Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22

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Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22
Słubice, den 01.10.2021

          Hygienekonzept des Collegium Polonicum
             für das akademische Jahr 2021/22
                                          §1
                           Allgemeine Regeln für das Gebäude:

1) Alle Personen sind verpflichtet, beim Betreten des Gebäudes:
         sich die Hände zu desinfizieren mit an der Rezeption beim Haupteingang des
             Collegium Polonicum erhältlichen Desinfektionsmitteln
         Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken
         und sich auf Verlangen des Pförtners oder einer anderen vom Verwalter beauftragten
             Person einer Messung der Körpertemperatur zu unterziehen.
2) Nur Personen ohne Symptome einer ansteckenden Krankheit der oberen Atemwege und
   Personen, die nicht unter Quarantäne oder häuslicher Isolation stehen, dürfen das Gebäude
   betreten.
3) Nutzer von öffentlichen Bereichen des Gebäudes haben Mund und Nase mit einer
   Schutzmaske zu bedecken.
4) Werden die in Absatz 1 genannten Vorschriften nicht beachtet, so verweigert der Pförtner den
   Zutritt zum Gebäude oder ordnet dessen Räumung an.
5) Der technische Leiter der Einrichtung gewährleistet:
         die Kennzeichnung von Sitzplätzen in öffentlichen Bereichen in einer Weise,
             die soziale Distanz gewährleistet (mindestens 1,5 m),
         die Kennzeichnung der Eingangstüren zum Gebäude und zu den Unterrichtsräumen
             mit Informationen über die maximale Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig im
             Gebäude und im Seminarraum aufhalten dürfen,
         Spender für Handdesinfektionsmittel an den Eingängen zum Gebäude, in den
             Unterrichtsräumen und auf den Toiletten,
         die Anbringung von Anweisungen an gut sichtbaren Stellen:
             - über Händewaschen und -desinfektion (Anhänge 1 und 2),
             - über das An- und Ausziehen von Handschuhen (Anhang 3),
             - über das Aufsetzen und Abnehmen von Schutzmasken (Anhang Nr. 4).
         die regelmäßige Belüftung und Desinfektion des Gebäudes, insbesondere der
             berührbaren Oberflächen (Geländer, Tür- und Fenstergriffe, Schreibtische und Tische,
             Lichtschalter usw.).
         einen isolierten Bereich im Gebäude für Personen mit Verdacht auf COVID-19, die auf
             das Eintreffen eines Krankenwagens warten, sowie die Benachrichtigung aller im
             Gebäude tätigen Mitarbeiter über den Isolierraum.

                                          §2
                         Grundsätze zur Organisation der Lehre:

1) An den Veranstaltungen im Collegium Polonicum zugelassen sind einzig Personen, die keine
   Symptome einer Infektionskrankheit der oberen Atemwege (Fieber, Husten,
   Muskelschmerzen) aufweisen.
2) Die Kursteilnehmenden mit Ausnahme des bzw. der Kursleitenden sind verpflichtet, in den
   Unterrichtsräumen Mund und Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken, es sei denn, es ist
   möglich, einen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Kursteilnehmern einzuhalten.
Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22
3) Lehrende und Teilnehmende desinfizieren sich vor Beginn der Aktivität die Hände.
   4) Die Lehrenden haben eine Anwesenheitsliste für die Teilnehmer zu erstellen, auch für die
        Gruppen, in denen keine Anwesenheitspflicht besteht.
   5) Wenn die/der Lehrende bei einer teilnehmenden Person Symptome beobachtet, die auf eine
       Infektion der Atemwege hindeuten (insbesondere Temperatur über 38°C, Husten,
       Kurzatmigkeit und Atembeschwerden), sollte er/sie diese Person sofort aus der
       Lehrveranstaltung entlassen und dazu auffordern, einen Arzt der medizinischen
       Grundversorgung aufzusuchen. Im Falle einer plötzlichen Verschlechterung des
       Gesundheitszustands (Ohnmacht, Unfähigkeit, die Einrichtung aus eigener Kraft zu verlassen)
       muss die/der Lehrende die teilnehmende Person in einem separaten Raum oder einem
       ausgewiesenen Bereich isolieren, wobei ein Mindestabstand von 2 m zu anderen Personen
       einzuhalten ist, und einen Krankenwagen rufen (Rufnummern 999 oder 112). Die/der
       Lehrende informiert unverzüglich den Verwaltungsdirektor des Collegium Polonicum oder den
       technischen Leiter der Einrichtung über die entstandene Situation. Die Orte, an denen sich
       eine kranke Person aufgehalten hat, sollten sofort desinfiziert werden.
   6) Tritt bei einer/einem Lehrenden die unter (5) genannte Symptomatik auf, so hat der
       Verwaltungsdirektor des Collegium Polonicum oder der technische Leiter der Einrichtung
       die/der Lehrende unverzüglich vom Unterricht zu befreien und mit einem individuellen
       Transport nach Hause zu schicken.
    7) Die Desinfektion erfolgt nach jedem abgeschlossenen Unterrichtstag - die Desinfektion der
       Räume wird vom Servicepersonal des Collegium Polonicum durchgeführt.

