Hygieneplan der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung in Bezug auf das Corona-Virus Version 7 vom 1. September 2021 vorläufig bis zur ...

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Der Rektor

              Hygieneplan
 der Hessischen Hochschule für Polizei
            und Verwaltung
     in Bezug auf das Corona-Virus

                 Version 7
         vom 1. September 2021
   (vorläufig bis zur PR Genehmigung)
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 Änderungsnachweis
                             Bearbeitet
 Version      Status                      Datum                  Änderung/Bemerkung
                             von
                                                                 Unterschrift Rektor,
 0.01         vorläufig      Kranitz      5. Mai 2020
                                                                 Björn Gutzeit
 0.02         vorläufig                                          Unterschrift Rektor,
                             Kranitz      11. Mai 2020
                                                                 Björn Gutzeit
 1.00         genehmigt PR                28. Mai 2020           Unterschrift 6. Juni 2020,
                             Kranitz
                                                                 Björn Gutzeit
 2.00         vorläufig      Kranitz      27. August 2020        an PR 2. Dez. 2020
 3.00         vorläufig      Kranitz      20. November 2020      an PR
 4.00 vorl.   vorläufig,     Hartmann      3. und 17. Dezember   an PR
              geprüft MAS                 2020
 4.00 vorl.   genehmigt PR   PR           28. Dezember 2020      von PR
 4.00         gez.           Kranitz      29. Dezember 2020      Unterschrift Rektor, kom.
                                                                 Dr. Walter Seubert
 5.00 vorl.   vorläufig      Hartmann     26. Februar 2021       an PR
 5.00         vorläufig      Hartmann     15. März 2021
 6.00 vorl.   vorläufig      Hartmann     8. Juni 2021           an PR
 6.00         genehmigt PR   PR           21. Juni 2021          von PR
 7.00                        Kranitz/Funk 2. September 2021      an PR

Stand: 1. September 2021
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Inhalt

Vorwort……………………………………………………………………………………………………..3
    Allgemeines ........................................................................................................................... 5
  1.1.    Die Anlagen zum geltenden Hygieneplan sind zu beachten........................................... 5
  1.2.    Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften ............................................................................... 5
  1.3.    Testung, 3G-Regelung ................................................................................................... 5
  1.4.    Dienstunfallschutz ........................................................................................................... 6
  1.5.    Verhalten bei einem positiven Testergebnis ................................................................... 6
    Krankheitstage in Quarantäne/ Präsenzpflichtaufhebung ...................................................... 7
    Hygienemaßnahmen .............................................................................................................. 7
  3.1.    Abstand ........................................................................................................................... 7
  3.2.    Hust- und Nies-Etikette ................................................................................................... 8
  3.3.    Handhygiene ................................................................................................................... 8
  3.4.    Mund-Nasen-Schutz (MNS) ............................................................................................ 8
  3.5.    Lüften .............................................................................................................................. 8
    Lehrveranstaltungen ............................................................................................................ 10
    Kontaktdatenerfassung ........................................................................................................ 12
    Räumlichkeiten allgemein .................................................................................................... 12
  6.1.    Reinigung- und Desinfektion während der Pandemie - Kontaktflächen........................ 13
  6.2.    Lehrsäle ........................................................................................................................ 13
  6.3.    Büroräume .................................................................................................................... 13
  6.4.    Getrennte Ein- und Ausgänge der Gebäude ................................................................ 14
  6.5.    Dienstwagen ................................................................................................................. 14
    Kantine in Gießen ................................................................................................................ 14
    Bibliothek ............................................................................................................................. 15
    Beratung des Medical Airport Service GmbH (MAS) ........................................................... 15

Stand: 1. September 2021
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Vorwort

Der Lehr- und Verwaltungsbetrieb der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV)
erfolgt unter Beachtung der im Zusammenhang mit dem Corona-Virus ergangenen Verordnungen
des Landes Hessen, die jeweils aktuelle Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des
Bundes sowie der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes:

            Halten Sie mind. 1,5 m Abstand zu Ihren Kolleginnen und Kollegen sowie Ihren
             Mitstudierenden ein! Minimieren Sie ein enges Zusammentreffen mehrerer Personen!
            Husten oder niesen Sie in die Armbeuge!
            Waschen Sie häufig und gründlich die Hände – mind. 20 bis 30 Sekunden! Oder
             desinfizieren Sie Ihre Hände.
            Beachten Sie die aktuellen Regelungen zum Tragen des Mund-Nase-Schutz (MNS1)!
             (Anlage 3)
            Lüften Sie regelmäßig (Stoßlüften)!

