HYGIENEKONZEPT DES FC SPECHBACH - Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb beim FC Spechbach ab dem 02.09.2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
HYGIENEKONZEPT DES FC SPECHBACH Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb beim FC Spechbach ab dem 02.09.2021 Das Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg von den drei baden-württembergischen Fußballverbänden diente bei der Erstellung dieses Hygienekonzeptes des FC Spechbach als Grundlage. Alle darin enthaltenen Punkte sind im dem für den FC Spechbach zugeschnittenen Hygienekonzept berücksichtigt und wurden den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Inhalt Inhalt ............................................................................................................................................. 2 Vorbemerkung ............................................................................................................................. 3 Grundlage ..................................................................................................................................... 3 Allgemeine Vorgaben ................................................................................................................. 3 Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln auf dem Sportgelände des FC Spechbach............ 4 Gesundheitszustand der Spieler, Trainer, Mannschaftsverantwortlichen und Zuschauer .... 4 Organisatorische Voraussetzungen ........................................................................................ 5 Organisatorische Maßnahmen ....................................................................................................... 5 Kommunikation ................................................................................................................................. 5 Kontaktdatenerfassung .................................................................................................................... 5 Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) .................................................... 5 Zoneneinteilung des Sportgeländes ........................................................................................ 6 Maßnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb .................................................................. 7 Grundsätze ........................................................................................................................................ 7 Abläufe/Organisation vor Ort .......................................................................................................... 7 Zuschauer .................................................................................................................................. 10 Gastronomie .............................................................................................................................. 10 Hinweise ..................................................................................................................................... 11 Haftungshinweis.............................................................................................................................. 11 Rechtliches ...................................................................................................................................... 11 Seite 2 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Vorbemerkung Liebe Trainer, liebe Mannschaftsverantwortliche, liebe Spieler, liebe Gäste, wir freuen uns sehr, dass in Baden-Württemberg durch die aktuellen Corona-Verordnungen der Trainings- und Spielbetrieb unter Auflagen möglich ist. Damit dies so bleibt und wir alle die Krise gesund überstehen, müssen allerdings einige Punkte beachtet werden. Dazu haben wir für unser Sportgelände am Bocksberg, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, ein Hygienekonzept erarbeitet, welches uns die Durchführung von Trainingseinheiten und die Durchführung von Heimspielen mit Zuschauern ermöglicht. Die folgenden Regeln sind von allen sich auf dem Sportgelände aufhaltenden Personen einzuhalten und zu befolgen. Grundlage Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der CoronaVO beschlossen, die zum 16.08.2021 in Kraft getreten ist. Kultus- und Sozialministerium haben außerdem am 26.08.2021 eine neue CoronaVO Sport notverkündet. Diese Verordnungen legen die Regeln für die Ausübung von Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball fest. Die wichtigsten Punkte im Überblick: Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Kabine) ist ein 3G-Nachweis erforderlich (der kurzzeitige Aufenthalt, z.B. zum Toilettengang, ist auch ohne 3G-Nachweis gestattet). Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen dokumentiert werden, auch im Training. Der Heimverein ist verpflichtet, die Regelungen auf seinem Sportgelände umzusetzen. Allgemeine Vorgaben Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit auch der FC Spechbach streng halten. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen wurde für den FC Spechbach eine individuelles Hygienekonzept erarbeitet. Dieses Hygienekonzept wurde mit der Gemeinde Spechbach abgestimmt. Seite 3 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Jeder Spieler, der am Training oder an Pflichtspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daranhalten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Den Spielern, Trainern und Verantwortlichen des FC Spechbach wurde das aktuell gültige Hygienekonzept in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zur Information der Spieler und Verantwortlichen der Gästemannschaften, sowie der Zuschauer ist das Hygienekonzept per Aushang direkt am Sportgelände zugänglich einsehbar. Der Gästemannschaft wird darüber hinaus eine Zusammenfassung des Hygienekonzeptes ausgehändigt, dessen Erhalt und Einhaltung durch einen Verantwortlichen der Gäste per Unterschrift bestätigt werden muss. Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln auf dem Sportgelände des FC Spechbach Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3). In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten. Körperkontakt zur Begrüßung etc. ist nicht gestattet. Husten- und Niesetikette ist zu beachten. Nach Betreten des Sportgeländes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. Hierfür steht wahlweise ein Waschbecken mit Handseife und Einweg- Papierhandtüchern oder Desinfektionsmittel zur Verfügung. Das Spucken auf dem Sportgelände ist verboten Zuschauern ist der Aufenthalt ausschließlich außerhalb der Barriere gestattet. Auch hier ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ist die Einhaltung des Abstands nicht möglich, ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Jeglicher Müll bitte nur in den entsprechenden Mülleimern entsorgen. Gesundheitszustand der Spieler, Trainer, Mannschaftsverantwortlichen und Zuschauer Bei Erkältungs- und Krankheitsanzeichen mit Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot ist die Teilnahme am Spiel/Training (ob als Spieler, Verantwortlicher oder Zuschauer) untersagt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese Symptome bei Personen des gleichen Haushalts auftreten. Wird eine Person positiv auf Corona getestet, oder befindet sich eine positiv getestete Person im gleichen Haushalt, darf mindestens 14 Tage nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilgenommen werden. Bei allen am Spiel/Training teilnehmende Personen sollte vorab der Gesundheitszustand erfragt werden. Es liegt im Verantwortungsbereich der Trainer und Mannschaftsverantwortlichen, Spieler mit aufgeführten Symptomen nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen zu lassen. Seite 4 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Organisatorische Voraussetzungen Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. Organisatorische Maßnahmen Bei Fragen zum Hygienekonzept stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: o Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel. 017631060748 o Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche der jeweiligen Heimmannschaft vor Ort am Spieltag Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt. Die Erläuterung der Zonen erfolgt im nächsten Abschnitt Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen. Das Hygienekonzept wird auf dem Sportgelände zum Nachlesen für Gästemannschaften, Schiedsrichter und Zuschauer ausgehängt Kommunikation Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle teilnehmenden Personen aktiv über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger Funktionsträger. Das Einverständnis wird über den Beauftragten des Heim- /Gastvereins gesamthaft eingeholt. Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, werden ebenfalls über die Hygieneregeln informiert. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts am Eingangsbereich des Sportgeländes. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. werden der Sportstätte verwiesen. Auf der Sportstätte steht wahlweise ein Waschbecken mit Handseife und Einweg- Papierhandtüchern oder Desinfektionsmittel zur Verfügung. Kontaktdatenerfassung Es muss von allen Anwesenden (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Verantwortlichen, Zuschauer) folgende Daten erhoben werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer. Die Erfassung der Daten erfolgt, unter Wahrung des Datenschutzes, manuell per Einzelformular oder elektronisch per Luca-App. Nehmen ausschließlich vereinseigene Personen teil, ist eine Liste mit den Namen ausreichend. Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) Der Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportanlage ist nur nach Vorlage eines 3G-Nachweises gestattet. Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Sporthalle, Umkleidekabine) gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch Seite 5 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Schüler*innen gelten als getestete Personen. Ausnahmen gibt es lediglich für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen Toilettengang von Personen, die Sport im Freien ausüben. gültig sind Test-Bescheinigungen: o von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt) o von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt) Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden Zoneneinteilung des Sportgeländes Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt. Zone 1: Spielfeld In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetreib notwendigen Personengruppen: o Spieler o Trainer o Funktionsteams o Schiedsrichter o Sanitäts- und Ordnungsdienst o Hygienebeauftragter Die Zone 1 wird an festgelegten Punkten betreten und verlassen. Der Zugang zur Zone 1 ist für Gäste- und Heimmannschaften in getrennten Bereichen realisiert. Zone 2: Umkleidebereich In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende relevante Personengruppen Zutritt: o Spieler o Trainer o Funktionsteams o Schiedsrichter o Hygienebeauftragter Die Nutzung muss unter Beachtung der Abstandsregeln erfolgen Für die Nutzung der Zone 2 ist ein Mund- und Nasenschutz erforderlich Für die Nutzung der Zone 2 ist ein 3G-Nachweis erforderlich Zone 3: Zuschauerbereich Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind. Der Zugang der Zuschauer zum Sportgelände darf nur über die offiziellen Eingänge erfolgen. Da der Zugangsbereich vor Ort großflächig gestaltet ist, gibt es keine Trennung zwischen Zu- und Ausgangsbereich. Seite 6 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Aufgestellte Schilder/Plakate sollen helfen, dass die Hygieneregeln eingehalten werden. Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Maßnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb Grundsätze Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften. Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten. Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist empfohlen. Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen aufzubewahren. Abläufe/Organisation vor Ort Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter zum Sportgelände Einzelne Anreise der Spieler und Schiedsrichter wird empfohlen, von Fahrgemeinschaften wird abgeraten. Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen. Der vorgegebene Zugang zu den Kabinen ist einzuhalten. Auf dem Spielfeld Alle Trainings- und Spielformen können uneingeschränkt durchgeführt werden. Auf dem Sportgelände Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich. Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt. Bei der Nutzung der Toiletten muss eine Mund-Nase-Schutzes getragen werden. Bei der Nutzung von Innenräumen muss ein 3G-Nachweis erbracht werden. Bestimmungen für Mannschaften auf dem Sportgelände des FC Spechbach Außerhalb des Spielfeldes gelten die zuvor genannten Hygiene- und Distanzregeln (unter allgemeinen Grundsätzen zu finden). Der Zugang zu den Kabinen ist vor Ort gekennzeichnet und muss befolgt werden. Da der Zugang zur Heim- und Gästekabine durch getrennte Zugänge erfolgt, ist eine Nutzung der Kabinen gestattet. Es besteht eine 3G-Nachweis-Pflicht zur Nutzung von Innenräumen (Kabine, Duschraum), Ausnahme ist die Einzelnutzung der Toiletten. In den Kabinen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Seite 7 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de In den Kabinen muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Es wird empfohlen, umgezogen zum Spiel zu erscheinen. Die Benutzung der Kabine ist auf ein Minimum zu beschränken. Die Kabinen sind nach Möglichkeit bei gekipptem Fenster zu benutzen Nach der Benutzung der Kabine müssen die Fenster mind. 10 Minuten geöffnet werden. Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden. Jeder Mannschaft wird zum Warmmachen ein Feldbereich zugewiesen. Mitbringen eigener Getränkeflaschen, um Verwechslungen auszuschließen, ist empfohlen. Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln. Bestimmungen für Mannschaften bei der Nutzung der Duschen Es dürfen nur die gekennzeichneten Duschen verwendet werden (max. 2 Duschen dürfen gleichzeitig belegt sein). Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch hier einzuhalten. Um den Mindestabstand einzuhalten wurden einzelne Duschen gesperrt. Beim Duschen muss die Eingangstür zum Zugang der Gästekabine geöffnet sein. Dadurch soll ein bestmöglicher Luftaustausch gewährleistet sein. Gäste- und Heimmannschaft dürfen nur zeitlich getrennt voneinander die Duschräume nutzen. Organisatorisch wird hierfür der Gästemannschaft 30 min nach Spielende zur Nutzung der Duschen zur Verfügung gestellt. Erst danach werden die Duschen von der Heimmannschaft genutzt. Nach der Nutzung der Duschen, wird der Duschbereich gereinigt, abgezogen und regelmäßig desinfiziert. Bestimmungen für Schiedsrichter bei der Nutzung der Umkleidekabine Der Zugang zur Schiedsrichterkabine erfolgt über einen separaten Eingang, dadurch ist die Schiedsrichterkabine uneingeschränkt nutzbar. Da die Schiedsrichterkabine nur von einer Person genutzt wird, werden für die Nutzung keine weiteren Auflagen notwendig. Nach der Nutzung der Kabine wird der Raum durch Öffnen der Tür mind. 10 min gelüftet und die Kabine danach gereinigt. Weg zum Spielfeld Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) angewendet werden. Der Zugang zur Zone 1 ist für Gäste- und Heimmannschaften in getrennten Bereichen realisiert. Spielbericht Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im Seite 8 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen. Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist. Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten. Einlaufen der Teams Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen. Kein „Handshake“ Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften Keine Escort-Kids Keine Maskottchen Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade) Trainerbänke/Technische Zone Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Um den Mindestabstand einzuhalten, wurde der Bereich für die Auswechselspieler vergrößert. Dafür steht zusätzlich ein abgesperrter Bereich zwischen den beiden Auswechselbänken hinter der Spielfeldbegrenzung zur Verfügung. In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht möglich ist, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Während dem Spiel Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten. Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen. Halbzeit In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien. Seite 9 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Zuschauer Auch von den Zuschauern sind die Hygiene- und Verhaltensregeln (unter „Allgemeine Grundsätze“ nachzulesen) zwingend einzuhalten. Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig. Generell muss zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, besteht Maskenpflicht. Es erfolgt eine strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen. Es liegt eine klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung) vor. In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) gilt Maskenpflicht. Möglichkeiten zum Händewaschen und/oder desinfizieren stehen zur Verfügung. Die aufgestellten Schilder/Plakate müssen beachtet werden und sollen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln helfen. Die Information der Zuschauer über das Hygienekonzept des FC Spechbach erfolgt über Aushang am Sportgelände. Wir sind im Zuge der aktuellen Corona-Verordnungen verpflichtet, die Kontaktdaten aller anwesenden Zuschauer zu erfassen. Die Erfassung dient einer möglichen Nachverfolgung der Infektionskette und wird nur für diesen Zweck verwendet. Diese erfassten Daten werden für vier Wochen aufbewahrt und danach unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur das Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich. Zur Dokumentation befindet sich am Zugang zum Sportplatz ein Tisch mit ausgelegten Registrierformularen. Die Formulare müssen pro Besucher/Haushalt ausgefüllt und in die aufgestellte Box eingeworfen werden. Alternativ dazu, kann eine Registrierung über die Kontaktverfolgungs-App „Luca“ erfolgen. Gastronomie Es erfolgt eine klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich durch Absperrbänder. Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der Corona-Verordnung! Der Ausschankbereich des Clubhauses bleibt vorerst geschlossen. Alternativ dazu erfolgt der Verkauf von Getränken in einer Verkaufshütte neben dem Clubhaus. Für die Personen, die im Gastrobereich tätig sind, werden entsprechende Infektionsschutzmaterialien wie Mundschutz, Einweghandschuhe und Desinfektionsmitteln bereitzustellen. Ein Spuckschutz im Thekenbereich ist angebracht Seite 10 von 11
FC Spechbach e.V. Bocksberg 1 74937 Spechbach 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de Hinweise Haftungshinweis Jeder Verein ist dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden Verfügungslage zu organisieren. Eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade dadurch Personen zu schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte. Rechtliches Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte weitergehende oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten. Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit wird nur die männliche Form genannt. Seite 11 von 11
Sie können auch lesen