Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...

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Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
7/2021

                                   Hollabrunn und Korneuburg

                                                  Nr. 7/2021
                                                7. Oktober 2021
   ÖPUL - Maßnahmenverlängerung
   Pachtzinsabrechnung 2021
   Erntemeldung Wein
   Weiterbildung/Kurse/Seminare
   Woche der Landwirtschaft
Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                         Seite 3

Herbstantrag 2021 – Verlängerung ÖPUL-Maßnahmen
Alle ÖPUL-Teilnehmer erhielten bereits Ende August seitens der AMA ein mehrseitiges Schreiben mit
Informationen zum Herbstantrag 2021 und der damit verbundenen ÖPUL 2015-Verlängerung. Beinhaltet
ist auch eine Auflistung jener Maßnahmen, mit denen der Betrieb teilnimmt und welche Ende 2021 aus-
laufen. Um weiterhin am ÖPUL 2015 teilnehmen zu können, ist die Verlängerung Ihrer auslaufenden
ÖPUL-Maßnahmen mittels Herbstantrag bis spätestens 15. Dezember 2021 (ohne Nachreichfrist) zu
beantragen. Achtung: Die Verlängerung der Maßnahme „Begrünung Zwischenfrucht“ ist/war nur bis 15.
Oktober 2021 möglich.
Der Herbstantrag (Verlängerungsantrag) kann selbständig unter www.eama.at (persönlicher Pin-Code
erforderlich) oder im Wege der Bezirksbauernkammer eingereicht werden.
Alle ÖPUL-Teilnehmer, die Ihren Mehrfachantrag 2021 im Wege der BBK gestellt haben, bekom-
men zeitgerecht Ihren persönlichen Termin bis spätestens Mitte November schriftlich mitgeteilt.
Erhalten Sie keinen Termin zugeteilt und wollen Sie dennoch die Dienstleistung der BBK in Anspruch
nehmen, ersuchen wir um rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung!

Übertragung von Direktzahlungen (Zahlungsansprüchen) für 2022 - Voranmeldung
Bei sämtlichen Flächenänderungen (zB bei Zupachtungen, Zukauf und zur Nutzung übernommen) ist
gegebenenfalls eine Übertragung der Direktzahlungen (Zahlungsansprüche) mittels eigenem Antrags-
formular erforderlich. Der Antrag ist bei der für den übernehmenden Betrieb zuständigen BBK zu stellen,
wobei dies erst bei Vorliegen des Direktzahlungsbescheides 2021 (ab Jänner 2022) sinnvoll ist.
Betroffene Betriebe (Übernehmer der Zahlungsansprüche) werden ersucht, sich hierfür voranzumelden:
Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Tel.-Nr. 05 0259 40602
Bezirksbauernkammer Korneuburg, Tel.-Nr. 05 0259 40800
Diese erhalten in der Folge das Antragsformular und einen Terminvorschlag für die Antragsabwicklung
(voraussichtlich im Jänner/Februar 2022) zugesendet

Steuerliche Beurteilung von Versicherungsentschädigungen
bei teilpauschalierten Betrieben
Heuer sind durch heftige Hagelunwetter massive Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen entstanden.
In diesem Zusammenhang werden bei versicherten Betrieben seitens der Hagelversicherung entspre-
chende Entschädigungen auf Grundlage von Sachverständigen-Gutachten ausbezahlt.
Bei diesen Leistungen handelt es sich im Allgemeinen um Entschädigungen, die als Ersatz für entgan-
gene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Diese stellen bei Buchführung, Einnahmen-Ausga-
ben-Rechnung und Teilpauschalierung grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen dar.
Bei Teilpauschalierung sind jedoch verschiedene Varianten zu unterscheiden:
Variante 1: Marktfruchtbetrieb – die Ernte wird verkauft
Durch die Entschädigungszahlung werden tatsächliche Mindereinnahmen abgegolten und die Entschä-
digungszahlung stellt – in gleicher Weise wie ein Verkauf der Ernte – eine steuerpflichtige Einnahme dar.
Variante 2: Veredelungsbetrieb – die Ernte wird an die gehaltenen Tiere verfüttert
Bei tierhaltenden Betrieben wird die zerstörte Futtergrundlage entschädigt und der Landwirt muss mit
dieser Entschädigung entsprechend Futter zukaufen (Ersatzbeschaffung). Obwohl es sich formal um
Betriebseinnahmen handelt, müssen - lt. Auskunft des Ministeriums für Finanzen - teilpauschalierte
Landwirte Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung für durch Unwetter zerstörte Futter-
pflanzen für den Eigenbedarf nicht gesondert als Einnahmen ansetzen, soweit ihnen entsprechende Auf-
wendungen für die Ersatzbeschaffung von Futter gegenüberstehen.
Diese Regelung gilt auch für (teilpauschalierte) Winzer, wenn Versicherungsentschädigungen zur Er-
satzbeschaffung von Trauben für die Weinproduktion verwendet werden.
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Seite 4                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021

Pachtzinsabrechnung 2021
   Pachtzinsberechnung bei Verträgen mit einer Wertsicherung mittels Jahresindex land-
    und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse inkl. öffentlicher Gelder („Agrarindex“):
    Für die Wertanpassung des Pachtzinses sind - je nach zugrundeliegender Basis - die beiden folgen-
    den Indexwerte anzuwenden:
    Agrarindex Basis 1995:      Index für 2020: 116,7
                                Index für 2019: 115,7
    Agrarindex Basis 2010:       Index für 2020: 108,9
                                 Index für 2019: 107,9
    Agrarindex Basis 2015:       Index für 2020: 106,2
                                 Index für 2019: 105,3
    Beispiel: Berechnung des Pachtzinses 2021 mit Agrarindex (Basis 1995):
    Pachtzins 2020 : 115,7 x 116,7 = neuer Pachtzins 2021 (Bsp.: 300 € : 115,7 x 116,7 = 302,60 €)

