Hygienekonzept auf Grund der Corona-Pandemie für das Schwimmbad der Gemeinde Thüngersheim - Gemeinde ...
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Allgemeines Die COVID-19-Pandemie hat seit letztem Jahr innerhalb von kurzer Zeit massive Auswirkungen auf alle Lebensbereiche mit sich gebracht. Es bestand weltweit, deutschlandweit und mainfrankenweit eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage. Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen und können an der Krankheit sterben. Da derzeit noch nicht alle Menschen geimpft sind, müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen, damit die Belastung für das Gesundheitswesen reduziert und die medizinische Versorgung sichergestellt werden kann. Entsprechend der Beschlüsse der Staatsregierung hat das Gesundheitsministerium die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) Stand Mai 2021 veröffentlicht. Die Festsetzungen erlauben unter Auflagen die Öffnung von Freibädern und den dazugehörigen Außenanlagen ab dem 21. Mai 2021. Das vorliegende Schutz- und Hygienekonzept soll auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung, dem „Rahmenkonzept zur Wiedereröffnung von Kureinrichtungen zur Verabreichung ortsgebundener Heilmittel, Freibädern sowie Wellnesseinrichtungen in Thermen und Hotels und der Empfehlungen des Gemeindetags/Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 21. Mai 2021 sowie des Leitfadens des Deutschen Schwimmverbands eine Öffnung des Thüngersheimer Freibades für die Öffentlichkeit ermöglichen. Die Öffnung des Freibades erfolgt in Abhängigkeit von einer stabilen 7-Tage-Inzidenz: Geöffnet wird nur dann, wenn die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Würzburg an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt und damit als stabil gilt. Bei einer 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 müssen die Besucher einen negativen Corona-Test vorweisen, der zwingend innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde. Auf die Testpflicht und die Ausnahmen von der Testpflicht wird in diesem Konzept auf Seite 4 näher eingegangen. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Trotz aller Auflagen soll der Besuch für die Gäste nach wie vor ein positives Erlebnis bleiben. Spaß, Erholung und sportliche Betätigung sollen nicht zu kurz kommen und die Einschränkungen mit Augenmaß geschehen. Sicher bringt die ein oder andere Auflage der Bayerischen Staatsregierung auch positive Aspekte mit sich. Für Badegäste wie dem Personal des Freibads und der Verwaltung bringen die Corona-Maßnahmen zweifelsohne viele neue Herausforderungen mit sich. Weder gibt es ein Patentrezept, noch Erfahrungen im Umgang mit einer derartigen Pandemie. Über das Schutz- und Hygienekonzept hinaus können deshalb jederzeit weitere Anpassungen und Maßnahmen erforderlich werden. Dies wird sich erst im laufenden Freibad-Betrieb herauskristallisieren. Das vorliegende Konzept schließt dies und praxisnahe Lösungen ausdrücklich nicht aus! 2
Beschränkung der Besucherzahlen Aufgrund der Corona-Pandemie ist die maximal zugelassene Anzahl an Gästen des Thüngersheimer Schwimmbades auf 822 Badegäste begrenzt. Für die Festsetzung der Besucherzahl sind gesetzliche Vorgaben, die Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags und die für die einzelnen Becken geltenden Beschränkungen der Anzahl an gleichzeitig badenden Personen ausschlaggebend. Es soll vermieden werden, dass es an den Zugängen zu den Becken zu längeren Warteschlangen kommt oder Badegäste innerhalb ihres Aufenthaltes keinen Zugang zu den Becken haben, weil sich in Summe zu viele Personen im Freibad aufhalten. Gemäß den Empfehlungen des Bayerischen Gemeindetags und des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) sieht