Der Stufenzins-Pfandbrief - Mit 100 % Kapitalsicherheit zum Laufzeitende und garantiert steigenden Zinsen - Bank Austria

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Der Stufenzins-Pfandbrief - Mit 100 % Kapitalsicherheit zum Laufzeitende und garantiert steigenden Zinsen - Bank Austria
Der Stufenzins-
Pfandbrief.

Mit 100 % Kapitalsicherheit zum Laufzeitende
und garantiert steigenden Zinsen.

Bitte lesen Sie vor Zeichnung den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 5 sowie die Bedingungen von Seite 6 bis 8.

                                                               Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 1 von 9
Garantiert steigende Zinsen
bei hoher Sicherheit .                                        1)

Der Stufenzins-Pfandbrief.                                             Jährliche Zinsengutschrift.
Veranlagen mit garantiert steigenden Zinsen, und das bei ho-           Mit dem Stufenzins-Pfandbrief sind die Zinsen für die gesamte
her Sicherheit1). Der Stufenzins-Pfandbrief macht es möglich.          Laufzeit garantiert und werden Ihnen jährlich zu einem fixen
                                                                       Termin, jeweils am 9. November jedes Jahres, ausbezahlt.

          Die steigenden Zinsen auf einen Blick:                       Besondere Besicherung.
             1. Jahr                     0,40 % p. a.2)                Stufenzins-Pfandbriefe sind mündelsichere Wertpapiere. Die
                                                                       UniCredit Bank Austria AG haftet mit ihrem gesamten Bank-
             2. Jahr                     0,40 % p. a.2)
                                                                       vermögen für die Rückzahlung des Stufenzins-Pfandbriefes.
             3. Jahr                     0,40 % p. a.2)                Zusätzlich ist der Stufenzins-Pfandbrief durch ein Sonderver-
             4. Jahr                     0,50 % p. a.2)                mögen, bestehend aus Bank Austria HypothekarDarlehen,
                                                                       Bargeld, Bankguthaben und ausgewählten Anleihen, besichert.
             5. Jahr                     0,50 % p. a.2)                Dieser sogenannte Deckungsstock wird von einer Treuhände-
             6. Jahr                     0,50 % p. a.2)                rin, einem Treuhänder überwacht.
             7. Jahr                      0,75 % p. a.2)
             8. Jahr                      0,75 % p. a.2)
                                                                       Verfügbarkeit des Kapitals.
             9. Jahr                     1,00 % p. a.2)                Am Ende der 10-jährigen Laufzeit, am 9. November 2027, er-
                                                                       halten Sie 100 % des Nenn­wertes Ihres Stufenzins-Pfandbrie-
            10. Jahr                     1,00 % p. a.2)                fes zurückgezahlt. Sollten Sie Ihr Kapital jedoch vorzeitig benö-
                                                                       tigen, können Sie Ihren Stufenzins-Pfandbrief zum jeweils
Das ergibt durchschnittlich 0,62 % p. a.2) Zinsen bei Einhal-
                                                                       gültigen Marktpreis verkaufen. Bitte beachten Sie, dass der
tung der Laufzeit von zehn Jahren.
                                                                       Marktpreis vom Markt, den Zinssätzen, der Liquidität und Boni-
                                                                       tät des Emittenten (Begebers des Pfandbriefes) sowie den
1) Durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes am Laufzeitende.         Grund­sätzen von Angebot und Nachfrage beeinflusst wird und
2) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt.      daher auch nach unten schwanken kann.

            Bitte lesen Sie vor Zeichnung des Stufenzins-Pfandbriefes Reihe 141/2017–2027
            • den Abschnitt „Ihre Chancen und Risiken auf einen Blick“ auf Seite 5 und
            • die Bedingungen von Seite 6 bis 8 gut durch.