   Pachtzinsberechnung mit Weizenpreis:
    Zur Ernte 2021 ergeben sich folgende Akontopreise (Produktpreis inkl. USt. plus Preisanteil aus der
    Direktzahlung (öffentl. Gelder der Säule 1)):
    Mahlweizen:                 22,49 €/100 kg
    Qualitätsweizen:            24,19 €/100 kg
     Nachzahlung für 2020:                        Verrechnungstermin
                                       September            Oktober     November
     Mahlweizen:                      2,95 €/100 kg      3,36 €/100 kg 4,36 €/100 kg
     Qualitätsweizen:                 1,99 €/100 kg      4,09 €/100 kg 4,16 €/100 kg
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                              Seite 5

Ausbringungsverbot für stickstoffhaltige Düngemittel
Beachten Sie bei der Herbstdüngung die Einschränkungen der Stickstoff-Menge laut Aktionsprogramm-
Nitrat-Verordnung. Demnach dürfen maximal 60 kg N feldfallend ab Ernte der Vorkultur bis zum
Beginn des Ausbringungsverbotes ausgebracht werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung
sind nur Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost.
Achtung! Dies bedeutet vor allem für Güllebetriebe, dass eine entsprechende Streuung der Gülle-
menge im Herbst erforderlich ist (wo notwendig auch mit Gülleverträgen mit anderen Betrieben).
Darüberhinaus darf die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln und Klärschlamm (ausgenom-
men Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost) nur „bedarfsgerecht“ auf
einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen (= keine N-Vorratsdün-
gung bzw. Düngung zur Strohrotte zulässig).
Um im Herbst nach der Ernte rechtlich zulässig Gülle auf Ackerflächen auszubringen, ist damit
der Anbau einer Folge- oder Zwischenfrucht noch im Herbst erforderlich. Die höchstzulässige N-
Fracht beträgt 60 kg N/ha (feldfallend) ab Ernte der letzten Hauptkultur.

   Verbotszeit-                                               Betroffene Flächen
                              N-Düngerarten                                              Begrenzungen
      raum                                                      bzw. Kulturen
                   N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche,
                                                             Ackerflächen ohne
  ab               Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse,                               Achtung:
                                                             Gründeckung bzw.
  15. Oktober      Gärrückstände und flüssiger Klär-                                  max. 60 kg N-feldfal-
                                                             Anbau nach 15.10.
                   schlamm                                                            lend ab Ernte Vorkul-
                   N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche,                            tur bis zum Ausbrin-
                                                             Ackerflächen mit
  ab               Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse,                               gungsverbot
                                                             Gründeckung (ange-
  15. November     Gärrückstände und flüssiger Klär-
                                                             legt bis 15. Oktober!)
                   schlamm
                   N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche,                            max. 60 kg N-feld-fal-
  ab                                                         Dauergrünland und
                   Biogasgülle, Restmelasse, Gärrück-                                 lend ab 1. Oktober bis
  30. November                                               Ackerfutterflächen
                   stände und flüssiger Klärschlamm                                   29. November
  ab               Stallmist, Kompost, abgepresster Klär-    Gesamte landwirt-
  30. November     schlamm, Klärschlammkompost               schaftliche Nutzfläche

Bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Klärschlamm) auf landwirt-
schaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung ist auf eine rasche Einarbeitung zu achten. Diese hat
möglichst binnen vier Stunden zu erfolgen, zumindest jedoch am auf die Ausbringung folgenden Tag.

Verbotszeiträume bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme
„Vorbeugender Grundwasserschutz“
Verzicht auf die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngern, Klärschlamm und Klärschlammkompost
ausgenommen Mist und Kompost auf Ackerflächen im Projektgebiet in folgenden Zeiträumen:
vom 20.09. bis 15.02. bei frühanzubauenden Kulturen (Sommerweizen, Sommerdurumweizen, Som-
                         mergerste sowie bei Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie)
vom 15.10. bis 15.02. bei Wintergerste, Kümmel, Raps
vom 20.09. bis 21.03. bei Mais
vom 20.09. bis 01.03. auf allen anderen Ackerflächen
Für Ackerflächen außerhalb des Projektgebietes und Grünlandflächen gelten die allgemeinen Re-
gelungen laut Nitrat-Aktionsprogramm-VO.
Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
Seite 6                                                           Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021