    Wintersemester 2021/22
            Testangebot, 3-G-Regelung
            Maskenpflicht in den ersten 2 Präsenzwochen

Die Beschäftigten und Studierenden sowie Gäste der HfPV beachten diese Vorgaben und
Empfehlungen eigenverantwortlich, sowohl im Interesse der eigenen Gesundheit, der Gesundheit
der Kolleginnen und Kollegen, der Lehrenden sowie der Kommilitonen, denen sie im täglichen
Dienst und Studium begegnen. Die bereits getroffenen umfangreichen Hygienemaßnahmen
bedürfen einer lagebedingten regelmäßigen Überprüfung und Anpassung je nach aktuellem und
lokalem Infektionsgeschehen. Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass aktuell die
Ausbreitung     mehrerer     Virus-Mutationen      erkennbar   ist,   die   eine   deutlich   höhere
Ansteckungsgefahr aufweisen sollen, gilt es weiterhin persönliche Kontakte auf das minimal
notwendigste Maß zu beschränken und so eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

1
 Unter einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) werden die OP-Masken, FFP2-Masken oder
KN95-Masken definiert.

Stand: 1. September 2021
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      Allgemeines

Grundsätzlich gilt: Bei Symptomen gleich jeder Schwere, insbesondere Fieber, Husten,
Halsschmerzen sowie andere grippeähnlichen Symptome, bleiben Angehörige der HfPV zur
Sicherheit zu Hause bzw. verlassen das Gelände der HfPV. Nehmen Sie in diesem Fall bitte nicht
am Dienst vor Ort bzw. an Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs, insbesondere Lehr- und
Prüfungsveranstaltungen, teil.

1.1. Die Anlagen zum geltenden Hygieneplan sind zu beachten.

Beschäftigte der HfPV, die zur Risikogruppe gehören, besprechen mit ihren Vorgesetzten auf
welche Weise und in welchem Umfang sie Dienst versehen.

Studierende und Lehrbeauftrage die zur Risikogruppe gehören, besprechen mit ihrer
Ausbildungsbehörde und der jeweiligen Abteilungsleitung des Studienortes auf welche Weise und
in welchem Umfang sie Dienst versehen bzw. am Präsenzstudium teilnehmen.

Sofern während des Dienstes oder der Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung bzw.
Präsenzprüfung plötzlich ein Krankheitsgefühl auftritt, haben sich die Betroffenen sofort bei ihrer
Lehrkraft oder ihrer oder ihrem Vorgesetzten zu melden.

1.2. Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften

Arbeitsschutzrechtliche           Vorschriften,         insbesondere      die      SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) und die Arbeitsschutzregeln sind zu
beachten.     Die    SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel            enthält    Konkretisierungen       der
Anforderungen der Verordnungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).                         Diese
finden Sie hier:
https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-
Betrieb/Coronavirus/Coronavirus_node.html

1.3. Testung, 3G-Regelung

Auf Grund der aktuellen Pandemielage wird gem. $ 14 Abs. 2 Nr. 2 CoVSchuV zur Sicherstellung
des     Infektionsschutzes   in     den    Lehrveranstaltungen     und     Prüfungen     für     alle
Präsenzlehrveranstaltungen und Prüfungen der Zutritt auf Personen mit Negativnachweis nach
§ 3 CoVSchuV (sog. 3G Regelung) beschränkt.

Stand: 1. September 2021
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Das bedeutet, dass für als Nicht-genesen-geltende oder ungeimpfte Personen eine vorherige
Testung verpflichtend ist. Eine Vorlage des Nachweises ist auf Nachfrage notwendig, dies ist
abhängig von der pandemischen Lage in der Abteilung. Laienschnelltest werden (voraussichtlich
jedenfalls bis zum 24. November 2021) zur Verfügung gestellt.

