HYGIENEKONZEPT DES FC SPECHBACH - Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb beim FC Spechbach ab dem 02.09.2021

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HYGIENEKONZEPT DES FC SPECHBACH - Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb beim FC Spechbach ab dem 02.09.2021
HYGIENEKONZEPT
       DES FC SPECHBACH

  Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb
       beim FC Spechbach ab dem 02.09.2021

Das Hygienekonzept für den Amateurfußball in Baden-Württemberg von den drei
baden-württembergischen Fußballverbänden diente bei der Erstellung dieses
Hygienekonzeptes des FC Spechbach als Grundlage.

Alle darin enthaltenen Punkte sind im dem für den FC Spechbach zugeschnittenen
Hygienekonzept berücksichtigt und wurden den örtlichen Gegebenheiten angepasst.
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FC Spechbach e.V.
                                                             Bocksberg 1
                                                           74937 Spechbach
 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de

Inhalt
Inhalt ............................................................................................................................................. 2
Vorbemerkung ............................................................................................................................. 3
Grundlage ..................................................................................................................................... 3
Allgemeine Vorgaben ................................................................................................................. 3
   Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln auf dem Sportgelände des FC Spechbach............ 4
   Gesundheitszustand der Spieler, Trainer, Mannschaftsverantwortlichen und Zuschauer .... 4
Organisatorische Voraussetzungen ........................................................................................ 5
   Organisatorische Maßnahmen ....................................................................................................... 5
   Kommunikation ................................................................................................................................. 5
   Kontaktdatenerfassung .................................................................................................................... 5
   Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G) .................................................... 5
Zoneneinteilung des Sportgeländes ........................................................................................ 6
Maßnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb .................................................................. 7
   Grundsätze ........................................................................................................................................ 7
   Abläufe/Organisation vor Ort .......................................................................................................... 7
Zuschauer .................................................................................................................................. 10
Gastronomie .............................................................................................................................. 10
Hinweise ..................................................................................................................................... 11
   Haftungshinweis.............................................................................................................................. 11
   Rechtliches ...................................................................................................................................... 11

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FC Spechbach e.V.
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 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de

Vorbemerkung

Liebe Trainer,
liebe Mannschaftsverantwortliche,
liebe Spieler,
liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, dass in Baden-Württemberg durch die aktuellen Corona-Verordnungen
der Trainings- und Spielbetrieb unter Auflagen möglich ist. Damit dies so bleibt und wir alle die
Krise gesund überstehen, müssen allerdings einige Punkte beachtet werden. Dazu haben wir
für unser Sportgelände am Bocksberg, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, ein
Hygienekonzept erarbeitet, welches uns die Durchführung von Trainingseinheiten und die
Durchführung von Heimspielen mit Zuschauern ermöglicht. Die folgenden Regeln sind von
allen sich auf dem Sportgelände aufhaltenden Personen einzuhalten und zu befolgen.

Grundlage
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine neue Fassung der CoronaVO
beschlossen, die zum 16.08.2021 in Kraft getreten ist. Kultus- und Sozialministerium haben
außerdem am 26.08.2021 eine neue CoronaVO Sport notverkündet.
Diese Verordnungen legen die Regeln für die Ausübung von Trainings- und Spielbetrieb im
Amateurfußball fest. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

        Für Sport im Freien ist kein 3G-Nachweis erforderlich.
        Für den Zutritt zu Innenräumen (z.B. Kabine) ist ein 3G-Nachweis erforderlich (der
         kurzzeitige Aufenthalt, z.B. zum Toilettengang, ist auch ohne 3G-Nachweis gestattet).
        Maskenpflicht: Besteht immer in Innenräumen und zudem im Freien, wenn kein
         Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
        Zuschauer: Die zulässige Zuschauerzahl beträgt 5.000 Personen. Ein 3G-Nachweis ist
         laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht zuverlässig
         eingehalten werden kann.
        Es müssen weiterhin die Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen
         Personen dokumentiert werden, auch im Training.
        Der Heimverein ist verpflichtet, die Regelungen auf seinem Sportgelände umzusetzen.

Allgemeine Vorgaben
Der Schutz der Gesundheit steht über allem und öffentlich-rechtliche Vorgaben und
Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie muss sich der Sport und damit
auch der FC Spechbach streng halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen wurde für den FC Spechbach
eine individuelles Hygienekonzept erarbeitet. Dieses Hygienekonzept wurde mit der
Gemeinde Spechbach abgestimmt.

