Hollabrunn und Korneuburg - Nr. 7/2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein ...
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7/2021 Hollabrunn und Korneuburg Nr. 7/2021 7. Oktober 2021 ÖPUL - Maßnahmenverlängerung Pachtzinsabrechnung 2021 Erntemeldung Wein Weiterbildung/Kurse/Seminare Woche der Landwirtschaft
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 3 Herbstantrag 2021 – Verlängerung ÖPUL-Maßnahmen Alle ÖPUL-Teilnehmer erhielten bereits Ende August seitens der AMA ein mehrseitiges Schreiben mit Informationen zum Herbstantrag 2021 und der damit verbundenen ÖPUL 2015-Verlängerung. Beinhaltet ist auch eine Auflistung jener Maßnahmen, mit denen der Betrieb teilnimmt und welche Ende 2021 aus- laufen. Um weiterhin am ÖPUL 2015 teilnehmen zu können, ist die Verlängerung Ihrer auslaufenden ÖPUL-Maßnahmen mittels Herbstantrag bis spätestens 15. Dezember 2021 (ohne Nachreichfrist) zu beantragen. Achtung: Die Verlängerung der Maßnahme „Begrünung Zwischenfrucht“ ist/war nur bis 15. Oktober 2021 möglich. Der Herbstantrag (Verlängerungsantrag) kann selbständig unter www.eama.at (persönlicher Pin-Code erforderlich) oder im Wege der Bezirksbauernkammer eingereicht werden. Alle ÖPUL-Teilnehmer, die Ihren Mehrfachantrag 2021 im Wege der BBK gestellt haben, bekom- men zeitgerecht Ihren persönlichen Termin bis spätestens Mitte November schriftlich mitgeteilt. Erhalten Sie keinen Termin zugeteilt und wollen Sie dennoch die Dienstleistung der BBK in Anspruch nehmen, ersuchen wir um rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung! Übertragung von Direktzahlungen (Zahlungsansprüchen) für 2022 - Voranmeldung Bei sämtlichen Flächenänderungen (zB bei Zupachtungen, Zukauf und zur Nutzung übernommen) ist gegebenenfalls eine Übertragung der Direktzahlungen (Zahlungsansprüche) mittels eigenem Antrags- formular erforderlich. Der Antrag ist bei der für den übernehmenden Betrieb zuständigen BBK zu stellen, wobei dies erst bei Vorliegen des Direktzahlungsbescheides 2021 (ab Jänner 2022) sinnvoll ist. Betroffene Betriebe (Übernehmer der Zahlungsansprüche) werden ersucht, sich hierfür voranzumelden: Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Tel.-Nr. 05 0259 40602 Bezirksbauernkammer Korneuburg, Tel.-Nr. 05 0259 40800 Diese erhalten in der Folge das Antragsformular und einen Terminvorschlag für die Antragsabwicklung (voraussichtlich im Jänner/Februar 2022) zugesendet Steuerliche Beurteilung von Versicherungsentschädigungen bei teilpauschalierten Betrieben Heuer sind durch heftige Hagelunwetter massive Schäden bei landwirtschaftlichen Kulturen entstanden. In diesem Zusammenhang werden bei versicherten Betrieben seitens der Hagelversicherung entspre- chende Entschädigungen auf Grundlage von Sachverständigen-Gutachten ausbezahlt. Bei diesen Leistungen handelt es sich im Allgemeinen um Entschädigungen, die als Ersatz für entgan- gene oder entgehende Einnahmen gewährt werden. Diese stellen bei Buchführung, Einnahmen-Ausga- ben-Rechnung und Teilpauschalierung grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen dar. Bei Teilpauschalierung sind jedoch verschiedene Varianten zu unterscheiden: Variante 1: Marktfruchtbetrieb – die Ernte wird verkauft Durch die Entschädigungszahlung werden tatsächliche Mindereinnahmen abgegolten und die Entschä- digungszahlung stellt – in gleicher Weise wie ein Verkauf der Ernte – eine steuerpflichtige Einnahme dar. Variante 2: Veredelungsbetrieb – die Ernte wird an die gehaltenen Tiere verfüttert Bei tierhaltenden Betrieben wird die zerstörte Futtergrundlage entschädigt und der Landwirt muss mit dieser Entschädigung entsprechend Futter zukaufen (Ersatzbeschaffung). Obwohl es sich formal um Betriebseinnahmen handelt, müssen - lt. Auskunft des Ministeriums für Finanzen - teilpauschalierte Landwirte Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung für durch Unwetter zerstörte Futter- pflanzen für den Eigenbedarf nicht gesondert als Einnahmen ansetzen, soweit ihnen entsprechende Auf- wendungen für die Ersatzbeschaffung von Futter gegenüberstehen. Diese Regelung gilt auch für (teilpauschalierte) Winzer, wenn Versicherungsentschädigungen zur Er- satzbeschaffung von Trauben für die Weinproduktion verwendet werden.