                                                     Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 2 von 9
Der neue Stufenzins-Pfandbrief:

                                                             §€

                                               Mündelsicheres Wertpapier, das
                                             durch ein Sondervermögen zusätzlich
                                                         besichert ist.

     Kapitalsicherheit durch Rückzahlung                                                  Steigende Zinsen von 0,40 % bis
    zu 100 % des Nennwerts am Ende der                                                1 % p. a.1). Das ergibt bei Einhaltung der
                   Laufzeit.                                                           Laufzeit durchschnittlich 0,62 % p. a.1)

                      10
         Die Laufzeit dieses Pfandbriefes
                                                                                        Jährliche Auszahlung der Zinsen.
               beträgt zehn Jahre.

                                             Bitte beachten Sie:
                                             • Bei Pfandbriefen gibt es das
                                                Bonitätsrisiko des Emittenten
                                                (Begebers des Pfandbriefes).
                                                Näheres dazu siehe Seite 5.
                                             • Bei vorzeitigem Verkauf kann es
                                                zu Kapitalverlusten kommen.

1) Bezogen auf den Nennwert von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt.

                                                Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 3 von 9
Der neue Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027: Daten und Fakten.

                                           UniCredit Bank Austria AG
Emittent:
                                           Alle Informationen zum Rating der UniCredit Bank Austria AG finden Sie unter
                                           www.bankaustria.at (Investor Relations)
ISIN:                                      AT000B049663
Laufzeit:                                  10 Jahre – 9. 11. 2017 bis 8. 11. 2027
Verzinsung – bezogen auf den Nennwert      bei Einhaltung der Laufzeit
von 100 % vor Abzug von 27,5 % KESt:       durchschnittlich 0,62 % p. a.
                                           1. Jahr          0,40 % p. a.                 6. Jahr           0,50 % p. a.
                                           2. Jahr          0,40 % p. a.                 7. Jahr           0,75 % p. a.
                                           3. Jahr          0,40 % p. a.                 8. Jahr           0,75 % p. a.
                                           4. Jahr          0,50 % p. a.                 9. Jahr           1,00 % p. a.
                                           5. Jahr          0,50 % p. a.                10. Jahr           1,00 % p. a.
Termin, zu dem die Zinsen fällig sind:     9. 11. eines jeden Jahres, erstmals 2018
Ordentliche Kündigung:                     seitens der UniCredit Bank Austria AG und der Anlegerin, des Anlegers ausgeschlossen
Rückzahlungstermin:                        9. 11. 2017 zum Nennwert von 100 %
Stückelung/Nennwert:                       EUR 100,– (Mindestveranlagung EUR 3.000,–)
Ausgabekurs:                               Den aktuellen Ausgabekurs erfahren Sie von Ihrer Beraterin, Ihrem Berater.
Spesen und Gebühren:                       • Depotgebühr: jährlich 0,235 % + 20 USt vom Kurswert (mindestens EUR 3,92
                                             jährlich + 20 % USt je Wertpapierposition), mindestens jedoch je Wertpapierdepot
                                             EUR 26,28 jährlich + 20 % USt
                                           • Verkaufsspesen: 0,7 % vom Verkaufswert (mindestens EUR 23,50).
Steuern:                                   • Bei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen im Privat-
                                             vermögen und bestimmten beschränkt steuerpflichtigen inländischen Körperschaften:
                                             – 27,5 % KESt vom Zinsertrag (endbesteuert).
                                             – 27,5 % KESt auf realisierte Wertsteigerungen (Kursgewinne).
                                           • In Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften unterliegen der 25%igen
                                             Körperschaftsteuer. Bei Ausschüttungen und realisierten Kursgewinnen werden
                                             27,5 % KESt in Abzug gebracht.
                                             Der Abzug von 27,5 % KESt erfolgt nur, wenn keine Befreiungserklärung vorliegt.
                                           • Bei in Österreich beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen werden auf Zinsen
                                             27,5 % KESt einbehalten. Für natürliche Personen, welche in einem Staat ansässig sind, mit
                                             dem Österreich einen automatischen Informationsaustausch (CRS) pflegt, gilt eine Befreiung
                                             von der beschränkten Steuerpflicht iSd § 98 (1) 5 EStG. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist
                                             dem Abzugsverpflichteten (Bank Austria) mittels Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung
                                             aus dem relevanten Staat nachzuweisen.
                                           Bitte beachten Sie:
                                           • Art und Höhe der Steuern hängen von Ihren persönlichen Verhältnissen ab.
                                              Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Steuerberaterin, Ihren Steuerberater.
                                           • Alle Angaben basieren auf geltendem Recht, das sich ändern kann.
Börsennotierung:                           wird im amtlichen Handel beantragt
Verkaufsbeschränkungen:                    Der Pfandbrief darf nur in Österreich angeboten werden. Staatsangehörigen der USA
                                           und Personen mit Wohnsitz, steuerlicher Veranlagung und/oder Firmen mit Sitz in
                                           diesem Land darf dieser Pfandbrief auch in Österreich nicht angeboten werden; solche
                                           Personen dürfen diesen Pfandbrief auch nicht erwerben.
Art der Emission:                          Bei diesem Wertpapier handelt es sich um eine Daueremission, die von der
                                           Prospektpflicht gemäß § 3 (1) 3 KMG ausgenommen ist.