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 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de

Jeder Spieler, der am Training oder an Pflichtspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung
des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daranhalten. Die Teilnahme am Training
und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Den Spielern, Trainern und Verantwortlichen des FC Spechbach wurde das aktuell gültige
Hygienekonzept in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Zur Information der Spieler
und Verantwortlichen der Gästemannschaften, sowie der Zuschauer ist das Hygienekonzept
per Aushang direkt am Sportgelände zugänglich einsehbar. Der Gästemannschaft wird
darüber hinaus eine Zusammenfassung des Hygienekonzeptes ausgehändigt, dessen Erhalt
und Einhaltung durch einen Verantwortlichen der Gäste per Unterschrift bestätigt werden
muss.

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln auf dem Sportgelände des FC Spechbach
     Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
      außerhalb des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
     In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld
      (Zone 1) einzuhalten.
     Körperkontakt zur Begrüßung etc. ist nicht gestattet.
     Husten- und Niesetikette ist zu beachten.
     Nach Betreten des Sportgeländes müssen die Hände gewaschen oder desinfiziert
      werden. Hierfür steht wahlweise ein Waschbecken mit Handseife und Einweg-
      Papierhandtüchern oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.
     Das Spucken auf dem Sportgelände ist verboten
     Zuschauern ist der Aufenthalt ausschließlich außerhalb der Barriere gestattet. Auch
      hier ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ist die Einhaltung des
      Abstands nicht möglich, ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.
     Jeglicher Müll bitte nur in den entsprechenden Mülleimern entsorgen.

Gesundheitszustand der Spieler, Trainer, Mannschaftsverantwortlichen und Zuschauer
    Bei Erkältungs- und Krankheitsanzeichen mit Symptomen wie Husten, Fieber, Atemnot
     ist die Teilnahme am Spiel/Training (ob als Spieler, Verantwortlicher oder Zuschauer)
     untersagt.
    Das Gleiche gilt für den Fall, dass diese Symptome bei Personen des gleichen
     Haushalts auftreten.
    Wird eine Person positiv auf Corona getestet, oder befindet sich eine positiv getestete
     Person im gleichen Haushalt, darf mindestens 14 Tage nicht am Spiel- und
     Trainingsbetrieb teilgenommen werden.
    Bei allen am Spiel/Training teilnehmende Personen sollte vorab der
     Gesundheitszustand erfragt werden.
    Es liegt im Verantwortungsbereich der Trainer und Mannschaftsverantwortlichen,
     Spieler mit aufgeführten Symptomen nicht am Spiel- und Trainingsbetrieb teilnehmen
     zu lassen.

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Organisatorische Voraussetzungen
Es gelten immer die jeweils lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.

Organisatorische Maßnahmen
    Bei Fragen zum Hygienekonzept stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur
      Verfügung:
          o Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.
             017631060748
          o Der jeweilige Mannschaftsverantwortliche der jeweiligen Heimmannschaft vor
             Ort am Spieltag
    Das Sportgelände wird in 3 Zonen unterteilt und darüber der Zutritt geregelt. Die
      Erläuterung der Zonen erfolgt im nächsten Abschnitt
    Alle Trainer und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter werden in die Vorgaben zum
      Trainings- und Spielbetrieb und die Maßnahmen des Vereins eingewiesen.
    Das Hygienekonzept wird auf dem Sportgelände zum Nachlesen für
      Gästemannschaften, Schiedsrichter und Zuschauer ausgehängt

Kommunikation
   Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle teilnehmenden Personen
    aktiv über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb für sämtliche
    Personen des Heimvereins, des Gastvereins, der Schiedsrichter und sonstiger
    Funktionsträger. Das Einverständnis wird über den Beauftragten des Heim-
    /Gastvereins gesamthaft eingeholt.
   Alle weiteren Personen, welche sich auf der Sportstätte aufhalten, werden ebenfalls
    über die Hygieneregeln informiert. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts
    am Eingangsbereich des Sportgeländes.
   Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, werden im Rahmen des
    Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. werden der Sportstätte verwiesen.
   Auf der Sportstätte steht wahlweise ein Waschbecken mit Handseife und Einweg-
    Papierhandtüchern oder Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Kontaktdatenerfassung
   Es muss von allen Anwesenden (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Verantwortlichen,
      Zuschauer) folgende Daten erhoben werden: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum
      der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer.
   Die Erfassung der Daten erfolgt, unter Wahrung des Datenschutzes, manuell per
      Einzelformular oder elektronisch per Luca-App.
   Nehmen ausschließlich vereinseigene Personen teil, ist eine Liste mit den Namen
      ausreichend.