Das Testergebnis darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Für als genesen geltende und geimpfte Personen wird die zusätzliche Nutzung der zur
Verfügung stehenden Laienschnelltest empfohlen.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz des Studienortes > 100 oder abhängig von den Infektionszahlen der
Abteilung gilt darüber hinaus die Empfehlung, dass alle Beschäftigten und Lehrenden (auch
Genesene und Geimpfte) 1 x pro Woche einen Bürgertest durchführen sollten. Die Gültigkeit
dieser Empfehlung ist bis zum 10. Oktober 2021 befristet.

Im Bereich des Sports und Einsatztrainings ist das negative Testergebnis vorzulegen, sofern kein
positiver Impf- oder Genesenenstatus vorliegt. Diesbezüglich ist insbesondere die Anlage 2 zum
Hygieneplan zu beachten.

1.4. Dienstunfallschutz sowie Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung

Der unmittelbare Hin- und Rückweg zu einem kostenlosen Bürgertest (Ziff. 1.3) ist für die
hauptamtlichen Lehrenden sowie das Verwaltungspersonal der HfPV Dienst- bzw. Arbeitszeit und
dienstunfallgeschützt, wenn ein dienstliches Erfordernis vorliegt. Die Erforderlichkeit der
Bürgertesttestung ist mit der oder dem Vorgesetzten oder der Abteilungsleitung abzustimmen.
Ferner wird für die Wahrnehmung eines Impftermins betr. das Coronavirus Dienst- bzw.
Arbeitsbefreiung gewährt.

1.5. Verhalten bei einem positiven Testergebnis

Von der persönlichen Anreise zum Dienst in die HfPV ist abzusehen, bei Anwesenheit ist die HfPV
zu verlassen (Selbstisolierung). Im Falle eines positiven Laien-/Selbsttestergebnisses sind die
Lehrenden und Beschäftigten verpflichtet, sich mit dem Coronastab HfPV (0611 5829 130, E-Mail:
corona@hfpv-hessen.de) sowie der jeweiligen Abteilungsverwaltung/Sachgebietsleitung/Stab
und örtliches Gesundheitsamt https://tools.rki.de/plztool/ in Verbindung zu setzen. Studierende

Stand: 1. September 2021
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des Fachbereichs Verwaltung melden sich beim Coronastab HfPV (0611 5829 130) und zusätzlich
bei Ihrer Ausbildungsbehörde sowie dem örtlichen Gesundheitsamt. Die Studierenden aus dem
Fachbereich Polizei in der Fachtheorie haben die HPA zu informieren und das örtliche
Gesundheitsamt.

    Krankheitstage in Quarantäne/ Präsenzpflichtaufhebung

Studierende oder Beschäftigte in Quarantäne bzw. bei Präsenzpflichtaufhebung sind nicht krank,
sondern dienstfähig. Die Studierenden nehmen am Onlinestudium teil und halten sich
eigenverantwortlich – mit Unterstützung durch die Studiengruppe und/oder die Lehrenden
lerntechnisch auf dem aktuellen Stand. Die Nichtanwesenheit beim Einsatztraining, die durch die
Quarantäne zwangsweise Folge ist, ist analog zu sehen als könnten die Studierenden temporär
aus z. B. Verletzungsgründen nicht am Sport teilnehmen.

Die Bediensteten der HfPV arbeiten im Falle von Quarantäne oder Präsenzpflichtaufhebung im
Home-Office.

Sofern in der Quarantäne Krankheitssymptome entwickelt werden, ist eine Krankmeldung zu
prüfen. In diesem Fall wird analog der Verfahrensweise bei anderen Krankmeldungen verfahren.
Es besteht in diesem Fall keine Teilnahmepflicht für die sich krankmeldenden Studierenden an
der Onlinelehre oder Dienst- bzw. Arbeitspflicht für die Beschäftigten der HfPV.

     Hygienemaßnahmen

In den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der HfPV werden Hinweise und Informationen zu
Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aufgehängt. Zusätzlich werden
die Studierenden regelmäßig durch die verantwortliche Fachhochschullehrkraft, Lehrbeauftragte
durch die jeweilige Abteilungsleitung sowie Beschäftigte der HfPV durch ihre Vorgesetzten auf die
Hygieneregeln hingewiesen.