            Bitte beachten Sie:
            Der Kaufpreis nach dem Laufzeitbeginn beinhaltet die schon angefallenen Zinsen (Stückzinsen).

                                                Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 4 von 9
In Balance: Chancen und Risiken.                                    Lassen Sie sich beraten.
Bei Wertpapier-Veranlagungen halten sich Chancen und Risi-          Ihre Beraterin, Ihr Berater informiert Sie gerne in einem persön-
ken die Waage. Je höher die Ertragschancen, umso höher die          lichen Beratungsgespräch über alle Details des Stufen-
Risiken – und umgekehrt.                                            zins-Pfandbriefes.
                                                                    • Einen Termin für ein Beratungsgespräch können Sie rund
Der neue Stufenzins-Pfandbrief eignet sich für Sie, wenn Sie           um die Uhr auf www.bankaustria.at oder mit den Kollegin-
• Ihr Geld mit garantiert steigenden Zinsen                            nen und Kollegen unserer 24h ServiceLine vereinbaren,
• rund 10 Jahre lang, bis 9. 11. 2027, veranlagen                      Tel.: 05 05 05-25.
  möchten und                                                       • Oder Sie wenden sich einfach an unsere SmartBanking-
• auf hohe Kapitalsicherheit am Laufzeitende Wert legen.               Betreuerinnen und -Betreuer: Sie nehmen sich Montag
                                                                       bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr gerne Zeit für ein aus-
                                                                       führliches Gespräch.

                                         Chancen und Risiken im Überblick:

                                                                                       Zinsänderungsrisiko:
                       Mündelsicher.
                                                                         Wenn das Marktzinsniveau schwankt und die Zinsen
        Durch zusätzliche Besicherung in Form eines
                                                                        während der Laufzeit steigen sollten. Dies kann sich bei
                    Sondervermögens.
                                                                         vorzeitigem Verkauf negativ auf den Kurs auswirken.

                      Steigende Zinsen,                                                     Bonitätsrisiko:
     die jährlich ausbezahlt werden. So ­sichern Sie sich                Wenn sich die Bonität des E­ mittenten (­ Begebers des
     bei ­Einhaltung der Gesamtlaufzeit durchschnittlich                  Pfandbriefes) während der Laufzeit verschlechtert,
       0,62 % p. a. Zinsen bezogen auf den Nennwert                      kann sich dies bei einem vorzeitigen Verkauf negativ
                  vor Abzug von 27,5 % KESt.                                           auf den Kurs auswirken.

