Horn - Waidhofen/Thaya - Nr. 3/2020 26. Mai 2020 Kammerwahl 2020 Mehrfachantrag 2020 Investitionsförderung Bienenwanderbörse ...

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Horn - Waidhofen/Thaya - Nr. 3/2020 26. Mai 2020 Kammerwahl 2020 Mehrfachantrag 2020 Investitionsförderung Bienenwanderbörse ...
029/2020

                                  Horn – Waidhofen/Thaya

                                         Nr. 3/2020
                                          26. Mai 2020
   Kammerwahl 2020
   Mehrfachantrag 2020
   Investitionsförderung
   Bienenwanderbörse
   Agrarstrukturerhebung
   Termine und Veranstaltungen
Horn - Waidhofen/Thaya - Nr. 3/2020 26. Mai 2020 Kammerwahl 2020 Mehrfachantrag 2020 Investitionsförderung Bienenwanderbörse ...
Seite 2   Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020                                                       Seite 3

Wahlen in die NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Nach der stattgefundenen Kammerwahl am 1. März erfolgte aufgrund der von der Bundesregierung
verordneten Beschränkungen am 27. April (via Skype) die konstituierende Sitzung der
NÖ Landes-Landwirtschaftskammer.
Abg.z.NR Johannes Schmuckenschlager wurde einstimmig zum Präsidenten wiedergewählt.
Zu Vizepräsidenten wurden Andrea Wagner und Ing. Lorenz Mayr gewählt.

Als Landeskammerräte angelobt wurden für den Bezirk Horn:
     Andreas Boigenfürst
     Ing. Christian Pleßl
Für den Bezirk Waidhofen/Thaya:
    Franz Fischer
    Ing. BSc Viktoria Hutter

Worte der Kammerobmänner

Geschätzte Bäuerinnen und Bauern!
Liebe Jugend!

Nach der Landwirtschaftskammerwahl haben sich nun die Vollversammlungen unserer
Bezirksbauernkammern konstituiert. Wir, Nikolaus Noé-Nordberg für den Bezirk Waidhofen an der
Thaya und Herbert Hofer für den Bezirk Horn wurden in unseren Funktionen bestätigt und als
Kammerobmänner wiedergewählt.
Für das uns entgegengebrachte Vertrauen möchten wir recht herzlich danken!
Wir und auch unsere Kollegen Kammerfunktionäre gelobten die nach den Bestimmungen des
Gesetzes obliegenden Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen sowie die Berufsinteressen der
Land- und Forstwirtschaft stets zu wahren, zu vertreten und zu fördern.
Wir wissen was uns erwartet, wissen aber auch, dass wir dem nicht immer gerecht werden können,
denn die Vielfalt unseres Berufs bringt auch eine Vielfalt unterschiedlicher Anliegen mit sich.
Gemeininteressen sind vor Einzelinteressen zu stellen. Interessensausgleich zu schaffen ist unsere
Aufgabe und wir versprechen, dies auch weiterhin mit vollem Einsatz zu tun.

Nicht vergessen wollen wir, uns bei dieser Gelegenheit bei Ihnen, aber auch bei unseren Mitarbeitern
in den Bezirksbauernkammern zu bedanken. Die letzten Wochen waren alles andere als einfach und
haben viele Veränderungen mit sich gebracht. Beratung und Abwicklung der Antragsstellung
mussten neu organisiert werden. Dass alles gut funktioniert, ist nur Ihrer Geduld und Disziplin zu
verdanken.
Nochmals dafür ein kräftiges DANKE!

                              Bleiben Sie gesund! Das wünschen Ihnen:

                              Nikolaus Noé-Nordberg und Herbert Hofer
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Konstituierenden Vollversammlungen der Bezirksbauernkammern

Wahlergebnis der BBK Waidhofen/Thaya:

Kammerobmann
   Noé-Nordberg Nikolaus, Ing.
Kammerobmann-Stellvertreter
   Kainz Renate
   Kadrnoschka Christoph, DI
Mitglieder des Hauptausschusses:
    Noé-Nordberg Nikolaus, Ing.
    Kainz Renate
    Kadrnoschka Christoph, DI
    Hummel Norbert
    Rabl Roland
    Wurz Andreas
Fachausschüsse in der Bezirksbauernkammer Waidhofen an der Thaya:
   1. Ausschuss für Pflanzenbau, Energie und Digitalisierung
   2. Ausschuss für Forstangelegenheiten und Umwelt
   3. Ausschuss für Vieh- und Milchwirtschaft
   4. Ausschuss für Betriebswirtschaft, Steuer und Recht
   5. Ausschuss für Bildung, Bäuerinnen, Jugend und Soziales