das Corona-Konzept basierend auf der Wasserfläche und den Abstandsregeln darüber hinaus Beschränkungen der Anzahl an gleichzeitig badenden Personen in den einzelnen Becken vor: Becken Maximale Besucherzahl Schwimmerbecken 43 Nichtschwimmerbecken 35 Kinderplanschbecken 7 Theoretisch können sich somit 85 Personen gleichzeitig in den Becken aufhalten. Die maximalen Gästezahlen werden durch bauliche, organisatorische und personelle Maßnahmen gewährleistet. Die Gemeinde behält sich eine Korrektur der maximalen Besucherzahl nach unten oder oben im Rahmen der gesetzlichen und auch personellen Möglichkeiten vor, hierfür sind jedoch die Erfahrungen aus dem laufenden Betrieb erforderlich. Öffnungszeiten, Eintrittskontingentierung & Testpflicht Unser Schwimmbad hat ab dem 03. Juni 2021 zu den folgenden Öffnungszeiten für Sie geöffnet. Sie können unser Schwimmbad täglich von 09:15 Uhr bis 10:15 Uhr und von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr besuchen. Bei schlechtem Wetter öffnet unser Bad von 09:15 Uhr bis 10:15 Uhr und von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr. An der Freibad-Kasse muss die im Voraus erworbene Eintrittskarte gezeigt oder eine Karte erworben werden. Hier ist auch die FFP2-Maskenpflicht zwingend umzusetzen. Anschließend erhalten die Badegäste, nach der Dokumentation ihrer Kontaktdaten (mit Hilfe der „DarfichRein“-App oder per Dokumentation durch unser Kassenpersonal) die Eintrittsberechtigung. Wann die Besucher das Freibad innerhalb der Zeitfenster betreten, bleibt ihnen überlassen. Wichtig ist, dass die Öffnungszeiten zu keiner Zeit überzogen werden können. Die maximale Zahl an Gästen wird durch ein Zählsystem von unserem Kassenpersonal überwacht. Da sich der Ausgang räumlich abgetrennt, aber dennoch im Sichtfenster unseres Kassenpersonals befindet, können diese den Einlass direkt steuern. 3
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 im Landkreis Würzburg müssen die Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen, der zwingend innerhalb der letzten 24 Stunden durchgeführt wurde. Abgelaufene Corona-Tests werden generell nicht akzeptiert. An der Kasse muss ein Testnachweis nach den Bestimmungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) schriftlich oder per Smartphone vorgelegt bzw. vorgezeigt werden. Dessen Mindestinhalt ist: Name und Anschrift der Teststelle, Name, Anschrift und Geburtsdatum der getesteten Person, Name des verwendeten Tests, Hersteller des Tests, Art des Tests (PCR-Test, PCR-Schnelltest oder Antigen-Schnelltest), Testdatum und Testuhrzeit, Name und Vorname der Person, die den Test durchgeführt bzw. beaufsichtigt hat, Kontext, in dem die Testung erfolgt ist (Vor-Ort-Test, betriebliche Testung, Testung durch Leistungserbringer i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 TestV), Testergebnis, Datum und Uhrzeit der Mitteilung des Testergebnisses, Stempel/Signatur der Teststelle, Unterschrift der verantwortlichen Person. Folgende Testverfahren sind für das Freibad Thüngersheim zulässig: PCR-Test: PCR-Tests können beispielsweise in den Corona-Testzentren von Stadt und Landkreis Würzburg (z.B. Talavera) oder auch beim Hausarzt durchgeführt werden. POC-Antigentest: Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung („Schnelltests“) müssen von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen oder überwacht werden. Dies ist grundsätzlich bei den lokalen Testzentren, den Apotheken und den vom Öffentlichen Gesundheitsdienstbeauftragten Teststellen möglich, aber auch im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes nach b) oder am Ort des testabhängigen Angebotes, sofern er von medizinischen Fachkräften oder vergleichbaren, hierfür geschulten