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Pachtzinsabrechnung 2021 Pachtzinsberechnung bei Verträgen mit einer Wertsicherung mittels Jahresindex land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse inkl. öffentlicher Gelder („Agrarindex“): Für die Wertanpassung des Pachtzinses sind - je nach zugrundeliegender Basis - die beiden folgen- den Indexwerte anzuwenden: Agrarindex Basis 1995: Index für 2020: 116,7 Index für 2019: 115,7 Agrarindex Basis 2010: Index für 2020: 108,9 Index für 2019: 107,9 Agrarindex Basis 2015: Index für 2020: 106,2 Index für 2019: 105,3 Beispiel: Berechnung des Pachtzinses 2021 mit Agrarindex (Basis 1995): Pachtzins 2020 : 115,7 x 116,7 = neuer Pachtzins 2021 (Bsp.: 300 € : 115,7 x 116,7 = 302,60 €) Pachtzinsberechnung mit Weizenpreis: Zur Ernte 2021 ergeben sich folgende Akontopreise (Produktpreis inkl. USt. plus Preisanteil aus der Direktzahlung (öffentl. Gelder der Säule 1)): Mahlweizen: 22,49 €/100 kg Qualitätsweizen: 24,19 €/100 kg Nachzahlung für 2020: Verrechnungstermin September Oktober November Mahlweizen: 2,95 €/100 kg 3,36 €/100 kg 4,36 €/100 kg Qualitätsweizen: 1,99 €/100 kg 4,09 €/100 kg 4,16 €/100 kg
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 5 Ausbringungsverbot für stickstoffhaltige Düngemittel Beachten Sie bei der Herbstdüngung die Einschränkungen der Stickstoff-Menge laut Aktionsprogramm- Nitrat-Verordnung. Demnach dürfen maximal 60 kg N feldfallend ab Ernte der Vorkultur bis zum Beginn des Ausbringungsverbotes ausgebracht werden. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind nur Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost. Achtung! Dies bedeutet vor allem für Güllebetriebe, dass eine entsprechende Streuung der Gülle- menge im Herbst erforderlich ist (wo notwendig auch mit Gülleverträgen mit anderen Betrieben). Darüberhinaus darf die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngemitteln und Klärschlamm (ausgenom- men Stallmist, Kompost, abgepresster Klärschlamm und Klärschlammkompost) nur „bedarfsgerecht“ auf einer lebenden Pflanzendecke oder unmittelbar vor der Feldbestellung erfolgen (= keine N-Vorratsdün- gung bzw. Düngung zur Strohrotte zulässig). Um im Herbst nach der Ernte rechtlich zulässig Gülle auf Ackerflächen auszubringen, ist damit der Anbau einer Folge- oder Zwischenfrucht noch im Herbst erforderlich. Die höchstzulässige N- Fracht beträgt 60 kg N/ha (feldfallend) ab Ernte der letzten Hauptkultur. Verbotszeit- Betroffene Flächen N-Düngerarten Begrenzungen raum bzw. Kulturen N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, Ackerflächen ohne ab Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse, Achtung: Gründeckung bzw. 15. Oktober Gärrückstände und flüssiger Klär- max. 60 kg N-feldfal- Anbau nach 15.10. schlamm lend ab Ernte Vorkul- N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, tur bis zum Ausbrin- Ackerflächen mit ab Biogasgülle, Carbokalk, Restmelasse, gungsverbot Gründeckung (ange- 15. November Gärrückstände und flüssiger Klär- legt bis 15. Oktober!) schlamm N-haltige Mineraldünger, Gülle, Jauche, max. 60 kg N-feld-fal- ab Dauergrünland und Biogasgülle, Restmelasse, Gärrück- lend ab 1. Oktober bis 30. November Ackerfutterflächen stände und flüssiger Klärschlamm 29. November ab Stallmist, Kompost, abgepresster Klär- Gesamte landwirt- 30. November schlamm, Klärschlammkompost schaftliche Nutzfläche Bei der Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Jauche und Klärschlamm) auf landwirt- schaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung ist auf eine rasche Einarbeitung zu achten. Diese hat möglichst binnen vier Stunden zu erfolgen, zumindest jedoch am auf die Ausbringung folgenden Tag. Verbotszeiträume bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz“ Verzicht auf die Ausbringung von stickstoffhaltigen Düngern, Klärschlamm und Klärschlammkompost ausgenommen Mist und Kompost auf Ackerflächen im Projektgebiet in folgenden Zeiträumen: vom 20.09. bis 15.02. bei frühanzubauenden Kulturen (Sommerweizen, Sommerdurumweizen, Som- mergerste sowie bei Feldgemüseflächen unter Vlies oder Folie) vom 15.10. bis 15.02. bei Wintergerste, Kümmel, Raps vom 20.09. bis 21.03. bei Mais vom 20.09. bis 01.03. auf allen anderen Ackerflächen Für Ackerflächen außerhalb des Projektgebietes und Grünlandflächen gelten die allgemeinen Re- gelungen laut Nitrat-Aktionsprogramm-VO.
