Der Stufenzins-Pfandbrief - Mit 100 % Kapitalsicherheit zum Laufzeitende und garantiert steigenden Zinsen - Bank Austria
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Der Stufenzins- Pfandbrief. Mit 100 % Kapitalsicherheit zum Laufzeitende und garantiert steigenden Zinsen. Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 5 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 8. Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 9
Garantiert steigende Zinsen bei hoher Sicherheit . 1) Der Stufenzins-Pfandbrief. Jährliche Zinsengutschrift. Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen, und das bei ho- Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte her Sicherheit1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es möglich. Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen Termin, jeweils am 9. November jedes Jahres, ausbezahlt. Die steigenden Zinsen auf einen Blick: Besondere Besicherung. 1. Jahr 0,40 % p. a.2) Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere. Die UniCredit Bank Austria AG haftet mit ihrem gesamten Bank- 2. Jahr 0,40 % p. a.2) vermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes. 3. Jahr 0,40 % p. a.2) Zusätzlich ist der Stufenzins-Pfandbrief durch ein Sonderver- 4. Jahr 0,50 % p. a.2) mögen, bestehend aus Bank Austria HypothekarDarlehen, Bargeld, Bankguthaben und ausgewählten Anleihen, besichert. 5. Jahr 0,50 % p. a.2) Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhände- 6. Jahr 0,50 % p. a.2) rin, einem Treuhänder überwacht. 7. Jahr 0,75 % p. a.2) 8. Jahr 0,75 % p. a.2) Verfügbarkeit des Kapitals. 9. Jahr 1,00 % p. a.2) Am Ende der 10-jährigen Laufzeit, am 9. November 2027, er- halten Sie 100 % des Nennwertes Ihres Stufenzins-Pfandbrie- 10. Jahr 1,00 % p. a.2) fes zurückgezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benö- tigen, können Sie Ihren Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils Das ergibt durchschnittlich 0,62 % p. a.2) Zinsen bei Einhal- gültigen Marktpreis verkaufen. Bitte beachten Sie, dass der tung der Laufzeit von zehn Jahren. Marktpreis vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Boni- tät des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes) sowie den 1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes am Laufzeitende. Grundsätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und 2) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt. daher auch nach unten schwanken kann. Bitte lesen Sie vor Zeichnung des Stufenzins-Pfandbriefes Reihe 141/2017–2027 • den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 5 und • die Bedingungen von Seite 6 bis 8 gut durch. Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 9
Der neue Stufenzins-Pfandbrief: §€ Mündelsicheres Wertpapier, das durch ein Sondervermögen zusätzlich besichert ist. Kapitalsicherheit durch Rückzahlung Steigende Zinsen von 0,40 % bis zu 100 % des Nennwerts am Ende der 1 % p. a.1). Das ergibt bei Einhaltung der Laufzeit. Laufzeit durchschnittlich 0,62 % p. a.1) 10 Die Laufzeit dieses Pfandbriefes Jährliche Auszahlung der Zinsen. beträgt zehn Jahre. Bitte beachten Sie: • Bei Pfandbriefen gibt es das Bonitätsrisiko des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes). Näheres dazu siehe Seite 5. • Bei vorzeitigem Verkauf kann es zu Kapitalverlusten kommen. 1) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt. Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 9
Der neue Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027: Daten und Fakten. UniCredit Bank Austria AG Emittent: Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter www.bankaustria.at (Investor Relations) ISIN: AT000B049663 Laufzeit: 10 Jahre – 9. 11. 2017 bis 8. 11. 2027 Verzinsung – bezogen auf den Nennwert bei Einhaltung der Laufzeit von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt: durchschnittlich 0,62 % p. a. 1. Jahr 0,40 % p. a. 6. Jahr 0,50 % p. a. 2. Jahr 0,40 % p. a. 7. Jahr 0,75 % p. a. 3. Jahr 0,40 % p. a. 8. Jahr 0,75 % p. a. 4. Jahr 0,50 % p. a. 9. Jahr 1,00 % p. a. 5. Jahr 0,50 % p. a. 10. Jahr 1,00 % p. a. Termin, zu dem die Zinsen fällig sind: 9. 11. eines jeden Jahres, erstmals 2018 Ordentliche Kündigung: seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Anlegerin, des Anlegers ausgeschlossen Rückzahlungstermin: 9. 11. 