Heiligenkreuz i.L. aktuell - Ausgabe Juli 2018 - Heiligenkreuz im Lafnitztal

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Heiligenkreuz i.L. aktuell - Ausgabe Juli 2018 - Heiligenkreuz im Lafnitztal
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Österreichische Post AG                Retouren an PF 555, 1008 Wien                Zugestellt durch Post at

                                       AMTLICHE MITTEILUNG
                          MARKTGEMEINDE HEILIGENKREUZ im Lafnitztal
                                   7561 Heiligenkreuz i.L., Untere Hauptstraße 1
                              Tel: 03325/4202, Fax: DW 20, UID-Nr. ATU16247906
                               BIC: RLBBAT2E034 IBAN: AT443303400001501113
                                 e-mail: post@heiligenkreuz-lafnitztal.bgld.gv.at
                                         www.heiligenkreuz-lafnitztal.at

Heiligenkreuz i.L. aktuell
Ausgabe Juli 2018
Heiligenkreuz i.L. aktuell - Ausgabe Juli 2018 - Heiligenkreuz im Lafnitztal
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Liebe Heiligenkreuzerinnen, liebe Heiligenkreuzer!
Liebe Poppendorferinnen, liebe Poppendorfer!

Unsere Gemeinde entwickelt sich mit unserer gemeinsamen Kraftanstrengung für unser lebens- und
liebenswertes Heiligenkreuz i.L. und Poppendorf i.B. ganz hervorragend. Damit wir weiterhin gute
Zukunftsperspektiven haben, ist die aktive Betriebsansiedelung für Jobs und Wirtschaftskraft ein
permanenter Schwerpunkt unserer Arbeit in der Gemeindeführung.

Ich freue mich deshalb, dass ich Ihnen von geplanten Betriebseröffnungen berichten darf.
Die Firma Agrar Heiligenkreuz GmbH wird im Herbst mit ihren Bautätigkeiten für Hallenproduktion
und Büro fertig sein und plant für Ende September 2018 die Eröffnung.
Die Lebensmittelkette BILLA beginnt voraussichtlich im August mit den Bautätigkeiten und plant die
Eröffnung Ende November bzw. Anfang Dezember.
Mit weiteren Firmen sind wir in Verhandlung und kurz vor Abschluss.
Diese Ansiedelungen sind ein großer Schritt, der die Qualität und Bedeutung des
Wirtschaftsstandortes Heiligenkreuz i.L. entscheidend steigert und einen wichtigen Beitrag zum
zukunftsfitten Heiligenkreuz i.L. liefert.

Ich lade Sie herzlich ein, diesen zukunftsorientierten Strukturwandel gemeinsam mit uns zu gehen.
Ich denke, wir HeiligenkreuzerInnen und PoppendorferInnen können auf das sehr stolz sein, was
wir gemeinsam geschaffen haben.

Nachdem nun alle Verfahren für den Bau des Steges in Poppendorf i.B. abgeschlossen sind, können
wir mit der Durchführung beginnen. Die Verzögerung lag nicht im Bereich der Gemeinde, sondern
hat sich durch die notwendigen Behördenwege (z.B. wasserrechtliche Bewilligung) ergeben.
Ebenso werden heuer noch ca. 100.000,- Euro für Asphaltierungsarbeiten investiert.

Auch die neue Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015), welche mit
01.01.2020 in Kraft tritt, erfordert einen enormen Arbeitsaufwand. So muss z.B. dass gesamte
Gemeindevermögen (jedes Anlagegut über EUR 400,00) neu bewertet und in ein
Vermögensverzeichnis eingetragen werden. Diese Bewertung soll bis Ende des Jahres
abgeschlossen und vom Gemeinderat beschlossen werden.

Wir sind auch mit unzähligen Verhandlungen und administrativen Arbeiten enorm beschäftigt und
ich bitte um Verständnis, wenn eingebrachte persönliche Interessen nicht immer sofort bearbeitet
werden können.

Wir wünschen allen einen schönen Sommer und erholsame Tage im Urlaub.

          Ihr Bürgermeister                                               Ihr Vizebürgermeister
               Edi Zach                                                     Georg Pataki
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Budget 2018 – Mittelfristige Finanzplanung
In den letzten Wochen und Monaten wurde in den Medien vermehrt darüber berichtet, dass sich
Gemeinden dazu entscheiden, Ihre Finanzdaten zu veröffentlichen.
Die Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal hat sich bereits im Jahr 2014 dazu entschlossen, die
Finanzdaten im Netz (www.offenerhaushalt.at) zur Verfügung zu stellen. Wir waren damit die erste
Gemeinde im Bezirk Jennersdorf, die dieses Service der Bevölkerung anbietet.
Unter www.offenerhaushalt.at können die Finanzdaten der einzelnen Bereiche in verschiedenen
Visualisierungen eingesehen werden. Der Rechnungsabschluss zum Beispiel erscheint der breiten
Öffentlichkeit, die keine besondere finanzwissenschaftliche Kenntnis besitzt, zumeist unverständlich.
Das Interesse wächst, zu erfahren, wie die Gemeinde Steuergelder einsetzt. Durch diese Plattform
werden komplexe Daten der Gemeinden offen und in wiederverwendbaren Datenformaten
zugänglich gemacht. So können Informationen ausgewertet, visualisiert und zu anderen in Verhältnis
gesetzt werden. Die Plattform will nicht interpretieren, sondern stellt komplexe Zahlenreihen in einer
anschaulichen Form dar.