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Zuckerrüben-Kontrahierung 2022: Guter Ausblick für die Ernte 2021 und „Rückenwind“ für den Anbau 2022 Die Bemühungen, die Zuckerrübe in Österreich abzusichern, dürften sich heuer jedenfalls gelohnt haben: Für die heurige Ernte liegen sehr positive Ertragsprognosen von durchschnittlich rund 80 t/ha vor, die Zuckergehalte legten in den letzten Wochen deutlich zu und sind mittlerweile auf einem mehrjährig durch- schnittlichen Niveau. Die Zuckerrübe wird für viele Betriebe eine sehr wertschöpfende Kultur im Jahr 2021 darstellen. Für das Erntejahr 2022 startete die Kontrahierung Ende September und läuft noch bis 5. November, wobei Folgendes festzuhalten ist: Die aktuellen Monitoringdaten der ARIC (Agrana Research und Information Center GmbH) zeigen auch für den Anbau 2022 eine weitere Entspannung der Befallslage beim Derbrüssler. Neue herbizidtolerante Sorten haben sich bestens bewährt. Der Anbau der Conviso-Smart Sorten wird 2022 erweitert. 2021 gelang es, die Cercospora gut zu kontrollieren – einerseits durch konsequente Behandlungs- strategien der Rübenanbauer und andererseits durch verstärkte Verwendung von Cercospora-tole- ranten Sorten. Im Ausblick für 2022 ist eine weitere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch bessere Rüben- preise absehbar. Einerseits durch striktes Augenmerk auf gesteigerte Zuckergehalte (Cercospora- Strategie, gezielte Sortenwahl, ...) andererseits steht für all jene, die im zweiten und dritten Jahr der 3-Jahreskontrakte stehen ein Mindestpreis von 34 € exkl. Ust auf Basis 15,5 % BZG zur Abrech- nung. Das Flächenziel für die Kontrahierung 2022 liegt in einer Steigerung der Vorjahresfläche in Richtung 38.000 bis 40.000 ha. Wie die Erfahrungen aus 2021 zeigen, ist ein funktionierender Rübenanbau für viele Ackerbaubetriebe zweifellos auch zukünftig notwendig und wertvoll.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 7 Verschmutzung von Straßen vermeiden Wir möchten hiermit auf die Problematik der Verschmutzung von Straßen hinweisen. Gemäß § 92 Stra- ßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunrei- nigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe sowie das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Gefahr einer Glatteisbildung verboten. Haften an einem Fahrzeug - insbesondere an den Rädern - größere Erd- mengen, so hat sie der Lenker vor dem Einfahren auf eine staubfreie Straße zu entfernen. Fahrer und Verantwortliche von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Gespannen haben zu beachten, dass unabwendbare Verschmutzungen von Fahrbahnen ausreichend kenntlich gemacht, abgesichert und unverzüglich nach der Feldarbeit entfernt werden. Beachten Sie diese Bestimmungen in Ihrem eigenen Interesse! Erntemeldung Wein 2021 Der Hektarhöchstertrag bei Qualitäts- und Landwein sowie bei Rebsortenwein liegt bei 10.000 kg Weintrauben bzw. 7.500 l Wein. Basis ist die tatsächlich bewirtschaftete Weingartenfläche laut Mehrfachantrag (digitalisierte Fläche). Jeder Erzeuger von Trauben, aus denen mehr als 3.000 l Wein gewonnen wurde, hat jährlich mit Stichtag 30. November die Erntemeldung und das Stammdatenblatt bis 15. Dezember elektronisch im Wege der Weindatenbank abzugeben (https://ser- vices2.lfrz.at/lfrz.at/wein2/login.do). Betriebe mit einer Ernte unter 3.000 l können die Erntemeldung auch in Papierform bei der zuständigen Gemeinde abgeben. Wenn Sie Hilfe bei der elektronischen Eingabe benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bezirks- bauernkammer und vereinbaren Sie diesbezüglich einen Termin! BBK Hollabrunn: Tel.-Nr. 05 0259-40602 BBK Korneuburg: Tel.-Nr. 05 0259-40800, vormittags Folgende Unterlagen sind für die Eingabe der Erntemeldung erforderlich: - persönlicher Zugangscode - Auflistung mit geernteten Sorten, Mengen, Qualitätsstufen, aktuelle Weingartenfläche lt. MFA 2021 Die Kosten für die Eingabe über Wein-Online betragen 30 € pro halber Stunde. Beratung, Kontrolle und Hilfestellung beim Ausfüllen sind kostenlos! Bei Überschreitung des Hektarhöchstertrages kann zur Berechnung der Weinfläche (ehem. Tafelwein- fläche) folgende Formel herangezogen werden: Ernte in Liter – (7.500 l (Höchstmenge je ha) x Gesamtfläche) Weinfläche = Glaubhafter Ertrag an Wein in Liter je ha (= ∅ Weinernte pro ha x 3) – 7.500 l Als Hilfestellung steht Ihnen auch ein EDV-Programm unter www.bundeskellereiinspektion.at / Haupt- menü / Rubrik Downloads („Erntemeldung - Berechnung der Weinmenge“) zur Verfügung! Salonsieger 2021 Aus tausenden Einreichungen für die Landesprämierungen ermittelte eine unabhängige Verkostungsjury in Blindverkostungen die besten Weine des Landes für die Aufnahme in den SALON Österreich Wein. Von klassisch-fruchtbetonten über körperreiche Weiße und Rote bis hin zu edelsüßen Raritäten, österrei- chischen Sekten und Alternativweinen findet sich im SALON die ganze Weinvielfalt des Landes wieder. Salon-Sieger 2021 aus den Bezirken Hollabrunn und Korneuburg: Kategorie Weingut Welschriesling Reinhard Hirsch, 2051 Watzelsdorf 78 Sauvignon Blanc Weingut Urban, 2041 Wullersdorf, Parkgasse 34a Schmeckerte Weingut Gilg, 2102 Hagenbrunn, Schlossgasse 33 Wir gratulieren den erfolgreichen Winzern und wünschen weiterhin viel Erfolg!