Wahlergebnis der BBK Horn:

Kammerobmann
   Hofer Herbert
Kammerobmann-Stellvertreter
   Schlegel Stefan
   Zeitelberger Hannes
Mitglieder des Hauptausschusses:
    Hofer Herbert
    Schlegel Stefan
    Zeitelberger Hannes
    Boigenfürst Andreas
    Pleßl Christian, Ing.
    Zehetbauer Andrea
Fachausschüsse in der Bezirksbauernkammer Horn:
   1. Ausschuss für Pflanzenbau und Weinbau
   2. Ausschuss für Vieh- und Milchwirtschaft
   3. Ausschuss für Forstangelegenheiten
   4. Bildungsausschuss
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Sprechtags- und Bürobetrieb – Infos zum Parteienverkehr

Grundsätzlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammern für tele-
fonische Anfragen und per E-Mail zur Verfügung.
Der Sprechtagsbetrieb und Beratungen finden nur nach telefonischer Anmeldung statt!
Das Betreten der Bezirksbauernkammer ist nur mit Mund- und Nasenschutz bzw. Händedesinfektion
möglich. Wir ersuchen um Ihr Verständnis.

Rechtssprechtage – Terminvereinbarung notwendig!

Wenn Sie rechtliche Fragen haben, dann nutzen Sie diese Möglichkeit der kostenlosen Beratung.
Eine telefonische Anmeldung in den Bezirksbauernkammern ist jedenfalls erforderlich!
Bei diesen persönlichen Beratungen sind die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz bzw.
Händedesinfektion) einzuhalten.

Sozialversicherungssprechtage – Terminvereinbarung notwendig!

Die Anmeldung erfolgt vorrangig über die Homepage der SVS, wo ein entsprechender Button
„SVS-Beratungstage“ an gut sichtbarer Stelle zu finden ist.
www.svs.at/termine, Terminvereinbarung – SVS-Beratungstage – Karte NÖ – die jeweilige BBK anklicken.
Nach erfolgter Anmeldung ergeht eine Terminbestätigung und die Aufforderung, diese nach Möglich-
keit auszudrucken oder mittels eines elektronischen Mediums zum Beratungstag mitzunehmen. Da-
mit sollen sich die Versicherten zur Sicherstellung geordneter Abläufe „ausweisen“. (Bitte auch einen
Lichtbildausweis, Ihre e-Card bzw. eine aktuelle Vollmacht mitbringen!) Die Sprechtagsmitarbeiter
sind natürlich auch mit den entsprechenden Anmeldelisten ausgestattet und können in Zweifelsfällen
Auskunft zum Vorliegen einer Anmeldung geben.
Alternativ besteht auch die Möglichkeit einer Anmeldung über das normale
„SVS-Servicetelefon“ (Tel.-Nr. 050 808 808).
Wesentlich ist, dass Anmeldungen lediglich mit einem zeitlichen Vorlauf von höchstens 14 Tagen vor
dem gewünschten Termin möglich sind. Längerfristige Anmeldungen sind nicht vorgesehen.
Bei diesen persönlichen Beratungen sind die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz bzw.
Händedesinfektion) einzuhalten.

                      Bezirksbauernkammer Horn               Bezirksbauernkammer Waidhofen/Th.
                      Mold 72                                Raiffeisenpromenade 2/1/2
                      3580 Horn                              3830 Waidhofen/Thaya
                      Tel.-Nr.: 05 0259 40700                Tel.-Nr.: 05 0259 41800
                      e-mail: office@horn.lk-noe.at          e-mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at
Rechtssprechtag       Mittwoch, 1.7.und 5.8.2020             Donnerstag, 9.7. und 13.8.2020
der LK NÖ             9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr         9 bis 11 Uhr

                    Montag,                                  Montag,
SVS - Beratungstage
                    8.6./15.6./.22.6./6.7./20.7.2020         8.6./15.6./22.6./6.7./20.7.2020
Sozialversicherung
                    von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr   von 8.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
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Mehrfachantrag 2020

Zur Vermeidung persönlicher Kontakte aufgrund des Corona-Virus musste die persönliche Einrei-
chung des MFA 2020 in den Bezirksbauernkammern Mitte März gestoppt werden. Wir, die Bezirks-
bauernkammern, haben trotz der schwierigen Situation verschiedene Hilfestellungen bei der MFA-
Einreichung angeboten und mit Ihnen als Antragsteller umgesetzt. So konnten die Anträge fristge-
reicht eingereicht werden. Herzlichen Dank!