Zusätzlich zu diesen Informationen wollen wir auch erstmalig in den Gemeindenachrichten einen
Ausblick über die Haushaltsplanung 2018 sowie einen Ausblick in die Mittelfristige Finanzplanung
geben. Trotz eines sehr hohen Überschusses aus der Abwicklung der Vorjahre müssen die
finanziellen Mittel sehr gezielt und sparsam eingesetzt werden. Das Konzept bzw. die Budgetierung
für das Haushaltsjahr 2018 wurde im Gemeindevorstand grundlegend ausgearbeitet und lag dann
in der Zeit vom 29.11.2017 bis einschließlich 13.12.2017 zur allgemeinen öffentlichen Einsicht auf.
Die Haushaltsplanung wurde dann anschließend vom Gemeinderat in der Sitzung am 18.12.2017
mit folgenden Summen beschlossen:

       Ordentlicher Haushalt 2018                                  Außerordentlicher Haushalt 2018
Summe der Einnahmen     EUR 3.698.300,00                       Summe der Einnahmen     EUR 1.004.900,00
Summe der Ausgaben      EUR 3.698.300,00                       Summe der Ausgaben      EUR 1.004.900,00
Der Voranschlag 2018 wurde mit den Stimmen der SPÖ und ÖVP beschlossen. Die FBL stimmte gegen den Antrag.

Folgende Schwerpunkte wurden dabei für das Haushaltsjahr 2018 gesetzt:
      Investitionen in LED Beleuchtung und erneuerbare Energie (PV Anlage, E-Tankstelle)
      Transferzahlungen Feuerwehren und Vereine
      Gastschulbeiträge für Neue Mittelschulen, Berufsbildende Schulen,…
      Aufrechterhaltung und Instandhaltung von Gemeindeeinrichtungen (Friedhöfe, Spielplätze,
      öffentliche Plätze,…)
      Instandhaltung und Erneuerung der Infrastruktur der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L.
      (Straßen, Wege, Gräben,…)
      Ortsbildpflege
      Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
      Beiträge für soziale Einrichtungen (Maßnahmen der allgemeinen Sozial- und
      Behindertenhilfe, Beiträge an Krankenanstalten,…)
      Straßenbau (Gemeindestraßen und Güterwege)
      Pritschenwagen Bauhof
      Investitionen Freibad (Babybecken, Filteranlage,…)
      Ankauf Grundstücke für Baulandaufschließung
      Schuldendienst (Darlehenstilgungen)
Dieser Voranschlag 2018 wurde auch bereits von der Abteilung 2 des Amtes der Bgld.
Landesregierung zur Kenntnis genommen.

               Im mittelfristigen Finanzplan 2018-2022 sind die Gesamtsummen wie folgt definiert:

                          2018                2019                 2020               2021                2022
Einnahmen             3.698.300,00        2.847.900,00         2.873.700,00       2.835.300,00        2.868.600,00
Ausgaben              3.698.300,00        2.847.900,00         2.873.700,00       2.835.300,00        2.868.600,00
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DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG

Mit der vom Europäischen Parlament im April 2016 beschlossenen Datenschutzgrundverordnung
wurden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen
und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht. Die Bestimmungen der
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gelten seit 25.05.2018. Bis zu diesem Stichtag müssen alle
Datenanwendungen an die neue Rechtslage angepasst werden. Auf den nächsten zwei Seiten
informieren wir daher über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Weitergabe, der
Speicherdauer und der Rechte betroffener Personen.

  • Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten
    Kontaktdaten: Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L., Untere Hauptstraße 1,
    7561 Heiligenkreuz i.L., Tel. 03325/4202, Email: post@heiligenkreuz-lafnitztal.bgld.gv.at,
    www.heiligenkreuz-lafnitztal.at

    Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter: Wagner Sicherheit GmbH Security & Safety
    Management, Wertheimergasse 2A, 7000 Eisenstadt, Tel: 02682/63 464,
    Email: datenschutzkoordinator@wagner-sicherheit.at

  • Zweck der Verarbeitung
    Der Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung von übertragenen (gesetzlichen) und nicht
    übertragenen Anforderungen (eigener Wirkungsbereich) der Gemeindeverwaltung.