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Folgeschaden - Abrechnungen für die West Austria Gasleitungen Die Erfassung der Folgeschäden für das Erntejahr 2021 bei Flächen über den West Austria Gasleitun- gen I und II durch die GAS CONNECT AUSTRIA GmbH (vormals OMV) wird aufgrund der wechselnden Bewirtschaftungsverhältnisse auch über unsere Kammerzeitung ausgeschrieben. Folgende Termine werden seitens der GAS CONNECT AUSTRIA GmbH angeboten: Termine Zeit Ort Für Katastralgemeinde: Enzersfeld, Stetten, Tresdorf, Donnerstag, 4. November 8.30 bis 11.30 Uhr GH Brait, Seebarn Leobendorf, Ober- und Unter- rohrbach, Kl.Wilfersdorf Zaininger Hof, Spillern, Stockerau, Oberol- Montag, 8. November 13 bis 15 Uhr berndorf, Zissersdorf Hausleiten Goldgeben, Seitzersdorf-Wolf- Zaininger Hof, passing, Pettendorf, Eggen- Montag, 8. November 9 bis 11.30 Uhr dorf am Wagram, Starnwörth Hausleiten und Stetteldorf am Wagram Ansprechpartner seitens der GAS CONNECT AUSTRIA GmbH: Karl Mittermayer: Tel. 0664/88 644 109 oder e-mail: karl.mittermayer@gasconnect.at Johannes Breitenfellner: Tel. 0664/88 644 226 oder e-mail: johannes.breitenfellner@gasconnect.at Agrarmärkte der Zukunft Der Arbeitskreis Unternehmensführung hat mit Prof. Pöchtrager einen profunden Kenner der weltweiten Ag- rarmärkte, deren Zusammenhänge, zukünftige Poten- ziale sowie der aktuellen Markttrends für einen Vortrag gewinnen können. Prof. Pöchtrager verfügt über um- fangreiche Kenntnisse über den österreichischen Lebensmittelhandel und die agrarischen Verarbei- tungsbetriebe. Nach dem Motto: „Wie bereite ich meinen Betrieb auf die Zukunft vor?“ zeigt er uns Perspektiven für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung unserer Familienbetriebe auf. Termin, Ort: Montag, 8. November 2021, 18 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn Referent: Univ.-Prof. DI Dr. Siegfried Pöchtrager, Institut für Marketing und Innovation der BOKU Wien Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 25120, e-mail: ak.unternehmensfuehrung@lk-noe.at Keine Kursgebühr Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Dachflächen Welche Möglichkeiten bietet die Technik? Worauf muss in der Pla- nungsphase besonders geachtet werden? Ist eine Notstromversorgung durch die Photovoltaikanlage möglich? Welche Anlagengröße ist für meinen Betrieb sinnvoll? Bei welchen Betriebszweigen ist eine hohe Eigenverbrauchsquote erreichbar? Weiters werden Förderungsmodelle sowie Praxisbeispiele präsentiert! Termin, Ort: Mittwoch, 17. November 2021, 9 bis 12.30 Uhr, GH Steinacker, Harmannsdorf-Rückersdorf Referent: Christoph Wolfesberger, LK NÖ Kosten: 25 € pro Person Anmeldung: LK NÖ, Abt.Technik und Energie, Tel. 05 0259 25224, bis spätestens 10. November
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 9 Hofübergabe leicht gemacht Zielgruppe: HofübergeberInnen und HofübernehmerInnen © pixabay Kursinhalt: Zivilrechtliche (Ausgedinge, Scheidungsklausel, Pflege, Pflichtteil, …), sozial- und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmerförderung und In- vestitionsförderung, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Optimierung von Kreditzinsen Termin, Ort: Montag, 29. November 2021, 8.30 bis 16 Uhr, Bezirksbauernkammer Korneuburg Referent: RechtsexpertInnen der LK NÖ, BW-Berater, Dr. Martin Karner Kosten: 30 € pro Betrieb gefördert, 60 € pro Betrieb ungefördert Anmeldung: BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, office@korneuburg.lk-noe.at, bis 22. November Rechtliches zum Pflegefall in der Familie Inhalt: Pflegegeldeinstufung und Rechtsschutz, was pflegende Angehörige tun können um ihre spätere Pension zu erhöhen (kostenlose Selbstversicherung), die geförderte 24-Stunden-Betreuung, das Er- wachsenenschutzgesetz (Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung), Fragen zum Kostenersatz bei Unterbringung im Pflegeheim, vertragliche Klauseln in Übergabeverträgen und ihre Auswirkungen. Termin, Ort: Mittwoch, 24. November 2021, 9 bis 13 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn Referent: RechtsexpertInnen der LK NÖ Kosten: 20 € pro Betrieb gefördert, 40 € pro Betrieb ungefördert Anmeldung: BBK Hollabrunn, Tel. 05 0259 40600, e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at bis spätestens 17. November Beschäftigung von Fremdarbeitskräften – grundsätzliche Informationen Der Kurs gewährt einen groben Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen und rechtlichen Bestimmungen bei der Beschäftigung von Fremdarbeitskräften. An- und Abmeldung von Dienstnehmern bei der Österr. Gesundheitskasse (ÖGK), wichtige Bestimmungen des Landarbeitsrechtes und des Bäuerlichen Kollektivvertrages, Vo- raussetzungen für die Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften, grund- sätzliche Dienstgeberpflichten beim Arbeitnehmerschutz. Termin: Freitag, 26. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Bezirksbauernkammer Hollabrunn Referenten: Mag. Wolfgang Dobritzhofer, LK NÖ Kosten: 20 € pro Betrieb gefördert, 40 € pro Betrieb ungefördert Anmeldung: BBK Hollabrunn, Tel. 05 0259 40600, E-Mail: office@hollabrunn.lk-noe.at bis spätestens 19. November Landwirtschaft versus Anrainer- und Freizeitinteressen Inhalt: Was ist zu dulden, wogegen kann man sich wehren? Hundekot auf Futterflächen; Walker und Mountainbiker auf Wiesen, Weiden und im Wald; Geruchs-, Staub-, Lärm- und Schmutzbeeinträchtigung durch luf Bewirtschaftung (Gülleausbringung, Nachtarbeit, …), etc. Termin: Mittwoch, 15. Dezember 2021, 9 bis 12 Uhr, Bezirksbauernkammer Korneuburg Referenten: Mag. Aflred Kalkus, LK NÖ Kosten: 20 € pro Person gefördert, 40 € pro Person ungefördert Anmeldung: BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, E-Mail: office@korneuburg.lk-noe.at bis spätestens 8. Dezember
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Pflanzenschutz-Sachkunde - Weiterbildungsmöglichkeiten Für die Verlängerung des Pflanzenschutz-Sachkundeausweises (PSA) sind fünf anerkannte Weiterbi- lungsstunden zu absolvieren. Sollte die Gültigkeit Ihres Ausweises demnächst enden und Sie Ihre ver- pflichtende Weiterbildung für die Verlängerung noch nicht erfüllt haben, bieten wir Ihnen nachstehende Kurse, Webinare bzw. Online-Kurse an. Für alle, die Ihren Ausweis heuer schon verlängert haben (Gül- tigkeitsdatum: 1.1.2022 bis 31.12.2027), werden die Weiterbildungsstunden erst ab 2022 angerechnet. Präsenzkurse: 16. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Kaiserrast Stockerau – Anrechnung: 3 Std. PSA-Weiterbildung 16. November 2021, 13 bis 15 Uhr, Kaiserrast Stockerau – Anrechnung: 2 Std. PSA-Weiterbildung Kosten: jeweils 5 € gefördert; 25 € ungefördert Anmeldung: BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800 bis 9. November 2021 22. November 2021, 9 bis 13.30 Uhr, Hacker’s Restaurant, Prottes 25. November 2021, 9 bis 13.30 Uhr, Hacker’s Restaurant, Prottes Anrechnung: jeweils 5 Std. PSA-Weiterbildung Kosten: 10 € gefördert; 50 € ungefördert Anmeldung: BBK Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, bis eine Woche vor Kursbeginn 30. November 2021, 8.30 bis 13 Uhr, Weitersfeld, GH „Zum weißen Rössl“ Anrechnung: 5 Std. PSA-Weiterbildung Kosten: 10 € gefördert; 50 € ungefördert Anmeldung: BBK Horn, Tel. 05 0259 40700, bis 23. November Farminar / Webinare – (von zu Hause am PC teilnehmen): - Pflanzenschutz und Anwenderschutz – mit Sicherheit vereinbar 28. Oktober 2021, 10 bis 12 Uhr – Anrechnung: 2 Stunden PSA-Weiterbildung Kosten: 20 € gefördert; 40 € ungefördert - Webinar zum Thema Drahtwurm, Rübenderbrüssler, grüne Pfirsichblattlaus und Erdfloh 18. November 2021, 19 bis 22 Uhr, oder 23. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Anrechnung: jeweils 3 Stunden PSA-Weiterbildung - Webinar: Ambrosia & Co – Gefahr für die Landwirtschaft und Gesellschaft 25. November 2021, 9 bis 12 Uhr – Anrechnung: 3 Stunden PSA-Weiterbildung - Webinar: Pflanzenschutz-Sachkundeweiterbildung Weinbau 2. Dezember 2021, 15 bis 18 Uhr – Anrechnung. 3 Stunden PSA-Weiterbildung Kosten/Webinar: 15 € gefördert; 30 € ungefördert Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, bis eine Woche vor Beginn des jeweiligen Webinars Online-Kurse – unabhängig von Zeit und Ort einen Kurs absolvieren 5-stündiger Kurs – Kosten 40 € - Anrechnung: 5 Stunden PSA 2-stündiger Kurs – Kosten 25 € - Anrechnung: 2 Stunden PSA Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, noe.lfi.at