 3.1. Abstand

Es ist generell ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt in allen
Räumlichkeiten sowie auf dem gesamten Gelände der HfPV. Für das Sport- und Einsatztraining
werden besondere Regelungen festgelegt (siehe Anlage 2). Sofern möglich, werden
Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht, die auf den Mindestabstand von 1,50 m

Stand: 1. September 2021
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hinweisen. Dies gilt insbesondere für das Rektorat, die Geschäftszimmer, Kopierräume,
Bibliotheken, Teeküchen, Sozialräume und Sanitär- / Toilettenräume.

3.2. Hust- und Nies-Etikette

Beim Husten oder Niesen ist die Hust- und Nies-Etikette zu beachten (mindestens 1,50 m
Abstand, Wegdrehen, Husten in die Armbeuge, Nutzung eines Einwegtaschentuchs,
anschließende Entsorgung in einen Abfalleimer). Nach jedem Naseputzen, Niesen oder Husten
sollen die Hände gründlich gewaschen werden.

3.3. Handhygiene

Das Händewaschen soll unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Institutes erfolgen
(min. 30 Sekunden, Verwendung von Flüssigseife und unter Beachtung des Gesundheits- und
Arbeitsschutzes Verwendung von Handdesinfektionsmittel, Entsorgung von Einmalhandtüchern
in Abfalleimern, warmes Wasser ist zum Abspülen der Corona-Viren nach Anleitungen nicht
erforderlich - Anleitungen unter www.infektionsschutz.de). Sollte ein gründliches Händewaschen
nicht machbar sein, desinfizieren Sie bitte Ihre Hände.

Es wird empfohlen, die Hände vor Betreten des Lehrraums, nach dem Aufenthalt außerhalb, bei
sonstigen Verschmutzungen, vor dem Essen, nach der Toilettenbenutzung sowie nach Niesen
und Husten zu waschen. Wenn vorhanden, sind die Handwaschbecken in den Lehrsälen zu
nutzen. Es wird empfohlen, auf eine ausreichende Handpflege zu achten. Andere Personen sollen
nicht berührt werden.

3.4. Mund-Nasen-Schutz (MNS)

Der Hinweis in der Anlage 3 zum „Mund-Nasen-Schutz“ ist zu beachten.

3.5. Lüften

Stand: 1. September 2021
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Die Lufthygiene ist in den Räumen der HfPV einzuhalten, da dadurch die Innenraumluft
ausgetauscht wird. Von Kipplüftungen wird abgeraten, da sie keinen Luftaustausch bewirken. Im
Bedarfsfall   können   CO2-Messgeräte        in   den   Abteilungen   ausgeliehen   werden.   Das
Umweltbundesamt gibt folgende Empfehlungen zum effizientem Lüften zur Reduzierung des
Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole:
„Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel
erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett gegen Frischluft von
außen ausgetauscht wird. Dies wird idealerweise wie folgt erreicht:
Während der Raumnutzung ist regelmäßig mit weit geöffneten Fenstern zu lüften (Stoßlüften). Je
größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften.
Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.
An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10-20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im
Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster
durchgehend geöffnet bleiben.

Stoßlüften erzielt eine größere Wirkung als Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende
Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. In den Lehrveranstaltungsräumen kann das Querlüften
auch durch weit geöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der
gegenüberliegenden Seite realisiert werden. Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt
die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie
rasch wieder an.

Der Betrieb von Klimaanlagen kann erfolgen, wenn diese Frischluft ansaugt bzw. ein Teil der Luft
von außen zugeführt wird. Es gilt ein möglichst regelmäßiges Lüften mittels Fenster.

Mobile Raumluftreiniger können während der SARS-CoV-2-Epidemie nur als ergänzende
präventive Infektionsschutzmaßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2 in Innenräumen, die über
keine raumlufttechnische Anlage verfügen, bei Vorliegen von bestimmten Randbedingungen
sinnvoll sein. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster
oder raumlufttechnische Anlagen zur Erfüllung der Anforderungen der ASR A3.62 nicht ersetzen
und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im
Nahbereich (Unterschreiten des Schutzabstandes von 1,5 m).

Nicht ausreichend ist das folgende Lüften:

2
 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-
6.pdf?__blob=publicationFile

Stand: 1. September 2021
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       Lüften ausschließlich über geöffnete Türen ohne gleichzeitiges Öffnen von Fenstern.
        Damit können virushaltige Aerosole unter Umständen von einem Raum über den Flur in
        andere Klassenräume transportiert werden, ohne dass zuvor eine deutliche Verdünnung
        durch Außenluftzustrom erfolgte.