  • Grundlage der Datenverarbeitung
    Als Grundlage für die Verarbeitung gilt EU-DSGVO Art. 6 Abs.1 lit. c. im hoheitlichen Bereich
    Art. 6 Abs.1 lit.b. im privatrechtlichen Bereich sowie in Einzelfällen nach Art. 6 Abs.1 lit.a.
    (Einwilligung) oder Art. 6 Abs.1 lit.e. (öffentliches Interesse)

  • Kategorien von Daten
    Es werden grundsätzlich nur personenbezogene Daten verarbeitet, die nicht in die Kategorie
    "besondere, sensible oder strafrechtliche " Daten gem. EU-DSGVO Art. 9 und Art. 10 fallen.

  • Auflistung der erhobenen personenbezogenen Daten:
    Identifikationsdaten wie Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Entity-ID, ZMR-Zahl,
    Kontaktdaten wie Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer), Telefonnummer(n),
    E-Mail Adresse, Bankverbindungen wie Name des Geldinstitutes, Bankschlüssel, IBAN

    Im Einzelfall werden zur Zweckerfüllung noch weitere Daten erhoben (z.B. KFZ-Kennzeichen
    bei Sperrmüllanlieferung)

    Personenbezogene Daten der Kategorie "besondere Daten" nach Artikel 9 und/oder Artikel 10
    der DSGVO werden nur in Ausnahmefällen erhoben und mit der vorgeschriebenen Sorgfalt
    verarbeitet.

  • Weiterleitung von Daten (Empfänger)
    Personenbezogene Daten werden weitergeleitet an: Empfänger zur weiteren
    Datenverarbeitung im Auftrag der Gemeinde (Auftragsverarbeiter) sowie Empfänger zur
    Datenüberlassung gemäß gesetzlicher Anforderungen.
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  • Speicherdauer
    Die Speicherdauer der personenbezogenen Daten variiert je nach Verarbeitungszweck. In der
    Regel ergibt sich die Aufbewahrungsfrist in der Gemeindeverwaltung aus einer Vielzahl an
    gesetzlichen Bestimmungen (z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs. 1
    BAO: 7 Jahre)
    Eine Verlängerung der Speicherdauer kann gemäß Art.17 Abs.3 lit.b. und e. erfolgen.

  • Datenquelle(n)
    Die Quellen der personenbezogenen Daten setzen sich hauptsächlich aus Angaben der
    betroffenen Person, zentrale Datenregister, Behörden zusammen.
    Rechte betroffener Personen (Mitglieder) gemäß der EU-DSGVO Art. 12 bis Art. 23

  • Jede betroffene Person hat Recht auf:
    Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person.
    Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person
    erhoben wurden.
    Auskunftsrecht der betroffenen Person über ihre personenbezogenen Daten.
    Recht auf Berichtigung falscher personenbezogener Daten.
    Recht auf Löschung rechtswidrig erfasster Daten bzw. nicht mehr notwendiger Daten.
    Einschränkung der Verarbeitung.
    Recht auf Datenübertragbarkeit.
    Widerspruchsrecht.

  • Beschwerderecht
    Jede betroffene Person hat gemäß EU-DSGVO Art. 77 Abs.1 das Recht, eine Beschwerde bei
    einer Aufsichtsbehörde (der Datenschutzbehörde) einzubringen.

  • Erklärung zur Nicht-Bereitstellung gemäß EU-DSGVO Art.13 Abs.2 lit.e.
    Die Bereitstellung der angeführten personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung der
    übertragenen Tätigkeiten erforderlich und unterliegt einem gesetzlichen Rahmen.

                         Ärztedienst
Auf Empfehlung der Ärztekammer und auf Grund der Neuorganisation
ist es nicht mehr möglich, den Wochenenddienst der Ärzte an Sonn- und Feiertagen
namentlich bekanntzugeben!

Der ärztliche Bereitschaftsdienst kann unter der

                                 Tel.Nr.: 02682 / 141

erfragt werden.
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Hundekot in Grünanlagen und an Verkehrswegen
                             Knapp 175 Hunde sind in unserer Gemeinde registriert. Leider erreichen
                             uns immer wieder Beschwerden darüber, dass Gehsteige und öffentliche
                             Grünflächen mit Hundekot verschmutzt sind. Die Wegputzmoral ist leider
                             niedrig, das Unrechtbewusstsein fehlt meist. Zum Handkuss kommen
                             oftmals jene, welche bereit sind, die öffentlichen Grünflächen vor den
                             eigenen Häusern mit zu betreuen.
                             Personen, die Hunde führen, sind verpflichtet, die Exkremente, die Hunde
                             an öffentlichen Orten im Ortsbereich, sowie in Parkanlagen, Freizeit- und
                             Spielplätzen hinterlassen, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen.
Daher unser Appell an die Hundebesitzer: Wer einen Hund hält, sollte aus Verantwortung
gegenüber seinen Mitmenschen auch seine Pflichten kennen und erfüllen. Bitte achten sie
als Hundehalter darauf, wo ihr Hund sein Geschäft verrichtet.