Fristen für die MFA Abgabe
 15. Juni 2020: Ende Einreichfrist MFA 2020
 16. Juni bis 10. Juli 2020: Nachreichfrist - MFA-Einreichung in diesem Zeitraum mit
    1% Kürzung pro Arbeitstag aller beantragten Ausgleichszahlungen
 ab 11. Juli 2020: keine Prämiengewährung für 2020
 Korrekturen zum zeitgerecht gestellten MFA sind bis 30. Juni 2020 "kürzungsfrei“.

Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2020

Die Übertragung von Zahlungsansprüchen für 2020 bei Flächenänderungen (durch Pacht, Kauf, zur
Nutzung übernommen) ist bis 15. Juni 2020 möglich. Klären Sie gemeinsam (Vorbewirtschafter und
aktueller Bewirtschafter) ab, ob und in welchem Ausmaß eine Übertragung erfolgen soll. Das aktuelle
Formular für die Übertragung steht unter www.ama.at sowie in den Bezirksbauernkammern zur
Verfügung und ist ausschließlich elektronisch im Wege der für den Übernehmer zuständigen BBK
einzureichen. Für die Übertragung wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten!
BBK Horn, 05 0259 40700 BBK Waidhofen/Th., 05 0259 41800

Corona-Krise - Unterstützungsmöglichkeiten

Die Corona-Krise zeigt auch in der Land- und Forstwirtschaft massive Auswirkungen. In nahezu allen
Sparten ist ein Preisverfall bei den landw. Erzeugnissen gegeben und zahlreiche Betriebe sind mit
Umsatzeinbußen und Einkommensverlusten konfrontiert. Trotz der nunmehr verordneten Lockerun-
gen ist zu befürchten, dass es noch länger dauert, bis sich das Marktgeschehen wieder normalisiert.
Seitens der Bundesregierung wurden deshalb Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen ge-
schaffen, die grundsätzlich auch von landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden können – nach-
stehend ein (verkürzter und vereinfachter) Überblick über die bestehenden Angebote:

 Härtefallfonds
Die aktuelle Härtefall-Richtlinie kann auf der Homepage der AMA unter der Adresse
www.ama.at/getattachment/48ea0016-b6b9-48fb-92cf-2943b2cf173d/RL-Hartefallfonds-lws-20200505.pdf
eingesehen werden. Die Antragstellung erfolgt gegebenenfalls online über www.eama.at.

   Corona-Hilfsfonds
Dieser Fonds bietet Hilfe für Betriebe, die durch Fixkosten in der Krise und Wertverlust der Waren
bzw. mit hohen Umsatzeinbußen und Einkommensverlusten konfrontiert sind.

Weitere Informationen bei der Hausbank und unter :
www.aws.at/aws-garantie/ueberbrueckungsgarantie/
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Schadholzlager auf landwirtschaftlichen Flächen – Ausnahmeregelung für 2020

   Meldung über BBK oder selbsttätig an gap@ama.gv.at; per Fax an Tel.-Nr.: 050 3151 2237
   keine speziellen Digitalisierungen oder Korrekturen zum MFA 2020 erforderlich
   Lagerung längstens bis 31. März 2021 - unverzügliche Wiederherstellung nach der Lagerung

Pflanzenschutzgeräte nur mit gültiger Prüfplakette verwenden

Seit dem 26.11.2016 dürfen in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte nur noch mit gültiger
Prüfplakette gemäß der NÖ Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung verwendet werden! Unter
http://www.noe.gv.at/Land-Forstwirtschaft/Landwirtschaft/Pflanzenschutz/Pflanzenschutzgeraetekontrolle0.html
kann das Register der autorisierten Werkstätten, die entsprechende Überprüfungen durchführen,
abgerufen werden. Neugeräte gelten innerhalb der ersten fünf Jahre ab Kauf (Datum am Kaufver-
trag) als überprüft. Wurde eine Feldspritze zB am 10. Mai 2015 gekauft, so muss die erstmalige
Überprüfung vor dem 10. Mai 2020 erfolgen. Der Nachweis wird bei einer Vor-Ort-Kontrolle über die
Vorlage des Kaufvertrages erbracht.