Nachweispflicht von Testung, Impfung oder Genesung (3G)
    Der Zutritt zu geschlossenen Räumen einer Sportanlage ist nur nach Vorlage eines
     3G-Nachweises gestattet.
    Die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises für den Zutritt zu Innenräumen (z.B.
     Sporthalle, Umkleidekabine) gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch

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         nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind. Schüler*innen gelten als
         getestete Personen.
        Ausnahmen gibt es lediglich für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im
         Innenbereich, etwa zur Wahrnehmung des Personensorgerechts oder für einen
         Toilettengang von Personen, die Sport im Freien ausüben.
        gültig sind Test-Bescheinigungen:
             o von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt)
             o von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt)
        Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden

Zoneneinteilung des Sportgeländes
Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen
geregelt.

Zone 1: Spielfeld
    In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings-
      und Spielbetreib notwendigen Personengruppen:
          o Spieler
          o Trainer
          o Funktionsteams
          o Schiedsrichter
          o Sanitäts- und Ordnungsdienst
          o Hygienebeauftragter
    Die Zone 1 wird an festgelegten Punkten betreten und verlassen. Der Zugang zur
      Zone 1 ist für Gäste- und Heimmannschaften in getrennten Bereichen realisiert.

Zone 2: Umkleidebereich
    In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende relevante Personengruppen Zutritt:
         o Spieler
         o Trainer
         o Funktionsteams
         o Schiedsrichter
         o Hygienebeauftragter
    Die Nutzung muss unter Beachtung der Abstandsregeln erfolgen
    Für die Nutzung der Zone 2 ist ein Mund- und Nasenschutz erforderlich
    Für die Nutzung der Zone 2 ist ein 3G-Nachweis erforderlich

Zone 3: Zuschauerbereich
    Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die
      frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.
    Der Zugang der Zuschauer zum Sportgelände darf nur über die offiziellen Eingänge
      erfolgen.
    Da der Zugangsbereich vor Ort großflächig gestaltet ist, gibt es keine Trennung
      zwischen Zu- und Ausgangsbereich.

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        Aufgestellte Schilder/Plakate sollen helfen, dass die Hygieneregeln eingehalten
         werden.
        Ein 3G-Nachweis ist laut Corona-Verordnung nur erforderlich, wenn der
         Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

Maßnahmen für den Trainings- und Spielbetrieb
Grundsätze
    Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden
     allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
    Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung
     des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
    Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist empfohlen.
    Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit durch den
     verantwortlichen Trainer ist zu gewährleisten und mindestens vier Wochen
     aufzubewahren.

Abläufe/Organisation vor Ort
Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter zum Sportgelände
    Einzelne Anreise der Spieler und Schiedsrichter wird empfohlen, von
      Fahrgemeinschaften wird abgeraten.
    Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten
      entstehen.
    Der vorgegebene Zugang zu den Kabinen ist einzuhalten.

Auf dem Spielfeld
    Alle Trainings- und Spielformen können uneingeschränkt durchgeführt werden.

Auf dem Sportgelände
    Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
    Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist sichergestellt.
    Bei der Nutzung der Toiletten muss eine Mund-Nase-Schutzes getragen werden.
    Bei der Nutzung von Innenräumen muss ein 3G-Nachweis erbracht werden.