Leinenpflicht Hunde
Aufgrund häufiger Beschwerden betreffend frei laufender Hunde wird nochmals
folgende Verordnung in Erinnerung gerufen:

                                              VERORDNUNG

               des Gemeinderates der Marktgemeinde Heiligenkreuz im Lafnitztal vom 18.06.2014

 Auf Grund der §§ 7, 9 und 11 des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes, LGBl. Nr. 35/1986 i.d.g.F. wird verordnet:
                                                     §1
   Hunde dürfen außerhalb von Gebäuden bzw. von nicht ausreichend eingefriedeten Grundflächen nicht frei
                             herumlaufen, sie sind an der Leine zu führen.

                                                       §2
 Ausgenommen von dieser Maßnahme sind Hunde während des Einsatzes für Zwecke, deren Verwirklichung die
verhängte Maßnahme ihrer Natur nach ausschließt, wie für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der
                   Führung von Blinden, der Jagd und des Hilfs- und Rettungswesens.

                                                          §3
                  Die Verunreinigung öffentlicher Plätze und Straßen durch Hunde ist verboten.
                    Eventuelle Verunreinigungen sind durch den Hundebesitzer zu beseitigen.

                                                       §4
   Bei Gefahr in Verzug für das Leben oder die Gesundheit von Menschen durch einen nicht ordnungsgemäß
  gehaltenen Hund können von der Gemeinde die unmittelbar erforderlichen Maßnahmen (einschließlich einer
   schmerzlosen Tötung, wenn andere Maßnahmen nicht in Betracht kommen) auch ohne vorangegangenes
                                    Ermittlungsverfahren gesetzt werden.

                                                            §5
                                 Diese Verordnung tritt am 01. August 2014 in Kraft.

                                                         Hinweis:
       (1) Die Organe der Bundespolizei haben gemäß § 12 Abs.1 des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes die von ihnen dienstlich
          wahrgenommenen Verstöße gegen diese Verordnung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf)
                                                           anzuzeigen.

                        (2) Die Bezirkshauptmannschaft kann eine Verwaltungsstrafe bis € 360.- verhängen.
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Bauvorhaben
Die Errichtung, Änderung sowie der Abbruch von Bauten und
Gebäuden unterliegen dem Burgenländischen Baugesetz 1997, LGBl.
Nr. 10/1998, in der jeweils geltenden Fassung. Baubehörde I. Instanz ist
der Bürgermeister, Baubehörde II. Instanz ist der Gemeinderat.
Da es immer wieder zu Schwierigkeiten wegen nicht genehmigter Bauten
oder Gebäuden bzw. bei der Genehmigung von Bauvorhaben kommt,
wird darum gebeten, sich VOR DURCHFÜHRUNG EINES
BAUVORHABENS (dazu zählen u.a. auch Carports, Gartenhütten,
Einfriedungen, Geräteschuppen,…) im Gemeindeamt über die
erforderlichen Genehmigungen, Unterlagen und Auflagen zu erkundigen.

FREIBAD HEILIGENKREUZ I.L.

                                    ÖFFNUNGSZEITEN

                     JUNI bis SEPTEMBER (bis 09.09.2018):
                     Montag bis Sonntag, 09.00 – 20.00 Uhr
                          jeden Freitag und Samstag im
                               JULI und AUGUST:
                     verlängerte Öffnungszeit bis 21.00 Uhr

                         Die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. gratuliert allen Absolventen
                         und Absolventinnen zu der im heurigen Jahr bestandenen
                         Reifeprüfung bzw. zum abgeschlossenen Studium.
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                              Werte Mitbürger und Mitbürgerinnen!
Der KOBV ist österreichweit der mitgliederstärkste und größte INTERESSENSVERTRETERVERBAND
    für Menschen mit Behinderungen und dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wir informieren, beraten und unterstützen rechtlich Menschen mit Behinderungen, chronischen
Leiden sowie bei und nach allen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, egal welchen Alters, damit
sie ihre gesetzlichen Ansprüche geltend machen können.

Ein Großteil der Bevölkerung nimmt das Wort „Behinderung“ sehr negativ auf. Behindert ist
derjenige, dem Gliedmaßen fehlen, der im Rollstuhl sitzt oder vielleicht physisch oder psychisch
krank ist. Jeder einzelne Mensch hat dazu seine eigene Meinung. Dem ist aber nicht so.
Behinderung ist der Überbegriff für jedes Leiden, egal welcher Ursache auch immer. Lassen Sie
sich in einem persönlichen Gespräch über das breite Themenspektrum der Behindertenberatung
von A bis Z informieren, z.B. Arbeitsrecht für Behinderte, Behinderteneinstellungsgesetz,
Behindertenpass, Berufsunfähigkeitspension, REHA-Pension, Invaliditätspension, Diäten (Zucker,
Galle, Leber, Niere, Magen, …), Parkausweis, Pflegegeld, Unfallrente, aber auch psychische
Erkrankungen z.B. Burnout Syndrom, Trisomie 21 und vieles mehr.