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 11 Überregionale Weiterbildungen: Termine, Seminare, Webinare Einsparungspotentiale für Ackerbau- und Grünlandprofis Die Maschinenkosten machen einen wesentlichen Anteil der Produktionskosten aus. An welchen Schrauben Sie drehen können, um diese Kosten zu senken, wollen wir Ihnen in diesem Kurs vermitteln. Termin, Ort: Mittwoch, 3. November 2021, 9 bis 16 Uhr, Bildungswerkstatt Mold Kosten: 68 € pro Person (inkl. Pausenverpflegung) Anmeldung: Bildungswerkstatt Mold, Tel. 05 0259 29500, bis spätestens 27. Oktober WEBINAR: Welchen Pacht kann ich mir leisten? Termin: Mittwoch, 17. November 2021, 9 bis 11 Uhr, zu Hause am PC Kosten: 20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, bis spätestens 10. November WEBINAR: Preisabsicherung auf schwankenden Agrarmärkten Termin: Donnerstag, 18. November 2021, 10 bis 11.30 Uhr, zu Hause am PC Kosten: 20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert Anmeldung: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26100, lfi@lk-noe.at, bis spätestens 11. November Neu-/Quereinstieg in die Landwirtschaft – worauf ist zu achten Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Betriebsgründung inkl. Fördermöglichkeiten, die Ab- grenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe, die Voraussetzungen für eine Bauführung im Grünland und die Erfordernisse im Grundverkehr. Termin: Mittwoch, 24. November 2021, 9 bis 16 Uhr, Bildungswerkstatt Mold Kosten: 20 € pro Person gefördert, 35 € ungefördert Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 25302, bettina.koll@lk-noe.at, bis spätestens 17. November Der Landwirt als Arbeitgeber – Gestaltungsmöglichkeiten im Arbeitsvertrag - Termin, Ort: Donnerstag, 25. November 2021, 9 bis 12 Uhr, Bzirksbauernkammer Gänserndorf Referent: LK-ExpertInnen für Sozial- und Arbeitsrecht Kosten: 25 € pro Betrieb gefördert; 50 € ungefördert Anmeldung: Bezirksbauernkammer Gänserndorf, Tel. 05 0259 40400, bis spätestens 18. November b│u│s – bäuerliches Unternehmer/innenseminar b│u│s ist eine systematisch aufgebaute und nach neuesten Erkenntnissen entwickelte Trainingsreihe für Landwirtinnen und Landwirte, die sich und ihren Betrieb weiterentwickeln wollen. In einer kompakten (9 x 2 Trainingstage), modernen und hoch effizienten Trainingsreihe werden die zentralen unternehme- rischen Kompetenzen (Persönlichkeitsstruktur, Kommunikation, Marketing, Projektmanagement und Be- triebswirtschaft) modular aufeinander aufbauend vermittelt. Kosten: € 790 gefördert (mit landw. Betriebsnummer), € 3.550 ungefördert Dauer: 9 Module zu je 2 Tagen, aufgeteilt auf 3 Kurswinter (144 UE) Start: Dienstag, 23. November 2021, 9 Uhr, Bildungswerkstatt Mold Anmeldung und Information: LFI NÖ, Tel. 05 0259 26104 - DI Martin Zauner, bis 31. Oktober Weitere Kurse, Webinare, Seminare, Zertifikatslehrgänge finden Sie im Bildungsprogramm 2021/22 des Ländlichen Fortbildungsinstituts unter https://noe.lfi.at Nutzen Sie das vielfältige Weiterbildungsangebot!
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Weiterbildungen – Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof ONLINE-Infoabend: Gutes vom Bauernhof / Top Heuriger für Neueinsteiger Als interessierter Direktvermarktungsbetrieb können Sie sich über die Anforderungen an einer Teilnahme beim Qualitätsprogramm „Gutes vom Bauernhof“ informieren. Bäuerliche sowie ge- werbliche BuschenschänkerInnen aus gang NÖ können im Webinar das Qualitätsprogramm „Top-Heuriger“ kennenlernen. Termin: Dienstag, 9. November 2021, 19.30 bis 21 Uhr, online Anmeldung: Landesverband für bäuerliche Direktvermarkter NÖ, Tel. 05 0259 46000, bis 3. November WEBINAR: Rechtliche Grundlagen zur Direktvermarktung & spezielle Fragen bei der Vermarktung über Selbstbedienungsläden (Jugendschutzbestimmungen, Öffnungszeitenge- setz, Rechnungslegung, Hygiene, …) Termin: Dienstag, 23. November 2021, 9 bis13 Uhr, zu Hause am PC Kosten: 20 € pro Person gefördert; 40 € ungefördert Anmeldung: LK NÖ, Tel. 05 0259 26500, direktvermarktung@lk-noe.at, bis spätestens 16. November Zertifikatslehrgang „Bäuerliche Direktvermarktung“ Sie sind DirektvermarkterIn und möchten diesen Betriebszweig weiterentwickeln und optimieren? Oder möchten Sie neu mit der Direktvermarktung beginnen? Der LFI-Zer- tifikatslehrgang für „Bäuerliche Direktvermarktung“ unterstützt Sie dabei! Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Zeit- und Arbeitsmanagement, Unternehmensführung, Betriebs- konzept, Betriebswirtschaft, Marketing, Werbung, Verkauf, Öffentlichkeitsarbeit, Marketingkonzept, rechtliche Rahmenbedingungen, Lebensmittelhygiene, Allergenmanagement, Lebensmittelkennzeich- nung, Qualitätssicherung und Sensorik, Exkursion, Abschlusspräsentation Der Lehrgang umfasst 17 Kurstage im Zeitraum von 23.11.2021 bis 20.4.2022. Die Kurse finden zu- meist in 2-Tagesblöcken im Abstand von ca. 2 Wochen statt. Ein Mix aus Präsenz- und Onlinesemina- ren erleichtern den Besuch der Veranstaltungen Start: Dienstag, 23. November 2021, 9 Uhr, Landwirtschaftskammer St.Pölten Kursbeitrag: 790 € pro Person gefördert, 2.400 € ungefördert Information und Anmeldung: LFI NÖ, DI Christine