Zuckerrüben-Kontrahierung 2022:
Guter Ausblick für die Ernte 2021 und „Rückenwind“ für den Anbau 2022
Die Bemühungen, die Zuckerrübe in Österreich abzusichern, dürften sich heuer jedenfalls gelohnt haben:
Für die heurige Ernte liegen sehr positive Ertragsprognosen von durchschnittlich rund 80 t/ha vor, die
Zuckergehalte legten in den letzten Wochen deutlich zu und sind mittlerweile auf einem mehrjährig durch-
schnittlichen Niveau. Die Zuckerrübe wird für viele Betriebe eine sehr wertschöpfende Kultur im Jahr
2021 darstellen.
Für das Erntejahr 2022 startete die Kontrahierung Ende September und läuft noch bis 5. November,
wobei Folgendes festzuhalten ist:
 Die aktuellen Monitoringdaten der ARIC (Agrana Research und Information Center GmbH) zeigen
   auch für den Anbau 2022 eine weitere Entspannung der Befallslage beim Derbrüssler.
 Neue herbizidtolerante Sorten haben sich bestens bewährt. Der Anbau der Conviso-Smart Sorten
   wird 2022 erweitert.
 2021 gelang es, die Cercospora gut zu kontrollieren – einerseits durch konsequente Behandlungs-
   strategien der Rübenanbauer und andererseits durch verstärkte Verwendung von Cercospora-tole-
   ranten Sorten.
 Im Ausblick für 2022 ist eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Rüben-
   preise absehbar. Einerseits durch striktes Augenmerk auf gesteigerte Zuckergehalte (Cercospora-
   Strategie, gezielte Sortenwahl, ...) andererseits steht für all jene, die im zweiten und dritten Jahr der
   3-Jahreskontrakte stehen ein Mindestpreis von 34 € exkl. Ust auf Basis 15,5 % BZG zur Abrech-
   nung.
Das Flächenziel für die Kontrahierung 2022 liegt in einer Steigerung der Vorjahresfläche in Richtung
38.000 bis 40.000 ha. Wie die Erfahrungen aus 2021 zeigen, ist ein funktionierender Rübenanbau für
viele Ackerbaubetriebe zweifellos auch zukünftig notwendig und wertvoll.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                             Seite 7

Verschmutzung von Straßen vermeiden
Wir möchten hiermit auf die Problematik der Verschmutzung von Straßen hinweisen. Gemäß § 92 Stra-
ßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunrei-
nigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr
einer Glatteisbildung verboten. Haften an einem Fahrzeug - insbesondere an den Rädern - größere Erd-
mengen, so hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen.
Fahrer und Verantwortliche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen haben zu beachten,
dass unabwendbare Verschmutzungen von Fahrbahnen ausreichend kenntlich gemacht, abgesichert
und unverzüglich nach der Feldarbeit entfernt werden.
Beachten Sie diese Bestimmungen in Ihrem eigenen Interesse!

Erntemeldung Wein 2021
Der Hektarhöchstertrag bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein liegt bei 10.000 kg
Weintrauben bzw. 7.500 l Wein. Basis ist die tatsächlich bewirtschaftete Weingartenfläche laut
Mehrfachantrag (digitalisierte Fläche). Jeder Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 l Wein
gewonnen wurde, hat jährlich mit Stichtag 30. November die Erntemeldung und das Stammdatenblatt
bis 15. Dezember elektronisch im Wege der Weindatenbank abzugeben (https://ser-
vices2.lfrz.at/lfrz.at/wein2/login.do). Betriebe mit einer Ernte unter 3.000 l können die Erntemeldung auch
in Papierform bei der zuständigen Gemeinde abgeben.
Wenn Sie Hilfe bei der elektronischen Eingabe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirks-
bauernkammer und vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin!
BBK Hollabrunn:    Tel.-Nr. 05 0259-40602
BBK Korneuburg: Tel.-Nr. 05 0259-40800, vormittags
Folgende Unterlagen sind für die Eingabe der Erntemeldung erforderlich:
- persönlicher Zugangscode
- Auflistung mit geernteten Sorten, Mengen, Qualitätsstufen, aktuelle Weingartenfläche lt. MFA 2021
Die Kosten für die Eingabe über Wein-Online betragen 30 € pro halber Stunde. Beratung, Kontrolle und
Hilfestellung beim Ausfüllen sind kostenlos!
Bei Überschreitung des Hektarhöchstertrages kann zur Berechnung der Weinfläche (ehem. Tafelwein-
fläche) folgende Formel herangezogen werden:
                        Ernte in Liter – (7.500 l (Höchstmenge je ha) x Gesamtfläche)
 Weinfläche =
                   Glaubhafter Ertrag an Wein in Liter je ha (= ∅ Weinernte pro ha x 3) – 7.500 l

Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Haupt-
menü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung!

Salonsieger 2021
Aus tausenden Einreichungen für die Landesprämierungen ermittelte eine unabhängige Verkostungsjury
in Blindverkostungen die besten Weine des Landes für die Aufnahme in den SALON Österreich Wein.
Von klassisch-fruchtbetonten über körperreiche Weiße und Rote bis hin zu edelsüßen Raritäten, österrei-
chischen Sekten und Alternativweinen findet sich im SALON die ganze Weinvielfalt des Landes wieder.
Salon-Sieger 2021 aus den Bezirken Hollabrunn und Korneuburg:
Kategorie             Weingut
Welschriesling        Reinhard Hirsch, 2051 Watzelsdorf 78
Sauvignon Blanc       Weingut Urban, 2041 Wullersdorf, Parkgasse 34a
Schmeckerte           Weingut Gilg, 2102 Hagenbrunn, Schlossgasse 33
Wir gratulieren den erfolgreichen Winzern und wünschen weiterhin viel Erfolg!
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Seite 8                                                         Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021