Wir vom „KOBV - Der Behindertenverband“ informieren und beraten nicht nur, sondern wir
übernehmen zudem Ihre rechtliche Vertretung bei Verfahren, Anträgen und Klagen vor Behörden,
Sozialversicherungsanstalten, Arbeits- und Sozialgericht und auch vor dem
Bundesverwaltungsgericht.

Der Arzt ist für Ihre Gesundheit zuständig, der KOBV FÜR Ihr Sozialrecht. Informieren Sie sich bei
einem/r Ortsgruppenobmann/Frau oder einem Funktionär Ihrer Ortsgruppe. Auch Ihr
Bezirksobmann ist unter der Tel.Nr. 0664/3120163 erreichbar. Sprechstunden nach telefonischer
Vereinbarung.

Weiters haben Sie auch die Gelegenheit unseren Sprechtag, der jeden 3. Montag im Monat von
13 – 14.30 Uhr im Stadtamt in Jennersdorf stattfindet, zu besuchen. Wir beraten und informieren
Sie kostenlos und unverbindlich.

Wir helfen Ihnen gerne und schnell!

Für die Bezirksarbeitsgemeinschaft Jennersdorf

Reinhard Illigasch
Obmann BAG Jennersdorf
Christine Buchsbaum
Obfrau Ortsverband Heiligenkreuz i.L. / Poppendorf i.B.
Heiligenkreuz i.L. aktuell - Ausgabe Juli 2018 - Heiligenkreuz im Lafnitztal
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VERSCHÖNERUNGSVEREIN POPPENDORF i.B.

Jahresbericht (Rückblick 2017 / Vorschau 2018)

- Rückblick 2017
  - Veranstaltungen:
     - 30.04.2017 Wandertag
     - 29.07.2017 Sommerfest
     - 03.12.2017 Adventfeier
 - Sonstiges:
    - außer den Festen wurde das ganze Jahr hindurch auf die Erhaltung/Erneuerung sämtlicher
      Blumenbeete, Blumenkisten und Blumentröge geschaut. Anschaffung Rundbögen &
      Lichterketten, Erneuerung der Holzrahmen an den Ortseinfahrten.

- Einnahmen / Ausgaben 2017
  Das Kassenbuch kann jederzeit beim Kassier (Schlener Ilse) eingesehen werden.

- Vorschau 2018
  - unterm Jahr Ansetzen der Tröge, Beete und Kisten – Änderung der Dekoration
  - Veranstaltungen:
    - 29.04.2018 Wandertag mit anschließendem Maibaum aufstellen beim FF-Haus Poppendorf
    - 28.07.2018 Sommerfest beim Kinderspielplatz in Poppendorf
    - 02.12.2018 Adventfeier beim Adventkranz vor dem FF-Haus Poppendorf

- Allfälliges
  - NEU sofort: 1x wöchentlich Walkingrunde (immer donnerstags – ausgenommen Feiertage) –
    Treffpunkt um 19:00 Uhr am Vorplatz vom FF-Haus – wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.
Der Verschönerungsverein Poppendorf bedankt sich recht herzlich bei der gesamten
Bevölkerung für die Mithilfe beim Blumen gießen, Unkraut jäten etc. und bei allen
Helfern bei den Veranstaltungen.

TAXIGUTSCHEINE 60+
                                                           Die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L.
                                                           bietet „Taxigutscheine 60+“ für
                                                           Personen    an,    welche    einen
                                                           Pensionsbescheid     bzw.     einen
                                                           Behindertenausweis vorlegen sowie
den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Heiligenkreuz i.L. haben.
Kosten: Für einen Scheck im Wert von € 5,- zahlen die 60+ bei der Ausgabe im Gemeindeamt
€ 2,50 pro Stück, wobei maximal vier Stück pro Monat zu diesem Sonderpreis abgegeben werden
können.

JUGENDTAXI
                                                        Die Ausgabe der Schecks erfolgt im
                                                        Gemeindeamt an Personen im Alter
                                                        von 15 bis 26 Jahren.
                                                        Kosten: Für einen Scheck im Wert
                                                        von € 5,-- zahlen die Jugendlichen
bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 2,50 pro Stück, wobei maximal 4 Stück pro Monat zu diesem
Sonderpreis abgegeben werden können.
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OSG Wohnhausanlage in Heiligenkreuz i.L.
Der OSG-Wohnungsbau in der Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. hat sich zuletzt eher im Ortsteil
Poppendorf i.B. abgespielt. Hier sind nämlich mittlerweile in drei Wohnhäusern 18 Wohnungen
entstanden.

In Heiligenkreuz i.L. selbst war es
etwas ruhiger. Jetzt gibt es aber
auch in Heiligenkreuz i.L. wieder
ein Projekt. Neben den vier
Wohnungen am Rosenweg entsteht
ein neues Wohnobjekt. In dieser
Wohnhausanlage werden sechs
Wohnungen mit einer Größe von 65
bis 98 Quadratmetern errichtet.
Alle Einheiten verfügen entweder
über einen Balkon im oberen
Geschoss oder eine ebenerdige
Terrasse.