Haghofer, Tel. 05 0259 26107, e-mail: christine.haghofer@lk-noe.at bis 9. November Zertifikatslehrgang „Urlaub am Bauernhof“ Im LFI- Zertifikatslehrgang „Urlaub am Bauernhof“ erhalten Sie in kompakter und praxisnaher Form einen umfassenden Einblick in die vielfältige Materie der bäuerlichen Gästebeherbergung. Kursinhalte: Persönlichkeitsbildung, Betriebs- und Marketingkonzept, rechtliche Rahmenbedingungen, Betriebswirtschaft, Frühstücksangebot und –kalkulation, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Schriftverkehr, Telefonieren, Preisgestaltung, Marketing und Angebotsgestaltung, richtiges Putzen und Arbeitsorgani- sation, Beschwerdemanagement, Lebensmittelhygiene und Allergene, Abschlusspräsentation. Der Lehrgang umfasst 17 Kurstage, die zumeist in 2-Tagesblöcken im Abstand von ca. 2 Wochen statt- finden. Ein Mix aus Präsenz- und Onlineseminaren erleichtert den Besuch der Veranstaltungen, da nicht für jeden Kurstermin die Anreise nach St. Pölten notwendig ist. Lehrgangsstart: Mittwoch, 12. Jänner 2022, 9 bis 17 Uhr, LK St.Pölten Kursbeitrag: 790 € pro Person gefördert, 2.400 € ungefördert Information und Anmeldung: LFI NÖ, DI Christine Haghofer, Tel. 05 0259 26107, e-mail: christine.haghofer@lk-noe.at, bis spätestens 12. Dezember
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 13 1. Jungbäuerinnenabend - Online Thema: Wisch & Weg – Das digitale Kinderzimmer oder wie viel Handy braucht mein Kind? Referentin: Marietheres van Veen Kosten: 10 € pro Person Termin: Donnerstag, 18. November 2021, 19.30 bis 21.30 Uhr, zu Hause am PC Anmeldung: Bezirk Hollabrunn → bei Ihrer Ortsbäuerin Bezirk Korneuburg → BBK Korneuburg, Tel. 05 0259 40800, office@korneuburg.lk-noe.at Erste Hilfe-Kurs für AMA.G.A.P-Teilnehmer geplant Bei Teilnahme an AMA-Gütesiegel bzw. AMA.G.A.P sind Erste Hilfe Kurse alle 5 Jahre vorgesehen (als Minor must – also jene Kriterien, bei denen man 95 % erfüllen muss) Die Anforderung dazu lautet: „Unter den Dienstnehmern muss es einen geschulten Ersthelfer (letzte Schulung nicht älter als fünf Jahre und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Erste-Hilfe-Maßnahmen; Bestä- tigung durch eine autorisierte Institution, zB Rotes Kreuz) geben, der bei allen Hofarbeiten (Anbau, Ernte, Transport, Produkthandhabung etc.) anwesend ist.“ Hat ein Betriebsmitglied also beispielsweise am 26.11.2016 einen Kurs besucht, sollte bis spätestens 26.11.2021 ein weiterer Kurs besucht werden bzw. zur nächsten Kontrolle nach diesem Termin eine Bestätigung vorweisen können. IGE und LK NÖ organisieren in diesem Winter wieder Kurse in verschiedenen Bezirken. In Hollabrunn wird es voraussichtlich Kurse am 25. November 2021 vormittags und am 25. Jänner 2022 abends geben. In Korneuburg sind Kurse für 24. November 2021 vormittags und 11. Jänner 2022 abends geplant. Nähere Details und Anmeldemöglichkeit bei der IGE unter ige@lk-noe at oder unter 05 0259 22110.
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Woche der Landwirtschaft Im Rahmen der Woche der Landwirtschaft öffnen Bauernhöfe aus allen Bezirken Niederösterreichs ihre Hoftore und laden Konsumenten zu Hofgesprächen ein. Zielsetzung dieser Veranstaltungen ist es, den direkten Dialog zwischen Bauern und Konsumenten zu ermöglichen und darzustellen wo unsere Lebens- mittel herkommen und wie sie produziert werden. Das diesjährige Hofgespräch im Bezirk Hollabrunn fand am Donnerstag, den 30. September, am Betrieb Johannes Winkelhofer in Eggendorf am Walde statt. Neben Wein- und Ackerbau liegt der Schwerpunkt des Betriebes vor allem in der Rindermast. Dabei wird gro- ßer Wert auf das Wohl der Tiere gelegt, wovon sich die Besucher bei einem Rundgang selbst überzeugen konnten. Winkelhofer ist nicht nur Landwirt, sondern auch Gastronom und verwöhnt seine Gäste selbstver- ständlich mit regionalen Produkten. Die Besucher des Hofgesprächs waren vom Geschmack und der Qualität der angebotenen Kostproben begeistert. Das Hofgespräch im Bezirk Korneuburg wurde am Freitag, den 1. Oktober am Betrieb der Familie Bayer in Leobendorf abgehalten. Der Schwerpunkt des Be- triebes liegt in der Schweinehaltung auf Stroh. Weiters ist die Fam. Bayer ein Mitgliedsbetrieb von „Gutes vom Bauernhof“. Diese österreichweite Auszeichnung steht für besonders qualitätsvolle, bäu- erliche Direktvermarktungsbe- triebe. Nach der Betriebsbe- sichtigung konnten sich die Teilnehmer von der Qualität regionaler Spezialitäten überzeugen. Die Obmänner der Bezirksbauernkammern betonten das große Vertrauen der Bevölkerung in die heimi- sche Landwirtschaft. Laut Umfrage haben 94 % der Befragten ein positives Bild von den bäuerlichen Betrieben. Vizepräsident Ing. Lorenz Mayr, der beiden Veranstaltungen beiwohnte, erklärte, wie wichtig der Einkauf regionaler Lebensmittel ist, da damit Arbeitsplätze abgesichert und die Wertschöpfung in der Region gehalten wird.