Personen vorgenommen wird. In Thüngersheim gibt es die Möglichkeit, sich bei der Wasserwacht einen Antigentest ausstellen zu lassen. Aus organisatorischen Gründen werden Selbsttests bzw. Laien-Selbsttests im Thüngersheimer Freibad nicht akzeptiert! Es besteht generell keine Möglichkeit, an der Kasse des Freibades Corona-Tests durchzuführen, auch wenn dies so in anderen Freibädern möglicherweise praktiziert wird. Von der Testpflicht ausgenommen sind gegen Vorlage eines Nachweises vollständig Geimpfte (zur abschließenden Impfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein), Genesene und Kinder bis 6 Jahre. Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht. Zusätzlich dürfen Kinder unter 12 Jahren das Schwimmbad nur in Begleitung von Erwachsenen besuchen. Nachfolgende Personen dürfen das Schwimmbad in Thüngersheim generell nicht betreten: Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere (Husten, Fieber etc.) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen COVID-19-Infektion Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen innerhalb der letzten 14 Tage Am Eingangsbereich hängen diverse Informationsschilder für unsere Badegäste aus, so dass diese sich vor Eintritt ins Schwimmbad damit vertraut machen können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich die Gäste mit Eintreten in das Schwimmbad verpflichten diese Regeln einzuhalten. 4
Bauliche und organisatorische Maßnahmen Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sind in unserem Schwimmbad zahlreiche bauliche und organisatorische Maßnahmen erforderlich. Der Übersichtlichkeit halber werden die Maßnahmen nachfolgend für die unterschiedlichen Bereiche erörtert. Generell ist es so, dass manche Bereiche aufgrund der Personenbeschränkungen mit Absperrungen baulich getrennt werden müssen. Dies bringt zwangsweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit der Badegäste mit sich, lässt sich aber leider nicht umgehen. Zwei unserer drei Durchschreitebecken müssen somit geschlossen werden. Nur das Durchschreitebecken am Sitz des Aufsichtspersonales ist geöffnet, damit dieses die durchgehenden Personen zählen kann. Somit wird gewährleistet, dass die maximale Personenzahl pro Becken zu keiner Zeit überschritten wird. Die Dusche im Durchgangsbecken steht zum Abwaschen des Körpers vor der Beckennutzung zur Verfügung. Ein- und Ausgangsbereich Eingang und Ausgang werden durch Absperrbarrieren klar voneinander getrennt. Ein Begegnungsverkehr ist somit dank ausreichender Sicherheitsabstände ausgeschlossen. Mit großen Hinweisschildern wird auf die Hygiene-, Abstands- und Schutzmaßnahmen hingewiesen. Schon vor wie auch im Kassenbereich informieren Hinweisschilder unsere Badegäste über die einzuhaltenden Regeln. An der Kasse wird die Besucheranzahl erfasst und kontrolliert. Durch das Eintragen in eine Besucherliste, oder durch einscannen des „QR-Codes“ werden die nötigen Personendaten erfasst. Am Ein- und Ausgang bleibt das Tor ständig geöffnet. Das Drehkreuz ist aus hygienischen Gründen befestigt und somit nicht benutzbar. Im gesamten Ein- und Ausgangsbereich gilt – auch für das Personal – eine FFP 2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Besucher ohne FFP2-Maske müssen abgewiesen werden. Eine Befreiung ist nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Umkleiden, Duschräume, Toiletten In den geschlossenen Bereichen besteht grundsätzlich – die FFP 2-Maskenpflicht. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Eine Befreiung ist nur mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Jede zweite Dusch- und Umkleidekabine ist gesperrt, da dies der Einhaltung der Mindestabstände dient. Nur eine Person darf sich in den Toilettenräumen aufhalten. (Hierauf werden die Badegäste durch Hinweisschilder aufmerksam gemacht) In Bereichen, in denen sich Warteschlangen bilden können, ist mit Bodenmarkierungen der Sicherheitsabstand optisch sichtbar gemacht. Die Hygiene- und Abstandsregeln werden durch die Badeaufsicht kontrolliert. 5