Für die Wohnungen im Erdgeschoß besteht die Möglichkeit, einen Eigengarten anzumieten. Mit
dem Spatenstich am 10.04.2018 wurde der offizielle Startschuss für das neueste Wohnprojekt
gefeiert. Die Fertigstellung ist für Sommer 2019 geplant. Nähere Infos im Büro der OSG unter
03352/ 40451 oder im Gemeindeamt unter 03325 / 4202

ZEITBANK 55+ HEILIGENKREUZ i.L.
Donnerstag 14.06.2018:
Nachdem wir im letzten Jahr einen wunderschönen Grillabend hatten
bei Erika Hemmer in Poppendorf, wollten wir dies wiederholen.
Ausgerechnet an diesem Tag hat es nach dem vielen Regen der
letzten Tage eine starke Abkühlung (Schafskälte) gegeben.
Aber unsere ZeitBank-Mitglieder waren mutig und wetterfest und haben sich nicht erschüttern lassen
und sind zahlreich bei Erika erschienen. Es gab auch für solch widrige Wetterbedingungen ein
trockenes Plätzchen zum Feiern, die große Garage hat uns Schutz vor Regen und Wind geboten. Es
gab bunte Salate, feines Gegrilltes von unserem Obmann und mit Liebe Gebackenes. Alle haben sich
gelabt und gut unterhalten, wie auf den Fotos zu sehen ist.

Wir freuen uns auf das nächste Fest und hoffen, dass es dann die Sonne besser mit uns meint.
Das nächste Fest ist am Do., 12.07.2018 ab 17 Uhr, wieder bei Erika Hemmer in Poppendorf.
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           VORSTELLUNG PV – BETEILIGUNGSMODELL
                       EINLADUNG

             MARKTGEMEINDE HEILIGENKREUZ i.L.

                  VORSTELLUNG PHOTOVOLTAIK

                         BETEILIGUNGSMODELL

           SONNENKRAFTWERK HEILIGENKREUZ i.L.

    Mittwoch, 01.08.2018 - Beginn 19:00 Uhr
           im GH Pummer Rudolf
Wir laden Sie herzlich zur Präsentation eines neuartigen und innovativen Photovoltaik-
Beteiligungsprojektes ein. Das Modell ermöglicht Familien und UnternehmerInnen der
Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. einerseits Ihre geeigneten Dachflächen für die Montage von
Solarstrom-Anlagen zur Verfügung zu stellen, sowie andererseits eine attraktive Rendite zu
erwirtschaften.

BEGRÜSSUNGSWORTE
 Heiligenkreuz setzt auf Klimaschutz und Erneuerbare Energie
                      Ing. Edi Zach, Bürgermeiser der Marktgemeinde Heiligenkreuz

PRÄSENTATION PV BETEILIGUNGSMODELL
SONNENKRAFTWERK HEILIGENKREUZ
 Präsentation des Photovoltaik-Beteiligungsmodells
                  Ing. Andreas Schneemann, GF futuregrid.energy Service GmbH und
                                       Initiator www.Sonnenkraftwerk-Burgenland.at

                         Wir freuen uns auf IHR Kommen !
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Jennersdorf Taxi
Mobil im Bezirk / Heiligenkreuz i.L.
Mit dem Jennersdorf Taxi kann jeder seine Einkäufe, Arztbesuche oder sonstigen Wege in der
Gemeinde oder im Bezirksvorort unabhängig und kostengünstig erledigen.

Das Jennersdorf Taxi verkehrt in der Stadtgemeinde Jennersdorf von Montag bis Freitag (wenn
Werktag), in den anderen Gemeinden des Bezirks am Montag, Donnerstag und Freitag. Die Fahrt
kann immer von einer Wunschadresse (zB zu Hause) zu einem der "Sammelpunkte" bzw. bei der
Rückfahrt umgekehrt durchgeführt werden. Die Fahrt innerhalb der Gemeinde Heiligenkreuz i.L.
kostet nur € 2.-, in die Gemeinden Mogersdorf und Weichselbaum sowie in den Bezirksvorort
Jennersdorf € 4.- und in die anderen Gemeinden des Bezirkes sowie nach Fürstenfeld € 8.-. Wer
öfter fährt, kann von ermäßigten 10er-Blöcken (9+1 gratis) profitieren.
Die Fahrten werden als Sammelfahrten mit Kleinbussen von Taxiunternehmen aus der Region
Jennersdorf durchgeführt und finanziell von den Gemeinden und dem Land Burgenland
unterstützt.

Wie funktioniert´s?