                                                                                          Liquiditätsrisiko:
                  Laufzeit von zehn Jahren.
                                                                        Kann bei großem Angebot oder geringer Nachfrage bei
          Ideal für die langfristige Zukunftsplanung.
                                                                       einem vorzeitigen Verkauf den Kurs negativ beeinflussen.

                    Kapitalsicherheit                                                          Kapitalrisiko:
        durch Rückzahlung zu 100 % des Nennwertes                       Tritt bei einem vorzeitigen Verkauf bei fallenden Kursen
                    am Laufzeitende.                                            ein. Kapitalverluste sind dadurch möglich.

                                                                                               Kosten
              Vorzeitiger Verkauf möglich:
                                                                              mindern den Ertrag (siehe Tabelle „Spesen
     Sie können den Pfandbrief jederzeit zum aktuellen
                                                                             und Gebühren“ auf Seite 4). Diese sind für die
                  Marktwert ­verkaufen.
                                                                                Kapitalertragsteuer nicht abzugsfähig.

                                                  Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 5 von 9
Bedingungen für die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG
ISIN: AT000B049663

§ 1 Gesamtnominale, Stückelung, Sammelverwahrung                            9. 11. 2023–8. 11. 2024                          0,75 % p. a.
    (1) Die Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017-2027 der UniCre-           fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2024
    dit Bank Austria AG (im Folgenden „Pfandbriefe“ genannt) wird           9. 11. 2024–8. 11. 2025                          0,75 % p. a.
    im Wege einer Daueremission im Gesamtnominale von bis zu                fällig und ausbezahlt am 8. 11. 2025
    EUR 10.000.000,– mit Aufstockungsmöglichkeit begeben.                   9. 11. 2025–8. 11. 2026                          1,00 % p. a.
    (2) Das Gesamtnominale der Reihe 141/2017-2027 ist in auf               fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2026
    Inhaber lautende Pfandbriefe à Nominale EUR 100,– unterteilt.           9. 11. 2026–8. 11. 2027                          1,00 % p. a.
    Die Nummerierung der einzelnen Pfandbriefe und die Höhe                 fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2027
    des Gesamtnominales werden nach Abschluss der Emission
    festgelegt.                                                             Fällt einer der oben genannten Kupontermine auf einen Tag, der
    (3) Die Pfandbriefe werden zur Gänze durch eine veränderbare            kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Kuponzahlung am darauf
    Sammelurkunde (§ 24 lit. b Depotgesetz) vertreten, die die              folgenden Geschäftstag. Die Zinsperiode wird dadurch nicht
    Unterschriften entweder von zwei Vorstandsmitgliedern oder              verlängert oder verkürzt.
    einem Vorstandsmitglied und einem Prokuristen oder von zwei
    Prokuristen der UniCredit Bank Austria AG sowie des vom Bun-      § 5 Laufzeit
    desminister für Finanzen bestellten Treuhänders oder dessen           Die Laufzeit beginnt am 9. November 2017 („Verzinsungsbe-
    Stellvertreters trägt. Ein Anspruch auf Ausfolgung effektiver         ginn“) und endet mit Ablauf des 8. November 2027.
    Stücke besteht nicht.
                                                                      § 6 Tilgung
§ 2 Haftung                                                               Die Tilgung erfolgt zur Gänze am 9. November 2027 („Tilgungs-
    1) Für die Verzinsung und Rückzahlung dieser Pfandbriefe haf-         tag“) zum Nominale. Fällt das Tilgungsdatum auf einen Tag, der
