiedlichen Arbeitsplätzen bzw bei verschiede-
auf eine andere, vergleichbare Situation zu übertra-
                                                             nen Arbeitgebern. Bei Verlust des Arbeitsplatzes soll
gen. Übertragung und Anwendung des in einer Aus-,
                                                             möglichst umgehend eine alternative Beschäftigung
Fort- oder Weiterbildung erworbenen Wissens auf die
                                                             gefunden werden können. (Quelle: https://wirt-
berufliche Situation. Der Lerntransfer sollte bereits in
                                                             schaftslexikon.gabler.de/definition/beschaeftigungs-
der Lernsituation gefördert werden, zB indem Übun-
                                                             faehigkeit-31143).
gen im Training viele Elemente der Arbeitssituation

Wien, am 21. 1. 2021

                                         Österreichischer Sparkassenverband

                               Fabisch                                         Portisch

                                         Österreichischer Gewerkschaftsbund,
                                                  Gewerkschaft GPA

                                Teiber                                         Dürtscher

                                                 Gewerkschaft GPA,
                                            Wirtschaftsbereich Sparkassen

                               Trixner                                           Hons

                                                       – 11 –
NOTIZEN

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JETZT MITGLIED WERDEN!
Familienname ............................................................................................... Vorname .......................................................................                       ☐ Frau ☐ Herr
Geburtsdatum                                                                      Titel ................................................. Geburtsname ............................................................................

Straße/Haus-Nr. ........................................................................................... PLZ/Wohnort................................................................................................

Telefonisch erreichbar ................................................................................ E-Mail............................................................................................................

☐ Angestellte/r ☐ Lehrling ☐ Werkvertrag ☐                                                                                        ☐ Freier Dienstvertrag ☐ Selbstständig (Gewerbeschein)
                                                                                                                                 igt
☐               ☐ SchülerIn ☐ StudentIn ☐                                                                                   igung ☐                      ☐ FacharbeiterIn
Derzeitige Tätigkeit ...................................................................              ☐                                                                               von/bis ............................................

               igt bei Firma (bzw. Schule/Universität) ....................................................................... Dienstort .....................................................................

               ..................................................................................................................................................................................................................................

Branche ..................................................................................................................................................................................................................................

Höhe des monatlichen Beitrages:

Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt 1% des Bruttogehalts bis zu einem Maximalbeitrag (siehe www.gpa.at/mitgliedsbeitrag),
der jährlich angepasst wird. Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar.

☐  Ich willige ein, dass ÖGB, ÖGB Verlag und/oder VÖGB mich telefonisch bzw. per elektronischer Post (§107 TKG) kontaktieren
dürfen, um über Serviceleistungen, etwa Aktionen für Tickets, Bücher und Veranstaltungen zu informieren und sonstige Informationen zu
übermitteln. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

                                                                                          endes bitte ankreuzen)

☐ BETRIEBSABZUG
                                     sbeitrag durch meinen Arbeitgeber von meinem Gehalt/Lohn/Lehrlingseinkommen abgezogen
werden kann. Ich erteile deshalb meine Einwilligung, dass meine im Zusammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personen-
bezogenen Dat                                             szugehörigkeit, Beitragsdaten, KV-Zugehörigkeit, Eintritts-/und Austrittsdaten,
Karenzzeiten, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstzeiten, Pensionierung und Adressänderungen) von meinem Arbeitgeber und von der
              verarbeitet werden dürfen, wobei ich diese Einwilligung zum Betriebsabzug jederzeit widerrufen kann.

  ☐ SEPA                                                     (Bankeinzug)
  Ich ermächtige die                                                                                               einzuziehen.
                                                                                              en einzulösen. Ich kann innerhalb
  von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit
  meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils zum Monatsultimo.
  ☐ monatlich ☐ alle 2 Monate ☐ jedes Quartal ☐ 1/2 jährlich ☐                                                                                                                                                                        )
  Wenn ich dem Betriebsabzug zugestimmt habe, diesen aber nicht mehr wünsche oder aus dem Betrieb ausscheide oder der Abzug des
                                                                                                                            von
  meinem bekannt gegebenen Konto umzustellen.

  IBAN                                                                                                                                            BIC

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                                                             ar
unter www.oegb.at/datenschutz) zur Kenntnis genommen zu haben.

......................................................................................