Steuersprechtag – kostenlose Erstberatung

Donnerstag, 18. Juni 2020 und Donnerstag, 2. Juli 2020, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr –
Mag. Roland Weber in der BBK Horn.

Wenn Sie steuerliche Fragen haben, dann nutzen Sie diese Möglichkeit der kostenlosen Erst-
beratung. Eine telefonische Anmeldung in der Bezirksbauernkammer Horn unter der
Tel.-Nr. 05 0259 40700 ist jedenfalls erforderlich!
Bei diesen persönlichen Beratungen sind die Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz bzw.
Händedesinfektion) einzuhalten.

Frist für Einkommenssteuererklärung – Verlängerung bis 31. August 2020

Die Einkommens-, Körperschaftssteuer- und Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2019 ist
bis zum 31. August 2020 beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die üblicherweise geltenden
Fristen (30. April in Papierform und 30. Juni über Finanz-Online) wurden in Folge COVID-19 verlän-
gert. Bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften (Nebenerwerbslandwirte und Pensionisten) liegt die Steu-
erfreigrenze bei 12.000 Euro/Person und Jahr, grundsätzlich dürfen jährlich bis zu 730 Euro steuer-
frei hinzuverdient werden. Bei Selbstständigen (zB auch Landwirte) beträgt die Steuerfreigrenze
11.000 Euro/Person und Jahr. Vereinnahmte Pachtzinse sind dabei mit zu berücksichtigen.

Agrarstrukturerhebung – Vollerhebung 2020

Durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund Corona wird der Erhebungszeitraum
über Juni hinaus verlängert. Es besteht aktuell daher keine Eile bei der Erfassung.
Die Agrarstrukturerhebung 2020 wird erstmals flächendeckend mittels elektronischem Fragebogen
durch die Statistik Austria durchgeführt. Dazu werden alle verfügbaren Daten, die in elektronischer
Form vorliegen (Flächendaten aus dem Mehrfachantrag, Rinderdatenbank, etc.) automatisch in den
Fragebogen übernommen. Aus diesem Grund ist es erst möglich, den Fragebogen zu senden,
nachdem der MFA abgegeben wurde.
Für Betriebe, die den MFA 2020 bereits gestellt haben und Betriebe, die keinen MFA stellen, besteht
auch jetzt die Möglichkeit, den Online-Fragebogen zur Statistikerhebung selbständig auszufüllen.
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Dazu gibt es in den zugesandten Erhebungsunterlagen und auf der Online-Plattform von Statistik
Austria verschiedene Hilfestellungen.
Betriebe, die nicht selbst in der Lage sind, den elektronischen Fragebogen zu senden bzw. zu
bearbeiten, werden von der Bezirksbauernkammer unterstützt.

Investitionsförderung – Existenzgründungsbeihilfe

Bitte beachten Sie, dass sich Fristen im Bereich der Vorhaben der ländlichen Entwicklung (Investiti-
onen, Existenzgründung) aufgrund der Corona Krise nicht aufgehoben haben. Die fristgerechte Ein-
haltung liegt in der Eigenverantwortung des Förderwerbers. Wenn Sie unterstützende Beratungen
durch Berater der Bezirksbauernkammern in Anspruch nehmen wollen, ist eine zeitgerechte Termin-
vereinbarung notwendig. Kurzfristige Beratungstermine vor Ablauf der Fristen können ansonsten
nicht garantiert werden. Aufgrund der Einschränkungen der vergangenen Wochen gibt es jedoch
allgemeine Fristverlängerungen, die wie folgt zur Anwendung kommen:
Bereits festgelegte Fristen
- im Zusammenhang mit der Vollständigkeit eines Förderungs- oder Zahlungsantrages,
- zur Erfüllung von Förderungsvoraussetzungen (bei bedingten Genehmigungen),
- zur Vorlage eines Zahlungsantrages und
- zur Vorlage von Umsetzungsberichten und sonstigen geforderten Nachweisen
werden für einen Zeitraum von drei Monaten gehemmt.
Die Fristen verlängern sich damit automatisch um diesen Zeitraum.
Bereits festgelegte Fristen zur
- Durchführung des Vorhabens (Projektlaufzeit) und
- Vorlage des Nachweises der beruflichen Qualifikation
die spätestens im Jahr 2020 enden, werden für einen Zeitraum von sechs Monaten gehemmt.
Die Fristen verlängern sich damit automatisch um diesen Zeitraum.