    tet die UniCredit Bank Austria AG mit ihrem ganzen Vermögen,          kein Geschäftstag ist, so erfolgt die Tilgung am darauf folgen-
    namentlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen                 den Geschäftstag.
    mit der Gesamtzahl ihrer in das Hypothekenregister eingetra-
                                                                      § 7 Kündigung
    genen Hypotheken, Ersatzdeckungswerte und Sicherungsge-
                                                                          Eine ordentliche Kündigung der Pfandbriefe seitens der
    schäfte gemäß dem Hypothekenbankgesetz sowie den dem
                                                                          UniCredit Bank Austria AG oder der Inhaber ist ausgeschlossen
    Treuhänder in Verwahrung gegebenen Geldern, aus welchen
    Werten kraft gesetzlicher Vorschrift die Pfandbriefgläubiger      § 8 Verjährung
    bevorzugt zu befriedigen sind.                                        Ansprüche aus fälligen Zinsen verjähren nach drei Jahren ab
    (2) Der vom Bundesminister für Finanzen bestellte Treuhänder          Fälligkeit, aus endfälligen Pfandbriefen zehn Jahre nach Eintritt
    wacht über die Einhaltung der im ersten Absatz beschriebenen          der Fälligkeit.
    und der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
                                                                      § 9 Hinterlegung bei Gericht
§ 3 Mündelsicherheit                                                      Die UniCredit Bank Austria AG kann fällige, aber nicht behobene
    Die Pfandbriefe sind gemäß § 217 Ziff. 3 ABGB mündelsicher.           Beträge auf Gefahr und Kosten der Inhaber der Pfandbriefe
                                                                          mit schuldbefreiender Wirkung bei dem für die UniCredit Bank
§ 4 Verzinsung
                                                                          Austria AG zuständigen Gericht hinterlegen. Bei der Hinterle-
    Die Pfandbriefe werden mit folgenden Prozentsätzen vom
                                                                          gung verlieren die Berechtigten jeden Anspruch aus den Pfand-
    Nominale auf Zinsberechnungsbasis kalendermäßig/kalender-
                                                                          briefen gegen die UniCredit Bank Austria AG.
    mäßig (ICMA) verzinst:
                                                                      § 10 Bekanntmachungen
     Zinsperiode                                    Prozentsatz            Alle Bekanntmachungen der UniCredit Bank Austria AG über
     Kupontermin                                                           die Pfandbriefe werden auf der Homepage der UniCredit Bank
     9. 11. 2017–8. 11. 2018                        0,40 % p. a.           Austria AG (www.bankaustria.at) veröffentlicht. Einer beson-
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2018                                  deren Benachrichtigung der einzelnen Inhaber der Pfandbriefe
     9. 11. 2018–8. 11. 2019                        0,40 % p. a.           bedarf es in keinem Fall. Zur Rechtswirksamkeit genügt stets
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2019                                  die Bekanntmachung nach den obigen Bestimmungen. Von
     9. 11. 2019–8. 11. 2020                        0,40 % p. a.           diesen Bestimmungen bleiben gesetzliche Verpflichtungen
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2020                                  (z. B. nach dem KMG, dem Börsegesetz) zur Veröffentlichung
     9. 11. 2020–8. 11. 2021                        0,50 % p. a.           bestimmter Informationen auf anderen Wegen, z. B. im Amts-
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2021                                  blatt zur Wiener Zeitung, unberührt.
     9. 11. 2021–8. 11. 2022                        0,50 % p. a.
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2022                             § 11 Zahlungen
     9. 11. 2022–8. 11. 2023                        0,50 % p. a.      Die Zahlungen erfolgen in Euro.
     fällig und ausbezahlt am 9. 11. 2023