Folgeschaden - Abrechnungen für die West Austria Gasleitungen
Die Erfassung der Folgeschäden für das Erntejahr 2021 bei Flächen über den West Austria Gasleitun-
gen I und II durch die GAS CONNECT AUSTRIA GmbH (vormals OMV) wird aufgrund der wechselnden
Bewirtschaftungsverhältnisse auch über unsere Kammerzeitung ausgeschrieben.
Folgende Termine werden seitens der GAS CONNECT AUSTRIA GmbH angeboten:
 Termine                              Zeit                   Ort            Für Katastralgemeinde:
                                                                            Enzersfeld, Stetten, Tresdorf,
 Donnerstag, 4. November       8.30 bis 11.30 Uhr     GH Brait, Seebarn     Leobendorf, Ober- und Unter-
                                                                            rohrbach, Kl.Wilfersdorf
                                                        Zaininger Hof,      Spillern, Stockerau, Oberol-
 Montag, 8. November              13 bis 15 Uhr                             berndorf, Zissersdorf
                                                         Hausleiten
                                                                            Goldgeben, Seitzersdorf-Wolf-
                                                        Zaininger Hof,      passing, Pettendorf, Eggen-
 Montag, 8. November             9 bis 11.30 Uhr                            dorf am Wagram, Starnwörth
                                                         Hausleiten
                                                                            und Stetteldorf am Wagram

Ansprechpartner seitens der GAS CONNECT AUSTRIA GmbH:
Karl Mittermayer:        Tel. 0664/88 644 109 oder e-mail: karl.mittermayer@gasconnect.at
Johannes Breitenfellner: Tel. 0664/88 644 226 oder e-mail: johannes.breitenfellner@gasconnect.at

Agrarmärkte der Zukunft
Der Arbeitskreis Unternehmensführung hat mit Prof.
Pöchtrager einen profunden Kenner der weltweiten Ag-
rarmärkte, deren Zusammenhänge, zukünftige Poten-
ziale sowie der aktuellen Markttrends für einen Vortrag
gewinnen können. Prof. Pöchtrager verfügt über um-
fangreiche Kenntnisse über den österreichischen Lebensmittelhandel und die agrarischen Verarbei-
tungsbetriebe. Nach dem Motto: „Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Zukunft vor?“ zeigt er uns
Perspektiven für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung unserer Familienbetriebe auf.
Termin, Ort: Montag, 8. November 2021, 18 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn
Referent: Univ.-Prof. DI Dr. Siegfried Pöchtrager, Institut für Marketing und Innovation der BOKU Wien
Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 25120, e-mail: ak.unternehmensfuehrung@lk-noe.at
Keine Kursgebühr

Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Dachflächen
Welche Möglichkeiten bietet die Technik? Worauf muss in der Pla-
nungsphase besonders geachtet werden? Ist eine Notstromversorgung
durch die Photovoltaikanlage möglich? Welche Anlagengröße ist für
meinen Betrieb sinnvoll? Bei welchen Betriebszweigen ist eine hohe
Eigenverbrauchsquote erreichbar? Weiters werden Förderungsmodelle
sowie Praxisbeispiele präsentiert!
Termin, Ort: Mittwoch, 17. November 2021, 9 bis 12.30 Uhr,
             GH Steinacker, Harmannsdorf-Rückersdorf
Referent:    Christoph Wolfesberger, LK NÖ
Kosten:      25 € pro Person
Anmeldung: LK NÖ, Abt.Technik und Energie, Tel. 05 0259 25224, bis spätestens 10. November
Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                     Seite 9

Hofübergabe leicht gemacht
Zielgruppe: HofübergeberInnen und HofübernehmerInnen
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Kursinhalt: Zivilrechtliche (Ausgedinge, Scheidungsklausel, Pflege, Pflichtteil, …),
            sozial- und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmerförderung und In-
            vestitionsförderung, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Optimierung von Kreditzinsen
Termin, Ort: Montag, 29. November 2021, 8.30 bis 16 Uhr, Bezirksbauernkammer Korneuburg
Referent:  RechtsexpertInnen der LK NÖ, BW-Berater, Dr. Martin Karner
Kosten:    30 € pro Betrieb gefördert, 60 € pro Betrieb ungefördert
Anmeldung: BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, office@korneuburg.lk-noe.at, bis 22. November

Rechtliches zum Pflegefall in der Familie
Inhalt: Pflegegeldeinstufung und Rechtsschutz, was pflegende Angehörige tun können um ihre spätere
Pension zu erhöhen (kostenlose Selbstversicherung), die geförderte 24-Stunden-Betreuung, das Er-
wachsenenschutzgesetz (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), Fragen zum Kostenersatz bei
Unterbringung im Pflegeheim, vertragliche Klauseln in Übergabeverträgen und ihre Auswirkungen.
Termin, Ort: Mittwoch, 24. November 2021, 9 bis 13 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn
Referent:      RechtsexpertInnen der LK NÖ
Kosten:        20 € pro Betrieb gefördert, 40 € pro Betrieb ungefördert
Anmeldung: BBK Hollabrunn, Tel. 05 0259 40600, e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at
               bis spätestens 17. November

Beschäftigung von Fremdarbeitskräften – grundsätzliche Informationen
Der Kurs gewährt einen groben Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und
rechtlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung von Fremdarbeitskräften. An- und
Abmeldung von Dienstnehmern bei der Österr. Gesundheitskasse (ÖGK), wichtige
Bestimmungen des Landarbeitsrechtes und des Bäuerlichen Kollektivvertrages, Vo-
raussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften, grund-
sätzliche Dienstgeberpflichten beim Arbeitnehmerschutz.
Termin:       Freitag, 26. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn
Referenten: Mag. Wolfgang Dobritzhofer, LK NÖ
Kosten:       20 € pro Betrieb gefördert, 40 € pro Betrieb ungefördert
Anmeldung: BBK Hollabrunn, Tel. 05 0259 40600, E-Mail: office@hollabrunn.lk-noe.at
           bis spätestens 19. November