Weiterhin gilt, dass vor Umsetzungsbeginn eines Vorhabens (Bestellung, Lieferung etc.) ein
Antrag auf Investitionsförderung gestellt werden muss. Erst nach Annahme dieses Antrages durch
die bewilligende Stelle kann mit der Umsetzung des Vorhabens auf eigenes Risiko begonnen wer-
den, ansonsten ist das gesamte Projekt nicht förderfähig.
Jeder, der die Bewirtschaftung eines Betriebes (bis zum 40. Lebensjahr) aufnimmt und den Anspruch
auf eine Existenzgründungsbeihilfe (bis zu 15.000 €) wahren will, muss innerhalb eines Jahres ab
erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme einen Antrag auf Existenzgründungsbeihilfe stellen.

Bienenwanderbörse gestartet: Bauern und Imker besser vernetzen

Um die Partnerschaft zwischen Landwirten und Imkern zu intensivieren, hat die Landwirtschafts-
kammer NÖ eine digitale Bienenwanderbörse ins Leben gerufen. Unter bienenwanderboerse.at
können sich sowohl Landwirte, die ihre Flächen den Imkern für die Bienenvölker anbieten und die
Bestäubungsleistung der Bienen nutzen wollen, als auch Imker, die einen Standort für ihre Bienen-
völker suchen, kostenlos registrieren.
Die Plattform „Bienenwanderbörse“ trägt dazu bei, höhere Ernteerträge in der Landwirtschaft und im
Obstbau sowie höhere Honig- und Pollenerträge zu erzielen. Sie leistet damit einen wertvollen Bei-
trag zur Ernährungssouveränität. Darüber hinaus soll sie zum Erhalt der Biodiversität sowie wichtiger
Ökosysteme beitragen.
Die Website enthält auch eine übersichtliche Darstellung von rechtlichen Rahmenbedingungen, um-
fangreiche Fachinformationen zu Bienen und möglichen Nutzpflanzen sowie zahlreiche Informatio-
nen rund um das Thema Pflanzenschutz.
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 3/2020                                                                                     Seite 9

Buschenschankbetriebe

Wein- und Mostbuschenschankbetriebe dürfen, gleich wie Gastronomiebetriebe, ab dem 15. Mai
unter Einhaltung gewisser Auflagen wieder öffnen und Gäste bewirten.
Detaillierte Informationen, die COVID-19-Lockerungsverordnung sowie Leitlinien für Gastronomiebe-
triebe finden Sie unter: https://www.sichere-gastfreundschaft.at/
Die Landwirtschaftskammer NÖ hat ein Informationsblatt gestaltet, welches die Verhaltensregeln
beim Buschenschank bzw. Heurigen in Form von gezeichneten Bildern darstellt. Bestellungen sind
telefonisch in der Bezirksbauernkammer möglich.

Das Hilfspaket für Gastwirte gilt sinngemäß auch für land- und forstwirtschaftliche Buschenschank-
betriebe. Darin ist die Absenkung der Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke von 20 % auf 10 %
Umsatzsteuer bis Ende 2020 enthalten. Für umsatzsteuerpauschalierte Betriebe bedeutet dies, dass
die Zusatzsteuer in Höhe von 10 % für alkoholfreie Getränke (übliche Zahllast) entfällt. Selbstver-
ständlich gelten die Begünstigungen für Geschäftsessen (künftig sind 75 % statt bisher 50 % Prozent
des Betrages absetzbar) auch, wenn diese beim Heurigen stattfinden.

Die Schaumweinsteuer wird mit 1. Juli 2020 abgeschafft.

Handy-Signatur noch bis November in der BBK freischalten

Seit 2017 kann man den Mehrfachantrag-Flächen oder den Herbstantrag bei der AMA mit der
Handy-Signatur elektronisch unterzeichnen. Um diese digitale Unterschrift nutzen zu können, muss
sie zuerst freigeschalten werden.
Die Online-Freischaltung der Handy-Signatur für Landwirte ist kostenlos und noch bis November
2020 über die Bezirksbauernkammer möglich. Eine telefonische Anmeldung ist unbedingt notwendig!
Nach dem November 2020 wird die Handy-Signatur zu einem elektronischen Identitätsnachweis
erweitert und kann daher nicht mehr direkt in der BBK, sondern nur noch bei der Passbehörde
beantragt werden. Ab Freischaltung und auch nach dem November 2020 bleibt die Nutzung der
Handy-Signatur jedenfalls gültig und kostenlos.
Mit der Handy-Signatur können neben der Unterzeichnung des MFA oder HA jederzeit andere Ver-
träge oder Online-Amtswege, wie FinanzOnline, Versicherungsdatenabfrage oder Pensionskonto im
Internet rasch, fälschungssicher und rechtsgültig abgewickelt und digital unterschrieben werden.