                                                    Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 6 von 9
§ 12 Zahlstellen                                                               sind unter anderem Empfänger, die keine natürlichen Personen
     Zahlstelle ist die UniCredit Bank Austria AG. Die Gutschrift der          sind und weiters natürliche Personen, die in einem Staat mit
     Zinsen- und Tilgungszahlungen erfolgt durch die für den Inha-             automatischem Informationsaustausch mit Österreich ansäs-
     ber der Pfandbriefe jeweils depotführende Stelle.                         sig sind, wobei diese Tatsache durch Vorlage einer Ansässig-
                                                                               keitsbescheinigung nachzuweisen ist.
§ 13 Steuerliche Hinweise                                                      Mit der Richtlinie des Rates 2015/2060/EU vom 10. November
     Unbeschränkt Steuerpflichtige:                                            2015 wurde die EU-Zinsrichtlinie für Österreich mit Wirkung
     Bei einer depotführenden bzw. auszahlenden Stelle im Inland               zum 31. Dezember 2016 aufgehoben. Ab dem 1. Jänner 2017
     unterliegen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (das sind           wird auf bisher EU-quellensteuerpflichtige Zinserträge somit
     unter anderem laufende Zinserträge), Einkünfte aus realisierten           keine EU-Quellensteuer mehr fällig. Bisher der EU-Quellen-
     Wertsteigerungen (das sind unter anderem Gewinne aus der                  steuer unterliegende Personen werden ab diesem Zeitpunkt
     Veräußerung, Einlösung oder Abschichtung von Wirtschafts-                 gem § 95 (1) 5 b EStG idF EU-AbgÄG 2016 dem KESt-Abzug
     gütern, deren Erträge zu Einkünften aus der Überlassung von               für Ausländer unterliegen, wobei hier Befreiungsmöglichkeiten
     Kapital führen) und Einkünfte aus verbrieften Derivaten bei               vorgesehen sind.
     in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Per-
     sonen dem Kapitalertragsteuerabzug zum besonderen Steu-                   Diese Ausführungen betreffen ausschließlich produktbezogene
     ersatz (25 % bzw. 27,5 %). Seit 1. 1. 2016 kommt der 25%ige               Informationen und stellen keine institutionelle Steuerberatung
     besondere Steuersatz nur mehr für Einkünfte aus Geldeinlagen              dar. Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche
     und aus nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditins-            Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird empfohlen,
     tituten, ausgenommen Ausgleichszahlungen und Leihgebühren                 sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Die
     gemäß § 27 Abs. 5 Z. 4 EStG, zur Anwendung. Dies bedeutet,                Ausführungen basieren auf der derzeit gültigen Rechtslage und
     dass Einkünfte aus Kapitalvermögen von Wertpapieren, die ein              bekannten Verwaltungspraxis.
     Forderungsrecht verbriefen und in rechtlicher und tatsächlicher           Künftige Änderungen durch den Gesetzgeber, die Finanzbe-
     Hinsicht bei ihrer Begebung einem unbestimmten Personen-                  hörden oder höchstrichterliche Judikate können die oben dar-
     kreis angeboten werden, ab 1. Jänner 2016 gemäß § 27a Abs.                gestellte steuerliche Behandlung beeinflussen bzw. verändern.
     1 Z. 2 EStG der Einkommensteuer mit einem besonderen Steu-                Bezüglich der Auswirkungen auf die individuelle steuerliche
     ersatz von 27,5 % unterliegen. Für Einkünfte aus unverbrieften
                                                                               Situation der Anlegerin bzw. des Anlegers wird dringend emp-
     Derivaten besteht seitens der depotführenden bzw. auszahlen-
                                                                               fohlen, sich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.