       Lüften mit gekippten Fenstern oder nur einem offenen Fenster. Unzureichend ist eine
        teilweise Öffnung von Fenstern oder eine Lüftung durch Kippstellung von Fenstern. Eine
        Kippstellung der Fenster führt nicht zu einem ausreichenden Luftaustausch, auch wenn
        das Fenster den ganzen Tag gekippt bleibt. In der kalten Jahreszeit führt dieses hygienisch
        ineffiziente Lüften zudem dazu, dass Wärme aus dem Raum unnötig entweicht.“3

       Die mobilen Raumluftreiniger ersetzen nicht das Lüften über die Fenster.

    Lehrveranstaltungen

Durch die Beschlüsse der Fachbereichsräte vom 20.08.2021 wurde der Präsenzlehre ab dem
Wintersemester 2021/2022 grundsätzlich Vorrang gewährt. Unter der Berücksichtigung der
pandemisch bedingten Erfordernisse und weiterer Entwicklungen der Pandemielage sollen
Lehrveranstaltungen in vollständiger Gruppengröße stattfinden.

Für einen reibungslosen Ablauf und zur Wahrung der Fürsorgepflicht als Hochschule bedarf es
folgender Regelungen:

       Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen ist auf die 3G-Regelung abzustellen.
        Sofern kein positiver Impf- oder Genesenenstatus vorliegt, ist 2x wöchentlich der zur
        Verfügung gestellte Laien-/Selbsttest durchzuführen.

       Für den Bereich Sport und Einsatztraining wird auf die Anlage 2 zum Hygieneplan
        verwiesen.

       Grundsätzlich wird auch die Testung von bereits geimpften oder genesenen Personen
        empfohlen, um eine möglichst hohe Sicherheit der Lehrveranstaltung zu ermöglichen.

3
 (Auszug aus Umweltbundesamt, Stand 15.10.2020).
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Infektionsschutz.html#FAQId13674908

Stand: 1. September 2021
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      Unter Beachtung der aktuellen Rechtslage kann auf die Abstandsregelung innerhalb der
       Lehrveranstaltung verzichtet werden, sofern der MNS dauerhaft getragen wird. Auf die
       regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten ist zu achten.

      Sofern der MNS nicht dauerhaft getragen wird, ist dringend die Einhaltung der Abstände
       sowie die regelmäßige Lüftung der Räumlichkeiten zu beachten.

      Unabhängig      von   der    Einhaltung     der    Abstandsregelungen   ist   aufgrund    der
       Inkubationszeit/Reiserückkehr in den ersten beiden Semesterwochen für alle
       Studierenden und Lehrenden das Tragen eines MNS verpflichtend.

      Diese Grundsätze werden unter der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und
       orientiert an der pandemischen Lage in den Abteilungen umgesetzt. Die Regelungen
       gelten für alle Präsenzlehrveranstaltungen für Studierende sowie Lehrende.

      Präsenzveranstaltungen, in denen Personen verschiedener Studiengruppen in einem
       Lehrsaal zusammenkommen, insbesondere bei Wahlpflichtmodulen, sind auf das Nötigste
       zu reduzieren. Eine Mischung von Studierenden verschiedener Standorte soll nicht
       erfolgen.

      Für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Verwaltung ist weiterhin Online-Lehre
       möglich. Für Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Polizei ist Online-Lehre im
       begründeten Ausnahmefall möglich.

      Beim Aufenthalt auf dem Gelände außerhalb der Lehrveranstaltung, d. h. in den Pausen
       und auf dem Weg von oder zum Lehrveranstaltungsraum sollen sich die Studierenden
       unter Einhaltung des Mindestabstands aufhalten und fortbewegen. Pausen sollen bei
       trockenem Wetter überwiegend auf dem Gelände der HfPV draußen verbracht werden.

      Im Übrigen ist in den für die Studierenden vorgehaltenen Sozialräumen ein ausreichender
       Abstand sicherzustellen, z. B. dadurch, dass Tische und Stühle nicht zu dicht
       beieinanderstehen. Mindestens ist ein Abstand von jeweils 1,50 m einzuhalten. Bei
       trockenem Wetter sollen die Sozialräume nicht durch die Studierenden genutzt werden.