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Seite 15 Dienstbetrieb in den Bezirksbauernkammern Im Hinblick auf die Corona-Situation, empfehlen wir Ihnen – nach wie vor – Terminvereinbarungen mit den Beratern vorzunehmen. Beachten Sie jedenfalls die aktuell gültigen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus beim Betreten der Bezirksbauernkammer. Tragen Sie eine Mund-/Nasenschutzmaske, desinfizieren Sie ihre Hände und achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter! BBK Hollabrunn: Die Bezirksbauernkammer Hollabrunn ist am Dienstag, den 2. November 2021 (Allerseelen) geschlos- sen. BBK Korneuburg: Die Bezirksbauernkammer Korneuburg ist am Montag, den 25. Oktober 2021, und Dienstag, den 2. No- vember 2021 (Allerseelen) geschlossen Von Mittwoch, 27. Oktober, bis Freitag, 29. Oktober, und Mittwoch, 3. November, bis Freitag, 5. Novem- ber (Herbstferien), steht für dringende Anfragen ein Journaldienst von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung. Wir ersuchen um Beachtung und Verständnis! Kontakte Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at Kammerobmann: Bgm. Friedrich Schechtner Josef Hirsch Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 Kammersekretär: Dipl.-Ing. Gerald Patschka Ing. Werner Keider Tel. 05 0259 40601 Tel. 05 0259 40801 e-mail: gerald.patschka@lk-noe.at e-mail: werner.keider@lk-noe.at Berater: Ing. Hermann Dommaier-Bachl Dipl.-Ing. Siegfried Jäger Tel. 05 0259 40621 Tel. 05 0259 40851 e-mail: hermann.dommaier-bachl@lk-noe.at e-mail: siegfried.jaeger@lk-noe.at Ing. Harald Naderer Tel. 05 0259 40651 e-mail: harald.naderer@lk-noe.at Weinbauberater: Franz-Joseph Stift Dipl.-Ing. (FH) Daniel Hugl Tel. 0664/60 259 22207 Tel. 0664/60 259 22210 e-mail: franz-joseph.stift@lk-noe.at e-mail: daniel.hugl@lk-noe.at Forstsekretär: Dipl.-Ing. Gerhard Mader Dipl.-Ing. Ulrich Schwaiger Tel. 0664/60259 24307 Tel. 0664/60 259 24314 e-mail: gerhard.mader@lk-noe.at e-mail: ulrich.schwaiger@lk-noe.at Obstbauberater: Ing. Josef Rögner Tel. 0664/60259 22304, e-mail: josef.roegner@lk-noe.at
Seite 16 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 7/2021 Rechts- und Steuersprechtage der Landwirtschaftskammer NÖ Beratungen durch die Referenten der Landwirtschaftskammer NÖ finden zu fol- genden Terminen in den Bezirksbauernkammern statt: Eine Anmeldung bis spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Termin ist un- bedingt erforderlich! Bezirksbauernkammer Hollabrunn Bezirksbauernkammer Korneuburg Tel. 05 0259 40600 Tel. 05 0259 40800 Steuersprechtage Freitag, 5. November, 3. Dezember Montag, 22. November, 20. Dezember Rechtssprechtage Freitag, 19. November, 17. Dezember Montag, 8. November, 13. Dezember Sozialversicherung der Selbständigen – Sprechtage BBK Hollabrunn: BBK Korneuburg: Montag, 25. Okt., 8. Nov., 15. Nov., Mittwoch, 20. Okt., 3. Nov., 17. Nov., 22. Nov., 29. Nov., 13. Dez., 20. Dez. 1. Dez., 22. Dez. ACHTUNG! Anmeldung unbedingt erforderlich: Online-Anmeldung über die Homepage der SVS (www.svs.at), mit dem Button „SVS-Beratungstage“. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Terminbestätigung, die zum Beratungstag mitzunehmen ist. Weiters ist die Mitnahme Ihrer e-Card sowie eines Lichtbildausweises erforderlich. Anmeldung über das „SVS-Servicetelefon“ (Tel. 050 808 808) Mit freundlichen Grüßen Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Bgm. Friedrich Schechtner eh Dipl.-Ing. Gerald Patschka eh Der Kammerobmann: Der Kammersekretär: Josef Hirsch eh Ing. Werner Keider eh Herausgeber: Bezirksbauernkammer Hollabrunn, Sonnleitenweg 2a, 2020 Hollabrunn, Tel.: 05 0259 40600, Fax: 05 0259 40699, e-mail: office@hollabrunn.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg Bezirksbauernkammer Korneuburg, Leobendorfer Str. 74, 2100 Korneuburg, Tel.: 05 0259 40800, Fax: 05 0259 40899, e-mail: office@korneuburg.lk-noe.at, Internet: https://noe.lko.at/hollabrunn-und-korneuburg Redaktion: Kammersekretär Dipl.-Ing. Gerald Patschka Redaktionssekretariat: Maria Widl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 02742/259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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