2017 zum Nennwert von 100 % Stückelung/Nennwert: EUR 100,– (Mindestveranlagung EUR 3.000,–) Ausgabekurs: Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Beraterin, Ihrem Berater. Spesen und Gebühren: • Depotgebühr: jährlich 0,235 % + 20 USt vom Kurswert (mindestens EUR 3,92 jährlich + 20 % USt je Wertpapierposition), mindestens jedoch je Wertpapierdepot EUR 26,28 jährlich + 20 % USt • Verkaufsspesen: 0,7 % vom Verkaufswert (mindestens EUR 23,50). Steuern: • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privat- vermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen inländischen Körperschaften: – 27,5 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert). – 27,5 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne). • In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterliegen der 25%igen Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden 27,5 % KESt in Abzug gebracht. Der Abzug von 27,5 % KESt erfolgt nur, wenn keine Befreiungserklärung vorliegt. • Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen werden auf Zinsen 27,5 % KESt einbehalten. Für natürliche Personen, welche in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (CRS) pflegt, gilt eine Befreiung von der beschränkten Steuerpflicht iSd § 98 (1) 5 EStG. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist dem Abzugsverpflichteten (Bank Austria) mittels Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung aus dem relevanten Staat nachzuweisen. Bitte beachten Sie: • Art und Höhe der Steuern hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater. • Alle Angaben basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann. Börsennotierung: wird im amtlichen Handel beantragt Verkaufsbeschränkungen: Der Pfandbrief darf nur in Österreich angeboten werden. Staatsangehörigen der USA und Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden; solche Personen dürfen diesen Pfandbrief auch nicht erwerben. Art der Emission: Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist. Bitte beachten Sie: Der Kaufpreis nach dem Laufzeitbeginn beinhaltet die schon angefallenen Zinsen (Stückzinsen). Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 9
In Balance: Chancen und Risiken. Lassen Sie sich beraten. Bei Wertpapier-Veranlagungen halten sich Chancen und Risi- Ihre Beraterin, Ihr Berater informiert Sie gerne in einem persön- ken die Waage. Je höher die Ertragschancen, umso höher die lichen Beratungsgespräch über alle Details des Stufen- Risiken – und umgekehrt. zins-Pfandbriefes. • Einen Termin für ein Beratungsgespräch können Sie rund Der neue Stufenzins-Pfandbrief eignet sich für Sie, wenn Sie um die Uhr auf www.bankaustria.at oder mit den Kollegin- • Ihr Geld mit garantiert steigenden Zinsen nen und Kollegen unserer 24h ServiceLine vereinbaren, • rund 10 Jahre lang, bis 9. 11. 2027, veranlagen Tel.: 05 05 05-25. möchten und • Oder Sie wenden sich einfach an unsere SmartBanking- • auf hohe Kapitalsicherheit am Laufzeitende Wert legen. Betreuerinnen und -Betreuer: Sie nehmen sich Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr gerne Zeit für ein aus- führliches Gespräch. Chancen und Risiken im Überblick: Zinsänderungsrisiko: Mündelsicher. Wenn das Marktzinsniveau schwankt und die Zinsen Durch zusätzliche Besicherung in Form eines während der Laufzeit steigen sollten. Dies kann sich bei Sondervermögens. vorzeitigem Verkauf negativ auf den Kurs auswirken. Steigende Zinsen, Bonitätsrisiko: die jährlich ausbezahlt werden. So sichern Sie sich Wenn sich die Bonität des E mittenten ( Begebers des bei Einhaltung der Gesamtlaufzeit durchschnittlich Pfandbriefes) während der Laufzeit verschlechtert, 0,62 % p. a. Zinsen bezogen auf den Nennwert kann sich dies bei einem vorzeitigen Verkauf negativ vor Abzug von 27,5 % KESt. auf den Kurs auswirken. Liquiditätsrisiko: Laufzeit von zehn Jahren. Kann bei großem Angebot oder geringer Nachfrage bei Ideal für die langfristige Zukunftsplanung. einem vorzeitigen Verkauf den Kurs negativ beeinflussen. Kapitalsicherheit Kapitalrisiko: durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes Tritt bei einem vorzeitigen Verkauf bei fallenden Kursen am Laufzeitende. ein. Kapitalverluste sind dadurch möglich. Kosten Vorzeitiger Verkauf möglich: mindern den Ertrag (siehe Tabelle „Spesen Sie können den Pfandbrief jederzeit zum aktuellen und Gebühren“ auf Seite 4). Diese sind für die Marktwert verkaufen. Kapitalertragsteuer nicht abzugsfähig. Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 9
Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG ISIN: AT000B049663 § 1 Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung 9. 11. 2023–8. 11. 2024 0,75 % p. a. (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017-2027 der UniCre- fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2024 dit Bank Austria AG (im Folgenden „Pfandbriefe“ genannt) wird 9. 11. 2024–8. 11. 2025 0,75 % p. a. im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu fällig und ausbezahlt am 8. 11. 2025 EUR 10.000.000,– mit Aufstockungsmöglichkeit begeben. 9. 11. 2025–8. 11. 2026 1,00 % p. a. (2) Das Gesamtnominale der Reihe 141/2017-2027 ist in auf fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2026 Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100,– unterteilt. 9. 11. 2026–8. 11. 2027 1,00 % p. a. Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und die Höhe fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2027 des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission festgelegt. Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderbare kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am darauf Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch nicht Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder verlängert oder verkürzt. einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Bun- § 5 Laufzeit desminister für Finanzen bestellten Treuhänders oder dessen Die Laufzeit beginnt am 9. November 2017 („Verzinsungsbe- Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver ginn“) und endet mit Ablauf des 8. November 2027. Stücke besteht nicht. § 6 Tilgung § 2 Haftung Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 9. November 2027 („Tilgungs- 1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haf- tag“) zum Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der tet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Vermögen, kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgen- namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Geschäftstag. mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister eingetra- § 7 Kündigung genen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Sicherungsge- Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der schäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie den dem UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlossen Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus welchen Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbriefgläubiger § 8 Verjährung bevorzugt zu befriedigen sind. Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhänder Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschriebenen der Fälligkeit. und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. § 9 Hinterlegung bei Gericht § 3 Mündelsicherheit Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene Die Pfandbriefe sind gemäß § 217 Ziff. 3 ABGB mündelsicher. Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfandbriefe mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit Bank § 4 Verzinsung Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der Hinterle- Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom gung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Pfand- Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalender- briefen gegen die UniCredit Bank Austria AG. mäßig (ICMA) verzinst: § 10 Bekanntmachungen Zinsperiode Prozentsatz Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über Kupontermin die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit Bank 9. 11. 2017–8. 11. 2018 0,40 % p. a. Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer beson- fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2018 deren Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Pfandbriefe 9. 11. 2018–8. 11. 2019 0,40 % p. a. bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt stets fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2019 die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von 9. 11. 2019–8. 11. 2020 0,40 % p. a. diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2020 (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung 9. 11. 2020–8. 11. 2021 0,50 % p. a. bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amts- fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2021 blatt zur Wiener Zeitung, unberührt. 9. 11. 2021–8. 11. 2022 0,50 % p. a. fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2022 § 11 Zahlungen 9. 11. 2022–8. 11. 2023 0,50 % p. a. Die Zahlungen erfolgen in Euro. fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2023 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 9
§ 12 Zahlstellen sind unter anderem Empfänger, die keine natürlichen Personen Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der sind und weiters natürliche Personen, die in einem Staat mit Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inha- automatischem Informationsaustausch mit Österreich ansäs- ber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle. sig sind, wobei diese Tatsache durch Vorlage einer Ansässig- keitsbescheinigung nachzuweisen ist. § 13 Steuerliche Hinweise Mit der Richtlinie des Rates 2015/2060/EU vom 10. November Unbeschränkt Steuerpflichtige: 2015 wurde die EU-Zinsrichtlinie für Österreich mit Wirkung Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland zum 31. Dezember 2016 aufgehoben. Ab dem 1. Jänner 2017 unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (das sind wird