Landwirtschaft versus Anrainer- und Freizeitinteressen
Inhalt: Was ist zu dulden, wogegen kann man sich wehren? Hundekot auf Futterflächen; Walker und
Mountainbiker auf Wiesen, Weiden und im Wald; Geruchs-, Staub-, Lärm- und Schmutzbeeinträchtigung
durch luf Bewirtschaftung (Gülleausbringung, Nachtarbeit, …), etc.
Termin:        Mittwoch, 15. Dezember 2021, 9 bis 12 Uhr, Bezirksbauernkammer Korneuburg
Referenten: Mag. Aflred Kalkus, LK NÖ
Kosten:     20 € pro Person gefördert, 40 € pro Person ungefördert
Anmeldung: BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, E-Mail: office@korneuburg.lk-noe.at
            bis spätestens 8. Dezember
Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
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Pflanzenschutz-Sachkunde - Weiterbildungsmöglichkeiten
Für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises (PSA) sind fünf anerkannte Weiterbi-
lungsstunden zu absolvieren. Sollte die Gültigkeit Ihres Ausweises demnächst enden und Sie Ihre ver-
pflichtende Weiterbildung für die Verlängerung noch nicht erfüllt haben, bieten wir Ihnen nachstehende
Kurse, Webinare bzw. Online-Kurse an. Für alle, die Ihren Ausweis heuer schon verlängert haben (Gül-
tigkeitsdatum: 1.1.2022 bis 31.12.2027), werden die Weiterbildungsstunden erst ab 2022 angerechnet.

 Präsenzkurse:
  16. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Kaiserrast Stockerau – Anrechnung: 3 Std. PSA-Weiterbildung
  16. November 2021, 13 bis 15 Uhr, Kaiserrast Stockerau – Anrechnung: 2 Std. PSA-Weiterbildung
  Kosten:       jeweils 5 € gefördert; 25 € ungefördert
  Anmeldung:    BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800 bis 9. November 2021

   22. November 2021, 9 bis 13.30 Uhr, Hacker’s Restaurant, Prottes
   25. November 2021, 9 bis 13.30 Uhr, Hacker’s Restaurant, Prottes
   Anrechnung: jeweils 5 Std. PSA-Weiterbildung
   Kosten:      10 € gefördert; 50 € ungefördert
   Anmeldung:   BBK Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, bis eine Woche vor Kursbeginn

   30. November 2021, 8.30 bis 13 Uhr, Weitersfeld, GH „Zum weißen Rössl“
   Anrechnung: 5 Std. PSA-Weiterbildung
   Kosten:      10 € gefördert; 50 € ungefördert
   Anmeldung:   BBK Horn, Tel. 05 0259 40700, bis 23. November

 Farminar / Webinare – (von zu Hause am PC teilnehmen):
  - Pflanzenschutz und Anwenderschutz – mit Sicherheit vereinbar
    28. Oktober 2021, 10 bis 12 Uhr – Anrechnung: 2 Stunden PSA-Weiterbildung
    Kosten: 20 € gefördert; 40 € ungefördert
   - Webinar zum Thema Drahtwurm, Rübenderbrüssler, grüne Pfirsichblattlaus und Erdfloh
     18. November 2021, 19 bis 22 Uhr, oder 23. November 2021, 9 bis 12 Uhr,
     Anrechnung: jeweils 3 Stunden PSA-Weiterbildung
   - Webinar: Ambrosia & Co – Gefahr für die Landwirtschaft und Gesellschaft
     25. November 2021, 9 bis 12 Uhr – Anrechnung: 3 Stunden PSA-Weiterbildung
   - Webinar: Pflanzenschutz-Sachkundeweiterbildung Weinbau
     2. Dezember 2021, 15 bis 18 Uhr – Anrechnung. 3 Stunden PSA-Weiterbildung
   Kosten/Webinar: 15 € gefördert; 30 € ungefördert
   Anmeldung:      LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, bis eine Woche vor Beginn des jeweiligen Webinars

 Online-Kurse – unabhängig von Zeit und Ort einen Kurs absolvieren
  5-stündiger Kurs – Kosten 40 € - Anrechnung: 5 Stunden PSA
  2-stündiger Kurs – Kosten 25 € - Anrechnung: 2 Stunden PSA
  Anmeldung:         LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, noe.lfi.at
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                      Seite 11

Überregionale Weiterbildungen: Termine, Seminare, Webinare

Einsparungspotentiale für Ackerbau- und Grünlandprofis
Die Maschinenkosten machen einen wesentlichen Anteil der Produktionskosten aus. An welchen
Schrauben Sie drehen können, um diese Kosten zu senken, wollen wir Ihnen in diesem Kurs vermitteln.
Termin, Ort: Mittwoch, 3. November 2021, 9 bis 16 Uhr, Bildungswerkstatt Mold
Kosten:      68 € pro Person (inkl. Pausenverpflegung)
Anmeldung: Bildungswerkstatt Mold, Tel. 05 0259 29500, bis spätestens 27. Oktober

WEBINAR: Welchen Pacht kann ich mir leisten?
Termin:    Mittwoch, 17. November 2021, 9 bis 11 Uhr, zu Hause am PC
Kosten:    20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert
Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, bis spätestens 10. November