     den Stelle seit dem 1. Jänner 2013 ein Wahlrecht über einen
     Einbezug in das KESt-System.
     Die Kapitalertragsteuer hat im privaten Bereich grundsätz-          § 14 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
     lich Abgeltungscharakter hinsichtlich Einkommensteuer.                   (1) Erfüllungsort für beide Teile sind die Geschäftsräume jener
     Im betrieblichen Bereich von natürlichen Personen gilt die               Stelle der UniCredit Bank Austria AG, mit der das Geschäft ab-
     Steuerabgeltung nicht für Einkünfte aus realisierten Wertstei-           geschlossen wurde.
     gerungen und Einkünfte aus Derivaten. Bei der Ermittlung der             (2) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der
     Kapitalertragsteuerbemessungs-grundlage von realisierten                 UniCredit Bank Austria AG gilt österreichisches Recht.
     Wertsteigerungen sind die Anschaffungskosten ohne Anschaf-               (3) Klagen eines Unternehmers gegen die UniCredit Bank
     fungsnebenkosten (z. B. Ausgabeaufschlag, Transaktionskosten             Austria AG können nur beim sachlich zuständigen Gericht am
     etc.) anzusetzen. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wird ein            Sitz der Hauptniederlassung der UniCredit Bank Austria AG
     Verlustausgleich nach Maßgabe des § 93 Abs. 6 EStG durch                 erhoben werden. Dieser Gerichtsstand ist auch für Klagen der
     die depotführende Stelle durchgeführt. Sofern die Einkünfte              UniCredit Bank Austria AG gegen einen Unternehmer maßgeb-
     Betriebseinnahmen einer inländischen Kapitalgesellschaft                 lich, wobei die UniCredit Bank Austria AG berechtigt ist, ihre
     darstellen, sind diese körperschaftsteuerpflichtig; von der Ver-         Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständi-
     pflichtung, eine grundsätzlich anfallende Kapitalertragsteuer            gen Gericht geltend zu machen.
     abzuziehen, kann abgesehen werden, wenn sämtliche Voraus-                Der für Klagen eines Verbrauchers oder gegen einen Verbrau-
     setzungen gemäß § 94 Z 5 EStG erfüllt sind, d. h. insbesondere,          cher bei Vertragsabschluss mit der UniCredit Bank Austria AG
     wenn der Bank eine Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 lit. b             gegebene allgemeine Gerichtsstand in Österreich bleibt auch
     EStG vorliegt.                                                           dann erhalten, wenn der Verbraucher nach Vertragsabschluss
     Ist im Inland eine depotführende oder auszahlende Stelle                 seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt und österreichische ge-
     nicht vorhanden, unterliegen Einkünfte aus der Überlassung               richtliche Entscheidungen in diesem Land vollstreckbar sind.
     von Kapital, Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und
     Einkünfte aus Derivaten bei in Österreich unbeschränkt steuer-      § 15 Rückkauf
     pflichtigen natürlichen Personen im Rahmen der Veranlagung               Die UniCredit Bank Austria AG ist berechtigt, während der
     dem besonderen Steuersatz. Ein Verlustausgleich ist nach                 gesamten Laufzeit der Reihe 141/2017–2027 Pfandbriefe im
     Maßgabe des § 27 Abs. 8 EStG zulässig.                                   Markt oder auf sonstige Weise, auch zu Tilgungszwecken, zu-
                                                                              rückzukaufen.
     Beschränkt Steuerpflichtige:
     Inländische Zinserträge, welche an beschränkt Steuerpflichtige      § 16 Börseneinführung
     gezahlt werden, unterliegen grundsätzlich einem KESt-Abzug               Die Zulassung der Pfandbriefe zum amtlichen Handel an der
     i. H. v. 25 % bzw. 27,5 %. Ausgenommen von dieser KESt-Pflicht           Wiener Börse wird beantragt werden.