auf bisher EU-quellensteuerpflichtige Zinserträge somit unter anderem laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten keine EU-Quellensteuer mehr fällig. Bisher der EU-Quellen- Wertsteigerungen (das sind unter anderem Gewinne aus der steuer unterliegende Personen werden ab diesem Zeitpunkt Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung von Wirtschafts- gem § 95 (1) 5 b EStG idF EU-AbgÄG 2016 dem KESt-Abzug gütern, deren Erträge zu Einkünften aus der Überlassung von für Ausländer unterliegen, wobei hier Befreiungsmöglichkeiten Kapital führen) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei vorgesehen sind. in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Per- sonen dem Kapitalertragsteuerabzug zum besonderen Steu- Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene ersatz (25 % bzw. 27,5 %). Seit 1. 1. 2016 kommt der 25%ige Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung besondere Steuersatz nur mehr für Einkünfte aus Geldeinlagen dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche und aus nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditins- Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen, tituten, ausgenommen Ausgleichszahlungen und Leihgebühren sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die gemäß § 27 Abs. 5 Z. 4 EStG, zur Anwendung. Dies bedeutet, Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und dass Einkünfte aus Kapitalvermögen von Wertpapieren, die ein bekannten Verwaltungspraxis. Forderungsrecht verbriefen und in rechtlicher und tatsächlicher Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbe- Hinsicht bei ihrer Begebung einem unbestimmten Personen- hörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben dar- kreis angeboten werden, ab 1. Jänner 2016 gemäß § 27a Abs. gestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern. 1 Z. 2 EStG der Einkommensteuer mit einem besonderen Steu- Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche ersatz von 27,5 % unterliegen. Für Einkünfte aus unverbrieften Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird dringend emp- Derivaten besteht seitens der depotführenden bzw. auszahlen- fohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. den Stelle seit dem 1. Jänner 2013 ein Wahlrecht über einen Einbezug in das KESt-System. Die Kapitalertragsteuer hat im privaten Bereich grundsätz- § 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand lich Abgeltungscharakter hinsichtlich Einkommensteuer. (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen gilt die Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft ab- Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertstei- geschlossen wurde. gerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Kapitalertragsteuerbemessungs-grundlage von realisierten UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht. Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaf- (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank fungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG Verlustausgleich nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG durch erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der die depotführende Stelle durchgeführt. Sofern die Einkünfte UniCredit Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeb- Betriebseinnahmen einer inländischen Kapitalgesellschaft lich, wobei die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre darstellen, sind diese körperschaftsteuerpflichtig; von der Ver- Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständi- pflichtung, eine grundsätzlich anfallende Kapitalertragsteuer gen Gericht geltend zu machen. abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn sämtliche Voraus- Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbrau- setzungen gemäß § 94 Z 5 EStG erfüllt sind, d. h. insbesondere, cher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 lit. b gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch EStG vorliegt. dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss Ist im Inland eine depotführende oder auszahlende Stelle seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische ge- nicht vorhanden, unterliegen Einkünfte aus der Überlassung richtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind. von Kapital, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Einkünfte aus Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuer- § 15 Rückkauf pflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der dem besonderen Steuersatz. Ein Verlustausgleich ist nach gesamten Laufzeit der Reihe 141/2017–2027 Pfandbriefe im Maßgabe des § 27 Abs. 8 EStG zulässig. Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zu- rückzukaufen. Beschränkt Steuerpflichtige: Inländische Zinserträge, welche an beschränkt Steuerpflichtige § 16 Börseneinführung gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich einem KESt-Abzug Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der i. H. v. 25 % bzw. 27,5 %. Ausgenommen von dieser KESt-Pflicht Wiener Börse wird beantragt werden. Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 9