Versteigerungstermine

Kälber:              Dienstag, 9. und 30. Juni 2020 in Zwettl
Zuchtrinder:         Mittwoch, 8. Juli 2020 in Zwettl
Schweine:            Auskunft und Beratung: VNS, Theresia Labschütz, Tel.-Nr. 02269/2218-18

Bezirksbauernkammer aktuell
Herausgeber:
Bezirksbauernkammer Horn, Mold 72, 3580 Horn, Tel.: 05 0259 DW 40700, Fax: 05 0259 DW 40799,
E-Mail: office@horn.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/horn
Bezirksbauernkammer Waidhofen/Thaya, Raiffeisenpromenade 2/1/2, 3830 Waidhofen/Thaya, Tel. 05 0259 41800,Fax: 05 0259 41899,
E-Mail: office@waidhofen-thaya.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/waidhofenthaya
Redaktion: Kammersekretär Ing. Leopold Weiß, Redaktionssekretariat: Günter Sprung, Carina Dörrer
Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 0
Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Bezirksbauernkammer Horn
Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder
gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei-
tet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und
männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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Onlinekursangebote – www.noe.lfi.at

Da aufgrund des Corona-Virus keine Weiterbildungsveranstaltungen abgehalten werden können,
bietet das LFI Onlinekurse sowie Farminar- und Webinarreihen zu mehreren Themenbereichen an:

Direktvermarktung
     Onlinekurs Lebensmittelhygieneschulung
     Onlineschulung Allergeninformation
EDV & Informationstechnologie
     EDV-Anwendersoftware
     MFA-Onlineantragstellung
     Filmen mit Smartphone
Pflanzenproduktion
     Weiterbildung für den Pflanzenschutz-Sachkundeausweis
     Biodiversitätsflächen im ÖPUL 2015 - Was soll ich anbauen
     Standortangepasste Grünlandbewirtschaftung
     Mein Bodenwissen - Wir gehen dem Boden auf den Grund
     Stickstoff im Ackerbau
Tierhaltung
     Biosicherheitsmaßnahmen am landwirtschaftlichen Betrieb –
       Wie schütze ich meinen Tierbestand vor Krankheiten (TGD Anerkennung)
     Eutergesundheit erhalten - vorbeugen - behandeln (TGD Anerkennung)
     Grundlagen einer professionellen Almbewirtschaftung (TGD Anerkennung)
Umwelt & Biolandbau
     Betriebsmittelbeschaffung im Biolandbau für Ackerbaubetriebe
     Betriebsmittelbeschaffung im Biolandbau für tierhaltende Betriebe
Bauen, Energie und Technik
     Landmaschinen im Straßenverkehr
Weiterbildungsverpflichtungen (TGD, Pflanzenschutzsachkunde,...) können bequem von zu Hause
aus absolviert werden!

Voraussetzungen
      Grundkenntnisse im Umgang mit der EDV
      Computer, Laptop oder Tablet mit aktuellem Browser
       (Google Chrome, Internet Explorer, Firefox,...)
      gute Internetverbindung mind. ADSL (mind. 4Mbit/s Download)
       Prüfen Sie Ihre Leitungsgeschwindigkeit unter www.netztest.at!
      Lautsprecher
In wenigen Schritten zu Ihrem E-Learning Angebot
      Melden Sie sich zum gewünschten Onlinekurs auf der LFI Website oder beim LFI NÖ
       telefonisch 05 0259 26100 oder per Mail lfi@lk-noe.at unter Bekanntgabe von Name,
       Adresse, Geburtsdatum, Betriebsnummer und E-Mail Adresse an.
      Nach Bezahlung des Teilnehmerbeitrages erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen Ihre
       Zugangsdaten und können den Kurs für eine bestimmte Zeit nutzen und absolvieren.

Nach Absolvierung des Kurses können Sie Ihre Teilnahmebestätigung selbst ausdrucken.
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