1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Service-Hotline: +43 (0)5 0301,
E-Mail: service@gpa.at, ZVR 576439352, CID: AT48ZZZ00000006541                                                          WerberIn-Mitgliedsnummer: .....................................................................
DATENSCHUTZINFORMATION (online unter: www.oegb.at/datenschutz)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen.                                                        Ihnen stehen gegenüber dem ÖGB/GPA in Bezug auf die Ver-
In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie über die wich-                                                                                                                     ,
tigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Mitglieder-                                                             Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu.
verwaltung. Eine umfassende Information, wie der Österreichische
                                                                                                                            Gegen eine Ihrer Ansicht nach unzulässige Verarbeitung Ihrer
              sbund (ÖGB)/GPA mit Ihren personenbezogenen
                                                                                                                            Daten können Sie jederzeit eine Beschwerde an die österreichische
Daten umgeht, finden Sie unter www.oegb.at/datenschutz
                                                                                                                            Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) als Aufsichtsstelle erheben.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Öster-
                         sbund. Wir verarbeiten die umseits von                                                             Sie erreichen uns über folgende Kontaktdaten:
Ihnen angegebenen Daten mit hoher Vertraulichkeit, nur für
                                                     und für die                                                                            GPA
                              bzw. solange noch Ansprüche aus                                                               1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
                   bestehen können. Rechtliche Basis der Daten-                                                             Tel.: +43 (0)5 0301
                                     im ÖGB/GPA; soweit Sie dem                                                             E-Mail: service@gpa.at
Betriebsabzug zugestimmt haben, Ihre Einwilligung zur Verarbei-
                                                                                                                                                       sbund
tung der dafür zusätzlich erforderlichen Daten.
                                                                                                                            1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Die Datenverarbeitung erfolgt durch den ÖGB/GPA selbst oder                                                                 Tel.: +43 (0)1 534 44-0
                                      ragte und kontrollierte Auf-                                                          E-Mail: oegb@oegb.at
tragsverarbeiter. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt nicht oder nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die                                                                                         ragten erreichen Sie unter:
Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Inland.                                                                                           ragter@oegb.at

                          INTERESSENGEMEINSCHAFTEN DER GPA bringen                                                          • erschließen Sie sich Mitwirkungsmöglichkeiten an Projekten,
                          Menschen mit ähnlichen Berufsmerkmalen zu-                                                          Bildungsveranstaltungen, Kampagnen, Internet-Foren und an-
                          sammen. Zum Austauschen von Erfahrungen und                                                         deren für Ihre Berufsgruppe maßgeschneiderten Veranstal-
                          Wissen, zum Diskutieren von Problemen, zum Suchen                                                   tungen, auch auf regionaler Ebene;
                          kompetenter Lösungen, zum Durchsetzen gemein-
                                                                                                                            •                                               entwickelte be-
                          samer beruflicher Interessen.
                                                                                                                                rufsspezifische Dienstleistungen und Produkte in Anspruch
Mit Ihrer persönlichen Eintragung in eine oder mehrere berufliche                                                               (Fachberatung auf regionaler Ebene, Bücher, Broschüren und
                         en                                                                                                     andere Materialien);

• erhalten Sie mittels Newsletter (elektronisch oder brieflich) regel-                                                       • beteiligen Sie sich an demokratischen Direktwahlen Ihrer beruf-
  mäßig Informationen über Anliegen, Aktivitäten und Einladungen                                                              lichen Vertretung auf Bundesebene sowie regionaler Ebene und
  für Ihre Berufsgruppe;                                                                                                      nehmen dadurch Einfl                           liche Meinungs-
                                                                                                                              bildung und Entscheidung.
• können Sie Ihre beruflichen Interessen auf direktem Weg in die
  Kollektivvertragsverhandlungen Ihres Branchenbereichs ein-                                                                Nähere Infos dazu unter: www.gpa.at/interesse
  bringen;

ICH MÖCHTE MICH IN FOLGENDE INTERESSENGEMEINSCHAFTEN EINTRAGEN:
☐ IG PROFESSIONAL ☐ IG FLEX ☐ IG SOCIAL ☐ IG IT ☐ IG EXTERNAL ☐                                                                                                  ☐ IG MIGRATION ☐ IG EDUCATION
                                                                                                                                                  Dieses Service ist für mich kostenlos und kann
                                                                                                                                                           jederzeit von mir widerrufen werden.
☐ Frau ☐ Herr                           Titel ........................................................................

Familienname ............................................................................................... Vorname ......................................................................................................

Straße/Haus-Nr. ........................................................................................... PLZ/Wohnort...............................................................................................

Berufsbezeichnung. ..................................................................................... Betrieb .........................................................................................................

Telefonisch erreichbar ................................................................................ E-Mail...........................................................................................................

.........................................................................................................................
KONTAKTADRESSEN
DER GPA

Service-Hotline: +43 (0)5 0301-301
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GPA Service-Center                      GPA Landesstelle Kärnten
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GPA Landesstelle Burgenland             GPA Landesstelle Tirol
7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7        6020 Innsbruck, Südtiroler Platz 14-16

GPA Landesstelle Steiermark             GPA Landesstelle Vorarlberg
8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32         6901 Bregenz, Reutegasse 11
DAS
GEWERK-
SCHAFFEN
WIR!

                                                        ÖGB ZVR-Nr.: 576439352

                            Herausgeber: Gewerkschaft GPA, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1.
 Medieninhaber und Hersteller: Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Ges.m.b.H., 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.
                                              Verlags- und Herstellungsort Wien.

                          1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1, Telefon +43 (0)5 0301-301, Fax +43 (0)5 0301-300
                                                  www.gpa.at ‑ E-Mail: service@gpa.at
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