WEBINAR: Preisabsicherung auf schwankenden Agrarmärkten
Termin:    Donnerstag, 18. November 2021, 10 bis 11.30 Uhr, zu Hause am PC
Kosten:    20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert
Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, bis spätestens 11. November

Neu-/Quereinstieg in die Landwirtschaft – worauf ist zu achten
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Betriebsgründung inkl. Fördermöglichkeiten, die Ab-
grenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe, die Voraussetzungen für eine Bauführung im Grünland
und die Erfordernisse im Grundverkehr.
Termin:       Mittwoch, 24. November 2021, 9 bis 16 Uhr, Bildungswerkstatt Mold
Kosten:       20 € pro Person gefördert, 35 € ungefördert
Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 25302, bettina.koll@lk-noe.at, bis spätestens 17. November

Der Landwirt als Arbeitgeber – Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag -
Termin, Ort: Donnerstag, 25. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Bzirksbauernkammer Gänserndorf
Referent:    LK-ExpertInnen für Sozial- und Arbeitsrecht
Kosten:      25 € pro Betrieb gefördert; 50 € ungefördert
Anmeldung: Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, bis spätestens 18. November

b│u│s – bäuerliches Unternehmer/innenseminar
b│u│s ist eine systematisch aufgebaute und nach neuesten Erkenntnissen entwickelte Trainingsreihe
für Landwirtinnen und Landwirte, die sich und ihren Betrieb weiterentwickeln wollen. In einer kompakten
(9 x 2 Trainingstage), modernen und hoch effizienten Trainingsreihe werden die zentralen unternehme-
rischen Kompetenzen (Persönlichkeitsstruktur, Kommunikation, Marketing, Projektmanagement und Be-
triebswirtschaft) modular aufeinander aufbauend vermittelt.
Kosten:        € 790 gefördert (mit landw. Betriebsnummer), € 3.550 ungefördert
Dauer:         9 Module zu je 2 Tagen, aufgeteilt auf 3 Kurswinter (144 UE)
Start:         Dienstag, 23. November 2021, 9 Uhr, Bildungswerkstatt Mold
Anmeldung und Information: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26104 - DI Martin Zauner, bis 31. Oktober

Weitere Kurse, Webinare, Seminare, Zertifikatslehrgänge finden Sie im
Bildungsprogramm 2021/22 des Ländlichen Fortbildungsinstituts unter
https://noe.lfi.at
Nutzen Sie das vielfältige Weiterbildungsangebot!
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Weiterbildungen – Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof

ONLINE-Infoabend: Gutes vom Bauernhof / Top Heuriger für Neueinsteiger
Als interessierter Direktvermarktungsbetrieb können Sie sich über die Anforderungen an einer
Teilnahme beim Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ informieren. Bäuerliche sowie ge-
werbliche BuschenschänkerInnen aus gang NÖ können im Webinar das Qualitätsprogramm
„Top-Heuriger“ kennenlernen.
Termin:         Dienstag, 9. November 2021, 19.30 bis 21 Uhr, online
Anmeldung: Landesverband für bäuerliche Direktvermarkter NÖ,
                Tel. 05 0259 46000, bis 3. November

WEBINAR: Rechtliche Grundlagen zur Direktvermarktung & spezielle Fragen
bei der Vermarktung über Selbstbedienungsläden (Jugendschutzbestimmungen, Öffnungszeitenge-
setz, Rechnungslegung, Hygiene, …)
Termin:      Dienstag, 23. November 2021, 9 bis13 Uhr, zu Hause am PC
Kosten:      20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert
Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26500, direktvermarktung@lk-noe.at, bis spätestens 16. November

Zertifikatslehrgang „Bäuerliche Direktvermarktung“
Sie sind DirektvermarkterIn und möchten diesen Betriebszweig weiterentwickeln und
optimieren? Oder möchten Sie neu mit der Direktvermarktung beginnen? Der LFI-Zer-
tifikatslehrgang für „Bäuerliche Direktvermarktung“ unterstützt Sie dabei!
Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Zeit- und Arbeitsmanagement, Unternehmensführung, Betriebs-
konzept, Betriebswirtschaft, Marketing, Werbung, Verkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Marketingkonzept,
rechtliche Rahmenbedingungen, Lebensmittelhygiene, Allergenmanagement, Lebensmittelkennzeich-
nung, Qualitätssicherung und Sensorik, Exkursion, Abschlusspräsentation
Der Lehrgang umfasst 17 Kurstage im Zeitraum von 23.11.2021 bis 20.4.2022. Die Kurse finden zu-
meist in 2-Tagesblöcken im Abstand von ca. 2 Wochen statt. Ein Mix aus Präsenz- und Onlinesemina-
ren erleichtern den Besuch der Veranstaltungen
Start:         Dienstag, 23. November 2021, 9 Uhr, Landwirtschaftskammer St.Pölten
Kursbeitrag: 790 € pro Person gefördert, 2.400 € ungefördert
Information und Anmeldung: LFI NÖ, DI Christine Haghofer, Tel. 05 0259 26107,
               e-mail: christine.haghofer@lk-noe.at bis 9. November