Bestimmungen für Mannschaften auf dem Sportgelände des FC Spechbach
    Außerhalb des Spielfeldes gelten die zuvor genannten Hygiene- und Distanzregeln
      (unter allgemeinen Grundsätzen zu finden).
    Der Zugang zu den Kabinen ist vor Ort gekennzeichnet und muss befolgt werden.
    Da der Zugang zur Heim- und Gästekabine durch getrennte Zugänge erfolgt, ist eine
      Nutzung der Kabinen gestattet.
    Es besteht eine 3G-Nachweis-Pflicht zur Nutzung von Innenräumen (Kabine,
      Duschraum), Ausnahme ist die Einzelnutzung der Toiletten.
    In den Kabinen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

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        In den Kabinen muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
        Es wird empfohlen, umgezogen zum Spiel zu erscheinen.
        Die Benutzung der Kabine ist auf ein Minimum zu beschränken.
        Die Kabinen sind nach Möglichkeit bei gekipptem Fenster zu benutzen
        Nach der Benutzung der Kabine müssen die Fenster mind. 10 Minuten geöffnet
         werden.
        Mannschaftsbesprechungen sollten nach Möglichkeit im Freien durchgeführt werden.
        Jeder Mannschaft wird zum Warmmachen ein Feldbereich zugewiesen.
        Mitbringen eigener Getränkeflaschen, um Verwechslungen auszuschließen, ist
         empfohlen.
        Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

Bestimmungen für Mannschaften bei der Nutzung der Duschen
    Es dürfen nur die gekennzeichneten Duschen verwendet werden (max. 2 Duschen
      dürfen gleichzeitig belegt sein).
    Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auch hier einzuhalten.
    Um den Mindestabstand einzuhalten wurden einzelne Duschen gesperrt.
    Beim Duschen muss die Eingangstür zum Zugang der Gästekabine geöffnet sein.
      Dadurch soll ein bestmöglicher Luftaustausch gewährleistet sein.
    Gäste- und Heimmannschaft dürfen nur zeitlich getrennt voneinander die Duschräume
      nutzen. Organisatorisch wird hierfür der Gästemannschaft 30 min nach Spielende zur
      Nutzung der Duschen zur Verfügung gestellt. Erst danach werden die Duschen von
      der Heimmannschaft genutzt.
    Nach der Nutzung der Duschen, wird der Duschbereich gereinigt, abgezogen und
      regelmäßig desinfiziert.

Bestimmungen für Schiedsrichter bei der Nutzung der Umkleidekabine
    Der Zugang zur Schiedsrichterkabine erfolgt über einen separaten Eingang, dadurch
      ist die Schiedsrichterkabine uneingeschränkt nutzbar.
    Da die Schiedsrichterkabine nur von einer Person genutzt wird, werden für die
      Nutzung keine weiteren Auflagen notwendig.
    Nach der Nutzung der Kabine wird der Raum durch Öffnen der Tür mind. 10 min
      gelüftet und die Kabine danach gereinigt.

Weg zum Spielfeld
   Die Mindestabstandsregelung auf dem Weg zum Spielfeld muss zu allen Zeitpunkten
      (zum Aufwärmen, zum Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel)
      angewendet werden.
   Der Zugang zur Zone 1 ist für Gäste- und Heimmannschaften in getrennten Bereichen
      realisiert.

Spielbericht
    Das Ausfüllen des Spielberichtes-Online vor dem Spiel inklusive der Freigabe der
      Aufstellungen erledigen die Mannschaftsverantwortlichen nach Möglichkeit jeweils im

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         Vorfeld bzw. auf eigenen (mobilen) Geräten. Der Schiedsrichter sollte nach
         Möglichkeit ebenso den Spielbericht an seinem eigenen (mobilen) Gerät ausfüllen.
        Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt, ist sicherzustellen,
         dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich
         ist.
        Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen
         genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der
         Betreuer pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Einlaufen der Teams
    Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
    Kein „Handshake“
    Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
    Keine Escort-Kids
    Keine Maskottchen
    Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)

Trainerbänke/Technische Zone
    Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer haben sich während des Spiels in
       der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
    Um den Mindestabstand einzuhalten, wurde der Bereich für die Auswechselspieler
       vergrößert. Dafür steht zusätzlich ein abgesperrter Bereich zwischen den beiden
       Auswechselbänken hinter der Spielfeldbegrenzung zur Verfügung.
    In allen Fällen ist nach Möglichkeit auf den Mindestabstand zu achten, falls dies nicht
       möglich ist, ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.

Während dem Spiel
   Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt
     ist zu verzichten.
   Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.

Halbzeit
    In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
      Schiedsrichter und Betreuer im Freien.