§ 17 Begriffsbestimmungen (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet: jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt (im „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist. Beispiel die Tage vom 1. 8. bis 30. 9.), geteilt durch das Produkt „TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Sett- aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen lement Express Transfer System 2)“ ist das Zahlungsverkehrs- Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und (2) der Anzahl system, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird. Hier werden Zahlungen das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr im Interbankenverkehr, Transaktionen der Zentralbanken sowie eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage); andere Überweisungen unwiderruflich und ausschließlich in und Euro durchgeführt. Sollte das TARGET2 während der Laufzeit (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in dieser Schuldverschreibung eingestellt werden, kommt ein die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom 1. 10. entsprechendes Nachfolgesystem zur Anwendung. bis 28. 2. des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) der Quelle für „TARGET2“ ist die Homepage der Oesterreichischen Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperi- Nationalbank. ode (im Beispiel vom 1. 10. bis 31. 3.) und (2) der Anzahl der Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für „kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA)“ das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage). ist als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszah- § 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG lungstage und Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 30. 9. zu Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperiode und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 3 KMG ausge- geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in der nommen. fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und § 19 Sonstiges (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis erlangen, Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel sind das 2 Zinszah- die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen lungstage); oder Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderungen der Rechtsla- (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive ge), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils der UniCredit Bank Austria AG gemäß § 10 der Bedingungen der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt. eine Periode vom 1. 8. bis 28. 2. des Folgejahres zu berechnen sind), die Summe: Wien, im November 2017 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 9
Filiale Rund 150 Standorte in ganz Österreich Persönliche Beratung. filialfinder.bankaustria.at Kommen Sie zu einem Beratungsgespräch in die Bank Austria. Wir informieren Sie gerne über alle Details des neuen Stufenzins-Pfandbriefes. MobileBanking App Jetzt im Store Ihres Anbieters downloaden. Bitte beachten Sie: Telefon Die vorliegenden Informationen zum Stufenzins-Pfandbrief 24h ServiceLine: 05 05 05-25 Reihe 141/2017–2027 dienen ausschließlich Werbezwecken und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfeh- lung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf dieses Stufenzins-Pfandbriefes bzw. Internet keine Aufforderung, ein solches Angebot zu stellen, dar. Sie www.bankaustria.at dienen nur der Erstinformation und können eine auf die indi- viduellen Verhältnisse und Kenntnisse der Anlegerin, des An- legers bezogene Beratung nicht ersetzen. Jede Kapitalveran- lagung ist mit einem Risiko verbunden. Weitere Informationen E-Mail zum Stufenzins-Pfandbrief erhalten Sie von Ihrer persönlichen info@unicreditgroup.at Beraterin, Ihrem persönlichen Berater. Diese Marketingmittei- lung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgeset- zes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017– 2027 wird als Daueremission beworben und ist von der MyFeedback Prospektpflicht gemäß § 3 KMG ausgenommen. Wie waren Sie mit Ihrem Filialbesuch zufrieden? Sagen Sie es uns: myfeedback.bankaustria.at Sie finden uns auf: XXM/11.17/SK/XX Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt. Irrtum und Druckfehler vorbehalten. Stand: November 2017 Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 9
Sie können auch lesen