                                                       Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 7 von 9
§ 17 Begriffsbestimmungen                                                         (aa) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in
     Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet:                                        jene fiktive Zinsperiode fallen, in der die Zinsperiode beginnt (im
     „Geschäftstag“ ist jeder Tag, an dem TARGET2 geöffnet ist.                   Beispiel die Tage vom 1. 8. bis 30. 9.), geteilt durch das Produkt
     „TARGET2 (Trans-European Automated Real-time Gross Sett-                     aus (1) der Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen
     lement Express Transfer System 2)“ ist das Zahlungsverkehrs-                 Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und (2) der Anzahl
     system, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Zahlungen                      der Zinszahlungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für
     in Echtzeit zur Verfügung gestellt wird. Hier werden Zahlungen               das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr
     im Interbankenverkehr, Transaktionen der Zentralbanken sowie                 eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage);
     andere Überweisungen unwiderruflich und ausschließlich in                    und
     Euro durchgeführt. Sollte das TARGET2 während der Laufzeit                   (bb) der Anzahl der Tage in der konkreten Zinsperiode, die in
     dieser Schuldverschreibung eingestellt werden, kommt ein                     die nächste fiktive Zinsperiode fallen (im Beispiel vom 1. 10.
     entsprechendes Nachfolgesystem zur Anwendung.                                bis 28. 2. des Folgejahres), geteilt durch das Produkt aus (1) der
     Quelle für „TARGET2“ ist die Homepage der Oesterreichischen                  Anzahl der Tage in der betreffenden fiktiven vollen Zinsperi-
     Nationalbank.                                                                ode (im Beispiel vom 1. 10. bis 31. 3.) und (2) der Anzahl der
                                                                                  Zinsfestsetzungstage, die unter der Annahme, dass Zinsen für
     „kalendermäßig/kalendermäßig (ICMA)“                                         das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem Kalenderjahr
     (a) Wenn die konkrete Zinsperiode gleich lang oder kürzer                    eintreten würden (im Beispiel sind das 2 Zinszahlungstage).
     ist als eine fiktive volle Zinsperiode, in welche die Zinsperiode
     fällt (z. B. wenn jeweils der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszah-   § 18 Ausnahme von der Prospektpflicht gemäß KMG
     lungstage und Zinsen für eine Periode vom 1. 8. bis 30. 9. zu               Der angebotene Pfandbrief wird als Daueremission begeben
     berechnen sind), wird die Anzahl der Tage in der Zinsperiode                und ist von der Prospektpflicht gemäß § 3 (1) Z 3 KMG ausge-
     geteilt durch das Produkt aus (A) der Anzahl der Tage in der                nommen.
     fiktiven vollen Zinsperiode (im Beispiel vom 1. 4. bis 30. 9.) und     § 19 Sonstiges
     (B) der Anzahl der Zinszahlungstage, die unter der Annahme,                 Sollte die UniCredit Bank Austria AG während eines aufrechten
     dass Zinsen für das gesamte Jahr zahlbar sein würden, in einem              Angebotes der Pfandbriefe von Umständen Kenntnis erlangen,
     Kalenderjahr gegeben wären (im Beispiel sind das 2 Zinszah-                 die eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen
     lungstage); oder                                                            Angaben wesentlich verändern (z. B. Änderungen der Rechtsla-
     (b) wenn die konkrete Zinsperiode länger ist als eine fiktive               ge), werden diese Umstände innerhalb angemessener Zeit von
     Zinsperiode, in welche die Zinsperiode fällt (z. B. wenn jeweils            der UniCredit Bank Austria AG gemäß § 10 der Bedingungen
     der 1. 4. und 1. 10. eines Jahres Zinszahlungstage und Zinsen für           bekannt gegeben und diesen Emissionsbedingungen beigefügt.
     eine Periode vom 1. 8. bis 28. 2. des Folgejahres zu berechnen
     sind), die Summe:                                                      Wien, im November 2017

                                                          Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 8 von 9
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           24h ServiceLine: 05 05 05-25
                                                                   Reihe 141/2017–2027 dienen ausschließlich Werbezwecken
                                                                   und stellen keine Anlageberatung oder Anlageempfeh-
                                                                   lung, keine Produktempfehlung, keine Aufforderung zum
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                                                                   lung stellt keinen Prospekt im Sinne des Kapitalmarktgeset-
                                                                   zes (KMG) dar. Der Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–
                                                                   2027 wird als Daueremission beworben und ist von der
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Diese Marketingmitteilung wurde von der UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, 1010 Wien, erstellt.
Irrtum und Druckfehler vorbehalten.
Stand: November 2017

                                                      Stufenzins-Pfandbrief Reihe 141/2017–2027 der UniCredit Bank Austria AG, Seite 9 von 9
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