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Zuschauer

       Auch von den Zuschauern sind die Hygiene- und Verhaltensregeln (unter „Allgemeine
        Grundsätze“ nachzulesen) zwingend einzuhalten.
       Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Zuschauer*innen im Freien und solange der
        Abstand von 1,5 Metern zuverlässig eingehalten werden kann, ist kein 3G-Nachweis
        (negativer Corona-Schnelltest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis) notwendig.
       Generell muss zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten
        werden. Ist dies nicht möglich, besteht Maskenpflicht.
       Es erfolgt eine strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen.
       Es liegt eine klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe
        Zonierung) vor.
       In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) gilt Maskenpflicht.
       Möglichkeiten zum Händewaschen und/oder desinfizieren stehen zur Verfügung.
       Die aufgestellten Schilder/Plakate müssen beachtet werden und sollen bei der
        dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln helfen.
       Die Information der Zuschauer über das Hygienekonzept des FC Spechbach erfolgt
        über Aushang am Sportgelände.
       Wir sind im Zuge der aktuellen Corona-Verordnungen verpflichtet, die Kontaktdaten
        aller anwesenden Zuschauer zu erfassen. Die Erfassung dient einer möglichen
        Nachverfolgung der Infektionskette und wird nur für diesen Zweck verwendet. Diese
        erfassten Daten werden für vier Wochen aufbewahrt und danach unleserlich entsorgt.
        Empfänger der Daten ist nur das Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung
        erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.
       Zur Dokumentation befindet sich am Zugang zum Sportplatz ein Tisch mit
        ausgelegten        Registrierformularen.       Die    Formulare      müssen      pro
        Besucher/Haushalt ausgefüllt und in die aufgestellte Box eingeworfen werden.
        Alternativ dazu, kann eine Registrierung über die Kontaktverfolgungs-App
        „Luca“ erfolgen.

Gastronomie

       Es erfolgt eine klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich durch
        Absperrbänder.
       Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen Vorgaben der
        Corona-Verordnung!
       Der Ausschankbereich des Clubhauses bleibt vorerst geschlossen. Alternativ dazu
        erfolgt der Verkauf von Getränken in einer Verkaufshütte neben dem Clubhaus.
       Für die Personen, die im Gastrobereich tätig sind, werden entsprechende
        Infektionsschutzmaterialien       wie    Mundschutz,      Einweghandschuhe      und
        Desinfektionsmitteln bereitzustellen.
       Ein Spuckschutz im Thekenbereich ist angebracht

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FC Spechbach e.V.
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                                                74937 Spechbach
 1. Vorsitzender: Benjamin Dick, Wimmersbacher Weg 2, 74937 Spechbach, Tel.:06226/40528, E-Mail: benjamindick@web.de

Hinweise
Haftungshinweis
Jeder Verein ist dafür verantwortlich, die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen
einzuhalten und den Trainings- und Spielbetrieb entsprechend der jeweils geltenden
Verfügungslage zu organisieren. Eine generelle Haftung für eine Ansteckung mit dem
Corona-Virus im Rahmen des Trainings trifft Vereine und für die Vereine handelnde
Personen aber nicht. Es ist klar, dass auch bei Einhaltung größtmöglicher Sicherheits- und
Hygienestandards eine Ansteckung sich nicht zu 100 Prozent vermeiden lässt (weder im
Training/Spiel noch bei sonstiger Teilnahme am öffentlichen Leben). Die Vereine haften nicht
für das allgemeine Lebensrisiko der am Training beteiligten Personen.
Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Verein bzw. den für den Verein handelnden
Personen ein vorsätzliches oder fahrlässiges Fehlverhalten vorzuwerfen ist und gerade
dadurch Personen zu schaden kommen. Die Beweislast für ein solches Fehlverhalten und
einen darauf basierenden Schaden trägt grundsätzlich derjenige, der den Verein/die
handelnden Personen in Anspruch nehmen möchte.

Rechtliches
Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr
für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten,
dass durch die zuständigen Behörden oder Eigentümer bzw. Betreiber der Sportstätte
weitergehende       oder   abweichende    Regelungen   zum     Infektionsschutz   sowie
Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig. Diese
sind stets vorrangig und von den Vereinen zu beachten.

Die Ausführungen beziehen sich auf alle Geschlechter. Aus Gründen der Lesbarkeit
wird nur die männliche Form genannt.

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