Zertifikatslehrgang „Urlaub am Bauernhof“
Im LFI- Zertifikatslehrgang „Urlaub am Bauernhof“ erhalten Sie in kompakter und praxisnaher Form einen
umfassenden Einblick in die vielfältige Materie der bäuerlichen Gästebeherbergung.
Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Betriebs- und Marketingkonzept, rechtliche Rahmenbedingungen,
Betriebswirtschaft, Frühstücksangebot und –kalkulation, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Schriftverkehr,
Telefonieren, Preisgestaltung, Marketing und Angebotsgestaltung, richtiges Putzen und Arbeitsorgani-
sation, Beschwerdemanagement, Lebensmittelhygiene und Allergene, Abschlusspräsentation.
Der Lehrgang umfasst 17 Kurstage, die zumeist in 2-Tagesblöcken im Abstand von ca. 2 Wochen statt-
finden. Ein Mix aus Präsenz- und Onlineseminaren erleichtert den Besuch der Veranstaltungen, da nicht
für jeden Kurstermin die Anreise nach St. Pölten notwendig ist.
Lehrgangsstart:         Mittwoch, 12. Jänner 2022, 9 bis 17 Uhr, LK St.Pölten
Kursbeitrag:            790 € pro Person gefördert, 2.400 € ungefördert
Information und Anmeldung: LFI NÖ, DI Christine Haghofer, Tel. 05 0259 26107,
                        e-mail: christine.haghofer@lk-noe.at, bis spätestens 12. Dezember
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                          Seite 13

1. Jungbäuerinnenabend - Online
Thema:         Wisch & Weg – Das digitale Kinderzimmer oder
               wie viel Handy braucht mein Kind?
Referentin:    Marietheres van Veen                        Kosten: 10 € pro Person
Termin:        Donnerstag, 18. November 2021, 19.30 bis 21.30 Uhr, zu Hause am PC
Anmeldung:     Bezirk Hollabrunn → bei Ihrer Ortsbäuerin
               Bezirk Korneuburg → BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, office@korneuburg.lk-noe.at

Erste Hilfe-Kurs für AMA.G.A.P-Teilnehmer geplant
Bei Teilnahme an AMA-Gütesiegel bzw. AMA.G.A.P sind Erste Hilfe Kurse alle 5 Jahre vorgesehen
(als Minor must – also jene Kriterien, bei denen man 95 % erfüllen muss)
Die Anforderung dazu lautet:
„Unter den Dienstnehmern muss es einen geschulten Ersthelfer (letzte Schulung nicht älter als fünf Jahre
und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmen; Bestä-
tigung durch eine autorisierte Institution, zB Rotes Kreuz) geben, der bei allen Hofarbeiten (Anbau, Ernte,
Transport, Produkthandhabung etc.) anwesend ist.“
Hat ein Betriebsmitglied also beispielsweise am 26.11.2016 einen Kurs besucht, sollte bis spätestens
26.11.2021 ein weiterer Kurs besucht werden bzw. zur nächsten Kontrolle nach diesem Termin eine
Bestätigung vorweisen können.
IGE und LK NÖ organisieren in diesem Winter wieder Kurse in verschiedenen Bezirken.
In Hollabrunn wird es voraussichtlich Kurse am 25. November 2021 vormittags und am 25. Jänner 2022
abends geben.
In Korneuburg sind Kurse für 24. November 2021 vormittags und 11. Jänner 2022 abends geplant.
Nähere Details und Anmeldemöglichkeit bei der IGE unter ige@lk-noe at oder unter 05 0259 22110.
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Woche der Landwirtschaft
Im Rahmen der Woche der Landwirtschaft öffnen Bauernhöfe aus allen Bezirken Niederösterreichs ihre
Hoftore und laden Konsumenten zu Hofgesprächen ein. Zielsetzung dieser Veranstaltungen ist es, den
direkten Dialog zwischen Bauern und Konsumenten zu ermöglichen und darzustellen wo unsere Lebens-
mittel herkommen und wie sie produziert werden.
                                                 Das diesjährige Hofgespräch im Bezirk Hollabrunn
                                                 fand am Donnerstag, den 30. September, am Betrieb
                                                 Johannes Winkelhofer in Eggendorf am Walde statt.
                                                 Neben Wein- und Ackerbau liegt der Schwerpunkt des
                                                 Betriebes vor allem in der Rindermast. Dabei wird gro-
                                                 ßer Wert auf das Wohl der Tiere gelegt, wovon sich die
                                                 Besucher bei einem Rundgang selbst überzeugen
                                                 konnten. Winkelhofer ist nicht nur Landwirt, sondern
                                                 auch Gastronom und verwöhnt seine Gäste selbstver-
                                                 ständlich mit regionalen Produkten. Die Besucher des
                                                 Hofgesprächs waren vom Geschmack und der Qualität
                                                 der angebotenen Kostproben begeistert.
                                                 Das Hofgespräch im Bezirk Korneuburg wurde am
                                                 Freitag, den 1. Oktober am Betrieb der Familie Bayer
                                                 in Leobendorf abgehalten. Der Schwerpunkt des Be-
                                                 triebes liegt in der Schweinehaltung auf Stroh. Weiters
                                                 ist die Fam. Bayer ein Mitgliedsbetrieb von „Gutes vom
                                                 Bauernhof“. Diese österreichweite Auszeichnung steht
                                                 für besonders qualitätsvolle, bäu-
                                                 erliche      Direktvermarktungsbe-
                                                 triebe. Nach der Betriebsbe-
                                                 sichtigung konnten sich die
                                                 Teilnehmer von der Qualität
                                                 regionaler Spezialitäten überzeugen.
Die Obmänner der Bezirksbauernkammern betonten das große Vertrauen der Bevölkerung in die heimi-
sche Landwirtschaft. Laut Umfrage haben 94 % der Befragten ein positives Bild von den bäuerlichen
Betrieben. Vizepräsident Ing. Lorenz Mayr, der beiden Veranstaltungen beiwohnte, erklärte, wie wichtig
der Einkauf regionaler Lebensmittel ist, da damit Arbeitsplätze abgesichert und die Wertschöpfung in der
Region gehalten wird.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021                                                       Seite 15

Dienstbetrieb in den Bezirksbauernkammern
Im Hinblick auf die Corona-Situation, empfehlen wir Ihnen – nach wie vor –
Terminvereinbarungen mit den Beratern vorzunehmen.
Beachten Sie jedenfalls die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der
Verbreitung des Corona-Virus beim Betreten der Bezirksbauernkammer. Tragen Sie
eine Mund-/Nasenschutzmaske, desinfizieren Sie ihre Hände und achten Sie auf die
Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter!