                                              §3
                Regeln für den Betrieb der Bibliothek des Collegium Polonicum:

   1) In der Bibliothek des Collegium Polonicum ist der freie Zugang von Lesenden und
      Ausleihenden zu den Beständen der Bibliothek gestattet, wobei die Pflicht besteht, Mund und
      Nase mit einer Schutzmaske zu bedecken und die Hände vor dem Betreten des Gebäudes zu
      desinfizieren.
   1) Es darf sich höchstens 1 Person pro 10 m² im Lesesaal aufhalten, mit Ausnahme des
      Bibliothekspersonals, wobei ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen im
      Lesesaal einzuhalten ist.

                                              §4
                        Regeln für die Organisation von Veranstaltungen
                        im Konferenzzentrum des Collegium Polonicum:

   1) Die sanitären Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen im Tagungszentrum
        Collegium Polonicum entsprechen sowohl den polnischen als auch den deutschen
        Hygienestandards.
   1)   Bei Veranstaltungen sind alle geeigneten Maßnahmen zur Eindämmung und Verhinderung
        der Verbreitung des Coronavirus zu treffen. Damit soll ein sicherer und reibungsloser Ablauf
        der Veranstaltungen gewährleistet werden.
   2)   Gemäß den geltenden Vorschriften darf die zulässige Teilnehmerzahl während der
        Veranstaltungen nicht überschritten werden (maximale Belegung von 75 % der Sitzplätze bei
        Einhaltung eines Abstands von 1,5 m).
   3)   Die Sicherheitsvorschriften gelten für Teilnehmende und andere Gäste von Veranstaltungen
        im Collegium Polonicum.
   4)   Bei Veranstaltungen besteht die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken und soziale Distanz zu
        wahren (1,5 Meter).
   5)   Die Veranstalter sind verpflichtet, von allen Teilnehmenden folgende Kontaktdaten zu
        erheben, um Infektionen überwachen zu können: Vorname, Nachname, Telefonnummer
        (Handy) oder E-Mail-Adresse.
   6)   An den Veranstaltungen des Collegium Polonicum dürfen einzig Personen teilnehmen, die
        keine Symptome einer ansteckenden Krankheit der oberen Atemwege aufweisen und nicht
        unter Quarantäne oder häuslicher Isolation stehen.

Verwaltungsdirektor des Collegium Polonicum:
Dr. Krzysztof Wojciechowski, Tel.: 0048 61 829 68 01

Technischer Leiter: Ing. Wojciech Golubski, Tel.: 0048 601 747 638

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Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22
Anhang Nr. 1

Quelle: https://de.onlineprinters.ch/magazin/corona-krise-geschaeft/

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Hygienekonzept des Collegium Polonicum für das akademische Jahr 2021/22
Anhang Nr. 2

Quelle: https://www.kroschke.com/hinweisschild-haende-richtig-desinfizieren--p-
28987.html

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Anhang Nr. 3

Quelle: https://blog.seton.de/schutzhandschuhe-anziehen-ausziehen-entsorgen.html

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Anhang Nr. 4

Quelle: https://uelzener-presse.de/2020/04/30/corona-schutzmasken-richtig-tragen-
diese-fehler-sollten-sie-vermeiden/
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