 1.   Melden Sie Ihren Fahrtwunsch unter
      03329/46800 bis 45 Minuten vor der
      gewünschten Abfahrt. Wenn Sie wollen,
      können Sie gleich die Rückfahrt mitbestellen.
      Der tatsächliche Abholzeitpunkt wird Ihnen
      mitgeteilt.
 2.   Das Sammeltaxi holt Sie ab und bringt Sie
      zum gewünschten Sammelpunkt.
      Möglicherweise werden am Weg noch andere
      Fahrgäste mitgenommen.
      Die Telefonzentrale ist Montag bis Freitag
      (werktags) von 8.00 bis 16.00 Uhr erreichbar.
      Für die ersten Fahrten am Morgen bitte
      Bestellung am Werktag davor.

Beim Kauf von 10er-Blöcken sind nur 9 Fahrten zu zahlen. Fahrscheine gibt's bei den Fahrern, 10er
Blöcke auf den Gemeindeämtern.

Eltern – Kind – Turnen (auch Omas, Opas,…sind willkommen)
WO:               Turnsaal der Volksschule Heiligenkreuz i.L.
START:            Dienstag, 23. Oktober 2018, 16:00 Uhr – 17:30 Uhr
                  dann wöchentlich
Mitzubringen:     Trinken, Sportbekleidung (auch die Erwachsenen – es soll ja gemeinsam
                  geturnt werden)
Inhalt:           Verschiedene Geräte, z.B. Langbänke, Ringe, dicke Matten,
                  Klettermöglichkeiten, etc. werden aufgebaut. Alles ist frei benutzbar und ihr
                  könnt euch gemeinsam austoben und Spaß haben. Spielerisch werden gewisse
                  Fertigkeiten erlernt, verbessert und gefestigt.
Anmeldung:        Teresa Lang, 0664 390 0662
Kosten:           EUR 35,00 (bis ca. Ende März 2019)
Alter der Kinder: Zielgruppe ist 1-4 Jahre (natürlich sind ältere Geschwister, wenn sie
                  mitmachen wollen, willkommen, solange sie auf die Kleinen Rücksicht nehmen,
                  Unkostenbeitrag für Geschwister 20 Euro)
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SOMMERBETRIEB der VOLKSSCHULE

Die Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L. bietet
auch heuer, zum insgesamt vierten Mal,
eine Ferienbetreuung für Kinder an. Von 2.
bis 27. Juli gibt es unter der Leitung von
Kindergartenpädagogin Mareike Teuschler
wieder den Sommerbetrieb der Volksschule
Heiligenkreuz.
Die Ferienbetreuung Heiligenkreuz i.L.
wurde 2016 mit dem 2. Preis beim
Wettbewerb „Burgenlands beste
Ferienbetreuung“ ausgezeichnet.
Gestartet wird die Betreuung täglich ab
07.30 Uhr, Ende der Betreuung ist um
15.00 Uhr, in den vier Wochen sind einige
Ausflüge geplant. Bei Schönwetter gehen
die Kids auch ins Freibad.

Heiligenkreuz i. L.
Turnsaal / Schulgasse 1
Yoga SLOW FIT
Karin Gruber
Mo. 01.10.2018, 17:30 - 18:45 Uhr (10 x)
Beitrag: € 84,00
Die Yoga-Körperübungen (Asanas) werden in diesem Kurs sehr langsam und mit der
größten Achtsamkeit ausgeführt, um zu einer bestmöglichen Kräftigung des Körpers,
Dehnung verkürzter Muskeln und Entspannung zu gelangen. Dem freien Atmen wird
besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bitte bequeme Kleidung, Socken, Decke, Matte
und Sitzpolster mitbringen! Dieser Kurs ist für jede/n geeignet. Beweglichkeit und
körperliche Fitness werden nicht vorausgesetzt.

Feldenkrais
Ing. Waltraude Schneider
DO. 11.10.2018, 17:00- 18:00 Uhr (8 x)
Beitrag: € 72,00
Mit der Feldenkraismethode Bewegungsläufe optimieren.
Verbesserung der Bewegungsqualität – Leichtigkeit und störungsfreies Bewegen im
täglichen Leben – Belebung des Bewegungsempfindens – Verringern der Anstrengung
durch angemessenen Krafteinsatz – Verbesserung von Koordination,
Gleichgewichtsgefühl und Atmung. Bitte bequeme Kleidung, Decke und Matte
mitbringen.