BBK Hollabrunn:
Die Bezirksbauernkammer Hollabrunn ist am Dienstag, den 2. November 2021 (Allerseelen) geschlos-
sen.
BBK Korneuburg:
Die Bezirksbauernkammer Korneuburg ist am Montag, den 25. Oktober 2021, und Dienstag, den 2. No-
vember 2021 (Allerseelen) geschlossen
Von Mittwoch, 27. Oktober, bis Freitag, 29. Oktober, und Mittwoch, 3. November, bis Freitag, 5. Novem-
ber (Herbstferien), steht für dringende Anfragen ein Journaldienst von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Wir ersuchen um Beachtung und Verständnis!

Kontakte
                      Bezirksbauernkammer Hollabrunn             Bezirksbauernkammer Korneuburg
                      Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn          Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg
                      Tel. 05 0259 40600                         Tel. 05 0259 40800
                      e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at        e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at
Kammerobmann:         Bgm. Friedrich Schechtner                  Josef Hirsch
                      Tel. 05 0259 40600                         Tel. 05 0259 40800

Kammersekretär:       Dipl.-Ing. Gerald Patschka                 Ing. Werner Keider
                      Tel. 05 0259 40601                         Tel. 05 0259 40801
                      e-mail: gerald.patschka@lk-noe.at          e-mail: werner.keider@lk-noe.at

Berater:              Ing. Hermann Dommaier-Bachl                Dipl.-Ing. Siegfried Jäger
                      Tel. 05 0259 40621                         Tel. 05 0259 40851
                      e-mail: hermann.dommaier-bachl@lk-noe.at   e-mail: siegfried.jaeger@lk-noe.at
                      Ing. Harald Naderer
                      Tel. 05 0259 40651
                      e-mail: harald.naderer@lk-noe.at

Weinbauberater:       Franz-Joseph Stift                         Dipl.-Ing. (FH) Daniel Hugl
                      Tel. 0664/60 259 22207                     Tel. 0664/60 259 22210
                      e-mail: franz-joseph.stift@lk-noe.at       e-mail: daniel.hugl@lk-noe.at

Forstsekretär:        Dipl.-Ing. Gerhard Mader                   Dipl.-Ing. Ulrich Schwaiger
                      Tel. 0664/60259 24307                      Tel. 0664/60 259 24314
                      e-mail: gerhard.mader@lk-noe.at            e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at

Obstbauberater:       Ing. Josef Rögner
                      Tel. 0664/60259 22304, e-mail: josef.roegner@lk-noe.at
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Rechts- und Steuersprechtage der Landwirtschaftskammer NÖ
Beratungen durch die Referenten der Landwirtschaftskammer NÖ finden zu fol-
genden Terminen in den Bezirksbauernkammern statt:
Eine Anmeldung bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Termin ist un-
bedingt erforderlich!
                                 Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg
                                 Tel. 05 0259 40600             Tel. 05 0259 40800
Steuersprechtage                 Freitag, 5. November, 3. Dezember                 Montag, 22. November, 20. Dezember

Rechtssprechtage                 Freitag, 19. November, 17. Dezember Montag, 8. November, 13. Dezember

Sozialversicherung der Selbständigen – Sprechtage

                           BBK Hollabrunn:                                        BBK Korneuburg:
                           Montag, 25. Okt., 8. Nov., 15. Nov.,                   Mittwoch, 20. Okt., 3. Nov., 17. Nov.,
                           22. Nov., 29. Nov., 13. Dez., 20. Dez.                 1. Dez., 22. Dez.

ACHTUNG! Anmeldung unbedingt erforderlich:
 Online-Anmeldung über die Homepage der SVS (www.svs.at), mit dem
  Button „SVS-Beratungstage“. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie
  eine Terminbestätigung, die zum Beratungstag mitzunehmen ist. Weiters ist
  die Mitnahme Ihrer e-Card sowie eines Lichtbildausweises erforderlich.
 Anmeldung über das „SVS-Servicetelefon“ (Tel. 050 808 808)

                                                    Mit freundlichen Grüßen

Der Kammerobmann:                                                                                    Der Kammersekretär:
Bgm. Friedrich Schechtner eh                                                                Dipl.-Ing. Gerald Patschka eh

Der Kammerobmann:                                                                                      Der Kammersekretär:
Josef Hirsch eh                                                                                       Ing. Werner Keider eh

Herausgeber: Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn, Tel.: 05 0259 40600, Fax: 05 0259 40699,
e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg
Bezirksbauernkammer Korneuburg, Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg, Tel.: 05 0259 40800, Fax: 05 0259 40899,
e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg
Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Gerald Patschka
Redaktionssekretariat: Maria Widl
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