Kinderplanschbecken Die Besucherzahl für das Kinderplanschbecken ist auf 7 Personen begrenzt. Zutritt nur mit elterlicher Aufsicht. Hier wird durch die Ausgabe von Wäscheklammern auf die maximal zulässige Personenzahl geachtet. Diese werden eigenständig von den Nutzern des Planschbeckens desinfiziert. Wir appellieren hier an unsere Badegäste, sich zu Ihrer eigenen Sicherheit, jederzeit ausnahmslos an die maximale Personenanzahl zu halten. Liegewiesen, Spiel- und Sportbereiche Mit Hinweisschildern und mit Kontrollen durch die Badeaufsicht soll gewährleistet werden, dass auf den Liegewiesen sowie im Beckenbereich die gesetzlichen Vorgaben der bayerischen Staatsregierung eingehalten werden. Alleine durch die Beschränkung der Besucherzahl auf maximal 822 Personen ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gemäß §1 Absatz 1 der 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmen- verordnung möglich. Es kann sein, dass einzelne Spiel- und Sportbereiche aufgrund der geltenden Corona-Regeln abgesperrt werden müssen. Zu nennen ist hier das Kinderkarussell, da dort nicht die Einhaltung der Regeln gewährleistet werden kann. Beim Volleyballfeld hingegen werden die Besucher bei Nutzung des Feldes durch Schilder auf die strikte Einhaltung der Corona-Regeln hingewiesen. Nichtschwimmerbecken mit Rutschen Die Besucherzahl für das Nichtschwimmerbecken ist auf 35 Personen beschränkt. Die Rutsche bleibt aus Sicherheitsgründen geschlossen. (Abstands- und Hygienevorschriften) Die Badeaufsicht kontrolliert am offenen Durchschreitebecken jederzeit die maximal zulässige Personenzahl im Becken. Bei nicht Einhaltung des Sicherheitsabstandes weist die Badeaufsicht die Personen darauf hin. Bei mehrfachem Verstoß der Abstandsregelung kann der Gast des Schwimmbads verwiesen werden. Schwimmerbecken mit Sprungblöcken Die Besucherzahl für das Schwimmerbecken ist auf 43 Personen beschränkt. Die Sprungblöcke sind ebenfalls aus Sicherheitsgründen geschlossen. Die Badeaufsicht kontrolliert am offenen Durchschreitebecken jederzeit die maximal zulässige Personenzahl im Becken. Bei nicht Einhaltung des Sicherheitsabstandes weist die Badeaufsicht die Personen darauf hin. Bei mehrfachem Verstoß der Abstandsregelung kann der Gast des Schwimmbads verwiesen werden. Kiosk Der Kiosk ist geöffnet und bietet Speisen und Getränke „to go“ an. Die Erstellung und Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzeptes für den Bereich des Kiosks ist Aufgabe des Betreibers. Es ist auf Verlangen den Gesundheitsbehörden vorzulegen. 6
Schlussbemerkung Über die eingeleiteten Maßnahmen ist eine umfassende Kommunikation mit allen Mitarbeitern des Schwimmbades durchzuführen. Schutzmaßnahmen sind zu erklären und Hinweise verständlich (auch durch Hinweisschilder, Aushänge, Bodenmarkierungen etc.) zu machen. Auf die Einhaltung der persönlichen und organisatorischen Hygieneregeln (Abstandsgebot, „Hust- und Niesetikette“, Handhygiene, PSA) wird durch diverse Zusatzschilder hingewiesen. Es sollte klar sein, dass fahrlässige Missachtungen des Schutz- und Hygienekonzeptes rechtliche Konsequenzen mit sich bringen können. Wie anfänglich erwähnt, schließt dieses Konzept praxisorientierte Lösungen und somit sinnvolle Änderungen nicht aus. Deshalb kann es immer wieder zu Anpassungen dieses Hygienekonzeptes kommen. Gemeinde Thüngersheim, 27. Mai 2021 Michael Röhm 1. Bürgermeister Anlage: Hinweisschilder 7
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