      Die aktuellen Reise- und Reiserückkehrregelungen sind zwingend von allen Lehrenden,
       Studierenden,     dem       Verwaltungspersonal       und   sonstigen    Besuchern       oder
       Liegenschaftspartnern der HfPV zu beachten.

Stand: 1. September 2021
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    Kontaktdatenerfassung

Bei allen Arten von Präsenzveranstaltungen auch außerhalb von Lehrveranstaltungen sind die
Kontaktdaten zu erfassen. Die Erfassung ist erforderlich für jede Veranstaltung, auch in
Arbeitsräumen und Bibliotheken. (§ 14 Abs. 2 CoSchuV)

Übersicht der Zuständigkeit
Lehrveranstaltung          Studiengruppensprecher/innen
Bibliotheken               Bibliothekspersonal
Arbeitsräume               Studierende eigenständig
Besprechungen              Besprechungsorganisatoren,

Aufenthaltsräume           Nutzende eigenständig*1

NWS Lehrende               Nutzende eigenständig*1

Mit den Daten muss schnell eine eindeutige Kontaktverfolgung möglich sein (Name,
Studiengruppe, Adresse, Telefonnummer).

    Räumlichkeiten allgemein

Die Sozialräume sollen während der Pandemie nicht zu einem längeren Aufenthalt, z. B. zum
Essen,   genutzt   werden.    Die   Mahlzeiten   sind   entsprechend   der   aktuellen   Corona-
Hygieneregelungen einzunehmen und die Räume sind regelmäßig zu lüften.

Beim Einsatz von Geschirrspülmaschinen sind Programme größer/gleich 60 Grad zu wählen.

Für die gründliche Reinigung der Bürokommunikationsmittel ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Die Bestuhlung und die Nutzung in den Räumlichkeiten ist so zu gestalten, dass möglichst kein
Face-to-Face-Kontakt besteht und immer der Mindestabstand von 1,50 m eingehalten wird.

In den Gebäuden der HfPV sind in größerem Umfang Desinfektionsspender angebracht worden,
die von den Beschäftigten und Studierenden der HfPV und weiteren Besucherinnen und
Besuchern vor Betreten der Räumlichkeiten genutzt werden sollen. Ferner werden bei Bedarf
Husten-Niesschutz, Plexiglaswänden, Bodenaufkleber, Gurtpfosten und ähnliche Hilfsmittel im
Falle der Erforderlichkeit zur Verfügung gestellt (insbesondere für die Geschäftszimmer und
Bibliotheken).

Stand: 1. September 2021
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In allen Sanitär- / Toilettenräumen sind abhängig von den örtlichen Gegebenheiten nur so viele
Personen gleichzeitig zulässig, dass der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden
kann. Die Sanitärräume sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sanitärbereiche werden mit
Seife im Pumpspender, Wandspendern für Handtücher und einem mit einem Müllbeutel
ausgestatteten    Abwurfbehälter    ausgestattet.       Zusätzlich     werden,   soweit   vorhanden,
Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.

6.1. Reinigung- und Desinfektion während der Pandemie - Kontaktflächen

Das Hessische Sozialministerium schließt sich der Auffassung des Robert-Koch-Instituts an, dass
es außerhalb des medizinischen und gastronomischen Sektors im Hinblick auf Covid-19 keiner
desinfizierenden Reinigung bedarf und aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Virus eine erhöhte
Reinigungsfrequenz mit fettlösenden Reinigungsmitteln ausreichend ist. Bei Reinigungsmitteln mit
Tensiden    und    Alkoholen    handelt   es    sich     nach    der     Handlungsempfehlung    des
Bundesinnungsverbandes für Gebäudereiniger um geeignete Mittel.

Nach der Handlungsanweisung des HMdF ist eine erhöhte Reinigungsfrequenz mit fettlösenden
Reinigungsmitteln zu beachten. Kontaktflächen im o. g. Sinne sind Türklinken, Aufzugstaster,
Lichtschalter, Handläufe, elektrische Türöffner sowie Kontaktflächen in Teeküchen und im
Pfortenbereich.

Die generelle Nutzung von Desinfektionsmittel ist keine Empfehlung des Medical Airport Service
GmbH (MAS).