Anmeldung für alle Kurse erforderlich: 0 33 29/ 45 075
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VERANSTALTUNGSKALENDER 2018:
07. Juli 2018                        40 - Jahr Feier Treff Club Poppendorf i.B., Riesenwuzzlerturnier mit anschließender
                                     Abendveranstaltung mit den „Vetteranen“, Beginn: 11:00 Uhr
12.   Juli 2018                      Treffen: Zeitbank 55+
15.   Juli 2018                      Frühschoppen der FF Poppendorf – Berg beim Feuerwehrhaus, Beginn: 11.00 Uhr
21.   Juli 2018                      Dämmerschoppen der FF Heiligenkreuz i.L. beim Feuerwehrhaus Heiligenkreuz i.L.
04.   August 2018                    Ortsmeisterschaft des ESV Heiligenkreuz i.L. bei der Stocksportanlage,
                                     Beginn: ca. 14.00 Uhr
05. August 2018                      Kirtag in Poppendorf i.B. mit den „Vetteranen“, beim GH Paul Gibiser
09. August 2018                      Treffen: Zeitbank 55+
15. August 2018                      Frühschoppen mit Kotelettschnapsen des ÖKB Heiligenkreuz i.L. bei der
                                     Heurigenschenke „Zum Himmelsreich“, Musik: Musikverein Heiligenkreuz i.L.
13. September 2018                   Treffen: Zeitbank 55+
13. – 16. September 2018             Herbst - Ausstellung, bei Tina´s Deko – Träume, Grabenweg 1, Poppendorf i.B.,
                                     täglich 14.00 – 18.00 Uhr
14.   September 2018                 Krämermarkt in Heiligenkreuz i.L
14.   September 2018                 Anbetungstag in der r.k. Pfarrkirche Heiligenkreuz i.L.
28.   September 2018                 Anbetungstag in der r.k. Pfarrkirche Poppendorf i.B.
07.   Oktober 2018                   Erntedankfest in der r.k. Pfarrkirche Heiligenkreuz i.L., Beginn: 10.00 Uhr
11.   Oktober 2018                   Treffen: Zeitbank 55+
13.   Oktober 2018                   „Sautanz“ im GH Paul Gibiser in Poppendorf i.B.
19.   – 21. Oktober 2018             „Sautanz“ in der Heurigenschenke „Zum Himmelsreich“
25.   – 28. Oktober 2018             Allerheiligen - Ausstellung, bei Tina´s Deko – Träume, Grabenweg 1, Poppendorf i.B.,
                                     täglich 14.00 – 18.00 Uhr
27.   Oktober 2018                   Oktoberfest des HSV in der Grenzlandhalle Heiligenkreuz i.L.
31.   Oktober 2018                   Gräbersegnung am Friedhof Poppendorf i.B., Beginn: 18:00 Uhr
01.   November 2018                  Heilige Messe in der Leichenhalle in Heiligenkreuz i.L., Beginn: 10:00 Uhr
05.   November 2018                  „Alles Gans“, das Ganslessen in der Heurigenschenke zum Himmelsreich
08.   November 2018                  Laternenfest im Kindergarten Heiligenkreuz i.L., Beginn: 17.00 Uhr
08.   November 2018                  Treffen: Zeitbank 55+
15.   – 18. November 2018            Advent- & Weihnachtsausstellung, bei Tina´s Deko – Träume, Grabenweg 1,
                                     Poppendorf i.B., täglich 14.00 – 18.00 Uhr
01. Dezember 2018                    Krampusfeier am Reiterhof Rössler in Poppendorf i.B., Beginn: 16:00 Uhr
04. Dezember 2018                    Rorate, in der r.k. Pfarrkirche Heiligenkreuz i.L., Beginn: 06.00 Uhr
07. Dezember 2018                    Weihnachtskonzert des Musikvereins Heiligenkreuz i.L., im Bildungszentrum
                                     Heiligenkreuz i.L., Beginn: 18:00 Uhr
08. Dezember 2018                    Weihnachtskonzert des Musikvereins Heiligenkreuz i.L., im Bildungszentrum
                                     Heiligenkreuz i.L., Beginn: 19:30 Uhr
11. Dezember 2018                    Rorate, in der r.k. Pfarrkirche Heiligenkreuz i.L., Beginn: 06.00 Uhr
13. Dezember 2018                    Weihnachtsfeier Zeitbank 55+
16. Dezember 2018                    Heiligenkreuzer Advent mit dem Kirchenchor Heiligenkreuz i.L. in der r.k. Pfarrkirche
                                     in Heiligenkreuz i.L., Beginn: 16.00 Uhr
18.   Dezember     2018              Krämermarkt Heiligenkreuz i.L.
18.   Dezember     2018              Rorate, in der r.k. Pfarrkirche Heiligenkreuz i.L., Beginn: 06.00 Uhr
22.   Dezember     2018              Punschstandl beim Feuerwehrhaus Heiligenkreuz i.L.
23.   Dezember     2018              Friedenslicht der FF Poppendorf – Ort, beim Feuerwehrhaus Poppendorf – Ort,
                                     Beginn: 16.30 Uhr
31. Dezember 2018                    Silvesterwanderung des Verschönerungsvereins Heiligenkreuz i.L
31. Dezember 2018                    Bauernsilvester in der Heurigenschenke „Zum Himmelsreich“

Änderungen vorbehalten
         Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L.; für den Inhalt verantwortlich: Bürgermeister Ing. Eduard Zach,
                              Druck: Marktgemeinde Heiligenkreuz i.L., Zweck: Information an die Gemeindebürger/innen
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