6.2. Lehrsäle

Raumwechsel von Studiengruppen an einem Tag sollen vermieden werden. Sofern dies nicht
vermeidbar ist, soll gewährleistet werden, dass die Reinigungsmittel/Papier in dem Raum
vorhanden sind und durch die Lehrenden und Studierenden sowie die Beschäftigten und Gäste
der HfPV genutzt werden. Die eigenständige Reinigung der Plätze bei einer Mehrfachnutzung an
einem Tag ist zu empfehlen. Für die IT-Lehrsäle stehen Reinigungstücher zur Verfügung.

6.3. Büroräume

Die Reinigung der eigenen Arbeitsfläche (Schreitisch, Tastatur, Telefonhörer) erfolgt
entsprechend dem Pandemieplan des LBIH durch die Beschäftigten der HfPV selbst. Dazu wird

Stand: 1. September 2021
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das erforderliche Material zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich sind Einzelbüroräumlichkeiten
vorzusehen.

6.4. Getrennte Ein- und Ausgänge der Gebäude

Sofern es möglich ist, sollen gentrennte Ein- und Ausgänge genutzt werden. Die Abteilungen und
die Zentralverwaltung erlassen diesbezüglich ggf. Hinweise in ihrer jeweiligen Liegenschaft.

6.5. Dienstwagen

In Dienstwagen sind Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion sowie Papiertücher und
Müllbeuteln vorzuhalten (siehe Mindestausstattung der Dienstwagen Anlage zum Hygieneplan).
Die gleichzeitige Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Beschäftigte ist möglichst zu
vermeiden. Wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als einem Hausstand befinden, ist
ein MNS zu tragen. Bei mehr als einer Person im Dienstfahrzeug ist MNS zu tragen. Innenräume
der Dienstwagen sind regelmäßig zu reinigen, insbesondere bei Nutzung durch mehrere
Personen. Fahrten zur Materialbeschaffung bzw. Auslieferung sind nach Möglichkeit zu
reduzieren, Tourenplanungen sind entsprechend zu optimieren.

Bei Dienstfahrten sind bei der Tourenplanung Möglichkeiten zur Nutzung sanitärer Einrichtungen
zu berücksichtigen, da wegen der aktuellen Schließung vieler öffentlich zugänglicher Toiletten und
Waschräume Handhygiene nur eingeschränkt möglich ist.

Die Nutzung der Umluftanlage/ Klimaanlage ist untersagt, wenn keine Frischluftzufuhr von außen
erfolgt. Der Betrieb von Klimaanlagen kann erfolgen, wenn diese Frischluft ansaugt bzw. ein Teil
der Luft von außen zugeführt wird. Vorrangig und am effektivsten ist ein regelmäßiges Lüften
mittels Fenster.

    Kantine in Gießen

Sofern die im Wege eines Pachtvertrages betriebene Kantine in Gießen geöffnet ist, ist ein
ausreichender Abstand sicherzustellen, z. B. dadurch, dass Tische und Stühle nicht zu dicht
beieinanderstehen. Auf jeden Fall ist ein Mindestabstand von jeweils 1,50 m zu gewährleisten. Es
ist darauf zu achten, dass möglichst keine Warteschlangen bei der Essensaus- und
Geschirrrückgabe sowie an der Kasse entstehen. Sofern Sitzplätze angeboten werden sollten,
sind gesonderte Regelungen zur Kontaktdokumentation festzulegen und die jeweilige Rechtslage
zu beachten.

Stand: 1. September 2021
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    Bibliothek

Für die Bibliotheken werden gesonderte Regelungen getroffen.

    Beratung des Medical Airport Service GmbH (MAS)

Die Beratung durch den MAS kann in Anspruch genommen werden. Regelungen allgemeiner
Natur müssen abgestimmt werden, individuelle Beratung an den Standorten kann wie gewohnt in
Anspruch genommen werden. Die Kontakte stellen die Verwaltungsleitungen her.

Wiesbaden, den       September 2021

Dr. Walter Seubert

Rektor, kommissarisch

Anlagen
   1.   Ausstattung HfPV
   2.   Regelung Sport und Einsatztraining
   3.   Regelung MNS
   4.   FAQ FB V und FB P
   5.   Aushänge
   6.   Produktinformationen
   7.   Musterregelung Bibliotheken
   8.   Schnelltestkonzept

Stand: 1. September 2021
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